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DE102011003707A1 - Fahrzeug-Luftreifen mit einer über eine Klebeverbindung an einer Innenseite des Reifens befestigten Sensoreinheit - Google Patents

Fahrzeug-Luftreifen mit einer über eine Klebeverbindung an einer Innenseite des Reifens befestigten Sensoreinheit Download PDF

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DE102011003707A1
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DE
Germany
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tire
sensor unit
fixing film
fixing
vehicle
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Pending
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DE102011003707A
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English (en)
Inventor
Axel Schwab
Martin Pehlke
Armin Gumpp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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    • B60C23/02Signalling devices actuated by tyre pressure
    • B60C23/04Signalling devices actuated by tyre pressure mounted on the wheel or tyre
    • B60C23/0491Constructional details of means for attaching the control device
    • B60C23/0493Constructional details of means for attaching the control device for attachment on the tyre
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29DPRODUCING PARTICULAR ARTICLES FROM PLASTICS OR FROM SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE
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    • B29D30/0061Accessories, details or auxiliary operations not otherwise provided for
    • B29D2030/0083Attaching monitoring devices to tyres before or after vulcanization by inserting them inside tyre cavities

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Tires In General (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Fahrzeug-Luftreifen mit über eine Klebeverbindung an einer Innenseite des Reifens befestigten Sensoreinheit zur Überwachung des Luftdrucks im Reifen, wobei eine die Sensoreinheit überdeckende Fixierfolie großflächig auf die Reifen-Innenseite aufgeklebt ist und die Oberfläche der Fixierfolie um ein Vielfaches größer ist als die Grundfläche der Sensoreinheit oder einer Haltevorrichtung für die Sensoreinheit. Es kann die Fixierfolie gestaltet sein, die in einem Gel oder einer gelartigen Masse quasi schwimmend gelagerte Sensoreinheit aufzunehmen und/oder es kann neben der Sensoreinheit eine weitere der Überwachung des Reifens dienende Einheit oder eine aus der Bewegung des Reifens Daten oder elektrische Energie gewinnende Einheit auf der Fixierfolie vorgesehen oder durch die Fixierfolie an der Reifen-Innenseite gehalten sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeug-Luftreifen mit einer über eine Klebeverbindung an einer Innenseite des Reifens befestigten Sensoreinheit zur Überwachung des Luftdrucks im Reifen. Zum Stand der Technik wird insbesondere auf die DE 10 2007 030 238 A1 oder die DE 10 2007 008 043 A1 verwiesen.
  • In diesen Schrift sind sog. Elektronikmodule genannt, die Transponder aufweisen und Sensoren, mit denen vorrangig der Luftdruck im Reifen gemessen und an eine im Fahrzeug vorgesehene Überwachungseinheit übermittelt wird. Solche Reifenmodule, die vorliegend als Sensoreinheiten bezeichnet sind, sind dem Fachmann bekannt. Grundsätzlich bekannt sind in der Wand des Reifens integrierte Sensoreinheiten, ferner Sensoreinheiten, an die ein sog. Fuß aus einem Gummi-Material angeformt ist, der an die Wand des Reifens angeklebt wird sowie Sensoreinheiten, die in eine geeignete Haltevorrichtung eingesetzt sind, die an die Innenseite des Reifens, insbesondere an die Innenseite von dessen Lauffläche anvulkanisiert oder angeklebt ist ( DE 10 2009 006 707 A1 ).
  • Eine anvulkanisierte Haltevorrichtung zeichnet sich durch größtmögliche Haltbarkeit aus, jedoch ist der Fertigungsprozess relativ aufwändig. Demgegenüber einfacher ist das Ankleben der Sensoreinheit an die Reifen-Innenseite, insbesondere da dies unabhängig von der Herstellung des Reifens beispielsweise beim Erstausrüster, d. h. einem Fahrzeug-Hersteller oder in der Werkstatt eines Reifenhändlers durchgeführt werden kann. Jedoch ist die Festigkeit einer Klebeverbindung nicht immer gewährleistet.
  • Wie einfach und sicher eine übliche Sensoreinheit zur Überwachung des Reifen-Luftdrucks an einem Fahrzeug-Luftreifen angeklebt werden kann, soll hiermit aufgezeigt werden (= Aufgabe der vorliegenden Erfindung).
  • Die Lösung dieser Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, dass eine die Sensoreinheit überdeckende Fixierfolie großflächig auf die Reifen-Innenseite aufgeklebt ist und die Oberfläche der Fixierfolie um ein Vielfaches größer ist als die Grundfläche der Sensoreinheit oder einer Haltevorrichtung für die Sensoreinheit. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind Inhalt der Unteransprüche.
  • Es hat sich gezeigt, dass eine signifikante Vergrößerung der in eine Klebeverbindung einbezogenen Oberfläche des Reifens eine ausreichende Maßnahme darstellt, um eine Sensoreinheit zur Überwachung des Luftdrucks im Reifen sicher an der Reifen-Innenseite oder Innenwand durch Kleben befestigen zu können. Diese Oberflächenvergrößerung wird ohne nennenswerten Nachteil im Hinblick auf Gewicht und insbesondere Unwucht mit einer sog. Fixierfolie erzielt, über welche die Reifendruck-Sensoreinheit mit oder ohne Haltevorrichtung an der Reifen-Innenseite befestigt werden kann, wobei die Fixierfolie die Sensoreinheit überdeckt, so dass sich die Sensoreinheit geschützt und sicher festgehalten zwischen der Fixierfolie und der Reifen-Innenseite befindet, wobei zusätzlich zwischen der Sensoreinheit und der Reifen-Innenwand noch weiterer Klebstoff vorgesehen sein kann. Um bei Verwendung einer im wesentlichen luftdichten Fixierfolie das fehlerfreie Messen des Reifen-Luftdrucks zu ermöglichen, kann es erforderlich sein, in der Fixierfolie an geeigneter Stelle zumindest ein Loch oder einen Kanal für einen Druckausgleich zwischen der Sensoreinheit und dem Reifen-Innenraum vorzusehen. Es ist aber auch möglich, die Sensoreinheit auf der der Reifen-Innenwand abgewandten Seite der Fixierfolie vorzusehen, wenn in die Fixierfolie eine an die Sensoreinheit angepasste Haltevorrichtung eingeformt ist, die dann abermals die Sensoreinheit überdeckt.
  • Wie bereits erwähnt kann mittels einer erfindungsgemäßen Fixierfolie die in die Klebeverbindung einbezogene Oberfläche der Dichtmasse erheblich vergrößert werden, was in anderen Worten ausgedrückt bedeutet, dass die Oberfläche der Fixierfolie um ein Vielfaches, vorzugsweise um einen Faktor in der Größenordnung von zumindest 10 bis 20 größer ist als die der Reifen-Innenseite zugewandte Grundfläche der besagten Sensoreinheit oder der Haltevorrichtung für die Sensoreinheit. Für die Definition dieses Größenverhältnisses soll als Haltevorrichtung nur der dieser Halte-Funktion dienende Abschnitt der Fixierfolie gelten. Dabei ist mit dem Begriff „Grundfläche” diejenige Fläche gemeint, mit der die Sensoreinheit oder die Haltevorrichtung im Stand der Technik ohne eine erfindungsgemäße Fixierfolie an der Reifen-Innenseite festgeklebt wäre. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die in Umfangsrichtung des Fahrzeug-Reifens gemessene Länge der Fixierfolie größer ist als die Breite dieses Fahrzeug-Reifens, wobei Fixierfolie selbstverständlich auch noch größer sein kann als zahlenmäßig angegeben ist; im Extremfall kann sich die Fixierfolie über den gesamten Umfang der Reifen-Innenseite, insbesondere über die Innenseite der Reifen-Lauffläche erstrecken. Insbesondere in letztgenannten Fall ist es vorteilhaft, wenn die Fixierfolie eine im wesentlichen diffusionsdichte Barriereschicht aufweist, die einen schleichenden Druckverlust im Reifen verhindert, so wie dies beispielsweise aus der DE 10 2004 020 076 A1 bekannt ist.
  • Im Sinne vorteilhafter Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung kann die Fixierfolie zumindest eine weitere Funktion neben dem Fixieren der Reifendruck-Sensoreinheit auf der Reifen-Innenseite übernehmen. So kann neben dieser Sensoreinheit eine weitere vorzugsweise der Überwachung des Reifens dienende Einheit oder eine aus der Bewegung des Reifens Daten oder elektrische Energie gewinnende Einheit auf der Fixierfolie vorgesehen oder durch die Fixierfolie an der Reifen-Innenseite gehalten sein. Als Beispiele für der Überwachung des Reifens dienende Einheiten können Feuchtigkeitssensoren, Temperatursensoren oder ein Durchstich-Sensor genannt werden, wobei ein Reifen-Durchstich beispielsweise auch mittels eines Feuchtigkeitssensors festgestellt werden kann. Als Strukturen zur Energieerzeugung können beispielsweise Piezoelemente genannt werden, die aus Verformungen oder Vibrationen elektrische Energie gewinnen oder andere Elemente, die Wärmedifferenzen ausnutzen. Solche Elemente können auch in Form einer Schicht auf einer Fixierfolie vorgesehen sein. Der Gewinnung von Daten beispielsweise über die Reifenaufstandskräfte können Dehnmessstreifen dienen. Schließlich kann in die Fixierfolie auch eine Antenne zur telemetrischen Signalübertragung an eine im Fahrzeug-Aufbau vorgesehene elektronische Überwachungseinheit integriert sein oder es kann die Fixierfolie eine solche Antenne tragen. Insbesondere falls wie genannt mehrere elektrische Elemente im Reifen bzw. auf der Fixierfolie vorgesehen sind, die elektrisch miteinander verbunden sind, so kann eine solche elektrische Verbindung bspw. zwischen der Sensoreinheit oder einer für diese vorgesehene elektrische Kontaktstelle und einer weiteren Einheit bzw. einem weiteren Element vorgesehen sein. In diesem Fall kann die Fixierfolie bspw. aus einer mit Klebstoff zur Verbindung mit der Reifen-Innenseite oder Innenwand beschichteten flexiblen Leiterbahnfolie, bspw. einer kupferbeschichteten Polyimidfolie, bestehen.
  • Die heute verwendeten Reifendruck-Sensoreinheiten sind in starren Gehäusen integriert oder in einer harten Vergussmasse eingegossen, was unter extremen Randbedingungen jedoch dazu führen kann, dass die Reifeninnenfläche bei starker Reifenbelastung Schaden nimmt oder dass bei einer Hindernisüberfahrt die in der Sensoreinheit vorgesehenen Bauelemente geschädigt werden. Ein solche Auswirkung kann vermieden werden, wenn die Sensoreinheit in einer gelartigen Masse quasi schwimmend gelagert ist, was grundsätzlich bereits bekannt ist, vgl. bspw. WO2005/002887 A2 . Vorliegend kann nun die erfindungsgemäße Fixierfolie ausgeführt sein, eine solche gelartige Masse aufzunehmen. Die Fixierfolie oder eine weitere an dieser befestigte folienartige Struktur bildet somit ein Behältnis für dieses elektrisch nicht leitfähige Gel, in welchem die elektrisch-elektronischen Bestandteile der Sensoreinheit gelagert sind, wobei in Abhängigkeit von den Eigenschaften des Gels und/oder von der Ausgestaltung des Drucksensors der Sensoreinheit eine gegenüber einem Austritt von Gel abgedichtete Verbindung zwischen dem Drucksensor der Sensoreinheit und dem Reifen-Innenraum vorgesehen sein kann oder sollte, um eine Druckmessung zu ermöglichen. Vorteilhafterweise sind durch eine solche Lagerung in einem elektrisch nicht leitfähigem Gel die Bauelemente der Sensoreinheit vor einer Einwirkung von Feuchtigkeit geschützt.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier lediglich prinzipiell dargestellter Ausführungsbeispiele weiter erläutert, wobei 1 einen Teil-Querschnitt eines erfindungsgemäßen Fahrzeug-Reifens mit einer Sensoreinheit und einer Fixierfolie hierfür zeigt, während in 2 ein entsprechender Schnitt im wesentlichen nur durch die Reifen-Lauffläche mit der darauf angeklebten Fixierfolie und dem darin eingeschlossenem Gel zur schwimmenden Lagerung der Sensoreinheit dargestellt ist. In den Figuren sind gleiche Elemente mit den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet.
  • So trägt ein Fahrzeug-Reifen die Bezugsziffer 1 und dessen Lauffläche die die Bezugsziffer 1a. Innerhalb des Reifens 1, der wie üblich mit seinen beiden Wülsten auf einer nicht dargestellten Felge aufgezogen ist, ist eine Sensoreinheit 3 bzw. 3* angeordnet, die vorzugsweise den Luftdruck im Reifen 1 ermittelt und über eine figürlich nicht gezeigte Antenne telemetrisch an eine im Aufbau des nicht dargestellten Fahrzeugs, an dem dieser Reifen 1 montiert ist, vorgesehene elektronische Überwachungseinheit übermittelt. Die Sensoreinheit 3 nach 1 besteht dabei aus einem Gehäuse oder dergleichen, hier beispielsweise in Gestalt eines Kreiskegelstumpfes, das in 1 im wesentlichen maßstabsgerecht in Relation zum Reifen 1 dargestellt ist und innerhalb dessen sich die einzelnen elektrischen und/oder elektronischen Komponenten und/oder Sensoren dieser Sensoreinheit 3 befinden. Auf die Sensoreinheit 3* des Ausführungsbeispiels nach 2 wird an späterer Stelle eingegangen.
  • Unter Verwendung einer sog. Fixierfolie 4 ist die Sensoreinheit 3, 3* an der Innenseite der Reifen-Lauffläche 1a befestigt, wobei stets diese Fixierfolie 4 auf die Reifen-Innenseite oder Wand aufgeklebt ist und die Sensoreinheit 3, 3* überdeckt. Für diese Klebeverbindung ist ein geeigneter Klebstoff verwendet, beispielsweise der gleiche Klebstoff, mit dem bereits heute Sensoreinheiten an Reifen verklebt werden, beispielsweise ein teilflexibilisiertes Cyancrylat. Idealerweise ist der Klebstoff solchermaßen ausgewählt, dass die Fixierfolie 4 nach erfolgter Verklebung mit der Dichtmasse 2 nicht mehr zerstörungsfrei von der Innenseite des Reifens 1 abgezogen werden kann. Um dabei eine absolut sichere Klebewirkung bzw. Klebeverbindung zu erzielen, ist die Oberfläche der Fixierfolie 4 wesentlich größer gewählt als die Oberfläche der Sensoreinheit 3 bzw. einer in 1 mit der Bezugsziffer 6 gekennzeichneten und durch die Fixierfolie 4 gebildeten bzw. in diese eingeformten Haltevorrichtung für die Sensoreinheit 3, die derjenigen Reifen-Innenseite, an der die Sensoreinheit 3 befestigt ist, zugewandt ist. Konkret ist daher die Oberfläche der Fixierfolie 4 um ein Vielfaches in der Größenordnung von zumindest „10” bis „20” größer als die genannte Oberfläche der Sensoreinheit 3 oder der Haltevorrichtung 6 für die Sensoreinheit 3
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 1 ist in die Fixierfolie 4 selbst eine Haltevorrichtung 6 für die Sensoreinheit 3 integriert bzw. es ist die Fixierfolie 4 an einer Stelle derart vorgeformt, dass die Fixierfolie 4 an dieser Stelle eine Haltevorrichtung 6 für die Sensoreinheit 3 bildet. Dabei überdeckt die Fixierfolie 4 die Sensoreinheit 3, so dass sich die Sensoreinheit 3 zwischen der Fixierfolie 4 und der Reifen-Innenseite bzw. der Innenseite der Reifen-Lauffläche 1a befindet. Dabei ist in der Fixierfolie 4 ein Loch 7 oder dergleichen vorgesehen, welches einen Druckausgleich zwischen der Sensoreinheit 3 und dem Innenraum des Reifens 1 ermöglicht. Es kann die Sensoreinheit 3 zusätzlich mit ihrer hierfür geeignet gestalteten und der Lauffläche 1a zugewandten Oberfläche auf der der Reifen-Innenseite aufgeklebt sein, alternativ kann die in die Fixierfolie 4 eingearbeitete Haltevorrichtung 6 zur Reifen-Innenwand hin wie hier dargestellt mit einer Verschlussfolie 5 abgeschlossen sein, so dass die Fixierfolie 4 mit darin angeordneter Sensoreinheit und Verschlussfolie 5 als Baueinheit zum Einsetzen in einen Reifen 1 angeliefert werden kann, jedoch ist dies nicht zwingend erforderlich. Vielmehr kann die Haltevorrichtung 6 in der Fixierfolie 4 auch derart gestaltet sein, dass die Sensoreinheit 3 bei auf die Reifen-Innenseite aufgeklebter Fixierfolie 4 von der Mitte des Reifens her in die Haltevorrichtung 6 eingesetzt werden kann. Die genannte (fakultative) Verschlussfolie 5 kann im übrigen eine durchstoßhemmende oder gegenüber einem die Lauffläche 1a durchstoßenden Fremdkörper gleitfähige Schicht aufweisen, so wie dies grundsätzlich aus der eingangs genannten DE 10 2009 006 707 A1 bekannt ist. Ausdrücklich ist eine solche Schicht nur fakultativ vorgesehen.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 2 weist die hier in ihrer Gesamtheit mit der Bezugsziffer 3* gekennzeichnete Sensoreinheit im Gegensatz zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen kein starres Gehäuse auf, in welchem die bereits genannten elektrisch/elektronischen Elemente vorgesehen sind, sondern hier sind diese einzelnen elektrisch/elektronischen Elemente als Sensoreinheit 3* ohne umgebendes Gehäuse in einem elektrisch nicht leitfähigen Gel 8 quasi schwimmend gelagert. Die Fixierfolie 4 stellt damit quasi das Gehäuse der Sensoreinheit 3* dar, was unter anderem eine Gewichtsreduzierung ermöglicht. Im Detail handelt es sich bei den einzelnen Elementen der Sensoreinheit 3* um einen den Drucksensor und ggf. einen Beschleunigungssensor enthaltenden integrierten Schaltkreis 31, der auf einer Platine 32 angeordnet ist, die von einer Batterie 33 oder dergleichen mit elektrischer Energie versorgt wird.
  • Wie ersichtlich ist das Gel 8 in einer „Ausbauchung” oder dgl. der Fixierfolie 4 gehalten, die sich von der Innenseite der Reifen-Lauffläche 1a weg erstreckt. Sinnvollerweise ist diese das Gel 8 aufnehmende Ausbuchung rundum abgeschlossen oder abgedichtet, wofür vorliegend (wie beim Ausführungsbeispiel nach 1) eine Verschlussfolie 5 vorgesehen ist, die im an der Reifen-Innenseite montierten Zustand der Fixierfolie 4 an der Innenseite der Reifen-Lauffläche 1a anliegt bzw. ebenso wie die Fixierfolie 4 abseits von deren Ausbuchung über eine in dieser 2 figürlich dargestellten Schicht 10 von Klebstoff mit der Reifen-Innenseite verklebt ist. Ferner ist in der vorliegenden Prinzipskizze (2) zwischen der Oberfläche des Schaltkreises 31 und der Innenseite der Fixierfolie 4 bei einem Loch 7 in der Fixierfolie 4 ein ringförmiges Dichtelement 11 angeordnet, das den Austritt von Gel 8 über dieses Loch 7, über das der Drucksensor im Schaltkreis 31 dem Luftdruck im Reifen-Innenraum ausgesetzt ist, verhindert.
  • Vorteilhafterweise bildet die Fixierfolie 4 des Ausführungsbeispiels nach 2 zusammen mit der Sensoreinheit 3*, d. h. zusammen mit den erläuterten und mit den Bezugsziffern 711 gekennzeichneten Komponenten ein zusammenhängendes vorgefertigtes Bauelement, das beispielsweise im Werk eines Fahrzeug-Herstellers oder in der Werkstatt eines Reifenhändlers nach Abziehen einer Schutzfolie in den Reifen 1 eingeklebt werden kann. Durch die Ausgestaltung in einer länglichen Form, nämlich indem die in Reifen-Umfangsrichtung gemessene Länge der Fixierfolie 4 größer als die Breite des Reifens 1 ist, kann die Sensoreinheit 3* vorteilhafterweise nur in einer für die Funktion und Lebensdauer des Drucksensors mit Schaltkreis 31 (und wie üblich integriertem Beschleunigungssensor) günstigen Ausrichtung in den Reifen 1 eingebracht werden. Vorteilhafterweise kann bei der in 2 gezeigten Anordnung der einzelnen Elemente der Sensoreinheit 3* im Gel 8 die Batterie 33 (oder eine an deren Stelle vorgesehene Vorrichtung zur Erzeugung von elektrischer Energie) die Funktion einer durchstoßhemmenden Schicht übernehmen.
  • Nochmals auf das Ausführungsbeispiel nach 1 zurückkommend kann dort vorzugsweise die Verschlussfolie 5 auf ihrer der Sensoreinheit 3 zugewandten Seite elektrisch leitfähig ausgebildet sein und dabei derart gestaltet sein, dass durch diese Verschlussfolie 5 im Anlieferungszustand dieser Baueinheit ein bestimmter elektrischer Kontakt an der Sensoreinheit 3 geschlossen ist. Wird die Sensoreinheit 3 später aus dieser im Reifen 1 verklebten Fixierfolie 4 ausgebaut, so wird dieser genannte elektrische Kontakt unterbrochen, wodurch in der Sensoreinheit 3 ein Signal vorliegt, aufgrund dessen in der Sensoreinheit 3 gespeicherte und diesem Reifen 1 zugeordnete Daten für eine Weiterverwendung gesperrt werden können. Damit ist es möglich, die in der Haltevorrichtung 6 gehaltene und aus dieser entfernbare Sensoreinheit 3 grundsätzlich in einem anderen Reifen wieder zu verwenden, wobei auf spezifische Daten aus der Vergangenheit, d. h. aus dem Einsatz im vorherigen Reifen resultierende und in der Sensoreinheit 3 gespeichert Daten nicht zugegriffen werden kann, so wie dies grundsätzlich in der DE 10 2007 060 861 beschrieben ist. Selbstverständlich kann der gleiche Effekt auch mit einem im Bereich der Haltevorrichtung 6 vorgesehenen elektrisch leitfähigen Abschnitt der Fixierfolie 4 erzielt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102007030238 A1 [0001]
    • DE 102007008043 A1 [0001]
    • DE 102009006707 A1 [0002, 0013]
    • DE 102004020076 A1 [0007]
    • WO 2005/002887 A2 [0009]
    • DE 102007060861 [0017]

Claims (7)

  1. Fahrzeug-Luftreifen (1) mit einer über eine Klebeverbindung an einer Innenseite des Reifens befestigten Sensoreinheit (3) zur Überwachung des Luftdrucks im Reifen (1), dadurch gekennzeichnet, dass eine die Sensoreinheit überdeckende Fixierfolie (4) großflächig auf die Reifen-Innenseite aufgeklebt ist und die Oberfläche der Fixierfolie (4) um ein Vielfaches größer ist als die Grundfläche der sich zwischen der Fixierfolie (4) und der Reifen-Innenseite befindenden Sensoreinheit (3) oder einer Haltevorrichtung (6) hierfür.
  2. Fahrzeug-Luftreifen nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Fixierfolie (4) zumindest um einen Faktor in der Größenordnung von 10 bis 20 größer ist als die der Reifen-Innenseite zugewandte Grundfläche der Sensoreinheit (3) oder deren Haltevorrichtung (6).
  3. Fahrzeug-Luftreifen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die in Umfangsrichtung des Reifens gemessene Länge der Fixierfolie (4) größer ist als die Breite des Reifens.
  4. Fahrzeug-Luftreifen nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Sensoreinheit (3) eine weitere der Überwachung des Reifens (1) dienende Einheit oder eine aus der Bewegung des Reifens Daten oder elektrische Energie gewinnende Einheit auf der Fixierfolie (4) vorgesehen oder durch die Fixierfolie (4) an der Reifen-Innenseite gehalten ist.
  5. Fahrzeug-Luftreifen nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in oder auf der Fixierfolie (4) oder auf einer mit dieser im Bereich der Sensoreinheit (3) zusammenwirkenden und an der Sensoreinheit (3) anliegenden Verschlussfolie (5) eine elektrische Verbindung zwischen der Sensoreinheit (3) oder einer für diese vorgesehene elektrische Kontaktstelle und der weiteren Einheit oder einer anderen elektrischen Kontaktstelle vorgesehen ist.
  6. Fahrzeug-Luftreifen nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierfolie (4) gestaltet ist, die in einem Gel (8) oder einer gelartigen Masse quasi schwimmend gelagerte Sensoreinheit (3) aufzunehmen.
  7. Fahrzeug-Luftreifen nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierfolie (4) eine im wesentlichen diffusionsdichte Barriereschicht aufweist.
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