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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine, insbesondere
in Form einer Kreiselegge bzw. einer Sämaschine umfassend eine
Kreiseleggeneinheit, mit zumindest einem Arbeitsorgan zur Bodenbearbeitung
sowie zumindest einem dem Arbeitsorgan zugeordneten Prallelement für
das Bearbeitungsgut, wobei das Prallelement mittels einer Hubschwenkvorrichtung
um eine im Wesentlichen liegende, in Fahrtrichtung weisende und/oder
zum Prallelement etwa parallele Hubschwenkachse aus einer abgesenkten
Arbeitsstellung in eine angehobene Transportstellung verbringbar
ist.
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Bodenbearbeitungsmaschinen
wie beispielsweise Kreiseleggen können Prallelemente für
das Bearbeitungsgut aufweisen, um zu verhindern, dass das Bearbeitungsgut
zu weit oder an falscher Stelle abgeworfen wird, oder um das von
den rotierenden Zinken abgeworfene Erd- bzw. Bodenmaterial einer Nachlaufwalze
zuzuführen. Da die Arbeitsbreite einer Kreiselegge in erster
Linie durch die Arbeitsbreite der Zinken bestimmt wird, ragen seitlich
angebrachte Prall- und/oder Leitelemente beispielsweise in Form von
Randblechen über die Arbeitsbreite hinaus. Hierbei kann
es aus verschiedenen Gründen wünschenswert sein,
solche Prallelemente aus der abgesenkten Arbeitsstellung in eine
angehobene Inaktiv- oder Transportstellung verbringen zu können.
Beispielsweise kann es für bestimmte Arbeiten gewünscht sein,
ohne Prallelement zu arbeiten. Je nach Anordnung der Prallelemente
in ihrer Arbeitsstellung kann es auch notwendig sein, die Prallelemente
in eine angehobene Transportstellung zu bringen, um die zulässigen
Abmessungen für den Straßenverkehr einhalten zu
können. Dies ist insbesondere bei Kreiseleggen der Fall,
bei denen die Prallelemente bzw. Schwadformer in der Arbeitsstellung
seitlich ein beträchtliches Stück über
die Rechkreisel überstehen. Ein Wegbewegen der Prallelemente
kann aber auch schon nützlich sein, um die Abmessung des
Gerätes beispielsweise für das Abstellen in einem
Schuppen verkleinern zu können.
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Bekanntermaßen
werden die Prallelemente derartiger Bodenbearbeitungsmaschine deshalb
an einem schwenkbaren Tragarm befestigt, der um eine liegende Achse
nach oben geschwenkt werden kann, so dass das daran befestigte Prallelement
oberhalb des Arbeitsorgans zu liegen kommt. In der abgesenkten Arbeitsstellung
hingegen kragt der Tragarm über den Umriss des Arbeitsorgans
aus, um das Prallelement in der gewünschten Stellung relativ
zum Arbeitsorgan zu halten. Im einfachsten Fall ist der Tragarm
von Hand noch oben klappbar und in der angehobenen Stellung fixierbar.
Je nach Schwenkwinkel steht das Prallelement hierbei mehr oder minder schräg
geneigt nach oben, so dass beispielsweise bei schneller Fahrt auf
einem holprigen Weg beträchtliche Kräfte bzw.
Momente auf das Prallelement wirken.
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Um
bei einem solchen Nach-oben-Schwenken um eine liegende, in Fahrtrichtung
weisende Hubschwenkachse muss herkömmlicherweise das Prallblech
jedoch deutlich nach innen über die Kreiselzinken geschwenkt
werden, um durch die Schrägstellung des Prallblechs nicht
länger seitlich über den Umriss der Arbeitsorgane überzustehen.
Dies ist jedoch nicht immer möglich. Beispielsweise bei
Kreiseleggen-/Sämaschinen-Kombinationen ist es in jüngerer
Zeit üblich geworden, den Saatgut- bzw. Düngertank über
der Kreiselegge anzuordnen. Insbesondere bei aufgebauten Sämaschinen,
die auf der Nachlaufwalze betrieben werden, kommt der Saatgut- bzw.
Düngertank immer weiter nach vorne über die Kreiselegge,
so dass ein Hochschwenken des seitlichen Randblechs in Form einer
Drehbewegung nach innen nur begrenzt möglich ist, da das
Randblech bzw. der Schwenkarm sehr schnell am Saatgut- bzw. Düngertank
ansteht.
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Andererseits
ist es bekannt, seitliche Prallbleche an Kreiseleggen oder Drillmaschinen
sozusagen in der von den Prallblechen definierten Ebene nach oben
zu fahren. Hierzu werden die Prallbleche an Lenkern schwenkbar aufgehängt,
die um liegende, quer zur Fahrtrichtung verlaufende Schwenkachsen
verschwenkt werden können. Eine solche Konstruktion zeigt
beispielsweise die
DE
20 2004 007 238 U1 , gemäß der seitliche
Randbleche an zwei schwenkbar gelagerten, parallelogrammartig angeordneten
Lenkern angelenkt sind, die um liegende, quer zur Fahrtrichtung
verlaufende Achsen verschwenkt werden können, so dass das
Randblech nach oben und unten fahren kann. Eine solche Schwenkbewegung
ist jedoch oftmals auch nicht in dem gewünschten Maße
möglich, um die Randbleche in eine ausgehobene Transportstellung
zu bringen. Insbesondere wird in jüngerer Zeit verlangt, Spuranzeiger
für die Sämaschine vorne an der Bodenbearbeitungseinheit,
insbesondere Kreiselegge zu montieren, da Letztere wesentlich stabiler
als die Sämaschine ausgeführt ist. Dies verhindert
jedoch ein ausreichendes Hochdrehen der Randbleche. Dies gilt auch
dann, wenn die Lenker federnd ausgebildet sind, wie dies in der
DE 20 2007 006 919
U1 der Fall ist. Ähnliches gilt auch für
die
DE 2749148 .
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In
der
EP 0 283 078 wird
weiterhin vorgeschlagen, das Prallblech einer Kreiselegge um eine liegende
Schwenkachse schwenkbar aufzuhängen, die sich etwa in Fahrtrichtung
erstreckt, so dass das Prallblech beim nach oben Schwenken sich
verdreht und quer nach außen auskragt. Bei dieser Lösung bleibt
jedoch das Problem, dass beim Verschwenkvorgang hohe Momente auftreten,
in der Transportstellung das Prallblech in einer ungünstigen
Stellung positioniert ist, in der es relativ instabil sozusagen
auf dem Kopf steht und von unten gehalten wird, was hohe Kräfte
und dem entsprechend üppige Dimensionierung der Bauteile
erfordert, und bei Vorhandensein eines Überbaus wie beispielsweise
eines Saatguttanks kein ausreichend weites Hochschwenken möglich
ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte
Bodenbearbeitungsmaschine der genannten Art zu schaffen, die Nachteile des
Standes der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise
weiterbildet. Insbesondere soll das Verbringen des Prallelements
in seine Inaktiv-Stellung erleichtert, die Belastungen auf das Prallelement
verringert und ein ausreichendes Wegschwenken auch bei Vorhandensein
eines Überbaus ermöglicht werden.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine Bodenbearbeitungsmaschine gemäß Anspruch 1
gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der abhängigen Ansprüche.
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Es
wird also vorgeschlagen, das Prallelement beim nach oben Fahren
in die Inaktiv-Stellung nicht mehr nach außen zu verkippen
oder gar über Kopf zu stürzen. Vielmehr wird das
Prallelement derart aufgehängt, dass es in einer stabilen
Position und Ausrichtung verbleibt, in der nur geringe Kräfte
und geringe Momente auf das Prallelement einwirken können
und das Prallelement Platz sparend an einen Überbau fahrbar
ist. Erfindungsgemäß besitzt die Hubschwenkvorrichtung
für das Prallelement eine Winkelsteuervorrichtung, die
das Prallelement beim Verbringen von Arbeitsstellung in Transportstellung und/oder
umgekehrt in einer im Wesentlichen aufrechten Ausrichtung hält.
Das Prallelement ändert hierdurch selbst während
des Stellvorgangs seine Winkelstellung zum Boden nicht wesentlich.
Insbesondere kann das Prallelement vorteilhafterweise in einer im
wesentlichen nach unten hängenden Ausrichtung gehalten
werden, so dass durch die Schwerkraft bedingte Momente vermieden
und die auf das Prallelement einwirkenden Belastungen gering gehalten
werden. Hierdurch kann eine leichtbauende Ausführung getroffen
werden, da keine großen Kräfte und Momente abzufangen
sind, wodurch eine entsprechende Gewichtsreduktion erzielt wird.
Ist eine fremdkraftbetätigte Verstellung zwischen Transport- und
Arbeitsstellung und umgekehrt vorgesehen, kann das entsprechende
Stellelement ebenfalls klein und leichtbauend ausgeführt
sein, da keine großen Verstellkräfte benötigt
und keine großen Reaktionskräfte abgefangen werden
müssen. Auch dann, wenn kein weites Nach-innen-Fahren – beispielsweise wegen
eines Saatguttanks – möglich ist, steht das Prallelement
nicht nach außen ab. Es kann eine wesentlich kompaktere
Stauposition erreicht werden.
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Die
Winkelsteuervorrichtung kann grundsätzlich verschieden
ausgebildet sein. In einfachster Ausführung der Erfindung
könnte beispielsweise eine pendelnde Aufhängung
des Prallelements mit einer Schwerkraftsteuerung vorgesehen sein,
wobei zur Fixierung des Prallelements in den Endstellungen der pendelnden
Aufhängung eine Verriegelung zugeordnet sein könnte.
Für die Verbringung von Arbeitsstellung in Transportstellung
und umgekehrt wird die Verriegelung gelöst, so dass das
Prallelement sozusagen pendelnd nach unten hängt, während
die Verstellung erfolgt. Ist die Endstellung erreicht, kann die Pendelachse
wieder verriegelt werden.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung jedoch ist eine Zwangsführung
für das Prallelement vorgesehen, die das Prallelement bzw.
dessen Winkelausrichtung auch während dem Stellvorgang
von Arbeitsstellung in Transportstellung und/oder umgekehrt zwangsweise
steuert, so dass das Prallelement stets in der gewünschten
Ausrichtung gehalten ist. Eine solche Zwangsführung kann
wiederum verschieden ausgebildet sein. Beispielsweise kann ein Hubschwenkgetriebe
vorgesehen sein, das die Winkelsteuerung des Prallelements aus der
Hubbewegung ableitet. Dies kann beispielsweise ein Reib- oder Zahnradgetriebe
umfassen, bei dem beispielsweise an den Gelenkachsen der Hubschwenkvorrichtung
angeordnete Räder über eine Kette oder einen Riemen
miteinander gekoppelt sind.
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Vorteilhafterweise
jedoch umfasst die Winkelsteuervorrichtung zur Winkelsteuerung des
Prallelements einen zusätzlichen Lenker, der an dem Prallelement
bzw. einem damit verbundenen Bauteil gelenkig angelenkt ist, wobei
der Verbindungs- bzw. Gelenkpunkt von der Schwenkachse des Prallelements
beabstandet ist.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist das Prallelement an
einem Tragarm aufgehängt, der um eine liegende Tragarmschwenkachse schwenkbar
gelagert ist, so dass der Tragarm aus einer abgesenkten Arbeitsstellung
in eine angehobene Transportstellung und zurück geschwenkt
werden kann. An diesem Tragarm ist das Prallelement direkt oder
indirekt angelenkt, wobei vorteilhafterweise an dem auskragenden
Ende des Tragarms oder in dessen Nähe eine liegende Prallelementschwenkachse vorgesehen
ist, um die das Prallelement relativ zu dem Tragarm schwenkbar ist.
An der genannten liegenden Prallelementschwenkachse kann das Prallelement
selbst oder ein damit verbundenes Bauteil wie beispielsweise ein
Befestigungsflansch oder ein Trägerteil angelenkt sein.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können sich
die Tragarmschwenkachse und die Prallelementschwenkachse zueinander
im Wesentlichen parallel erstrecken. Die genannte Winkelsteuervorrichtung
schwenkt das Prallelement gegenüber dem Tragarm.
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Um
bei einem nach oben Schwenken des Tragarms das Prallelement in der
gewünschten Winkelstellung zu halten, ist vorteilhafterweise
von der Prallelementschwenkachse beabstandet an dem Prallelement
oder einem damit verbundenen Bauteil der zuvor genannte Lenker der
Winkelsteuervorrichtung gelenkig angelenkt, wobei die Gelenkigkeit
zumindest eine Schwenkachse parallel zur Prallelementschwenkachse
umfasst.
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Der
genannte Lenker kann mit seinem anderen Ende bzw. einem vom Anlenkpunkt
am Prallelement beabstandeten Abschnitt an verschiedenen Bauteilen
angelenkt sein. Ist beispielsweise der Lenker als Hydraulikzylinder
ausgebildet, kann der Hydraulikzylinder am Tragarm selbst angelenkt
sein. Die Winkelsteuerung erfolgt dann hydraulisch dadurch, dass
der Hydraulikzylinder seine Länge entsprechend ändert,
wenn der Tragarm nach oben oder unten geschwenkt wird.
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Vorteilhafterweise
jedoch ist der genannte Lenker der Winkelsteuervorrichtung an einem
Rahmenteil angelenkt, gegenüber dem der zuvor genannte
Tragarm verschwenkt werden kann. Die Anlenkung des Lenkers ist dabei
derart getroffen, dass das Prallelement sowohl in seiner abgesenkten Transportstellung
als auch in seiner angehobenen Inaktiv-Stellung etwa vertikal ausgerichtet
ist. Insbesondere kann der genannte Lenker der Winkelsteuervorrichtung
zusammen mit dem Tragarm eine Parallelogrammlenkerführung
bzw. -aufhängung für das Prallelement bilden,
wobei die genannte Parallelogrammlenkerführung vorteilhafterweise
vier liegende Schwenkachsen umfasst, die sich vorzugsweise parallel
zur Ebene des Prallelements erstrecken, und/oder derart ausgebildet
ist, dass das Prallelement beim nach oben Schwenken in die Transportstellung
und/oder umgekehrt beim nach unten Schwenken in die Arbeitsstellung
in einer im wesentlichen aufrechten Stellung bzw. Ausrichtung gehalten wird.
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Um
eine Einstellbarkeit der Arbeitsstellung des Prallelements relativ
zum Arbeitsorgan der Bodenbearbeitungsmaschine zu ermöglichen,
ist in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung zumindest einer
der Anlenkpunkte des genannten Lenkers verschieblich gelagert und/oder
in verschiedenen Positionen fixierbar, insbesondere kann der prallblechseitige
Anlenkpunkt höhenverstellbar am Prallblech fixiert werden.
Vorteilhafterweise kann auch die Prallelementschwenkachse relativ
zum genannten Tragarm verschoben und/oder in verschiedenen Positionen
fixiert werden und/oder die Tragarmschwenkachse verschoben und/oder
in verschiedenen Positionen fixiert werden, so dass der Abstand
des Prallelements in seiner Arbeitsstellung vom Arbeitsorgan entsprechend
verändert wird. Durch entsprechendes Nachstellen der Anlenkpunkte
kann erreicht werden, dass nichts desto trotz die angestrebte Zwangsführung
in der im Wesentlichen aufrechten Stellung erzielt wird.
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Besonders
vorteilhaft ist die zuvor erläuterte Verschwenkbarkeit
des Prall- bzw. Leitelements bei einer Kombination aus Bodenbearbeitungs-
und Sämaschine mit Saatgut- bzw. Düngertank, wenn
das Prallelement in Fahrtrichtung betrachtet zumindest teilweise
auf Höhe eines Saatgut-/Düngerspeichers angeordnet
und/oder an den genannten Saatgut-/Düngerspeicher anklappbar
ausgebildet ist. Der Saatguttank kann weit nach vorne über
die Bodenbearbeitungseinheit geschoben werden, ohne dass dies die
Hochschwenkbarkeit des Prallelements beschränken würde.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann in Fahrtrichtung betrachtet vor
dem Prallelement seitlich quer zur Fahrtrichtung auskragend ein
Spuranzeiger vorgesehen sein. Auch hierbei ist die genannte Verschwenkbarkeit
des Prall- bzw. Leitelements besonders vorteilhaft, da auch ein
solcher Spuranzeiger keine Beschränkung der Hochschwenkbarkeit
mit sich bringt.
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Um
eine kompakte Lenkeranordnung mit günstiger Geometrie für
die Hubbewegung zu erreichen, können die Lenker der Parallelogrammlenkerführung
in Weiterbildung der Erfindung gekröpft, gekrümmt
und/oder abgewinkelt ausgebildet sein, oberhalb des zumindest einen
Arbeitsorgans liegende Anlenkpunkte besitzen und in der abgesenkten
Arbeitsstellung über einen äußeren Randbereich
des genannten Arbeitsorgans und/oder eines dieses umgebenden Maschinenrahmens
hinweggreifend ausgebildet sein. Insbesondere können dabei
die Anlenkpunkte und -lager der Lenkerführung über
den Arbeitsorganen innerhalb des hiervon definierten Umrisses angeordnet
werden und das Prallelement ganz innerhalb des genannten Umrisses
geschwenkt werden, so dass es auch in der Transportstellung nicht
seitlich übersteht.
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Die
Anlenkpunkte der beiden Lenker der Parallelogrammlenkerführung
sind vorteilhafterweise nach einer möglichen Ausführung
der Erfindung paarweise im Wesentlichen übereinander und/oder auf
einer im Wesentlichen vertikalen Verbindungslinie angeordnet.
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Um
eine wirkungsvolle Randbegrenzung bei gleichzeitig begrenzter Größe
des schwenkbaren Schilds zu erreichen, kann in Weiterbildung der
Erfindung das bewegliche Prallelement mit einem feststehenden Schildteil
zusammenwirken. In Weiterbildung der Erfindung ist seitlich oberhalb
des zumindest einen Arbeitsorgans ein im Wesentlichen aufrechtes, feststehend
angeordnetes Randbegrenzungselement vorgesehen, an das das höhenverschwenkbare Prallelement
in dessen abgesenkter Transportstellung anschließt und über
das hinweg das Prallelement in dessen Transportstellung schwenkbar
ist.
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Um
eine Behinderung der Schwenkbarkeit des Prallelements zu vermeiden
und letzteres in der Arbeitsstellung zusätzlich zu stabilisieren,
kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass das genannte
Randbegrenzungselement eine im Wesentlichen schlitzförmige,
etwa vertikale Ausnehmung zur Aufnahme eines der Lenker der Parallelogrammlenkerführung
in dessen abgesenkter Arbeitsstellung aufweist.
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Vorteilhafterweise
kann das Teilelement in seiner Arbeitstellung bei übermäßigen
Kräften, insbesondere zu stark andrückendem Bearbeitungsgut, selbsttätig
ausweichen, um ein Verstopfen oder gar Beschädigungen des
Prallelements zu vermeiden. Nach einem weiteren vorteilhaften Aspekt
der vorliegenden Erfindung ist das Prallelement in seiner Arbeitsstellung
beweglich gelagert und durch eine Federeinrichtung in eine definierte
Arbeitsstellung vorgespannt.
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Damit
das Prallelement jedoch beim Arbeiten nicht jedem Hindernis ausweicht,
ist die Federeinrichtung in ausreichender Höhe vorgespannt,
um das Prallelement mit einer definierten Kraft schon in der unausgelenkten
Arbeitsstellung zurückzuhalten. Weicht das Prallelement
weiter aus, spannt sich die Federeinrichtung vorteilhafterweise
noch stärker vor, wodurch die Rückstellkraft noch
größer wird. Würde die Vorspannkraft
in der unausgelenkten Arbeitsstellung zu gering sein, würde
das Seitenschild zu leicht ausweichen. Andererseits kann eine zu
stark vorgespannte Federeinrichtung das Hochklappen des Prallelements
behindern, da nicht nur das Gewicht des Seitenschildes, sondern
auch die Federkraft überwunden werden muss.
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Um
hier Abhilfe zu schaffen, ist in Weiterbildung der Erfindung der
Federeinrichtung eine Kupplungsvorrichtung zugeordnet, mittels derer
die Federeinrichtung von dem Prallelement bzw. dessen Aufhängung
und/oder an der anderen Seite von dem Maschinenrahmen abkuppelbar
ist, so dass im abgekuppelten Zustand der Federeinrichtung das Prallelement
ohne Überwindung der Federkraft nach oben geschwenkt werden
kann.
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Vorteilhafterweise
ist hierbei der Federeinrichtung im Bereich der Kupplungsvorrichtung
eine Rückhaltevorrichtung zugeordnet, die die Federeinrichtung
im abgekuppelten Zustand in einer definierten Stellung, insbesondere
unter Beibehaltung der Vorspannung der Federeinrichtung, zurückhält.
Die genannte Rückhaltevorrichtung kann hierbei vorteilhafterweise
in Form einer Zentrier- und/oder Positioniervorrichtung ausgebildet
sein, in die die Federeinrichtung und/oder ein Kupplungsteil in
der abgesenkten Arbeitsstellung des Prallelements passgenau einfährt,
so dass in dieser Stellung bei Lösen der Kupplungsvorrichtung
keine Stellbewegung der Federeinrichtung mehr möglich ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine schematische Draufsicht einer Bodenbearbeitungsmaschine in
Form einer Kreiselegge, die an einen Schlepper angebaut ist,
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2:
eine perspektivische, schematische Darstellung der Kreiselegge aus 1,
wobei das Prallelement in seiner abgesenkten Arbeitsstellung gezeigt
ist,
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3:
eine schematische Seitenansicht der Kreiselegge und deren Aufhängung
in einer Blickrichtung quer zur Fahrtrichtung der Kreiselegge, wobei das
Prallelement in seiner abgesenkten Arbeitsstellung gezeigt ist,
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4:
eine schematische, perspektivische Darstellung der Kreiselegge ähnlich 2,
wobei das Prallelement in seiner angehobenen Transportstellung gezeigt
ist,
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5:
eine schematische Seitenansicht der Kreiselegge ähnlich 3 mit
Blickrichtung quer zu der Fahrtrichtung, wobei das Prallelement
in der ausgehobenen Transportstellung gezeigt ist, und
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6:
eine ausschnittsweise, perspektivische Darstellung der Aufhängung
des Prallelements nach einer weiteren Ausführung der Erfindung,
gemäß der dem Prallelement bzw. dessen Aufhängung eine
Federeinrichtung zur Vorspannung des Prallelements in seine Arbeitsstellung
zugeordnet ist, wobei das Prallelement in seiner unausgelenkten,
abgesenkten Arbeitsstellung gezeigt ist,
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7:
eine Seitenansicht des Prallelements und der diesem zugeordneten
Federeinrichtung aus 6,
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8:
eine perspektivische, ausschnittsweise Darstellung des Prallelements ähnlich 6,
wobei das Prallelement in einer aus der abgesenkten Arbeitsstellung
leicht ausgelenkten Stellung gezeigt ist, gemäß der
die Federeinrichtung weiter vorgespannt und die der Federeinrichtung
zugeordnete Rückhaltevorrichtung gelöst ist,
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9:
eine Seitenansicht der Prallelementaufhängung und der zugeordneten
Federeinrichtung in der leicht ausgelenkten Stellung gemäß 8,
und
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10:
eine ausschnittsweise, perspektivische Ansicht der Aufhängung
des Prallelements und der zugeordneten Federeinrichtung in der angehobenen
Transportstellung, in der die Federeinrichtung von dem Prallelement
bzw. dessen Aufhängung abgekuppelt ist.
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Der
in 1 nur schematisch dargestellte Kreiselegge 1 umfasst
einen Maschinenrahmen 2, der in an sich bekannter Weise
mittels einer Anbauvorrichtung 3 an einen Schlepper 4 anbaubar
ist.
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An
dem Maschinenrahmen 2 ist in der gezeichneten Ausführung
eine Vielzahl von Kreiselzinken 5 angeordnet, die in zumindest
einer Reihe quer zur Fahrtrichtung angeordnet und jeweils um eine aufrechte
Achse rotatorisch antreibbar sind. Die genannten Kreiselzinken 5 weisen
dabei mit ihren auskragenden Enden zum Boden hin, um in diesen einzutauchen
und das Erdreich bzw. den Boden in an sich bekannter Weise aufzulockern,
zu zerkrümeln und in der gewünschten Weise zu
konditionieren.
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Wie 1 zeigt,
ist den Kreiselzinken 5 nachgeordnet eine Nachlaufwalze 6 vorgesehen,
die verschieden ausgebildet sein kann und das von den Kreiselzinken 5 bearbeitete
Erdreich nachbearbeitet.
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Seitlich
der Kreiselzinken 5 ist ein Prallelement 10 angeordnet,
das sich in seiner Arbeitsstellung, die die 2 und 3 zeigen,
im Wesentlichen aufrecht erstreckt. Das genannte Prallelement 10 kann
hierbei grundsätzlich verschieden ausgebildet sein, wobei
es vorteilhafterweise im wesentlichen plattenförmig sein
und ein Leitelement bilden kann, das den seitlichen Abwurf bzw.
das Ablegen des Bearbeitungsguts durch die Kreiselzinken 5 begrenzt und/oder
das Erdreich der Nachlaufwalze 6 zuführt.
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In
der abgesenkten Arbeitsstellung erstreckt sich das Prallelement 10 im
Wesentlichen vertikal und parallel zur Fahrtrichtung.
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Das
genannte Prallelement 10 ist hierbei an seinem oberen Ende
an dem auskragenden Ende eines Tragarms 13 aufgehängt,
der sich im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung von dem Maschinenrahmen 2 aus über
den äußeren Kreiselzinken 5 hinweg erstreckt
und seitlich über diesen auskragt, so dass das Prallelement 10 in
der Arbeitsstellung in Fahrtrichtung betrachtet seitlich neben den
Kreiselzinken 5 bzw. deren Umriss positioniert ist. Wie 4 zeigt, ist
der genannte Tragarm 13 dabei mit zwei Anlenkpunkten an
dem Prallelement 10 befestigt, so dass Letzteres gegenüber
dem genannten Tragarm 13 nur um eine Achse schwenken kann.
Beispielsweise kann der genannte Tragarm 13, wie dies 4 zeigt, an
seinem prallelementseitigen Ende einen gekröpften Achsabschnitt
aufweisen, der sich parallel zur Ebene des Prallelements 10 erstreckt
und im Wesentlichen rechtwinklig abgewinkelt ist.
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Wie 2 zeigt,
erstreckt sich der Tragarm 13 in seiner abgesenkten Arbeitsstellung
schräg nach außen/unten. An seinem inneren Ende
ist der Tragarm 13 hierbei um eine in Fahrtrichtung weisende,
liegende Tragarmschwenkachse 14 schwenkbar an dem Maschinenrahmen 2 bzw.
einem damit verbundenen Trägerteil gelagert, so dass der
Tragarm 13 aus der in den 2 und 3 gezeigten,
abgesenkten Arbeitsstellung in eine nach oben weisende Transportstellung
schwenkbar ist, die die 4 und 5 zeigen.
Die Transportstellung kann hierbei verschieden ausgerichtet sein,
wobei der Tragarm 13 zumindest soweit nach oben geschwenkt
werden kann, dass der Tragarm 13 sowie das daran befestigte
Prallelement 10 seitlich nicht mehr über den Umriss
des Kreiselzinkens 5 überstehen. In der gezeichneten
Ausführungsform der 4 und 5 erstreckt
sich der Tragarm 13 in der Transportstellung im Wesentlichen
vertikal bzw. aufrecht.
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Das
Prallelement 10 ist an dem auskragenden Ende des Tragarms 13 um
eine ebenfalls liegende, in Fahrtrichtung weisende Prallelementschwenkachse 15 schwenkbar
angelenkt, wobei in der gezeichneten Ausführungsform das
eigentliche Prallelement 10 an einem Trägerstück 16 befestigt
ist, das wiederum in der genannten Weise gelenkig am Tragarm 13 gelagert
ist.
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Um
die Verschwenkbarkeit des Prallelements 10 um die genannte
Prallelementschwenkachse 15 zu steuern, ist eine Winkelsteuervorrichtung 17 vorgesehen,
die in der gezeichneten Ausführungsform als Zwangsführung 18 ausgebildet
ist und einen Lenker 19 in Form einer Lenkstange umfasst,
die einerseits gelenkig am Prallelement 10 bzw. dem damit starr
verbundenen Trägerstück 16 angelenkt
und andererseits gelenkig am Maschinenrahmen 2 angelenkt
ist. Der Lenker 19 ist hierbei an dem Prallelement 10 bzw.
dem damit verbundenen Trägerstück 16 um
eine Gelenkachse parallel zur Prallelementschwenkachse 15 angelenkt.
Andererseits ist der Gelenkpunkt des Lenkers 19 am Maschinenrahmen 2 mit
einer Gelenkachse parallel zur Tragarmschwenkachse 14 versehen.
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Der
Tragarm 13 bildet mit dem genannten Lenker 19 zusammen
eine Parallelogrammlenkeraufhängung 20 für
das Prallelement 10 mit vier liegenden, in Fahrtrichtung
weisenden Schwenkachsen, die derart ausgebildet ist, dass das Prallelement 10 beim
nach oben Schwenken des Tragarms 13 in seiner bestimmungsgemäß aufrechten
Ausrichtung verbleibt. Die Winkelsteuervorrichtung 17 kompensiert sozusagen
die Schwenkbewegung des Tragarms 13, so dass das Prallelement 10auch
während des Verstellens des Tragarms 13 keine
oder nur eine geringe Winkeländerung erfährt.
Vorteilhafterweise hängt das an seinem oberen Ende aufgehängte
Prallelement 10 auch in der angehobenen Transportstellung und/oder
auch während des Verstellens zwischen Arbeits- und Transportstellung
nach unten, so dass die Gewichtskraft des Prallelements 10 bezüglich
des Anlenkpunkts am Tragarm 13 kein oder kaum ein Moment
entwickelt.
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Wie
die 2 und 4 zeigen, können – um
eine kompakte Lenkeranordnung mit günstiger Geometrie für
die Hubbewegung zu erreichen – die Lenker 13 und 19 der
Parallelogrammlenkerführung in Weiterbildung der Erfindung
gekröpft, gekrümmt und/oder abgewinkelt ausgebildet
sein, oberhalb des zumindest einen Arbeitsorgans liegende Anlenkpunkte
besitzen und in der abgesenkten Arbeitsstellung über einen äußeren
Randbereich des genannten Arbeitsorgans und/oder eines dieses umgebenden
Maschinenrahmens hinweggreifend ausgebildet sein. Insbesondere können
dabei die Anlenkpunkte und -lager der Lenkerführung über
den Arbeitsorganen innerhalb des hiervon definierten Umrisses angeordnet
werden und das Prallelement ganz innerhalb des genannten Umrisses
geschwenkt werden, so dass es auch in der Transportstellung nicht
seitlich übersteht.
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Die
Anlenkpunkte 13a, 19a und 13b, 19b der beiden
Lenker 13 und 19 der Parallelogrammlenkerführung
sind vorteilhafterweise nach einer möglichen Ausführung
der Erfindung paarweise im Wesentlichen übereinander und/oder – bei
Blickrichtung parallel zu den Schwenkachsen – auf einer
im Wesentlichen vertikalen Verbindungslinie angeordnet, vgl. 2 und 4.
Durch den Versatz der beiden Lenker 13 und 19 liegen
die genannten Anlenkpunkte dabei nicht exakt übereinander,
da dies eine Kollision beim Verschwenken ergeben würde
bzw. den Verschwenkbereich begrenzen würde.
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Um
eine wirkungsvolle Randbegrenzung bei gleichzeitig begrenzter Größe
des schwenkbaren Schilds zu erreichen, wirkt das bewegliche Prallelement 10 in
der gezeichneten Ausführung mit einem feststehenden Schildteil 110 zusammen.
In der gezeichneten Ausführung ist dabei seitlich oberhalb
des zumindest einen Arbeitsorgans 5 ein im Wesentlichen
aufrechtes, feststehend angeordnetes Randbegrenzungselement 110 vorgesehen,
an das das höhenverschwenkbare Prallelement 10 in
dessen abgesenkter Transportstellung anschließt und über
das hinweg das Prallelement in dessen Transportstellung schwenkbar
ist.
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Um
eine Behinderung der Schwenkbarkeit des Prallelements 10 bzw.
dessen Lenker 13 und 19 zu vermeiden und letzteres
in der Arbeitsstellung zusätzlich zu stabilisieren, kann
in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass das genannte
Randbegrenzungselement eine im Wesentlichen schlitzförmige,
etwa vertikale Ausnehmung 111 zur Aufnahme eines der Lenker
der Parallelogrammlenkerführung in dessen abgesenkter Arbeitsstellung
aufweist. Der Lenker bzw. Tragarm 13 fährt in
der abgesenkten Arbeitsstellung in die genannte schlitzförmige
Ausnehmung ein und wird darin seitlich sowie nach unten stabilisiert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführung der Erfindung nach den 6–10 kann
das Prallelement 10 in seiner abgesenkten Arbeitsstellung
nicht starr fixiert, sondern beweglich gelagert und von einer Federeinrichtung 120 elastisch
zurückgehalten sein, so dass es bei übermäßigen
Belastungen ausweichen kann. Wie 6 und 7 zeigen,
ist die Federeinrichtung 120 hierbei vorteilhafterweise
einerseits gelenkig an dem Maschinenrahmen 2 und andererseits gelenkig
an dem Tragarm 13 angelenkt, wobei die Anlenkpunkte der
Federeinrichtung 120 von der Schwenkachse 14 des
Tragarms 13 derart beabstandet sind, dass ein Auslenken
des Tragarms 13 aus der abgesenkten Arbeitsstellung nach
oben zu einer Längenänderung der Federeinrichtung 120 führt,
die eine Vergrößerung der Rückhaltekraft
bewirkt.
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In
der gezeichneten Ausführungsform ist hierbei die Federeinrichtung 120 in
Form einer Zugfeder ausgebildet, die beim nach oben Schwenken des
Tragarms 13 verlängert wird.
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Die
Federeinrichtung 120 ist dabei derart bemessen, dass schon
in der abgesenkten Arbeitsstellung des Prallelements 10 die
Federeinrichtung 120 eine ausreichend große Vorspannkraft
aufbringt, die das Prallelement 10 in der Arbeitsstellung
zurückhält und bei lediglich kleineren Auslenkkräften
in der Arbeitsstellung zurückhält und Auslenkungen
erst bei Auslenkkräften zulässt, die ein vorbestimmtes
Maß überschreiten. Die Federeinrichtung 120 steht
also auch bereits in der in 7 gezeigten
Arbeitsstellung unter Vorspannung.
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Um
dennoch ein einfaches Anheben des Prallelements 10 in die
Transportstellung zu ermöglichen und dieses nicht durch übermäßige
Federkräfte zu behindern, ist zwischen der Federeinrichtung 120 und
dem Tragarm 13 eine Kupplungsvorrichtung 121 vorgesehen,
die es erlaubt, die Federeinrichtung 120 von dem Prallelement 10 bzw.
dem Tragarm 13 abzukuppeln, so dass letztere ohne Beaufschlagung durch
die Federeinrichtung 120 bewegt werden können.
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Um
durch das Abkuppeln keinen Verlust der Vorspannkraft zu erleiden
bzw. nicht beim Wiederankuppeln die Federeinrichtung 120 entsprechend mühsam
vorspannen zu müssen, ist in Weiterbildung der Erfindung
der Federeinrichtung 120 bzw. der Kupplungsvorrichtung 121 eine
Rückhaltevorrichtung 122 zugeordnet, die die Federeinrichtung 120 im
abgekuppelten Zustand in einer definierten Stellung und Auslenkung
zurückhält.
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Wie
die 6 und 8 zeigen, umfasst die Kupplungsvorrichtung 121 in
der gezeichneten Ausführungsform einen Zentrierbolzen 123,
der in der abgesenkten Arbeitsstellung des Prallelements 10 bzw. des
Tragarms 13 in eine Rückhaltekontur 124 am Maschinenrahmen 2 einfährt.
Die genannte Rückhaltekontur 124 ist in der gezeichneten
Ausführung in Form eines vorspringenden Hakens ausgebildet
und definiert eine Zentriervorrichtung, die die Federeinrichtung 120 über
den Zentrierbolzen 123 in einer definierten, zentrierten
und vorgespannten Stellung hält. Mit dem Zentrierbolzen 123 ist
ein Kupplungsstück 125 verbunden, das mittels
eines lösbaren Mitnehmers 126 in Form eines Mitnehmerbolzens
mit dem Tragarm 13 kuppelbar ist.
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Wie
die 8 und 9 zeigen, wird bei verriegeltem
Mitnehmer 126 der Zentrierbolzen 123 und die Federeinrichtung 120 mitgenommen
und aus der Rückhaltevorrichtung 122 gelöst
und herausbewegt, wenn das Prallelement 10 bzw. der Tragarm 13 nach
oben geschwenkt werden. Hierdurch vergrößert sich
in der genannten Weise die Vorspannkraft bzw. die Rückstellkraft,
die das Prallelement 10 zurück in die Arbeitsstellung
zu zwingen versucht.
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Wird
andererseits in der abgesenkten Arbeitsstellung, in der der Zentrierbolzen 123 in
der Rückhaltekontur 124 sitzt, der Mitnehmer 126 gelöst, kann
das Prallelement 10 und der Tragarm 13 ohne Einwirkung
der Federeinrichtung 120 nach oben geschwenkt werden. Die
Federeinrichtung 120 verbleibt hierbei in der vorgespannten
Stellung, die der Arbeitsstellung des Prallelements 10 entspricht,
d. h. der Zentrierbolzen 123 sitzt in der Rückhaltekontur 124,
vgl. 10.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202004007238
U1 [0005]
- - DE 202007006919 U1 [0005]
- - DE 2749148 [0005]
- - EP 0283078 [0006]