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DE102010001790A1 - Schließvorrichtung - Google Patents

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DE102010001790A1
DE102010001790A1 DE102010001790A DE102010001790A DE102010001790A1 DE 102010001790 A1 DE102010001790 A1 DE 102010001790A1 DE 102010001790 A DE102010001790 A DE 102010001790A DE 102010001790 A DE102010001790 A DE 102010001790A DE 102010001790 A1 DE102010001790 A1 DE 102010001790A1
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DE
Germany
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key
coding
track
locking device
broadside
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102010001790A
Other languages
English (en)
Inventor
Matthias 45529 Habecke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Original Assignee
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG filed Critical Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
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Priority to JP2012552349A priority patent/JP6009359B2/ja
Priority to US13/578,182 priority patent/US8966949B2/en
Priority to CN201180008574.8A priority patent/CN102753775B/zh
Priority to EP11703432.2A priority patent/EP2534321B1/de
Priority to KR1020127020885A priority patent/KR101726014B1/ko
Priority to PCT/EP2011/051637 priority patent/WO2011098405A1/de
Priority to CN201410378698.0A priority patent/CN104265074A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung eines Kraftfahrzeuges mit einem Schlüssel (10) und einem Schließzylinder, wobei der Schließzylinder einen Zylinderkern aufweist, der in einem Zylindergehäuse des Schließzylinders drehbar gelagert ist, einem Kanal, den der Zylinderkern aufweist und in den der Schlüssel (10) einführbar ist, federbelasteten Zuhalteelementen, die beim Einführen des Schlüssels (10) in den Kanal radial zur Zylinderachse des Schließzylinders verschiebbar gelagert sind, mehreren am Schlüssel (10) vorgesehenen Außenflächen (11a, 11b, 12a, 12b) die mindestens zwei Codierbahnen (51a, 51b) aufweisen, die beim Einführen des Schlüssels (10) auf die Zuhalteelemente wirken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung eines Kraftfahrzeuges mit einem Schlüssel und einem Schließzylinder, wobei der Schließzylinder einen Zylinderkern aufweist, der in einem Zylindergehäuse des Schließzylinders drehbar gelagert ist, einem Kanal, den der Zylinderkern aufweist und in den der Schlüssel einführbar ist und federbelasteten Zuhalteelementen, die beim Einführen des Schlüssels in den Kanal radial zur Zylinderachse des Schließzylinders verschiebbar gelagert sind.
  • Es hat sich nachteiligerweise gezeigt, dass um ein Kraftfahrzeug zu entwenden, sich unberechtigte Personen mittels Einbruchswerkzeuge bemühen, z. B. durch ein sogenanntes „Picking” die Zuhalteelemente im Schlüsselkanal auf dem Querschnitt des Zylinderkern zu sortieren, wodurch die Zuhalteelemente den Zylinderkern zur Drehung freigeben.
  • Es hat sich ergeben, dass in einigen Anwendungsfällen geringere Bauräume für derartige Schließvorrichtungen notwendig sind, wobei gleichzeitig eine hohe Aufbruchssicherheit der Schließvorrichtung zu gewährleisten ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Schließvorrichtung mit allen technischen Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen Patentansprüchen sind mögliche Ausführungsformen vorgeschlagen.
  • Erfindungsgemäß ist eine Schließvorrichtung eines Kraftfahrzeuges vorgesehen, mit einem Schlüssel und einem Schließzylinder, wobei der Schließzylinder einen Zylinderkern aufweist, der in einem Zylindergehäuse des Schließzylinders drehbar gelagert ist, einem Kanal, den der Zylinderkern aufweist und in den der Schlüssel einführbar ist, federbelasteten Zuhalteelementen, die beim Einführen des Schlüssels in den Kanal radial zur Zylinderachse des Schließzylinders verschiebbar gelagert sind, mehreren am Schlüssel vorgesehenen Außenflächen, die mindestens zwei Codierbahnen aufweisen, die beim Einführen des Schlüssels auf die Zuhalteelemente wirken. Einer der wesentlichen Vorteile dieser erfindungsgemäßen Schließvorrichtung ist, dass aufgrund der zumindest zwei Codierbahnen, die jeweils an einer Außenfläche des Schlüssels vorgesehen sind, wodurch ein kompakter Schließzylinder geschaffen werden kann, wobei gleichzeitig eine hohe Anzahl von Schließkombinationen gewährleistet ist.
  • Ebenfalls kann vorgesehen sein, dass die Außenflächen zwei Schmalseiten, insbesondere eine erste und eine zweite Schmalseite, und zwei Breitseiten, insbesondere eine erste und eine zweite Breitseite aufweisen. Hierbei ist es ferner denkbar, dass der Schlüssel ein vierkantiges Flachprofil ist, das jeweils paarweise einander gegenüberliegend einerseits Schmalseiten und andererseits Breitseiten aufweist. Beispielsweise ist ein Rechteckprofil denkbar. Ebenfalls kann es möglich sein, dass das Profil quadratisch ausgeführt ist, so dass konsequenterweise die Schmalseite und die Breitseite flächenmäßig gleichgroß ausgebildet sein können.
  • In einer denkbaren Ausgestaltung der Erfindung kann der Schlüssel als Wendeschlüssel ausgeführt sein, sodass der Schlüssel mindestens zwei Positionen einnehmen kann, in denen der Schlüssel wirksam in den Kanal einführbar ist. Das bedeutet, dass der Schlüssel eine derartige Profilierung hinsichtlich seiner Codierbahnen aufweist, die es dem Benutzer ermöglicht, den Schlüssel unterschiedlich auszurichten und somit in unterschiedlichen Positionen wirksam in den Schlüsselkanal einzustecken. Vorteilhafterweise kann der Schlüssel zwei unterschiedliche Positionen aufweisen, die 180° gedreht voneinander ausgerichtet sind, um den Schlüssel wirksam in den Schließzylinder einzuschieben. Es hat sich gezeigt, dass die Zahl der Schließkombinationen bei einem Wendeschlüssel verringert ist, wobei gleichzeitig der Komfort für den Benutzer verbessert wird.
  • Die erfindungsgemäßen Codierbahnen dienen hierbei zur Codierung, wobei die Codierbahnen mit einer derartigen Profilierung ausgeführt sind, die mit den Zuhalteelementen des Schließzylinders entsprechend korrespondieren, das bedeutet, dass lediglich der Schlüssel mit der entsprechend „richtigen” Codebahn bzw. Codierbahn eine entsprechende Verschiebung der Zuhalteelemente aus dem Schlüsselkanal bewirkt, um beim eingesteckten Schlüssel eine Bewegung des Zylinderkerns innerhalb des Zylindergehäuses zu bewirken.
  • In einer möglichen Ausführungsform kann der Schlüssel lediglich zwei Codierbahnen aufweisen, wobei die erste Schmalseite mit einer ersten Codierbahn und die zweite Schmalseite mit einer zweiten Codierbahn ausgeführt sind. Ebenfalls ist es denkbar, dass die erste Breitseite mit einer ersten Codierbahn und die zweite Breitseite mit einer zweiten Codierbahn ausgeführt ist. Alternativ ist es denkbar, dass eine erste Schmalseite mit einer ersten Codierbahn und eine Breitseite mit einer zweiten Codierbahn ausgeführt ist. In einer denkbaren Ausführungsform der Erfindung sind die Codierbahnen unterschiedlich in ihrer Geometrie zueinander ausgeführt, dass es sich hierbei um nicht Wendeschlüssel handelt. Hierdurch kann eine hohe Anzahl der Schließkombinationen erreicht werden. Somit kann gleichzeitig ein reduzierter Schlüsselquerschnitt mit einer kleinen Öffnung zum Schlüsselkanal des Zylinderkerns erzielt werden. Aufgrund der kleinen Einstecköffnung für den Schlüssel hat sich vorteilhafterweise gezeigt, dass keine hohen Kräfte in den Zylinderkern mutwillig zu Manipulationszwecken eingebracht werden können. Ferner wird aufgrund der kleinen Kanalöffnung für den Schlüssel eine verbesserte Dichtwirkung des Schließzylinders erreicht. Zudem hat es sich vorteilhafterweise gezeigt, dass eine große Anzahl an Zuhalteelementen bei gleicher Baulänge des Schließzylinders möglich ist.
  • Beispielsweise können 8 bis 20 Zuhaltungen zum Einsatz kommen. Die große Anzahl der Zuhaltungen ermöglichen unter anderem ein größeres Sperrmoment. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Widerstand gegen ein unberechtigtes „Picking” erhöht wird.
  • Hinsichtlich der möglichen Ausführungsform eines Schlüssels mit zwei Codierbahnen sind stets zwei Außenflächen codierbahnenfrei. Das bedeutet, dass eine Breitseite und eine Schmalseite massiv ausgeführt sein können, ohne dass eine Codierbahn an diesen Seiten angeordnet ist. Alternativ können beide Breitseiten oder beide Schmalseiten codierbahnenfrei ausgeführt sein. Zweckmäßigerweise ist der Schlüssel ein massives Bauteil, bei dem die Codierbahn eingefräst ist. Durch die Maßnahme einer codierbahnfreien Schmalseite kann die Schlüsselhöhe weiter reduziert werden. Durch die resultierende mögliche Verkleinerung des Schlüsselkanals wird der Schließzylinder auch aufbruchsicherer, da mit jeder Verkleinerung ebenfalls ein potentielles Aufbruchswerkzeug kleiner werden muss, um noch in den Schlüsselkanal eingeführt zu werden und auch die maximale ausübbare Kraft verringert wird.
  • Ebenfalls ist es denkbar, dass die Außenflächen des Schlüssels drei Codierbahnen aufweisen. Hierbei ist es beispielsweise möglich, dass beide Breitseiten jeweils mit einer Codierbahn ausgeführt sind und lediglich eine Schmalseite eine entsprechende Codierbahn aufweist. Alternativ kann es ebenfalls sinnvoll sein, dass beide Schmalseiten jeweils mit einer Codierbahn ausgebildet sind, wobei eine Schmalseite lediglich eine Codierbahn aufweist. Die gegenüberliegende Schmalseite ist gleichzeitig codierbahnenfrei ausgeführt. Aufgrund der drei Codierbahnen kann gleichzeitig die Anzahl der Schließkombinationen dieser erfindungsgemäßen Schließvorrichtung wesentlich erhöht werden. Gleichzeitig sind der Schlüsselquerschnitt, die Funktionslänge des Schlüssels, sowie die Baulänge des Schließzylinders verringerbar. Neben den geringen Herstellungskosten kann somit gleichzeitig eine erhöhte Sicherheit gegen etwaige Manipulationen am Schließzylinder erzielt werden.
  • In einer weiteren möglichen Maßnahme der Erfindung können die Außenflächen des Schlüssels vier Codierbahnen aufweisen. Bei dieser Ausführungsform weist jede Außenfläche des Schlüssels jeweils einen Codierbahn auf. Vier Codierbahnen bewirken eine weitere Erhöhung der Anzahl an möglichen Schließkombinationen, wodurch die Baulänge des Schließzylinders, der Schlüsselquerschnitt sowie die Funktionslänge des Schlüssels erheblich verringert werden können.
  • Eine mögliche Ausführungsform der Erfindung ist, dass die Codierbahn als Nut und/oder als Rippe ausgeführt sein kann. Hierbei kann die Nut oder die Rippe insbesondere eine im Wesentlichen gleichbleibende Bahnbreite aufweisen. Die Nut ist hierbei als Vertiefung an der Außenfläche des Schlüssels ausgeführt, in die die zugehörigen Zuhalteelemente bei der Einführung des Schlüssels hineingreifen. Die Rippe hingegen ist vorsprungartig an der Außenfläche des Schlüssels ausgeführt, in die die jeweiligen Zuhalteelemente beim Einführen des Schlüssels hineingreifen. Der Schlüssel mit zwei Codierbahnen, drei Codierbahnen oder vier Codierbahnen kann derart ausgeführt sein, dass lediglich Codierbahnen als Nut, Codierbahnen als Rippe oder Codierbahnen als Nut und Rippe zum Einsatz kommen.
  • Vorteilhafterweise weist die Codierbahn mindestens eine Führungsfläche auf, die auf zugehörige Zuhalteelemente wirkt, insbesondere dass die erste Codierbahn auf erste Zuhalteelemente und die zweite Codierbahn auf zweite Zuhalteelement wirkt, wobei insbesondere eine Verschiebung der ersten Zuhalteelemente in eine erste radiale Richtung zur Zylinderachse erfolgt und eine Verschiebung der zweiten Zuhalteelementes in eine zweite radiale Richtung, die senkrecht zur ersten radialen Richtung ist, zur Zylinderachse erfolgt.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass im Zylinderkern die ersten Zuhalteelemente und die zweiten Zuhalteelemente in abwechselnder Reihenfolge angeordnet sind. Hierdurch wird eine erhöhte Sicherheit gegen etwaige Manipulationen von außen erreicht, da die ersten Zuhaltelemente durch das Manipulationswerkzeug in eine erste Richtung und die zweiten Zuhalteelemente in eine zweite Richtung verschoben werden müssen, um unberechtigterweise die Zuhalteelemente zu sortieren, wodurch eine Drehung des Zylinderkerns freigegeben werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann sein, dass die ersten Zuhalteelemente eine Vielzahl an Einzelzuhalteelementen aufweisen, die jeweils in unterschiedliche Richtungen federbelastet sind. Zudem können die zweiten Zuhalteelemente eine Vielzahl an Einzelzuhalteelementen aufweisen, die ebenfalls jeweils in unterschiedliche Richtungen federbelastet sind. Beispielsweise wirkt auf jedes Einzelzuhalteelement eine Feder. Hierbei wirken die ersten Zuhalteelemente mit mindestens einer Codierbahn einer der beiden Breitseiten. Die zweiten Zuhalteelemente können mit mindestens einer Codierbahn einer der Schmalseiten zusammenwirken. Um die Einbruchsicherheit weiter zu erhöhen, kann nun vorgesehen sein, dass die Richtung der Federbelastung auf die Einzelzuhalteelemente der ersten Zuhalteelemente untereinander unterschiedlich ausgerichtet sein kann. Somit muss der Manipulateur das ersten Einzelzuhalteelement der ersten Zuhaltelemente beispielsweise in eine definierte Richtung durch das Manipulationswerkzeug bewegen, wobei das folgende zweite Einzelzuhalteelement der ersten Zuhalteelemente beispielsweise in eine entgegengesetzte Richtung zur Manipulation sortiert und somit bewegt werden muss. Die in unterschiedliche Richtung wirkende Federbelastung kann selbstverständlich auf die zweiten Zuhalteelemente zur Anwendung kommen. Somit kann ein erhöhter Widerstand gegen den Einsatz von Manipulationswerkzeugen mit einer gleichzeitig geringen Öffnung zum Schlüsselkanal erzielt werden.
  • In einer möglichen Ausführungsform der Erfindung weisen zumindest eine Schmalseite eine Rippe als Codierbahn auf und zumindest eine Breitseite eine Nut als Codierbahn auf.
  • In einer die Erfindung verbessernde Maßnahme kann vorgesehen sein, dass der Schlüssel zumindest eine Hilfscodierbahn aufweist, die an der Schmalseite und/oder an der Breitseite vorgesehen ist, die insbesondere eine Wendefunktion des Schlüssels ausschließt. Beispielsweise kann die Hilfscodierbahn eine Erstreckung an einer der Außenflächen des Schlüssels aufweisen, die ohne Richtungswechsel erfolgt. Das bedeutet, dass die Hilfscodierbahn beispielsweise parallel zur Zylinderachse verläuft. Der Querschnitt der Hilfscodierbahn kann unterschiedliche geometrische Formen aufweisen. Beispielsweise kann die Hilfscodierbahn als Nut ausgeführt sein, die rund, eckig oder oval ihre geometrische Form einnehmen kann. Der Sinn einer Hilfscodierbahn am Schlüssel kann beispielsweise ferner sein, dass ein Schlüsselsystem zum Einsatz kommt, welches einen Hauptschlüssel aufweist, der mit einer derartigen Hilfscodierbahn ausgeführt ist. Ein weiterer Nebenschlüssel kann die identischen Codierbahnen an den Außenflächen des Schlüssels aufweisen, ist jedoch ohne eine derartige Hilfscodierbahn ausgeführt, so dass dieser Nebenschlüssel lediglich limitiert für den Benutzer wirksam in fest vorgenehme Schließzylinder einführbar ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile sowie technische Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den nachstehenden Figuren sind erfindungsgemäße Schließvorrichtungen in mehreren Ausführungsbeispielen detailliert dargestellt. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Schlüssel einer Schließvorrichtung, wobei der Schlüssel zwei Codierbahnen aufweist,
  • 2 einen weiteren Schlüssel mit zwei Codierbahnen und einer Hilfscodierbahn,
  • 3a, b eine weitere Ausführungsform eines Schlüssels mit zwei Codierbahnen,
  • 4 ein erfindungsgemäßer Schlüssel mit drei Codierbahnen,
  • 5 eine weitere Ausführungsform eines Schlüssels mit drei Codierbahnen,
  • 6 ein weiterer erfindungsgemäßer Schlüssel mit drei Codierbahnen,
  • 7 ein weiterer erfindungsgemäßer Schlüssel mit vier Codierbahnen,
  • 8 ein erfindungsgemäßer Schlüssel mit drei Codierbahnen und einer Hilfscodierbahn,
  • 9 ein weiterer erfindungsgemäßer Schlüssel mit drei Codierbahnen und einer Hilfscodierbahn,
  • 10 eine Ansicht auf die federbelasteten Zuhalteelemente eines erfindungsgemäßen Schließzylinders,
  • 11 eine weitere Ansicht auf die Zuhalteelemente gemäß 10,
  • 12 eine schematische Ansicht auf einen erfindungsgemäßen Schließzylinder,
  • 13 eine Schnittansicht gemäß des Schlüssels aus 5,
  • 14 eine Schnittansicht gemäß des Schlüssels aus 3,
  • 15 eine Schnittansicht gemäß des Schlüssels aus 7.
  • Alle Ausführungsformen gemäß der Figuren zeigen eine Schließvorrichtung eines Kraftfahrzeuges mit einen zu verwendenden Schlüssel 10 und einem Schließzylinder 1, der in einer Fahrzeugtür angeordnet ist. Der Schließzylinder 1 ist in einem nicht explizit dargestellten Schließzylindergehäuse eingesetzt, innerhalb dessen ein Zylinderkern 2 drehbar gelagert ist. Der Zylinderkern 2 weist zahlreiche federbelastete Zuhalteelemente 30, 40 auf. Ferner ist der Zylinderkern 2 mit einem Schlüsselkanal 3 ausgeführt, in denen der Schlüssel 10 einbringbar ist.
  • Wie in 10 und 11 gezeigt ist, weist der erfindungsgemäße Schließzylinder 1 gemäß 12 eine Vielzahl an Zuhalteelementen 30, 40 auf. Hierbei sind die Zuhalteelemente 30, 40 in erste Zuhalteelemente 30 und zweite Zuhalteelemente 40 unterteilt. Die ersten Zuhalteelemente 30 weisen eine Vielzahl an Einzelzuhalteelemente 31 auf. Die zweiten Zuhalteelemente 40 weisen ebenfalls eine Vielzahl an Einzelzuhalteelementen 41 auf. In Richtung der Zylinderachse 4 sind die Einzelzuhalteelemente 31 und die Einzelzuhalteelemente 41 in abwechselnder Reihenfolge zueinander angeordnet. Zudem weisen die Einzelzuhalteelemente 31 jeweils eine Vertiefung bzw. eine Ausnehmung 31a auf. Die Einzelzuhalteelemente 41 hingegen weisen jeweils einen Vorsprung 41a auf. Ist der Schlüssel 10 nicht innerhalb des Kanals 3 eingesteckt, ragen die Zuhalteelemente 30, 40 mit ihren jeweiligen Ausnehmungen 31a und Vorsprüngen 41a in den Kanal 3 und sperren gleichzeitig eine Drehung des in 12 dargestellten Zylinderkerns 2 innerhalb des Zylindergehäuses. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Zuhalteelementen 30, 40 um Plättchenzuhaltungen. Diese Zuhalteelemente 30, 40 werden beim Einführen eines ordnungsgemäßen „richtigen” Schlüssels 10 derart verstellt, dass die Einzelzuhalteelemente 31, 41 nicht mehr über die Mantelfläche des Zylinderkerns 2 aus seinen Öffnungen 5 hinausragen und der Zylinderkern 2 somit im Zylindergehäuse drehbar ist. Durch eine Drehbewegung des eingesteckten Schlüssels 10 kann der Benutzer daraufhin eine Betätigungseinrichtung des Kraftfahrzeuges mittels der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung entriegeln und/oder verriegeln, je nach Drehrichtung des Schlüssels 10. Ebenfalls ist durch die Drehbewegung des Schlüssels 10 ein Schalter betätigbar, der die Zündung, Spannung für elektronische Bauteile des Kraftfahrzeuges ect. aktiviert und/oder deaktiviert.
  • Gemäß aller beschriebenen Ausführungsbeispiele weist der Schlüssel 10 Außenflächen 11a, 11b, 12a, 12b auf, die mit mindestens zwei Codierbahnen 50 ausgeführt sind, die beim Einführen des Schlüssels 10 in den Kanal 3 auf die Zuhalteelemente 30, 40 insbesondere auf die Ausnehmungen 31a, Vorsprünge 41a der Einzelzuhalteelemente 31, 41 wirken. Ist der „richtige” Schlüssels 10 innerhalb des Kanals 3 eingeführt, können die Zuhalteelemente 30, 40 entsprechend am Zylinderkern 2 über die Codierbahnen 50 ausgerichtet werden, so dass eine Drehbewegung des Zylinderkerns 2 möglich ist.
  • In einer möglichen Ausführungsvariante kann der Schlüssel 10 zwei Codierbahnen 51a, 51b aufweisen. Die Codierbahnen 51a, 51b sind jeweils auf einer Schmalseite 11a, 11b des Schlüssels 10 vorgesehen. Die Breitseiten 12a, 12b weisen hingegen keine Codierung auf.
  • In 2 ist eine weitere Ausführungsform eines Schlüssels 10 gezeigt, der ebenfalls wie in 1 zwei Codierbahnen 51a, 51b auf seinen Schmalseiten 11a, 11b aufweist. Zusätzlich weist die erste Breitseite 12a eine Hilfscodierbahn 60 auf. Die Hilfscodierbahn 60 weist eine lineare Erstreckung, ohne jegliche Richtungswechsel, auf. Im Gegensatz dazu weisen die Codierbahnen 51a, 51b gemäß 1 und 2 unterschiedliche Codierpunkte auf. Diese Codierbahnen 51a, 51b werden durch eine individuelle Topographie bestimmt. Es ist denkbar, dass die Codierbahn 51a unterschiedlich geometrisch ausgeführt ist als die Codierbahn 51b. In einem derartigen Fall wäre der Schlüssel 10 kein Wendeschlüssel. Falls jedoch die Codierbahn 51a spiegelsymmetrisch zur Codierbahn 51b ausgerichtet ist, stellt der Schlüssel 10 gemäß 1 einen Wendeschlüssel dar.
  • Aufgrund der lediglich an der ersten Breitseite 12a angeordneten Hilfscodierbahn 60 stellt dieser Schlüssel 10 ebenfalls kein Wendeschlüssel dar.
  • 3a und 3b zeigen eine weitere Ausführungsvariante eines Schlüssels 10 mit zwei Codierbahnen 51a und 52a. Hierbei weist die erste Schmalseite 11a des Schlüssels 10 die Codierbahn 51a auf, wobei die erste Breitseite 12a die weitere Codierbahn 52a aufweist. Im Gegensatz zu den Codierbahnen 51a gemäß 1 bis 3 auf der Schmalseite 11a, die als vorsprungartige Rippe ausgeführt ist, ist die Codierbahn 52a der ersten Breitseite 12a als nutförmige Vertiefung ausgebildet. Der Schlüssel 10 gemäß 3a und 3b stellt keinen Wendeschlüssel dar.
  • In 4 ist ein Schlüssel 10 mit drei Codierbahnen 51a, 51b, 52a dargestellt. Zwei Codierbahnen 51a, 51b sind jeweils auf einer Schmalseite 11a, 11b vorgesehen. Eine Codierbahn 52a ist an einer Breitseite 12a vorgesehen. Die gegenüberliegende Breitseite 12b weist keine Codierbahn auf. Die Ausnehmung 60 an der Breitseite 12a kann in einer zusätzlichen Ausführungsvariante vorgesehen sein, wobei diese Ausnehmung 60 als Hilfscodierelement dienen kann.
  • Auch in 5 ist ein Schlüssel 10 mit drei Codierbahnen 51a, 52a, 52b dargestellt. Der wesentliche Unterschied zu dem Schlüssel 10 aus 4 ist, dass der Schlüssel 10 aus 5 an beiden Breitseiten 12a, 12b jeweils eine Codierbahn 52a, 52b aufweist und lediglich die obere erste Schmalseite 11a eine Codierbahn 51a umfasst. Die untere Schmalseite 11b weist keine Codierbahn auf. Beide Schlüssel 10 gemäß 4 und 5 stellen Fahrzeugschlüssel dar, die nicht als Wendeschlüssel zum Einsatz kommen können.
  • In 6 ist eine weitere Ausführungsvariante eines Schlüssels 10 gezeigt, der ebenfalls an seinen Außenflächen drei Codierbahnen 51a, 52a, 52b aufweist. Der Schlüssel 10 gemäß 6 entspricht im Wesentlichen dem Schlüssel 10 gemäß 5, wobei lediglich die Codierbahn 52b andersartig ausgestaltet ist. Gemäß 6 ist die Codierbahn 52b der zweiten Breitseite 12b vorsprungartig, aus der zweiten Breitseite hervorspringend ausgebildet, wie die Codierbahn 51a der ersten Schmalseite 11a. Auch dieser Schlüssel 10 gemäß 6 ist kein Wendeschlüssel.
  • 7 zeigt einen Schlüssel 10 mit vier Codierbahnen 51, 51b, 52a, 52b. Die Codierbahnen 51a, 51b der Schmalseiten 11a, 11b sind als nutförmige Vorsprünge. Die Codierbahnen 52a, 52b der Breitseiten 12a, 12b sind hingegen als nutförmige Ausnehmungen bzw. Vertiefungen ausgebildet. Der in 7 dargestellte Schlüssel 10 stellt einen Wendeschlüssel dar, da Codierbahnen 51a und 51b zueinander spiegelsymmetrisch angeordnet sind. Ferner sind die Codierbahnen 52a und 52b ebenfalls spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet. Alternativ ist es denkbar, den in 7 gezeigten Schlüssel mit sich völlig unterscheidenden Codierbahnen in ihrer geometrischen Ausrichtung und Verlauf auszuführen, so dass ein Schlüssel mit vier Codierbahnen 51a, 51b, 52a, 52b bereitgestellt wird, der kein Wendeschlüssel ist.
  • In 8 ist ein Schlüssel 10 mit drei Codierbahnen 51a, 51b, 52a gezeigt. Zusätzlich weist die zweite Breitseite 12b eine Hilfscodierbahn 60 auf, die sich linear entlang der Ausrichtung des Schlüssels 10 erstreckt. Über die zusätzliche Hilfscodierbahn 60 lässt sich die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten erhöhen.
  • 9 zeigt eine weitere Ausführungsalternative eines Schlüssels 10 mit drei Codierbahnen 51a, 52a, 52b. Im Gegensatz zur Ausführungsform gemäß 8 weist der Schlüssel 10 gemäß 9 auf der zweiten Schmalseite 11b eine Hilfscodierbahn 60 auf. Diese Hilfscodierbahn 60 verläuft ebenfalls linear entlang der Erstreckung des Schlüssels 10.
  • Gemäß 10 und 11 ist die Anordnung der Zuhalteelemente 30, 40 schematisch dargestellt. Entlang der Zylinderachse 4 sind die Einzelzuhalteelemente 31 jeweils abwechselnd zu den Einzelzuhalteelemente 41 angeordnet. Auf die ersten Zuhalteelemente 30 wirkt eine Federkraft 33, die auf eine Schulter 34 des Einzelzuhalteelementes 31 wirkt. Auf das zweite Einzelzuhalteelement 41 wirkt eine zweite Federkraft 44, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel senkrecht zur Federkraft 33 ausgerichtet ist. Es kann nun vorgesehen sein, dass auf alle Einzelzuhalteelemente 31 jeweils die gleiche Federkraft 33 in derselben Ausrichtung gemäß 10a wirkt. Um die Einbruchsicherheit weiter zu erhöhen, kann es vorgesehen sein, dass die Federkraft 33 des ersten Einzelzuhalteelementes 31 in einer ersten Richtung gemäß 10a wirkt. Auf das darauf folgende Einzelzuhalteelement 31 kann eine Federkraft 33 wirken, die zur Federkraft 33 wie in 10a gezeigt, entgegengesetzt ausgerichtet ist. Ebenso ist es denkbar, dass die Federkräfte 44 auf die Einzelzuhalteelemente 41 der Zuhalteelemente 40 jeweils entgegengesetzt zueinander ausgerichtet sind, welches besonders deutlich in 11 dargestellt ist.
  • Die 12 zeigt exemplarisch den Zylinderkern 2, der drehbar um die Zylinderachse 4 gelagert ist. In die Öffnung bzw. den Kanal 3 ist der Schlüssel 10 einsetzbar. Im nicht eingesetzten Schlüssel 10 ragen die Zuhalteelemente 30, 40 aus den schlitzförmigen Öffnungen 5 heraus. Ist der „richtige” Schlüssel 10 im Zylinderkern 2 eingesetzt, sind die Zuhaltelemente 30, 40 entsprechend ausgerichtet und ragen nicht aus den schlitzförmigen Öffnungen 5 des Mantels des Zylinderkerns 2 heraus, so dass eine Drehung des Zylinderkerns 2 um die Zylinderachse 4 möglich. Ferner sind in 12 Ausnehmungen 6 des Zylinderkerns 2 dargestellt, in denen Federelemente eingesetzt sind, die eine entsprechende Federkraft in Richtung 33, 44 auf die jeweiligen Einzelzuhalteelemente 31, 41 gemäß 10 bis 11 ausüben.
  • 13 zeigt die Querschnittsfläche des Schlüssels 10 gemäß 5. 14 zeigt hingegen die Querschnittsfläche des Schlüssels 10 aus 3. In 15 ist die Querschnittsfläche des Schlüssels 10 aus 7 dargestellt. Alle 13 bis 15 zeigen hierbei besonders deutlich die jeweiligen Codierbahnen 51a, 51b, 52a, 52b an den jeweiligen Seiten 11a, 11b, 12a, 12b.
  • Die ausgeführten Beispiele gemäß 1 bis 15 können sich auf einen ID-Geber eines bidirektionalen Sicherheitssystems eines Kraftfahrzeuges beziehen, wobei der Schlüssel 10 an der ID-Geber Einheit angeordnet ist. Hierbei erfolgt eine bidirektionale Kommunikation des ID-Gebers mit einer kraftfahrzeugseitigen Einheit.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schließzylinder
    2
    Zylinderkern
    3
    Kanal
    4
    Zylinderachse
    5
    Öffnung
    6
    Ausnehmung
    10
    Schlüssel
    11a
    Außenfläche, erste Schmalseite
    11b
    Außenfläche, zweite Schmalseite
    12a
    Außenfläche, erste Breitseite
    12b
    Außenfläche, zweite Breitseite
    30
    Zuhalteelemente
    31
    Einzelzuhalteelemente
    31a
    Ausnehmung
    32
    Einzelzuhalteelemente
    33
    Federkraft
    34
    Schulter
    40
    Zuhalteelemente
    41
    Einzelzuhalteelemente
    41a
    Vorsprung
    42
    Einzelzuhalteelemente
    43
    Federkraft
    50
    Codierbahn
    51a
    Codierbahn
    51b
    Codierbahn
    52a
    Codierbahn
    52b
    Codierbahn
    60
    Hilfscodierbahn

Claims (16)

  1. Schließvorrichtung eines Kraftfahrzeuges mit einem Schlüssel (10) und einem Schließzylinder (1), wobei der Schließzylinder (1) einen Zylinderkern (2) aufweist, der in einem Zylindergehäuse des Schließzylinders (1) drehbar gelagert ist, einem Kanal (3), den der Zylinderkern (2) aufweist und in den der Schlüssel (10) einführbar ist, federbelasteten Zuhalteelementen (30, 40), die beim Einführen des Schlüssels (10) in den Kanal (3) radial zur Zylinderachse (4) des Schließzylinders (1) verschiebbar gelagert sind, mehreren am Schlüssel (10) vorgesehenen Außenflächen (11a, 11b, 12a, 12b), die mindestens zwei Codierbahnen (50) aufweisen, die beim Einführen des Schlüssels (10) auf die Zuhalteelemente (30, 40) wirken.
  2. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenflächen (11a, 11b, 12a, 12b) zwei Schmalseiten (11a, 11b), insbesondere eine erste (11a) und eine zweite Schmalseite (11b), und zwei Breitseiten (12a, 12b), insbesondere eine erste (12a) und eine zweite Breitseite (12b) aufweisen.
  3. Schließvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (10) als Wendeschlüssel ausgeführt ist, sodass der Schlüssel (10) mindestens zwei Positionen einnehmen kann, in denen der Schlüssel (10) wirksam in den Kanal (3) einführbar ist.
  4. Schließvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens beide Schmalseiten (11a, 11b) und/oder beide Breitseiten (12, 12b) jeweils mit einer Codierbahn (50) ausgeführt sind, wobei die erste Schmalseite (11a) mit einer ersten Codierbahn (51a) und die zweite Schmalseite (11b) mit einer zweiten Codierbahn (51b) ausgeführt sind, und/oder die erste Breitseite (12a) mit einer ersten Codierbahn (51a) und die zweite Breitseite (12b) mit einer zweiten Codierbahn (52b) ausgeführt sind, wobei mindestens die erste Codierbahn (51a) der ersten Schmalseite (11a) spiegelsymmetrisch zur zweiten Codierbahn (51b) der zweiten Schmalseite (11b) ausgeführt ist, und/oder mindestens die erste Codierbahn (52a) der ersten Breitseite (12a) spiegelsymmetrisch zur zweiten Codierbahn (52b) der zweiten Breitseite (12b) ausgeführt ist.
  5. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenflächen (11a, 11b, 12a, 12b) des Schlüssels (10) drei Codierbahnen (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen.
  6. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenflächen (11a, 11b, 12a, 12b) des Schlüssels (10) vier Codierbahnen (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen.
  7. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (10) zwei Codierbahnen (51a, 51b, 52a, 52b) aufweist, wobei die erste (11a) und die zweite Breitseite (11b) jeweils eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen, oder die erste (12a) und die zweite Schmalseite (12b) jeweils eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen, oder die erste Breitseite (12a) und die erste Schmalseite (11a) jeweils eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen.
  8. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (10) drei Codierbahnen (51a, 51b, 52a, 52b) aufweist, wobei die erste (12a) und die zweite Breitseite (12b) jeweils eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) und die erste Schmalseite (11a) eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen oder die erste (11a) und die zweite Schmalseite (11b) jeweils eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) und die erste Breitseite (12a) eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen.
  9. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (10) vier Codierbahnen (51a, 51b, 52a, 52b) aufweist, wobei die erste (12a) und die zweite Breitseite (12b) jeweils eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) und die erste (11a) und die zweite Schmalseite (11b) jeweils eine Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweisen.
  10. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (10) ein vierkantiges Flachprofil ist, das jeweils paarweise einander gegenüberliegend einerseits Schmalseiten (11a, 11b) und andererseits Breitseiten (12a, 12b) aufweist.
  11. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) als Nut oder als Rippe ausgeführt ist.
  12. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) mindestens eine Führungsfläche aufweist, die auf zugehörige Zuhalteelemente (30, 40) wirkt, insbesondere dass die erste Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) auf erste Zuhalteelemente (30) und die zweite Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) auf zweite Zuhalteelement (40) wirkt, wobei insbesondere eine Verschiebung der ersten Zuhalteelemente (30) in eine erste radiale Richtung zur Zylinderachse (4) erfolgt und eine Verschiebung des zweiten Zuhalteelementes (40) in eine zweite radiale Richtung, die senkrecht zur ersten radialen Richtungist, zur Zylinderachse (4) erfolgt.
  13. Schließvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Zylinderkern (2) die ersten Zuhalteelemente (30) und die zweiten Zuhalteelemente (40) in abwechselnder Reihenfolge angeordnet sind.
  14. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Zuhalteelemente (30) eine Vielzahl an Einzelzuhalteelementen (31, 32) aufweisen, die jeweils in unterschiedliche Richtungen federbelastet sind, und/oder die zweiten Zuhalteelemente (40) eine Vielzahl an Einzelzuhalteelementen (41, 42) aufweisen, die jeweils in unterschiedliche Richtungen federbelastet sind.
  15. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Schmalseite (11a, 11b) eine Rippe als Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweist und zumindest eine Breitseite (12a, 12b) eine Nut als Codierbahn (51a, 51b, 52a, 52b) aufweist.
  16. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (10) zumindest eine Hilfscodierbahn (60) aufweist, die an der Schmalseite (11a, 11b) und/oder an der Breitseite (12a, 12b) vorgesehen ist, die insbesondere eine Wendefunktion des Schlüssels (10) ausschließt.
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