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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft einen Personenkraftwagen mit einer hinteren Sitzreihe, die wenigstens zwei Sitze aufweist, wobei Sitzrücken der Sitze aus einer aufrechten Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung nach vorne klappbar sind.
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Hintergrund
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Es sind Personenkraftwagen mit einer hinteren Sitzreihe, die wenigstens zwei Sitze aufweist, bekannt, bei denen der Sitzrücken des jeweiligen Sitzes aus seiner aufrechten Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung nach vorne klappbar ist. In dieser Nichtgebrauchsstellung ist der Laderaum verlängert, da Ladegut nicht nur im normalen Laderaum gelagert, sondern auch auf dem umgeklappten Sitzrücken platziert werden kann.
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Bei Personenkraftwagen sind die Sitze der hinteren Sitzreihe, bezogen auf die Längserstreckung des Personenkraftwagens, seitlich außen und innen, bei zwei Sitzen somit in der Mitte zwischen den beiden Sitzen, mit dem Boden des Personenkraftwagens verbunden, wobei dieser Begriff umfassend dahingehend verstanden wird, dass es sich um ein geeignetes stationäres Bauteil zur Aufnahme der Befestigungsmittel für die Sitze handelt.
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Aufgrund von Fertigungstoleranzen können die Sitze im Personenkraftwagen nur toleranzbehaftet positioniert und befestigt werden. Dies kann bedingen, dass die Fahrzeugsitze in unterschiedlichen Fahrzeugen jeweils geringfügig unterschiedlich positioniert sind. Dies kann dazu führen, dass Spaltmaße, somit positive Spaltmaße oder auch Spaltmaße, die gegen null tendieren, als unvorteilhaft von der das Fahrzeug nutzenden Person erfasst werden. Zudem beeinflussen frei einsehbare Befestigungsmittel zum Verbinden der Sitze mit dem Boden des Pkw das Erscheinungsbild in diesem Bereich negativ. Des Weiteren ist es notwendig, die Befestigungsmittel auf einem tieferen Niveau als die obere Fläche der nach vorne geklappten Sitzrücken anzuordnen, damit keine Lasten in die Befestigungsmittel eingeleitet werden können.
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Eine freie Einsehbarkeit des Befestigungsbereichs der Sitze zwischen benachbarten Sitzen ist überdies optisch wenig ansprechend.
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Ein Personenkraftwagen mit einer hinteren Sitzreihe, die wenigstens zwei Sitze aufweist, wobei Sitzrücken der Sitze aus einer aufrechten Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung nach vorne klappbar sind und in dieser Stellung eine Laderaumverlängerung des Personenkraftwagens zur Aufnahme von Lasten auf den Sitzrücken bilden, ist aus der
DE 103 40 494 A1 bekannt.
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Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Personenkraftwagen zu schaffen, der sowohl in der Gebrauchsstellung der hinteren Sitze als auch in deren Nichtgebrauchsstellung, in der sie den Laderaum vergrößern, eine optisch ansprechende Gestaltung im Bereich der Befestigung dieser Sitze im Fahrzeug sichergestellt ist und zudem dieser Bereich zwischen den Sitzen mit Ladegut belastet werden kann.
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Die Erfindung schlägt einen Personenkraftwagen mit einer hinteren Sitzreihe, die wenigstens zwei Sitze aufweist, vor. Der Sitzrücken der Sitze ist aus einer aufrechten Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung nach vorne klappbar. In dieser Nichtgebrauchsstellung ergibt sich eine Laderaumverlängerung des Personenkraftwagens dahingehend, dass dieser auf dem Sitzrücken zusätzlich Lasten aufnehmen kann. Zwischen den Sitzen sind Befestigungsmittel angeordnet. Diese dienen dem Verbinden der Sitze mit dem Boden des Personenkraftwagens. Von besonderer Bedeutung ist die zusätzliche Verwendung eines lastabtragenden und Lagetoleranzen der beiden Sitze zueinander ausgleichenden Verkleidungsteils für die Befestigungsmittel.
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Die erfindungsgemäße Gestaltung des Personenkraftwagens berücksichtigt, dass im Innenraum des Fahrzeugs, bei der Auslegung, diverse Funktionsbereiche entstehen, die für die Endmontage unabdingbar sind, dagegen beim Kunden unerwünscht bleiben. Bei einem solchen Funktionsbereich handelt es sich um den Bereich zwischen den beiden Sitzen, in dem die Befestigung der Sitze im Fahrzeug erfolgt. Die Befestigungsmittel werden erfindungsgemäß mit Hilfe des Verkleidungsteils abgedeckt.
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Wesentlich ist bei diesem Verkleidungsteil, dass es die Funktionen Verkleidung, Lastaufnahme und Toleranzausgleich vereint. Das Verkleidungsteil deckt den bei der Endmontage benötigten Zugang ab und übernimmt bei dem Kunden im Sitz-Betrieb, somit in der Gebrauchsstellung des Sitzrückens, die Verkleidungsfunktion bzw. bei im Cargo-Betrieb, somit der nach vorne geklappten Stellung der Sitzrücken der Sitze, die lastaufnehmende Ladebodenfunktion. Zusätzlich wird das flexibel ausgelegte Verkleidungsteil über Toleranzausgleichselemente von den Sitzkomponenten, bei denen es sich insbesondere um die Sitzverkleidungen handelt, in Querrichtung des Personenkraftwagens bzw. in Querrichtung der Sitze, auch als Y-Richtung bezeichnet, ausgerichtet. Die Toleranzausgleichselemente, die insbesondere Bereiche des Verkleidungsteils darstellen, sind aufgrund der Ausbildung von Schwächungszonen in einem oder mehreren Bereichen des Verkleidungsteils gebildet. Das Kombinieren der Funktionen Verkleidung, Lastaufnahme und Toleranzausgleich in nur einem Bauteil, dem Verkleidungsteil, reduziert die Anzahl der notwendigen Teile im Fahrzeug. Dies hat Kosten-, aber auch Gewichtsreduktion zur Folge.
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Die Funktion der Verkleidung wird benötigt, um bei dem Kunden im Sitz-Betrieb die unerwünschte Einsicht in den Montagebereich zu verhindern. Die Funktion Lastaufnahme wird benötigt, um bei dem Kunden im Cargo-Betrieb die lastaufnehmende Ladebodenfunktion zu übernehmen. So kann das Verkleidungsteil mit Lasten bis zu 1100 N belastet werden. Die Funktion Toleranzausgleich wird benötigt, um bei dem Kunden in jedem Betrieb die Spaltkontrollfunktion zu übernehmen. Hintergrund ist, dass die beiden Sitze toleranzbehaftet im Fahrzeug positioniert und befestigt werden. Somit ergibt sich in jedem Fahrzeug spezifischer Bereich, der abgedeckt werden muss. Hier wird das flexibel ausgelegte Bauteil über die Toleranzausgleichselemente von den Sitzkomponenten bzw. Verkleidungsteilen ausgerichtet, und zwar +/– in Y-Richtung. Das Verkleidungsteil selbst wird vorzugsweise im Fahrzeug mit Hilfe von Clipselementen im vorderen und hinteren Bereich befestigt.
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In der Praxis werden die Sitze der dritten Sitzreihe des Personenkraftwagens in einer festgelegten Reihenfolge in der Karosserie mit Schrauben befestigt. Eine entsprechende konstruktive Auslegung bzw. ein Beschnitt der beiden Rückenlehnen ermöglicht dem Werker Zugang zum inneren mittleren Befestigungspunkt für die Sitze. Der durch den Beschnitt der beiden Sitzrücken entstandene Zugang zu den Schraubpunkten wird von dem entsprechend konstruierten Verkleidungsteil abgedeckt, um damit bei dem Kunden den Zugang bzw. die Einsicht zu verhindern.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten, Ziele und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigt in vereinfachter Darstellung:
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1 für den Personenkraftwagen den Bereich der hinteren, dritten Sitzreihe, die durch zwei nebeneinander angeordnete Sitze gebildet ist, in einer räumlichen Darstellung schräg von vorne gesehen,
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2 eine Darstellung gemäß 1 für den Bereich der hinteren Sitzreihe zwischen den beiden Sitzen, in einer räumlichen Ansicht von vorne gesehen,
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3 eine Sitzanordnung gemäß 1 bei nach vorne geklapptem Sitzrücken eines Sitzes, in einer räumlichen Ansicht, schräg von vorne gesehen,
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4 bezogen auf die Darstellung in 3 eine Einzelheit des Bereiches zwischen den beiden Sitzen, in einer räumlichen Ansicht, schräg von hinten gesehen,
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5 in einer Draufsicht die beiden Sitze der hinteren Sitzanordnung, bei nach vorne geklapptem Sitzrücken und zusätzlich hinter dieser Sitzreihe angeordnetem Ladeboden,
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6 und 7 unterschiedliche räumliche Ansichten des in den 1 bis 5 veranschaulichten Verkleidungsteils zwischen den beiden Sitzen.
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Die Figuren veranschaulichen die erfindungsrelevanten Bauteile bei einem Personenkraftwagen, der beispielsweise mit drei Sitzreihen versehen ist. Die Erfindung bezieht sich hierbei auf die hinterste Sitzreihe, somit die dritte Sitzreihe, die unmittelbar angrenzend an den normalen Laderaum ist. Sind die Sitzrücken der Sitze der hintersten Sitzreihe in deren Nichtgebrauchsstellung nach vorne geklappt, befinden sie sich somit im sogenannten Cargo-Betrieb, dient der im Wesentlichen horizontal angeordnete Sitzrücken zusätzlich der Aufnahme einer Last und es erweitert somit der Sitzrücken den Laderaum nach vorne.
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1 veranschaulicht grundsätzlich für die Gebrauchsstellung, somit den sogenannten Sitz-Betrieb, zwei Sitze 1, die, bezogen auf die Fahrzeugorientierung, nebeneinander angeordnet sind und die hintere Sitzreihe 2 bilden. Jeder Sitz 1 weist ein Sitzteil 3 und einen Sitzrücken 4. Das Sitzteil 3 dient der Aufnahme des Fahrzeuginsassen im Bereich dessen Oberschenkel. Der Sitzrücken 4 weist ein Rückenpolster 5 zur Anlage eines Fahrzeuginsassen im Bereich dessen Rücken, ferner, bezogen auf die Gebrauchsstellung des Sitzes 1, auf dessen Rückseite eine Abdeckplatte 6 auf. Diese Abdeckplatte 6 erstreckt sich über die gesamte Rückseite des Sitzrückens 4. 3 zeigt, bezogen auf die Fahrtrichtung des Fahrzeuges, den rechten Sitz 1 in dessen Gebrauchsstellung und den linken Sitz 1 in dessen Nichtgebrauchsstellung. 5 zeigt eine Draufsicht auf beide in Nichtgebrauchsstellung befindlichen Sitze 1. Dieser Figur ist anschaulich zu entnehmen, dass sich unmittelbar an die Abdeckplatten 6 der beiden Sitze 1 ein Ladeboden 7 im Bereich des normalen Laderaums des Fahrzeugs anschließt.
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Beidseitig des jeweiligen Sitzes 1 ist ein Mechanismus 8 vorgesehen, der dem Zweck dient, beim Überführen des Sitzes 1 von der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung, wie zur 3 für die beiden Zustände verdeutlicht, das Sitzteil 3 abzusenken und den Sitzrücken 4 auf das Sitzteil 2 nach vorne zu schwenken. Dieser Mechanismus 8 weist im Verbindungsbereich von Sitzteil 3 und Sitzrücken 4 beidseitig des Sitzes 1 Lenker 9 auf, die im Bereich ihres oberen Endes am Sitzrücken 4 schwenkbar angreifen. Der jeweilige Lenker 9 ist mit seinem unteren Ende in einem Grundgestell 10 des Mechanismus 8 oder im Sitzteil 3 gelagert.
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Insbesondere der Darstellung der 2 ist zu entnehmen, dass das Grundgestell 10 des jeweiligen Sitzes 1 auf seiner dem anderen Sitz 1 zugewandten Seite mit Lappenansätzen 11 auf einen Boden 12 des Personenkraftwagens aufliegt. Der Lappenansatz 11 ist mit einem Durchgangsloch versehen, in die eine Schraube 13 gesteckt ist, die in eine nicht veranschaulichte dünne Bohrung im Boden 12 eingeschraubt ist. Die Schraube 13 dient dem Verbinden des Lappenansatzes 11 mit dem Boden 12 und damit dem Verbinden des Sitzes 1 mit dem Boden 12.
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2 veranschaulicht, dass um einen freien Zugang zu den Befestigungspunkten zwischen den beiden Sitzen 1 zu erreichen, ein Abstand zwischen den beiden Sitzteilen 3 der Sitze 1 und dem Sitzrücken 4 vorzusehen ist. Eine konstruktive Auslegung bzw. ein Beschnitt der beiden Sitzrücken 4 im Bereich der Rückenpolster 5 und der Abdeckplatten 6, veranschaulicht durch die Bereiche 14 und 15, ermöglicht dem Werker den Zugang zu den inneren mittleren Befestigungspunkten des Sitzes. Der durch den Beschnitt der beiden Sitzrücken 4 entstandene Zugang zu den Schraubpunkten der Schrauben 13 wird von einem lastabtragenden und Längentoleranzen der beiden Sitze 1 zueinander ausgleichenden Verkleidungsteil 16 abgedeckt und damit bei dem Benutzer des Fahrzeugs den Zugang bzw. die Einsicht zu verhindern.
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Im Detail weist das Verkleidungsteil 16 für den hinteren Bereich zwischen den Sitzen 1 zwei Schenkel 17 und 18 auf, die im Bereich abgewandter Enden in stationären Bauteilen des Personenkraftwagens gelagert sind. Das Verkleidungsteil 16 ist im Bereich des einen Schenkels 17, der im Wesentlichen vertikal orientiert ist, mit einer Aufnahme für Gurtschlösser 19 von Sicherheitsgurten der Sitze 1 verbunden. im Bereich des anderen Schenkels 18 ist das Verkleidungsteil 16 mit einer Aufnahme eines im Laderaum des Pkws angeordneten Behältnisses verbunden. Bei diesem Behältnis handelt es sich insbesondere um einen Werkzeugbehälter. Dieser ist mit einer Abdeckklappe versehen, die den genannten Ladeboden 7 bildet. Der Schenkel 18 ist im Wesentlichen horizontal orientiert. Insbesondere bildet die im Wesentlichen ebene Oberseite 20 im Wesentlichen eine Ebene mit der Oberseite der Abdeckplatte 6 des jeweiligen Sitzes 1 in dessen Nichtgebrauchsstellung. Somit kann in der Nichtgebrauchsstellung der Sitze 1, bei auf den Abdeckplatten 6 der Sitze 1 aufliegender Last, das Verkleidungsteil 16 gleichfalls Last aufnehmen. Diese vom Verkleidungsteil 16 aufzunehmende Last beträgt beispielsweise 1100 N. Das Verkleidungsteil 16 ist, bezogen auf dessen Einbaulage, im Bereich der Unterseite der Schenkel 17 und 18 lastabtragend gelagert. Der im Wesentlichen horizontale Schenkel 18 liegt im Bereich seines freien, relativ dünnen Endes 21 auf dem Werkzeugkasten auf und ist über diesen mittels zweier seitlicher Clipsverbindungen 22 verbunden. Der andere Schenkel 17 ist im Bereich seiner Unterseite 23 mit Doppelschlosshaltern der beiden Gurtschlösser 19, somit fahrzeugfest gelagert. Auch diese Verbindung ist mittels einer Clipsverbindung bewerkstelligt werden. Ein Vorsprung 24 im Bereich des unteren Endes des Verkleidungsteils 16 dient dem Verkleiden des Verbindungsbereichs der Gurtschlösser.
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In 2 ist demnach das dritte Paar von Lappenansätzen 11 und zugehörigen Schrauben 13 wegen des angebrachten Verkleidungsteils 16 nicht sichtbar. Ein nicht veranschaulichtes weiteres Verkleidungsteil dient dem Abdecken der Sitzverschraubung im Bereich des mittleren und vorderen Paares der Lappenansätze 11.
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Das Verkleidungsteil 16 besteht aus Kunststoff. Es ist flexibel ausgelegt, sodass es über Toleranzausgleichselemente von den Sitzkomponenten, insbesondere Sitzverkleidungen in Y-Richtung, somit in Querrichtung des Fahrzeugs ausgerichtet werden kann. Diese Funktion des Toleranzausgleichs wird benötigt, um beim Benutzer in jedem Betrieb die Spaltkontrollfunktion zu übernehmen. So werden die beiden Sitze 1 toleranzbehaftet im Fahrzeug positioniert und befestigt. Es ergibt sich in jedem Fahrzeug ein spezifischerer Bereich, der abgedeckt werden muss. Hier wird das flexibel ausgebildete Verkleidungsteil 16 über die Toleranzausgleichselemente von den Sitzkomponenten in Plus/Minus-Richtung ausgerichtet. Unter diesem Aspekt weist das Verkleidungsteil 16 Schwächungszonen auf. Diese gestatten es, das Verkleidungsteil 16 unter Einwirkung von Kräften in Querrichtung des Pkws bzw. der Sitze 1 auf das Verkleidungsteil 16 zum Ausgleich von Lagetoleranzen zu verformen. Das Verkleidungsteil 16 weist im Bereich jedes Schenkels 17 bzw. 18 eine Schwächungszone 25 bzw. 26 auf. Jede der Schwächungszonen Ist mittels teilweise durchtrennter Bereiche des Verkleidungsteils 16 bzw. der Schenkel 17 und 18 gebildet. Die Schwächungszone 26 ist im Bereich des Schenkels 18 durch einen U-förmigen Schlitz 27 gebildet, wobei der die beiden Schenkel 28 des Schlitzes 27 verbindende Steg 29 in Querrichtung des Personenkraftwagens bzw. der Sitze 1 angeordnet ist. Die andere Schwächungszone 25 im Bereich des Schenkels 17 des Verkleidungsteils 16 ist durch einen vertikalen, sich über die gesamte Breite des Schenkels 17 erstreckenden Schlitz 30 gebildet. Hierdurch ist ein Schenkellappen 31 gebildet, der im Bereich seines unteren Endes den Vorsprung 24 aufnimmt und im Bereich seines oberen Endes mit einem Basisteil 32 des Schenkels 17 verbunden ist.
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Diese Gestaltung des Verkleidungsteils 16 gewährleistet, dass dieses bei ortsfester Lagerung der freien Enden der Schenkel 17 und 18, somit ortsfester Lagerung im Bereich der vorderen und hinteren Clipsverbindungen, in den den Schenkelenden abgewandten Bereichen in Y-Richtung, somit in Querrichtung des Fahrzeugs, Toleranzen ausgleichen kann. Veranschaulicht ist dies durch den Doppelpfeil 33. Eingeleitet werden Kräfte, bezüglich derer der Toleranzausgleich durch das Verkleidungsteil 16 zu bewerkstelligen ist, von den Sitzen 1, insbesondere seitliche Verkleidungen der Sitzrücken 4 in Profilelemente 34 des Verkleidungsteils 16. Die Profilelemente 34 sind im Bereich der abgewandten Längsseiten des Schenkels 18 angeordnet und stehen, bezogen auf die Quererstreckung des Verkleidungsteils 16, seitlich über. Die Profilelemente 34 sind als nasenförmige Elemente ausgebildet. Sie dienen dem Toleranzausgleich des Verkleidungsteils 16 bezüglich der Sitze.
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Die Profilelemente 34 bzw. Nasen sind mit ihren freien Enden nach unten gerichtet. Das bestehende Verkleidungsteil 16 erfüllt somit die Funktionen Verkleidung, Lastaufnahme und Toleranzausgleich in nur einem Bauteil. Es reduziert die Anzahl der notwendigen Teile im Fahrzeug. Das hat überdies Kosten- und Gewichtsreduktion zur Folge.
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Die dargestellten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausgestaltungen der Erfindung, zu welche weitere zahlreiche Varianten denkbar und im Rahmen der Erfindung sind. Die exemplarisch gezeigten Ausführungsbeispiele sind in keiner Weise hinsichtlich des Umfangs, der Anwendbarkeit oder der Konfigurationsmöglichkeiten der Erfindung als einschränkend auszulegen. Die vorliegende Beschreibung zeigt dem Fachmann lediglich eine mögliche Implementierung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels auf. An der Funktion und Anordnung von beschriebenen
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Elementen können vielfältigste Modifikationen vorgenommen werden, ohne hierbei den durch die nachfolgenden Patentansprüche definierten Schutzbereich oder dessen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sitz
- 2
- Hintere Sitzreihe
- 3
- Sitzteil
- 4
- Sitzrücken
- 5
- Rückenpolster
- 6
- Abdeckplatte
- 7
- Ladeboden
- 8
- Mechanismus
- 9
- Lenker
- 10
- Grundgestell
- 11
- Lappenansatz
- 12
- Boden
- 13
- Schraube
- 14
- Bereich
- 15
- Bereich
- 16
- Verkleidungsteil
- 17
- Schenkel
- 18
- Schenkel
- 19
- Gurtschloss
- 20
- Oberseite
- 21
- Ende
- 22
- Clipsverbindung
- 23
- Unterseite
- 24
- Vorsprung
- 25
- Schwächungszone
- 26
- Schwächungszone
- 27
- Schlitz
- 28
- Schenkel
- 29
- Steg
- 30
- Schlitz
- 31
- Schenkellappen
- 32
- Basisteil
- 33
- Doppelpfeil
- 34
- Profilelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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