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Die Erfindung betrifft gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ein Kochfeld mit einer Glaskeramikplatte als Kochfläche.
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Seit langem bekannt und bisher am gebräuchlichsten sind Glaskeramik-Kochfelder mit sogenannten schwarzen Glaskeramikplatten. Diese sind dunkel, so durchgefärbt, dass sie einerseits einen Einblick in die Technik darunter und Blendungen durch die Heizelemente weitgehend verhindern, andererseits Wärmestrahlung im Infrarotbereich gut durchlassen und die auch im sichtbaren Bereich rot strahlenden Heizelemente im Betrieb etwas durchscheinen lassen. Vgl.:
US 2005/0224491 A1 , insbesondere Randnummern 0003 und 0004. Damit ist es auch möglich im Rotbereich strahlende Funktionsanzeigen darunter anzuordnen und von oben ablesbar durchstrahlen zu lassen. Funktionsanzeigen mit anderen Lichtfarben können bei diesen Glaskeramikplatten nicht verwendet werden.
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Es besteht jedoch auch der Wunsch nach hellen Kochfeldern, passend zu hellfarbigen oder weißen Kücheneinrichtungen und Geräten. So wurden verschiedene dekorative Beschichtungen für Glaskeramikkochplatten entwickelt, z. B. mit Emailfarben und/oder Edelmetallfarben, die auch verschiedene andere Aufgaben und Vorzüge, unter Anderem hinsichtlich der Verschleißfestigkeit der Oberflächen haben. Jedoch lassen diese Beschichtungen Licht schlecht oder nicht durchscheinen. Daher wurden, insbesondere für Induktionskochfelder, Glaskeramikplatten mit nicht durchgefärbter, sondern transparenter Glaskeramik entwickelt. Diese werden in ihrem größeren Flächenbereich dekorativ, auch in hellen Farbtönen an der Oberseite und/oder Unterseite undurchsichtig so beschichtet, daß die darunter liegende Technik verborgen bleibt. Ein kleinerer Flächenbereich bleibt als Sichtfenster im wesentlichen unbeschichtet und transparent, so dass darunter angeordnete Funktionsanzeigen durchscheinen können. Damit wurde es auch möglich in verschiedenen Farben oder weiß leuchtende Funktionsanzeigen durch die Glaskeramikplatten durchscheinen zu lassen. Solche Kochfelder besitzen allerdings keine durchgehend einheitliche Oberfläche, sondern im Bereich der Anzeigen abgesetzt, dunklere Oberflächenbereiche, was eine gewisse Unruhe in die Fläche bringt und daher aus Formgestaltungsgründen z. T. unerwünscht ist. Sie sind auch kostenaufwendiger in der Herstellung. Ein derartiges Kochfeld ist bekannt aus der
DE 10 2006 027 739 A1 , insbesondere Randnummern 0006 und 0007.
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Wie in der
US 2005/0224491 A1 , insbesondere Randnummern 0003 und 0004 beschrieben, wurden auch in einem hellen Farbton in der Glaskeramik durchgefärbte Glaskeramikplatten entwickelt, die in sogenannten weißen Glaskeramik-Kochfeldern mit einheitlich durchgehend heller Kochfeldoberfläche in Verbindung mit darunter angeordneten infrarot strahlenden Heizelementen oder Induktionsheizelementen verwendet werden. Auch diese Durchfärbung verhindert Einblicke in die darunterliegende Technik und ist, ähnlich wie die „schwarze” Durchfärbung für Strahlung wie Wärmestrahlung im Rotbereich durchlässig. Entsprechend werden wie bei den „schwarzen” Kochfeldern auch bei bekannten „weißen” Kochfelder dieser Art durchleuchtende rote Funktionsanzeigen verwendetet. Dabei ist allerdings im Fall der „weißen” Glaskeramiken ein durch Streuung in und an der Glaskeramikplatte zwangsläufig auftretender diffuser, rosafarbener Streulichtschein um die roten Anzeige-Lichtelemente störend, da er die ästhetische Anmutung des Kochfelds beeinträchtigt. Vgl. auch
DE 10 2006 027 739 A1 , Randnummer 0016
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kochfeld gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, bei dem die Nachteile des bekannten Standes der Technik vermieden oder gemindert sind und das insbesondere im Gesamteindruck homogen ist und eine angenehm und gut lesbare Funktionsanzeige aufweist.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmalskombinationen des Anspruchs 1, wonach die Glaskeramikplatte hell eingefärbt ist und die Funktionsanzeige mit einem weißlichen Lichtton durch diese hindurchleuchtet. Diese Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein Kochfeld mit einer über ihre ganze Flächenerstreckung einheitlich durchgehend hellen Glaskeramikplatte schafft, mit einer durchleuchtenden Funktionsanzeige, die nicht nur gut und angenehm lesbar ist, sondern im Betrieb auch einen ästhetisch ansprechenden, homogenen Gesamteindruck des Kochfeldes und eine gute Einfügung in helle Küchengestaltungen ergibt. Überraschenderweise ist bei ausreichend starker Lichtabgabe bzw. Helligkeit der Funktionsanzeige mit einem weißlichen Lichtton eine Anzeige durch die hell in der Glasmasse eingefärbte Glaskeramikplatte gut möglich und angenehm lesbar. Ein bei allen eingefärbten Glaskeramikplatten auftretender diffuser Lichtschein um die Anzeige ist bei dieser „weiß auf weiß” leuchtenden Anzeige weniger störend als bei einer „rot auf weiß” leuchtenden Anzeige.
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Diese relativ kostengünstige, einheitlich eingefärbte Glaskeramikplatte ist im wesentlichen undurchsichtig, aber doch etwas durchscheinend, vorzugsweise in einem Weißton, weißlich oder milchig weiß in der Glaskeramik eingefärbt, insbesondere durchgefärbt um entsprechend hellen oder weiß getönten anderen Küchengeräten und/oder Möbeln angepasst zu sein. Der Weißton der Einfärbung der Glaskeramikplatte kann rein weiß sein oder eine Tönung aufweisen. Die helle Einfärbung kann auch mehr oder weniger sahnefarben, cremefarben, champagnerfarben usw. sein bis hin zu einem hellen Pastellton, der hellgrau oder hellfarbig sein kann. Sie kann auch einen Metalleffekt aufweisen.
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Der weißliche Lichtton kann eine Farbtönung aufweisen. Die Augen verschiedener Menschen sind sehr verschieden, z. B. unterschiedlich blendempfindlich, was auch vom Lebensalter abhängt und durch Staroperationen, bei denen z. T. farblich getönte Linsen ins Auge eingesetzt werden, noch verändert wird. Daher kann es zweckmäßig sein die Helligkeit und/oder die Farbtönung, in Anpassung an das persönliche Empfinden, für den Benutzer in Grenzen einstellbar zu machen. Die Funktionsanzeige kann z. B. ein LED-Element und/oder ein OLED-Element und/oder ein LCD-Element und/oder eine Glühlampe aufweisen, die z. T. auch durch ihre Technik bedingt in verschiedenen Weißtönen strahlen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine Draufsicht auf ein Kochfeld mit einer Glaskeramik-Kochfläche und
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2 vergrößert, einen vertikalen Schnitt entlang der Linie II-II in 1 durch das Kochfeld.
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Ein in den Figuren dargestelltes Kochfeld 12 besitzt als Kochfläche eine Glaskeramikplatte 14 mit zwei Kochzonen 16 und 18, unter denen eine Infrarotheizung 20 und eine Induktionsheizung 22 angeordnet sind. Die Glaskeramikplatte 14 ist über ihre ganze Fläche und Tiefe bzw. Höhe einheitlich in einem leicht graumetallic abgetönten Weiß im wesentlichen undurchsichtig, aber etwas durchscheinend in der Glaskeramik durchgefärbt. In einem vorderen Bereich sind zur Bildung eines Displays 23 an der Unterseite der Glaskeramikplatte 14 eine Reihe von z. B. kapazitiven Sensoren 24 zur Touch-Control-Steuerung der Heizungen 20 und 22 angeordnet. Dahinter ist an der Unterseite der Glaskeramikplatte 14 eine Reihe von Funktionsanzeigen 26 in Form von weiß leuchtenden LED-Siebensegment-Anzeigen zur Anzeige der Betriebszustände angeordnet, die auf die Oberseite der Glaskeramikplatte 14 durchscheinen und eine in beschrifteten Bereichen der Oberseite erscheinende Funktionsanzeige bilden.
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Neben LED-Leuchtmitteln können auch andere Lichtquellen z. B für die Ein-Aus-Anzeige verwendet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2005/0224491 A1 [0002, 0004]
- DE 102006027739 A1 [0003, 0004]