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DE102007036620B4 - Vorrichtung zum Verhindern des unberechtigten Trennens einer Steckverbindung - Google Patents

Vorrichtung zum Verhindern des unberechtigten Trennens einer Steckverbindung Download PDF

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DE102007036620B4
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    • H01R13/6397Additional means for holding or locking coupling parts together, after engagement, e.g. separate keylock, retainer strap with means for preventing unauthorised use

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Abstract

Vorrichtung zum Verhindern des unberechtigten Trennens einer Steckverbindung, die aus einem Stecker (1) und einer Buchse (7) besteht, wobei zum Trennen der Steckverbindung die manuelle Betätigung einer Sperreinrichtung erforderlich ist, umfassend:- ein am Stecker (1) und/oder der Buchse (7) form- oder kraftschlüssig fixierbares Verbindungsteil (2), und- ein auf das am Stecker (1) und/oder der Buchse (7) fixierte Verbindungsteil (2) aufsetzbares Sicherungsteil (3), wobei- das Sicherungsteil (3) relativ zum Verbindungsteil (2) und zum Stecker (1) und zur Buchse (7) in eine Schließstellung und in eine Freigabestellung verschiebbar ist,- das Sicherungsteil (3) einen Abdeckbereich aufweist, der in der Schließstellung gemeinsam mit dem Verbindungsteil (2) die Sperreinrichtung so abdeckt, daß deren manuelle Betätigung verhindert ist,- ein Verschiebemechanismus vorhanden ist,- der Verschiebemechanismus mit einem personengebunden codierten Werkzeug manuell zu betätigen ist, wobei- in einer ersten Betätigungsrichtung des Werkzeuges die Verschiebung des Sicherungsteils (3) von der Freigabestellung in die Schließstellung und- in einer zweiten Betätigungsrichtung des Werkzeuges, die Verschiebung des Sicherungsteils (3) von der Schließstellung in die Freigabestellung erfolgt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verhindern des unberechtigten Trennens einer Steckverbindung, die aus einem Stecker und einer Buchse besteht, wobei zum Trennen der Steckverbindung die manuelle Betätigung einer Sperreinrichtung erforderlich ist.
  • Bei der drahtgebundenen Vernetzung elektronischer Geräte zum Zweck des Datenaustausches oder auch zur Verbindung der Geräte mit Stromquellen werden Steckverbindungen genutzt, die aus einer Buchse und einem in die Buchse einführbaren Stecker bestehen. Dabei ist die Buchse meist in einer Gehäusewandung, auf einer Leiterplatte oder auch in einer Zimmer- oder Hauswand fixiert, während der Stecker flexibel handhabbar ist.
  • Befinden sich die Geräte in Betrieb, kann unbeabsichtigtes Lösen des Steckers Funktionsstörungen und Datenverluste zu Folge haben. Um das zu verhindern, sind die Steckverbindungen häufig mit einer Sperreinrichtung versehen, die das Abziehen des Steckers bzw. dessen Lösen aus der Buchse erst nach dem Entsperren dieser Einrichtung zuläßt.
  • Eine solche Sperreinrichtung kann beispielsweise in Form einer Gewindeverbindung ausgeführt sein, indem an der Buchse ein Außengewinde und an dem Stecker ein Innengewinde vorgesehen sind. Die Steckverbindung kann in diesem Fall erst getrennt werden, nachdem Außen- und Innengewinde voneinander gelöst worden sind. Bekannt sind auch Sperreinrichtungen, bei denen mit dem Einführen des Steckers in die Buchse korrespondierende Rastelemente ineinandergreifen, wobei die Steckverbindung erst dann getrennt werden kann, wenn die Rastung gelöst worden ist.
  • Diese Sperreinrichtungen verhindern zwar das unbeabsichtigte, jedoch nicht das unberechtigte Abziehen oder Lösen des Steckers. Das ist ein wesentlicher Nachteil, denn unbeabsichtigte oder böswillig verursachte Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste sind damit nicht zu vermeiden.
  • In diesem Zusammenhang sind Vorrichtungen entwickelt worden, die ein höheres Maß an Sicherheit bieten sollen. So ist in WO 2007/016794 A1 eine Sicherheitsvorrichtung für einen Stecker einer Steckverbindung beschrieben, bei der ein unbeabsichtigtes Lösen des Steckers von einer Buchse verhindert wird, indem eine am Stecker vorhandene Sperrklinke durch ein Verschlußteil so überdeckt wird, daß die Betätigung der Sperrklinke und damit das Lösen des Steckers verhindert ist. Nachteilig an dieser Sicherheitsvorrichtung ist allerdings, daß das Verschlußteil mit Hilfe eines einfachen Werkzeuges von Personen entfernt werden kann, die nicht dazu berechtigt sind und damit nicht nur die fahrlässige, sondern auch die unberechtigte Unterbrechung der Verbindung möglich ist. Außerdem ist die Handhabung der Sicherheitsvorrichtung verhältnismäßig kompliziert.
  • Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verhindern des Trennens einer Steckverbindung zu schaffen, die ein höheres Maß an Sicherheit gegen unberechtigte Unterbrechung der Verbindung gewährleistet und zugleich eine unkomplizierte Handhabung ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß umfaßt eine Vorrichtung der eingangs genannten Art:
    • - ein am Stecker und/oder der Buchse form- oder kraftschlüssig fixierbares Verbindungsteil,
    • - ein auf das am Stecker und/oder der Buchse fixierte Verbindungsteil aufsetzbares Sicherungsteil, wobei
    • - das Sicherungsteil relativ zum Verbindungsteil und zum Stecker und zur Buchse in eine Schließstellung und in eine Freigabestellung verschiebbar ist,
    • - das Sicherungsteil einen Abdeckbereich aufweist, der in der Schließstellung gemeinsam mit dem Verbindungsteil die Sperreinrichtung so abdeckt, daß deren manuelle Betätigung verhindert ist,
    • - ein Verschiebemechanismus vorhanden ist,
    • - der Verschiebemechanismus mit einem personengebunden codierten Werkzeug manuell zu betätigen ist, wobei
    • - in einer ersten Betätigungsrichtung des Werkzeuges die Verschiebung des Sicherungsteils von der Freigabestellung in die Schließstellung und
    • - in einer zweiten Betätigungsrichtung des Werkzeuges, die bevorzugt der ersten Betätigungsrichtung entgegengesetzt ist, die Verschiebung des Sicherungsteils von der Schließstellung in die Freigabestellung erfolgt.
  • Damit ist mit einer im Vergleich zum Stand der Technik höheren Sicherheit gewährleistet, dass keine unberechtigte, sondern ausschließlich nur diejenige Person in die Lage versetzt ist, die Steckverbindung aufzutrennen, die auch im Besitz des codierten Werkzeuges ist. Mit dem mittels des Werkzeuges betätigten Verschiebemechanismus ist eine wesentlich einfachere Handhabung gegeben, da allein mit der Benutzung des Werkzeuges die Sicherung oder Freigabe der Sperreinrichtung bewirkt wird.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Verschiebemechanismus aus einem relativ zum Sicherungsteil ruhenden Teil und einem relativ zum Sicherungsteil beweglichen Teil besteht, wobei das ruhende Teil starr mit dem Sicherungsteil verbunden und das bewegliche Teil mit Koppelelementen versehen ist, die beim Aufsetzen des Sicherungsteiles auf das Verbindungsteil in dazu korrespondierende, am Verbindungsteil ausgebildete Koppelelemente eingreifen. Das bewegliche Teil dient somit als Getriebeglied zur Übertragung der Bewegung des Werkzeuges auf das Sicherungsteil.
  • Dabei ist es empfehlenswert, wenn das Sicherungsteil zu seiner Verschiebung relativ zum Verbindungsteil in einer im Verbindungsteil ausgebildeten Gleitführung gelagert ist. Die Gleitführung ist bevorzugt als Geradführung ausgebildet, jedoch liegen auch Kurvenführungen im Rahmen der Erfindung.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltungsvariante der Erfindung, bei welcher der Verschiebemechanismus als Sicherheits-Drehzylinderschloß und das Werkzeug als dazu passend codierter, vom Sicherheits-Drehzylinderschloß entfernbarer Schlüssel ausgebildet ist. Ein Drehzylinderschloß im Sinne der vorliegenden Erfindung besteht im wesentlichen aus einem Einsteckelement mit Schließmechanismus zur Aufnahme eines Schlüssels und einem Schließelement, das im Einsteckelement linear beweglich geführt ist. Durch Drehen des Schlüssels bewegt sich das Schließelement in Richtung der Schlüsseldrehachse. So erfolgt beispielsweise beim Drehen des Schlüssels in Uhrzeigerrichtung die Bewegung des Schließelementes in das Einsteckelement hinein, in der entgegengesetzten Drehrichtung des Schlüssels erfolgt die Bewegung des Schließelementes aus dem Einsteckelement heraus.
  • Ist das Drehzylinderschloß als Sicherheits-Drehzylinderschloß ausgebildet, ist der Schlüssel beispielsweise durch bestimmte Kerbanordnungen in hohem Maße kopiesicher ausgeführt, so daß der Schlüssel nur der zur Betätigung der Sperreinrichtung berechtigten Person oder einer von dieser beauftragten Vertrauensperson zur Verfügung steht.
  • Die vorliegende Erfindung ist beispielsweise zur Sicherung von Steckverbindungen mit E-2000-Steckern geeignet. Bei dem E-2000-Stecker handelt es sich um einen LWL (Lichtwellenleiter)-Stecker, der von der Firma Diamond SA, Schweiz, für LAN- und CATV-Anwendungen entwickelt worden ist.
  • Allerdings ist die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei geringer Modifikation, die im wesentlichen die form- oder kraftschlüssige Fixierung des Verbindungsteils am Stecker und/oder an der Buchse betrifft, auch für andere, mit einer manuell zu betätigenden Sperreinrichtung ausgestattete Steckverbindungen nutzbar. Derartige Sperreinrichtung können beispielsweise Verschraubungen, Bajonett-Verschlüsse oder sonstige Einrichtungen sein, durch welche der Stecker und die Buchse miteinander verbunden sind.
  • Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne daß dadurch der Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen wird.
  • Die Erfindung soll nachfolgend am Beispiel der Anwendung für einen E-2000-Stecker näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen
    • 1 den Stecker, das Verbindungsteil und das Sicherungsteil in einer ersten Perspektivdarstellung,
    • 2 den Stecker, das Verbindungsteil und das Sicherungsteil in einer zweiten Perspektivdarstellung,
    • 3 eine Frontansicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung mit dem Stecker formschlüssig fixierten Verbindungsteil und dem darauf aufgesetzten Sicherungsteil,
    • 4 einen Schnitt durch die Darstellung in 3 mit dem am Stecker formschlüssig fixierten Verbindungsteil und dem auf das Verbindungsteil aufgesetzten Sicherungsteil, wobei sich das Sicherungsteil in Schließstellung befindet,
    • 5 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei das Sicherungsteil relativ zum Verbindungsteil ebenfalls in seine Schließstellung verschoben ist.
  • In 1 sind in Perspektivdarstellung ein Stecker 1, beispielsweise ein E-2000-Stecker, und von der erfindungsgemäßen Vorrichtung das Verbindungsteil 2 und das Sicherungsteil 3 zu erkennen. Das Sicherungsteil 3 ist mit einem Sicherheits-Drehzylinderschloß 4 ausgestattet, von dem hier die Einführöffnung 5 für einen dazu passend codierten, zeichnerisch nicht dargestellten Schlüssel sichtbar ist. Weiterhin ist zu erkennen, daß am Verbindungsteil 2 und am Sicherungsteil 3 zueinander paßfähige Elemente einer Geradführung 6 ausgebildet sind.
  • Der Stecker 1 ist Teil einer Steckverbindung, im wesentlichen bestehend aus dem Stecker 1 und, als Gegenstück dazu, einer Buchse 7. Es sei angenommen, daß diese Steckverbindung zur Ankopplung eines Lichtwellenleiters 8 und damit zur Übertragung von Daten dient.
  • Der Stecker 1 soll aus der Buchse 7 nur dann gelöst und damit die Datenübertragung unterbrochen werden können, wenn ein Sperrhebel 9 manuell betätigt wird. Der Sperrhebel 9 ist Funktionselement einer Sperreinrichtung, mit welcher die Steckverbindung ausgestattet ist, um die unbeabsichtigte Unterbrechung der Datenübertragung zu vermeiden. Mit einer manuell ausgeübten Kraft auf den Sperrhebel 9 werden Rastelemente voneinander gelöst, die den Stecker 1 kraftschlüssig in der Buchse 7 festhalten. Sind diese Rastelemente gelöst, ist das Abziehen des Steckers 1 aus der Buchse 7 möglich.
  • In 2 sind der Stecker 1, das Verbindungsteil 2 und das Sicherungsteil 3 aus einer gegenüber 1 veränderten Perspektive dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden für die einzelnen Bauteile jeweils dieselben Bezugszeichen verwendet wie in 1. Aus der Perspektive nach 2 ist der Sperrhebel 9 deutlicher zu erkennen, und außerdem zeigt der Blick in das Verbindungsteil 2 hinein die negativ abgebildeten Konturen des Steckers 1. Des weiteren sind am Verbindungsteil 2 ausgebildete Koppelelemente 10 zu erkennen, deren Funktion weiter unten anhand 4 näher erläutert werden soll.
  • Zunächst sei darauf hingewiesen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung, wie weiter oben schon dargelegt, dazu dient, mit höherer Sicherheit als bisher im Stand der Technik eine unberechtigte Unterbrechung der Datenübertragung zu verhindern.
  • Diesbezüglich ist die Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Weise vorgesehen, daß zunächst das Verbindungsteil 2 in Richtung A (vgl. 1 und 2) auf den Stecker 1 geschoben wird, sich das Verbindungsteil 2 dabei aufgrund einer der Außenkontur des Steckers 1 angepaßten Ausformung form- oder kraftschlüssig mit dem Stecker 1 verbindet und daher an diesen gehalten wird.
  • Sodann wird das Sicherungsteil 3 in Richtung B (vgl. 1 und 2) auf das am Stecker 1 fixierte Verbindungsteil 2 aufgesetzt, wobei die Elemente der Geradführung 6 in eine gemeinsame Ebene zu liegen kommen, ohne bereits in Führungsrichtung ineinanderzugreifen. Das heißt das Sicherungsteil 3 befindet sich relativ zum Verbindungsteil 2 noch in einer Freigabestellung, in der es (entgegengesetzt zur Richtung B) wieder vom Verbindungsteil 2 abgehoben werden kann.
  • 3 zeigt - in einer Frontansicht auf das Sicherheits-Drehzylinderschloß 4 - das am Stecker 1 fixierte Verbindungsteil 2 und das darauf aufgesetzte Sicherungsteil 3. Zu erkennen sind hier die Elemente der Geradführung 6, welche die Führung des Sicherungsteils 3 bei dessen Verschiebung relativ zum Verbindungsteil 2 übernehmen. Die Richtung dieser Verschiebung liegt bei der hier gewählten Darstellung senkrecht auf der Zeichenebene, das heißt das Sicherungsteil 3 läßt sich nach dem Aufsetzen auf das am Stecker 1 fixierte Verbindungsteil 2 von der Freigabestellung in eine Schließstellung bewegen. Während der Verschiebung des Sicherungsteils 3 von der Freigabestellung in eine Schließstellung kommen die Elemente der Geradführung 6 miteinander in Eingriff, so daß das Abheben des Sicherungsteils 3 entgegengesetzt zur Richtung B nicht mehr möglich ist.
  • Zur weiteren Erläuterung der Funktionsweise zeigt 4 einen Schnitt CC aus 3. In 4 werden für dieselben Bauteile wie in 1 und 2 wiederum dieselben Bezugszeichen beibehalten.
  • In 4 ist angedeutet, daß das Sicherheits-Drehzylinderschloß 4 im wesentlichen aus einem Einsteckelement 11 und einem Schließelement 12 besteht. Das Einsteckelement 11 ist mit dem Sicherungsteil 3 fest verbunden. Schließelement 12 und Einsteckelement 11 sind in den Richtung D und E relativ zueinander beweglich. Diese Relativbewegung wird durch Drehen des in die Einführöffnung 5 eingeführten Schlüssels ausgelöst. So verursacht beispielsweise das Drehen des Schlüssels in Uhrzeigerrichtung, daß sich Einsteckelement 11 und Schließelement 12 in Richtung E aufeinander zu bewegen, und bei entgegengesetzter Drehrichtung des Schlüssels sich Einsteckelement 11 und Schließelement 12 in Richtung D voneinander weg bewegen.
  • In 4 ist weiterhin zu erkennen, daß das Schließelement 12 Koppelelemente 13 aufweist, die mit den am Verbindungsteil 2 ausgebildeten Koppelementen 10 in Eingriff sind. Dieser Eingriff wird beim Aufsetzen des Sicherungsteils 3 auf das bereits am Stecker 1 fixierte Verbindungsteil 2 vollzogen.
  • Damit wird folgender Zweck erfüllt: Wird der in das Sicherheits-Drehzylinderschloß 4 eingeführte Schlüssel in der Uhrzeigerrichtung gedreht, wird wie bereits beschrieben eine Verschiebung des Einsteckelementes 11 relativ zum Schließelement 12 bewirkt. Wegen des Ineinandergreifens der Koppelemente 10 und 13 verharrt dabei das Schließelement 12 in relativer Ruhe zum Verbindungsteil 2 und zum Stecker 1, während die Verschiebebewegung auf das Einsteckelement 11 und von diesem auf das Sicherungsteils 3 übertragen wird, so daß sich das Sicherungsteil 3 in Richtung D bis in eine Endlage bewegt, die der Schließstellung entspricht. In dieser Stellung ist der Sperrhebel 9 vom Verbindungsteil 2 und dem Sicherungsteil 3 abgedeckt, und das Abheben des Sicherungsteils 3 entgegengesetzt zur Richtung B (vgl. 1 und 2) ist nicht mehr möglich, da die Elemente der Geradführung 6 miteinander in Eingriff sind.
  • Insofern wirkt das Sicherheits-Drehzylinderschloß 4 als Verschiebemechanismus für das Sicherungsteil 3 relativ zum Verbindungsteil 2, der Schlüssel dient als Mittel zum Auslösen der Verschiebebewegung.
  • Das Abheben des Sicherungsteils 2 vom Verbindungsteil 2 und damit die Freigabe des Sperrhebels 9 ist nur möglich, wenn der sich im Sicherheits-Drehzylinderschloß 4 befindende Schlüssel entgegen dem Uhrzeigerrichtung gedreht wird, wobei mit dieser Drehung eine Verschiebebewegung des Einsteckelements 11 gemeinsam mit dem Sicherungsteil 3 ausgelöst wird, und zwar soweit, bis die Elemente der Geradführung 6 außer Eingriff kommen und damit das Abheben des Sicherungsteils 3 vom Verbindungsteil 2 möglich ist.
  • Wird also der Schlüssel vom Sicherheits-Drehzylinderschloß 4 entfernt und einer zur Trennung der Steckverbindung berechtigten Person zugeordnet, so ist nur dieser Person, nämlich mit Hilfe des Schlüssels, das Abziehen des Steckers 1 von der Buchse 7 und damit die Auftrennung der Steckverbindung möglich.
  • Nachdem mit Hilfe des Schlüssels die Verschiebung des Sicherungsteils 3 relativ zum Verbindungsteil 2 und zum Stecker 1 in die Freigabestellung erfolgt ist, kann das Sicherungsteil 3 vom Verbindungsteil 2 entgegengesetzt zur Richtung B abgehoben und auch das Verbindungsteil 2 vom Stecker 1 und von der Buchse 7 gelöst werden, wonach der Sperrhebel 9 zugänglich ist und mit der Betätigung des Sperrhebels 9 die Trennung der Steckverbindung vorgenommen werden kann.
  • 5 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Seitenansicht bei abgezogenem Schlüssel, wobei sich hier das Sicherungsteil 3 relativ zum Verbindungsteil 2 in seiner Schließstellung befindet und dabei der Sperrhebel 9 abgedeckt ist, so daß dessen manuelle Betätigung und damit die Trennung der Steckverbindung nicht möglich ist.
  • Wie anhand des vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispieles erläutert, kann das Verbindungsteil 2 formschlüssig mit dem Stecker 1 verbunden werden. Dazu dient im vorliegenden konkreten Fall eine Nut-Feder-Verbindung 14, wie in 1 bis 3 angedeutet. Eine kraftschlüssige Verbindung im Sinne der Erfindung wird zusätzlich erzielt durch straffen Sitz des Verbindungsteils 2 am Stecker 1 oder zusätzlich auch an der Buchse 7, wie ebenfalls aus 1 bis 3 ersichtlich ist. Denkbar ist auch eine Klemmverbindung nur zwischen dem Verbindungsteil 2 und der Buchse 7.
  • Die Ausgestaltungen der form- und/oder kraftschlüssigen Verbindungen sind dabei abhängig von der jeweiligen Außenkontur des Steckers 1 und/oder der Buchse 7. Insofern ist, wie bereits erwähnt, die erfindungsgemäße Vorrichtung prinzipiell für verschiedenartige Steckverbindungen nutzbar, die mit einer manuell zu betätigenden Sperreinrichtung ausgestattet sind.
  • In dieser universellen Anwendbarkeit und Flexibilität liegt ein wesentlicher Vorteil der Erfindung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich alternativ auch verwenden, um Steckplätze zu blockieren, die zwar für Datenübertragungen vorgesehen sind und dafür bereitstehen, jedoch augenblicklich nicht benutzt werden. Dazu wird in die Buchse 7 eines solchen Steckplatzes ein Stecker 1 eingeführt, an den kein Lichtwellenleiter 8 angeschlossen ist. Dann wird diese Steckverbindung aus Buchse 7 und Stecker 1 in der beschriebenen Weise mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung versehen. So ist die unbefugte Benutzung des betreffenden Steckplatzes bzw. das unerlaubte Herunterladen oder Einspeisen von Daten verhindert.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Stecker
    2
    Verbindungsteil
    3
    Sicherungsteil
    4
    Drehzylinderschloß
    5
    Einführöffnung
    6
    Geradführung
    7
    Buchse
    8
    Lichtwellenleiter
    9
    Sperrhebel
    10
    Koppelemente
    11
    Einsteckelement
    12
    Schließelement
    13
    Koppelemente
    14
    Nut-Feder-Verbindung
    A, B, C, D
    Richtungen

Claims (5)

  1. Vorrichtung zum Verhindern des unberechtigten Trennens einer Steckverbindung, die aus einem Stecker (1) und einer Buchse (7) besteht, wobei zum Trennen der Steckverbindung die manuelle Betätigung einer Sperreinrichtung erforderlich ist, umfassend: - ein am Stecker (1) und/oder der Buchse (7) form- oder kraftschlüssig fixierbares Verbindungsteil (2), und - ein auf das am Stecker (1) und/oder der Buchse (7) fixierte Verbindungsteil (2) aufsetzbares Sicherungsteil (3), wobei - das Sicherungsteil (3) relativ zum Verbindungsteil (2) und zum Stecker (1) und zur Buchse (7) in eine Schließstellung und in eine Freigabestellung verschiebbar ist, - das Sicherungsteil (3) einen Abdeckbereich aufweist, der in der Schließstellung gemeinsam mit dem Verbindungsteil (2) die Sperreinrichtung so abdeckt, daß deren manuelle Betätigung verhindert ist, - ein Verschiebemechanismus vorhanden ist, - der Verschiebemechanismus mit einem personengebunden codierten Werkzeug manuell zu betätigen ist, wobei - in einer ersten Betätigungsrichtung des Werkzeuges die Verschiebung des Sicherungsteils (3) von der Freigabestellung in die Schließstellung und - in einer zweiten Betätigungsrichtung des Werkzeuges, die Verschiebung des Sicherungsteils (3) von der Schließstellung in die Freigabestellung erfolgt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher - der Verschiebemechanismus aus einem relativ zum Sicherungsteil (3) ruhenden Teil und einem relativ zum Sicherungsteil (3) beweglichen Teil besteht, wobei - das ruhende Teil starr mit dem Sicherungsteil (3) verbunden und - das bewegliche Teil mit Koppelelementen (13) versehen ist, die beim Aufsetzen des Sicherungsteils (3) auf das Verbindungsteil (2) in dazu korrespondierende, am Verbindungsteil (2) ausgebildete Koppelelemente (10) eingreifen, und wobei - das bewegliche Teil als Getriebeglied zur Übertragung der Bewegung des Werkzeuges auf das Sicherungsteil (3) vorgesehen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher das Sicherungsteil (3) zu seiner Verschiebung relativ zum Verbindungsteil (2) in einer im Verbindungsteil (2) ausgebildeten Gleitführung, vorzugsweise einer Geradführung (6), gelagert ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welcher der Verschiebemechanismus als Sicherheits-Drehzylinderschloß (4) und das Werkzeug als dazu passend codierter, vom Sicherheits-Drehzylinderschloß (4) entfernbarer Schlüssel ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, bei welcher der Stecker (1) ein E-2000-Stecker ist.
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