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Die Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung zur Herstellung eines Anschlusses an eine Hauptrohrleitung für fluide Medien, mit einem Anschlussgehäuse, das einen unteren Sattelabschnitt mit einer Anschlussöffnung für den Anschluss an die Hauptrohrleitung aufweist sowie einen oberen Verbindungsabschnitt mit zumindest einem Verbindungsstutzen für die Verbindung mit einer Anschlussleitung bzw. Hausanschlussleitung aufweist und wobei in dem Anschlussgehäuse weiterhin ein Anschlusskanal vorgesehen ist, der die Anschlussöffnung mit dem Verbindungsstutzen fluidleitend verbindet.
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Hauptrohrleitung für fluide Medien meint im Rahmen der Erfindung insbesondere eine Versorgungsleitung für fluide Medien, beispielsweise für Wasser oder Gas. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Anschlussvorrichtung mit einer Befestigungseinrichtung an der Hauptrohrleitung bzw. an der Wandung der Hauptrohrleitung befestigt wird. Wenn ein Anschluss an die Hauptrohrleitung gewünscht wird, insbesondere wenn ein Verbraucher mit dem in der Hauptrohrleitung geführten fluiden Medium versorgt werden soll, kann mit Hilfe einer solchen Anschlussvorrichtung in der Wandung der Hauptrohrleitung eine Leitungsöffnung erzeugt werden. Dazu weist eine derartige Anschlussvorrichtung in der Regel eine Bohrvorrichtung oder eine Fräsvorrichtung oder dergleichen auf. Beim Einbringen der Leitungsöffnung in die Hauptrohrleitung wird normalerweise ein Wandungssegment aus der Wandung der Hauptrohrleitung entfernt. Anschließend kann das fluide Medium dann über die Leitungsöffnung der Hauptrohrleitung bzw. über die Anschlussöffnung des Sattelabschnittes in den Anschlusskanal und von dort in den Verbindungsstutzen sowie in die Anschlussleitung bzw. Hausanschlussleitung gelangen. Bei der Hauptrohrleitung mag es sich beispielsweise um eine Versorgungsleitung für Trinkwasser und bei dem Verbraucher mag es sich z. B. um ein Wohnhaus handeln.
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Das Aggregat aus Anschlussgehäuse und Verbindungsstutzen bzw. aus Verbindungsabschnitt und Verbindungsstutzen ist in der Regel T-förmig ausgebildet. Aufgrund dieser T-Form ist es möglich, die Hauptrohrleitung vertikal von oben anzubohren. Der Verbindungsstutzen bzw. die daran anschließende Hausanschlussleitung ist dann senkrecht zur Hauptrohrleitung ausgerichtet.
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Aus der Praxis sind bereits Anschlussvorrichtungen bekannt, bei denen die Orientierung bzw. Ausrichtung des Verbindungsstutzens variiert werden kann. Diese bekannten Anschlussvorrichtungen weisen zwischen dem Sattelabschnitt und dem Verbindungsabschnitt des Anschlussgehäuses einen Plattenschieber für das Verschließen bzw. Öffnen des Anschlusskanals auf. Der Sattelabschnitt ist in einen oberen und einen unteren Teil unterteilt und der obere Teil des Sattelabschnitts ist mit den übrigen Komponenten des Anschlussgehäuses und somit auch mit dem Verbindungsstutzen relativ zum unteren Teil des Sattelabschnittes verdrehbar bzw. verschwenkbar. Dadurch kann die Orientierung bzw. Ausrichtung des Verbindungsstutzens relativ zur Hauptrohrleitung verändert werden. Diese bekannte Anschlussvorrichtung weist zunächst eine nachteilhaft große Bauhöhe auf sowie aufgrund der gegeneinander verdrehbaren Komponenten einen nachteilhaft geringen Innenquerschnitt des Anschlusskanals im Bereich des Sattelabschnitts. Außerdem können die Bedienkräfte auf die Hausanschlussleitung bzw. darin eingefügte Übergangsverbinder übertragen werden und deren Funktion beeinträchtigen. Im Übrigen können bei dieser bekannten Anschlussvorrichtung im Gegensatz zu anderen Anschlussvorrichtungen nicht die bei der Anbohrung der Hauptrohrleitung wirkenden Drehmomente über den Anschlusssattel in die Hauptrohrleitung abgeleitet werden.
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Aus
DE 102 08 376 C1 ist eine Anschlussvorrichtung zur Herstellung eines Anschlusses an eine Hauptrohrleitung für fluide Medien bekannt, und zwar in Form einer Ventil-Anbohrarmatur. Diese Armatur weist ein Anschlussgehäuse mit einem Sattelabschnitt und einem Verbindungsabschnitt auf. Im Verbindungsabschnitt ist eine mit Durchbrüchen versehene Hülse vorhanden und um diese Hülse ist eine Buchse mit daran angeschlossenem Anschlussstutzen bzw. Verbindungsstutzen drehbar. Diese bekannte Anschlussvorrichtung hat sich jedoch nicht bewährt. Die Vorrichtung weist einen relativ komplexen Aufbau auf und lässt im Hinblick auf ihre Funktionssicherheit zu wünschen übrig.
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Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Anschlussvorrichtung der eingangs beschriebenen Art anzugeben, bei der die vorstehend beschriebenen Nachteile vermieden werden können und die insbesondere einen ausreichend großen Innenquerschnitt des Anschlusskanals sowie eine kompakte Bauweise mit niedriger Bauhöhe aufweist.
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Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung eine Anschlussvorrichtung der eingangs beschriebenen Art, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Verbindungsabschnitt eine Innenhülse aufweist, wobei zumindest eine Durchlassöffnung, vorzugsweise eine Mehrzahl von über den Umfang der Innenhülse verteilten Durchlassöffnungen in der Wandung der Innenhülse vorgesehen ist, wobei der Verbindungsabschnitt weiterhin eine die Innenhülse umgebende Außenhülse aufweist, wobei der Verbindungsstutzen an diese Außenhülse angeschlossen ist, wobei das Aggregat aus Außenhülse und Verbindungsstutzen um die Innenhülse drehbar bzw. verschwenkbar ist, so dass der Verbindungsstutzen vor einer Durchlassöffnung positionierbar ist und wobei die Innenhülse an ihrer dem Sattelabschnitt abgewandten Oberseite mit einem entfernbaren Stopfen verschlossen ist und wobei nach Entfernen des Stopfens eine zweite Anschlussleitung bzw. Hausanschlussleitung an das Anschlussgehäuse anschließbar ist. Empfohlenermaßen haben die Außenhülse und die Innenhülse eine gemeinsame Längsachse und bevorzugt ist die Außenhülse um diese Längsachse drehbar bzw. verschwenkbar.
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Erfindungsgemäß können also durch Verdrehung bzw. Verschwenkung des Aggregates aus Außenhülse und Verbindungsstutzen verschiedene Orientierungen bzw. Positionen des Verbindungsstutzens realisiert werden. Nichtsdestoweniger gewährleistet die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung eine optimale Fluidverbindung zwischen Hauptrohrleitung und Verbindungsstutzen. Das Aggregat aus Außenhülse und Verbindungsstutzen kann relativ einfach ausgetauscht werden, so dass mit geringem Aufwand unterschiedliche Anschlussvarianten realisiert werden können. Es ist im Übrigen auch möglich, dass an die Außenhülse mehr als ein Verbindungsstutzen angeschlossen ist.
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Bei dem in der Hauptrohrleitung geführten fluiden Medium handelt es sich insbesondere um Trinkwasser oder Gas. Die Hauptrohrleitung kann aber auch zum Transport von Fernwärme, als Abwasserleitung oder im Rahmen einer Heizungsanlage usw. eingesetzt werden. Zweckmäßigerweise besteht zumindest der Großteil der Komponenten der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung aus einem Metall, insbesondere aus Gusseisen. Zumindest ein Teil dieser Komponenten der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung kann kunststoffüberzogen ausgebildet sein. Nach einer anderen Ausführungsform besteht zumindest der Großteil der Komponenten der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung aus einem Kunststoff bzw. aus einem Hochleistungskunststoff.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der Anschlusskanal mit einem Absperrelement verschließbar ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Anschlusskanal zwischen dem Sattelabschnitt und dem Verbindungsabschnitt verschließbar bzw. mit dem Absperrelement verschließbar. Eine empfohlene Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Absperrelement als Plattenschieber und insbesondere als Einplatten-Schieber ausgebildet ist. Ein solcher Plattenschieber weist in der Regel eine ebene Platte auf, die im vorliegenden Fall bevorzugt zwischen Verbindungsabschnitt und Sattelabschnitt in den Anschlusskanal eingeschoben wird und somit den Verbindungsabschnitt gegenüber dem Sattelabschnitt abdichtet. Zweckmäßigerweise wird bei vertikal orientiertem Anschlussgehäuse bzw. Anschlusskanal die Platte des Plattenschiebers in einer horizontalen Ebene beim Schließen oder Öffnen des Anschlusskanals verschoben. Vorzugsweise ist die Platte des Plattenschiebers in einem senkrecht zum Anschlusskanal angeordneten Plattengehäuse aufgenommen und dieses Plattengehäuse weist bevorzugt ein Manipulierelement bzw. eine Betätigungsspindel zur Betätigung des Plattenschiebers auf.
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Es liegt weiterhin im Rahmen der Erfindung, dass zum Herstellen einer Leitungsöffnung in der Hauptrohrleitung eine Bohrvorrichtung und/oder eine Fräsvorrichtung und/oder eine Schneidvorrichtung und/oder eine Stanzvorrichtung vorgesehen ist. Auf diese Weise wird die Fluidverbindung zwischen der Hauptrohrleitung und dem Anschlusskanal und somit zwischen der Hauptrohrleitung und der Anschlussleitung bzw. Hausanschlussleitung hergestellt. Bei der Erzeugung der genannten Leitungsöffnung in der Hauptrohrleitung wird zweckmäßigerweise ein Wandungssegment aus der Wandung der Hauptrohrleitung entfernt.
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Empfohlenermaßen ist der Verbindungsstutzen quer bzw. senkrecht oder im Wesentlichen quer bzw. senkrecht zur Längsachse LA des Anschlusskanals und/oder zur Längsachse LV des Verbindungsabschnittes angeordnet. Der Verbindungsabschnitt ist dann T-förmig ausgebildet. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Längsachse LA des Anschlusskanals quer bzw. senkrecht oder im Wesentlichen quer bzw. senkrecht zur Längsachse LH der Hauptrohrleitung angeordnet ist.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Innenhülse und die Außenhülse zylinderförmig bzw. im Wesentlichen zylinderförmig ausgebildet sind. Zweckmäßigerweise ist auch der Verbindungsstutzen bzw. sind Abschnitte des Verbindungsstutzens zylinderförmig ausgebildet. Es empfiehlt sich, dass die Innenhülse und die Außenhülse koaxial zueinander angeordnet sind. Innenhülse und Außenhülse weisen dann die gleiche zentralmittige Längsachse auf. Vorzugsweise ist die Innenhülse drehfest mit dem Sattelabschnitt des Anschlussgehäuses verbunden. Gemäß einer Ausführungsform wird die Innenhülse über eine Gewindeverbindung bzw. über eine geklebte Gewindeverbindung am Anschlussgehäuse fixiert. Zweckmäßigerweise ist zur Abdichtung dabei ein O-Ring als Dichtelement zwischengeschaltet. Die Innenhülse ist bevorzugt über O-Ringe gegenüber dem Anschlussgehäuse bzw. gegenüber der Außenhülse abgedichtet. Anstelle der O-Ringe können aber auch andere Dichtungselemente eingesetzt werden.
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Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Innenwand der Außenhülse mit Abstand zur Außenwand der Innenhülse unter Ausbildung eines Strömungszwischenraumes angeordnet. Damit wird in vorteilhafter Weise gewährleistet, dass in jeder Schwenkposition des Aggregates aus Außenhülse und Verbindungsstutzen eine ausreichende Umströmung und ein geringer Druckverlust realisiert ist. – Erfindungsgemäß ist die Innenhülse an ihrer dem Sattelabschnitt abgewandten Oberseite mit einem entfernbaren Stopfen verschlossen. Nach Entfernen des Stopfens kann eine zweite Anschlussleitung bzw. Hausanschlussleitung an das Anschlussgehäuse angeschlossen werden. Hier kann aber auch eine Bohreinrichtung für die Erzeugung einer Leitungsöffnung in der Hauptrohrleitung angeschlossen werden bzw. eingeführt werden.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Durchlassöffnungen der Innenhülse in den parallel zur Längsachse LA des Anschlusskanals angeordneten Seitenwandungen der Innenhülse vorgesehen sind. Vorzugsweise sind diese Durchlassöffnungen bei einer zylinderförmigen Innenhülse also in der Zylindermantelfläche der Innenhülse vorhanden. Empfohlenermaßen sind zwei bis sechs, bevorzugt drei oder vier Durchlassöffnungen über den Umfang der Innenhülse verteilt. Zweckmäßigerweise weisen die Durchlassöffnungen dabei gleiche Abstände voneinander auf. Nach einer sehr bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beträgt das Verhältnis der Öffnungsfläche einer Durchlassöffnung der Innenhülse zur Öffnungsfläche des Verbindungsstutzens in der Außenhülse 0,5:1 bis 1:0,5. Es empfiehlt sich, dass die Summe der Öffnungsflächen der Durchlassöffnungen größer bzw. deutlich größer ist als die Öffnungsfläche der Leitungsöffnung in der Hauptrohrleitung. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Durchlassöffnungen kreisförmig oder ovalförmig bzw. ellipsenförmig ausgebildet sind. Grundsätzlich können diese Durchlassöffnungen aber auch andere Formen aufweisen.
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Eine empfohlene Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass das Aggregat aus Außenhülse und Verbindungsstutzen über einen Winkelbereich von mindestens 180°, vorzugsweise von mindestens 240° und bevorzugt von mindestens 300° schwenkbar bzw. drehbar ist. Grundsätzlich kann dieses Aggregat auch über dem gesamten Winkelbereich von 360° schwenkbar bzw. drehbar sein. Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist die Schwenkbarkeit bzw. die Drehbarkeit des Aggregates aus Außenhülse und Verbindungsstutzen durch ein Element bzw. eine Komponente des Anschlussgehäuses begrenzt bzw. eingeschränkt. Gemäß einer Ausführungsvariante ist die genannte Schwenkbarkeit bzw. Drehbarkeit durch ein Manipulierelement des Absperrelementes begrenzt bzw. eingeschränkt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Betätigungsspindel eines als Absperrelement eingesetzten Plattenschiebers.
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Die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung zeichnet sich zunächst in vorteilhafter Weise durch eine kompakte Bauweise und eine geringe Bauhöhe aus. Der Erfindung liegt insoweit die Erkenntnis zugrunde, dass die Realisierung der Verdrehung des Verbindungsstutzens im Bereich des Verbindungsabschnittes im Gegensatz zu der eingangs beschriebenen, aus der Praxis bekannten, Anschlussvorrichtung keine Vergrößerung der Bauhöhe erforderlich macht. Der Erfindung liegt weiterhin die Erkenntnis zugrunde, dass bei dieser erfindungsgemäßen Ausbildung im Gegensatz zu der bekannten Vorrichtung ein großer Innenquerschnitt des Anschlusskanals aufrechterhalten werden kann. Bei der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung können die Bedienkräfte der Einbaugarnituren in vorteilhafter Weise über den Sattelabschnitt direkt auf die Hauptrohrleitung übertragen werden. Auch ist die mit dem Sattelabschnitt fest verbundene Innenhülse in der Lage die Drehmomente bei der Anbohrung der Hauptrohrleitung in vorteilhafter Weise auf die Hauptrohrleitung zu übertragen. Im Ergebnis zeichnet sich die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung durch einen einfachen und wenig aufwendigen Aufbau aus. Dadurch ist die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung auch relativ kostengünstig herstellbar.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung:
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1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung,
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2 eine Frontansicht des Gegenstandes gemäß 1, teilweise geschnitten,
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3 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach 1,
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4 eine perspektivische Darstellung des Verbindungsabschnittes der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung und
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5 eine perspektivische Ansicht der Innenhülse der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung.
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Die 1 bis 3 zeigen eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung zur Herstellung eines Anschlusses an eine Hauptrohrleitung 1 für fluide Medien. Das Anschlussgehäuse 2 dieser Anschlussvorrichtung weist einen unteren Sattelabschnitt 3 mit einer Anschlussöffnung 4 für den Anschluss an die Hauptrohrleitung 1 auf. Für die Realisierung dieses Anschlusses an die Hauptrohrleitung 1 kann zuvor beispielsweise mit einer nicht dargestellten Bohrvorrichtung eine Leitungsöffnung 5 in der Hauptrohrleitung 1 hergestellt werden, wobei in der Regel ein Wandungssegment aus der Wandung der Hauptrohrleitung 1 entfernt wird. Das Anschlussgehäuse 2 der Anschlussvorrichtung weist fernerhin einen oberen Verbindungsabschnitt 6 mit einem Verbindungsstutzen 7 für die Verbindung mit einer Hausanschlussleitung 8 auf. In dem Anschlussgehäuse 2 ist ein Anschlusskanal 9 vorgesehen, der die Leitungsöffnung 5 bzw. die Anschlussöffnung 4 mit dem Verbindungsstutzen 7 fluidleitend verbindet.
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Empfohlenermaßen und im Ausführungsbeispiel ist die Längsachse LS des Verbindungsstutzens 7 senkrecht zur Längsachse LA des Anschlusskanals 9 angeordnet bzw. senkrecht zur Längsachse LV des Verbindungsabschnittes 6 angeordnet. Der Verbindungsabschnitt 6 ist hier bevorzugt T-förmig ausgebildet (siehe insbesondere 4). Zweckmäßigerweise und im Ausführungsbeispiel ist die Längsachse LA des Anschlusskanals 9 senkrecht zur Längsachse LH der Hauptrohrleitung 1 angeordnet.
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Erfindungsgemäß weist der Verbindungsabschnitt 6 eine Innenhülse 10 auf, wobei eine Mehrzahl von über den Umfang der Innenhülse 10 verteilten Durchlassöffnungen 11 in der Wandung der Innenhülse 10 vorgesehen ist. Im Ausführungsbeispiel nach den Figuren sind über dem Umfang der Innenhülse 10 vier Durchlassöffnungen 11 verteilt angeordnet, wobei diese Durchlassöffnungen 11 gleiche Abstände voneinander aufweisen (siehe insbesondere 5). Der Verbindungsabschnitt 6 weist weiterhin eine die Innenhülse 10 umgebende Außenhülse 12 auf, wobei der Verbindungsstutzen 7 an diese Außenhülse 12 angeschlossen ist. Die Innenhülse 10 ist im Übrigen bevorzugt und im Ausführungsbeispiel fest bzw. Drehfest mit dem Sattelabschnitt 3 bzw. mit dem übrigen Anschlussgehäuse 2 verbunden.
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Erfindungsgemäß ist das Aggregat aus Außenhülse 12 und Verbindungsstutzen 7 um die Innenhülse 10 drehbar bzw. verschwenkbar. Auf diese Weise kann der Verbindungsstutzen 7 unterschiedliche Positionen einnehmen bzw. in unterschiedlichen Positionen vor den Durchlassöffnungen positioniert werden. Empfohlenermaßen und im Ausführungsbeispiel ist sowohl die Innenhülse 10 als auch die Außenhülse 12 zylinderförmig ausgebildet. Zweckmäßigerweise und bei der dargestellten Ausführungsform sind im Übrigen die Innenhülse 10 und die Außenhülse 12 koaxial zueinander angeordnet. Die Innenhülse 10 ist bevorzugt über O-Ringe 13 gegenüber der Außenhülse 12 bzw. gegenüber dem übrigen Anschlussgehäuse 2 abgedichtet.
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Nach besonders bevorzugter Ausführungsform und im Ausführungsbeispiel ist die Innenwand der Außenhülse 12 mit Abstand zur Außenwand der Innenhülse 10 unter Ausbildung eines im Querschnitt ringförmigen Strömungszwischenraumes 14 angeordnet. Auf diese Weise wird in jeder Drehposition bzw. Schwenkposition des Aggregates aus Außenhülse 12 und Verbindungsstutzen 7 eine ausreichende Fluidverbindung zwischen dem Innenraum der Innenhülse 10 und dem Verbindungsstutzen 7 sichergestellt.
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Empfohlenermaßen und im Ausführungsbeispiel ist die Innenhülse 10 an ihrer Oberseite mit einem Stopfen 15 verschlossen. Nach Entfernen dieses Stopfens 15 kann beispielsweise eine Bohrvorrichtung für die Herstellung einer Leitungsöffnung 5 in der Hauptrohrleitung 1 in das Anschlussgehäuse 2 eingeführt werden. Durch Entfernung dieses Stopfens 15 ergibt sich aber auch eine Anschlussmöglichkeit für eine zweite Hausanschlussleitung 8.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der Anschlusskanal 9 zwischen dem Sattelabschnitt 3 und dem Verbindungsabschnitt 6 mit einem Absperrelement verschließbar ist. Vorzugsweise und bei der dargestellten Ausführungsform handelt es sich bei diesem Absperrelement um einen Plattenschieber 16. Im Ausführungsbeispiel ist ein horizontal orientiertes Schiebergehäuse 17 vorgesehen, in dem eine in den Figuren nicht dargestellte horizontal wirkende Platte aufgenommen ist. Durch Betätigen der am Schiebergehäuse 17 vorgesehenen Betätigungsspindel 18 kann die Platte quer zum Anschlusskanal 9 verschoben werden und der Anschlusskanal 9 auf diese Weise verschlossen bzw. geöffnet werden.
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Bei der in den Figuren dargestellten Ausführungsform ist die Schwenkbarkeit bzw. Drehbarkeit des Aggregates aus Außenhülse 12 und Verbindungsstutzen 7 durch die aus dem Schiebergehäuse 17 ragende Betätigungsspindel 18 eingeschränkt. Nichtsdestoweniger kann das genannte Aggregat über einen Winkelbereich von mindestens 300° verschwenkt bzw. verdreht werden.