DE102010047623A1 - Verfahren zum Aufschneiden von Lebensmitteln - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zum Schneiden eines Lebensmittelprodukts in Scheiben zur Bildung von Portionen unter Berücksichtigung dessen Sollgewichts, wobei durch eine Rückkopplung Informationen über einen Restbestand des aufzuschneidenden Lebensmittelprodukts zur Steuerung entsprechender Stellglieder bei wenigstens einem folgenden aufzuschneidenden Lebensmittelprodukts verwendet werden, um einen erneuten Restbestand zu minimieren.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schneiden eines Lebensmittelproduktes in Scheiben zur Bildung von Portionen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 beziehungsweise eine Vorrichtung zum Schneiden mehrerer, einander nachfolgender Lebensmittelprodukte gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 6.
- In der Praxis gibt es Verfahren zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, wie zum Beispiel Wurst oder Käse, wobei die Produkte in Scheiben geschnitten werden, um zum Beispiel als geschindelte Portionen oder Stapelportionen aus einem Aufschneidebereich abtransportiert zu werden. Anschließend werden die Portionen verpackt und an Supermärkte geliefert, die das portionierte Lebensmittelprodukt zum Verzehr ihren Kunden anbieten.
- Laut Gesetzgebung muss das verpackte Lebensmittelprodukt einem vorbestimmten Sollgewicht entsprechen, jedoch mindestens innerhalb eines Toleranzbereichs sein.
- An modernen Schneidvorrichtungen können unterschiedliche Parameter geregelt werden, um bei der Herstellung eine gewünschte Scheibendicke zu schneiden, sodass eine sollgewichtige Portion entsteht. Allerdings ist es in der Praxis meistens der Fall, dass ein der Schneidvorrichtung zugeführtes Lebensmittelprodukt nicht vollständig aufgeschnitten wird, und somit ein Restbestand übrig bleibt. Ein solcher Restbestand, der noch hätte aufgeschnitten werden können, jedoch keine sollgewichtige Portion bildet, verringert den Ertrag.
- Unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Problematik des Restbestandes, werden in der Praxis heutzutage Verfahren verwendet, die vor dem Aufschneiden eines Lebensmittelproduktes Daten über die Geometrie des aufzuschneidenden Lebensmittelproduktes auswerten, um das zu schneidende Lebensmittelprodukt in sollgewichtige Portionen so zu unterteilen, dass nur noch ein geringer Restbestand übrig bleibt.
- Die gattungsgemäße
DE 101 31 701 A1 bezieht sich auf ein Verfahren zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten mit ungleichmäßiger Innenstruktur, wie zum Beispiel Wurst oder Käse, bei dem die Produkte in Scheiben geschnitten und insbesondere geschindelte Portionen oder Stapelportionen gebildet und aus dem Aufschneidebereich abtransportiert werden. Während des Aufschneidens werden mittels einer optoelektrischen Erfassungseinrichtung in aufeinanderfolgenden Erfassungsvorgängen Informationen über die Kontur und die Struktur der Produktscheiben gewonnen. - Die Informationen können anschließend ausgewertet und zu einer Gesamtinformation über sowohl Kontur als auch Struktur der Produktscheiben zusammengesetzt werden. Mit den gewonnenen Kontur- und Strukturdaten können dann bestimmte Betriebsparameter der Aufschneidemaschine, zum Beispiel die Scheibendicke, während des Aufschneidens beispielsweise durch Ansteuerung entsprechender Stellglieder verändert werden, um zum Beispiel das Gewicht von aus den abgetrennten Scheiben zu bildenden Scheibenportionen innerhalb vorgegebener Grenzen konstant zu halten. Obwohl sich dadurch zuverlässig sollgewichtige Portionen schneiden lassen, kann durch die optoelektrische Erfassungeinrichtung nicht verhindert werden, dass beim Aufschneiden des Lebensmittelprodukts ein Restbestand übrig bleibt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein verbessertes Verfahren zur Verfügung zu stellen, das verwendet werden kann, um beim Aufschneiden eines Lebensmittelprodukts in sollgewichtige Portionen einen Restbestand zu minimieren, dass heißt einen noch aufschneidbaren Teil, der jedoch nicht ausreicht, um eine sollgewichtige Portion zu bilden beziehungsweise eine Vorrichtung mittels einfacher konstruktiver Mittel dahingehend zu verbessern, dass sie beim Aufschneiden nacheinander folgender Lebensmittelprodukte einen Restbestand minimiert.
- Die Aufgabe wird mit den technischen Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst beziehungsweise mit den technischen Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 6.
- Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gegeben.
- Wie eingangs beschrieben gibt es in der Praxis optische Systeme anhand derer sich die äußere Kontur eines Produkts bestimmen lässt und dem entsprechend Scheiben mit einem gewünschten Sollgewicht geschnitten werden können. Beispielsweise erfasst eine Kamera den Bereich eines Lebensmittelprodukts, der geschnitten wird und erfasst anhand der Schnittfläche die Geometrie der folgenden zu schneidenden Scheibe, wobei durch Regeln entsprechender Stellglieder die erforderliche Dicke der aufzuschneidenden Scheibe erreichbar ist. Dadurch lassen sich Portionen schneiden, die einem gewünschten Sollgewicht entsprechen, jedoch mindestens ein Gewicht innerhalb einer Toleranz aufweisen. Ebenfalls werden Schnittpläne zum Aufschneiden des Lebensmittelprodukts verwendet, um einen eventuellen Restbestand zu vermeiden.
- In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, daß beim Aufschneiden von Lebensmitteln Restbestände, das heißt ein verbliebener Teil, der noch hätte aufgeschnitten werden können, jedoch nicht ausreicht, um eine sollgewichtige Portion zu bilden, in der Regel übrig bleiben. Daher findet gemäß der Erfindung eine Auswertung statt, ob es gelungen ist, dass Produkt ideal aufzuschneiden. Sollte sich bei der Ermittlung ein Restbestand ergeben, wird diese Information einem Steuer- und Regelsystem, nachfolgend als Steuervorrichtung bezeichnet, zugeführt, wobei anhand der Informationen des Restbestandes das Aufschneiden eines folgenden Lebensmittelprodukts derartig geregelt wird, dass eine verbesserte Ausbeute, möglichst ohne Restbestand erzielbar ist.
- Bei der Erfindung werden auf einem Förderer nacheinander mehrere Lebensmittelprodukte einer Schneidvorrichtung zugeführt, um das geförderte Lebensmittelprodukt in Scheiben zu schneiden. Während des Aufschneidens werden mittels einer Kamera Daten über eine Schnittfläche des zu schneidenden Lebensmittelprodukts gewonnen. Die Daten beziehungsweise Informationen werden von einer mit der Kamera verbundenen Steuervorrichtung ausgewertet, um die Dicke der abzuschneidenden Scheiben während des Aufschneidens des Lebensmittelproduktes durch Ansteuerung entsprechender Stellglieder zu verändern. Erfindungsgemäß ist die Steuervorrichtung dazu ausgebildet einen aufschneidbaren Restbestand eines ersten Lebensmittelprodukts zu erfassen, der nicht ausreicht, um eine Portion mit dem Sollgewicht zu schneiden. Der erkannte Restbestand des Lebensmittelprodukts wird als Eingangsgröße der Steuervorrichtung zugeführt und wird von der Steuervorrichtung zum Regeln entsprechender Stellglieder beim Aufschneiden eines folgenden Lebensmittelprodukts berücksichtigt, damit ein erneuter Restbestand minimiert wird.
- Da Produkte ähnlich sein können, ist eine solche Rückkopplung durchaus sinnvoll. Gegen Ende des aufzuschneidenden Produkts kommt es häufig vor, dass der Produktdurchmesser, dass heißt die Schnittfläche, kleiner wird, wobei dieser beim Aufschneiden mehrerer Lebensmittelprodukte einer Sorte ähnlich ist, sodass man nach wenigen aufgeschnittenen Produkten durch die Rückkopplung ein nahezu restloses Aufschneiden erreichen kann.
- Durch die Rückkopplung von Informationen über einen gegebenenfalls vorhandenen Restbestand ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren einen selbstlernenden technischen Effekt, der dazu dient den ertragsmindernden Restbestand gering zu halten. Dadurch kann die Effizienz bei der Verarbeitung verbessert werden.
- Vorzugsweise erfasst die Steuervorrichtung den Restbestand durch Daten des Gewichts und/oder Daten der Länge und/oder Daten der Schnittfläche und/oder Daten des spezifischen Gewichts und wertet den Restbestand für das Aufschneiden wenigstens des nächsten Lebensmittelprodukts aus. Vorteilhaft ist, dass sich sämtliche Daten einfach detektieren lassen, ohne dabei einen erheblichen Kostenaufwand zu verursachen.
- Vorteilhaft ist auch, wenn die Steuervorrichtung einen Schnittplan für wenigstens das nächste, aufzuschneidende Lebensmittelprodukt erstellt, durch den das Lebensmittelprodukt möglichst ohne Restbestand in n-Portionen mit dem Sollgewicht geschnitten werden kann, wobei zur Erstellung des Schnittplans der Restbestand wenigstens eines vorherigen, aufgeschnittenen Lebensmittelprodukts berücksichtigt wird. Anhand des Schnittplans, in den ein Restbestand eines vorherigen, aufgeschnittenen Lebensmittelprodukts eingerechnet ist, kann bei einem folgenden Aufschnitt der Restbestand minimiert werden. Bestenfalls gibt es keinen Restbestand mehr.
- In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wertet die Steuervorrichtung den Restbestand als Eingangsgröße aus, um eine Ausgangsgröße zu bestimmen, die den Vorschub entsprechender Stellglieder regelt. Durch die Regelung des Vorschubs entsprechender Stellglieder kann die Scheibendicke einer aufzuschneidenden Scheibe derartig eingestellt werden, dass eine sollgewichtige Portion entsteht und gleichzeitig ein Restbestand für das aufzuschneidende Lebensmittelprodukt minimiert wird.
- Vorzugsweise kann das Gewicht jeder einzelnen Portion vom Sollgewicht um eine vorgegebene Toleranz abweichen, wobei die Summe der über einen Zeitraum T aufgeschnittenen Portionsgewichte dividiert durch die Anzahl der in diesem Zeitraum T aufgeschnittenen Portionen dem Sollgewicht entspricht. Somit entsteht ein weiterer Spielraum dafür, dass Lebensmittelprodukt ohne Restbestand aufzuschneiden.
- Für das erfinderische Verfahren ist eine Vorrichtung mit einem Förderer zum Zuführen des Lebensmittelprodukts zu einer Schneidvorrichtung und einer Kamera zum Ermitteln einer Schnittfläche des Lebensmittelproduktes vorgesehen. Zusätzlich weist die Vorrichtung eine die Daten der Kamera auswertende Steuervorrichtung auf, die mit Stellgliedern verbunden ist, um durch Ansteuern entsprechender Stellglieder den Vorschub des Förderers zu verändern. Erfindungsgemäß kennzeichnet sich die Vorrichtung zum Schneiden mehrerer, einander nachfolgender Lebensmittelprodukte dadurch, dass für die Steuervorrichtung unter Auswertung eines aufschneidbaren, jedoch nicht sollgewichtigen Restbestandes eines ersten aufzuschneidenden Lebensmittelprodukts eine Eingangsgröße erfassbar ist, um beim Aufschneiden wenigstens eines folgenden Lebensmittelprodukts einen erneuten Restbestand zu minimieren.
- In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind von der Steuervorrichtung als Eingangsgröße Daten des Gewichts und/oder Daten der Länge und/oder Daten der Schnittfläche und/oder Daten der spezifischen Gewichts des Lebensmittelprodukts erfassbar, um den Restbestand auszuwerten. Des Weiteren ist vorzugsweise der Restbestand als Ausgangsgröße von der Steuervorrichtung zum Regeln des Vorschubs entsprechender Stellglieder für das Aufschneiden wenigstens eines nächsten Lebensmittelproduktes ausgebbar. Dadurch kann auf einfache Art und Weise die Scheibendicke des aufzuschneidenden Lebensmittelproduktes reguliert werden, um das aufzuschneidende Produkt so in Portionen zu schneiden, dass ein Restbestand minimiert wird.
- Um zu erreichen, dass das Lebensmittelprodukt gleichmäßig der Schneidvorrichtung zum Aufschneiden zugeführt wird, ist der Förderer vorzugsweise als Greifervorrichtung ausgebildet, dessen Vorschub durch die Steuervorrichtung regelbar ist. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der von der Greifervorrichtung erfasste Teil des Lebensmittelprodukts nicht aufschneidbar ist und somit nicht als Restbestand im Sinne der Erfindung zu bewerten ist.
- In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist ein mit der Steuervorrichtung verbundenes Längenmessgerät zum Erfassen der Länge des Lebensmittelprodukts vorhanden. Mit dem Längenmessgerät kann eine kontinuierliche Erfassung der Länge des Lebensmittelprodukts stattfinden. Ebenfalls können durch das Längenmessgerät Längendaten ermittelt werden, die sowohl zur Erstellung eines Schnittplans für das aufzuschneidende Lebensmittelprodukt, als auch zur Auswertung eines Restbestandes verwendet werden.
- In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst die Vorrichtung eine mit der Steuervorrichtung verbundene Waage zum Bestimmen eines Ist-Gewichts einer geschnitten Portion. Aufgeschnittene Portionen können von der Waage gemessen werden, wobei Daten über das Gewicht der geschnittenen Portion der Steuervorrichtung zugeführt werden, um entsprechende Stellglieder zu regeln.
- Vorteilhaft ist auch, wenn die Kamera in Vorschubrichtung gesehen der Schneidvorrichtung nachgeordnet ist. Vorzugsweise ist die Kamera der Schnittfläche entgegengerichtet. Dies bietet den Vorteil, dass die Kamera auf zuverlässige Art und Weise die Größe der Schnittfläche erfassen kann.
- Besonders vorteilhaft ist, wenn von der Steuervorrichtung die von der Kamera erfassten Daten zur Bestimmung der Dicke der abzuschneidenden Scheibe während des Aufschneidens des Lebensmittelprodukts auswertbar sind. Dadurch wird erreicht, dass die Dicke der abzuschneidenden Scheibe reaktionsschnell mit Echtzeit von der Steuervorrichtung ermittelt werden kann, um eine sollgewichtige Portion zu schneiden.
- In einer Ausführungsform der Erfindung weist die Schneidvorrichtung ein Sichelmesser oder ein Kreismesser auf.
- Für das zuvor erwähnte Längemessgerät ist optional vorgesehen, dass es direkt an der Greifervorrichtung angeordnet ist, beziehungsweise an einer anderen Stelle des Förderers. Als vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung wird auch angesehen, dass die Waage als Teil des Förderers ausgebildet ist.
- Außerdem kann vorgesehen sein, dass die Kamera auf die Schnittfläche einer vom Messer noch nicht vollständig abgetrennten Scheibe gerichtet ist, um frühzeitig Daten an die Steuervorrichtung zu leiten. Eine Scheibendicke der folgenden aufzuschneidenden Scheibe könnte dann frühzeitig ermittelt werden, wodurch sich ein Regeln entsprechender Stellglieder, insbesondere ein Regeln des Vorschubs reaktionsschnell möglich ist.
- Die
1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung. Ein Lebensmittelprodukt1 liegt auf einem horizontal gelagerten Förderer2 . Das Lebensmittelprodukt1 ist zum Beispiel eine im Wesentlichen zylindrisch geformte Wurst beziehungsweise ein in Zylinderform zu verarbeitender Käse. Das Lebensmittelprodukt1 kann in seiner Form variieren, wobei beim Aufschneiden mehrerer, einander folgender Lebensmittelprodukte1 vorzugsweise eine im Wesentlichen einheitliche Form zu verarbeiten ist. Ebenfalls weist das Lebensmittelprodukt1 im Normalfall ein konstantes spezifisches Gewicht auf. - Der horizontal gelagerte Förderer
2 transportiert das Lebensmittelprodukt1 in Vorschubrichtung von rechts nach links. Der Förderer2 weist eine in Vorschubrichtung gesehene erste horizontale Umlenkrolle3 sowie eine zweite, horizontal gelagerte Umlenkrolle4 auf. Über die Umlenkrollen3 ,4 ist ein Förderband5 gespannt, das beispielsweise aus einer harten Gummierung besteht und durch Metalleinsätze verstärkt sein kann. Wie nicht gezeigt ist, ist vorzugsweise die in Vorschubrichtung gesehene, erste Umlenkrolle3 mit einem Antrieb verbunden, durch den eine Fördergeschwindigkeit einstellbar ist. Der Förderer2 kann auch in einer Schräglage gelagert sein, um ein Eigengewicht des zu fördernden Lebensmittelprodukts1 für einen leichteren Transport zu nutzen. - Links neben der zweiten Umlenkrolle
4 , ist in Vorschubrichtung gesehen ein Stützblock6 , der das Lebensmittelprodukt1 von unten stützt. Der Stützblock6 kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. - Eine Schneidvorrichtung
7 . ist oberhalb der zweiten Umlenkrolle4 des Förderers2 beziehungsweise oberhalb des Stützblocks6 gelagert. Die Schneidvorrichtung7 umfaßt einen Antrieb8 , der mit einem Messer9 verbunden ist. Das Messer9 ist vorzugsweise als Sichelmesser beziehungsweise als Kreismesser ausgebildet und ist vertikal zum horizontal geförderten Lebensmittelprodukt1 angeordnet. Bei einer gekippten Förderung des Lebensmittelprodukts1 kann das Messer9 durch den Antrieb8 in eine zur Vorschubrichtung gesehene orthogonale Position gestellt werden. Die Schneidvorrichtung7 schneidet das durch den Förderer2 zugeführte Lebensmittelprodukt in Scheiben. - In Vorschubrichtung gesehen ist des Weiteren ein Schrägförderer
10 nach dem Förderer2 positioniert. Auf dem Schrägförderer liegt eine bereits geschnittene Portion11 . Der Schrägförderer10 kann in unterschiedliche Schräglagen eingestellt werden und umfaßt zwei Umlenkrollen12 ,13 , über die ein Transportband14 gespannt ist. Schneidet die Schneidvorrichtung7 eine Scheibe vom Lebensmittelprodukt1 ab, dann fällt diese auf den Schrägförderer10 beziehungsweise wird die Scheibe von nicht gezeigten Positioniergliedern auf den Schrägförderer10 geworfen. Außerdem ist der Schrägförderer10 mit einem separaten Antrieb verbunden, der nicht in der1 gezeigt ist. Der Schrägförderer10 ist für ein intervallartiges Fördern einsetzbar, wobei er dazu ausgebildet ist die geschnittenen Scheiben portionsweise weiterzutransportieren. - Dem Schrägförderer
10 und der Schneidvorrichtung7 ist ein horizontal gelagerter Portionsförderer15 nachgeordnet. Dieser umfaßt zwei Umlenkrollen16 ,17 , über die ein Förderband18 gespannt ist. Der Portionsförderer15 ist auf einer Waage19 positioniert, die zum Erfassen des Gewichts, das heißt zum Erfassen eines Ist-Gewichts einer Portion einsetzbar ist. Die Waage19 kann alternativ im Portionsförderer15 integriert angeordnet ist. In einer weiteren Ausführung ist der Portionsförderer15 direkt nach dem Förderer2 angeordnet. - Die
1 zeigt auch eine Kamera20 , die der Schneidvorrichtung7 nachgeordnet ist und sich in etwa auf der Höhe des Antriebs8 der Schneidvorrichtung7 befindet. Die Kamera20 fokussiert eine Schnittfläche21 des Lebensmittelprodukts1 aus einer Lage schräg nach oben versetzt zur Schnittfläche21 . In einer weiteren Ausführung der Erfindung ist die Kamera20 gegenüber der Schnittfläche21 angeordnet, wodurch der Fokus frontal auf die Schnittfläche21 fällt. Trotz hoher Schnittgeschwindigkeiten der Schneidvorrichtung7 ist die Kamera20 dazu ausgebildet die Schnittfläche21 während des Aufschneidens komplett zu erfassen. - Ebenfalls ist eine Greifervorrichtung
22 abgebildet, die ein rechtes Ende des Lebensmittelprodukts1 hält. Die Greifervorrichtung22 weist einen Antrieb23 auf, der als Spindelantrieb ausgebildet sein kann. Der Antrieb23 ist mit einem Greifer24 verbunden und dazu ausgebildet den Greifer24 in Vorschubrichtung zu verfahren. Der Greifer24 hält das Lebensmittelprodukt1 fest und positioniert es auf dem Förderer2 . Ein Vorschub des Greifers24 ist mit dem Vorschub des Förderers2 synchronisiert. Obwohl der Greifer24 in der1 das Lebensmittelprodukt1 mit greifzangenartigen Befestigungsmitteln festhält, können auch andere Mittel zum Halten beziehungsweise Positionieren verwendet werden, die nicht in das Lebensmittelprodukt eingreifen, zum Beispiel eine Vakuumglocke. Als Alternative zur Greifervorrichtung22 , um das Lebensmittelprodukt zu positionieren, könnten auch Befestigungsmittel direkt am Förderband5 des Förderers2 angeordnet sein. Vorstellbar sind zum Beispiel Positionierungsleisten, die dafür sorgen, daß das Lebensmittelprodukt1 gleichmäßig der Schneidvorrichtung7 zugeführt wird. - Des Weiteren ist in der
1 eine Steuervorrichtung25 gezeigt. Die Steuervorrichtung25 ist als Steuer- und Regelungssystem ausgebildet und ist mit dem Antrieb des Förderers, mit dem Antrieb8 der Schneidvorrichtung7 , mit dem Antrieb des Schrägförderers10 , mit dem Antrieb23 der Greifervorrichtung22 sowie mit der Waage19 und der Kamera20 verbunden. Die Steuervorrichtung25 ist dazu ausgebildet, beim Aufschneiden eines ersten Lebensmittelprodukts1 Daten der mit ihr verbundenen Stellglieder, ebenfalls Daten der Kamera20 und der Waage19 zu erfassen, auszuwerten und für eine Regelung der verbundenen Stellglieder beim Aufschneiden wenigstens eines folgenden Lebensmittelprodukts1 zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Steuervorrichtung25 dazu ausgebildet einen aufschneidbaren Restbestand zu erfassen, der jedoch ein vorbestimmtes Sollgewicht für eine Portion nicht erreicht. Der Restbestand wird von der Steuervorrichtung25 anhand der erfaßten Daten und des spezifischen Gewichts des Lebensmittelprodukts1 ausgewertet und kann beispielsweise zur Vorschubsteuerung beim Aufschneiden eines Folgeprodukts1 berücksichtigt werden, damit ein erneuter Restbestand minimiert wird und bestenfalls nicht mehr besteht. - Das Lebensmittelprodukt
1 wird von dem Förderer2 beziehungsweise der Greifervorrichtung22 solange der Schneidvorrichtung7 zugeführt, bis bei der Steuervorrichtung25 Informationen eingehen, durch die ein Restbestand erkennbar ist, daß heißt ein aufschneidbarer Teil, der jedoch nicht ausreicht, um eine sollgewichtige Portion zu schneiden. Die Informationen über den Restbestand werden zum Aufschneiden wenigstens eines folgenden Lebensmittelprodukts1 von der Steuervorrichtung7 zur Regelung entsprechender Stellglieder verwendet und gegebenenfalls zur Erstellung eines Schnittplans berücksichtigt, wodurch bei einem folgenden Lebensmittelprodukt1 ein minimierter Restbestand zu erwarten ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
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Claims (15)
- Verfahren zum Schneiden eines Lebensmittelproduktes (
1 ) in Scheiben zur Bildung von Portionen (11 ) unter Berücksichtigung dessen Sollgewichts, wobei auf einem Förderer (2 ) nacheinander mehrere Lebensmittelprodukte (1 ) einer Schneidvorrichtung (7 ) zugeführt werden, um das geforderte Lebensmittelprodukt (1 ) in Scheiben zu schneiden, wobei während des Aufschneidens mittels einer Kamera (20 ) Daten über eine Schnittfläche (21 ) des zu schneidenden Lebensmittelproduktes (1 ) gewonnen werden und die Informationen von einer mit der Kamera (20 ) verbundenen Steuervorrichtung (25 ) ausgewertet werden, um anhand der Daten die Dicke der abzuschneidenden Scheibe während des Aufschneidens des Lebensmittelproduktes (1 ) durch Ansteuerung entsprechender Stellglieder zu verändern, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (25 ) einen Restbestand eines ersten Lebensmittelprodukts (1 ) erfasst, der nicht ausreicht, um eine Portion (11 ) mit dem Sollgewicht zu schneiden, wobei der Restbestand als Eingangsgröße der Steuervorrichtung (25 ) zugeführt wird, und von der Steuervorrichtung (25 ) zum Regeln entsprechender Stellglieder beim Aufschneiden eines folgenden Lebensmittelprodukts (1 ) berücksichtigt wird, damit ein erneuter Restbestand minimiert wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (
25 ) den Restbestand durch Daten des Gewichts und/oder Daten der Länge und/oder Daten der Schnittfläche (21 ) und/oder Daten des spezifischen Gewichts erfaßt und den Restbestand für das Aufschneiden wenigstens des nächsten Lebensmittelprodukts (1 ) auswertet. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (
25 ) einen Schnittplan für wenigstens das nächste, aufzuschneidende Lebensmittelprodukt (1 ) erstellt, durch den das Lebensmittelprodukt (1 ) möglichst ohne Restbestand in n Portionen mit dem Sollgewicht geschnitten werden kann, wobei zur Erstellung des Schnittplans der Restbestand wenigstens eines vorherigen, aufgeschnittenen Lebensmittelprodukts (1 ) berücksichtigt werden kann. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (
25 ) den Restbestand als Eingangsgröße auswertet, um eine Ausgangsgröße zu bestimmen, die den Vorschub entsprechender Stellglieder regelt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewicht jeder einzelnen Portion (
11 ) vom Sollgewicht um eine vorgegebene Toleranz abweichen kann, wobei die Summe der über einem Zeitraum T aufgeschnittenen Portionsgewichte dividiert durch die Anzahl der in diesem Zeitraum T aufgeschnittenen Portionen dem Sollgewicht entspricht. - Vorrichtung zum Schneiden mehrerer, einander nachfolgender Lebensmittelprodukte (
1 ) in Scheiben zur Bildung von Portionen (11 ) unter Berücksichtigung dessen Sollgewichts, mit einem Förderer (2 ) zum Zuführen des Lebensmittelproduktes (1 ) zu einer Schneidvorrichtung (7 ) und einer Kamera (20 ) zum Ermitteln einer Schnittfläche (21 ) des Lebensmittelproduktes (1 ), sowie einer die Daten der Kamera (20 ) auswertenden Steuervorrichtung (25 ), um durch Ansteuern entsprechender Stellglieder den Vorschub des Förderers (2 ) zu verändern, um das Sollgewicht zu erreichen, dadurch gekennzeichnet, daß für die Steuervorrichtung (25 ) unter Auswertung eines aufschneidbaren, jedoch nicht sollgewichtigen Restbestandes eines ersten aufzuschneidenden Lebensmittelprodukts (1 ) eine Eingangsgröße erfaßbar ist, um beim Aufschneiden wenigstens eines folgenden Lebensmittelprodukts (1 ) einen erneuten Restbestand zu minimieren. - Die Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß von der Steuervorrichtung (
25 ) als Eingangsgröße Daten des Gewichts und/oder Daten der Länge und/oder Daten der Schnittfläche (21 ) und/oder Daten des spezifischen Gewichts des Lebensmittelprodukts (1 ) erfaßbar sind, um den Restbestand auszuwerten. - Die Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein erfaßter Restbestand als Ausgangsgröße von der Steuervorrichtung (
25 ) zum Regeln des Vorschubs entsprechender Stellglieder für das Aufschneiden wenigstens eines nächsten Lebensmittelproduktes (1 ) ausgebbar ist. - Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (
2 ) als Greifervorrichtung (22 ) ausgebildet ist, dessen Vorschub durch die Steuervorrichtung (25 ) regelbar ist. - Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, gekennzeichnet durch, ein mit der Steuervorrichtung (
25 ) verbundenes Längenmessgerät zum Erfassen der Länge des Lebensmittelproduktes (1 ). - Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, gekennzeichnet durch, eine mit der Steuervorrichtung (
25 ) verbundene Waage (19 ) zum Bestimmen eines Istgewichts einer geschnittenen Portion (11 ). - Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (
20 ) in Vorschubrichtung gesehen der Schneidvorrichtung (7 ) nachgeordnet ist. - Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (
20 ) der Schnittfläche (21 ) entgegengerichtet ist. - Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß von der Steuervorrichtung (
25 ) die von der Kamera (20 ) erfaßten Daten zur Bestimmung der Dicke der abzuschneidenden Scheibe während des Aufschneidens des Lebensmittelprodukts (1 ) auswertbar sind. - Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidvorrichtung (
7 ) ein Sichelmesser oder ein Kreismesser aufweist.
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