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DE102010052080B4 - Haussignalanlage und Verfahren zum Betreiben einer solchen - Google Patents

Haussignalanlage und Verfahren zum Betreiben einer solchen Download PDF

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DE102010052080B4
DE102010052080B4 DE201010052080 DE102010052080A DE102010052080B4 DE 102010052080 B4 DE102010052080 B4 DE 102010052080B4 DE 201010052080 DE201010052080 DE 201010052080 DE 102010052080 A DE102010052080 A DE 102010052080A DE 102010052080 B4 DE102010052080 B4 DE 102010052080B4
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signal
wire
switching element
signal station
strand separator
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DE201010052080
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Inventor
Hartmut Wendt
Helmut Seifert
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Tcs Tuercontrolsysteme AG
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Haussignalanlage, insbesondere Gegensprechanlage, mit – einer ersten Signalstation (8), einer zweiten Signalstation (8) und wenigstens einer dritten Signalstation (8), – einem Bussystem (2), über das die erste Signalstation (8), die zweite Signalstation (8) und die wenigstens eine dritte Signalstation (8) zur Übermittlung von Kommunikationssignalen miteinander verbunden sind und mit dem sie ein Kommunikationsnetzwerk bilden, und – einer Spannungsquelle (14), gekennzeichnet durch wenigstens einen ersten Strangtrenner (10), der – im Bussystem (2) zwischen der Spannungsquelle (14) und der ersten Signalstation (8) angeordnet ist, – ein Schaltelement (34, 40, 56) aufweist, das in eine Durchlassstellung, in der die Kommunikationssignale an die erste Signalstation (8) geleitet werden, und in eine Fehlerstellung bringbar ist, in der ein Testsignal an die erste Signalstation (8) geleitet wird, – eine Fehlerdetektionseinrichtung umfasst, mit der eine Fehlfunktion in dem Kommunikationsnetzwerk detektierbar ist, wenn sich das Schaltelement (34, 40, 56) in der Durchlassstellung befindet, und mit der eine Fehlfunktion in einem Teil des Kommunikationssystems detektierbar ist, der von dem wenigstens einen Strangtrenner (10) aus der ersten Signalstation (8) zugewandt ist, wenn sich das Schaltelement (34, 40, 56) in der Fehlerstellung befindet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Haussignalanlage, insbesondere eine Gegensprechanlage, mit einer ersten Signalstation, einer zweiten Signalstation und wenigstens einer dritten Signalstation, einem Bussystem, über das die erste Signalstation, die zweite Signalstation und die wenigstens eine dritte Signalstation zur Übermittlung von Kommunikationssignalen miteinander verbunden sind und mit dem sie ein Kommunikationsnetzwerk bilden, und einer Spannungsquelle.
  • Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Haussignalanlage.
  • Aus der DE 195 48 744 C5 ist eine gattungsgemäße Haussignalanlage bekannt. Neben der traditionellen Funktion als Türklingel kann eine derartige Haussignalanlage beispielsweise mit einer Gegensprechanlage oder mit der Möglichkeit der Übertragung von Videosignalen ausgestattet sein. Eine Haussignalanlage kann jedoch auch eine hausinterne Kommunikationseinrichtung mit einer Mehrzahl angeschlossener Telefone oder Bildtelefone sein. Die erste Signalstation, die zweite Signalstation und die dritte Signalstation können beispielsweise identische Endgeräte, die beispielsweise in jeweils einer Wohnung eines Mehrparteienhauses sein. Auch die in diesem Fall an der Haustür des Mehrparteienhauses angeordnete Türstation wäre in diesem Fall eine der Signalstationen. Alle diese Signalstationen sind über ein Bussystem miteinander verbunden und können miteinander kommunizieren. Das Bussystem sowie die daran angeschlossenen Signalstationen bilden zusammen ein Kommunikationsnetzwerk, das Teil der Haussignalanlage ist. Über eine Spannungsquelle wird das Kommunikationsnetzwerk mit der benötigten elektrischen Energie versorgt.
  • Herkömmlicherweise sind alle Signalstationen parallel an ein Bussystem angeschlossen. Kommt es hier zu einer Fehlfunktion, beispielsweise einem Kurzschluss in einer der Signalstationen, wird durch diesen lokalen Kurzschluss das gesamte Kommunikationsnetzwerk funktionsuntüchtig. Dies ist insbesondere dann von Nachteil, wenn über dieses Netzwerk und über das darin enthaltene Bussystem Gefahrenmitteilungen, Alarmierungen oder Hilferufe gesendet werden sollen. In modernen Haussignalanlagen wird die Funktionalität einer Gefahrenalarmierung oftmals in eine Türsprechanlage integriert.
  • In verschiedenen Ländern sind inzwischen gesetzliche Regelungen getroffen worden, die die Funktionserhaltung und die Funktionalität einer derartigen Anlage beispielsweise im Brandfall oder in anderen Gefahrenfällen regeln. Hierbei ist es vorgesehen, dass fehlerhafte Anlagenteile von der restlichen Signalanlage des Hauses getrennt werden, so dass dieser restliche Anteil weiterhin funktionstüchtig bleibt. Dies ist nicht nur im Gefahrenfall wünschenswert, sondern auch beispielsweise bei Gegensprechanlagen in großen Mietshäusern oder großen internen Kommunikationsanlagen. Bei einer Haussignalanlage nach dem Stand der Technik würde die vollständige Türsprechanlage außer Betrieb gesetzt, wenn nur ein Endgerät, also eine der angeschlossenen Signalstationen, eine Fehlfunktion aufweist. In diesem Fall ist zwar leicht zu erkennen, dass ein Fehler vorliegt, da die Anlage außer Betrieb gesetzt ist, der Fehler kann jedoch nur schwer lokalisiert werden, so dass die Reparatur zeit- und damit kostenintensiv ist.
  • Aus der US 2005/0049754 A1 ist ein Netzwerk für eine Gebäudetechnik bekannt, bei dem unterschiedliche Geräte und Signalstationen in CAN-Netzwerkschleifen angeordnet sind. Diese CAN-Schleifen sind über eine andere Art Netzwerk, beispielsweise ein Ethernet, miteinander verbunden. Als Schnittstelle dienen dabei so genannte Brücken, die eine Netzwerkkommunikation zwischen den verschiedenen Netzwerkarten ermöglichen. Werden mehrere dieser Brücken redundant verwendet, ist es möglich, zwischen Funktionsstörungen des jeweiligen Gerätes und Unterbrechungen einzelner Netzwerkstränge innerhalb der CAN-Schleifen zu unterscheiden.
  • Aus der DE 103 24 437 A1 ist ein CAN-Bus-System bekannt, bei dem einzelne CAN-Teilnehmer vollkommen galvanisch von dem CAN-Bus-System abkoppelbar sind, so dass sie nur noch über eine gemeinsame Masseverbindung mit dem Netzwerk verbunden sind.
  • Die WO 01/92 045 A2 offenbart ein Verfahren zum Behandeln von einem fehlerhaften Gerät in einem Fahrzeugkommunikationsnetz. Dabei werden Testsignale an das zu überprüfende Gerät gesendet. Aus der Antwort des Gerätes auf diese Testsignale lassen sich der Funktionszustand und gegebenenfalls auch die Art eines aufgetretenen Fehlers bestimmen und entsprechend behandein.
  • Aus der DE 295 09 258 U1 ist eine Gegensprechanlage bekannt, bei der ein CAN-Feldbus Verwendung findet.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Haussignalanlage so weiter zu entwickeln, dass im Falle einer Fehlfunktion in einem Teil der Haussignalanlage dieser fehlerhafte Anteil von der Kommunikation von der restlichen Anlage getrennt und dieser restliche Anteil funktionstüchtig erhalten wird.
  • Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe durch eine gattungsgemäße Haussignalanlage, die sich durch wenigstens einen ersten Strangtrenner auszeichnet, der im Bussystem zwischen der Spannungsquelle und der ersten Signalstation angeordnet ist, ein Schaltelement aufweist, das in eine Durchlassstellung, in der die Kommunikationssignale an die erste Signalstation geleitet werden, und in eine Fehlerstellung bringbar ist, in der ein Testsignal an die erste Signalstation geleitet wird, und der eine Fehlerdetektionseinrichtung umfasst, mit der eine Fehlfunktion in dem Kommunikationsnetzwerk detektierbar ist, wenn sich das Schaltelement in der Durchlassstellung befindet, und mit der eine Fehlfunktion in einem Teil des Kommunikationssystems detektierbar ist, der von dem wenigstens einen ersten Strangtrenner aus der ersten Signalstation zugewandt ist, wenn sich das Schaltelement in der Fehlerstellung befindet.
  • Die Fehlerdetektionseinrichtung einer erfindungsgemäßen Haussignalanlage überwacht permanent oder in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Funktionsfähigkeit des Kommunikationsnetzwerkes. Befindet sich beispielsweise in einer der angeschlossenen Signalstationen eine Fehlfunktion, beispielsweise ein Kurzschluss, ist dies im gesamten Kommunikationsnetzwerk feststellbar. Sobald die Fehlerdetektionseinrichtung eine derartige Fehlfunktion detektiert hat, wird das Schaltelement aus einer Durchlassstellung, die die Kommunikation der ersten Signalstation mit dem Rest des Kommunikationsnetzwerkes ermöglicht, in die Fehlerstellung gebracht. In dieser Fehlerstellung ist es der Fehlerdetektionseinrichtung möglich, zu überprüfen, ob die ermittelte Fehlfunktion in dem Teil des Kommunikationssystems vorliegt, der von dem einen Strangtrenner aus gesehen der ersten Signalstation zugewandt ist. Sofern dies der Fall ist, bleibt das Schaltelement in der Fehlerstellung, so dass die erste Signalstation von der Kommunikation mit dem Rest des Kommunikationsnetzwerkes und insbesondere den übrigen Signalstationen abgeschnitten ist. Der verbleibende Rest des Kommunikationsnetzwerkes ist davon jedoch nicht betroffen und weiterhin funktionstüchtig. An einer zentralen Stelle kann beispielsweise über eine Anzeigeeinrichtung in Form eines Displays angezeigt werden, wo in der Haussignalanlage der Fehler aufgetreten ist. Natürlich sind auch andere Anzeigemöglichkeiten denkbar.
  • Sofern die Fehlerdetektionseinrichtung in dem Teil des Kommunikationsnetzwerkes, der der ersten Signalstation zugewandt ist, keinen Fehler feststellt, wird das Schaltelement von der Fehlerstellung wieder in die Durchlassstellung gebracht. Damit ist eine Kommunikation zwischen dem Rest des Kommunikationsnetzwerkes und der ersten Signalstation wieder möglich. Als besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, wenn jede der an das Kommunikationsnetzwerk der Haussignalanlage angeschlossenen Signalstationen über einen derartigen vorgeschalteten Strangtrenner verfügt.
  • In diesem Fall verfügt jeder der Strangtrenner über eine derartige Fehlerdetektionseinrichtung. Bei einer Fehlfunktion innerhalb des Kommunikationsnetzwerkes werden somit sämtliche Schaltelemente von der jeweiligen Durchlassstellung in die zugehörige Fehlerstellung gebracht, so dass die Kommunikation innerhalb des Kommunikationsnetzwerkes der Haussignalanlage vollständig zum Erliegen kommt. Da sich nun jedes der Schaltelemente in der Fehlerstellung befindet, ist es der jeweiligen Fehlerdektionseinrichtung eines jeden Strangtrenners möglich, zu überprüfen, ob die detektierte Fehlfunktion in dem Teil des Kommunikationsnetzwerkes vorliegt, der durch den jeweiligen Strangtrenner von der Kommunikation mit dem restlichen Teil des Kommunikationsnetzwerkes abgeschnitten wurde. Dies ist in der Regel nur für einen Strangtrenner der Fall, dessen Schaltelement in der Fehlerstellung verbleibt. Alle anderen Strangtrenner bzw. die darin enthaltenen Fehlerdetektionseinrichtungen werden in dem Teil des Kommunikationsnetzwerkes, der der jeweiligen Signalstation zugewandt ist, keine Fehlfunktion detektieren, so dass das Schaltelement von der Fehlerstellung wieder in die Durchlassstellung gebracht wird. Dadurch ist die Durchleitung der Kommunikationssignale aus dem Bussystem an die jeweilige Signalstation wieder möglich, so dass nur die Signalstation, in der die Fehlfunktion auftritt, vom Kommunikationsnetzwerk getrennt bleibt.
  • Erfindungsgemäß wird der Strangtrenner im Bussystem der Haussignalanlage angeordnet. Das bedeutet, dass sämtliche Kommunikationsdrähte, die für die Kommunikation zwischen den einzelnen Signalstationen der Haussignalanlage nötig sind, in den Strangtrenner hinein und wieder aus ihm herauslaufen. Die Anordnung kann beispielsweise in einer herkömmlichen Unterputzdose oder in bereits vorhandenen Installationskanälen im Innenbereich eines Gebäudes realisiert werden. Besondere klimatische Anforderungen an thermische Stabilitäten oder Umweltbedingungen sind bei der Verwendung in einem herkömmlichen Gebäude an den Strangtrenner selbst folglich nicht zu stellen. Um jedoch in einem Brandfall den Funktionserhalt des Strangtrenners und damit des intakten Teils des Kommunikationsnetzwerkes der Haussignalanlage sicherstellen zu können, kann über einen derartigen Strangtrenner beispielsweise ein Überstülpkasten oder eine sonstige Sicherung gegen Feuereinflüsse übergestülpt werden. Alternativ kann natürlich auch der Strangtrenner selbst in einem Gehäuse angeordnet sein, das den erwarteten Gefahrensituationen widersteht.
  • Herkömmliche Haussignalanlagen sind oftmals so aufgebaut, dass das Bussystem über eine Steigleitung verfügt, von der die Leitungen zu den einzelnen angeschlossenen Signalstationen abzweigen. Um hier zu gewährleisten, dass nur jeweils eine Signalstation durch einen Strangtrenner vom Kommunikationsnetzwerk, in diesem Fall also von der Steigleitung des Bussystems, abgetrennt wird, wird der Strangtrenner vorteilhafterweise zwischen der Steigleitung und der jeweiligen Signalstation angeordnet. Insbesondere kleinere Systeme werden jedoch auch in zentraler, sternförmiger Verdrahtung ausgeführt. In diesem Fall wird jeweils ein Strangtrenner in der Verbindung zwischen der Spannungsquelle und der jeweiligen Signalstation angeordnet.
  • Nachfolgend wird zur besseren Übersichtlichkeit eine Haussignalanlage beschrieben, die lediglich über einen Strangtrenner verfügt, der zwischen einer Steigleitung des Bussystems und der ersten Signalstation angeordnet ist. Natürlich gilt das Folgende jedoch auch für sternförmig verdrahtete Kommunikationsnetzwerke und Netzwerke, die mehrere Strangtrenner aufweisen. Es wird jedoch lediglich exemplarisch die Wirkungsweise des einen ersten Strangtrenners beschrieben.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Bussystem einen Gleichspannungsbus mit einem ersten Draht und einem zweiten Draht und die Fehlerdetektionseinrichtung umfasst eine Spannungserfassungsvorrichtung zum Erfassen einer elektrischen Spannung zwischen dem ersten Draht und dem zweiten Draht. Dabei ist der Strangtrenner eingerichtet, das Schaltelement in die Fehlerstellung zu bringen, wenn die erfasste elektrische Spannung außerhalb eines vorbestimmten Wertebereichs liegt. Dafür ist beispielsweise ein Mikrocontroller in dem Strangtrenner vorgesehen.
  • Ein Zweidraht-Gleichspannungsbussystem ist ein aus dem Stand der Technik bekanntes besonders einfaches Bussystem. Der erste Draht und der zweite Draht des Gleichspannungsbusses verlaufen in diesem Fall durch den Strangtrenner hindurch, so dass die in dem Strangtrenner angeordnete Fehlerdetektionseinrichtung, die eine Spannungserfassungsvorrichtung umfasst, die elektrische Spannung zwischen dem ersten Draht und dem zweiten Draht erfassen kann. Dies kann beispielsweise über einen Spannungsteiler oder eine andere herkömmliche Vorrichtung zur Erfassung der elektrischen Spannung geschehen.
  • Befindet sich nun in der ersten Signalstation, die von der Steigleitung des Bussystems aus hinter dem Strangtrenner angeordnet ist, eine Fehlfunktion, beispielsweise ein Kurzschluss, ist dies durch die erfasste Spannung detektierbar. Aber auch eine Überspannung oder eine Unterspannung zwischen dem ersten Draht und dem zweiten Draht des Gleichspannungsbusses kann so festgestellt werden. Beispielsweise kann es als Fehlfunktion gewertet werden, wenn die Spannung zwischen dem ersten Draht und dem zweiten Draht dauerhaft größer ist als 24,5 V oder dauerhaft kleiner ist als 18,0 V. Die gewählten Werte sind jedoch von den jeweiligen individuellen Eigenschaften der Haussignalanlage abhängig. befindet sich das Schaltelement in der Durchlassstellung detektiert die Fehlerdetektionseinrichtung die genannten Fehlfunktionen im gesamten Kommunikationsnetzwerk. Auch wenn eine andere als die erste Signalstation eine Fehlfunktion aufweist, wird das Schaltelement des Strangtrenners folglich in die Fehlerstellung gebracht.
  • Wird eine derartige Fehlfunktion festgestellt, während sich das Schaltelement des Strangtrenners in der Durchlassstellung befindet, kann daher nur detektiert werden, dass eine Fehlfunktion vorliegt, nicht jedoch in welchem Teil des Kommunikationssystems. Daher wird, sobald eine derartige Fehlfunktion detektiert wurde, das Schaltelement in die Fehlerstellung gebracht. Dadurch wird ein Testsignal an die erste Signalstation geleitet, mit dem feststellbar ist, ob die ermittelte Fehlfunktion in der ersten Signalstation bzw. der Zuleitung dorthin vorliegt oder nicht. Befinden sich auf der der ersten Signalstation zugewandten Seite des Strangtrenners weitere Elemente, werden auch diese auf eine Fehlfunktion hin untersucht. Es kann jedoch nur festgestellt werden, ob sich in diesem Teil des Kommunikationsnetzwerks eine Fehlfunktion befindet. Wo genau dies der Fall ist, kann nicht ermittelt werden. Daher ist es zumeist sinnvoll, für jede Signalstation einen eigenen Strangtrenner vorzusehen.
  • Wird mit dem Testsignal ermittelt, dass die Fehlfunktion in diesem Bereich des Kommunikationsnetzwerkes vorliegt, bleibt das Schaltelement in der Fehlerstellung. Die erste Signalstation bleibt damit von der Kommunikation mit dem Rest des Kommunikationsnetzwerkes getrennt, während der Rest des Kommunikationsnetzwerkes weiterhin funktionstüchtig ist. Über eine Anzeigevorrichtung, beispielsweise eine Warnlampe, kann an einer zentralen Position oder beispielsweise an der betroffenen ersten Signalstation ein Hinweis gegeben werden, dass in dem von dem Strangtrenner abgetrennten Teil des Kommunikationsnetzwerkes die Fehlfunktion vorliegt. Über bestimmte Abfolgen von Blinksignalen oder anderen Nachrichtenformen kann auch übermittelt werden, um welche Art von Fehlfunktion, im vorliegenden Beispiel also Kurzschluss, Über- oder Unterspannung, es sich handelt.
  • Vorteilhafterweise schaltet das Schaltelement in der Fehlerstellung einen elektrischen Widerstand in Serie mit der ersten Signalstation. Befindet sich in der Zuleitung zu der ersten Signalstation beispielsweise ein Kurzschluss, wird dieser durch das Hinzuschalten eines weiteren elektrischen Widerstandes behoben. Die elektrische Spannung, die im Normalfall an der Signalstation abfallen sollte, fällt nun an dem zugeschalteten elektrischen Widerstand ab. Der durch die Signalstation fließende Strom wird dadurch deutlich reduziert. Eine besonders einfache Möglichkeit, eine derartige Schaltung vorzusehen, ist ein durch den elektrischen Widerstand überbrückter Schalter, der geöffnet wird, sobald das Schaltelement in die Fehlerstellung gebracht wird. Wird die Fehlerdetektionseinrichtung des Strangtrenners auf der der Signalstation zugewandten Seite dieses Schaltelementes angeordnet, ist über die Fehlerdetektionseinrichtung erfassbar, ob die detektierte Fehlfunktion in dem Bereich des Kommunikationsnetzwerkes vorliegt, der der ersten Signalstation zugewandt ist. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der Schalter des Schaltelementes wieder geschlossen werden und der elektrische Widerstand so aus dem Stromkreis entfernt werden. In diesem Fall werden statt des Testsignals wieder die Kommunikationssignale an die erste Signalstation gesendet.
  • Alternativ dazu kann der Strangtrenner auch eine Gleichstromquelle aufweisen. Dann trennt das Schaltelement in der Fehlerstellung die erste Signalstation vom Gleichspannungsbus und leitet einen Gleichstrom aus der Gleichstromquelle zur ersten Signalstation. Auch dadurch wird lediglich ein Testsignal, in diesem Fall ein Testgleichstrom, zur Signalstation geleitet, über das feststellbar ist, ob die detektierte Fehlfunktion in diesem Bereich des Kommunikationsnetzwerkes vorliegt oder nicht.
  • Zur Energieversorgung des Strangtrenners kann eine weitere Gleichspannungsleitung vorgesehen sein. Insbesondere kann die Energieversorgung über diese weitere Leitung und den ersten Draht oder den zweiten Draht des Gleichstrombusses erfolgen. Vorteilhafterweise ist im Strangtrenner eine weitere Fehlerdetektionseinrichtung vorgesehen, die ebenfalls eine Spannungserfassungsvorrichtung aufweist, die nun jedoch die elektrische Spannung zwischen der zur Speisung benötigten zusätzlichen Leitung und dem ersten Draht bzw. dem zweiten Draht des Gleichspannungsbusses erfasst. Auch hier kann bei der Detektion einer Fehlfunktion das Schaltelement des Strangtrenners in eine Fehlerposition gebracht werden, die analog zu dem oben Beschriebenen funktioniert. Auch hier kann dann geprüft werden, ob die detektierte Fehlfunktion in dem Teil des Kommunikationsnetzwerkes vorliegt, das vom Strangtrenner aus gesehen der ersten Signalstation zugewandt ist.
  • Das Bussystem einer Haussignalanlage kann auch ein Wechselstrombus mit einem dritten Draht und einem vierten Draht umfassen. Dabei ist die Bezeichnung dritter Draht und vierter Draht lediglich als Benennung der Drähte zu verstehen. Es muss nicht in jedem Fall auch ein erster Draht und ein zweiter Draht für einen Gleichstrombus vorhanden sei. Es ist auch denkbar, dass das Bussystem lediglich einen Wechselstrombus mit einem dritten Draht und einem vierten Draht umfasst. Die Fehlerdetektionseinrichtung umfasst in diesem Fall wenigstens einen Komparator zum Bestimmen des Vorzeichens der elektrischen Spannung zwischen diesem dritten Draht und dem vierten Draht. Dabei ist der Strangtrenner eingerichtet, das Schaltelement in die Fehlerstellung zu bringen, wenn sich das bestimmte Vorzeichen in einer vorbestimmten Zeitspanne nicht ändert. Insbesondere zur Übertragung von Videosignalen wird ein Wechselstrombus verwendet. Das Vorzeichen der zwischen dem dritten Draht und dem vierten Draht anliegenden elektrischen Spannung wechselt dabei ständig als Funktion der Zeit. Durch den Komparator kann dieses Vorzeichen permanent oder in regelmäßigen Abständen bestimmt werden. Sobald sich das Vorzeichen über eine vorbestimmte Zeitspanne nicht mehr ändert, liegt eine Fehlfunktion vor. Diese kann beispielsweise in einem Kurzschluss des dritten Drahtes mit dem vierten Draht oder, sofern sowohl ein Wechselstrombus als auch ein Gleichstrombus vorliegt, auch in einem Kurzschluss zwischen dem dritten Draht oder dem vierten Draht des Wechselstrombusses mit einem der Drähte, die zur Stromversorgung des Strangtrenners oder für den Gleichstrombus vorgesehen sind, bestehen. In diesem Fall wird das Schaltelement in die Fehlerstellung gebracht, so dass ein Testsignal zur ersten Signalstation geleitet wird, um festzustellen, ob die Fehlfunktion in dem durch den Strangtrenner abgetrennten Bereich des Kommunikationsnetzwerkes vorliegt.
  • Der Strangtrenner umfasst vorteilhafterweise einen Signalgeber und das Schaltelement trennt in der Fehlerstellung die erste Signalstation vom Wechselstrombus und leitet ein Testsignal aus dem Signalgeber zur ersten Signalstation. Mit diesem kann dann festgestellt werden, ob die Fehlfunktion weiterhin detektierbar ist. In diesem Fall liegt sie in dem abgetrennten Teil des Kommunikationsnetzwerkes vor, so dass das Schaltelement des Strangtrenners in der Fehlerstellung verbleibt. Wird jedoch mit dem Testsignal aus dem Signalgeber keine Fehlfunktion mit der Fehlerdetektionseinrichtung detektiert, liegt in dem vom Strangtrenner abgetrennten Teil des Kommunikationsnetzwerkes keine Fehlfunktion vor, so dass das Schaltelement wieder in die Durchlassstellung gebracht wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst der Strangtrenner zwei identische Fehlerdetektionseinrichtungen, von denen jeweils eine vor und eine hinter dem Schaltelement in dem Bussystem angeordnet sind. Auf diese Weise lässt sich besonders einfach realisieren, dass für den Fall, dass sich das Schaltelement in der Fehlerstellung befindet, auch eine Fehlerdetektion in dem dann abgetrennten Teil des Kommunikationsnetzwerkes stattfinden kann.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn zwischen jeder Signalstation und der Spannungsquelle ein Strangtrenner angeordnet ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer beschriebenen Haussignalanlage zeichnet sich dadurch aus, dass das Schaltelement des Strangtrenners bzw. eines jeden Strangtrenners, in die Fehlerstellung gebracht wird, sobald die Fehlerdetektionseinrichtung eine Fehlfunktion im Kommunikationsnetzwerk detektiert. Das Schaltelement des Strangtrenners wird in die Durchlassstellung gebracht, wenn die Fehlerdetektionseinrichtung keine Fehlfunktion in dem Teil des Kommunikationsnetzwerkes detektiert, der von dem Strangtrenner aus der ersten Signalstation zugewandt ist.
  • Bevorzugt befindet sich beim Einschalten der Haussignalanlage das Schaltelement des Strangtrenners in der Fehlerstellung und wird erst in die Durchlassstellung gebracht, wenn die Fehlerdetektionseinrichtung keine Fehlfunktion in dem Teil des Kommunikationsnetzwerkes detektiert, der vom Strangtrenner aus der ersten Signalstation zugewandt ist.
  • Mit einer erfindungsgemäßen Haussignalanlage ist es folglich möglich, bei einer Fehlfunktion, die nur in einem Teil des Kommunikationsnetzwerkes der Haussignalanlage vorliegt, den fehlerhaften Teil des Kommunikationsnetzwerkes von der Kommunikation abzutrennen. Dabei ist es möglich, beispielsweise über eine Anzeigevorrichtung an einer zentralen Stelle anzuzeigen, welcher Teil des Kommunikationsnetzwerkes die Fehlfunktion aufweist und in gewissen Grenzen sogar, um welche Fehlfunktionen es sich handelt. Der Rest des Kommunikationsnetzwerkes bleibt dabei funktionsfähig.
  • Mit Hilfe einer Zeichnung wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Es zeigt
  • 1 – die schematische Darstellung einer Haussignalanlage gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung und
  • 2 – ein schematisches Blockschaltbild eines Strangtrenners für eine Haussignalanlage gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 1 zeigt die schematische Darstellung einer Haussignalanlage gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Die Haussignalanlage verfügt über ein Bussystem 2, das eine Steigleitung 4 umfasst, von der Zuleitungen 6 zu Signalstationen 8 abzweigen. In den in 1 oberen drei Zuleitungen 6 befindet sich jeweils ein Strangtrenner 10. Sowohl die Steigleitung 4 als auch die Zuleitungen 6 umfassen jeweils drei Drähte, von denen zwei beispielsweise einen Gleichstrombus bilden und der Dritte für eine Energieversorgung der Strangtrenner 10 vorgesehen sein kann.
  • An das Bussystem 2 ist ein Steuer- und Versorgungsgerät 12 angeschlossen, das über eine Spannungsquelle 14, die in 1 nur schematisch angedeutet ist, verfügt.
  • An das Steuer- und Versorgungsgerät 12 können weitere technische Geräte, beispielsweise ein Türöffner 16 angeschlossen sein.
  • In 1 ist eine Haussignalanlage gezeigt, bei der nicht jede Signalstation 8 über einen eigenen Strangtrenner 10 verfügt. Die in 1 unterste Signalstation 8, die hier in Form der Außenstation ausgebildet ist, also bei beispielsweise einem Mehrfamilienhaus das Element der Haussignalanlage darstellt, das an der Haustür angeordnet ist, verfügt in ihrer Zuleitung 6 nicht über einen Strangtrenner 10. Dies ist im vorliegenden Fall eine sinnvolle Lösung, da eine Haussignalanlage, wie sie in 1 schematisch dargestellt ist, im Wesentlichen eine Gegensprechanlage für einen Mehrparteienhaus ist. Für den Fall, dass die Außenstation an der Haustür eine Fehlfunktion aufweist und ausfällt, ist die gesamte Haussignalanlage nicht mehr sinnvoll einsetzbar, so dass ein Abtrennen dieser untersten Signalstation 8 vom Kommunikationssystem und dem Bussystem 2 wenig sinnvoll erscheint.
  • In 1 ist ein optionales Paneel 18 gezeigt, das für Gefahrendurchsagen verwendet werden kann. Zudem können hier auch Anzeigeelemente vorgesehen sein, über die schnell und einfach erkennbar ist, in welchem Teil des Kommunikationsnetzwerkes der Haussignalanlage die Fehlfunktion vorliegt. Jeder Strangtrenner 10 ist im in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel zwischen der Spannungsquelle 14 und einer Signalstation 8 angeordnet. Er überwacht somit einen Teil des Kommunikationsnetzwerkes, der aus einem überwachten Busabschnitt 20 und der jeweiligen Signalstation 8 besteht. In 1 ist zu erkennen, dass auch unterschiedliche Signalstationen 8 in einer einzigen Haussignalanlage verwendet werden können. Alle diese Signalstationen 8 sind über das Bussystem 2 miteinander verbunden und bilden mit ihm das Kommunikationsnetzwerk.
  • 2 zeigt ein vereinfachtes Blockschaltbild eines Strangtrenners 10 für eine Haussignalanlage gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. An der in 2 linken Seite des Blockschaltbildes verfügt der Strangtrenner 10 über eine Eingangsklemme 22 zur Verbindung mit dem Bussystem 2 der Haussignalanlage. Auf der rechten Seite in 2 befindet sich eine Ausgangsklemme 24 zur Verbindung mit dem überwachten Busabschnitt 20. Sowohl die Eingangsklemme 22 als auch die Ausgangsklemme 24 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel mit jeweils sechs Einzelklemmen versehen, die jeweils zur Aufnahme eines Drahtes ausgebildet sind. Das Bussystem 2, für das der in 2 schematisch gezeigte Strangtrenner 10 vorgesehen ist, verfügt dabei über einen Gleichspannungsbus mit einem ersten Draht 26 und einem zweiten Draht 28. Über einen ersten Spannungsteiler 30 kann die Busspannung auf dem Gleichspannungsbus, also die Spannung zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28 überwacht werden. Das gemessene oder erfasste Signal wird an einen Mikrocontroller 32 zur Verarbeitung gesendet. Sobald die zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28 erfasste Spannung außerhalb eines vorbestimmten Wertebereichs liegt, also beispielsweise größer ist als 24,5 V oder kleiner als 18 V, wird ein erstes Schaltelement 34 betätigt. Wie in 2 schematisch dargestellt handelt es sich dabei um einen Schalter, der von einem ersten ohmschen Widerstand 35 überbrückt wird. Wird nun über den ersten Spannungsteiler 30 bei der Bestimmung der Spannung zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28 eine Fehlfunktion festgestellt, liegt beispielsweise ein Kurzschluss zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28 vor, betätigt der Mikrocontroller 32 das erste Schaltelement 34 und bringt das Schaltelement von der Durchlassstellung, also dem geschlossenen Schalter, in die Fehlerstellung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass in den ersten Draht 26 der erste ohmsche Widerstand 35 geschaltet wird. Dieser ist in nun Serie mit dem Endgerät, also der Signalstation 8, geschaltet. Durch den sich nun im ersten Draht 26 befindlichen ersten ohmschen Widerstand 35 wird der Stromfluss deutlich reduziert, so dass nur noch ein Testsignal, also ein geringerer Strom, das Endgerät, also die Signalstation 8, erreicht. Über den ersten Spannungsteiler 30, der im in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel Teil der Fehlerdetektionseinrichtung ist, kann nun festgestellt werden, ob der Kurzschluss oder die Fehlfunktion, die detektiert wurde, sich in 2 rechts vom Strangtrenner 10 befindet. Sofern dies nicht der Fall ist, wird das erste Schaltelement 34 von der Fehlerstellung wieder in die Durchlassstellung gebracht.
  • In 2 oberhalb des ersten Drahtes 26 befindet sich ein zusätzlicher Draht 36. Über den zusätzlichen Draht 36 und den zweiten Draht 28 erfolgt die Stromversorgung des Strangtrenners 10. Diese kann alternativ dazu natürlich auch über den zusätzlichen Draht 36 und den ersten Draht 26 erfolgen. Über einen zweiten Spannungsteiler 38 kann die Spannung zwischen dem zusätzlichen Draht 36 und dem zweiten Draht 28 bestimmt werden. Sofern hier eine Fehlfunktion festgestellt wird, wird vom Mikrocontroller 32 ein zweites Schaltelement 40 betätigt. Dieses ist im in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel von einem zweiten ohmschen Widerstand 41 überbrückt. Wird das zweite Schaltelement 40 in die Fehlerstellung gebracht, wird folglich der zweite ohmsche Widerstand 41 in Serie mit der Signalstation 8 geschaltet, wodurch der Stromfluss durch den zweiten Draht 28 reduziert wird. In 2 ist schematisch zudem eine Busankopplung 42 sowie eine Versorgungsschaltung 44 zur Versorgung der Gerätekomponenten dargestellt.
  • Durch den ersten Spannungsteiler 30 und dem zweiten Spannungsteiler 38 können folglich ein Kurzschluss zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28, zwischen dem zweiten Draht 28 und dem zusätzlichen Draht 36 und zwischen dem ersten Draht 26 und dem zusätzlichen Draht 36 bestimmt und detektiert werden. Zudem kann eine Überspannung und eine Unterspannung zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28 oder dem zusätzlichen Draht 36 und dem zweiten Draht 28 bestimmt werden. So kann es beispielsweise als Fehlfunktion angesehen werden, wenn die Spannung zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28 größer als 24,5 V oder kleiner als 18 V ist. Genauso kann es als Fehler angesehen werden, wenn die Spannung zwischen dem zweiten Draht 28 und dem zusätzlichen Draht 36 größer ist als 28 V und kleiner als 15 V.
  • Die genannten Fehler sind jedoch nicht nur detektierbar, sondern durch die verschiedenen Werte, die der erste Spannungsteiler 30 und der zweite Spannungsteiler 38 als Messwerte liefern und aus denen die jeweils anliegende Spannung erfasst werden kann, auch voneinander unterscheidbar. Dies kann beispielsweise durch Anzeigeelemente deutlich gemacht werden. Ein derartiges Anzeigeelement kann beispielsweise eine integrierte optische Fehleranzeige sein, die am Strangtrenner 10 angeordnet ist und über die der detektierte Fehler visualisiert werden kann. Dies kann beispielsweise durch ein mehrfaches Aufblinken einer Signaleinrichtung, beispielsweise einer LED, die beispielsweise rot sein kann, geschehen. Dabei bleibt die optische Fehleranzeige vorzugsweise so lange aktiv, bis der Fehler beseitigt wurde.
  • Sobald einer der genannten Fehler durch den ersten Spannungsteiler 30 oder den zweiten Spannungsteiler 38 detektiert wurde, wird das erste Schaltelement 34 bzw. das zweite Schaltelement 40 von der Durchlassstellung in die Fehlerstellung gebracht. Durch die Anordnung des ersten Spannungsteilers 30 und des zweiten Spannungsteilers 38 in 2 rechts vom ersten Schaltelement 34 bzw. zweiten Schaltelement 40 ist es nunmehr möglich, mit dem Testsignal, das vom Strangtrenner 10 zur jeweiligen Signalstation geleitet wird, festzustellen, ob die detektierte Fehlfunktion in dem Bereich rechts des Strangtrenners 10 vorliegt oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das erste Schaltelement 34 bzw. das zweite Schaltelement 40 umgehend wieder in die Durchlassstellung gebracht.
  • In einer Haussignalanlage gemäß 1 wird folglich beim Auftreten einer Fehlfunktion jeder Strangtrenner 10 zunächst das erste Schaltelement 34 oder das zweite Schaltelement 40 in die Fehlerstellung bringen. Alle Strangtrenner, deren Signalstation jedoch fehlerfrei funktioniert, werden die Schaltelemente 34, 40 umgehend wieder in die Durchlassstellung bringen, so dass nur das mit der Fehlfunktion behaftete Gerät von der Kommunikation über das Bussystem 2 abgeschnitten bleibt.
  • Neben der Überwachung der Spannung besteht insbesondere zwischen dem ersten Draht 26 und dem zweiten Draht 28 die Möglichkeit, über eine eingebaute Empfangsschaltung für das Bussystem weitere Fehler zu erkennen. So kann über diesen Weg beispielsweise auch ein Kurzschluss zwischen dem ersten Draht 26 und dem zusätzlichen Draht 36 bestimmt werden, ohne dass die zwischen den beiden Drähten liegende Spannung direkt gemessen oder erfasst würde. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn die Versorgungsspannung am zusätzlichen Draht 36 beispielsweise durch den ohmschen Widerstand der Zuleitung, im Toleranzbereich der Busspannung liegt und somit die Überspannungserkennung für den entsprechenden Ausgang nicht anspricht. In diesem Fall schalten zunächst alle angeschlossenen Strangtrenner 10 ihre Teilanlagen ab, nach kurzer Zeit schalten aber die nicht betroffenen Strangtrenner 10 ihre fehlerfreien Teilanlagen wieder zu, während die betroffene Teilanlage abgeschaltet bleibt.
  • Der in 2 schematisch dargestellte Strangtrenner umfasst zusätzlich einen Wechselstrombus mit einem dritten Draht 46 und einem vierten Draht 48. Zudem wird in 2 noch eine Versorgungsmasse 50 durchgeschliffen. Über den dritten Draht 46 und dem vierten Draht 48 werden insbesondere Videosignale übertragen. Dies kann beispielsweise in modernen Gegensprechanlagen geschehen, in denen an der Haustür eines Mehrparteienhauses eine Kamera angeordnet ist, so dass die Person in einer Wohnung, deren Türklingel betätigt wurde, die klingelnde Person zunächst ansehen kann, bevor sie sich entscheidet, die Tür zu öffnen oder geschlossen zu lassen.
  • Im Strangtrenner 10, wie er in 2 schematisch dargestellt ist, ist ein erster Komparator 52 und ein zweiter Komparator 54 zur Überwachung der Videosignale vorgesehen. Mit beiden Komparatoren 52, 54 wird geprüft, ob das Potential des dritten Drahtes 46 und des vierten Drahtes 48 schwankt. Dies sollte im Normalzustand in einem Bereich von etwa 0,25 V geschehen. Der Ausgang des Komparators, der mit dem Mikrocontroller 32 verbunden ist, wechselt in diesem Fall ständig den Pegel. Findet mal kein Pegelwechsel statt, weil beispielsweise der dritte Draht 46 und der vierte Draht 48 kurzgeschlossen oder mit einem festen Potential verbunden sind, so wird dies als Fehlfunktion erkannt. Damit dies nicht auch dann passiert, wenn gar kein Videosignal am dritten Draht 46 und am vierten Draht 48 anliegt, ist der erste Komparator 52 in der Nähe der Eingangsklemme 22 angeordnet, der eine Zuschaltung nur dann ermöglicht, wenn auch ein Videosignal vorhanden ist. Sofern eine Fehlfunktion durch die Komparatoren 52, 54 festgestellt wird, wird ein drittes Schaltelement 56 betätigt und sowohl der dritte Draht 46 als auch der vierte Draht 48 getrennt. Der Strangtrenner 10 verfügt über einen Signalgeber 58, der ein Testsignal über den dritten Draht 46 und den vierten Draht 48 an die sich rechts vom in 2 gezeigten Strangtrenner befindliche Signalstation sendet. Über den zweiten Komparator 54 kann dann geprüft werden, ob die detektierte Fehlfunktion in diesem Bereich des Kommunikationsnetzwerkes vorliegt oder nicht. Durch die Komparatoren 52, 54 kann sowohl ein Kurzschluss zwischen dem dritten Draht 46 und dem vierten Draht 48 als auch ein Kurzschluss zwischen dem dritten Draht 46 oder dem vierten Draht 48 mit einem der anderen Drähte 26, 28, 36, 50 festgestellt werden. Da sich bei allen diesen Fehlern jedoch der Pegel der Komparatoren 52, 54 nicht mehr ändert, können diese Fehler nicht voneinander unterschieden werden.
  • Dadurch, dass im Fehlerfall der Strangtrenner 10 zyklisch prüft, ob der jeweils detektierte Fehler beseitigt wurde, wird die jeweilige Zuleitung 6 bzw. die daran angeschlossene Signalstation 8 automatisch wieder mit der Anlage verbunden, sobald die Fehlfunktion behoben wurde.
  • Beim Einschalten der Haussignalanlage oder auch nur eines Strangtrenners 10 oder beim Reset des Strangtrenners 10 sind zunächst alle Schaltelemente 34, 40, 56 in der Fehlerstellung. Über das Bussystem 2 werden nur Testsignale an die Signalstationen 8 versendet, um festzustellen, ob alle Signalstationen 8 fehlerfrei arbeiten. Erst dann werden nach und nach die Schaltelemente 34, 40, 56 der einzelnen Strangtrenner 10 in die Durchlassstellung gebracht, so dass die Signalstationen mit den Kommunikationssignalen versorgt werden können. Dabei wird vorteilhafterweise zunächst das zweite Schaltelement 40 in die Durchlassstellung gebracht. Ändert sich dabei die Spannung am Ausgang des zusätzlichen Drahtes 36 nicht, wird der Einschaltvorgang sofort abgebrochen. Erst wenn kein Fehler festgestellt wird, wird nun das erste Schaltelement 34 in die Durchlassstellung gebracht.
  • Die noch getrennten Videoausgänge des dritten Drahtes 46 und des vierten Drahtes 48 werden zunächst vom Mikrocontroller mit mehreren Testsignalen mehrfach umgeschaltet, die auch ein mehrfaches Umschalten des zweiten Komparators 54 an der Ausgangsklemme 24 zur Folge haben, sofern keine Fehlfunktion vorliegt. Wird nun auch über den ersten Komparator 52 ein differenzielles Videosignal detektiert, schaltet also der Komparator mehrfach um, werden nun auch der dritte Draht 46 und der vierte Draht 48 durch Bringen des dritten Schaltelementes 56 in die Durchlassstellung zur Signalstation 8 durchgeschaltet. Wird jedoch beim Einschalten oder beim Wiedereinschalten eine Fehlfunktion detektiert, meldet ein Strangtrenner 10 diesen Fehler über ein dafür vorgesehenes Protokoll.
  • Insbesondere wenn auch Videosignale übertragen werden sollen, kann dabei die Videofunktion auf eine separate Leiterplatte ausgegliedert werden, die dann auf die Hauptleiterplatte in dem Strangtrenner 10 gesteckt werden kann. So kann eine im Wesentlichen der Standardversion entsprechende Leiterplatte verwendet werden, wodurch der Produktionsaufwand reduziert wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 2
    Bussystem
    4
    Steigleitung
    6
    Zuleitung
    8
    Signalstation
    10
    Strangtrenner
    12
    Steuer- und Versorgungsgerät
    14
    Spannungsquelle
    16
    Türöffner
    18
    Paneel
    20
    überwachter Busabschnitt
    22
    Eingangsklemme
    24
    Ausgangsklemme
    26
    erster Draht
    28
    zweiter Draht
    30
    erster Spannungsteiler
    32
    Mikrocontroller
    34
    erstes Schaltelement
    35
    erster ohmscher Widerstand
    36
    zusätzlicher Draht
    38
    zweiter Spannungsteiler
    40
    zweites Schaltelement
    41
    zweiter ohmscher Widerstand
    42
    Busankopplung
    44
    Versorgungsschaltung
    46
    dritter Draht
    48
    vierter Draht
    50
    Versorgungsmasse
    52
    erster Komparator
    54
    zweiter Komparator
    56
    drittes Schaltelement
    58
    Signalgeber

Claims (10)

  1. Haussignalanlage, insbesondere Gegensprechanlage, mit – einer ersten Signalstation (8), einer zweiten Signalstation (8) und wenigstens einer dritten Signalstation (8), – einem Bussystem (2), über das die erste Signalstation (8), die zweite Signalstation (8) und die wenigstens eine dritte Signalstation (8) zur Übermittlung von Kommunikationssignalen miteinander verbunden sind und mit dem sie ein Kommunikationsnetzwerk bilden, und – einer Spannungsquelle (14), gekennzeichnet durch wenigstens einen ersten Strangtrenner (10), der – im Bussystem (2) zwischen der Spannungsquelle (14) und der ersten Signalstation (8) angeordnet ist, – ein Schaltelement (34, 40, 56) aufweist, das in eine Durchlassstellung, in der die Kommunikationssignale an die erste Signalstation (8) geleitet werden, und in eine Fehlerstellung bringbar ist, in der ein Testsignal an die erste Signalstation (8) geleitet wird, – eine Fehlerdetektionseinrichtung umfasst, mit der eine Fehlfunktion in dem Kommunikationsnetzwerk detektierbar ist, wenn sich das Schaltelement (34, 40, 56) in der Durchlassstellung befindet, und mit der eine Fehlfunktion in einem Teil des Kommunikationssystems detektierbar ist, der von dem wenigstens einen Strangtrenner (10) aus der ersten Signalstation (8) zugewandt ist, wenn sich das Schaltelement (34, 40, 56) in der Fehlerstellung befindet.
  2. Haussignalanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Bussystem (2) einen Gleichspannungsbus mit einem ersten Draht (26) und einem zweiten Draht (28) umfasst und die Fehlerdetektionseinrichtung eine Spannungserfassungsvorrichtung (30) zum Erfassen der elektrischen Spannung zwischen dem ersten Draht (26) und dem zweiten Draht (28) umfasst, wobei der Strangtrenner (10) eingerichtet ist, das Schaltelement (34) in die Fehlerstellung zu bringen, wenn die erfasste elektrische Spannung außerhalb eines vorbestimmten Wertebereichs liegt.
  3. Haussignalanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltelement (34) in der Fehlerstellung einen elektrischen Widerstand (35) in Serie mit der ersten Signalstation (8) schaltet.
  4. Haussignalanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Strangtrenner (10) eine Gleichstromquelle umfasst und das Schaltelement (34) in der Fehlerstellung die erste Signalstation (8) vom Gleichspannungsbus trennt und einen Gleichstrom aus der Gleichstromquelle zur ersten Signalstation (8) leitet.
  5. Haussignalanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bussystem 2 einen Wechselstrombus mit einem dritten Draht (46) und einem vierten Draht (48) und die Fehlerdetektionseinrichtung wenigstens einen Komparator (52, 54) zum Bestimmen des Vorzeichens der elektrischen Spannung zwischen dem dritten Draht (46) und dem vierten Draht (48) umfasst, wobei der Strangtrenner (10) eingerichtet ist, das Schaltelement (56) in die Fehlerstellung zu bringen, wenn sich das bestimmte Vorzeichen in einer vorbestimmten Zeitspanne nicht ändert.
  6. Haussignalanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Strangtrenner (10) einen Signalgeber (58) umfasst und das Schaltelement (56) in der Fehlerstellung die erste Signalstation (8) vom Wechselstrombus trennt und ein Testsignal aus dem Signalgeber (58) zur ersten Signalstation (8) leitet.
  7. Haussignalanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strangtrenner (10) zwei identische Fehlerdetektionseinrichtungen umfasst, von denen jeweils eine vor und eine hinter dem Schaltelement (56) in dem Bussystem angeordnet sind.
  8. Haussignalanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen jeder Signalstation (8) und der Spannungsquelle (14) ein Strangtrenner (10) angeordnet ist.
  9. Verfahren zum Betreiben einer Haussignalanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltelement (34, 40, 56) des Strangtrenners (10) in die Fehlerstellung gebracht wird, sobald die Fehlerdetektionseinrichtung eine Fehlfunktion im Kommunikationsnetzwerk detektiert und das Schaltelement (34, 40, 56) des Strangtrenners (10) wieder in die Durchlassstellung gebracht wird, wenn die Fehlerdetektionseinrichtung keine Fehlfunktion in dem Teil des Kommunikationsnetzwerkes detektiert, der von dem Strangtrenner (10) aus der ersten Signalstation (8) zugewandt ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einschalten der Haussignalanlage oder des Strangtrenners (10) sich das Schaltelement (34, 40, 56) des Strangtrenners (10) in der Fehlerstellung befindet, und erst in die Durchlassstellung gebracht wird, wenn die Fehlerdetektionseinrichtung keine Fehlfunktion in dem Teil des Kommunikationsnetzwerks detektiert, der von dem Strangtrenner (10) aus der ersten Signalstation (8) zugewandt ist.
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