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Die Erfindung betrifft ein Kältemittelkondensatormodul gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 und eine Kraftfahrzeugklimaanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 10.
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In Kraftfahrzeugen werden Kraftfahrzeugklimaanlagen eingesetzt, um die einem Fahrzeuginnenraum zuzuführende Luft zu kühlen und/oder zu erwärmen. Hierzu weist die Kraftfahrzeugklimaanlage ein Kältemittelkondensatormodul mit einem Wärmeübertrager zur Kondensation des Kältemittels und einen Sammelbehälter auf sowie außerdem ein Expansionsorgan, einen Verdampfer und einen Verdichter zur Ausbildung eines Kältekreises. Der Wärmeübertrager des Kältemittelkondensatormoduls dient als Kondensator für das Kältemittel und in diesem Wärmeübertrager als Kondensator wird das Kältemittel verflüssigt. Dabei ist es bekannt, den Kondensator mittels der Umgebungsluft oder mit Hilfe von Flüssigkeit aus einem Kühlmittelkreislauf des Kraftfahrzeuges zu kühlen. Bei einer Verwendung eines Kondensators am Kältemittelkondensatormodul, der flüssigkeits- bzw. wassergekühlt ist, wird somit die Kondensationswärme an das Kühlmittel als Wasser abgegeben.
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Aus der
DE 10 2004 044 861 A1 ist ein Wärmetauscher für Kraftfahrzeuge bekannt, welcher eine erste Kammereinrichtung und eine von dieser beabstandete zweite Kammereinrichtung aufweist, sowie mehrere Verbindungsrohre, die sich jeweils mit ihrem ersten Ende in die erste Kammereinrichtung und mit ihrem anderen, zweiten Ende, in die zweite Kammereinrichtung erstrecken, wobei jedes dieser Verbindungsrohre wenigstens einen Kanal mit einer sich gerade erstreckenden Längsachse aufweist.
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Die
WO 2004/042293 A1 zeigt ein Kältemittelkondensatormodul mit einem Wärmeübertrager als Kondensator mit einer Kältemitteleinlassöffnung, einer Kältemittelauslassöffnung sowie einer Kühlmittelein- und auslassöffnung. Dadurch kann die Wärme von dem Kältemittel auf das Kühlmittel übertragen werden, wobei der Wärmeübertrager als Kondensator in Stapelscheiben-Bauweise ausgebildet ist. Ferner weist das Kältemittelkondensatormodul einen Sammelbehälter für das Kältemittel auf.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, ein Kältemittelkondensatormodul und eine Kraftfahrzeugklimaanlage zur Verfügung zu stellen, die bei einer einfachen und preiswerten Herstellung eine sichere Befestigung an einem Kraftfahrzeug ermöglicht und im Betrieb auf Dauer zuverlässig arbeitet.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Kältemittelkondensatormodul zur Kondensation von Kältemittel für eine Kraftfahrzeugklimaanlage, umfassend einen Wärmeübertrager als Kondensator mit einer Kältemitteleinlassöffnung, einer Kältemittelauslassöffnung, einer Kühlmitteleinlassöffnung und einer Kühlmittelauslassöffnung, wobei der Wärmeübertrager einen Kältemittelkanal und einen Kühlmittelkanal aufweist zum Durchleiten von Kältemittel durch den Kältemittelkanal und von Kühlmittel durch den Kühlmittelkanal zur Übertragung von Wärme von dem Kältemittel auf das Kühlmittel, einen Sammelbehälter für das Kältemittel, einen ersten Kältemittelüberleitungskanal zum Leiten des Kältemittels von dem Wärmeübertrager in den Sammelbehälter, eine an dem Sammelbehälter ausgebildete Sammelbehälter-Kältemittelauslassöffnung zum Ausleiten des Kältemittels aus dem Sammelbehälter, wobei der Wärmeübertrager und der Sammelbehälter mit wenigstens einer Grundplatte mechanisch miteinander verbunden sind. Das Kältemittelkondensatormodul ist damit in der Herstellung einfach und preiswert, weil der Sammelbehälter und der Wärmeübertrager als Kondensator einfach mit der wenigstens einen Grundplatte mechanisch miteinander verbunden sind, beispielsweise mittels einer Lötverbindung und/oder einer Schraub- oder Nietverbindung. Die mechanische Verbindung zwischen dem Wärmeübertrager und dem Sammelbehälter und der wenigstens einen Grundplatte ist vorzugsweise eine lösbare oder eine unlösbare Verbindung. Als Grundplatte wird auch eine Verbindungsplatte, eine Verbindungsscheibe oder ein plattenartiges Verbindungsgitter mit Öffnungen senkrecht zu einer zu einer von dem plattenartigen Verbindungsgitter aufgespannten Ebene angesehen.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform ist die wenigstens eine Grundplatte mit wenigstens einem Halteteil zur Fixierung des Kältemittelkondensatormoduls an einem Kraftfahrzeug, insbesondere einer Karosserie des Kraftfahrzeuges, versehen. Mit dem Halteteil kann das Kältemittelkondensatormodul einfach an einem Kraftfahrzeug, insbesondere einer Karosserie, befestigt werden. Dadurch kann bei der Montage des Kältemittelkondensatormoduls der hierfür erforderliche Aufwand gering gehalten werden und damit Kosten eingespart werden.
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In einer ergänzenden Ausgestaltung sind das Halteteil und eine Grundplatte einteilig ausgebildet und/oder sind das Halteteil und die Grundplatte mit einer Abkröpfung, z. B. mit einem Kröpfungswinkel von im Wesentlichen 90°, miteinander verbunden und/oder das Halteteil weist wenigstens ein Befestigungsmittel, z. B. eine Bohrung, eine Schraube, eine Niete oder einen Haken, auf und/oder das Halteteil ist als wenigstens eine Platte, wenigstens ein Steg oder wenigstens ein Stab ausgebildet. Das Halteteil und die Grundplatte sind einteilig ausgebildet, sodass dadurch in vorteilhafter Weise mit nur einem Bauteil sowohl das Halteteil zur Befestigung des Kältemittelkondensatormoduls an dem Kraftfahrzeug als auch die Grundplatte zur Verbindung des Wärmeübertragers und des Sammelbehälters zur Verfügung gestellt werden kann. Hierdurch können bei der Herstellung des Kältemittelkondensators aufgrund des hierfür erforderlichen nur eines Bauteils Kosten eingespart und außerdem kann dadurch bei der Befestigung des Kältemittelkondensators an dem Kraftfahrzeug eine zuverlässige Verbindung sowohl des Wärmeübertragers als auch des Sammelbehälters in einfacher Weise zur Verfügung gestellt werden.
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In einer weiteren Variante ist bei einer Befestigung des Kältemittelkondensatormoduls an dem Kraftfahrzeug die wenigstens eine Grundplatte im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Im Wesentlichen horizontal ausgerichtet bedeutet, dass die wenigstens eine Grundplatte mit einer Abweichung von weniger als 30°, 20°, 10° oder 5° zu einer vertikalen Ebene oder einer vertikalen Gerade ausgerichtet ist. Die wenigstens eine Grundplatte ist hierzu im Wesentlichen scheibenförmig ausgebildet. Die Ausrichtung der wenigstens einen Grundplatte bei einer Befestigung des Kältemittelkondensatormoduls an dem Kraftfahrzeug kann vorzugsweise aus der Geometrie des Halteteils abgeleitet oder ermittelt werden.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform sind der Sammelbehälter und/oder der Wärmeübertrager an einer Oberseite der Grundplatte angeordnet und/oder befestigt und/oder der Sammelbehälter und der Wärmeübertrager sind nebeneinander angeordnet. Der Sammelbehälter und/oder der Wärmeübertrager sind dabei mittelbar oder unmittelbar an der Oberseite der Grundplatte angeordnet oder befestigt. Bei einer Lötverbindung zwischen dem Wärmeübertrager und der Grundplatte ist der Wärmeübertrager beispielsweise mittelbar an der Grundplatte befestigt, weil zwischen dem Wärmeübertrager und der Grundplatte die Lötverbindung vorhanden ist. Ist der Sammelbehälter beispielsweise mittels einer Schraubverbindung an der Grundplatte befestigt, kann der Sammelbehälter unmittelbar auf der Grundplatte aufliegen.
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Zweckmäßig umfasst das Kältemittelkondensatormodul einen Unterkühlwärmeübertrager zur Kühlung des Kältemittels mit dem Kühlmittel und einen zweiten Kältemittelüberleitungskanal zum Leiten des Kältemittels von dem Sammelbehälter in den Unterkühlwärmeübertrager.
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In einer ergänzenden Ausführungsform sind der Wärmeübertrager und/oder der Unterkühlwärmeübertrager in Stapelscheibenbauweise ausgeführt und vorzugsweise sind Stapelscheiben des Wärmeübertragers und/oder des Unterkühlwärmeübertragers miteinander verlötet.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform ist der Wärmeübertrager und/oder der Unterkühlwärmeübertrager als ein Spiralwärmeübertrager, ein Rohrbündelwärmeübertrager oder als ein Mantelrohrwärmeübertrager ausgebildet.
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In einer ergänzenden Variante ist der Wärmeübertrager und/oder der Unterkühlwärmeübertrager an wenigstens eine Grundplatte angelötet und/oder ist der Wärmeübertrager und/oder der Unterkühlwärmeübertrager mit der wenigstens einen Grundplatte lösbar verbunden, beispielsweise mit einer Schraub- oder Nietverbindung.
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In einer zusätzlichen Ausgestaltung ist der Sammelbehälter an wenigstens einer Grundplatte lösbar, z. B. mit einer Schraub- oder Nietverbindung, befestigt ist oder der Sammelbehälter ist an wenigstens eine Grundplatte angelötet und/oder der erste und/oder zweite Kältemittelüberleitungskanal ist mit einem Überleitungsrohr gebildet und/oder ist in wenigstens zwei Grundplatten, insbesondere zwei oder drei Grundplatten, integriert und/oder innerhalb des Sammelbehälters ist hygroskopisches Material als Trockner und/oder ein Filter angeordnet und/oder das Kühlmittel ist eine Flüssigkeit. Der erste und/oder zweite Kältemittelüberleitungskanal ist dabei beispielsweise dahingehend in wenigstens zwei Grundplatten integriert, dass eine erste, zweite und dritte Grundplatte übereinander angeordnet sind, wobei die erste Grundplatte oben, die zweite Grundplatte mittig und die dritte Grundplatte unten angeordnet ist. Dabei weist die zweite mittlere Grundplatte wenigstens ein Langloch auf, sodass sich dadurch zwischen der ersten und dritten Grundplatte an dem Langloch der erste und/oder zweite Kältemittel-Übertragungskanal ausbildet. Die erste und/oder zweite Grundplatte weist dabei Öffnungen auf, durch welche das Kältemittel in den Kältemittelüberleitungskanal ein- oder ausströmt. Abweichend hiervon kann der erste und/oder zweite Kältemittelüberleitungskanal auch dahingehend an zwei Grundplatten integriert sein, dass eine erste und eine zweite Grundplatte aufeinanderliegend angeordnet sind und an der ersten und/oder zweiten Grundplatte Einprägungen vorhanden sind, sodass sich aufgrund dieser Einprägungen oder den Einprägungen zwischen der ersten und zweiten Grundplatte der erste und/oder zweite Kältemittelüberleitungskanal ausbildet. Zum Ein- oder Ausleiten des Kältemittels in diesen Kältemittelüberleitungskanal weist die erste und/oder zweite Grundplatte entsprechende Öffnungen auf oder jeweils eine Öffnung.
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In einer zusätzlichen Ausgestaltung ist sowohl der Wärmeübertrager, der Sammelbehälter und vorzugsweise auch der Unterkühlwärmeübertrager an der wenigstens einen Grundplatte angelötet; sodass in vorteilhafter Weise mit nur einem Herstellungsschritt beim Löten in einem Lötofen sowohl der Wärmeübertrager als auch der Sammelbehälter sowie der optionale Unterkühlwärmeübertrager an der wenigstens einen Grundplatte befestigt sind und dadurch keine zusätzlichen Arbeitsschritte mehr erforderlich sind und vorzugsweise werden bei dieser Lötung auch die Stapelscheiben des Wärmeübertragers verlötet.
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In einer zusätzlichen Ausgestaltung bestehen die Komponenten oder es besteht die wenigstens eine Grundplatte und/oder das Halteteil und/oder der Sammelbehälter und/oder der Wärmeübertrager und/oder der Unterkühlwärmeübertrager wenigstens teilweise, insbesondere vollständig, aus Metall, insbesondere Stahl oder Aluminium oder Kupfer.
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Erfindungsgemäße Kraftfahrzeugklimaanlage mit einem Kältemittelkondensatormodul, einem Expansionsventil, einem Verdampfer und einem Verdichter zur Ausbildung eines Kältekreises, wobei das Kältemittelkondensatormodul als ein in dieser Schutzrechtsanmeldung beschriebenes Kältemittelkondensatormodul ausgebildet ist.
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In einer ergänzenden Ausgestaltung ist der Wärmeübertrager und/oder der Unterkühlwärmeübertrager aus extrudierten gewalzten oder geschweißten Profilen, vorzugsweise mit Turbulenzeinlagen hergestellt.
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In einer zusätzlichen Ausgestaltung ist der Wärmeübertrager und/oder der Unterkühlwärmeübertrager nach dem Gegenstrom- und/oder dem Gleichstromprinzip für das Kältemittel und das Kühlmittel betrieben oder ausgebildet.
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In einer alternativen Ausgestaltung erfolgt die mechanische Verbindung des Wärmeübertragers (mit oder ohne Unterkühlwärmeübertrager) mit dem Sammelbehälter über einen, bevorzugt angeschweißten, Halter, der für die Befestigung im Motorraum ohnedies benötigt wird. Die kältemittelseitige Verbindung erfolgt weiterhin über ein Übertrittsrohr, das beidseitig mit Dichtelementen angeflanscht oder angeschweißt sein kann. Die Ausgestaltung des Halters kann den Anforderungen entsprechend mit geringstmöglichem Materialeinsatz erfolgen.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform umfasst die Kraftfahrzeugklimaanlage ein Gebläse, ein Gehäuse, vorzugsweise aus Kunststoff, wenigstens einen Luftkanal zum Durchleiten von Luft, wobei der wenigstens ein Luftkanal vorzugsweise von wenigstens einer Wandung des Gehäuses begrenzt ist, wenigstens eine Luftleiteinrichtung, zum Beispiel eine Luftklappe oder ein Rollo, eine Heizeinrichtung, zum Beispiel eine elektrische Heizeinrichtung oder einem von einem Kühlmittel durchströmter Wärmeübertrager und/oder einen Luftfilter.
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Im Nachfolgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt:
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1 einen stark vereinfachten Längsschnitt eines Kältemittelkondensatormoduls in einem ersten Ausführungsbeispiel,
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2 eine erste perspektivische Ansicht einer Grundplatte mit einem Halteteil des Kältemittelkondensatormoduls gemäß 1,
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3 einen stark vereinfachten Längsschnitt des Kältemittelkondensatormoduls in einem zweiten Ausführungsbeispiel und
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4 einen horizontalen Schnitt einer zweiten, mittleren Grundplatte des Kältemittelkondensatormoduls gemäß 3.
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Ein in 1 dargestelltes Kältemittelkondensatormodul 1 umfasst einen Wärmeübertrager 2 als Kondensator, einen Sammelbehälter 14 und eine Grundplatte 21. Der Wärmeübertrager 2 ist dabei in Stapelscheibenbauweise ausgeführt und weist eine Vielzahl von übereinander angeordneten Stapelscheiben 3 auf. An der obersten Stapelscheibe 3 liegt ein oberes Abdeckblech 4 auf und an der untersten Stapelscheibe 3 liegt ein unteres Abdeckblech 5 auf. Zwischen den Stapelscheiben 3 bilden sich somit ein Kältemittelkanal zum Durchleiten von Kältemittel und ein Kühlmittelkanal zum Durchleiten von Kühlmittel aus (nicht dargestellt). Die Stapelscheiben 3 sowie das obere und untere Abdeckblech 4, 5 weisen Öffnungen auf, durch welche das Kältemittel und das Kühlmittel strömen kann. Durch eine Kältemitteleinlassöffnung 6 wird an einem Kältemitteleinlassstutzen 7 das Kältemittel von einem Verdichter, zum Beispiel Kompressor (nicht dargestellt), zu dem Wärmeübertrager 2 geleitet und an einer Kältemittelauslassöffnung 8 mit einem Kältemittelauslassstutzen 9 wieder aus dem Wärmeübertrager 2 ausgeleitet. Durch eine Kühlmitteleinlassöffnung 10 an einem Kühlmitteleinlassstutzen 11 wird Kühlmittel in den Wärmeübertrager 2 eingeleitet und durch eine Kühlmittelauslassöffnung 12 an einem Kühlmittelauslassstutzen 13 wird Kühlmittel aus dem Wärmeübertrager 2 ausgeleitet. In den Wärmeübertrager 2 wird an der Kältemitteleinlassöffnung 6 gasförmiges Kältemittel eingeleitet und in dem Wärmeübertrager 2 gekühlt bzw. kondensiert, sodass an der Kältemittelauslassöffnung 8 flüssiges Kältemittel aus dem Wärmeübertrager 2 austritt. Hierzu wird Wärme von dem Kältemittel auf das Kühlmittel in dem Wärmeübertrager 2 übertragen. Als Kühlmittel wird hierbei eine Flüssigkeit, nämlich Kühlflüssigkeit eines Kühlmittelkreislaufes, bevorzugt eines Niedertemperaturkühlkreislaufes, eines nicht dargestellten Verbrennungsmotors eines nicht dargestellten Kraftfahrzeugs genutzt. Innerhalb des Sammelbehälters 14 ist hygroskopisches Material 15 als Trockner angeordnet, sodass mit dem hygroskopischen Material 15 das Kältemittel 16 innerhalb des Sammelbehälters 14 getrocknet werden kann.
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Der Kältemittelkondensator 1 wird für eine nicht dargestellte Kraftfahrzeugklimaanlage mit dem Kältemittelkondensatormodul 1, einem Expansionsventil, einem Verdampfer und einem Verdichter zur Ausbildung eines Kältekreises (nicht dargestellt) eingesetzt. Dabei weist die Kraftfahrzeugklimaanlage ein Gehäuse auf, innerhalb dessen der Verdampfer, eine Heizeinrichtung und ein Gebläse vorhanden sind. Das Kältemittelkondensatormodul 1 ist dabei außerhalb dieses Gehäuses innerhalb eines Motorraums des Kraftfahrzeugs angeordnet. Mittels nicht dargestellter Kühlmittelleitungen ist dabei der Kältemittelkondensator mit dem Verdichter und dem Expansionsventil verbunden.
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Das aus dem Wärmeübertrager 2 ausströmende Kältemittel wird durch einen ersten Kältemittelüberleitungskanal 17, der gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in 1 durch ein Überleitungsrohr 18 gebildet ist, in den Sammelbehälter 14 eingeleitet. Aus dem Sammelbehälter 14 wird das Kältemittel aus einer Sammelbehälter-Kältemittelauslassöffnung 19 an einen Sammelbehälter-Kältemittelauslassstutzen 20 ausgeleitet. Dabei sind der Wärmeübertrager 2 und der Sammelbehälter 14 nebeneinander auf der Grundplatte 21 befestigt. Der Wärmeübertrager 2 ist dabei auf die Grundplatte 21 angelötet und der Sammelbehälter 14 ist mit einer Schraubverbindung 25 lösbar mit der Grundplatte 21 verbunden.
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Ein Halteteil 26 als Platte 27 weist Bohrungen 30 als Befestigungsmittel 29 auf. In die Bohrungen 30 können Schrauben oder Nieten oder Clipse eingeführt werden und dadurch kann das Halteteil 26 an einem Kraftfahrzeug, beispielsweise der Karosserie des Kraftfahrzeuges, befestigt werden. Dabei ist das Halteteil 26 und die Grundplatte 21 einteilig als ein Bauteil ausgebildet (2). Die Grundplatte 21 und das Halteteil 26 sind mittels einer Abkröpfung 28 miteinander verbunden.
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Der Wärmeübertrager 2, der Sammelbehälter 14 und die Grundplatte 21 bestehen im Wesentlichen aus Aluminium oder Stahl.
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In 3 und 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des Kältemittelkondensatormoduls 1 dargestellt. Im Nachfolgenden werden im Wesentlichen nur die Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 beschrieben. Das Kältemittelkondensatormodul 1 umfasst eine erste oberste Grundplatte 22, eine zweite mittlere Grundplatte 23 und eine untere, dritte Grundplatte 24. Die drei Grundplatten 22, 23 und 24 sind dabei mittels Löten miteinander verbunden. An der mittleren Grundplatte 23 sind zwei Langlöcher 33 ausgebildet. Ferner weist die erste, oberste Grundplatte 22 an der Kältemittelauslassöffnung 8 des Wärmeübertragers 2 eine Öffnung auf, sodass das aus dem Wärmeübertrager 2 an der Kältemittelauslassöffnung 8 ausströmende Kältemittel durch diese Öffnung an der ersten Grundplatte 22 in den ersten Kältemittelüberleitungskanal 17 einströmen kann, welcher sich zwischen der ersten und dritten Grundplatte 22, 24 an dem Langloch 33 ausbildet. Durch diesen ersten Kältemittelüberleitungskanal 17 (3, 4) strömt das Kältemittel durch eine Sammelbehälter-Kältemitteleinlassöffnung 34 in den Sammelbehälter 14 ein. Die zweite Grundplatte 23 ist außerdem mit einem weiteren Langloch 33 versehen. Das weitere Langloch 33 ist in 4 weiter unten dargestellt und aufgrund der Schnittbildung in 3 nicht sichtbar. Dieses zweite Langloch 33 bildet zwischen der ersten und zweiten Grundplatte 22, 24 einen zweiten Kältemittelüberleitungskanal 32 aus. Aus der Sammelbehälter-Kältemittelauslassöffnung 19 strömt das Kältemittel aus dem Sammelbehälter 14 aus und wird durch den zweiten Kältemittelüberleitungskanal 32 zu einem Unterkühlwärmeübertrager 31 geleitet.
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Der Unterkühlwärmeübertrager 31 ist in analoger Weise wie der Wärmeübertrager 2 in Stapelscheibenbauweise mit Stapelscheiben 3 ausgebildet. Das Kühlmittel strömt dabei durch eine Kühlmitteleinlassöffnung 10 an einem Kühlmitteleinlassstutzen 11 in den Unterkühlwärmeübertrager 31 ein. Nach dem Durchströmen des Unterkühlwärmeübertragers 31 wird durch jeweils eine Öffnung in den drei Grundplatten 22, 23, 24 das Kühlmittel in den Wärmeübertrager 2 eingeleitet und strömt aus diesem aus der Kühlmittelauslassöffnung 12 wieder aus. Das durch den zweiten Kältemittelüberleitungskanal 32 aus dem Sammelbehälter 14 ausgeleitet Kältemittel wird an einer nicht in 3 dargestellten Kältemitteleinlassöffnung 6 des Unterkühlwärmeübertragers 31 in den Unterkühlwärmeübertrager 31 eingeleitet, in dem Unterkühlwärmeübertrager 31 weiter abgekühlt unterhalb einer Sättigungstemperatur und tritt an der Kältemittelauslassöffnung 8 wieder aus dem Unterkühlwärmeübertrager 31 aus. An dem Kältemittelauslassstutzen 9 des Unterkühlwärmeübertragers 31 wird das austretende Kältemittel durch eine nicht dargestellte Kältemittelleitung zu einem nicht dargestellten Expansionsventil der Kraftfahrzeugklimaanlage geleitet.
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In den zweiten Kältemittelüberleitungskanal 32 zwischen der ersten und dritten Grundplatte 22, 24 mündet somit die Sammelbehälter-Kältemittelauslassöffnung 19, durch welche das Kältemittel in den zweiten Kältemittelüberleitungskanal 32 eingeleitet wird und durch eine in den zweiten Kältemittelüberleitungskanal 32 mündende Unterkühlwärmeübertrager-Kältemitteleinlassöffnung 35 strömt das Kältemittel in den Unterkühlwärmeübertrager 31 ein.
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Bei dem in 3 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel des Kältemittelkondensatormoduls 1 weist die mittlere Grundplatte 23 das Halteteil 26 auf, das heißt, das Halteteil 26 und die mittlere Grundplatte 23 sind einteilig als ein Bauteil ausgebildet. An der ersten und dritten Grundplatte 22, 24 ist kein Halteteil 26 vorhanden.
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In einem weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Kältemittelkondensatormodul 1 wie das in 3 dargstellte zweite Ausführungsbeispiel ausgebildet jedoch ohne den Unterkühlwärmeübertrager 1.
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In einem zusätzlichen, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel des Kältemittelkondensatormoduls 1 sind an drei übereinandergeordneten Grundplatten 22, 23 und 24 an der Oberseite der ersten Grundplatte 22 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Wärmeübertrager 2 angeordnet und gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel an der dritten Grundplatte 24 unterseitig der Unterkühlwärmeübertrager 31 angeordnet. Dabei endet in diesem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel, im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 3, der Sammelbehälter 14 untenseitig nicht an der ersten Grundplatte 22, sondern im Bereich des unteren Endes des Unterkühlwärmeübertragers 31. Hierzu ist der Sammelbehälter 14 entweder randseitig mit den drei Grundplatten 22, 23 und 24 verbunden oder die drei Grundplatten 22, 23, 24 sind teilweise in eine Aussparung des Sammelbehälters 14 angeordnet und damit mit dem Sammelbehälter 14 verbunden.
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Insgesamt betrachtet sind mit dem erfindungsgemäßen Kältemittelkondensatormodul 1 wesentliche Vorteile verbunden. Der Wärmeübertrager 2 ist in Stapelscheibenbauweise ausgeführt und die Stapelscheiben 3 sind mit Löten miteinander verbunden. Dabei können auch der Wärmeübertrager 2 und der Sammelbehälter 14 mit wenigstens einer Grundplatte 21 durch eine Lötverbindung mit dieser verbunden sein, sodass in einfacher Weise mit nur einem einzigen Herstellungsschritt sowohl der Sammelbehälter 14 und der Wärmeübertrager 2 mit der Grundplatte 21 durch Löten verbunden werden können. Hierbei können bei der Verwendung von zwei Grundplatten 21 auch der erforderliche erste und optionale zweite Kältemittelüberleitungskanal 17, 32 bei einer Integration in wenigstens zwei Grundplatten 21 auch beim Löten mit hergestellt werden, indem die wenigstens zwei Grundplatten 21 miteinander im gleichen Herstellungsschritt verlötet werden. Das Halteteil 26 ist dabei als ein einziges Bauteil der Grundplatte 21 hergestellt, sodass auch zur Herstellung des Halteteils 26 keine zusätzlichen Herstellungsschritte erforderlich sind nach dem Löten der wenigstens einen Grundplatte 21 des Wärmeübertragers 2 und des Sammelbehälters 14 sowie des optionalen Unterkühlwärmeübertragers 31 in einem Lötofen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kältemittelkondensatormodul
- 2
- Wärmeübertrager
- 3
- Stapelscheibe
- 4
- Oberes Abdeckblech
- 5
- Unteres Abdeckblech
- 6
- Kältemitteleinlassöffnung
- 7
- Kältemitteleinlassstutzen
- 8
- Kältemittelauslassöffnung
- 9
- Kältemittelauslassstutzen
- 10
- Kühlmitteleinlassöffnung
- 11
- Kühlmitteleinlassstutzen
- 12
- Kühlmittelauslassöffnung
- 13
- Kühlmittelauslassstutzen
- 14
- Sammelbehälter
- 15
- Hygroskopisches Material
- 16
- Kältemittel
- 17
- Erster Kältemittelüberleitungskanal
- 18
- Überleitungsrohr
- 19
- Sammelbehälter-Kältemittelauslassöffnung
- 20
- Sammelbehälter-Kältemittelauslassstutzen
- 21
- Grundplatte
- 22
- Erste Grundplatte
- 23
- Zweite mittlere Grundplatte
- 24
- Dritte Grundplatte
- 25
- Schraubverbindung
- 26
- Halteteil
- 27
- Platte
- 28
- Abkröpfung
- 29
- Befestigungsmittel
- 30
- Bohrung
- 31
- Unterkühlwärmeübertrager
- 32
- Zweiter Kältemittelüberleitungskanal
- 33
- Langloch in zweiter, mittlerer Grundplatte
- 34
- Sammelbehälter-Kältemitteleinlassöffnung
- 35
- Unterkühlwärmeübertrager-Kältemitteleinlassöffnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004044861 A1 [0003]
- WO 2004/042293 A1 [0004]