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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Spannelement mit einer Befestigungskonsole, die an einem ersten Koppelteil vorgesehen oder anbringbar ist, einem Spannteil und einem Zughakenteil, das mit einem korrespondierenden Schließhaken eines zweiten Koppelteils in Eingriff bringbar ist, wobei die Befestigungskonsole mit dem Spannteil sowie das Spannteil mit dem Zughakenteil jeweils über eine Gelenkverbindung miteinander verbunden sind. Außerdem betrifft die Erfindung einen Spannverschluss mit einem Spannelement zur Anbringung an einem ersten Koppelteil und einem Schließhaken zur Anbringung an einem zweiten Koppelteil, wobei das Spannelement und der Schließhaken ausgeführt sind, um die beiden Koppelteile lösbar zu verbinden. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Gehäuse mit einem Gehäuseoberteil und einem Gehäuseunterteil und wenigstens einem Spannverschluss, um das Gehäuseoberteil lösbar mit dem Gehäuseunterteil zu verbinden.
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Derartige Spannverschlüsse sind in verschiedenen Ausführungen bekannt, beispielsweise aus der
DE 1 575 335 A . Sie werden in der Technik verwendet, um zwei Koppelteile lösbar miteinander zu verbinden. Die Betätigung erfolgt üblicherweise manuell über das Zughakenteil und kann ohne Werkzeug durchgeführt werden. Dabei werden die Koppelteile über das Zughakenteil, das sich im Eingriff mit dem Schließhaken befindet, gegeneinander gezogen, bis das Spannelement in seine Schließposition überführt ist. Dabei werden die Koppelteile mit Spannung gegeneinander gedrückt, was eine zuverlässige Verbindung der Koppelteile bewirkt. Bei der Verwendung der Spannverschlüsse für Leuchten mit einem Gehäuseoberteil und einem Gehäuseunterteil kann so ein Gehäuseinnenraum zuverlässig gegen Umwelteinflüsse abgeschirmt werden, wobei das einfache Öffnen beispielsweise einen einfachen Wechsel oder eine Wartung der zu schützenden Elektrik oder Elektronik in dem Gehäuse ermöglicht.
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Bei diesem Spannelement, dem Spannverschluss und dem Gehäuse ist zwar eine einfache Betätigung erwünscht, allerdings ist es in manchen Fällen auch von Nachteil, dass sich die Verschlüsse leicht öffnen lassen, sodass auf einen zwischen den Koppelteilen befindlichen Innenraum, beispielsweise den Innenraum des Gehäuses zugegriffen werden und ein Inhalt des Innenraums, beispielsweise eine Elektronik, beschädigt oder entwendet werden kann. Auch ist es nicht möglich festzustellen, ob der Spannverschluss unbefugt geöffnet wurde und ein Zugriff auf den Innenraum erfolgt ist.
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Die
DE 694 16 022 T2 betrifft einen Spannhebelverschluss mit zwei Komponenten, die an einer Montageplatte und einem Halter angebracht sind und die lösbar aneinander befestigt werden können. Die Platte schafft auf einer ersten Achse eine Schwenklagerung für einen Spannhebel und dieser schafft auf einer zweiten Achse eine Schwenklagerung für einen Bügel, der geeignet ist, sich mit dem Halter zu verbinden. Die erste Achse liegt zwischen dem Halter und der zweiten Achse, wenn der Verschluss geschlossen ist. In der geschlossenen Stellung kann die Verbindungslinie zwischen dem Halter und dem Bügel im Wesentlichen koplanar mit der ersten und der zweiten Achse sein. Gewöhnlich ist eine derartige Ausführung vorgesehen, dass die zweite Achse während der letzten Phase eine Verschlussbewegung eine Ebene kreuzt, die die genannte Verbindungslinie und die erste Achse enthält. Diese Bewegung schafft eine Verschlusssicherheit, d. h. sie hält den Verschluss gegen eine unbeabsichtigte Freigabe in der geschlossenen Stellung. Ein zusätzliches Sicherungsmittel kann vorgesehen sein, z. B. in Form eines Arretierungsteils, das gegen eine Feder bewegt werden muss, bevor der Spannhebel übermittig zurückbewegt werden kann, um den Bügel freizugeben. Alternativ kann ein Ansatz vorgesehen sein, der sich durch ein bewegbares Teil erstreckt und mit einer Öffnung versehen ist, um ein Vorhängeschloss oder ein Siegel aufzunehmen.
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Die
DE 28 49 880 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Verbinden von Schlauch- oder Rohrenden. Die Vorrichtung umfasst zwei Halbschalen, die an ihrem einen Ende mittels eines Gelenkbolzens verbunden sind, der ineinandergreifende Schalenteile durchsetzt. Die gegenüberliegenden Schalenenden werden durch einen Spannhebelverschluss aneinander gepresst, wobei der Spannhebelverschluss einen Spannhebel und eine Feder umfasst.
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Die
US 5,002,002 A beschreibt einen Spanner zusammen mit einem Knebelgriff und einem Befestigungsarm. Des Weiteren wird ein Schnelltrennstift als Sicherungsmittel beschrieben, der durch eine Schnelltrennstift-Kanalöffnung und eine Schnellspannhebel-Öffnung gesteckt werden kann. Die Schnelltrennstift-Kanalöffnung ist hierbei Bestandteil einer Befestigungskonsole und die Schnellspannhebel-Öffnung ist Bestandteil eines Spannteils. Die beiden Öffnungen bilden somit zwei korrespondierende Durchlässe, die gemeinsam einen Durchlass für ein Sicherungsmittel bilden.
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Schließlich ist aus der
US 2006/0076785 A1 eine Lasche mit einer Öffnung als Bestandteil einer Befestigungskonsole beschrieben, die zusammen mit der Öffnung in einem Hebel zwei korrespondierende Durchlässe für ein Sicherungsmittel bilden.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Spannelement, einen Spannverschluss und ein Gehäuse der oben genannten Art bereitzustellen, bei dem denen ein zuverlässiger Schutz vor unbefugtem Öffnen oder eine Überprüfung, ob ein unbefugtes Öffnen erfolgt ist, ermöglicht wird.
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Dies Aufgabe wir durch das Spannelement gemäß Patentanspruch 1, den Spannverschluss gemäß Patentanspruch 5 und das Gehäuse gemäß Patentanspruch 6 gelöst.
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Maßgeblich ist also unter anderem, dass eine Sicherungseinrichtung vorgesehen ist, mit der das Spannelement in seiner Schließstellung, in der es im Eingriff mit dem Schließhaken eine Zugkraft auf das zweite Koppelteil ausübt, mit Sicherungsmitteln sicherbar ist, wobei die Sicherungseinrichtung wenigstens zwei korrespondierende Durchlässe aufweist, die an der Befestigungskonsole und an dem Spannteil gebildet und dabei derart ausgestaltet sind, dass sie in der Schließstellung des Spannelements einen gemeinsamen Durchlass für die Sicherungsmittel bilden.
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Grundidee der vorliegenden Erfindung ist es also, eine Sicherungsmöglichkeit an dem Spannelement vorzusehen, um dieses gegen ein ungewolltes Öffnen zu sichern. Die Sicherungsmittel können darin bestehen, dass eine mechanische Sicherung angebracht werden kann, die das Öffnen verhindert, beispielsweise in der Form eines Schlosses. Alternativ können die Sicherungsmittel auch nach der Art einer Verplombung ausgeführt sein, die zwar keinen wesentlichen mechanischen Schutz gegen ein Öffnen des Spannverschlusses bieten, allerdings durch ein Aufbrechen beim Öffnen anzeigen, ob ein unerwünschtes Öffnen des Spannelements erfolgt ist. Dadurch können beispielsweise bei dem Gehäuse Wartungsintervalle abhängig davon, ob die Verplombung unversehrt ist, angepasst werden. Die Sicherungsmittel können bei dem Gehäuse an einem, mehreren oder allen Spannelementen vorgesehen sein, wenn das Gehäuseoberteil und das Gehäuseunterteil mit einer Mehrzahl Spannverschlüsse verbindbar sind.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Sicherungseinrichtung ein Durchgreifelement, das an einem der Teile aus der Gruppe, die aus der Befestigungskonsole, dem Spannteil und dem Zughakenteil gebildet ist, ausgebildet ist, sowie wenigstens eine Aussparung, die in wenigstens einem anderen Teil aus dieser Gruppe ausgebildet ist, umfassen, wobei das Durchgreifelement in der Schließstellung durch die wenigstens eine Aussparung hindurchgreift und in seinem durch die wenigstens einen Aussparung ragenden Bereich Mittel zur Anbringung der Sicherungsmittel aufweist. Das Anbringen der Sicherungsmittel bewirkt, dass der durch die Aussparung ragende Bereich des Durchgreifelements nicht mehr durch die Aussparung herausgeführt werden kann. Die Sicherungsmittel bilden also eine Blockierung für das Durchgreifelement. Soweit die Blockierung unter Zerstörung der Sicherungsmittel aufgehoben wird, zeigt dies eine unbefugte Benutzung des Spannelements an. Die Mittel zur Anbringung der Sicherungsmittel können als Durchgangsbohrung, Öse, Umfangsnut oder ähnliches ausgeführt sein, abhängig von den verwendeten Sicherungsmitteln.
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Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Sicherungseinrichtung wenigstens zwei korrespondierende Durchlässe an wenigstens zwei Teilen aus der Gruppe, die aus der Befestigungskonsole, dem Spannteil und dem Zughakenteil gebildet ist, umfassen, die derart ausgeführt sind, dass sie einen gemeinsamen Durchlass für die Sicherungsmittel bilden. Die Sicherungsmittel können in oder durch den gemeinsamen Durchlass geführt werden, wodurch die wenigstens zwei Teile miteinander verbunden werden, so dass ihre Bewegbarkeit relativ zueinander eingeschränkt oder verhindert wird bzw. die Sicherungsmittel durch ein Erzwingen der Bewegung zerstört werden. Die korrespondierenden Durchlässe können in der Schließstellung miteinander in Anlage kommen oder voneinander beabstandet sein. Prinzipiell kann die Ausrichtung der korrespondierenden Durchlässe beliebig gewählt werden, sofern die Sicherungsmittel darein oder dadurch geführt werden können. Die Längsachsen der korrespondierenden Durchlässe können also auch einen Winkel zueinander aufweisen oder parallel versetzt sein.
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Auch können die wenigstens zwei korrespondierenden Durchlässe derart angeordnet sein, dass ihre Durchlassrichtung senkrecht zu einer Ebene, in der das Spannteil und das Zughakenteil bewegbar sind, angeordnet ist. Somit sind die Durchlässe leicht zu erreichen und die Sicherungsmittel können einfach in die Durchlässe eingeführt werden oder diese durchgreifen.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass die Sicherungseinrichtung zwei korrespondierende Durchlässe aufweisen, die an der Befestigungskonsole und dem Spannteil ausgebildet sind. Zwei Durchlässe sind prinzipiell ausreichend, um das Spannelement gegen unbeabsichtigtes Öffnen zu sichern. Die Befestigungskonsole und das Spannteil sind mit geringem Abstand zu dem ersten Koppelteil angeordnet, so dass die Sicherungsmittel gegen unbeabsichtigte Betätigung geschützt sind. Auch bildet das Zughakenteil eine Abdeckung über den Sicherungsmitteln, die ebenfalls eine unbeabsichtigte Betätigung der Sicherungsmittel verhindert.
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Erfindungsgemäß ist das Spannelement aus Kunststoff gefertigt. Die Herstellung aus Kunststoff kann beispielsweise im Spritzgussverfahren erfolgen. Wenn das erste Koppelteil ebenfalls aus Kunststoff hergestellt ist, kann die Befestigungskonsole integral damit ausgeführt sein, so dass keine zusätzliche Befestigung erfolgen muss. Das Spannelement kann somit zuverlässig an dem ersten Koppelteil angebracht werden. Entsprechend kann bei dem Spannverschluss zusätzlich der Schließhaken aus Kunststoff hergestellt sein. Dieser kann integral mit dem zweiten Koppelteil ausgeführt sein.
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Insbesondere können die Gelenkverbindungen als Filmgelenkverbindungen ausgeführt und das Spannelement einteilig gefertigt sein. Die Filmgelenkverbindungen ermöglichen eine Verschwenkbewegung und gewährleisten die Betätigung des Spannelements. Die einteilige Fertigung kann effizient in einem einzigen Herstellungsschritt durchgeführt werden. Auch kann das einteilige Spannelement wie zuvor beschrieben integral mit dem ersten Koppelteil ausgeführt sein.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können Verriegelungsmittel vorgesehen sein, mit denen das Spannelement in seiner Schließstellung verriegelbar ist. Insbesondere können die Verriegelungsmittel als Rastmittel ausgeführt sein. Damit kann ein unbeabsichtigtes Öffnen des Spannelements verhindert werden. Die Verriegelungsmittel können beispielsweise eine an dem Zughakenteil vorgesehene Nase und ein an der Befestigungskonsole vorgesehenes Eingriffsteil umfassen, die derart ausgebildet sind, dass die Nase beim Überführen des Spannelements in seine Schließstellung mit dem Eingriffsteil in Eingriff kommt.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beigefügten Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Spannelements in einer geöffneten Stellung,
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2 das Spannelement aus 1 in einer Ansicht von seitlich vorne oben,
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3 das Spannelement aus 1 in einer Ansicht von seitlich vorne unten,
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4 das Spannelement aus 1 in einer Ansicht von seitlich oben in seiner Schließstellung, und
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5 das Spannelement aus 4 in einer Ansicht von seitlich unten.
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Die Figuren zeigen ein Spannelement 1 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das Spannelement 1 umfasst eine Befestigungskonsole 2, ein Spannteil 3 und ein Zughakenteil 4, wobei die Befestigungskonsole 2 über eine erste Filmgelenkverbindung 5 mit dem Spannteil 3 und das Spannteil 3 über eine zweite Filmgelenkverbindung 6 mit dem Zughakenteil 4 verbunden ist. Durch die Filmgelenkverbindungen 5, 6 sind die Befestigungskonsole 2, das Spannteil 3 und das Zughakenteil 4 in einer gemeinsamen Ebene relativ zueinander verschwenkbar. Das Spannelement 1 ist einteilig aus Kunststoff gefertigt.
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Das Spannelement 1 bildet mit einem nicht in den Figuren gezeigten Schließhaken auf an sich bekannte Weise einen Spannverschluss, wobei das Spannelement an einem ebenfalls nicht gezeigten ersten Koppelteil und der Schließhaken an einem ebenfalls nicht gezeigten zweiten Koppelteil angebracht ist. Dazu weisen sowohl die Befestigungskonsole 2 wie auch der Schließhaken an der Unterseite Schraubbohrungen 7 auf, über die nicht gezeigte Schrauben von den entsprechenden Koppelteilen her einschraubbar sind. Das Zughakenteil 4 weist an seinem freien, der zweiten Filmgelenkverbindung 6 entgegengesetzten Ende ein Hakenelement 8 zum Eingriff mit einem korrespondieren Element oder Bereich des Schließhakens auf.
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An der Befestigungskonsole 2 ist ein erster Vorsprung 9 mit einem ersten Durchlass 10 und an dem Spannteil 3 ein zweiter Vorsprung 11 mit einem zweiten Durchlass 12 vorgesehen. Die Durchlässe 10, 12 sind derart angeordnet, dass ihre Längsachsen senkrecht zur gemeinsamen Ebene des Verschwenkens der Befestigungskonsole 2, des Spannteils 3 und des Zughakenteils 4 stehen.
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Zusätzlich sind an dem Zughakenteil 4 eine Nase 13 und an der Befestigungskonsole 2 ein Eingriffsteil 14 vorgesehen. Die Nase 13 und das Eingriffsteil 14 bilden Verriegelungsmittel mit einer Rastfunktion, die ausgebildet sind, um miteinander in Eingriff zu kommen.
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In den 1 bis 3 ist das Spannelement 1 in seiner geöffneten Stellung gezeigt. Zum Verbinden der beiden Koppelteile wird das Zughakenteil 4 mit seinem Hakenelement 8 mit dem korrespondieren Element des Schließhakens in Eingriff gebracht. Anschließend wird das Spannelement durch eine Betätigung an dem Zughakenteil 4 in seine Schließstellung überführt, die in den 4 und 5 gezeigt ist. Dabei werden das Spannteil 3 und das Zughakenteil 4 derart gegeneinander verschwenkt, dass das Spannteil 3 mit der Befestigungskonsole 2 und das Zughakenteil 4 mit dem Spannteil 3 in Anlage kommt. Es wird eine Zugkraft zwischen den beiden Koppelteilen erzeugt, die eine zuverlässige Verbindung der Koppelteile bewirkt.
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Beim Überführen des Spannelements 1 in seine Schließstellung kommen die Vorsprünge 9, 11 miteinander in Anlage, so dass die Durchlässe 10, 12 einen gemeinsamen Durchlass bilden. Zusätzlich kommt die Nase 13 mit dem Eingriffsteil 14 in Eingriff, wodurch das Spannelement 1 in seiner Schließstellung einrastet und gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert wird.
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Durch das Anbringen von Schließmitteln kann das Spannelement 1 in seiner Schließstellung gesichert werden. Die Sicherungsmittel können als Plombe, als Sicherungsstift oder als Vorhängeschloss ausgeführt sein, die in oder durch die korrespondierenden Durchlässe 10, 12 geführt sind. Ein Entfernen der Plombe zeigt dabei ein unbefugtes Öffnen des Spannverschlusses an.
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Nach dem Entfernen der Sicherungsmittel kann das Spannelement 1 wie gewohnt betätigt werden, um die Verbindung der beiden Koppelteile zu lösen. Dazu muss auch die Verrastung des Spannelements 1 aufgehoben werden.