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Die Erfindung betrifft insbesondere ein Sitzuntergestell für einen Fahrzeugsitz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein gattungsgemäßes Sitzuntergestell für einen Fahrzeugsitz weist dabei zur Anbindung des Sitzuntergestells an einen Boden eines Fahrzeugs oder zur Anbindung des Sitzuntergestells an eine an dem Boden zu fixierenden Schienenanordnung, über die das Sitzuntergestell längsverschieblich gelagert ist, wenigstens ein erstes Seitenteil und ein zweites Seitenteil auf, die einander gegenüberliegend angeordnet sind. Über die ersten und zweiten Seitenteile sollen dabei insbesondere Gewichtskräfte aufgenommen werden, die von einer auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Person verursacht werden. Derartige Seitenteile sind dabei aber natürlich üblicherweise auch zur Aufnahme von crashbedingt auftretenden und in die Fahrzeugsitzstruktur eingeleiteten Kräften ausgelegt. Beispielsweise müssen über die Seitenteile eines Sitzuntergestells gegebenenfalls auch Kräfte aufgenommen werden, die im Crash-Fall über einen an dem Sitzuntergestell fixierten Sicherheitsgurt auf das Sitzuntergestell und insbesondere die Seitenteile wirken.
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Bei bisher in der Praxis üblichen Seitenteilen eines Sitzuntergestells sind die Seitenteile unterschiedlich ausgestalteten, in Abhängigkeit davon, ob das Seitenteil türseitig oder tunnelseitig Verwendung findet. So werden dann über die Seitenteile unterschiedliche Schnittstellen, zum Beispiel für die Fixierung eines Sicherheitsgurtes und/oder gewünschten Verkleidungsbauteilen ausgebildet. Ferner variieren die Seitenteile in Abhängigkeit davon, wie hoch eine Sitzfläche des jeweiligen Fahrzeugsitzes angeordnet sein soll. Ein zumindest teilweise ein Sitzpolster des Fahrzeugsitzes tragendes Sitzwannenteil wird demzufolge bei unterschiedlichen Typen von Fahrzeugensitzen an unterschiedlichen Typen von ersten und zweiten Seitenteilen vorgesehen. Dementsprechend müssen in der Praxis für unterschiedliche Typen von Fahrzeugsitzen und deren Sitzuntergestelle eine Vielzahl unterschiedlicher Seitenteile vorgehalten werden.
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Beispielsweise aus der
DE 10 2010 028 562 A1 ist zur Reduzierung der Teilevielfalt für unterschiedliche Typen von Sitzuntergestell bereits bekannt, unterschiedliche Typen von Seitenteilen für unterschiedliche Sitzuntergestelle herzustellen, indem von einem ersten Typ Seitenteil Abschnitte entfernt werden, um hieraus ein Seitenteil eines zweiten Typs für einen anderen Typ Fahrzeugsitz zu bilden. Beispielsweise wird ein Seitenteil des ersten Typs beschnitten und/oder verkürzt, um hieraus ein Seitenteil des zweitens Typs zu gewinnen. Hierdurch ist dann zwar die Herstellung unterschiedlicher Seitenteile für die unterschiedlichen Typen von Fahrzeugensitzen und unterschiedlichen Typen von entsprechenden Sitzuntergestellen vereinfacht. Für die Montage müssen aber weiterhin die unterschiedlichen Typen von Seitenteilen vorgehalten werden.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sitzuntergestell bereitzustellen, dessen Montage einfacher und flexibler ist, sowie ein Montageverfahren für die Montage unterschiedliche Typen von Sitzuntergestellen bereitzustellen, das schneller, flexibler und/oder kostengünstiger ist.
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Die vorgenannten Aufgaben werden durch ein Sitzuntergestell des Anspruchs 1, eine Gruppe von Sitzuntergestellen des Anspruchs 12 und ein Montageverfahren des Anspruchs 14 gelöst.
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Bei einem erfindungsgemäßen Sitzuntergestell für einen Fahrzeugsitz, sind ein erstes, zum Beispiel türseitiges Seitenteil sowie ein zweites, zum Beispiel tunnelseitiges Seitenteil vorgesehen, die einander – üblicherweise quer zu einer Sitzlängsachse – gegenüberliegend angeordnet und Teil einer Unterkonstruktion für den Fahrzeugsitz sind, über die Gewichtskräfte einer auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Person aufgenommen werden sollen. Die ersten und zweiten Seitenteile sind somit tragende Bauteile des Sitzuntergestells, wobei über die einander gegenüberliegenden Seitenteile eine – bezogen auf eine Sitzlängsachse – rechte und linke Seite des Sitzuntergestells definiert wird. Erfindungsgemäß ist nun weiterhin vorgesehen, dass die ersten und zweiten Seitenteile über eine Rohrrahmenkonstruktion miteinander verbunden sind, über die eine Position eines an dem Sitzuntergestell festzulegenden Sitzwannenteils für den Fahrzeugsitz vorgegeben ist.
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Mit Blick auf die Vorgabe einer bestimmten Position eines an den Sitzuntergestell festzulegenden Sitzwannenteils für den Fahrzeugsitz, das zumindest teilweise ein Sitzpolster des Fahrzeugsitzes trägt, ist hier eine Rohrrahmenkonstruktion vorgesehen. Erst diese zusätzliche Rohrrahmenkonstruktion gibt die gewünschte Position des Sitzwannenteils an dem Fahrzeugsitz vor und damit insbesondere etwaige Schnittstellen und/oder Lagerstellen für die Fixierung und/oder Abstützung des Sitzwannenteils. Durch das Vorsehen einer separaten Rohrrahmenkonstruktion für die Vorgabe der Position des Sitzwannenteils können die Seitenteile weniger komplex ausgestaltet werden. Ferner kann das Sitzuntergestell in einfacher Weise modular aufgebaut werden, sodass das Sitzuntergestell allein über die Rohrrahmenkonstruktion an einen bestimmten Fahrzeugsitztyp anpassbar ist. Während über die Seitenteile die Fixierung des Sitzuntergestells zum Beispiel an einer Schienenanordnung zur Längsverstellung des Fahrzeugsitzes realisiert wird, gibt erst die mit den Seitenteilen zu verbindende Rohrrahmenkonstruktion die Lage des Sitzwannenteils an dem Sitzuntergestell vor.
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Unter einer Rohrrahmenkonstruktion wird dabei insbesondere ein starr und unbeweglich an den Seitenteilen fixierter Rohrrahmen verstanden, also insbesondere ein Rohrrahmen, der keine Gelenkverbindung mit den Seitenteilen aufweist. Ein einzelnes höhenverstellbares Querrohr oder mehrere einzelne höhenverstellbare Querrohre stellen somit keine Rohrrahmenkonstruktion im Sinne der hier gegenständlichen Lösung dar. Bei der Rohrrahmenkonstruktion handelt es sich vielmehr z.B. um eine vorzugsweise bereits vormontierte und an den Seitenteilen nachträglich zu fixierende Struktur aus mindestens zwei starr miteinander und sich entlang unterschiedlicher Raumrichtungen erstreckender Rohre.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass über die Rohrrahmenkonstruktion eine Höhe des Sitzwannenteils – bezüglich des Bodens des Fahrzeugs – vorgegeben ist. Die an den Sitzteilen angeordnete Rohrrahmenkonstruktion legt somit fest, wo und wie das Sitzwannenteil an dem Sitzuntergestell angeordnet wird.
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In einer Ausführungsvariante sind die ersten und zweiten Seitenteile des Sitzuntergestells als Gleichteile ausgebildet, sodass identisch ausgebildete Seitenteile für die rechte und linke Seite des Sitzuntergestells verwendet werden. An dem Sitzuntergestell sind folglich vollkommen identisch ausgebildete Seitenteile folglich so angeordnet, dass sie durch eine Parallelverschiebung ineinander überführt werden können, Für eventuell unterschiedliche Schnittstellen oder Komponenten an den rechten und linken Seiten des Sitzuntergestells sind dann beispielsweise an jedem ersten und zweiten Seitenteil unterschiedliche zusätzliche Mittel vorgesehen.
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In einer Ausführungsvariante ist die Rohrrahmenkonstruktion an dem ersten Seitenteil an einer dem anderen, zweiten Seitenteil zugewandten Innenseite festgelegt und an dem zweiten Seitenteil an einer von dem ersten Seitenteil abgewandten Außenseite. Die Rohrrahmenkonstruktion ist hier folglich einmal innen und einmal außen an den ersten und zweiten Seitenteilen festgelegt. Diese Variante ist insbesondere bei identisch ausgebildeten ersten und zweiten Seitenteilen vorteilhaft, da hier dann letztlich die Verbindung mit der Rohrrahmenkonstruktion an den gleichen Seitenflächen der Seitenteile erfolgt. An jedem Seitenteil kann somit die gleiche Schnittstelle genutzt werden. Die Rohrrahmenkonstruktion ist folglich jeweils an der gleichen Seite an den Seitenteilen festgelegt, z.B. jeweils rechts, wobei sich diese Seite an dem Sitzuntergestell jedoch einmal innen (beim linken Seitenteil) und einmal außen (beim rechten Seitenteil) befindet.
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Grundsätzlich kann vorgesehen sein, dass die Rohrrahmenkonstruktion mit den ersten und zweiten Seitenteilen verschweißt ist. Dies ermöglicht eine gewichtssparende Ausbildung des Sitzuntergestells und eine schnelle Montage.
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Die Rohrrahmenkonstruktion kann bezüglich einer Sitzlängsachse, quer zu der die ersten und zweiten Seitenteile einander gegenüber liegen, asymmetrisch ausgestaltet sein. Dies ist beispielsweise bei der vorstehend erläuterten Festlegung der Rohrrahmenkonstruktion an einer Innenseite des ersten Seitenteils und an einer Außenseite des zweiten Seitenteils üblicherweise gegeben. Durch die asymmetrische Gestaltung der Rohrrahmenkonstruktion kann dabei zum Beispiel erreicht werden, dass die Rohrrahmenkonstruktion nur auf eine definierte Weise mit den ersten und zweiten Seitenteilen verbunden werden kann.
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In einer Ausführungsvariante weist die Rohrrahmenkonstruktion einen einzelnen vormontierten Rohrrahmen auf. Durch die Verwendung eines vormontierten Rohrrahmens können tragende Teile des Sitzuntergestells vergleichsweise kostengünstig hergestellt werden. Ein solcher Rohrrahmen weist dann beispielsweise mindestens zwei miteinander verbundene Rohre auf, wobei diese Rohre jeweils separat hergestellt und an mindestens einer Stelle gebogen ausgeführt sein können, um dem Rohrrahmen die vorgegebene Kontur zu verleihen.
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In einem Ausführungsbeispiel weist die Rohrrahmenkonstruktion zwei jeweils an einem der Seitenteile festgelegte Seitenrohre sowie ein die beiden Seitenrohre miteinander verbindendes Mittelrohr auf, das sich mit zumindest einem Abschnitt zwischen den Seitenteilen erstreckt. Das Mittelrohr soll an dem fertiggestellten Fahrzeugsitz das Sitzwannenteil über die Breite des Sitzes abstützen und entsprechende Gewichtskräfte aufnehmen, vorzugsweise in einem vorderen Bereich des Fahrzeugsitzes.
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Wenigstens ein Rohr der Rohrrahmenkonstruktion kann mindestens einmal gebogen sein. Insbesondere können alle Rohre der Rohrrahmenkonstruktion jeweils mindestens einmal gebogen sein, um der Rohrrahmenkonstruktion die gewünschte Form zu geben.
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In einer Ausführungsvariante ist wenigstens ein Rohr der Rohrrahmenkonstruktion L-förmig oder Γ-förmig, wobei „ Γ “ für den Majuskel des griechischen Buchstabens Gamma steht. Es hat sich gezeigt, dass aus L-förmigen und/oder Γ-förmigen Rohren besonders einfach eine Rohrrahmenkonstruktion herstellbar ist, die als Träger eines Sitzwannenteils an dem Sitzuntergestell fungieren kann. Auch können aus derart geformten Rohren unterschiedliche Typen von Rohrrahmenkonstruktionen vergleichsweise einfach hergestellt werden. Bei entsprechender Wahl der Rohrgeometrie ist eine damit gebildete Rohrrahmenkonstruktion auch problemlos ausreichend stabil und dennoch vergleichsweise leicht.
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Bei einer Ausführungsvariante weist das Sitzuntergestell eine Rohrrahmenkonstruktion mit einem Rohrrahmen auf, dessen Rohre alle zueinander unterschiedlich ausgestaltet sind. Hier sind folglich die Rohre des Rohrrahmens hinsichtlich ihrer Länge, Kontur und/oder (Querschnitts-)Geometrie verschieden. Dies reduziert bei der Montage die Gefahr von einer fehlerhaften Verwendung einzelner Rohre, das letztlich nur genau ein Typ Rohr für eine bestimmte Stelle des Rohrrahmens vorgesehen ist.
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Die Rohre der Rohrrahmenkonstruktion können grundsätzlich über separate Befestigungsmittel aneinander fixiert sein. Mit Blick auf eine schnelle und kostengünstige Fertigung ist in einer Ausführungsvariante vorgesehen, dass die Rohre der Rohrrahmenkonstruktion miteinander verschweißt sind.
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Die Rohrrahmenkonstruktion kann beispielsweise mindestens ein Vierkantrohr aufweisen, das eine Schnittstelle für die Festlegung des Sitzwannenteils definiert. Durch die Verwendung eines Vierkantrohres ergibt sich gegenüber einem runden Rohr der Vorteil, dass an der Mantelfläche des Rohres eine ebene Anlagefläche und/oder Lagerstelle vorhanden ist. Dies erleichtert eine stabile Fixierung des Sitzwannenteils an der Rohrrahmenkonstruktion.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist die Bereitstellung eines Baukastensystems für die Erstellung unterschiedlicher Typen von Fahrzeugsitzen. Hierbei bilden insbesondere die ersten und zweiten Seitenteile jeweils eine erste Vorbaugruppe, die je nach Typ von Fahrzeugsitz mit einer zweiten Vorbaugruppe mit einer Rahmenkonstruktion kombiniert wird, wobei für die zweite Vorbaugruppe aus unterschiedlichen Typen von Rahmenkonstruktionen gewählt werden kann.
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Es wird folglich eine Gruppe von Sitzuntergestellen für unterschiedliche Typen von Fahrzeugsitzen vorgeschlagen, bei denen ein Sitzwannenteil jeweils unterschiedlich positioniert ist und für die jeweilige Position des Sitzwannenteils eine von mehreren möglichen Rahmenkonstruktionen mit stets identisch ausgebildeten Seitenteilen kombiniert wird. Die Sitzuntergestelle der Gruppe von Sitzuntergestellen umfassen somit identisch ausgebildete Seitenteile, wobei bei jedem Sitzuntergestell zwei Seitenteile zur Anbindung des jeweiligen Sitzuntergestells an einen Boden eines Fahrzeugs oder zur Anbindung des Sitzuntergestell an eine an dem Boden zu fixierende Schienenanordnung einander gegenüberliegend angeordnet sind und über die zwei Seitenteile Gewichtskräfte einer auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Person aufgenommen werden sollen. Je nach Typ von Fahrzeugsitz weisen die Sitzuntergestelle unterschiedliche Rahmenkonstruktionen auf, über die die zwei Seitenteile miteinander verbunden sind und über die jeweils eine andere Position, insbesondere Lage und/oder Ausrichtung eines an dem Sitzuntergestell festzulegenden Sitzwannenteils für den jeweiligen Fahrzeugsitz vorgegeben ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Gruppe von Sitzuntergestellen erfolgt somit eine Individualisierung für den jeweiligen Fahrzeugsitztyp über die Rahmenkonstruktion respektive den Typ der Rahmenkonstruktion, wobei sich die einzelnen Rahmenkonstruktionen insbesondere hinsichtlich Geometrie, Abmessungen und/oder Kontur voneinander unterscheiden können. Weist die Rahmenkonstruktion beispielsweise einen Rohrrahmen auf, unterscheiden sich je nach Typ von Rahmenkonstruktion zum Beispiel die Anzahl, die Geometrie (zum Beispiel mit Blick auf den Querschnitt und die Rohrdicke), die Länge und/oder die Kontur der Rohre, die in den unterschiedlichen Typen von Rahmenkonstruktionen verwendet sind.
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In einer Ausführungsvariante weist jedes Sitzuntergestell jeweils zwei vollkommen identisch ausgebildete Seitenteile auf, sodass nicht nur die Seitenteile der unterschiedlichen Sitzuntergestelle für die unterschiedlichen Typen von Fahrzeugsitzen untereinander identisch sind, sondern auch einander gegenüberliegende Seitenteile eines einzelnen Sitzuntergestells. Es wird hier folglich ein einziger Typ Seitenteil verwendet, über den, in Kombination mit verschiedenen Rahmenkonstruktionen, unterschiedliche Sitzuntergestelle für unterschiedliche Typen von Fahrzeugsitzen hergestellt sind. Damit sind nicht nur bei den Sitzuntergestellen für unterschiedliche Fahrzeugsitze die verwendeten Seitenteile als Gleichteile ausgeführt, sondern auch bei einem einzelnen Sitzuntergestell. An dem fertiggestellten Fahrzeugsitz unterscheidet sich somit ein türseitiges Seitenteil nicht von einem tunnelseitigen Seitenteile. Bei einem Fahrzeugsitz eines anderen Typs, also zum Beispiel einer anderen Baureihe, ist lediglich die an die beiden identischen Seitenteile fixierte, vorzugsweise geschweißte Rahmenkonstruktion unterschiedlich.
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Vor diesem Hintergrund ist auch ein Montageverfahren vorgeschlagen, bei dem Sitzuntergestelle für unterschiedliche Typen von Fahrzeugsitzen, bei denen ein Sitzwannenteil unterschiedlich positioniert ist, aus einer ersten Vorbaugruppe mit identischen Seitenteilen und unterschiedlichen Typen von Rahmenkonstruktionen als zweiter Vorbaugruppe montiert werden. Ein erfindungsgemäßes Montageverfahren umfasst hierbei wenigstens die folgenden Schritte:
- – Bereitstellen mehrerer identisch ausgebildeter erster Seitenteile und mehrerer identisch ausgebildeter zweiter Seitenteile, über die Gewichtskräfte aufgenommen werden sollen, die durch eine auf dem Fahrzeugsitz sitzende Person verursacht werden, zur Montage unterschiedlicher Sitzuntergestelle für die unterschiedlichen Typen von Fahrzeugsitzen,
- – Bereitstellen mindestens zweier unterschiedlicher Typen von Rahmenkonstruktionen zur Verbindung erster und zweiter Seitenteile miteinander, wobei je nach Typ der Rahmenkonstruktion eine Position eines an dem Sitzuntergestell festzulegenden Sitzwannenteils für den Fahrzeugsitz vorgegeben ist, die sich von derjenigen Position unterscheidet, die über einen anderen Typ von Rahmen Konstruktion vorgegeben wird,
- – Auswählen eines Typs von Rahmenkonstruktion in Abhängigkeit davon, für welchen Typ Fahrzeugsitz das Sitzuntergestell verwendet werden soll, und
- – Verbinden einer Rahmenkonstruktion des ausgewählten Typs mit ersten und zweiten Seitenteilen, die einander gegenüberliegend angeordnet wurden.
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In einer Variante des Verfahrens kann analog zu den vorstehenden Erläuterungen vorgesehen sein, dass für die ersten und zweiten Seitenteile nur genau ein Typ Seitenteil bereitgestellt wird, sodass ein türseitiges Seitenteil und ein tunnelseitiges Seitenteil jedes Sitzuntergestells identisch sind. Bei der Montage des Sitzuntergestells werden folglich stets zwei identische Seitenteile zur Bildung einer ersten Vorbaugruppe genutzt und diese dann mit einer zweiten Vorbaugruppe kombiniert, die je nach Typ Fahrzeugsitz unterschiedlich ist. Beispielsweise werden identisch ausgebildete Seitenteile mit unterschiedlichen Rohrrahmen verschweißt, je nachdem welcher Typ Fahrzeugsitz zu montieren ist.
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Die beigefügten Figuren veranschaulichen exemplarisch mögliche Ausführungsvarianten der Erfindung.
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Hierbei zeigen:
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1A–1B eine Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Sitzuntergestells mit identisch ausgebildeten Seitenteilen, die über einen geschweißten, asymmetrischen Rohrrahmen miteinander verbunden sind;
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2 das Sitzuntergestell der 1A und 1B mit einem an dem Rohrrahmen festgelegten Sitzwannenteil;
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3A–3B zusätzliche perspektivische Darstellungen des Sitzuntergestells des mit dem Sitzwannenteil;
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4 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines möglichen Montageverfahrens auf Basis eines erfindungsgemäßen Baukastensystems.
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Die 1A–1B, 2 und 3A–3B zeigen ein Sitzuntergestell U für einen Fahrzeugsitz, das aus identischen Seitenteilen 1a und 1b sowie einer Rahmenkonstruktion in Form eines Rohrrahmens 2 aufgebaut ist. Das Sitzuntergestell U ist hierbei an einer Schienenanordnung S mit zwei Schienenpaaren Sa und Sb fixiert, über die das Sitzuntergestell U entlang einer Sitzlängsrichtung L verschieblich ist. Seitenteile 1a und 1b liegen einander dabei quer einer Sitzlängsachse gegenüber, die entlang der Sitzlängsrichtung L verläuft. Die Seitenteile 1a und 1b des Sitzuntergestells U sind jeweils an einer verschieblichen Oberschiene 3a oder 3b eines Schienenpaares Sa oder Sb fixiert, hier mit der jeweiligen Oberschiene 3a oder 3b verschweißt. Jedes Seitenteil 1a, 1b weist hierbei zwei entlang der Sitzlängsrichtung L zueinander beabstandete Befestigungsabschnitte 10 und 11 auf, über die das jeweilige Seitenteil 1a oder 1b an der zugehörigen Oberschiene 3a, 3b fixiert ist.
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Die Seitenteile 1a und 1b sind als Gleichteile und mithin vollkommen identisch ausgeführt. Durch die identische Ausbildung der Seitenteile 1a und 1b sind diese durch eine Parallelverschiebung ineinander überführbar. Die Seitenteile 1a und 1b sind somit an dem Sitzuntergestell derart zueinander angeordnet, dass an dem Sitzuntergestell U bei dem einen Seitenteil 1a oder 1b eine Seite 101 oder 102 innen und beim anderen Seitenteil 1b oder 1a die gleiche Seite 101 oder 102 außen liegt. So ist beispielsweise eine rechte Seite 101 des ersten Seitenteils 1a dem anderen Seitenteil 1b zugewandt und liegt somit innen, während bei dem anderen Seitenteil 1b diese Seite 101 außen liegt. Gleiches gilt umgekehrt für die jeweilige linke Seite 102 der Seitenteile 1a und 1b.
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Durch die Verwendung von Gleichteilen für die beiden Seitenteile 1a und 1b an einem Sitzuntergestell U unterscheiden sich diese folglich nicht in Abhängigkeit davon, ob hiermit ein türseitiges oder tunnelseitiges Seitenteil des Sitzuntergestell U gebildet wird. Die eigentlichen Schnittstellen, insbesondere für die Festlegung eines Sitzwannenteils SW des Fahrzeugsitzes werden erst durch den Rohrrahmen 2 definiert, der an die Seitenteile 1a und 1b angeschweißt wird. Ein Paar Seitenteile 1a, 1b bildet somit eine erste Vorbaugruppe für das Sitzuntergestell U, die mit einer zweiten Vorbaugruppe mit dem Rohrrahmen 2 kombiniert wird, um das Sitzuntergestell U zu montieren.
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Der Rohrrahmen 2 ist hierbei aus drei Vierkantrohren 20, 21 und 22 aufgebaut. Die Vierkantrohre 20 und 21 sind dabei als gebogene und im Wesentlichen jeweils L-förmige Seitenrohre ausgeführt. Diese beiden Seitenrohre 20 und 21 sind durch das dritte Vierkantrohr miteinander verbunden, das damit ein Mittelrohr 22 bildet. Die Rohre 20, 21 und 22 des Rohrrahmens 2 sind unterschiedlich ausgestaltet und weisen unterschiedliche Konturen und Längen auf. So ist das Mittelrohr 22 Γ-förmig ausgeführt und weist zwei unterschiedlich lange rechte und linke Verbindungsabschnitte 22a und 22b auf, die über ein Querstück 22c des Mittelrohres 22 miteinander verbunden sind. Die beiden Seitenrohre 20 und 21 sind ferner zwar jeweils L-förmig ausgeführt, weisen jedoch unterschiedliche Längen und damit unterschiedliche lange vordere Verbindungsabschnitte 20v und 21v, der in mit dem Mittelrohr 22 verschweißt ist. Bei dem einen (linken) Seitenrohr 20 reicht der vordere Verbindungsabschnitt 20v bis zu der Oberschiene 3a. Bei dem anderen (rechten) Seitenrohr 21 ist der vordere Verbindungsabschnitt 21v kürzer und endet oberhalb der Oberschiene 3b. Hier ist das längere Ende des Verbindungsabschnitts 22b des Mittelrohres 22 bis zu der Oberschiene 3b geführt.
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Durch die unterschiedlichen gebogenen Rohre 20, 21 und 22 sind diese an dem fertiggestellten Rohrrahmen 2 miteinander verschachtelt, sodass der Rohrrahmen 2 bei vergleichsweise geringem Gewicht äußerst belastbar ist und einfach mit identischen Seitenteilen 1a und 1b verschweißt werden kann. Beide Seitenrohre 20 und 21 weisen hierfür hintere Verbindungsabschnitte 20h und 21h auf, die jeweils an einem Seitenteil 1a oder 1b verschweißt sind. Jeder Verbindungsabschnitt 20h und 21h ist dabei auf der rechten Seite 101 des jeweiligen Seitenteils 1a oder 1b innen respektive außen festgelegt. Dementsprechend ist das eine linke Seitenrohr 20 über seinen hinteren Verbindungsabschnitt 20h an einer Innenseite des linken Seitenteils 1a fixiert. Das gegenüberliegende rechte Seitenrohr 21 ist über seinen hinteren Verbindungsabschnitt 21h an der Außenseite des anderen, rechten Seitenteils 1b angeordnet.
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Ausgehend von dem jeweiligen hinteren Verbindungsabschnitt 20h und 21h erstreckt sich ein Seitenrohr 20 oder 21 leicht geneigt nach oben und geht dann über eine Biegestelle in einen sich nach unten in Richtung der jeweiligen Oberschiene 3a oder 3b erstreckenden vorderen Verbindungsabschnitt 20v oder 21v über. An jedem vorderen Verbindungsabschnitt 20v, 21v ist das jeweilige Seitenrohr 20 oder 21 mit dem Mittelrohr 22 verschweißt. Ein zusätzliches Verschweißen mit einem vorderen Bereich des jeweiligen Seitenteils 1a oder 1b im Bereich des Befestigungsabschnitts 11 und/oder mit der jeweiligen Oberschiene 3a oder 3b ist an dem linken Seitenteil 1a über den vorderen Verbindungsabschnitt 20v des einen Seitenrohrs 20, auf der anderen, rechten Seite durch den längeren vorderen Verbindungsabschnitt 22b des Mittelrohres 22 realisiert.
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Bei dem asymmetrischen Rohrrahmen 2 übergreift ferner das Γ-förmig Mittelrohr 22 mit seinem linken Verbindungsabschnitt 22a das linke Seitenrohr 20, sodass auf der einen, linken Seite das Mittelrohr 22 mit seinem linken Verbindungsabschnitt 22a außen liegt, während an der gegenüberliegenden, rechten Seite das rechte Seitenrohr 21 mit seinem vorderen Verbindungsabschnitt 21v außen liegt.
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Wie anhand der 2 und 3A–3B veranschaulicht ist, bildet der Rohrrahmen 2 mit seinen Rohren 20, 21 und 22 die Schnittstellen für die Fixierung des Sitzwannenteils SW an dem Sitzuntergestell U aus und gibt auch die Höhe vor, in der das Sitzwannenteil SW an dem fertiggestellten Fahrzeugsitz vorliegt. Das in der Draufsicht im Wesentlichen U-förmige Sitzwannenteil liegt im bestimmungsgemäß montierten Zustand an dem Rohrrahmen 2 auf, und zwar an den hinteren Verbindungsabschnitten 20h und 21h der beiden Seitenrohre und an dem Querstück 22c des Mittelrohres 22, und ist hieran fixiert, z.B. über Schrauben-, Bolzen- und/oder Nietverbindungen.
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In den 3A und 3B ist im Übrigen noch unterhalb des Rohrrahmens 2 ein die beiden Schienenpaare Sa und Sb verbindendes Verbindungsbauteil V dargestellt. An diesem wird beispielsweise eine elektromotorische Antriebseinrichtung für die Sitzverstellung untergebracht.
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Bei dem dargestellten Sitzuntergestell U ist in einfacher Weise ein modularer Aufbau gewährleistet, bei dem identische Seitenteile 1a und 1b eine erste Vorbaugruppe bilden und eine zweite Vorbaugruppe in Form einer asymmetrischen Rohrrahmenkonstruktion an den Seitenteilen 1a und 1b angeschweißt wird. Dabei kann je nach gewünschtem Fahrzeugtyp und mithin für unterschiedliche Baureihen ein anderer Rohrrahmen 2 mit den identischen Seitenteilen 1a, 1b verschweißt werden, um hierüber die Position des Sitzwannenteils SW und die notwendigen Schnittstellen für die Fixierung des Sitzwannenteils SW vorzugeben. Die entsprechenden Rohre 20, 21 und 22, die miteinander verschachtelt den gewünschten Rohrrahmen 2 ergeben, sind hierbei dann auf die entsprechende Konturen gebogen und gegebenenfalls in unterschiedlichen Längen bereitgestellt.
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In der 1A sind exemplarisch anhand zweier Schraffuren ein verkürzter vorderer Verbindungsabschnitt 20v für ein alternatives linkes Seitenrohr 20‘ und ein an seinem rechten Verbindungsabschnitt 22b verkürztes Mittelrohr 22‘ veranschaulicht. Ein entsprechender Rohrrahmen 2 würde somit für ein hieran festzulegendes Sitzwannenteil SW eine geringere Höhe vorgeben und wäre damit für einen anderen Typ von Fahrzeugsitz vorgesehen. Derart kann mit nur einem Typ Seitenteil 1a, 1b und unterschiedlichen Rohrrahmen 2 ein Baukastensystem bereitgestellt werden, um unterschiedliche Typen von Sitzuntergestellen U für unterschiedliche Typen von Fahrzeugsitzen in einfacher und kostengünstiger Weise herzustellen.
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Anhand des Flussdiagramms der 4 ist dabei der Ablauf eines möglichen Montageverfahrens für eine Gruppe unterschiedlicher Sitzuntergestelle U näher veranschaulicht.
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Hierbei werden zunächst in einem ersten Verfahrensschritt A1 zwei identische Seitenteile 1a und 1b des Baukastens einander gegenüberliegend positioniert und beispielsweise bereits an Oberschienen 3a und 3b einer Schienenanordnung S angeschweißt. Anschließend wird in einem Auswahlprozess eines Verfahrensschrittes A2 entschieden, welcher von mehreren unterschiedlichen, vorgehaltenen Rohrrahmen 2 mit den Seitenteilen 1a und 1b zu verschweißen ist, um das Sitzuntergestell U des vorgegebenen Typs herzustellen. Je nach Typ Sitzuntergestell U respektive Typ Fahrzeugsitz wird in Verfahrensschritten 3.1, 3.2, .... der jeweilige Rohrrahmen 2 ausgewählt und anschließend in einem nachfolgendem Verfahrensschritt A4 mit dem Paar Seitenteile 1a, 1b verschweißt. Auf diese Art und Weise müssen beispielsweise bei zwei unterschiedlichen Typen von Fahrzeugsitzen lediglich ein einziger Typ Seitenteil 1a, 1b und zwei Typen von Rohrrahmen 2 vorgehalten werden. Hierbei können die unterschiedlichen Typen von Rohrrahmen 2 aus unterschiedlich gebogenen Vierkantrohren hergestellt sein. Beispielsweise sind stets zwei unterschiedlich gebogene Vierkantrohren vorgesehen und miteinander zur Bildung des jeweiligen Rohrrahmens miteinander verschweißt, die jedoch abweichende Längen aufweisen, um dem jeweiligen Sitzwannenteil je nach Typ Sitzuntergestell U eine andere Höhe und Lage vorzugeben.
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Es sei noch darauf hingewiesen, dass selbstverständlich der Schritt des Auswählens des passenden Rohrrahmens 2 auch bereits vorab im Rahmen eines Entwurfs- oder Planungsprozesses und damit nicht unmittelbar beim Zusammenbau des Sitzuntergestells U erfolgen kann. So können über das bereitgestellte Baukastensystem vorab unterschiedliche Fertigungslinien für unterschiedliche Sitzuntergestelltypen geplant worden sein, an denen dann jeweils lediglich ein Rohrrahmentyp verbaut wird.
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Bezugszeichenliste
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- 10, 11
- Befestigungsabschnitt
- 101, 102
- Erste/Zweite Seite
- 1a, 1b
- Seitenteil
- 2
- Rohrrahmen (Rahmenkonstruktion)
- 20, 20’, 21
- Seitenrohr
- 20v, 20h
- (vorderer/hinterer) Verbindungsabschnitt
- 21v, 21h
- (vorderer/hinterer) Verbindungsabschnitt
- 22, 22’
- Mittelrohr
- 22a, 22b
- (linker/rechter) Verbindungsabschnitt
- 22c
- Querstück
- 3a, 3b
- Oberschiene
- L
- Sitzlängsrichtung
- S
- Schienenanordnung
- Sa, Sb
- Schienenpaar
- SW
- Sitzwannenteil
- U
- Sitzuntergestell
- V
- Verbindungsbauteil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010028562 A1 [0004]