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Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere Haushalts-Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Herd, Wäschetrockner oder dergleichen, mit mindestens einer Fläche zum Darstellen von Informationen.
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Es sind verschiedene Haushaltsgeräte bzw. Küchen-Haushaltsgeräte bekannt, die im Wesentlichen Herde, Kältegeräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner usw. umfassen. Insbesondere bei Kältegeräten und bei Geschirrspülmaschinen gibt es sogenannte vollintegrierte Haushaltsgeräte, deren gesamte Frontfläche mit einer Gerätefrontverkleidung versehen ist, welche an ungebende Möbelfronten angepasst sein kann. Bei einem vollintegrierten Haushaltsgerät kann eine optische Betriebsanzeige bei einer geschlossenen Vordertür des voll integrierbaren Haushaltsgerät durch die Gehäusefrontverkleidung verborgen sein, so dass der Betriebszustand des voll integrierbaren Haushaltsgeräts nicht überprüfbar ist.
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Beim Haushaltsgerät der
DE 102 59 763 A1 ist eine optische Betriebsanzeige vorgesehen, deren abgestrahltes Signallicht auf eine Projektionsfläche außerhalb des Haushaltsgeräts, insbesondere auf einen Fußbodenbereich, abgebildet ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Haushaltsgerät bereitzustellen, bei dem optische Informationen über das Haushaltsgerät dargestellt werden können, ohne das Design des Haushaltsgeräts zu sehr einzuschränken.
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Die Aufgabe der Erfindung wird bei einem Haushaltsgerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Fläche aus einem transluzenten Material derart besteht, dass Licht, das von einer Vorrichtung auf die Rückseite der Fläche abgebildet ist, als ein oder mehrere optische Informationen auf der Vorderseite der Fläche sichtbar dargestellt ist.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Es wird vorgeschlagen, die Fläche zum Darstellen von Informationen aus einem transluzentem Material herzustellen und eine Vorrichtung zum Beleuchten einer Rückseite der Fläche vorzusehen, um optische Informationen über das Haushaltsgerät auf einer Vorderseite der Fläche sichtbar darzustellen. Dabei lässt das transluzente Material insbesondere Licht von der Rückseite zur Vorderseite der Anzeigefläche hindurchtreten. Die Beleuchtung der Anzeigefläche erfolgt also vorzugsweise von hinten, d. h. von der Rückseite her. Licht hingegen, das von vorne auf die Anzeigefläche trifft, wird vorzugsweise reflektiert. Insbesondere ist die Anzeigefläche von vorne betrachtet nicht transparent, sondern bild- bzw. blickundurchlässig ausgebildet.
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Auf diese Weise ist es möglich, eine optische Information unabhängig von der Gestaltung der Oberfläche des Haushaltsgeräts, d. h. von der Gestaltung der Fläche darstellen zu können. Damit ist eine große Freiheit bei der Wahl der Vorrichtung zum Beleuchten und bei der Wahl der Darstellung der optischen Informationen möglich. Somit sind Flächen als Designelemente möglich und dennoch kann eine optische, vom Inhalt her veränderliche Informationsweitergabe an den Benutzer ermöglicht werden.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die transluzente Fläche über eine gesamte Frontfläche des Haushaltsgeräts ausgebildet. Damit können geschlossene Fronten als Designelemente trotz der Bereitstellung der Information verwendet werden. Somit können durchgängige Flächen ohne Unterbrechung als Designelement, aber auch im Sinn einer physikalischen einheitlichen Fläche, z. B. als Dampfschutz oder für eine einfache Reinigung verwendet werden. In analoger Weise kann nach einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung die Deckenwandung ausgebildet sein.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die transluzente Fläche aus einem glatten oder mattierten Glas, oder aus einem für Licht partiell durchlässigen Spiegelglas gebildet. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, eine geschlossene Glas- oder Spiegelglasfront, beispielsweise in einer vollintegrierten Tür eine Geschirrspülmaschine, zu verwenden. Dabei kann eine Information wie beispielsweise die Marke des Haushaltsgeräts oder eine Statusinformation des Haushaltsgeräts nach vorne durch die geschlossene Glasfront während des Betriebs des Haushaltsgeräts dargestellt werden.
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In einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform kann die Fläche aus einem transparenten oder semitransparenten Kunststoff gebildet sein. Die Verwendung von Kunststoff bietet den Vorteil, ein kostengünstiges und widerstandsfähiges Material zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bietet Kunststoff den Vorteil, sowohl farblich als auch in Bezug auf die Oberflächenstruktur individuell und kostengünstig gestaltet werden zu können.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Fläche insbesondere auf einer Tür des jeweiligen Haushaltsgeräts, insbesondere einer Geschirrspülmaschine angeordnet, wobei insbesondere die gesamte Tür mit der transluzenten Fläche bedeckt ist. Dabei kann die transluzente Fläche von einem Rahmen umgeben sein oder rahmenlos ausgebildet sein. Somit steht eine große Fläche zur Darstellung der Information zur Verfügung, die zudem als durchgängiges Designelement ausgebildet ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind Bedienelemente zur Bedienung des Haushaltsgeräts auf einer Frontseite des Haushaltsgeräts angeordnet. Insbesondere sind die Bedienelemente oder ein Bedienfeld in einem oberen Teilbereich der Frontseite des Haushaltsgeräts angeordnet. Die restliche Fläche unterhalb dieses oberen Teilbereichs ist dann vorzugsweise mit der transluzenten Fläche belegt. Somit kann eine Trennung zwischen der Darstellung von Informationen und dem Bereitstellen von Bedienelementen ermöglicht werden. Damit kann ein Benutzer des Haushaltsgeräts zum einen schnell und sicher die Information ablesen und zum anderen die Bedienung des Haushaltsgeräts über die Bedienelemente durchführen.
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Wenn die Bedienelemente bzw. das Bedienfeld auf der Oberseite bzw. Deckenwandung des Haushaltsgeräts, insbesondere auf der Oberkante dessen Tür angeordnet sind oder ist, wie dies z. B. bei in einer Möbelreihe vollintegrierbaren Geschirrspülmaschine der Fall ist, dann kann nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante die gesamte Frontfläche der Tür mit einer transluzenten Fläche bestückt sein.
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Abhängig von der gewählten Ausführungsform werden als Informationen beispielsweise mindestens ein Status über den Betriebszustand des Haushaltsgeräts oder mindestens eine Information über die Marke des Haushaltsgeräts dargestellt. Somit können technische Informationen und auch Marketinginformationen oder Designinformationen mit Hilfe der Fläche dargestellt werden.
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In einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform weist das Haushaltsgerät eine Empfangseinrichtung für eine Fernbedienung auf. Aufgrund der Fernbedienung ist es möglich, das Haushaltsgerät frei von Bedienelementen zu halten. Damit kann beispielsweise die gesamte zugängliche Fläche eines eingebauten Haushaltsgeräts durch die Fläche zum Darstellen der Information eingenommen werden.
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Ausführungsbeispiel
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäß ausgebildeten Haushaltsgeräts, insbesondere einer Haushalts-Geschirrspülmaschine;
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2 einen Querschnitt durch eine Tür eines Haushaltsgeräts, die nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip ausgebildet ist;
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3 einen Querschnitt durch eine Tür mit Bedienelement, die nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ausgebildet ist, und
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4 eine weitere vorteilhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Haushaltsgeräts.
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1 zeigt in einer schematischen Darstellung ein Haushaltsgerät in Form eines Einbau-Haushaltsgeräts, das in der dargestellten Ausführungsform eine Geschirrspülmaschine darstellt.
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Das Haushaltsgerät 1 weist eine Vordertür 2 und einen Sockel 3 auf. An der Vordertür bzw. Fronttür 2 des Haushaltsgeräts 1 ist eine Gehäusefrontverkleidung 4 montiert. Die Gehäusefrontverkleidung 4 ist beispielsweise rahmenlos an der Vordertür 2 über versteckte Befestigungselemente mit der Vordertür 2 verbunden. Die Gehäusefrontverteilung 4 bildet insbesondere die Außenwandung der Fronttür 2. Abhängig von der gewählten Ausführungsform kann auch ein umlaufender Rahmen 5 vorgesehen sein, der die Gehäusefrontverkleidung 4 umfasst. Die Gehäusefrontverkleidung 4 stellt eine Fläche zum Darstellen von Informationen dar, wobei die Gehäusefrontverkleidung 4 aus einem transluzenten Material besteht. Das transluzente Material kann beispielsweise glattes oder mattiertes Glas, Spiegelglas, getöntes Glas, transparenter oder semitransparenter Kunststoff sein. Der Rahmen 5 kann beispielsweise aus Metall bestehen und die Gehäusefrontverkleidung 4 sowohl auf der Vorderseite, als auch entlang der Seitenflächen umfassen und somit einen mechanischen Schutz der Gehäusefrontverkleidung 4 darstellen. Das transluzente Material der Gehäusefrontverkleidung 4 kann insbesondere derart ausgebildet sein, dass es von der Rückseite her nach vorne für Licht partiell durchlässig ist, während es für Lichtstrahlen, die von vorne auf die Gehäusefrontverkleidung treffen, reflektierend wirkt und nicht transparent ist, d. h. blickdicht bzw. bildundurchlässig ist.
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Hinter der Gehäusefrontverkleidung 4 ist eine Vorrichtung 6 zum Darstellen von Informationen vorgesehen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird in einem oberen Feld 7 mindestens eine Betriebsinformation über den Status und/oder den Betriebszustand des Haushaltsgeräts 1 dargestellt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist angezeigt, dass sich das Haushaltsgerät 1 in dem Betriebszustand „Reinigen” befindet, und dass der Reinigungsvorgang noch 115 Minuten andauert. In einem unteren Feld 8 ist eine weitere Information, in diesem Ausführungsbeispiel die Marke „Bosch”, dargestellt. Abhängig von der gewählten Ausführungsform können auch andere Informationen im oberen und/oder unteren Feld 7, 8 dargestellt werden. Zudem kann beispielsweise die Information über den Betriebszustand auch im unteren Feld 8 und die weitere Information wie z. B. die Marke des Haushaltsgeräts 5 im oberen Feld 7 dargestellt werden. Anstelle der dargestellten Information können auch weitere Betriebszustände eines Geschirrspülprogramms wie z. B. „Klarspülen”, „Trocknen” oder „Fertig” dargestellt werden.
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2 zeigt in einem schematischen Querschnitt durch die Gehäusefrontverkleidung 4 und die Vordertür 2 eine schematische Darstellung der Vorrichtung 6 zum Darstellen von Informationen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung 6 eine elektronische Schaltung 9 auf, die die jeweilig darzustellenden Informationen bereitstellt. Dazu ist die elektronische Schaltung 9 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem ersten Display 10 und mit einem zweiten Display 11 verbunden. Das erste Display 10 ist im Bereich des oberen Feldes 7 und das zweite Display 11 ist im Bereich des unteren Feldes 8 angeordnet. Das erste und das zweite Display 10, 11 weist Lichtquellen auf, mit denen Informationen optisch dargestellt werden. Allgemein ausgedrückt sind also ein oder mehrere Lichtquellen (bei Blickrichtung in Tiefenrichtung der Geschirrspülmaschine) hinter der Gehäusefrontverkleidung 4, d. h. hinter der transluzenten Fläche, vorgesehen. Beispielsweise können als Lichtquelle Leuchtdioden verwendet werden. Die Helligkeit des ersten und des zweiten Displays 10, 11 sind in der Weise ausgebildet, dass die auf dem ersten und dem zweiten Display 10, 11 dargestellte Information durch die transluzente Gehäusefrontverkleidung 4 hindurch von hinten nach vorne leuchtet und von einem Benutzer auf der Frontfläche der Tür wahrnehmbar ist. Zweckmäßigerweise kann dazu die Gehäusefrontverkleidung als Spiegelschicht ausgebildet sein.
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Die elektronische Schaltung 9 kann mit einem Steuergerät 12 verbunden sein, das in der Tür 2 untergebracht ist und das die Informationen über den jeweiligen Status oder Betriebszustand und/oder über weitere Informationen zum Darstellen zur Verfügung stellt. Das Steuergerät 12 kann dazu über einen Datenspeicher 19 verfügen. Zudem ist das Steuergerät 12 vorgesehen, um die Funktion des Haushaltsgeräts 1 zu steuern.
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In einer weiteren Ausführungsform kann als Bedienelement für das Haushaltsgerät 1 eine Fernbedienung 14 vorgesehen sein, über deren Eingabe das Haushaltsgerät 1 bedient wird. Dazu weist das Haushaltsgerät 1 eine Empfängereinheit 13 auf, die Daten und/oder Signale von der Fernbedienung 14 empfängt und an das Steuergerät 12 und/oder an die elektronische Schaltung 9 weitergibt. Beispielsweise kann über die Fernbedienung 14 oder über Bedienelemente der Inhalt und/oder das Format und/oder die Helligkeit und/oder die Farbe der dargestellten Information festgelegt werden.
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3 zeigt einen Teilquerschnitt durch das Haushaltsgerät 1 mit der Vordertür 2 und der Gehäusefrontverkleidung 4. In dieser Ausführungsform sind Bedienelemente 15, beispielsweise in Form von Tasten oder Drehknöpfen, in einem oberen Bereich der Vordertür 2, insbesondere auf und/oder in deren Oberkante angeordnet. Dieser Oberkantenbereich der Tür ist im geschlossenen Zustand der Türe von einer oberen Gehäuseplatte 16 des Haushaltsgeräts 1 abgedeckt.
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Abhängig von der gewählten Ausführungsform können sowohl eine Fernbedienung 14 mit einer Empfangseinheit 13 im Haushaltsgerät 1 als auch Bedienelemente 15 vorgesehen sein.
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4 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Haushaltsgeräts 1, bei dem die Gehäusefrontverkleidung 4 nur in einem Teilbereich, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel im oberen Bereich 17, eine Fläche zum Darstellen von Informationen aufweist. Dazu ist der obere Bereich 17 aus einem transparenten Material, beispielsweise aus mattiertem Glas, Spiegelglas, transparentem oder semitransparentem Kunststoff ausgebildet. Abhängig von der gewählten Ausführungsform können auch andere Teilbereiche als Fläche zum Darstellen von Informationen ausgebildet sein. Zudem können auch Bedienelemente 15 auf der Frontfläche angeordnet sein. So kann es ggf. auch zweckmäßig sein, wenn die ein oder mehreren Bedienelemente 15 oder das Bedienfeld 15 im oberen frontseitigen Bereich 17 der Fronttür 2 vorgesehen ist oder sind, und die transluzente Anzeigefläche 17 unterhalb der Bedienelemente 15 oder des Bedienfelds 15 angeordnet ist. So kann z. B. das Feld 17 der Fronttür 2 der Geschirrspülmaschine 1 von 4 durch ein Bedienfeld ersetzt sein und die, vorzugsweise gesamte, Fläche 18 der Tür 2 unterhalb dieses oberen, frontseitigen Bedienfeldes durch eine transluzente Anzeigefläche 8 gebildet sein. Das jeweilige Bedienfeld sowie die transluzente Anzeigefläche 17 können dabei eine weitgehend flächenbündige Frontfläche oder eine einheitliche, gemeinsame, insbesondere weitgehend plane, Frontfläche bereitstellen.
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Mit Hilfe der beschriebenen Vorrichtung 6 können durch Hinterleuchten einer ansonsten undurchsichtigen bzw. blickundurchlässigen, d. h. blickdichten Fläche, wie z. B. spiegelglattes oder mattiertes Glas, oder durch Hinterleuchten von transparentem oder semitransparentem Kunststoff optische Informationen, wie z. B. die Marke des Haushaltsgeräts, oder Statusinformationen über das Haushaltsgerät dem Benutzer mitgeteilt werden.
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Somit sind geschlossene Flächen, insbesondere geschlossene Fronten als Designelemente möglich. Damit können durchgängige Flächen ohne Unterbrechung als Designelemente, aber auch im Sinne einer physikalischen einheitlichen Fläche, z. B. als Dampfschutz oder für eine einfache Reinigung hergestellt werden. Trotz dieser geschlossenen Flächen ist es möglich, eine optische, vom Inhalt her veränderliche Informationsweitergabe an den Benutzer bereitzustellen. Insbesondere kann eine geschlossene Glas- oder Spiegelglasfront in einer voll integrierten Tür eine Geschirrspülmaschine mit Bedienungselementen vorzugsweise von oben und/oder mit Fernbedienung bereitgestellt werden. Dabei kann eine Statusanzeige nach vorne durch die geschlossene Glas- oder Spiegelfront während des Betriebs dargestellt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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