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Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Bei Haushaltskältegeräten ist die Gerätetür als ein Hohlkörper realisiert, der mit einem Wärmeisolierschaum gefüllt ist. Die frontseitig sichtbare Türaußenwand kann aus Designgründen ein Edelstahlblech mit geringer Wandstärke sein. Die damit verbundene Türinnenwand kann demgegenüber aus einer tiefgezogenen Kunststoffplatine hergestellt sein.
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Bei einem gattungsgemäßen Kältegerät weist die Gerätetür einen mit Wärmeisolierschaum gefüllten Hohlraum auf, der von einer Türinnenwand und einer, die Türfront bildenden Türaußenwand begrenzt ist. Randseitig ist der Hohlraum durch zumindest eine Türabschlussleiste geschlossen. Damit sich beim Schäumungsvorgang keine Unregelmäßigkeiten, etwa Aufwölbungen, in den Türinnen- und -außenwänden sowie der Türabschlussleiste bilden, sind diese trotz dünner Materialstärke formstabil auszubilden. Die Türabschlussleiste kann beispielhaft aus einem Kunststoffmaterial hoher Eigensteifigkeit ausgebildet sein. Dessen Sichtseite kann zudem aufwändig lackiert sein, um ein optisch ansprechendes äußeres Erscheinungsbild der Gerätetür zu gewährleisten. Zudem weist die Gerätetür einen Betätigungsgriff auf.
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Aus der
DE 186 64 17 U ist ein Griff für herausklappbare Türen an Hausgeräten bekannt. Der Griff ist in der Türebene versenkt im Bereich einer den Türscharnier gegenüberliegenden Türkante angeordnet oder innerhalb der Tür eingezogen.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, bereitzustellen, bei dem die Gerätetür einfach sowie optisch ansprechend aufgebaut ist.
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Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Bei dem erfindungsgemäßen Kältegerät weist die Gerätetür eine dem Kühlraum zugewandte Türinnenwand und eine die Türfront bildende Türaußenwand auf, die einen mit Wärmeisolierschaum gefüllten Hohlraum begrenzen. Der Hohlraum ist randseitig von zumindest einer Türabschlussleiste geschlossen. Erfindungsgemäß weist die Türabschlussleiste im Sinne einer Bauteilreduzierung eine Griffmulde auf. Zudem ist die Türabschlussleiste mit der darin integrierten Griffmulde zweiteilig aus einem formstabilen Grundkörper und einer Zierblende aufgebaut, die zumindest teilweise eine benutzerseitig einsehbare Innenseite der Griffmulde überdeckt. Durch das Integrieren der Griffmulde unmittelbar in der Türabschlussleiste kann eine Montage eines separaten Griffstückes an die Gerätetür wegfallen. Ebenso kann eine aufwändige Blechumformung zur Ausbildung einer Griffmulde im Türaußenblech vermieden werden. Die Türabschlussleiste kann bevorzugt als beispielsweise ein Kunststoff-Spritzgussteil hergestellt werden, an dem die Griffmulde angespritzt ist. Die Türabschlussleiste kann daher aus einem Material hoher Eigensteifigkeit, jedoch reduzierter Oberflächengüte gefertigt sein. Die vom Benutzer einsehbaren Bereiche der Griffmulde können dabei mittels der Zierblende überdeckt werden, um trotz der reduzierten Oberflächengüte ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild der Griffmulde zu erreichen.
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Unter einem Kältegerät wird insbesondere ein Haushaltskältegerät verstanden, also ein Kältegerät das zur Haushaltsführung in Haushalten oder eventuell auch im Gastronomiebereich eingesetzt wird, und insbesondere dazu dient Lebensmittel und/oder Getränke in haushaltsüblichen Mengen bei bestimmten Temperaturen zu lagern, wie beispielsweise ein Kühlschrank, ein Gefrierschrank, eine Kühlgefrierkombination oder ein Weinlagerschrank.
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Insbesondere kann die Türaußenwand der Gerätetür aus einem Edelstahlblech hergestellt sein. Die Türaußenwand kann seitlich abgewinkelte Profilleisten aufweisen, die mit der Türinnenwand verbunden sind. Die Oberseite und die Unterseite der Gerätetür sind jeweils durch separate Türabschlussleisten geschlossen. Bevorzugt kann der Grundkörper der zweiteilig ausgeführten Türabschlussleiste aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein, wodurch in einfacher Weise auch komplexe Griffmulden-Geometrien gestaltet werden können. Beispielhaft kann die Türabschlussleiste eine äußere Türabschlussfläche aufweisen, die im Wesentlichen rechtwinklig zu den Türaußen- und – Innenwänden ausgerichtet ist. In der Türabschlussfläche kann die Griffmulde eingelassen sein. Diese kann in etwa schalenförmig mit einem Muldenboden ausgebildet sein, von dem eine in der Bautiefenrichtung vordere Seitenflanke sowie eine hintere Seitenflanke hochgezogen ist. Die vordere Seitenflanke bildet eine Griffleiste, die vom Benutzer manuell hintergreifbar ist. Die in der Bautiefenrichtung hintere Seitenflanke bildet demgegenüber eine Mulden-Rückwand, die in etwa parallel zur Türfront der Gerätetür ausgerichtet sein kann. Je nach Konfiguration der Türabschlussleiste kann die in der Bautiefenrichtung mit Bezug auf die Türfront zurückgesetzte Mulden-Rückwand für den Benutzer besonders augenfällig sein. Bevorzugt kann daher die Zierblende speziell die Mulden-Rückwand überdecken. Dadurch kann trotz gegebenenfalls reduzierter Oberflächengüte des Grundkörpers in einfacher Weise das Gesamterscheinungsbild der Türfront gesteigert werden. Bevorzugt kann die Zierblende als ein Einleger mit der Innenseite der Griffmulde verklebt werden. Hierzu kann der Grundkörper der Türabschlussleiste ein Zierblenden-Bett aufweisen, das insbesondere um die Materialstärke der Zierblende zurückgesetzt ist. Nach erfolgtem Einsetzen der Zierblende in das Zierblenden-Bett ergibt sich somit zwischen Zierblende und angrenzenden Flächenbereichen der Griffmulde ein im Wesentlichen flächenbündiger, das heißt stufenloser Übergang.
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Die die Griffleiste bildende vordere Seitenflanke der Griffmulde kann an einer vorderen Übergangskante in einen Randsteg übergehen. Dieser definiert zumindest teilweise eine frontseitige Eingriffsöffnung der Griffmulde. Im weiteren Verlauf nach vorne kann sich an den Randsteg der Griffmulde ein Verbindungsflansch anschließen, mit dem die Türaußenwand verbunden ist. Demgegenüber kann die in der Bautiefenrichtung hintere Seitenflanke, die die Mulden-Rückwand definiert, an einer hinteren Übergangskante in die bereits oben erwähnte rechtwinklige Türabschlussfläche bzw. Basisplatte der Türabschlussleiste übergehen. Die Türabschlussfläche ist ebenfalls über einen Verbindungsflansch an der Türinnenwand der Gerätetür angebunden. Bei einem solchen Aufbau kann die Bauhöhe der vorderen Seitenflanke der Griffmulde um eine Höhendifferenz geringer sein als die Bauhöhe der hinteren Seitenflanke der Griffmulde, wodurch ein frontseitig zugänglicher Eingriffsbereich realisiert ist. Zur Steigerung der Haptik kann die vordere Seitenflanke der Griffmulde zusammen mit der Türaußenwand eine steife Doppelwandstruktur bilden, und zwar mit zwischengeordnetem Wärmeisolierschaum. Die vom Benutzer hintergreifbare Griffleiste ist somit insgesamt dreilagig ausgeführt, und zwar mit der Türaußenwand, dem zwischengeordneten Wärmeisolierschaum sowie der vorderen Seitenflanke der Türabschlussleiste.
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Die in der Türabschlussleiste integrierte Griffmulde kann bevorzugt spiegelsymmetrisch zu einer vertikalen Mittelachse sein. Umfangreiche Umbaumaßnahmen bei einem Anschlagwechsel können somit vermieden werden. Außerdem kann die Grifflänge der Griffmulde in der Geräteseitenrichtung im Wesentlichen der Gerätetür-Breite entsprechen. Die schalenförmige Griffmulde kann dabei in der Geräteseitenrichtung jeweils durch seitliche Stirnwände abgeschlossen sein, die im Grundkörper der Türabschlussleiste integriert sind. In der Einbaulage kann dabei die Zierblende so positioniert sein, dass sie sich im Wesentlichen über die gesamte Grifflänge erstreckt und/oder die gesamte Bauhöhe der hinteren Seitenflanke, die die Mulden-Rückwand bildet, in der Hochrichtung einnimmt. In der oben spezifizierten Geometrie der Griffmulde ergibt sich in der Bautiefenrichtung hinter der Griffleiste ein Hinterschnitt, der Schatten wirft und daher nicht ohne weiteres von außen vom Benutzer einsehbar ist. Bevorzugt erstreckt sich die Zierblende in der Hochrichtung bis in den Hinterschnitt der Griffmulde hinein, wodurch die Oberfläche des Grundkörpers der Türabschlussleiste innerhalb der Griffmulde weitgehend sichtgeschützt ist.
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In einer besonderen Ausführungsform weist das Kältegerät voneinander getrennte sowie übereinander angeordnete Kühlräume auf, die jeweils mit separater Gerätetür verschließbar sind. Bevorzugt kann die oben dargelegte Griffmulde jeweils in den, in der Hochrichtung einander zugewandten Türabschlussleisten spiegelsymmetrisch ausgebildet sein. Für eine Bauteilreduzierung ist es ausreichend, wenn zwei baugleiche Türabschlussleisten vorgehalten werden, die jeweils um 180° gedreht auf Umschlag an den einander zugewandten Ober- und Unterkanten der Gerätetüren montiert sind. Dadurch ergibt sich am Übergangsbereich zwischen den Gerätetüren eine vergleichsweise große Eingriffsöffnung, die jeweils vom Randsteg der unteren und der oberen Türabschlussleiste definiert ist.
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Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und/oder Weiterbildungen der Erfindung können – außer zum Beispiel in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen – einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
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Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 in einer Frontansicht eine Kühl-/Gefrierkombination mit zwei übereinander angeordneten Kühlräumen, die mit separaten Gerätetüren verschließbar sind;
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2 in einer vergrößerten Schnittdarstellung einen Übergangsbereich zwischen den beiden übereinander angeordneten Gerätetüren; und
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3 in einer vergrößerten perspektivischen Schnittansicht die obere Türabschlussleiste der unteren Gerätetür.
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In der 1 ist als ein Kältegerät eine Kühl-/Gefrierkombination gezeigt, bei der eine obere Gerätetür 1 und eine untere Gerätetür 3 jeweils voneinander getrennte Kühlräume verschließen. Die beiden Gerätetüren 1, 3 sind jeweils seitlich um eine vertikale Schwenkachse 5 angelenkt und in der Gerätehochrichtung z über einen geringfügigen Trennspalt 7 voneinander beabstandet Wie aus den weiteren Figuren hervorgeht, ist jede der Gerätetüren 1, 3 als ein Hohlkörper aufgebaut, dessen Hohlraum 9 (2 und 3) während eines Schäumungsvorganges mit einem Wärmeisolierschaum 11 gefüllt wird. Der Hohlraum 11 wird gemäß den 2 und 3 von einer, die Gerätefront bildenden Türaußenwand 13 sowie einer Türinnenwand 15 begrenzt. An den jeweiligen Türober- und -unterkanten ist der Hohlraum 9 jeweils durch Türabschlussleisten 17 schaumdicht verschlossen.
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In den 1 und 2 ist in den, in der Hochrichtung z einander zugewandten Türabschlussleisten 17 jeweils eine Griffmulde 19 integriert, die sich in der Geräteseitenrichtung x mit einer Grifflänge l erstreckt, die nahezu die Gesamt-Breite der Gerätetüren 1, 3 ist. Die beiden Türabschlussleisten 17 sind dabei um eine horizontale Symmetrieachse sowie um eine vertikale Mittelachse jeweils spiegelsymmetrisch ausgeführt. Im vorliegenden Fall sind die beiden Türabschlussleisten 17 baugleich aufgebaut und jeweils um 180° zueinander gedreht auf Umschlag in der Unterkante der oberen Gerätetür 1 sowie der Oberkante der unteren Gerätetür 3 montiert. Die Türaußenwand 13 kann beispielhaft aus einem Edelstahlblech hergestellt sein, während die jeweilige Türabschlussleiste 17 erfindungsgemäß zweiteilig aus einem formstabilen Grundkörper 21 sowie einer Zierblende 23 aufgebaut ist. Der formstabile Grundkörper 21 ist aus einem Kunststoffspritzgussteil gefertigt, dessen Kunststoffmaterial eine hohe Eigensteifigkeit aufweist. Dadurch ist einerseits eine vergleichsweise komplexe Griffmulden-Geometrie in der Türabschlussleiste 17 realisierbar. Andererseits ist die Türabschlussleiste 17 auch bei reduzierter Materialstärke ausreichend formstabil gegenüber dem im Schäumungsvorgang herrschenden Schäumungsdruck. Die Ausbildung der Türabschlussleisten 17 mit geringer Materialstärke ist im Hinblick auf den nur sehr begrenzt verfügbaren Bauraum im Trennspalt 7 von großer Bedeutung.
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Nachfolgend wird die Geometrie der erfindungsgemäßen Griffmulde 17 anhand der oberen Türabschlussleiste 17 der unteren Gerätetür 3 gemäß der 3 beschrieben. Der in der Geräteseitenrichtung x gegenüberliegende, nicht dargestellte Eckbereich ist spiegelsymmetrisch ausgeführt. So ist die Griffmulde 19 schalenförmig mit einem Muldenboden 25 ausgebildet, von dem in der Bautiefenrichtung y eine vordere Seitenflanke 26 sowie eine hintere Seitenflanke 27 nach oben abragt. Die vordere Seitenflanke 26 bildet eine weiter unten beschriebene Griffleiste 29 aus. Die hintere Seitenflanke 27 der Griffmulde 19 bildet eine von außen benutzerseitig einsehbare Mulden-Rückwand. Die so gestaltete Griffmulde 19 ist in einer horizontal ebenflächig ausgebildeten Basisplatte 31 des Grundkörpers 21 eingelassen. Gemäß der 3 geht die in horizontaler Ebene liegende Basisplatte 31 des Grundkörpers 21 an einer Übergangskante 33 in die hintere Seitenflanke 27 der Griffmulde 19 über. Zudem ist die so begrenzte Griffmulde 19 in der Geräteseitenrichtung x durch seitliche Stirnwände 35 begrenzt, die ebenfalls materialeinheitlich und einstückig im Grundkörper 21 der Türabschlussleiste 17 integriert sind.
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Im Gegensatz zur hinteren Seitenflanke 27 ragt die vordere Seitenflanke 26 nur über eine, um einen Höhenversatz Δh gegenüber der Bauhöhe h1 reduzierten Bauhöhe h2 nach oben und geht an einer oberen Übergangskante 37 in einen Randsteg 38 über. Dieser begrenzt gemäß der 3 den unteren Bereich einer Eingriffsöffnung 39. Wie aus der 2 und 3 weiter hervorgeht, ist die so gebildete Griffleiste 29 insgesamt dreilagig aufgebaut, und zwar mit der Türaußenwand 13, einer zwischengeordneten Schaumschicht des Wärmeisolierschaums 11 sowie der vorderen Seitenflanke 26 der Griffmulde 19. Sowohl die in der Bautiefenrichtung y hintere Basisplatte 31 sowie der vordere Randsteg 38 der Türabschlussleiste 17 sind über Verbindungsflansche 41 schaumdicht mit der Türaußenwand 13 und der Türinnenwand 15 verbunden.
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Durch die Eingriffsöffnung 39 hindurch ist die, die Mulden-Rückwand bildende Seitenflanke 27 benutzerseitig frei einsehbar. Die Seitenflanke 27 ist daher vollflächig durch die Zierblende 23 überdeckt. Entsprechend kann eine gegebenenfalls minderwertig erscheinende Oberfläche des Grundkörpers 21 auf einfache Weise kaschiert werden. Für eine sichere Halterung der Zierblende 23 kann in der Seitenflanke 27 ein Zierblenden-Bett 43 vorgesehen sein, das um eine Materialstäke der Zierblende 23 derartig zurückgesetzt ist. Die Zierblende 23 kann in ihrem Zierblenden-Bett 43 über eine nicht näher dargestellte Klebeschicht dauerhaft eingelegt sein. Die so eingeklebte Zierblende 23 erstreckt sich gemäß der 2 vom Muldenboden 25 bis zur oberen Übergangskante 33. Der innerhalb der Griffmulde 19 verbleibende nicht überdeckte Oberflächenbereich des Grundkörpers 21 ist daher im Wesentlichen in der, hinter der Griffleiste 29 befindlichen Hinterschneidung 28 angeordnet, die jedoch Schatten wirft, die ein unmittelbares Einsehen der Grundkörper-Oberfläche innerhalb der Griffmulde 19 verhindern.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 3
- Gerätetüren
- 5
- Schwenkachse
- 7
- Trennspalt
- 9
- Hohlraum
- 11
- Wärmeisolierschaum
- 13
- Türaußenwand
- 15
- Türinnenwand
- 17
- Türabschlussleisten
- 19
- Griffmulden
- 21
- Grundkörper
- 23
- Zierblende
- 25
- Muldenboden
- 26, 27
- Seitenflanken
- 28
- Hinterschnitt
- 29
- Griffleiste
- 31
- Basisplatte
- 33
- Übergangskante
- 35
- Stirnwand
- 37
- Übergangskante
- 38
- Randsteg
- 39
- Eingriffsöffnung
- 41
- Verbindungsflansch
- 43
- Zierleisten-Bett
- h1, h2
- Bauhöhen
- Δh
- Höhenversatz
- l
- Grifflänge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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