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Die Erfindung betrifft ein elektrisch betriebenes Haushaltsgerät, insbesondere Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner oder dergleichen Großgerät, mit einem oder mehreren Innenwandungen sowie ein oder mehreren vor diesen angeordneten Außenwandungen, wobei zwischen einer jeweiligen Innenwandung und einer vor dieser liegenden Außenwandung ein Zwischenraum vorgesehen ist.
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Diese Wandungen sollen einerseits zur Gewichts- und Materialersparnis möglichst dünn ausgeführt werden, andererseits soll jedoch ein subjektives Gefühl von hoher Wertigkeit vermittelt werden. Insbesondere soll eine sog. Froschbildung vermieden werden, d. h., dass auch bei einem Eindrücken insbesondere der jeweiligen Außenwandung von außen diese sowie ggf. auch die dahinter mit Spaltfreiraum angeordnete Innenwandung nicht nennenswert nachgeben sollen und insbesondere nicht mit einem klackenden Geräusch ein- oder ausbeulen sollen. Zudem soll beim Zuschlagen einer Tür des Haushaltsgeräts ein schepperndes, blechernes Geräusch vermieden werden. Häufig wird von Kunden auch gegen die Seitenwände des jeweilig zum Verkauf angebotenen elektrischen Haushaltsgeräts geklopft, um damit einen subjektiven Qualitätseindruck zu gewinnen. Auch hier soll ein möglichst voll klingendes, angenehmes Geräusch erzeugt werden.
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Um diesen Qualitätsanforderungen zu genügen, sind in der Praxis manchmal Rippen, Sicken, Verbördelungen oder ähnliche mechanische Aussteifungsmaßnahmen in festen Wandungen und/oder der Wandung der Tür vorgesehen. Dies bedeutet jedoch einen zusätzlichen Aufwand an Produktionsschritten; zudem sind derartige Maßnahmen häufig designtechnisch unerwünscht, da sie die Glattflächigkeit der Wandungen stören, was insbesondere an der Türwandung als störend empfunden werden kann. Auch können solche Maßnahmen an Seitenwandungen unerwünscht sein, insbesondere bei frei stehenden Geräten bzw. Standgeräten.
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Es ist unter anderem auch möglich, vorkonfektionierte Bitumenmatten von innen auf die Außenwandungen des jeweiligen elektrischen Haushaltsgeräts zu kleben, um damit die Metallteile zu entdröhnen. Es wird damit allerdings nur eine geringe Steifigkeitserhöhung erreicht. Zudem ist das flächige Aufkleben derartiger Bitumenteile insofern kritisch, als auf beschichteten und lackierten Bauteilen nur selbstklebende Folien aufgebracht werden können, ohne dass der Lack oder die Beschichtung sich löst. Dadurch ist der Montageaufwand der genannten Bitumenmatten erheblich vergrößert.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, hier eine Verbesserung zu erreichen.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe bei einem elektrisch betriebenen Haushaltsgerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass zumindest in einem Zwischenraum zumindest eine Überbrückung zwischen der jeweiligen Innenwandung und der vor dieser angeordneten Außenwandung durch einen eingebrachten, mit zumindest einer elastisch deformierbaren Schaumlage versehenen Aussteifungskörper und/oder zumindest eine Überbrückung zwischen der jeweiligen Innen- und der vor dieser angeordneten Außenwandung durch einen eingebrachten, mit zumindest einer gummielastisch deformierbaren Lage versehenen Aussteifungskörper vorgesehen sind oder ist.
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Die Erfindung löst dieses Problem durch ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 2. Weitere Vorteile und Merkmale sowie Weiterbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 3 bis 12 angegeben.
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Mit der Erfindung ist durch die Überbrückung(en) des Zwischenraums mittels zumindest eines Aussteifungskörpers mit zumindest einer elastisch deformierbaren Schaumlage und/oder einer gummielastischen Lage im jeweiligen Zwischenraum eine Stabilisierung der dem jeweiligen Zwischenraum vorgeordneten Außenwand dahingehend erreicht, dass diese Außenwand gegen ein Eindrücken ausgesteift ist, ohne dass hierfür mechanische Stabilisierungen der Außenwand selbst, wie etwa Rippen oder Sicken, vorgesehen sein müßten. Durch die elastisch deformierbare Schaumlage und/oder gummielastische Lage des Aussteifungskörpers kann – insbesondere auch im Gerätebetrieb, wenn durch Komponenten des elektrischen Haushaltsgeräts mechanische Schwingungen auf die jeweilige Innenwandung übertragen werden – eine Körperschallübertragung von der jeweiligen Innenwandung auf die vor dieser außen mit Spaltabstand angeordneten Außenwandung gegenüber einem Aussteifungskörper aus herkömmlichen. Polystyrol reduziert oder gar im Wesentlichen vermieden werden. Mit der Überbrückung durch den einen oder mehrere erfindungsgemäß ausgebildete Aussteifungskörper ist insbesondere der sog. Froschbildung vorgebeugt. Beim Klopfen gegen die Außenwand wird zudem das Hohlraumgefühl abgemildert. Auf diese Weise kann das haptische Empfinden des Endkunden bzw. Nutzers beim Berühren oder Abklopfen der jeweiligen Außenwandung des Haushaltsgeräts verbessert werden.
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Insbesondere ist der Aussteifungskörper in Doppelfunktion ein schallabsorbierender Entdröhnungskörper, so dass auch das blecherne Tönen beim Gegenklopfen gegen eine Außenwand – und auch das Dröhnen beim Zuschlagen einer Tür des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts – erheblich abgemildert und gedämpft und damit der subjektiv empfundene Qualitätseindruck deutlich verbessert ist.
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Sofern der Aussteifungskörper zumindest zweilagig aufgebaut ist und einer in Einbaustellung an der Innenseite der Außenwandung anliegende schallvermindernde Lage mit einer Mikrooberfläche umfasst, kann diese Mikrooberfläche in hohem Maß in Reibungskontakt mit der Außenwandung über diese eingetragenen Schall absorbieren und in Wärme umwandeln, während die Schaumlage und/oder andere gummielastische Lage die mechanische Aussteifung bewirkt.
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Insbesondere ist der an der jeweiligen Innenwandung anliegende Teil des Aussteifungskörpers durch ein Schaumstoffteil als Abstandshalter gebildet. Dieses weist an seiner Außenseite eine Schicht mit einer Mikrooberfläche auf, die an der Innenseite der Außenwandung anliegt, die der Innenwandung mit einem Spaltfreiraum gegenüberliegt. Die Schicht mit der Mikrooberfläche fungiert dabei als Entdröhnungsmittel, d. h. sie wirkt als schallabsorbierendes Element, während das Schaumstoffteil ein Aussteifungselement bildet. Durch das Schaumstoffteil wird eine Bewegung bzw. Froschbildung der Außenwandung und der mit einem Spaltabstand dahinter angeordneten Innenwandung relativ aufeinander zu weitgehend vermieden. Dabei ist sowohl für die Entdröhnung als auch für die Aussteifung sehr günstig, wenn der zumindest eine Aussteifungskörper in Einbaustellung zumindest einen Bereich des Zwischenraums zwischen einer jeweiligen Innen- und Außenwandung vollständig überbrückt und an beiden Wandungen mittelbar oder unmittelbar anliegt, so dass einerseits der äußeren Schallanregung effektiv entgegengewirkt werden kann und andererseits auch nur ein minimales Spiel der Außenwand zugelassen ist, ehe ihr Eindrücken von dem nur begrenzt kompressiblen Aussteifungskörper gebremst wird.
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Für die Umwandlung von Schall in Wärme ist vorteilhaft die die Mikrooberfläche bildende schallvermindernde Lage relativbeweglich gegenüber der Innenseite der Außenwandung gehalten, also nicht mit dieser verklebt.
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Die der Schicht mit der Mikrooberfläche gegenüberliegende Schaumlage und/oder massive gummielastische Lage kann hingegen mit der Außenseite der Innenwandung mittelbar oder unmittelbar fest verbunden, insbesondere verklebt, sein, so dass der Aussteifungskörper in seiner Lage fest gesichert ist, auch wenn er nur geringe Ausmaße hat, zum Beispiel 5 cm·5 cm. Mit derart kleinen Aussteifungskörpern können erheblich Material und Gewicht sowie auch zugehörige Kosten eingespart werden.
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Dabei ist besonders günstig ein Aussteifungskörper als zumindest eine vollständige Überbrückung im Zentrum des Zwischenraums zwischen den jeweiligen Wandungen angeordnet. Wenn an dieser Stelle eine Stabilisierung vorliegt, wirkt sich dies auf die gesamte Wand stabilisierend aus. Weitere Aussteifungskörper können über den Zwischenraum verteilt sein. Auch ein groß- oder vollflächiges Ausfüllen des Zwischenraums ist möglich.
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Insbesondere sind ein oder mehrere erfindungsgemäß ausgebildete Aussteifungskörper in einem Spaltfreiraum zwischen mindestens einer Innenwandung eines Innenbehälters eines elektrischen Haushaltsgeräts, in dem zu behandelndes Gut aufgenommen werden kann, und einer vor der jeweiligen Innenwandung mit vorgegeben Spaltabstand angeordneten Außenwandung eines Außengehäuses eingebracht. Insbesondere ist bei einer Haushaltsgeschirrspülmaschine der Innenbehälter durch deren Spülbehälter gebildet. Dieser ist an seinen sich in Tiefenrichtung erstreckenden Seitenwandungen, seiner Rückwandung und/oder Deckenwandung von auf Lücke zu seinen Innenwandungen gesetzten Außenwandungen eines Außengehäuses umgeben. Dies ist insbesondere bei Stand- Geschirrspülmaschinen der Fall. Vorzugsweise werden ein oder mehrere erfindungsgemäß ausgebildete Aussteifungskörper im eindrückempfindlichen Seitenwandbereich der jeweiligen Haushaltsgeschirrspülmaschine in den Hohlraum zwischen der jeweiligen seitlichen Außenwandung des Gehäuses und der dahinter mit Spaltabstand angeordneten Seitenwandung des Spülbehälters eingeklemmt. Diese können gleichzeitig als Kraftaufnehmer dienen, was die derart ausgebildete Geschirrspülmaschine für die Praxis mechanisch ausreichend steif macht. So ist zum Beispiel das Festklemmen einer derart ausgebildeten Geschirrspülmaschine zwischen den Griffzangen eines Gabelstaplers unproblematisch. Der Seitenwandbereich der Haushaltsgeschirrspülmaschine ist dabei deren linke und rechte Wandbegrenzungsbereich frontal von vorne betrachtet, der sich jeweils in einer Ebene in Höhen- und Tiefenrichtung erstreckt.
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Falls das erfindungsgemäße Haushaltsgerät eine Tür aufweist, kann es selbstverständlich zusätzlich oder unabhängig hiervon auch zweckmäßig sein, ein oder mehrere erfindungsgemäß ausgebildete Aussteifungskörper im Zwischenraum zwischen der Außenwandung und der Innenwandung der Tür unterzubringen.
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Sonstige vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
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Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 ein hier beispielhaft als Geschirrspülmaschine ausgebildetes Haushaltsgerät in einer erfindungsgemäßen Ausbildung mit einem hier ebenfalls nur beispielhaft im Zentrum der Tür der Geschirrspülmaschine und weiteren ober- und unterhalb angeordneten Aussteifungskörpern sowie mit einem innerhalb der Rückwand der Geschirrspülmaschine großflächig angeordneten Aussteifungskörper in einer schematischen Seitenansicht,
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2 eine Detailansicht eines durch einen Verbundwerkstoff gebildeten Aussteifungskörpers, wie er zwischen der jeweiligen innenliegenden Seitewand des Spülbehälters der Geschirrspülmaschine von 1 und der vor dieser in einem vorgegebenen Spaltabstand angeordneten Außenwandung eines Außengehäuses angeordnet ist, und
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3 eine perspektivische Ansicht einer Außen- und Innenwandung der Geschirrspülmaschine von 1 und ihres hier mit fünf Aussteifungskörpern versehenen Zwischenraums.
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Elemente mit der gleichen Funktion und Wirkungsweise sind in den Figuren jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Das in 1 dargestellte Haushaltsgerät 1 ist elektrisch zu betreiben und hier vorzugsweise eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine. Diese weist ein äußeres Gehäuse 5 und einen Innenbehälter bzw. Spülbehälter 2 zur Aufnahme von zu bearbeitendem Gut, hier Spülgut wie Geschirr, Töpfe, Bestecke, Gläser, Kochutensilien u. ä., auf, dessen Innenraum von im wesentlichen horizontal oder vertikal verlaufenden, feststehenden Innenwandungen 4 begrenzt ist.
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Auch andere Haushaltsgeräte 1 mit einem Innenbehälter 2 und einem äußeren Gehäuse 5 können erfindungsgemäß ausgebildet sein, beispielsweise Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke, Öfen, Grills, Dampfgarer und Mikrowellengeräte.
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Gemäß der Darstellung nach 1 ist der Spülbehälter 2 zur Aufnahme von zu reinigendem Spülgut durch eine frontseitige Tür 3 verschließbar, die eine dem Behälter 2 zugewandte und mit der Tür 3 bewegliche Innenwandung 4 aufweist. Die geschlossene Türstellung ist in der schematischen Seitenansicht der Geschirrspülmaschine nach 1 dargestellt.
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Hier sind beispielhaft im Spülbehälter 2 ein oberer Geschirrkorb 8 und ein unterer Geschirrkorb 9 vorgesehen, in denen jeweils Spülgut untergebracht werden kann. Dieses ist über hier zwei Sprüharme 7 mit Spülflottenflüssigkeit S mit jeweils mit einer aufwärts gerichteten Komponente beaufschlagbar.
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Der untere Geschirrkorb 9 ist hier derart ausgebildet, dass in ihm auch größere Teile, wie etwa Pfannen, Töpfe oder Platten, gehalten werden können, insbesondere so, dass ihre Innen- oder Oberseite dabei nach unten weist. Eventuell eingebrannte Bereiche können dann von unten mit Spülflotte S erreicht und bearbeitet werden, um dadurch ggf. Einbrennrückstände oder andere starke Verschmutzungen entfernen zu können.
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Die Geschirrspülmaschine 1 umfasst weiterhin eine Zuführungseinrichtung für Frischwasser FW, über die von außen zugeführtes Frischwasser FW in den Spülbehälter 2 eingebracht werden kann. Das Wasser aus dem Spülbehälter 2 sammelt sich aufgrund seiner Schwerkraft als Spülflotte S in einem Sammeltopf 10, der sich im unteren Teil des Spülbehälters 2 als Vertiefung in seinem Boden, der auch als Spülwanne 16 bezeichnet wird, befindet. Hier kann sich auch eine insgesamt mit 17 bezeichnete Siebeinrichtung befinden.
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Dem Sammeltopf 10 ist eine Umwälzpumpe 11 nachgeordnet, mit deren Hilfe die Spülflotte S während einer Umwälzphase eines Spülgangs aus dem Sammeltopf 10 über eine Heizung 12 zu einem Verteilraum oder Verteilereinheit 13 zur erneuten Einleitung in die Sprüharme 7 gepumpt werden kann.
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Um hingegen nicht mehr benötigte Spülflotte S aus dem Spülbehälter 2 abführen zu können, ist des weiteren eine Laugenpumpe 14 vorgesehen, die saugseitig mit dem Sammeltopf 10 und ausgangsseitig mit einer Abwasseranschlussleitung 15 verbunden ist. Mittels der Laugenpumpe 14 ist es so möglich, Spülflotte S während einer Abpumpphase eines Spülgangs als Abwasser AW nach außen abzupumpen.
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Das den Behälter 2 umfassende Gehäuse 5 ist zu den Innenwandungen 4 des Behälters 2 beabstandet, d. h. es ist zwischen den Innenwandungen 4 des Spülbehälters 2 und dem Außengehäuse eine Spaltfreiraum bzw. Hohlraum vorhanden. Dabei kann der Abstand zwischen der jeweiligen Innenwandung und der vor ihr angeordneten Außenwandung des Außengehäuses von einer Wandseite zur nächsten Wandseite des Spülbehälters sowie Außengehäuses sowie ggf. innerhalb der jeweiligen Wandseite über deren Erstreckungen betrachtet variieren, d. h. der Abstand des Spaltfreiraums 19 zwischen dem Behälter und dem Außengehäuse muss über deren gesamten Verlauf nicht konstant sein. Zwischen der Behälterwandung 4 und den Außenwandungen 6 besteht also ein Zwischenraum 19, der in der Regel wenige Zentimeter dick ist. Dabei ist in einzelnen, mehreren oder allen dieser Zwischenräume 19 jeweils zumindest eine Überbrückung zwischen der jeweiligen Innen- 4 und Außenwandung 6 durch einen eingebrachten, mit zumindest einer elastisch deformierbaren Schaumlage 21 und/oder einer gummielastischen Lage 21, die nicht zwingend eine Schaumlage sein muß, versehenen Aussteifungskörper 20 vorgesehen. Insbesondere kann die Deformationsfähigkeit dieser stabilisierenden Lage 21 begrenzt sein, so dass diese nach relativ geringem Deformationsweg einer weiteren Verformung, die insbesondere eine Wirkkomponente senkrecht zur jeweiligen Außenwandung und/oder zu der von außen nach innen betrachtet hinter dieser angeordneten Innenwandung aufweist, einen erheblichen Widerstand entgegensetzt.
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Gemäß 1 ist im Bereich einer der Tür 3 gegenüber gelegenen Rückwand 23 ein großflächiger Aussteifungskörper 20 angeordnet, wohingegen in der beweglichen Tür 3 im Hohlraum zwischen deren Innenwandung 4 und deren Außenwandung 6 nur zentral ein erster Aussteifungskörper 20a mit einer Kantenlänge von nur wenigen Zentimetern und in Ebenen ober- und unterhalb des Zentrums weitere Aussteifungskörper 20a ähnlicher oder gleicher geringer Größe liegen. Diese Anordnungen sind nur beispielhaft. Auch kann ein Zwischenraum 19 zwischen einer Innen- und einer Außenwand 4, 6 vollflächig mit einem Aussteifungskörper 20 ausgefüllt sein. Insbesondere sind derartige Aussteifungskörper 20, 20a vor allem auch im Bereich seitlicher Wandungen sinnvoll, da diese von den Kunden eher als die Rückwand zur Qualitätsprüfung durch Schallanregung mittels Anklopfens oder Anfassens herangezogen und damit für das haptische Empfinden maßgeblich sind. Hier werden mit der Erfindung deutliche Verbesserungen erreicht.
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Die hier gezeichneten Aussteifungskörper 20, 20a erfüllen dabei nicht allein durch die Überbrückung des Zwischenraums 19 eine Aussteifungsfunktion gegen ein Eindrücken der Außenwand 6, sondern sind in Doppelfunktion auch jeweils schallabsorbierende Entdröhnungskörper. Diese Doppelfunktion durch nur eine einzige Bauteilart sichert eine Minimierung der Einbaukosten und -zeit.
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Hierfür sind die Aussteifungskörper 20, 20a jeweils zumindest zweilagig aufgebaut und umfassen eine dicke stabilisierende Lage 21, die zum Beispiel mehrere Zentimeter stark sein kann. Dies kann zum Beispiel eine elastisch deformierbare Schaumlage 21 wie z. B. ein Schaumstoffteil und/oder eine gummielastisch defomierbare Lage sein, die nicht aufgeschäumt sein muss. In Frage kommt hier beispielsweise eine Nitrilgummilage.
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Zudem ist eine in Einbaustellung an der Innenseite der Außenwandung 6 anliegende schallvermindernde Lage 22 als eigene Lage oder als Beschichtung der Lage 21 vorgesehen. Die Lage 22 weist dabei eine Mikrooberfläche mit einer großen wirksamen Oberfläche auf. Derartige zweilagige Aufbauten können etwa als großflächige Verbundwerkstoffe preiswert hergestellt und in die passenden Größen zugeschnitten werden.
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Über diese beiden Lagen 21, 22 überbrückt der Aussteifungskörper 20 in Einbaustellung zumindest einen Bereich des Zwischenraums 19 zwischen einer jeweiligen Innen- 4 und Außenwandung 6 vollständig und liegt an beiden Wandungen 4; 6 mittelbar oder unmittelbar an. Dabei ist die zumindest eine stabilisierende Lage 21 mit der Außenseite der Innenwandung 4 mittelbar oder unmittelbar fest verbunden, insbesondere verklebt, so dass auch kleine Aussteifungskörper 20a in ihrer Lage gegen ein Herabrutschen nicht nur durch Klemmung zwischen den Wandungen 4, 6, sondern auch durch die Klebung oder ähnliches gesichert sind.
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Andererseits ist jedoch die nach außen weisende Lage 22 relativbeweglich gegenüber der Innenseite der Außenwandung 6, insbesondere in senkrechter Richtung zu dieser, gehalten – und dort nicht verklebt –, so dass mit der Relativbewegung eine hohe Schallabsorptionsfähigkeit dieser schallvermindernden Lage 22 erhalten wird, die die eingebrachten Schallwellen in Wärme umwandelt.
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Dort, wo die Aussteifungskörper 20, 20a montiert sind, überbrücken Sie den jeweiligen Zwischenraum bzw. Spaltfreiraum 19 über seine gesamte Breite und liegen dadurch gleichzeitig an der jeweiligen Innen 4 – und Außenwandung 6 an.
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Eine Anordnung zumindest eines kleinen Aussteifungskörpers 20a mit einer Kantenerstreckung von wenigstens 5 cm·5 cm im Zentrum des Zwischenraums 19 schafft mit nur minimalem Materialeinsatz für den Aussteifungskörper 20a einen erheblichen Stabilisierungs- und Entdröhnungseffekt, da im Zentrum die größte Stabilitätsschwäche der Außenwand 6 und die größte Möglichkeit zur Schwingungsanregung der Außenwand 6 und Anregung von Schallwellen beim Gegenklopfen oder ähnlichem besteht.
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Die erste, innenliegende, der jeweiligen Innenwandung 4 zugewandte Lage 21 besteht beispielsweise aus einem PU-Schaum. Es ist keine hohe Masse nötig, nur Steifigkeit Schallabsorbierende Einlagerungen wie etwa Schwerspat o. ä. sind daher nicht erforderlich. Alternativ kann diese Lage 21 auch aus einem gummielastischen Werkstoff gebildet sein, zum Beispiel einer Nitrilgummimatte, der selbst kein Schaumwerkstoff sein muss. Deren Oberfläche kann auch direkt die außenliegende, der jeweiligen Außenwandung 6 zugewandte, schallvermindernde Lage 22 ausbilden.
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Die schallvermindernde Lage 22 kann im Rahmen eines Verbundwerkstoffs jedoch zum Beispiel auch als eigene Folienlage ausgebildet sein. Auch ist es möglich, dass die schallvermindernde Lage 22 als Beschichtung auf einen Grundträger, hier gebildet durch die Lage 21, aufgebracht ist. Die Lage 22 sollte in jedem Fall eine große, der Außenwandung 6 zugewandte Oberfläche aufweisen, um dort einen hohen Reibungskontakt zu ermöglichen, so dass eine gute Absorption der von außen eingetragenen Schallanregung möglich ist.
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Mit der Erfindung können daher auf einfache und preiswerte Art mit minimalem Zeit- und Materialaufwand auch großflächige Metallbauteile lokal versteift werden, ohne dass hierfür irgendwelche von außen sichtbaren Maßnahmen, wie etwa Versickungen oder Versteifungen, nötig wären. Andererseits ist durch die Mikrooberfläche der Aussteifungsbauteile 20, 20a gleichzeitig auch eine Entdröhnung dieser Metallbauteile erreicht, so dass auch hierfür keine weiteren, zusätzlichen Maßnahmen nötig sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltsgerät,
- 2
- Innenbehälter,
- 3
- Tür,
- 4
- Innenwandung,
- 5
- Gehäuse,
- 6
- Außenwandung,
- 7
- Sprüharme,
- 8
- Geschirrkorb,
- 9
- Geschirrkorb,
- 10
- Sammeltopf,
- 11
- Umwälzpumpe,
- 12
- Heizung,
- 13
- Verteilraum,
- 14
- Laugenpumpe,
- 15
- Abwasseranschlußleitung,
- 16
- Spülwanne,
- 17
- Siebeinrichtung,
- 18
- Außenwandung,
- 19
- Zwischenraum,
- 20
- Aussteifungskörper,
- 20a
- Aussteifungskörper,
- 21
- Schaum- oder gummielastische Lage,
- 22
- schallvermindernde Lage mit Mikrooberfläche;
- 23
- Rückwand,
- FW
- Frischwasser,
- S
- Spülflotte,
- AW
- Abwasser,