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Stand der Technik
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Mit Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), den diversen Fluorkohlenwasserstoffen, Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3) und weiteren Gasen gibt es eine ganze Reihe von klimarelevanten Treibhausgasen (im Folgenden auch THG) mit unterschiedlichster Klimawirkung. Treibhausgaseffekte werden mittels CO2-Äquivalenten vereinheitlich und quantifiziert. In der Regel werden diese in Bezug gesetzt zu verbrauchten Energieeinheiten (z.B. gCO2-Äq/kWh oder gCO2-Äq/MJ) oder zu zurückgelegten Fahrstrecken (gCO2-Äq/km). Während die von der Automobilindustrie veröffentlichten CO2-Werte angeben, wie hoch die effektive stöchiometrische CO2-Emission bei der Kraftstoffverbrennung ist, rechnen Umweltinstitute und -behörden den jeweiligen Energieträgern zusätzlich zu, welche CO2-Emissionen über deren gesamtes Werden entstanden sind, also über den gesamten Lebenszyklus (Life Cycle Analysis LCA) bzw. über den gesamten Herstellungsweg von der Quelle des Energieträgers bis zum Rad des Autos (well-to-wheel). So gehen in die LCA-Betrachtung z.B. von Benzin auch die Emissionen an (fossilem) CO2 ein, die in der Prozesskette von den Rohöltankern, von den Pipelines, von den Raffinerien, von den Stromkraftwerken, die den in der Produktionsstrecke benötigten Strom erzeugen, und von den Tankstellen verursacht werden.
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In Übereinstimmung mit allen nationalen und internationalen Umweltbehörden (z.B. dem Weltklimarat IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change und dem UNFCCC = United Nations Framework Convention on Climate Change (Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen) und staatlichen Stellen (u.a. dem Bundesministerium für Umwelt und dem Bundesministerium für Finanzen) werden die CO2-Emissionen der diversen Energieträger im Folgenden über deren gesamten Entstehungsprozess betrachtet, also auf der Basis einer sogenannten Life Cycle Analysis (LCA) bzw. well to wheel (WtW).
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Im Sektor Verkehr ist die Sensibilität hinsichtlich der Treibhausgaseffekte am höchsten ausgeprägt. Der jeweilige CO2-Ausstoß pro km muss z.B. in der Europäischen Union beim Automobilverkauf zwingend angegeben werden. Gemäß EU-Beschluss soll die Besteuerung der Kraftstoffe und Fahrzeuge demnächst CO2-orientiert sein. Gerade weil die THG-Reduzierung im Verkehrswesen so schwierig und kostenintensiv ist, wird hier eine THG-Reduzierung am besten honoriert. Abgesehen davon sind THG-reduzierte und THG-freie Kraftstoffe natürlich besser für die Umwelt als die THG-intensiven fossilen Kraftstoffe.
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Hersteller von treibhausgasreduzierten und insbesondere von treibhausgasfreien Kraftstoffen werden in der Zukunft mit einer erhöhten Marktnachfrage rechnen können. Gemäß EU-Richtlinie RED 2009/28/EG vom 23. April 2009 sollen in jedem Mitgliedsland der EU bis 2020 rd. 10 % des Energieverbrauchs des Verkehrs mit Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bundesregierung dieses Ziel uminterpretiert in ein THG-Einsparungsziel von 7 %. Da erwartet wird, dass die im Verkehr eingesetzten biogenen und synthetischen Kraftstoffe in 2020 die THG-Emission von Benzin und Diesel im Durchschnitt lediglich um rd. 58 % und nicht um 100 % senken können, soll der Anteil der Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen in 2020 nunmehr 12 % und nicht nur 10 % erreichen. Bis 2050 strebt die deutsche Bundesregierung einen weitgehend THG-freien Verkehr an. Die THG-Minderungsleistung von Kraftstoffen aller Art gewinnt also zunehmend an (politischer) Bedeutung.
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Um einen weitgehend THG-freien Verkehr zu erreichen, muss der eingesetzte Kraftstoff THG-frei sein. Bei der Elektromobilität ist das der Fall, wenn THG-freie Elektrizität zum Einsatz kommt, also Strom aus Wind-, Sonnen-, Wasser- oder Atomkraft sowie aus Geothermie (Strom aus Biomasse ist nicht notwendigerweise THG-frei). Bei der Anschaffung müssen Fahrer von Elektrofahrzeugen aber neben erheblichen Einschränkungen des Komforts (Fahrzeuggröße, Nutzlast, Reichweite, Batteriegewicht, Ladeinfrastruktur) hohe und sehr hohe Anschaffungsmehrkosten in Kauf nehmen, die auf absehbare Zeit während der Nutzungszeit des Elektrofahrzeugs (noch) nicht über geringere Kraftstoff- bzw. Stromkosten kompensiert werden können. Dasselbe gilt für Wasserstofffahrzeuge, die zwar weniger Komforteinschränkungen aufweisen, aber teilweise noch teurer sind als Elektrofahrzeuge und den zusätzlichen Nachteil aufweisen, dass es bislang noch keine Tankstelle gibt, die THG-freien Wasserstoff anbieten kann. Die bislang in den ausgereiften Verbrennungsmotorenantrieben eingesetzten fossilen Kraftstoffe Diesel und Benzin haben das Defizit, dass sie in erheblichem Maße mit Treibhausgasemissionen belastet sind. Dies gilt auch für Erdgas (CNG), Flüssiggas (LPG), Kerosin und Schweröl.
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Selbst die als Substitute von fossilen Kraftstoffen in Verbrennungsmotoren eingesetzten Biokraftstoffe und zukünftige synthetische Kraftstoffe stellen nicht per se THG-freie bzw. THG-neutrale Energieträger dar, sie können im Gegenteil erheblich mit Treibhausgasemissionen belastet sein. Die Treibhausgasbelastung ergibt sich dabei gemäß der LCA-Methode aus der Summe der Treibhausgasbelastungen aller Energien bzw. aller Energieträger, die beim Anbau und der Ernte der Biomasse, bei ihrer Lagerung, bei ihrem Transport, bei ihrer Konversion zu marktgängigen Energieträgern, bei deren Lagerung und bei deren Distribution zum Einsatz kommen.
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Die EU-Richtlinie 2009/28/EG zeigt für eine Vielzahl von biogenen und synthetischen Kraftstoffen und deren diversen Herstellungswege sowie für den Durchschnitt der in der EU eingesetzten fossilen Kraftstoffe, wie hoch diese mit THG-Emissionen belastet sind. Keiner der in der Richtlinie aufgeführten Biokraftstoffe und auch keiner der aufgeführten synthetischen Kraftstoffe kommt auf eine THG-Emission von 0 gCO2-Äq/MJ bzw. von 0 gCO2-Äq/kWhHi. Die besten Werte werden mit 10 gCO2-Äq/MJ (36 gCO2-Äq / kWhHi) von Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl erreicht und mit 12 gCO2-Äq/MJ (43,2 gCO2-Äq/kWhHi) von aus Trockenmist hergestelltem Biogas. Von den sogenannten Zukunftskraftstoffen kommen nach dem Fischer-Tropsch-Verfahren aus Abfallholz erzeugter synthetischer Diesel auf 4 gCO2-Äq/MJ (14,4 gCO2-Äq / kWhHi), aus Abfallholz erzeugtes DME und aus Abfallholz erzeugtes Methanol auf 5 gCO2-Äq/MJ (18 gCO2-Äq/kWhHi), aus Kulturholz erzeugter Fischer-Tropsch-Diesel auf 6 gCO2-Äq/MJ (21,6 gCO2-Äq/kWhHi) und aus Kulturholz erzeugtes DME sowie aus Kulturholz erzeugtes Methanol auf 7 gCO2-Äq/MJ (25,2 gCO2-Äq/kWhHi). Aus Weizenstroh erzeugtes Ethanol erreicht noch 11 gCO2-Äq/MJ (39,6 gCO2-Äq/kWhHi).
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In der EU-Richtlinie finden beim Vergleich dieser Emissionswerte mit den THG-Emissionen fossiler Kraftstoffe ältere, mittlerweile aber überholte IPCC-Werte Verwendung. Gemäß den überholten IPCC-Werten verursachen fossiles Benzin und fossiler Dieselkraftstoff im Durchschnitt eine THG-Emission von 83,8 gCO2-Äquivalenten/MJ, was 301,7 gCO2-Äq/kWhHi entspricht. Gemäß neuerer IPCC-Werte aus dem Jahr 2007 belastet fossiles Benzin die Umwelt mit 308,2 gCO2-Äq/kWhHi während fossiler Dieselkraftstoff auf eine Belastung von 320,2 gCO2-Äq/kWhHi kommt. Im aktualisierten Durchschnitt aus Benzin und Diesel ergibt sich damit eine um 4,1 % höhere THG-Emission von 314,2 gCO2-Äq/kWhHi. Für fossiles Erdgas hat das IPCC 2007 eine aktualisierte THG-Emission von 244,6 gCO2-Äq/kWhHi festgestellt und für das aus einer Mischung aus fossilem Butan und fossilem Propan bestehende Flüssiggas (LPG) eine durchschnittliche THG-Belastung von rd. 277 gCO2-Äq/kWhHi.
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Obwohl die THG-Belastung des Verkehrs mit dem Einsatz von Biokraftstoffen und erst recht mit der Verwendung synthetischer Kraftstoffe substanziell gesenkt wird, konnte bislang mit keinem der in der EU-Richtlinie aufgeführten Kraftstoffe die absolute THG-Neutralität heisst THG-Freiheit erreicht werden, d.h., es gibt noch keinen in Verbrennungsmotoren einsetzbaren Kraftstoff mit einer THG-Belastung von 0,0 gCO2-Äq/MJ bzw. von 0,0 gCO2-Äq/kWhHi.
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In der
DE 10 2009 018 126 A1 schlägt das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) ein Energieversorgungssystem vor, bei dem eine Wasserstofferzeugungseinrichtung Strom aus regenerativen Quellen, u.a. Strom aus Biomassekraftwerken, zur Elektrolyse in einer bekannten Elektrolyseeinheit einsetzt und somit elektrische Energie aus regenerativen Quellen chemisch im Energieträger Wasserstoff bindet. Dieser regenerative Wasserstoff soll einem üblichen Methanisierungsreaktor zugeführt werden. In diesen Methanisierungsreaktor wird ebenso ein CO
2-haltiges Gas geleitet, wobei das CO
2-haltige Gas u.a. fossilen Kraftwerken und Biogasanlagen entstammen kann. Der regenerative Wasserstoff und das CO
2 sollen gemäß dem bekannten Sabatier-Prozess zu Methan synthetisiert werden. Gastankstellen können Teil eines derartigen Energieversorgungssystems sein.
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DE 4332789 A1 ,
DE 10 2004 030 717 A1 und
DE 10 2009 007 567 offenbaren sehr ähnliche Systeme. Wenn einmal realisiert, können derartige Energieversorgungssysteme den Markt sicher mit regenerativem Strom und/oder mit regenerativem Kraftstoff versorgen. Es ist gleichwohl nicht sichergestellt, dass der regenerative Kraftstoff auch zu 100 % THG-frei ist. Wenn in den Methanol- oder Methan-Kraftstoff fossiles CO
2 z.B. nach entsprechender Abscheidung aus einem Kohlekraftwerk und/oder THG-belasteter Strom z.B. aus einer mit Mais betriebenen Biogasanlage eingegangen ist, kann der Methan-Kraftstoff sehr wohl mit Treibhausgasemissionen belastet sein, u.U. in erheblichem Maße. Im Übrigen beziehen sich die Offenlegungsschriften
DE 10 2009 018 126 A1 ,
DE 4332789 A1 und
DE 10 2009 007 567 auf die Eigenschaft der Erneuerbarkeit der erzeugten Energien und Energieträger und nicht auf die Eigenschaft der THG-Minderungsleistung bzw. der THG-Emission dieser Energien und Energieträger. Wie vorstehend dargelegt wurde können diese beiden Eigenschaften durchaus auseinanderfallen.
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Gegenwärtig befinden sich verschiedene Techniken zur Extrahierung von fossilem CO
2 aus den Rauchgasen von Feuerungsanlagen, insbesondere von mit fossiler Kohle oder fossilem Erdgas betriebenen Großkraftwerken, in der Entwicklung. Die Offenbarungsschriften
US 2007/0178035 A1 (White/Allam),
DE 10 2008 062 497 A1 (Linde-KCA-Dresden) und
DE 10 2009 043 499 A1 (Uhde) zeigen dies beispielhaft. Eine zweite Technik zur Gewinnung bzw. Abscheidung von CO
2 aus dem Hauptprozess der Verbrennung der eingesetzten Energieträger (meist fossile Kohle oder fossiles Erdgas) stellt die Verbrennung in Sauerstoffatmosphäre (Oxyfuel-Verfahren) dar. Das Rauchgas dieses Verfahrens besteht fast nur noch aus CO
2 und Wasserdampf. Der Wasserdampf wird relativ einfach durch Kondensation aus dem Rauchgas entfernt, so dass hochkonzentriertes CO
2 übrig bleibt. Eine dritte Technik zur Isolierung von CO
2 wird mit sogenannten IGCC-Kraftwerken (Integrated Gasification Combined Cycle) realisiert, die fossile Energieträger wie Kohle, aber auch regenerative Energieträger wie Biomasse oder Abfall mittels Vergasertechnik in partieller Oxidation unterstöchiometrisch mit Wasser zu einem (Brenn-)Gas konvertieren, das im Wesentlichen aus Wasserstoff und CO besteht. Mittels geeigneter Katalysatoren lässt man das CO unter hohem Druck mit Wasserdampf zu CO
2 und Wasserstoff reagieren. Bei Drücken von bis zu 70 bar kann das CO
2 mit einem der bekannten Verfahren der Gaswäsche (u.a. Druckwechselabsorbtion) relativ einfach aus dem Gasgemisch absorbiert werden, in Frage kommen auch das Separationsverfahren der Aminwäsche und kryogene Verfahren. Das (Brenn-)Gas wird i.d.R. verstromt, aus ihm kann aber auch reiner Wasserstoff, Methanol, Ethanol oder synthetisches Methan, Oktan, Propan und Butan erzeugt werden. Diese dritte Technik der CO
2-Separation wird als Pre-Combus-tion-Capture bezeichnet, da das CO
2 vor der Nutzung des (Brenn-)Gases aus dem Prozess entfernt wird.
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Das gemäß einer der vorstehend aufgeführten Techniken extrahierte fossile CO2 soll i.d.R. einer geologischen Endlagerung zugeführt werden (sogenannte CCS-Verfahren, Carbon Dioxide Capture and Storage). Die weitere und zusätzliche Belastung der Umwelt mit fossilem CO2 soll so reduziert und im idealen Fall komplett vermieden werden.
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Eine vollständige Erfassung und Endlagerung des bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern entstehenden fossilen CO2s ist aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. D.h., auch beim Einsatz der besten CCS-Verfahren kommt es immer zu einem CO2-Schlupf, der zwischen 2 % und 20 % des CO2-Aufkommens liegt und der den CO2-Bestand in der Atmosphäre somit weiter erhöht. Mit den bislang konzipierten und geplanten CCS-Techniken lassen sich also weder absolut THG-freier Kohle- oder Erdgasstrom darstellen noch absolut THG-freie Kraftstoffe wie Wasserstoff, Methanol, Ethanol oder synthetisches Methan, Butan, Oktan oder Propan.
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Obwohl allein in Deutschland mittlerweile über 250 Biomasse(heiz)kraftwerke mit erneuerbaren Energieträgern wie z.B. Holzhackschnitzel und/oder Holzpellets betrieben werden, die nicht fossiles, sondern regeneratives CO
2 ausstoßen, und obwohl allein in Deutschland über 50 Biogasanlagen regeneratives CO
2 aus Biogas abtrennen (und das resultierende BioMethan ins nationale Erdgasnetz einspeisen) und weltweit einige IGCC-Kraftwerke in einer biogenen Variante als BIGCC-Anlagen auch Biomasse einsetzen, war es bis zu den Patentanmeldungen
DE 10 2010 008 287.2 ,
DE 10 2010 017 818.7 und
PCT/EP 2011/000748 des Erfinders keine CCS-Technik darauf ausgerichtet, CO
2 aus regenerativen Quellen (regeneratives CO
2) zu rekuperieren und einer geologischen Endspeicherung (Sequestrierung) zuzuführen oder mit dem rekuperierten regenerativen CO
2 fossiles CO
2 stofflich zu ersetzen. Auch sind keine Verfahren bekannt, mit denen die positiven Umwelteffekte der stofflichen Substitution fossilen CO
2s durch regeneratives CO
2 oder die positiven Umwelteffekte der Substitution fossiler Kraftstoffe durch THG-freie synthetische Kraftstoffe oder die positiven Umwelteffekte der Minderung des atmosphärischen CO
2-Bestandes auf (andere) THG-belastete Kraftstoffe übertragen werden. Insbesondere sind keine Verfahren bekannt, bei denen die Übertragung so gestaltet wird, dass die THG-Bilanz dieser zu entlastenden Kraftstoffe einen Wert von <= 0 gCO
2-Äq/MJ bzw. <= 0 gCO
2-Äq/kWh
Hi erreicht.
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Die Offenbarungsschriften
DE 10 2010 017 818.7 (Feldmann) und
PCT/EP 2011/000748 (Feldmann) beschreiben erstmals u.a. ein Verfahren und Anlagen zur Erzeugung treibhausgasreduzierten Biogases, zu dessen Aufbereitung zu treibhausgasnegativem Bio-Methan und regenerativem CO
2, zur Vermischung von treibhausgasnegativem BioMethan und Erdgas (CNG) zu einem treibhausgasfreien Mischgas und zur Verwendung des treibhausgasnegativen BioMethans und/oder des treibhausgasfreien Mischgases als treibhausgasnegative bzw. treibhausgasfreie Energieträger, insbesondere als treibhausgasnegative bzw. treibhausgasfreie Kraftstoffe im Verkehr. Jedoch wird nicht beschrieben, wie auch die THG-Emissionen anderer Kraftstoffe als des in der Anlage erzeugten BioMethans reduziert werden könnten, insbesondere die THG-Emissionen fossiler oder fremder biogener oder synthetischer Kraftstoffe.
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Aufgabenstellung
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Mangel der THG-Belastung möglichst vieler Kraftstoffe zu beseitigen, insbesondere von Kraftstoffen, die im Verkehr Verwendung finden. Es sind ein Verfahren und Anlagen bzw. Systeme (Anlagenkonfigurationen) zu definieren, die durch Kraftstoffeinsatz bedingte zusätzliche THG-Emissionen reduzieren und zwar weiter als es durch den bloßen Wechsel von fossilen Kraftstoffen auf Biokraftstoffe oder auf synthetische Kraftstoffe möglich ist. Vorzugsweise soll die auf den Kraft-stoffeinsatz zurückzuführende THG-Emission so weit reduziert werden, dass diese Kraftstoffe mindestens absolut THG-frei werden und die jeweilige THG-Belastung einen Wert von <= 0 gCO2-Äq/MJ und damit auch <= 0 gCO2-Äq/kWhHi erreicht. Als zu entlastende Kraftstoffe sollen dabei alle fossilen, biogenen und synthetischen Kraftstoffe in Betracht kommen.
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Lösung
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Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens im Wesentlichen durch die im Anspruch 1 beschriebene Erfindung gelöst und hinsichtlich der Anlage im Wesentlichen durch die im Anspruch 11 beschriebene Erfindung. Die Erfindungen setzen dabei auf die vorbekannten Offenlegungen
DE 10 2010 017 818.7 und
PCT/EP 2011/000748 des Erfinders auf, wobei diese Schriften nicht auf die Nutzung der THG-Effekte für die Verbesserung der THG-Bilanz fremder, nicht in der Anlage erzeugter Kraftstoffe ausgerichtet sind. Sie beziehen sich vielmehr ausschließlich auf die Verbesserung der THG-Belastung von Biogas bzw. BioMethan, das mit dem dort beschriebenen Verfahren bzw. in einer dort beschriebenen Anlage erzeugt wird.
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Das hier offen gelegte, auf die Verbesserung der THG-Bilanz von Kraftstoffen aller Art, insbesondere auf die Verbesserung der THG-Bilanz von fremden Kraftstoffen ausgerichtete Verfahren besteht bei voller Nutzung aller Ausführungs- bzw. Ausbaumöglichkeiten aus insgesamt 10 Verfahrensschritten. Es umfasst im Einzelnen die Verfahrensschritte 1.) „Auswahl der zu verwertenden Energieträger“, 2.) „Konversion zu CO2-haltigen Gasen“, 3.) „Separation des regenerativen CO2s“, 4.) „Rekuperation des regenerativen CO2s“, 5.) „Verflüssigung des rekuperierten regenerativen CO2s“, 6.) „Zwischenlagerung des rekuperierten regenerativen CO2s“, 7.) „Transport“, 8.) „Verwendung des regenerativen CO2s“, 9.) „Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ und 10.) „Verwendung der entlasteten Kraftstoffe im Verkehr“ bzw. „Verwendung der entlasteten Kraftstoffe zur Wärme- oder Stromgewinnung“.
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Die Verfahrensschritte „Rekuperation des regenerativen CO2s“, „Verwendung des regenerativen CO2s“, „Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ und „Verwendung der entlasteten Kraftstoffe im Verkehr“ stellen – wie im Folgenden erläutert wird – zentrale Elemente der Erfindung dar.
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Verfahrensschritt 1.) „Auswahl der zu verwertenden Energieträger“: Die Auswahl von nicht-fossilen Energieträgern für den Einsatz in Konversionsprozessen, die die Erzeugung von marktgängigen Energieträgern zum Ziel haben, ist nicht neu. Jedes Biomasse(heiz)kraftwerk und jede Biogasanlage ist darauf ausgerichtet, die Emission fossilen CO2s zu vermeiden. Der Bestand an atmosphärischem CO2 im Meta-System „Umwelt“ soll so nicht weiter erhöht werden. Im Kernprozess der chemischen, stöchiometrischen Konversion gelingt dies immer dann, wenn die eingesetzten Rohstoffe nicht-fossiler Natur sind, also z.B. aus Biomasse oder aus Abfall bestehen. Sowohl das bei der Vergärung als Biogasfraktion entstehende CO2 als auch das CO2, das bei der nachfolgenden Nutzung des zu BioMethan aufbereiteten Biogases entsteht, sowie das bei der Verbrennung von Biomasse entstehende CO2 ist hinsichtlich seiner Effekte auf das Klima völlig unschädlich; es war 1 bis 40 Jahre zuvor noch in der Atmosphäre und damit im Meta-System „Umwelt“, bevor es von den Pflanzen über den Photosynthese-Prozess aufgenommen wurde.
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Damit das im Verfahrensschritt 8.) verwendete regenerative CO2 seine positive THG-Wirkung erzielen kann, ist es für das gesamte Verfahren zwingend erforderlich, dass solche für das Meta-System „Umwelt“ unschädlichen Primärenergieträger und sonstigen unschädlichen Einsatzstoffe zum Einsatz kommen (vgl. Anspruch 1).
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Verfahrensschritt 2.) „Konversion zu CO2-haltigen Gasen“: Die üblichen Konversionsverfahren der Verbrennung, Vergärung und Vergasung von nicht-fossilen Energieträgern haben nicht die Erzeugung von CO2 zum Hauptziel, sie dienen i.d.R. vielmehr der Umwandlung von nicht bzw. wenig marktfähigen Energieträgern (z.B. Mais, Gras und Festmist) in marktfähige Energieträger (z.B. BioMethan) und/oder der direkten Umwandlung der nicht bzw. wenig marktfähigen Energieträger (Waldrestholz, Holzhackschnitzel) in marktfähige elektrische oder thermische Energie. CO2 fällt dabei lediglich als Neben- bzw. als wertloses Abfallprodukt an. Darum wird das bei der Verbrennung, Vergärung und Vergasung entstehende CO2 i.d.R. auch einfach in das Meta-System „Umwelt“ emittiert.
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Wenn CO2 in größeren Mengen stofflich für die industrielle Nutzung benötigt wird, wird es i.d.R. als Nebenprodukt anderer industrieller Prozesse gewonnen und zwar a) bei der industriellen Verbrennung von Koks mit (überschüssiger) Luft, b) bei der industriellen Vergasung von Kohle, c) bei der industriellen Ammoniaksynthese, d) bei der industriellen Methanolherstellung und e) beim industriellen Kalkbrennen.
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Dass der erforderliche Kohlenstoff aus fossilen Quellen stammt, ist bei den Herstellungsverfahren a) und b) offensichtlich. Aber auch bei der Ammoniakherstellung entstehendes CO2 hat fossile Ursprünge: während der für die unter hohem Druck und hoher Temperatur ablaufende Reaktion N2 + 3H2 >>> 2NH3 erforderliche Stickstoff mittels Kryo-Technik durch Luftverflüssigung bzw. Luftzerlegung separiert wird, wird der ebenfalls erforderliche Wasserstoff mittels Dampfreformierung aus Erdgas oder auch aus Kohle oder aus der Erdölfraktion Naphtha gewonnen. Dabei fällt CO2 in der Synthesegasherstellung als Produkt der Wassergas-Shift-Reaktion an. Für den Einsatz in der Ammoniaksynthese wird das CO2 zuvor aus dem Prozessgas herausgewaschen, beispielsweise mit dem Rectisolverfahren. CO2 steht dadurch in großen Mengen in relativ reiner Form zur Verfügung (nach Abtrennung des CO2s wird der Wasserstoff im erforderlichen Verhältnis mit Stickstoff gemischt und zu Ammoniak synthetisiert). Aufgrund des Einsatzes der fossilen Einsatzstoffe Erdgas, Kohle oder Erdöl hat damit auch das bei der Ammoniaksynthese als Nebenprodukt entstehende CO2 fossile Ursprünge.
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Die industrielle Herstellung von Methanol (CH4O) erfolgt fast ausschließlich mit Katalysatoren unter hohem Druck und hohen Temperaturen aus Synthesegas, einem Gemisch aus Kohlenstoffmonoxid und Wasserstoff (im Verhältnis von etwa 1:2). Reaktionsformel: CO + 2H2 >>> CH3OH. Das für die Methanolsynthese erforderliche Synthesegas kann wie oben bereits dargestellt aus fossilen Einsatzstoffen wie Kohle, Erdölfraktionen und Torf hergestellt werden, aber auch aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Stroh und anderer Biomasse, außerdem auch aus Biogas, Müll oder Klärschlamm. Üblich sind jedoch die Dampfreformierung und die partielle Oxidation von Erdgas. Weltweit sind Kohle und Erdgas bei der industriellen Herstellung von Methanol die wesentlichen Quellen für das Synthesegas. In Deutschland wurden im Jahr 2000 circa zwei Millionen Tonnen Methanol hergestellt, davon etwa 1,4 Millionen Tonnen bzw. rd. 70 % aus fossilen Rückstandsölen. Das bei der Synthesegasherstellung anfallende CO2 wird wie bei der Ammoniaksynthese vor der Synthese aus dem Prozessgas ausgewaschen. Damit hat auch das in relativ großen Mengen als Nebenprodukt der Methanolsynthese entstehende und in relativ reiner Form verfügbare CO2 i.d.R. fossile Ursprünge.
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Beim Kalkbrennen handelt es sich um die Zersetzung von Calciumcarbonat zu Calciumoxid und CO2. Die Reaktion CaCO3 >>> CO2 + CaO findet bei einer Temperatur zwischen 900 und 1.300 °C statt. Bei der industriellen Erzeugung wird CaCO3 in Form von fossilen Kalksteinen aus einem Kalk-Steinbruch angeliefert und in vertikal arbeitenden Ring- oder Schachtöfen bzw. in Drehrohröfen oder in Wirbelstromöfen auf etwa 900–1300 °C erhitzt. Die Öfen werden dabei mit einem Gemisch aus 90 % Kalkstein und 10 % Koks beschickt. Beide Einsatzstoffe entstammen fossilen Lagerstätten. Damit hat auch CO2, das als Nebenprodukt des Kalkbrennens entsteht, fossile Ursprünge.
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Alle für die industrielle Herstellung von CO2 eingesetzten Verfahren nutzen also fossile Energieträger bzw. Substanzen, d.h., das in der Industrie stofflich genutzte CO2 ist i.d.R. fossiler Natur. Mit fossilem CO2 lassen sich keine positiven THG-Effekte erzielen, so kann man insbesondere nicht anderes fossiles CO2 mit positiven Umwelteffekten stofflich ersetzen. Die üblicherweise genutzten Verfahren sind also für die zur Erzeugung größerer unbelasteter CO2-Mengen nicht geeignet. Erforderlich sind vielmehr Verfahren, die wie im Verfahrensschritt 1.) aufgeführt nicht-fossile Einsatzstoffe und Energieträger nutzen. Diese Bedingungen werden nur von der anaeroben Vergärung von Biomasse und ggf. auch von organischem Abfall, der Verbrennung von Biomasse und ggf. auch von organischem Abfall und der Vergasung von Biomasse und ggf. auch von organischem Abfall erfüllt. Zum Verfahren gehört deshalb neben der entsprechenden Auswahl der Einsatzstoffe zwingend die Auswahl dieser hier aufgeführten Konversionsverfahren (vgl. Anspruch 1).
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Verfahrensschritt 3.) „Separation des regenerativen CO2s“: Bei dem Konversionsverfahren der Vergasung ist die Extrahierung des entstandenen CO2s bedingt durch das Erfordernis des nachfolgenden Prozesses, CO2-frei sein müssen, zwingend. Vergasungsanlagen ohne CO2-Separation gibt es praktisch nicht. Wenn ein nicht-fossiler Primärenergieträger wie Biomasse als Rohstoff eingesetzt wird, erfüllt das abgetrennte CO2 die Vorbedingung des regenerativen Ursprungs. Es liegt nach der Abtrennung zudem in der gewünschten aufkonzentrierten Form vor. Je konzentrierter das CO2 dabei ist, desto weniger technischer und energetischer Aufwand muss in den nachfolgenden Schritten der Verflüssigung oder der Verfestigung getätigt werden, denn der abzukühlende Gasmassenstrom fällt dann kleiner aus. Für das hier offenbarte Verfahren ist es deshalb von Vorteil, wenn die das CO2 liefernde Vergasungsanlage als Rohstoff nicht-fossile Primärenergieträger einsetzt und wenn das regenerative CO2 in möglichst hoher Konzentration geliefert wird.
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Für die Separation von CO2 aus dem Prozessgas kommen mehrere bekannte Verfahren in Frage, z.B. der Membran-/Permeationsprozess, das Druck-Wechsel-Adsorptions-Verfahren (mit PSA-Anlagen), das Absorptionsverfahren (mit MEA-Anlagen) und kryogene Verfahren. Jedes Verfahren hat seine spezifischen Vor- und Nachteile.
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Bei dem Konversionsverfahren der anaeroben Vergärung wird Biomasse durch die Aktivität diverser Bakterienstämme im Wesentlichen in CO2 und Methan umgewandelt. Da bei der anaeroben Vergärung immer nicht-fossile organische Einsatzstoffe als Gärsubstrate dienen, ist das von den Bakterien erzeugte CO2 regenerativer Natur. Die Extrahierung des im bakteriellen Prozess entstandenen regenerativen CO2s ist nur erforderlich, wenn das CO2-haltige Biogas zu BioMethan aufbereitet und in ein Erdgasnetz eingespeist werden soll. Rd. 98 % der deutschen Biogasanlagen verwenden das erzeugte CO2-haltige Biogas gegenwärtig jedoch ohne CO2-Abtrennung direkt als Kraftstoff für die Verstromung in Generatorsets (BHKW).
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Für die Separation von CO2 aus dem Biogas kommen die bekannten Verfahren in Frage, z.B. der Membran-/Permeationsprozess, das Druck-Wechsel-Adsorptions-Verfahren (mit PSA-Anlagen), das Absorptionsverfahren (mit MEA-Anlagen) und kryogene Verfahren.
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Das im Biogas enthaltene regenerative CO2 kann vor der Verstromung aus dem Biogas extrahiert werden. Dies ist aber mit erheblichem zusätzlichem Mehraufwand verbunden, da Verstromungseinrichtungen (BHKW) auch mit Biogas betrieben werden können und die Biogasanlagen i.d.R. nur geringe Kapazitäten aufweisen und es sich nicht lohnt, Gaswäschetechnik für Kleinanlagen bereitzustellen. Zudem würde die „Herstellung“ von regenerativem CO2 Teil des erfindungsgemäßen Verfahrens. Um das erfindungsgemäße Verfahren möglichst schlank und effektiv zu halten, ist es von Vorteil, dies möglichst zu vermeiden. Als Lieferanten des regenerativen CO2s werden deshalb vorzugsweise die Biogasanlagen ausgewählt, die Biogas sowieso schon aufbereiten, um BioMethan zu erhalten. Das sind alle ins Erdgasnetz einspeisenden Biogasanlagen und solche Biogasanlagen, die flüssiges BioMethan oder unter Druck stehendes BioMethan mit geeigneten Transportmitteln (Pipeline, mobile Druckgasbehälter, mobile Flüssiggasbehälter) liefern. Der technische und energetische Aufwand der Abtrennung kann bei der Einbeziehung sowieso schon aufbereitenden Biogasanlagen entfallen, was für die Nutzer des hier beschriebenen Verfahrens von Vorteil ist. Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Einbeziehung der „Herstellung“ des regenerativen CO2s in das erfindungsgemäße Verfahren geschützt sein soll.
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Bei dem Konversionsverfahren der Verbrennung ist die Extrahierung von CO2 bislang unüblich, insbesondere wenn die verwendeten Rohstoffe regenerativer Natur sind. Biomasseheizkraftwerke gelten z.B. im Gegensatz zu Kohle- und Gaskraftwerken sogar als besonders umweltfreundlich, weil sie lediglich regeneratives und damit für das Meta-System „Umwelt“ unschädliches CO2 ausstoßen. Eine mit erheblichen Zusatzinvestitionen, Zusatzkosten und Wirkungsgradverlusten verbundene CO2-Abtrennung ist deshalb zwar für Kohlekraftwerke vorgesehen, nicht aber für Biomassekraftwerke. Die Separation regenerativen CO2 müsste dezidiert durchgeführt werden, sie würde Teil des Verfahrens, was technisch möglich ist, aber nur in zweiter Priorität gewollt ist. Der erhebliche zusätzliche technischen Aufwand und die zusätzlichen Kosten einer eigenständigen CO2-Separation sollen vorzugsweise vermieden werden.
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Der Verfahrensschritt der Separation ist also u.a. dadurch gekennzeichnet, dass er vorzugsweise von den Lieferanten des regenerativen CO2s vorgenommen wird (vgl. Anspruch 2). Für die Separation von CO2 aus dem Rauchgas kommen die bekannten Verfahren in Frage, z.B. der Membran-/Permeationsprozess, das Druck-Wechsel-Adsorptions-Verfahren (mit PSA-Anlagen), das Absorptionsverfahren (mit MEA-Anlagen), kryogene Verfahren und das Oxy-Fuel-Verfahren.
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Verfahrensschritt 4.) „Rekuperation des regenerativen CO2s“: Bislang ist es in fast allen Biomasse verwertenden Verbrennungs-, Vergasungs- und Vergärungsanlagen üblich, das separierte (regenerative) CO2 in die Atmosphäre zu entlassen – was wie oben dargelegt wurde, nicht schädlich für das Meta-System „Umwelt“ ist. Das trifft insbesondere auf die Betreiber von ins Erdgasnetz einspeisenden Biogasanlagen zu, die das separierte CO2 meist als wertlosen Abfall betrachten. Das Besondere an dem hier offenbarten Verfahren ist die Erkenntnis, dass dieses (regenerative) CO2 durchaus von Wert sein kann, nämlich, wenn man es wie hier dargestellt verwendet.
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Das in den Anlagen separierte regenerative CO2 wird deshalb nicht, wie heute üblich, in die Atmosphäre entlassen und damit in den (kurzfristigen) CO2-Kreislauf zurückgegeben, sondern aufgefangen (rekuperiert) und ggf. zwischengelagert. Die CO2-Abscheidung und die CO2-Rekuperation können in einer Anlage zusammengefasst werden. Die Rekuperation regenerativen CO2s stellt deshalb eine Neuheit dar, insbesondere in Kombination mit den anderen Verfahrensschritten.
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Verfahrensschritt 5.) „Verflüssigung des rekuperierten regenerativen CO2s“: Um das rekuperierte regenerative CO2 besser zwischenlagern und oder transportieren zu können, ist es von Vorteil, es zu verflüssigen. Der apparative Aufwand und die Kosten einer gasförmigen Handhabung wären deutlich höher. Dieser Verfahrensschritt ist gleichwohl nicht zwingend erforderlich, er kann auch übersprungen werden, z.B., wenn die Verwendung relativ nah zum Ort der CO2-Erzeugung bzw. -Separation erfolgt und in diesem Fall das Transportmittel „Gaspipeline“ kostengünstiger ist.
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Verfahrensschritt 6.) „Zwischenlagerung des rekuperierten regenerativen CO2s“: Der rekuperierte CO2-Gasvolumenstrom wird in der Regel schwanken und deshalb nicht mit der Abnahme übereinstimmen. Es ist deshalb von Vorteil, gleichwohl nicht zwingend erforderlich, zwischen der Separation und dem Transport eine Abpufferung in Form mindestens eines Zwischenspeichers vorzusehen (vgl. Ansprüche 1 und 11).
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Verfahrensschritt 7.) „Transport“: Das rekuperierte regenerative CO2 wird physisch vom Ort der Rekuperation bzw. der Zwischenlagerung zum Ort der Verwendung verbracht. Dieser Transport kann per Lkw erfolgen und/oder per Schiff und/oder per Eisenbahn und/oder per Pipeline.
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Verfahrensschritt 8.) „Verwendung des regenerativen CO2s“: Die Verwendung des regenerativen CO2s bestimmt, welcher THG-Effekt im Meta-System „Umwelt“ erreicht wird. Um einen positiven THG-Effekt zu erzielen, sind 3 Verwendungsoptionen vorgesehen: A) Sequestrierung des regenerativen CO2s, B) Stoffliche Substitution fossilen CO2s, C) Nutzung des regenerativen CO2s für die Herstellung synthetischer Kraftstoffe.
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Bei der Sequestrierung des regenerativen CO2s wird das CO2 geologisch endgelagert (sequestriert) und damit aus dem Meta-System „Umwelt“ entfernt. Durch die Sequestrierung wird regeneratives CO2 aus dem kurzfristigen CO2-Kreislauf entnommen, was deutlich mehr ist als eine bloße Vermeidung von weiteren zusätzlichen THG-Emissionen in das Meta-System „Umwelt“, denn der CO2-Bestand der Atmosphäre wird aktiv gesenkt. Wenn diese Verringerung des atmosphärischen CO2-Bestands einer nur kleinen Kraftstoffmenge angerechnet wird (siehe Verfahrensschritt 9), kann diese soweit entlastet werden, dass ihre THG-Belastung nicht nur reduziert oder auf null gebracht wird, sondern sogar negativ ausfällt. Das ist dann von besonderem Vorteil, wenn es zum dualen Einsatz von Kraftstoff kommt. Bei Dual-Fuel-Konzepten kann es z.B. zum Einsatz von Methan als Gas und/oder Methan als Flüssigkeit einerseits und Diesel oder Biodiesel andererseits in Dual-Fuel-Lkw kommen. Wenn das Methan eine negative THG-Bilanz aufweist, kann es die positive THG-Bilanz des Diesels bzw. des Biodiesels kompensieren, so dass die Lkw trotz Verwendung von umweltbelasteten Kraftstoffen letztlich THG-frei unterwegs sind.
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Bei der stofflichen Substitution ersetzt regeneratives und damit unschädliches CO2 fossiles und somit schädliches CO2, das ansonsten in das Meta-System „Umwelt“ gelangen und den CO2-Bestand der Atmosphäre erhöhen würde und damit schädliche Auswirkungen hätte. Das fossile CO2 muss nicht länger für die industrielle Anwendung erzeugt werden, eine zusätzliche Belastung des Meta-Systems „Umwelt“ wird vermieden. Dadurch wird der atmosphärische CO2-Bestand zwar nicht gesenkt, aber es kommt zumindest zu keiner weiteren Erhöhung dieses Bestandes.
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Bei der Nutzung des regenerativen CO
2s für die Herstellung synthetischer Kraftstoffe wird das regenerative CO
2 in einen der üblichen Reformierungsprozesse eingebracht, in dem es zu einem regenerativen synthetischen Kraftstoff aufbereitet wird, vorzugsweise gemäß dem bekannten Sabatier-Prozess zu synthetischem Methan (CH
4) oder gemäß den anderen bekannten Verfahren (z.B. Dampfreformierung, Bertau/Pätzold/Singliar-Verfahren) zu synthetischem Methanol (CH
3OH), Ethanol oder zu synthetischem Methan, Oktan, Butan oder Propan. Es ist von Vorteil, wenn der erforderliche Wasserstoff per Elektrolyse aus THG-freiem Strom gewonnen wird, so dass es zu minimalen THG-Emissionen kommt und die durch die Verwendung des regenerativen CO
2s erzielten THG-Effekte durch den Einsatz fossiler Energie nicht wieder zunichte gemacht werden (vgl.
DE 10 2004 030 717 A1 ,
DE 10 2009 018 126 A1 und
DE 4332789 A1 ).
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Wenn die CO2-Reformierung bzw. der Sabatier-Prozess synthetische Kraftstoffe abwirft, ersetzen diese synthetischen Kraftstoffe fossile Kraftstoffe, was die zusätzliche Emission von weiteren zusätzlichen THG in die Atmosphäre und damit in das Meta-System „Umwelt“ vermeidet, die (zusätzliche) THG-Emission ist dann nahezu null.
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Verfahrensschritt 9.) Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“: So wie beim Verkauf von BioMethan-Einspeisungen in das Erdgasnetz und von Ökostrom-Einspeisungen in das Stromnetz keine physische Übertragungen exakt des selben Gases bzw. des selben Stroms von den Verkäufern (Einspeisern) zu den Käufern (Ausspeisern / Nutzern) stattfinden, sondern lediglich virtuell-statistische Verrechnungen der entsprechenden Energiemengen, werden die erzielten Reduzierungen des physisch nicht abgrenzbaren atmosphärischen CO2-Bestandes des Meta-Systems „Umwelt“ und/oder die erzielten Reduzierungen an zusätzlichen THG-Emissionen in diesem erfindungsgemäßen Verfahren virtuell-statistisch mit den THG-Emissionen der zu entlastenden Kraftstoffe verrechnet. Diese Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ erfolgt kraftstoffsortenspezifisch nach dem folgenden erfindungsgemäßen Algorithmus (vgl. Ansprüche 10 und 20): MKn = (RCO2 ./. ECO2-el ./. ECO2-th ./. ECO2-sonst)/(CO2-Kn ./. CO2-ZBKn) wobei
- MKn
- = maximale energetische Menge des Kraftstoffes n, gemessen in kWhHi oder MJ, die auf die Zielbelastung CO2-ZBKn gebracht werden kann;
- RCO2
- = Rekuperierte Menge an regenerativem CO2, gemessen in t CO2-Äq,
- ECO2-el
- = CO2-Emissionen, gemessen in t CO2-Äq, die nach der Rekuperation des regenerativen CO2s durch den Einsatz von elektrischer Energie entstehen;
- ECO2-th
- = CO2-Emissionen, gemessen in t CO2-Äq, die nach der Rekuperation des regenerativen CO2s durch den Einsatz von thermischer Energie entstehen;
- ECO2-sonst
- = sonstige CO2-Emissionen, gemessen in t CO2-Äq, die nach der Rekuperation des regenerativen CO2s entstehen;
- CO2-Kn
- = LCA-THG-Belastung des zu entlastenden Kraftstoffes n, gemessen vor der Entlastung in gCO2-Äq/kWhHi oder in gCO2-Äq/MJ;
- CO2-ZBKn
- = THG-Ziel-Belastung des zu entlastenden Kraftstoffes n, gemessen nach der Entlastung in gCO2-Äq/kWhHi oder in gCO2-Äq/MJ;
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Wenn beispielsweise aus einer mit konventionellen Gärsubstraten (Mais, Gras, Gülle, Getreideganzpflanzenschnitt) betriebenen Biogasanlage im Verfahrensschritt 4.) „Rekuperation“ jährlich 5.600 t regenerativen CO2s rekuperiert werden und bei den nachfolgenden Verfahrensschritten 5.) bis 8.) CO2-Emissionen auftreten, z.B. durch den Einsatz von 56.000 kWhel Strom aus dem deutschen Strommix für die Steuerung der Verflüssigungsanlage und durch den Verbrauch von 2.240.000 kWhth Wärme aus Erdgas für die Verflüssigung des rekuperierten regenerativen CO2s sowie durch den Einsatz von 593.000 kWhHi Dieselkraftstoff für den Transport des verflüssigten CO2s per Lkw, dann reduziert sich die anrechenbare CO2-Menge auf 4.827,3 t/a. Diese Minderung berechnet sich wie folgt:
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Der deutsche Strommix sei mit 624 gCO2-Äq/kWhel belastet, durch den Bezug von 56.000 kWhel aus dem Stromnetz wird die Umwelt mit folglich mit 34,9 tCO2 belastet. Bei einer LCA-Belastung des Erdgases in Höhe von 244,6 gCO2/kWhHi ergibt sich für den Wärmeeinsatz von 2.240.000 kWhth eine weitere Belastung von 547,9 tCO2. Beim Einsatz von 593.000 kWhHi an Dieselkraftstoff, der mit 320,2 gCO2/kWhHi belastet ist, entstehen weitere 189,9 tCO2. Von der ursprünglich rekuperierten CO2-Menge in Höhe von 5.600 t bleiben gemäß der vorstehenden Formel noch rd. 4.827,3 t CO2 anrechenbar (5.600 tCO2 ./. 34,9 tCO2 ./. 547,9 tCO2 ./. 189,9 tCO2 = 4.827,3 tCO2).
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Der zu entlastende Kraftstoff sei fossiles Erdgas und die Zielbelastung sei 0,0 gCO2 / kWhHi. Gemäß dem Algorithmusteil (CO2-Kn ./. CO2-ZBKn) werden 244,6 gCO2/kWhHi ./. 0,0 gCO2/kWhHi = 244,6 gCO2/kWhHi für eine entsprechende THG-Entlastung des Erdgases benötigt. Mit der anrechenbaren CO2-Menge von 4.827,3 t CO2 können also bis zu 19.735.487 kWhHi fossilen Erdgases in einen absolut THG-freien Kraftstoff konvertiert werden. Dementsprechend kann die THG-Belastung aller fossilen, biogenen und synthetischen Kraftstoffe, deren LCA-THG-Belastung bekannt ist, reduziert werden, vorzugsweise auf null und besonders vorzugsweise auf < null. Die maximal entlastbaren Kraftstoffmengen ergeben sich dabei aus dem erfindungsgemäßen Algorithmus.
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Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, jeden Kraftstoff in einen absolut THG-freien Kraftstoff zu konvertieren. Es wird also möglich, absolut CO2-freies Benzin anzubieten, absolut CO2-freien Dieselkraftstoff, absolut THG-freies Kerosin, absolut CO2-freies Erdgas, absolut CO2-freies Flüssiggas, absolut THG-freies Schweröl und auch absolut CO2-freie Biokraftstoffe sowie absolut THG-freie synthetische Kraftstoffe. Die jeweils verfügbare THG-reduzierte Kraftstoffmenge wird dabei umso größer, je geringer die anfängliche LCA-THG-Belastung des zu entlastenden Kraftstoffes ist und umgekehrt. Mit einer an-rechenbaren CO2-Menge von 4.827,3 t können aufgrund seiner höheren anfänglichen LCA-THG-Belastung von 308,2 gCO2/kWhHi lediglich 15.662.881 kWhHi an Benzin so entlastet werden, dass sich absolut THG-freies Benzin ergibt. Mit der anrechenbaren Menge von 4.827,3 t CO2 könnte dagegen eine Menge von bis zu 121.901.515 kWh Fischer-Tropsch-Diesels, der aus Kulturholz erzeugt wurde, zu einem Nullemissions-Kraftstoff gemacht werden, also eine um den Faktor 7,8 größere Kraftstoffmenge.
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Mit diesem Verfahren wird der effektive CO2-Bestand des Meta-Systems „Umwelt“ im Saldo entweder nicht weiter erhöht, oder die weitere Emission an zusätzlichem fossilem CO2 wird reduziert.
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Verfahrensschritt 10.a) „Verwendung der entlasteten Kraftstoffe im Verkehr“: Wie vorstehend dargestellt wurde, sind bis auf absolut THG-freies BioMethan (aus
DE 10 2010 017 818.7 und
PCT/EP 2011/000748 ) bislang keine anderen Kraftstoffe bekannt, die die Eigenschaft der absoluten THG-Freiheit aufweisen. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird es erstmals möglich, jeden Kraftstoff zu einem äußerst umweltfreundlichen Nullemissionskraftstoff zu machen. Wenn ein solcher Nullemissionskraftstoff im Verkehr eingesetzt wird, ist Nullemissionsmobilität gegeben, und zwar ohne dass die etablierten Antriebstechniken geändert oder durch andere Antriebstechnik (Elektro- oder Wasserstoffantrieb) ersetzt und ohne dass neue Tankstellen-Infrastrukturen aufgebaut werden müssten. Von besonderem Vorteil dieses Verfahrensschrittes ist, dass die positiven Umwelteffekte sofort über den gesamten Kraftfahrzeugbestand wirksam werden können und bis zur vollen Wirksamkeit nicht auf den kompletten Austausch des Kraftfahrzeug-Altbestandes durch Neufahrzeuge gewartet werden müsste.
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Von allen Verfahrensschritten und Maßnahmen hat die Sequestrierung von regenerativem CO2 den größten Effekt auf die THG-Bilanzen des Verfahrens bzw. auf die mit dem Verfahren gewonnenen Energieprodukte. Hierbei handelt es sich nicht um eine rechnerische Zuordnung, das CO2 wird vielmehr physisch in tiefen geologischen Formationen endgelagert. Die effektive CO2-Minderung (endgültige Entfernung von CO2 aus dem atmosphärischen CO2-Kreislauf des Meta-Systems „Umwelt“) wird einem beliebigen Kraftstoff zugerechnet.
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Im Verkehr können nicht nur THG-freie Kraftstoffe mit einer THG-Minderung von 100 % eingesetzt werden, sondern auch nach diesem Verfahren um 0,01 % bis 99,99 % THG-reduzierte Kraftstoffe sowie Kraftstoffe, deren THG-Emission um > 100 % reduziert wurde.
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Verfahrensschritt 10.b) „Sonstige Verwendungen der entlasteten Kraftstoffe“: Der bzw. die THG-entlasteten Kraftstoffe können nicht nur im Verkehr eingesetzt werden, sondern auch als THG-reduzierte bzw. als THG-freie Heizstoffe und zur Erzeugung von THG-reduziertem bzw. THG-freiem Strom.
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Das erfindungsgemäße Verfahren beinhaltet die Steuerung und Regelung der jeweiligen Teilprozesse und des Gesamtablaufes. Diese sind in üblicher Weise als System- bzw. Anlagensteuerung implementiert und werden deshalb nicht näher erläutert.
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Erreichte Vorteile
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Wenn es mit allen Schritten realisiert wird, kann mit dem hier offengelegten Verfahren Kraftstoff bereitgestellt und genutzt werden, ohne dass sich der (atmosphärische) CO2-Bestand des Meta-Systems „Umwelt“ erhöht. Alternativ kann die Emission von fossilem CO2 in das Meta-System „Umwelt“ durch die Emission von regenerativem CO2 ersetzt werden. Diese Kraftstoffe können im Verkehr eingesetzt werden.
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Ohne die Automobiltechnik (also weder das Produkt noch die Herstellungswerke) groß verändern bzw. weiterentwickeln zu müssen, wird mit dem Einsatz der absolut THG-freien Kraftstoffe Nullemissionsmobilität möglich, ggf. sogar THG-negative Mobilität. Die internationale Automobilindustrie kann nach wie vor Autos mit Verbrennungsmotoren bauen, ohne die Technologie groß ändern zu müssen, die THG-Freiheit der Mobilität wird über den Kraftstoff erreicht.
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Die Nachteile der ggf. ebenfalls CO2-freien Elektromobilität wie kurze Reichweite, lange Ladezeiten, hohes Batteriegewicht, sehr hohe zusätzliche Anschaffungskosten, problematische Beheizung im Winter und problematische Klimatisierung im Sommer, Investition in neue Produktionslinien, hohe F&E-Ausgaben etc. etc. treten dabei nicht auf. Weder muss die hochentwickelte Verbrennungsmotorentechnik auf eine Elektromotorentechnik umgestellt werden, noch müssen Hochleistungsbatterien entwickelt, produziert und bezahlt werden. Dadurch verursachte THG-Emissionen können unterbleiben.
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Auch ggü. der gegenwärtig noch als ultima ratio angesehene Wasserstofftechnologie weisen das hier beschriebene Verfahren und die beschriebene Verwendung Vorteile auf; da die Anschaffungsmehrkosten von Wasserstoff-Pkw heute ggü. vergleichbaren Benzinfahrzeugen bei 50.000 Euro und mehr liegen und diese sich bei Elektro-Pkw auf 10.000 bis 40.000 Euro belaufen, kann kaum ein Pkw mit diesen neuen Antrieben während seiner gewöhnlichen Nutzungszeit diesen Kostennachteil durch Kostenvorteile beim Kraftstoffverbrauch kompensieren. Bei CNG-Antrieben belaufen sich die Anschaffungsmehrkosten lediglich zwischen 0 und 4.000 Euro pro Pkw und die Break Even-Punkte sind bereits nach einer Fahrstrecke von 0 bis 30.000 km erreicht.
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Die „Erzeugung“ von THG-reduzierten bzw. THG-freien Kraftstoffen ist also von Vorteil für die Automobilindustrie, für deren Arbeitnehmer, für die Autokäufer und -nutzer und last but not least für die Umwelt.
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Detaillierte Beschreibung
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Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird im Folgenden auf Ausführungsbeispiele Bezug genommen, die anhand fachspezifischer Terminologie beschrieben sind. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Schutzumfang der Erfindungen durch die Angabe von Ausführungsbeispielen nicht eingeschränkt werden soll, da Veränderungen und Modifizierungen an dem offenbarten Verfahren und an der offenbarten Anlage sowie an deren Ausführungsvarianten und weitere Anwendungen der Erfindungen sowie weitere Verwendungen des rekuperierten regenerativen CO2s als übliches derzeitiges oder künftiges Fachwissen eines zuständigen Fachmanns angesehen werden.
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Die 1 bis 5 zeigen Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei die Rechtecke Stoffe und Produkte darstellen und Rechtecke mit abgeschnittenen Ecken Prozesse bzw. Verfahrensschritte.
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1 zeigt ein schematisches Blockdiagramm der Verfahrensschritte zur Verbesserung der THG-Bilanz beliebiger Kraftstoffe in allen möglichen Varianten
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2 stellt eine Ausführungsvariante des Verfahrens dar, bei der auf die Zwischenlagerung des rekuperierten regenerativen CO2s verzichtet wird.
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3 zeigt eine weitere Ausführungsvariante des in 1 dargestellten Verfahrens, bei der das regenerative CO2 ausschließlich mit dem Konversionsverfahren der anaeroben Vergärung gewonnen wird und bei der die nicht genutzten Verfahrensoptionen nicht mehr dargestellt sind.
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4 zeigt eine Ausführungsvariante des in 1 dargestellten Verfahrens, bei der das regenerative CO2 ausschließlich mit dem Konversionsverfahren der Vergasung gewonnen wird.
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5 zeigt eine Ausführungsvariante des in 1 dargestellten Verfahrens, bei der das regenerative CO2 ausschließlich mit dem Konversionsverfahren der Verfeuerung gewonnen wird.
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Die 6 bis 10 zeigen Ausführungsbeispiele der möglichen Anlagenkonfiguration. In den 6 bis 10 sind Anlagen bzw. Vorrichtungen als Rechteck mit abgeschnittenen Ecken dargestellt und Stoffe bzw. Produkte als Rechteck.
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6 zeigt ein allgemeines schematisches Blockdiagramm der Anlagenbestandteile, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erforderlich sind bzw. sein können.
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7 stellt eine Ausführungsvariante der Anlage aus 6 dar, bei der auf die Zwischenlagerung des rekuperierten regenerativen CO2s verzichtet wird.
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8 zeigt eine Ausführungsvariante der Anlage aus 6, bei der die Konversion der Einsatzstoffe und die Gewinnung des regenerativen CO2s in einer Vergärungsanlage erfolgen; die nicht genutzten Anlagenbestandteile sind nicht mehr dargestellt.
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9 zeigt eine Ausführungsvariante der Anlage aus 6, bei der die Konversion der Einsatzstoffe und die Gewinnung des regenerativen CO2s in einer Feuerungsanlage erfolgen.
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10 zeigt eine Ausführungsvariante der Anlage aus 6, bei der die Konversion der Einsatzstoffe und die Gewinnung des regenerativen CO2s in einer Vergasungsanlage erfolgen.
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In 1 stellen die Rechtecke 1 bis 9 die üblichen Einsatzstoffe zur Erzeugung von CO2 dar und zwar sowohl die fossilen Einsatzstoffe als auch die regenerativen Einsatzstoffe. Bei dem Rechteck mit dem Bezugszeichen 1 handelt es sich um Propan, das Bezugszeichen 2 verweist auf Butan, 3 auf Erdölfraktionen wie z.B. Naphta, 4 auf Erdgas, 5 auf fossile Kohle, 6 auf Biomasse, 7 auf kohlenwasserstoffhaltigen Abfall, 8 auf Biomüll und 9 auf Wirtschaftsdünger (vgl. Bezugszeichenliste).
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Aus diesen möglichen Einsatzstoffen werden im Verfahrensschritt 1 (Bezugszeichen 10) diejenigen Einsatzstoffe ausgewählt, mit denen regeneratives CO2 erzeugt werden kann, nämlich mindestens THG-reduzierte, vorzugsweise THG-freie Biomasse (11) und/oder mindestens THG-reduzierter, vorzugsweise THG-freier Abfall (12) und/oder mindestens THG-reduzierter, vorzugsweise THG-freier Wirtschaftsdünger (13) und / oder mindestens THG-reduzierter, vorzugsweise THG-freier Biomüll (14).
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Im Verfahrensschritt 2 (Bezugszeichen 15, 16 und 17) werden die ausgewählten Einsatzstoffe in CO2-haltige Mischgase konvertiert. Als Konversionsverfahren kommen dafür die Vergasung (15) in Frage, die anaerobe Vergärung (16) und die Verbrennung (17). Bei Nutzung des Konversionsverfahrens der Vergasung (15) entsteht als Mischgas Pyrolysegas (19), das aus regenerativem CO2 und Synthesegasen zusammengesetzt ist. Bei Nutzung des Konversionsverfahrens der anaeroben Vergärung (16) entsteht das Mischgas Biogas (20), das aus regenerativem CO2, Methan und Begleitgasen besteht. Bei Nutzung des Konversionsverfahrens der Verbrennung (17) entsteht das Mischgas Rauchgas (21), das sich im Wesentlichen aus regenerativem CO2, CO, NOx, O2, N und weiteren Begleitgasen zusammensetzt.
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Im Verfahrensschritt 3 (22) wird mischgasspezifische Technik eingesetzt, um das in allen aufgeführten Mischgasen enthaltene regenerative CO2 aufzukonzentrieren bzw. zu extrahieren und es so einer weiteren Nutzung zugänglich zu machen. Ziel ist es dabei, aufkonzentriertes regeneratives CO2 (23 und 24) zu gewinnen und von den Begleitgasen (18) zu trennen. Um das CO2 aus dem Mischgas „Pyrolysegas“ zu extrahieren, wird eines der üblichen Gasreinigungs- bzw. Gasextrahierungsverfahren wie z.B. das Rectisol-Verfahren oder die Druckwasserwäsche oder die drucklose Aminwäsche oder ein Kryo-Verfahren eingesetzt. Um das CO2 aus dem Mischgas „Biogas“ zu extrahieren, wird ebenfalls eines der üblichen Gasaufbereitungsverfahren genutzt (s.o.). Um das CO2 aus dem Mischgas „Rauchgas“ zu separieren, wird eines der geeigneten Gasextrahierungsverfahren genutzt, neben den bereits aufgeführten ggf. auch das Oxyfuel-Verfahren (nicht dargestellt), bei dem vor der Verfeuerung der Einsatzstoffe eine Luftzerlegung erfolgt und für die Verbrennung der Einsatzstoff weitgehend Sauerstoff eingesetzt wird, so dass das Rauchgas weitgehend stickstofffrei ist und die CO2-Konzentration im Rauchgas hoch oder sogar sehr hoch mit der weiteren Folge, dass der Aufwand der CO2-Extrahierung relativ gering ausfällt.
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Ein möglichst großer Teil des regenerativen CO2s wird dem Verfahrensschritt 4 (Rekuperation; Bezugszeichen 25) zugeführt. Der Anteil des zu rekuperierenden regenerativen CO2s ergibt sich aus dem bei der Separation angestrebten Kosten-/Nutzen-Verhältnis, denn der jeweils erforderliche zusätzliche apparative Aufwand steigt mit zunehmendem Extrahierungsgrad (steigender Grenzaufwand).
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Das rekuperierte regenerative CO2 (26) wird im Verfahrensschritt 5 (27, 28) verflüssigt oder in den festen Zustand überführt oder zunächst im gasförmigem Zustand belassen. Die Verflüssigung des CO2s erfolgt gemäß dem Stand der Technik mit Kryo-Verfahren in geeigneten Anlagen. Um das CO2 zu verfestigen, wird das verflüssigte CO2 noch weiter abgekühlt. Die Verflüssigung und die Verfestigung sind von Vorteil, weil sich das CO2 in flüssigem und festem Zustand (nicht dargestellt) besser lagern und transportieren lässt.
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Das gasförmige und/oder verflüssigte und/oder verfestigte regenerative CO2 (nicht dargestellt) wird im Verfahrensschritt 6 (29) bis zum Abtransport zum Ort der Nutzung bzw. zum Ort der Sequestrierung in Drucktanks oder in Flüssiggastanks oder in isolierten Kühlräumen zwischengelagert. Eine Zwischenlagerung ist erforderlich, da der schwankende Volumenstrom der CO2-Erzeugung i.d.R. nicht mit dem schwankenden Volumenstrom der Nutzung übereinstimmt. Insofern übt das Zwischenlager die Funktion eines Puffers aus.
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Im Verfahrensschritt 7 (30) wird das rekuperierte regenerative CO2 (nicht dargestellt) mit geeigneten Mitteln zum Ort der Nutzung bzw. der Sequestrierung transportiert. Vorzugsweise wird dabei THG-reduzierter Kraftstoff eingesetzt, besonders vorzugsweise THG-freier Kraftstoff und insbesondere THG-negativer Kraftstoff. Der Einsatz dieser Kraftstoffe vermeidet, dass sich die THG-Bilanz des transportierten CO2s verschlechtert.
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Der Verfahrensschritt 8 (31, 32, 33) umfasst die Verwendung des rekuperierten regenerativen CO2s. Möglich sind die Optionen der Sequestrierung (31), der stofflichen Substitution fossilen CO2s (32) und der Nutzung als Einsatzstoff für die Herstellung synthetischer Kraftstoffe wie z.B. synthetischem Methan, synthetischem Oktan, synthetischem Butan und synthetischem Propan oder synthetischem Methanol und synthetischem Ethanol. Bei allen Optionen wird der atmosphärische Bestand an CO2 reduziert oder zumindest nicht weiter erhöht: die Sequestrierung regenerativen CO2s vermindert den atmosphärischen CO2-Bestand, die stoffliche Substitution drängt den Einsatz fossilen CO2s zurück und aus regenerativem CO2 hergestellte synthetische Kraftstoffe substituieren fossile Kraftstoffe, was ebenfalls in einer Minderung der Emission fossilen CO2s bzw. entsprechender Treibhausgase resultiert.
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Im Verfahrensschritt 9 (34) werden die Minderung des atmosphärischen CO2-Bestands (nicht dargestellt) und/oder die Minderung fossiler CO2-Emissionen (bzw. entsprechender Treibhausgase) (nicht dargestellt) mit den CO2-Emissionen (bzw. den THG-Emissionen) der ausgewählten Kraftstoffe verrechnet, was zu einer virtuell-statistischen THG-Entlastung (nicht dargestellt) des mindestens einen ausgewählten Kraftstoffes (35) führt. Die maximale entlastbare Kraftstoffmenge ergibt sich aus der vorstehend aufgeführten Formel.
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Im Verfahrensschritt 10 (36, 37) wird bestimmt, wie der entlastete Kraftstoff (35) verwendet wird. Da die THG-Reduzierung von allen Sektoren im Verkehrssektor am schwierigsten zu bewerkstelligen ist (vgl. diverse Verlautbarungen der EU und der deutschen Bundesregierung), wird eine entsprechende Lösung hier am besten honoriert. Es ist deshalb von Vorteil, den entlasteten Kraftstoff (35) im Verkehr einzusetzen (36), vorzugsweise im Straßenverkehr und besonders vorzugsweise im Luftverkehr. Alternativ kann der THG-entlastete Kraftstoff (35) als Heizstoff verwendet oder verstromt werden (37).
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Das erfindungsgemäße Verfahren beinhaltet die Steuerung und Regelung der jeweiligen Teilprozesse und des Gesamtablaufes. Diese sind in üblicher Weise als System- bzw. Anlagensteuerung implementiert und werden deshalb nicht näher erläutert.
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2 zeigt eine Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei der auf eine Zwischenlagerung des rekuperierten regenerativen CO2s verzichtet wird. Es wird vielmehr ohne Zwischenlagerung zum Ort der Verwendung transportiert.
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In 3 ist eine Ausführungsvariante des allgemein in 1 beschriebenen Verfahrens dargestellt, bei der die nicht genutzten Verfahrensschritte nicht mehr dargestellt sind. Aus den möglichen Einsatzstoffen (1–9) wurden im Verfahrensschritt 1 (10) Biomasse (11) und Wirtschaftsdünger (13) ausgewählt. Als Konversionsverfahren kommt im Verfahrensschritt 2 die anaerobe Vergärung (16) zum Einsatz. Dabei entsteht das Mischgas Biogas (20). Das im Biogas (20) enthaltene regenerative CO2 wird im Verfahrensschritt 3 (22) mit einem der geeigneten Gaswäscheverfahren (z.B. Rectisolverfahren, Druckwasserwäsche, drucklose Aminwäsche, Kryo-Verfahren) von den Begleitgasen (18) des CO2s (darunter der Energieträger Methan) separiert und im Verfahrensschritt 4 (25) möglichst vollständig rekuperiert. Das rekuperierte CO2 (26) wird im Verfahrensschritt 5 verflüssigt (27), in Kryo-Tanks (nicht dargestellt) zwischengelagert (29) und danach mittels Lkw (nicht dargestellt) zum Verwendungsort (nicht dargestellt) transportiert (30). Das zum Ort der Verwendung transportierte regenerative CO2 (nicht dargestellt) wird dort genutzt, um fossiles CO2 (nicht dargestellt) stofflich zu substituieren (32). Die entstehenden THG-Gutschriften (nicht dargestellt) werden bei der Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ (34) zur Entlastung der THG-Bilanz fossilen Erdgases (35) und fossilen Dieselkraftstoffes (35) genutzt, wobei diese THG-entlasteten Kraftstoffe im Straßenverkehr eingesetzt werden (36).
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In 4 ist eine Ausführungsvariante des allgemein in 1 beschriebenen Verfahrens dargestellt, bei der die nicht genutzten Verfahrensschritte nicht mehr dargestellt sind. Aus den möglichen Einsatzstoffen (1–9) wurde im Verfahrensschritt 1 (10) die Biomasse (11) ausgewählt. Als Konversionsverfahren kommt im Verfahrensschritt 2 die thermochemische Vergasung (15) zum Einsatz. Dabei entsteht das Mischgas Pyrolysegas (19). Das im Pyrolysegas (19) enthaltene regenerative CO2 wird im Verfahrensschritt 3 (22) mit einem der geeigneten Gaswäscheverfahren (z.B. Rectisolverfahren, Druckwasserwäsche, drucklose Aminwäsche, Kryo-Verfahren) von den Begleitgasen (18) des CO2s separiert und im Verfahrensschritt 4 (25) möglichst vollständig rekuperiert. Das rekuperierte, gasförmige CO2 (26) wird ohne Zwischenlagerung mittels Pipeline (nicht dargestellt) zum Verwendungsort (nicht dargestellt) transportiert (30). Das zum Ort der Verwendung transportierte regenerative CO2 (nicht dargestellt) wird dort als Einsatzstoff für die Herstellung synthetischer Kraftstoffe genutzt (33). Die entstehenden THG-Gutschriften (nicht dargestellt) werden bei der Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ (34) zur Entlastung der THG-Bilanz eines fossilen Heizstoffe (z.B. Erdgas; Bezugszeichen 35) genutzt, wobei dieser THG-entlastete Heizstoff in entsprechenden Heizungsanlagen (nicht dargestellt) eingesetzt wird (37).
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In 5 ist eine Ausführungsvariante des allgemein in 1 beschriebenen Verfahrens dargestellt. Aus den möglichen Einsatzstoffen (1–9) wurden im Verfahrensschritt 1 (10) Biomasse (11) und Abfall (12) ausgewählt. Als Konversionsverfahren kommt im Verfahrensschritt 2 die Verbrennung (17) zum Einsatz. Dabei entsteht das Mischgas Rauchgas (21). Das im Rauchgas (21) enthaltene regenerative CO2 wird im Verfahrensschritt 3 (22) mit einem der geeigneten Gaswäscheverfahren (z.B. Oxy-Fuel-Verfahren, Rectisolverfahren, Druckwasserwäsche, drucklose Aminwäsche, Kryo-Verfahren) von den Begleitgasen (18) des CO2s separiert und im Verfahrensschritt 4 (25) möglichst vollständig rekuperiert. Ein Teil des rekuperierten CO2s (26) wird im Verfahrensschritt 5 verflüssigt (27), in Kryo-Tanks (nicht dargestellt) zwischengelagert (29) und danach mittels Lkw (nicht dargestellt) zum Verwendungsort (geologisches Endlager; nicht dargestellt) transportiert (30). Der andere Teil wird in gasförmigem Aggregatszustand in Druckgastanks oder Kavernen (nicht dargestellt) zwischengelagert und danach zum Ort der Verwendung (Anlage zur Herstellung von synthetischen Kraftstoffen; nicht dargestellt) transportiert. Das zum geologischen Endlager transportierte regenerative CO2 (nicht dargestellt) wird dort sequestriert (31). Das zur Syntheseanlage transportierte CO2 wird dort als Einsatzstoff für die Synthese von Kraftstoffen genutzt (33).
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Die entstehenden THG-Gutschriften (nicht dargestellt) werden bei der Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ (34) zur Entlastung der THG-Bilanz einer Reihe von Kraftstoffen (35) genutzt, darunter fossile, biogene und synthetische Kraftstoffe. Die THG-entlasteten Kraftstoffe (35) werden sowohl im (Straßen-)Verkehr eingesetzt (36) als auch zur Verstromung und zu Heizzwecken (37).
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In 6 ist eine allgemeine Anlagenkonfiguration dargestellt, die die gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgewählten Einsatzstoffe (11, 12, 13, 14) in Mischgase (19, 20, 21) konvertiert, und zwar wird Pyrolysegas (19) mit einer der üblichen Vergasungsanlagen (51) erzeugt, Biogas (20) mit einer der üblichen Biogasanlagen (52) und Rauchgas (21) mit einer der üblichen Feuerungsanlagen (53).
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Das Pyrolysegas (19) wird einer üblichen Separierungsanlage (54) zugeführt. Das im Pyrolysegas (19) enthaltene regenerative CO2 (24) wird mittels der üblichen Separierungsanlage (54) aus dem Pyrolysegas abgetrennt. Das regenerative CO2 (24) wird aber nicht wie bislang üblich in die Atmosphäre entlassen, sondern erfindungsgemäß mittels einer Rekuperationsvorrichtung (57) möglichst vollständig aufgefangen. Die Begleitgase (18) werden in anderen Anlagen zur Erzeugung von synthetischen Kraftstoffen oder zur energetischen Verwertung eingesetzt. Das rekuperierte, aus Pyrolysegas stammende regenerative CO2 (60) wird entweder in gasförmigem Zustand in Druckbehältern bzw. Drucktanks (64) zwischengelagert oder einer Verflüssigungsanlage (63) zugeführt, die das rekuperierte regenerative CO2 (60) durch Abkühlung in den flüssigen Zustand bringt (65) oder in eine Verfestigungsanlage (64) geleitet, die das rekuperierte regenerative CO2 (60) durch weitere Abkühlung in den festen Zustand überführt und es damit in sogenanntes Trockeneis (66) konvertiert.
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Das Biogas (20) wird einer der üblichen Gaswäscheanlagen (55) zugeführt, z.B. einer Rectisol-Anlage oder einer Anlage zur Druckwasserwäsche, oder einer Anlage, die nach dem Prinzip der drucklosen Aminwäsche arbeitet oder einer Anlage, die nach einem Kryo-Verfahren funktioniert. Das im Biogas (20) enthaltene regenerative CO2 wird mittels dieser Gaswäscheanlagen (55) aus dem Biogas (20) extrahiert. Das separierte regenerative CO2 (24) wird jedoch nicht wie bislang üblich in die Atmosphäre entlassen, sondern mittels einer Rekuperationsvorrichtung (58) aufgefangen. Die Begleitgase (18), darunter das energiereiche BioMethan, werden energetisch genutzt oder nach einer weiteren Aufbereitung ins Erdgasnetz eingespeist. Das rekuperierte, aus Biogas stammende regenerative CO2 (61) wird entweder in gasförmigem Zustand in Druckbehältern bzw. Drucktanks (67) zwischengelagert oder einer Verflüssigungsanlage (63) zugeführt, die das rekuperierte regenerative CO2 (61) durch Abkühlung in den flüssigen Zustand bringt (65) oder in eine Verfestigungsanlage (64) geleitet, die das rekuperierte regenerative CO2 (61) durch noch tiefere Abkühlung als bei der Verflüssigung in den festen Zustand überführt und es damit in sogenanntes Trockeneis (66) konvertiert.
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Das Rauchgas (21) wird einer der vorstehend aufgeführten üblichen Gasreinigungsanlagen (56) zugeführt, die das regenerative CO2 (24) nach einem der üblichen Verfahren aus dem Rauchgas (21) extrahiert. Möglich ist auch die Vorschaltung einer Luftzerlegungsanlage (nicht dargestellt), wobei fast ausschließlich der gewonnene Sauerstoff in der Feuerungsanlage eingesetzt wird und damit kein Luftstickstoff. So entsteht ein Rauchgas mit hohen und sehr hohen CO2-Konzentrationen (24). Das aus dem Rauchgas separierte regenerative CO2 (24) wird jedoch nicht wie bislang üblich in die Atmosphäre entlassen, sondern mittels einer Rekuperationsvorrichtung (58) aufgefangen. Die Begleitgase (18) des regenerativen CO2s (24), werden nach einer ggf. durchzuführenden Reinigung in die Atmosphäre entlassen. Das rekuperierte, aus Rauchgas stammende regenerative CO2 (61) wird entweder in gasförmigem Zustand in Druckbehältern bzw. Drucktanks (67) zwischengelagert oder einer Verflüssigungsanlage (63) zugeführt, die das rekuperierte regenerative CO2 (61) durch Abkühlung in den flüssigen Zustand bringt (65) oder in eine Verfestigungsanlage (64) geleitet, die das rekuperierte regenerative CO2 (61) durch noch tiefere Abkühlung als bei der Verflüssigung in den festen Zustand überführt und es damit in sogenanntes Trockeneis (66) konvertiert.
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Wenn das rekuperierte regenerative CO2 (60, 61, 62) in Gasform belassen wird, wird es bis zum Abtransport zum Ort der Verwendung in mindestens einem Drucktank (67) zwischengelagert. Verflüssigtes regeneratives CO2 (65) wird bis zum Abtransport in mindestens einem Kryo-Tank (68) zwischengelagert und verfestigtes CO2 (Trockeneis; 66) in mindestens einem isolierten und ggf. gekühlten Raum oder Behälter (69).
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Das rekuperierte regenerative CO2 wird mittels geeigneter Transportmittel (z.B. Lkw, Schiff, Eisenbahn, Pipeline) zum Ort der Verwendung/Nutzung transportiert. Wenn es sich in gasförmigem Aggregatszustand (70) befindet, bieten sich hierfür Drucktanks (73) an, in flüssigem Aggregatszustand (71) isolierte und ggf. gekühlte Flüssiggastanks (74) und in festem Aggregatszustand (72) isolierte und ggf. gekühlte Behälter/Container (75).
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Das an den Ort der Nutzung verbrachte regenerative CO2 (76, 77, 78) wird entweder einem geologischen Endlager (79) zugeführt, wo es sequestriert wird, oder einer (ggf. industriellen) Anlage (80), in der es als Substitut für fossiles CO2 (nicht dargestellt) eingesetzt wird (z.B. einer Anlage der Lebensmittelindustrie), oder einer Anlage zu Herstellung von mindestens einem synthetischen Kraftstoff (81). Bei der Herstellung von synthetischen Kraftstoffen wird die Syntheseeinrichtung (81) kraftstoffspezifisch so ausgelegt, dass das zugeführte regenerativen CO2 jeweils optimal mit dem zugeführten Wasserstoff reagiert. Die Herstellung synthetischen Methans erfolgt z.B. nach der Sabatier-Reaktion 4H2 + CO2 >>> CH4 + 2H2O, wobei ΔHR = –165 kJ/mol beträgt. Diese Reaktion ist über die Retro-Shift-Reaktion H2 + CO2 >>> CO + H2O (ΔHR = +42 kJ/mol) mit der Reaktion 3H2 + CO >>> CH4 + H2O verbunden, wobei ΔHR = –206 kJ/mol. Die Synthetisierung von Kraftstoffen aus CO2 und H2 bestehenden Inputstoffen bedarf einer kraftstoffspezifischen Auslegung der Syntheseeinrichtung und entsprechender Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.
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Mit der Einlagerung in das geologische Endlager (79) verschwindet das regenerative CO2 (76, 77, 78) auf Dauer aus der Atmosphäre und mit der Substitution fossilen CO2s (nicht dargestellt) durch regeneratives CO2 (nicht dargestellt) wird der Einsatz fossilen CO2s zurückgedrängt bzw. vermieden. Mit der Verwendung des regenerativen CO2s als Einsatzstoff für die Erzeugung weitgehend THG-reduzierten synthetischen Kraftstoffes wird der Einsatz fossiler Kraftstoffe (Benzin, CNG, Diesel, LPG, Kerosin, Schweröl) zurückgedrängt, was ebenfalls eine Verringerung fossiler CO2-Emissionen in die Atmosphäre zur Folge hat.
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Die mit dem jeweiligen Einsatz regenerativen CO2s für das Meta-System „Umwelt“ verbundenen positiven THG-Effekte (82, 83, 84) werden statistisch-virtuell mit den THG-Emissionen (85, 86, 87) des jeweils ausgewählten mindestens einen fossilen oder biogenen oder synthetischen Kraftstoffes (88, 89, 90) verrechnet bzw. austariert. Positive THG-Effekte kompensieren so negative THG-Effekte, insgesamt wird THG-Neutralität geschaffen. Die Kraftstoffmenge (88, 89, 90) deren THG-Emission gemindert bzw. neutralisiert bzw. überkompensiert werden kann, berechnet sich nach der in Anspruch 20 aufgeführten Formel.
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Die THG-entlastete Kraftstoffmenge (88, 89, 90) kann in Verkehrsfahrzeugen (91) eingesetzt werden, z.B. in Straßenverkehrsfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen, oder in Heizanlagen (92) oder in Verstromungsanlagen (93).
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Die erfindungsgemäße Anlagenkonfiguration beinhaltet die Steuerung und Regelung der jeweiligen Anlagen und der Gesamtkonfiguration. Diese sind in üblicher Weise als System- bzw. Anlagensteuerung implementiert und werden deshalb nicht näher erläutert.
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7 zeigt eine Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Anlagenkonfiguration, bei der auf eine Zwischenlagerung des rekuperierten regenerativen CO2s verzichtet wird. Es wird vielmehr ohne Einsatz von Lagertechnik zum Ort der Verwendung transportiert.
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In 8 ist eine Ausführungsvariante der Anlagenkonfiguration der 06 dargestellt, die die gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgewählten Einsatzstoffe Biomasse (11) und Wirtschaftsdünger (13) mit einer üblichen Biogasanlage (52) in das Mischgas Biogas (20) konvertiert. Die nicht genutzten Anlagenbestandteile sind nicht mehr dargestellt. Das im Biogas (20) enthaltene regenerative CO2 wird mit einer der geeigneten Gaswäscheanlagen (z.B. Rectisol-Anlage, Druckwasserwäsche-Anlage, mit der drucklosen Aminwäsche arbeitende Anlage, Kryo-Anlage) von den Begleitgasen (18) des CO2s (darunter der Energieträger Methan) separiert. Die Begleitgase (18), darunter das energiereiche BioMethan, werden energetisch genutzt oder nach einer weiteren Auf-bereitung ins Erdgasnetz eingespeist.
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Das extrahierte regenerative CO2 (24) wird mittels einer Rekuperationsvorrichtung (58) möglichst vollständig rekuperiert. Das rekuperierte regenerative CO2 (61) wird einer Verflüssigungsanlage (63) zugeführt, die das rekuperierte regenerative CO2 (61) durch Abkühlung in den flüssigen Zustand bringt (65). Das verflüssigte regenerative CO2 (65) wird in Kryo-Tanks (68) zwischengelagert und danach mittels Lkw (74) zum Verwendungsort (nicht dargestellt) transportiert.
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Das zum Verwendungsort transportierte regenerative CO2 (77) wird einer oder mehreren industriellen Anlagen (80) zugeführt, die es an Stelle fossilen CO2s (nicht dargestellt) stofflich nutzen, z.B. für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken. Mit der Substitution fossilen CO2s durch regeneratives CO2 (77) wird der Einsatz fossilen CO2s zurückgedrängt bzw. vermieden. Die entstehenden THG-Gutschriften (83) werden bei der Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ den THG-Belastungen (86) fossilen Erdgases (35) und fossilen Dieselkraftstoffes (35) gegengerechnet. Diese beiden Kraftstoffe werden im Straßenverkehr eingesetzt.
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In 9 ist eine Ausführungsvariante der Anlagenkonfiguration der 06 dargestellt, die den gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgewählten Einsatzstoff Biomasse (11) mittels einer üblichen Feuerungsanlage (53) in das Mischgas Rauchgas (21) konvertiert. Die nicht genutzten Anlagenbestandteile der 06 sind nicht mehr dargestellt. Das im Rauchgas (21) enthaltene regenerative CO2 wird mit einer der geeigneten Gaswäscheanlagen (z.B. einer Rectisol-Anlage, einer Druckwasserwäsche-Anlage, einer mit der drucklosen Aminwäsche arbeitende Anlage, einer Kryo-Anlage; Bezugszeichen 56) von den Begleitgasen (18) des CO2s (darunter O2, CO, NOx, N) separiert. Die Begleitgase (18) werden als wertloses Abfallprodukt in die Atmosphäre entlassen.
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Das extrahierte regenerative CO2 (24) wird mittels einer Rekuperationsvorrichtung (59) möglichst vollständig rekuperiert. Das rekuperierte regenerative CO2 (62) wird in Gasform in Drucktanks (67) zwischengelagert und danach mittels geeigneter Transportmittel (73) zum Verwendungsort (nicht dargestellt) transportiert.
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Die in gasförmigem und in festem Aggregatszustand zum Verwendungsort transportierten regenerativen CO2-Fraktionen (76, 78) werden zu einem Teil mindestens einer geologischen Endlagerstätte (79) zugeführt und zum anderen Teil einer oder mehreren Kraftstoffsyntheseanlagen (81), die es an Stelle fossilen CO2s (nicht dargestellt) einsetzen. Mit der Entfernung regenerativen CO2s aus der Atmosphäre und mit der Substitution fossilen CO2s (nicht dargestellt) durch regeneratives CO2 (76, 78) wird der Einsatz fossilen CO2s zurückgedrängt bzw. vermieden. Die entstehenden THG-Gutschriften (82, 84) werden bei der Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ den THG-Belastungen (85, 87) fossiler Kraftstoffe (88) und biogener Kraftstoffe (89) gegengerechnet. Die mindestens 2 Kraftstoffe werden sowohl in Verkehrsfahrzeugen (91) als auch in Heizungsanlagen (92) eingesetzt.
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In 10 ist eine Ausführungsvariante der Anlagenkonfiguration der 06 dargestellt, die den gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgewählten Einsatzstoff Biomasse (11) mittels einer Vergasungs-/Pyrolyseanlage (51) in das Mischgas Pyrolysegas (19) konvertiert. Die nicht genutzten Anlagenbestandteile der 06 sind nicht dargestellt. Das im Pyrolysegas (19) enthaltene regenerative CO2 wird mit einer der geeigneten Gaswäscheanlagen (z.B. einer Rectisol-Anlage, einer Druckwasserwäsche-Anlage, einer mit der drucklosen Aminwäsche arbeitende Anlage, einer Kryo-Anlage; Bezugszeichen 54) von den Begleitgasen (18) des CO2s (darunter O2, CO, NOx, N, H2, Butan, Propan) separiert. Die Begleitgase (18) werden im weiterführenden Hauptprozess der Vergasungsanlage als energiereiches Synthesegas genutzt und in synthetische Kraftstoffe konvertiert.
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Das extrahierte regenerative CO2 (24) wird mittels einer Rekuperationsvorrichtung (57) möglichst vollständig rekuperiert. Das rekuperierte regenerative CO2 (60) wird zu einem Teil in Gasform in mindestens einem Drucktank (67) zwischengelagert und zum anderen Teil in einer Verflüssigungsanlage (63) verflüssigt und in mindestens einem Flüssiggastank zwischengelagert. Danach werden das gasförmige CO2 (70) und das flüssige CO2 (71) mittels geeigneter Transportmittel (73, 74) zum Verwendungsort (nicht dargestellt) transportiert.
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Das in gasförmigem Aggregatszustand zum Verwendungsort transportierte regenerative CO2 (76) wird einer oder mehreren Kraftstoffsyntheseanlagen (81) zugeführt, die es an Stelle fossilen CO2s zur Herstellung von synthetischem Kraftstoff (nicht dargestellt) einsetzen. Das in flüssigem Aggregatszustand zum Verwendungsort transportierte regenerative CO2 (77) wird mindestens einer geologischen Endlagerstätte (79) zugeführt.
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Mit der Entfernung regenerativen CO2s aus der Atmosphäre und mit der Substitution fossilen CO2s (nicht dargestellt) durch regeneratives CO2 (76, 77) wird der Einsatz fossilen CO2s zurückgedrängt bzw. vermieden. Die entstehenden THG-Gutschriften (82, 84) werden bei der Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“ den THG-Belastungen (85, 87) fossiler Kraftstoffe (88) und synthetischer Kraftstoffe (90) gegengerechnet. Die mindestens 2 Kraftstoffe werden sowohl in Verkehrsfahrzeugen (91) als auch in Verstromungsanlagen (93) eingesetzt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Propan
- 2
- Butan
- 3
- Erdölfraktionen
- 4
- Erdgas
- 5
- Kohle
- 6
- Biomasse (THG-reduziert)
- 7
- kohlenwasserstoffhaltiger Abfall (THG-reduziert)
- 8
- Biomüll als Spezialform der Biomasse (THG-reduziert)
- 9
- Wirtschaftsdünger als Spezialform der Biomasse (THG-reduziert)
- 10
- Verfahrensschritt 1: Auswahl der Einsatzstoffe
- 11
- Biomasse (THG-reduziert)
- 12
- Abfall (THG-reduziert)
- 13
- Wirtschaftsdünger als Spezialform der Biomasse (THG-reduziert)
- 14
- Biomüll als Spezialform der Biomasse (THG-reduziert)
- 15
- Verfahrensschritt 2a: Konversion per Vergasung (Pyrolyse)
- 16
- Verfahrensschritt 2b: Konversion per anaerober Vergärung
- 17
- Verfahrensschritt 2c: Konversion per Verbrennung (Oxidation)
- 18
- Begleitgase
- 19
- Mischgas Pyrolysegas, bestehend aus mindestens THG-reduziertem CO2 und Synthesegasen
- 20
- Mischgas Biogas, bestehend aus mindestens THG-reduziertem CO2, CH4 und Begleitgasen
- 21
- Mischgas Rauchgas, bestehend aus mindestens THG-reduziertem CO2, CH4 und Begleitgasen
- 22
- Verfahrensschritt 3: Separation regenerativen CO2s aus Mischgasen
- 23
- Separiertes, aber nicht rekuperiertes, regeneratives bzw. THG-reduziertes CO2
- 24
- Der Rekuperation zugeführtes, regeneratives bzw. THG-reduziertes CO2
- 25
- Verfahrensschritt 4: Rekuperation regenerativen bzw. THG-reduzierten CO2s
- 26
- Rekuperiertes regeneratives bzw. THG-reduziertes CO2
- 27
- Verfahrensschritt 5a: Verflüssigung des rekuperierten CO2s
- 28
- Verfahrensschritt 5b: Verfestigung des rekuperierten regenerativen CO2s
- 29
- Verfahrensschritt 6: Zwischenlagerung des rekuperierten regenerativen CO2s
- 30
- Verfahrensschritt 7: Transport des rekuperierten regenerativen CO2s
- 31
- Verfahrensschritt 8a: Sequestrierung des rekuperierten CO2s
- 32
- Verfahrensschritt 8b: Stoffliche Substitution fossilen CO2s durch das rekuperierte regenerative CO2
- 33
- Verfahrensschritt 8c:Nutzung des regenerativen CO2s für die Herstellung synthetischer Kraftstoffe
- 34
- Verfahrensschritt 9: Austarierung des Meta-Systems „Umwelt“
- 35
- Durch virtuell-statistische Verrechnung von THG-Emissionen entlasteter Kraftstoff
- 36
- Verfahrensschritt 10a: Verwendung des entlasteten Kraftstoffes im Verkehr
- 37
- Verfahrensschritt 10b: Verwendung des entlasteten Kraftstoffes als Heizstoff oder zur Verstromung
- 51
- Vergasungs-/Pyrolyseanlage
- 52
- Vergärungs-/Biogasanlage
- 53
- Feuerungsanlage
- 54
- Anlage für die Separation von CO2 aus Pyrolysegas
- 55
- Anlage für die Separation von CO2 aus Biogas
- 56
- Anlage für die Separation von CO2 aus Rauchgas
- 57
- Vorrichtung zur Rekuperation von CO2 aus Pyrolysegas
- 58
- Vorrichtung zur Rekuperation von CO2 aus Biogas
- 59
- Vorrichtung zur Rekuperation von CO2 aus Rauchgas
- 60
- Aus Pyrolysegas rekuperiertes regeneratives CO2
- 61
- Aus Biogas rekuperiertes regeneratives CO2
- 62
- Aus Rauchgas rekuperiertes regeneratives CO2
- 63
- Anlage zur Verflüssigung von Gasen
- 64
- Anlage zur Herstellung von festem CO2 (Trockeneis)
- 65
- Verflüssigtes regeneratives CO2
- 66
- Festes regeneratives CO2 (Trockeneis)
- 67
- Mindestens 1 Druckgastank
- 68
- Mindestens 1 Flüssiggastank
- 69
- Mindestens 1 isolierter Kaltraum
- 70
- Ausgelagertes regeneratives CO2 in gasförmigem Aggregatszustand
- 71
- Ausgelagertes regeneratives CO2 in flüssigem Aggregatszustand
- 72
- Ausgelagertes regeneratives CO2 in festem Aggregatszustand
- 73
- Für den Transport von Gasen geeignete Transportmittel (Lkw, Schiff, Bahn, Pipeline)
- 74
- Für den Flüssiggastransport geeignete Transportmittel (Lkw, Schiff, Bahn, Pipeline)
- 75
- Für den Transport von Trockeneis geeignete Transportmittel (Lkw, Schiff, Bahn)
- 76
- An den Nutzungsort verbrachtes regeneratives CO2 in gasförmigem Aggregatszustand
- 77
- An den Nutzungsort verbrachtes regeneratives CO2 in flüssigem Aggregatszustand
- 78
- An den Nutzungsort verbrachtes regeneratives CO2 in festem Aggregatszustand
- 79
- Geologisches Endlager
- 80
- CO2 nutzende (Industrie-)Anlage
- 81
- Anlage zur Erzeugung von synthetischen Kraftstoffen oder -komponenten
- 82
- Quantifizierter THG-Effekt der Sequestrierung von regenerativem CO2
- 83
- Quantifizierter THG-Effekt der stofflichen Substitution fossilen CO2s durch regeneratives CO2
- 84
- Quantifizierter THG-Effekt der Verwertung regenerativen CO2s bei der Herstellung synthetischer Kraft- und Heizstoffe
- 85
- Auf die von THG-Belastungen zu entlastenden Kraftstoffe übertragener THG-Effekt (THG-Gutschrift bzw. THG-Zertifikat)
- 86
- Auf die von THG-Belastungen zu entlastenden Kraftstoffe übertragener THG-Effekt (THG-Gutschrift bzw. THG-Zertifikat)
- 87
- Auf die von THG-Belastungen zu entlastenden Kraftstoffe übertragener THG-Effekt (THG-Gutschrift bzw. THG-Zertifikat)
- 88
- Mindestens 1 fossiler Kraftstoff
- 89
- Mindestens 1 biogener Kraftstoff
- 90
- Mindestens 1 synthetischer Kraftstoff
- 91
- Mindestens 1 Fahrzeug des Verkehrs (Straßen-, Schienen-, Wasser-, Luftverkehr)
- 92
- Mindestens 1 Heizanlage
- 93
- Mindestens 1 Verstromungsanlage (Verbrennungsmotor mit Generator, Brennstoffzelle)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009018126 A1 [0010, 0011, 0044]
- DE 4332789 A1 [0011, 0011, 0044]
- DE 102004030717 A1 [0011, 0044]
- DE 102009007567 [0011, 0011]
- US 2007/0178035 A1 [0012]
- DE 102008062497 A1 [0012]
- DE 102009043499 A1 [0012]
- DE 102010008287 [0015]
- DE 102010017818 [0015, 0016, 0052]
- EP 2011/000748 [0015, 0016, 0018, 0052]
- DE 102010017818 A [0018]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- EU-Richtlinie RED 2009/28/EG vom 23. April 2009 [0004]
- EU-Richtlinie 2009/28/EG [0007]