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DE102018004945A1 - Konservierungsmittelfreie Pigmentpaste - Google Patents

Konservierungsmittelfreie Pigmentpaste Download PDF

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Publication number
DE102018004945A1
DE102018004945A1 DE102018004945.1A DE102018004945A DE102018004945A1 DE 102018004945 A1 DE102018004945 A1 DE 102018004945A1 DE 102018004945 A DE102018004945 A DE 102018004945A DE 102018004945 A1 DE102018004945 A1 DE 102018004945A1
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DE
Germany
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pigment paste
weight
pigment
alkanolamine
paste
Prior art date
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Pending
Application number
DE102018004945.1A
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English (en)
Inventor
Ingo Hörsting
Patrick Hertel
Dietmar Erber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brillux GmbH and Co KG
Original Assignee
Brillux GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Brillux GmbH and Co KG filed Critical Brillux GmbH and Co KG
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Priority to EP19733703.3A priority patent/EP3810708A1/de
Priority to PCT/EP2019/066164 priority patent/WO2019243408A1/de
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Pending legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C09DYES; PAINTS; POLISHES; NATURAL RESINS; ADHESIVES; COMPOSITIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; APPLICATIONS OF MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • C09DCOATING COMPOSITIONS, e.g. PAINTS, VARNISHES OR LACQUERS; FILLING PASTES; CHEMICAL PAINT OR INK REMOVERS; INKS; CORRECTING FLUIDS; WOODSTAINS; PASTES OR SOLIDS FOR COLOURING OR PRINTING; USE OF MATERIALS THEREFOR
    • C09D17/00Pigment pastes, e.g. for mixing in paints
    • C09D17/001Pigment pastes, e.g. for mixing in paints in aqueous medium
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C08ORGANIC MACROMOLECULAR COMPOUNDS; THEIR PREPARATION OR CHEMICAL WORKING-UP; COMPOSITIONS BASED THEREON
    • C08KUse of inorganic or non-macromolecular organic substances as compounding ingredients
    • C08K5/00Use of organic ingredients
    • C08K5/16Nitrogen-containing compounds
    • C08K5/17Amines; Quaternary ammonium compounds

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Abstract

Eine Pigmentpaste enthaltend, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste, 1 bis 75 Gew.% Pigment, 0,01 bis 10 Gew.% Alkanolamin, 0,5 bis 30 Gew.% Netzmittel und 15 bis 75 Gew.% Wasser, wobei der pH Wert der Pigmentpaste von 10 bis 14 beträgt, ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Pigmentpaste, ein Überzugsmittel enthaltend mindestens ein Beschichtungsmittel und mindestens eine solche Pigmentpaste, ein Verfahren zur Herstellung eines Überzugsmittels und eine Verwendung von Alkanolamin zur Stabilisierung und/oder Erhöhung der Lagerstabil einer Pigmentpaste werden beschrieben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Pigmentpaste zum Abtönen eines Beschichtungsmittels, ein Verfahren zur Herstellung der Pigmentpaste sowie ein Überzugsmittel enthaltend Beschichtungsmittel und Pigmentpaste. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Überzugsmittels unter Verwendung der Pigmentpaste sowie die Verwendung von Alkanolamin zur Stabilisierung und/oder Erhöhung der Lagerstabilität von Pigmentpasten.
  • Pigmentpasten zum Abtönen von Beschichtungsmitteln, wie beispielsweise Farben und Lacken, sind grundsätzlich bekannt. Pigmentpasten werden üblicherweise durch Dispergieren von Pigmenten und gegebenenfalls Füllstoffen und anderen geeigneten Materialien hergestellt und vor dem Einsatz mit dem abzutönenden Beschichtungsmittel vermischt. Derartige Farbmischsysteme sind herkömmlichen Beschichtungsmitteln insbesondere im Hinblick auf Bevorratung und Logistik überlegen. Abgetönte Beschichtungsmittel enthaltend mindestens ein Beschichtungsmittel und mindestens eine Pigmentpaste. Abgetönte Beschichtungsmittel werden auch als Überzugsmittel bezeichnet.
  • Im Vergleich zum Zumischen pulverförmiger Pigmente zu einem Beschichtungsmittel haben Pigmentpasten den Vorteil, dass sich diese einfach und homogen verteilen lassen und gut zu dosieren sind. Weiter vorteilhaft ist, dass sie keinen Farbstaub enthalten, da dieser beim Zumischen leicht die Umgebung verunreinigt. Schließlich können Pigmentpasten auf die erwünschte Farbstärke eingestellt und daher auf einfache Weise über das Volumen in ein Beschichtungsmittel wie eine Kunststoffdispersionsfarbe eindosiert und eingerührt werden.
  • Grundsätzlich können Pigmentpasten zum Abtönen von ganz unterschiedlichen Beschichtungsmitteln eingesetzt werden. Ein bedeutender Bereich ist hierbei das Abtönen von Kunststoffdispersionsfarbe, auch bekannt als Dispersionsfarbe. Dispersionsfarben enthalten üblicherweise relativ große Mengen an organischchemischen Bestandteilen, insbesondere an Kunstharzpolymeren, insbesondere in Form von Kunstharzdispersionen.
  • Um eine ausreichende Lagerstabilität zu gewährleisten, benötigen Dispersionsfarben und/oder Pigmentpasten üblicherweise Konservierungsmittel, insbesondere Biozide, wie Isothiazolinone. Diese können jedoch insbesondere bei Allergikern Reizungen und Hautirritationen hervorrufen.
  • In den vergangenen Jahren sind Dispersionsfarben entwickelt worden, die auf Konservierungsmittel verzichten. In den Druckschriften EP 1 297 079 B1 , DE 1 031 910 , DE 10 2014 013 455 A1 und DE 10 2016 002 221 A1 werden jeweils Dispersionsfarben beschrieben, die ohne Konservierungsmittel auskommen.
  • Die EP 1 297 079 B1 beschreibt eine Dispersionsfarbe enthaltend Polymerdispersion, Pigment und/oder Füllstoff, Wasserglas und Wasser. Diese Dispersionsfarbe zeichnet sich dadurch aus, dass sie keine Konservierungsmittel benötigt.
  • Die DE 1 031 910 beschreibt eine Alkydharzemulsionsfarbe enthaltend Titandioxid, Füllstoffe, ein Alkydharz und Wasser. Dieser Farbe wird umittelbar vor der Anwendung Natriummethylsilikonat zugegeben, wodurch die modifizierte Farbe bessere Abwascheigenschaften aufweist als Alkydharzemulsionsfarben ohne Natriummethylsilikonat.
  • Die DE 10 2014 013 455 A1 und die DE 10 2016 002 221 A1 beschreiben beide eine Dispersionsfarbe enthaltend ein Polymer, Pigment, Füllstoff, Alkylsilikonat und Wasser. In beiden Dokumenten wird beschrieben, dass die Dispersionsfarbe einen alkalischen pH Wert von maximal 12 aufweist.
  • Keines der vorgenannten Dokumente beschreibt, dass die Dispersionsfarbe durch Verwendung eines Alkanolamins stabilisiert werden kann. Nachteilig an den vorstehend beschriebenen Dispersionsfarben enthaltend Alkylsilikonat ist, dass es bei einigen ungeeigneten Polymeren und Titandioxidvarianten zu einer Vergilbung kommen kann. Als nachteilig im farbigen Bereich kann sich ferner die Bildung von weißem Kaliumcarbonat auswirken, welches durch Reaktion mit Kohlendioxid entstehen kann. Hinzu kommt, dass Alkylsilikonaterelativ teuer sind.
  • Ferner ist die Verwendung von N-Alkylalkanolaminen und/oder N,N-Dialkylalkanolaminen als Synergist in Kombination mit einem Biozid zur Stabilisierung von Latexzusammensetzungen aus der EP 1 362 897 A2 bekannt. Die EP 1 362 897 A2 beschreibt jedoch keine Latexzusammensetzungen, die N-Alkylalkanolaminen und/oder N,N-Dialkylalkanolaminen ohne Biozid enthalten.
  • In keiner dieser Druckschriften wird eine Pigmentpaste beschrieben, die auf Konservierungsmittel, insbesondere Biozide wie Isothiazolin, verzichtet.
  • Aus diesem Grund können die oben beschriebenen Dispersionsfarben nicht konservierungsmittelfrei abgetönt werden. Durch den Einsatz einer konservierungsmittelhaltigen Pigmentpaste wird beim Abtönen Konservierungsmittel in die Dispersionsfarbe eingebracht und die abgetönte Dispersionsfarbe eignet sich dann nicht mehr für die Anwendung für Allergiker.
  • Die Herstellung einer konservierungsmittelfreien Pigmentpaste erscheint allerdings aus mehreren Gründen schwieriger als die Herstellung einer konservierungsmittelfreien Dispersionsfarbe.
  • Das hängt zunächst damit zusammen, dass Pigmentpasten deutlich stärker in ihren Zusammensetzungen und Konzentrationen variieren als Dispersionsfarben. Die Menge an Pigment und Wasser kann in größeren Bereichen variieren als für Dispersionsfarben üblich und folglich können Pigmentpasten auch eine größere Varianz in ihrer Viskosität aufweisen. Eine weitere besondere Herausforderung an Pigmentpasten im Vergleich zu Dispersionsfarben liegt in der hohen Flexibilität, die Pigmentpasten bereitstellen müssen. Die Pigmentpasten sollen flexibel mit ganz unterschiedlichen Farben, Lacken oder Putzen vermischt werden können. Hierfür muss die Pigmentpaste eine gute Mischbarkeit und Kompatibilität mit unterschiedlichen Beschichtungsmitteln aufweisen. Die Beschichtungsmittel weisen teilweise bedeutende Unterschiede in ihrer Zusammensetzung und ihrem pH Wert auf. Daher ist ein solches Maß an Mischbarkeit und Kompatibilität der Pigmentpasten schwer zu erreichen.
  • Außerdem sind die Lagerungsanforderungen an Pigmentpasten deutlich höher als die Lagerungsanforderung an Dispersionsfarben. Pigmentpasten müssen üblicherweise für deutlich längere Zeiträume gelagert werden, da sie oft unregelmäßig zum Abtönen von Farben eingesetzt werden und nicht wie fertige Farben relativ zügig aufgebraucht werden. Dort unterliegen diese einer Belastung durch Schädlinge aus der Luft in Kombination mit der hohen Luftfeuchtigkeit im Mischbehälter. Zudem wird Pigmentpasten im Mischautomaten beim Abpumpen zusätzlich weiterer Luftsauerstoff zugefügt, der in der Paste durch das permanente Mischen zudem gut verteilt wird. Der zugefügte Luftsauerstoff kann Schädlinge miteinbringen und deren Wachstum fördern. Beim Abpumpen eines Teils der Paste im Mischautomaten setzt sich zudem an den oberen Innenseiten des Behälters in dem die Paste im Mischautomaten vorliegt, ein hochkonzentrierter, feuchter, pulverförmiger Absatz der Paste ab, der ein hervorragender Nährboden für Schädlinge darstellt. Deshalb enthalten Pigmentpasten üblicherweise neben einem höheren Gehalt an Topfkonservierern auch Fungizide zur Vermeidung von Befall im Mischbehälter.
  • Aufgrund der deutlich längeren Lagerzeiten stellt sich bei Pigmentpasten auch die Schwierigkeit, dass die Pigmente über deutlich längere Zeiträume den Bedingungen in der Paste ausgesetzt sind als in einer Dispersionsfarbe. Die in den Druckschriften EP 1 297 079 B1 , DE 1 031 910 , DE 10 2014 013 455 A1 und DE 10 2016 002 221 A1 beschriebenen konservierungsmittelfreien Dispersionsfarben benötigen ein stark alkalisches Milieu um den Befall durch Schädlinge zu verhindern. In einer konzentrierten und über lange Zeiträume anzuwendenden Paste stellt sich die Gefahr, dass die Pigmentpaste in der Form nicht dauerhaft stabil und in allen erforderlichen Qualitäten kontinuierlich kompatibel ist.
  • Die vorliegende Erfindung stellt sich somit die Aufgabe, eine konservierungsmittelfreie Pigmentpaste bereitzustellen, die über Zeiträume von mindestens sechs Monaten ohne jeglichen Qualitätsverlust und ohne Schädlingsbefall zum Abtönen eines Beschichtungsmittels, insbesondere in Farbmischautomaten, einsetzbar ist.
  • Die vorliegende Erfindung stellt sich weiterhin die Aufgabe, eine konservierungsmittelfreie Pigmentpaste bereitzustellen, die flexibel zum Abtönen von unterschiedlichen Beschichtungsmitteln genutzt werden kann.
  • Des Weiteren stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine konservierungsmittelfreie Pigmentpaste bereitzustellen, die in Mischbehältern von Mischautomaten im Wesentlichen ohne Qualitätsverlust und im Wesentlichen ohne Schädlingsbefall zum Abtönen von Beschichtungssystemen eingesetzt werden kann.
  • Alle oder einige dieser Aufgaben werden erfindungsgemäß durch die Pigmentpaste nach Anspruch 1, das Verfahren nach Anspruch 12, das Verfahren nach Anspruch 14, das Überzugsmittel nach Anspruch 16 sowie die Verwendung nach Anspruch 18 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben und werden nachfolgend im Einzelnen erläutert.
  • Die erfindungsgemäße Pigmentpaste enthält, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste,
    • a. 1 bis 75 Gew.% Pigment,
    • b. 0,01 bis 10 Gew.% Alkanolamin,
    • c. 0,5 bis 30 Gew.% Netzmittel,
    • d. 15 bis 75 Gew.% Wasser.
    wobei der pH Wert der Pigmentpaste von 10 bis 14 beträgt.
  • Überraschend hat sich gezeigt, dass durch Kombination von 1 bis 75 Gew.% Pigment mit 0,01 bis 10 Gew.% Alkanolamin, 0,5 bis 30 Gew.% Netzmittel und 15 bis 75 Gew.% Wasser in einer Pigmentpaste, wobei der pH Wert der Pigmentpaste von 10 bis 14 beträgt, eine Pigmentpaste erhalten wird, in der die Komponenten eine ausgezeichnete Kompatibilität untereinander aufweisen und die ferner eine gute Kompatibilität mit Beschichtungsmitteln beim Abtönen zeigt und lagerungsbeständig ist für Zeiträume von über 6 Monaten im Wesentlichen ohne Verlust an Farbqualität. Dadurch lassen sich Beschichtungsmittel hervorragend mit der erfindungsgemäßen Pigmentpaste abtönen und verarbeiten. Schließlich wurde gefunden, dass der pH Wert der erfindungsgemäßen Pigmentpaste über eine Lagerzeit von mehreren Wochen im Wesentlichen konstant blieb.
  • Die Pigmentpaste zeichnet sich durch eine hohe Lagerungsbeständigkeit aus. Die erfindungsgemäße Pigmentpaste weist auch ohne Konservierungsmittel nach einer Lagerzeit von mehreren Wochen keine Veränderungen auf. Zudem weist die erfindungsgemäße Pigmentpaste eine lange Offenzeit auf. Die erfindungsgemäße Pigmentpaste lässt sich zudem mit ganz unterschiedlichen Beschichtungsmitteln kombinieren und einfach vermischen, zudem eignet sich die Pigmentpaste hervorragend zum Abtönen von konservierungsmittelfreien Dispersionsfarben. Mit der erfindungsgemäßen Pigmentpaste können folglich konservierungsmittelfreie Dispersionsfarben und andere Beschichtungsmittel konservierungsmittelfrei abgetönt werden.
  • Ohne an eine bestimmte Theorie gebunden sein zu wollen, scheint das Zusammenwirken des Netzmittels mit dem Alkanolamin in der Pigmentpaste die Paste ausreichend vor dem Befall durch Schädlinge zu schützen, ohne dabei die Pigmente oder andere Bestandteile der Paste langfristig zu schädigen und trotzdem eine Paste zu ergeben, die über breite Konzentrationsbereiche der anderen Bestandteile in der Paste sowie mit einer großen Anzahl unterschiedlicher Beschichtungsmittel kompatibel ist. Ohne die erfindungsgemäßen Gehalte an Netzmittel und Alkanolamin haben Pigmentpasten entweder nicht ausreichend langanhaltende konservierende Wirkung oder sie sind nicht über breite Konzentrationsbereich der anderen Bestandteile in der Paste sowie mit einer großen Anzahl unterschiedlicher Beschichtungsmittel kompatibel. Ein solches Zusammenwirken von Netzmittel und Alkanolamin war zuvor ausgehend vom Stand der Technik nicht zu erwarten. Das Alkanolamin als organischer Bestandteil scheint zudem beim erfindungsgemäßen pH Wert der Pigmentpaste die Kompatibilität zur Polymerdispersion, die häufig in Beschichtungsmitteln vorhanden ist, zu verbessern.
  • Das Alkanolamin scheint in der erfindungsgemäßen Pigmentpaste ferner als pH Wert Puffer zu wirken. Dadurch scheint das Alkanolamin eine bessere Lagerstabilität der Pigmentpaste zu bewirken. Diese Wirkung war angesichts der Verwendung von Alkanolaminen als Synergist für Biozide, wie in EP 1 362 897 A2 beschrieben, nicht vorhersehbar.
  • Das Alkanolamin ist in der erfindungsgemäßen Pigmentpaste in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.% enthalten, bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste. Vorzugsweise enthält die erfindungsgemäße Pigmentpaste 0,05 bis 7 Gew.%, bevorzugt 0,05 bis 5 Gew.%, weiter bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.%, besonders bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.%, Alkanolamin, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste. Pigmentpasten mit diesen Gehalten zeigen eine gute Verarbeitbarkeit und eine gute Lagerstabilität.
  • Alkanolamine gemäß der Erfindung sind insbesondere Verbindungen mit der Formel R1R2N(CH2)l(CR3R4)m(CH2)nOH, wobei
    R1 und R2 unabhängig voneinander H, ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen oder HO(CH2)2- bedeuten,
    R3 und R4 unabhängig voneinander H, OH oder C1-C5-Alkyl bedeuten,
    10 oder 1 ist,
    m eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist, und
    n eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist.
  • Vorzugsweise bedeuten in der Formel R1R2N(CH2)i(CR3R4)m(CH2)nOH
    R1 H oder Methyl und R2 H, C1-C10-Alkyl oder HO(CH2)2- und
    R3 und R4 unabhängig voneinander H, OH oder Methyl,
    10 oder 1 ist,
    m eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist, und
    n ist 1.
  • Weiter bevorzugt bedeuten in der Formel R1R2N(CH2)l(CR3R4)m(CH2)nOH
    R1 H oder Methyl und R2 H, Methyl oder Butyl, insbesondere n-Butyl und
    R3 und R4 unabhängig voneinander H, OH oder Methyl,
    1 ist 0 oder 1,
    m ist eine ganze Zahl von 1 bis 5, und
    n ist 1.
  • Das Akanolamin kann ein oder mehrere Alkanolamine enthalten oder daraus bestehen. Insbesondere kann das Alkanolamin eine einzige Verbindung, die unter die oben genannte Formel für das Alkanolamin fällt, oder eine Mischung von zwei oder mehr Verbindungen, die unter die oben genannte Formel für das Alkanolamin fallen, enthalten oder daraus bestehen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung besteht das Alkanolamin aus einer einzigen Verbindung, die unter die oben genannte Formel für das Alkanolamin fällt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht das Alkanolamin aus einer Mischung von zwei oder mehr Verbindungen, die unter die oben genannte Formel für das Alkanolamin fallen.
  • Vorzugsweise ist das Alkanolamin ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus 2-(n-Butylamino)ethanol, 2-Dimethylamino-2-methylpropanol, 2-Aminoethanol, 2-Amino-2-methylpropanol, N,N-Dimethylglucamin und Mischungen davon. Weiter bevorzugt enthält das Alkanolamin 2-(n-Butylamino)ethanol, 2-Dimethylamino-2-methylpropanol, N,N-Dimethylglucamin oder Mischungen davon.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Alkanolamin 2-(n-Butylamino)ethanol. Gemäß dieser Ausführungsform ist 2-(n-Butylamino)ethanol in einer Pigmentpaste in einer Menge von weniger als 1 Gew.%, insbesondere in einer Menge von 0,5 bis 0,99 Gew.%, enthalten, bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste. Es hat sich herausgestellt, dass mit 2-(n-Butylamino)ethanol eine sehr gute Lagerstabilität erreicht werden kann.
  • Ebenso hat sich herausgestellt, dass mit Mischungen von N,N-Dimethylglucamin mit einem weiteren Alkanolamin ebenfalls sehr gute Lagerstabilitäten erreicht werden können.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Alkanolamin eine Mischung von N,N-Dimethylglucamin und 2-(n-Butylamino)ethanol. Vorzugsweise ist gemäß dieser Ausführungsform 2-(n-Butylamino)ethanol in einer Menge von weniger als 1 Gew.%, insbesondere in einer Menge von 0,1 bis 0,99 Gew.%, und N,N-Dimethylglucamin in einer Menge von bis zu 4 Gew.% in der Pigmentpaste enthalten, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Alkanolamin eine Mischung von N,N-Dimethylglucamin und 2-Aminoethanol. Vorzugsweise ist gemäß dieser Ausführungsform 2-Aminoethanol in einer Menge von weniger als 1 Gew.%, insbesondere in einer Menge von 0,1 bis 0,99 Gew.%, und N,N-Dimethylglucamin in einer Menge von bis zu 4 Gew.% in der Pigmentpaste enthalten, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Alkanolamin eine Mischung von N,N-Dimethylglucamin und 2-Amino-2-methylpropanol. Vorzugsweise ist gemäß dieser Ausführungsform 2-Amino-2-methylpropanol in einer Menge von weniger als 1 Gew.%, insbesondere in einer Menge von 0,1 bis 0,99 Gew.%, und N,N-Dimethylglucamin in einer Menge von bis zu 4 Gew.% in der Pigmentpaste enthalten, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste.
  • Ist das Alkanolamin der Pigmentpaste lediglich eine einzige Verbindung, so ist das Alkanolamin bevorzugt frei von 2-Aminoethanol, Diethanolamin, Triethanolamin, 2-Amino-1-propanol, 2-Amino-2-methylpropanol oder N,N-Dimethylethanolamin, insbesondere von 2-Amino-2-methylpropanol, 2-Aminoethanol, Diethanolamin und Triethanolamin.
  • Mit den vorstehend genannten Alkanolaminen, insbesondere mit 2-(n-Butylamino)ethanol oder Mischungen von N,N-Dimethylglucamin mit 2-(n-Butylamino)ethanol, 2-Aminoethanol oder 2-Amino-2-methylpropanol, können Pigmentpasten mit einer guten Lagerstabilität erhalten werden.
  • Vorzugsweise enthält das Alkanolamin ein Stickstoffatom, insbesondere genau 1 Stickstoffatom. Weiter bevorzugt enthält das Alkanolamin eine Aminogruppe, insbesondere genau eine Aminogruppe.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die erfindungsgemäße Pigmentpaste frei von alkoxyliertem Tetraalkylalkylendiamin und/oder alkoxyliertem (N,N')-Tetraalkylalkylendiamin.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die erfindungsgemäße Pigmentpaste frei von Wasserglas.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die erfindungsgemäße Pigmentpaste frei von Wachs.
  • Erfindungsgemäß enthält die Pigmentpaste 1 bis 75 Gew.% Pigment. Als Pigment kommen verschiedene Substanzen in Frage. Bevorzugt ist das Pigment ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Titandioxid, Eisenoxidgelb, Arylid (Monoazo), Bismutvanadat, (Di-)Arylide, Azokondensationspigmente, Pyranthone, Isoindoline, Anthrachinone, Derivate von Dioxazinen, Perinone, Napthol-AS-Derivate, Perylene, Indanthrane, Phthalocyanine, Rutil-Zinn-Zink, Chinacridone, Diketo-pyrrolo-pyrrol, Eisenoxidrot, Phthalocyaninblau, Dioxazin, Kobaltblau, Ultramarinblau, Phthalocyaningrün, Chromoxidgrün, Kobaltgrün, Farbruss, Eisenoxidschwarz, Pyrazolo-Chinazolon, Naphtol-AS-Monoazopigment, Pigment Violet 23, und Mischungen davon.
  • Der Anteil an Pigment in der Paste variiert in großen Bereichen. Dies hängt zum einen mit der gewünschten Farbe der Paste zusammen, zum anderen mit der Farbstärke des Pigments. Bevorzugte Mengenbereiche von Pigment in der Paste sind 5 bis 70 Gew.%, vorzugsweise 10 bis 65 Gew.%, weiter bevorzugt 20 bis 55 Gew.% und besonders bevorzugt 30 bis 50 Gew.% Pigment.
  • Üblicherweise werden anorganische Pigmente in größeren Mengen eingesetzt als organische Pigmente. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform enthält die Pigmentpaste von 20 bis 75 Gew.% eines anorganischen Pigments, bevorzugt von 40 bis 70 Gew.% eines anorganischen Pigments. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthält die Pigmentpaste von 1 bis 50 Gew.%, bevorzugt von 1 bis 20 Gew.% eines organischen Pigments. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthält die Pigmentpaste von 20 bis 75 Gew.%, bevorzugt von 40 bis 70 Gew.% eines anorganischen Pigments und von 1 bis 20 Gew.%, bevorzugt von 1 bis 10 Gew.% eines organischen Pigments.
  • Gemäß einer Ausführungsform werden bevorzugt anorganische Pigmente eingesetzt. Beispiele für anorganische Pigmente sind Oxide wie Titandioxid, Eisenoxide, z.B. P.Y. 42, P.R. 101, P.Bk. 11, Chromoxidgrün, z.B. P.G. 17, Chromeisenoxide, z.B. P.Br. 29, Mischphasenpigmente z.B. Cobaltoxide Blau P.B. 28 und Grün P.G. 50, Bismutvanadat P.Y. 184, Rutil-Zinn-Zink P.O. 216, Rutil-Zinn-Zink-Titan P.Y. 213, Silikate, z.B. Ultramarinblau P.B. 29 und Kohlenstoff, z.B. Ruß P.Bk. 7.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform werden bevorzugt organische Pigmente eingesetzt. Beispiele für organische Pigmente sind Azopigmente, z.B. Arylidgelb (Monoazo) P.Y. 74, Polycyclische Pigmente, z.B. Chinacridone P.R. 122, Perinone P.O. 43, Pyrazolo-Chinazolon P.O. 67, Diketo-Pyrrolo-Pyrrol (DPP) P.R. 254, Dioxazine P.V. 23 und Metallkomplexpigmente, z.B. Kupferphthalocyanine Blau P.B. 15:3 und Grün P.G. 7.
  • Die für die Beispiele verwendeten Bezeichnungen der anorganischen und organischen Pigmente entsprechen den Generic Names des Colour Index der British Society of Dyers and Colourists.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform werden Mischungen von anorganischen und organischen Pigmenten eingesetzt.
  • Durch die Verwendung der angeführten Pigmente können farbige Pigmentpasten hergestellt werden, die im Wesentlichen das ganze Farbspektrum abdecken.
  • Neben den Komponenten Pigment, Alkanolamin und Wasser kann die erfindungsgemäße Pigmentpaste Füllstoff enthalten. Die Pigmentpaste kann insbesondere 0,01 bis 60 Gew.% oder 0,01 bis 50 Gew.% oder 0,01 bis 40 Gew.% oder 0,01 bis 30 Gew.%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste, Füllstoff enthalten. Der Füllstoff kann aus der Gruppe bestehend aus Carbonaten, Sulfaten, Oxiden und Mischungen davon ausgewählt sein. Insbesondere kann der Füllstoff aus der Gruppe bestehend aus Dolomit, Bariumsulfat, Feldspat, Quarz, Calciumcarbonat, Glimmer, Kaolin, kalziniertes Kaolin, Talkum, Diatomeenerde und Mischungen davon ausgewählt sein. Gemäß einer Ausführungsform ist der Füllstoff eine Mischung aus mindestens Calciumcarbonat und kalziniertem Kaolin. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Füllstoff Calciumcarbonat. Derartige Füllstoffe ergeben Pigmentpasten mit einer guten Verarbeitbarkeit.
  • Calciumcarbonat kann dabei in verschiedener Form, beispielsweise in Form von Kreide oder Calcit eingesetzt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform enthält die Pigmentpaste zumindest einen Füllstoff. Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform enthält die Pigmentpaste keinen Füllstoff. Der Einsatz von Füllstoffen in der Paste hängt von der Gesamtzusammensetzung der Paste ab. Grundsätzlich kann der Preis der Paste durch den Einsatz von Füllstoffen gesenkt werden. Allerdings kann es durch den Einsatz von Füllstoff auch zu Schwierigkeiten in der Kompatibilität der Komponenten in der Paste kommen, insbesondere kann sich der Füllstoff im Mischautomaten absetzen. Über Füllstoffe können außerdem zusätzliche Sporen ins System eingetragen werden. Zudem haben Füllstoffe auch negative Auswirkungen auf glänzende Systeme und reduzieren im Allgemeinen die Witterungsstabilität.
  • Praktische Versuche haben gezeigt, dass die Pigmentpaste besonders gut mit Beschichtungsmitteln vermischt werden kann, wenn die Füllstoffpartikel klein sind. Vorteilhafterweise weisen die Füllstoffpartikel der erfindungsgemäßen Pigmentpaste eine Größe von weniger als 100 µm, insbesondere weniger als 80 µm, bevorzugt von 0,1 bis 50 µm, weiter bevorzugt von 1 bis 30 µm auf. Verfahren zur Bestimmung der Partikelgröße sind dem Fachmann bekannt. Beispielsweise kann die Partikelgröße mittels Grindometer nach DIN EN ISO 1524, insbesondere nach DIN EN ISO 1524:2013-06, bestimmt werden. Dabei bezieht sich die Partikelgröße der Füllstoffe insbesondere auf die maximale Agglomeratgröße in der Pigmentpaste. Ferner kann die Partikelgröße, insbesondere die Partikelgrößenverteilung, auch mittels Transmissionselektronenmikroskopie bestimmt werden.
  • Bevorzugt wird die Partikelgröße mittels Grindometer nach DIN EN ISO 1524:2013-06 bestimmt.
  • Die Pigmentpaste enthält zudem mindestens ein Netzmittel. Das Netzmittel dient als Antiflockungsmittel, welches das Ausflocken der suspendierten Partikel aus der Paste verhindert. Zudem wird durch das Netzmittel die Verteilung der Pigmentpaste in dem Beschichtungsmittel verbessert.
  • Überraschenderweise weisen Pigmentpasten mit den erfindungsgemäßen Gehalten an Netzmittel und Alkanolamin eine gute Kompatibilität der Bestandteile der Pigmentpaste selbst sowie der Pigmentpaste mit dem abzutönenden Beschichtungsmittel auf.
  • Der Anteil des Netzmittels an der Pigmentpaste kann in weiten Bereichen variieren und richtet sich grundsätzlich nach der gewünschten Viskosität der Pigmentpaste. Die jeweils geeignete Menge an Netzmittel hängt dabei von der Art des eingesetzten Netzmittels, von der Menge und Art des eingesetzten Pigments sowie von den gegebenenfalls vorhandenen weiteren Bestandteilen der Pigmentpaste ab.
  • Üblicherweise können bereits mit einem Netzmittelanteil von 0,5 bis 30 Gew.%, vorzugsweise von 0,5 bis 25 Gew.%, bevorzugt von 1 bis 20 Gew.%, weiter bevorzugt von 1 bis 15 Gew.%, weiter bevorzugt von 2 bis 12 Gew.%, besonders bevorzugt von 4 bis 10 Gew.%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste, hervorragende Ergebnisse erzielt werden. Ein höherer Anteil an Netzmittel an der Pigmentpaste als 30 Gew.% kann zu einer unerwünschten glänzenden Oberfläche des mit Pigmentspaste abgetönten Beschichtungsmittels führen. Bei dem Verzicht oder dem Einsatz von zu wenig Netzmittel kann es vorkommen, dass nicht sämtliches Pigment in die Paste eingebunden wird, welches dann nicht oder nur eingeschränkt zur Deckkraft beiträgt.
  • Beispiele für Netzmittel sind Diethylmaleat, Tallöl, Polyethylenpolyamin, Reaktionsprodukte aus Tallöl und Polyethylenpolyamin, Polyether, Polyetherphosphat, Polyethylenglykolmonomethylether, ortho-Kresylglycidylether, 2-Ethylhexylglycidylether, Block-Copolymere, Ammoniumsalze von Acrylatcopolymeren, Polyetherpolysiloxan, Polyoxyethylen-(2)-stearylalkohol, Polyester, fettsäuremodifizierte Polyester und Mischungen davon.
  • Der pH Wert der Pigmentpaste beträgt erfindungsgemäß von 10 bis 14, bevorzugt von 10 bis 12, weiter bevorzugt von 10,4 bis 11,6. Besonders bevorzugt beträgt der pH Wert der Pigmentpaste mehr als 10,4 und weniger als 11,5. Es wurde gefunden, dass Pigmentpasten mit den angegebenen pH Werten auch bei der Lagerung über mehrere Monate keine oder nur geringfügige Veränderungen aufweisen, selbst wenn sie im Wesentlichen frei von Konservierungsmitteln sind. „Im Wesentlichen frei von Konservierungsmitteln“ bedeutet dabei, dass die Pigmentpaste Konservierungsmittel höchstens in Spuren, insbesondere in einer Menge von weniger als 2 ppm enthält. Mit dem oben beschriebenen pH Wert wird das optimale Gleichgewicht getroffen zwischen dem Verhindern des Befalls durch Schädlinge und der Stabilität der Komponenten in der Paste. Erfindungsgemäße Pigmentpasten mit derartigen pH Werten haben den zusätzlichen Vorteil, auch ohne besondere Vorkehrungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes verwendet werden zu können.
  • Der pH Wert kann beispielsweise durch Zugabe von alkalischen Substanzen, auch Alkalisteller genannt, genauer eingestellt werden. Beispiele für alkalische Substanzen sind Alkalimetallhydroxide wie Litihium-, Natrium- und/oder Kaliumhydroxid, Erdalkalimetallhydroxide wie Magnesium-, Calcium-, und/oder Bariumhydroxid, Ammoniumhydroxid, Xonotlit (6CaO·6SiO2·H2O) und/oder Ettringit (Ca6[Al(OH)6]2(SO4 × 26 H2O)). Bevorzugt ist der Alkalisteller ein Alkalimetallhydroxid, insbesondere Kaliumhydroxid.
  • Das Xonotlit weist vorzugsweise ein monoklines Kristallsystem auf (Xonotlitmonoklin). Es hat sich gezeigt, dass Xonotlit und/oder Ettringit in besonders vorteilhafter Weise in Kombination mit dem in der erfindungsgemäßen Pigmentpaste enthaltenen Alkanolamin eingesetzt werden können. Insbesondere weisen Pigmentpasten, die neben Alkanolamin Xonotlit und/oder Ettringit als Alkalisteller enthalten, eine erhöhte pH-Stabilität auf.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung enthält die erfindungsgemäße Pigmentpaste neben Alkanolamin mindestens einen Alkalisteller in einer Menge von 0,005 bis 3 Gew.%, insbesondere von 0,01 bis 1 Gew.%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung der Pigmentpaste. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Pigmentpaste 0,005 bis 3 Gew.%, insbesondere von 0,01 bis 1 Gew.%, Kaliumhydroxid, Xonotlit und/oder Ettringit, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung der Pigmentpaste, enthalten.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bleibt der pH Wert der erfindungsgemäßen Pigmentpaste im verschlossenen Behälter bei 22 °C über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen, bevorzugt mindestens 8 Wochen, weiter bevorzugt mindestens 12 Wochen, noch weiter bevorzugt mindestens 16 Wochen, noch weiter bevorzugt mindestens 20 Wochen, im Wesentlichen konstant. „Im Wesentlichen konstant“ bedeutet dabei, dass sich der gemessene pH Wert im Rahmen des bei Messungen des pH Werts üblichen Messtoleranzbereichs nicht ändert.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich die erfindungsgemäße Pigmentpaste ferner dadurch aus, dass sie eine Viskosität von 0,1 bis 12 Pas, vorzugsweise 0,5 bis 8 Pas, besonders bevorzugt von 0,8 bis 5 Pas, gemessen bei 23 °C und bei einer Schergeschwindigkeit von 3 s-1 im Rotationsviskosimeter mit zylindrischer Messgeometrie aufweist. Vorzugsweise weist die Pigmentpaste bei einer Schergeschwindigkeit von 50 s-1 und einer Temperatur von 23 °C im Rotationsviskosimeter mit zylindrischer Messgeometrie eine Viskosität von 0,1 bis 5 Pas, vorzugsweise von 0,2 bis 3 Pas, besonders bevorzugt von 0,35 bis 1,5 Pas, auf.
  • Eine Viskosität von 0,1 bis 8 Pas bei 3 s-1 ist für die Verarbeitbarkeit von Pigmentpasten optimal, da sie eine besonders einfache Vermischung mit gängigen Beschichtungsmitteln erlaubt. Das Dosieren der erfindungsgemäßen Pigmentpaste kann beispielsweise problemlos in handelsüblichen Mischautomaten durchgeführt werden. Die Viskosität der erfindungsgemäßen Pigmentpaste ist insbesondere hoch genug, um zu verhindern, dass sich die in ihr enthaltenen Feststoffe wie Pigmente und/oder Füllstoffe am Boden des Vorratsbehälters im Mischautomaten absetzen. Gleichzeitig ist die Viskosität aber niedrig genug, dass sich die Pigmentpaste in ein Beschichtungsmittel hinreichend genau und reproduzierbar eindosieren lässt.
  • Die erfindungsgemäße Pigmentpaste kann zudem als Additive Dispergiermittel, Rheologieadditive, Entschäumer und/oder Hydrophobierungsmittel enthalten.
  • Beispiele für Rheologieadditive sind Methylhydroxyethylcellulose, Schichtsilikat wie Smektit und Hectorit, Xanthangummi, Siliciumdioxid, Polyurethanharz, Octan-1-ol (ethoxyliert, 4-EO), Alkoholalkoxylate, Ethylenoxid-Propylenoxid-Copolymere, Maleinsäureanhydrid-Diisobutylen-Copolymere, Polyacryl- und Polymethacrylsäure und deren Salze, Methylcellulosen, Carboxymethylcellulosen, Hydroxymethylcellulosen, Polyurethane, Alkalimetallphosphate, Acrylate und Salze modifizierter Phosphorsäuren, sowie deren Mischungen.
  • Beispiele für Entschäumer sind Polyurethanharze, Polyglykole, Triglyceride, Polysiloxan-Polyether-Copolymere und Silikonöle.
  • Beispiele für Hydrophobiermittel sind insbesondere oligomere und polymere Siloxane und Silikonharze.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Pigmentpaste im Wesentlichen frei von Konservierungsmitteln. „Im Wesentlichen frei von Konservierungsmitteln“ bedeutet dabei, dass die Pigmentpaste Konservierungsmittel höchstens in Spuren, insbesondere in einer Menge von weniger als 2 ppm enthält. Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Pigmentpaste frei von Bioziden, insbesondere von Isothiazolinen. Beispiele für Isothiazoline sind Methylisothiazolinon, Chlormethylisothiazolinon, Benzisothiazolinnon, Octylisothiazolinon, Dichloroctylisothiazolinon und Butylbenzisothiazolinon. Vorzugsweise ist die Pigmentpaste frei von ([([(2-dihydro-5-methyl-3(2H)-oxazolyl)-1-methylethoxy]methoxy)methoxy]methanol.
  • Die Erfindung stellt ferner ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Pigmentpaste bereit, umfassend die Schritte
    • a. Bereitstellen einer Zusammensetzung enthaltend, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste,
      • i. 1 bis 75 Gew.% Pigment,
      • ii. 0,01 bis 10 Gew.% Alkanolamin,
      • iii. 0,5 bis 30 Gew.% Netzmittel,
      • iv. 15 bis 75 Gew.% Wasser,
    • b. Dispergieren der in a. genannten Komponenten.
  • Vorzugsweise umfasst das Verfahren als weiteren Schritt c. das Einstellen des pH Wertes auf einen Wert von 10 bis 14.
  • Die angeführten Schritte a. bis c. können in beliebiger Reihenfolge fachspezifisch durchgeführt werden.
  • Das im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Pigmentpaste zum Alkanolamin Gesagte gilt gleichermaßen auch für das Alkanolamin des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Das im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Pigmentpaste zum Pigment Gesagte gilt gleichermaßen auch für das Pigment des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Das im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Pigmentpaste zu Füllstoff Gesagte gilt gleichermaßen auch für Füllstoff des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Das im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Pigmentpaste zum Netzmittel Gesagte gilt gleichermaßen auch für das Netzmittel des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Das im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Pigmentpaste zum pH Wert sowie zur alkalischen Substanz Gesagte gilt gleichermaßen auch für den pH Wert sowie für die alkalische Substanz des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die erfindungsgemäße Pigmentpaste eignet sich hervorragend zum Abtönen von Beschichtungsmitteln. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, dass die Pigmentpaste einen äußerst geringen Einfluss auf den Glanz des Farbmischsystems hat. Durch das Vermischen eines Beschichtungsmittels mit einer Pigmentpaste wird das Beschichtungsmittel abgetönt. Dadurch wird ein abgetöntes Beschichtungsmittel erhalten. Abgetönte Beschichtungsmittel werden auch als Überzugsmittel bezeichnet. Überzugsmittel enthalten mindestens eine erfindungsgemäße Pigmentpaste und ein oder mehrere Beschichtungsmittel. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist somit ein Verfahren zur Herstellung eines Überzugsmittels, in dem mindestens eine erfindungsgemäße Pigmentpaste mit einem oder mehreren Beschichtungsmitteln vermischt wird. Vorzugsweise wird das Vermischen durch Mischautomaten durchgeführt.
  • Vorzugsweise wird zur Herstellung des Überzugsmittels maximal ein Anteil von 15 Vol.% Pigmentpaste in das Beschichtungsmittel gemischt. Auf diese Weise wird ein gut streichbares und haltbares Überzugsmittel erhalten, welches selbst dann lange haltbar ist, wenn das Beschichtungsmittelfrei von Konservierungsmitteln ist.
  • Als Beschichtungsmittel, das oder die mit der mindestens einen erfindungsgemäßen Pigmentpaste vermischt wird oder werden, eignen sich hierbei ganz unterschiedliche Beschichtungsmittel. Als Beschichtungsmittel kommen insbesondere Silikatfarben, Dispersions-Silikatfarben, Lacke, Putze und Kunststoffdispersionen, vorzugsweise Kunststoffdispersionen, in Frage. Besonders eignet sich die erfindungsgemäße Pigmentpaste zum Abtönen von Kunststoffdispersionsfarben. Da die erfindungsgemäße Pigmentpaste ohne silikatische Komponente auskommt, kann die Kompatibilität der Pigmentpaste mit üblichen Kunststoffdispersionsfarben erheblich gesteigert werden. Vorzugsweise ist das Beschichtungsmittel konservierungsmittelfrei.
  • Die Erfindung hat außerdem zum Gegenstand ein Überzugsmittelumfassend mindestens eine erfindungsgemäße Pigmentpaste und mindestens ein Beschichtungsmittel. Vorzugsweise ist das Überzugsmittel im Wesentlichen frei von Konservierungsmitteln.
  • Schließlich hat die Erfindung eine Verwendung von Alkanolamin, vorzugsweise 2-(n-Butylamino)ethanol oder von Mischungen von N,N-Dimethylglucamin mit 2-(n-Butylamino)ethanol, 2-Aminoethanol oder 2-Amino-2-methylpropanol, zur Stabilisierung und/oder Erhöhung der Lagerstabilität einer Pigmentpaste zum Gegenstand. Es hat sich herausgestellt, dass sich Alkanolamine sehr gut dafür eignen, die Lagerstabilität einer Pigmentpaste zu erhöhen. Dies gelingt auch ohne jeden Zusatz von Konservierungsmitteln.
  • Die Erfindung wird im Folgenden durch Beispiele näher erläutert, die jedoch nur der Veranschaulichung dienen und nicht limitierend sind.
  • Beispiele
  • Eine Pigmentpaste mit der folgenden, in Tabelle 1 wiedergegebenen Formulierung wurde hergestellt durch Mischen der in Tabelle 1 angegebenen Bestandteile, dosierte Angaben jeweils in Gew.%.
    Bestandteil Formulierung A
    Phthalocyaningrün 41
    Siliciumdioxid 1
    Alkanolamin 4,8
    Entschäumer 0,2
    Netzmittel 21
    Rheologieadditive 1
    Wasser 31
  • Die Formulierung A zeigte eine gute Lagerstabilität von mehr als 6 Monaten ohne Verfärbungen und ließ sich gut verarbeiten. Insbesondere zeigte die Formulierung eine gute Mischbarkeit mit Beschichtungsmitteln, insbesondere mit Kunststoffdispersionsfarben. Der pH Wert betrug für Formulierung A nach Herstellung 11,4 und nach 6 Monaten 11,2.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN EN ISO 1524 [0058]
    • DIN EN ISO 1524:2013-06 [0058, 0059]

Claims (18)

  1. Pigmentpaste enthaltend, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste, a. 1 bis 75 Gew.% Pigment, b. 0,01 bis 10 Gew.% Alkanolamin, c. 0,5 bis 30 Gew.% Netzmittel, d. 15 bis 75 Gew.% Wasser, wobei der pH Wert der Pigmentpaste von 10 bis 14 beträgt.
  2. Pigmentpaste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Pigmentpaste 0,05 bis 7 Gew.%, insbesondere von 0,05 bis 5 Gew.%, von 0,1 bis 3 Gew.% oder von 0,1 bis 1,5 Gew.%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste, Alkanolamin enthält.
  3. Pigmentpaste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Alkanolamin eine Verbindung der Formel R1R2N(CH2)l(CR3R4)m(CH2)nOH ist, wobei R1 und R2 unabhängig voneinander H, ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen oder HO(CH2)2- bedeuten, R3 und R4 unabhängig voneinander H, OH oder C1-C5-Alkyl bedeuten, 10 oder 1 ist, m eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist, und n eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist, bevorzugt wobei R1 H oder Methyl und R2 C1-C10-Alkyl oder HO(CH2)2- bedeuten, R3 und R4 unabhängig voneinander H, OH oder Methyl bedeuten, 10 oder 1 ist, m eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist, und n 1 ist, weiter bevorzugt wobei R1 H oder Methyl und R2 H, Methyl oder Butyl, insbesondere n-Butyl bedeuten, R3 und R4 unabhängig voneinander H, OH oder Methyl bedeuten, 10 oder 1 ist, m eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist, und n 1 ist.
  4. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pigmentpaste von 5 bis 70 Gew.%, insbesondere von 10 bis 65 Gew.%, 20 bis 55 Gew.% oder 30 bis 50 Gew.% Pigment enthält, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste, insbesondere wobei das Pigment ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Titandioxid, Eisenoxidgelb, Arylid (Monoazo), Bismutvanadat, (Di-)Arylide, Azokondensationspigmente, Pyranthone, Isoindoline, Anthrachinone, Derivate von Dioxazinen, Perinone, Napthol-AS-Derivate, Perylene, Indanthrane, Phthalocyanine, Rutil-Zinn-Zink, Chinacridone, Diketo-pyrrolo-pyrrol, Eisenoxidrot, Phthalocyaninblau, Dioxazin, Kobaltblau, Ultramarinblau, Phthalocyaningrün, Chromoxidgrün, Kobaltgrün, Farbruss, Eisenoxidschwarz, Pyrazolo-Chinazolon, Naphtol-AS-Monoazopigment, Pigment Violet 23, und Mischungen davon.
  5. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzmittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Diethylmaleat, Tallöl, Polyethylenpolyamin, Reaktionsprodukte aus Tallöl und Polyethylenpolyamin, Polyether, Polyetherphosphat, Polyethylenglykolmonomethylether, ortho-Kresylglycidylether, 2-Ethylhexylglycidylether, Block-Copolymere, Ammoniumsalze von Acrylatcopolymeren, Polyetherpolysiloxan, Polyoxyethylen-(2)-stearylalkohol, Polyester, fettsäuremodifizierte Polyester und Mischungen davon.
  6. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pigmentpaste 0,01 bis 60 Gew.%, insbesondere 0,01 bis 50 Gew.% oder 0,01 bis 40 Gew.% oder 0,01 bis 30 Gew.%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Pigmentpaste, Füllstoff enthält, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Carbonaten, Sulfaten, Oxiden und Mischungen davon.
  7. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der pH Wert der Pigmentpaste von 10 bis 12, insbesondere von 10,4 bis 11,6, beträgt.
  8. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der pH Wert der Pigmentpaste im verschlossenen Behälter bei 22 °C über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen, insbesondere mindestens 8 Wochen oder mindestens 12 Wochen oder mindestens 16 Wochen oder mindestens 20 Wochen, im Wesentlichen konstant bleibt.
  9. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pigmentpaste als Additive Dispergiermittel, Rheologieadditive, Entschäumer und/oder Hydrophobierungsmittel enthält.
  10. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pigmentpaste eine Viskosität von 0,1 bis 12 Pas, vorzugsweise 0,5 bis 8 Pas, besonders bevorzugt von 0,8 bis 5 Pas, gemessen bei 23 °C und bei einer Schergeschwindigkeit von 3 s-1 im Rotationsviskosimeter mit zylindrischer Messgeometrie aufweist und/oder dass die Pigmentpaste eine Viskosität von 0,1 bis 5 Pas, vorzugsweise von 0,2 bis 3 Pas, besonders bevorzugt von 0,35 bis 1,5 Pas, gemessen bei 23 °C und bei einer Schergeschwindigkeit von 50 s-1 im Rotationsviskosimeter mit zylindrischer Messgeometrie aufweist.
  11. Pigmentpaste nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pigmentpaste im Wesentlichen frei von Konservierungsmitteln ist.
  12. Verfahren zur Herstellung einer Pigmentpaste nach einem der Ansprüche 1 bis 11, umfassend a. Bereitstellen einer Zusammensetzung enthaltend, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, i. 1 bis 75 Gew.% Pigment, ii. 0,01 bis 10 Gew.% Alkanolamin, iii. 0,5 bis 30 Gew.% Netzmittel, iv. 15 bis 75 Gew.% Wasser, b. Dispergieren der in a. genannten Komponenten.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren einen Schritt c., Einstellen des pH Wertes auf einen Wert von 10 bis 14, umfasst.
  14. Verfahren zur Herstellung eines Überzugsmittels, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Pigmentpaste nach einem der Ansprüche 1 bis 11 mit einem oder mehreren Beschichtungsmitteln vermischt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Vermischen der Pigmentpaste mit dem oder den Beschichtungsmittel(n) durch einen Mischautomaten durchgeführt wird.
  16. Überzugsmittel enthaltend eine Pigmentpaste nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und mindestens ein Beschichtungsmittel.
  17. Überzugsmittel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Überzugsmittel im Wesentlichen frei von Konservierungsmitteln ist.
  18. Verwendung von Alkanolamin, insbesondere 2-(n-Butylamino)ethanol oder von Mischungen von N,N-Dimethylglucamin mit 2-(n-Butylamino)ethanol, 2-Aminoethanol oder 2-Amino-2-methylpropanol, zur Stabilisierung und/oder Erhöhung der Lagerstabilität einer Pigmentpaste.
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