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Die Erfindung betrifft eine Fadenverbindungsvorrichtung und eine Auflaufspulen herstellende Textilmaschine umfassend eine solche Fadenverbindungsvorrichtung.
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In der Textilindustrie gehören Fadenverbindungsvorrichtungen seit langem zum Stand der Technik und sind in zahlreichen Schutzrechtsanmeldungen ausführlich beschrieben. Fadenverbindungsvorrichtungen stellen durch ein Verwirbeln bzw. Verdrehen zweier Fadenenden eine nahezu garngleiche Fadenverbindung her. Derartige Fadenverbindungen sind ein entscheidendes Kriterium für die Garnqualität und sollten nicht nur garnähnliche Festigkeiten aufweisen sondern auch ein möglichst garngleiches Aussehen besitzen.
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Wenn es während des Fertigungsprozesses an einer Auflaufspulen herstellenden Textilmaschine zu einem Fadenbruch kommt oder wenn an einer der Arbeitsstellen der Textilmaschine aufgrund eines Fadenfehlers ein definierter Reinigerschnitt ausgeführt wurde, werden die Fadenenden des getrennten Fadens zunächst durch spezielle pneumatische Einrichtungen in den Bereich der Fadenverbindungs- oder Spleißvorrichtung zurückgeholt. Eine Saugdüse holt dabei den sogenannten Oberfaden von der Kreuzspule zurück und legt ihn, gegebenenfalls nach Ausreinigung des Fadenfehlers, in die Fadenverbindungsvorrichtung ein. Entsprechend wird auch der sogenannte Unterfaden, der beispielsweise von einer in Abspulstellung positionierten Vorlagespule stammt, mittels eines unterdruckbeaufschlagbaren Greiferrohres in die Fadenverbindungsvorrichtung eingelegt.
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Prinzip des mechanischen Spleißens ist, das Ober- und Unterfaden durch gegensinniges Drehen von Reibscheiben zuerst aufgedreht und nachfolgend wieder zu-/ verdreht werden, wobei nach dem Aufdrehen die Fadenenden so gekürzt werden, das sie sich nur in einem begrenzten Bereich überlappen und miteinander verspleißt werden können.
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Durch die
EP 0 140 412 A1 ist eine Fadenverbindungsvorrichtung offenbart, die zwei gegensinnig antreibbare Reibscheiben zur mechanischen Beaufschlagung von zwei Fadenenden umfasst. Die Fadenenden werden zunächst zu Beginn eines Fadenverbindungsvorganges zwischen den Reibscheiben positioniert, aufgedreht und gerissen. Um die nun pinselförmigen Fadenenden, die keine Drehung mehr aufweisen und in denen die Fasern nahezu parallel zueinander vorliegen, lokal zu begrenzen und zu bündeln, werden die Fadenenden durch so genannte Kämme gebündelt und anschließend miteinander verspleißt, d. h. gemeinsam zugedreht.
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Die Fadenverbindungsvorrichtung gemäß der
EP 0 140 412 A1 umfasst zwei Reibscheiben, die jeweils eine Aufdreh- und Zudreh-Ring-Anordnung und eine Zudreh-Anordnung umfassen. Des Weiteren weist die Fadenverbindungsvorrichtung einstellbare Nocken-Anordnungen auf, die das Aufdrehen und Zudrehen getrennt voneinander initiieren sowie Abstandshaltemittel, die die Oberfläche der Reibscheiben zumindest vorübergehend in einem gewünschten Abstand halten. Zum Reißen oder Zupfen der Fäden sind außerdem Vorrichtungen umfassend beweglicher Abschnitte vorgesehen, die den jeweiligen Faden klemmen und reißen.
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Die rein mechanisch hergestellte Fadenverbindung zeigt im Vergleich zur einer Luftspleißverbindung häufig eine geringere Zugfestigkeit, da die Fasern nicht durch einen Luftdruckimpuls miteinander verwirbelt werden. An den Randzonen der mechanisch hergestellten Fadenverbindung sind die Fasern der Garnmantelstruktur nur umwunden. Diese korkenzieherartige Struktur lässt sich durch Reibung an den Umlenkungsstellen in der Weiterverarbeitung vergleichsweise leicht aufschieben, was zum Versagen der derartiger Fadenverbindungen führen kann.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft daher eine Fadenverbindungsvorrichtung zum knotenfreien Verbinden zweier Fadenenden, wobei in einem Gehäuse Reibscheiben zur mechanischen Beaufschlagung der zu verbindenden Fadenenden relativ zueinander drehbar gelagert sind und jeweils einen Träger und einen auf dem Träger angeordneten Reibbelag umfassen.
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Die Fadenverbindungsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass eine der Reibscheiben mehrteilig ausgebildet ist und einen Mittelteil, einen Innenring und einen Außenring aufweist, die axial verschiebbar gelagert sind, dass die andere Reibscheibe mindestens einen Mittelteil und einen Ring aufweist, und dass wenigstens eine Zuleitung, die mit einem mit Flüssigkeit befüllbaren Behälter in Verbindung steht, in wenigstens eine Reibscheibe mündet, und dass eine Steuereinheit mit einem der Zuleitung zugeordnetem Dosiermittel in Verbindung steht.
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Wird eine der Reibscheiben mehrteilig ausgebildet und sind die Einzelteile axial verschiebbar gelagert, so kann sowohl das Aufdrehen der Fadenenden als auch das Ver-/ Zudrehen des Fadens zuverlässig gewährleistet werden. Durch den axial verlagerbaren Mittelteil der Reibscheibe kann zudem eine sichere Klemmung der Fäden während des Reißens gewährleistet werden. Durch eine derartige Ausgestaltung mindestens einer Reibscheibe können die Einzelteile einzeln oder zumindest teilweise gemeinsam der zweiten Reibscheibe zugestellt respektive in Kontakt mit der zweiten Reibscheibe gebracht werden. Die zweite Reibscheibe weist dabei mindestens einen Mittelteil und einen Ring auf, wobei diese Reibscheibe entweder einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein kann. Im Rahmen der Erfindung ist es ebenfalls denkbar, dass beide Reibscheiben mehrteilig und/ oder axial verschiebbar lagerbar ausgebildet sind.
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Während des Spul- oder Spinnprozesses sind die Reibscheiben in einer geöffneten Stellung beabstandet zueinander positioniert. Wird ein Fadenverbindungsvorgang initiiert, so werden sowohl Oberfaden als auch Unterfaden in die Fadenverbindungsvorrichtung eingelegt. Zum Aufdrehen und zum Zudrehen sowie zum Klemmen der Fäden werden zumindest Teile wenigstens einer Reibscheibe in Kontakt bzw. in Wirkverbindung mit der zweiten Reibscheibe gebracht. Im Rahmen der Erfindung ist es denkbar, dass die Reibscheiben mit oder ohne so genannte Ausnehmungen ausgestaltet sind. Bei Reibscheiben, die derartige Ausnehmungen umfassen, sind diese üblicherweise zum Eingriff von Führungsmitteln zum Bündeln der Fasern abgelängter pinselförmiger Fadenenden vorgesehen.
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Mündet wenigstens eine Zuleitung in wenigstens eine der Reibscheiben, durch die Flüssigkeit aus einem Behälter auf die zu verbindenden Fadenenden aufgebracht werden kann, kann die Fadenverbindungsfestigkeit positiv beeinflusst werden. Dabei ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, dass die Flüsssigkeit beispielsweise Wasser, Paraffin, Avivage, Klebstoff oder auch ein Kontrastmittel sein kann. Wasser ist zum Beispiel geeignet, die Elastizität der Fäden zu verbessern, während ein adhäsives Additiv wie Klebststoff der Fadenbverbindung zusätzliche Festigkeit verleihen kann. Ein Kontrastmittel kann die Fadenverbindung oder einzelne Fasern unterschiedlicher Rohstoffe in der Fadenverbindung sichtbar machen für spätere Untersuchungen bezüglich der Fadenverbindungen. Paraffine, Avivagen oder dergleichen werden häufig verwendet, um die spätere Weiterverarbeitung und das Laufverhalten der Fäden zu begünstigen und sind oftmals später in der textilen Fläche wieder auswaschbar.
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Eine Steuereinheit ist ferner mit einem Dosiermittel verbindbar, wobei selbiges der Zuleitung zugeordnet ist. Das heißt, mittels einer Steuereinheit kann sowohl die Menge der zu applizierenden Flüssigkeit als auch der Zeitpunkt der Applikation präzise und bedarfsgerecht gesteuert werden. Dabei ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, dass die Steuereinheit in die jeweilige Textilmaschine integriert sein kann, durch einen extern mehreren Textilmaschinen zugeordneten Computer oder dergleichen oder aber auch durch ein mobiles Endgerät, wie zum Beispiel ein Smartphone oder Tablet, ausgebildet sein kann. Erfindungswesentlich ist die Steuerung des Dosiermittels.
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Zur Erstellung einer Fadenverbindung wird eine definierte Menge des flüssigen Additivs in den Spleißbereich zwischen die Reibscheiben appliziert. Unter dem Druck der Reibscheiben kann so eine verbesserte Fadenverbindung erzeugt werden.
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Der Reibbelag, der auf einem Träger angebracht ist oder diesen selbst bildet, kann sowohl auf den Mittelteilen, dem Innen- und Außenring sowie dem Ring angeordnet sein. Alternativ möglich ist es auch, die Mittelteile ohne Reibbelag auszugestalten. Denkbar ist es auch, dass die Flüssigkeit zum Beispiel über eine Zuleitung in einen der Reibbeläge oder über mehrere Zuleitungen in mehrere Reibbeläge eingebracht wird und so auf die zu verbindenden Fadenenden appliziert wird. Dies kann zum Beispiel über porös ausgebildete Reibbeläge erfolgen.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung mündet die Zuleitung in wenigstens ein Mittelteil.
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Als Eintrittsort für die Flüssigkeit respektive das Additiv eignet sich besonders das Mittelteil der Reibscheiben. Hier kann in ein oder beide Mittelteile leicht eine oder mehrere Zuleitungen eingebracht werden und das Additiv im Bereich des Mittelteils appliziert werden. Möglich wäre es auch, wenigstens eine Zuleitung in den Ring-, Innen- und/ oder Außenring münden zu lassen, doch wäre durch die drehbare Lagerung der jeweiligen Teile der konstruktive Aufwand höher.
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Bevorzugt ist die Steuereinheit ein Arbeitsstellenrechner.
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Diese Ausgestaltung bietet sich an, da ein Arbeitsstellenrechner ohnehin an jeder Arbeitsstelle vorhanden ist und die einzelnen Fadenhandhabungseinrichtungen steuert. Denkbar wäre es ebenfalls, dass die üblicherweise vorhandene Zentralsteuereinheit der Textilmaschine die Steuereinheit umfassen könnte, doch würde in dieser Ausgestaltung die zu transportierenden Datenmengen zwischen der Zentralsteuereinheit und den Arbeitsstellen unvorteilhafterweise vergrößert. Die Steuereinheit kann dabei über eine Steuerleitung oder kabellos mit dem Dosiermittel verbindbar sein.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Dosiermittel als Ventil ausgestaltet.
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Ein Ventil kann mittels der Steuereinheit derart angesteuert werden, dass die Öffnungszeit des Ventils bedarfsgerecht gewählt wird. Je nachdem, ob die Öffnungszeit des Ventils länger oder kürzer beträgt, wird entweder mehr oder weniger Additiv auf die zu verbindenden Fadenden aufgebracht. Die definierte Einstellung der Öffnungszeit des Ventiles stellt dabei eine einfache und sichere Methode dar, den gewünschten Flüssigkeitsgehalt der Fadenverbindung möglichst exakt einzustellen respektive bei Bedarf flexibel zu ändern.
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In einer alternativen Ausführungsform ist das Dosiermittel als Pumpe ausgestaltet.
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Eine Pumpe kann mittels der Steuereinheit ebenfalls bedarfsgerecht angesteuert werden, so dass stets eine definierte Menge der Flüssigkeit zwischen die Reibscheiben appliziert wird. Auch eine Membran kann unter dem Begriff der Pumpe verstanden werden, welche den Flüssigkeitstransport durch diese dosieren kann.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft daher eine Auflaufspulen herstellende Textilmaschine mit Fadenverbindungsvorrichtungen zum knotenfreien Verbinden zweier Fadenenden.
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Die Auflaufspulen herstellende Textilmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens eine Fadenverbindungsvorrichtung nach einer der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen gebildet ist.
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Damit können die in diesem Zusammenhang beschriebenen Vorteile und Wirkungen erreicht werden. Eine Textilmaschine mit mindestens einer derart ausgestalteten Fadenverbindungsvorrichtung ermöglicht ein Garn herzustellen, welches qualitativ hochwertige Fadenverbindungen aufweist, die in der nachfolgenden Weiterverarbeitung das Laufverhalten positiv beeinflußen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Figuren und Zeichnungen, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den Patentansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
- 1 in Seitenansicht eine Arbeitsstelle einer Spulmaschine mit einer Fadenverbindungsvorrichtung;
- 2 schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Fadenspleißvorrichtung;
- 3 schematische Darstellung des Reibbereichs mit zugeordneter Zuleitung.
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In 1 ist in Vorderansicht schematisch eine insgesamt mit der Bezugszahl 1 gekennzeichnete Auflaufspulen herstellende Textilmaschine, im Ausführungsbeispiel eine Spulmaschine, dargestellt.
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Derartige Spulmaschinen 1 weisen üblicherweise zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen 2 auf, auf denen, wie bekannt und daher nicht näher erläutert, Spinnkopse 9, die beispielsweise auf einer Ringspinnmaschine produziert wurden, zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult werden.
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Nach ihrer Fertigstellung werden diese Kreuzspulen 15 mittels eines selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates, vorzugsweise eines (nicht dargestellten) Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 21 übergeben und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder dergleichen transportiert.
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Solche Spulmaschinen 1 weisen üblicherweise außerdem eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3 auf, in dem, auf Transporttellern 8 in vertikaler Ausrichtung, Spinnkopse 9, beziehungsweise Leerhülsen umlaufen. Von diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 3 sind in 1 lediglich die Kopszuführstrecke 4, die reversierend antreibbare Speicherstrecke 5, eine der zu den Arbeitsstellen 2 führenden Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
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Des Weiteren verfügen solche Spulmaschinen 1 in der Regel über eine (nicht dargestellte) Zentralsteuereinheit, die über einen Maschinenbus sowohl mit den Arbeitsstellenrechnern 29 der einzelnen Arbeitsstellen 2 als auch mit einer Steuereinrichtung des Serviceaggregates verbunden ist.
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Wie vorstehend bereits angedeutet, werden die angelieferten Spinnkopse 9 in den Abspulstellungen AS, die sich jeweils im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Arbeitsstellen 2 befinden, zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult.
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Die einzelnen Arbeitsstellen 2 verfügen zu diesem Zweck, wie bekannt und daher nur angedeutet, über verschiedene Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb dieser Arbeitsstellen gewährleisten. Diese Einrichtungen sind beispielsweise eine um eine erste Schwenkachse 13 begrenzt drehbare Saugdüse 12 zum Handhaben eines Oberfadens 31, ein um eine zweite Schwenkachse 20 drehbares Greiferrohr 25 zum Handhaben eines Unterfadens 32 sowie eine Fadenverbindungseinrichtung 10, in die Ober- und Unterfaden 31, 32 zur Durchführung eines Fadenverbindungsvorgangs eingelegt werden.
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Solche Arbeitsstellen 2 verfügen in der Regel außerdem über weitere, nicht näher dargestellte Einrichtungen, wie einen Fadenspanner, einen Fadenreiniger, eine Paraffiniereinrichtung, eine Fadenschneideinrichtung, einen Fadenzugkraftsensor sowie einen Unterfadensensor.
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Das Wickeln der Kreuzspulen 15 erfolgt auf Spulvorrichtungen 24. Derartige Spulvorrichtungen 24 verfügen unter anderem über einen Spulenrahmen 28, der um eine dritte Schwenkachse 22 beweglich gelagert ist und eine Einrichtung zum drehbaren Haltern einer Kreuzspulenhülse aufweist. Während des Spulprozesses liegt die im Spulenrahmen 28 frei drehbar gelagerte Kreuzspule 15 mit ihrer Oberfläche auf einer Spulenantriebstrommel 14 und wird von dieser über Reibschluss mitgenommen.
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2 zeigt eine Fadenverbindungsvorrichtung 10 mit einem Gehäuse 11 in schematisierter Darstellung, so dass eine der Reibscheiben 16, der Bereich zwischen den Reibscheiben 16 sowie der Bereich oberhalb und unterhalb der Reibscheiben 16 ersichtlich ist.
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Zum Verbinden zweier Fadenenden, das heißt zum Verbinden des Ober- und Unterfadens 31, 32, wird der Oberfaden 31 mittels der Saugdüse 12 und der Unterfaden 32 mittels des Greiferrohrs 25 zwischen den Reibscheiben 16 positioniert. Dazu wird der Faden über Fadenleitmittel 30, um ein ordnungsgemäßes Einlegen der Fadenenden in die Fadenverbindungsvorrichtung 10 zu gewährleisten, sowie über Fadentrennmittel 33, zur späteren Ablängung der Fäden, geführt.
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In einfachster Ausgestaltung der Fadenverbindungsvorrichtung 10 sind nur die Teile der mehrteilig ausgebildeten Reibscheibe 16 axial verschiebbar gelagert, während die andere Reibscheibe 16 fest gelagert ist. Grundsätzlich könnten aber auch beide Reibscheiben 16 axial verschiebbar gelagert sein. Von der mehrteilig ausgebildeten Reibscheibe 16, sind in diesem Ausführungsbeispiel der Mittelteil 17, der Innenring 18 sowie der Außenring 19 individuell axial verschiebbar.
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Nach dem Positionieren des Ober- und Unterfadens 31, 32 zwischen den Reibscheiben 16 wird der Außenring 19 dem Ring 23 der gegenüberliegenden Reibscheibe 16 zugestellt, so dass die Fäden sich unmittelbar zwischen den Reibscheiben 16 befinden. Beide Reibscheiben 16 werden in gegensinniger Drehrichtung angetrieben, um so Ober- und Unterfaden 31, 32 aufzudrehen respektive von ihrer Drehung zu befreien.
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Im Anschluss daran wird der verschiebbare Mittelteil 17 dem Mittelteil 17 der gegenüberliegenden Reibscheibe 16 zugestellt, um Ober- und Unterfaden 31, 32 zu klemmen. Der Außenring 19 wird kurzzeitig außer Kontakt von dem Ring 23 gebracht und währenddessen reißen oder schneiden die Fadentrennmittel 33 den Ober- und Unterfaden 31, 32. Die sich in den Fadentrennmitteln 33 befindlichen Fadenreste werden von der Saugdüse 12 und dem Greiferrohr 25 aufgesaugt und entfernt. Zwischen den Reibscheiben 16 verbleibend, befinden sich die Fadenenden des Ober- und Unterfadens 31, 32, die von ihrer Drehung befreit sind und dadurch jeweils ein pinselförmiges Fadenende bilden, in dem die einzelnen Fasern vorliegen.
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Nach dem Ablängen werden sowohl der Innenring 18 als auch der Außenring 19 axial verschoben und der gegenüberliegenden Reibscheibe 16 mit ihrem Mittelteil 17 und dem Ring 23 zugestellt. Beide Reibscheiben 16 weisen Ausnehmungen 26 auf, in die Führungsmittel 27 eingreifen können. Diese Führungsmittel 27 sorgen dafür, dass nach dem Herausnehmens der Garndrehung und dem Ablängen des Ober- und Unterfadens 31, 32 die nahezu parallele Ausrichtung der Fasern erhalten bleibt und die pinselförmigen Fadenenden zentriert respektive gebündelt werden, so dass die Fasern der Fadenenden durch ein erneutes gegensinniges Verdrehen der Reibscheiben 16 miteinander verdreht werden können.
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Bevor die Reibscheiben 16 wieder in gegensinniger Drehrichtung zum Zusammendrehen der Fadenenden des Ober- und Unterfadens 31, 32 respektive Aufbringen der Drehungen angetrieben werden, wird der Mittelteil 17 so axial verschoben, dass er außer Kontakt mit dem gegenüberliegenden Mittelteil 17 verbracht wird.
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In 3 ist ein Reibscheibenpaar 16 dargestellt, wobei eine Zuleitung 36 in ein Mittelteil 17 einer Reibscheibe 16 mündet.
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Das heißt, der Bereich, in dem die Fadenverbindung erstellt wird, kann über die Zuleitung 36 definiert mit Flüssigkeit 37 beaufschlagt werden. Die Flüssigkeit 37 ist in einem Behälter 38 bevorratet.
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In die Zuleitung 36 ist ein Dosiermittel 39, in diesem Ausführungsbeispiel als Ventil ausgebildet, eingeschaltet, das mit der Steuereinheit 41 verbunden ist und über eine Steuerleitung 40 definiert angesteuert werden kann.
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Durch die Steuereinheit 41 wird das Ventil 39 definiert angesteuert, wobei die Öffnungszeit des Ventils 39 so gewählt ist, daß über die Zuleitung 36 eine exakt vorbestimmte Menge der Flüssigkeit 37 aus dem Behälter 38 zwischen die Reibscheiben appliziert wird. Anschließend werden die Fadenenden miteinader verdreht.
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Die eingebrachte Flüssigkeit 37 wirkt sich, insbesondere bei schwierigen Garnen, äußerst positiv auf die Spleiße aus. Das heißt, durch das Applizieren unterschiedlicher Flüssigkeiten respektive Additive können auch bei schwierigen Garnen Fadenverbindungen hergestellt werden, die ein nahezu garngleiches Aussehen und Festigkeitsverhalten aufweisen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Auflaufspulen herstellende Textilmaschine
- 2
- Arbeitsstellen
- 3
- Spulen- und Hülsentransportsystem
- 4
- Kopszuführstrecke
- 5
- Speicherstrecke
- 6
- Quertransportstrecke
- 7
- Hülsenrückführstrecke
- 8
- Transportteller
- 9
- Spinnkopse
- 10
- Fadenverbindungsvorrichtung
- 11
- Gehäuse
- 12
- Saugdüse
- 13
- Erste Schwenkachse
- 14
- Spulenantriebstrommel
- 15
- Kreuzspulen
- 16
- Reibscheibe
- 17
- Mittelteil
- 18
- Innenring
- 19
- Außenring
- 20
- Zweite Schwenkachse
- 21
- Kreuzspulentransporteinrichtung
- 22
- Dritte Schwenkachse
- 23
- Ring
- 24
- Spulvorrichtung
- 25
- Greiferrohr
- 26
- Ausnehmungen
- 27
- Führungsmittel
- 28
- Spulenrahmen
- 29
- Arbeitsstellenrechner
- 30
- Fadenleitmittel
- 31
- Oberfaden
- 32
- Unterfaden
- 33
- Fadentrennmittel
- 34
- Träger
- 35
- Reibbelag
- 36
- Zuleitung
- 37
- Flüssigkeit
- 38
- Behälter
- 39
- Dosiermittel
- 40
- Steuerleitung
- 41
- Steuereinheit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0140412 A1 [0005, 0006]