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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil für ein Rahmenprofil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Anordnung aus einem Rahmenprofil und einem Dichtungsprofil und ein Fenster oder eine Tür mit einem oder mehreren derartigen Rahmenprofilen.
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Die
EP 2 754 842 offenbart ein Dichtungsprofil, das als Mitteldichtung verwendbar ist. Es weist eine erste Wand auf, an der ein Fußteil zur Fixierung an einem Rahmenprofil ausgebildet ist, und eine zweite Wand, die von der ersten Wand beabstandet angeordnet ist und über mehrere Zwischenwände mit der ersten Wand verbunden ist. Dabei ist ferner an der zweiten Wand ein das Abichtungsverhalten optimierender wulstförmiger Dichtvorsprung ausgebildet und die innere zweite Wand ist mit dem wulstförmigen Dichtvorsprung über die Zwischenwände relativ zu der ersten Wand nach Art eines Parallelogrammlenkers verschiebbar gelagert ist.
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Auch die
EP 20 2010 008 921 offenbart ein Dichtungsprofil, das als Mitteldichtung verwendbar ist. Es weist wiederum eine erste Wand auf, an der ein Fußteil zur Fixierung an einem Rahmenprofil ausgebildet ist, und eine zweite Wand, die von der ersten Wand beabstandet angeordnet ist und über mehrere Zwischenwände mit der ersten Wand verbunden ist. Dabei sind an der ersten Wand ein erster Verankerungsfuß und ein zweiter Verankerungsfuß zum Befestigen der Mitteldichtung am Blendrahmen vorgesehen. Die Verankerungsfüße sind in Nuten des Blendrahmens angeordnet und weisen Hinterschneidungen auf, mit denen sie jeweils einen Rand der Nuten hintergreifen, so dass nach Art eines Nut-/Federsystems, bei dem die Nut am Rahmenprofil ausgebildet ist und bei dem der eingerastete Fuß das Federelement bildet, eine robuste Verbindung der Verankerungsfüße mit dem Blendrahmen sichergestellt ist.
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Alternativ ist es auch bekannt, die Mitteldichtungen nicht mittels eines Nut-/Federsystems am Rahmenprofil festzulegen sondern an ihnen Befestigungshaken auszubilden, die zum rastenden Hintergreifen von komplementär ausgebildeten Rasthaken am Rahmenprofil ausgebildet sind.
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Derart wird die Befestigungsschnittstelle zwischen der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil besonders einfach ausgestaltet. Nachteilig ist, dass die Mitteldichtung derart in der Regel weniger fest sitzt, so dass die Dichtigkeit etwas weniger optimal ist als nach der
EP 20 2010 008 921 . Es wurde zwar bereits versucht, diesem Effekt konstruktiv entgegenzuwirken, allerdings brachten diese Versuche keinen ausreichenden Erfolg.
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Die Lösung dieses Problems ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung.
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Diese Aufgabe wird mit einem Dichtungsprofil mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Zudem schafft die Erfindung die Anordnung des Anspruchs 9 und ein Fenster oder eine Tür nach Anspruch 17.
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Nach Anspruch 1 wird folgender Gegenstand geschaffen: Ein Dichtungsprofil für ein Rahmenprofil, insbesondere ein Dichtungsprofil, das als eine Mitteldichtung für ein Rahmenprofil in einem Falzbereich zwischen einem Blendrahmen und einem Flügelrahmen eines Fensters oder einer Tür ausgebildet ist, mit einem Grundkörper mit einer äußeren Wand und mit wenigstens zwei oder mehr sich von der äußeren Wand winklig, insbesondere ganz oder nahezu rechtwinklig von der äußeren Wand erstreckenden Wandstegen, wobei von diesen Wandstegen einer oder mehrere an ihren Enden einen Hakenabschnitt aufweist/aufweisen, wobei wenigstens eines, zwei oder mehr Dichtfederelement(e) an dem Grundkörper der Mitteldichtung ausgebildet oder angeordnet sind.
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Derart wird eine als Dichtungsprofil ausgebildete Mitteldichtung geschaffen, das/die leichter und besser als das bekannte Dichtungsprofil an einem Rahmenprofil befestigbar ist, zumal sie dort nach einem Aufklipsen sicher mit leichter Vorspannung sitzt. Das Mitteldichtungsprofil dient dabei vorzugsweise auch als Anschlagprofil für einen Falzvorsprung an einem parallel anzuordnenden Profil eines Fenster oder einer Tür, um den Falz im geschlossenen Zustand des Fensters oder der Tür abzudichten.
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Diese Erfindung kann auf vielerlei Weise vorteilhaft weitergebildet werden.
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So kann der Grundkörper kann aus einem ersten Kunststoff bestehen und das oder die Dichtelemente aus einem zweiten Kunststoff, wobei der zweite Kunststoff vorzugsweise ein Elastomer ist. Das Elastomer eignet sich sehr gut zur Realisierung des jeweiligen Dichtfederelementes. Der erste Kunststoff kann hingegen auch weniger elastisch ausgestaltet sein.
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Es kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Wandstege zwei äußere Wandstege sowie einen, zwei oder mehrere Mittelstege umfassen. In diesem Fall kann weiter zweckmäßig vorgesehen sein, dass die Mittelstege diejenigen Wandstege sind, die an ihren Enden Hakenabschnitte aufweisen. Dann liegen die äußeren Wandstege vorzugsweise auf dem zugehörigen Profil auf und der eigentliche Halt wird hierzu beabstandet realisiert.
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Es kann weiter bevorzugt vorgesehen sein, dass wenigstens eines, zwei oder mehr der Dichtfederelement(e) an einem oder beiden freien Enden der äußeren Wandstege der Mitteldichtung angeordnet oder ausgebildet sind. Es kann aber auch alternativ oder optional vorgesehen sein, dass wenigstens eines, zwei oder mehrere der Dichtfederelement(e) an dem einen oder einem der Querstege der Mitteldichtung ausgebildet ist/sind.
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Es kann zudem vorgesehen sein, dass wenigstens eines, zwei oder mehrere der Dichtfederelement(e) an die Mitteldichtung anextrudiert ist/sind. Alternativ ist es aber auch denkbar, dass wenigstens eines, zwei oder mehrere der Dichtfederelement(e) an die Mitteldichtung angeklebt und/oder an dieser festgeklemmt ist/sind.
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Die Erfindung schafft auch eine Anordnung aus einem Rahmenprofil und einer Mitteldichtung, wobei das Rahmenprofil zwei oder mehrere korrespondierende Wandstege aufweist, die von dem Rahmenprofil in den Falzraum F vorstehen und die an ihren freien Enden Hakenabschnitte bzw. Rasthaken aufweisen, wobei im aufgesetzten Zustand der Mitteldichtung die korrespondierenden Hakenabschnitte der Mitteldichtung und des Rahmenprofil miteinander verrastet sind, so dass die Mitteldichtung an dem Rahmenprofil verrastet und befestigt ist, wobei ferner wenigstens ein Dichtfederelement oder mehrere Dichtfederelemente zwischen der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil angeordnet ist/sind.
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Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass das eine oder mehrere der Dichtfederelemente zwischen der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil in einen komprimierten Zustand versetzt ist/sind, wenn die Mitteldichtung an dem Rahmenprofil festgerastet ist, um derart einen besonders definierten und abgedichteten Sitz der Mitteldichtung an dem Rahmenprofil sicherzustellen.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass wenigstens eines der Dichtfederelemente zwischen der Mitteldichtung und einem der Raststege des Rahmenprofils liegt. Es kann aber auch optional oder alternativ vorgesehen sein, dass wenigstens eines der Dichtfederelemente zwischen der Mitteldichtung und einer Stelle am Rahmenprofil neben einem der Raststege des Rahmenprofils liegt. Denkbar ist weiter, dass wenigstens eines der Dichtfederelemente zwischen einem äußeren Wandsteg der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil liegt und/oder dass wenigstens eines der Dichtfederelemente zwischen einem Quersteg der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil liegt. Denkbar ist schließlich auch, dass wenigstens eines der Dichtfederelemente unterhalb eines Dichtvorsprunges zwischen der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil liegt.
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Die Erfindung schafft schließlich auch einen Fenster- oder Türrahmen mit wenigstens einer Anordnung nach einem der vorstehenden auf die Anordnung bezogenen Ansprüche. Bevorzugt liegt dann ein Dichtvorsprung der Mitteldichtung mit leichter Vorspannung an einem korrespondierenden Falzvorsprung eines weiteren Rahmenprofils, das parallel zu dem Rahmenprofil mit der Mitteldichtung ausgebildet ist. Das Fenster oder die Tür können auf verschiedenste Weise ausgebildet sein, so in einem Blendrahmen einer Gebäudeöffnung oder dgl. oder aber beispielsweise auch in einer Fassade.
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Das Dichtungsprofil wird durch diese Maßnahmen nicht oder nicht erheblich teurer und die Montage des Dichtungsprofils an einem Rahmenprofil ist weiter einfach und sicher durchführbar. Durch das Federelement, insbesondere eine Elastomerfeder, wird dabei ein fester definierter Sitz der Sicherung sichergestellt, so dass diese mit einer Dichtkraft an einer komplementären Gegendichtfläche an einem gegenüberliegenden Rahmenprofil anliegen kann. Dies resultiert zu einer im Vergleich zum gattungsgemäßen Stand der Technik verbesserten Dichtigkeit an dieser Gegendichtfläche und im Bereich der Befestigungsschnittstelle zwischen der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil.
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Dabei kann der Dichtvorsprung als dünnerer Steg oder als Dichtlippe ausgebildet sein oder aber als wulstförmiger Dichtvorsprung. Als wulstförmiger Dichtvorsprung kann eine Materialverdickung angesehen werden, die an der zweiten Wand angeformt ist und mit einer Anlagefläche eines relativ zum Dichtungsprofil bewegbaren Bauteils zusammenwirkt. Der wulstförmige Dichtvorsprung kann aufgrund der Elastizität des Materials in gewissem Maße komprimierbar sein, ist aber nicht wie eine dünnwandige Dichtlippe nur verschwenkbar.
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Die Erfindung schafft noch eine Verwendung (Anspruch 18) eines Dichtungsprofils nach einem der Ansprüche 1 bis 9 als Mitteldichtung eines Fenster oder einer Tür, insbesondere nach Anspruch 17.
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Nach einer weiteren Erfindung - siehe Anspruch 10 - wird folgender Gegenstand geschaffen: eine Anordnung aus einem Rahmenprofil eines Blendrahmens oder eines Flügelrahmens eines Fensters oder einer Tür und einer Leiste, wobei die Leiste an die Falzseite des Rahmenprofils angesetzt ist und wobei die an das Rahmenprofil an der Falzseite angesetzte und an diesem befestigte Leiste gemeinsam eine hinterschnittene Nut ausbilden, die als Beschlagnut nutzbar ist.
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Derart kann auf besonders kostengünstige Weise an einem Rahmenprofil, beispielsweise ausgebildet als Verbundprofil, eine Beschlagnut ausgebildet werden. Vorteilhafte Optionen dieser Erfindung sind in den Ansprüchen 19 ff. angegeben. Die Beschlagnut kann auch als Weiterbildung der Erfindung der Ansprüche 1 bis 17 genutzt werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese sind nicht einschränkend zu verstehen sondern zeigen lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel. Es sind insoweit im Rahmen der Ansprüche auch andere Ausführungsbeispiele wortsinngemäß oder auf äquivalente Weise realisierbar, die unter den Schutzbereich fallen. Insbesondere ist auch zu beachten, dass auch einzelne Merkmale der nachfolgend erläuterten Ausführungsbeispiele auf andere Ausgestaltungen und Ausführungsbeispiele übertragbar sind und daher zur Formulierung von Ansprüchen herangezogen werden können. Es zeigen:
- 1A einen Schnitt durch zwei aneinander liegende Rahmenprofile für ein Fenster oder eine Tür, wobei das eine Rahmenprofil als Blendrahmenprofil und das andere Rahmenprofil als Flügelrahmenprofil ausgebildet ist und wobei in einen Falzbereich zwischen diesen Rahmenprofilen eine Mitteldichtung eingesetzt ist;
- 1B einen Schnitt durch drei aneinander liegende Rahmenprofile für ein Fenster oder eine Tür, wobei das eine Rahmenprofil als Blendrahmenprofil und die anderen beiden Rahmenprofile als Flügelrahmenprofile ausgebildet sind und wobei jeweils in Falzbereiche zwischen diesen Rahmenprofilen eine Mitteldichtung eingesetzt ist;
- 2A bis 2E Schnittansichten durch verschiedene Dichtungsprofile und einen Randbereich eines Rahmenprofils für ein Fenster oder eine Tür oder dgl.; und
- 3 einen Schnitt durch zwei weitere aneinander liegende Rahmenprofile für ein Fenster oder eine Tür, wobei das eine Rahmenprofil als Blendrahmenprofil und das andere Rahmenprofil als Flügelrahmenprofil ausgebildet ist und wobei in einen Falzbereich zwischen diesen Rahmenprofilen eine Mitteldichtung eingesetzt ist; und
- 4 einen Schnitt durch zwei nochmals weitere aneinander liegende Rahmenprofile für ein Fenster oder eine Tür, wobei das eine Rahmenprofil als Blendrahmenprofil und das andere Rahmenprofil als Flügelrahmenprofil ausgebildet ist und wobei in einen Falzbereich zwischen diesen Rahmenprofilen eine Mitteldichtung eingesetzt ist.
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Eine Rahmenanordnung 1 für ein Fenster oder eine Tür umfasst nach 1A und 1B zumindest ein erstes Rahmenprofil und ein zweites Rahmenprofil, die parallel zueinander ausgerichtet sind. Das erste Rahmenprofil ist als ein Blendrahmenprofil 2 und das zweite Rahmenprofil ist als ein Flügelrahmenprofil 3 ausgebildet.
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Die beiden Rahmenprofile verlaufen parallel zueinander. Sie sind in nicht dargestellter Weise relativ zueinander beweglich, so beispielsweise um eine horizontale Achse verschwenkbar und/oder verdrehbar oder parallel ausstellbar.
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Aus diesen Rahmenprofilen werden an einem Fenster jeweils umfangsgeschlossene Rahmen gebildet, von denen der eine als Flügelrahmen und der andere als Blendrahmen bezeichnet wird. An einer Tür kann der Blendrahmen nicht umfangsgeschlossen oder ebenfalls umfangsgeschlossen ausgebildet sein.
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In den Flügelrahmen 3 ist ein Flächenelement wie eine Glasscheibe G eingesetzt. Dieses kann an dem jeweiligen Flügelrahmenprofil 3 mit Halte- und Dichtmitteln wie einer Glashalteleiste 4 und einer oder mehreren Dichtungen 5, 6 gehalten sein.
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Die Glasscheibe G erstreckt sich in einer Ebene (X-/Z-Ebene), die auch als Hauptebene bezeichnet wird. Die Richtung senkrecht zu dieser Hauptebene wird als X-Richtung definiert. Die Richtung senkrecht zur Blattebene ist bei einer solchen Betrachtung beispielsweise die Z-Richtung.
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Die Glasscheibe G bzw. allgemeiner das Flächenelement trennt im Einbauzustand, in dem das Fenster in eine Wandöffnung eines Gebäudes eingebaut ist, einen ersten Raum I von einem zweiten Raum II, oder einen Raum in einem Gebäude (innen) von der Umgebung (außen)
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Die beiden relativ zueinander beweglichen Rahmenprofile können nach innen hin und/oder außen hin in einem oder mehreren Anschlagbereichen A1 und A2, in denen sie sich einander überlappen, aneinander oder fast aneinander stoßen. Zwischen diesen Anschlagbereich verläuft der Falzbereich F. Dieser kann auch als eine Beschlagkammer genutzt werden.
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Um in dem Falzbereich F eine gute Wärmedämmung und Dichtigkeit zwischen dem Raum I und dem Raum II zu erreichen, ist auch in diesem Bereich ein Anschlagbereich ausgebildet, der Mittelanschlagsbereich AM genannt wird. In diesem Mittelanschlagsbereich AM liegen eine Mitteldichtung 100, die an dem einen Rahmenprofil befestigt ist und ein vom gegenüberliegenden Rahmenprofil in den Falzbereich vorstehender Falzvorsprung 10 aneinander. Dabei kann an dem Falzvorsprung 10 des anderen Rahmenprofils (1) oder desselben Rahmenprofils (3, 4) eine Dichtung 11 angeordnet sein, die einen Spalt zwischen der Mitteldichtung 100 und dem Falzvorsprung 10 bzw. diesen Anlagebereich AM zusätzlich abdichten kann. Die Mitteldichtung 100 kann mit einem Dichtvorsprung/Faltvorsprung 106 an dem Falzvorsprung 10 und/oder der Dichtung 11 anliegen. Nach 3 und 4 liegt die Dichtung 11 der Mitteldichtung 100 jeweils an dem Falzvorsprung 10 an.
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Nach 1 A ist die Mitteldichtung 100 an dem Blendrahmenprofil 2 und der Falzvorsprung 10 an dem Flügelrahmenprofil 3 ausgebildet. Sie erstreckt sich senkrecht zur Bildebene der 1 und 2 und ist als Dichtungsprofil ausgebildet.
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Die Anordnung kann aber insoweit „umgekehrt“ sein, dass die Mitteldichtung 100 an dem Flügelrahmenprofil 3 und der Falzvorsprung 10 an dem Blendrahmenprofil 2 ausgebildet ist, wie dies in 4 dargestellt ist.
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Der Begriff des Blendrahmenprofils ist nicht zu eng zu fassen. Ein gebäudeseitiges Profil, so ein Mittelanschlagsprofil eines Doppelfensters mit zwei Flügeln (siehe 1B) kann ebenfalls ein Blendrahmenprofil 2 im Sinne dieser Schrift ausbilden. An diesem kann dann auch an zwei voneinander abgewandten Seiten jeweils eine der Mitteldichtungen 100 vorgesehen sein um zu jedem Flügel hin den entsprechenden Falzbereich F1, F2 abzudichten.
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Zwischen der Mitteldichtung 100 und dem zugehörigen Rahmenprofil, an dem es befestigt ist, ist eine Befestigungsschnittstelle ausgebildet. Diese weist erste Befestigungsmittel an der Mitteldichtung auf und korrespondierende zweite Befestigungsmittel an dem Rahmenprofil, an dem sie befestigt ist.
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In den beiden in 1 dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Rahmenprofile 2, 3 jeweils als Verbundprofile ausgestaltet, die eine erste und eine zweite Materialschale, beispielsweise Metallschale 7, 8, und eine dazwischenliegende Dämmzone aus Isolierprofilen 9 aus Kunststoff aufweisen. Dabei sind die zweiten Befestigungsmittel des Rahmenprofils an dem oder an einem der Isolierprofile 9 ausgebildet, welches die zwei Metallschalen 7, 8 miteinander verbindet. Dies ist eine bevorzugte aber keine zwingende Ausgestaltung. Die zweiten Befestigungsmittel können im Falzbereich an ihrem Rahmenprofil weitgehend beliebig verteilt sein. So könnten sie auch ergänzend oder alternativ ganz oder teilweise an einem oder beiden Metallschalen/-profilen 7, 8 ausgebildet sein oder auch an auch ganz oder teilweise an einer oder beiden Metallschalen 7, 8 ausgebildet sein. Eine oder mehrere der Metallschalen könnten auch aus einem anderen Material wie Holz bestehen.
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Das Rahmenprofil zum Festlegen der Mitteldichtung 100 (und auch das andere Rahmenprofil am Falz) kann/können auch einen anderen Aufbau als den dargestellten Aufbau aufweisen, beispielweise kann es nur aus Metall oder Kunststoff bestehen. Es könnte auch aus einer einzigen Metallschale und einer einzigen Kunststoffschale zusammengesetzt sein. Wesentlich ist, dass im Falzbereich genügend Raum vorhanden ist, um dort die zweiten Befestigungsmittel zu verteilen.
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In einem Eckbereich des Flügelrahmens oder des Blendrahmens kann das die Mitteldichtung 100 bildende Dichtungsprofil mit kleinem Radius umgebogen sein oder auf Gehrung geschnitten sein oder überlappend geschnitten sein.
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Bevor die ersten und zweiten Befestigungsmittel näher erläutert werden, sei ein bevorzugter Aufbau des Mitteldichtungsprofils 100 beschrieben.
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Das Dichtungsprofil bzw. die Mitteldichtung 100 der 1A und 1B ist separat in 2d) dargestellt.
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Die Mitteldichtung 100 weist einen Grundkörper 100a auf. Dieser Grundkörper 100a kann aus einem (ersten) Kunststoff bestehen, der kein Elastomer sein muss. Der Grundkörper 100a weist eine äußere Wand 101 auf. Sie erstreckt sich hier im Wesentlichen von innen nach außen in Y-Richtung. Diese äußere Wand 101 ist im montierten Zustand zum gegenüberliegenden Rahmenprofil hin orientiert. Der Grundkörper 100a kann in einem Extrudiervorgang hergestellt worden sein (siehe auch 2A bis 2E). Er ist vorzugsweise leistenförmig.
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Von der äußeren Wand 101 des Grundkörpers 100a erstrecken sich winklig, insbesondere ganz oder nahezu rechtwinklig zu dieser Wand orientierte Wandstege 102, 103, 104, 105. Diese sind im eingebauten Zustand zu dem Rahmenprofil hin orientiert, an dem die Mitteldichtung 100 befestigt ist.
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Dabei sind zwei äußere Wandstege 102, 103 vorgesehen. Damit wird die im Falz im geöffneten Zustand sichtbare Außenkontur der Mitteldichtung 100 von der äußeren Wand 101 und den zwei dazu winkligen äußeren Wandstegen 102, 103 gebildet. Es entsteht damit im geöffneten Zustand des Fensters oder der Tür der Eindruck eines trapezförmigen Dichtgebildes.
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Von der Äußeren Dichtlippe steht vorzugsweise ein Dichtvorsprung 106 vor. Dieser kann wulstartig oder stegartig ausgebildet sein. Er dient vorzugsweise als Anlageelement zur Anlage an dem Falzvorsprung 10 des gegenüberliegenden Rahmenprofils 3.
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Insoweit gleichen sich die Mitteldichtungen der 2A, B, C, D und E.
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Zwischen den beiden äußeren Wandstegen 102, 103, sind nach 1A und 1B sowie 2d) zwei Mittelstege 104, 105 sichtbar.
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Diese Mittelstege 104, 105 sind als Mitteldichtungs-Raststege ausgebildet. Sie weisen an ihren freien Enden - also an den von der ersten Wand 101 abgewandten Enden - Hakenabschnitte 110, 111 auf. Die Hakenabschnitte 110, 11 werden auch synonym als Rasthaken bezeichnet.
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Die Hakenabschnitte 110, 111 an den freien Enden der Mitteldichtungs-Raststege können nach der dargestellten bevorzugten Ausgestaltung in entgegengesetzte Richtungen zeigen.
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Die Mittelstege 104, 105, die als Mitteldichtungs-Raststege ausgebildet sind, sind -wiederum ausgebildet in gerade verlaufender Form oder in sich gestufter Form - bei sämtlichen dargestellten Varianten der Mitteldichtungen der 2A, B, C, D und E vorgesehen.
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Die Mittelstege bzw. hier Mitteldichtungs-Raststege 104, 105 können zwischen der Wand 101 und ihren freien Enden über eine oder mehrere Querstege107 miteinander und/oder mit den Außenstegen 102, 103 verbunden sein. Derart können auch eine oder mehrere Hohlkammern H1, H2, H3, ... in der Mitteldichtung 100 ausgebildet werden (siehe 2C, 2D, 2E). Der oder die Querstege 107 können auch an einem der Außenstege 102, 103 oder einem der Mittelstege 104, 405 ansetzen und sich nicht bis zu einer weiteren Wand bzw. zu einem weiteren Steg erstrecken. Derart werden hohlkammerartige Bereiche geschaffen, die aber nicht umfangsgeschlossen ausgebildet sind.
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An dem zugehörigen Rahmenprofil - in 1A an dem Blendrahmenprofil 2 - sind zwei oder mehrere korrespondierende Raststege 201, 202, 203 und/oder 204 vorgesehen, die von dem Rahmenprofil in den Falzraum F vorstehen. Diese Raststege 201, 202, 203 und/oder 204 können - müssen aber nicht - in ihrem Zusammenspiel auch eine oder mehrere Nuten ausbilden. Sie weisen an ihren freien Enden im Falzraum F Hakenabschnitte bzw. Rasthaken 210, 211 auf.
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Dabei ist die Ausgestaltung derart, dass bei einem Aufsetzen der Mitteldichtung 100 auf das Rahmenprofil, an dem es befestigt werden soll (hier „2“) die korrespondierenden Hakenabschnitte 110, 210 bzw. 111, 211 an der Mitteldichtung 100 und an dem Rahmenprofil miteinander verrasten. Derart ist die Mitteldichtung 100 an dem Rahmenprofil an dem sie befestigt sein soll, sicher verrastet und befestigt.
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Um diese Art der Befestigung zu optimieren, ist vorgesehen, dass wenigstens ein Dichtfederelement 120 zwischen der Mitteldichtung 100 bzw. dessen Grundkörper und dem Rahmenprofil angeordnet ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass zwei oder mehr Dichtfederelemente 120, 121 zwischen der Mitteldichtung 100 und dem Rahmenprofil angeordnet und verteilt sind.
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Derart wird zunächst zumindest an einer Stelle die Spaltzone zwischen der Mitteldichtung und dem Rahmenprofil 2 weiter abgedichtet. Die Dichtfederelement 120 kann nach einer bevorzugten Ausgestaltung an der Mitteldichtung 100 bzw. dessen Grundkörper ausgebildet sein. So kann vorgesehen sein, dass die Dichtfederelement 120 als Elastomerfeder 100 ausgebildet ist, die an der Mitteldichtung 100, die im Übrigen aus einem nichtelastomeren Kunststoff bestehen kann, festgelegt ist. Dieses Festlegen kann durch Koextrusion erfolgt sein, bei dem beispielsweise in einem Zweikomponenten-Extrusionsverfahren die Dichtfederelement(e) 120 an der Mitteldichtung 100 bei deren Herstellung mit ausgebildet wird, wobei die Mitteldichtung 100 an sich und die daran ausgebildete Dichtfederelement 120 aus verschiedenen Kunststoffen bestehen können. Das oder die Dichtfederelemente 120 könnten auch durch einen elastischen Klebstoff realisiert werden, der schnurartig an der Mitteldichtung bzw. dem Grundkörper entlang gezogen worden ist.
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Alternativ kann das Dichtfederelement 120 als Dichtprofil oder Dichtschnur ausgebildet sein, die in einer Nut der Mitteldichtung verrastet ist. Denkbar ist auch, dass die Dichtfederelement 120 als Dichtprofil oder Dichtschnur ausgebildet sein, die an die Mitteldichtung angeklebt worden ist. Das Dichtfederelement kann auch an den Grundkörper in einem Postextrusionsverfahren angebracht sein oder an ihn angeschäumt sein. Es soll ein federndes Werkstoffverhalten aufweisen.
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Dabei ist die Auslegung derart, dass das Dichtfederelement 120 infolge des Verrastens der Mitteldichtung 100 an dem Rahmenprofil 2 komprimiert worden ist, so dass im Bereich eines oder beider der Raststege eine Kraft auf die Rastverbindung wirkt, welche die Mitteldichtung 100 von dem Rahmenprofil 2 wegdrückt, was die korrespondierenden Hakenabschnitte gegeneinander presst. Hierdurch wird der Sitz der Mitteldichtung 100 am Rahmenprofil 2 in einfacher Weise verbessert. Dazu ist es wiederum vorteilhaft, wenn parallel zur Haupterstreckungsrichtung des Flächenelementes G der Federweg des Dichtfederelementes relativ gering ist. Bewährt haben sich insoweit Federwege kleiner 2mm, vorzugsweise kleiner 1,5 mm, weiter bevorzugt kleiner 1,0 mm und besonders bevorzugt kleiner 0,5 mm.
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Ist nur ein einziges Dichtfederelement 120 vorgesehen, liegt dieses vorzugsweise im Bereich der oder nahe zu der Rastverbindung, so beispielsweise zwischen korrespondierenden Wandstegen, welche am nächsten zu dem Dichtvorsprung/Falzvorsprung 106 liegt. Denn derart kann erreicht werden, dass sich der Dichtvorsprung in eine maximal vom Rahmenprofil 2 beabstandete Position gedrückt wird, was die Dichtwirkung am Anlagebereich des Dichtvorsprunges an der korrespondierenden Dichtfläche am weiteren Rahmenprofil auf einfache Weise verbessert.
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Dabei kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das eine oder eines der Dichtfederelemente 120 unterhalb eines der äußeren Wandstege 102, 103 an dessen zum Rahmenprofil gewandten Ende liegt. Es ist aber auch denkbar, dass das eine oder eines der Dichtfederelemente 120 zwischen einem Quersteg der Mitteldichtung 102 oder einem Mittelsteg der Mitteldichtung 100 und einem der Wandstege des Blendrahmens 2 derart liegt, dass sie im montierten Zustand auf das freie Ende von einem der Wandstege mit Hakenabschnitt des Rahmenprofils drückt. Derart wird besonders vorsteilhaft direkt im Bereich dieses Wandsteges bzw. Raststeges die Federkraft zwischen der Mitteldichtung 100 und dem Rahmenprofil - hier dem Blendrahmenprofil 2 - wirksam.
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Die als Raststege ausgebildeten Mittelstege 104, 105 - ausgebildet in gerade verlaufender Form oder in sich gestufter Form - sind wiederum bei sämtlichen dargestellten Varianten der Mitteldichtungen der 2a, b, c, d und e vorgesehen.
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Wie bereits ausgeführt, liegt nach 3 und 4 liegt die Dichtung 11 der Mitteldichtung 100 jeweils an dem Falzvorsprung 10 an.
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Davon unabhängig offenbart die 4 weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten. So ist das als Mitteldichtung ausgebildete Dichtungsprofil 100 nach 4 nicht am Blendrahmenprofil 2 sondern am Flügelrahmenprofil 3 angeordnet. Der Falzvorsprung 10 ist dann am Blendrahmenprofil 2 ausgebildet. Insoweit handelt es sich um eine Art Umkehr zu den Lösungen der 1 und 3. Das Dichtungsprofil ist wiederum als Mitteldichtung 100 ausgebildet.
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Zudem offenbart 4 eine anderes vorteilhaftes Merkmal, das auch separat für sich als eine Erfindung betrachtet werden kann.
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Nach diesem Merkmal bilden das Rahmenprofil - hier das Flügelrahmenprofil 3 - und eine an das Rahmenprofil angesetzte und an diesem befestigte Leiste gemeinsam eine Nut 300, insbesondere eine hinterschnittene Nut aus. Diese Nut kann als Beschlagnut genutzt werden. Dann können einer oder mehrere Beschläge in ihr angeordnet und gehalten werden (hier nicht dargestellt).
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Die Leiste kann und ist nach 4 als leistenförmiger Grundkörper 100a ausgebildet. Der Grundkörper 100a kann dabei den Grundkörper 100a einer Mitteldichtung 100 (z.B. nach Art der 2 plus weiterem Steg) bilden. Dabei können an dem Grundkörper 100a eines oder mehrere der Dichtfederelement(e) 120 angeordnet sein. Dies ist vorteilhaft aber für diese weitere Erfindung nicht zwingend.
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Die Beschlagnut 300 wird nach 4 insgesamt aus einer der Metallschalen - hier der Metallschale 7 - (wenn vorhanden:) einem zum Falz gewandten Isolierprofil 9, an dem der Grundkörper 100a festgelegt ist, und zwei zueinander gewandten Stegen 301, 302 an der Metallschale 7 und dem Grundkörper 100a gebildet. Diese Stege 301, 302 können bevorzugt senkrecht zur Haupterstreckungsebene des Flächenelementes G im Falzbereich verlaufen.
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Insgesamt ist es sehr vorteilhaft, dass derart eine nachträglich an einem Rahmenprofil - insbesondere einem Flügelrahmenprofil 3, das auch als Verbundprofil ausgebildet sein kann, - auf dessen Falzseite montierbare Leiste (Grundkörper 100a und/oder Mitteldichtung 100) auch zum Ausbilden einer Beschlagnut genutzt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rahmen
- 2
- Blendrahmenprofil
- 3
- Flügelrahmenprofil
- 4
- Glashalteleiste
- 5, 6
- Dichtungen
- 7, 8
- Metallschale
- 9
- Isolierprofilen
- 10
- Falzvorsprung
- 11
- Dichtung
- 100
- Mitteldichtung
- 100a
- Grundkörper
- 101
- äußere Wand
- 102, 103
- äußere Wandstege
- 106
- Dichtvorsprung
- 107
- Quersteg
- 104, 105
- Mittelstege
- 110, 111
- Hakenabschnitte
- 201, 202, 203, 204
- Raststege
- 210, 211
- Hakenabschnitte
- 300
- Beschlagnut
- 301, 302
- Stege
- A1, A2
- Anschlagbereiche
- A3
- Mittelanschlagsbereich
- F, F1, F2
- Falzbereich
- G
- Glasscheibe
- H1, H2, H3, ...
- Hohlkammern
- I
- Raum
- II
- Raum
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2754842 [0002]
- EP 202010008921 [0003, 0005]