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DE102010002535B4 - Sanitärarmatur mit relingartigem Bügel - Google Patents

Sanitärarmatur mit relingartigem Bügel Download PDF

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    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
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Abstract

Sanitärarmatur mit einem Gehäuse und einer Einstell- und/oder Umstelleinrichtung darin, wobei das Gehäuse mindestens eine flache bzw. ebene Gehäuseflachseite aufweist, wobei die Gehäuseflachseite zur Ablage von Gegenständen darauf als Gehäuseoberseite angeordnet ist und horizontal verläuft, wobei oberhalb und weitgehend mit Abstand zu der Gehäuseflachseite mindestens ein relingartiger Bügel angeordnet ist als Begrenzung und wobei der Bügel in Draufsicht einen Verlauf aufweist, der in etwa dem Verlauf eines Randes der Gehäuseflachseite entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel im Bereich der Rückseite mit dem Gehäuse verbunden ist bzw. daran befestigt ist durch an einem rückseitigen Bereich nach unten geführte Bügelstützen, wobei der Bügel einteilig und einstückig in die Bügelstützen übergeht.

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zur Anordnung an einer Wand.
  • Aus dem Geschmacksmuster EU 637186-0001 derselben Anmelderin ist eine Sanitärarmatur in Form eines Waschtischmischers bekannt, die eine nach oben weisende ebene Gehäuseflachseite aufweist. Darauf können Gegenstände abgelegt werden wie beispielsweise Seifenschalen, Zahnputzbecher odgl. Ebenso können kleine Dekorationsartikel darauf abgelegt werden. Eine weitere ähnliche Armatur ist aus dem Geschmacksmuster EU 1101125-0027 für die Verwendung in einer Dusche bekannt.
  • Aus der DE 77 32 445 U1 ist eine Sanitärarmatur mit einer Haube bekannt. Eine Oberseite der Haube ist flach ausgebildet als Auflage. Zumindest an der Rückseite sowie der linken und rechten Lateralseite sind ein hochgezogener Rand als Board vorgesehen.
  • Aus der WO 2006/004435 A1 ist eine Sanitärarmatur mit einer Ablage und einem relingartigen Bügel an der Vorderseite bekannt.
  • Aus der DE 78 17 016 U1 ist eine Sanitärarmatur mit einer aufsetzbaren Ablage bekannt. Diese Ablage weist an der Rückseite sowie an den Lateralseiten einen hochgezogenen Rand auf. Allerdings ist die Ablage nur auf den Körper der Sanitärarmatur aufgesetzt.
  • Aus der AU 2006201628 B2 ist eine weitere Sanitärarmatur bekannt, bei der ein Körper mit einer oberen Ablagefläche über dem Armaturenkörper angebracht werden kann. Er dient zur Ablage von Duschzubehör.
  • Aus der DE 41 25 569 A1 ist eine Sanitärarmatur bekannt mit einer Ablagefläche, die über Abdeckrosetten an zwei Wandanschlüssen aufgesetzt wird.
  • Aus der JP 2002-275 965 A1 ist eine Ablage bekannt nach Art eines Boards, die über einer Sanitärarmatur an einer Wand befestigt werden kann. Sie weist einen relingartigen Bügel auf, der entlang der Vorderseite und der Lateralseiten verläuft.
  • Aus der US 2 006 980 A ist ein Seifenhalter bekannt, der aus einem Draht gefertigt ist und ein eingeklemmtes Seifenstück halten soll. Er kann als separates Teil an einer Sanitärarmatur oder an einer Wand befestigt werden.
  • Aufgabe und Lösung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine eingangs genannte Sanitärarmatur zu schaffen, mit der eine vorteilhafte Möglichkeit zur praxistauglichen Ausgestaltung von Sanitärarmaturen mit relingartigem Bügel geschaffen werden kann, insbesondere in einer Dusche oder an einer Badewanne.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Sanitärarmatur mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
  • Es ist vorgesehen, dass das Gehäuse der Sanitärarmatur mit einer Einstell- und/oder Umstelleinrichtung darin mindestens eine flache bzw. ebene Gehäuseflachseite aufweist. Diese Gehäuseflachseite ist erfindungsgemäß als Gehäuseoberseite angeordnet und verläuft horizontal, so dass Gegenstände darauf abgelegt werden können oder abgestellt werden können. Gerade bei einer Dusche oder einer Badewanne sind dies auch Gegenstände wie Shampooflaschen oder Duschgels. Oberhalb und weitgehend mit Abstand zu der oberen Gehäuseflachseite ist mindestens ein relingartiger Bügel angeordnet als Begrenzung, der insbesondere die Gehäuseflachseite bzw. die Ablage begrenzt. Der Bügel weist dabei in Draufsicht einen Verlauf auf, der in etwa dem Verlauf eines Randes der Gehäuseflachseite entspricht. Vorteilhaft entspricht er genau dem Verlauf des Randes der Gehäuseflachseite, was zum Einen ästhetisch ansprechender ist und zum Anderen eine gute Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche ermöglicht. Gleichzeitig steht der Bügel nicht zu weit in den Raum. Durch den Bügel bzw. die von ihm gebildete Begrenzung wird verhindert, dass darauf abgelegte oder abgestellte Gegenstände herunterfallen, wenn sie beispielsweise beim Duschen von einem Wasserstrahl getroffen werden. Der Vorteil eines Bügels mit Abstand zu der Gehäuseflachseite im Verhältnis zu einem hochgezogenen Vorder- und Seitenrand liegt darin, dass Wasser dennoch ablaufen kann und nicht darauf stehen bleibt, was zu unnötigen Kalkflecken führen kann.
  • Sowohl für die vorgenannte Funktion des Ablaufens von Wasser von der oberen Gehäuseflachseite als auch aus ästhetischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn der Bügel mehrere cm Abstand zu der Gehäuseflachseite aufweist, beispielsweise 2 cm oder 3 cm bis zu 5 cm oder noch etwas mehr. Durch die dadurch erreichte Höhe des Verlaufs können auch übliche in einer Dusche oder an einer Badewanne verwendete Gegenstände wie die eingangs genannten Shampooflaschen oder Duschgels gegen Herabfallen gehalten werden, wenn der Bügel in etwa auf Höhe ihres Schwerpunkts oder sogar noch darüber verläuft. Andererseits sollte er natürlich nicht allzu hoch verlaufen, so dass kleinere Gegenstände nicht darunter hindurchrutschen können.
  • Grundsätzlich können auch mehrere Bügel vorgesehen sein, die dann vorteilhaft parallel zueinander verlaufen. Alternativ können auch von einem Bügel Gitterstäbe odgl. nach unten zur Gehäuseflachseite hin verlaufen. Konstruktiv einfacher und ästhetisch ansprechender jedoch wird eine Lösung mit einem einzigen Bügel angesehen.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist die Gehäuseflachseite in etwa rechteckig und der Bügel ist auf alle Fälle an einer Vorderseite vorgesehen, vorteilhaft auch an einer linken Seite und einer rechten Seite. Dabei weist er jeweils Abstand zu der Gehäuseflachseite auf. Wenn die Sanitärarmatur mit dem Gehäuse bevorzugt mit der Rückseite an einer Wand montiert bzw. angeordnet wird, so kann ein solcher Bügel zusammen mit der Wand die Ablage bzw. die Gehäuseflachseite vollständig begrenzen und darauf abgelegte Gegenstände gut sichern.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung verläuft der Bügel vorteilhaft horizontal entlang der Vorderseite und besonders vorteilhaft auch im Wesentlichen horizontal an der linken Seite und der rechten Seite. Dies bedeutet also, dass er im Wesentlichen parallel zur Gehäuseflachseite verläuft und somit auch einen gleichbleibenden Abstand dazu aufweist. Dies ist wiederum ästhetisch ansprechender und erlaubt eine einfachere Ausgestaltung des Bügels.
  • Der Bügel verläuft zur Befestigung erfindungsgemäß im Bereich seiner Rückseite zu dem Gehäuse hin und ist mit dem Gehäuse verbunden bzw. daran befestigt. Dazu weist er an seinem rückseitigen Bereich nach unten geführte Bügelstützen auf, also eine auf der linken Seite und eine auf der rechten Seite. Der Bügel verläuft vorteilhaft einteilig sowie einstückig in die Bügelstützen bzw. sie weisen den gleichen Querschnitt auf. So kann ein Bügel samt der Bügelstützen auch leichter hergestellt werden. Die Bügelstützen verlaufen dann vertikal zum Gehäuse hin.
  • Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung gehen die Bügelstützen in einen Grundhalter über, der wiederum entlang der Rückseite in der Gehäuseflachseite bzw. auf ihrer Oberseite verläuft. Auch der Grundhalter kann, wenn die Bügelstützen einteilig und einstückig in ihn übergehen, den gleichen Querschnitt aufweisen. Dabei kann der Grundhalter im Wesentlichen durchgehend von einer linken Bügelstütze zu der rechten Bügelstütze verlaufen, wobei diese Baueinheit samt dem Bügel eine eigenständig Baueinheit ist, die an dem Gehäuse befestigt wird. Der Grundhalter kann dabei auch teilweise in die Oberfläche bzw. Oberseite der Gehäuseflachseite versenkt sein, so dass diese über ihre gesamte Fläche durchgehend eben ist. In einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung können die genannten Bügelstützen an der linken und an der rechten Gehäuseaußenseite entlang verlaufen, also außen aufgesetzt sein. Auch hierbei können Sie unter Umständen versenkt sein in die linke und rechte Gehäuseaußenseite. Sie können unter Umständen bis zur Unterseite des Gehäuses verlaufen, da der Bereich darunter bzw. diese Gehäuseunterseite nicht sichtbar ist. Sie können entweder an der Gehäuseunterseite befestigt sein, beispielsweise angeschraubt sein. Alternativ können Sie auch seitlich an dem Gehäuse befestigt sein, beispielsweise wiederum festgeschraubt oder festgeklebt.
  • Ein Bügel kann einerseits relativ kompakt und sozusagen dick sein, beispielsweise mit einer vertikalen Erstreckung von weniger als einem cm und einer Dicke von mehreren mm, beispielsweise 3 mm bis 10 mm. Ein solcher Bügel kann vom Querschnitt her eher breit als hoch sein, was den flächigen Charakter der Gehäuseflachseite noch betonen kann.
  • Alternativ kann ein Bügel eher schmal und hoch sein mit einer vertikalen Erstreckung bzw. einer Höhe von einigen cm, beispielsweise 2 cm bis 4 cm. Da er dann, insbesondere relativ zur Höhe, schmaler ausgebildet sein sollte, kann er eine Dicke von wenigen mm aufweisen, beispielsweise 1 mm bis 7 mm. Ein solcher eher flach und hoch ausgebildeter Bügel unterstreicht mehr den Charakter als Abgrenzung der oberen Gehäuseflachseite.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen Sanitärarmatur mit einem Bügel als Begrenzung,
  • 2 eine Draufsicht auf die Sanitärarmatur aus 1,
  • 3 eine Schrägansicht einer Abwandlung der Sanitärarmatur aus 1,
  • 4 eine Schrägansicht einer weiteren Abwandlung der Sanitärarmatur aus 1, die nicht zur Erfindung gehört,
  • 5 eine Schrägansicht einer weiteren Abwandlung der Sanitärarmatur aus 1 mit schmalerem Bügel und
  • 6 eine Abwandlung der Anordnung entsprechend 4 mit an einer Wasserführung befestigtem Bügel, die nicht zur Erfindung gehört.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Sanitärarmatur 11 dargestellt mit einem Gehäuse 12. Das Gehäuse 12 weist eine linke Seite 14 und eine rechte Seite 15 auf sowie eine Vorderseite 16 und eine Oberseite 17, wobei diese Oberseite als vorgenannte Gehäuseflachseite ausgebildet ist und dazu flach bzw. eben ist sowie horizontal verläuft. Die Oberseite 17 weist eine Vorderkante 18 auf.
  • Das Gehäuse 12 enthält eine nicht dargestellte Einstell- und Umstelleinrichtung, vorteilhaft als Thermostat mit Funktionsumsteller, wobei, wie 2 zeigt, an der linken Seite 14 ein linkes Stellelement 20a und an der rechten Seite 15 ein rechtes Stellelement 20b vorgesehen ist. Damit können die Funktionen der Einstell- und Umstelleinrichtung bedient werden, was an sich aber bekannter Stand der Technik ist. Des Weiteren weist die Sanitärarmatur 11 einen Auslass 21 auf, wie dies auch bekannt ist.
  • Oberhalb der Oberseite 17 verläuft ein Bügel 23 als eine Art Begrenzung. Der Bügel 23 weist eine Bügelvorderseite 24 auf, die nach links in eine linke Bügelseite 25 und nach rechts in eine rechte Bügelseite 26 umgebogen ist. Bügelvorderseite 24 und Bügelseiten 25 und 26 verlaufen parallel und mit gleichem Abstand zu der Oberseite 17, beispielsweise mit etwa 2 cm Abstand.
  • Nach hinten zu geht die linke Bügelseite 25 in eine linke Bügelstütze 28 über, die vertikal nach unten verläuft. Ebenso geht die recht Bügelseite 26 in eine rechte Bügelstütze 29 über, so dass der gesamte Bügel 23 spiegelbildlich ausgebildet ist. Die Bügelstützen 28 und 29 gehen in einen Grundhalter 30 über, wobei sie dabei wieder horizontal gebogen sind. Der Grundhalter 30 führt den Querschnitt des Bügels 23 fort und ist in eine entsprechende Vertiefung in der Oberseite 17 eingelassen und daran befestigt, beispielsweise festgeschraubt oder verklebt. Wie zu erkennen ist, ergibt sich damit eine durchgängige obere Fläche der Oberseite 17. Diese kann allgemein verchromt sein, also sowohl die Oberseite 17 als auch der Grundhalter 30. Alternativ kann die Oberseite 17 eine farbige Beschichtung oder Einfärbung aufweisen, alternativ eine plattenartige Abdeckung aufweisen, die auf eine sonstige Oberseite des Gehäuses 12 aufgesetzt ist und befestigt ist, beispielsweise festgeklebt ist. Sie kann dieselbe Höhe aufweisen wie der Grundhalter 30, so dass wiederum eine bündige obere Fläche entsteht.
  • Aus der Draufsicht auf die Sanitärarmatur 11 aus 1 in 2 ist zu erkennen, wie die Sanitärarmatur 11 an einer Wand 32 angeordnet ist auf übliche Art und Weise. Insbesondere verlaufen in der Wand auch die Anschlüsse der Einstell- und Umstellarmatur. Aus 2 ist zu ersehen, dass der Verlauf des Bügels 23 mit den Bügelseiten 25 und 26 sowie der Bügelvorderseite 24 der Fläche der Oberseite 17 entspricht, und zwar genau entspricht. So bildet der Bügel 23 also tatsächlich eine Begrenzung der gesamten Fläche der Oberseite 17.
  • In der Abwandlung der Erfindung mit der Sanitärarmatur 111 gemäß 3 ist ein etwas anders ausgebildeter Bügel 123 dargestellt. Von einer Bügelvorderseite 124 gehen wiederum nach links eine linke Bügelseite 125 und nach rechts eine rechte Bügelseite 126 ab, die im hinteren Bereich wiederum nach unten verlaufen mit einer linken Bügelstütze 128 und einer rechten Bügelstütze 129. Diese verlaufen jedoch über die gesamte Höhe der linken Seite 114 bzw. der rechten Seite 115 des Gehäuses 12 und sind außen an diese aufgesetzt. Befestigt wird der Bügel 123 mittels je einer Schraube 134 in die Bügelstützen 129 bzw. 128. Eine vorbeschriebene, oben auf das Gehäuse 112 aufgesetzte Platte odgl. als Oberseite 117 ist durchgängig ausgebildet. Nicht dargestellt ist hierfür eine Draufsicht, welche allerdings wiederum genau derjenigen aus 2 ähneln würde. Auch hier entspricht der Verlauf des Bügels 123 dem Verlauf der Oberseite 117. Die Bügelstützen 128 und 129 können in die linke und rechte Seite 114 bzw. 115 des Gehäuses eingelassen sein, sie können alternativ auch aufgesetzt sein.
  • In einer nochmals weiteren Ausgestaltung ist in 4 dargestellt, wie eine Sanitärarmatur 211 wiederum an einer nicht dargestellten Wand angeordnet ist, wie es die 2 auch grundsätzlich zeigt. Der hier bei dieser Anordnung vorgesehene Bügel 223 weist wiederum eine Bügelvorderseite 224 auf und davon abgehend eine linke Bügelseite 225 und eine rechte Bügelseite 226. Die Bügelseiten gehen nach hinten zu in einen durchgängigen Befestigungsabschnitt 231 über. Somit bildet der Bügel 223 einen geschlossenen Ring, allerdings mit rechteckiger Form. Der Befestigungsabschnitt 231 ist mit zwei Schrauben 234 an die Wand geschraubt. Wie leicht zu erkennen ist, weist der Bügel 223 also keinerlei Verbindung mit dem Gehäuse 212 oder der Oberseite 217 auf. Er verläuft mit beispielsweise den vorgenannten etwa 2 cm Abstand und parallel dazu. Bei dieser Anordnung mit dem separat an der Wand befestigten bzw. allgemein gehaltenen Bügel 223 muss zwar im Vergleich zu den Ausführungsbeispielen davor eine zusätzliche Befestigung des Bügels vorgenommen werden an der Wand, welche ansonsten nicht notwendig wäre. Dieser Aufwand ist aber nicht besonders groß. Des Weiteren kann dann ein Bügel auch in individualisierbarer Höhe angebracht werden oder in der Höhe noch einmal verändert werden.
  • Als Abwandlung der Ausgestaltung des Bügels 223 ist es auch vorstellbar, dass ähnlich wie in 1 und 3 Bügelstützen im wesentlichen vertikal nach unten oder nach oben verlaufen und diese dann an der Wand festgeschraubt sind. Es muss also nicht ein ringartig geschlossener Bügel sein.
  • In 5 ist eine weitere Abwandlung einer Sanitärarmatur 311 an einer Wand 332 dargestellt. Hier ist ein Bügel 323 insofern anders ausgebildet, als er nicht flach und hoch ist bezüglich seines Querschnitts gemäß 1, sondern eher flach und breit. Sein Verlauf im Hinblick auf die Kontur einer Oberseite 317 eines Gehäuses 312 ist aber gleich wie zuvor bzw. die Außenseite des Bügels 323 entspricht dem Verlauf der Außenseiten bzw. Außenkanten der Oberseite 317. Der Bügel 323 geht mit einer linken Bügelseite 325 in eine linke Bügelstütze 328 über und mit einer rechten Bügelseite 326 in eine rechte Bügelstütze 329. Die Bügelstützen 328 und 329 gehen in einen Grundhalter 330 über, der ähnlich ausgebildet ist wie derjenige in 1. Der Übergang ist nur eben etwas anders.
  • In einer nochmals weiteren alternativen Ausgestaltung ist in 6 eine Anordnung einer Sanitärarmatur 411 an einer Wand 432 dargestellt. Von der hier dargestellten Sanitärarmatur 411 geht gemäß dem eingangs genannten Stand der Technik eine Wasserführung 436 nach oben, beispielsweise zu einer oberhalb davon angeordneten Kopfbrause, die mit einem der Stellelemente 420 aktiviert werden kann anstelle des Auslasses 421. Es ist wiederum ein Bügel 423 vorgesehen, der von der Form und vom Querschnitt her demjenigen aus der 5 entspricht. Allerdings gehen eine linke Bügelseite 425 und eine rechte Bügelseite 426 in einen Befestigungsabschnitt 431 über, der an der Wand 432 entlang verläuft und an der Wasserführung 436 endet bzw. in diese hineinragt. Der Befestigungsabschnitt 431 könnte auch, anstelle im hinteren Bereich in die Wasserführung 436 hineinzulaufen, am vorderen Bereich in diese hinein laufen oder sogar an einer Vorderseite befestigt sein. Jedenfalls ist hier gemäß dem eingangs genannten Aspekt der Erfindung der Bügel 423 weder direkt am Gehäuse 412 der Sanitärarmatur 411 noch an der Wand 432 befestigt, sondern eben an der Wasserführung 436. Die Wasserführung 436 wiederum ist separat an der Wand 432 befestigt, wie dies aus dem Stand der Technik bekannt ist. Als Befestigung kommen wieder Möglichkeiten wie ein Verschrauben in Frage, alternativ ein passgenaues Einstecken oder Verklemmen.

Claims (9)

  1. Sanitärarmatur mit einem Gehäuse und einer Einstell- und/oder Umstelleinrichtung darin, wobei das Gehäuse mindestens eine flache bzw. ebene Gehäuseflachseite aufweist, wobei die Gehäuseflachseite zur Ablage von Gegenständen darauf als Gehäuseoberseite angeordnet ist und horizontal verläuft, wobei oberhalb und weitgehend mit Abstand zu der Gehäuseflachseite mindestens ein relingartiger Bügel angeordnet ist als Begrenzung und wobei der Bügel in Draufsicht einen Verlauf aufweist, der in etwa dem Verlauf eines Randes der Gehäuseflachseite entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel im Bereich der Rückseite mit dem Gehäuse verbunden ist bzw. daran befestigt ist durch an einem rückseitigen Bereich nach unten geführte Bügelstützen, wobei der Bügel einteilig und einstückig in die Bügelstützen übergeht.
  2. Sanitärarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verlauf des Bügels in Draufsicht genau dem Verlauf des Randes der Gehäuseflachseite entspricht.
  3. Sanitärarmatur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel mehrere cm Abstand zu der Gehäuseflachseite aufweist, vorzugsweise 2 cm bis 5 cm.
  4. Sanitärarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseflachseite in etwa rechteckig ist und der Bügel an einer Vorderseite und einer linken Seite und einer rechten Seite mit Abstand zu der Gehäuseflachseite vorgesehen ist.
  5. Sanitärarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel horizontal verläuft entlang der Vorderseite und insbesondere im Wesentlichen horizontal an der linken Seite und der rechten Seite.
  6. Sanitärarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bügelstützen in einen Grundhalter übergehen, der entlang der Rückseite in bzw. auf der Oberfläche der Gehäuseflachseite verläuft, wobei insbesondere der Grundhalter durchgehend von einer linken Bügelstütze zu einer rechten Bügelstütze verläuft.
  7. Sanitärarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bügelstützen an der linken und der rechten Gehäuseaußenseite entlang verlaufen, vorzugsweise mindestens bis zur Unterseite des Gehäuses, wobei sie insbesondere seitlich an dem Gehäuse befestigt sind.
  8. Sanitärarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel eine vertikale Erstreckung bzw. Höhe von weniger als 1 cm aufweist, vorzugsweise mit einer Dicke von mehreren mm bzw. 3 mm bis 10 mm.
  9. Sanitärarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel eine vertikale Erstreckung bzw. Höhe von ca. 2 cm bis 4 cm aufweist, vorzugsweise mit einer Dicke von wenigen mm bzw. 1 mm bis 7 mm.
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