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DE102010023930A1 - Verfahren zum Positionieren und Zusammenfügen von zwei Bauteilen, von denen mindestens eines aus einem kriechempfindlichen Material gegossen ist - Google Patents

Verfahren zum Positionieren und Zusammenfügen von zwei Bauteilen, von denen mindestens eines aus einem kriechempfindlichen Material gegossen ist Download PDF

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DE102010023930A1
DE102010023930A1 DE102010023930A DE102010023930A DE102010023930A1 DE 102010023930 A1 DE102010023930 A1 DE 102010023930A1 DE 102010023930 A DE102010023930 A DE 102010023930A DE 102010023930 A DE102010023930 A DE 102010023930A DE 102010023930 A1 DE102010023930 A1 DE 102010023930A1
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DE
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Guy Tremblay
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Mann and Hummel GmbH
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Abstract

Verfahren zum Positionieren und Zusammenfügen von zwei Bauteilen, gekennzeichnet durch die folgenden Phasen:
– die für das Gießen des ersten Bauteils (P) bestimmte Gießform wird mit einem Stift (10) ausgestattet, um so eine Zentrieröffnung (4) zu erhalten,
– über den Stift (10) wird ein ringförmiger Einsatz (1) aus einem kriechunempfindlichen Material geschoben, um einen Zwischenraum (11, 11') zu bilden, wobei dieser ringförmige Einsatz (1) mit einer durchgehenden Öffnung (3) ausgestattet ist,
– das erste Bauteil (P) wird gegossen,
– das so mit zumindest einer Zentrieröffnung (4), umgeben von dem ringförmigen Einsatz (1), der als Kompressionsbegrenzer dient, ausgestattete erste Bauteil (P) wird entformt und
– das erste Bauteil (P) wird im Verhältnis zum zweiten Bauteil positioniert und eine Schraube (6), die als Zentrierzapfen dient, wird in die Zentrieröffnung (4) eingeführt, und die beiden Bauteile werden zusammengefügt,
und ein Kunststoffbauteil, das mit einem anderen Bauteil nach diesem Verfahren positionierbar und zusammenfügbar ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Positionieren und Zusammenfügen von zwei Bauteilen sowie ein Kunststoffbauteil, welches nach diesem Verfahren mit einem anderen Bauteil positionierbar und zusammenfügbar ist.
  • Ein erstes dieser Bauteile ist aus kriechempfindlichem Material hergestellt, wie zum Beispiel thermoplastisches, wärmehärtendes Material oder Elastomer, und dies mittels Gießverfahren, insbesondere im Spritzgussverfahren mit Kunststoff.
  • Das zweite Bauteil kann aus einem beliebigen Material wie Kunststoff, Verbundmaterial, Metall usw. hergestellt werden.
  • Stand der Technik
  • In zahlreichen technischen Bereichen (Automobilindustrie, Elektrohaushaltsgeräte, Hardware ...) müssen viele Bauteile, insbesondere die mittels Spritzgießverfahren mit Kunststoff hergestellten Bauteile, sehr präzise zueinander positioniert werden, bevor sie mittels Schrauben oder Verbindungsbolzen verbunden werden.
  • Ein derartiges vorheriges Positionieren ist zum Beispiel häufig notwendig in der Automobilindustrie, insbesondere für die Montage von Abdeckblechen, Luftansaugkrümmern, Zylinderköpfen oder weiteren, unter der Motorhaube von Kraftfahrzeugen befindlichen Bauteilen.
  • Insbesondere bei Luftansaugkrümmern und anderen luftführenden Bauteilen ist eine stoßfreie Verbindung der Luftkanäle am Verbindungsflansch der zwei zu verbindenden Bauteile vorteilhaft für eine druckverlustarme Durchströmung der Bauteile, etwa beim Zusammenfügen eines Luftansaugkrümmers mit dem Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine.
  • Ein derartiges Positionieren wird herkömmlicherweise mittels Zentrierzapfen realisiert, die auf eines der zu verbindenden Bauteile gegossen werden und in entsprechende Zentrierlöcher, durchgehend oder nicht, eingesetzt werden, die in dem anderen Bauteil geformt sind.
  • Die beiden Bauteile werden dann mittels Schrauben oder Bolzen, die in die zugehörigen Bohrungen eingeführt werden, zusammengefügt.
  • Häufig sind bei aus kriechempfindlichen Materialien hergestellten Bauteilen diese Bohrungen herkömmlicherweise mit Abstandselementen ausgestattet, die als Kompressionsbegrenzer dienen, um die durch Kriechen hervorgerufene Verformung des Bauteils unter Temperatureinwirkung zu begrenzen und um den festen Verbund der Bauteile über längere Zeit zu garantieren.
  • Die Abstandselemente werden üblicherweise nach der Herstellung des aus kriechempfindlichem Material hergestellten Bauteils in eine in dem Bauteil dafür vorgesehene Öffnung eingepresst.
  • Ein derartiges Positioniersystem hat den Nachteil, das sich auf den zu verbindenden Teilen (Zapfen) Schwachstellen bilden können und dass deshalb zusätzliche Elemente hinzugefügt werden müssen wie zum Beispiel Zentrierlöcher, was wiederum die Komplexität und die Kosten dieser Bauteile erhöht.
  • Um diesen Nachteil zu beheben, wurde schon vorgeschlagen, das Zentriersystem mittels Zapfen durch ein System mit Positionierschrauben, die in die entsprechenden Löcher eines der zu positionierenden und zu verbindenden Bauteile eingeführt werden, zu ersetzen.
  • Die Realisierung derartiger Schrauben, welche die Aufgabe der Zentrierzapfen übernehmen, hat sich allerdings in der Praxis insoweit als nicht zufriedenstellend erwiesen, als mit ihnen keine ausreichend präzise Positionierung möglich ist.
  • Ebenfalls wurde vorgeschlagen, Sonderformen von Befestigungsschrauben zu verwenden, die mit länglichen Kompressionsbegrenzern zusammenwirken, was allerdings beträchtliche Mehrkosten nach sich zieht und die Komplexität bei der Realisierung erhöht.
  • Längliche oder ovale Kompressionsbegrenzer mit einer größeren und einer kleineren Ausdehnung quer zur Schraubenlängsrichtung sind aufwendig in der Herstellung und schwierig zu handhaben beim Einpressen in das Bauteil. Durch eine große Toleranz der Abmaße der Kompressionsbegrenzer besteht die Gefahr, dass sich diese während Transport und Handling aus dem Bauteil lösen oder sich beim Einpressen der Kompressionsbegrenzer in das Bauteil Späne bilden, die das Bauteil verschmutzen.
  • Durch den Einsatz sowohl von länglichen als auch zylindrischen Kompressionsbegrenzern in einem Bauteil wächst zudem der logistische Aufwand und die Fehleranfälligkeit im Montageprozess nimmt zu.
  • Ziel der Erfindung
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Positionieren und Zusammenfügen von zwei Bauteilen vorzuschlagen, von denen mindestens eines aus einem kriechempfindlichen Material gegossen ist, um so die genannten Nachteile zu beheben, insbesondere um eine vorherige sehr präzise Positionierung der zu verbindenden Bauteile zu ermöglichen und beim Zusammenfügen jegliche Verformung der Materialien, aus denen diese Bauteile bestehen, zu vermeiden, sei es durch Hitzeeinwirkung oder durch zu starkes Festziehen.
  • Offenlegung und Vorteile der Erfindung
  • Erfindungsgemäß besteht die erste Phase dieses Verfahrens darin, das für das Gießen eines der Bauteile oder des ersten, aus kriechempfindlichen Material bestehende Bauteil bestimmte Spritzgusswerkzeug mit zumindest einem Stift auszustatten, um so nach dem Ausformen zumindest eine dem Querschnitt des Stiftes entsprechende Zentrierbohrung zu erhalten.
  • Die zweite Phase des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, über den Stift im Werkzeug einen ringförmigen Einsatz aus im Wesentlichen kriechunempfindlichem Material, insbesondere aus Metall, zu schieben mit einem vom Querschnitt des Stiftes abweichenden Innendurchmesser, der ausreicht, um einen Zwischenraum um den Stift zu bilden.
  • Dieser Einsatz wird an der Gießform befestigt, so dass er in dem ersten Bauteil während des Gießvorganges vom kriechempfindlichen Material umgossen wird. Dabei kann der Einsatz am Stift oder direkt an der Gießform gehalten sein.
  • Erfindungsgemäß ist der ringförmige Einsatz außerdem mit zumindest einer durch die Wandung des Einsatzes gehenden Öffnung ausgestattet, die in den den Stift umgebenden Zwischenraum mündet, der von dem Einsatz begrenzt ist.
  • Die folgende Phase des erfindungsgemäßen Verfahrens entspricht dem Gießen des ersten Bauteils in der so ausgestatteten Gießform.
  • Während des Gießens dringt das kriechempfindliche Material, insbesondere der Kunststoff, in die durchgehende Öffnung ein und füllt den Zwischenraum zwischen dem Stift und dem ringförmigen Einsatz. Der Einsatz ist somit formschlüssig durch das kriechempfindliche Material im Bauteil gehalten.
  • Die folgende Phase des erfindungsgemäßen Verfahrens entspricht dem Ausformen des ersten Bauteils, welches mit zumindest einer Zentrieröffnung ausgestattet ist, die von dem ringförmigen, von dem kriechempfindlichen Material, insbesondere Kunststoff, umgossenen Einsatz umgeben ist.
  • Dieser Einsatz bildet einen Kompressionsbegrenzer, der die Auswirkungen des Kriechphänomens des die Zentrieröffnung umgebenden Materials auf eine Verbindung der zwei Bauteile verhindern soll.
  • Die folgende Phase des erfindungsgemäßen Verfahrens entspricht der Positionierung des ersten Bauteils im Verhältnis zum zweiten Bauteil mittels Verbindungsmittel (Schraube, Bolzen, ...), von denen zumindest eines der Zentrieröffnung des ersten Bauteils zugehörig ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Positionierung durchgeführt, indem in das Montageloch/die Montagelöcher des zweiten Bauteils und in die Zentrieröffnung des ersten Bauteils eine Schraube oder ein Bolzen eingeführt wird, die oder der als Zentrierzapfen dienen.
  • Die beiden so zueinander positionierten Bauteile können dann auf bereits bekannte Art und Weise mit den in die zugehörigen Montageöffnungen eingefügten Schrauben verbunden werden.
  • Hinsichtlich der vorbeschriebenen Ausführung erlaubt das erfindungsgemäße Verfahren vorzugsweise die Verwendung von ringförmigen Einsätzen, die als Kompressionsbegrenzer dienen, sowie von Schrauben oder Verbindungsbolzen zum sehr präzisen Positionieren der zu verbindenden Bauteile zueinander.
  • Gemäß eines besonders vorteilhaften Merkmals der Erfindung hat der Stift, mit dem die Zentrieröffnung hergestellt wird, einen nicht ringförmigen Querschnitt, vorzugsweise einen länglichen oder ovalen Querschnitt, wobei in diesem Fall der zwischen diesem Stift und dem ringförmigen Einsatz befindliche Zwischenraum in zwei sich diametral gegenüberliegende Abschnitte unterteilt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der ringförmige Einsatz mit zumindest zwei durchgehenden Öffnungen ausgestattet, die sich vorzugsweise diametral gegenüberliegen und jeweils in einen der Abschnitte des Zwischenraumes münden.
  • Gemäß eines weiteren vorteilhaften Merkmals der Erfindung ist am umlaufenden Rand des Einsatzes an der oberen oder unteren Stirnseite des Einsatzes zumindest eine Ausnehmung vorgesehen, durch die das kriechempfindliche Material, insbesondere der Kunststoff, in den Zwischenraum zwischen dem Stift und dem ringförmigen Einsatz eindringt.
  • Gemäß eines weiteren vorteilhaften Merkmals der Erfindung weist der Einsatz einen Schlitz in Längsrichtung auf, durch den das Material in den Zwischenraum dringt. Dieser Schlitz ist beispielsweise durch den Abstand der zwei gegenüberliegenden Enden eines von einem Materialstreifen gerollten Einsatzes gebildet. Dabei ist der Stift in seiner größeren Ausdehnung kleiner als die Ausdehnung des Einsatzes, so dass das Material während des Gießens des Bauteils den Stift umfließen und den Zwischenraum zwischen Stift und Einsatz füllen kann.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform sind der Einsatz und der Stift im Gießwerkzeug gehalten, wobei der Einsatz umlaufend um den Stift einen Abstand zu diesem aufweist.
  • Gemäß eines weiteren vorteilhaften Merkmals der Erfindung wird das für das Gießen des ersten Bauteils bestimmte Gießwerkzeug mit zumindest drei länglichen oder ovalen Stiften ausgestattet, die über dieses Gießwerkzeug verteilt sind.
  • Dieses Merkmal erlaubt es, die Positionierung der beiden Bauteile zueinander in alle Richtungen parallel zur Ebene des Verbindungsflansches zu optimieren.
  • Im günstigsten Fall, in dem die Stifte einen länglichen Querschnitt aufweisen, können die größeren Ausdehnungen der Stifte quer zur Ebene des Verbindungsflansches von zweien dieser Stifte vorzugsweise auf einer ersten Achse angeordnet sein, während die größere Ausdehnung des dritten Stiftes senkrecht zu der ersten Achse und im besten Fall mittig zu dem Bauteil verläuft.
  • Eine derartige Konfiguration erlaubt es, eine optimale Positionierung der beiden Bauteile zueinander zu erhalten, bevor diese zusammengefügt werden.
  • In einem alternativen Verfahren, ist die für das Gießen des ersten Bauteils bestimmte Gießform mit zwei länglichen Stiften ausgestattet, die über diese Gießform verteilt sind, wobei die Längsachsen der jeweils größeren Ausdehnung der länglichen Stifte einen Winkel von 90° einschließen.
  • In einem vorteilhaften Verfahren ist die für das Gießen des ersten Bauteils bestimmte Gießform mit zwei länglichen Stiften ausgestattet, wobei die Längsachsen der jeweils größeren Ausdehnung der länglichen Stifte in etwa parallel angeordnet sind. Somit kann das erste Bauteil beim Zusammenfügen mit dem zweiten Bauteil an einem weiteren Bauteil ausgerichtet werden, um beispielsweise Luftleitungen fluchtend anzuordnen um einen Versatz der Innengeometrie zu vermeiden und eine sichere Abdichtung zu gewährleisten.
  • In einem weiteren vorteilhaften Verfahren, ist die für das Gießen des ersten Bauteils bestimmte Gießform mit zumindest einem länglichen Stift und zumindest einem zylindrischen Stift ausgestattet, die über diese Gießform verteilt sind, wobei über die Stifte je ein ringförmiger Einsatz geschoben wird, wobei der Einsatz um den länglichen Stift geometrisch gleich ist wie der Einsatz um den zylindrischen Stift.
  • Eine „längliche” Form eines Stiftes ist nicht einschränkend auf Ellipsen oder Rechtecke beschränkt sondern kann in Sonderfällen auch beispielsweise „bananenförmige” Stifte bezeichnen. Längliche Stifte haben in unterschiedliche Richtungen eine unterschiedliche Ausdehnung.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß eines nicht einschränkenden Merkmals der Erfindung der ringförmige Einsatz vorzugsweise aus einem Band, insbesondere einem gerollten und geschlitzten Metallband, hergestellt werden kann.
  • Eine alternative Ausführungsform des Einsatzes ist eine spanend bearbeitete Buchse, beispielsweise aus einem Rohrstück geschnitten und/oder gedreht.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist der Einsatz aus einem kriechunempfindlichen Material gegossen oder gepresst.
  • Als kriechunempfindliches Material für den Einsatz sind insbesondere Stahl, Aluminium, Messing, Keramik oder duroplastischer Kunststoff geeignet.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Merkmale des Verfahrens, das Gegenstand der Erfindung ist, werden unter Bezugnahme auf die nicht einschränkenden, beigefügten Zeichnungen, detaillierter erklärt in denen:
  • und 1b jeweils die Ober- und Seitenansicht eines ringförmigen Einsatzes darstellen,
  • eine Zentrieröffnung darstellt, die von einem ringförmigen Einsatz umgeben ist, der in das Material, aus dem ein Bauteil durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellt wurde, eingefügt ist.
  • einen Abschnitt dieses Bauteils darstellt.
  • und jeweils die Ober- und Seitenansicht eines ringförmigen Einsatzes in einer alternativen Ausführungsform darstellen,
  • eine Zentrieröffnung ähnlich mit einer alternativen Ausführungsform der Öffnung darstellt.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die Abbildungen sich auf ein erstes aus Kunststoff hergestelltes und mit länglichen Zentrieröffnungen ausgestattetes Bauteil beziehen.
  • Es handelt sich hierbei selbstverständlich nur um ein Ausführungsbeispiel, das keineswegs einen einschränkenden Charakter auf die Erfindung hat.
  • Ausführungsform(en) der Erfindung
  • Gemäß den Abbildungen besteht die wesentliche Phase des erfindungsgemäßen Verfahrens darin, einen ringförmigen Einsatz 1, 1' über einen Stift mit länglichem oder ovalen Querschnitt 10, dargestellt mit gestrichelten Linien in 1a, zu schieben, mit dem die Gießform, beispielsweise ein Spritzgusswerkzeug, ausgestattet ist und dann diesen ringförmigen Einsatz 1 an diesem Spritzgusswerkzeug zu befestigen, mit dem das Kunststoffbauteil P mittels Spritzgießverfahren hergestellt wird, das danach im Verhältnis zu einem anderen Bauteil positioniert und mit diesem zusammengefügt wird.
  • Der Durchmesser des ringförmigen Einsatzes 1 entspricht in einer Ausführung nach 1a annähernd der größten Ausdehnung des Querschnitts des länglichen Stiftes 10.
  • Folglich begrenzen der längliche Stift 10 und der ringförmige Einsatz 1 zwischen der kleineren Ausdehnung des Querschnittes des Stiftes und der Innenwandung des Einsatzes einen Zwischenraum, der in zwei diametral gegenüberliegende Abschnitte 11, 11' unterteilt ist.
  • Gemäß den und besteht der ringförmige Einsatz 1 aus einem gerollten Metallband mit einem Schlitz 2. Der Einsatz 1 ist mit zwei durchgehenden Öffnungen 3 ausgestattet, die jeweils in einen der Abschnitte 11, 11' des um den länglichen Stift 10 begrenzten Zwischenraumes münden.
  • Während des Spritzgießens von Bauteil P dringt der Kunststoff durch die durchgehenden Öffnungen 3, um die Abschnitte 11, 11' des den Stift 10 und den Einsatz 1 voneinander trennenden Zwischenraums zu füllen.
  • Gemäß ist das Bauteil P nach dem Ausformen somit mit einer länglichen Zentrieröffnung 4 mit einer Geometrie ähnlich jener des Stiftes 10 ausgestattet, die von zwei halbmondförmigen Abschnitten aus Kunststoff 5, 5' umgeben ist, die den Abschnitten 11, 11' des in dem Spritzgusswerkzeug durch den Stift 10 und dem ringförmigen Einsatz 1 begrenzten Zwischenraum entsprechen.
  • Diese halbmondförmigen Abschnitte 5, 5' sind ihrerseits von einem ringförmigen Einsatz 1 umgeben, der in den Kunststoff eingebracht ist und somit einen Kompressionsbegrenzer bildet.
  • Gemäß ist das Bauteil P mit drei länglichen, gleichmäßig verteilten Zentrieröffnungen 4 ausgestattet. Die jeweils größere Ausdehnung der beiden Zentrieröffnungen 41, 42 verlaufen entlang einer ersten Achse x, x', während die größere Ausdehnung der dritten Zentrieröffnung 43 mit einer senkrecht zur ersten Achse x, x' verlaufenden Achse y, y' zusammentrifft.
  • Gemäß werden Schrauben 6, mittels derer das Bauteil P im Verhältnis zu einem anderen, nicht dargestellten Bauteil positioniert wird, in die Zentrieröffnungen 4 eingeführt.
  • Diese beiden Bauteile werden mittels der Schrauben 6, die in die Zentrieröffnungen 4 eingeführt werden, und der Schrauben 9 zusammengefügt, die in die Montageöffnungen 7 mit kreisförmigem Querschnitt eingeführt werden, die von den ringförmigen Einsätzen 8 umgeben sind, die hier ebenfalls als Kompressionsbegrenzer dienen.
  • Diese weiteren Einsätze 8 in dem Kunststoffbauteil P können geometrisch genau gleich sein wie der Einsatz 1, 1'' um die längliche Zentrieröffnung 4, 4''. Mittels eines Stiftes im Spritzgusswerkzeug, der abweichend von der Geometrie des Stiftes 10 einen zylindrischen Querschnitt aufweist sind so zylindrische Montageöffnungen 7 herstellbar, die einen größeren Durchmesser aufweisen als die kleinere Ausdehnung der länglichen Zentrieröffnungen 4, 4''.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die Schrauben 6 und 9 in dieser dargestellten Ausführungsform vom gleichen Typ sind und dass sie dem Zusammenfügen der beiden Bauteile dienen.
  • Die Schrauben 6 dienen gleichzeitig dem Zusammenfügen und der Positionierung.
  • Eine Verwendung von unterschiedlichen Schrauben 6 und 9 kann in anderen Ausführungsformen der Bauteile vorteilhaft sein.
  • Gemäß den und ist in einer alternativen Ausführungsform am ringförmigen Einsatz 1' am umlaufenden Rand an der oberen Stirnseite zumindest eine Ausnehmung 3' vorgesehen, durch die das kriechempfindliche Material während des Spritzgießens von Bauteil P dringt, um die Abschnitte 11, 11' des den Stift 10 und den Einsatz 1' voneinander trennenden Zwischenraums zu füllen.
  • Die zeigt das Kunststoffbauteil P nach dem Ausformen mit einer länglichen Zentrieröffnung 4'' mit einer Geometrie ähnlich jener des Stiftes 10 innerhalb des überwiegend vom Material umschlossenen Einsatzes 1''. Das kriechempfindliche Material dringt während des Spritzgießens von Bauteil P durch einen Schlitz 2'' in den zwischen durch den Stift 10 und dem ringförmigen Einsatz 1'' begrenzten Zwischenraum ein. In dieser Ausführung des Einsatzes 1'' weist dieser keine Ausnehmungen 3' oder durchgehende Öffnungen 3 auf. Die Zentrieröffnung 4'' ist dabei auch in Richtung der größeren Ausdehnung vom Kunststoff umgeben. Die größere Ausdehnung des Stiftes 10 ist kleiner als die Ausdehnung des Einsatzes 1.
  • Die halbmondförmigen Abschnitte 5'', 5''' sind miteinander verbunden und von einem ringförmigen Einsatz 1'' umgeben, der in den Kunststoff eingebracht ist und somit einen Kompressionsbegrenzer bildet.
  • Die durchgehenden Öffnung (3) in dem Einsatz 1, 1', 1'' kann in Form einer Durchgangsbohrung (3), einer Ausnehmung (3') oder in Form eines Schlitzes (2'') ausgestaltet sein.
  • Der Einsatz 1, 1', 1'' kann in einer alternativen Ausgestaltungsform mehrere durchgehende Öffnungen (3) unterschiedlicher Form aufweisen.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Positionieren und Zusammenfügen von zwei Bauteilen, und zwar einerseits ein erstes aus einem kriechempfindlichen Material gegossenes Bauteil, insbesondere aus Kunststoff, und andererseits ein zweites Bauteil, gekennzeichnet durch folgende Phasen: – die für das Gießen des ersten Bauteils (P) bestimmte Gießform wird mit zumindest einem Stift (10) ausgestattet, um so nach dem Ausformen mindestens eine Zentrieröffnung (4) mit einem dem Querschnitt des Stiftes (10) entsprechenden Querschnitt zu erhalten, – über den Stift (10) wird ein ringförmiger Einsatz (1, 1', 1'') aus im Wesentlichen kriechunempfindlichem Material geschoben, insbesondere aus Metall mit einem Innendurchmesser, der ausreicht, um einen Zwischenraum (11, 11') um diesen Stift (10) zu bilden, wobei dieser ringförmige Einsatz (1) zumindest mit einer durchgehenden Öffnung (3) in Form einer Durchgangsbohrung (3), einer Ausnehmung (3') oder eines Schlitzes (2'') ausgestattet ist, die in diesen Zwischenraum (11, 11') mündet, – das Gießen des ersten Bauteils (P) wird so durchgeführt, dass das kriechempfindliche Material in die durchgehende Öffnung (3) dringt und den Zwischenraum (11, 11') füllt, – das so mit zumindest einer Zentrieröffnung (4, 4''), umgeben von dem ringförmigen Einsatz (1), der als Kompressionsbegrenzer dient, ausgestattete erste Bauteil (P) wird ausgeformt und – das erste Bauteil (P) wird im Verhältnis zum zweiten Bauteil positioniert und eine Schraube (6), die als Zentrierzapfen dient, wird in die Zentrieröffnung (4, 4'') eingeführt, und die beiden Bauteile werden mittels herkömmlicher Schrauben zusammengefügt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (10) einen nicht kreisförmigen, vorzugsweise länglichen oder ovalen Querschnitt hat.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die für das Gießen des ersten Bauteils (P) bestimmte Gießform zumindest mit drei länglichen Stiften ausgestattet ist, die über diese Gießform verteilt sind.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die größeren Ausdehnungen der beiden Zentrieröffnungen (41, 42) entlang einer ersten Achse (x, x') verlaufen, während die größere Ausdehnung der dritten Zentrieröffnung (43) mit einer senkrecht zur ersten Achse (x, x') verlaufenden Achse (y, y') zusammentrifft.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die für das Gießen des ersten Bauteils (P) bestimmte Gießform mit zwei länglichen Stiften (10) ausgestattet ist, die über diese Gießform verteilt sind, wobei die Längsachsen der jeweils größeren Ausdehnung der länglichen Stifte (10) einen Winkel von 90° einschließen.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die für das Gießen des ersten Bauteils (P) bestimmte Gießform mit zumindest einem länglichen Stift (10) und zumindest einem zylindrischen Stift ausgestattet ist, die über diese Gießform verteilt sind, wobei über den länglichen Stift (10) und den zylindrischen Stift je ein ringförmiger Einsatz (1, 1'', 8) geschoben wird, wobei der Einsatz (1, 1'') um den länglichen Stift (10) gleich ist wie der Einsatz (8) um den zylindrischen Stift.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der ringförmige Einsatz (1, 1'', 8) aus einem gerollten Band besteht, das zwischen den gegenüberliegenden Enden einen Schlitz bildet.
  8. Kunststoffbauteil, insbesondere aus thermoplastischem Kunststoffmaterial, aufweisend zumindest eine Zentrieröffnung (4, 4'') mit einem ringförmigen Einsatz (1, 1''), ausgestattet mit zumindest einer durchgehenden Öffnung (3), positionierbar und zusammenfügbar mit einem zweiten Bauteil nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7.
  9. Kunststoffbauteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffbauteil zumindest eine Zentrieröffnung (4, 4'') und zumindest eine Montageöffnung (7) aufweist, wobei die Zentrieröffnung (4, 4'') und die Montageöffnung (7) mit einem ringförmigen Einsatz (1, 1'' 8) umgeben sind, wobei die ringförmigen Einsätze (1, 1'', 8) gleich sind.
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