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DE102019102302A1 - Kraftfahrzeugschlossanordnung - Google Patents

Kraftfahrzeugschlossanordnung Download PDF

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Publication number
DE102019102302A1
DE102019102302A1 DE102019102302.5A DE102019102302A DE102019102302A1 DE 102019102302 A1 DE102019102302 A1 DE 102019102302A1 DE 102019102302 A DE102019102302 A DE 102019102302A DE 102019102302 A1 DE102019102302 A1 DE 102019102302A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
lock latch
pawl
motor vehicle
switch
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102019102302.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Ludger Graute
Andrii Levakov
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Original Assignee
Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG filed Critical Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Priority to DE102019102302.5A priority Critical patent/DE102019102302A1/de
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Pending legal-status Critical Current

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    • E05B81/12Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators
    • E05B81/20Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators for assisting final closing or for initiating opening
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugschlossanordnung für eine Klappe (2) eines Kraftfahrzeugs (3) mit einem Kraftfahrzeugschloss (4) mit den Schließelementen Schlossfalle (5) und Sperrklinke (6), wobei die Schlossfalle (5) zwischen einer Offenstellung und einer Hauptraststellung schwenkbar ist, wobei die Sperrklinke (6) zwischen einer Sperrstellung, in der sie die Schlossfalle (5) in der Hauptraststellung hält, und einer Aushebestellung, in der sie die Schlossfalle (5) freigibt, schwenkbar ist, wobei die Kraftfahrzeugschlossanordnung (1) einen Zuziehantrieb (9) aufweist, der in einem Zuziehvorgang die Schlossfalle (5) motorisch in Schließrichtung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung verstellt, wobei der Sperrklinke (6) ein Sperrklinkenschalter (13) zugeordnet ist, der beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung in einem Sperr-Schaltvorgang (14) schaltet. Es wird vorgeschlagen, dass der Schlossfalle ein Schlossfallenschalter (15) zugeordnet ist, der aus der Offenstellung heraus beim Erreichen einer Auslösestellung in einem Auslöse-Schaltvorgang (16) schaltet und dass die Anordnung so getroffen ist, dass der Auslöse-Schaltvorgang (16) des Schlossfallenschalters (15) als solcher den Zuziehvorgang auslöst und dass der anschließende Sperr-Schaltvorgang (14) des Sperrklinkenschalters (13) als solcher den Zuziehvorgang beendet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugschlossanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie eine Klappenanordnung mit einer solchen Kraftfahrzeugschlossanordnung gemäß Anspruch 13.
  • Die in Rede stehende Kraftfahrzeugschlossanordnung ist mit einem Kraftfahrzeugschloss sowie mit einem dem Kraftfahrzeugschloss zugeordneten Zuziehantrieb ausgestattet. Das Kraftfahrzeugschloss weist die üblichen Schließelemente Schlossfalle und Sperrklinke auf.
  • Eine wichtige Komfortfunktion bei der in Rede stehenden Kraftfahrzeugschlossanordnung ist die durch den Zuziehantrieb umgesetzte Zuziehfunktion. Für das Schließen der Klappe muss der Fahrzeugbediener die betreffende Klappe lediglich bis zu einer der vollständig geschlossenen Klappenstellung vorgelagerten Klappenstellung verstellen, wobei im Rahmen der Zuziehfunktion die Klappe anschließend gegen den Dichtungs-Gegendruck in die vollständig geschlossene Klappenstellung gezogen wird. Dieses Zuziehen geht auf eine motorische Verstellung der Schlossfalle in deren Hauptraststellung zurück.
  • Der betriebssicheren Durchführung eines obigen Zuziehvorgangs kommt besondere Bedeutung zu, da allein der Zuziehvorgang maßgeblich für den resultierenden, haltenden Eingriff zwischen der in der Hauptraststellung befindlichen Schlossfalle und der Sperrklinke ist.
  • Bei der bekannten Kraftfahrzeugschlossanordnung ( DE 10 2006 052 773 A1 ), von der die Erfindung ausgeht, sind der Sperrklinke zwei Sperrklinkenschalter für die Ansteuerung des Zuziehantriebs vorgesehen. Dadurch, dass die Sperrklinke bei der bekannten Kraftfahrzeugschlossanordnung mit einer unterschiedlichen Einfalltiefe einfällt, lässt sich über die Sperrklinkenschalter ermitteln, ob sich die Schlossfalle in der Vorraststellung oder in der Hauptraststellung befindet. Das derart ermittelte Erreichen der Vorraststellung löst bei der bekannten Kraftfahrzeugschlossanordnung den Zuziehvorgang aus, während das derart ermittelte Erreichen der Hauptraststellung den Zuziehvorgang beendet.
  • Mit der bekannten Kraftfahrzeugschlossanordnung lässt sich eine Ansteuerung des Zuziehantriebs zur Umsetzung des Zuziehvorgangs mit nur zwei Mikroschaltern erreichen, was grundsätzlich einen kostengünstigen Aufbau ermöglicht. Allerdings wird dieser Vorteil dadurch „erkauft“, dass der dem Zuziehvorgang zugeordnete Bewegungsablauf der Schlossfalle durch die konstruktiven Gegebenheiten, insbesondere durch die Winkellage von Hauptraststellung und Vorraststellung der Schlossfalle, fest vorgegeben ist. Freiheiten bei der Auslegung des Zuziehvorgangs bestehen nicht.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Kraftfahrzeugschlossanordnung derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine flexible Auslegung des Zuziehvorgangs bei geringem steuerungstechnischem Aufwand möglich ist.
  • Das obige Problem wird bei einer Kraftfahrzeugschlossanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Zunächst einmal wird davon ausgegangen, dass die Schlossfalle zwischen einer Offenstellung und einer Hauptraststellung schwenkbar ist, wobei die Schlossfalle in der Hauptraststellung in haltendem Eingriff mit einem Schließteil wie einem Schließbolzen, einem Schließbügel oder dergleichen steht. Die Sperrklinke ist zwischen einer Sperrstellung, in der sie die Schlossfalle in der Hauptraststellung hält, und einer Aushebestellung, in der sie die Schlossfalle freigibt, schwenkbar. Wie noch erläutert wird, ist die Schlossfalle vorzugsweise auch in eine Vorraststellung bringbar, in der sie wiederum von der Sperrklinke gehalten wird.
  • Der vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlossanordnung ist ein Zuziehantrieb zugeordnet, der in einem Zuziehvorgang die Schlossfalle motorisch in Schließrichtung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung verstellt. Die über den Zuziehvorgang umgesetzte Zuziehfunktion wurde im einleitenden Teil der Beschreibung bereits angesprochen.
  • Dem Auslösen und dem Beenden des Zuziehvorgangs kommt bei der vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlossanordnung ganz besondere Bedeutung zu. Mit „Auslösen“ ist hier gemeint, dass der Zuziehantrieb zur motorischen Verstellung der Schlossfalle angesteuert wird. Mit „Beenden“ ist hier gemeint, dass die Ansteuerung des Zuziehantriebs gestoppt wird.
  • Der Sperrklinke ist ein Sperrklinkenschalter zugeordnet, der beim Erreichen der der Hauptraststellung der Schlossfalle zugeordneten Sperrstellung der Sperrklinke in einem Sperr-Schaltvorgang schaltet. Vorschlagsgemäß ist erkannt worden, dass sich dieser Sperr-Schaltvorgang besonders gut für das Beenden des Zuziehvorgangs eignet, da mit dem Sperr-Schaltvorgang sichergestellt ist, dass sowohl die Schlossfalle ihre Raststellung erreicht hat als auch die Sperrklinke ihre der Hauptraststellung zugeordnete Sperrstellung erreicht hat. Damit ist insbesondere sichergestellt, dass nach Beenden des Zuziehvorgangs keine sogenannte Scheinschließung vorliegt, bei der sich die Schlossfalle zwar in der Hauptraststellung befindet, die Sperrklinke aber nicht in die der Hauptraststellung zugeordnete Sperrstellung eingefallen ist.
  • Vorschlagsgemäß ist weiter erkannt worden, dass für das Auslösen des Zuziehvorgangs auf die Abfrage eines Sperrklinkenschalters verzichtet werden kann. Folgerichtig ist vorschlagsgemäß der Schlossfalle ein Schlossfallenschalter zugeordnet, der aus der Offenstellung heraus beim Erreichen einer Auslösestellung in einem Auslöse-Schaltvorgang schaltet, wobei der Auslöse-Schaltvorgang den Zuziehvorgang auslöst.
  • Mit der vorschlagsgemäßen Lösung ist nicht nur eine steuerungstechnisch einfache Umsetzung des Zuziehvorgangs gewährleistet. Vielmehr ergibt sich aus der obigen Erläuterung, dass die Auslösestellung der Schlossfalle, deren Erreichen den Zuziehvorgang auslöst, frei und insbesondere unabhängig von der Lage der Vorraststellung der Schlossfalle gewählt werden kann.
  • Im Einzelnen wird vorgeschlagen, dass die Anordnung so getroffen ist, dass der Auslöse-Schaltvorgang des Schlossfallenschalters als solcher den Zuziehvorgang auslöst und dass der anschließende Sperr-Schaltvorgang des Sperrklinkenschalters als solcher den Zuziehvorgang beendet.
  • Dies bedeutet, dass es sich bei dem Auslöse-Schaltvorgang um das maßgebliche, auslösende Ereignis für den Zuziehvorgang handelt, während der Sperr-Schaltvorgang das maßgebliche, beendende Ereignis für den Zuziehvorgang ist. Dem steht nicht entgegen, dass für das Auslösen bzw. Beenden des Zuziehvorgangs Zulässigkeitskriterien definiert sein können, die für das Auslösen bzw. Beenden des Zuziehvorgangs zusätzlich erfüllt sein müssen.
  • Wie oben angesprochen, kann die Auslösestellung der Schlossfalle, deren Erreichen maßgeblich für das Auslösen des Zuziehvorgangs ist, in einem weiten Bereich und unabhängig von der Vorraststellung der Schlossfalle gewählt werden. Damit ist es beispielsweise möglich, die Auslösestellung kundenspezifisch einzustellen. Je nach Kundenwunsch kann der in der Auslösestellung der Schlossfalle verbleibende Spalt zwischen der Klappe und dem Kraftfahrzeug im Übrigen frei gewählt werden. Dieser Vorteil wird erreicht mit lediglich zwei Schaltern, nämlich einem Sperrklinkenschalter und einem Schlossfallenschalter, ohne dass sich das Risiko einer Scheinschließung in der Hauptraststellung der Schlossfalle ergibt.
  • Bei der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 3, die von der Realisierung einer Vorraststellung für die Schlossfalle gemäß Anspruch 2 ausgeht, zeigt sich der oben angesprochene Vorteil der freien Wählbarkeit der Auslösestellung der Schlossfalle besonders deutlich. Die Auslösestellung der Schlossfalle ist hier ausdrücklich unterschiedlich zu der Vorraststellung der Schlossfalle. Dabei ist die Auslösestellung der Schlossfalle von der Offenstellung aus gesehen vorzugsweise diesseits der Vorraststellung gelegen, so dass sich der verbleibende Spalt zwischen der Klappe und dem Kraftfahrzeug im Übrigen bei in der Auslösestellung befindlicher Schlossfalle in einem weiten Bereich vergrößern lässt. Der Begriff „diesseits“ bedeutet hier, dass ausgehend von der Offenstellung die Auslösestellung von der Schlossfalle 5 vor der Vorraststellung erreicht wird.
  • Insbesondere ist es möglich, die Vorraststellung vergleichsweise nahe der Hauptraststellung anzuordnen, ohne die Lage der Auslösestellung, also der Größe des verbleibenden Spalts zwischen der Klappe und dem Kraftfahrzeug im Übrigen, zu verändern. Mit der Nähe der Vorraststellung zu der Hauptraststellung lässt sich eine besonders große strukturelle Stabilität erreichen, wenn sich die Schlossfalle in der Vorraststellung befindet und dort von der Sperrklinke gehalten wird. Beispielhafte Auslegungsvarianten hierfür zeigt Anspruch 4.
  • Die weiter bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 5 und 6 basieren auf der Überlegung, dass der Sperrklinkenschalter beim Erreichen der der Vorraststellung zugeordneten Sperrstellung nicht schaltet, was wiederum auf die Überlegung zurückgeht, dass eine Überprüfung auf das Vorliegen einer Scheinschließung in der Vorraststellung der Schlossfalle nicht unbedingt erforderlich ist. Bei der besonders bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 ist ein Schalten des Sperrklinkenschalters ausschließlich beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung vorgesehen. Einfacher lässt sich das Beenden des Zuziehvorgangs kaum umsetzen.
  • Die weiter bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 7 und 8 betreffen die Ausstattung der Schlossfalle und der Sperrklinke mit entsprechenden Schaltkonturen, was eine kostengünstige und robuste Ausgestaltung der betreffenden Schalter ermöglicht. Entsprechend wird gemäß Anspruch 9 in einer Alternative die Verwendung berührender Taster vorgeschlagen, die sich beispielsweise als kostengünstige Mikroschalter umsetzen lassen.
  • Die vorschlagsgemäße Lösung ermöglicht eine Vielzahl von Auslegungsvarianten für den Schlossfallenschalter bzw. den Sperrklinkenschalter. Dies ist Gegenstand der Ansprüche 10 und 11. Hervorzuheben ist die Ausgestaltung gemäß Anspruch 11, bei der sowohl der Schlossfallenschalter als auch der Sperrklinkenschalter einem identischen Schalterkonzept folgen, bei der nämlich entweder beide Schalter als Schließer oder beide Schalter als Öffner ausgestaltet sind. Die Nutzung von Gleichteilen ist hier mit entsprechenden Kosten- und Logistikvorteilen verbunden.
  • Grundsätzlich können der Sperrklinkenschalter, der Schlossfallenschalter und der Zuziehantrieb fest verdrahtet miteinander sein, ohne dass elektronische Komponenten zwischengeschaltet sind. Dann ist es vorzugsweise so, dass der Sperrklinkenschalter und der Schlossfallenschalter jeweils mit Bezug auf den Antriebsstrom des Zuziehantriebs stromführend sind.
  • Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Kraftfahrzeugschlossanordnung eine Schlosssteuerung gemäß Anspruch 12 aufweist, die neben einer Logikeinheit zur Erfassung der Schaltvorgänge zusätzlich eine Treibereinheit zur Bestromung des Zuziehantriebs aufweist. Damit lässt sich der Zuziehvorgang vorzugsweise softwaremäßig so auslegen, dass sich das jeweils gewünschte Systemverhalten ergibt.
  • Nach einer weiteren Lehre gemäß Anspruch 13, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird eine Klappenanordnung mit einer im montierten Zustand an einer Kraftfahrzeugkarosserie angelenkten Klappe und einer der Klappe zugeordneten, vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlossanordnung beansprucht. Insoweit darf auf alle Ausführungen zu der vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlossanordnung verwiesen werden.
  • Mit der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 14 wird klargestellt, dass sich in der Auslösestellung der verbleibende Spalt zwischen der Klappe und dem Kraftfahrzeug im Übrigen, hier der Kraftfahrzeugkarosserie, in einem weiten Bereich einstellen lässt. Wie oben angesprochen, geht diese Einstellbarkeit auf die einfache Einstellbarkeit der Auslösestellung der Schlossfalle zurück.
  • Die obige Einstellbarkeit der Auslösestellung ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Klappenanordnung einen Klappenantrieb zur motorischen Verstellung der Klappe gemäß Anspruch 15 aufweist. Im Rahmen eines Schließvorgangs übernimmt der Klappenantrieb die Verstellung der Klappe von einer vollständig geöffneten Stellung in eine der vollständig geschlossenen Stellung vorgelagerten Zuziehstellung. Eine Verstellung der Klappe in die Zuziehstellung geht dabei mit einer Verstellung der Schlossfalle in die Auslösestellung einher, wodurch der Zuziehvorgang vorschlagsgemäß ausgelöst wird. In einer solchen Konstellation ist es vorteilhaft, wenn der Zuziehvorgang möglichst frühzeitig, also bei möglichst großem verbleibenden Spalt zwischen der Klappe und dem Kraftfahrzeug im Übrigen, beginnt. Damit kann der Klappenantrieb deutlich vor dem Erreichen der vollständig geschlossenen Stellung der Klappe abgeschaltet werden. Dies ist vorteilhaft, da eine motorische Verstellung der Klappe in den Bereich der vollständig geschlossenen Stellung, je nach Klappenkinematik eine besonders hohe Antriebskraft (verglichen mit dem übrigen Verstellbereich der Klappe) erfordern kann. Hinzu kommt, dass im Bereich der vollständig geschlossenen Stellung der Klappe je nach Auslegung bereits hohe Dichtungsgegenkräfte wirken können, die wiederum eine entsprechend hohe Antriebskraft erfordern. Mit der „Vorverlegung“ der Auslösestellung fallen diese zusätzlichen Anforderungen an den Klappenantrieb weg, so dass der Klappenantrieb entsprechend kostengünstiger ausgelegt werden kann.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
    • 1 den Heckbereich eines Kraftfahrzeugs mit einer vorschlagsgemäßen Klappenanordnung, die eine vorschlagsgemäße Kraftfahrzeugschlossanordnung aufweist,
    • 2 die wesentlichen Komponenten des Kraftfahrzeugschlosses der Kraftfahrzeugschlossanordnung gemäß 1 a) bei in der Offenstellung befindlicher Schlossfalle, b) bei in der Auslösestellung befindlicher Schlossfalle,
    • 3 das Kraftfahrzeugschloss gemäß 2 a) bei in der Vorraststellung befindlicher Schlossfalle, b) bei in der Hauptraststellung befindlicher Schlossfalle und
    • 4 die Schaltvorgänge des Sperrklinkenschalters und des Schlossfallenschalters des Kraftfahrzeugschlosses gemäß 2, 3 über einen Schließvorgang der zugeordneten Klappe.
  • Die vorschlagsgemäße Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 ist einer Klappe 2 eines Kraftfahrzeugs 3 zugeordnet.
  • Der Begriff „Klappe“ ist vorliegend weit zu verstehen. Er umfasst u.a. eine Heckklappe, einen Heckdeckel, eine Fronthaube, eine Seitentür und eine Hecktür. Die Klappe kann beispielsweise nach Art einer Schwenkklappe bzw. Schwenktür oder nach Art einer Schiebeklappe bzw. Schiebetür ausgestaltet sein. Alle Ausführungen zu der in 1 dargestellten, als Heckklappe ausgestalteten Klappe 2 gelten für alle anderen Arten von Klappen entsprechend.
  • Der Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 ist ein Kraftfahrzeugschloss 4 mit den Schließelementen Schlossfalle 5 und Sperrklinke 6 zugeordnet, die in üblicher Weise wechselwirken. Die Schlossfalle 5 ist zwischen einer in 2a gezeigten Offenstellung und einer in 3b gezeigten Hauptraststellung schwenkbar. In der Hauptraststellung und in der noch zu erläuternden Vorraststellung wirkt die Schlossfalle 5 mit einem Schließteil 7 zusammen, das als Schließbolzen, als Schließbügel oder dergleichen ausgestaltet sein kann. Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Kraftfahrzeugschloss 4 der Klappe 2 zugeordnet, während das Schließteil 7 der Kraftfahrzeugkarosserie 8 zugeordnet ist. Dies kann auch umgekehrt vorgesehen sein.
  • Die Sperrklinke 6 ist zwischen einer in 3b gezeigten Sperrstellung, in der sie die Schlossfalle 5 in der Hauptraststellung hält, und einer in 2a gezeigten Aushebestellung, in der sie die Schlossfalle 5 freigibt, schwenkbar.
  • Zur Bereitstellung einer Zuziehfunktion weist die Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 einen Zuziehantrieb 9 auf, der in einem Zuziehvorgang die Schlossfalle 5 motorisch in Schließrichtung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung verstellt. Der Zuziehantrieb 9 kann in das Kraftfahrzeugschloss 4 integriert oder separat von dem Kraftfahrzeugschloss 4 angeordnet und ausgestaltet sein. Der Zuziehvorgang ergibt sich im Einzelnen aus der Sequenz der 2b, 3a, 3b.
  • Der Zuziehantrieb 9 ist hier und vorzugsweise als elektrischer Zuziehantrieb ausgestaltet, der einen elektrischen Antriebsmotor 10 sowie eine dem Antriebsmotor 10 nachgeschaltete Antriebskinematik aufweist. Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Abtrieb der Antriebskinematik ein Mitnehmer 11, der in einer schlitzförmigen Ausnehmung 12 der Schlossfalle 5 läuft.
  • Wie oben angesprochen, kommt dem Auslösen und dem Beenden des Zuziehvorgangs vorliegend besondere Bedeutung zu. Hierfür ist zunächst der Sperrklinke 6 ein Sperrklinkenschalter 13 zugeordnet, der beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung (3b) in einem Sperr-Schaltvorgang 14 schaltet.
  • Wesentlich ist nun, dass der Schlossfalle 5 ein Schlossfallenschalter 15 zugeordnet ist, der aus der Offenstellung (2a) heraus beim Erreichen einer Auslösestellung (2b) in einem Auslöse-Schaltvorgang 16 schaltet. Wesentlich ist weiter, dass die Anordnung so getroffen ist, dass der Auslöse-Schaltvorgang 16 des Schlossfallenschalters 15 als solcher den Zuziehvorgang auslöst und dass der anschließende Sperr-Schaltvorgang 14 des Sperrklinkenschalters 13 als solcher den Zuziehvorgang beendet. Dies bedeutet, dass auf den Auslöse-Schaltvorgang 16 hin der Zuziehantrieb 9, hier der Antriebsmotor 10 des Zuziehantriebs 9, angesteuert wird, so dass der Mitnehmer 11 in mitnehmenden Eingriff mit der Schlossfalle 5, hier mit dem in 2b rechten Ende der schlitzförmigen Ausnehmung 12, kommt und die Schlossfalle 5 in Richtung der Hauptraststellung, in 2b im Uhrzeigersinn, verstellt. Die Ansteuerung des Zuziehantriebs 9, hier des Antriebsmotors 10 des Zuziehantriebs 9, wird auf den anschließenden Sperr-Schaltvorgang 14 hin gestoppt, wodurch der Zuziehvorgang beendet wird.
  • Hier und vorzugsweise ist die Schlossfalle 5 zusätzlich in eine zwischen der Offenstellung (2a) und der Hauptraststellung (3b) gelegene Vorraststellung (3a) schwenkbar, wobei die Sperrklinke 6 in eine der Vorraststellung zugeordnete Sperrstellung (3a), in der sie die Schlossfalle 5 in der Vorraststellung sperrt, schwenkbar ist. Hier und vorzugsweise ist es weiter vorgesehen, dass die der Vorraststellung (3a) zugeordnete Sperrstellung zwischen der Aushebestellung (2a) und der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung (3b) gelegen ist. Die Sperrklinke 6 fällt bei in der Hauptraststellung befindlicher Schlossfalle 5 also tiefer ein als bei in der Vorraststellung befindlicher Schlossfalle 5. Dies ergibt sich aus einer Zusammenschau von 3a mit 3b. Die der Hauptraststellung der Schlossfalle 5 zugeordnete Sperrstellung der Sperrklinke 6 ist bezogen auf die Schwenkachse 6a der Sperrklinke 6 winkelversetzt zu der der Vorraststellung der Schlossfalle 5 zugeordneten Sperrstellung der Sperrklinke 6.
  • Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Hauptraststellung der Schlossfalle 5 eine Hauptraste 17 zugeordnet, während der Vorraststellung der Schlossfalle 5 eine Vorraste 18 zugeordnet ist. Hier und vorzugsweise ergibt sich sowohl in der Hauptraststellung als auch in der Vorraststellung eine selbsthaltende Verrastung zwischen der Sperrklinke 6 und der Schlossfalle 5. Alternativ kann es auch vorgesehen sein, dass in zumindest einer der beiden Stellungen ein selbstöffnender Eingriff zwischen der Schlossfalle 5 und der Sperrklinke 6 vorliegt, so dass für das Halten der Sperrklinke 6 gegebenenfalls eine weitere Sperrklinke vorgesehen sein muss. Für die vorschlagsgemäße Lehre spielt der Eingriff zwischen der Schlossfalle 5 und der Sperrklinke 6 eine untergeordnete Rolle.
  • Der Schlossfalle 5 ist eine nicht dargestellte Federanordnung zugeordnet, die die Schlossfalle 5 in ihre Öffnungsrichtung, in 2a im Gegenuhrzeigersinn, vorspannt. Auch der Sperrklinke 6 ist eine nicht dargestellte Federanordnung zugeordnet, die die Sperrklinke 6 in ihre Einfallrichtung, in 2a im Uhrzeigersinn, vorspannt. Durch die Vorspannung der Sperrklinke 6 kommt es zu einem federgetriebenen Einfallen der Sperrklinke 6 in die Vorraste 18 bzw. in die Hauptraste 17, wenn die Schlossfalle 5 aus der Offenstellung heraus die Vorraststellung bzw. die Hauptraststellung erreicht.
  • Der Darstellung gemäß 2b ist zu entnehmen, dass die dort dargestellte Auslösestellung der Schlossfalle 5 unterschiedlich zu der Vorraststellung der Schlossfalle 5 ist. Dies bedeutet vorliegend, dass die Auslösestellung der Schlossfalle 5 bezogen auf die Schlossfallenachse 5a winkelversetzt zu der Vorraststellung der Schlossfalle 5 angeordnet ist.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist die Auslösestellung der Schlossfalle 5 von der Offenstellung aus gesehen diesseits der Vorraststellung der Schlossfalle 5 gelegen. Auch dies ist der Darstellung gemäß 2b zu entnehmen. Dabei ist es vorzugsweise so, dass der Schwenkwinkel α bezogen auf die Schwenkachse 5a der Schlossfalle 5 zwischen der Auslösestellung (2b) und der Vorraststellung (3a) weniger als 20°, vorzugsweise weniger als 10° und weiter vorzugsweise etwa 2° beträgt. In weiter bevorzugter Ausgestaltung liegt die sperrklinkenseitige Eingriffsstelle 19 entlang der Umfangsfläche der Schlossfalle 5 gesehen um eine Strecke d vor der schlossfallenseitigen Eingriffsstelle 20. Die Strecke d liegt vorzugsweise in einem Bereich zwischen 0,5 mm und 4 mm, vorzugsweise bei etwa 1 mm.
  • Wie weiter oben angesprochen, kann mit der vorschlagsgemäßen Lösung bei beispielsweise unveränderter Auslösestellung der Schlossfalle 5 der Schwenkwinkel β zwischen der Vorraststellung der Schlossfalle 5 und der Hauptraststellung der Schlossfalle 5 verringert werden. Vorzugsweise ist es so, dass der Schwenkwinkel β zwischen der Vorraststellung der Schlossfalle 5 und der Hauptraststellung der Schlossfalle 5 weniger als 30°, vorzugsweise weniger als 15°, weiter vorzugsweise weniger als 12° und weiter vorzugsweise weniger als 8° beträgt. Mit der Verkleinerung des Schwenkwinkels β ist, wie ebenfalls angesprochen, eine Erhöhung der strukturellen Stabilität in der Vorraststellung der Schlossfalle 5 verbunden.
  • Das Schaltverhalten von Schlossfallenschalter 15 und Sperrklinkenschalter 13 während eines Zuziehvorgangs zeigt die Darstellung gemäß 4. In der dortigen Nomenklatur sind die Auslösestellung mit dem Bezugszeichen „A“, die Vorraststellung mit dem Bezugszeichen „VR“, die Hauptraststellung mit dem Bezugszeichen „HR“, die Sperrklinke mit dem Bezugszeichen „SK“ und die Schlossfalle mit dem Bezugszeichen „SF“ angedeutet. Die Schaltzustände der beiden Schalter 13, 15 sind in 4 mit den Bezugszeichen ,,0" und „1“ angedeutet. Das Bezugszeichen „0“ steht für den Fall, dass der betreffende Schalter außer schaltendem Eingriff von der betreffenden Schaltkontur steht. Das Bezugszeichen „1“ steht für den Fall, dass der betreffende Schalter in schaltendem Eingriff mit der entsprechenden Schaltkontur steht.
  • Der Darstellung gemäß 4 lässt sich entnehmen, dass die Anordnung so getroffen ist, dass der Sperrklinkenschalter 13 bei einer Verstellung der Schlossfalle 5 von der Offenstellung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung, nicht jedoch beim Erreichen der der Vorraststellung zugeordneten Sperrstellung, schaltet. Dies ist bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel dadurch realisiert, dass die Einfalltiefe der Sperrklinke 6 in 3a kleiner ist als in 3b.
  • Ganz allgemein ist es vorzugsweise so, dass im Rahmen einer Verstellung der Schlossfalle 5 von der Offenstellung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung der Sperrklinkenschalter 13 ausschließlich beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung schaltet. Dies führt zu einer besonders einfachen Anordnung aus Sperrklinkenschalter 13 und Sperrklinke 6, wie der Zeichnung zu entnehmen ist.
  • Dem Schlossfallenschalter 15 ist eine an der Schlossfalle 5 angeordnete Schlossfallen-Schaltkontur 21 zugeordnet, wobei die Schlossfallen-Schaltkontur 21 im Rahmen des Auslöse-Schaltvorgangs 16 in schaltenden Eingriff mit oder außer schaltendem Eingriff von der Schlossfallen-Schaltkontur 21 kommt. Hier und vorzugsweise ist es so, dass im Rahmen einer Verstellung der Schlossfalle 5 von der Offenstellung in die Auslösestellung der Schlossfallenschalter 15 in schaltendem Eingriff mit der Schlossfallen-Schaltkontur 21 steht. Ein anderes Schaltverhalten lässt sich bedarfsweise ohne Weiteres einstellen.
  • Ähnliches gilt für den Sperrklinkenschalter 13. Entsprechend ist es vorzugsweise vorgesehen, dass dem Sperrklinkenschalter 13 eine an der Sperrklinke 6 angeordnete Sperrklinken-Schaltkontur 22 zugeordnet ist, wobei die Sperrklinken-Schaltkontur 22 im Rahmen des Sperr-Schaltvorgangs 14 in schaltenden Eingriff mit oder außer schaltendem Eingriff von der Sperrklinken-Schaltkontur 22 kommt. Die Sequenz der 2a, 2b, 3a, 3b zeigt, dass im Rahmen der Verstellung der Schlossfalle 5 von der Offenstellung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung der Sperrklinkenschalter 13 bis zum Erreichen der Hauptraststellung in schaltendem Eingriff mit der Sperrklinken-Schaltkontur 22 steht. Beim Erreichen der Hauptraststellung der Schlossfalle 5 wird der schaltende Eingriff, wie in 3b gezeigt, aufgelöst. Hier kann bedarfsweise ein anderes Schaltverhalten eingestellt werden.
  • Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel sind sowohl der Schlossfallenschalter 15 als auch der Sperrklinkenschalter 13 als berührende Taster, hier und vorzugsweise nach Art eines Mikroschalters, ausgestaltet. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass der Schlossfallenschalter 15 und der Sperrklinkenschalter 13 als berührungslose Taster ausgestaltet sind. All dies kann auch nur für einen der beiden Schalter 15, 13 vorgesehen sein.
  • Grundsätzlich kann der Schlossfallenschalter 15 bzw. der Sperrklinkenschalter 13 als Öffner, als Schließer oder als Wechselschalter ausgestaltet sein. Hier und vorzugsweise sind sowohl der Schlossfallenschalter 15 als auch der Sperrklinkenschalter 13 beide als Schließer oder beide als Öffner ausgestaltet, was mit entsprechenden Kosten- und Logistikvorteilen verbunden ist.
  • 1 zeigt, dass die Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 zusätzlich eine Schlosssteuerung 23 aufweist. Die Schlosssteuerung 23 ist mit einer nicht dargestellten Logikeinheit und einer nicht dargestellten Treibereinheit ausgestattet, wobei die Logikeinheit die Schaltvorgänge 14, 16 des Schlossfallenschalters 15 und des Sperrklinkenschalters 13 erfasst und die Treibereinheit zur Bestromung des Zuziehantriebs 9 und eines noch zu erläuternden Klappenantriebs 24 ansteuert. Mit einer derart aufgebauten Schlosssteuerung 23 lässt sich der Zuziehvorgang in zahlreichen Varianten auslegen. Beispielsweise kann der Ansteuerung basierend auf den Schaltvorgängen 14, 16 eine zeitbasierte Ansteuerung überlagert werden.
  • Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird eine Klappenanordnung 25 mit einer im montierten Zustand an einer Kraftfahrzeugkarosserie 8 angelenkten Klappe 2, hier und vorzugsweise einer Heckklappe, und einer der Klappe 2 zugeordneten Kraftfahrzeugschlossanordnung gemäß der erstgenannten Lehre beansprucht. Der Begriff „angelenkt“ ist hier weit auszulegen und umfasst neben der Anlenkung nach Art eines Schwenkscharniers auch die Anlenkung nach Art einer Längsführung. Wie oben erläutert, kann die Klappe 2 entsprechend beispielsweise nach Art einer Schwenkklappe bzw. Schwenktür oder nach Art einer Schiebeklappe bzw. Schiebetür ausgestaltet sein. Hinsichtlich der weiteren Lehre darf auf alle Ausführungen zu der vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 verwiesen werden.
  • Wie im Zusammenhang mit der erstgenannten Lehre angesprochen, lässt sich durch eine entsprechende Auslegung der Auslösestellung der Schlossfalle 5 der in dieser Auslösestellung verbleibende Spalt zwischen der Klappe 2 und der Kraftfahrzeugkarosserie 8 genau einstellen. Mit „Spalt“ ist vorliegend stets der maximale Abstand gemeint, der sich im Bereich des Schließteils 7 zwischen der Klappe 2 und der Kraftfahrzeugkarosserie 8 bildet. Während des Zuziehvorgangs reduziert sich der Spalt zwischen der Klappe 2 und der Kraftfahrzeugkarosserie 8. Hier und vorzugsweise ist es vorgesehen, dass in der Auslösestellung der Schlossfalle 5 der zwischen der Klappe 2 und der Kraftfahrzeugkarosserie 8 verbleibende Spalt in einem Bereich zwischen etwa 5 mm und etwa 30 mm, vorzugsweise bei etwa 7 mm, liegt.
  • Die Darstellung gemäß 1 zeigt weiter, dass die Klappenanordnung 25 einen Klappenantrieb 24 zur motorischen Verstellung der Klappe 2 zwischen einer vollständig geöffneten Stellung und einer der vollständig geschlossenen Stellung vorgelagerten Zuziehstellung aufweist. Bei dem in 1 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der Klappenantrieb 24 zwei Spindelantriebe 26, 27, denen jeweils ein elektrischer Antriebsmotor 28, 29 zugeordnet sind. In einem motorischen Schließvorgang verstellt der Klappenantrieb 24 die Klappe 2, hier und vorzugsweise aus der vollständig geöffneten Stellung heraus, in die Zuziehstellung. Die Anordnung ist nun so getroffen, dass bei dieser Verstellung der Klappe 2 das Schließteil 7 in einen ersten Eingriff mit der Schlossfalle 5 kommt und dadurch die Schlossfalle 5 in die Auslösestellung verstellt. Dadurch wird, wie oben angesprochen, der Zuziehvorgang ausgelöst, wodurch wiederum die Klappe 2 mittels des Zuziehantriebs 9 in ihre vollständig geschlossene Stellung gezogen wird. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die freie Wählbarkeit der Auslösestellung der Schlossfalle 5 für eine solche Klappenanordnung mit Klappenantrieb 24 besonders vorteilhaft ist, da sich der Klappenantrieb 24 je nach Klappenkinematik besonders leistungsarm und damit kostengünstig umsetzen lässt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102006052773 A1 [0005]

Claims (15)

  1. Kraftfahrzeugschlossanordnung für eine Klappe (2) eines Kraftfahrzeugs (3) mit einem Kraftfahrzeugschloss (4) mit den Schließelementen Schlossfalle (5) und Sperrklinke (6), wobei die Schlossfalle (5) zwischen einer Offenstellung und einer Hauptraststellung schwenkbar ist, wobei die Sperrklinke (6) zwischen einer Sperrstellung, in der sie die Schlossfalle (5) in der Hauptraststellung hält, und einer Aushebestellung, in der sie die Schlossfalle (5) freigibt, schwenkbar ist, wobei die Kraftfahrzeugschlossanordnung (1) einen Zuziehantrieb (9) aufweist, der in einem Zuziehvorgang die Schlossfalle (5) motorisch in Schließrichtung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung verstellt, wobei der Sperrklinke (6) ein Sperrklinkenschalter (13) zugeordnet ist, der beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung in einem Sperr-Schaltvorgang (14) schaltet, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlossfalle (5) ein Schlossfallenschalter (15) zugeordnet ist, der aus der Offenstellung heraus beim Erreichen einer Auslösestellung in einem Auslöse-Schaltvorgang (16) schaltet und dass die Anordnung so getroffen ist, dass der Auslöse-Schaltvorgang (16) des Schlossfallenschalters (15) als solcher den Zuziehvorgang auslöst und dass der anschließende Sperr-Schaltvorgang (14) des Sperrklinkenschalters (13) als solcher den Zuziehvorgang beendet.
  2. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlossfalle (5) in eine zwischen der Offenstellung und der Hauptraststellung gelegene Vorraststellung schwenkbar ist, wobei die Sperrklinke (6) in eine der Vorraststellung zugeordnete Sperrstellung, in der sie die Schlossfalle (5) in der Vorraststellung sperrt, schwenkbar ist, vorzugsweise, dass die der Vorraststellung zugeordnete Sperrstellung zwischen der Aushebestellung und der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung gelegen ist.
  3. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösestellung der Schlossfalle (5) unterschiedlich zu der Vorraststellung der Schlossfalle (5) ist, vorzugsweise, dass die Auslösestellung der Schlossfalle (5) von der Offenstellung aus gesehen diesseits der Vorraststellung gelegen ist, vorzugsweise, dass der Schwenkwinkel (α) zwischen der Auslösestellung und der Vorraststellung weniger als 20°, vorzugsweise weniger als 10°, weiter vorzugsweise etwa 2°, beträgt.
  4. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkwinkel (β) zwischen der Vorraststellung und der Hauptraststellung weniger als 30°, vorzugsweise weniger als 15°, weiter vorzugsweise weniger als 12°, weiter vorzugsweise weniger als 8°, beträgt.
  5. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung so getroffen ist, dass der Sperrklinkenschalter (13) bei einer Verstellung der Schlossfalle (5) von der Offenstellung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung, nicht jedoch beim Erreichen der der Vorraststellung zugeordneten Sperrstellung, schaltet.
  6. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen einer Verstellung der Schlossfalle (5) von der Offenstellung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung der Sperrklinkenschalter (13) ausschließlich beim Erreichen der der Hauptraststellung zugeordneten Sperrstellung schaltet.
  7. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schlossfallenschalter (15) eine an der Schlossfalle (5) angeordnete Schlossfallen-Schaltkontur (21) zugeordnet ist und dass die Schlossfallen-Schaltkontur (21) im Rahmen des Auslöse-Schaltvorgangs (16) in schaltenden Eingriff mit oder außer schaltenden Eingriff von der Schlossfallen-Schaltkontur (21) kommt, vorzugsweise, dass im Rahmen einer Verstellung der Schlossfalle (5) von der Offenstellung in die Auslösestellung bis zum Erreichen der Auslösestellung der Schlossfallenschalter (15) in schaltendem Eingriff mit der Schlossfallen-Schaltkontur (21) steht.
  8. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sperrklinkenschalter (13) eine an der Sperrklinke (6) angeordnete Sperrklinken-Schaltkontur (22) zugeordnet ist und dass die Sperrklinken-Schaltkontur (22) im Rahmen des Sperr-Schaltvorgangs (14) in schaltenden Eingriff mit oder außer schaltenden Eingriff von der Sperrklinken-Schaltkontur (22) kommt, vorzugsweise, dass im Rahmen einer Verstellung der Schlossfalle (5) von der Offenstellung in die Hauptraststellung oder eine jenseits der Hauptraststellung gelegene Überhubstellung der Sperrklinkenschalter (13) bis zum Erreichen der Hauptraststellung in schaltendem Eingriff mit der Sperrklinken-Schaltkontur (22) steht.
  9. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlossfallenschalter (15) und/oder der Sperrklinkenschalter (13) als berührender Taster bzw. berührende Taster oder als berührungsloser Taster bzw. berührungslose Taster ausgestaltet ist bzw. sind.
  10. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlossfallenschalter (15) und/oder der Sperrklinkenschalter (13) als Öffner oder als Schließer ausgestaltet ist oder sind.
  11. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der Schlossfallenschalter (15) als auch der Sperrklinkenschalter (13) als Schließer oder als Öffner ausgestaltet sind.
  12. Kraftfahrzeugschlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftfahrzeugschlossanordnung (1) eine Schlosssteuerung (23) aufweist, die eine Logikeinheit und eine Treibereinheit aufweist, und dass die Logikeinheit die Schaltvorgänge des Schlossfallenschalters (15) und des Sperrklinkenschalters (13) erfasst und die Treibereinheit zur Bestromung des Zuziehantriebs (9) und eines ggf. vorhandenen Klappenantriebs (24) ansteuert.
  13. Klappenanordnung mit einer im montierten Zustand an einer Kraftfahrzeugkarosserie (8) angelenkten Klappe (2), insbesondere einer Heckklappe, und einer der Klappe (2) zugeordneten Kraftfahrzeugschlossanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  14. Klappenanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in der Auslösestellung der zwischen der Klappe (2) und der Kraftfahrzeugkarosserie (8) verbleibende Spalt in einem Bereich zwischen etwa 5mm und etwa 30mm, vorzugsweise bei etwa 7mm, liegt.
  15. Klappenanordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappenanordnung (25) einen Klappenantrieb (24) zur motorischen Verstellung der Klappe (2) zwischen einer vollständig geöffneten Stellung und einer der vollständig geschlossenen Stellung vorgelagerten Zuziehstellung aufweist und dass in einem motorischen Schließvorgang der Klappenantrieb (24) die Klappe (2), insbesondere aus der vollständig geöffneten Stellung heraus, in die Zuziehstellung verstellt und dadurch die Schlossfalle (5) in die Auslösestellung verstellt, wodurch der Zuziehvorgang ausgelöst und die Klappe (2) mittels des Zuziehantriebs (9) in ihre vollständig geschlossene Stellung gezogen wird.
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