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DE102010027264A1 - Bodenbearbeitungsmaschine - Google Patents

Bodenbearbeitungsmaschine Download PDF

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DE102010027264A1
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impact element
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soil cultivation
baffle
working
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DE102010027264A
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DE102010027264B4 (de
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Wilhelm Meindlhumer
Hans-Jörg Preimess
Andreas Roithmayr
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Poettinger Landtechnik GmbH
Original Assignee
Alois Poettinger Maschinenfabrik GmbH
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B33/00Tilling implements with rotary driven tools, e.g. in combination with fertiliser distributors or seeders, with grubbing chains, with sloping axles, with driven discs
    • A01B33/08Tools; Details, e.g. adaptations of transmissions or gearings
    • A01B33/12Arrangement of the tools; Screening of the tools
    • A01B33/125Arrangement of the tools; Screening of the tools screening of tools rotating about a vertical shaft

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine, insbesondere in Form einer Kreiselegge bzw. einer Sämaschine umfassend eine Kreiseleggeneinheit, mit zumindest einem Arbeitsorgan zur Bodenbearbeitung sowie zumindest einem dem Arbeitsorgan zugeordneten Prallelement für das Bearbeitungsgut, wobei das Prallelement mittels einer Hubschwenkvorrichtung um eine im Wesentlichen liegende, in Fahrtrichtung weisende und/oder zum Prallelement etwa parallele Hubschwenkachse aus einer abgesenkten Arbeitsstellung in eine angehobene Transportstellung verbringbar ist. Erfindungsgemäß besitzt die Hubschwenkvorrichtung für das Prallelement eine Winkelsteuervorrichtung, die das Prallelement beim Verbringen von Arbeitsstellung in Transportstellung und/oder umgekehrt in einer im Wesentlichen aufrechten Ausrichtung hält. Das Prallelement ändert hierdurch selbst während des Stellvorgangs seine Winkelstellung zum Boden nicht wesentlich.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine, insbesondere in Form einer Kreiselegge bzw. einer Sämaschine umfassend eine Kreiseleggeneinheit, mit zumindest einem Arbeitsorgan zur Bodenbearbeitung sowie zumindest einem dem Arbeitsorgan zugeordneten Prallelement für das Bearbeitungsgut, wobei das Prallelement mittels einer Hubschwenkvorrichtung um eine im Wesentlichen liegende, in Fahrtrichtung weisende und/oder zum Prallelement etwa parallele Hubschwenkachse aus einer abgesenkten Arbeitsstellung in eine angehobene Transportstellung verbringbar ist.
  • Bodenbearbeitungsmaschinen wie beispielsweise Kreiseleggen können Prallelemente für das Bearbeitungsgut aufweisen, um zu verhindern, dass das Bearbeitungsgut zu weit oder an falscher Stelle abgeworfen wird, oder um das von den rotierenden Zinken abgeworfene Erd- bzw. Bodenmaterial einer Nachlaufwalze zuzuführen. Da die Arbeitsbreite einer Kreiselegge in erster Linie durch die Arbeitsbreite der Zinken bestimmt wird, ragen seitlich angebrachte Prall- und/oder Leitelemente beispielsweise in Form von Randblechen über die Arbeitsbreite hinaus. Hierbei kann es aus verschiedenen Gründen wünschenswert sein, solche Prallelemente aus der abgesenkten Arbeitsstellung in eine angehobene Inaktiv- oder Transportstellung verbringen zu können. Beispielsweise kann es für bestimmte Arbeiten gewünscht sein, ohne Prallelement zu arbeiten. Je nach Anordnung der Prallelemente in ihrer Arbeitsstellung kann es auch notwendig sein, die Prallelemente in eine angehobene Transportstellung zu bringen, um die zulässigen Abmessungen für den Straßenverkehr einhalten zu können. Dies ist insbesondere bei Kreiseleggen der Fall, bei denen die Prallelemente bzw. Schwadformer in der Arbeitsstellung seitlich ein beträchtliches Stück über die Rechkreisel überstehen. Ein Wegbewegen der Prallelemente kann aber auch schon nützlich sein, um die Abmessung des Gerätes beispielsweise für das Abstellen in einem Schuppen verkleinern zu können.
  • Bekanntermaßen werden die Prallelemente derartiger Bodenbearbeitungsmaschine deshalb an einem schwenkbaren Tragarm befestigt, der um eine liegende Achse nach oben geschwenkt werden kann, so dass das daran befestigte Prallelement oberhalb des Arbeitsorgans zu liegen kommt. In der abgesenkten Arbeitsstellung hingegen kragt der Tragarm über den Umriss des Arbeitsorgans aus, um das Prallelement in der gewünschten Stellung relativ zum Arbeitsorgan zu halten. Im einfachsten Fall ist der Tragarm von Hand noch oben klappbar und in der angehobenen Stellung fixierbar. Je nach Schwenkwinkel steht das Prallelement hierbei mehr oder minder schräg geneigt nach oben, so dass beispielsweise bei schneller Fahrt auf einem holprigen Weg beträchtliche Kräfte bzw. Momente auf das Prallelement wirken.
  • Um bei einem solchen Nach-oben-Schwenken um eine liegende, in Fahrtrichtung weisende Hubschwenkachse muss herkömmlicherweise das Prallblech jedoch deutlich nach innen über die Kreiselzinken geschwenkt werden, um durch die Schrägstellung des Prallblechs nicht länger seitlich über den Umriss der Arbeitsorgane überzustehen. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Beispielsweise bei Kreiseleggen-/Sämaschinen-Kombinationen ist es in jüngerer Zeit üblich geworden, den Saatgut- bzw. Düngertank über der Kreiselegge anzuordnen. Insbesondere bei aufgebauten Sämaschinen, die auf der Nachlaufwalze betrieben werden, kommt der Saatgut- bzw. Düngertank immer weiter nach vorne über die Kreiselegge, so dass ein Hochschwenken des seitlichen Randblechs in Form einer Drehbewegung nach innen nur begrenzt möglich ist, da das Randblech bzw. der Schwenkarm sehr schnell am Saatgut- bzw. Düngertank ansteht.
  • Andererseits ist es bekannt, seitliche Prallbleche an Kreiseleggen oder Drillmaschinen sozusagen in der von den Prallblechen definierten Ebene nach oben zu fahren. Hierzu werden die Prallbleche an Lenkern schwenkbar aufgehängt, die um liegende, quer zur Fahrtrichtung verlaufende Schwenkachsen verschwenkt werden können. Eine solche Konstruktion zeigt beispielsweise die DE 20 2004 007 238 U1 , gemäß der seitliche Randbleche an zwei schwenkbar gelagerten, parallelogrammartig angeordneten Lenkern angelenkt sind, die um liegende, quer zur Fahrtrichtung verlaufende Achsen verschwenkt werden können, so dass das Randblech nach oben und unten fahren kann. Eine solche Schwenkbewegung ist jedoch oftmals auch nicht in dem gewünschten Maße möglich, um die Randbleche in eine ausgehobene Transportstellung zu bringen. Insbesondere wird in jüngerer Zeit verlangt, Spuranzeiger für die Sämaschine vorne an der Bodenbearbeitungseinheit, insbesondere Kreiselegge zu montieren, da Letztere wesentlich stabiler als die Sämaschine ausgeführt ist. Dies verhindert jedoch ein ausreichendes Hochdrehen der Randbleche. Dies gilt auch dann, wenn die Lenker federnd ausgebildet sind, wie dies in der DE 20 2007 006 919 U1 der Fall ist. Ähnliches gilt auch für die DE 2749148 .
  • In der EP 0 283 078 wird weiterhin vorgeschlagen, das Prallblech einer Kreiselegge um eine liegende Schwenkachse schwenkbar aufzuhängen, die sich etwa in Fahrtrichtung erstreckt, so dass das Prallblech beim nach oben Schwenken sich verdreht und quer nach außen auskragt. Bei dieser Lösung bleibt jedoch das Problem, dass beim Verschwenkvorgang hohe Momente auftreten, in der Transportstellung das Prallblech in einer ungünstigen Stellung positioniert ist, in der es relativ instabil sozusagen auf dem Kopf steht und von unten gehalten wird, was hohe Kräfte und dem entsprechend üppige Dimensionierung der Bauteile erfordert, und bei Vorhandensein eines Überbaus wie beispielsweise eines Saatguttanks kein ausreichend weites Hochschwenken möglich ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Bodenbearbeitungsmaschine der genannten Art zu schaffen, die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet. Insbesondere soll das Verbringen des Prallelements in seine Inaktiv-Stellung erleichtert, die Belastungen auf das Prallelement verringert und ein ausreichendes Wegschwenken auch bei Vorhandensein eines Überbaus ermöglicht werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Bodenbearbeitungsmaschine gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Es wird also vorgeschlagen, das Prallelement beim nach oben Fahren in die Inaktiv-Stellung nicht mehr nach außen zu verkippen oder gar über Kopf zu stürzen. Vielmehr wird das Prallelement derart aufgehängt, dass es in einer stabilen Position und Ausrichtung verbleibt, in der nur geringe Kräfte und geringe Momente auf das Prallelement einwirken können und das Prallelement Platz sparend an einen Überbau fahrbar ist. Erfindungsgemäß besitzt die Hubschwenkvorrichtung für das Prallelement eine Winkelsteuervorrichtung, die das Prallelement beim Verbringen von Arbeitsstellung in Transportstellung und/oder umgekehrt in einer im Wesentlichen aufrechten Ausrichtung hält. Das Prallelement ändert hierdurch selbst während des Stellvorgangs seine Winkelstellung zum Boden nicht wesentlich. Insbesondere kann das Prallelement vorteilhafterweise in einer im wesentlichen nach unten hängenden Ausrichtung gehalten werden, so dass durch die Schwerkraft bedingte Momente vermieden und die auf das Prallelement einwirkenden Belastungen gering gehalten werden. Hierdurch kann eine leichtbauende Ausführung getroffen werden, da keine großen Kräfte und Momente abzufangen sind, wodurch eine entsprechende Gewichtsreduktion erzielt wird. Ist eine fremdkraftbetätigte Verstellung zwischen Transport- und Arbeitsstellung und umgekehrt vorgesehen, kann das entsprechende Stellelement ebenfalls klein und leichtbauend ausgeführt sein, da keine großen Verstellkräfte benötigt und keine großen Reaktionskräfte abgefangen werden müssen. Auch dann, wenn kein weites Nach-innen-Fahren – beispielsweise wegen eines Saatguttanks – möglich ist, steht das Prallelement nicht nach außen ab. Es kann eine wesentlich kompaktere Stauposition erreicht werden.
  • Die Winkelsteuervorrichtung kann grundsätzlich verschieden ausgebildet sein. In einfachster Ausführung der Erfindung könnte beispielsweise eine pendelnde Aufhängung des Prallelements mit einer Schwerkraftsteuerung vorgesehen sein, wobei zur Fixierung des Prallelements in den Endstellungen der pendelnden Aufhängung eine Verriegelung zugeordnet sein könnte. Für die Verbringung von Arbeitsstellung in Transportstellung und umgekehrt wird die Verriegelung gelöst, so dass das Prallelement sozusagen pendelnd nach unten hängt, während die Verstellung erfolgt. Ist die Endstellung erreicht, kann die Pendelachse wieder verriegelt werden.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung jedoch ist eine Zwangsführung für das Prallelement vorgesehen, die das Prallelement bzw. dessen Winkelausrichtung auch während dem Stellvorgang von Arbeitsstellung in Transportstellung und/oder umgekehrt zwangsweise steuert, so dass das Prallelement stets in der gewünschten Ausrichtung gehalten ist. Eine solche Zwangsführung kann wiederum verschieden ausgebildet sein. Beispielsweise kann ein Hubschwenkgetriebe vorgesehen sein, das die Winkelsteuerung des Prallelements aus der Hubbewegung ableitet. Dies kann beispielsweise ein Reib- oder Zahnradgetriebe umfassen, bei dem beispielsweise an den Gelenkachsen der Hubschwenkvorrichtung angeordnete Räder über eine Kette oder einen Riemen miteinander gekoppelt sind.
  • Vorteilhafterweise jedoch umfasst die Winkelsteuervorrichtung zur Winkelsteuerung des Prallelements einen zusätzlichen Lenker, der an dem Prallelement bzw. einem damit verbundenen Bauteil gelenkig angelenkt ist, wobei der Verbindungs- bzw. Gelenkpunkt von der Schwenkachse des Prallelements beabstandet ist.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist das Prallelement an einem Tragarm aufgehängt, der um eine liegende Tragarmschwenkachse schwenkbar gelagert ist, so dass der Tragarm aus einer abgesenkten Arbeitsstellung in eine angehobene Transportstellung und zurück geschwenkt werden kann. An diesem Tragarm ist das Prallelement direkt oder indirekt angelenkt, wobei vorteilhafterweise an dem auskragenden Ende des Tragarms oder in dessen Nähe eine liegende Prallelementschwenkachse vorgesehen ist, um die das Prallelement relativ zu dem Tragarm schwenkbar ist. An der genannten liegenden Prallelementschwenkachse kann das Prallelement selbst oder ein damit verbundenes Bauteil wie beispielsweise ein Befestigungsflansch oder ein Trägerteil angelenkt sein. In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können sich die Tragarmschwenkachse und die Prallelementschwenkachse zueinander im Wesentlichen parallel erstrecken. Die genannte Winkelsteuervorrichtung schwenkt das Prallelement gegenüber dem Tragarm.
  • Um bei einem nach oben Schwenken des Tragarms das Prallelement in der gewünschten Winkelstellung zu halten, ist vorteilhafterweise von der Prallelementschwenkachse beabstandet an dem Prallelement oder einem damit verbundenen Bauteil der zuvor genannte Lenker der Winkelsteuervorrichtung gelenkig angelenkt, wobei die Gelenkigkeit zumindest eine Schwenkachse parallel zur Prallelementschwenkachse umfasst.
  • Der genannte Lenker kann mit seinem anderen Ende bzw. einem vom Anlenkpunkt am Prallelement beabstandeten Abschnitt an verschiedenen Bauteilen angelenkt sein. Ist beispielsweise der Lenker als Hydraulikzylinder ausgebildet, kann der Hydraulikzylinder am Tragarm selbst angelenkt sein. Die Winkelsteuerung erfolgt dann hydraulisch dadurch, dass der Hydraulikzylinder seine Länge entsprechend ändert, wenn der Tragarm nach oben oder unten geschwenkt wird.
  • Vorteilhafterweise jedoch ist der genannte Lenker der Winkelsteuervorrichtung an einem Rahmenteil angelenkt, gegenüber dem der zuvor genannte Tragarm verschwenkt werden kann. Die Anlenkung des Lenkers ist dabei derart getroffen, dass das Prallelement sowohl in seiner abgesenkten Transportstellung als auch in seiner angehobenen Inaktiv-Stellung etwa vertikal ausgerichtet ist. Insbesondere kann der genannte Lenker der Winkelsteuervorrichtung zusammen mit dem Tragarm eine Parallelogrammlenkerführung bzw. -aufhängung für das Prallelement bilden, wobei die genannte Parallelogrammlenkerführung vorteilhafterweise vier liegende Schwenkachsen umfasst, die sich vorzugsweise parallel zur Ebene des Prallelements erstrecken, und/oder derart ausgebildet ist, dass das Prallelement beim nach oben Schwenken in die Transportstellung und/oder umgekehrt beim nach unten Schwenken in die Arbeitsstellung in einer im wesentlichen aufrechten Stellung bzw. Ausrichtung gehalten wird.
  • Um eine Einstellbarkeit der Arbeitsstellung des Prallelements relativ zum Arbeitsorgan der Bodenbearbeitungsmaschine zu ermöglichen, ist in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung zumindest einer der Anlenkpunkte des genannten Lenkers verschieblich gelagert und/oder in verschiedenen Positionen fixierbar, insbesondere kann der prallblechseitige Anlenkpunkt höhenverstellbar am Prallblech fixiert werden. Vorteilhafterweise kann auch die Prallelementschwenkachse relativ zum genannten Tragarm verschoben und/oder in verschiedenen Positionen fixiert werden und/oder die Tragarmschwenkachse verschoben und/oder in verschiedenen Positionen fixiert werden, so dass der Abstand des Prallelements in seiner Arbeitsstellung vom Arbeitsorgan entsprechend verändert wird. Durch entsprechendes Nachstellen der Anlenkpunkte kann erreicht werden, dass nichts desto trotz die angestrebte Zwangsführung in der im Wesentlichen aufrechten Stellung erzielt wird.
  • Besonders vorteilhaft ist die zuvor erläuterte Verschwenkbarkeit des Prall- bzw. Leitelements bei einer Kombination aus Bodenbearbeitungs- und Sämaschine mit Saatgut- bzw. Düngertank, wenn das Prallelement in Fahrtrichtung betrachtet zumindest teilweise auf Höhe eines Saatgut-/Düngerspeichers angeordnet und/oder an den genannten Saatgut-/Düngerspeicher anklappbar ausgebildet ist. Der Saatguttank kann weit nach vorne über die Bodenbearbeitungseinheit geschoben werden, ohne dass dies die Hochschwenkbarkeit des Prallelements beschränken würde.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann in Fahrtrichtung betrachtet vor dem Prallelement seitlich quer zur Fahrtrichtung auskragend ein Spuranzeiger vorgesehen sein. Auch hierbei ist die genannte Verschwenkbarkeit des Prall- bzw. Leitelements besonders vorteilhaft, da auch ein solcher Spuranzeiger keine Beschränkung der Hochschwenkbarkeit mit sich bringt.
  • Um eine kompakte Lenkeranordnung mit günstiger Geometrie für die Hubbewegung zu erreichen, können die Lenker der Parallelogrammlenkerführung in Weiterbildung der Erfindung gekröpft, gekrümmt und/oder abgewinkelt ausgebildet sein, oberhalb des zumindest einen Arbeitsorgans liegende Anlenkpunkte besitzen und in der abgesenkten Arbeitsstellung über einen äußeren Randbereich des genannten Arbeitsorgans und/oder eines dieses umgebenden Maschinenrahmens hinweggreifend ausgebildet sein. Insbesondere können dabei die Anlenkpunkte und -lager der Lenkerführung über den Arbeitsorganen innerhalb des hiervon definierten Umrisses angeordnet werden und das Prallelement ganz innerhalb des genannten Umrisses geschwenkt werden, so dass es auch in der Transportstellung nicht seitlich übersteht.
  • Die Anlenkpunkte der beiden Lenker der Parallelogrammlenkerführung sind vorteilhafterweise nach einer möglichen Ausführung der Erfindung paarweise im Wesentlichen übereinander und/oder auf einer im Wesentlichen vertikalen Verbindungslinie angeordnet.
  • Um eine wirkungsvolle Randbegrenzung bei gleichzeitig begrenzter Größe des schwenkbaren Schilds zu erreichen, kann in Weiterbildung der Erfindung das bewegliche Prallelement mit einem feststehenden Schildteil zusammenwirken. In Weiterbildung der Erfindung ist seitlich oberhalb des zumindest einen Arbeitsorgans ein im Wesentlichen aufrechtes, feststehend angeordnetes Randbegrenzungselement vorgesehen, an das das höhenverschwenkbare Prallelement in dessen abgesenkter Transportstellung anschließt und über das hinweg das Prallelement in dessen Transportstellung schwenkbar ist.
  • Um eine Behinderung der Schwenkbarkeit des Prallelements zu vermeiden und letzteres in der Arbeitsstellung zusätzlich zu stabilisieren, kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass das genannte Randbegrenzungselement eine im Wesentlichen schlitzförmige, etwa vertikale Ausnehmung zur Aufnahme eines der Lenker der Parallelogrammlenkerführung in dessen abgesenkter Arbeitsstellung aufweist.
  • Vorteilhafterweise kann das Teilelement in seiner Arbeitstellung bei übermäßigen Kräften, insbesondere zu stark andrückendem Bearbeitungsgut, selbsttätig ausweichen, um ein Verstopfen oder gar Beschädigungen des Prallelements zu vermeiden. Nach einem weiteren vorteilhaften Aspekt der vorliegenden Erfindung ist das Prallelement in seiner Arbeitsstellung beweglich gelagert und durch eine Federeinrichtung in eine definierte Arbeitsstellung vorgespannt.
  • Damit das Prallelement jedoch beim Arbeiten nicht jedem Hindernis ausweicht, ist die Federeinrichtung in ausreichender Höhe vorgespannt, um das Prallelement mit einer definierten Kraft schon in der unausgelenkten Arbeitsstellung zurückzuhalten. Weicht das Prallelement weiter aus, spannt sich die Federeinrichtung vorteilhafterweise noch stärker vor, wodurch die Rückstellkraft noch größer wird. Würde die Vorspannkraft in der unausgelenkten Arbeitsstellung zu gering sein, würde das Seitenschild zu leicht ausweichen. Andererseits kann eine zu stark vorgespannte Federeinrichtung das Hochklappen des Prallelements behindern, da nicht nur das Gewicht des Seitenschildes, sondern auch die Federkraft überwunden werden muss.
  • Um hier Abhilfe zu schaffen, ist in Weiterbildung der Erfindung der Federeinrichtung eine Kupplungsvorrichtung zugeordnet, mittels derer die Federeinrichtung von dem Prallelement bzw. dessen Aufhängung und/oder an der anderen Seite von dem Maschinenrahmen abkuppelbar ist, so dass im abgekuppelten Zustand der Federeinrichtung das Prallelement ohne Überwindung der Federkraft nach oben geschwenkt werden kann.
  • Vorteilhafterweise ist hierbei der Federeinrichtung im Bereich der Kupplungsvorrichtung eine Rückhaltevorrichtung zugeordnet, die die Federeinrichtung im abgekuppelten Zustand in einer definierten Stellung, insbesondere unter Beibehaltung der Vorspannung der Federeinrichtung, zurückhält. Die genannte Rückhaltevorrichtung kann hierbei vorteilhafterweise in Form einer Zentrier- und/oder Positioniervorrichtung ausgebildet sein, in die die Federeinrichtung und/oder ein Kupplungsteil in der abgesenkten Arbeitsstellung des Prallelements passgenau einfährt, so dass in dieser Stellung bei Lösen der Kupplungsvorrichtung keine Stellbewegung der Federeinrichtung mehr möglich ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine schematische Draufsicht einer Bodenbearbeitungsmaschine in Form einer Kreiselegge, die an einen Schlepper angebaut ist,
  • 2: eine perspektivische, schematische Darstellung der Kreiselegge aus 1, wobei das Prallelement in seiner abgesenkten Arbeitsstellung gezeigt ist,
  • 3: eine schematische Seitenansicht der Kreiselegge und deren Aufhängung in einer Blickrichtung quer zur Fahrtrichtung der Kreiselegge, wobei das Prallelement in seiner abgesenkten Arbeitsstellung gezeigt ist,
  • 4: eine schematische, perspektivische Darstellung der Kreiselegge ähnlich 2, wobei das Prallelement in seiner angehobenen Transportstellung gezeigt ist,
  • 5: eine schematische Seitenansicht der Kreiselegge ähnlich 3 mit Blickrichtung quer zu der Fahrtrichtung, wobei das Prallelement in der ausgehobenen Transportstellung gezeigt ist, und
  • 6: eine ausschnittsweise, perspektivische Darstellung der Aufhängung des Prallelements nach einer weiteren Ausführung der Erfindung, gemäß der dem Prallelement bzw. dessen Aufhängung eine Federeinrichtung zur Vorspannung des Prallelements in seine Arbeitsstellung zugeordnet ist, wobei das Prallelement in seiner unausgelenkten, abgesenkten Arbeitsstellung gezeigt ist,
  • 7: eine Seitenansicht des Prallelements und der diesem zugeordneten Federeinrichtung aus 6,
  • 8: eine perspektivische, ausschnittsweise Darstellung des Prallelements ähnlich 6, wobei das Prallelement in einer aus der abgesenkten Arbeitsstellung leicht ausgelenkten Stellung gezeigt ist, gemäß der die Federeinrichtung weiter vorgespannt und die der Federeinrichtung zugeordnete Rückhaltevorrichtung gelöst ist,
  • 9: eine Seitenansicht der Prallelementaufhängung und der zugeordneten Federeinrichtung in der leicht ausgelenkten Stellung gemäß 8, und
  • 10: eine ausschnittsweise, perspektivische Ansicht der Aufhängung des Prallelements und der zugeordneten Federeinrichtung in der angehobenen Transportstellung, in der die Federeinrichtung von dem Prallelement bzw. dessen Aufhängung abgekuppelt ist.
  • Der in 1 nur schematisch dargestellte Kreiselegge 1 umfasst einen Maschinenrahmen 2, der in an sich bekannter Weise mittels einer Anbauvorrichtung 3 an einen Schlepper 4 anbaubar ist.
  • An dem Maschinenrahmen 2 ist in der gezeichneten Ausführung eine Vielzahl von Kreiselzinken 5 angeordnet, die in zumindest einer Reihe quer zur Fahrtrichtung angeordnet und jeweils um eine aufrechte Achse rotatorisch antreibbar sind. Die genannten Kreiselzinken 5 weisen dabei mit ihren auskragenden Enden zum Boden hin, um in diesen einzutauchen und das Erdreich bzw. den Boden in an sich bekannter Weise aufzulockern, zu zerkrümeln und in der gewünschten Weise zu konditionieren.
  • Wie 1 zeigt, ist den Kreiselzinken 5 nachgeordnet eine Nachlaufwalze 6 vorgesehen, die verschieden ausgebildet sein kann und das von den Kreiselzinken 5 bearbeitete Erdreich nachbearbeitet.
  • Seitlich der Kreiselzinken 5 ist ein Prallelement 10 angeordnet, das sich in seiner Arbeitsstellung, die die 2 und 3 zeigen, im Wesentlichen aufrecht erstreckt. Das genannte Prallelement 10 kann hierbei grundsätzlich verschieden ausgebildet sein, wobei es vorteilhafterweise im wesentlichen plattenförmig sein und ein Leitelement bilden kann, das den seitlichen Abwurf bzw. das Ablegen des Bearbeitungsguts durch die Kreiselzinken 5 begrenzt und/oder das Erdreich der Nachlaufwalze 6 zuführt.
  • In der abgesenkten Arbeitsstellung erstreckt sich das Prallelement 10 im Wesentlichen vertikal und parallel zur Fahrtrichtung.
  • Das genannte Prallelement 10 ist hierbei an seinem oberen Ende an dem auskragenden Ende eines Tragarms 13 aufgehängt, der sich im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung von dem Maschinenrahmen 2 aus über den äußeren Kreiselzinken 5 hinweg erstreckt und seitlich über diesen auskragt, so dass das Prallelement 10 in der Arbeitsstellung in Fahrtrichtung betrachtet seitlich neben den Kreiselzinken 5 bzw. deren Umriss positioniert ist. Wie 4 zeigt, ist der genannte Tragarm 13 dabei mit zwei Anlenkpunkten an dem Prallelement 10 befestigt, so dass Letzteres gegenüber dem genannten Tragarm 13 nur um eine Achse schwenken kann. Beispielsweise kann der genannte Tragarm 13, wie dies 4 zeigt, an seinem prallelementseitigen Ende einen gekröpften Achsabschnitt aufweisen, der sich parallel zur Ebene des Prallelements 10 erstreckt und im Wesentlichen rechtwinklig abgewinkelt ist.
  • Wie 2 zeigt, erstreckt sich der Tragarm 13 in seiner abgesenkten Arbeitsstellung schräg nach außen/unten. An seinem inneren Ende ist der Tragarm 13 hierbei um eine in Fahrtrichtung weisende, liegende Tragarmschwenkachse 14 schwenkbar an dem Maschinenrahmen 2 bzw. einem damit verbundenen Trägerteil gelagert, so dass der Tragarm 13 aus der in den 2 und 3 gezeigten, abgesenkten Arbeitsstellung in eine nach oben weisende Transportstellung schwenkbar ist, die die 4 und 5 zeigen. Die Transportstellung kann hierbei verschieden ausgerichtet sein, wobei der Tragarm 13 zumindest soweit nach oben geschwenkt werden kann, dass der Tragarm 13 sowie das daran befestigte Prallelement 10 seitlich nicht mehr über den Umriss des Kreiselzinkens 5 überstehen. In der gezeichneten Ausführungsform der 4 und 5 erstreckt sich der Tragarm 13 in der Transportstellung im Wesentlichen vertikal bzw. aufrecht.
  • Das Prallelement 10 ist an dem auskragenden Ende des Tragarms 13 um eine ebenfalls liegende, in Fahrtrichtung weisende Prallelementschwenkachse 15 schwenkbar angelenkt, wobei in der gezeichneten Ausführungsform das eigentliche Prallelement 10 an einem Trägerstück 16 befestigt ist, das wiederum in der genannten Weise gelenkig am Tragarm 13 gelagert ist.
  • Um die Verschwenkbarkeit des Prallelements 10 um die genannte Prallelementschwenkachse 15 zu steuern, ist eine Winkelsteuervorrichtung 17 vorgesehen, die in der gezeichneten Ausführungsform als Zwangsführung 18 ausgebildet ist und einen Lenker 19 in Form einer Lenkstange umfasst, die einerseits gelenkig am Prallelement 10 bzw. dem damit starr verbundenen Trägerstück 16 angelenkt und andererseits gelenkig am Maschinenrahmen 2 angelenkt ist. Der Lenker 19 ist hierbei an dem Prallelement 10 bzw. dem damit verbundenen Trägerstück 16 um eine Gelenkachse parallel zur Prallelementschwenkachse 15 angelenkt. Andererseits ist der Gelenkpunkt des Lenkers 19 am Maschinenrahmen 2 mit einer Gelenkachse parallel zur Tragarmschwenkachse 14 versehen.
  • Der Tragarm 13 bildet mit dem genannten Lenker 19 zusammen eine Parallelogrammlenkeraufhängung 20 für das Prallelement 10 mit vier liegenden, in Fahrtrichtung weisenden Schwenkachsen, die derart ausgebildet ist, dass das Prallelement 10 beim nach oben Schwenken des Tragarms 13 in seiner bestimmungsgemäß aufrechten Ausrichtung verbleibt. Die Winkelsteuervorrichtung 17 kompensiert sozusagen die Schwenkbewegung des Tragarms 13, so dass das Prallelement 10auch während des Verstellens des Tragarms 13 keine oder nur eine geringe Winkeländerung erfährt. Vorteilhafterweise hängt das an seinem oberen Ende aufgehängte Prallelement 10 auch in der angehobenen Transportstellung und/oder auch während des Verstellens zwischen Arbeits- und Transportstellung nach unten, so dass die Gewichtskraft des Prallelements 10 bezüglich des Anlenkpunkts am Tragarm 13 kein oder kaum ein Moment entwickelt.
  • Wie die 2 und 4 zeigen, können – um eine kompakte Lenkeranordnung mit günstiger Geometrie für die Hubbewegung zu erreichen – die Lenker 13 und 19 der Parallelogrammlenkerführung in Weiterbildung der Erfindung gekröpft, gekrümmt und/oder abgewinkelt ausgebildet sein, oberhalb des zumindest einen Arbeitsorgans liegende Anlenkpunkte besitzen und in der abgesenkten Arbeitsstellung über einen äußeren Randbereich des genannten Arbeitsorgans und/oder eines dieses umgebenden Maschinenrahmens hinweggreifend ausgebildet sein. Insbesondere können dabei die Anlenkpunkte und -lager der Lenkerführung über den Arbeitsorganen innerhalb des hiervon definierten Umrisses angeordnet werden und das Prallelement ganz innerhalb des genannten Umrisses geschwenkt werden, so dass es auch in der Transportstellung nicht seitlich übersteht.
  • Die Anlenkpunkte 13a, 19a und 13b, 19b der beiden Lenker 13 und 19 der Parallelogrammlenkerführung sind vorteilhafterweise nach einer möglichen Ausführung der Erfindung paarweise im Wesentlichen übereinander und/oder – bei Blickrichtung parallel zu den Schwenkachsen – auf einer im Wesentlichen vertikalen Verbindungslinie angeordnet, vgl. 2 und 4. Durch den Versatz der beiden Lenker 13 und 19 liegen die genannten Anlenkpunkte dabei nicht exakt übereinander, da dies eine Kollision beim Verschwenken ergeben würde bzw. den Verschwenkbereich begrenzen würde.
  • Um eine wirkungsvolle Randbegrenzung bei gleichzeitig begrenzter Größe des schwenkbaren Schilds zu erreichen, wirkt das bewegliche Prallelement 10 in der gezeichneten Ausführung mit einem feststehenden Schildteil 110 zusammen. In der gezeichneten Ausführung ist dabei seitlich oberhalb des zumindest einen Arbeitsorgans 5 ein im Wesentlichen aufrechtes, feststehend angeordnetes Randbegrenzungselement 110 vorgesehen, an das das höhenverschwenkbare Prallelement 10 in dessen abgesenkter Transportstellung anschließt und über das hinweg das Prallelement in dessen Transportstellung schwenkbar ist.
  • Um eine Behinderung der Schwenkbarkeit des Prallelements 10 bzw. dessen Lenker 13 und 19 zu vermeiden und letzteres in der Arbeitsstellung zusätzlich zu stabilisieren, kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass das genannte Randbegrenzungselement eine im Wesentlichen schlitzförmige, etwa vertikale Ausnehmung 111 zur Aufnahme eines der Lenker der Parallelogrammlenkerführung in dessen abgesenkter Arbeitsstellung aufweist. Der Lenker bzw. Tragarm 13 fährt in der abgesenkten Arbeitsstellung in die genannte schlitzförmige Ausnehmung ein und wird darin seitlich sowie nach unten stabilisiert.
  • Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung nach den 610 kann das Prallelement 10 in seiner abgesenkten Arbeitsstellung nicht starr fixiert, sondern beweglich gelagert und von einer Federeinrichtung 120 elastisch zurückgehalten sein, so dass es bei übermäßigen Belastungen ausweichen kann. Wie 6 und 7 zeigen, ist die Federeinrichtung 120 hierbei vorteilhafterweise einerseits gelenkig an dem Maschinenrahmen 2 und andererseits gelenkig an dem Tragarm 13 angelenkt, wobei die Anlenkpunkte der Federeinrichtung 120 von der Schwenkachse 14 des Tragarms 13 derart beabstandet sind, dass ein Auslenken des Tragarms 13 aus der abgesenkten Arbeitsstellung nach oben zu einer Längenänderung der Federeinrichtung 120 führt, die eine Vergrößerung der Rückhaltekraft bewirkt.
  • In der gezeichneten Ausführungsform ist hierbei die Federeinrichtung 120 in Form einer Zugfeder ausgebildet, die beim nach oben Schwenken des Tragarms 13 verlängert wird.
  • Die Federeinrichtung 120 ist dabei derart bemessen, dass schon in der abgesenkten Arbeitsstellung des Prallelements 10 die Federeinrichtung 120 eine ausreichend große Vorspannkraft aufbringt, die das Prallelement 10 in der Arbeitsstellung zurückhält und bei lediglich kleineren Auslenkkräften in der Arbeitsstellung zurückhält und Auslenkungen erst bei Auslenkkräften zulässt, die ein vorbestimmtes Maß überschreiten. Die Federeinrichtung 120 steht also auch bereits in der in 7 gezeigten Arbeitsstellung unter Vorspannung.
  • Um dennoch ein einfaches Anheben des Prallelements 10 in die Transportstellung zu ermöglichen und dieses nicht durch übermäßige Federkräfte zu behindern, ist zwischen der Federeinrichtung 120 und dem Tragarm 13 eine Kupplungsvorrichtung 121 vorgesehen, die es erlaubt, die Federeinrichtung 120 von dem Prallelement 10 bzw. dem Tragarm 13 abzukuppeln, so dass letztere ohne Beaufschlagung durch die Federeinrichtung 120 bewegt werden können.
  • Um durch das Abkuppeln keinen Verlust der Vorspannkraft zu erleiden bzw. nicht beim Wiederankuppeln die Federeinrichtung 120 entsprechend mühsam vorspannen zu müssen, ist in Weiterbildung der Erfindung der Federeinrichtung 120 bzw. der Kupplungsvorrichtung 121 eine Rückhaltevorrichtung 122 zugeordnet, die die Federeinrichtung 120 im abgekuppelten Zustand in einer definierten Stellung und Auslenkung zurückhält.
  • Wie die 6 und 8 zeigen, umfasst die Kupplungsvorrichtung 121 in der gezeichneten Ausführungsform einen Zentrierbolzen 123, der in der abgesenkten Arbeitsstellung des Prallelements 10 bzw. des Tragarms 13 in eine Rückhaltekontur 124 am Maschinenrahmen 2 einfährt. Die genannte Rückhaltekontur 124 ist in der gezeichneten Ausführung in Form eines vorspringenden Hakens ausgebildet und definiert eine Zentriervorrichtung, die die Federeinrichtung 120 über den Zentrierbolzen 123 in einer definierten, zentrierten und vorgespannten Stellung hält. Mit dem Zentrierbolzen 123 ist ein Kupplungsstück 125 verbunden, das mittels eines lösbaren Mitnehmers 126 in Form eines Mitnehmerbolzens mit dem Tragarm 13 kuppelbar ist.
  • Wie die 8 und 9 zeigen, wird bei verriegeltem Mitnehmer 126 der Zentrierbolzen 123 und die Federeinrichtung 120 mitgenommen und aus der Rückhaltevorrichtung 122 gelöst und herausbewegt, wenn das Prallelement 10 bzw. der Tragarm 13 nach oben geschwenkt werden. Hierdurch vergrößert sich in der genannten Weise die Vorspannkraft bzw. die Rückstellkraft, die das Prallelement 10 zurück in die Arbeitsstellung zu zwingen versucht.
  • Wird andererseits in der abgesenkten Arbeitsstellung, in der der Zentrierbolzen 123 in der Rückhaltekontur 124 sitzt, der Mitnehmer 126 gelöst, kann das Prallelement 10 und der Tragarm 13 ohne Einwirkung der Federeinrichtung 120 nach oben geschwenkt werden. Die Federeinrichtung 120 verbleibt hierbei in der vorgespannten Stellung, die der Arbeitsstellung des Prallelements 10 entspricht, d. h. der Zentrierbolzen 123 sitzt in der Rückhaltekontur 124, vgl. 10.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (18)

  1. Bodenbearbeitungsmaschine, insbesondere Kreiselegge oder Egge-/Sämaschinenkombination, mit zumindest einem Arbeitsorgan (5) zur Bodenbearbeitung sowie zumindest einem dem Arbeitsorgan (5) zugeordneten Prallelement (10) für das Bearbeitungsgut, wobei das Prallelement (10) mittels einer Hubschwenkvorrichtung (24) um eine etwa liegende, in Fahrtrichtung weisende und/oder zum Prallelement etwa parallele Hubschwenkachse aus einer abgesenkten Arbeitsstellung in eine angehobene Transportstellung und/oder umgekehrt verbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubschwenkvorrichtung (24) eine Winkelsteuervorrichtung (17), die das Prallelement (10) beim Verbringen von Arbeitsstellung in Transportstellung und/oder umgekehrt in einer im wesentlichen aufrechten Ausrichtung hält, aufweist.
  2. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruche, wobei die Winkelsteuervorrichtung (17) eine Zwangsführung (18) zur zwangsweisen Ausrichtung des Prallelements über den Stellweg von Arbeits- in Transportstellung und umgekehrt aufweist.
  3. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Zwangsführung eine Parallelogrammlenkerführung mit zwei in im wesentlichen zueinander parallelen Ebenen angeordneten Lenkern (13, 19) aufweist, deren Anlenkpunkte im Wesentlichen ein Parallelogramm bilden.
  4. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Hubschwenkvorrichtung (24) einen um eine liegende Tragarmschwenkachse (14) schwenkbar gelagerten Tragarm (13) aufweist, an dem das Prallelement (10) um eine liegende Prallelementschwenkachse (15) schwenkbar angelenkt ist, wobei die Winkelsteuervorrichtung (17) ein der liegenden Prallelementschwenkachse (15) zugeordnetes Steuerelement zur Steuerung der Winkelstellung des Prallelements relativ zum Tragarm (13) aufweist.
  5. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das Steuerelement einen an dem Prallelement (10) oder einem damit verbundenen Bauteil gelenkig angelenkten Lenker (19) aufweist, der andererseits gelenkig an dem Tragarm (13) oder einem Rahmenteil gelenkig angelenkt ist.
  6. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Lenker (19) zusammen mit dem Tragarm (13) eine Parallelogrammlenkeraufhängung (20) für das Prallelement (10) mit vier liegenden Schwenkachsen (14, 15; 25, 26) bildet.
  7. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei die Anlenkpunkte des Lenkers (19) und des Tragarms (13) an dem Prallelement (10) verschieblich gelagert und/oder in verschiedenen Positionen fixierbar ist, insbesondere derart, dass das Prallelement (10) gegenüber der Hubschwenkvorrichtung höheneinstellbar ist.
  8. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Prallelement (10) in seiner Arbeitsstellung in Fahrtrichtung betrachtet seitlich neben dem Arbeitsorgan (5) außerhalb der Umrißkontur des Arbeitsorgans angeordnet ist und/oder in seiner Transport- oder Inaktivstellung oberhalb des Arbeitsorgans (5) vorzugsweise innerhalb der Umrißkontur des Arbeitsorgans angeordnet ist.
  9. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Prallelement (10) ein vorzugsweise plattenförmiges Randbegrenzungsblech bildet.
  10. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Prallelement (10) in Fahrtrichtung betrachtet zumindest teilweise auf Höhe eines Saatgut-/Düngerspeichers angeordnet und/oder an den genannten Saatgut-/Düngerspeicher anklappbar ausgebildet ist.
  11. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in Fahrtrichtung betrachtet vor dem Prallelement (10) seitlich quer zur Fahrtrichtung auskragend ein Spuranzeiger vorgesehen ist.
  12. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 3 oder einem der darauf rückbezogenen Ansprüche, wobei die Lenker (13, 19) der Parallelogrammlenkerführung gekröpft, gekrümmt und/oder abgewinkelt ausgebildet sind, oberhalb des zumindest einen Arbeitsorgans (5) liegende Anlenkpunkte besitzen und in der abgesenkten Arbeitsstellung über einen äußeren Randbereich des genannten Arbeitsorgans (5) und/oder eines dieses umgebenden Maschinenrahmens hinweggreifend ausgebildet sind.
  13. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 3 oder einem der darauf rückbezogenen Ansprüche, wobei die Anlenkpunkte der beiden Lenker (13, 19) der Parallelogrammlenkerführung paarweise im Wesentlichen übereinander und/oder auf einer im Wesentlichen vertikalen Verbindungslinie angeordnet sind.
  14. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei seitlich oberhalb des zumindest einen Arbeitsorgans ein im Wesentlichen aufrechtes, feststehend angeordnetes Randbegrenzungselement (110) vorgesehen ist, an das das höhenverschwenkbare Prallelement (10) in dessen abgesenkter Transportstellung anschließt und über das hinweg das Prallelement (10) in dessen Transportstellung schwenkbar ist.
  15. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das genannte Randbegrenzungselement (110) eine im Wesentlichen schlitzförmige, etwa vertikale Ausnehmung (111) zur Aufnahme eines der Lenker der Parallelogrammlenkerführung in dessen abgesenkter Arbeitsstellung aufweist.
  16. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Prallelement (10) in seiner abgesenkten Arbeitsstellung beweglich gelagert ist und durch eine Federeinrichtung (120) in die genannte Arbeitsstellung vorgespannt ist.
  17. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Federeinrichtung (120) eine Kupplungsvorrichtung (121) zum Abkuppeln der Federeinrichtung (120) von dem Prallelement (10) und/oder zum Abkuppeln der Federeinrichtung (120) vom Maschinenrahmen (2) zugeordnet ist.
  18. Bodenbearbeitungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Federeinrichtung (120) und/oder der Kupplungsvorrichtung (121) eine Rückhaltevorrichtung (122) zum Halten der Federeinrichtung (120) in einer definierten, vorgespannten Arbeitsstellung im abgekuppelten Zustand zugeordnet ist.
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