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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Lagerbuchse für einen Lenker einer Radaufhängung, wobei ein Grundkörper der Lagerbuchse aus einem Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt wird und in einer Aussparung eine Aufnahme für ein Gelenk definiert. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Lagerbuchse sowie einen Lenker für eine Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges.
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Lenker für Radaufhängungen werden klassischerweise als Metallteile ausgeführt, wobei dies allerdings die wesentlichen Nachteile eines hohen Gewichts, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Nachbearbeitung im Rahmen der Herstellung und das Vorsehen von zusätzlichen Maßnahmen gegen Korrosion mit sich bringt. Aus diesem Grund werden Lenker vermehrt auch als Hybridbauteile ausgeführt, bei welcher der jeweilige Lenker zum Teil aus einem metallischen Werkstoff und zum Teil auch aus einem Kunststoff besteht. Hierdurch kann eine im Vergleich zu einer rein metallischen Ausführung deutliche Reduktion des Gewichts erreicht und zudem die Gefahr von Korrosion reduziert werden.
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Allerdings haben auch Lenker in Hybridbauweise Nachteile. So kommt es aufgrund der unterschiedlichen elektronischen Potenziale häufig zu einer Kontaktkorrosion zwischen den metallischen Komponenten und den Komponenten aus Kunststoff, was die zusätzliche Verwendung eines Haftvermittlers oder die Einbringung einer zusätzlichen Grenzschicht notwendig macht. Des Weiteren kann eine ausreichende Haftung zwischen den Fügepartnern aus Metall und Kunststoff nur durch teure Vorbehandlungsverfahren realisiert werden oder es werden zusätzliche Formschlüsse auf der Oberfläche benötigt, die die Herstellung entsprechend aufwendig machen. Zudem besitzen die Fügepartner üblicherweise unterschiedlich hohe Ausdehnungskoeffizienten, was bei thermischen Belastungen und beim Abkühlen während der Fertigung oder auch später im Betrieb zu Eigenspannungen im Bauteil führen kann. Schließlich kann es zu Steifigkeit-und Festigkeitssprüngen im Bauteil aufgrund unterschiedlicher E-Module bzw. Zug-/Druckfestigkeiten der Materialien kommen. Daher werden Lenker für Radaufhängungen teilweise auch vollständig aus einem Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt.
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Aus der
DE 10 2015 222 297 A1 geht ein Verfahren zur Herstellung einer Lagerbuchse für einen Lenker eine Radaufhängung hervor, wobei diese Lagerbuchse dabei aus einem Faser-Kunststoff-Verbund durch Fließ- oder Heißpressen eines Faservorformlings hergestellt wird. Dazu wird zunächst ein Faser-Matrix-Halbzeug mit duroplastischer Matrix in eine Pressform eingelegt und unter Ausbildung eines Grundkörpers gepresst, wobei der Grundkörper dabei eine Aussparung aufweist, die eine Aufnahme für ein Gelenk des späteren Lenkers definiert.
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Der
DE 10 2007 051 517 A1 ist eine Hohlwelle aus Faserverbundwerkstoff zu entnehmen. Als mögliche Verfahren für das Herstellen der Hohlwelle ist ein Schlauchblasverfahren oder eine Flechtpultrusion genannt.
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Aus der
US 4 300 410 A ist ein unterer Lenker für ein Fahrzeug bekannt, der aus einem faserverstärkten Kunststoff realisier ist. Hierbei kann mittels eines Pultrusionsverfahrens ein hohles, rohrförmiges Lenkerelement hergestellt werden.
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Der
US 2013 / 0 020 019 A1 ist ein Verfahren zum Herstellen eines Verbindungsteils zu entnehmen, wobei das Verbindungsteil aus einem Kompositmaterial hergestellt wird. Das Verbindungsteil weist einen hohlen Körper auf. Der hohle Körper und mindestens ein Endteil des hohlen Körpers werden mittels eines kontinuierlichen Herstellungsverfahrens erzeugt.
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Ausgehend vom vorstehend beschriebenen Stand der Technik ist es nun die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung einer Lagerbuchse zu schaffen, wobei im Rahmen dieses Verfahrens eine belastbare Lagerbuchse mit niedrigem Aufwand herstellbar sein soll.
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Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff des Anspruchs 1 in Verbindung mit dessen kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Die hierauf folgenden, abhängigen Ansprüche geben jeweils vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung wieder. Eine erfindungsgemäß hergestellte Lagerbuchse ist zudem Gegenstand der Ansprüche 10 und 11. Schließlich ist noch in Anspruch 12 ein Lenker beansprucht, welcher zumindest eine erfindungsgemäß hergestellte Lagerbuchse aufweist.
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Gemäß der Erfindung wird im Zuge des Verfahrens zur Herstellung einer Lagerbuchse ein Grundkörper der Lagerbuchse aus einem Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt und definiert dabei in einer Aussparung eine Aufnahme für ein Gelenk. Der Grundkörper ist also im fertig gestellten Zustand mit zumindest einer Aussparung durchsetzt, welche eine Aufnahme für ein Gelenk des Lenkers festlegt. Besonders bevorzugt ist die Aussparung dabei zylindrisch gestaltet, so dass in der Lagerbuchse ein Kugelgelenk, ein Hülsengelenk, ein Gummilager o.ä. aufgenommen werden kann.
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Abgesehen von der Aussparung kann der Grundkörper der Lagerbuchse als Vollkörper ausgeführt sein. Bevorzugt ist der Grundkörper aber an geeigneten Stellen mit Ausnehmungen durchsetzt, um Material zu sparen und auch das Gewicht zu reduzieren. Diese Ausnehmungen sind dabei so anzuordnen, dass die Lagerbuchse die über das jeweilige Gelenk eingeleiteten Kräfte und Momente aufnehmen und in den restlichen Teil des jeweiligen Lenkers weiterleiten kann.
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Der Grundkörper der Lagerbuchse besteht erfindungsgemäß aus einem Faser-Kunststoff-Verbund und setzt sich dementsprechend aus einem aus Verstärkungsfasern und einer Kunststoffmatrix gebildeten Werkstoff zusammen.
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Die Erfindung umfasst nun die technische Lehre, dass der Grundkörper der Lagerbuchse in einem Strangziehprozess hergestellt wird. Mit anderen Worten erfolgt also die Herstellung des Grundkörpers der Lagerbuchse aus dem Faser-Kunststoff-Verbund im Zuge eines Strangziehprozesses.
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Ein derartiges Verfahren zur Herstellung einer Lagerbuchse hat dabei den Vorteil, dass aufgrund der Herstellung im Zuge eines Strangziehprozesses der Herstellungsaufwand niedrig gehalten werden kann, gleichzeitig aber die Möglichkeit besteht, Steifigkeiten des herzustellenden Grundkörpers zu erreichen, die an Steifigkeiten eines metallischen Bauteils herankommen. Zudem lassen sich hierdurch auch kompliziertere Geometrien des Grundkörpers herstellen. So können zum Beispiel neben der Aussparung auch problemlos weitere Ausnehmungen vorgesehen werden. Gleichzeitig lässt sich aufgrund der Ausführung als Faser-Kunststoff-Verbund das Gewicht niedrig halten und das Problem von Korrosion vermeiden.
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Zwar wird die Lagerbuchse auch im Fall der
DE 10 2015 222 297 A1 aus einem Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt, die Herstellung im Zuge des Fließ-oder Heißpressens gestaltet sich aber entsprechend aufwendig.
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Unter einem „Strangziehprozess“ ist im Sinne der Erfindung das dem Fachmann prinzipiell bekannte Verfahren zu verstehen, bei welchem Fasern und/oder Halbzeuge (Geweben/Gelegen/Fasermatten) im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses geformt, imprägniert und ausgehärtet werden. Anschließend erfolgt dann ein Ablängen auf die gewünschte Länge. Vorteil dieses auch als „Pultrusionsverfahren“ oder als „Pultrudieren“ bekannten Verfahrens ist, dass sich hierdurch mit niedrigem Herstellungsaufwand längliche faserverstärkte Kunststoffprofile fertigen lassen, die zum Ende des Verfahrens auf die gewünschte Länge abgeschnitten werden.
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Entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung wird der Grundkörper aus einem endlosfaserverstärkten Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt. Die Verwendung von Endlosfaserverstärkungen hat dabei den Vorteil, dass hierdurch bei dem herzustellenden Grundkörper hohe Steifigkeiten realisiert werden können. So kann durch entsprechende Anpassung der Ausrichtung der Endlosfasern im Kunststoff-Verbund an die zu erwartenden Belastungen eine Lagerbuchse verwirklicht werden, die ähnlich belastbar ist, wie eine metallische Lagerbuchse.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltungsmöglichkeit der Erfindung wird der Grundkörper im Zuge des Strangziehprozesses aus mindestens einem Halbzeug gebildet. Hierbei kommt insbesondere ein Textilhalbzeug in Form eines Gewebes, eines Geleges oder in Form von Fasermatten zur Anwendung, das bzw. die im Zuge des Strangziehprozesses zu dem Grundkörper geformt werden.
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In Weiterbildung der vorgenannten Ausgestaltungsmöglichkeit wird das mindestens eine Halbzeug im Zuge des Strangziehprozesses in eine den Grundkörper oder einen Teil des Grundkörpers bildende Kontur geformt, imprägniert und ausgehärtet. Es wird also das zunächst zweidimensional vorliegende Halbzeug im Zuge des Strangziehprozesses so umgeformt, dass sich entweder der Grundkörper an sich oder ein Teil des Grundkörpers ergibt. Anschließend wird eine Imprägnierung mit einer Matrix vorgenommen, wobei weiter im Anschluss daran ein Aushärten des gebildeten Profils vorgenommen wird. Im einfachsten Fall wird ein einziges Halbzeug zur Herstellung des Grundkörpers herangezogen, also der komplette Grundkörper im Zuge des Strangziehprozesses aus diesem Halbzeug gebildet.
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Besonders bevorzugt werden bei dem Strangziehprozess aber mehrere Halbzeuge mit unterschiedlichen Faserausrichtungen verwendet. Dies hat den Vorteil, dass durch die unterschiedlichen Ausrichtungen der Fasern auch eine Anpassung an unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit der Lagerbuchse vorgenommen werden kann. Besonders bevorzugt werden dabei zwei Halbzeuge verwendet, wobei ein Halbzeug eine Faserausrichtung von 0 und 90° aufweist, während die Faserausrichtung bei dem anderen Halbzeug +/-45°be trägt. Des Weiteren ist es im Sinne der Erfindung denkbar, abgesehen von Halbzeugen auch Fasern im Zuge des Strangziehprozesses zuzuführen und über diese durch entsprechende Ausrichtung bestimmte Eigenschaften der Lagerbuchse zu realisieren.
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Des Weiteren besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit im Zuge des Strangziehprozesses eine Vorfertigung eines oder mehrere Halbzeuge im Zuge des sogenannten Pultrusions-Wickel-Verfahrens oder im Zuge des sogenannten Pultrusions-Flecht-Verfahrens vorzunehmen. Hierdurch können insbesondere rohrförmige Teile aus Fasern vorgefertigt und anschließend mit der Matrix und gegebenenfalls weiteren Lagen an Halbzeugen umgeben werden.
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Es ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung, dass als Fasertyp für den Faser-Kunststoff-Verbund Carbon, Glas, Aramid und/oder Basalt verwendet wird. Dabei können auch mehrere vorgenannte Fasertypen miteinander kombiniert werden, um unterschiedliche Eigenschaften der Lagerbuchse zu realisieren. Besonders bevorzugt ist aber die Verwendung von Glas- oder Carbonfasern.
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Alternativ oder auch ergänzend zu dem Vorgenannten wird als Matrix für den Faser-Kunststoff-Verbund ein thermoplastisches und/oder ein duroplastisches Material verwendet. Auch hier kann die Matrix aus einer Mischung dieser beiden Materialarten hergestellt sein. Als duroplastisches Material kann ein Epoxidharz, ein Polyesterharz oder auch ein Vinylesterharz zur Anwendung kommen. Dagegen kann bei einem thermoplastischen Material Polyamid, Polypropylen oder Polyethylen Anwendung finden.
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Entsprechend einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird der Grundkörper an einer Außenmantelfläche mit Nuten versehen. Hierdurch kann die Kontaktoberfläche vergrößert und damit auch eine Verbindung mit einem angrenzenden Teil des jeweiligen Lenkers belastbarer gestaltet werden, da hierdurch ein Formschluss realisierbar ist. So kann durch Vorsehen von Nuten eine Rillenstruktur auf dem Grundkörper gestaltet werden, die eine Bewegung des Grundkörpers und damit auch der Lagerbuchse zu dem jeweiligen umliegenden Teil des Lenkers erschwert.
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In Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform wird in die einzelne Nut je eine Verbindungseinrichtung mit gegenüber dem Anschlusskörper vorstehenden Elementen eingesetzt. Über diese vorstehenden Elemente, die bevorzugt stiftartig gestaltet und auf einem Trägermaterial aufgebracht sind, kann die Verbindung mit dem umliegenden Teil im Zuge der Herstellung des Lenkers weiter verbessert werden. Die vorstehenden Elemente können dabei ein- oder auch mehrreihig vorgesehen werden, so dass sich im letztgenannten Fall eine dreidimensionale Verbindungseinrichtung ergibt. Des Weiteren können die einzelnen vorstehenden Elemente hinsichtlich ihrer Neigung und damit Ausrichtung voneinander abweichend gestaltet sein.
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Das Aufbringen bzw. Platzieren der Verbindungseinrichtungen in den Nuten kann erfindungsgemäß unmittelbar vor oder auch nach dem Strangziehprozess zur Herstellung des Grundkörpers vorgenommen werden, wobei die Verbindungseinrichtungen dabei jeweils bevorzugt eingeklebt werden. Besonders bevorzugt wird das Aufbringen aber unmittelbar nach dem Härten im Zuge des Strangziehprozesses vorgenommen, so dass auch die Verbindungseinrichtungen gemeinsam mit dem Rest auf die gewünschte Länge geschnitten werden.
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Gegenstand der Erfindung ist zudem eine Lagerbuchse für einen Lenker eine Radaufhängung, wobei diese Lagerbuchse einen Grundkörper umfasst, welcher aus einem Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt ist und in einer Aussparung eine Aufnahme für ein Gelenk definiert. Dieses Gelenk dient innerhalb der Radaufhängung einer Anbindung an eine benachbarte Komponente. Erfindungsgemäß ist der Grundkörper nun in einem Strangziehprozess hergestellt worden. Des Weiteren kann die Lagerbuchse dann im Weiteren nach einer der vorgenannten Varianten gestaltet sein.
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Eine erfindungsgemäß hergestellte Lagerbuchse ist insbesondere Teil eines Lenkers für eine Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges. Dabei umfasst dieser Lenker bevorzugt einen Verbindungsteil, welcher an Gelenkpunkten vorgesehene Gelenke miteinander verbindet. Zumindest eines der Gelenke ist dabei in einer erfindungsgemäß hergestellten Lagerbuchse aufgenommen, welche mit dem Verbindungsteil verbunden ist. Konkret kann der Lenker dabei als 2-, 3- oder auch 4-Punktlenker gestaltet sein, wobei an jedem der Gelenkpunkte dabei eine erfindungsgemäß hergestellte Lagerbuchse vorgesehen sein kann. Des Weiteren ist auch der Verbindungsteil bevorzugt als Faser-Kunststoff-Verbund realisiert, wobei der Verbindungteil und auch die eine oder die mehreren Lagerbuchsen im Zuge der Herstellung des Lenkers stoffschlüssig miteinander verbunden werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die angegebene Kombination der Merkmale der nebengeordneten oder der hiervon abhängigen Ansprüche beschränkt. Es ergeben sich darüber hinaus Möglichkeiten, einzelne Merkmale, auch soweit sie aus den Ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung oder unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen, miteinander zu kombinieren. Die Bezugnahme der Ansprüche auf die Zeichnungen durch Verwendung von Bezugszeichen soll den Schutzumfang der Ansprüche nicht beschränken.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung, die nachfolgend erläutert werden, sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigt:
- 1 eine perspektivische Ansicht eines Lenkers für eine Radaufhängung;
- 2 eine Schnittansicht einer Lagerbuchse, wie sie bei dem Lenker aus 1 zur Anwendung kommen kann;
- 3 eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung der Lagerbuchse aus 2;
- 4 eine weitere schematische Darstellung des Verfahrens zur Herstellung der Lagerbuchse aus 2;
- 5 eine schematische Darstellung eines alternativen Verfahrens zur Herstellung der Lagerbuchse aus 2;
- 6 eine Schnittansicht einer Lagerbuchse, wie sie ebenfalls bei dem Lenker aus 1 zur Anwendung kommen kann;
- 7 eine Ansicht einer Lagerbuchse, wie sie alternativ bei dem Lenker aus 1 zur Anwendung kommen kann;
- 8 eine Ansicht einer Lagerbuchse wie sie weiter alternativ bei dem Lenker aus 1 zur Anwendung kommen kann;
- 9 eine schematische Darstellung eines Teils eines Verfahrens zur Herstellung der Lagerbuchse aus 7;
- 10 eine schematische Darstellung eines Teils eines Verfahrens zur Herstellung der Lagerbuchse aus 8; und
- 11 die Lagerbuchse aus 8 im Zuge des Zusammenbaus eines Lenkers, sowie des späteren Einsatzes.
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Lenkers 1 für eine Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges, wobei der Lenker 1 dabei als 2-Punkt Lenker ausgeführt ist. So umfasst der Lenker 1 zwei Gelenkpunkte 2 und 3, an welchen im verbauten Zustand des Lenkers 1 einer Anbindung an jeweils benachbart liegende Komponenten der Radaufhängung vorgenommen ist und an denen jeweils je ein Gelenk 4 bzw. 5 vorgesehen ist. Die Gelenke 4 und 5 sind dabei jeweils als Gummilager ausgeführt.
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Der Lenker 1 ist vorliegend, abgesehen von den Gelenken 4 und 5, vollständig aus einem Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt. So umfasst der Lenker 1 einen Verbindungsteil 6, welcher zwischen den Gelenken 4 und 5 verläuft. Eine jeweilige Verbindung des jeweiligen Gelenks 4 bzw. 5 zum Verbindungsteil 6 ist dabei über je eine Lagerbuchse 7 bzw. 8 hergestellt. Zudem ist zur Versteifung des Lenkers 1 noch ein Einlegeteil 9 im Bereich zwischen den Gelenkpunkte 2 und 3 vorgesehen.
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Auch die Lagerbuchsen 7 und 8 sind dabei jeweils aus einem Faser-Kunststoff-Verbund hergestellt, wobei im Folgenden auf die Herstellung am Beispiel der Lagerbuchse 7 näher eingegangen werden soll. Dabei werden für gleich bezeichnete Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet, obwohl sich die Bauteile geringfügig unterscheiden können.
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So ist in 2 eine Schnittansicht einer Lagerbuchse 7 dargestellt, wie sie bei dem Lenker 1 in 1 zur Anwendung kommen kann. Diese Lagerbuchse 7 setzt sich dabei aus einem Grundkörper 10 zusammen, der aus einem endlosfaserverstärkten Faser-Kunststoff-Verbund besteht. Dabei definiert der Grundkörper 10 in einer zylindrischen Aussparung 11 eine Aufnahme, an welcher im Lenker 1 in 1 das entsprechende Gelenke 4 vorzusehen ist. Ferner ist der Grundkörper 10 mit mehreren Ausnehmungen 12 durchsetzt. In 2 sind dabei einzelne Fasern 13 des Faser-Kunststoff-Verbundes angedeutet, die in die Bildebene hinein verlaufen. Allerdings sind die Fasern des Faser-Kunststoff-Verbundes von ihrer Ausrichtung her so angeordnet, dass sie in die Richtungen verlaufen, in welche beim späteren Einsatz des Lenkers 1 auch Kräfte und Momente durch die Lagerbuchse 7 aufzunehmen sind.
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In den 3 und 4 ist nun in jeweils einer schematischen Ansicht ein Verfahren zur Herstellung der Lagerbuchse 7 aus 2 dargestellt. Die Herstellung erfolgt dabei in Zuge eines Strangziehprozesses, welcher dem Fachmann vom Prinzip her bekannt ist. Dabei werden in einem ersten Schritt Halbzeuge 14 und 15 einer Vorformstation 16 zugeführt und in dieser Vorformstation 16 jeweils in eine einen Teil des Grundkörpers 10 bildende Kontur geformt sowie imprägniert. Wie dabei insbesondere in 4 zu erkennen ist, wird aus dem Halbzeug 15 dabei ein rohrförmiger Abschnitt 17 gebildet, welcher bei dem späteren Grundkörper 10 die Aussparung 11 definiert. Hingegen wird aus dem Halbzeug 14 ein Abschnitt 18 geformt, der bei dem späteren Grundkörper 10 eine Außenmantelfläche bildet.
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Das Formen der Halbzeuge 14 und 15 erfolgt dabei progressiv, wobei dabei eine Imprägnierung vorgenommen wird, die bevorzugt mit einer duroplastischen und/oder thermoplastischen Matrix erfolgt. Die Halbzeuge 14 und 15 liegen als Rollen vor und weisen Fasermatten auf. Dabei ist eine Faserausrichtung der Fasermatte des Halbzeuges 14 bevorzugt mit 0 und 90° vorgenommen, während diese im Falle des Halbzeuges 15 insbesondere +/- 45° beträgt.
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Im Anschluss an die Vorformstation 16 werden die geformten und imprägnierten Halbzeuge 14 und 15 einem Härtungswerkzeug 19 zugeführt, in welchem eine Aushärtung der gebildeten Form erfolgt. Im Anschluss daran wird dann über eine Säge 20 ein Ablängen zu den Lagerbuchsen 7 vorgenommen, wie insbesondere in 4 zu erkennen ist. Damit liegt dann die letztendliche Lagerbuchse 7 vor.
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Als Fasern können unterschiedliche Kunststofffasern zum Einsatz kommen, welche dabei auch gegebenenfalls miteinander kombiniert werden. So ist der Einsatz von Fasern aus Carbon, Glas, Aramid, Basalt oder ähnlichem denkbar.
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In 5 ist noch in einer schematischen Ansicht ein alternatives Herstellverfahren zur Fertigung einer Lagerbuchse 7 dargestellt. Einziger Unterschied gegenüber dem vorstehend Beschriebenen ist dabei, dass der rohrförmiger Abschnitt 17 im Vorfeld in einem Wickel-oder Flechtverfahren aus Fasern gefertigt wird, so dass eine Fertigung letztendlich im Zuge eines Pultrusions-Wickel-Verfahrens oder eines Pultrusions-Flecht-Verfahrens stattfindet.
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6 zeigt eine alternative Ausgestaltung einer Lagerbuchse 7 wie sie bei dem Lenker 1 aus 1 zur Anwendung kommen kann. Diese Ausgestaltung entspricht dabei weitestgehend der Variante aus 2, wobei im Unterschied dazu ein Grundkörper 10 an einer Außenmantelfläche 21 mit mehreren Nuten 22 versehen ist. Diese Nuten 22 definieren dementsprechend eine Rillenstruktur der Lagerbuchse 7, wodurch in deren verbauten Zustand im Lenker 1 die Verbindung mit dem umliegenden Verbindungsteil 6 verbessert wird. Die Gestaltung der Außenmantelfläche 21 des Grundkörpers 10 erfolgt dabei ebenfalls im Rahmen des Strangziehprozesses.
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Des Weiteren ist in 7 eine weitere alternative Ausgestaltung einer Lagerbuchse 7 dargestellt, die weitestgehend der vorhergehenden Variante nach 6 entspricht. Unterschiedlich ist nun, dass in den Nuten 22 nun jeweils je eine Verbindungseinrichtung 23 vorgesehen ist, die gegenüber dem Grundkörper 10 der Lagerbuchse 7 vorstehende Elemente 24 aufweist. Wie in der Detaildarstellung in 7 zu erkennen ist, sind die Elemente dabei einreihig auf einem Trägermaterial der Verbindungseinrichtung 23 vorgesehen. Zudem ist eine Neigung und damit Ausrichtung der Elemente 24 voneinander abweichend gestaltet. Über die Elemente 24 wird dabei ein Formschluss im Zuge der Herstellung des Lenkers 1 mit dem umliegenden Verbindungsteil 6 verbessert.
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8 zeigt eine weitere Ausgestaltung einer Lagerbuchse 7, wie sie ebenfalls bei dem Lenker 1 in 1 zur Anwendung kommen kann. Analog zu der Variante nach 7 sind dabei Nuten 22 an der Außenmantelfläche 21 des Grundkörpers 10 vorgesehen, wobei diese Nuten 22 dabei aber im Vergleich zu der Variante nach 6 und auch 7 in kleinerer Zahl aber dafür mit größerer Erstreckung vorliegen. Wie schon bei der Variante nach 7 ist zudem in jeder Nut 22 je eine Verbindungseinrichtung 23 vorgesehen, die vorstehende Elemente 24 aufweist. Unterschiedlich zu der Variante nach 7 ist nun aber, dass die Elemente 24 dabei mehrreihig ausgebildet sind. Auch hierdurch kann ein Formschluss bei Herstellung des Lenkers 1 mit dem umliegenden Verbindungsteil 6 verbessert werden.
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9 und 10 zeigen nun noch, wann jeweils eine Platzierung der Verbindungseinrichtungen 23 im Zuge des Fertigungsprozesses der jeweiligen Lagerbuchse 7 stattfindet. Wie in 9 und auch in 10 zu erkennen ist, erfolgt eine Platzierung der Verbindungseinrichtung 23 in den - hier nicht weiter zu sehenden - Nuten nach einem Aushärten und vor dem Ablängen, wobei die Verbindungseinrichtungen 23 dabei jeweils eingeklebt werden.
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Schließlich ist noch in 11 die Lagerbuchse 7 aus 8 im Zuge einer Verbindung mit dem - hier nicht dargestellten - Verbindungsteil des Lenkers 1 sowie dem späteren Einsatz des Lenkers 1 dargestellt. Dabei erfolgt eine Verbindung mit dem Verbindungsteil über eine Matrix 25, wobei die vorstehenden Elemente 24 dabei einen Formschluss ausbilden. Im späteren Einsatz und bei Belastung des Lenkers 1 mit einer als Pfeil dargestellten Last 26 unterbinden die Elemente 24 ein Ablösen der Matrix 25 und damit ein Auseinanderwandern der Komponenten des Lenkers 1.
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Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer Lagerbuchse kann diese mit niedrigem Aufwand gefertigt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Lenker
- 2
- Gelenkpunkt
- 3
- Gelenkpunkt
- 4
- Gelenk
- 5
- Gelenk
- 6
- Verbindungsteil
- 7
- Lagerbuchse
- 8
- Lagerbuchse
- 9
- Einlegeteil
- 10
- Grundkörper
- 11
- Aussparung
- 12
- Ausnehmungen
- 13
- Fasern
- 14
- Halbzeug
- 15
- Halbzeug
- 16
- Vorformstation
- 17
- Abschnitt
- 18
- Abschnitt
- 19
- Härtungswerkzeug
- 20
- Säge
- 21
- Außenmantelfläche
- 22
- Nuten
- 23
- Verbindungseinrichtung
- 24
- Elemente
- 25
- Matrix
- 26
- Last