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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen von Buchblocks zu einer Buchbindemaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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In als Klebebinder bekannten Buchbindemaschinen werden klebegebundene Broschuren oder Buchblocks für Festeinbände hergestellt, wobei Klebstoff auf den zuvor bearbeiteten Rücken des Buchblocks aufgetragen und ein Umschlag und/oder ein Fälzelstreifen um den Blockrücken herumgelegt und angedrückt wird. Je nach Ausrüstung des Klebebinders sind verschiedene Bindeverfahren und Produktvarianten möglich.
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Die
DE 20 2005 007 012 U1 zeigt eine derartige Buchbindemaschine mit einer Buchblockfördereinrichtung, bestehend aus einem endlosen um Umlenkräder kontinuierlich laufenden Fördermittel und einer Vielzahl von in einem gleichen gegenseitigen Teilungsabstand zueinander am Fördermittel angeordneten Klammern zum Einspannen von Buchblocks. Längs geradliniger Förderstrecken des Ovals sind verschiedene Bearbeitungsstationen angeordnet. Es sind auch linear laufende Klebebinder bekannt mit einem Klemmplattenförderer aus zwei umlaufenden Plattenketten, zwischen denen die Buchblocks in festen Abständen eingespannt und transportiert werden.
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Die losen Buchblocks gelangen über einen Überführungskanal in den Klebebinder, wobei die Buchblocks von Stabtransporteuren in einem Kanal, aufweisend einen Boden und seitliche Führungswände, kontinuierlich vorgeschoben werden und dabei ein oder mehrere Rüttelstationen passieren. Die auf dem Rücken stehend in Rückenlängsrichtung transportierten Buchblocks werden dabei über im Boden eingelassene Rüttelplatten geführt und im Rücken und am Kopf ausgerichtet, sodass alle Falzbogen und/oder Einzelblätter in einer Ebene liegen.
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Insbesondere bei der Verarbeitung von ausschließlich aus Einzelblättern und/oder Viertelbogen gebildeten Buchblocks, wie sie typischerweise im Digitaldruck anfallen, ist eine derartige Überführung der Buchblocks nicht unproblematisch. Die äußeren Blätter neigen dazu, während dem Vorschieben an den Führungswänden hochzuwandern oder unter den Blockrücken zu kriechen oder sich zwischen Transporteur und Kopf des Buchblocks zu legen. Bereits beim Anlegen des Buchblocks vorstehende einzelne Blätter können beim Vorschieben über die Rüttelstrecke nur unzureichend in den Blattstapel zurückgedrängt und ausgerichtet werden, sodass ein vorheriges Aufstoßen der Buchblocks erforderlich ist, verbunden mit einem behutsamen und dadurch mühseligen Einlegen der Blattstapel in den Überführungskanal. Bei einem Stopp der Maschine kann es zudem zum Vorschießen einzelner Blätter oder Blockteile kommen.
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Es sind Lösungen bekannt geworden, bei denen ein mit einer Greiferzange bestückter Roboter auf einem stationären Rütteltisch ausgerichtete Buchblocks aufnimmt und in eine stillstehende Klammer abgibt [Fachartikel „Über 4.000 Produkte am Tag: Klebebindung im Akkord mit Roberto"; Deutscher Drucker, Nr. 26, 19.8.2000, Seite 25]. Das aufwendige Übergabesystem ist nur für Klebebinder des unteren Leistungsbereich geeignet, bei denen die Klammern intermittierend angetrieben sind. Außerdem nimmt der Roboter die Buchblocks nur seitlich geklemmt auf, sodass die Gefahr des Durchrutschens von Blockteilen besteht und die geschaffene Ausrichtung verloren gehen kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Zuführen von Buchblocks zu einer Buchbindemaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, die bei einfacher Konstruktion ein einwandfreies Ausrichten und Überführen von insbesondere aus Einzelblättern gebildeten Blattstapeln resp. Buchblocks auch bei höheren Produktionsgeschwindigkeiten ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelost, dass die Fördereinrichtung wenigstens einen in der Rütteleinrichtung ausgerichtete, auf dem Blockrücken stehende Blattstapel seitlich am Blockrücken mittels Klemmleisten erfassenden und den Blockrücken auf Tragplatten stützenden, aus einer geneigten Bereitstellungsposition übernehmenden und horizontal an die Buchblockfördereinrichtung übergebenden Klemmwagen aufweist.
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Die Blattstapel werden nicht mehr durch einen Kanal in den Klebebinder geschoben, sondern von dem Klemmwagen seitlich eingespannt transportiert. Die in der vorgelagerten Rütteleinrichtung geschaffene Ausrichtung der Blattstapel bleibt erhalten. Ein einwandfreier Transport mit dem Klemmwagen ist dadurch gewährleistet, dass die Blattstapel nicht nur seitlich eingespannt sondern von Tragplatten des Klemmwagens getragen werden. Die aufzubringende Klemmkraft kann zur Produktschonung auf ein Minimum begrenzt werden. Und die seitlich am Blockrücken greifenden Klemmleisten können in ihrer Höhe so schmal gehalten werden, dass ein gegriffener Transport der Blattstapel ohne vorzeitiges Loslassen bis in die Klammern bzw. den Klemmplattenförderer der Buchblockfördereinrichtung möglich wird, bis diese geschlossen werden, womit eine positive Übergabe unter Ausschluss möglicher Blockverschiebungen gewährleistet ist. Die Blattstapel werden in der geneigt stehenden Orientierung, die für einen stabilen Stand der Blattstapel sorgt, von dem Klemmwagen übernommen und erst anschließend in die horizontale Blockrückenlage verschwenkt.
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Ein einwandfreies Ausrichtergebnis kann erzielt werden, wenn die Rütteleinrichtung gegen die Horizontale geneigte, zueinander rechtwinklige Rüttelplatten aufweist, auf denen die Blattstapel auf ihren Blattkanten stehend ausgerichtet werden. Die ausgerichteten Blattstapel können in einfacher Weise durch querverschiebbare Führungsplatten in die Bereitstellungsposition befördert werden. Vorzugsweise ist in der Bereitstellungsposition der Rütteleinrichtung eine Beruhigungsbereich ausgebildet, indem die Bereitstellungsposition starre Tragplatten aufweist, die sich mit ineinander greifenden Zungen und/oder über schräg verlaufende Trennstellen an die Rüttelplatten anschließen. Die Übernahme der Blattstapel durch den Klemmwagen wird dadurch ermöglicht, dass ein vorderer Abschnitt der Blattstapel von den Tragplatten in der Bereitstellungsposition freigelassen ist.
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Vorzugsweise sind die Klemmleisten des wenigstens einen Klemmwagens in ihrer Öffnungsweite nach der jeweiligen Blockdicke des zu übernehmenden Blattstapels voreinstellbar. Im Bereich der Blattstapelübernahme wird dadurch nur ein geringer Bewegungsraum beansprucht.
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In bevorzugter Weiterausbildung ist vorgesehen, dass der wenigstens eine Klemmwagen intermittierend angetrieben ist, mit einer Stillstandsphase zur Übernahme in der Bereitstellungsposition ruhender Blattstapel und einer Gleichlaufphase mit der Buchblockfördereinrichtung bei der Übergabe. Die Übernahme im Stillstand sichert die geschaffene Ausrichtung und die Abgabe an die laufende Buchblockfördereinrichtung ermöglicht hohe Zuführleistungen.
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In bevorzugter Weiterausbildung ist ein umlaufendes Fördersystem mehrerer hintereinander angeordneter Klemmwagen vorgesehen, wodurch noch höhere Zuführleistungen bei gleichzeitig verlängerten Stillstandsphasen und Gleichlaufphasen ermöglicht werden. Für den unabhängigen Antrieb unmittelbar aufeinander folgender Klemmwagen, sind die Klemmwagen abwechselnd an wenigstens zwei separat angetriebenen Fördermitteln gekoppelt. Für den Umlauf der Klemmwagen ist ein in Förderrichtung mehrgliedriger Klemmwagen vorgesehen, welcher in einer ersten Richtung biegsam und in einer zweiten Richtung querstabil ist. Die dadurch mehrteiligen Klemmleisten sind nacheinander öffne- und/oder schließbar. Vorzugsweise ist ein erster Abschnitt der mehrteiligen Klemmleisten im Stillstand des wenigstens einen Klemmwagens zur Übernahme eines Blattstapels schließbar ist und nachfolgende Abschnitte werden jeweils nach entsprechend zurückgelegtem Förderweg in der Bewegung des Klemmwagens geschlossen. Ein vorderer von den Tragplatten freigelassener Abschnitt der Blattstapel wird so im Stillstand sicher und verschiebungsfrei erfasst, bei langsamer Abzugsgeschwindigkeit werden nachfolgende Klemmabschnitte geschlossen, sodass schließlich der Blattstapel mit hoher Beschleunigung weggefördert werden kann. Bei Übergabe der Blattstapel an die Buchblockfördereinrichtung werden vorzugsweise alle Abschnitte der mehrteiligen Klemmleisten gleichzeitig geöffnet. Dadurch wird eine kürzere Übergabestrecke ermöglicht, die sich auch in der Länge des Klebebinders positiv auswirkt.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
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Es zeigen
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1 in perspektivischer Ansicht eine Zuführeinrichtung für einen Klebebinder mit einer als umlaufendes Taschenfördersystem ausgebildeten Rütteleinrichtung und einem umlaufenden Klemmwagenförderer;
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2 die Zuführeinrichtung aus 1 in einer Vorderansicht;
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3 eine Draufsicht auf die Rüttelplatten der Rütteleinrichtung;
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4 eine Seitenansicht auf die Rütteleinrichtung;
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5 das Taschenfördersystem in einer zweiten perspektivischen Ansicht;
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6 eine Detailansicht von dem Taschenfördersystem.
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7a, b einen Klemmwagen in perspektivischer Ansicht von oben und von unten.
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Die 1 und 2 zeigen einen Teilbereich eines Klebebinders, bestehend aus einem Buchblocktransportsystem mit einer Vielzahl von in einer geschlossenen, ovalförmigen Umlaufbahn in Förderrichtung F3 kontinuierlich bewegbaren und antriebsmäßig an einer Förderkette 4 in gleichen gegenseitigen Abständen angelenkten Blockklammern 3, mit einer Zuführeinrichtung 1 zum Zuführen von vorwiegend aus Einzelblättern und/oder Viertelbogen gebildeten Blattstapeln, sogenannten losen Buchblocks 2, und einer durch einen Pfeil symbolisch dargestellten Ausfuhr 16 zum Ausführen von im Klebebinder klebegebundenen Broschuren 17 oder Buchblocks. Entlang geradliniger Förderstrecken der ovalförmigen Umlaufbahn sind die verschiedenen, in den 1 und 2 nicht weiter dargestellten Stationen zur Rückenbearbeitung und -beleimung sowie zum Umschlaganlegen und -anpressen angeordnet.
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Bei den Blockklammern 3 kann es sich um parallel schließende Blockklammern handeln, aufweisend eine innere feste Klemmbacke 3a und eine senkrecht zur inneren Klemmbacke 3a verschiebbare äußere Klemmbacke 3b, oder es sind translatorisch aufschwenkbare Blockklammern, bei denen die äußere Klemmbacke 3b mittels eines Schwenkarms zur inneren festen Klemmbacke 3a bewegbar ist. Im Bereich der in 1 gezeigten Umlenkung laufen geöffnete Blockklammern 3 von der Ausfuhr zu einem Übergabebereich 22, in der dann von der Zuführeinrichtung 1 zugeführte Buchblocks 2 durch Schließen der Blockklammern 3 übernommen und weiter transportiert werden, wobei der Blockrücken 2a um ein definiertes Maß nach unten aus den Blockklammern 3 vorsteht. Der Kopf 2b der Buchblocks 2 liegt in Förderrichtung F3 gesehen hinten.
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Bei dem Klebebinder kann es sich auch um einen linear laufenden Klebebinder handeln mit einem Klemmplattenförderer aus zwei umlaufenden Plattenketten, zwischen denen die Buchblocks in festen Abständen eingespannt und transportiert werden.
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Erfindungsgemäß besteht die Zuführeinrichtung 1 aus einer separaten Rütteleinrichtung 5 zum Ausrichten von manuell angelegten oder über eine Kopplung mit vorgeordneten Maschinen, wie einer Zusammentragmaschine oder einer Digitaldruckmaschine, zugeführten Blattstapeln resp. ungebundenen Buchblocks 2 und einem Klemmwagenförderer 30 zum Überführen von in der Rütteleinrichtung 5 ausgerichteten Buchblocks 2 in die Blockklammern 3.
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Die Rütteleinrichtung 5 weist erste und zweite, auf Schwingelementen 7 befestigten Rüttelplatten 6.1, 6.2 auf, die im rechten Winkel zueinander und unter einem Winkel α von vorzugsweise 45° zur Horizontalen geneigt angeordnet sind. Die losen Buchblocks 2 stehen mit ihrem Blockrücken 2a als erste Blattkanten auf der ersten Rüttelplatte 6.1 und liegen mit zweiten Blattkanten, hier dem Kopf 2b des Buchblocks 2, an der zweiten Rüttelplatte 6.2 als Ausrichtelement an. Die seitliche Führung erfolgt mit Führungsplatten 10.
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Die Rütteleinrichtung 5 ist als umlaufendes Taschenfördersystem 13 ausgebildet. Ein Vielzahl von Führungsplatten 10 sind an einer umlaufenden Förderkette 18 gekoppelt, wobei zwischen jeweils aufeinander folgenden Führungsplatten 10 eine Aufnahmetasche 14 vorliegt. Die Taschenfördersystem 13 weist eine Förderrichtung F, auf. Im Bereich einer Handanlage 24 angelegte Buchblocks 2 werden sukzessive in eine Bereitstellungsposition 21 transportiert und erfahren dabei eine Querverschiebung über die Rüttelplatten 6.1, 6.2.
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Wie aus 3 ersichtlich erstrecken sich die Rüttelplatten 6.1, 6.2 nicht über die volle Länge der Rütteleinrichtung 5. Sie enden vor der Bereitstellungsposition 21. Starre Platten 8 schließen sich mit ineinander greifenden Zungen 8a und über schräg verlaufende Trennstellen 9 an die Rüttelplatten 6.1, 6.2 an und bilden einen Beruhigungsbereich 12, in dem die ausgerichteten Buchblocks 2 zur Ruhe kommen, zur einwandfreien Übernahme durch den Klemmwagenförderer 30. Die Rüttelplatten 6.1, 6.2 können sich auch bis in den Beruhigungsbereich 12 erstrecken, wobei im Beruhigungsbereich 12 nur noch eine kleine Rüttelintensität vorhanden wäre, die einerseits die Reibung beim Quertransport in die Bereitstellungsposition 21 mindert und andererseits die Übernahme der ausgerichteten Buchblocks 2 aus einer quasi ruhenden Position heraus ermöglicht.
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Die Führungsplatten 10 sind über angefederte Rollenhebel 19 an Mitnahmenocken 20 der Förderkette 18 eingerastet, wodurch ein bestimmter Abstand A'' zwischen den Führungsplatten definiert ist. Die Führungsplatten 10 können aus der Förderkette 18 ausgerastet werden und durch Stellmittel in bestimmte Positionen gehalten werden, wodurch zwischen den Führungsplatten 10 ein an die Blockdicke D angepasster Abstand A'' eingestellt werden kann.
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In den 1, 2 und 5 ist ein oberhalb des Taschenfördersystems 13 angeordnetes Stellelement 11 zu sehen, mit dem eine jeweils vordere Führungsplatte 10 in der Bereitstellungsposition 21 festgehalten werden kann, während die nachfolgende hintere Führungsplatte 10 von der nach der Blockdicke D und dem Takt des Klebebinders gesteuert angetriebenen Förderkette 18 soweit weiter bewegt wird, dass der Buchblock 2 in dieser Aufnahmetasche 14 seitlich geklemmt wird.
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Weitere Stellelemente sind unterhalb bzw. innerhalb des Taschenfördersystems 13 vorgesehen. So können die Führungsplatten 10 in der Bereitstellungsposition 21, aus der ein ausgerichteter Buchblock 2 mittels des Klemmwagenförderers 30 abtransportiert wird, zunächst in eine enge, nach der Blockdicke D bemessenen Führungsstellung gehalten werden, anschließend in eine die ausgerichteten (Einzel-)Blätter des Buchblocks 2 zwischen den beiden Führungsplatten 10 einspannende Klemmstellung sowie abschließend nach Übernahme des Buchblocks 2 durch den Klemmwagenförderer 30 in eine Freigabestellung verschoben werden.
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Nach Übernahme eines Buchblocks 2 durch den Klemmwagenförderer 30 rastet die vordere Führungsplatte 10 in die Förderkette 18 wieder ein, zur Rückführung in den Bereich der Handanlage 24, wo neue Buchblocks 2 in die Aufnahmetaschen 14 eingelegt werden können. Die Führungsplatten 10 können auch abwechselnd an zwei separat angetriebenen Förderketten gekoppelt sein. Die Aufnahmetaschen 14 liegen dann zwischen der ersten und der zweiten, zwischen der dritten und der vierten, usw. Führungsplatte 10 vor, wobei die erste, dritte usw. Führungsplatte 10 an der ersten Förderkette und die zweite, vierte, usw. Führungsplatte an der zweite Förderkette gekoppelt sind. Durch Phasenverschiebung der zweiten Förderkette zur ersten Förderkette kann dann ein an die Blockdicke D angepasster Abstand A'' in den Aufnahmetaschen 14 eingestellt werden.
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Die zweite Rüttelplatte 6.2 ist zusammen mit dem Taschenfördersystem 13 gemäß Verstellpfeil VH verstellbar. Damit wird erreicht, dass bei Änderung der Formathöhe der Buchblocks 2 deren Fuß 2c weiterhin im Bereich der äußeren Kante der Rüttelplatte 6.1 liegt, damit die Buchblocks 2 vom Klemmwagenförderer 30 übernommen werden können.
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Der Klemmwagenförderer 30 weist insgesamt vier auf einer Umlaufbahn in eine Förderrichtung F2 hintereinander umlaufende Klemmwagen 31.1...4 auf. Gemäß 7a und b besteht jeder Klemmwagen 31.1...4 aus miteinander gelenkig verbundenen, in einer ersten Richtung biegsamen und in einer zweiten Richtung querstabilen Klemmwagengliedern 34. Es sind Tragplatten 32 in den Klemmwagen 31.1...4 vorgesehen, auf denen sich die zu überführenden Buchblocks 2 mit ihrem Blockrücken 2a abstützten, während sie von Klemmleisten 33.1, 33.2 seitlich am Blockrücken eingespannt sind. Die einzelnen, entsprechend den Klemmwagengliedern 34 gebildeten Klemmabschnitte 36.1...3 können durch die Betätigung von unterseitig angeordneten Steuerrollen 35 geöffnet und geschlossen werden. Da der Klebebinder feste innere Klemmbacken 3a aufweist, sind erste Klemmleisten 33.1 ebenfalls ortsfest und zweite Klemmleisten 33.2 verschiebbar auf den Klemmwagen 31.1...2 angeordnet. Es können auch beide Klemmleisten 33.1 und 33.2 verschiebbar angeordnet sein.
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Mit einer Voreinstelleinrichtung 37 kann die Öffnungsweite der Klemmleisten 33.1, 33.2 nach der Blockdicke D des zu übernehmenden Buchblocks 2 eingestellt werden. Die Klemmwagen 31.1...4 laufen dann von unten kommend durch eine Freilassung 23 in die Bereitstellungsposition 21 der Rütteleinrichtung 5 ein. Dabei können sich die Klemmleisten 33.1, 33.2 in einem jeweiligen Freiraum zwischen den Buchblocks 2 bewegen, der sich aufgrund einer bestimmten Dicke DF der Führungsplatten 10 und ihrem Abstand AF von der Rüttelplatte 6.1 ergibt. Mittels einer Schließeinrichtung 39 werden dann sukzessive die einzelnen Klemmabschnitte 36.1...3 geschlossen.
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Vorgesehen ist dabei ein intermittierender Antrieb der Klemmwagen 34.1...4, mit einer Stillstandsphase, in der der erste Klemmabschnitt 36.1 geschlossen wird. Der jeweilige Klemmwagen 31.1...4 wird dann mit dem vom ersten Klemmabschnitt 36.1 eingespannten Buchblock 2 mit relativ langsamer Geschwindigkeit vorgezogen, wobei ein jeweils nachfolgender Klemmabschnitt 36.2...3 in der Förderbewegung des Klemmwagens 34.1...4 geschlossen wird, sobald er sich dem Blockrücken 2a angenähert hat. Nachdem alle Klemmabschnitte 36.1..3 geschlossen sind, kann der Klemmwagen 31.1...4 in stark beschleunigter Bewegung zu den Blockklammern 3 bewegt werden, wobei der Buchblock 2 von unten in die geöffnete Blockklammer 3 eingeführt wird. In einer Gleichlaufphase im Übergabebereich 22 mit der mit konstanter Geschwindigkeit laufenden Blockklammer 3 wird zunächst die Blockklammer 3 geschlossen und anschließend die Klemmleisten 33.1, 33.2 gesamthaft über alle Klemmabschnitte 36.1...3 mittels der Öffnungseinrichtung 40 geöffnet. Die Buchblocks 2 werden also nach der Übernahme aus der Rütteleinrichtung 5 nicht mehr losgelassen bis sie fest in den Blockklammern 3 eingespannt sind, sogenannte positive Übergabe.
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Um die vier hintereinander umlaufenden Klemmwagen 31.1...4 jeweils wie oben dargelegt antreiben zu können und um außerdem noch eine lageabhängige Positionierung des Buchblocks 2 in der Blockklammer 3 zu ermöglichen, sind jeweils aufeinander folgende Klemmwagen 31.1 und 31.2 bzw. 31.2 und 31.3 usw. an unabhängig voneinander angetriebenen Förderketten 38.1, 38.2 gekoppelt. Klemmwagen 31.1 und 31.3 an Förderkette 38.1 und Klemmwagen 31.2 und 31.4 an Förderkette 38.2.
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In 1 ist eine Weiterbildung der Erfindung durch gestrichelte Linien 15 angedeutet, bei der das Taschenfördersystem 13 bis in die Ausfuhr 16 des Klebebinders verlängert ist. Im Klebebinder klebegebundene Broschuren 17 oder Buchblocks können in die Aufnahmetaschen 14 abgegeben werden und zur Trocknung darin verweilen und ggf. bis zur Handanlage 24 der Buchblocks 2 transportiert werden, sodass eine Arbeitskraft sowohl das Anlegen von Buchblocks 2 als auch die Abnahme gebundener Broschuren 17 erledigen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202005007012 U1 [0003]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- „Über 4.000 Produkte am Tag: Klebebindung im Akkord mit Roberto”; Deutscher Drucker, Nr. 26, 19.8.2000, Seite 25 [0006]