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Die
Erfindung betrifft ein modulares Unterputz-System für die Herstellung
von wandseitigen Anschlüssen
für Sanitärarmaturen
in der Form von Ventilen und/oder Zapfauslässen.
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Soweit
Sanitärarmaturen
der vorgenannten Art an das hausseitige Kaltwasser und Warmwasser führende Versorgungssystem
anzuschließen
sind, weisen die entsprechenden Sanitärarmaturen, wie zum Beispiel
Unterputz-Bade- oder Duschbatterien, jeweils einen eigenen Unterputzkörper auf,
der an die in der Gehäusewand
verlegten Zuleitungen für
das kalte und das warme Wasser anzuschließen ist. Sollen mehrere solcher
Sanitärarmaturen
mit unterschiedlicher Funktion zum Einbau kommen, so besteht eine
bekannte Vorgehensweise darin, für
den Anschluss der einzelnen Sanitärarmaturen jeweils einzelne
wandseitige Installationen vorzurichten. Alternativ ist es möglich, einzelne
Sanitärarmaturen über wandseitig
verlegte Verbindungsrohre miteinander zu einem Installationssystem
zu verbinden.
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Mit
den bekannten Installationsmöglichkeiten
ist der Nachteil verbunden, dass die Planung und Installation von
aus mehreren Sanitärarmaturen
bestehenden Installationssystemen aufwendig ist. Insbesondere ist
es dabei oft nicht möglich,
eine Anpassung der Lage der einzelnen Sanitärarmaturen an die Befliesung
vorzunehmen und insoweit die Abmessungen der Fliesen und/oder die
Lage der Fugen zu berücksichtigen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, das bei jedem einzelnen Anschluss
einer entsprechenden Sanitärarmatur
deren Abdichtung gewährleistet
sein muss, und schließlich
ist es schwierig, bei den unterschiedlichen Sanitärarmaturen
jeweils eine gleiche Einbautiefe zu gewährleisten, um ein einheitliches
und harmonisches Aussehen des installierten Armaturensystems zu
erreichen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Installationsmöglichkeit
für eine
Mehrzahl von untereinander verbundenen Sanitärarmaturen zur Verfügung zu
stellen, bei der die vorgenannten Nachteile vermieden sind.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche
dieser Beschreibung nachgestellt sind.
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Die
Erfindung hierzu ein modulares Unterputz-System vor, bestehend aus
einem an die hausseitigen Anschlüsse
für kaltes
und warmes Wasser anschließbaren,
wenigstens einen Abgang für
das Mischwasser aufweisenden Mischmodul und aus wenigstens zwei
mit dem Mischwasserabgang des Mischmoduls sowie untereinander verbindbaren
und jeweils einen gleichen Aufbau aufweisenden Grundmodulen, welche
in sich eine Mehrzahl von Wasserwegen und Anschlüssen für die daran anzusetzenden Sanitärarmaturen
einerseits und für
die Zu- und Weiterleitung des Mischwassers andererseits ausbilden,
wobei die im Installationsfall nicht benötigten Anschlüsse mittels
entfernbarer Verschlüsse
verschlossen bleiben.
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Mit
der Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass ausgehend von einem
an die hausseitigen Wasseranschlüsse
anzuschließenden
Mischmodul mittels einer Mehrzahl von identisch ausgebildeten Grundmodulen
ein Installationssystem für
eine beliebige Anzahl von Sanitärarmaturen
aufgebaut werden kann. Dabei kann die Lage der einzelnen Grundmodule
beispielsweise an räumliche
Gegebenheiten oder Notwendigkeiten in der Anordnung der Sanitärarmaturen
ebenso angepasst werden wie an die Gegebenheiten einer Befliesung,
da die einzelnen Grundmodule mittels in einer beliebigen Länge herzustellender
Rohrverbindungen mit dem Mischmodul einerseits und untereinander
andererseits verbunden werden können.
Da die Grundmodule jeweils einen identischen Aufbau aufweisen, ist
deren kostengünstige
Herstellung möglich;
als weiterer Vorteil ergibt sich deren einheitliche Handhabung bei
der Installation, so dass die Installateure sich nur mit einem einheitlich
ausgebildeten Gegenstand im Rahmen der Installationsarbeiten befassen
müssen.
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Die
Grundmodule sind einerseits zur Durchleitung und Verteilung des
Mischwassers geeignet und können
somit beispielsweise auch nur dafür eingesetzt werden. Somit
ist es möglich,
ausgehend von nur einem Mischmodul eine Verteilung des davon abgehenden
Mischwassers über
eine Hauswand mit einer beliebigen Verteilung zu unterschiedlich
gelegenen Anschlüssen
beziehungsweise Sanitärarmaturen
vorzunehmen. Soweit die Grundmodule jeweils eine Mehrzahl von in
unterschiedliche Richtungen weisenden Anschlüssen für die Weiterleitung des Mischwassers
aufweisen können,
ist die Ausbildung einer Mischwasserverteilung ähnlich einer verschiedene Kabelverbindungen
und Knotenpunkten aufweisenden Elektroinstallationen möglich.
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Andererseits
verfügen
die Grundmodule auch über
gesonderte Funktionsanschlüsse,
an welche die zu installierenden Sanitärarmaturen angesetzt werden
können.
Hierbei kann es sich wahlweise um Ventile zum Öffnen oder Absperren der Wasserwege,
um Umschaltvorrichtungen oder um Zapfauslässe beziehungsweise Wasserausläufe handeln. Auf
diese Weise können
beliebige Sanitärarmaturen an
ein aus Mischmodul und damit sowie untereinander verbundenen Grundmodulen
bestehendes System angeschlossen werden, ohne dass es dabei auf den
Aufbau und die Funktion der jeweiligen Sanitärarmatur im einzelnen ankommt.
So können
als Ventile beispielsweise mechanische oder elektrisch betätigbare
Ventile mit oder ohne einen Wasserauslass zum Einsatz gebracht werden,
ohne dass es dabei einer Änderung
an dem eingebauten Grundmodul beziehungsweise Installationssystem
bedarf. Es ist lediglich erforderlich, die betreffende Sanitärarmatur auf
die an dem Grundmodul hierfür
vorgesehenen Funktionsanschlüsse
aufzusetzen. Auch ist ein einfacher Austausch von montierten Sanitärarmaturen auch
zu einem späteren
Zeitpunkt noch möglich,
beispielsweise um ein neues Design für die Sanitärarmaturen einzusetzen.
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Erfindungsgemäß ist dabei
vorgesehen, dass die im Installationsfall nicht benötigten Anschlüsse an dem
Grundmodul mittels entfernbarer Verschlüsse verschlossen bleiben, während die
entsprechenden Verschlüsse
an den benötigten
Anschlüssen
im Rahmen der Installation entfernt werden, soweit in die Anschlüsse entweder
Rohrabschnitte zur Verbindung von Grundmodulen mit dem Mischmodul
oder von Grundmodulen untereinander eingesteckt oder daran Sanitärarmaturen
angeschlossen werden. Über
den Verschluss oder die Öffnung
der entsprechenden Anschlüsse
ist eine Verteilung der in das Grundmodul eingeleiteten Mischwassermenge
zu unterschiedlichen Mischwasserausgängen beziehungsweise zu der
an das Grundmodul angeschlossenen Sanitärarmatur möglich.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass jedes Grundmodul einen Mischwassereingang,
einen damit zur Durchleitung des Mischwassers durch das Grundmodul
verbundenen Mischwasserabgang, sowie wenigstens einen Funktionsanschluss
für die
an dem Grundmodul anzusetzende Sanitärarmatur aufweist, wobei der Mischwassereingang
mit dem Mischwasserabgang und dem Funktonsanschluss über interne Wasserwege
verbunden ist. Hiermit ist der Vorteil verbunden, dass zunächst eine
Durchleitung des dem Grundmodul zugeführten Mischwassers über den
mit dem Mischwassereingang verbundenen Mischwasserabgang möglich ist,
ohne dass andere Funktionen des Grundmoduls in Anspruch genommen
werden. Weiterhin erlauben die an dem Grundmodul vorgesehenen Funktionsanschlüsse ein
Ansetzen von Sanitärarmaturen
senkrecht auch zur Hauswand beziehungsweise einer betreffenden Installationswand, wie
dies den üblichen
Einbaugegebenheiten für
derartige Sanitärarmaturen
entspricht. Nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorgesehen, dass das Grundmodul zwei einen Mischwasserausgang und
einen Mischwasserrücklauf
ausbildende Funktionsanschlüsse
für die
Sanitärarmatur
aufweist. Damit ist es einerseits möglich, über den den Mischwasserausgang
bildenden Funktionsanschluss das Mischwasser aus dem System über einen
etwa angeschlossenen Auslauf zu entnehmen; andererseits ist es möglich über den
einen Mischwasserrücklauf
bildenden Funktionsanschluss das Mischwasser zurückzuführen beziehungsweise in dem
Grundmodul zu halten und für
eine weitere Verteilung über
das Grundmodul zu nutzen.
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Schließlich kann
nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung wenigstens ein weiterer, über interne Wasserwege angeschlossener
Mischwasserausgang vorgesehen sein, über den zur Weiterleitung des
Mischwassers ein zusätzlicher
Anschluss an ein anderes Grundmodul möglich ist, dem eine andere
Funktion als dem betroffenen Grundmodul zugewiesen sein kann.
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Hierbei
kann im einzelnen vorgesehen sein, dass der Mischwassereingang mit
dem den Mischwasserausgang bildenden Funktionsanschluss sowie mit
dem Mischwasserabgang verbunden ist und der andere, den Mischwasserrücklauf bildende
Funktionsanschluss mit dem weiteren Mischwasserausgang verbunden
ist.
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Soweit
nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen ist, dass an dem Grundmodul vier in einer
Ebene liegende und mit dem anderen Funktionsanschluss verbundene
Mischwasserausgänge
angeordnet sind, wird hierdurch eine Verteilung des Mischwassers
in alle von dem Mischwassereingang nicht erfassten Richtungen ermöglicht,
so dass ein komplexes Installationssystem unter Verwendung von mehreren
Grundmodulen aufgebaut werden kann.
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Im
einzelnen kann vorgesehen sein, dass die in dem Grundmodul angeordneten
Wasserwege nach Art von Rohrleitungen und Mischwassereingang, Mischwasserabgang
und Mischwasserausgänge
als darin übergehende
Rohrstutzen ausgebildet sind.
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Bei
einem konkreten Ausführungsbeispiel der
Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Grundmodul eine U-Form
mit einem über
dessen Verbindungsschenkel hinaus verlängerten und einen zusätzlichen
Anschlussschenkel ausbildenden U-Schenkel aufweist und der Mischwassereingang an
dem freien Ende des zusätzlichen
Anschlussschenkels und die vier Mischwasserausgänge an den freien Enden der
beiden U-Schenkel
sowie an den über
die U-Schenkel hinaus verlängerten
Enden des Verbindungsschenkels angeordnet sind, wobei der zusätzliche
Mischwasserabgang an dem dem Mischwassereingang gegenüberliegenden
U-Schenkel gemeinsam
mit dem Mischwasserausgang in einer dazu versetzten Ebene ausgebildet
ist.
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Dementsprechend
sind die Funktionsanschlüsse
durch senkrecht zur durch den Mischwassereingang und die Mischwasserausgänge gebildeten
Ebene ausgerichtete, in den Kreuzungsstellen des Verbindungsschenkels
mit den U-Schenkeln
des U-förmigen
Grundmoduls angeordnete Anschlussstutzen gebildet.
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Um
eine gerichtete Mischwasserverteilung in dem Grundmodul zu ermöglichen,
kann nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen sein, dass der an dem Anschlussschenkel
befindliche Mischwassereingang mit dem an dem in der Verlängerung
des Anschlussschenkels gelegenen U-Schenkel befindlichen Mischwasserausgang
sowie mit dem davon abgehenden Funktionsanschluss über einen
internen Wasserweg verbunden und von den weiteren Mischwasserausgängen und
dem weiteren Funktionsanschluss im Inneren des Grundmoduls abgetrennt
ist. Hierbei kann weiterhin der weitere, nicht mit dem Mischwassereingang
verbundene Funktionsanschluss über
im Inneren des Grundmoduls verlaufende Wasserwege mit den vier gesonderten
Mischwasserausgängen
verbunden sein.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der an den Mischwassereingang
anschließende
Strömungsweg im
Inneren des Grundmoduls durch eine in den Strömungsweg hineinreichendes Trenn-
und Umlenkwand in zwei Teilströmungswege
aufgespalten ist, von denen der eine Teilströmungsweg den Mischwassereingang
und den Mischwasserabgang als Bypass miteinander verbindet und der
andere, über
die Trenn- und Umlenkwand geführte
Teilströmungsweg den
Mischwassereingang mit dem an die Trenn- und Umlenkwand angeschlossenen
Funktionsanschluss verbindet. Hierbei steht in den Teilströmungswegen jeweils
Mischwasser an. Wird das betreffende Grundmodul nur zur Durchleitung
des Mischwassers benötigt,
so bleibt der eine an den Mischwassereingang angeschlossene Funktionsanschluss
beispielsweise durch eine Verschlusskappe verschlossen, so dass das
Mischwasser von dem Mischwassereingang unmittelbar zu dem gegenüberliegenden
Mischwasserabgang fließt.
Wird auf das Grundmodul dagegen eine Sanitärarmatur aufgesetzt, so kann
der Mischerwasserabgang verschlossen sein; es ist dies jedoch nicht
notwendig, vielmehr kann ein Teilwasserstrom auch zu einem folgenden
Grundmodul weitergeführt werden.
Die auf das Grundmodul aufgesetzte Sanitärarmatur kann als Zapfstelle
ausgebildet sein, so dass keine Umlenkung des Mischwassers innerhalb der
Sanitärarmatur
von dem einen, mit dem Mischwassereingang verbundenen Funktionsanschluss
in den anderen, in das Grundmodul zurückführenden Funktionsanschluss
gegeben ist. Wird der Sanitärarmatur
eine andere Funktion beispielsweise mit einem Sperrventil oder einem
Umschalter zugewiesen, so wird das Mischwasser in der Sanitärarmatur
umgelenkt und in das Innere des Grundmoduls zurückgeführt und von hieraus an die
jeweils benötigten
und deswegen geöffneten
Mischwasserauslässe
verteilt.
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In
Hinblick auf eine einfache Montage der betreffenden Sanitärarmatur
an dem Grundmodul ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
vorgeschlagen, dass in die die Funktionsanschlüsse ausbildenden und mit einem
Innengewinde versehenen Anschlussstutzen des Grundmoduls Ausgleichsverbindungsstücke mit
einem einstellbaren Abstand zu den Anschlussstutzen des Grundmoduls
einschraubbar sind. Zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass einerseits die Ausgleichsverbindungsstücke in ihrem
in die an den daran angesetzten Sanitärarmaturen ausgebildeten Anschlussöffnungen
eingreifenden Bereich und andererseits die Innenwände der
die Ausgleichsverbindungsstücke
aufnehmenden Anschlussöffnungen
der Sanitärarmaturen
jeweils mit zueinander korrespondierenden Kugelflächen versehen
sind derart, dass die Sanitärarmaturen
im Winkel zu den in die Anschlussstutzen des Grundmoduls eingeschraubten
Ausgleichsverbindungsstücke
ausgerichtet werden können.
Hiermit ist es möglich,
auch eine nachträgliche
Korrektur der Lage der angeschlossenen Sanitärarmatur bezüglich des
in die Wand eingebauten Grundmoduls vorzunehmen.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Sanitärarmatur eine
Funktionsöffnung
zum Einsetzen eines die Funktion der Sanitärarmatur bestimmenden Bauteils aufweist.
So kann das in die Funktionsöffnung
einsetzbare Bauteil aus einem Sperrventil oder auch aus einer Umstellvorrichtung
bestehen. Alternativ kann vorgesehen sein, dass das in die Funktionsöffnung der
Sanitärarmatur
einsetzbare Bauteil aus einer mit einem Wasserauslauf gekoppelten
Hülse besteht,
die in eingesetztem Zustand den über
den Funktionsanschluss zu den weiteren Mischwasserauslässen führenden
Wasserweg absperrt.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorgesehen, dass das Mischmodul und/oder die Grundmodule
mittels ablängbarer
Rohrabschnitte jeweils miteinander verbindbar sind, so dass beliebige
Systeme zum Einsatz von unterschiedlichen Armaturen an unterschiedlichen
Orten geschaffen werden können.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorgesehen, dass der Mischwassereingang, Mischwasserabgang
und die Mischwasserausgänge
des Grundmoduls mit den daran anzuschließenden Rohrabschnitten mittels
selbstdichtend ausgeführter
Steckverbindungen verbindbar sind; derartige Steckverbindungen sind
bekannt, so dass im Rahmen der vorliegenden Beschreibung der Erfindung
darauf nicht eingegangen wird.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform der
Erfindung können
zur Verbindung von Mischmodul mit einem Grundmodul oder von mehreren Grundmodulen
untereinander auch Adapter eingesetzt werden, mittels derer eine
unmittelbare benachbarte Verbindung von Mischmodul und/oder Grundmodulen
miteinander ermöglicht
ist.
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Soweit
nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen ist, dass das Mischmodul eine Mehrzahl
von Abgängen
für die
Zuleitung des Mischwassers zu daran angeschlossenen Grundmodulen aufweist,
stehen für
den Aufbau eines auch komplexeren Installationssystems von mehreren
Sanitärarmaturen
ausreichend Anschlüsse
für die Übernahme des
Mischwassers zur Verfügung.
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In
der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es
zeigen:
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1 ein
aus einem Mischmodul und einer Mehrzahl von daran angeschlossenen
Grundmodulen bestehendes Installationssystem für Sanitärarmaturen in einer schematischen
Darstellung,
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2 ein
Grundmodul gemäß 1 in
einer Einzeldarstellung in Draufsicht,
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3 den
Gegenstand der 2 in einem Längsschnitt nach Linie III-III in 2,
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4 den
Gegenstand der 2 im Querschnitt nach Linie
IV-IV in 2
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5 das
Grundmodul gemäß 3 mit
einer daran angeschlossenen, ausschnittsweise dargestellten Sanitärarmatur,
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6 das
Grundmodul mit Sanitärarmatur
in einer anderen Ausführungsform.
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Bei
dem in 1 schematisch dargestellten Installationssystem
ist ein Mischmodul 10 vorgesehen, welches über seinen
Umfang verteilt vier Abgänge 11 für das in
dem Mischmodul bereitgestellte Mischwasser aufweist. An jeden der
Abgänge 11 ist zunächst ein
Grundmodul 12 angeschlossen, wobei die zum Anschluss im
einzelnen zu verwendenden in ihrer Länge beliebig ablängbaren
Rohrabschnitte nicht dargestellt sind. An eines der vier Grundmodule 12 sind
reihenartig zwei weitere Grundmodule 12 angeschlossen.
Wie im einzelnen nachfolgend noch beschrieben wird, weisen die Grundmodule 12 einen längeren Anschlussschenkel 16 mit
einem daran ausgebildeten Mischwassereingang 13 auf, während an
jedem Grundmodul 12 vier Mischwasserausgänge 14 ausgebildet
sind. Soweit Mischwassereingang 13 und Mischwasserausgänge 14 in
einer parallel zu einer Hauswand beziehungsweise einer Installationswand
ausgerichteten Ebene angeordnet sind, sind an jedem Grundmodul 12 senkrecht
zu dieser Ebene Funktionsanschlüsse 15a und 15b zum
Ansetzen von Sanitärarmaturen
ausgebildet.
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Wie
sich aus der vergrößerten Darstellung gemäß 2 entnehmen
lässt,
weist jedes Grundmodul eine U-Form auf mit einem Verbindungsschenkel 30 und
zwei davon abgehenden U-Schenkeln 31a und 31b.
Der U-Schenkel 31a ist über
den Verbindungsschenkel 30 hinaus verlängert und bildet einen zusätzlichen
Anschlussschenkel 16 aus. Am freien Ende des Anschlussschenkels 16 befindet
sich der Mischwassereingang 13, während an den freien Enden der
U-Schenkel 31a, b sowie an den beiden äußeren freien Enden des Verbindungsschenkels 30 insgesamt
vier Mischwasserausgänge 14a–d vorgesehen
sind. Zusätzlich
ist an dem U-Schenkel 31a in einer zum Mischwasserausgang 14a versetzten
Ebene ein Mischwasserabgang 28 ausgebildet, der unmittelbar
mit dem Mischwassereingang 13 verbunden ist, so dass über diese
Art Bypass eine Durchleitung des Mischwassers vom Mischwassereingang 13 zum
Mischwasserabgang 28 möglich
ist. Soweit im Inneren des Grundmoduls 12 Wasserwege ausgebildet
sind, haben diese Wasserwege die Form von in dem Grundmodul 12 ausgebildeten
Rohrleitungen, während
Mischwassereingang 13, Mischwasserabgang 28 und
Mischwasserausgang 14 jeweils als in die Wasserwege übergehende
Rohrstutzen 17 ausgebildet sind. Soweit zusätzlich zu
den in einer Ebene angeordneten Mischwasserausgängen 14a–d und Mischwassereingang 13 zwei
senkrecht zu dieser Ebene angeordnete Funktionsanschlüsse 15a,
b für eine
an dem Grundmodul 12 anzusetzende Sanitärarmatur (5 und 6)
vorgesehen sind, sind diese Funktionsanschlüsse 15a, b in den
Kreuzungsstellen des Verbindungsschenkels 30 mit den U-Schenkeln 31a,
b angeordnet und als von dem Grundmodul 12 abragende Anschlussstutzen 18 ausgebildet.
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Um
eine gerichtete Wasserströmung über die
im Inneren des Grundmoduls 12 eingerichteten Wasserwege
einzurichten, ist der an dem Anschlussschenkel 16 ausgebildete
Mischwassereingang 13 sowohl mit dem an dem gegenüberliegenden U-Schenkel 31a ausgebildeten
Mischwasserabgang 28 als auch mit dem einen Mischwasserausgang
bildenden Funktionsanschluss 15a verbunden, indem in den
vom Mischwassereingang 13 abgehenden Strömungsweg 27 eine
Trenn- und Umlenkwand 29 hineinreicht, die den Strömungsweg 27 in
zwei Teilströmungswege 35 und 36 aufteilt.
Der eine Teilströmungsweg 36 verbindet
den Mischwassereingang 13 über die Trenn- und Umlenkwand 29 mit
dem daran angeschlossenen Funktionsanschluss 15a, während der
andere Teilströmungsweg 35 den
Mischwassereingang 13 mit dem gegenüberliegenden Mischwasserabgang 28 verbindet,
so dass eine Art Bypass zwischen dem Mischwassereingang 13 und
dem Mischwasserabgang 28 verwirklicht ist. Aus 4 ist dabei
erkennbar, dass der Teilströmungsweg 35 zwischen
Mischwassereingang 13 und Mischwasserabgang 28 in
einer anderen Ebene liegt als die vier Mischwasserausgänge 14a–d mit dem
diese jeweils verbindenden, im Verbindungsschenkel 30 des Grundmoduls 12 angeordneten
Wasserweg 19, wobei die beiden entsprechende Wasserwege
beinhaltenden Ebenen durch eine Brücke 20 im Bereich
des Verbindungsschenkels 30 voneinander abgetrennt sind.
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In
dem Fall, in welchem auf die Funktionsanschlüsse 15a und 15b eine
Sanitärarmatur 21 aufgesetzt
ist (5 und 6), kann das Mischwasser bei
einer entsprechenden Funktion der aufgesetzten Sanitärarmatur 21 aus
der Sanitärarmatur 21 über den
zweiten, einen Mischwasserrücklauf
bildenden Funktionsanschluss 15b wiederum in das Grundmodul 12 zurückgeführt werden
und kann von hieraus über
die vier weiteren Mischwasserausgänge 14a–d an den
Enden des Verbindungsschenkels 30 sowie an den freien Enden
der U-Schenkels 31a und 31b verteilt werden, je
nachdem welcher der Mischwasserausgänge 14a–d durch
Entfernen des entsprechenden Verschlusses für die Wasserströmung beziehungsweise
Wasserverteilung freigegeben ist.
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Wie
sich aus 5 ergibt, ist eine schematisch
dargestellte Sanitärarmatur 21 an
das Grundmodul 12 angeschlossen, indem in die mit einem
Innengewinde versehenen Anschlussstutzen 18 des Grundmoduls 12 zunächst Ausgleichsverbindungsstücke 22 eingeschraubt
sind, mittels derer der Abstand zwischen der Sanitärarmatur 21 und
dem in der Wand installierten Grundmodul 12 einstellbar
beziehungsweise korrigierbar ist. Auf diese Weise kann unterschiedlichen
Einbautiefen des jeweiligen Grundmoduls beziehungsweise unterschiedlichen Fliesenaufbauten
Rechnung getragen werden.
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Soweit
eine Sanitärarmatur 21 mit
an ihr ausgebildeten Anschlussöffnungen 23 auf
die beiden Ausgleichsverbindungsstücke 22 aufsetzbar
ist, sind die Ausgleichsverbindungsstücke 22 an ihrem freien Ende
wie auch die Innenwände
der die Ausgleichsverbindungsstücke 22 aufnehmenden
Anschlussöffnungen 23 der
Sanitärarmatur 21 mit
zueinander korrespondierenden Kugelflächen 24 versehen.
Auf diese Weise ist es möglich,
dass die Sanitärarmatur 21 noch
im Winkel zu den in die Anschlussstutzen 18 des Grundmoduls 11 eingeschraubten
Ausgleichsverbindungsstücken 22 ausgerichtet
werden kann.
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Aus 5 ist
auch ersichtlich, dass das in das betreffende Grundmodul 12 über dessen
Mischwassereingang 13 eingeleitete Mischwasser über den
an dem Mischwassereingang 13 mittels der Trenn- und Umlenkwand 29 angeschlossenen
Funktionsanschluss 15a (Mischwasserausgang) in die Sanitärarmatur 21 geführt, darin
umgeleitet und über den
weiteren Funktionsanschluss 15b (Mischwasserrücklauf)
wieder in das Grundmodul 12 zurückgeführt wird, so dass es von hieraus
weiter über
die gegebenenfalls geöffneten
Mischwasserausgänge 14a–d verteilt
werden kann. Soweit die Sanitärarmatur 21 lediglich
mit einer Funktionsöffnung 26 dargestellt
ist, kann in dieser Funktionsöffnung 26 beispielsweise ein
Sperrventil angeordnet sein, um die Durchleitung des Mischwassers
in das betreffende Grundmodul 12 und dessen Verteilung
in dem Grundmodul zu den weiteren Mischwasserausgängen 14a–d freizugeben oder
abzusperren. Gleichzeitig kann das betreffende Grundmodul 12 über den
Mischwasserabgang 28 zur Durchleitung des Mischwassers
zu einem daran in Linie angeschlossenen weiteren Grundmodul 12 benutzt
werden, indem der dem Mischwassereingang 13 des dargestellten
Grundmoduls 12 gegenüberliegende
Mischwasserabgang 28 mit dem Mischwassereingang 13 eines
nachgeschalteten Grundmoduls 12 verbunden ist.
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Das
in 6 noch dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem zur 5 erläuterten Ausführungsbeispiel
im wesentlichen dadurch, dass in die Funktionsöffnung 26 der Sanitärarmatur 21 eine
Hülse 37 eingeschraubt
ist, die das über
den Funktionsanschluss 15a in die Sanitärarmatur 21 eingeleitete
Mischwasser zu einem angeschlossenen Wasserauslauf weiterleitet.
Gleichzeitig sperrt die Hülse 37 den
anderen Funktionsanschluss 15b gegen den Mischwasserstrom
ab, so dass kein Mischwasser zurück
in das Grundmodul 12 und dort zu den weiteren Mischwasserauslässen 14a–d gelangen kann.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen, der
Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser
Unterlagen können
einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.