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Die Erfindung betrifft eine Notfall-Meldevorrichtung in einem Kraftfahrzeug zur manuellen und/oder automatischen Meldung eines Notfalls an eine Meldezentrale gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Eine Notfall-Meldevorrichtung muss ab dem 31.3.2018 verpflichtend in alle Neufahrzeuge eingebaut werden. Sie soll dazu dienen, um automatisch oder auch mittels einer einfachen Betätigungseinrichtung im Fahrzeug-Innenraum einen Notruf an eine Rettungs- bzw. Meldezentrale absetzen zu können, wenn eine Notsituation entstanden ist.
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Eine solche Notsituation kann beispielsweise ein Verkehrsunfall oder ein kritischer Gesundheitszustand für einen Fahrzeuginsassen darstellen.
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Zentraler Bestandteil einer solchen Notfall-Meldevorrichtung sind neben notwendigen elektrischen Speicher- und Recheneinheiten zur Abarbeitung einer „Notfallstrategie“ sowie GPS-Einrichtungen zur Lokalisierung des Kraftfahrzeugs, wenigstens ein Mikrofon sowie wenigstens ein Lautsprecher, wodurch ein freies Sprechen und Hören des oder der Fahrzeuginsassen im Notfall ermöglicht wird.
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Aus der
WO 2016/155895 A1 ist eine Notfall-Meldevorrichtung mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt geworden.
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Zur Erzielung von guten akustischen Eigenschaften schlägt dieses Dokument vor, das Mikrofon mit einer Nierencharakteristik, also mit einem ersten Bereich höherer oder höchster und einem zweiten Bereich niedrigerer oder niedrigster Eingangsempfindlichkeit auszubilden. Der Lautsprecher hingegen ist getrennt vom Mikrofon in einer solchen Ebene angeordnet, die dem zweiten, weniger empfindlichen Bereich des Mikrofons zugewandt ist.
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Die
DE 10 2009 039 889 A1 beschreibt eine Spracherfassungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug. Damit die Spracherfassungseinrichtung eine hohe Sprachsignalqualität zur Sprachsteuerung einer in einer Mittelkonsole befindlichen Multifunktionsanzeige- und Bedieneinrichtung liefern kann, wird eine aus mehreren Mikrofonen bestehende Mikrofonanordnung vorgeschlagen, die in oder an der Multifunktionsanzeige- und Bedieneinrichtung angeordnet ist. Ferner ist eine Auswerteeinheit zur Aufbereitung von Sprachsignalen vorhanden, die eine richtungsselektive Auswertung von Mikrofonsignalen der Mikrofone vornehmen kann.
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Schließlich ist der
DE 10 2005 058 826 A1 ein Lautsprechersystem zu entnehmen, durch welches mit wenig Bauraumbedarf eine gerichtete Signalübertragung auf den Fahrzeugführer oder einen anderen Insassen möglich ist. Hierdurch sollen Störeinflüsse, insbesondere für den Fahrzeugführer durch andere akustische Signale im Kraftfahrzeug vermindert werden. Konkret werden mindestens zwei Folienlautsprecher vorgeschlagen, die eine auf eine Person gerichtete Signalbündelung ermöglichen und in Kopfnähe der Person, beispielsweise in einer Kopfstütze angeordnet sind.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Notfall-Meldevorrichtung in einem Kraftfahrzeug bereitzustellen, mit der auf einfache Weise gute akustische Eigenschaften erzielbar sind und gültige Richtlinien erfüllt werden können.
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Vorliegende Aufgabe wird mit einer Notfall-Meldevorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausbildungen bzw. Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung geht dabei aus von einer Notfall-Meldevorrichtung in einem Kraftfahrzeug zur manuellen und/oder automatischen Meldung eines Notfalls an eine Meldezentrale. Zur Kommunikation mit der Meldezentrale ist eine aus wenigstens einem Mikrofon und wenigstens einem Lautsprecher bestehende Freihand-Kommunikationseinrichtung nutzbar. Das Mikrofon ist in einer ersten, senkrecht zu einer Längsrichtung des Kraftfahrzeugs verlaufenden, vertikalen Ebene angeordnet und der Lautsprecher getrennt vom Mikrofon in einer zweiten, senkrecht zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs verlaufenden, vertikalen Ebene. Ferner sind das Mikrofon und der Lautsprecher zusätzlich in einem, eine vertikale Längsmittenebene enthaltenen, mittleren Bereich des Kraftfahrzeugs angeordnet.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass sich die erste Ebene, in einer gewöhnlichen Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen, hinter der zweiten Ebene befindet und die zweite Ebene, entgegen der Fahrtrichtung gesehen, in einem Bereich vom Kopf eines Fahrzeugführers angeordnet ist.
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Hierdurch kann mit einfachen Mitteln und kostengünstig eine Notfall-Meldevorrichtung bereitgestellt werden, welche gute akustische Eigenschaften besitzt und gängigen Richtlinien gerecht wird. Insbesondere kann durch diese Lösung neben dem Fahrzeugführer und dem Beifahrer auch ein hinter einem Fahrzeugführer sitzender Insasse (Fondpassagier) ausreichend beschallt werden, ohne dass der Schalldruckpegel des Lautsprechers so hoch gewählt werden muss, dass sich dies nachteilig auf die akustischen Eigenschaften der Notfall-Meldevorrichtung auswirkt.
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Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die zweite Ebene, in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen, im Bereich einer A-Säule (falls vorhanden) angeordnet ist. Der Bereich einer A-Säule umfasst dabei auch einen bestimmten Abstand zu beiden Seiten der A-Säule, der nach den Erfahrungen der Anmelderin jeweils durchaus mehrere Zentimeter betragen kann.
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Durch diese Positionierung kann ein ausreichend naher Abstand sowohl zum Fahrzeugführer als auch zum Fondpassagier gewährleistet werden.
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Mit anderen Worten wird dadurch die besagte, zweite Ebene im Fall einer in der Größe durchschnittlichen Person und einer von dieser gewählten, gewöhnlichen Sitzposition in etwa innerhalb eines solchen Bereiches liegen, der -entgegen der Fahrtrichtung gesehen- in etwa bei der Stirn des Fahrzeugführers beginnt und sich bis hinter den Fahrzeugführer, zwischen diesem und den Fondpassagier erstreckt.
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Besonders bevorzugt ist die besagte, zweite Ebene -entgegen der Fahrtrichtung gesehen- im hinteren Bereich der A-Säule angeordnet. Dies führt dazu, dass bereits bei geringem Schalldruck sowohl eine ausreichende Beschallung des Fahrzeugführers und Beifahrers als auch des Fondpassagiers gewährleistet ist.
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Um eine kostengünstige Realisierung der Positionierung mit wenig Verkabelungsaufwand zu erreichen, wird vorgeschlagen, den Lautsprecher in einem Beleuchtungsmodul zu integrieren, welches an einem Dachhimmel des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Grundsätzlich ist der Dachhimmel für den Lautsprecher auch als crashsicherer Bereich bei Fahrzeugen mit geringem Deformierungspotential einzuschätzen.
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Bei Fahrzeugen, die eine Trennwand hinter den Vordersitzen aufweisen, was beispielsweise bei Nutzfahrzeugen oder Sportwagen der Fall sein kann, ist es zweckmäßig, den Lautsprecher an einer solchen Trennwand anzuordnen. So kann der Aufwand für eine geeignete Positionierung des Lautsprechers ebenfalls geringgehalten werden.
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Eine andere, sehr vorteilhafte Ausbildung des Erfindungsgedankens schlägt vor, dass das Mikrofon eine auf den Fahrzeugführer und einen Beifahrer ausgerichtete Richtcharakteristik aufweist. Zusätzlich sind das Mikrofon und der Lautsprecher innerhalb des mittleren Bereichs auf der vertikalen Längsmittenebene des Kraftfahrzeugs angeordnet.
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Auf diese Weise kann die Gefahr einer unerwünscht starken Beschallung des Mikrofons durch den Lautsprecher im sogenannten Doubletalk-Betrieb noch wirksamer vermieden werden. Unter Doubletalk-Betrieb wird ein solcher Betrieb verstanden, bei dem die Sprache eines Gesprächspartners der Meldezentrale über den Lautsprecher hörbar ist und das Mikrofon sowohl durch die Sprache des Gesprächspartners als auch durch die Sprache des oder der Insassen beschallt wird. Aber auch im Singletalk-Betrieb ist der Rechenaufwand für das in der Signalverarbeitung nachgeschaltete EchoCancelation-Filter einfacher gestaltbar, da mit weniger Feedback vom Lautsprecher in das Mikrofon zu rechnen ist.
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Es ist auch denkbar und durchaus vorteilhaft, wenn das Mikrofon eine Nierencharakteristik aufweist, wobei zwei Lautsprecher vorhanden sind, welche als Dipol verschaltet sind. Dies erfolgt derart, dass ein Schalldruckpegel der Lautsprecher in Richtung des Mikrofons sehr gering oder minimal ist. Hierdurch lässt sich ebenfalls eine unerwünscht starke Beschallung des Mikrofons durch den Lautsprecher im sogenannten Doubletalking-Betrieb noch wirksamer vermeiden.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dadurch werden auch noch weitere Vorteile der Erfindung deutlich. Gleiche Bezugszeichen, auch in unterschiedlichen Figuren, beziehen sich auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile. Dabei werden entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht, auch wenn eine wiederholte Beschreibung oder Bezugnahme darauf nicht erfolgt. Die Figuren sind nicht oder zumindest nicht immer maßstabsgetreu. In manchen Figuren können Proportionen oder Abstände übertrieben dargestellt sein, um Merkmale eines Ausführungsbeispiels deutlicher hervorheben zu können.
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Figurenliste
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- 1 eine seitliche Darstellung eines Kraftfahrzeugs in einer Ausführungsform der Erfindung,
- 2 eine Darstellung von oben gemäß Ansicht II aus 1,
- 3 eine stark vereinfachte Darstellung der Anordnung von Lautsprecher und Mikrofon vergleichbar mit Ansicht II aus 1, in einer ersten Ausführungsform,
- 4 eine stark vereinfachte Darstellung der Anordnung von Lautsprecher und Mikrofon vergleichbar mit Ansicht II aus 1, in einer zweiten Ausführungsform und
- 5 ein weiteres Kraftfahrzeug mit einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
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Zunächst wird auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen.
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In diesen Figuren ist ein Kraftfahrzeug K ersichtlich, wobei mit 1 eine Windschutzscheibe, mit 2 ein Innenspiegel, mit 3 ein Mikrofon und mit 4 ein Dachhimmel beziffert sind. In dem Kraftfahrzeug K haben ein Fahrzeugführer P1 und ein Beifahrer P2 auf Vordersitzen 7 sowie ein Fondpassagier P3 auf einer Rückbank 8 direkt hinter dem Fahrzeugführer P1 Platz genommen. Sowohl der Fahrzeugführer P1, der Beifahrer P2 als auch der Fondpassagier P3 haben eine gewöhnliche Sitzposition eingenommen, das heißt sie berühren zumindest annähernd mit ihren Rücken eine Sitzlehne 7a bzw. eine Rückenlehne 8a. Sie sind von durchschnittlicher Größe.
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Das Kraftfahrzeug K ist mit einer Notfall-Meldevorrichtung ausgestattet, welche manuell oder automatisch im Falle eines Notfalls betätigbar ist.
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Von der Notfall-Meldevorrichtung sind nur die für das Verständnis der Erfindung wesentlichen Teile, nämlich das Mikrofon 3 und ein Lautsprecher 6 dargestellt.
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Das Mikrofon 3 und der Lautsprecher 6 sollen im Fall eines Notfalls ein freies Sprechen und Hören eines Fahrzeuginsassen, beispielsweise des Fahrzeugführers P1 ermöglichen.
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Das Mikrofon 3 ist am Innenspiegel 2 montiert. Abweichend davon, ist eine Montage des Mikrofons auch im Bereich des Dachhimmels 4, vorzugsweise im Bereich des Übergangs zwischen Windschutzscheibe 1 und Dachhimmel 4, denkbar. Dort kann es beispielsweise auch in einem Beleuchtungsmodul (nicht dargestellt) untergebracht sein.
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Der Lautsprecher 6 ist in einem Bereich vom Kopf K1 des Fahrzeugführers P1 und auch vom Kopf K2 des Beifahrers verbaut, insbesondere in einem Beleuchtungsmodul 5, welches sich im Dachhimmel 4 befindet bzw. an diesem angeordnet ist. Vorzugsweise strahlt der Lautsprecher 6 nach unten in Richtung Fahrzeugboden ab, also orthogonal zu einer Längsrichtung L.
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Wie ferner ersichtlich wird, ist das Mikrofon 3 somit in einer ersten Ebene E1 angeordnet. Die Ebene E1 stellt eine vertikale Querschnittsebene durch das Kraftfahrzeug K dar, welche senkrecht zur Längsrichtung L bzw. zu einer gewöhnlichen Fahrtrichtung F des Kraftfahrzeugs K ausgerichtet ist und sich vor dem Fahrzeugführer P1 bzw. vor dem Beifahrer P2 befindet.
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Der Lautsprecher 6 hingegen ist zur Ebene E1 mit einem Abstand a1 versetzt in einer zweiten Ebene E2 angeordnet, welche parallel zur Ebene E1 verläuft. In Fahrtrichtung F gesehen, also aus Blickrichtung eines am Heck des Kraftfahrzeugs K stehenden Beobachters, liegt die Ebene E1 hinter der Ebene E2.
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Die Ebene E2 kann, wie ersichtlich wird, derart verlaufen, dass sie in der gewählten Sitzposition des Fahrzeugführers P1 bzw. des Beifahrers P2 eine hintere Kante 7b einer Sitzlehne 7a in etwa berührt.
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Anhand der 3 soll die vorgeschlagene Anordnung nochmals verdeutlicht werden.
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Das Mikrofon 3, welches in der ersten Ebene E1 angeordnet ist, weist eine ausgeprägte Richtcharakteristik auf. Insbesondere weist das Mikrofon 3 eine sowohl auf den Fahrzeugführer P1 bzw. dessen Kopf K1 als auch eine auf den Beifahrer P2 bzw. dessen Kopf K2 ausgerichtete Richtcharakteristik auf. Mit anderen Worten ist ein erster Bereich IF höherer oder höchster Eingangsempfindlichkeit auf den Fahrzeugführer P1 bzw. dessen Kopf K1 ausgerichtet. Ein zweiter Bereich IBF höherer oder höchster Eingangsempfindlichkeit ist auf den Beifahrer P2 bzw. dessen Kopf K2 ausgerichtet. Zwischen den Bereichen IF und IBF bildet sich ein Bereich II niedrigerer oder niedrigster Eingangsempfindlichkeit aus. Das Mikrofon 3 kann zu diesem Zweck vorzugsweise auch aus einem Mikrofonarray, welches aus mehreren Mikrofonen besteht, gebildet sein. Beispielsweise ist ein aus drei Mikrofonen bestehendes Mikrofonarray denkbar, wobei die Mikrofone dreieckartig angeordnet sind, mit in Fahrtrichtung F oder entgegen der Fahrtrichtung F weisender „Dreieckspitze“ (nicht dargestellt).
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Die Ebene E2, auf der sich der nach unten ausgerichtete Lautsprecher 6 befindet, ist nun in einem Bereich vom Kopf K1 des Fahrzeugführers P1 bzw. vom Kopf K2 des Beifahrers P2 angeordnet. Das heißt konkret, dass die Ebene E2 dazu im Bereich einer A-Säule 10 angeordnet sein kann. Dabei soll unter dem Begriff Bereich einer A-Säule ein solcher Bereich B2 verstanden werden, der in Längsrichtung L des Kraftfahrzeugs K auch noch Abstände a2 und a3 beidseitig zur A-Säule 10 miterfasst, die jeweils mehrere Zentimeter betragen können und als praktikabel und zur Erreichung der gewünschten, akustischen Eigenschaften noch als sinnvoll einzustufen sind. Als Wert für die Abstände a2 und a3 wird ein Bereich von etwa 10 bis 20 cm als durchaus möglich angesehen.
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Im Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist die Ebene E2, entgegen der Fahrtrichtung F gesehen, in einem hinteren Bereich 100 der A-Säule 10 angeordnet. Der von der Mitte der A-Säule 10 ausgehende, hintere Bereich 100 umfasst auch den Abstand a3. Die Ebene E2 befindet sich somit zwischen dem Kopf K1 des Fahrzeugführers P1 und einem Kopf K3 des Fondpassagiers P3 (vgl. auch 1 und 2).
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Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das Mikrofon 3 als auch der Lautsprecher 6 in einem mittleren Bereich B1 angeordnet sind, welcher eine vertikale Längsmittenebene E3 des Kraftfahrzeugs K enthält. Vorzugsweise liegen sowohl das Mikrofon 3 als auch der Lautsprecher 6 auf dieser Längsmittenebene E3.
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Durch die dargestellte, spezielle Ausgestaltung wird zudem erreicht, dass ein vom Lautsprecher 6 abgegebener Schalldruckpegel dB außer auf die Köpfe K1 und K2 vom Fahrzeugführer P1 und Beifahrer P2 beim Mikrofon 3 in erster Linie auf den Bereich II niedrigerer oder niedrigster Eingangsempfindlichkeit fällt. Der Lautsprecher 6 ist insbesondere ein konventioneller Lautsprecher, ohne spezielle Richtcharakteristik.
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In der 4 ist nun eine Konstellation ersichtlich, bei der ein Mikrofon 3` mit einer Nierencharakteristik N eingesetzt ist. Diese Charakteristik bietet also keine spezielle Ausrichtung auf den Fahrzeugführer P1 oder den Beifahrer P2 bzw. deren Köpfe K1 und K2.
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Durch die Nierencharakteristik N bildet sich ein Bereich I höherer oder höchster Eingangsempfindlichkeit und ein Bereich II niedrigerer oder niedrigster Eingangsempfindlichkeit aus.
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Wie ersichtlich, ist der Bereich I der zweiten Ebene E2 zugewandt. Auf der Ebene E2 sind zwei konventionelle Lautsprecher 6a und 6b angeordnet. Konkret sind die Lautsprecher 6a, 6b als sogenannter Dipol verschaltet. Dies erfolgt derart, dass ein Schalldruckpegel dB3 der Lautsprecher 6a, 6b in Richtung des Mikrofons 3` sehr gering oder minimal ist. In Richtung vom Kopf K1 des Fahrzeugführers P1 und vom Kopf K2 des Beifahrers P2 weisende Schalldruckpegel dB1 und dB2 sind deutlich höher.
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Auch bei Verwendung eines Mikrofons 3` mit Nierencharakteristik können so gute akustische Eigenschaften erzielt werden. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Ebene E2 im hinteren Bereich 100 der A-Säule 10 angeordnet und befindet sich zwischen dem Kopf K1 des Fahrzeugführers P1 und dem Kopf K3 des Fondpassagiers P3.
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Des Weiteren befindet sich das Mikrofon 3` innerhalb des Bereiches B1, bevorzugt auf der Längsmittenebene E3. Die Lautsprecher 6a, 6b sind auch in diesem Fall vorzugsweise nach unten zum Fahrzeugboden hin ausgerichtet und vorzugsweise mittig zur Längsmittenebene E3 angeordnet.
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Die 5 zeigt schließlich ein Kraftfahrzeug K' mit einer aus einem Mikrofon 3 und einem Lautsprecher 6 bestehenden Notfall-Meldevorrichtung, bei der die Ebene E2 mit einer hinter dem Fahrzeugführer P1 und dem Beifahrer P2 befindlichen Trennwand 9 zusammenfällt. Hier ist der Lautsprecher 6 also auf oder in der Trennwand 9 montiert.
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Das Kraftfahrzeug K' ist ein Nutzfahrzeug, wobei durch die Trennwand 9 ein Fahrgastraum 11 von einem als Laderaum ausgebildeten, hinteren Raum 12 abgetrennt wird.
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Das Kraftfahrzeug K' kann aber auch ein Sportwagen mit nur zwei Sitzplätzen sein, wobei die Trennwand 9 einer Rückwand entspricht und eine Trennung zwischen einem Fahrgastraum 11 und einem als Motorraum ausgebildeten, hinteren Raum 12 darstellt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Windschutzscheibe
- 2
- Innenspiegel
- 3, 3`
- Mikrofon
- 4
- Dachhimmel
- 5
- Beleuchtungsmodul
- 6
- Lautsprecher
- 6a, b
- Lautsprecher
- 7
- Vordersitz
- 7a
- Sitzlehne
- 7b
- hintere Kante
- 8
- Rückbank
- 8a
- Rückenlehne
- 9
- Trennwand
- 10
- A-Säule
- 11
- Fahrgastraum
- 12
- hinterer Raum
- 100
- hinterer Bereich der A-Säule
- a1-a3
- Abstand
- B1
- Bereich
- B2
- Bereich
- dB
- Schalldruckpegel
- dB1, dB2, dB3
- Schalldruckpegel
- E1
- erste Ebene
- E2
- zweite Ebene
- E3
- Längsmittenebene
- F
- Fahrtrichtung
- K, K`
- Kraftfahrzeug
- K1
- Kopf des Fahrzeugführers
- K2
- Kopf des Beifahrers
- K3
- Kopf des Fondpassagiers
- L
- Längsrichtung des Kraftfahrzeugs
- N
- Nierencharakteristik
- P1
- Fahrzeugführer
- P2
- Beifahrer
- P3
- Fondpassagier
- I
- Bereich höherer oder höchster Eingangsempfindlichkeit
- IF
- Bereich höherer oder höchster Eingangsempfindlichkeit, auf den Fahrzeugführer ausgerichtet
- IBF
- Bereich höherer oder höchster Eingangsempfindlichkeit, auf den Fahrzeugführer ausgerichtet
- II
- Bereich niedrigerer oder niedrigster Eingangsempfindlichkeit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2016/155895 A1 [0005]
- DE 102009039889 A1 [0007]
- DE 102005058826 A1 [0008]