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DE102017207052A1 - Vorrichtung zum Aufziehen eines Aufzuges auf einem Druckwerkszylinder eines Druckwerks und Vorrichtung zum Wechseln eines Aufzuges an einem Druckwerkzylinder - Google Patents

Vorrichtung zum Aufziehen eines Aufzuges auf einem Druckwerkszylinder eines Druckwerks und Vorrichtung zum Wechseln eines Aufzuges an einem Druckwerkzylinder Download PDF

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DE102017207052A1
DE102017207052A1 DE102017207052.8A DE102017207052A DE102017207052A1 DE 102017207052 A1 DE102017207052 A1 DE 102017207052A1 DE 102017207052 A DE102017207052 A DE 102017207052A DE 102017207052 A1 DE102017207052 A1 DE 102017207052A1
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blanket
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DE102017207052.8A
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Inventor
Joachim Löffler
Günter Seida
Martin Seipelt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KBA Metalprint GmbH and Co KG
Original Assignee
KBA Metalprint GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betriff eine Vorrichtung zum Wechseln eines Aufzuges an einem Druckwerkszylinder eines Druckwerkes mit einer Aufzugvorlageeinrichtung, in oder an welcher ein aufzuziehender Aufzug am Druckwerk zwischenzeitlich anordenbar und aus welcher er mit einem ersten Aufzugsende voraus entlang eines vorgesehenen Transportpfades an den Druckwerkszylinder heranführbar ist, wo er mit dem ersten Aufzugsende durch ein am Druckwerkszylinder vorgesehenes erstes Befestigungsmittel fixierbar ist. Im Transportpfad zwischen der Aufzugvorlageeinrichtung und dem Druckwerkszylinder ist eine den Transportpfad auf zumindest einem Transportpfadabschnitt auf der Vorder- und Rückseite des Aufzuges begrenzende Leiteinrichtung vorgesehen, die den mit dem ersten Aufzugende entlang des vorgesehenen Transportpfades gerade bis an den Druckwerkszylinder herangeführten Aufzug in dessen Längsrichtung betrachtet auf zumindest einem dem Druckwerkszylinder vorgeordneten Transportpfadabschnitt in eine s-förmige Gestalt mit einem in Zuführrichtung ersten gekrümmten Abschnitt und einem nachfolgenden zweiten Abschnitt entgegengesetzten Krümmungsverhaltes zwingt. Die Erfindung betriff ebenfalls ein Verfahren zum Aufziehen eines Aufzuges auf einen Druckwerkszylinder eines Druckwerks, insbesondere zum Wechseln eines Drucktuchs an einem Übertragungszylinder eines Offsetdruckwerks.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufziehen eines Aufzuges auf einem Druckwerkszylinder eines Druckwerks sowie eine Vorrichtung zum Wechseln eines Aufzuges an einem Druckwerkzylinder gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. 8.
  • Durch einen auf der Internetseite „http://www.kba-metalprint.com/fileadmin/user upload/MetalPrint/Prospekte/Metal_Decorating/MetalStar-3_brochure_en_.pdf“ der Fa. KBA-MetalPrint GmbH abrufbaren Prospekt zur „MetalStar 3“ ist eine Metallbogendruckmaschine bekannt, welche mit Plattenwechslern aufgeführte Offsetdruckwerke umfasst.
  • In der DE 10 2012 014 806 A1 ist eine Druckmaschine mit einem eine Plattenwechselvorrichtung umfassenden Offsetdruckwerk offenbart, wobei eine abzunehmende Druckplatte über eine Rollen aufweisende Leiteinrichtung in einen Auszugschacht gefördert wird. Eine neue Platte wird über eine unterhalb der erstgenannten Leiteinrichtung an den Plattenzylinder herangeführt.
  • Die DE 10 2008 048 281 A1 betrifft eine Vorrichtung zum Abführen einer Druckplatte von einem Plattenzylinder einer Druckmaschine, wobei eine trichterförmige Leitvorrichtung einen Aufnahmespalt für die abgewickelte Druckplatte bildet.
  • Durch die DE 195 11 956 A1 ist eine selbstsichernde Plattenklemmvorrichtung bekannt, durch welche das Plattenende durch ein Blattfederpaket geklemmt wird und die Klemmung durch Beaufschlagung eines das Federpaket elastisch verformenden Druckluftschlauches gelöst wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Aufziehen eines Aufzuges auf einem Druckwerkszylinder eines Druckwerks sowie eine Vorrichtung zum Wechseln eines Aufzuges an einem Druckwerkzylinder zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 bzw. 8 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass eine erhebliche Zeit- und Personaleinsparung ermöglicht wird. Dies gilt in besonderem Maße in Verbindung mit einer Blechdruckmaschine. Besonders im Blechdruck können weichere Aufzüge, wie es beispielsweise bei Druck- bzw. Gummitücher von Offsetdruckwerken der Fall ist, besonders schnell verschleißen, indem sie durch die randseitigen Blechkanten Einschnitte erleiden können.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführung eines Druckwerk zum Bedrucken bogenförmigen Bedruckstoffs mit einem als Formzylinder ausgeführten Druckwerkszylinder, einem als Übertagungszylinder ausgeführtem Druckwerkszylinder sowie einem mit dem Übertagungszylinder im Betriebe eine Druckstelle bildenden, am Umfang Haltemittel für den Bogentransport umfassenden Druckzylinder, ist dem Übertragungszylinder eine Drucktuchwechselvorrichtung für den automatischen oder zumindest teilautomatischen Wechsel eines durch ein Drucktuch gebildeten Aufzuges zugeordnet.
  • In bevorzugter Ausführung einer Blechdruckmaschine mit einem Bogenanleger, durch welche Blechbogen von einem Bogenstapel entnehmbar und eingangsseitig dem durch die Blechdruckmaschine führenden Transportpfad zuführbar sind, wenigstens einem im Transportpfad angeordneten Druckwerk, durch welches die Blechbogen nach dem Offsetverfahren bedruckbar sind, und einer Stapelauslage, an welcher die bedruckten Blechbogen in wenigstens einem Stapelraum an einen Stapel abgebbar, ist das Druckwerk in oben als besonders vorteilhaft dargestellter und durch einzelne Merkmale oder Merkmalskombinationen aus den Ausführungsbeispielen weitergebildeten Weise ausgeführt.
  • Eine besonders im Zusammenhang mit einem Übertragungszylinder eines obigen vorgenannten und ggf. durch Merkmale der Ausführungsbeispiele weitergebildeten Druckwerks oder einer oben genannten und ggf. durch Merkmale der Ausführungsbeispiele weitergebildeten Blechdruckmaschine, jedoch auch für sich alleine oder in Verbindung mit anderen weicheren Aufzügen, insbesondere für an der Druckstelle beteiligte Zylinder, zu bevorzugende Aufzugwechselvorrichtung an einem Druckwerkszylinder eines Druckwerkes mit einer Aufzugvorlageeinrichtung, in oder an welcher ein aufzuziehender Aufzug am Druckwerk zwischenzeitlich anordenbar und aus welcher er mit einem ersten Aufzugsende voraus entlang eines vorgesehenen Transportpfades an den Druckwerkszylinder heranführbar ist, wo er mit dem ersten Aufzugsende durch ein am Druckwerkszylinder vorgesehenes erstes Befestigungsmittel fixierbar ist, ist im Transportpfad zwischen der Aufzugvorlageeinrichtung und dem Druckwerkszylinder eine den Transportpfad auf zumindest einem Transportpfadabschnitt auf der Vorder- und Rückseite des Aufzuges begrenzende Leiteinrichtung vorgesehen, die den mit dem ersten Aufzugende entlang des vorgesehenen Transportpfades gerade bis an den Druckwerkszylinder herangeführten Aufzug in dessen Längsrichtung betrachtet auf zumindest einem dem Druckwerkszylinder vorgeordneten Transportpfadabschnitt in eine s-förmige Gestalt mit einem in Zuführrichtung ersten gekrümmten Abschnitt und einem nachfolgenden zweiten Abschnitt entgegengesetzten Krümmungsverhaltes zwingt. Dabei ist die Anordnung der Leiteinrichtung im Transportpfad so zu verstehen, dass der für den Transport vorgesehenen Transportpfad zumindest zu einem Teil auf oder in dieser Leiteinrichtung verläuft.
  • Beim Aufziehen eines neuen Aufzuges auf einen Druckwerkszylinder eines Druckwerks, insbesondere zum Wechseln eines Drucktuchs an einem Übertragungszylinder eines Offsetdruckwerks, wird der Aufzug in besonders vorteilhafter Ausführung beim Zuführen zum Druckwerkszylinder mit seinem im späteren Betrieb, d. h. Produktionsbetrieb, des Druckwerks nachlaufenden Aufzugende voran zugeführt und zunächst mit diesem Aufzugende mittels einer Befestigungseinrichtung am Druckwerkszylinder fixiert. Nach dem Fixieren des im Betrieb nachlaufenden Aufzugendes erfolgt in bevorzugter Weiterbildung ein Aufwickeln des Aufzuges auf dem Druckwerkszylinder durch ein Drehen entgegen der im Betrieb vorliegenden Produktionsdrehrichtung.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer als Bogendruckmaschine ausgeführten Druckmaschine;
    • 2 eine schematische Schnittansicht durch ein Druckwerk;
    • 3 eine perspektivische Darstellung eines Druckwerkoberbaus;
    • 4 eine perspektivische Prinzipskizze eines als Drucktuch ausgeführten Aufzuges;
    • 5 einen ausgangsseitiges bzw. unteres Ende eines Vorlageschachtes für einen aufzuziehenden Aufzug;
    • 6 eine perspektivische Rückansicht eines den Wechsel von Aufzügen am Übertragungszylinder betreffenden Druckwerksbereichs;
    • 7 eine Schnittdarstellung eines den Wechsel von Aufzügen am Übertragungszylinder betreffenden Druckwerksbereichs;
    • 8 eine Perspektivische Darstellung der Leiteinrichtung mit Andrückeinrichtung;
    • 9 eine vergrößerte Schnittdarstellung der Befestigungsmittel am Übertragungszylinder.
  • Eine Druckmaschine 01 zum Bedrucken flächigen Bedruckstoffs B, insbesondere Blechdruckmaschine 01, umfasst wenigstens ein insbesondere nach einem indirekten Druckverfahren arbeitendes Druckwerk 02, bevorzugt ein Offsetdruckwerk 02, durch welches der bahn- oder bogenförmig vorliegende flächige Bedruckstoff B, insbesondere Blechflachmaterial B, zumindest einseitig bedruckbar ist. Die Druckmaschine 01 kann grundsätzlich in Art einer Rollendruckmaschine ausgeführt sein und bahnförmigen Bedruckstoff B, z. B. eine Blechbahn, verarbeiten, oder bevorzugt als Bogendruckmaschine 01, insbesondere Blechbogendruckmaschine 01, mit wenigstens einem als Bogendruckwerk 02 ausgeführten Druckwerk 02 ausgebildet sein und Bedruckstoffbogen B, insbesondere Bogen B aus Blech bzw. Blechbogen B, welche auch als Blechtafeln B bezeichnet werden, verarbeiten (siehe z. B. 1).
  • Als zu bedruckendes Blechflachmaterial B ist vorzugsweise dünnes, d. h. beispielsweise höchstens 1 mm, insbesondere höchstens 0,6 mm, dickes Stahlblech, Weißblech oder insbesondere Aluminiumblech zu verstehen, welches in der Ausführung als Bogen B oder „Tafeln“ bevorzugt eine rechteckförmige Form aufweisen, deren Breite und Länge z. B. jeweils um mehr als den Faktor 200 größer sind als deren Dicke.
  • Die Druckmaschine 01 umfasst eingangsseitig eine Bedruckstoffvorlage 03, welche im bevorzugten Fall einer Bogendruckmaschine 01 als Bogenanleger 03 ausgeführt ist, welcher beispielsweise eine z. B. auch als Bogentrenner bezeichnete Trenneinrichtung mit nicht explizit gekennzeichnete Bogenvereinzelungsorganen, z. B. Trennsauger, sowie Bogentransportorganen, z. B. Transportsauger, umfasst. Insbesondere für Blechbogen B umfasst der der Bogenanleger 03 zur Aufnahme und/oder Vereinzelung der Blechbogen B vorzugsweise eine Greifeinrichtung mit Bernoulli-Greifern, d. h. den Blechbogen B mittels eines Unterdruckes, der durch ausströmende Luft zwischen Greifer und Blechbogen B entsteht, aufnehmenden Greifern. In der Ausführung als Bogendruckmaschine 01 umfasst sie stromabwärts einer beispielsweise als Bändertisch ausgeführten Transportstrecke eine dem ersten oder einzigen Druckwerk 02 vorgeordnete, z. B. als Bogenanlage 04 bezeichnete Anlageeinrichtung 04. Ausgangsseitig umfasst die Bogendruckmaschine 01 eine beispielsweise als Bogenauslage 06, insbesondere Stapelauslage 06, bezeichnete Bedruckstoffauslage 06, welche eine oder mehrere Stapelräume aufweist und vorzugsweise ein die Bogen B über dem jeweiligen zu bildenden Stapel überkopf fördernde Fördereinrichtung 07, welche beispielsweise die Bogen B durch Magnetkräfte oder durch Unterdruck haltend ausgeführt sein kann.
  • Zwischen der Bedruckstoffvorlage 04 und der Bedruckstoffauslage 06 ist im Bedruckstoffpfad das genannte Druckwerk 02, bevorzugt jedoch mehrere derartige Druckwerke 02, insbesondere Offsetdruckwerke 02, angeordnet. Zusätzlich kann im Bedruckstoffpfad dem einzigen oder letzten Druckwerk 02 z. B. nachgeordnet ein Trockenwerk 08 mit einer Trockeneinrichtung 09 zur abschließenden Trocknung und ggf. ein diesem noch vorgeordnetes Lackwerk 11 vorgesehen sein (siehe z. B. 1). Es können zwischen Druckwerken 02 auch nicht dargestellte Zwischentrockner und/oder vor der Bedruckstoffauslage 06 eine nicht dargestellte Zwei- oder gar Dreiwegweiche zum Ausschleusen von Makulaturbogen und/oder Probebogen vorgesehen sein.
  • Das Druckwerk 02 umfasst - z. B. im Bereich eines sog. Druckwerksoberbaus 12 - einen insbesondere als Formzylinder 13, z. B. als Plattenzylinder 13, ausgeführten Druckwerkszylinder 13 und einen insbesondere als Übertragungszylinder 14, z. B. als Gummizylinder 14 ausgeführten Druckwerkszylinder 14. Des Weiteren umfasst das Druckwerk 02 z. B. im Bereich eines sog Druckwerksunterbaus 16 einen als Druckzylinder 17, z. B. Gegendruckzylinder 17 ausgebildeten Druckwerkszylinder 17 und eine auch als Übergabetrommel 18 bezeichnete Transfertrommel 18. Die Nippstelle zwischen dem Druckzylinder 17 und dem Übertragungszylinder 14 bildet die Druckstelle des Druckwerks 02 aus.
  • Obgleich Druckwerksober- und Druckwerksunterbau 12; 16 auch in einem gemeinsamen Gestell zusammengefast sein können sind sie bevorzugt mit jeweils eigenem Gestell als Module ausgebildet und als solche zur Bildung des Druckwerkes 02 zusammenfügbar. Als „modular“ bzw. Modul kann in diesem Zusammenhang eine Baueinheit verstanden sein, welche mit ihren Hauptbestandteilen oder zumindest deren Anschlusselemente bereits in einem Gestell vormontiert als Ganzes in die Maschine einzubringen und ggf. wieder zu demontieren ist, wobei das Gestell als ein vom übrigen Maschinengestell lösbares Gestell ausgebildet ist.
  • Der Formzylinder 13 trägt im Betrieb auf seinem Umfang wenigstens einen druckbildgebenden Aufzug 19, z. B. eine insbesondere lösbare Druckform 19 oder Druckplatte 19. Obgleich grundsätzlich mehrere Druckformen 19 in Axialrichtung nebeneinander und/oder in Umfangsrichtung hintereinander am Umfang des Formzylinders 13 angeordnet sein können, ist in bevorzugter Ausführung der Druckmaschine 01 als Bogendruckmaschine 01 vorzugsweise eine einzige, den Großteil des Umfangs und der Breite bedeckendes Druckform 19 angeordnet bzw. anordenbar. Zum Halten und/oder Spannen des mindestens einen als Druckform 19 ausgeführten Aufzuges 19 auf der Mantelfläche des Formzylinders 13 weist dieser mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 21, z. B. eine Klemmeinrichtung 21, für das in Produktionsdrehrichtung D13 betrachtet vorlaufende Aufzugende 19.1 und ein Befestigungsmittel 22, z. B. eine Klemm- und Spanneinrichtung 22, für das nachlaufende Aufzugende 19.2 auf (siehe z. B. insbesondere 2). Ist in Umfangsrichtung lediglich die Bestückung mit einem Aufzug 19 vorgesehen, so sind die beiden Befestigungsmittel 21; 22 vorzugsweise in einem selben Zylinderkanal 23, andernfalls in zwei verschiedenen in Umfangsrichtung benachbart beabstandeten Zylinderkanälen 23 angeordnet.
  • Der Übertragungszylinder 14 trägt im Betrieb auf seinem Umfang wenigstens einen das Druckbild vom Formzylinder 13 auf den Bedruckstoff B übertragenden Aufzug 24, z. B. ein insbesondere lösbares Drucktuch 24 oder sogenanntes Gummituch 24. Obgleich auch mehrere Drucktücher 24 in Axialrichtung nebeneinander und/oder in Umfangsrichtung hintereinander am Umfang des Übertragungszylinders 14 angeordnet sein können, ist in bevorzugter Ausführung der Druckmaschine 01 als Bogendruckmaschine 01 vorzugsweise ein einziges, den Großteil des Umfangs und der Breite bedeckendes Drucktuch 24 angeordnet bzw. anordenbar. Zum Halten und/oder Spannen des mindestens einen als Drucktuch 24 ausgeführten Aufzuges 24 auf der Mantelfläche des Übertragungszylinders 14 weist dieser mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 26 für das in Produktionsdrehrichtung D14 betrachtet vorlaufende Aufzugende 24.2, insbesondere Drucktuchende 24.2, und einem Befestigungsmittel 27 für das nachlaufende Aufzugende 24.1, insbesondere Drucktuchende 24.1, auf (siehe z. B. insbesondere 2). Obgleich dies grundsätzlich auch umgekehrt vorgesehen sein kann, ist hier in bevorzugter Ausführung dem nachlaufenden Aufzugende 24.1 ein lediglich als Klemmeinrichtung 27 ausgeführtes Befestigungsmittel 27 zugeordnet und dem im Betrieb vorlaufenden Aufzugende 24.2 ein als Klemm- und Spanneinrichtung 26 ausgeführtes Befestigungsmittel 26. Ist in Umfangsrichtung lediglich die Bestückung mit einem Aufzug 24 vorgesehen, so sind die beiden Befestigungsmittel 26; 27 vorzugsweise in einem selben Zylinderkanal 28, andernfalls in zwei verschiedenen in Umfangsrichtung benachbart beabstandeten Zylinderkanälen 28 angeordnet.
  • Die Klemm- und Spanneinrichtung 22; 26 hat zusätzlich zur Klemmfunktion, also zusätzlich zur der reinen Fixierung eines Aufzugsendes 19.2; 24.1 am betreffenden Druckwerkszylinder 13; 14, eine in Umfangsrichtung wirksame Spannfunktion, also die Aufbringung einer Zugkraft in den am anderen Ende fixierten Aufzug 19; 24 inne.
  • Das dem vorlaufenden Aufzugende 19.1; 24.2 zugeordnete Befestigungsmittel 21; 26 befindet sich in Produktionsdrehrichtung D13; D14 betrachtet im Bereich der nachlaufenden Kanalseite, während sich das dem im Betrieb nachlaufenden Aufzugende 19.2; 24.1 zugeordnete Befestigungsmittel 22; 27 im Bereich der in Produktionsdrehrichtung D13; D14 betrachtet vorlaufenden Kanalseite befindet.
  • In Ausführung der Druckmaschine 01 als Bogendruckmaschine 01, insbesondere Blechbogendruckmaschine 01, weist der Druckzylinders 17 im Bereich seines Umfangs Haltemittel 29, z. B. Greifer 29 auf, durch welche einlaufende Bogen B am vorlaufenden Ende aufgenommen und durch die Druckstelle transportiert werden bzw. werden können. Diese können für den Fall eines im Wesentlichen geradlinigen Bogentransportes durch die Druckstelle auch als Kombination von Greifern und Vorderanschlägen, sog. Vordermarken, ausgeführt sein.
  • Das Druckwerk 02 umfasst des Weiteren - insbesondere im Bereich seines Druckwerksoberbaus 12 - ein eine Vielzahl von Walzen aufweisendes Farbwerk 31, durch welches die Druckform 19 einfärbbar ist sowie für den Fall eines für den Nassoffset ausgeführten Druckwerks 02 ein ebenfalls mehrere Walzen umfassendes Feuchtwerk 32. Das Farbwerk 31 kann grundsätzlich zwar auch in anderer Weise ausgebildet sein, ist vorzugsweise jedoch als Heberfarbwerk 31 mit einer die Druckfarbe durch eine Pendelbewegung von einer Farbkasten- oder Duktorwalze auf eine erste Farbwerkswalze des stromabseitigen Farbwalzenzuges fördernden Heberwalze 33 ausgeführt. Dieses ist besonders auch für einen dosierten Eintrag auch geringer Farbmengen geeignet, wie es insbesondere im Falle nichtsaugender Oberflächen des hier beispielsweise als Blechflachmaterial B, insbesondere Blechbogen B, verwendeten Bedruckstoffs B von Vorteil ist.
  • In einer bevorzugten Ausführung des Druckwerkes 02 ist dem Formzylinder 13 eine automatische oder teilautomatische Vorrichtung 34 zum Wechseln eines Aufzuges 19, z. B. Aufzugwechselvorrichtung 34, insbesondere automatische oder teilautomatische Druckform- bzw. Plattenwechselvorrichtung 34, zugeordnet (siehe z. B. insbesondere 2, 3). Diese umfasst einen Vorlage- und/oder Rücknahmeschacht 36, aus welchem der aufzulegende Aufzug 19 (z. B. in 2 schematisch angedeutet), insbesondere die Druckform 19 bzw. Druckplatte 19, mit seinem bzw. ihrem unteren Aufzugende 19.1 in den Wirkbereich des relevanten Befestigungsmittels 21gefördert und dort fixiert, insbesondere geklemmt, wird, bevor der Aufzug 19 durch Drehen des Formzylinders 13 auf dessen Mantelfläche aufgewickelt und schließlich auch an seinem anderen Aufzugende 19.2 im betreffenden Befestigungsmittel 22fixiert, insbesondere geklemmt, wird. Dabei erfolgt zumindest die Abfolge beginnend mit dem Fixierens am ersten Aufzugende 19.1, des Aufwickelns auf der Mantelfläche und dem Fixieren des zweiten Aufzugendes19.2 und ggf. ein Spannen eines der Enden automatisiert. Das Einführen des Aufzuges 19 mit seinem ersten Aufzugende 19.1 in das betreffende Befestigungsmittels 21und ggf. ein Auslösen des Fixierens kann dabei manuell erfolgen („Wechselhalbautomat“) oder vorzugsweise durch von der Aufzugwechselvorrichtung 34 umfasste Fördermittel („Wechselvollautomat“). Zwar kann ein ggf. vorgesehenes Spannen des Aufzuges 19 auch am vorlaufenden bzw. zuerst einzuführenden Aufzugende 19.1 vorgesehen sein, erfolgt in hier bevorzugter Ausführung jedoch durch das Spannen am nachlaufenden bzw. zweiten Aufzugende 19.2. Die eine Druckform- bzw. Plattenwechselvorrichtung 34 bildende Aufzugwechselvorrichtung 34 bzw. deren Vorlage- und/oder Rücknahmeschacht 36 ist räumlich vorzugsweise auf der stromabwärtigen Seite des Druckwerks 02 vorgesehen und/oder von dieser stromabseitigen Seite her zu beschicken.
  • Insbesondere vorteilhaft in Verbindung mit der Ausführung der Druckmaschine 01 als Blechdruckmaschine 01 umfasst das Druckwerk 02 eine dem Übertragungszylinder 14 zugeordnete, automatische oder teilautomatische Vorrichtung zum Wechseln eines Aufzuges 24, insbesondere zum Drucktuch- bzw. Gummituchwechsel, kurz Aufzugwechselvorrichtung 37, insbesondere automatische oder zumindest teilautomatische Drucktuch- bzw. Gummituchwechselvorrichtung 37. Obgleich im Folgenden auch der allgemeine Ausdruck Aufzug 24 bzw. Aufzugwechselvorrichtung 37 Verwendung findet, ist dieser für die dargestellte Zuordnung zum Übertragungs- bzw. Gummizylinder 14 eines Offsetdruckwerkes 02 im Folgenden auch auf die Ausführung als Drucktuch 24 oder Gummituch 24 bzw. Drucktuch- bzw. Gummituchwechselvorrichtung 37 zu lesen.
  • Die Aufzugwechselvorrichtung 37 umfasst eine Einrichtung zur Aufzugvorlage 38, kurz Aufzugvorlageeinrichtung 38, z. B. ausgeführt als Vorlageschacht 38 mit z. B. einer den Vorlageraum zumindest vorder- und/oder rückseitig begrenzenden und den Aufzug 24 stützende Begrenzung 39; 47. Dieser Vorlageschacht 38 stützt den Aufzug 24 in zumindest einem mittleren, mindestens eine halbe Aufzuglänge hohen Abschnitt seiner sich in Richtung Aufzuglänge verlaufenden Erstreckung in im wesentlichen aufrechter Lage von der Bedienseite sowie von der Druckwerksseite her. Der Vorlageschacht 38 kann lediglich in Art eines überwiegend zur Bedienseite und/oder Druckwerksseite hin offenen, den Aufzug 24 in zumindest dem mittleren Bereich bedien- und/oder druckwerksseitig durch eine gestell- oder gerüstartige Begrenzung 39; 47 ausgeführt sein, ist bevorzugt jedoch zumindest in einem mittleren, mindestens eine halbe Aufzuglänge hohen Abschnitt seiner sich in Richtung Aufzuglänge verlaufenden Erstreckung zumindest zur Bedienseite hin mit einer ggf. abnehmbaren und/oder zu öffnenden ein- oder mehrteilige Begrenzung 39; 47 in Art einer Abdeckung 39; 47 ausgebildet. Dieser Vorlageschacht 38 ist zu dessen Bestückung mit einem aufzulegenden Aufzug 24 z. B. nach oben hin offen und erlaubt - in halbautomatischer Ausführung der Aufzugwechselvorrichtung 37 - in deren unteren Bereich einen manuellen Zugriff auf das untere Aufzugende 24.1 eines in Vorlageposition im Vorlageschacht 38 befindlichen Aufzuges 24. Der Aufzug 24 ist derart in bzw. an der Aufzugvorlageeinrichtung 38 anzuordnen bzw. angeordnet, so dass er mit seiner Rückseite, also der nach dem Aufziehen direkt mit der auf der Zylindermantelfläche aufliegenden Seite, zum Druckwerk 02 hin weist.
  • Die Aufzugvorlageeinrichtung 38 bzw. Aufzugwechselvorrichtung 37 ist auf einer durch das Personal erreichbaren Bedienseite vorgesehen, welcher längsseitig der der Druckwerkszylindern 13; 14 abgeordnet ist und/oder auf einer stromaufwärtigen oder bevorzugt stromabwärtigen Seite des Druckwerks 02 liegt. Für den bevorzugten Fall einer ebenfalls vorgesehenen automatische oder teilautomatische Druckform- bzw. Plattenwechselvorrichtung 34 ist diese vorzugsweise auf der selben Bedienseite, beispielsweise in einer Tandemanordnung mit der Drucktuchwechselvorrichtung 37, jedoch beispielsweise näher zu den übrigen Druckwerkskomponenten angeordnet.
  • In hier dargestellter Ausführung ist die Aufzugwechselvorrichtung 37 teilautomatisiert bzw. teilautomatisch ausgeführt, wobei ein manuelles Einführen des durch ein Drucktuch 24 bzw. Gummituch 24 gebildeten Aufzuges 24 mit seinem unteren Aufzugende 24.1 bis in das betreffende Befestigungsmittel 27 und ggf. ein anschließendes manuelles Starten des nachfolgenden, automatisierten Aufzug- und ggf. Spannprozesses erfolgt. Um ein möglichst störungsfreies Aufzugwechseln zu ermöglichen, ist für den als Drucktuch 24 bzw. Gummituch 24 ausgebildeten Aufzug 24 ein spezieller, besonders vorteilhafter Aufbau vorgesehen.
  • Im Gegensatz zu beispielsweise lediglich durch einen Geweberücken aufweisendes Drucktuch oder aber eine steife Rückenplatte umfassende Gummituchplatte ist das hier bevorzugt verwendete bzw. einzusetzende Drucktuch 24 bzw. Gummituch 24 durch eine ein- oder mehrschichtige Gummiauflage 41, z. B. Gummiplatte 41, gebildet, welche fest oder lösbar auf einer Trägerschicht 42, insbesondere einer Trägerschicht 42 auf Kunststoff und/oder Polymerbasis, bevorzugt einer Polyesterfolie 42, aufgebracht, z. B. aufvulkanisiert, ist (siehe z. B. insbesondere 4). Die Rückseite des Aufzuges 24 ist somit durch eine Oberfläche der Trägerschicht 43, vorteilhaft eine Oberfläche der Polyesterfolie 42, die Vorderseite durch die Oberfläche der Gummiauflage 41 ausgebildet.
  • In einer alternativen Ausführung - mit z. B. geringerer Empfindlichkeit gegen Schneidwerkzeuge und/oder größerer Standfestigkeit im gummifreien Abschnitt - kann die Trägerschicht aus Metall, insbesondere aus Aluminium, oder ggf. härteren Kunstoffen ausgeführt sein. Die Trägerschicht 42, z. B. Polyesterfolie 42, weist dabei eine Stärke von z. B. 0,25 mm bis 0,7 mm, vorteilhaft im Bereich von 0,3 mm bis 0,6 mm, bevorzugt von 0,35 bis 0,50 mm, insbesondere 0,4 ± 0,02 mm, auf, die Gummiplatte 41 von z. B. 1,2 mm bis 2,3 mm, bevorzugt 1,4 mm bis 2,1 mm. Eine Gesamtstärke von Trägerschicht 42 und Gummiauflage 41 liegt dabei beispielsweise im Bereich von 1,5 mm bis 2,7 mm, bevorzugt von ca. 1,7 mm bis 2,4 mm, insbesondere jedoch z. B. kleiner 1,95 mm. In einer obigen Ausführung ist das Drucktuch 24 steif genug um in Vorlageposition nicht in sich zusammen zu sacken, jedoch auch weich genug, um im begrenzten Bauraum des Druckwerks 02 ohne Beschädigung aus dem Vorlageschacht 38 bis an den Übertragungszylinder 14, insbesondere an dessen Befestigungsmittel 27 heranzuführen ist. Dies ist z. B. von besonderer Bedeutung, wenn ein aufzulegendes Drucktuch 24 beispielsweise eine Breite von mehr als 800 mm, insbesondere mehr als 1.000 mm und eine Länge in Umfangsrichtung von ebenfalls mehr als 800 mm, insbesondere mehr als 1.000 mm aufweist.
  • Vorzugsweise weist das - beispielsweise für das Einbringen in die Aufzugvorlageeinrichtung 38 vorbereitete und/oder in dieser vorgehaltene - Drucktuch 24 zumindest beim und nach dem Aufziehen auf den Übertragungszylinder 14 - an den Aufzugenden 24.1; 24.2 gummiauflagefreie Abschnitte. Die Abschnitte haben beispielsweise eine Länge im Bereich von 20 bis 40 mm, insbesondere 30 ± 3 mm. In einer vorteilhaften Ausführung weist das - zumindest in Vorlageposition befindliche und/oder für das Einbringen in die Aufzugvorlageeinrichtung 38 vorbereitete - Drucktuch 24 ein von der Seite der Gummiplatte 41 weg abgebogenes - insbesondere im späteren Betrieb vorlaufendes - Aufzugende 24.2 auf.
  • Der - bevorzugt in obiger Ausführung ausgebildete - Aufzug 24 umfasst vorzugsweise im Kantenbereich seines im Betrieb nachlaufenden Aufzugendes 24.1 wenigstens eine, bevorzugt zwei voneinander axial beabstandete und vorteilhaft z. B. mit unterschiedlicher Formgebung ausgeführten Passer 49, z. B. Nasen 49 oder bevorzugt Aussparungen 49, auf, welche mit einer hier nicht dargestellten korrespondierenden Passermarke im Bereich der betreffenden, insbesondere der dem nachlaufenden Aufzugende 24.1 zugeordneten Befestigungsmittel 27 im Hinblick auf die Einhaltung einer korrekten Axiallage formkomplementär - z. B. als Nase bzw. Aussparung - zusammen wirkt.
  • Die Gummiplatte 41 ist vorzugsweise derart auf der Polyesterfolie 42 aufgebracht, dass sie zerstörungsfrei von dieser abziehbar ist. Dies gereicht zum Vorteil für z. B. eine Vorgehensweise, wonach die Gummiauflage 41 bei der Herstellung auf der gesamten Länge auf die Polyesterfolie 42 aufgebracht wird, vor dem Bestücken des Vorlageschachtes 38 mit dem neu aufzulegenden Drucktuchs 24 die Gummiplatte 41 jedoch zur Befreiung der Aufzugenden 24.1; 24.2 im Bereich der Aufzugenden 24.1; 24.2 in Querrichtung geritzt oder eingeschnitten und zur Ausbildung der gummiauflagefreien Abschnitte von der Polyesterfolie 42 abgezogen.
  • Im Bereich des unteren Endes des Vorlageschacht 38 ist vorzugsweise wenigstens ein Haltemittel 43 vorgesehen, auf welchem sich der in Vorlageposition befindliche Aufzug 24 mit seinem unteren Aufzugende 24.1 abstützt (siehe z. B. insbesondere 5). Vorzugsweise ist das Haltemittel 24 oder ein Teil dessen an seinem freien, zum Transportpfad des aufzulegenden Aufzuges 24 weisenden Ende nach oben abgebogen, sodass es in Art eines Haltehakens 43 gegen ein unbeabsichtigtes Abrutschen des Aufzugendes 24.1 wirksam ist. Der Aufzug 24 muss somit für eine Entnahme vom Haltemittel 43 zumindest geringfügig angehoben werden. Obgleich lediglich ein einziges breites Haltemittel 43 vorgesehen sein kann, sind vorzugweise mehrere, bevorzugt zwei derartige, in Axialrichtung der Druckwerkszylinder 13; 14 betrachtet zueinander beabstandete derartige Haltemittel 43 vorgesehen. In Weiterbildung des Haltemittels 43 kann an zumindest an der dem Transportpfad zugewandten oberen Kante des Haltemittels 43 ein reibungsverminderndes Mittel 44, beispielsweise eine ggf. mit einer reibungsmindernden Beschichtung versehene Abrundung oder hier bevorzugt ein z. B. aufgesteckter Kunststoffwulst 44, vorgesehen sein. In einer anderen Ausführung können im Bereich dieser Kante als reibungsverminderndes Mittel 44 Wälzkörper vorgesehen sein.
  • In einer die Sicherung des in Vorlageposition befindlichen Aufzuges 24 stattdessen oder zusätzlich erhöhenden Weiterbildung ist auf der zu den Haltemitteln 43 gegenüberliegenden Seite des für das Zuführen des Aufzuges 24 vorgesehenen Transportpfades ein im unbelasteten Zustand in diesen Transportpfad hineinreichendes Federelement 46, z. B. Federblech 46, vorgesehen. Dieses ist derart ausgebildet und angeordnet, sodass es einem Bewegen des Aufzuges 24 vom Haltemittel 43 weg in Richtung Transportpfad entgegenwirkt und den Weg in den Transportpfad erst durch Aufbringen einer der Federkraft entgegen gerichteten und demgegenüber größeren Kraft freigibt.
  • Unterhalb des Haltemittels 43 und/oder eines Auslasses aus dem Vorlageschacht 38, der bedienseitig beispielsweise durch oben dargelegte Begrenzung 39 und druckwerkseitig durch beispielsweise eine z. B. ebenfalls in Art eines Gestells 47 oder einer Abdeckung 47 ausgebildeten Begrenzung 47 gebildet ist, schließt sich - unmittelbar oder um höchstens ein Viertel der Aufzuglänge beabstandet - eine den Transportpfad auf zumindest einem Transportpfadabschnitt auf der Vorder- und Rückseite des Aufzuges 24 begrenzende Leiteinrichtung 48, z. B. eine Einführhilfe 48, insbesondere ein Einführschacht 48 oder Einführtrichter 48, an, die den mit dem ersten bzw. unteren Aufzugende 24.1 entlang des vorgesehenen Transportpfades gerade bis an den Druckwerkszylinder 14 herangeführten Aufzug 24 in dessen Längsrichtung betrachtet auf zumindest einem dem Druckwerkszylinder 14 - insbesondere direkt - vorgeordneten Transportpfadabschnitt in eine S-förmige Gestalt - mit z. B. einem in Richtung Druckwerk 02 gekrümmten Abschnitt 51 und nachfolgend einem Abschnitt 52 entgegengesetzter Krümmung - zwingt bzw. welche für das Einführen des Aufzuges 24 vom Vorlageschacht 38 zum Druckwerkszylinder 14 einen Transportpfad mit einem S-förmigen Transportpfadabschnitt - mit einem in Richtung Druckwerk 02 gekrümmten Abschnitt 51 und nachfolgend einem Abschnitt 52 entgegengesetzter Krümmung - vorgibt (siehe z. B. insbesondere 6, 7). Vorzugsweise erfolgt pfadabwärts der zweitgenannten Krümmung z. B. kein Krümmungswechsel mehr. Korrespondierend hierzu umfasst die Leiteinrichtung 48 z. B. auf der der Rückseite des zuzuführenden Aufzuges 24 zugewandten Seite in Zuführrichtung Z betrachtet zunächst einen in Richtung Druckwerk 02 gekrümmten Wandabschnitt 53.2 und näher zum Druckwerkszylinder 14 auf der der Vorderseite (spätere Außenseite) des zuzuführenden Aufzuges 24 zugewandten Seite einen entgegengesetzt gekrümmten Wandabschnitt 54.1. Vorzugsweise umfasst sie jedoch zumindest auf der der Vorderseite (spätere Außenseite) des zuzuführenden Aufzuges 24 zugewandten Seite den gekrümmten Wandabschnitt 54.1, welcher z. B. eine in Zuführrichtung Z betrachtet nach unten abfallende Krümmung aufweist.
  • Durch die beiden gekrümmten Abschnitte 51; 52 wird z. B. jeweils eine Richtungsänderung von wenigstens 15°, insbesondere wenigstens 25° erzielt bzw. erzwungen, wobei dies für die erste Krümmung von einem der ersten Krümmung im Transportpfad entgegen der Zuführrichtung Z vorgeordneten Wendepunkt her oder, falls es einen solchen nicht gibt, vom zweiten Aufzugende 24.2 her bis zum der ersten Krümmung nachfolgenden Wendepunkt, und für die zweite Krümmung vom zwischen erster und zweiter Krümmung liegendem Wendepunkt bis hin zum ersten Aufzugende 24.1 oder bis hin zu einem ggf. entgegen der bevorzugten Ausführung der zweiten Krümmung noch nachfolgenden weiteren Wendepunkt. Dies gilt insbesondere für die bevorzugte Ausgestaltung des als Druck- bzw. Gummituch 24 ausgeführten Aufzuges 24.
  • Durch diese Führung des Aufzuges 24 gelingt ein vereinfachtes und sicheres, da zumindest annähernd in Tangentialrichtung verlaufendes Zuführen zum Befestigungsmittel 27. Beispielsweise weicht die Richtung der Zuführung im letzten Teil des Transportpfades, z. B. in den letzten 5 cm vor der Aufnahme im Befestigungsmittel 27, um höchstens 20°, insbesondere höchstens 10°, von der Tangente ab, die in Umfangsrichtung betrachtet an der über dem Eintrittes in den Klemmspalt der Befestigungsmittel 27 fortgesetzten Zylindermantelkreislinie vorläge. Bevorzugt verläuft ein unterer Abschnitt 53.1, z. B. Wandabschnitt 53.1, einer der Rückseite des Aufzuges 24 zugewandten, z. B. oberen bzw. druckwerkseitigen, Wandung 53, insbesondere Schachtwand 53, der Leiteinrichtung 48 auf dem letzten dem Druckwerkszylinder 14 vorgeordneten Teilstück, z. B. zumindest auf den letzten 5 cm, in obigem Sinne annähernd, also höchstens ±20, insbesondere höchstens ±10°, abweichend, in Tangentialrichtung zum Druckwerkszylinder 14 an bezeichneter Stelle über dem Eintritt in den Klemmspalt. Absolut betrachtet verläuft die Zuführrichtung Z und/oder die z. B. als Schachtwand 53 ausgeführte Wandung 53 in vorteilhafter Ausführung auf dem letzten Teil, z. B. zumindest auf den letzten 5 cm vor dem Eintritt in die Befestigungsmittel 27 bzw. den umfassten Klemmspalt, im Wesentlichen, d. h. mit z. B. einer maximalen Abweichung von ±10°, senkrecht. Durch diese Maßnahmen kann ein durch der Einfluss der Schwerkraft beim Einführendes Aufzugendes 24.1 in das Befestigungsmittel 27 minimiert werden.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der den S-förmigen Verlauf des aufzuziehenden Aufzuges 24 bewirkende Leiteinrichtung 48 weist diese in einem die Leiteinrichtung 48 in der in Zuführrichtung Z des aufzulegenden Aufzuges 24 zweiten Krümmung des S-förmigen Pfadabschnittes auf der Kurveninnenseite begrenzenden Abschnitt 54.1 einer unteren Wandung 54 oder insbesondere Schachtwand 54 der Leiteinrichtung 48 reibungsvermindernde Mittel 56, z. B. eine reibungsvermindernde Beschichtung 56, z. B. Teflonbeschichtung, oder vorzugsweise einen oder insbesondere mehrere Wälzkörper 56, bevorzugt ein oder mehrere Röllchen 56, auf. In vorteilhafter Ausführung ist mindestens eine Serie, vorzugsweise sind jedoch mehrere oder insbesondere zwei in Axialrichtung voneinander beabstandeten Serien von in Zuführrichtung Z des aufzulegenden Aufzuges 24 hintereinander in der Innenkurve vorgesehenen Röllchen 56 als reibungsvermindernde Mittel 56 vorgesehen.
  • Die reibungsvermindernde Mittel 56, insbesondere Röllchen 56 können somit beim Einführen des Aufzuges 24 die Reibung im Bereich dieser zweiten Krümmung des S-förmigen Pfadabschnittes im Einführschacht 48 vermindern und verhindern ein reibungsbedingtes Zurückbleiben des Aufzuges 24, insbesondere durch die Gummiauflage 41. Auch beim nachfolgend erläuterten Abführen eines vom Druckwerkszylinder 14 abzunehmenden, z. B. verschlissenen Aufzuges 24 helfen die reibungsvermindernde Mittel 56, insbesondere Röllchen 56, ein reibungsbedingtes Verhaken in der Leiteinrichtung 48 zu verhindern.
  • In bevorzugter Ausführung der Leiteinrichtung 48 dient sie nicht nur dem zuführen eines neuen Aufzuges 24, sondern auch dem Abführen eines vom Druckwerkszylinder 14 abzunehmenden, z. B. verschlissenen Aufzuges 24. Hierzu ist die die Leiteinrichtung 48 in der in Zuführrichtung Z des aufzulegenden Aufzuges 24 zweiten Krümmung des S-förmigen Pfadabschnittes auf der Kurveninnenseite begrenzenden Wandung 54 in Abführrichtung A (strichliert angedeutet in 7) betrachtet nicht wie beispielsweise ein Abschnitt 53.2, insbesondere Wandabschnitt 53.2 der gegenüberliegenden, dem Druckwerk 02 zugewandten Wandung 53 durch eine entgegengesetzt gekrümmten Abschnitt fortgesetzt, sondern führt seitlich vom Druckwerk 02 weg und läuft beispielsweise in einem vorzugsweise im Wesentlichen ebenen Abschnitt 54.2, insbesondere Wandabschnitt 54.2, z. B. als Führungs- und/oder Ablagefläche 54.2 für den abzunehmenden Aufzug 24, aus. Der im Wesentlichen ebene Abschnitt 54.2 weist z. B. keine Krümmung oder einen Krümmungsradius von mindestens 2 m auf und/oder ist auf zumindest der Hälfte seiner den Aufzug 24 stützenden Länge horizontal verlaufend oder um höchstens 15° zum Druckwerk 02 hin abfallend gegen die Horizontale geneigt. Die unter dem Vorlageschacht 38 vorgesehene Leiteinrichtung 48 umfasst somit eine Eintrittsseite für einen aufzulegenden Aufzug 24, die oberhalb eines Austrittes bzw. einer Führungs- und/oder Ablagefläche 54.2 für einen abzunehmenden Aufzug 24 liegt.
  • Die Wandungen 53; 54 können jeweils ein- oder mehrteilig ausgeführt sein. Neben der bevorzugten Ausführung mit geschlossenen Flächen, beispielsweise aus Blech oder Blechen, können sie sämtlich oder teilweise auch aus anderen begrenzenden Konstruktionen, beispielsweise aus längs der Zuführrichtung Z verlaufenden Gestängen, gebildet sein.
  • Es kann grundsätzlich im Bereich des vom Druckwerk 02 entfernt liegenden Endes der Leiteinrichtung 48 eine weitere, beispielsweise zum Druckwerk 02 hin abfallende, in 7 lediglich strichliert angedeutete Wandung 78, insbesondere Schachtwand 78, zwischen dem Zuführpfad des zuzuführenden Aufzuges 24 und der Führungs- und/oder Ablagefläche 54.2 vorgesehen sein. Im vorliegenden Fall kann diese jedoch entfallen. Auch kann die Leiteinrichtung 48 in einem oberen Bereich ihrer zum Druckwerk 02 entfernt liegenden Rückseite eine zur Führungs- und/oder Ablagefläche 54.2 vertikal beabstandete Abdeckung umfassen, bleibt jedoch im hier dargelegten Fall offen und bildet hierdurch eine zur Bedienseite offene Trichterform an.
  • Eine oben genannte zusätzliche Wandung 78 kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn das Zuführen des Aufzuges 24 aus dem Vorlageschacht 38 zum Druckwerkszylinder 24 nicht manuell, sondern durch eine z. B. im Vorlageschacht 38 integrierte, hier nicht dargestellte Fördereinrichtung erfolgt.
  • In Zuführrichtung Z eines neu aufzulegenden Aufzuges 24 betrachtet hinter, hier insbesondere unter, dem Aufgang aus dem durch die Wandungen 53; 54 des Einführschachtes 48 gebildeten Führungsraumes ist eine Andrückeinrichtung 57 mit wenigstens einem Andrückmittel 58, insbesondere mindesten einer Andrückrolle 58, vorgesehen, welches bzw. welche durch wenigstens ein Antriebsmittel 59, beispielsweise über ein Getriebe, an einen auf der Mantelfläche des Übertragungszylinders 14 aufliegenden Aufzug 24 an- und abstellbar ist. Bevorzugt sind mehrere, insbesondere zwei in Axialrichtung zueinander beabstandete Andrückmittel 58, insbesondere Andrückrollen 58 vorgesehen (siehe insbesondere 7, 8). Die Andrückrollen 58 sind vorzugsweise oberflächlich aus weichem Gummi ausgeführt und/oder haben eine mittige Zwischenlagerung, um für den Fall einer kraftbeaufschlagten Anstellung beispielsweise eine Durchbiegung zu vermindern oder gar zu vermeiden und damit eine gleichmäßige Anstellung zu erzielen. Das Antriebsmittel 59 ist bevorzugt als mit Druckfluid beaufschlagbares Zylinder-Kolben-System 59 ausgeführt.
  • In einer bevorzugten Ausführung umfasst das vorlaufende, insbesondere lediglich als Klemmeinrichtung 27 ausgebildete, Befestigungsmittel 27 einen im nach außen hin offenen Zylinderkanal 28 fest angeordnete ein- oder mehrteilige Klemmleiste 61 mit einem ersten und einem zweiten Klemmelement 62; 63, zwischen denen ein Klemmspalt ausgebildet ist, der sich über einen Aktor 66 wahlweise öffnen und/oder schließen lässt (siehe z. B. 9). Das Befestigungsmittel 27 ist vorzugsweise derart selbstsichernd ausgeführt, dass es in inaktiven Zustand des Aktors 66 durch Federkraft geschlossen und lediglich bei aktiviertem Aktor 66 geöffnet ist. In besonders vorteilhafter Ausführung ist der Klemmspalt gebildet durch ein feststehendes erstes Klemmelement 62, z. B. eine Klemmbacke 62, und einem derart beweglich in der Klemmleiste 61 gelagerten zweiten Klemmelement 63, sodass es von unten gegen die ins Zylinderinnere gerichtete Klemmfläche der klemmleistenfesten ersten Klemmleiste 62 anstellbar, insbesondere mittels Federkraft andrückbar ist. Dabei ist die Federkraft beispielsweise durch ein Federelement 64, insbesondere ein Blattfederpakt 64 aufbringbar. Die Klemmfläche des zweiten Klemmelementes 63 ist dabei vorzugsweise durch eine Federpaketseite des Blattfederpaketes gebildet, welche durch Seitenkanten einzelner Blattfedern gebildet ist, oder durch ein von dieser Federpaketseite getragenes und/oder bewegbares Klemmstück. Der Aktor 66 ist bevorzugt durch ein mit Druckfluid beaufschlagbares Verdrängungskörper 66, beispielsweise einen mit Druckluft beaufschlagbaren Schlauch 66 gebildet, welcher sich auf einer Seite gegen eine klemmleistenfeste Wand abstützt und bei Beaufschlagung das Blattfederpaket 64 in eine gewölbte Form durchbiegt, wodurch sich die Klemmstelle öffnet.
  • Unabhängig von dessen konkreter Ausführung, bevorzugt jedoch in Verbindung mit einer solchen ist dem im Zylinderkanal 28 vorlaufenden bzw. dem im Betrieb das nachlaufende Aufzugende 24.1 haltenden Befestigungsmittel 27 eine den korrekten Sitz des zu haltenden bzw. klemmenden Aufzugende 24.1 überwachende Einrichtung, insbesondere Sensorik, z. B. ein Taster oder Sensor, zugeordnet. Diese ist beispielsweise signaltechnisch mit einer Steuerung verbunden, die bei nicht korrektem Sitz eine entsprechende Meldung generiert und/oder gar einen Betrieb blockiert. Die Sensorik kann zur Lageerfassung auf optischem Wege, auf mechanischem Wege oder über elektrischen Kontakt wirkende Mittel umfassen.
  • Das im Zylinderkanal 28 nachlaufende, insbesondere als Klemm- und Spanneinrichtung 26 ausgebildete und/oder im Betrieb das vorlaufende Aufzugende 24.2 aufnehmende Befestigungsmittel 26 umfasst in einer bevorzugten Ausführung einen im nach außen hin offenen Zylinderkanal 28 eine im Zylinderkanal 28 mit zumindest einer Komponente in Umfangsrichtung bewegbar gelagerte ein- oder mehrteilige Klemm- und Spannleiste 67 mit einem ersten und einem zweiten Klemmelement 68; 69, zwischen denen ein Klemmspalt ausgebildet ist, der sich über einen ersten Aktor 71 öffnen und durch einen zweiten Aktor 72 schließen lässt. Die Klemm- und Spanneinrichtung 26 des Befestigungsmittels 26 ist vorzugsweise derart selbstsichernd ausgeführt, dass sie in inaktivem Zustand beider der Klemm- und Spanneinrichtung 26 zugeordneten Aktoren 71; 72 durch ein in beiden Zuständen vorgespanntes Betätigungselement 73 in der zuvor durch Aktivierung eines der beiden Aktoren 71; 72 herbeigeführten Stellung, also geöffnet oder geschlossen, verleibt und erst durch Aktivierung des anderen Aktors 72; 71 der andere Zustand herstellbar ist. In besonders vorteilhafter Ausführung ist der Klemmspalt gebildet durch ein bezüglich der Klemm- und Spannleiste 67 feststehendes erstes Klemmelement 68, z. B. eine Klemmbacke 68, und einem in Art eines Doppelhebels beweglich in der Klemm- und Spannleiste 67 gelagerten und durch das Betätigungselement 73 an einem Hebelarm stellbarem zweiten Klemmelement 69, sodass es mit dem anderen Hebelarm von oben gegen die nach außen gerichtete Klemmfläche der klemmleistenfesten ersten Klemmelement 68 anstellbar, insbesondere mittels der im Betätigungselement 73 eingeprägten Vorspannung andrückbar ist. Dabei ist das Betätigungselement 73 beispielsweise durch eine stehende Blattfeder oder durch ein stehendes Blattfederpaket, oder aber bevorzugt durch einen zwischen Hebelarm und einem klemmleistenfesten Punkt vorgespannten Kniehebel 73. Die Aktoren 71; 72 sind bevorzugt jeweils durch mit Druckfluid beaufschlagbare Verdrängungskörper 71; 72, beispielsweise jeweils durch einen mit Druckluft beaufschlagbaren Schlauch 71; 72 gebildet, welche sich in Umfangsrichtung beidseitig des Betätigungselementes 73 angeordnet sind sich jeweils auf einer Seite gegen eine klemmleistenfeste Wand abstützen und bei Beaufschlagung das Betätigungsmittel 73 in die sich auf die jeweils andere Seite ausweichende Stellung zwingen. Für die Spannfunktion ist die beweglich gelagerte Klemm- und Spannleiste 67 durch Federkraft, z. B. durch eine sich auf einer Seite zylinderfest abstützenden Feder 74, insbesondere Druckfeder 74, in Richtung der vorlaufenden Kanalseite vorgespannt, ist jedoch durch Aktivieren eines Aktors 76 entgegen der Federkraft in Richtung nachlaufender Kanalseite rückstellbar. Dabei ist als Aktor 76 beispielsweise ein mit Druckfluid beaufschlagbarer Verdrängungskörper 76, beispielsweise durch einen mit Druckluft beaufschlagbaren Schlauch 76 vorgesehen, welcher sich auf einer Seite gegen eine zylinderfeste Wand abstützt und auf der anderen Seite gegen eine in Richtung vorlaufender Kanalwand weisende Wand der bewegbaren Klemm- und Spannleiste 67.
  • Unabhängig von dessen konkreter Ausführung, bevorzugt jedoch in Verbindung mit einer solchen ist dem im Zylinderkanal 28 nachlaufenden bzw. dem im Betrieb das vorlaufende Aufzugende 24.2 haltenden Befestigungsmittel 26 eine den korrekten Sitz des zu haltenden bzw. klemmenden und/oder zu spannenden Aufzugende 24.2 überwachende Einrichtung, insbesondere Sensorik, z. B. ein Taster oder Sensor, zugeordnet. Diese ist beispielsweise signaltechnisch mit einer Steuerung verbunden, die bei nicht korrektem Sitz eine entsprechende Meldung generiert und/oder gar einen Betrieb blockiert. Die Einrichtung bzw. Sensorik kann derart ausgeführt sein, dass sie den korrekten Sitz des Aufzugendes 24.2 in der durch die Befestigungsmittel 26 umfassten Klemmeinrichtung, z. B. noch vor dem Spannen, und/oder die korrekte Lage des Aufzugendes 24.2 in dessen Endlage nach dem Spannen. Z. B. erfolgt eine Überwachung auf korrekte Klemmung am Ende des Einspannens. Die Einrichtung ist beispielsweise signaltechnisch mit einer Steuerung verbunden, die bei nicht korrektem Sitz eine entsprechende Meldung generiert und/oder gar einen Betrieb blockiert. Die Sensorik kann zur Lageerfassung auf optischem Wege, auf mechanischem Wege oder über elektrischen Kontakt wirkende Mittel umfassen.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführung ist die Andrückeinrichtung 57 samt Antriebsmittel 59 an der Leiteinrichtung 48 angeordnet und bildet beispielsweise mit dieser zusammen eine - beispielsweise für Rüst- oder Wartungszwecke im Druckwerk 02 - insgesamt aus dem Druckwerk 02 zu entnehmende und einzusetzende Baueinheit. Im Fall mehrerer Andrückmitteln 58 sind diese dabei- einzeln oder bevorzugt gemeinsam - verschwenkbar an der Leiteinrichtung 48 gelagert. Zusätzlich hierzu oder stattdessen ist am Druckwerk 02 angeordnete der eingesetzte Leiteinrichtung 48 insgesamt bewegbar gelagert und durch wenigstens ein Antriebsmittel 77, z. B. ein mit druckfluid beaufschlagbares Zylinder-Kolben-System 77, zwischen einer Arbeitslage, in der der das Aufziehen des neuen Aufzuges 24 erfolgt, in eine vom Übertragungs- bzw. Gummizylinder 14 weiter abgerückte Ruhelage verlagerbar ist.
  • Zur Vorbereitung des Aufziehens eines insbesondere als Druck- bzw. Gummituch 24 vorliegenden Aufzuges 24 auf dem Druckwerkszylinders 14, insbesondere Übertragungs- bzw. Gummizylinders 14, wird zunächst der aufzuziehende Aufzug 24 an bzw. in der Aufzugvorlageeinrichtung 38 angeordnet und z. B. vorübergehend auf die vorgesehenen Haltemittel 43 abgesetzt. Vor dem Anordnen in oder an der, insbesondere als Vorlageschacht 38 ausgebildeten, Vorlageeinrichtung 38 kann ggf. ein Abbiegen des oberen bzw. im Betrieb vorlaufenden Aufzugendes 24.2 noch außerhalb der Maschine erfolgen. Das Anordnen des Aufzuges 24 in bzw. an der Vorlageeinrichtung 38 erfolgt beispielsweise manuell durch Bedienpersonal und/oder mit dem im Betrieb vorlaufenden Aufzugende 24.1 voran. Soll der Aufzug 24 nun auf den Druckwerkszylinder 14 aufgezogen werden, erfolgt ein Zuführen des Aufzuges 24 vom Vorlageschacht 38 zum Druckwerkszylinder 14 entlang des hierzu vorgesehenen - insbesondere den S-förmigen Transportpfadabschnitt umfassenden - Transportpfades. Dieses Zuführen erfolgt vorzugsweise ebenfalls manuell und/oder mit dem im späteren Betrieb nachlaufenden Aufzugende 24.1 voraus. Für das Zuführen kann beispielsweise zunächst ein leichtes Anheben des Aufzuges 24 über ein ggf. als Haltehaken 43 ausgebildetes Haltemittel 43 und/oder ein Drücken des Aufzuges 24 in Richtung Druckwerk 02 gegen die Kraft eines ggf. vorgesehenen Federelementes 46 erfolgen, bevor der Aufzug 24 in Zuführrichtung Z in und durch die die Einführhilfe 48 hindurch entlang des Transportpfades bis in den zuvor geöffneten Klemmspalt des betreffenden - insbesondere im Betrieb nachlaufseitigen - Befestigungsmittels 27 bewegt wird. Dabei kann das mindestens eine noch in Abstelllage befindliche Andrückmittel 58 als Einführhilfe dienen, indem zwischen abgestelltem Andrückmittel 58 und der Zylindermantelfläche ein Einführspalt gebildet ist.
  • Der Druckwerkzylinder 14 wurde vorzugsweise zuvor in die für die Aufzugaufnahme definierte passende Winkellage verbracht, indem er beispielsweise im vorangegangenen Betrieb in dieser Lage gestoppt oder aber vor dem Zuführen des Aufzuges 24 zum Druckwerkszylinder 14 hin im Rahmen des zumindest halbautomatischen Aufzugwechsels automatisiert in diese Winkellage verfahren wurde.
  • In einer vorteilhaften Ausführung erfolgt beim Einführen des ersten Aufzugendes 24.1 in den Klemmspalt eine axiale Ausrichtung, indem ein Passer 49 an der herangeführten - insbesondere im späteren Betrieb nachlaufenden - Aufzugkante mit einer im Befestigungsmittel 27 integrierten Passergegenstück, z. B. einer sog. Passermarke, in Eingriff gebracht wird. Beispielsweise wird der Aufzug 24 soweit in den Klemmspalt eingeschoben, bis es mit den Passermarken, z. B. Passstiften, korrekt zusammenwirkt, z. B. auf diesen in korrespondierenden Aussparung 49 aufliegt, und daraufhin - über beispielsweise einen Taster oder eine Sensorik - die Meldung über den Korrekten Sitz generiert und z. B. angezeigt wird. Ein automatischer oder manuell ausgelöster Start kann z. B. erst bei entsprechender Meldung erfolgen. Durch die durch die Sensorik oder einen Taster generierte Meldung über den korrekten Sitz der Aufzugkante wird automatisch oder manuell das Klemmen am Befestigungsmittel 27 ausgelöst und - direkt oder ggf. nach einem nochmaligen Quittieren, d. h. bestätigendem Drücken eines Tast- oder Schaltelementes, durch das Bedienpersonal - der automatisiert ablaufende Prozess des Aufwickelns und ggf. Spannens des Aufzuges 24 auf den Zylindermantel gestartet. In bevorzugter Ausführung erfolgt das Aufwickeln des Aufzuges 24 durch Drehen des Druckwerkszylinder 14 in zur Produktionsdrehrichtung D14 umgekehrter Drehrichtung.
  • Nach dem Klemmen des ersten bzw. nachlaufenden Aufzugendes 24.1 erfolgt - noch vor dem Start des Aufwickelns, gleichzeitig mit diesem oder höchstens nach 15° - ein Anstellen der Andrückeinrichtung 57 bzw. des oder der von dieser umfassten Andrückmittel 58, insbesondere Andrückrollen 58, und der Aufzug 24 wird beim weiteren Drehen des Druckwerkszylinders 14 bei angestellten Andrückmittel 58 auf dessen Zylindermantel aufgewalzt bis das zweite Aufzugende 24.2 in den zuvor geöffneten Klemmspalt des betreffenden Befestigungsmittels 26 eingeführt ist. Um das zweite, insbesondere im Betrieb vorlaufende Aufzugende 24.2 unter die Zylinderkontur und zum Klemmspalt zu führen tauchen die Andrückmittel 58 beispielsweise auf dem letzten Stück mit ihrer Mantellinie in den Zylinderkanal 28 bis unter die Linie der fortgesetzten Zylinderkontur ein und biegen und/oder drücken damit das Aufzugende 24.2 in den Klemmspalt hinein. Zuvor wurde die Klemm- und Spanneinrichtung 26 in eine den Aufzug 24 nicht spannende Betriebsstellung verbracht, indem beispielsweise o. g. Aktor 76 aktiviert wurde.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung wird auch das als zweites zu klemmende, im Betrieb z. B. vorlaufende Aufzugende 24.2 beim Einführen in die entsprechenden Befestigungsmittel 26 - beispielsweise durch einen entsprechenden Taster oder Sensor - auf dessen korrekten Sitz überwacht. Dies ist insbesondere in Verbindung damit vorteilhaft, dass zunächst das im Betrieb nachlaufende Aufzugende 24.1 befestigt wird, und erst als zweites das vorlaufende Aufzugende 24.2.
  • Während des Aufrollens des Aufzuges 24 kann - zumindest nach dessen Durchgang durch die Nippstelle zum Druckzylinder 17 - ein Anstellen der Druckstelle zwischen Übertragungs- und Druckzylinder 14; 17 und ein weiteres Aufrollen bei angestellter Druckstelle erfolgen.
  • Nachdem das zweite Aufzugende 24.2 durch das bzw. die Andrückmittel 58 in den Klemmspalt gedrückt und die ein Klemmen durch die vom Befestigungsmittel 26 umfasste Klemmeinrichtung ausgelöst wurde, erfolgt ein Spannen des Aufzuges 24 indem das zweite, im Betrieb bevorzugt vorlaufende Aufzugende 24.2 durch eine vom Befestigungsmittel 26 umfasste Spanneinrichtung in Richtung vorlaufendem Befestigungsmittel 27 bzw. weiter in den Zylinderkanal 28 gezogen wird. Dies erfolgt bevorzugt mit obigen Mitteln durch Deaktivieren des der in Richtung vorlaufendem Befestigungsmittel 27 wirkenden Federkraft entgegenwirkenden Aktors 76.
  • Der als Druck- bzw. Gummituch 24 vorliegende Aufzug 24 wird bevorzugt ohne jegliche Unterlage direkt auf die Mantelfläche des als Übertragungs- bzw. Gummizylinder 14 vorliegenden Druckwerkszylinders 14 aufgezogen.
  • Vor dem Bestücken des Druckwerkszylinders 14, insbesondere Übertragungs- bzw. Gummizylinders 14, mit einem neuen, insbesondere als Druck- bzw. Gummituch 24 vorliegenden Aufzug 24 wird z. B. der zuvor getragene, insbesondere als Druck- bzw. Gummituch 24 vorliegenden Aufzug 24 abgenommen und entfern. Dies geschieht in im wesentlichen umgekehrter Weise mit dem Unterschied, dass der abgenommene Aufzug 24 nicht in den Vorlageschacht 38, sondern - insbesondere durch Drehen des Druckwerkszylinders 14 in Produktionsdrehrichtung D14 - auf eine darunter liegende Führungs- und/oder Ablagefläche 54.2 gefördert wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Druckmaschine, Blechdruckmaschine, Bogendruckmaschine, Blechbogendruckmaschine
    02
    Druckwerk, Offsetdruckwerk, Bogendruckwerk
    03
    Bedruckstoffvorlage, Bogenanleger
    04
    Anlageeinrichtung, Bogenanlage
    05
    -
    06
    Bedruckstoffauslage, Bogenauslage, Stapelauslage
    07
    Fördereinrichtung
    08
    Trockenwerk
    09
    Trockeneinrichtung
    10
    -
    11
    Lackwerk
    12
    Druckwerksoberbau
    13
    Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
    14
    Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummizylinder
    15
    -
    16
    Druckwerkunterbau
    17
    Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
    18
    Transfertrommel, Übergabetrommel
    19
    Aufzug, Druckform, Druckplatte
    19.1
    Aufzugende, vorlaufend
    19.2
    Aufzugende, nachlaufend
    20
    -
    21
    Befestigungsmittel, Klemmeinrichtung
    22
    Befestigungsmittel, Klemm- und Spanneinrichtung
    23
    Zylinderkanal
    24
    Aufzug, Drucktuch, Gummituch
    24.1
    Aufzugende, Drucktuchende, nachlaufend
    24.2
    Aufzugende, Drucktuchende, vorlaufend
    25
    -
    26
    Befestigungsmittel, Klemm- und Spanneinrichtung
    27
    Befestigungsmittel, Klemmeinrichtung
    28
    Zylinderkanal
    29
    Haltemittel, Greifer
    30
    -
    31
    Farbwerk, Heberfarbwerk
    32
    Feuchtwerk
    33
    Heberwalze
    34
    Aufzugwechselvorrichtung, Druckformwechselvorrichtung, Plattenwechselvorrichtung
    35
    -
    36
    Vorlage- und/oder Rücknahmeschacht
    37
    Aufzugwechselvorrichtung, Drucktuchwechselvorrichtung, Gummituchwechselvorrichtung
    38
    Einrichtung zur Aufzugvorlage, Aufzugvorlageeinrichtung, Vorlageschacht
    39
    Begrenzung, Gestell, Abdeckung
    40
    -
    41
    Gummiauflage, Gummiplatte
    42
    Trägerschicht, Polyesterfolie
    43
    Haltemittel, Haltehaken
    44
    reibungsverminderndes Mittel, Kunststoffwulst
    45
    -
    46
    Federelement, Federblech
    47
    Begrenzung, Gestell, Abdeckung
    48
    Leiteinrichtung, Einführhilfe, Einführschacht, Einführtrichter
    49
    Aussparung, Nase, Passer
    50
    -
    51
    Abschnitt
    52
    Abschnitt
    53
    Wandung, Schachtwand
    53.1
    Abschnitt, Wandabschnitt
    53.2
    Abschnitt, Wandabschnitt, gekrümmt
    54
    Wandung, Schachtwand
    54.1
    Abschnitt, Wandabschnitt
    54.2
    Abschnitt, Wandabschnitt, Führungs- und/oder Ablagefläche, eben
    55
    -
    56
    reibungsverminderndes Mittel, Beschichtung, Wälzkörper, Röllchen
    57
    Andrückeinrichtung
    58
    Andrückmittel, Andrückrolle
    59
    Antriebsmittel, Zylinder-Kolben-System
    60
    -
    61
    Klemmleiste
    62
    Klemmelement, erstes, Klemmbacke
    63
    Klemmelement, zweites
    64
    Federelement, Blattfederpakt
    65
    -
    66
    Aktor, mit Druckfluid beaufschlagbares Verdrängungskörper, Schlauch
    67
    Klemm- und Spannleiste
    68
    Klemmelement, erstes, Klemmbacke
    69
    Klemmelement, zweites
    70
    -
    71
    Aktor, mit Druckfluid beaufschlagbares Verdrängungskörper, Schlauch
    72
    Aktor, mit Druckfluid beaufschlagbares Verdrängungskörper, Schlauch
    73
    Betätigungsmittel, Kniehebel
    74
    Feder, Druckfeder
    75
    -
    76
    Aktor, mit Druckfluid beaufschlagbares Verdrängungskörper, Schlauch
    77
    Antriebsmittel, Zylinder-Kolben-System
    78
    Wandung, Schachtwand
    A
    Abführrichtung
    B
    Bedruckstoff (flächig), Blechflachmaterial, Bedruckstoffbogen, Bogen, Blechbogen, Blechtafel
    Z
    Zuführrichtung
    D13
    Produktionsdrehrichtung (13)
    D14
    Produktionsdrehrichtung (14)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102012014806 A1 [0003]
    • DE 102008048281 A1 [0004]
    • DE 19511956 A1 [0005]

Claims (20)

  1. Verfahren zum Aufziehen eines Aufzuges (24) auf einen Druckwerkszylinder (14) eines Druckwerks (02), insbesondere zum Wechseln eines Drucktuchs (24) an einem Übertragungszylinder (14) eines Offsetdruckwerks (02), insbesondere mit einer Vorrichtung zum Wechseln des Aufzuges (24) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufzug (24) mit seinem im späteren Betrieb des Druckwerks (02) nachlaufenden Aufzugende (24.1) voran zugeführt und zunächst mit diesem Aufzugende (24.1) mittels eines Befestigungsmittels (27) am Druckwerkszylinder (14) fixiert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Fixieren des im Betrieb nachlaufenden Aufzugendes (24.1) ein Aufwickeln des Aufzuges (24) auf dem Druckwerkszylinder (14) durch ein Drehen entgegen der im Betrieb vorliegenden Produktionsdrehrichtung (D14) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass während des Aufwickelns des Aufzuges (24) auf dem Druckwerkszylinder (14) zumindest zeitweise wenigstens eine Andrückrolle (58) angestellt ist und/oder der Druckwerkszylinder (14) und ein benachbarter weiterer Druckwerkszylinder (17) aneinander angestellt sind.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Aufzugende (24.2) durch die Andrückrolle (58) in eine am Druckwerkszylinder (14) vorgesehene zweite Befestigungsmittel (26) gefördert wird und/oder nach einem Fixieren durch vom zweiten Befestigungsmittel (26) umfasste Spanneinrichtung durch Beaufschlagung mit einer in Längsrichtung des Aufzuges (24) wirkenden Kraft gespannt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 2, 3 oder 4, gekennzeichnet durch dessen Anwendung am Übertragungszylinder (14) einer bogenverarbeitenden Blechdruckmaschine (01) und/oder dadurch, dass ein als Drucktuch (24) ausgebildeter Aufzug (24) mit einer Gesamtstärke von 1,5 mm bis 2,7 mm aufgezogen wird, welcher eine Trägerschicht (42) mit einer Stärke von 0,25 mm bis 0,7 mm und eine hierauf angeordnete, insbesondere aufvulkanisierte Gummiauflage (41) mit einer Stärke von 1,2 mm bis 2,3 mm aufweist und/oder das den Übertragungszylinder (14) beim Aufziehen als zweites erreichende und/oder im Betrieb vorlaufende Aufzugende (24.2) des aufzuziehenden Drucktuchs (24) ein von der eine Gummiplatte (41) umfassenden Außenseite weg zum auf die Seite des Aufzugrückens hin abgebogenes Aufzugende (24.2) aufweist und/oder das den Übertragungszylinder (14) beim Aufziehen zunächst erreichende und/oder das im Betrieb nachlaufende Aufzugende (24.2) des aufzuziehenden Drucktuchs (24) an der Aufzugkante einen als Aussparung (49) oder Nase (49) ausgeführten Passer (49) aufweist.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufzug (24) direkt auf die Mantelfläche des Druckwerkszylinders (14), d. h. ohne zusätzliche lose aufgelegte oder aufgeklebte Unterlage, aufgezogen wird und/oder dass als Aufzug (24) ein Drucktuch (24) auf einem als Übertragungszylinder (14) ausgeführten Druckwerkszylinder (14) aufgezogen wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der korrekte Sitz des Aufzuges (24) im das nachlaufende Aufzugende (24.1) aufnehmenden Befestigungsmittel (27) und/oder im das vorlaufende Aufzugende (24.1) aufnehmenden Befestigungsmittel (26) überwacht wird.
  8. Vorrichtung zum Wechseln eines Aufzuges (24) an einem Druckwerkszylinder (14) eines Druckwerkes (02), insbesondere zur Verwendung in einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, mit einer Aufzugvorlageeinrichtung (38), in oder an welcher ein aufzuziehender Aufzug (24) am Druckwerk (02) zwischenzeitlich anordenbar und aus welcher er mit einem ersten Aufzugsende (24.1) voraus entlang eines vorgesehenen Transportpfades an den Druckwerkszylinder (14) heranführbar ist, wo er mit dem ersten Aufzugsende (24.1) durch ein am Druckwerkszylinder (14) vorgesehenes erstes Befestigungsmittel (27) und mit seinem Aufzugsende (24.2) durch ein am Druckwerkszylinder (14) vorgesehenes zweites Befestigungsmittel (27) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Transportpfad zwischen der Aufzugvorlageeinrichtung (38) und dem Druckwerkszylinder (14) eine den Transportpfad auf zumindest einem Transportpfadabschnitt auf der Vorder- und Rückseite des Aufzuges (24) begrenzende Leiteinrichtung (48) vorgesehen ist, die den mit dem ersten Aufzugende (24.1) entlang des vorgesehenen Transportpfades gerade bis an den Druckwerkszylinder (14) herangeführten Aufzug (24) in dessen Längsrichtung betrachtet auf zumindest einem dem Druckwerkszylinder (14) vorgeordneten Transportpfadabschnitt in eine s-förmige Gestalt mit einem in Zuführrichtung (Z) ersten gekrümmten Abschnitt (51) und einem nachfolgenden zweiten Abschnitt (52) entgegengesetzten Krümmungsverhaltes zwingt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiteinrichtung (48) auf der der Vorderseite des auf dem Transportpfad zuzuführenden Aufzuges (24) zugewandten Seite einen gekrümmten Abschnitt (54.1) einer Wandung (54) aufweist, welcher den zuzuführenden Aufzug (24) im Bereich seines zweiten, entgegengesetzt gekrümmten Abschnittes (52) auf dessen Kurveninnenseite abstützt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der gekrümmte Abschnitt (54.1) der Wandung (54) auf der mit dem Aufzug (24) zusammenwirkenden Seite reibungsvermindernde Mittel (56), insbesondere Wälzkörper (56), umfasst.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiteinrichtung (48) eine den Transportpfad auf der der Rückseite des einzuziehenden Aufzuges (24) begrenzende Wandung (53) mit in Zuführrichtung (Z) betrachtet zunächst einem weiter ins Druckwerk (02) hinein verlaufenden Abschnitt und nachfolgend einem sich in seinem gekrümmten Wandverlauf im letzten Teil einem Tangentenverlauf am Druckwerkszylinder (14) mit einer Abweichung von höchstens 20° annähernden Abschnitt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugvorlageeinrichtung (38) wenigstens ein einen vorzuhaltenden Aufzug (24) an seinem ersten und/oder unteren Aufzugsende (24.1) abstützendes Haltmittel (43), insbesondere Haltehaken (43), aufweist und/oder in Art eines Vorlageschachtes (38) mit einer den Vorlageraum vorder- und/oder rückseitig auf zumindest der Höhe einer halben Aufzuglänge begrenzenden und den Aufzug (24) stützende Begrenzung (39; 47) ausgeführt ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugvorlageeinrichtung (38) auf der zu den Haltemitteln (43) gegenüberliegenden Seite des der Zuführung eines vorgehaltenen Aufzuges (24) vorgesehenen Transportpfades ein im unbelasteten Zustand in diesen Transportpfad hineinreichendes Federelement (46) aufweist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9, 10, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungsmittel (27) als im Betrieb das nachlaufende Aufzugende (24.1) fixierende Klemmeinrichtung (27) ausgeführt und/oder auf der vorlaufenden Seite eines das erste und das zweite Befestigungsmittel (27; 26) aufnehmenden Zylinderkanals (28) angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungsmittel (26) als im Betrieb das vorlaufende Aufzugende (24.2) fixierende Klemm- und Spanneinrichtung (27) ausgebildet und/oder auf der nachlaufenden Seite des das erste und das zweites Befestigungsmittel (27; 26) aufnehmenden Zylinderkanals (28) angeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Drucktuchwechselvorrichtung (37) einem als Übertagungszylinder (14) ausgeführtem Druckwerkszylinder (14) eines als Offsetdruckwerk (02) ausgebildeten Druckwerks (02) zugeordnet und für den automatischen oder zumindest teilautomatischen Wechsel eines als Drucktuch (24) ausgebildeten Aufzuges (24) ausgebildet ist, wobei das Offsetdruckwerk (02) neben dem Übertragungszylinder (14) einen als Formzylinder (13) ausgeführten Druckwerkszylinder (13) sowie einen mit dem Übertagungszylinder (14) im Betriebe eine Druckstelle bildenden, und Haltemittel (29) für den Bogentransport umfassenden Druckzylinder (17) umfasst.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugvorlageeinrichtung (38) auf einer Bedienseite des Druckwerks (02) auf einer oberhalb des Übertragungszylinders (14) liegenden Höhe vorgesehen ist, und in oder an welcher ein aufzuziehendes Drucktuch (24) am Druckwerk (02) zwischenzeitlich anordenbar und aus welcher er mit einem, durch ein ersten Drucktuchende (24.1) gebildetes Aufzugende (24.1) voraus entlang eines vorgesehenen Transportpfades an den Übertragungszylinder (14) heranführbar ist, wo es mit dem ersten Drucktuchende (24.1) durch ein am Druckwerkszylinder (14) vorgesehenes erstes Befestigungsmittel (27) fixierbar ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Drucktuchwechselvorrichtung (37) und die von dieser umfasste Leiteinrichtung (48) derart ausgeführt und relativ zum Übertragungszylinder (14) angeordnet sind, sodass das den Übertragungszylinder (14) zuerst erreichende Drucktuchende (24.1) eines über die Drucktuchwechselvorrichtung (37) aufzuziehenden Drucktuchs (24) in den Klemmspalt der in Produktionsdrehrichtung (D14) das nachlaufende Drucktuchende (24.1) fixierenden Befestigungsmittels (27) einführbar ist und/oder oder einläuft und/oder das den Übertragungszylinder (14) beim Aufziehen als zweites erreichende und/oder im Betrieb vorlaufende Drucktuchende (24.2) des aufzuziehenden Drucktuchs (24) beim Fördern entlang des vorgesehenen Transportpfades auf den Klemmspalt des in Produktionsdrehrichtung (D14) das nachlaufende Drucktuchende (24.1) fixierenden Befestigungsmittels (27) zuläuft und/oder ein von der eine Gummiplatte (42) umfassenden Außenseite weg zum auf die Seite des Aufzugrückens hin abgebogenes Aufzugende (24.2) aufweist und/oder das im Betrieb nachlaufende Drucktuchende (24.2) des aufzuziehenden Drucktuchs (24) an der Aufzugkante einen als Aussparung (49) oder Nase (49) ausgeführten Passer (49) aufweist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiteinrichtung (48) durch ein Antriebsmittel (77) im oder am Druckwerk (02) zwischen einer Arbeitslage, in der der das Aufziehen des neuen Aufzuges (24) erfolgt oder erfolgen kann, und einer vom Druckwerkszylinder (14) weiter abgerückte Ruhelage verlagerbar ist und/oder dass eine Andrückvorrichtung (57) mit beim Aufziehen des neuen Aufzuges (24) durch ein Antriebmittel (59) an den Druckwerkszylinder (14) an- und abstellbaren Andrückmitteln (58) vorgesehen ist, welche vorzugsweise samt Antriebsmittel (59) an der Leiteinrichtung (48) angeordnet und ist und mit dieser zusammen eine insgesamt aus dem Druckwerk (02) zu entnehmende und einzusetzende Baueinheit bildet.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass dem im Betrieb das vorlaufende Aufzugende (24.2) haltenden Befestigungsmittel (26) und/oder dem im Betrieb das nachlaufende Aufzugende (24.1) haltenden Befestigungsmittel (27) eine den korrekten Sitz des zu klemmenden und/oder zu spannenden Aufzugendes (24.2) überwachende Einrichtung, insbesondere Sensorik, zugeordnet ist.
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