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Die Erfindung betrifft ein Gargerät mit einem Garraum zum Garen von Gargut nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus dem Dokument
DE102007048834A1 ist ein Gargerät mit einer Kamera zum Betrachten des Garguts bekannt. Nachteilig an dieser Lösung ist, dass die Kamera den hohen Temperaturen des Backofens ausgesetzt ist. Demnach ist die Maximaltemperatur des Backofens im Wesentlichen auf die Maximaltemperatur der Kamera begrenzt, was dazu führt, dass vom Benutzer geforderte Betriebsarten, wie z. B. Heißluft bei 300° für Pizza oder pyrolytische Selbstreinigung bei 500° nicht möglich sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es, den Betrieb von Sensoren im Gargut zu verbessern, insbesondere den Sensor derart sicher im Gargerät anzuordnen, dass er die Benutzeranforderungen an ein Gargerät, wie z.B. pyrolytische Selbstreinigung, sowie die Umfeldanforderungen an Sensoren, wie z.B. Maximaltemperatur, erfüllt und über alle Betriebsarten sicherstellt.
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Die Erfindung geht aus von einem Gargerät, insbesondere einem Backofen, mit einem Garraum zum Garen von Gargut, einer in einer Betriebsstellung den Garraum verschließenden Tür und einem in der Tür angeordneten Sensormodul zum Erkennen von Eigenschaften des Garguts bei in Betriebsstellung befindlicher Tür. Unter einem Gargerät soll insbesondere ein Backofen, ein Mikrowellengerät, oder ein Dampfgarer verstanden werden, welches geeignet ist, Gargut in Form von Lebensmitteln für den Verzehr ausreichend zu garen. Unter einer Tür soll insbesondere das Verschlusselement verstanden werden, welches den Garraum von der Umgebung des Gargeräts trennt. Vorzugsweise wird hierzu eine horizontal oder vertikal drehbar an den Garraum anschlagende Tür verwendet, welche zwischen einer geöffneten, sogenannten Offenstellung und einer geschlossenen, sogenannten Betriebsstellung rotatorisch schwenkbar ist. Unter einem Sensormodul soll insbesondere ein elektronisches Bauteil verstanden werden, welches mittels Sensoren zum Erkennen von Eigenschaften und Zuständen des Garguts ausgebildet ist.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Tür eine Aufnahme aufweist, aus der das Sensormodul reversibel entnehmbar ist. Unter einer Aufnahme soll insbesondere ein Behältnis, vorzugsweise in Ausgestaltung einer Tasche verstanden werden, welche geeignet ist, das Sensormodul aufzunehmen und zu lagern. Unter reversibel entnehmbar soll insbesondere verstanden werden, dass das Sensormodul für den Endkunden derart werkzeuglos entnehmbar ist, dass dieses zerstörungsfrei aus dem Gargerät entnehmbar ist und wieder in die Aufnahme einführbar ist. Diese konstruktive Ausgestaltung ermöglicht ein Betreiben des Gargeräts mit eingesetztem Sensormodul im Bereich von Gartemperaturen, die unterhalb kritischer Betriebstemperarturen des Sensormoduls liegen und zugleich einen Betrieb des Gargeräts mit entnommenen Sensormodul bei Garraumtemperaturen, die über den kritischen Temperaturen des Sensormoduls liegen. Somit ist es möglich, die Eigenschaften von Gargut während temperaturunkritischen Temperaturen des Gargeräts zu erkennen und bei höheren Temperaturen, wie z. B. einer pyrolytischen Selbstreinigung des Gargeräts das Sensormodul zu entnehmen. Dabei sorgt die Aufnahme für eine sichere Halterung des Sensormoduls und positioniert das Sensormodul bestmöglich zum Gargut.
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Vorzugsweise ist die Aufnahme in einer Offenstellung der Tür zugänglich und/oder in der Betriebsstellung der Tür nicht zugänglich. Unter einer Offenstellung der Tür soll insbesondere die Stellung der Tür verstanden werden, in der der Garraum der Art erreichbar ist, dass er mit Gargut beschickt werden kann und die Tür dem Nutzer zugewandt ist. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass die Aufnahme in der Offenstellung der Tür frei zugänglich für den Nutzer angeordnet ist und das Sensormodul somit komfortabel in die Aufnahme eingeschoben werden kann, bzw. aus der Aufnahme entnommen werden kann. In der geschlossenen Betriebsstellung der Tür ist die Aufnahme der Art durch Komponenten des Gargeräts verdeckt, dass die Aufnahme nicht zugänglich ist und das Sensormodul weder einschiebbar, noch entnehmbar ist. Mögliche Komponenten, welche die Aufnahme überdecken wären die Bedienblende oberhalb der Tür oder seitlich der Tür befindliche Leisten, sogenannte Lisenen.
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Vorzugsweise ist die Aufnahme zwischen einer Innenscheibe der Tür und einer Außenscheibe der Tür angeordnet. Eine Tür am Gargerät besteht unter anderen aus mindestens einer Türscheibe, vorzugsweise mehreren Türscheiben und insbesondere zwei Türscheiben. Diese Türscheiben unterscheiden sich insbesondere nach ihrem Anbringungsort in Bezug zum Garraum. Unter einer Innenscheibe der Tür soll insbesondere die dem Garraum in der Betriebsstellung nächstliegende Türscheibe verstanden werden. Unter einer Außenscheibe der Tür soll insbesondere die dem Garraum in der Betriebsstellung am entferntesten angeordnete Türscheibe verstanden werden. Befindet sich die Aufnahme für das Sensormodul zwischen der Innen- und der Außenscheibe, schützt die Innenscheibe die Aufnahme sowie das Sensormodul ausreichend gut gegenüber der Hitze des Garraums und die Außenscheibe schützt die Aufnahme sowie das Sensormodul gegenüber Verschmutzungen und Umwelteinflüssen, wie z.B. Beschädigungen. Besteht die Tür aus mehr als zwei Scheiben ist die Aufnahme sowie das Sensormodul vorzugsweise zwischen der Innenscheibe und den darauffolgenden Zwischenscheiben angeordnet.
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Vorzugsweise ist die Aufnahme in oder an einer Topblende der Tür oder in oder an einer Seitenwange der Tür angeordnet. Unter einer Topblende soll insbesondere ein leistenförmiges Element verstanden werden, welches horizontal am oberen, dem Nutzer zugewandten Ende der Türscheiben angeordnet ist. Dabei dient die Toplende als Abdeckelement, welches die Türscheiben gegenüber Entnahme sichert und Verunreinigungen abhält zwischen die Türscheiben zu gelangen. Unter einer Seitenwange soll insbesondere ein leistenförmiges Element verstanden werden, welches senkrecht am linken und rechten Rand der Türscheiben angeordnet ist. Dabei dient die Seitenwange als Rahmenelement, welches die Türscheiben seitlich führt und/oder haltert und Verunreinigungen abhält zwischen die Türscheiben zu gelangen. Die Anbringung der Aufnahme für das Sensormodul an der Topblende oder Seitenwange ist besonders vorteilhaft, da diese Orte besonders gut zugänglich für den Nutzer bei geöffneter Tür sind und eine ausreichend gute Durchlüftung bzw. Kühlung aufweisen, wodurch die Funktionssicherheit des Sensormoduls sichergestellt wird. Der seitliche Einschub des Sensormoduls in die Seitenwange oder der Einschub des Sensormoduls von oben in die Topblende erfolgt bei zumindest teilweise geöffneter Tür.
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Vorzugsweise ist die Aufnahme in einem Kühlluftstrom der Tür angeordnet. Unter einem Kühlluftstrom soll insbesondere der Luftaustausch mittels älterer Umgebungsluft in der Tür verstanden werden, der dazu dient die hohen Temperaturen des Garraums daran zu hindern über die Innenscheibe und weitere Türkomponenten an die Außenscheibe der Tür zu gelangen. Hierzu wird mittels eines im Gargerät angeordneten Motors mit Lüfterrad ein Luftvolumen durch einen Spalt aus der Tür oder in die Tür geblasen. Durch einen derartigen Kühlluftstrom wird ein ungewollter Anstieg der Fronttemperatur der Gargerätefront und somit die Gefahr von Verbrennungen für den Nutzer vermieden. Um auch das Sensormodul vor den hohen Temperaturen des Garraums zu schützen, ist es vorteilhaft die Aufnahme für das Sensormodul derart der Tür zu positionieren, dass der vorhandene Kühlluftstrom die Aufnahme bzw. das darin befindliche Sensormodul kühlt bzw. Hitze abtransportiert. Hierzu ist es besonders vorteilhaft wenn die Aufnahme Löcher aufweist damit der Luftstrom das darin befindliche Sensormodul erreicht.
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Vorzugsweise steht die Aufnahme in Kontakt mit mindestens einem Kühlkörper. Unter einem Kühlkörper soll insbesondere ein Element verstanden werden, welches aufgrund seines Materials und/oder seiner Masse dazu geeignet ist überschüssige Wärme aufzunehmen bzw. vom zu kühlenden Gegenstand fort zu leiten. Hierzu eignet sich insbesondere die Front der Türe, die Außenscheibe oder der Türgriff. Alternativ kann der Kühlkörper auch ein aktiv kühlendes Element, wie z.B. ein Kühlaggregat sein. Steht die Aufnahme mit solch einem Kühlkörper in Wirkverbindung, kann sowohl die erzeugte Wärme des Sensormoduls aber auch die unerwünschte Abwärme des Garraums, welche das Sensormodul belastet, über die Aufnahme an den Kühlkörper abgegeben werden, was die Messqualität des Sensors sowie dessen Lebensdauer positiv beeinflusst.
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Vorzugsweise weist die Aufnahme zumindest ein Gehäuseelement, insbesondere zum Schutz des Sensormoduls gegenüber Verschmutzungen oder Umwelteinflüssen auf. Unter einem Gehäuseelement soll insbesondere eine das Sensormodul umgebende und fixieren Behausung verstanden werden, welche dazu geeignet ist das Sensormodul ausreichend gut gegenüber Umwelteinflüssen, wie Erschütterungen oder Schmutz, zu sichern.
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Vorzugsweise weist die Aufnahme zumindest ein Mittel zur vorzugsweise werkzeuglos lösbaren Befestigung des Sensormoduls in der Aufnahme auf, wobei diese Befestigung insbesondere auf einer Schnappverbindung oder einem Push-Pull Mechanismus basiert. Durch diese Ausgestaltung der Aufnahme ist es dem Nutzer möglich das Sensormodul ohne Zuhilfenahme von Werkzeug aus dem Gargerät zu entfernen, bzw. wieder einzusetzen. Hierdurch können aufwändige Hilfswerkzeuge sowie Verschleißteile vermieden werden.
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Vorzugsweise weist die in Betriebsstellung der Tür dem Garraum zugewandte Fläche der Aufnahme eine Funktionsoberfläche, insbesondere eine Reflektionsbeschichtung auf, welche vorzugsweise im Bereich eines Strahlengangs des Sensors ausgespart ist. Um die Aufnahme sowie das darin befindliche Sensormodul vor Wärme zu schützen, weist die Oberfläche der Aufnahme, welche dem Garraum zugewandt ist, eine Beschichtung auf, welche die Wärmestrahlung reflektiert. Um die Funktionsweise des Sensors nicht negativ zu beeinflussen, weist diese Beschichtung im Bereich des Strahlengangs des Sensors eine Aussparung auf.
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Vorzugsweise weist die Aufnahme eine elektrische Schnittstelle, insbesondere zur Übertragung von Daten und/oder elektrischer Energie auf. Unter einer elektrischen Schnittstelle soll insbesondere das Bindeglied gemeint sein, welches zwischen zwei Systemen angeordnet ist und deren Austausch dient. Der Austausch erfolgt in Form von physikalischen (z.B. Elektrische Spannung, Stromstärke) oder logischen Größen (Daten) und kann analog oder digital erfolgen. Eine derart ausgebildete Aufnahme kann sowohl das Sensormodul mit elektrischer Spannung, insbesondere zum Betreiben des Sensors versorgen als auch Informationen des Sensormoduls, in Form von Bildmaterial empfangen und weitergeben. So ist es z.B. möglich abzufragen, ob das Sensormodul aus der Aufnahme entnommen wurde, bevor ein temperaturkritischer Selbstreinigungsprozess gestartet wird.
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Vorzugsweise weist das Sensormodul zumindest einen Sensor auf, der vorzugsweise ein optischer Sensor, insbesondere eine Kamera, ein NIR-Sensor und/oder ein Pyrometer ist. Derartige optische Sensoren sind besonders geeignet Eigenschaften und Zustände des Garguts zu erfassen, wobei die Kamera Bilder erfassen, ein NIR-Sensor die Lebensmittelkategorie detektieren oder ein Pyrometer die Temperatur bestimmen kann.
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Vorzugsweise weist die Außenscheibe oder eine Zwischenscheibe eine Abdeckung, insbesondere eine Bedruckung auf, welche die Aufnahme sowie das Sensormodul zur Außenseite der Tür hin verdeckt. Unter einer Abdeckung soll insbesondere eine verdeckende Schicht verstanden werden, welche geeignet ist, insbesondere die Aufnahme sowie das Sensormodul gegenüber den Blicken des Nutzers der Art zu verdecken, sodass dieser nicht auf die Komponenten sondern auf die Abdeckung, vorzugsweise die Bedruckung sieht.
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Vorzugsweise weist zumindest die Innenscheibe eine Oberflächenbeschichtung, insbesondere eine reflektierende Oberflächenbeschichtung auf, die im Bereich des Strahlengangs des Sensors ausgespart ist. Um die Aufnahme sowie das darin befindliche Sensormodul vor Wärme zu schützen, weist die Innenscheibe, vorzugsweise an der dem Garraum zugewandten Seite eine Beschichtung auf, welche die Wärmestrahlung reflektiert. Um die Funktionsweise des Sensors nicht negativ zu beeinflussen, weist diese Oberflächenbeschichtung eine Aussparung im Bereich des Sensors auf.
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Vorzugsweise weist die Innenscheibe, insbesondere im Bereich des Strahlengangs des Sensors eine Schicht oder eine Beschichtung mit einer hohen Transparenz für die sensorspezifische Wellenlänge auf. Damit die das Sensormodul und die Aufnahme vor hohen Temperaturen schützende Innenscheibe keine negativen Auswirkungen auf das Messergebnis des Sensors hat, weist die Innenscheibe eine Schicht oder eine Beschichtung, vorzugsweise mit geringer Lichtbrechung, auf, durch die der Strahlengang des Sensors größtenteils ungehindert erfolgen kann und Messtoleranzen möglichst gering ausfallen.
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Vorzugsweise weist das Gargerät ein Detektorsystem auf, das die Anwesenheit des Sensormoduls in der Aufnahme feststellt, wobei das Detektorsystem vorzugsweise die Anwesenheit über den Verbrauchsstrom des Sensormoduls oder über eine Endposition eines Verriegelungshakens feststellt. Unter einem Detektorsystem soll insbesondere eine Einrichtung verstanden werden, welche geeignet ist, den Aufenthalt des Sensormoduls in der Aufnahme fest zu stellen. Die Bestimmung des Aufenthalts des Sensormoduls kann über die Abfrage der benötigten Betriebsspannung des Sensormoduls erfolgen. Eine Alternative sieht vor, dass das Detektorsystem die Endposition eines geräteseitigen Verriegelungshakens abzufragen. Kann dieser in seiner vorzugsweise rotatorischen Drehbewegung in seine Endposition schwenken, ist kein Sensormodul in der Aufnahme vorhanden. Kann dieser Verriegelungshaken nicht in seine Endposition schwenken, ist das Sensormodul in die Aufnahme eingeschoben.
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Vorzugsweise ist eine Gargerätsteuerung derart ausgeführt, dass sie in Abhängigkeit von der Anwesenheit des Sensormoduls in der Aufnahme unterschiedliche Betriebsmodi zulässt. Unter einer Gerätesteuerung soll insbesondere das Programm verstanden werden, welches die Betriebsarten sowie Temperaturen im Gargerät steuert. Die Gerätesteuerung fragt den Aufenthalt des Sensormoduls in der Aufnahme beim Nutzer oder direkt beim Detektorsystem ab und lässt in Abhängigkeit dessen Betriebsarten, wie z.B. Selbstreinigung, Garguterkennung, Temperaturmessung, usw., zu oder lehnt diese ab. Somit ist bei einem in der Aufnahme befindlichem Sensormodul ein pyrolytischer Reinigungsvorgang nicht zugelassen und bei nicht in der Aufnahme befindlichem Sensormodul ein pyrolytischer Reinigungsvorgang zugelassen.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu überlassen. Es sind somit auch Ausführungsbeispiele von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den schematischen Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Dabei zeigt:
- 1 Eine schematische perspektivische Darstellung eines Gargeräts;
- 2 eine schematische perspektivische Darstellung eines Sensormoduls;
- 3 eine schematische Schnittdarstellung eines Gargeräts; und
- 4 eine schematische perspektivische Darstellung des Sensormoduls in bevorzugter Einbaulage.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist in einer perspektivischen Darstellung ein Gargerät 1 zum Zubereiten von Lebensmitteln gezeigt, welches im Ausführungsbeispiel ein Backofen ist. Das Gargerät 1 umfasst einen Garraum 2, der durch Seitenwände 3 des Backrohrs begrenzt ist. Frontseitig weist der Garraum 2 eine Beschickungsöffnung auf, die durch eine Tür 4 verschließbar ist. An den Seitenwänden 3 befindet sich je ein Seitengitter 5, das geeignet ist, Gargutträger 6, wie z. B. Roste oder Backbleche aufzunehmen, auf denen das zu garende Gargut 7 aufliegt. Zum Erkennen von Eigenschaften des Garguts 7 ist in der Tür 4 ein Sensormodul 8 vorgesehen. Diese Einbaulage hat sich als besonders gut erwiesen, da sie dem vom Benutzer gewohnten Einblickwinkel in das Gargerät 1 bzw. auf das Gargut 7 am Nächsten kommt.
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2 zeigt in einer perspektivischen Darstellung das Sensormodul 8 in der Ausgestaltung einer Kamera. Das Sensormodul weist ein Gehäuse 9 auf, wobei ein darin angeordneter Sensor 10 im Bereich einer Aussparung des Gehäuses 9 angeordnet ist, um durch diese Aussparung das Gargut betrachten zu können. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Sensor 10 als optischer Sensor ausgeführt, um Bildinformationen, insbesondere in Form eines Digitalbildes bzw. eines Videostreams zu erfassen. Das Gehäuse 9 weist ein Griffelement 11 auf, mit dessen Hilfe das Sensormodul 8 aus dem Gargerät 1 entnehmbar ist. Somit kann der Nutzer des Gargeräts 1 das sich in Einbaulage befindliche Sensormodul 8 werkzeuglos aus dem Gargerät entnehmen.
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3 zeigt eine schematische Schnittdarstellung eines Gargeräts 1 sowie dessen Tür 4 in Betriebsstellung. Die Tür 4 weist zwei im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Türscheiben auf, wobei die Innenscheibe 12 dem Garraum 2 zugewandt ist und die Außenscheibe 13 dem Garraum 2 abgewandt ist. Zur Abdeckung der Scheiben 12,13 ist eine Topblende 14 am oberen Ende der Scheiben 12,13 angebracht. Diese Topblende 14 weist eine Öffnung 15 auf, durch die eine Aufnahme 16 mit dem Sensormodul 8 bestückt wird. Dabei ist die Aufnahme 16 derart zwischen den beiden Scheiben 12,13 angeordnet, dass der Sensor 10 mit seinem Strahlengang S freien Blick auf das Gargut 7 hat. Zwischen der Innenscheibe 12 und der Außenscheibe 13 wirkt ein Luftstrom L zur Absenkung der Fronttemperatur an der Außenscheibe 13, welcher gleichzeitig zur Kühlung des Sensormoduls 8 verwendet wird. Zum Schutz der Aufnahme 16 sowie des Sensormoduls 8 weist die Innenscheibe 12 eine Beschichtung 17 auf, welche die Infrarotstrahlung zurück in den Garraum 2 reflektiert. Zudem weist die Aufnahme 16 auf Ihrer dem Garraum 2 zugewandten Seite eine Beschichtung 18 auf, welche die Infrarotstrahlung zurück in den Garraum 2 reflektiert. Sowohl die Beschichtung 17 als auch die Beschichtung 18 weisen dabei Aussparungen auf, um den Strahlengang S frei zu halten. Die Außenscheibe 13 weist eine Beschichtung 19 auf, welche das Sensormodul 8 derart abdeckt, dass das Sensormodul 8 für den Nutzer, bei in Betriebsstellung befindlicher Tür 4, vom außen nicht ersichtlich ist.
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4 zeigt das Sensormodul 8 in seiner Einbaulage in der Aufnahme 16 bei geöffneter Tür 4. Dabei weist die Topblende 14 eine bei geöffneter Tür 4 freigegebene Öffnung 15 auf, welche zum Einführen bzw. zur Entnahme des Sensormoduls 8 zwischen den Scheiben 12, 13 ausgebildet ist. Die Einbauposition des Sensormoduls 8 in der Tür 4 so gewählt, dass der Sensor 10 einen freien Blick auf das Gargut 7 hat. Im Ausführungsbeispiel ist die Aufnahme 16 und die Topblende 14 einstückig ausgebildet.
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Für den Fachmann ist es erkennbar, dass die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern dass eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen ebenfalls davon umfasst sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gargerät, Backofen
- 2
- Garraum
- 3
- Seitenwand
- 4
- Tür
- 5
- Seitengitter
- 6
- Gargutträger
- 7
- Gargut
- 8
- Sensormodul, Kamera
- 9
- Gehäuse
- 10
- Sensor
- 11
- Griffelement
- 12
- Innenscheibe
- 13
- Außenscheibe
- 14
- Topblende
- 15
- Öffnung
- 16
- Aufnahme
- 17
- Beschichtung der Innenscheibe
- 18
- Beschichtung der Aufnahme
- 19
- Abdeckung, Bedruckung der Außenscheibe
- L
- Luftstrom
- S
- Strahlengang des Sensors
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007048834 A1 [0002]