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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem mit einem Frontgassack.
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Frontgassäcke für Fahrer und Beifahrer eines Kraftfahrzeugs haben sich im Insassenschutz bewährt. Aufgrund ihrer generellen Konstruktion sind sie gut für eine bestimmte Standardposition eines zugeordneten Fahrzeugsitzes sowie eines Fahrzeuginsassen auf diesem Fahrzeugsitz optimierbar. Der Schutz eines Fahrzeuginsassen, der sich in einer abweichenden Position befindet, erfordert jedoch aufwendige Maßnahmen.
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Derzeit geht allerdings der Trend dahin, dass Fahrzeuginsassen auch während der Fahrt in verstärktem Maß ihre Sitzposition im Fahrzeug verändern. Dies wird insbesondere im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren diskutiert. Beispielsweise können die Fahrzeuginsassen auch „Komfortpositionen“ einnehmen, in denen ihr Fahrzeugsitz weiter von der Fahrzeugfront entfernt ist als in der Standardposition, oder in denen die Sitzlehne eine stärker geneigte Stellung einnimmt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, auf einfache Weise ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem zu schaffen, mit dem sich der Schutz für Fahrzeuginsassen, die sich nicht in einer Standardposition befinden, verbessern lässt.
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Diese Aufgabe wird mit einem Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Das Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem umfasst einen Frontgassack und einen Zusatzgassack, die beide einem gemeinsamen Fahrzeugsitz zugeordnet sind. Der Zusatzgassack ist vor seiner Entfaltung in einem Dachbereich des Fahrzeugs angeordnet und erstreckt sich im befüllten Zustand als weiterer Frontgassack vor einem Fahrzeuginsassen auf dem zugeordneten Fahrzeugsitz. Dabei liegt der Zusatzgassack im befüllten Zustand zwischen dem Frontgassack und dem Fahrzeuginsassen und stützt sich am Frontgassack ab.
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Der Frontgassack kann ein bekannter Fahrergassack sein, der vor seiner Aktivierung in einem Gassackmodul in einem Lenkrad des Fahrzeugs angeordnet ist, oder ein bekannter Beifahrergassack, der in einer Armaturentafel des Fahrzeugs untergebracht ist.
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In jedem Fall ist das den Zusatzgassack enthaltende Gassackmodul vorzugsweise an einer anderen Stelle im Fahrzeug angeordnet als das Gassackmodul des Frontgassacks.
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Es ist möglich, den Zusatzgassack in ein bestehendes Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem mit einem herkömmlichen Frontgassack zu integrieren.
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Der Zusatzgassack sollte sich bezogen auf eine Fahrzeugquerrichtung in demselben Bereich erstrecken wie der Frontgassack, wobei der Zusatzgassack entlang der Fahrzeugquerrichtung schmaler ausgebildet sein kann als der Frontgassack. Jedoch ist eine weitgehende Überdeckung zwischen Zusatzgassack und Frontgassack entlang der Fahrzeugquerrichtung wünschenswert.
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Entlang der Fahrzeuglängsrichtung, also senkrecht zur Fahrzeugquerrichtung ist vorzugsweise die Ausdehnung des befüllten Zusatzgassacks kleiner als die des befüllten Frontgassacks.
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Eine anfängliche Entfaltungsrichtung des Zusatzgassack weist bevorzugt eine zu einem Heck des Fahrzeugs gerichtete Komponente auf, sodass sich der Zusatzgassack zumindest teilweise in Richtung zum Fahrzeuginsassen hin aus dem Dachbereich entfaltet. Die hauptsächliche Entfaltungsrichtung des Zusatzgassacks ist aber vorteilhaft vom Dachbereich nach unten in den Fahrzeuginnenraum hinein gerichtet.
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Der Zusatzgassack übt vorzugsweise eine direkte Rückhaltewirkung auf den Fahrzeuginsassen aus. Hierzu weist der Zusatzgassack vorteilhaft eine Prallfläche und eine entgegengesetzte Abstützfläche auf, wobei im befüllten Zustand beider Gassäcke die Abstützfläche des Zusatzgassacks auf einer Prallfläche des Frontgassacks aufliegt.
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Bevorzugt ist der Zusatzgassack so ausgebildet und angeordnet, dass er im befüllten Zustand die Prallfläche des Frontgassacks zu wenigstens 60 %, insbesondere zu wenigstens 80 %, in Richtung zur Fahrzeugfront gesehen abdeckt, zumindest entlang der Fahrzeugquerrichtung und vorzugsweise bezogen auf die Gesamtfläche der Prallfläche des Frontgassacks.
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Der Zusatzgassack, der sich entlang der Fahrzeuglängsrichtung gesehen weiter in Richtung zur Fahrzeugmitte befindet als der Frontgassack, kann den befüllten Frontgassack zur Stabilisierung nutzen, um eine ausreichende Rückhaltewirkung auf den Fahrzeuginsassen ausüben zu können.
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Aus diesem Grund kann der Zusatzgassack auch ein deutlich kleineres Volumen und gegebenenfalls einen geringeren Innendruck als der Frontgassack aufweisen, was auch einer schnellen Entfaltung des Zusatzgassacks zugutekommt. Beispielsweise hat der Zusatzgassack ein Füllvolumen von etwa 20 bis 30 I, insbesondere etwa 25 I. Im befüllten Zustand kann der Zusatzgassack einen Innendruck von etwa 100 bis 500 hPa, insbesondere 200 bis 300 hPa, aufweisen.
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Vorteilhaft ist vorgesehen, dass der Frontgassack und der Zusatzgassack unabhängig voneinander befüllbar sind, sodass wahlweise nur der Frontgassack oder der Frontgassack und der Zusatzgassack befüllt werden können. Befindet sich der Fahrzeugsitz und/oder der Fahrzeuginsasse in der Standardposition, kann ein auf diese Position abgestimmter Frontgassack die Rückhaltewirkung alleinig übernehmen, sodass nur der Frontgassack aktiviert und der Zusatzgassack nicht befüllt wird. Befindet sich jedoch der Fahrzeugsitz und/oder der Fahrzeuginsasse nicht in der Standardposition, wird der Zusatzgassack zusätzlich befüllt, wenn hierdurch der Schutz des Fahrzeuginsassen verbessert werden kann.
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Wenn beide Gassäcke befüllt werden, wird vorzugsweise der Zusatzgassack mit einem gewissen Zeitversatz nach dem Frontgassack aktiviert, sodass der Frontgassack bereits zumindest teilweise befüllt ist, wenn sich der Zusatzgassack aus dem Dachbereich entfaltet. So wird eine im Wesentlichen störungsfreie Entfaltung beider Gassäcke sichergestellt. Außerdem kann auf diese Weise der Zusatzgassack entlang der Prallfläche des Frontgassacks in seine endgültige Position im befüllten Zustand geleitet werden. reibungslos
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Die Entscheidung darüber, ob der Zusatzgassack aktiviert wird oder nicht, kann beispielsweise mithilfe eines Positionserfassungssystems zur Erfassung einer Position des zugeordneten Fahrzeugsitzes und/oder des Fahrzeuginsassen auf dem Fahrzeugsitz getroffen werden, das Teil des Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems ist. Eine Steuereinheit kann dann über eine optionale Auslösung des Zusatzgassacks in Abhängigkeit von vom Positionserfassungssystem gelieferten Daten entscheiden.
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Der Zusatzgassack sollte eine gewisse Beweglichkeit aufweisen, um eine Bewegung des Fahrzeuginsassen beim Eintauchen in den Zusatzgassack ausgleichen zu können. Auf diese Weise lässt sich der Fahrzeuginsasse in seiner Position während des Rückhaltevorgangs stabilisieren.
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Um eine solche Beweglichkeit zu erreichen, weist der Zusatzgassack vorzugsweise wenigstens eine flexible Struktur mit Auswölbungen und Vertiefungen auf, die insbesondere auf der Prallfläche des Zusatzgassacks vorgesehen ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die flexible Struktur eine erste flexible Struktur in einem Halsabschnitt des Zusatzgassacks, der an einem Übergang von einem Einblasende zu einem kissenförmigen Abschnitt des Zusatzgassacks ausgebildet ist.
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Die erste flexible Struktur weist insbesondere im befüllten Zustand mehrere entlang einer Fahrzeug-Hochrichtung aufeinanderfolgende aufblasbare Zellen auf, die jeweils eine Auswölbung der Prallfläche des Zusatzgassacks bilden. So erhält der Zusatzgassack eine gewisse Flexibilität entlang der Fahrzeug-Hochrichtung.
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Alternativ oder zusätzlich kann die flexible Struktur eine zweite flexible Struktur umfassen, die in einem freien Endbereich des Zusatzgassack vorgesehen ist und die insbesondere mehrere entlang der Fahrzeugquerrichtung aufeinanderfolgende aufblasbare Zellen aufweist, die jeweils eine Auswölbung auf der Prallfläche des Zusatzgassack bilden. Mittels der zweiten flexiblen Struktur kann dem Zusatzgassack eine gewisse Flexibilität entlang der Fahrzeugquerrichtung verliehen werden. Der freie Endbereich bildet vorzugsweise das Ende des kissenförmiger Abschnitts und der Prallfläche des Zusatzgassacks.
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Die aufblasbaren Zellen der flexiblen Struktur können jeweils parallel zueinander angeordnet sein.
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Als Alternative oder als zusätzliche Lösung zur flexiblen Struktur kann der Zusatzgassack im befüllten Zustand im Bereich der Prallfläche auch einen Bereich reduzierter Dicke oder eine Aussparung in Form einer durchgehenden Öffnung aufweisen, wobei der Bereich reduzierter Dicke oder die Aussparung von einem nicht aufblasbaren Wandabschnitt trampolinartig überspannt ist. Der nicht aufblasbare Wandabschnitt bildet dabei einen Teil der Prallfläche. Diese Konstruktion sorgt ebenfalls für eine erhöhte Flexibilität der Prallfläche des Zusatzgassacks und ermöglicht ein weicheres Auffangen sowie einen Ausgleich einer Bewegung des Fahrzeuginsassen in dem Moment, in dem der Fahrzeuginsasse in den Zusatzgassack eintaucht.
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Der nicht aufblasbare Wandabschnitt kann beispielsweise durch eine einfache Lage eines Gassackgewebes gebildet sein. Vorzugsweise ist der nicht aufblasbare Wandabschnitt so angeordnet, dass er an seinen Rändern in die Wand des aufblasbaren Bereichs der Prallfläche übergeht.
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Es ist möglich, nur auf der Prallfläche oder sowohl auf der Prallfläche als auch auf der Abstützfläche einen nicht aufblasbaren Wandabschnitt vorzusehen, der den Bereich reduzierter Dicke bzw. die Aussparung überdeckt.
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Um die Flexibilität des Zusatzgassacks weiter zu erhöhen, kann der nicht aufblasbare Wandabschnitt wenigstens eine Falte aufweisen, die mittels einer Einrichtung fixiert ist, die sich bei einer vorgegebenen Belastung öffnet. Unter bestimmten Bedingungen kann somit beim Eintauchen des Fahrzeuginsassen in den Zusatzgassack die Länge des nicht aufblasbaren Wandabschnitts entlang der Fahrzeugquerrichtung und/oder der Fahrzeughochrichtung vergrößert werden, was eine höhere Nachgiebigkeit der Prallfläche zur Folge hat. Somit kann eine Bewegung des Fahrzeuginsassen beim Eintauchen in den Zusatzgassack besser abgefangen werden.
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Die Einrichtung kann beispielsweise eine Reißnaht sein, mit der die Falte in einem Abnäher zusammengehalten wird.
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Es wäre auch denkbar, ein aktives System vorzusehen, das gegebenenfalls von der Steuereinheit des Positionserfassungssystems ausgelöst werden kann und das einen vorher festgehaltenen Bereich des nicht aufblasbaren Wandabschnitts unter bestimmten festgelegten Umständen freigibt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Figuren näher beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
- - 1 eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems mit einem Zusatzgassack gemäß einer ersten Ausführungsform;
- - 2 eine schematische Frontansicht auf den befüllten Zusatzgassack des Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems aus 1;
- - 3 eine schematische Schnittansicht des Zusatzgassacks aus 3 entlang der Linie III - III;
- - 4 eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Zusatzgassacks gemäß einer zweiten Ausführungsform;
- - 5 eine schematische Schnittansicht eines nicht aufblasbaren Wandabschnitts des Zusatzgassacks aus 4;
- - 6 eine schematische Frontansicht auf einen erfindungsgemäßen Zusatzgassack gemäß einer dritten Ausführungsform; und
- - 7 eine schematische Schnittansicht des Zusatzgassacks aus 6 entlang der Linie VII - VII.
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1 zeigt ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem 10 in einem Fahrzeug, hier einem Personenkraftwagen.
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Das Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem 10 umfasst einen Frontgassack 12, der ein erstes Füllvolumen V1 aufweist, das von einem Gasgenerator 14 mit Füllgas befüllt wird, wenn der Frontgassack 12 aktiviert wird.
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In diesem Ausführungsbeispiel ist der Frontgassack 12 ein konventioneller Beifahrergassack, der vor der Aktivierung in einem Gassackmodul zu einem Paket zusammengelegt zusammen mit dem Gasgenerator 14 in einer Modulaufnahme 16 in einer Armaturentafel 20 des Fahrzeugs untergebracht ist.
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Genauso gut könnte der Frontgassack 12 jedoch auch ein Fahrergassack sein, der vor seiner Entfaltung in einem Gassackmodul in einem Lenkrad des Fahrzeugs aufgenommen ist.
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Dem Frontgassack 12 ist ein Fahrzeugsitz 22 zugeordnet, auf dem ein Fahrzeuginsasse 24 Platz nehmen kann (angedeutet in 1). Der Fahrzeugsitz 22, eine Lehne 26 des Fahrzeugsitzes 22 und/oder der Insasse 24 können unterschiedliche Positionen bezüglich einer Fahrzeuglängsrichtung x annehmen, wobei die Lehne 26 beispielsweise auch in ihrem Neigungswinkel verstellbar ist.
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Für den Fahrzeugsitz 22 ist eine Standardposition definiert, die in 1 mit dem Abstand a1 von der Armaturentafel 20 verdeutlicht ist. Die Standardposition kann sich aber auch alternativ oder zusätzlich auf einen Stellwinkel der Fahrzeugsitzlehne 26 und/oder eine aktuelle Position des Insassen 24 beziehen.
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Die Position des Fahrzeugsitzes 22, des Fahrzeuginsassen 24 und/oder einer Stellung der Sitzlehne 26 ist durch ein in 1 angedeutetes, im Fahrzeuginnenraum vorgesehenes Positionserfassungssystem 28 erfassbar, das seine Messdaten an eine (nicht dargestellte) Steuereinheit übergibt. Die Steuereinheit kann beispielsweise Teil einer Steuerung des gesamten Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems 10 sein. Das Positionserfassungssystem 28 kann auf eine beliebige geeignete Art realisiert sein.
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Befindet sich der Fahrzeugsitz 22 und/oder der Fahrzeuginsasse 24 in der Standardposition, so entscheidet die Steuereinheit, bei der Aktivierung des Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems 10 ausschließlich den Frontgassack 12 zu befüllen, da sich der Fahrzeuginsasse 24 in einer für diesen Gassack optimalen Position befindet.
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Wird jedoch festgestellt, dass sich der Fahrzeugsitz 22, der Fahrzeuginsasse 24 und/oder die Sitzlehne 26 nicht in der Standardposition befinden, was in 1 durch den Abstand a2 angedeutet ist, so kann die Steuereinheit entscheiden, zusätzlich zum Frontgassack 12 einen Zusatzgassack 30 zu aktivieren.
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Es ist also möglich, nur den Frontgassack 12 zu befüllen oder den Frontgassack 12 und den Zusatzgassack 30 zu befüllen. Ein alleiniges Befüllen des Zusatzgassacks 30 ist hingegen nicht vorgesehen.
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In den Fällen, in denen der Zusatzgassack 30 befüllt werden soll, wird grundsätzlich zuerst der Frontgassack 12 aktiviert. Erst wenn dieser ganz oder teilweise befüllt ist, erfolgt auch eine Aktivierung des Zusatzgassacks 30.
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Vor seiner Entfaltung ist der Zusatzgassack 30 in einem Gassackmodul in einer Modulaufnahme 32 an einem Dachbereich 34 des Fahrzeugs aufgenommen. In diesem Beispiel ist die Modulaufnahme 32 im Bereich einer Sonnenblende 36 vorgesehen. Der Zusatzgassack 30 wird über einen eigenen Gasgenerator 38 befüllt. Der Gasgenerator 38 kann an einem Dachholm des Fahrzeugs angeordnet sein (nicht dargestellt).
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Der Zusatzgassack 30 ist im gefalteten Zustand so in der Modulaufnahme 32 aufgenommen, dass eine anfängliche Entfaltungsrichtung E des Zusatzgassacks 30 eine Komponente aufweist, die entlang der Fahrzeuglängsrichtung x zum Fahrzeugsitz 22 gerichtet ist. Die Hauptentfaltungsrichtung des Zusatzgassacks 30 liegt jedoch entlang der Fahrzeug-Hochrichtung z in Richtung vom Dachbereich 34 nach unten.
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Im befüllten Zustand erstreckt sich der Zusatzgassack 30 zwischen dem Fahrzeuginsassen 24 und dem Frontgassack 12 und bildet einen zusätzlichen Frontgassack für den Fahrzeuginsassen 24.
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Der Zusatzgassack 30 weist eine Prallfläche 40 sowie eine entgegengesetzte Abstützfläche 42 auf. Dabei ist der Zusatzgassack 30 so ausgebildet und so angeordnet, dass im befüllten Zustand beider Gassäcke (also des Frontgassacks 12 und des Zusatzgassacks 30) die Abstützfläche 42 flächig auf einer Prallfläche 44 des Frontgassacks 12 aufliegt. Der geringe Abstand zwischen den Gassäcken 12, 30 ist nur zur Unterscheidung von deren Umrissen in den Zeichnungen vorhanden.
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Der Zusatzgassack 30 hat ein zweites Füllvolumen V2 , das kleiner ist als das Füllvolumen V1 des Frontgassacks 12.
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Das Füllvolumen V2 des Zusatzgassack 30 kann beispielsweise in etwa 25 I betragen, während das Füllvolumen V1 des Frontgassacks 12 in etwa 140 I umfassen kann. Ein Innendruck des Zusatzgassacks 30 kann beispielsweise zwischen etwa 200 und 300 hPa gewählt werden.
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Die Tiefe t des Zusatzgassacks 30, also ein Abstand zwischen der Prallfläche 40 und der Abstützfläche 42 im befüllten Zustand, in etwa entlang der Fahrzeuglängsrichtung x, ist kleiner als eine Erstreckung des Frontgassacks 12 in derselben Richtung.
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Die Erstreckung h des Zusatzgassacks 30 entlang der Prallfläche 44 des Frontgassacks 12 in etwa entlang der Fahrzeug-Hochrichtung z ist kürzer als die Prallfläche 44 in dieser Richtung gewählt und beträgt beispielsweise in etwa 60 - 90 % der Erstreckung der Prallfläche 44.
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Eine horizontal gemessene Breite b der Prallfläche 40 des Zusatzgassacks 30 entlang einer Fahrzeugquerrichtung y kann beispielsweise etwa 60 % einer Breite der Prallfläche 44 des Frontgassacks 12 betragen, aber auch größer gewählt sein.
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Generell gilt, dass sich die Prallfläche 40 des Zusatzgassacks 30 über einen wesentlichen Teil der Prallfläche 44 des Frontgassacks 12 erstreckt, wobei die Fläche der Prallfläche 40 des Zusatzgassacks 30 beispielsweise wenigstens 60 bis 80 % der Fläche der Prallfläche 44 des Frontgassacks 12 betragen kann.
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Zur Stabilisierung der Form des befüllten Zusatzgassacks 30 kann eine Innenwand 46, beispielsweise aus einem Gassackgewebe, im Inneren des Zusatzgassacks 30 zwischen der Prallfläche 40 und der Abstützfläche 42 und im etwa parallel zur Prallfläche 40 vorgesehen sein.
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Um eine Beweglichkeit des Zusatzgassacks 30 zu erhöhen, weist dieser wenigstens eine flexible Struktur 48, 50 auf.
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In der ersten Ausführungsform ist eine erste flexible Struktur 48 in einem Halsabschnitt 52 des Zusatzgassacks 30 ausgebildet, der einen Übergang von einem Einblasende 54 zu einem kissenförmigen Abschnitt 56 des Zusatzgassacks 30 bildet. Der Halsabschnitt 52 hat eine geringere Breite in Fahrzeugquerrichtung y als der kissenförmige Abschnitt 56, sein fahrzeuginsassenseitiger Teil kann aber dennoch einen Teil der Prallfläche 40 bilden.
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Die erste flexible Struktur 48 besteht hier aus mehreren entlang der Fahrzeug-Hochrichtung z aufeinanderfolgenden, parallelen aufblasbaren Zellen 58 (siehe 1 und 2), die auf der zum Fahrzeuginsassen 24 gerichteten Außenfläche des Zusatzgassacks 30 aufeinanderfolgende Auswölbungen 60 und Vertiefungen 62 ähnlich einem Balg erzeugen. Die Zellen 58 sind in diesem Beispiel durch zwischen der Prallfläche 40 und der Abstützfläche 42 verlaufende Trennwände gebildet. Sämtliche Zellen 58 sind hier miteinander und mit dem Einblasende 54 sowie mit dem in Richtung zu einem freien Endbereich 64 anschließenden kissenförmigen Abschnitt 56 des Zusatzgassacks 30 strömungsmäßig verbunden.
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Der Zusatzgassack 30 weist außerdem eine zweite flexible Struktur 50 (siehe 2) auf, die im kissenförmigen Abschnitt 56 vorgesehen ist. Die zweite flexible Struktur 50 besteht hier aus mehreren entlang der Fahrzeug-Querrichtung y aufeinanderfolgenden, vertikalen, parallelen aufblasbaren Zellen 68, die aufeinanderfolgende Auswölbungen 60 und Vertiefungen 62 entlang der Fahrzeug-Querrichtung y bilden. Dies ist in den 2 und 3 verdeutlicht.
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Aufgrund der beiden flexiblen Strukturen 48, 50 erlangt der Zusatzgassack 30 eine gewisse Beweglichkeit und kann beispielsweise eine Bewegung des eintauchenden Fahrzeuginsassen 24 entlang der Fahrzeug-Hochrichtung z sowie entlang der Fahrzeug-Querrichtung y um ein gewisses Maß folgen. Dies gleicht eine Bewegung des eintauchenden Fahrzeuginsassen 24 aus und stabilisiert dessen Position.
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4 zeigt einen Zusatzgassack 130 in einer zweiten Ausführungsform. Dargestellt ist nur ein Schnitt durch den kissenförmigen Abschnitt 156 und die daran ausgebildete zweite flexible Struktur 150.
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In dieser Ausführungsform ist die zweite flexible Struktur 150 durch einen Bereich 170 mit reduzierter Tiefe t2 gebildet, in dem die Prallfläche 140 und die Abstützfläche 142 ohne oder mit nur geringem Abstand aneinander fixiert sind. Der Bereich 170 mit reduzierter Tiefe kann einen nicht aufblasbaren Bereich des Zusatzgassacks 130 darstellen.
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Der Bereich 170 mit reduzierter Tiefe wird von einem nicht aufblasbaren Wandabschnitt 172 überspannt, der entlang eines Umfangs 174 des Bereichs 170 mit reduzierter Tiefe an der Prallfläche 140 fixiert ist und der eine Auffangfläche für den Fahrzeuginsassen 24 mit einer gewissen Nachgiebigkeit bildet.
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In diesem Beispiel ist auch auf der Abstützfläche 142 ein nicht aufblasbarer Wandabschnitt 176 vorgesehen, der entlang des Umfangs 174 des Bereichs 170 mit reduzierter Tiefe an der Abstützfläche 142 fixiert ist.
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Ansonsten kann der Zusatzgassack 130 genauso gestaltet sein wie der Zusatzgassack 30 der ersten Ausführungsform. Optional kann auch eine erste flexible Struktur 48 im Halsabschnitt 52 vorgesehen sein.
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Wie 5 zeigt, ist im nicht aufblasbaren Wandabschnitt 172 optional wenigstens eine Falte 178 vorgesehen, die mittels einer Einrichtung 179 zunächst fixiert ist. Die Einrichtung 179 ist beispielsweise eine Reißnaht, die sich bei einer vorgegebenen Belastung öffnet und das Gewebe in der Falte 178 freigibt. Auf diese Weise lässt sich die Nachgiebigkeit des nicht aufblasbaren Wandabschnitts 172 und damit die Flexibilität und Beweglichkeit des kissenförmiger Abschnitts 156 in einem gewissen Maß beeinflussen.
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Die 6 und 7 zeigen eine dritte Ausführungsform eines Zusatzgassacks 230.
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In diesem Fall ist im einzigen Unterschied zur zweiten Ausführungsform anstelle des Bereichs 170 mit reduzierter Tiefe im kissenförmiger Abschnitt 256 eine Aussparung 280 in Form einer durchgehenden Öffnung vorgesehen, entlang deren Umfang 274 auf der Prallfläche 240 und optional auch auf der Abstützfläche 242 jeweils ein nicht aufblasbarer Wandabschnitt 272, 276 fixiert ist. Wie der Bereich 170 mit reduzierter Tiefe in der zweiten Ausführungsform hat die vom nicht aufblasbaren Wandabschnitt 272 überdeckte Aussparung 280 die Funktion, dem Zusatzgassack 230 eine gewisse Flexibilität zu geben, um einer Bewegung des Fahrzeuginsassen 24 bei Eintauchen in den Zusatzgassack 230 folgen zu können.