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Die Erfindung betrifft einen Griff für ein Hausgerät mit einem Trägerteil.
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Hausgeräte sind in vielfältiger Ausgestaltung bekannt. So weisen beispielsweise Backöfen oder aber auch Geschirrspüler, Kühlschränke oder Gefriertruhen oder dergleichen Türen auf, an denen ein Griff angeordnet ist. Beispielsweise sind diese Türen zum Verschließen eines Garraums oder zum Verschließen eines Lagerraums für Lebensmittel oder zum Verschließen eines Reinigungsraums für Geschirr vorgesehen.
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Bei herkömmlichen Griffen sind diese typspezifisch ausgebildet oder es ist praktisch für jeden Hausgerätetyp ein individueller Griff vorzusehen und zu fertigen. Dies ist äußerst kostenintensiv.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Griff für ein Hausgerät zu schaffen, dessen Ausgestaltung variabler ist.
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Diese Aufgabe wird durch einen Griff, welcher die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, gelöst.
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Ein erfindungsgemäßer Griff für ein Hausgerät umfasst ein Trägerteil. Darüber hinaus umfasst der Griff ein zum Trägerteil separates Profilteil, welches an dem Trägerteil angeordnet ist und zumindest bereichsweise das Trägerteil abdeckt. Der Griff wird somit zumindest aus zwei einzelnen Teilelementen zusammengesetzt, wodurch eine Variabilität in der Variantenausgestaltung eines Griffs ermöglicht ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Trägerteil zur kompatiblen Anbringung von einem ersten und einem zum ersten unterschiedlichen zweiten Profilteil ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass mit quasi einem einzigen Trägerteil unterschiedliche Grifftypen gebildet werden können, indem dieses Trägerteil einmal mit einem ersten Profilteil zusammengebaut wird und zur Erzeugung eines zweiten Grifftyps dieses Trägerteil mit einem anderen zweiten Profilteil zusammengebaut wird. Im Hinblick auf die kompatible Anbringung von zwei unterschiedlichen Profilteilen ist dies nicht im Hinblick auf das gleichzeitige Anbringen von zwei Profilteilen an dem Trägerteil zu verstehen, sondern entweder das erste Profilteil oder das zweite Profilteil.
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Insbesondere kann auch vorgesehen werden, dass das erste Profilteil durch das zweite Profilteil ersetzt wird und durch die unterschiedliche Ausgestaltung der beiden Profilteile individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für verschiedene Grifftypen ermöglicht sind. Durch eine sehr einfache Vorgehensweise und einen einfachen Aufbau kann somit die Variabilität zur Erzeugung von unterschiedlichen Grifftypen wesentlich verbessert werden. Indem das Trägerteil für eine Vielzahl von Grifftypen gleich ist kann durch unterschiedliche Profilteile die Individualität und Variabilität des gesamten Griffs erreicht werden.
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Dies ist insbesondere dahingehend sehr vorteilhaft sowie einfach und aufwandsarm durchführbar, indem das Trägerteil derjenige Bestandteil des Griffs ist, mit dem der gesamte Griff an eine Tür des Hausgeräts befestigt wird. Insbesondere ist das Profilteil nicht zur direkten Befestigung des Griffs an der Tür vorgesehen. Im Hinblick auf die kompatible Anbringung von unterschiedlichen Profilteilen an einem einzigen Trägerteil können verschiedene Anbringungsmöglichkeiten vorgesehen sein. So können in diesem Zusammenhang unlösbare Verbindungen und somit zerstörungsfrei nicht lösbare Verbindungen wie beispielsweise Klebeverbindungen vorgesehen sein.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verbindung zwischen einem Profilteil und dem Trägerteil als zerstörungsfrei reversibel lösbare Verbindung ausgebildet ist. Beispielsweise können hier Steckverbindungen oder Rastverbindungen oder jedoch auch Schraubverbindungen vorgesehen sein. Diese Verbindungen ermöglichen jederzeit die Trennung des Profilteils und des Trägerteils und die Montage eines anderen Profilteils an dem Trägerteil. Sehr individuell kann somit auch nachträglich noch eine nutzerindividuelle Ausgestaltung des Griffs ermöglicht werden. Indem insbesondere vorgesehen ist, dass alle unterschiedlichen Profilteile, die Verbindungselemente, wie beispielsweise Rastelemente oder Steckelemente oder Löcher für Schrauben an denjenigen Stellen haben, kompatibel mit dem Trägerteil und entsprechend komplementären Elementen verbunden werden können, können diese Elemente an dem Trägerteil stets an der gleichen Stelle angebracht werden und es können dann unterschiedliche Profilteile daran befestigt werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Trägerteil und das Profilteil aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet sind.
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Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass das Trägerteil beispielsweise aus Kunststoff gefertigt ist und einstückig ausgebildet ist. Dies ermöglicht eine sehr kostengünstige und gewichtsreduzierte Ausgestaltung.
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Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Trägerteil beispielsweise aus Metall oder beispielsweise auch aus Holz ausgebildet ist.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass das Profilteil zumindest bereichsweise aus einem lichtundurchlässigen Material ausgebildet ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Material des Profilteils zumindest bereichsweise, insbesondere vollständig Edelstahl ist. Es können jedoch auch andere Materialien wie beispielsweise Holz vorgesehen sein.
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In einer weiteren alternativen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Profilteil zumindest bereichsweise aus einem lichtdurchlässigen Material ausgebildet ist. Beispielsweise kann hier ein entsprechender Kunststoff oder ein Glas vorgesehen sein. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann dann eine ganz spezifische Abdeckung für das Trägerteil gebildet werden und dadurch ein ganz individueller Grifftyp erzeugt werden. Durch die zumindest bereichsweise Lichtdurchlässigkeit kann dann gegebenenfalls sogar eine Beleuchtung des Profilteils oder die Anzeige von Informationen an dem Trägerteil und das Durchscheinen dieser Informationen durch das Profilteil ermöglicht werden.
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Vorzugsweise erstreckt sich das Profilteil über die gleiche Breite wie das Trägerteil. Ein bündiger Abschluss ist dadurch gewährleistet und das Profilteil steht diesbezüglich nicht nach außen zur Seite über das Trägerteil über.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Trägerteil U-förmig ausgebildet ist. Insbesondere bedeutet diese Formgebung, dass bei montiertem Griff an einer Tür und bei sich horizontal erstreckenden Griff die U-Form dann quasi in der Horizontalebene ausgebildet ist.
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Durch eine derartige Formgebung ist das Greifen des Griffs durch einen Nutzer besonders begünstigt.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Profilteil gewinkelt ausgebildet ist. Dadurch wird die Positionierung und Verbindung zwischen dem Profilteil und dem Trägerteil verbessert.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass das Profilteil im zusammengesetzten Zustand mit dem Trägerteil die Oberseite und die Frontseite des Trägerteils zumindest bereichsweise abdeckt, insbesondere nur die Oberseite und die Frontseite zumindest bereichsweise abdeckt. Es ist somit bei einer Betrachtung von oben oder von vorne vorgesehen, dass das Profilteil zumindest bereichsweise das Trägerteil abdeckt, vorzugsweise diese beiden Seiten des Trägerteils vollständig abdeckt. Das Profilteil dient dann somit quasi als Deckel oder Kappe für das Trägerteil. Dadurch kann insbesondere der multiplen und variablen Grifftypbildung besonders Rechnung getragen werden, da durch unterschiedliche Profilteile bei nicht mehr erkennen des Trägerteils die Individualisierung quasi nur noch durch das Profilteil gewährleistet ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass ein plattenförmiges Oberteil des Profilteils rechteckig ausgebildet ist. Insbesondere dann, wenn das Trägerteil eine U-Form hat, ist diese Oberseite der U-Form vorzugsweise komplett durch das rechteckige Oberteil des Profilteils abgedeckt. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann dann das Greifen des Griffs lediglich von unten in das Trägerteil hinein erfolgen.
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Bei einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass ein plattenförmiges Oberteil des Profilteils U-förmig ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die U-Form an die U-Form des Trägerteils angepasst. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann dann der Griff auch von oben durch einen Nutzer gegriffen und das Trägerteil praktisch hintergriffen werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Trägerteil und das Profilteil reversibel lösbar und somit zerstörungsfrei lösbar miteinander verbunden sind. Der Austausch eines Profilteils und die Anbringung eines anderen Profilteils ist dabei mehrmals in beliebiger Weise möglich.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische perspektivische Darstellung eines Backofens mit einem Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Griffs;
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2 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Griffs im zusammengesetzten Zustand; und
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3 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Griffs im zusammengesetzten Zustand.
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In den Figuren werden gleiche und funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung ein Backofen 1 gezeigt, der Kochzonen 2, 3, 4 und 5 aufweist. Darüber hinaus umfasst der Backofen 1 eine Bedienvorrichtung 6 die in einer Bedienblende angeordnet ist. Die Bedienvorrichtung 6 kann ein oder mehrere Bedienelemente umfassen und darüber hinaus ein oder mehrere Anzeigeeinheiten aufweisen. Im Ausführungsbeispiel ist lediglich beispielhaft und nichteinschränkend unter der Bedienvorrichtung 6 ein Garraum ausgebildet, der durch eine Tür 7 verschlossen ist. An einer Außenseite bzw. Frontseite der Tür 7 ist ein Griff 8 ausgebildet.
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In 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines Griffs 8 gezeigt. Der Griff 8 umfasst ein U-förmiges einstückig ausgebildetes Trägerteil 9. Darüber hinaus umfasst der Griff 8 ein zum Trägerteil 9 separat ausgebildetes Profilteil 10. Dieses Profilteil 10 ist ebenfalls einstückig ausgebildet.
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Im Ausführungsbeispiel sind das Trägerteil 9 und das Profilteil 10 aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet. Das Trägerteil 9 ist beispielsweise aus Kunststoff ausgebildet.
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Das Profilteil 10 ist hier aus Edelstahl ausgebildet. Es ist zu erkennen, dass das Profilteil 10 sich über die gleiche Breite (y-Richtung) erstreckt, wie das Trägerteil 9. Darüber hinaus ist zu erkennen, dass das Profilteil 10 gewinkelt ausgebildet ist und sich sowohl über eine Oberseite 11 des Trägerteils 9 als auch vor einer Vorderseite bzw. Frontseite 12 des Trägerteils 9 erstreckt. Dazu umfasst das Profilteil 10 ein im Ausführungsbeispiel vertikal orientiertes plattenförmiges Vorderteil 13, welches im Wesentlichen in einem 90°-Winkel in ein im Ausführungsbeispiel U-förmig ausgebildetes ebenes Oberteil 14 übergeht. Die U-Form des Oberteils 14 ist an die U-Form der Oberseite 11 angepasst.
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Der Griff 8 ist ausschließlich über das Trägerteil 9 an der Frontseite der Tür 7 befestigt.
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Wie darüber hinaus zu erkennen ist, erstreckt sich das Profilteil 10 nur direkt auf der Oberseite 11 des Trägerteils 9 und nur direkt vor der Frontseite 12 des Trägerteils 9. Die Unterseite des Trägerteils 9 als auch die äußeren Seiten und auch die Innenseiten des Trägerteils 9 sind nicht von dem Profilteil 10 bedeckt.
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In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des Griffs 8 gezeigt. Im Unterschied zur Ausgestaltung in 3 ist hier vorgesehen, dass das Oberteil 14' nicht eine U-Form aufweist, sondern eine vollständige rechteckige Platte ist. Dadurch ist auch die darunter ausgebildete U-Form des Trägerteils 9 von oben her quasi vollständig durch diese Platte abgedeckt.
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Bei beiden Ausführungsformen des Griffs 8 ist vorzugsweise vorgesehen, dass das Trägerteil 9 und das Profilteil 10' zerstörungsfrei reversibel lösbar und wieder zusammenfügbar sind. Beispielsweise können hier Steckverbindungen oder Rastverbindungen oder Schraubverbindungen vorgesehen sein. Es kann jedoch auch eine zerstörungsfrei unlösbare Verbindung, wie beispielsweise ein Zusammenkleben vorgesehen sein.
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In den beiden Ausführungen gemäß 2 und 3 ist jeweils das Profilteil 10, 10' vollständig aus einem lichtundurchlässigen Material, nämlich Edelstahl ausgebildet.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass das Profilteil 10, 10' zumindest bereichsweise aus einem lichtdurchlässigen Material oder jedoch auch vollständig aus einem lichtdurchlässigen Material ausgebildet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Backofen
- 2, 3, 4, 5
- Kochzone
- 6
- Bedienvorrichtung
- 7
- Tür
- 8
- Griff
- 9
- Trägerteil
- 10, 10'
- Profilteil
- 11
- Oberseite
- 12
- Vorderseite
- 13
- plattenförmiges Vorderteil
- 14, 14'
- Oberteil