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Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung zum Transport von Behältern. Die Transportvorrichtung umfasst einen ersten Transportabschnitt, der ausgebildet ist die Behälter anzufördern und einen zweiten Transportabschnitt, der ausgebildet ist die Behälter abzufördern. Die Transportvorrichtung umfasst ferner eine Überführeinrichtung mit der die Behälter von dem ersten Transportabschnitt auf den zweiten Transportabschnitt befördert werden.
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Es ist bekannt, in einer Behälterinspektionseinrichtung ein Paar von Klemmriemen gegenüberliegend anzuordnen und Behälter zwischen den Klemmriemen zu fördern. Einen derartigen Riemenantrieb offenbart beispielsweise die
DE 297 16 795 U1 . Dieser Riemenantrieb kann verwendet werden, um eine Druck- bzw. Dichtigkeitsprüfung von Behältern durchzuführen. Zu diesem Zweck werden die Behälter auf einem Transporteur gefördert und durch die seitlich verlaufenden Riemen unter Druck gesetzt.
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Ebenso kann ein Riemenantrieb zum Einsatz kommen, um Behälter von oben und unten inspizieren zu können. In diesem Fall wird der Behälter durch den Riemenantrieb von einem ersten Transportabschnitt auf einen zweiten Transportabschnitt überführt. Zwischen den beiden Transportabschnitten wird der Behälter lediglich durch Reibung gehalten, die von der Kraft der Riemen auf den Behälter erzeugt wird. Der Behälter kann dann von oben und insbesondere von unten inspiziert werden.
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Bei derartigen Riemenantrieben werden die Riemen über Schleifleisten geführt, mit denen der benötigte Anpressdruck an die Behälter erzeugt wird. Diese Vorrichtungen haben jedoch den Nachteil, dass es dabei zu relativ starker Reibung zwischen der Rückseite der Antriebsriemen und den Schleifleisten kommt, was sich negativ auf die Lebensdauer der Antriebsriemen auswirkt.
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Weiterhin ist bekannt, zur Richtungsänderung bei Transportstrecken ein Sternrad vorzusehen. Ein Sternrad weist den Nachteil auf, dass das Sternrad nicht mit variabler Geschwindigkeit betrieben werden kann, sondern die Geschwindigkeit des Sternrads mit der Fördergeschwindigkeit der Behälter übereinstimmen muss. Außerdem kann ein Sternrad nicht variabel für verschiedene Flaschengrößen verwendet werden. Zur Anpassung werden daher derzeit Formatteile eingesetzt, mit denen die Aufnahmen eines Sternrades an die unterschiedlichen Flaschengrößen angepasst werden. Bei einem Wechsel der zu befördernden Behälter müssen die Formatteile manuell ausgewechselt werden. Dadurch ist ein Wechsel des Behälterformats immer auch mit relativ aufwändigen Umbaumaßnahmen verbunden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass auf optimierte Weise eine Richtungsänderung der transportierten Behälter vorgenommen werden kann und zeitgleich eine Behälterinspektion, insbesondere eine Bodeninspektion, durchgeführt werden kann. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine solche Transportvorrichtung bereitzustellen, die eine erhöhte Lebensdauer gegenüber herkömmlichen Transportvorrichtungen aufweist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht auch darin, eine Transportvorrichtung bereitzustellen, die möglichst einfach an unterschiedliche Behältergrößen angepasst werden kann. Überraschenderweise hat sich sogar herausgestellt, dass die vorliegende Erfindung nicht nur für Behälter mit rundem Querschnitt, sondern auch für Behälter mit eckigem, oder elliptischem Querschnitt eingesetzt werden kann. Aufgrund der Elastizität des Klemmriemens und der Flexibilität des Transportsystems können sogar unterschiedlich geformte oder unterschiedlich große Behälter gleichzeitig auf der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung befördert werden.
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Erfindungsgemäß wird eine Transportvorrichtung zum Transport von Behältern vorgeschlagen. Die Transportvorrichtung umfasst einen ersten Transportabschnitt, der ausgebildet ist die Behälter anzufördern und einen zweiten Transportabschnitt, der ausgebildet ist die Behälter abzufördern. Die Transportvorrichtung umfasst ferner eine Überführeinrichtung. Die Überführeinrichtung umfasst ein kurvenförmiges Geländer, das sich zwischen dem ersten und dem zweiten Transportabschnitt erstreckt, und einen umlaufenden Klemmriemen. Das kurvenförmige Geländer und der Klemmriemen sind ausgebildet die Behälter zwischen dem Geländer und dem Klemmriemen zu halten und die Behälter dabei von der ersten Transportstrecke auf die zweite Transportstrecke zu überführen.
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Entlang des kurvenförmigen Geländers werden die Behälter zwischen dem ersten Transportabschnitt und dem zweiten Transportabschnitt auf einer Überführeinrichtung mit gekrümmter Transportstrecke transportiert. Auf der gekrümmten Transportstrecke werden die Behälter zwischen dem Klemmriemen und dem Geländer eingeklemmt. Das Geländer stellt dabei sozusagen ein Widerlager dar, gegen das die Behälter mittels des Klemmriemens gedrückt werden. Dadurch dass die Behälter zwischen dem Klemmriemen und dem Geländer eingeklemmt sind, müssen die Behälter nicht zusätzlich von unten durch einen Transporteur unterstützt oder anderweitig gehalten werden.
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Vorzugsweise sind der erste Transportabschnitt und der zweite Transportabschnitt unter einem Winkel zueinander angeordnet. Die Überführeinrichtung ist dabei dazu ausgebildet den Behältern die notwendige Richtungsänderung zu erteilen, um diese von dem ersten auf den zweiten Transportabschnitt zu überführen.
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Durch die Transportvorrichtung kann eine Behälterinspektion realisiert werden. Die Behälterinspektion wird vorzugsweise im Bereich der gekrümmten Transportstrecke, also in dem Bereich in dem die Behälter zwischen dem Klemmriemen und dem Geländer eingeklemmt sind, durchgeführt. Bei der Behälterinspektion handelt es sich beispielsweise um eine Bodeninspektion, eine Leerflascheninspektion, eine Druck- bzw. Dichtigkeitsprüfung, eine Füllstandskontrolle, eine Verschlusskontrolle oder eine Etikettensitzkontrolle. Behälter können kontinuierlich und mit variabler Geschwindigkeit durch die erfindungsgemäße Transportvorrichtung transportiert werden.
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Insbesondere können mit der vorliegenden Erfindung die Behälter in loser Reihenfolge und/oder mit unterschiedlichen Abständen untereinander transportiert werden. Es ist damit nicht notwendig, die Behälter auf einen vorher festgelegten Abstand zueinander zu bringen, wie das noch bei herkömmlichen Sternrädern notwendig ist.
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Neben einer Behälterinspektion kann durch die gekrümmte Transportstrecke gleichzeitig eine Richtungsänderung realisiert werden. Bei der Richtungsänderung handelt es sich vorzugsweise um eine Richtungsänderung von 90°. Allerdings ist auch denkbar eine kleinere oder größere Richtungsänderung durchzuführen. Beispielsweise kann eine Richtungsänderung um 180° durchgeführt werden, sodass Behälter nach dem Durchlaufen der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung entgegengesetzt der Anförderrichtung abtransportiert werden. Eine größere Richtungsänderung führt zu einer längeren gekrümmten Transportstrecke, welche wiederum die Strecke verlängert, auf der eine Behälterinspektion durchgeführt werden kann.
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Die vorliegende Erfindung kann auch im Zusammenhang mit einem komplexeren System von mehreren Inspektionseinrichtungen eingesetzt werden. Bei einer Seitenwandinspektion ist es nämlich oftmals notwendig die Flaschen aus unterschiedlichen Richtungen zu inspizieren. Unter Verwendung der vorliegenden Erfindung kann zum Beispiel eine erste Seitenwandinspektion im Bereich des ersten Transportabschnitts, auf dem die Behälter angefördert werden, und eine zweite Seitenwandinspektion im Bereich des zweiten Transportabschnitts, auf dem die Behälter abgefördert werden, durchgeführt werden. Während dem dazwischenliegenden Transport auf der Überführeinrichtung wird der Behälter dann einerseits um einen vorbestimmten Winkel z.B. 90° gedreht und andererseits kann währenddessen eine Bodeninspektion vorgenommen werden. Zusätzlich dazu können dann noch weitere Inspektionen wie Mündungsinspektion, oder Restlaugenerkennung unternommen werden. Durch die gekrümmte Transportstrecke der Transportvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann von dem konventionell üblichen linearen Aufbau solcher Inspektionssysteme abgewichen werden, wodurch die benötigte Baulänge von Inspektionssystemen reduziert wird. Ganz allgemein wird dadurch auch eine flexiblere Gestaltung und gegebenenfalls ein kompakterer Aufbau von Inspektionssystemen ermöglicht.
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Wie bereits oben erwähnt kann die Richtungsänderung und damit die Verweilzeit der Behälter an die jeweilige Transportaufgabe angepasst werden. Die verlängerte Verweilzeit in der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung kann dabei auch vorteilhaft bei der Dichtigkeitsprüfung von verformbaren, befüllten Behältern, wie zum Beispiel befüllten Kunststoffflaschen oder Metalldosen, eingesetzt werden, bei der durch seitliches Pressen der Behälterinnendruck erhöht wird und wobei anhand des sich aufbauenden Gegendrucks der Behälterzustand bestimmt wird. Je länger der Anpressdruck auf die Behälter ausgeübt wird, desto länger ist die Zeit über die sich der Behälterinnendruck aufbauen kann und desto präziser kann die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden.
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Die Überführeinrichtung definiert eine gekrümmte Transportstrecke, die sich zwischen dem Geländer und dem Klemmriemen erstreckt.
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In einer konstruktiv einfachsten Ausführungsform umfasst das Geländer lediglich eine kurvenförmige Schleifleiste, an die die Behälter von dem Klemmriemen angedrückt werden.
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Vorzugsweise umfasst das Geländer zwei Umlenkrollen zwischen denen eine Schleifleiste angeordnet ist. Ein Geländerband wird über das Geländer geführt. Das Geländerband ist vorzugsweise endlos und umlaufend ausgeführt. Die Behälter werden dann auf der Überführeinrichtung zwischen dem Klemmriemen und dem Geländerband gehalten. In dieser Ausführungsform werden also die transportierten Behälter nicht direkt an das Geländer gedrückt, sondern werden vom Klemmriemen über das Geländerband an das Geländer gedrückt.
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Der Antrieb des Geländerbands ist vorzugsweise in einer der beiden Umlenkrollen angeordnet, um welches das Geländerband gespannt ist. Als Antrieb kann ein Außenläufermotor zum Einsatz kommen. Der Außenläufermotor kann vorzugsweise die Umlenkrolle ausbilden. Vorzugsweise wird hierdurch der Raum vergrößert, der zur Anordnung einer Inspektionsvorrichtung zur Verfügung steht. Durch die Verwendung von Außenläufermotoren, die in den Umlenkrollen integriert sind, wird nicht nur eine Platzersparnis erzielt, sondern die Transportvorrichtung wird auch insgesamt besser zugänglich, wodurch zum Beispiel Wartung und Betrieb solcher Transportvorrichtungen erleichtert wird.
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Wenn nur eine der Umlenkrollen angetrieben ist, dann ist der Antrieb vorzugsweise in der Umlenkrolle angeordnet, welche sich in Transportrichtung der zu befördernden Behälter stromabwärts befindet. Eine bessere Kontrolle über die Bandgeschwindigkeit und auch der Bandspannung kann dadurch erzielt werden, dass beide Umlenkrollen angetrieben sind.
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Um die Spannung des Geländerbands kontrollieren zu können, ist im Rücklaufstrang des Geländerbands eine Spanneinrichtung vorgesehen. Diese kann zum Beispiel aus einer Stützrolle und einem linear verstellbaren Element bestehen, das gegen das Geländerband anstellbar ist.
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Das Geländerband kann dabei als Geländerriemen ausgebildet sein. Geeignete Geländerriemen sind in unterschiedlichen Formen kommerziell erhältlich und können ohne größeren zusätzlichen Aufwand in der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung eingesetzt werden. Alternativ kann das Geländerband auch als eine mit Röllchen versehene Gliederkette ausgebildet sein. Die Röllchen sind dabei so an der Gliederkette angebracht, dass die Gliederkette mit den Röllchen auf dem Geländer abrollen kann. Bei der Verwendung einer mit Röllchen versehenen Gliederkette kann die Vorrichtung noch reibungsärmer betrieben werden, da hierbei das Geländerband nicht über die Schleifleisten gezogen werden muss, sondern eben über die Röllchen am Geländer abrollen kann.
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In einer weiteren Ausführungsform kann die Schleifleiste auch durch ein Röllchengeländer ersetzt sein. Das Röllchengeländer umfasst dabei eine Vielzahl von vertikal angeordneten Röllchen, die eine Röllchenbahn bilden, über die der Geländerriemen gezogen werden kann. Auch bei dieser Ausführungsform kann die Reibung des Geländerbands am Geländer wesentlich reduziert werden.
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Wie bereits weiter oben erwähnt, kann mit der vorliegenden Erfindung eine beliebige Richtungsänderung der Behälter erzielt werden. Das Geländer kann dabei grundsätzlich auch mehr als zwei Umlenkrollen und mehr als eine Schleifleiste umfassen, über die das Geländerband geführt wird. Zum Beispiel kann das Geländer aus drei, vier oder fünf Umlenkrollen mit zwei, drei oder vier jeweils zwischen zwei der Umlenkrollen angeordneten Schleifleisten umfassen. Das Geländer kann insgesamt auch ein kreisförmiges Geländer bilden, wobei sich die Überführeinrichtung dann über nahezu den gesamten Umfang des Geländers vorzugsweise um bis zu 330° des Umfangs des Geländers erstreckt. Wichtig ist dabei aber immer, dass das Geländer eine möglichst kontinuierliche Oberfläche bildet, so dass das Geländer im gesamten Bereich der Überführeinrichtung ein kontinuierliches Widerlager bildet, gegen das die Behälter mittels des Klemmriemens gedrückt werden.
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Es kann ein einziger oder auch mehrere parallel und übereinander angeordnete Klemmriemen zum Einsatz kommen. Mit mehreren zum Beispiel zwei oder drei parallel angeordneten Klemmriemen können die Behälter gegebenenfalls stabiler transportiert werden.
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Es ist auch möglich, dass mehrere Klemmriemen hintereinander angeordnet sind, wobei zum Beispiel ein erster Klemmriemen in einem ersten Umfangsbereich der Überführeinrichtung vorgesehen ist und wobei ein zweiter Klemmriemen in einem zweiten Umfangsbereich der Überführeinrichtung vorgesehen ist. Insbesondere bei längeren Überführeinrichtungen kann es sinnvoll sein zur Vermeidung von Reibung oder zur Verteilung des Anpressdrucks mehrere hintereinander angeordnete Klemmriemen zu verwenden.
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In Transportrichtung hintereinander angeordnete Klemmriemen können mit der gleichen Geschwindigkeit betrieben werden, um einen kontinuierlichen und gleichmäßigen Transport der Behälter zu gewährleisten. Es ist aber auch möglich, hintereinander angeordnete Klemmriemen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten zu betreiben. Da sich das Geländerband entlang der Überführeinrichtung immer mit derselben Geschwindigkeit bewegt, führt ein Geschwindigkeitsunterschied zwischen den mehreren Klemmriemen dazu, dass die Behälter in den jeweiligen Transportabschnitten unterschiedlich stark rotiert werden. Dies kann zum Beispiel bei der Fremdkörperkontrolle ausgenutzt werden, um zwischen Defekten an der Behälterwand und Fremdkörpern im Behälterinneren zu differenzieren.
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Der Klemmriemen kann aus einem beliebigen geeigneten Werkstoff hergestellt sein. Vorzugsweise kann der Klemmriemen ein Kunststoff- oder Gummiprodukt sein. Vorzugsweise kann der Klemmriemen aus Polyurethan Elastomer bestehen und/oder ein Polyamidgewebe aufweisen. Die Klemmriemen können dabei in unterschiedlichen Härtegraden ausgeführt sein.
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Der Klemmriemen kann mehrteilig aufgebaut sein und zum Beispiel eine mit Metallarmierungen versehene Trägerschicht aufweisen, auf die der Kontaktbereich des Klemmriemens aufgeklebt ist. Vorzugsweise ist der Klemmriemen ein endloser Riemen.
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Damit keine Verformungen des Klemmriemens im Bereich der Umlenkungen erfolgt, ist der Klemmriemen vorzugsweise an der Vorderseite eingeschnitten. Die Form der Einschnitte kann dabei beliebige dem Fachmann hierfür bekannte Geometrien aufweisen.
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Der oder die Klemmriemen werden vorteilhafterweise jeweils über zwei Umlenkrollen gespannt. Die Umlenkrollen können dabei einen geeigneten Durchmesser, vorzugsweise einen Durchmesser von 10 bis 25 cm haben. Der Klemmriemen muss dabei so über die Umlenkrollen gespannt sein, dass die einlaufenden Behälter zwischen dem Klemmriemen und dem Geländer der Überführeinrichtung aufgenommen werden und dann während des Transports auf der Überführeinrichtung sicher zwischen Klemmriemen und Geländer eingeklemmt bleiben. Während des Betriebs sollte die Riemenspannung im Wesentlichen konstant gehalten werden. Die benötigte wirksame Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens kann sich während des Betriebs verändern und hängt dabei insbesondere davon ab, wie viele Behälter momentan auf der Überführeinrichtung befördert werden.
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Damit der Vorlaufstrang und der Rücklaufstrang des Klemmriemens nicht aufeinander reiben, können ein oder mehrere Stützelemente vorgesehen sein, über die der Rücklaufstrang eines Klemmriemens geführt wird. Insbesondere bei Richtungsänderungen von über 90° besteht nämlich die Gefahr, dass der Rücklaufstrang des Klemmriemens gegen den inneren Vorlaufstrang des Klemmriemens läuft und es dabei wiederum zu unerwünschter Reibung kommt.
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Diese weiteren Stützelemente können insbesondere ein oder mehrere Stützrollen sein, über die der Rücklaufstrang des Klemmriemens geführt wird. Je nach Länge der Überführungsstrecke können ein oder mehrere solcher Stützrollen vorgesehen werden.
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Vorzugsweise weist die Vorrichtung ferner eine Ausgleichseinrichtung auf, mit der die Riemenlänge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens eingestellt werden kann. Die Riemenlänge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens ist die Länge des Klemmriemens im Bereich der Überführeinrichtung, also in dem Bereich in dem die Behälter zwischen dem Geländer und dem Klemmriemen eingeklemmt gehalten werden. Die in diesem Bereich benötigte Länge des Klemmriemens hängt von der Anzahl der momentan auf der Überführeinrichtung beförderten Behälter ab, und nimmt mit der Anzahl der momentan auf der Überführeinrichtung beförderten Behälter zu.
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Die Ausgleichseinrichtung kann dabei ein oder mehrere Ausgleichselemente umfassen, die innerhalb des Klemmriemens, also zwischen den Umlenkrollen innerhalb der Bahn, die durch den oder die umlaufenden Klemmriemen beschrieben wird, angeordnet sind.
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Die Riemenlänge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens kann mit den Ausgleichselementen in Abhängigkeit von der Anzahl, Form und/oder Größe der auf der Überführeinrichtung zu transportierenden Behälter eingestellt werden.
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Vorzugsweise ist das Ausgleichselementen ausgebildet den Rücklaufstrang des Klemmriemen zu kontaktieren und gegen diesen in einer Richtung, welche dem Geländer abgewandt ist, angestellt zu werden.
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Wenn sich die Anzahl der auf der Überführeinrichtung transportierten Behälter ändert, kann die wirksame Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens auf einfache Weise über das Ausgleichselement verändert werden.
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Vorzugsweise umfasst das Ausgleichselement eine Stelleinrichtung, mit der eine Stützrolle gegen den Rücklaufstrang des Klemmriemens angestellt werden kann. Das Ausgleichselement kann dabei eine motorisch angetriebene, eine mechanische, eine pneumatische oder eine hydraulische Stelleinrichtung sein. Eine motorisch angetriebene Stelleinrichtung kann insbesondere einen elektrischen Linearantrieb umfassen. Bei der Verwendung von mehreren Stützrollen können alle oder eine beliebige Anzahl der Stützrollen mit einer Stelleinrichtung versehen sein.
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Die Ausgleichseinrichtung dient vor allem dazu, die benötigte Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens an die momentane Transportsituation auf der Überführeinrichtung anzupassen. Gleichzeitig stellt die Ausgleichseinrichtung aber sicher, dass die Riemenspannung während des Betriebs konstant bleibt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Behälter jederzeit mit einem vorgegebenen Anpressdruck an das kurvenförmige Geländer gedrückt und sicher gehalten werden mindestens eine Ausgleichselement der Ausgleichseinrichtung wird dabei vorzugsweise so eingestellt, dass die zugeordnete Stützrolle mit einem konstanten Druck gegen den Rücklaufstrang des Klemmriemens angestellt ist. Wenn sich die benötigte Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens ändert, dann wird die Position der Stützrolle von dem Ausgleichselement so verfahren, dass bei konstanter Riemenspannung der Vorlaufstrang entsprechend verlängert, bzw. verkürzt wird. Je nach Dimensionierung der Überführeinrichtung, können dabei Längenänderungen von bis zu mehreren Dezimetern auftreten. Die ein oder gegebenenfalls mehreren Ausgleichselemente der Ausgleichsvorrichtung müssen daher entsprechend weite Verfahrwege und damit einhergehende Längenänderungen bewerkstelligen können.
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Durch das Vorsehen der Ausgleichseinrichtung kann der Abstand der Umlenkrollen des Klemmriemens unverändert bleiben. Darüber hinaus kann eine Druck- bzw. Dichtigkeitsprüfung durch das Vorsehen der Ausgleichseinrichtung optimiert erfolgen, da der auf die zu transportierenden Behälter ausgeübte Druck durch die Einstellung der Spannung des Klemmriemens optimal eingestellt werden kann.
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Bei großen Umschlingungswinkeln kann es vorkommen, dass der Vorlaufstrang des Klemmriemens während des Betriebs um seine vorgegebene vertikale Position schwankt, da der Klemmriemen ja lediglich durch die beiden Umlenkrollen am Einlauf- und am Auslaufende der Überführeinrichtung geführt wird. Insbesondere wenn Behälter im Bereich der Überführeinrichtung nach unten abrutschen, können diese den Klemmriemen ebenfalls nach unten verschieben. Um die vertikale Position des Vorlaufstrangs des Klemmriemens besser zu kontrollieren, kann deshalb eine zusätzliche Führungseinrichtung vorgesehen sein. Diese Führungseinrichtung kann dabei mindestens eine Führungsrolle aufweisen, die mittels einer zugeordneten Anstelleinrichtung gegen die Rückseite des Vorlaufstrangs des Klemmriemens vorgespannt ist. Die Rolle hat dabei vorzugsweise die Form einer zylindrischen Scheibenspule und weist an ihren Stirnseiten überstehende Begrenzungen auf, zwischen denen der Klemmriemen geführt wird. Diese stirnseitigen Begrenzungen sollen dabei soweit überstehen, dass der Klemmriemen noch sicher dazwischen geführt werden kann, dürfen aber nicht soweit vorstehen, dass sie sich über den Klemmriemen hinaus erstrecken und in Kontakt mit den zu transportierenden Behältern kommen.
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Durch die Anstelleinrichtung wird sichergestellt, dass jede Führungsrolle immer der aktuellen Position des Klemmriemens nachgeführt wird und somit jederzeit an der Rückseite des Vorlaufstrangs des Klemmriemens anliegt. Die stirnseitigen Begrenzungen der Führungsrolle sorgen dann dafür, dass der Klemmriemen auf der durch die Führungsrolle vorgegebenen vertikalen Position gehalten wird. Die Anzahl der Führungseinrichtungen ist dabei frei wählbar und kann sich an der Länge der Überführeinrichtung orientieren. Vorzugsweise sind die Führungseinrichtungen gleichmäßig über die Länge der Überführeinrichtung verteilt.
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Das kurvenförmige Geländer kann einen beliebigen kurvenförmigen Verlauf haben. Vorzugsweise beschreibt das kurvenförmige Geländer einen Kreisbogen mit konstantem Radius oder hat einen elliptischen Verlauf. Mit der Überführeinrichtung eine Vielzahl von Behältern gleichzeitig transportiert werden, ohne dass die Transportleistung des Überführeinrichtung von der Zuführrate der zu transportierenden Behälter abhängig wäre. Insbesondere ist die Überführeinrichtung nicht wie ein Sternrad von einer spezifischen Antriebsgeschwindigkeit und einer spezifischen Zufuhrrate der zu transportierenden Behälter abhängig.
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Vorzugsweise ist der Klemmriemen antreibbar ausgebildet, wobei die Geschwindigkeiten des Klemmriemens unabhängig von der Geschwindigkeit des Geländerbands der Überführeinrichtung eingestellt werden kann.
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Der Klemmriemen kann derart angetrieben werden, dass Behälter auf der Überführeinrichtung gefördert werden können, ohne dass die Behälter sich ungewünscht drehen. In diesem Fall wird die Antriebsgeschwindigkeit des Klemmriemens entsprechend der Krümmung der gekrümmten Transportstrecke vorzugsweise etwas höher gewählt als die Geschwindigkeit des Geländerbands.
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Die Antriebsgeschwindigkeit zwischen dem Klemmriemen und dem Geländerband kann auch bewusst unterschiedlich gewählt werden, sodass eine gewisse Drehung der Behälter stattfindet, die zwischen dem Klemmriemen und dem Geländerband gefördert werden. Auf diese Weise kann eine Behälterinspektion, insbesondere eine Druck- und Dichtigkeitsprüfung der Behälter, optimiert werden, da eine etwaige Undichtigkeitsstelle eines Behälters aufgrund der Drehung nicht permanent durch den angepressten Klemmriemen oder das Geländerband verdeckt wird. Vorzugsweise werden zu untersuchende Behälter um etwa 90 Grad gedreht während sie die Transportvorrichtung durchlaufen. Auch eine optische Inspektion von Behältern kann durch eine gewisse Drehbewegung optimiert werden, da in diesem Fall die Behälter von mehreren Seiten inspiziert werden können.
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Der Antrieb des Klemmriemens kann durch beliebige Motoren realisiert werden. Besonders geeignet sind in diesem Zusammenhang Synchronmotoren, vorzugsweise permanent erregte Synchronmotoren. Der Antrieb des Klemmriemens ist vorzugsweise in einer der beiden Umlenkrollen angeordnet, um welche der Klemmriemen gespannt ist. Auch hierbei kann als Antrieb ein Außenläufermotor zum Einsatz kommen Der Au-ßenläufermotor kann vorzugsweise die Umlenkrolle ausbilden. Vorzugsweise wird hierdurch der Raum vergrößert, der zur Anordnung einer Inspektionsvorrichtung zur Verfügung steht. Durch die Verwendung von Außenläufermotoren, die in den Umlenkrollen integriert sind, wird nicht nur eine Platzersparnis erzielt, sondern die TransportVorrichtung wird auch insgesamt besser zugänglich, wodurch zum Beispiel Wartung und Betrieb solcher Transportvorrichtungen erleichtert wird.
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Wenn nur eine der Umlenkrollen des Klemmriemens angetrieben ist, dann ist der Antrieb vorzugsweise in der Umlenkrolle angeordnet, welche sich in Transportrichtung der zu befördernden Behälter stromabwärts befindet. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Vorlaufstrang des Klemmriemens jederzeit straffgezogen ist.
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Eine noch bessere Kontrolle der Riemengeschwindigkeit kann dadurch erzielt werden, dass beide Umlenkrollen angetrieben sind. Insbesondere wenn sich noch keine Behälter auf der Überführeinrichtung befinden, kann die Geschwindigkeit des Klemmriemens auch elektronisch so an die Umfangsgeschwindigkeit des Geländerbands angepasst werden, dass es zu keiner Reibung zwischen dem Klemmriemen und dem Geländerband kommt.
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Insbesondere beim Einlaufen der ersten Behälter auf die Überführeinrichtung und beim Verlassen der letzten Behälter der Überführeinrichtung besteht die Gefahr, dass der Klemmriemen zumindest abschnittsweise mit dem Geländer oder dem darüber geführten Geländerband in Kontakt kommt. Aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit und der Spannung des Klemmriemens kann es dabei zu erheblichen Reibungskräften kommen, die die Funktion der Überführeinrichtung erheblich beeinträchtigen. Es kann deshalb in diesen Situationen erforderlich sein, die Geschwindigkeit des Geländerbands und die Geschwindigkeit des Klemmriemens aneinander anzupassen. Dies ist über die elektronische Regelung der beiden Geschwindigkeiten möglich.
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Aber auch dann wenn sich bereits Behälter auf der Überführeinrichtung befinden, kann der Transport auf der Überführeinrichtung durch eine Variation der Antriebsgeschwindigkeiten der Umlenkrollen optimiert werden. Durch die Variation der Antriebsgeschwindigkeiten der Umlenkrollen kann nämlich auch die verfügbare Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens temporär verändert werden. Wenn die Umlenkrolle am stromaufwärts gelegenen Einlaufbereich der Überführeinrichtung (Einlaufrolle) kurzfristig eine höhere Umfangsgeschwindigkeit als die Umlenkrolle am stromabwärts gelegenen Auslaufbereich (Auslaufrolle) der Überführeinrichtung aufweist, so wird die Riemenlänge im Vorlaufstrang erhöht und die Behälter werden weniger stark an das Geländer gepresst. Umgekehrt wird die Riemenlänge im Vorlaufstrang erhöht, wenn die Einlaufrolle kurzfristig mit einer höheren Umfangsgeschwindigkeit als die Auslaufrolle betrieben wird.
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Eine zu geringe Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens kann hinderlich sein, wenn auf der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung die ersten Behälter in die Überführeinrichtung einlaufen. Wenn die Riemenlänge in diesem Fall zu gering ist, kann es vorkommen, dass die im Wesentlichen ohne Staudruck einlaufenden Behälter nicht gegen den Riemendruck auf die Überführeinrichtung gelangen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Riemenlänge im Vorlaufstrang dadurch temporär zu erhöhen, dass die Einlaufrolle schneller als die Auslaufrolle betrieben wird. Mit der Steuerung der Geschwindigkeiten der Umlenkrollen kann also eine Feineinstellung der Riemenlänge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens vorgenommen werden.
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Mit der kurzzeitigen Veränderung der Riemenlänge geht auch eine Veränderung der Riemenspannung im Vorlaufstrang einher. Um die Riemenspannung im Vorlaufstrang wieder auf das ursprüngliche Niveau zurückzusetzen, müssen die Umlenkrollenrollen anschließend gegebenenfalls umgekehrt angesteuert werden. Um eine kurzfristig reduzierte Riemenspannung wieder auszugleichen, muss in einem solchen Fall also die Einlaufrolle kurzfristig langsamer als die Auslaufrolle betrieben werden.
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Für die Regelung der Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens ist es von Vorteil, wenn sich die benötigte Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens im Betrieb möglichst wenig ändert. Situationen, in denen große Abstände zwischen den Behältern auftreten, sowie ein erstmaliges Befüllen und Entleeren der Überführeinrichtung sollten daher weitestgehend vermieden werden. Eine Möglichkeit um solche Situationen, insbesondere zu große Abstände zwischen den Behältern zu vermeiden, besteht darin, die Geschwindigkeit des anfördernden Transporteurs entsprechend zu regeln. Bei relativ geringer Behälterdichte kann zum Beispiel die Anfördergeschwindigkeit erhöht werden, um somit Lücken zwischen den Behältern zu schließen oder zu reduzieren.
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Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Variationen in der benötigten Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens besteht darin, bei Bedarf zusätzliche Behälter oder Behälterattrappen in den Behälterstrom einzuschleusen. Diese zusätzlichen Behälter oder Behälterattrappen können zum Beispiel Leerbehälter sein, die auf einer parallel zum anförderenden ersten Transportabschnitt angeordneten Pufferstrecke vorgehalten werden und bei Bedarf in den Behälterstrom eingeschleust werden können. Als Behälterattrappen eignen sich beliebige Körper, deren Form und Material so beschaffen ist, dass diese problemlos in den jeweiligen Behälterstrom integriert werden können. Bei den Behälterattrappen ist allerdings sicherzustellen, dass diese nach der Überführeinrichtung auch wieder aus dem Behälterstrom ausgeleitet werden. Zum Ein- und Ausschleusen der zusätzlichen Behälter kann eine beliebige dem Fachmann bekannte Ein- bzw. Ausschleusvorrichtung eingesetzt werden.
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In einer Ausführungsform bei der die erfindungsgemäße Transportvorrichtung einen Umschlingungswinkel von 180° aufweist, kann die Pufferstrecke zum Beispiel als ein umlaufender Transporteur ausgeführt sein, der parallel und innerhalb der Transportvorrichtung angeordnet ist. Der umlaufende Transporteur kann von einem umlaufenden kurvengängigen Transporteur oder auch von einem Drehteller gebildet sein. Bei der Ausführungsform als Drehteller kann dieser zum Beispiel einen Durchmesser haben, der den Dimensionen der Überführeinrichtung entspricht.
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Ein Einteilkeil kann dazu verwendet werden die zusätzlichen Behälter stromaufwärts der Überführeinrichtung von der Pufferstrecke in den Behälterstrom auf dem ersten anfördernden Transportabschnitt der Transportvorrichtung zu integrieren. Stromabwärts der Überführeinrichtung kann wiederum ein Einteilkeil vorgesehen sein, mit dem die zusätzlichen Behälter dann wieder aus dem Behälterstrom ausgeleitet und zurück auf den umlaufenden Transporteur der Pufferstrecke geführt werden.
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Durch die Einschleusung von zusätzlichen Behältern oder Behälterattrappen können insbesondere solche Lücken im Behälterstrom gefüllt werden, die so groß sind, dass eine Situation eintreten kann, dass der Klemmriemen in Kontakt mit dem Geländer gerät. Solche Situationen können zwar auch über die elektronische Abstimmung der Geschwindigkeit des Klemmriemens gegenüber der Geschwindigkeit des Geländerbands gelöst werden. Allerdings führt eine Veränderung der Relativgeschwindigkeit zwischen Klemmriemen und Geländerband auch dazu, dass sich die Rotation der sich auf der Überführeinrichtung befindenden Behälter um ihre eigene Achse ändert. Durch das Einschleusen zusätzlicher Behälter kann dagegen die Gefahr zu größer Lücken im Behälterstrom vermieden werden. Dadurch kann die Klemmriemengeschwindigkeit jederzeit unabhängig von der Geschwindigkeit des Geländerbands eingestellt werden.
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Auch bei der Inbetriebnahme oder bei einer Unterbrechung des Betriebs (z.B. am Ende des Arbeitstags) können die zusätzlichen Behälter dazu genutzt werden, um auch in diesen Situationen konstante Transportbedingungen zu gewährleisten. Zum Beispiel können am Ende einer Behältercharge nach dem letzten Behälter noch ein oder mehrere der zusätzlichen Behälter oder Behälterattrappen in den Behälterstrom eingeschleust werden, damit auch für den letzten Behälter auf der Überführeinrichtung identische Transportbedingungen herrschen wie für die anderen Behälter der Behältercharge. Wenn die zusätzlichen Behälter nach der Überführeinrichtung wieder auf die Pufferstrecke ausgeschleust werden, ist bereits eine relativ geringe Anzahl an zusätzlichen Behältern ausreichend, um jederzeit eine kontinuierliche Förderung durch die Überführeinrichtung zu ermöglichen.
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Die zusätzlichen Behälter können auch Testbehälter sein, die zur Überprüfung von Inspektionseinrichtungen eingesetzt werden. Solche Testbehälter müssen regelmäßig in den Behälterstrom eingeschleust werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Inspektionseinrichtungen zu überprüfen. Normalerweise müssen zum Zweck der Einschleusung der Testbehälter Lücken im Behälterstrom geschaffen werden, wodurch der Produktionsprozess beeinträchtigt wird. Mit der vorliegenden Erfindung können dagegen ohnehin vorhandene Lücken im Behälterstrom ausgenutzt werden, um Testbehälter einzuschleusen und damit nicht nur einen ungewollten Kontakt des Klemmriemens mit dem Geländerband oder dem Geländer zu vermeiden, sondern gleichzeitig auch eine Überprüfung der an der Überführeinrichtung angeordneten Inspektionseinrichtungen vorzunehmen.
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Vorzugsweise werden die Behälter auf der gekrümmten Transportstrecke zumindest teilweise ausschließlich zwischen dem Klemmriemen und dem Geländer bzw. dem darüber geführten Geländerband gehalten.
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Auf diese Weise wird eine Behälterinspektion der transportierten Behälter optimiert, da die Behälter von oben sowie von unten untersucht werden können.
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Vorzugsweise ist unterhalb und/oder oberhalb der Transportstrecke zumindest eine Inspektionseinrichtung zur Behälterinspektion angeordnet.
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Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung kann auch vorteilhaft bei der Dichtigkeitskontrolle von verformbaren, befüllten Behältern, wie zum Beispiel befüllten Kunststoffflaschen oder Metalldosen eingesetzt werden. Dazu wird ein exakt dosierbarer Druck auf die Behälter ausgeübt. Sind die Behälter undicht, ist der Innendruck niedriger, während der Füllstand ansteigt. Um auch kleine Lecks zu detektieren, muss dabei eine gewisse Verweilzeit der Behälter in der Druckeinrichtung gewährleistet werden. Dies kann in der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Behälter länger als nur eine Viertel-Umdrehung zwischen dem Geländer und dem Klemmriemen gehalten werden. Der Druck kann in der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung zum Beispiel über die Riemenspannung eingestellt werden.
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Vorzugsweise sind der erste Transportabschnitt und der zweite Transportabschnitt als ein durchgehender Transporteur ausgebildet, und die gekrümmte Transportstrecke ist ausgebildet, die Behälter zwischen dem Klemmriemen und dem Geländer schwebend von dem ersten Transportabschnitt auf den zweiten Transportabschnitt zu überführen. In diesem Fall werden die Behälter von der Transportvorrichtung von dem anfördernden Transporteur weggehoben bzw. geführt und nach dem Durchlaufen der gekrümmten Transportstrecke und der Durchführung der Behälterinspektion wieder auf den Transporteur abgesetzt bzw. überführt. Die beiden Transportabschnitte können dabei entweder in dieselbe Richtung verlaufen oder unter einem Winkel zueinander angeordnet sein.
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Alternativ sind der erste Transportabschnitt sowie der zweite Transportabschnitt als separate Transporteure ausgebildet. Insbesondere bei der Dichtigkeitsprüfung ist es nicht notwendig, dass die Behälter zumindest kurzfristig frei schwebend transportiert werden. Bei diesen Ausführungsformen kann daher der Behälter zusätzlich dazu, dass er zwischen Klemmriemen und Geländerband eingeklemmt ist, auch noch jederzeit auf einem durchgängigen Transporteur befördert werden, welcher einen Verlauf aufweist, der der gekrümmten Transportbahn der Überführeinrichtung entspricht.
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Bei dem Transporteur können übliche Förderbänder oder Gliederkettenförderer zum Einsatz kommen. Die Behälter können auf dem Transporteur zusätzlich oder ausschließlich durch Luftkissen oder Rollen gefördert werden. Auch kann der Transporteur als feststehende Platte ausgebildet sein, über die die Behälter durch Staudruck geschoben werden.
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Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung ist vorzugsweise als Teil einer Behälterinspektionseinrichtung vorgesehen. Die Behälterinspektionseinrichtung ist ausgebildet zur Inspektion von Behältern, vorzugsweise von Behältern aus Glas oder transparenten Kunststoffen, wie zum Beispiel PET. Insbesondere handelt es sich bei den Behältern um Glas- oder PET Flaschen im Rahmen einer Behälterinspektion in der Getränkeindustrie. Zu diesem Zweck kann die Behälterinspektionseinrichtung weitere Komponenten aufweisen, insbesondere eine Strahlungsquelle, eine Detektionseinrichtung und eine Auswerteeinrichtung. Die Strahlungsquelle kann Strahlung in Richtung der zu untersuchenden Behälter emittieren, wenn sich diese in der Transportvorrichtung und insbesondere der gekrümmten Transportstrecke befinden und von einem ersten Transportabschnitt zu einem zweiten Transportabschnitt überführt werden. Die Strahlung durchstrahlt die zu untersuchenden Behälter und wird anschließend von der Detektionseinrichtung detektiert. Die Auswerteeinrichtung wertet die von der Detektionseinrichtung detektierte Aufnahme aus. Die Strahlungsquelle kann im Wesentlichen elektromagnetische Strahlung beliebiger Wellenlänge, IR-Strahlung, sichtbares Licht, UV-Licht oder Röntgenstrahlung emittieren.
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Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung durch die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Hierbei zeigt:
- 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung gemäß 1,
- 2 eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung mit Umschlingungswinkel von 180°,
- 3 eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung mit Röllchengeländer,
- 4 ein Detailausschnitt der Transportvorrichtung nach 3,
- 5 ein Detailausschnitt einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung mit einer Gliederkette mit Röllchen, und
- 6 eine weitere erfindungsgemäße Transportvorrichtung mit Umschlingungswinkel von 180° und zwei hintereinander angeordneten Klemmriemen.
- 7 Transportvorrichtung gemäß 2 mit zusätzlichen Führungseinrichtungen, und
- 8 Transportvorrichtung gemäß 2 mit Pufferstrecke.
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Die 1 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 10 mit einem ersten Transportabschnitt 12, einem zweiten Transportabschnitt 14 und einer Überführeinrichtung 16. Die Behälter 18 werden im ersten Transportabschnitt 12 auf einem ersten Transporteur 12a in der durch den Pfeil angegebenen Transportrichtung angefördert. Am Ende des Transporteurs 12a werden die Behälter 18 an die Überführeinrichtung 16 übergeben und von dieser auf einen zweiten, um 90° versetzt angeordneten Transporteur 14a im zweiten Transportabschnitt 14 überführt.
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In der Ausführungsform nach 1 definiert die Überführeinrichtung eine gekrümmte Transportstrecke 16a, die sich zwischen einem Geländer 20 und einem Klemmriemen 30 erstreckt.
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In der Ausführungsform nach 1 umfasst das Geländer eine Schleifleiste 21, sowie zwei Umlenkrollen 22, 24, die jeweils an dem in Transportrichtung vorderen und hinteren Ende der Schleifleiste 21 vorgesehen sind. Über das Geländer 20 wird dabei ein Geländerband geführt. Das Geländerband ist dabei als Geländerriemen 26 ausgebildet. Im Bereich des Rücklaufstrangs des Geländerriemens 26 ist eine Spanneinrichtung 28 vorgesehen, mit der die Riemenspannung des Geländerriemens 26 eingestellt werden kann.
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Während des Transports in der Überführeinrichtung 16 wird ein Behälter 18 zwischen dem Klemmriemen 30 und dem Geländer 20 bzw. dem über das Geländer 20 geführten Geländerriemen 26 eingeklemmt. Das Geländer 20 bildet dabei ein Widerlager, gegen das die Behälter 18 mit Hilfe des Klemmriemens 30 gedrückt werden.
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Der Klemmriemen 30 wird über zwei Umlenkrollen 32, 34 Umlenkrollen gespannt. Die beiden Umlenkrollen 32, 34 sind jeweils so angeordnet, dass ein angeförderter Behälter 18 am Ende des ersten Transportabschnitts 12 zwischen dem Klemmriemen 30 und dem Geländerriemen 26 eingeklemmt wird. Der Behälter 18 wird dann, eingeklemmt zwischen dem Geländerriemen 26 und dem Klemmriemen 30, von der Überführeinrichtung 16 auf den zweiten, um 90° versetzt angeordneten Transporteur 14a befördert. Der Behälter 18 wird erst dann wieder freigegeben, wenn er sich vollständig über dem zweiten Transporteur 14a befindet und auf diesem sicher abgesetzt werden kann.
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Sowohl die Umlenkrolle 32 am stromaufwärts gelegenen Einlaufende der Überführeinrichtung 16 als auch die Umlenkrolle 34 am stromabwärts gelegenen Auslaufende der Überführeinrichtung 16, sind dabei über voneinander unabhängig angesteuerte Antriebseinrichtungen (nicht gezeigt) motorisch angetrieben.
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1 zeigt ferner eine Stützrolle 36 mit einem Ausgleichselement 38, welches zur Einstellung der wirksamen Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 zum Einsatz kommt. Das Ausgleichselement 38 ist gegen den Rücklaufstrang des Klemmriemens 30 in eine Richtung, welche von den zu befördernden Behältern 18 bzw. dem Geländerriemen 26 weg zeigt, mit einer konstanten Kraft angestellt. Wenn sich die Anzahl der auf der Überführeinrichtung transportierten Behälter 18 ändert, wird über das Ausgleichselement 38 die Länge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 entsprechend nachgeregelt.
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Eine Feineinstellung der Riemenlänge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 kann während des Betriebs auch über eine unterschiedliche Ansteuerung der voneinander unabhängigen Antriebe der Umlenkrollen 32 und 34 herbeigeführt werden. Indem man kurzzeitig die einlaufseitige Umlenkrolle 32 etwas schneller laufen lässt als die auslaufseitige Umlenkrolle 34, kann die Riemenlänge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 erhöht werden. Umgekehrt wird die Riemenlänge des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 reduziert, wenn die einlaufseitige Umlenkrolle 32 kurzzeitig etwas langsamer betrieben wird als die auslaufseitige Umlenkrolle 34.
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Durch den Klemmriemen 30 sowie den kurvenförmigen Verlauf des Geländers 20 wird im Bereich der Überführeinrichtung 16 eine gekrümmte Transportstrecke 16a ausgebildet, entlang der die zu befördernden Behälter 18 transportiert werden.
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Während des Transports auf der gekrümmten Transportstrecke 16a der Überführeinrichtung 16 werden die Behälter 18 lediglich von dem Klemmriemen 30 und dem Geländerriemen 20 gehalten, so dass der Behälterboden frei zugänglich ist und zum Beispiel mittels einer Inspektionseinrichtung untersucht werden kann.
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2 zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung 10, die in weiten Teilen der Ausführungsform nach 1 entspricht. Allerdings sind in der Ausführungsform nach 2 der erste Transportabschnitt 12 und der zweite Transportabschnitt 14 um 180° zueinander versetzt angeordnet. Die beiden Transportabschnitte 12, 14 verlaufen also parallel aber in entgegengesetzter Richtung zueinander.
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Die Überführeinrichtung 16 umfasst in diesem Fall wiederum einen Klemmriemen 30 und einen Geländerriemen 20 zwischen denen die Behälter 18 eingeklemmt werden und dabei von dem ersten Transporteur 12a auf den zweiten, um 180° versetzt angeordneten Transporteur 14a befördert werden. Der Klemmriemen 30 wird wieder über zwei Umlenkrollen 32, 34 und eine Ausgleicheinrichtung 36, 38 geführt.
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Der Geländerriemen 26 wird in dieser Ausführungsform über ein Geländer 20 geführt, das aus drei Umlenkrollen 22, 24, 25 und zwei sich dazwischen erstreckenden Schleifleisten 21 besteht. Eine Spanneinrichtung 28 ist im Bereich des Rücklaufstrangs des Geländerriemens 26 vorgesehen, um die Spannung des Geländerriemens 26 konstant zu halten.
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3 und 4 zeigt eine Modifikation der Ausführungsform der Transportvorrichtung nach 2. Wiederum werden die Behälter 18 um einen Winkel von 180° umgelenkt. Im Unterschied zur Ausführungsform nach 2 sind hierbei aber die Schleifleisten durch Röllchengeländer 40 ersetzt. Zur Verbesserung der Anschaulichkeit ist in 4 lediglich das Geländer 20 mit dem darüber geführten Geländerriemen 26 abgebildet. Das Röllchengeländer 40 besteht dabei aus einer Vielzahl von vertikal an einer Führungsleiste 42 angeordneten Röllchen 44, über die der Geländerriemen 26 geführt ist. Über die Röllchen 44 kann der Geländerriemen 26 reibungsärmer gezogen werden, wodurch ein ökonomischerer Betrieb der Transportvorrichtung 10 ermöglicht wird.
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In dieser Ausführungsform sind die Röllchen 44 an Führungsleisten 42 befestigt, die sich jeweils zwischen zwei der drei Umlenkrollen 22, 24, 25 erstrecken. Die von dem über das Geländer 20 geführten Geländerriemen 26 definierte Transportbahn 16a entspricht im Wesentlichen der Transportbahn 16a der Ausführungsform nach 2.
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5 zeigt eine weitere Modifikation der Ausführungsform der Transportvorrichtung 10 nach 2. Zur Verbesserung der Anschaulichkeit ist in 5 lediglich das Geländer 20 mit dem darüber geführten Geländerband abgebildet. Wiederum werden die Behälter 18 um einen Winkel von 180° umgelenkt. Das Geländer 20 wird in dieser Ausführungsform lediglich von zwei Umlenkrollen 22, 24 und einer sich dazwischen erstreckenden Schleifleiste 21 gebildet. Im Unterschied zur Ausführungsform nach 2 ist das Geländerband aber nicht als Geländerriemen ausgebildet, sondern in Form einer Gliederkette 50 deren Kettenglieder 52 mit Röllchen 54 zum Abrollen über das Geländer 20 versehen sind.
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Die Gliederkette
50 kann hierbei im Wesentlichen so ausgestaltet sein, wie sie in der Patentanmeldung
DE 10 2018 004 883 von derselben Anmelderin beschrieben ist. Vorzugsweise sind die Kettenglieder
52 der Gliederkette
50 miteinander über Bolzen
56 verbunden, wobei die Bolzen
56 ein Kippscharnier darstellen, durch das die Umlenkfähigkeit der Gliederkette
50 erreicht wird.
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Die Bolzen 56 der Gliederkette 50 dienen gleichzeitig als Drehachsen für die Röllchen 54 mit denen die Gliederkette 50 über dem Geländer 20 abrollt. Auch in dieser Ausführungsform ist die Schleifreibung des Geländerriemens über die Schleifleisten 21 durch Rollreibung der Gliederkette 50 ersetzt, wodurch ein reibungsärmerer Betrieb der Transportvorrichtung 10 erreicht wird.
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Die einzelnen Kettenglieder 52 sind dabei vorzugsweise aus Kunstsoff hergestellt und mit einer Kontaktfläche 58 versehen, die gleiche oder ähnliche Eigenschaften hat wie die Kontaktfläche eines Geländerriemens 26.
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In 6 ist eine weitere erfindungsgemäße Transportvorrichtung 10 abgebildet, die einen Umschlingungswinkel von 180° bietet. Im Unterschied zur Ausführungsform nach 2 sind hierbei zwei hintereinander angeordnete Klemmriemen 30, 30a vorgesehen. Der erste Klemmriemen 30 wird über die Umlenkrollen 32, 33 und die Stützrolle 36 geführt. Der zweite Klemmriemen 30a wird über die Umlenkrollen 34, 33a und eine Stützrolle 36a geführt. Die Stützrollen 36, 36a sind zusätzlich wieder mit je einem Ausgleichselement 38, 38a versehen. Die beiden Klemmriemen 30, 30a sind vertikal zueinander versetzt angeordnet, sodass die Behälter 18 im Übergangsbereich vom ersten Klemmriemen 30 zum zweiten Klemmriemen 30a jederzeit fest von einem der Klemmriemen 30, 30a an den Geländerriemen 26 bzw. das Geländer 20 gedrückt werden.
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Die Ausführungsform nach 7 entspricht im Wesentlichen der Ausführungsform nach 2. In 7 ist jedoch zwei Führungseinrichtungen 70, 70a zur Stabilisierung des vertikalen Verlaufs des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 vorgesehen. Die Führungseinrichtungen 70, 70a bestehen dabei jeweils aus einer Führungsrolle 72, 72a, die jeweils mittels einer zugeordneten Anstelleinrichtung 74, 74a gegen die Rückseite des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 vorgespannt ist. Die Führungsrollen 72, 72a haben dabei jeweils die Form einer zylindrischen Scheibenspule und weisen an den Stirnseiten überstehende Begrenzungen auf, zwischen denen der Klemmriemen 30 geführt wird. Durch die Anstelleinrichtungen 74, 74a wird sichergestellt, dass jede Führungsrollen 72, 72a immer der aktuellen Position des Klemmriemens 30 nachgeführt wird und somit jederzeit an der Rückseite des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 anliegt.
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In 7 befinden sich zum Beispiel im Bereich der Führungsrollen 72 bereits einige Behälter 18 auf der Überführeinrichtung 16. Der Klemmriemen 30 verläuft über den Außenumfang dieser Behälter 18 und die Führungsrolle 72 wird über die ihr zugeordnete Anstelleinrichtung 74 so positioniert, dass die Führungsrolle 72 in Kontakt mit der Rückseite des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 ist. Der Klemmriemen 30 wird durch die überstehenden Begrenzungen an den Stirnseiten der Führungsrolle 72 geführt. Im Bereich der Führungsrolle 72a befinden sich dagegen gerade keine Behälter auf der Überführeinrichtung 16. In diesem Fall verläuft der Klemmriemen 30 näher am Geländer 20. Die Anstelleinrichtung 72a sorgt dafür, dass die Führungsrolle 72a trotzdem an der Rückseite des Vorlaufstrangs des Klemmriemens 30 anliegt und diesen auf seiner vorgegeben vertikalen Position führt.
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8 betrifft eine weitere Modifikation der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 10 gemäß 2, wobei die Modifikation darin besteht, dass eine zusätzliche Pufferstrecke in Form eines umlaufenden Transporteurs 60 vorgesehen ist, der innerhalb und parallel zu den beiden Transporteuren 12a und 14a angeordnet ist. Auf dem umlaufenden Transporteur 60 sind zusätzliche Behälter 62 vorgesehen, die bei Bedarf über eine Einschleusvorrichtung 64 in den Behälterstrom des ersten Transporteurs 14a eingeschleust werden können. Stromabwärts der Überführeinrichtung ist eine AusschleusVorrichtung 66 vorgesehen, über die die zusätzlichen Behälter 62 wieder aus dem Behälterstrom ausgesondert und auf den umlaufenden Transporteur 60 zurückbefördert werden können. In der abgebildeten Ausführungsform sind die Einschleus- und Ausschleusvorrichtung 64, 66 jeweils von einem Einteilkeil gebildet. Es können hierzu aber natürlich beliebige dem Fachmann bekannte Ausleiteinrichtungen verwendet werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern ergibt sich aus der Zusammenschau der oben beschriebenen Merkmale.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Transportvorrichtung
- 12
- erster Transportabschnitt
- 12a
- erster Transporteur
- 14
- zweiter Transportabschnitt
- 14a
- zweiter Transporteur
- 16
- Überführeinrichtung
- 16a
- gekrümmte Transportstrecke
- 18
- Behälter
- 20
- Geländer
- 21
- Schleifleiste
- 22
- Umlenkrolle
- 24
- Umlenkrolle
- 25
- Umlenkrolle
- 26
- Geländerband
- 28
- Spanneinrichtung
- 30
- Klemmriemen
- 30a
- Klemmriemen
- 32
- Umlenkrolle/Einlaufrolle
- 34
- Umlenkrolle/Auslaufrolle
- 33
- Umlenkrolle
- 33a
- Umlenkrolle
- 36
- Stützrolle
- 36a
- Stützrolle
- 38
- Ausgleichselement
- 40
- Röllchengeländer
- 42
- Führungsleisten
- 44
- Röllchen
- 50
- Gliederkette
- 52
- Kettenglieder
- 54
- Röllchen
- 56
- Bolzen
- 58
- Kontaktfläche
- 60
- umlaufender Transporteur
- 62
- zusätzliche Behälter
- 64
- Einschleusvorrichtung
- 66
- Ausschleusvorrichtung
- 70
- Führungseinrichtung
- 72
- Führungsrolle
- 72a
- Führungsrolle
- 74
- Anstelleinrichtung
- 74a
- Anstelleinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 29716795 U1 [0002]
- DE 102018004883 [0086]