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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Bodenbearbeitungsmaschine, insbesondere Drillmaschine, mit
einem Maschinenrahmen, am Maschinenrahmen gelagerten Bodenbearbeitungswerkzeugen,
sowie einem in Fahrtrichtung gesehen seitlich neben den Bodenbearbeitungswerkzeugen
vorgesehenen Seitenschutzelement, das mittels einer Höheneinstellvorrichtung
in verschiedene Höhen
einstellbar ist.
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Derartige Seitenschutzelemente werden
einerseits vorgesehen, um zu verhindern, dass Fremdteile seitlich
in die Bodenbearbeitungswerkzeuge gelangen oder gar Personen seitlich
in die Bodenbearbeitungswerkzeuge fassen. Andererseits dienen sie dazu,
einen seitlichen Auswurf des von den Bodenbearbeitungswerkzeugen
bearbeiteten Erdreichs zu verhindern.
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Die
DE 31 25 326 A1 zeigt eine Bodenbearbeitungsmaschine,
bei der das Seitenschutzelement aus mehreren Seitenstriegeln besteht,
die als Federzinken ausgebildet sind, um beim Auffahren auf Steine
oder ähnliche
Hindernisse nachgeben zu können und
Beschädigungen
zu vermeiden. Zusätzlich
können
die Seitenstriegel höhenverstellt
werden. Sie sind hierzu an einer Schiene befestigt, die in verschiedenen
Höhen maschinenrahmenanschraubbar ist.
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Es verseht sich, dass das Versetzen
der Seitenstriegel durch Umschrauben der sie tragenden Schiene relativ
umständlich
ist. Zum anderen wäre
es wünschenswert,
Beschädigungen
des Seitenschutzelements auch ohne die federnde Ausbildung der Seitenstriegel
erreichen zu können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Bodenbearbeitungsmaschine
der eingangs genannten Art zu schaffen, die Nachteile des Standes
der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet.
Vorzugsweise soll eine vereinfachte Höheneinstellung des Seitenschutzelements
ermöglicht
und Beschädigungen
des Seitenschutzelements auch ohne federelastische Ausbildung des
Seitenschutzelements sichergestellt werden.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine
Bodenbearbeitungsmaschine gemäß Anspruch 1
gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß zeichnet sich die Bodenbearbeitungsmaschine
also dadurch aus, dass das Seitenschutzelement an zwei schwenkbar
gelagerten, parallelogrammartig angeordneten Lenkern befestigt ist
und die Höheneinstellvorrichtung
eine Winkeleinstellvorrichtung zur Einstellung der Winkellage zumindest
eines der beiden Lenker aufweist. Durch die Aufhängung des Seitenschutzelements
mittels zweier parallelogrammartig angeordneter Lenker kann eine
Höheneinstellung
durch eine einfache Schwenkbewegung der Lenker erreicht werden. Trotzdem
erfolgt die Höheneinstellung
des Seitenschutzelements ohne Verdrehung desselben. Um das Seitenschutzelement
in seiner Höhe
relativ zum Maschinenrahmen zu verstellen, brauchen lediglich die
Lenker verschwenkt werden. Mittels der Winkeleinstellvorrichtung
werden sie in der gewünschten Winkelstellung
gehalten. Die Winkeleinstellung der beiden Lenker gibt die Höhe des Seitenschutzelements
vor.
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Die Winkeleinstellvorrichtung kann
grundsätzlich
verschieden ausgebildet sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Winkeleinstellvorrichtung einen verdrehbaren
Exzenter, dessen Drehstellung die Winkelstellung eines der beiden
Lenker vorgibt.
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Die Winkeleinstellvorrichtung kann
grundsätzlich
kontinuierlich arbeitend ausgebildet sein, so dass die Höhe des Seitenschutzelements
stufenlos einstellbar ist. Hierzu kann der Exzenter eine geschlossene,
vorzugsweise stetig gekrümmte
Steuerkurve aufweisen.
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Oftmals wird es jedoch ausreichen,
das Seitenschutzelement in definierten Stufen höhenverstellen zu können. Der
Exzenter kann hierzu als Mehrkant ausgebildet sein. Hierdurch ist
der Exzenter einerseits kostengünstiger
zu fertigen. Andererseits besitzt ein Mehrkant ebene Auflageflächen, so
dass das daran anstehende Bauteil flächig anliegt, wodurch die Flächenpressung
auch bei hohen wirkenden Kräften
beträchtlich
verringert wird.
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In Weiterbildung der Erfindung bildet
die Winkeleinstellvorrichtung einen Schwenkbegrenzer für zumindest
einen der Lenker, wobei vorteilhafterweise der Schwenkbegrenzer
nur in eine Schwenkrichtung wirksam ist, während er eine Schwenkbewegung
des Lenkers in die entgegengesetzte Richtung zulässt. Die Winkeleinstellvorrichtung
besitzt hierbei sozusagen einen Freilauf in die eine Richtung, während sie
in die andere Richtung den Schwenkwinkel des Lenkers und damit die
Höhe begrenzt.
Insbesondere wird die Abwärtsbewegung
des Seitenschutzelements in Folge der Schwerkraft begrenzt, während die
Nachobenbewegung des Seitenschutzelements nur von der Schwerkraft
und ggf. einer Feder behindert wird, so dass ein Ausweichen des
Seitenschutzelements beim Auffahren auf Steine und andere Hindernisse
möglich
ist.
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Alternativ kann es für bestimmte
Anwendungen vorteilhaft sein, wenn die Winkeleinstellvorrichtung
eine Zwangssteuerung bildet, die die Winkelstellung der Lenker und
damit die Höhenstellung
der Seitenschutzvorrichtung fest vorgibt. Alternativ zu der zuvor
beschriebenen Ausführung
bewirkt die Winkeleinstellvorrichtung in diesem Fall auch ein Niederhalten
der Seitenschutzvorrichtung. Es können hierzu zwei Anschläge vorgesehen
sein, die die Lenker bzw. einen Lenker in beide Richtungen blockieren.
Insbesondere kann auch vorgesehen sein, dass der Anschlag, insbesondere
der Exzenter, in einer Ausnehmung geführt ist, die in einem der Lenker oder
einem die beiden Lenker verbindenden Verbindungselement ausgebildet
ist.
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Der Exzenter kann an verschiedener
Stelle angeordnet sein. Nach einer bevorzugten Ausführung der
Erfindung ist der Exzenter an dem Seitenschutzelement oder einem
die beiden Lenker verbindenden Verbindungselement, an dem das Seitenschutzelement
befestigt sein kann, drehbar befestigt. In diesem Fall steht einer
der Lenker an der Umfangsfläche
des Exzenters an, so dass die Vorrichtung ihre Höheneinstellung erhält. Alternativ
kann der Exzenter auch an einem maschinenrahmenseitigen Träger befestigt
sein, an dem die beiden Lenker befestigt sind. In mechanischer Umkehrung
kann der Exzenter auch an einem der beiden Lenker befestigt sein,
so dass ein Abschnitt des Seitenschutzelements oder eines die beiden
Lenker verbindenden Verbindungselements an der Umfangsfläche des
Exzenters ansteht.
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In Weiterbildung der Erfindung kann
die Winkeleinstellung der Lenker auch durch einen Anschlag erreicht
werden, der zwischen verschiedenen Positionen versetzbar, insbesondere
steckbar ist und entsprechend seinen verschiedenen Positionen verschiedene
Winkelstellungen der Lenker vorgibt. Er kann dabei an dem Seitenschutzelement
und/oder an einem der beiden Lenker und/oder an einem die beiden
Lenker verbindenden Verbindungselement zwischen verschiedenen Positionen
versetzbar befestigt sein.
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Insbesondere kann als versetzbarer
Anschlag der zuvor genannte Exzenter vorgesehen sein. Durch Versetzen
des Exzenters kann eine Grobeinstellung der Winkelausrichtung der
Lenker erreicht werden, während
durch Verdrehen des Exzenters eine Feineinstellung erreicht wird.
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Nach einer anderen vorteilhaften
Ausführung der
Erfindung kann die Winkeleinstellvorrichtung eine Zugstrebe aufweisen,
die einerseits an einem der Lenker oder einem die beiden Lenker
verbindenden Verbindungselement und andererseits an dem jeweils
anderen Lenker oder einem die beiden Lenker verbindenden Verbindungselement
angelenkt ist. Durch Verschwenken der Lenker würde sich der Abstand der beiden
Anlenkpunkte der Zugstrebe verändern,
was die Zugstrebe verhindert und hierdurch eine Winkeleinstellung
bewirkt. Insbesondere ist der Zuganker derart angelenkt, dass sich
der Abstand der Anlenkpunkte des Zugankers beim Nachuntenschwenken
des Seitenschutzelements durch die Schwerkraft vergrößern würde. Dies
verhindert der Zuganker, so dass die Seitenschutzvorrichtung in
einer vorbestimmten, gewünschten
Höhe gehalten wird.
Um eine Einstellbarkeit der hierdurch vorgegebenen Höhenlage
des Seitenschutzelements zu erreichen, kann die Zugstrebe längenveränderlich
ausgebildet sein. Insbesondere kann die Strebe zwei miteinander
verschraubbare und hierdurch längenveränderliche
Strebenelemente aufweisen. Alternativ könnte die Zugstrebe auch teleskopierbar
ausgebildet und durch eine geeignete Feststellvorrichtung, wie beispielsweise
einen Steckbolzen oder eine Klemmschraube, in der jeweils gewünschten
Länge fixiert
werden. Alternativ könnte
die Zugstrebe selbst auch längenunveränderlich
ausgebildet sein. Zur Winkelverstellung der Lenkeranordnung ist
in diesem Falle zumindest einer der Anlenkpunkte der Zugstrebe verstellbar.
Beispielsweise können
in einem der Lenker mehrere Ausnehmungen vorgesehen sein, in denen
der jeweilige Anlenkpunkt der Zugstrebe beispielsweise durch einen
Steckbolzen befestigt werden kann. Um eine stufenlose Verstellung
zu erreichen, kann der Anlenkpunkt auch in einer längsnutförmigen Ausnehmung
verschieblich aufgenommen und durch geeignete Feststellmittel in
jeder gewünschten
Stellung arretiert werden.
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Vorteilhafterweise ist die Zugstrebe
biegeschlaff ausgebildet, so dass sie keine Druckkräfte überträgt. Hierdurch
wird eine Freigängigkeit
der Winkeleinstellung in eine Richtung, insbesondere nach oben erreicht.
Das Seitenschutzelement kann dadurch bei Auffahren auf Hindernisse
nach oben schwenken und hierdurch ausweichen.
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Alternativ kann das Zugelement auch
als Druckstab ausgebildet sein, der zusätzlich zu den Zugkräften auch
Druckkräfte überträgt. Hierdurch wird
eine Zwangsführung
des Seitenschutzelements erreicht, so dass seine Höhenstellung
sowohl nach unten wie nach oben fixiert ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
bevorzugter Ausführungsbeispiele
und zugehöriger Zeichnungen
näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine perspektivische Gesamtansicht einer Sämaschine, bei der seitlich
neben den vorauslaufenden Scheibenscharen auf beiden Seiten jeweils
ein Seitenschild angeordnet ist,
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2:
eine vergrößerte Teilansicht
der beiden Scheibenscharreihen der Sämaschine aus 1, die den in Fahrtrichtung auf der linken
Seite angeordneten Seitenschild und dessen Aufhängung am Querträger einer
Scheibenscharreihe zeigt,
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3:
eine ausschnittsweise Seitenansicht der Aufhängung des Seitenschilds aus 2, wonach der Seitenschild über zwei
parallelogrammartig angeordnete Lenker aufgehängt ist, deren Winkelstellung
mittels eines Exzenters eingestellt werden kann,
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4:
eine Seitenansicht der Seitenschildaufhängung aus 3, wobei der Exzenter in eine andere
Stellung gedreht und hierdurch der Schild in einer anderen Höhe eingestellt
ist,
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5:
eine Seitenansicht ähnlich
den 3 und 4 einer Aufhängung des
Seitenschilds nach einer alternativen Ausführung der Erfindung, wonach
die Winkelstellung der parallelogrammartigen Lenker mittels eines
umsteckbaren Anschlags einstellbar ist,
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6:
eine Seitenansicht ähnlich
den 3 bis 5 einer Aufhängung des
Seitenschilds nach einer alternativen Ausführung der Erfindung, wonach
die Winkelstellung der parallelogrammartigen Lenker über eine
Zugstrebe einstellbar ist, die einerseits an einem der Lenker und
andererseits an einem die beiden Lenker verbindenden Verbindungselement
angelenkt ist,
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7:
eine Seitenansicht ähnlich 6 einer Aufhängung des
Seitenschilds nach einer alternativen Ausführung der Erfindung, wonach
die Winkelstellung der parallelogrammartig angeordneten Lenker mittels
einer Zugstrebe einstellbar ist, die einerseits an einem der Lenker
und andererseits an einem oberen, die beiden Lenker verbindenden
Verbindungselement angelenkt ist, und
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8:
eine Seitenansicht ähnlich
den 6 und 7 einer Aufhängung des
Seitenschilds nach einer weiteren alternativen Ausführung der
Erfindung, wonach die Winkelstellung der parallelogrammartig angeordneten
Lenker mittels einer Zugstrebe einstellbar ist, die einerseits an
einem oberen Verbindungselement und andererseits an einem unteren
Verbindungselement angelenkt ist, die jeweils die beiden Lenker
miteinander verbinden.
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Die in 1 gezeigte
Sämaschine 1 ist über eine
Deichsel 2 an einen Schlepper anhängbar. Zur Bodenvorbearbeitung
sind zwei Scheibenscharreihen 3 und 4 am Maschinenrahmen 5 befestigt,
die einer Reihe von Packerwalzen 6 vorauslaufen. Den Packerwalzen 6 nachlaufend
sind die eigentlichen Säwerkzeuge
umfassend Säschare,
Saatgutrohre und Striegel angeordnet. Die Säwerkzeuge 7 werden aus
dem Saatgutspeicher 8 über
Säschläuche 9 mit Saatgut
versorgt.
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Die beiden Scheibenscharreihen 3 und 4 umfassen
eine Vielzahl von Scharscheiben, die quer zur Fahrtrichtung nebeneinander
angeordnet sind. Seitlich der hinteren Scheibenscharreihe 4 ist
rechts und links jeweils ein Seitenschild 10 angeord net
(vgl. 1 und 2), das sich im wesentlichen
in Fahrtrichtung erstreckt. Es soll möglichst nahe über dem
Boden geführt
werden, jedoch nicht am Boden aufliegen.
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Wie die 2 und 3 zeigen,
ist der Seitenschild 10 mittels einer Aufhängungsvorrichtung 13 an dem
Querträger
aufgehängt,
an dem auch die Scharscheiben der hinteren Scheibenscharreihe 4 aufgehängt sind.
Es wäre
grundsätzlich
möglich,
den Seitenschild auch an einem anderen maschinenrahmenseitigen Bauteil
aufzuhängen.
Die Aufhängung
an dem die Scharscheiben tragenden Querträger besitzt jedoch den Vorteil,
dass der Seitenschild 10 zusammen mit dem Querträger der
Scheibenscharreihe bewegt werden kann.
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Die Aufhängungsvorrichtung 13 umfasst zwei
parallelogrammartig angeordnete Lenker 11 und 12,
die mit ihren oberen Enden an einem oberen Verbindungselement 14,
das mit dem Querträger
der hinteren Scheibenscharreihe 4 verbunden ist, angelenkt
sind, und zwar schwenkbar um jeweils eine liegende, sich quer zur
Fahrtrichtung erstreckende Schwenkachse 15 bzw. 16.
Von ihren oberen Anlenkpunkten erstrecken sich die beiden Lenker 11 und 12 jeweils
schräg
nach unten und hinten. Mit ihren unteren Enden sind sie an einem
unteren Verbindungselement 17 angelenkt, an dem der Seitenschild 10 befestigt
ist. Es versteht sich, dass die Lenker 11 und 12 mit
ihren unteren Enden ggf. auch unmittelbar am Seitenschild 10 selbst
angelenkt sein könnten.
Auch an den unteren Anlenkpunkten sind die Lenker 11 und 12 gegenüber dem
Verbindungselement 17 und damit auch gegenüber dem
Seitenschild 10 um jeweils eine liegende, sich quer zur
Fahrtrichtung erstreckende Schwenkachse 18 und 19 schwenkbar.
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Um die Höhe des Seitenschilds 10 relativ
zu dem Querträger
der hinteren Scheibenscharreihe 4 einstellen zu können, ist
für die
Lenker 11 und 12 eine Winkeleinstellvorrichtung 20 vorgesehen.
Sie umfasst einen Exzenter 21, der an dem Seitenschild 10 bzw.
einer damit und dem unteren Verbindungselement 17 verbundenen
Konsole drehbar befestigt ist, und zwar um eine zu den Schwenkachsen
der Lenker
10 und 11 parallele Achse. Der Exzenter 21 ist
als Mehrkant ausgebildet, in der gezeichneten Ausführungsform
ist er ein Fünfkant.
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Wie 3 zeigt,
bildet der Exzenter 21 einen Anschlag, der von den Schwenkachsen
des Lenkers 11 beabstandet derart angeordnet ist, dass
er in dem beim Schwenken des Lenkers 11 überstrichenen Weg
liegt. Das Seitenschild 10 wird von der Schwerkraft nach
unten gezogen, so dass die Lenker 11 und 12 in
eine steilere Stellung pendeln würden.
Dies verhindert jedoch der Exzenter 21, der ein weiter
nach unten Pendeln der Aufhängung
des Seitenschilds 10 verhindert, indem der Lenker 11 an
einer Umfangsfläche
des Exzenters 21 ansteht. Die Winkelstellung der Lenker 11 und 12 und
damit die Höheneinstellung des
Seitenschilds 10 kann einfach dadurch verändert werden,
dass der Exzenter 21 weiter gedreht wird, wie dies 4 zeigt. Liegt der Lenker 11 an
einer anderen Flachseite des Exzenters 21 an, kann sich
eine andere Winkellage einstellen.
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Wie die 3 und 4 zeigen,
kann der Seitenschild 10 in mehreren Positionen an der
Aufhängungsvorrichtung 13 befestigt
werden. Er besitzt hierzu mehrere Ausnehmungen 22, mittels
derer der Seitenschild in verschiedenen Positionen an dem unteren
Verbindungselement 17, das die beiden Lenker 11 und 12 verbindet,
festgeschraubt werden kann. Die Ausnehmungen 22 dienen
einer Grob-Voreinstellung
der Lage des Seitenschilds 10.
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Die weiteren Ausführungsformen nach den 5 bis 8 entsprechen hinsichtlich der Aufhängungsvorrichtung 13 mit
der parallelogrammartigen Anordnung der beiden Lenker 11 und 12 und
dem daran befestigten Seitenschild 10 im wesentlichen der soeben
beschriebenen Ausführungsform,
so dass auf deren Beschreibung insoweit verwiesen wird und gleiche
Bezugszeichen verwendet sind. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich
der Anordnung der Winkeleinstellvorrichtung 20, mittels
derer die Winkellage der Lenker 11 und 12 und
damit die Höheneinstellung
des Seitenschilds 10 vorgegeben werden kann.
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Bei der Ausführung nach 5 umfasst die Winkeleinstellvorrichtung 20 einen
zwischen verschiedenen Positionen versetzbaren Anschlag 22, der
an dem oberen Verbindungselement 14 zwischen verschiedenen
Positionen umsteckbar ist. Der hintere Lenker 12 umfasst
einen über
die Schwenkachse 16 hinausgehenden Hebelabschnitt 23,
der die möglichen
Positionen des Anschlags 22 beim Pendeln um die Schwenkachse 16 überstreichen
würde.
Er liegt jedoch von unten her an dem Anschlag 22 an, so dass
je nach Stellung des Anschlags 22 der Lenker 12 die
gewünschte
Neigung und damit der Seitenschild 10 die entsprechende
Höhe einnimmt.
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Der Anschlag 22 kann beispielsweise
in Form eines Bolzens ausgebildet und in die Ausnehmungen im oberen
Verbindungselement 14 steckbar sein. Der Anschlag 22 könnte grundsätzlich auch
in Form des Exzenters 21 aus den 3 und 4 ausgebildet
sein. Das Umstecken zwischen den verschiedenen Positionen bewirkt
eine Grob-Voreinstellung. Durch Verdrehen des Exzenters 21 könnten dann nochmals
Feineinstellungen erreicht werden.
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Gegebenenfalls kann der Hebelabschnitt 23 des
Lenkers 12 eine Ausnehmung aufweisen, die mit den im oberen
Verbindungselement 14 vorgesehenen Ausnehmungen bei entsprechender
Winkelstellung des Lenkers 12 fluchtet. Der Anschlag 22 könnte dann
durch den Hebelabschnitt 23 hindurch in die entsprechende
Ausnehmung im oberen Verbindungselement 14 eingesteckt
werden. Hierdurch würde
eine auch nach oben starre Festlegung der Lenkerstellung erreicht
werden.
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Bei der in 6 gezeigten Ausführungsform umfasst die Winkeleinstellvorrichtung 20 eine Zugstrebe 24,
die einerseits an dem unteren Verbindungselement 17 und
andererseits an dem hinteren Lenker 12 angelenkt ist. Um
die Winkelstellung der Lenker 11 und 12 verändern zu
können,
ist die Zugstrebe 24 längenveränderlich.
Eine Gewindestange 25 sitzt mit gegenüberliegenden Enden jeweils
in Anlenkstücken 26.
Durch Verdrehen der Gewindestange 25 verkürzt sich
die Länge
der Zugstrebe 24 und damit der Abstand ihrer Anlenkpunkte. Wird
die Zugstrebe 24 verkürzt,
wird der Winkel zwischen dem Lenker 12 und dem unteren
Verbindungs element 17 spitzer. Hierdurch schwenkt die Lenkeranordnung
nach oben und der Seitenschild 10 wird in eine höhere Stellung
gebracht.
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Die in 7 gezeigte
alternative Ausbildung der Erfindung zeigt die Zugstrebe 24,
die im Gegensatz zur zuvor beschriebenen Ausführungsform an dem oberen Verbindungselement 14 und
an dem vorderen Lenker 11 angelenkt ist. Die Winkeleinstellung erfolgt
in analoger Weise durch Längenveränderung der
Zugstrebe 24. Zusätzlich
können
die Anlenkpunkte der Zugstrebe 24 an dem oberen Verbindungselement
und/oder an dem vorderen Lenker 11 versetzt werden. Auch
hierdurch kann eine Winkeleinstellung für die Lenker 11 und 12 und
damit eine Höheneinstellung
des Seitenschilds 10 erreicht werden.
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Schließlich zeigt 8 eine Ausführung ähnlich den 6 und 7,
wobei jedoch die wiederum verwendete Zugstrebe 24 einerseits
am oberen Verbindungselement 14 und andererseits am unteren
Verbindungselement 17 angelenkt ist. Während ihr oberer Anlenkpunkt
näher bei
der Schwenkachse 16 des Lenkers 12 liegt, ist
ihr unterer Anlenkpunkt näher
an der Schwenkachse 18 des Lenkers 11, so dass
sie sich nicht parallel zu den beiden Lenkern 11 und 12 erstreckt.
Dementsprechend bewirkt eine Längenveränderung
der Zugstrebe 24 auch hier eine Winkelveränderung
der Lenker 11 und 12 und damit eine Höhenveränderung
des Seitenschilds 10. Auch hier kann zumindest einer der
Anlenkpunkte der Zugstrebe 24 versetzt werden.