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DE102011112471A1 - Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen und Verwendung einer solchen Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen und Verwendung einer solchen Vorrichtung Download PDF

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DE102011112471A1
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Abstract

Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen zu Verfügung gestellt, umfassend ein langgestrecktes Hochteil und ein senkrecht, zu demselben verlaufendes Querteil, sowie ein sowohl zum Hochteil als auch zum Querteil senkrecht, verlaufendes Längsteil, wobei das eine Ende des Querteils durch eine Schiebeverbindung senkrecht, zur Längsrichtung des Hochteils und des Querteils verschiebbar und lösbar mit dem Hochteil verbunden ist, und das eine Ende des Längsteils fest, aber lösbar mit dem Hochteil verbunden ist. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind verschiedenste Arten von Möbeln, wie Tische, Stühle, Regale u. dgl.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen, umfassend ein langgestrecktes Hochteil und ein quer zu demselben verlaufendes Querteil, sowie ein sowohl zum Hochteil als auch zum Querteil quer verlaufendes Längsteil.
  • Auf dem Gebiet der Haus- und Gartenmöbel, auf dem die Erfindung insbesondere, jedoch keineswegs ausschliesslich Anwendung findet, gibt es viele Arten von Vorrichtung aus mehreren miteinander verbundenen Bauelementen, die aber in sehr vielen Fällen, man denke nur an Stühle, Tische und Sitzbänke, feste, unlösbare Verbindungen sind. Das ist vor allem bei Tischen und Sitzbänken beim Transport und bei der Aufbewahrung problematisch.
  • Darüber hinaus gibt es auch viele Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen bei Möbeln, insbesondere bei größeren Möbeln, wie Wäsche- und Kleider- und Schlafzimmerschränken, da sich derartige Möbel sonst praktisch nicht transportieren lassen würden. Die lösbaren Verbindungen bei diesen Möbeln sind meistens Schraubverbindungen, die vor allem den Nachteil haben, dass sie zum Lösen umfangreicher Verbindungen relativ zeit- und arbeitsaufwendig sind.
  • Das kann man zwar bei Großmöbeln bei einem Umzug gezwungenermaßen in Kauf nehmen, aber die bei kleineren und mittelgroßen Möbeln meistens vorgesehene unlösbare Verbindung von deren Bauteilen kann doch sehr problematisch für den Transport und die Aufbewahrung bei Nichtgebrauch dieser Möbel werden, insbesondere was die Handlichkeit, die Praktikabilität und den Platzbedarf anbelangt. Man denke nur zum Beispiel an einen großen Ess- oder Wohnzimmertisch, der praktisch nicht zerlegbar ist.
  • Wenn man dann ausserdem noch eine Vielseitigkeit und Flexibilität bei solchen Möbeln dergestalt fordern wurde, dass ein Tisch nicht immer ein Tisch sein müsste sondern beispielsweise in ein Regal verwandelbar sein sollte, würde selbst ein Möbelfachmann ganz erstaunt fragen: ”Wie soll denn solches zugehen ?”
  • Nun, was so undenkbar und unmöglich erscheint, wird mit der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen, wie sie mit der vorliegenden Erfindung zur Verfügung gestellt wird, möglich gemacht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen zur Verfügung zu stellen, die insbesondere, aber keineswegs ausschließlich, bei kleineren und mittelgroßen Haus- und Gartenmöbeln und ähnlichen Gegenständen, wie Plakat- und Prospektständern sowie Sichtschirmen u. dgl. anwendbar ist und die derartige Gegenstände handlich transportierbar, praktisch handhabbar und platzsparend aufbewahrbar macht und es sogar gestattet, sie flexibel und vielseitig zu machen, beispielsweise in andere erwünschte Gegenstände derselben Art zu erweitern oder umzuwandeln.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen vor, umfassend ein langgestrecktes Hochteil und ein quer, vorzugsweise senkrecht, zu demselben verlaufendes Querteil, sowie ein sowohl zum Hochteil als auch zum Querteil quer, vorzugsweise senkrecht, verlaufendes Längsteil, die sich dadurch auszeichnet, dass
    • (a) das eine Ende des Querteils durch eine arretierbare Schiebeverbindung quer zur Längsrichtung des Hochteils und des Querteils verschiebbar und lösbar mit dem Hochteil verbunden ist, und
    • (b) das eine Ende des Längsteils ortsfest, aber lösbar mit dem Hochteil verbunden ist.
  • In der vorliegenden Erfindung bedeutet „quer” auch „nichtparallel” also einen Winkel von größer als 0 Grad und kleiner als 180 Grad sowie größer als 180 Grad und kleiner als 360 Grad, wobei ein Winkel zwischen 60 Grad und 120 Grad und zwischen 300 Grad und 240 Grad besonders bevorzugt wird.
  • Durch die obige Lösung können z. Bsp. die Bauteile eines Tischgestells, das aus vier senkrechten Hochteilen als Tischbeinen und zwei Querteilen sowie zwei Längsteilen, welche die Tischbeine zu einer Vierbeinstruktur verbinden, aufgebaut sein kann, durch die Schiebeverbindungen sehr leicht und schnell zusammengefügt und wieder vereinzelt werden. Wie diese Schiebeverbindungen dabei vorzugsweise arretiert, d. h. bei dem daraus hergestellten Tisch oder anderen Möbelstück temporär unbeweglich gemacht werden, wird weiter unten näher erläutert.
  • Eine erste Weiterbildung der Erfindung, die in der Praxis besonders bevorzugt ist, zeichnet sich dadurch aus, dass das Querteil senkrecht zum Hochteil verläuft und/oder das Längsteil senkrecht zum Hochteil und/oder senkrecht zum Querteil verläuft.
  • Weiter ist es in der Praxis der Erfindung besonders zu bevorzugen, dass das eine Ende des Querteils durch die Schiebeverbindung senkrecht zur Längsrichtung des Hochteils und des Querteils und/oder in der Richtung der Längserstreckung des Längsteils verschiebbar ist. Schliesslich ist es in der praktischen Durchführung der Erfindung von besonderem Vorteil, wenn die Ausbildung der Vorrichtung so ist, dass das eine Ende des Querteils und das eine Ende des Längsteils in derselben bzw. einer gemeinsamen Ausnehmung im Hochteil angeordnet sind, wobei diese gemeinsame Ausnehmung aus einer ersten Ausnehmung für des eine Ende oder einen Teil des einen Endes des Querteils und einer mit dieser integralen zweiten Ausnehmung für das eine Ende des Längsteils bestehen kann.
  • Ein ästhetisch schönes Aussehen und eine praktische Handhabbarkeit erhält man nach einer Weiterbildung der Erfindung, indem diese Vorrichtung so ausgebildet ist, dass
    • (a) das Ende des Querteils durch die arretierbare Schiebeverbindung in einer ersten Ausnehmung des Hochteils bis zu einem Anschlag in das Hochteil einschiebbar und im Hochteil und aus dem Hochteil nur in der Schieberichtung bewegbar ist,
    • (b) das Ende des Längsteils in einer zweiten Ausnehmung im Bereich der Schiebeverbindung aufnehmbar ist.
  • Auf diese Weise kann praktisch die gesamte arretierbare Schiebeverbindung in dem Hochteil untergebracht werden, wodurch sich ein ästhetisches Aussehen und ein kompakter Aufbau erreichen lässt.
  • Noch weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Vorrichtung nach der Erfindung zeichnen sich erfindungsgemäß dadurch aus
    • (A) dass die Schiebeverbindung eine im Hochteil formschlüssige Schiebeverbindung ist, gemäß der das eine Ende des Querteils formschlüssig im Hochteil verschiebbar ist; und/oder
    • (B) dass das eine Ende des Längsteils in der zweiten Ausnehmung formschlüssig aufnehmbar ist: und/oder
    • (C) dass die Schiebeverbindung als Verschluss für das eine Ende des Längsteils vorgesehen ist, welcher das Längsteil im eingefahrenen Zustand der Schiebeverbindung unbeweglich im Hochteil fest- und/oder zurückhält; und/oder
    • (D) dass das Ende des Längsteils einen, vorzugsweise hakenartigen, Quervorsprung hat, der in der zweiten Ausnehmung formschlüssig aufgenommen ist und das Längsteil in der Schieberichtung der Schiebeverbindung unbeweglich hält.
  • Durch diese Weiterbildungen wird die Schiebeverbindung schrittweise immer mehr verbessert und vervollkomnet.
  • Ausgehend von der bis hierher dargelegten Struktur der Vorrichtung nach der Erfindung lassen sich erfindungsgemäß drei Grundstrukturen, insbesondere für Möbel, angeben, die jeweils erfindungsgemäß gekennzeichnet sind:
    • (1) durch zwei Vorrichtungen der vorstehenden Art, die durch ein einziges gemeinsames Querteil miteinander verbunden sind;
    • (2) durch zwei Vorrichtungen der vorstehenden Art, die durch ein einziges gemeinsames Längsteil miteinander verbunden sind: und
    • (3) durch vier Vorrichtungen der vorstehenden Art, von denen je zwei durch ein einziges gemeinsames Querteil zu einer Hochteil-Querteil-Struktur miteinander verbunden sind, wobei die Hochteile jeder der beiden Hochteil-Querteil-Strukturen durch je ein gemeinsames Längsteil miteinander verbunden sind, so dass sich eine Vierbein-Struktur ergibt.
  • Die erste dieser drei Strukturen (1) bis (3) wird in ihrer Ausbildung als Spiegelständer od. dgl., die zweite in ihrer Ausbildung als Wandregal, und die dritte dieser drei Strukturen als Vierbein-Struktur, in ihrer Ausgestaltung als Tisch, Stuhl, Sitzbank, Regal und verschiedenes andere weiter unten näher erläutert.
  • Obwohl die arretierbaren Schiebeverbindungen beisapielsweise durch jeweils einen, vorzugsweise zwischen Hochteil und Querteil, einfügbaren Stift oder ein ähnliches Mittel arretiert werden könnten, der bzw. das ein Herausschieben des Querteils aus dem Hochteil verhindert, wird diese Arretierung in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erreicht durch wenigstens ein steifes Einfügungsteil, das die beiden Querteile lose verbindet und die Schiebeverbindungen durch Anlage an denselben und/oder an den Querteilen gegenseitig gegen deren Verschiebung blockiert.
  • Hierbei kann die Vorrichtung erfindungsgemäß gekennzeichnet sein durch eine Auflagefläche für das Einfügungsteil auf jedem Querteil und ggf. einen Anschlag an jedem Querteil gegen ein Verschieben des Einfügungsteils hinaus aus dem Bereich zwischen den Schiebeverbindungen in den Hochteilen.
  • In der Erfindung ist vorgesehen, dass das Einfügungsteil beispielsweise eine Tischplatte oder eine Regalplatte oder eine Sitzplatte oder ein Lattenrost oder eine sonstige steife Platte oder steifes oder versteiftes flächiges Element ist. Weiterhin kann das Einfügungsteil an den äußeren Ecken, die im Bereich von Hochteilen sind, Ausschnitte haben, die die Form und Größe des Querschnitts der Hochteile besitzen und an je zwei Seiten die Hochteile umfassen.
  • Es sei nun eine besonders bevorzugte, insbesondere für Möbel einfache und vorteilhafte erfindungsgemäße Ausbildung der Schiebeverbindung angegeben, die sich dadurch auszeichnet, dass sie wie folgt ausgebildet ist:
    • (a) das Ende des Querteils besitzt im Querschnitt eine U-Form, und die erste Ausnehmung des Hochteils hat im Querschnitt eine L-Form;
    • (b) der vom übrigen Querteil abgewandte Schenkel der U-Form und der Quersteg der U-Form sind formschlüssig in der ersten Ausnehmung aufnehmbar und senkrecht zur Längsrichtung des Querteils und des Hochteils bis zu dem Anschlag verschiebbar, welcher von dem inneren Ende der ersten Ausnehmung gebildet ist, und
    • (c) der andere Schenkel der U-Form liegt formschlüssig und verschiebbar an der dem Querteil zugewandten Aussenseite des Hochteils an.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß der Erfindung die Ausnehmung für das Ende des Querteils
    • (a) einerseits von der Aussenseite des vom übrigen Querteil abgewandten Schenkels der U-Form und von der Aussenseite des Querstegs der U-Form begrenzt ist; d. h. von den gedachten Aussenseiten, denn tatsächlich ist die Ausnehmung im Herausgeschobenen Zustand des Querteils dort offen;
    • (b) andererseits von der Wand der ersten Ausnehmung begrenzt ist;
    • (c) und die erste Ausnehmung an eine zusätzliche, zweite Ausnehmung für das Ende des Längsteils mit dem, vorzugsweise hakenartigen, Quervorsprung desselben, angrenzt.
  • Hierbei ist es erfindungsgemäß aus praktischen und ästhetischen Gründen zu bevorzugen, dass die Außenseite des vom Querteil abgewandten Schenkels der U-Form freiliegt und mit der Außenseite des Hochteils bündig ist.
  • Weiter sollte die Ausbildung so sein, dass die Stirnseite der U-Form, abgesehen vom Anschlagrand des Querteils, mit der Aussenseite des Hochteils bündig ist.
  • Außerdem wird es bevorzugt, dass die beiden in die Richtung des Hineinschiebens und Herausziehens gewandten Seiten des Querteils mit den benachbarten Außenseiten des Hochteils bündig sind.
  • Schliesslich ist die Vorrichtung nach der Erfindung vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass die Längsteile mit einer Auflagefläche für das oder ein Einfügungsteil versehen sind, die sich auf dem gleichen Niveau wie die oder eine Auflagefläche auf dem Querteil befindet.
  • Nun werden besonders bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen in der Form von Möbeln gemäß der Erfindung, ausgehend von den oben angegebenen Grundstrukturen (1), (2) und (3), näher erläutert, wobei als erstes besonders wichtige Weiterbildungen der Vierbein-Struktur, d. h. der Grundstruktur (3), beschrieben seien:
    Eine erste Weiterbildung der Vierbein-Struktur besteht darin, dass sie als Tisch ausgebildet ist, indem die Hochteile stehend angeordnet sind und
    • (a) entweder die Schiebeverbindungen im Bereich des oberen Endes der Hochteile angeordnet sind, so dass das hinzugefügte Einfügungsteil die Tischplatte bildet, oder
    • (b) die Schiebeverbindungen unterhalb des oberen Endes der Hochteile in deren oberen Hälfte angeordnet sind und eine Tischplatte auf den oberen Enden der Hochteile, vorzugsweise lösbar, befestigt ist, wobei das Einfügungsteil als eine Zwischenplatte vorgesehen ist.
  • Sodann kann die Vierbein-Struktur als Regal- oder Rollwagenelement weitergebildet sein, indem auch hier die Hochteile stehend angeordnet und die Schiebeverbindungen im mittleren Höhenbereich der Hochteile vorgesehen sind und das Einfügungsteil einen Regal- oder Rollwagenboden oder -zwischenboden bildet.
  • Weiterhin wird es bevorzugt, dass mehrere Regal- oder Rollwagenelemente übereinander angeordnet sind und ihre Hochteile stumpf, vorzugsweise lösbar, aneinander befestigt sind.
  • Die Ausgestaltung kann erfindungsgemäß auch so sein, dass
    • (a) auf den oberen Enden des einzigen oder obersten Regal- oder Rollwagenelements eine Abschlussplatte, vorzugsweise lösbar, befestigt ist, oder
    • (b) die Schiebeverbindungen des einzigen oder obersten Regal- oder Rollwagenelements im obersten Bereich von dessen Hochelementen angeordnet sind, so dass das Einfügungsteil bei diesem Regal- oder Rollwagenelement eine Abschluss- oder Auflageplatte bildet.
  • Eine andere Weiterbildung der Vierbein-Struktur zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass sie als Stuhl oder Sitzbank ausgebildet ist, indem
    • (a) die Hochteile wieder stehend angeordnet und die Schiebeverbindungen im mittleren Höhenbereich oder im Sitzhöhenbereich der Hochteile vorgesehen sind, wobei das Einfügungsteil eine Sitzplatte bildet, und
    • (b) die oberen Enden der Hochteile durch darauf, vorzugsweise lösbar, befestigte Abdeckungen, vorzugsweise Abdeckungsplatten, als Stuhl- oder Bankarmlehnen und Stuhl- oder Bankrückseite aneinander befestigt oder miteinander verbunden sind, und
    • (c) in den beiden Armlehnen je ein, vorzugsweise schräger, Einschnitt vorgesehen ist, in die eine Platte als Stuhl- oder Bankrückenlehne eingesteckt ist.
  • Schließlich sei noch eine weitere der vielen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Vierbein-Struktur erläutert, nämlich dass sie erfindungsgemäß als Bettgestell ausgebildet ist, indem die Hochteile auch hier stehend vorgesehen sind und
    • (a) auf der Auflagefläche der beiden Querteile ein Lattenrost angeordnet ist oder werden kann, und
    • (b) an den Längsenden des Bettgestells je ein plattenförmiges Abschlussteil lösbar an den Querteilen, vorzugsweise durch eine Stift-Loch-Verbindung, angebracht und mit Ausschnitten am kopfseitigen und fußseitigen Ende des Bettgestells versehen ist, welche die Hochteile im Bereich der Schiebeverbindungen umfassen und so zum Arretiern derselben dienen, und wobei
    • (c) auf den oberen Enden der beiden einander benachbarten Hochteile je ein diese verbindendes, vorzugsweise plattenartiges Abschlussteil, bevorzugt lösbar, befestigt ist.
  • In der Erfindung sind oder können auf Wunsch an den unteren Enden der Hochteile oder – im Falle einer Stapelung – der untersten Hochteile Räder angebracht sein, und zwar vorzugsweise lösbar mittels einer einfachen, an sich bekannten Steckverbindung.
  • Nun sei eine bevorzugte Weiterbildung der weiter oben angegebenen Grundstruktur (2) erläutert, die erfindungsgemäß darin besteht, dass sie ein Wandregal ist, indem
    • (a) die Hochteile senkrecht angeordnet und die Schiebeverbindungen vorzugsweise im mittleren Höhenbereich der Hochteile angeordnet sind, und
    • (b) ein zweites Längsteil mit seinen beiden Enden auf je eines der Querteile gelegt und auf dasselbe die eine Seite eines Einfügungsteils als Regalboden aufgelegt ist, dessen gegenüberliegende Seite auf dem ersten Längsteil aufliegt, wobei
    • (c) im Bereich der Enden des zweiten Längsteils je ein im wesentlichen U-förmiges Abschlussteil vorgesehen ist, das die freien Eckenbereiche des Wandregals bündig mit den Querteilen und mit dem Regalboden macht, und das einen Vorsprung aufweist, welcher ein Herunterrutschen desselben und des zweiten Längsteils verhindert, und wobei
    • (d) an sich bekannte Mittel zum Befestigen der Hochteile an einer Wand und/oder zum, vorzugsweise lösbaren, Befestigen der Hochteile mehrerer Wandregalelemente übereinander vorgesehen sind.
  • Bei den Vorrichtungen aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen, wie sie oben beschrieben sind, insbesondere bei den Weiterbildungen der Grundstrukturen, sind die lösbar befestigten Teile vorzugsweise durch eine Loch-Stift-Verbindung, insbesondere eine solche mit Dübeln- oder Holzdübeln. angebracht.
  • Schließlich besteht eine besonders bevorzugte erfindungsgemäße Ausgestaltung der obigen Grundstruktur (1) darin, dass sie als Ständer für wenigstens ein, vorzugsweise flächiges, Nutzelement, wie einen Spiegel, eine Werbungs- bzw. Plakatanbringungsfläche, einen Sichtschirm o. dgl. ausgebildet ist, indem die Hochteile liegend angeordnet sind und zwischen und/oder an den beiden Längsteilen wenigstens ein Nutzelement angebracht ist.
  • Die Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen nach der Erfindung kann aus Holz oder Bambus oder Kunststoff oder Metall oder Verbundwerkstoff oder einer Kombination von zwei oder mehr der genannten Materialien bestehen oder ein solches Material oder eine solche Kombination umfassen oder enthalten.
  • Weiter können in der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen nach der Erfindung die Hochteile Pfosten, und/oder die Querteile Verbindungsteile und/oder die Längsteile Stangenteile sein; und zwar vorzugsweise von quadratischem oder teilweise quadratischem oder rechteckigem oder teilweise reckteckigem Querschnitt.
  • Wie vorstehend schon teilweise näher ausgeführt ist, kann die Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen nach der Erfindung als Regal, Wandregal, Standregal, fahrbares Regal, Rollcontainer, Picknickwagen, Standtisch, fahrbarer Tisch, Stuhl, fahrbarer Stuhl, Hocker, fahrbarer Hocker, Sitzbank, fahrbare Sitzbank, Bett, fahrbares Bett, Trennwandständer, Plakatständer, Prospektstander, Spiegelständer, Gartenmöbel, Gartenhaus; Bauelement für Holzhaus, für Kunststoffhaus, für Verbundstoffhaus, für Metallhaus, oder für Bambushaus; und als Kindermöbel ausgebildet sein.
  • Endlich sei hier noch eine besonders bemerkenswerte erfindungsgemäße Ausführungsform der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen angegeben, nämlich, dass sie als Baukasten oder Baukastensystem für Kinder, Möbelbau-Lehrlinge oder Möbeldesigner ausgebildet oder vorgesehen ist.
  • Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Figuren der beigefügten Zeichnungen anhand von besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen derselben näher erläutert; es zeigen:
  • 1 eine besonders vorteilhafte Grundform Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen in perspektivischer und teilweise durchsichtiger Darstellung;
  • 2 eine nicht maßstabs- dafür jedoch verständnisgerechte Darstellung der Anordnung des L-förmigen Endes des Längsteils in 1 im Hochteil und unmittelbar benachbart der größeren L-förmigen Ausnehmeung im Hochteil für das hier nicht gezeigte Querteil der 1, wobei das Hochteil nur bruchstückhaft angedeutet und nach rechts nicht fortgesetzt ist:
  • 36 vier verschiedene perspektivische Ansichten von zwei Hochteilen der Art, wie sie in der Verbindung der 1 und 2 verwendet werden, wobei sich die beiden Hochteile nur durch ihre Spiegelbildlichkeit unterscheiden, die notwendig ist, damit zwei gegenüberstehende Hochteile durch ein Querteil der z. B. in 1 und 8 gezeigten Art miteinander verbunden werden können;
  • 7 ein Längsteil der Verbindung der 1 und 2;
  • 8 und 9 zwei verschiedene Ansichten eines Querteils, wie es in einer Vorrichtung der in 1 und in 2 gezeigten Art verwendet wird;
  • 10 eine in den Einzelteilen auseinandergezogene Ansicht einer Vierbeinstruktur, die gleichzeitig eine Grundform eines Regalelements zum Stapeln ist, deren Stapelung in 17 zu sehen ist; wobei in 10 die beiden vorderen Hochteile aus Darstellungsgründen weggelassen sind;
  • 11 die zusammengebaute Vierbeinstruktur der 10 schräg von oben;
  • 12 eine der 10 entsprechende Ansicht eines Regalelements zum Stapeln, wobei sich das Regalelement nur dadurch von dem der 10 und 11 unterscheidet, dass seine Regalfläche quadratisch anstatt langgestreckt rechteckig ist;
  • 13 die zusammengebaute Vierbeinstruktur der 12 schräg von oben;
  • 14 die zusammengebaute Vierbeinstruktur der 12 schräg von unten;
  • 15 einen Tisch im zusammengebauten Zustand, schräg von oben;
  • 16 den Tisch der 15 in auseinandergezogener Ansicht der Einzelteile;
  • 17 eine Stapelung von Regalelementen der Art, wie sie in 1014 zu sehen sind, wobei die Regalplatte des obersten Regalelements höher in Bezug auf ihre Beine angeordnet ist, so dass sie eine Abschlussplatte bildet;
  • 18 und 19 zwei gestapelte Regalelemente mir Rädern, so dass sie Rollwagen bilden, und mit einer Abschlussplatte;
  • 20 einen Stuhl im fertigen Zustand;
  • 21 den Stuhl der 20 im auseinandergezogenen Zustand der Einzelteile;
  • 21a eine Armlehne des Stuhls der 20 und 21 sowie auch der Sitzbank der 22 und 23, schräg von unten gesehen, so dass man Befestigungsstifte, z. Bsp. Holzdübel, sieht, die in entsprechende Löcher des zugehörigen Hochteils straff einsteckbar sind; weiterhin ist ein Schlitz für das seitliche Einstecken der Stuhl- oder Bankrückenseite zu sehen;
  • 22 eine Sitzbank im fertigen Zustand;
  • 23 die Sitzbank der 22 im auseinandergezogenen Zustand der Einzelteile;
  • 24 ein Bettgestell mit Rostlatten im auseinandergezogenen Zustand der Einzelteile;
  • 25 das Bettgestell der 24 ebenfalls im auseinandergezogenen Zustand der Einzelteile, schräg von unten gesehen;
  • 26 ein Wandregal im fertigen Zustand;
  • 27 das Wandregal der 26 im auseinandergezogenen Zustand der Einzelteile;
  • 28 eine Aufsicht auf die linke, vordere Ecke des zusammengebauten Wandregals der 26 und 27, wobei das etwa L-förmigen Abschlussteil, welches den Ecken ein glattes, bündiges Aussehen mit den angrenzenden Teilen gibt, nur gestrichelt angedeutet ist;
  • 29 eine der 28 gleichartige Ansicht, wobei jedoch das Abschlussteil ganz weggelassen ist und das zugehörige vordere Längsteil gestrichelt angedeutet ist und wobei die Regalplatte ganz weggelassen ist. um den Bereich des Querteils an dieser Stelle aufzudecken;
  • 30 das linke Querteil des Wandregals, um die Verhältnisse in den 28 und 29 besser verständlich zu machen;
  • 31 das vordere Längsteil des Wandregals der 26 und 27, um die Verhältnisse in 29 besser verständlich zu machen, in welcher das linke Ende des Längsteils von oben her angedeutet ist;
  • 32 eine perspektivische Ansicht des Abschlussteils der linken, vorderen Ecke des Wandregals der 26 und 27 in der Ansicht, in der es in den 28 und 29 eingefügt ist bzw. werden wird;
  • 33 einen Spiegelständer mit langgestrecktern hohem Spiegel; und
  • 34 den Spiegelständer der 33 schräg von hinten gesehen.
  • Es sei zunächst darauf hingewiesen, dass alle hier gezeigten und/oder beschriebenen „Vorrichtungen aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen” ausnahmslos mit der gleichen Art von Hochteilen, Querteilen und Längsteilen – abgesehen von eventuellen Zusatzelementen aufgebaut sind.
  • So sind das Regalelement mit langgestrecktem Einfügungsteil als Auflageplatte in den 11 und 11, ebenso wie das Rergalelement der 12, 13 und 14, genauso wie der Tisch nach den 15 und 16, und das Hochregal der 17, wie auch der regalartige Rollwagen der 18 und 19, und der Stuhl nach den 20, 21 und 21a, sowie die Sitzbank nach den 22 und 23. ebenso wie das Bettgestell nach den 24 und 25 und das Wandregal gemäß den 26 und 27, und schließlich der Spiegel-, Werbe- bzw. Prospektflächen- oder Wandschirm- oder dgl. -ständer aus genau gleichartigen Hoch-, Quer- und Längsteilen zusammengesetzt.
  • Natürlich sind ggf. etwaige jeweils unterschiedliche Zusatzteile, wie beispielsweise Armlehnen, Rückenlehnen, Lattenroste u. dgl. Vorgesehen. Es versteht sich von selbst, dass unter ”gleichartig” zu verstehen ist, dass die Maße jeweils unterschiedlich sein können.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf 1 eine ganz besonders bevorzugte und sehr praktikable Grundform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen erläutert, die ebenfalls in allen gezeigten Ausführungsformen vorgesehen ist:
    Wie die 1 zeigt umfasst die darin sichtbare Vorrichtung 1 aus Bauelementen, ein langgestrecktes Hochteil 2 und ein senkrecht zu demselben verlaufendes Querteil 3, sowie ein sowohl zum Hochteil 2 als auch zum Querteil 3 senkrecht, verlaufendes Längsteil 4, wobei das eine Ende 5 des Querteils 3 durch eine Schiebeverbindung 6 senkrecht, zur Längsrichtung 7 des Hochteils 2 und zur Längsrichtung 8 des Querteils 3 verschiebbar und lösbar mit dem Hochteil 2 verbunden ist, und das Ende 12 des Längsteils 4 fest, aber lösbar mit dem Hochteil 2 verbunden ist.
  • Weiter ist das Ende 5 des Querteils 3 durch die Schiebeverbindung 6 in einer ersten Ausnehmung 9 des Hochteils bis zu einem Anschlag 10 in das Hochteil 2 einschiebbar und im Hochteil 2 und aus dem Hochteil 2 nur in der Schieberichtung 11 bewegbar ist. Die Ausnehmung 9 und der Anschlag 10 sind gut in 2 sichtbar.
  • Das eine Ende 12 des Längsteils 4 ist in einer zweiten Ausnehmung 13 im Bereich der Schiebeverbindung 6 in der Schieberichtung 11 unbeweglich aufnehmbar. Die Ausnehmung 13 ist in 2 indirekt sichtbar, denn sie ist dort genau der Raum, der von dem Ende 12 des Längsteils einschließlich des Quervorsprungs 14 im Hochteil 2 eingenommen wird.
  • Die Schiebeverbindung 6 ist eine im Hochteil 2 formschlüssige Schiebeverbindung, gemäß der das eine Ende 5 des Querteils 3 formschlüssig im Hochteil 2 verschiebbar ist. Das lässt sich gut aus 1 ersehen, wie dort einerseits durch die Schieberichtung 11 und andererseits dadurch angedeutet ist, dass das Ende 5 des Querteils 3 – abgesehen von dem Ende 12 des Längsteils 4 – formschlüssig im Hochteil 2 angeordnet ist.
  • Das Ende 12 des Längsteils 4 ist in seiner Ausnehmung 13 oder der zweiten Ausnehmung des Hochteils 2 ebenfalls formschlüssig aufnehmbar und diese Ausnehmung 13 ist, wie 2 zeigt, eine gesonderte Ausnehmung, die aber ”nahtlos” in die Ausnehmung 9 der Schiebeverbindung 6 übergeht, d. h. den Raum, den das Ende 5 des Querteils 3 einnimmt, wenn es vollständig bis zum Anschlag 10 (2) in das Hochteil hineingeschoben ist.
  • Auf diese Weise wird das Längsteil 4, da sein Quervorsprung 14 durch ein Materialteil 15 des Hochteils gegen eine Bewegung in der Schieberichtung 11 blockiert ist, bei eingeschobenem Querteil 3 – also in dem in 1 gezeigten Zustand – völlig unbeweglich gehalten.
  • Dadurch ist die Schiebeverbindung 6 als Verschluss für das eine Ende 12 des Längsteils 4 vorgesehen ist, welcher das Längsteil 4 im eingefahrenen Zustand des Endes 5 des Querteils 3 im Hochteil 2 unbeweglich in dem Hochteil 2 festhält. Oder anders gesagt: Dazu hat das Ende 12 des Längsteils 4 einen Quervorsprung 14 d. h. quer zu seiner Längsrichtung 11, vorliegend ist es L-förmig ausgebildet, wodurch das im Hochteil 2 eingeschlossene Ende 12 des Längsteils 4 im Zusammenwirken mit dem Materialteil 15, der durch die Ausbildung der Ausnehmung für den Quervorsprung 14 entsteht, durch die Schiebeverbindung 6 unbeweglich gehalten werden kann.
  • Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Schiebeverbindung ohne weiteres arretierbar ist, wenn man z. B. einen Arretierungsstift vorsieht, der bei Betätigung oder Aktivierung ein Bewegen der Schiebeverbindung blockiert. Die Erfindung geht aber einen viel eleganteren und vorteilhafteren Weg, indem sie die Arretierbarkeit der Schiebeverbindungen in der Weise ausnutzt, dass sie eine gegenseitige Arretierung einander gegenüberliegender Schiebeverbindungen bewirkt, was weiter unten anhand der Beispiele von Möbeln nach der Erfindung näher erläutert wird.
  • Zunächst aber sei die Grundform der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen in der hier bevorzugten Ausführung noch näher anhand der 19 erläutert, danach ist die Schiebeverbindung wie folgt ausgebildet:
    • (a) Das Ende 5 des Querteils 3 besitzt im Querschnitt eine U-Form, und das Hochteil 2 hat eine Hochteilausnehmung 9, die im Querschnitt eine L-Form aufweist. Der eine Schenkel 16 und der Quersteg 17 der U-Form sind u. a. in den 1, 2, 8 und 9 zu sehen.
    • (b) Der vom übrigen Querteil abgewandte Schenkel 16 der U-Form und der Quersteg 17 der U-Form sind formschlüssig in der Hochteilausnehmung 9 aufnehmbar und senkrecht zur Längsrichtung 8 des Querteils 3 und zur Längsrichtung 7 des Hochteils 2 bis zu dem Anschlag 10 (2) verschiebbar, welcher von dem inneren Ende der Hochteilausnehmung 9 gebildet ist.
    • (c) Der andere Schenkel 18 der U-Form liegt formschlüssig und verschiebbar an der dem Querteil 3 zugewandten Aussenseite des Hochteils 2 an (1).
  • Hierbei ist die Ausnehmung 9 für das Ende 5 des Querteils 3 einerseits von dem vom übrigen Querteil 5 abgewandten Schenkel 16 der U-Form und vom Quersteg 17 der U-Form erfüllt, und andererseits von der Wand 20 (siehe auch 26 und 10) der Ausnehmung 9, die gleichzeitig den in 2 bezeichneten Anschlag 10 bildet, begrenzt; und die Hochteilausnehmung 9 ist integral mit der zusätzlichen Ausnehmung 13 für das Ende 12 und den Quervorsprung 14 des Längsteils 4.
  • Die Außenseite 21 des vom Querteil 3 abgewandten Schenkels 16 der U-Form liegt frei und ist mit der in 1 links hinten befindlichen Außenseite des Hochteils 2 bündig. Die Stirnseite der U-Form 16, 17 und 18 ist mit der Außenseite 23 des Hochteils 2 bündig (1). Außerdem sind die beiden in die Richtung 11 des Hineinschieben und Herausziehens gewandten Seiten 22 (siehe 8) des Querteils 3 mit der benachbarten Außenseite 23 des Hochteils 2 bündig.
  • Es seien nun anhand der 1029 erfindungsgemäße Möbel beschrieben. die im wesentlichen aus Vorrichtungen aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen ausgebildet sind, wie sie unten anhand der 19 erläutert wurden.
  • Eine äußerst vielseitige Grundstruktur für solche Möbel ist eine sogenannte Vierbeistruktur, wie sie beispielsweise in den 11, 13 und 14 zu sehen ist und wie sie im auseinandergezogenen Zustand vor dem Zusammenbau die 10 und 12 zeigen, wobei in 10 nur zwei von den vier Hochteilen 2 gezeigt sind. Jede dieser Vierbeinstrukturen hat vier aufrechte Hochteile 2, von denen je zwei durch ein einziges gemeinsames Querteil 3 zu einer Hochteil-Querteil-Struktur miteinander verbunden sind, wobei die Hochteile 2 jeder der beiden Hochteil-Querteil-Strukturen durch je ein gemeinsames Längsteil 4 miteinander verbunden sind, so dass sich eine Vierbein-Struktur ergibt.
  • Diese Vierbeinstruktur wird dann durch wenigstens ein steifes Einfügungsteil 24, das die beiden Querteile 3 lose verbindet und die Schiebeverbindungen durch Anlage an denselben und/oder an den Querteilen 3 gegenseitig gegen deren Verschiebung blockiert, stabil gemacht.
  • Es ist eine Auflagefläche 25 für das Einfügungsteil 24 auf jedem Querteil 5 und einen Anschlagrand 26 an jedem Querteil 5 gegen ein Verschieben des Einfügungsteils 24 hinaus aus dem Bereich zwischen den Hochteilen 2 vorgesehen.
  • Das Einfügungsteil kann eine Tischplatte oder Tischzwischenplatte (15 und 16) oder eine Regalplatte (17, 18, 19, 26 und 27) oder eine Sitzplatte (20 bis 23) oder ein Lattenrost (24 und 25) oder eine sonstige steife Platte oder ein steifes oder versteiftes flächiges Element sein.
  • Wie beispielsweise die 10 bis 13 zeigen hat das Einfügungsteil 24 an den äußeren Ecken, die im Bereich der Hochteile 2 sind, Ausschnitte 27, die die Form und Größe des Querschnitts der Hochteile 2 besitzen und an je zwei Seiten 28 und 29 (11) die Hochteile 2 im Bereich der Schiebeverbindungen 5 umfassen; so dass auch dadurch ein Verschieben des Einfügungsteil 24 verhindert wird.
  • Im allgemeinen sind die Längsteile 4 mit einer Auflagefläche 30 für das oder ein Einfügungsteil 24 versehen, die sich auf dem gleichen Niveau wie die oder eine Auflagefläche 25 auf dem Querteil 3 befindet.
  • Die Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen kann auf der Basis einer Vierbein-Struktur als Tisch ausgebildet sein, indem
    • (a) entweder die Schiebeverbindungen 6 im Bereich des oberen Endes der Hochteile 2 angeordnet sind, so dass das Einfügungsteil 24 die Tischplatte ist (nicht gezeigt), oder
    • (b) die Schiebeverbindungen 6 unterhalb des oberen Endes der Hochteile 2 in deren oberen Hälfte angeordnet sind und eine Tischplatte 31 auf den oberen Enden der Hochteile 2, vorzugsweise lösbar, befestigt ist, wobei das Einfügungsteil 24 eine Zwischenplatte bildet (15 und 16).
  • Die Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen ist nach den 17 bis 19 in Verbindung mit den 10 bis 14 als Regal- oder Rollwagenelement ausgebildet, indem die Schiebeverbindungen 6 im mittleren Höhenbereich der Hochteile 2 vorgesehen sind, wie die 10 bis 14 und 17, 18 und 19 zeigen, und das Einfügungsteil 24 einen Regal- oder Rollwagenboden oder -zwischenboden bildet.
  • Wie aus den 17, 18 und 19 ersichtlich ist, sind mehrere Regal- oder Rollwagenelemente übereinander angeordnet und ihre Hochteile 2 sind stumpf, vorzugsweise lösbar, aneinander befestigt.
  • Den 17, 18 und 19 ist außerdem noch zu entnehmen, dass
    • (a) auf den oberen Enden des einzigen oder obersten Regal- oder Rollwagenelements eine Abschlussplatte 34, vorzugsweise lösbar, befestigt ist, oder
    • (b) gemäß 17 die Schiebeverbindungen 6 des obersten Regal- oder Rollwagenelements im obersten Bereich von dessen Hochelementen 2 angeordnet sind, so dass das Einfügungsteil bei diesem Regal- oder Rollwagenelement eine Abschluss- oder Auflageplatte 34 bildet.
  • Weiterhin kann die Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen ausgehend von einer Vierbein-Struktur als Stuhl oder Sitzbank ausgebildet sein, indem, wie die 20 bis 23 zeigen
    • (a) die Schiebeverbindungen 6 im mittleren Höhenbereich oder im Sitzhöhenbereich der Hochteile 2 angeordnet sind, wobei das Einfügungsteil 24 eine Sitzplatte bildet, und
    • (b) die oberen Enden der Hochteile 2 durch darauf, vorzugsweise lösbar, befestigte Abdeckungen 35, 35a und 35b vorzugsweise Abdeckungsplatten, als Stuhl- oder Bankarmlehnen und Stuhl- oder Bankrückseite miteinander verbunden sind, und
    • (c) in den beiden Armlehnen 35a und 35b je ein, vorzugsweise schräger, Einschnitt 36 vorgesehen ist, in die eine Platte als Stuhl- oder Bankrückenlehne 37 eingesteckt ist; Stifte 53, z. Bsp. Holzdübel, sind auf den Unterseiten der Abdeckungen 35, 35a und 35b angebracht, und zwar zu deren Befestigung mittels Löchern 53a auf den oberen Enden der Hochteile 2.
  • Eine noch andere Weiterbildung der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen nach der Erfindung besteht darin, dass sie als Bettgestell 38 ausgebildet ist, wie die 24 und 25 zeigen, indem
    • (a) auf der Auflagefläche 25 der beiden Querteile 3 ein Lattenrost 39 angeordnet ist oder werden kann (in 24 und 25 nur durch Rostlatten angedeutet), und
    • (b) an den Längsenden des Bettgestells 38 je ein plattenförmiges Abschlussteil 40 lösbar an den Querteilen 3, vorzugsweise durch eine Stift(41)-Loch(42)-Verbindung, angebracht und mit Ausschnitten 43 am kopfseitigen und fußseitigen Ende des Bettgestells 38 versehen ist, welche die Hochteile 2 im Bereich der Schiebeverbindungen 6 umfassen, und
    • (c) auf den oberen Enden der beiden einander benachbarten Hochteile 2 je ein diese verbindendes, vorzugsweise plattenartiges, Abschlussteil 44, bevorzugt lösbar, befestigt ist.
  • An den unteren Enden der Hochteile 2 können, vorzugsweise lösbar, Räder 45a angebracht sein, wie die 18 und 19 zeigen. Natürlich können auch, obwohl das nicht dargestellt ist, die Bettgestelle 38 oder die Stühle in 20 und 21 mit Rädern versehen sein. Für die lösbare Befestigung sind Löcher in der Mitte der unteren Fläche der Hochteile 2 vorgesehen, worauf weiter unten näher eingegangen wird, ebenso wie auf die lösbare Befestigung von Platten u. dgl.
  • Eine noch andere Ausgestaltung der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen besteht darin, dass sie als Wandregal oder -regalelement ausgebildet ist, wie die 26, 27 und 28 zeigen, wozu zwei Hochteile 2 durch ein gemeinsames Längsteil 4 miteinander und je mit einem Querteil 3 verbunden sind und
    • (a) die Schiebeverbindungen 6 vorzugsweise im mittleren Höhenbereich der Hochteile 2 angeordnet sind, und
    • (b) ein zweites Längsteil 4 mit seinen beiden Enden auf je eines der Querteile 3 gelegt und auf dasselbe die eine Seite eines Einfügungsteils 24 als Regalboden aufgelegt ist, dessen gegenüberliegende Seite auf dem ersten Längsteil 4 aufliegt, wobei
    • (c) im Bereich der Enden des zweiten bzw. in 26 und 27 vorderen Längsteils je ein im wesentlichen L-förmiges Abschlussteil 45 vorgesehen ist (siehe auch 32), das die freien Eckenbereiche des Wandregals bündig mit den Querteilen 3 und mit dem Regalboden 24 macht, und das einen Vorsprung 46 aufweist, welcher ein Herunterrutschen desselben und ein Verschieben des Längsteils 4 in dessen Längsrichtung verhindert, wobei
    • (d) zum Befestigen der Hochteile 2 an einer Wand und/oder zum, vorzugsweise lösbaren, Befestigen der Hochteile 2 mehrerer Wandregalelemente übereinander winkelartige Befestigungsteile 47 vorgesehen sind, die mittels Schrauben 48 einerseits an den oberen und unteren Enden der Hochteile 2 und andererseits mittels nicht gezeigter Dübel an der Wand befestigt werden.
  • Die Abschlussteile 45 und ihre Position seien noch näher anhand der 2831 erläutert:
    In 28 ist eine Aufsicht auf die linke, vordere Ecke des Wandregals gezeigt, worin das Querteil 3, das schraffiert ist, das Einfügungsteil 24 und – gestrichelt – das Abschlussteil 45 zu sehen sind. Die verschiedenen Höhenbereiche des Querteils 3 sind aus 30 zu entnehmen:
    Am tiefsten liegt der Quersteg 17 des U-förmigen Endes des Querteils 3, etwas höher die Auflagefläche 25 des Querteils, und am höchsten sowie bündig mit der oberen Fläche des Einfügungsteil 24 und dem Anschlagrand 26 liegt der äußere Schenkel 16 des U-förmigen Endes des Querteils 3 (siehe auch 1, 8 und 9). Daraus erkennt man, da das Abschlussteil 45 die Teile der vorderen Ecken des Wandregals bündig verbindet, und eine Verschiebung des vorderen Längsteils verhindert, die etwas seltsam erscheinende Form des Abschlussteils 45.
  • Es sei insbesondere nochmals auf den zapfenartigen Vorsprung 46 hingewiesen, der genau in den schraffierten Bereich zwischen dem L-förmigen Ende des Längsteils 4 und dem inneren U-Schenkel 18 des Querteils 3 in 29 passt. Da der äußere Schenkel 49 (siehe 32) des Abschlussteils 45 an der Aussenseite des U-Stegs 17 anliegt, ist das Abschlussteil 45 unbeweglich eingefangen. Wie übrigens die 2 zeigt, ist der Quervorsprung 14 genauso lang, wie der U-Steg 17 breit ist.
  • Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der in 32 obere Teil 50 des Abschlussteils 45 im eingefügten Zustand bündig mit der oberen Fläche des Einfügungsteil 24 ist, so dass sich insgesamt eine ”glatte” Ecke ergibt.
  • Endlich kann die Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen, wie die 33 und 34 zeigen, als Ständer 51 für wenigstens ein, vorzugsweise flächiges, Nutzelement 52, wie einen Spiegel, eine Werbungs- bzw. Plakatfläche, einen Sichtschirm o. dgl. ausgebildet sein, indem die Hochteile 2 liegend angeordnet und mit einem gemeinsamen Querteil 3 sowie je mit einem Längsteil 4 durch die beschriebenen Schiebeverbindungen 6 verbunden sind und zwischen und/oder an den beiden Längsteilen 4 wenigstens ein Nutzelement 52 angebracht ist.
  • Allgemein sei – bezogen auf alle Ausführungsformen – erwähnt, dass die lösbar befestigten Teile vorzugsweise durch eine Loch-Stift-, insbesondere eine Loch-Holzdübel-Verbindung befestigt sind, wozu in vielen Fällen entsprechende und in den Zeichnungen sichtbare – wenngleich nicht extra bezeichnete – Löcher, insbesondere in den Enden der Hochteile vorgesehen sein können, sowie entsprechende Stifte, Holzdübel o. dgl. 53 (siehe 21a) an dem zu befestigenden Teil angebracht sein können.
  • Ausser den hier gezeigten beispielhaften Ausführungsformen der Erfindung sind viele weitere Ausgestaltungen der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen nach der Erfindung möglich, wovon nachstehend aus der Vielzahl der Möglichkeiten wiederum auch nur Beispiele genannt werden können, wie z. Bsp. Picknickwagen, fahrbarer Tisch, fahrbarer Stuhl, Hocker, fahrbarer Hocker, fahrbare Sitzbank, fahrbares Bett, Gartenmöbel, Gartenhaus; Holzhaus und Bauelemente für Holzhaus, für Kunststoffhaus, für Verbundstoffhaus, für Metallhaus oder für Bambushaus; Kindermöbel.
  • Insbesondere – aber keineswegs ausschließlich – hierfür stellt die Erfindung einen Baukasten und ein Baukastensystem für Möbelbau-Lehrlinge und Möbeldesigner und als Spielzeug für Kinder zu Verfügung der bzw. das einen Teil oder viele oder alle möglichen Elemente der Erfindung enthält.
  • Alle in den 133 gezeigten Ausführungsformen der Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen können aus Holz oder Bambus oder Kunststoff oder Metall oder Verbundwerkstoff einer Kombination von zwei oder mehr der genannten Materialien bestehen oder ein solches Material oder eine solche Kombination umfassen oder enthalten.
  • Vorzugsweise können die Hochteile Pfosten und/oder die Querteile Verbindungsteile und/oder die Längsteile Stangenteile sein, und zwar bevorzugt von quadratischem oder teilweise quadratischem oder rechteckigem oder teilweise reckteckigem Querschnitt. Es sind aber auch andere Querschnitte, wie z. Bsp. rund, oval, sechseckig o. dgl. möglich.

Claims (35)

  1. Vorrichtung aus mehreren miteinander lösbar verbundenen Bauelementen, umfassend ein langgestrecktes Hochteil und ein quer zu demselben verlaufendes Querteil, sowie ein sowohl zum Hochteil als auch zum Querteil quer verlaufendes Längsteil, dadurch gekennzeichnet, dass (a) das eine Ende (5) des Querteils (3) durch eine Schiebeverbindung (6) quer zur Längsrichtung (7) des Hochteils (2) und des Querteils (3) verschiebbar und lösbar mit dem Hochteil (2) verbunden ist, und (b) das eine Ende (12) des Längsteils (4) ortsfest, aber lösbar mit dem Hochteil (2) verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Querteil (3) senkrecht zum Hochteil (2) verläuft und/oder das Längsteil (4) senkrecht zum Hochteil (2) und/oder senkrecht zum Querteil (3) verläuft.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende des Querteils (3) durch die Schiebeverbindung (6) senkrecht zur Längsrichtung (7) des Hochteils (2) und des Querteils (3) und/oder in der Richtung der Längserstreckung des Längsteils (4) verschiebbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende des Querteils (3) und das eine Ende des Längsteils (4) in derselben Ausnehmung im Hochteil (2) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeverbindung (6) arretierbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass (a) das Ende (5) des Querteils (3) durch die Schiebeverbindung (6) in einer ersten Ausnehmung (9) des Hochteils (2) bis zu einem Anschlag (10) in das Hochteil (2) einschiebbar und im Hochteil (2) und aus dem Hochteil (2) nur in der Schieberichtung (11) bewegbar ist, und (b) das Ende (12) des Längsteils (4) in einer zweiten Ausnehmung (13) des Hochteils (2) im Bereich der Schiebeverbindung (6), vorzugsweise formschlüssig, aufnehmbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeverbindung (6) eine im Hochteil (2) formschlüssige Schiebeverbindung (6) ist, gemäß der das Ende (5) des Querteils (3) formschlüssig im Hochteil (2) verschiebbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeverbindung (6) für das Ende (12) des Längsteils (4) als Verschluss vorgesehen ist, welcher das Längsteil (4) im eingefahrenen Zustand der Schiebeverbindung (6) unbeweglich im Hochteil (2) fest- und/oder zurückhält.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende (12) des Längsteils (4) einen Quervorsprung (14) hat, insbesondere L-förmig ausgebildet ist, der in der zweiten Ausnehmung (13) formschlüssig eingeschlossen ist und das Längsteil (4) in der Schieberichtung (11) der Schiebeverbindung (6) unbeweglich hält.
  10. Vorrichtung, gekennzeichnet durch zwei Vorrichtungen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–9, die durch ein einziges gemeinsames Querteil (3) miteinander verbunden sind.
  11. Vorrichtung, gekennzeichnet durch zwei Vorrichtungen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–9, die durch ein einziges gemeinsames Längsteil (4) miteinander verbunden sind.
  12. Vorrichtung, gekennzeichnet durch Vorrichtungen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–9, von denen je zwei durch ein einziges gemeinsames Querteil (3) zu einer Hochteil-Querteil-Struktur miteinander verbunden sind, wobei die Hochteile (2) jeder der beiden Hochteil-Querteil-Strukturen durch je ein gemeinsames Längsteil (4) miteinander zu einer Vierbein-Struktur verbunden sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, gekennzeichnet durch wenigstens ein steifes Einfügungsteil (24, 40), das die beiden Querteile (3), vorzugsweise lose, verbindet und wenigstens zwei gegenläufige Schiebeverbindungen (6) durch Anlage an denselben gegenseitig gegen deren Verschiebung blockiert.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Auflagefläche (25) für das Einfügungsteil (24, 40 auf jedem Querteil (3) und vorzugsweise einen Anschlag (26) oder Anschlagrand an jedem Querteil (3) gegen ein Verschieben des Einfügungsteils (24, 40) hinaus aus dem Bereich zwischen den Schiebeverbindungen (6) in den Hochteilen (2),
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Einfügungsteil (24) eine Tischplatte oder eine Regalplatte oder eine Sitzplatte oder ein Lattenrost (39) oder eine sonstige steife Platte (40) oder ein steifes oder versteiftes flächiges Element ist.
  16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Einfügungsteil (24, 40) an den äußeren Ecken, die im Bereich von Hochteilen (2) sind, Ausschnitte (27, 43) hat, die die Form und Größe des Querschnitts der Hochteile (2) besitzen und bevorzugt an je zwei Seiten die Hochteile (2) umfassen.
  17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeverbindung (6) wie folgt ausgebildet ist: (a) das Ende (5) des Querteils (3) besitzt im Querschnitt eine U-Form, und die erste Ausnehmung (9) des Hochteils (2) für das Ende (5) des Querteils (3) besitzt im Querschnitt eine L-Form; (b) der vorn übrigen Querteil (3) abgewandte Schenkel (16) der U-Form und der Quersteg (17) der U-Form sind formschlüssig in der ersten Ausnehmung (9) aufnehmbar und senkrecht zur Längsrichtung (8) des Querteils (3) und der (7) des Hochteils (2) bis zu dem Anschlag (10) verschiebbar, welcher von dem inneren Ende der ersten Ausnehmung (9) gebildet ist, und (c) der andere Schenkel (18) der U-Form liegt formschlüssig und verschiebbar an der dem Querteil (3) zugewandten Aussenseite (19) des Hochteils (2) an.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Ende (5) des Querteils (3) gefüllte erste Ausnehmung (9) (a) einerseits von der Außenseite des vom übrigen Querteil (3) abgewandten Schenkels (16) der U-Form und von der Außenseite des Querstegs (17) der U-Form und (b) andererseits von der inneren Wand der ersten Ausnehmung (9) und dem Ende (12) des Längsteils (4) begrenzt ist; (c) und die erste Ausnehmung (9) an die zusätzliche zweite Ausnehmung (13) für das Ende (12) und den Quervorsprung (14) des Längsteils (4) angrenzt.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des vom Querteil (3) abgewandten Schenkels (16) der U-Form freiliegt und mit der Außenseite des Hochteils (2) bündig ist.
  20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 17–19, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseite der U-Form, abgesehen von dem Anschlagrand (26), mit der Außenseite des Hochteils (2) bündig ist und/oder dass die beiden in die Richtung des Hineinschieben und Herausziehens gewandten Seiten (22) des Querteils (3) mit der benachbarten Aussenseite (23) des Hochteils (2) bündig sind.
  21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–20, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsteile (4) mit einer Auflagefläche für das oder ein Einfügungsteil (24) versehen sind, die auf dem gleichen Niveau wie die oder eine Auflagefläche (25) auf dem Querteil (3) ist.
  22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11–21, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Tisch ausgebildet ist, indem die Hochteile (2) stehend angeordnet sind und (a) entweder die Schiebeverbindungen (6) im Bereich des oberen Endes der Hochteile (2) angeordnet sind, so dass das Einfügungsteil (24) die Tischplatte bildet, oder (b) die Schiebeverbindungen (6) unterhalb des oberen Endes der Hochteile (2) in deren oberen Hälfte angeordnet sind und eine Tischplatte (31) auf den oberen Enden der Hochteile (2), vorzugsweise lösbar, befestigt ist, wobei das Einfügungsteil (24) eine Zwischenplatte bildet.
  23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11–21, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Regal- oder Rollwagenelement ausgebildet ist, indem die Hochteile (2) stehend angeordnet sind und die Schiebeverbindungen (6) im mittleren Höhenbereich der Hochteile (2) vorgesehen sind und das Einfügungsteil (24) einen Regal- oder Rollwagenboden oder -zwischenboden bildet.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Regal- oder Rollwagenelemente übereinander angeordnet sind und ihre Hochteile (2) stumpf, vorzugsweise lösbar, aneinander befestigt sind.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass (a) auf den oberen Enden des einzigen oder obersten Regal- oder Rollwagenelements eine Abschlussplatte (34), vorzugsweise lösbar, befestigt ist, oder (b) die Schiebeverbindungen (6) des einzigen oder obersten Regal- oder Rollwagenelements im obersten Bereich von dessen Hochteilen (2) angeordnet sind, so dass das Einfügungsteil (24) bei diesem Regal- oder Rollwagenelement eine Abschluss- oder Auflageplatte bildet.
  26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11–21, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Stuhl oder Sitzbank ausgebildet ist, indem (a) die Hochteile (2) stehend angeordnet und die Schiebeverbindungen (6) im mittleren Höhenbereich oder im Sitzhöhenbereich der Hochteile (2) angeordnet sind, wobei das Einfügungsteil (24) eine Sitzplatte bildet, und (b) die oberen Enden der Hochteile (2) durch darauf, vorzugsweise lösbar, befestigte Abdeckungen (35, 35a, 35b), vorzugsweise Abdeckungsplatten, als Stuhl- oder Bankarmlehnen und Stuhl- oder Bankrückseite miteinander verbunden sind, und (c) in den beiden Armlehnen (35a, 35b) je ein, vorzugsweise schräger, Einschnitt (36) vorgesehen ist, in die eine Platte als Stuhl- oder Bankrückenlehne (37) eingesteckt ist.
  27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11–21, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Bettgestell (38) ausgebildet ist, indem die Hochteile (2) stehend angeordnet sind und (a) auf der Auflagefläche (25) der beiden Querteile (3) ein Lattenrost (39) angeordnet ist oder werden kann, und (b) an den Längsenden des Bettgestells (38) je ein plattenförmiges Abschlussteil (40) lösbar an den Querteilen (3), vorzugsweise durch eine Stift-Loch-Verbindung (41, 42), angebracht und mit Ausschnitten (43) am kopfseitigen und fußseitigen Ende des Bettgestells versehen ist, welche die Hochteile (2) im Bereich der Schiebeverbindungen (6) umfassen, und (c) auf den oberen Enden der je beiden einander benachbarten Hochteile (2) je ein diese verbindendes, vorzugsweise plattenartiges Abschlussteil (44), bevorzugt lösbar, befestigt ist.
  28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 22–27, dadurch gekennzeichnet, dass an den unteren Enden der Hochteile (2), vorzugsweise lösbar, Räder (45a) angebracht sind.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 10 und einem der Ansprüche 12–21, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Wandregal oder regalelement ausgebildet ist, wobei (a) die Hochteile (2) senkrecht angeordnet und die Schiebeverbindungen (6) vorzugsweise im mittleren Höhenbereich der Hochteile (2) angeordnet sind, und (b) ein zweites Längsteil (4) mit seinen beiden Enden auf je eines der Querteile (3) gelegt und auf dasselbe die eine Seite eines Einfügungsteils (24) als Regalboden aufgelegt ist, dessen gegenüberliegende Seite auf dem ersten Längsteil (4) aufliegt, wobei (c) im Bereich der Enden (12) des zweiten Längsteils (4) je ein im wesentlichen L-förmiges Abschlussteil (45) vorgesehen ist, das die freien Eckenbereiche des Wandregals bündig mit den Querteilen (3) und mit dem Regalboden macht, und das einen Vorsprung (46) aufweist, welcher ein Herunterrutschen desselben und ein Verschieben des zweiten Längsteils (4) verhindert, wobei (d) zum Befestigen der Hochteile (2) an einer Wand und/oder zum, vorzugsweise lösbaren, Befestigen der Hochteile (2) mehrerer Wandregalelemente übereinander Befestigungsmittel (47, 48) vorgesehen sind.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22–29, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbar befestigten Teile vorzugsweise durch eine Loch-Stift-Verbindung (53, 53a), vorzugsweise eine Loch-Holzdübel-Verbindung oder eine Loch-Dübel-Verbindung, befestigt sind.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 12–21, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Ständer (51) für wenigstens ein, vorzugsweise flächiges, Nutzelement (52), wie einen Spiegel, eine Werbungs- bzw. Plakatfläche, einen Sichtschirm o. dgl. ausgebildet ist, indem die Hochteile (2) liegend angeordnet sind und zwischen und/oder an den beiden Längsteilen (4) wenigstens ein Nutzelement (52) angebracht ist.
  32. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–31, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Regal, Wandregal, Standregal, fahrbares Regal, Rollcontainer, Picknickwagen, Standtisch, fahrbarer Tisch, Stuhl, fahrbarer Stuhl, Hocker, fahrbarer Hocker, Sitzbank, fahrbare Sitzbank, Bett (38), fahrbares Bett, Trennwandständer, Plakatständer, Prospektständer, Spiegelständer (51), Gartenmöbel, Gartenhaus; Bauelement für Holzhaus, für Kunststoffhaus, für Verbundstoffhaus, für Metallhaus oder für Bambushaus; oder als Kindermöbel ausgebildet ist.
  33. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–32, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Holz oder Bambus oder Kunststoff oder Metall oder Verbundwerkstoff oder einer Kombination von zwei oder mehr der genannten Materialien besteht oder ein solches Material oder eine solche Kombination umfasst oder enthält.
  34. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–33, dadurch gekennzeichnet, dass die Hochteile (2) Pfosten, und/oder die Querteile (3) Verbindungsteile und/oder die Längsteile (4) Stangenteile sind; vorzugsweise von quadratischem oder teilweise quadratischem oder rechteckigem oder teilweise rechteckigem Querschnitt.
  35. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–34, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Baukasten oder Baukastensystem für Kinder, Möbelbau-Lehrlinge oder Möbeldesigner oder andere Interessenten ausgebildet oder vorgesehen ist.
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