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Die Erfindung betrifft eine Gehäusevorrichtung zum Isolieren eines Gerätes, beispielsweise eines Motors oder eines Energiespeichers. Die Isolationsvorrichtung weist dabei eine Metallkomponente und eine Kunststoffkomponente auf.
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Üblicherweise können Gehäuse, beispielsweise Gehäuse für eine Kraftfahrzeugbatterie, mittels Aluminiumdruckguss günstig und prozesssicher gefertigt werden. Ist zum Erfüllen einer Anforderung gewünscht, dass ein solches Gehäuse einer bestimmten Druck- oder Stoßbelastung standhält, muss nach Alternativen zu bestehenden Verfahren oder Materialien gesucht werden. Bei einem Belastungstest wird beispielsweise ein eine statische Belastung von 200 Kilonewton über eine Mantelfläche eines Stabes auf eine Stirnseite des Flansches ausgeübt.
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Als Alternative zum Aluminium-Druckgussverfahren bietet sich eine Metallblechbauweise an. Hierzu werden Metallwanne und Metalldeckel mittels einer mechanischen Verbindung, zum Beispiel durch Schrauben oder Nieten, gefügt.
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Gehäuse aus Metall haben jedoch nachteilige Eigenschaften in Bezug auf eine angemessene Temperierung, denn idealerweise sollte das Gehäuse im Winter gegen Kälte isolieren und im Sommer gegen eine hohe Außentemperatur. Problematisch kann dabei eine Wärmeableitung aus elektrischen Komponenten wie zum Beispiel Batteriezellen sein, die in dem Gehäuse eingebaut sind.
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Bei Metallbauteilen fehlt eine isolierende Wirkung, daher kann es bei extrem niedrigen oder hohen Außentemperaturen zu Problemen einer Wirksamkeit der in dem Gehäuse angeordneten Batterie oder elektrischen Komponente kommen. Mit hohem Aufwand müssen die Gehäuse also vorab temperiert werden, was energetisch aufwendig und damit teuer und umweltbelastend ist.
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Kunststoffgehäuse haben energetische Vorteile, jedoch ist hier die Wärmeabfuhr aus den elektrischen Komponenten schwierig. Kunststoffgehäuse bieten gegenüber Metallgehäusen deutliche Vorteile bei Montage und Dichtung, zum Beispiel durch Zwei-Komponenten-Spritzguss, sowie bei Integration von anderen Bauteilen, zum Beispiel beim Anspritzen von Schnappverbindungen oder Schraubendomen. Zudem bedarf es bei der Blechbauweise verhältnismäßig vieler Schrauben zur Montage, nicht zuletzt auch wegen der zu geringen Biegesteifigkeit zum Beispiel des Flansches. Dies schlägt sich sowohl auf den Preis als auch auf das Bauteilgewicht negativ aus. Sofern die Gehäuseelemente aus dünnwandigen Blechen gefertigt sind, werden zur sicheren Verbindung von Wanne und Deckel zusätzliche Schraubdome benötigt, die in einem zusätzlichen Arbeitsgang, zum Beispiel Schweißen oder Kleben, auf die Ziehteile aufgebracht werden.
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Die
US 5,872,332 A beschreibt eine Kunststoffbox mit einem eingelegten Metallblatt. Diese Box wäre jedoch wegen mangelnder Abschirmeigenschaften für die Beherbergung elektrischer Komponenten nicht geeignet.
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Die
DE 199 56 675 A1 beschreibt ein Kunststoffgehäuse zur Aufnahme einer Baugruppe mit elektrischen und elektronischen Bauteilen, das in einem Innenraum Metallflächen zum Kondensieren von Luftfeuchtigkeit aufweist. Optional kann auf die Kunststoffbox eine metallene Haube als Deckel aufgesetzt werden. Hierbei ergeben sich die oben beschriebenen Nachteile eines reinen Kunststoffgehäuses.
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Die
DE 101 27 652 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Abschirmen einer Schaltung von elektromagnetischen Interferenzen, bei dem eine Metallfolie von 0,3 Millimeter Dicke an der Innenseite eines Kunststoffgehäuses angeordnet ist. Eine solche Folie funktioniert nur in hochfrequenten Bereichen. Zwar erbringt das Kunststoffgehäuse die energetischen Vorteile, jedoch ist eine Metallfolie oder ein Metallblatt nicht dazu geeignet, einer statischen Belastung über derjenigen eines Kunststoffgehäuses hinaus standzuhalten. Außerdem können beim Fertigungsprozess aufgrund der Verwendung einer Folie anspruchsvolle Ziehtiefen und damit übliche Geometrien zur optimalen Bauraumausnutzung nicht erreicht werden.
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Eine der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe ist das Bereitstellen eines Gehäuses für eine elektronische Komponente, die einer statischen Belastung unter Beibehaltung von guten isolierenden Eigenschaften besser standhält.
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Die Aufgabe wird gelöst durch die erfindungsgemäßen Vorrichtungen der nebengeordneten Patentansprüche. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind durch die Unteransprüche gegeben.
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Die Erfindung basiert auf der Idee, ein Gehäuse bereitzustellen, das aus einer Metallplatine geformt ist und mindestens ein als Platte oder umgeformte Platte ausgestaltetes Isolierelement aus Kunststoff, optional wie auch an das Metallgehäuse angeschäumtes oder angegossenes Isolierelement, aufweist. Das Isolierelement kann dabei vollständig oder zumindest teilweise aus Kunststoff bestehen. Das Isolierelement ist dabei flächig an einer Innenseite und/oder an einer Außenseite des Gehäuses angeordnet.
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Dadurch wird ein sehr standfestes und gut isolierendes Gehäuse bereitgestellt. Im Gegensatz zu einem Gehäuse mit einer Metallfolie ergibt sich weiterhin der Vorteil, dass nicht die Kunststoffkomponente das formgebende Element des Gehäuses ist, sodass die Kunststoffkomponente nicht zwangsläufig das gesamte Gehäuse abdecken muss, sondern beispielsweise nur an denjenigen Stellen oder Bereichen des Gehäuses angeordnet sein kann, an dem eine Isolierung sinnvoll oder relevant ist. Die erfindungsgemäße Gehäusevorrichtung erfüllt damit Anforderungen an eine Druckbelastung von allen Seiten und aus allen Winkeln, und erfüllt zusätzlich eine gewünschte Isolationsfunktion. Die erfindungsgemäße Gehäusevorrichtung kann deswegen auch als „isolierende Gehäuseeinrichtung“ bezeichnet werden.
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Die Erfindung betrifft eine Gehäusevorrichtung, gekennzeichnet durch ein aus einer Metallplatine geformtes Gehäuse und mindestens ein als Platte ausgestaltetes Isolierelement, das teilweise oder vollständig aus Kunststoff besteht, wobei das Isolierelement flächig an einer Oberfläche einer Innenseite und/oder einer Außenseite des Gehäuses angeordnet ist und die Oberfläche zumindest teilweise abdeckt. Vorzugsweise kann die Gehäusevorrichtung als Wanne ausgestaltet und in diesem Fall auch als „Wannenvorrichtung“ bezeichnet werden,
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Als “Platine“ wird dabei ein als Platte ausgebildeter Rohling verstanden und kann auch als Blechabwicklung, Tafel, Platte oder zum Zuschnitt, beispielsweise als Blechzuschnitt, bezeichnet werden. Das aus der Metallplatine geformtes Gehäuse ist also zum Beispiel aus einer Blechplatte geformt, vorzugsweise aus einer Aluminiumplatine, die im Gegensatz zu einer Metallfolie oder zu einem Metallblatt eine Dicke oder Stärke aufweist, die eine gewisse Formstabilität nach einem Formen des Rohlings bedingt. Unter einer „flächigen Anordnung“ wird verstanden, dass das Isolierelement derart an der Oberfläche des Gehäuses angeordnet ist, dass das Isolierelement mit einer aus einer Breite und einer Höhe gebildeten Ebene an die Oberfläche des Gehäuses angrenzt, jedoch nicht mit einer Ebene, die in einer Richtung von einer Dicke oder Stärke des Isolierelements gebildet wird. Mit anderen Worten wird das als Platte ausgestaltete Isolierelement nicht mit einer Dicke der Platte an die Oberfläche der Innenseiten und/oder Außenseite des Gehäuses angeordnet und steht nicht von dem Gehäuse ab.
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Als Innenseite des Gehäuses wird diejenige Seite angesehen, die einen von mehreren Seiten des Gehäuses gebildeten Innenraum zugewandt ist. Entsprechend ist die Außenseite diejenige Seite, die von dem Innenraum abgewandt ist. Das Gehäuse kann beispielsweise als Wanne ausgestaltet sein, und im Beispiel der Wanne ist die Innenseite diejenige Seite, die einem Innenraum für einen Inhalt der Wanne zugewandt ist.
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Die Gehäusevorrichtung kann beispielsweise, je nach geforderten Stückzahlen und/oder Komplexität, ein umgepresstes und/oder gespritztes und/oder gegossenes und/oder geschäumtes Isolierelement aufweisen. Beispielsweise kann in denjenigen Bereichen des Gehäuses, vorzugsweise an einem flächigen Bereich, das Isolierelement angeordnet werden und damit das Gehäuse unterstützen, wo gemäß einem Verfahren aus dem Stand der Technik eine Temperierung erfolgen würde. Mit anderen Worten kann anstelle einer Temperierung ein entsprechender Bereich des Gehäuses mit dem Isolierelement versehen werden.
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Es ergeben sich die bereits oben genannten Vorteile. Die Nachteile der schwierigen oder mangelnden Wärmeabfuhr durch ein reines Kunststoffgehäuse werden deutlich vermindert oder sogar behoben, und gleichzeitig wird ein isolierendes und druckbeständiges Gehäuse bereitgestellt. Es entfällt die Notwendigkeit, ein reines Metallgehäuse zu temperieren, weswegen die erfindungsgemäße Gehäusevorrichtung mit einem geringeren energetischen Aufwand hergestellt werden kann.
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Gemäß einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung kann dieses dadurch gekennzeichnet sein, dass die Oberfläche des Gehäuses ein Haftelement aufweisen kann. Als Haftelement wird dabei ein Bauteil oder ein Stoff oder eine besondere Ausgestaltung der Oberfläche verstanden, das oder der eine Haftung des Isolierelements an der Oberfläche begünstigt. Das Haftelement bietet einen guten Schutz vor Korrosion, begünstigt eine bessere Robustheit, und verbessert eine Stabilität und Steifigkeit der Gehäusevorrichtung.
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Um eine besonders gute Dichtigkeit zu erreichen kann das Metallelement in einer vorzugweisen Ausführungsform zum Beispiel eine Oberflächenbeschichtung oder Rauhigkeit (mechanische Verkrallung) als Haftelement zu einer optimalen Anbindung der Isolationsschicht aufweisen. Das Haftelement kann beispielsweise ein Klebstoff oder ein Harz sein, oder zum Beispiel eine Beschichtung, die über Temperatur aktiviert wird.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann das Haftelement einen strukturierten Bereich der Oberfläche der Innenseite und/oder der Außenseite des Gehäuses aufweisen, wobei der strukturierte Bereich vorzugsweise ein Bereich an einem Rand und/oder einer Kante der Oberfläche sein kann. Eine solche Struktur kann beispielsweise durch Aufrauen gebildet werden, beispielsweise durch Lasern oder Walz strukturieren. Alternativ kann auch eine Oberflächerauhigkeit zum Beispiel durch Sandstrahlen, strukturierte Platinen oder Laseraktivierung für eine mechanische Verkrallung der Kunststoffkomponente für eine bessere Haftung aufgebracht werden.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung kann ein Anteil des Isolierelements als Befestigungselement ausgestaltet sein. Als Befestigungselement wird dabei ein Element verstanden, das zum Befestigen des Isolierelements an dem Gehäuse und/oder zum Befestigen der Gehäusevorrichtung an einem anderen Bauteil, beispielsweise einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs, verstanden, als auch ein Element, das eine solche Befestigung durch zum Beispiel ein Befestigungsmittel wie zum Beispiel eine Schraube oder einen Nagel ermöglicht. Das Befestigungselement kann vorzugsweise als Schraubdom oder Ausnehmung ausgestaltet sein. Durch ein solches Befestigungselement, beispielsweise ein als Schraubdom ausgestalteter Bereich des Isolierelements, kann beispielsweise ein Fügen von einem Deckel und einer als Wanne ausgestalteter Gehäusevorrichtung durch eine direkte Befestigung realisiert werden, beispielsweise durch eine direkte Verschraubung. Dadurch werden weniger zusätzliche Hilfsmittel benötigt, also beispielsweise weniger Inserts oder Kontermuttern. Auf der Innenseite kann das Isolierelement zusätzliche Befestigungsaufgaben für innenliegende Komponenten übernehmen.
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Die Gehäusevorrichtung kann idealerweise einen Bereich aufweisen, der ein Profil und/oder ein Ziehteil bilden kann. Vorzugsweise kann das Isolierelement das Profil und/oder das Ziehteil aufweisen, und/oder das Profil und/oder das Ziehteil können als Verstärkungsrippe und/oder als Passform zu einer Kraftfahrzeugkomponente ausgestaltet sein. Durch beispielsweise ein Erhöhen einer Dicke oder Stärke des Isolierelements, wobei das Isolierelement beispielsweise um ein als Wanne ausgestaltetes Gehäuse angeordnet sein kann, kann eine Steifigkeit der Gehäusevorrichtung verbessert werden. Ist das Profil beispielsweise als Verstärkungsrippe ausgestaltet, wird eine höhere Biegesteifigkeit der Gehäusevorrichtung erreicht. Diese Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung ist besonders vorteilhaft, falls das Gehäuse vollständig mit dem Isolierelement abgedeckt sein kann.
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Das Gehäuse kann beispielsweise als Wanne ausgestaltet sein. Die Gehäusevorrichtung kann optional eine Deckeleinrichtung zum Abdecken des Gehäuses aufweisen, wobei das Deckelelement einen Bereich mit einem Halteelement aufweist, und wobei auch das Gehäuse einen Bereich mit einem zu dem Halteelement der Deckeleinrichtung passförmigen Halteelement aufweisen kann. Dabei kann das Halteelement des Gehäuses bei einem Abdecken des Gehäuses durch das Deckelelement mit dem Halteelement des Deckelelements in Eingriff stehen. Das jeweilige Halteelement kann beispielsweise als Stufe und/oder als Kragen aus ausgestaltet sein kann. Ist das Halteelement des Gehäuses beispielhaft als Kragen ausgestaltet, kann das Halteelement der Deckeleinrichtung beispielsweise als den Kragen des Gehäuses überlappender Bereich ausgestaltet sein. Dadurch wird eine Gehäusevorrichtung bereitgestellt, die einerseits verschlossen und andererseits zerstörungsfrei wieder geöffnet werden kann ohne Verluste bei der elektrischen Abschirmung in Kauf zu nehmen. Ist die Gehäusevorrichtung durch die Deckeleinrichtung verschlossen, so ist die Deckeleinrichtung gut an dem Gehäuse befestigt und kann idealerweise formschlüssig mit dem Gehäuse verbunden sein.
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Eine besonders effiziente, zusätzliche Abdichtung und Versiegelung der Gehäusevorrichtung kann durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung bereitgestellt werden, bei der die Gehäusevorrichtung mindestens ein Abdichtungselement an einer Oberfläche einer Außenseite aufweisen kann. Ein solcher Bereich der Oberfläche der Außenseite kann auch als „Trennfläche“ bezeichnet werden, wobei die Trennfläche beispielsweise eine Fläche sein kann, die an einer Oberfläche einer anderen, weiteren Gehäusevorrichtung angrenzen kann. Hierdurch können beispielsweise mehrere Batteriemodule, die jeweils in einer Gehäusevorrichtung angeordnet sein können, noch besser gegeneinander isoliert werden. Ein solches Abdichtungselement kann beispielsweise ein Stoff oder eine Stoffzusammensetzung sein, beispielsweise einen Lack, zum Beispiel ein UV-Lack, oder eine Dichtmasse, wie beispielsweise eine Gussmasse oder ein Epoxid-Harz. Das Abdichtungselement kann vorzugsweise zusätzlich Fasern, beispielsweise Glasfasern, aufweisen, und/oder andere Füllstoffe.
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Das Isolierelement kann vorzugsweise teilweise oder vollständig aus Kunststoff bestehen; vorzugsweise teilweise oder vollständig aus Polyurethan, und/oder teilweise oder vollständig aus geschäumten Thermoplast, insbesondere Polypropylen oder Polyamid. Bei einem derartigen Isolierelement aus Polyurethan ist eine zusätzliche Abdichtung nicht mehr notwendig und die Gehäusevorrichtung kann in einem einzigen Verfahrensschritt bereitgestellt werden, in dem zum Beispiel ein Tiefziehen der Metallplatine und ein Aufschäumen des Isolierelements gleichzeitig durchgeführt wird.
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Vorzugsweise kann die Gehäusevorrichtung als Gehäuse für eine Energiespeichereinrichtung und/oder eine Motoreinrichtung eines Kraftfahrzeugs ausgestaltet sein. Hierbei kommen die oben beschriebenen Vorteile besonders wirksam zum Tragen.
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Die oben gestellte Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch ein Kraftfahrzeug, das beispielsweise als Kraftwagen, vorzugsweise als Personenkraftwagen, ausgestaltet sein kann. Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug ist gekennzeichnet durch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung.
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Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt:
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1 eine schematische Darstellung eines Ausschnitts eines Gehäuses mit einem Deckel aus dem Stand der Technik im Querschnitt;
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2 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung im Querschnitt;
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3 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung (Ausschnitt) im Querschnitt;
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4 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Isolierelements für eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung in einer Aufsicht; und
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5 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Isolierelements für eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung im Querschnitt.
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Bei den im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispielen handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Bei den Ausführungsbeispielen stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsformen jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden und damit auch einzeln oder in einer anderen als der gezeigten Kombination als Bestandteil der Erfindung anzusehen sind. Des Weiteren sind die beschriebenen Ausführungsformen auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
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In den Figuren sind funktionsgleiche Elemente jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt schematisch einen Ausschnitt eines Gehäuses 1 mit einem Deckel 2 im Querschnitt, wobei das Gehäuse 1 und der Deckel 2 aus dem Stand der Technik bekannt sind. Sowohl das Gehäuse 1, als auch in der Deckel 2 weisen jeweils eine Durchbohrung 3 auf. Ein solches Gehäuse 1 kann beispielsweise mittels eines Aluminium-Druckgussverfahrens hergestellt sein und mittels der Durchbohrungen 3 kann das zum Beispiel als Wanne ausgestaltete Gehäuse 1 mit dem Deckel 2 mit einer mechanischer Verbindung, beispielsweise durch Schrauben, verbunden werden. Die Durchbohrungen 3 können dabei beispielsweise ein Gewinde aufweisen. Zusätzlich können Wanne und Deckel 2 beispielsweise einem Schraubdom zwecks Steifigkeit verbunden werden. Zwischen dem Gehäuse 1 und dem Deckel 2 befindet sich eine Schraubendichtung 4 und eine weitere Gehäusedichtung 5.
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Die 2 veranschaulicht an einem ersten Ausführungsbeispiel das Prinzip der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung 10. Die Gehäusevorrichtung 10 kann beispielsweise ein Gehäuse für einen oder mehrere Batteriemodule eines Kraftfahrzeugs 12 oder zum Beispiel für eine Motoreinrichtung des Kraftfahrzeugs 12 ausgestaltet sein.
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Die 2 zeigt ein aus einer Metallplatine geformtes Gehäuse 14 im Querschnitt, wobei die Metallplatine vorzugsweise teilweise oder vollständig aus Aluminium bestehen kann. Zum Bereitstellen eines solchen Gehäuses kann beispielsweise ein Blechzuschnitt oder eine Platine durch beispielsweise Tiefziehen geformt werden. Im Beispiel der 2 kann das Gehäuse 14 dabei beispielsweise die Form einer Wanne haben.
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Die Gehäusevorrichtung 10 weist außerdem mindestens ein Isolierelement 16 auf, beispielhaft fünf Isolierelemente 16, die jeweils an einer Oberfläche 18 des Gehäuses 14 angeordnet sind. Die Oberfläche 18 ist im Beispiel der 2 eine Außenseite des Gehäuses 14 und/oder eine Oberseite eines Randes. Alternativ oder zusätzlich kann ein Isolierelement 16 auf einer Innenseite des Gehäuses 14 angeordnet sein. Das jeweilige Isolierelement 16 besteht teilweise oder vollständig aus einem Kunststoff, beispielsweise aus Polypropylen und/oder Polyamid und/oder Duroblast und/oder Thermoplast und/oder Polyurethan.
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Weist das Isolierelement 16 den Kunststoff Polyurethan (PU) auf, so kann das Isolierelement 16 nach dem beispielhaften Tiefziehprozess gleichzeitig (nur bei Kunststoffschmelze Polyamid oder Polypropylen) mit dem Kunststoff aufgeschäumt oder das Gehäuse 14 mit dem Polyurethan zum Beispiel hinterspritzt oder umgossen oder umpresst werden. Die Isolierelemente 16 können alternativ durch einen Spritzguss- oder Gieß-Prozess vorgefertigt und dann an die beispielhafte Wanne zum Beispiel angeklebt, angesteckt oder angeklipst werden. Eine entsprechende Struktur zum Anklipsen oder Anstecken kann in jeweils dem Isolierelement 16 und dem Gehäuse 14 angeformt sein.
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Bei einer Verwendung von Polypropylen und/oder Polyamid ergibt sich eine gute Verträglichkeit und Beständigkeit für Ziehöle und Wachse. Polyamid, Thermoplast oder Duroplast ermöglichen eine verstärkte Isolierung und das Bauteil, also die Gehäusevorrichtung 10, kann beispielsweise direkt im Karosserierohbau angeordnet werden. Solche Kunststoffe sind auch bei einem Temperieren einer kathodischen Tauchlackierung beständig. Bei einer Verwendung von Polyamid ergeben sich sehr gute Korrosionsschutz- und Haftungsergebnisse.
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2 zeigt, dass ein Isolierelement 16 beispielsweise als ebene Platte ausgestaltet und flächig an der Oberfläche 18 angeordnet sein kann. Alternativ kann ein Isolierelement 16 zwei oder mehrere Seiten oder zwei oder mehrere Flächen des Gehäuses 14 abdecken, also zum Beispiel als geformte Platte ausgestaltet sein und zum Beispiel eine Ecke des Gehäuses 14 abdecken. 2 zeigt ebenfalls die Möglichkeit, dass das Isolierelement 16 beispielsweise an einen Rand oder Kragen des Gehäuses 14 angeformt sein kann. Alternativ zu dem Ausführungsbeispiel der 2 kann die Gehäusevorrichtung 10 beispielsweise nur ein Isolierelement 16 aufweisen, das beispielsweise eine Außenseite des Gehäuses 14 vollständig umgeben kann.
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Optional kann das mindestens eine Isolierelement 16 an einem Bereich des Gehäuses 14 angeordnet sein, vorzugsweise an einem flächigen Bereich, an dem üblicherweise eine Temperierung vorgesehen sein kann. Das Anordnen des Isolierelements 16 kann dann alternativ zu dem Temperieren erfolgen.
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Optional kann der Kunststoff des Isolierelements 16 einen oder mehrere Zusatzstoffe aufweisen, beispielsweise aus dem Stand der Technik bekannte Fasern oder Additive. Ist ein Isolierelement 16 beispielsweise auf einer Flanschoberseite der beispielhaften Wanne angeordnet, kann eine zusätzliche Dichtung durch beispielsweise eine Dichtschnur oder durch einen Gummiring entfallen, da der Kunststoff des Isolierelements 16 die Anforderungen an eine Mediendichtung erfüllen kann. Eine Steifigkeit insbesondere des Dichtungsflansches kann beispielsweise durch eine Erhöhung einer Wanddicke durch als Isolierelement 16 verbessert werden.
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Die 2 zeigt ebenfalls ein optionales Haftelement 20‘, 20‘‘, wobei das beispielhafte Haftelement 20‘ beispielsweise ein Stoff oder Stoffgemisch mit Hafteigenschaften sein kann, beispielsweise ein dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannter Kleber oder Lack. Das Gehäuse 14 kann beispielsweise mit dem Haftelement beschichtet oder besprüht werden, bevor das Isolierelement 16 angeordnet wird.
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Alternativ kann vor dem Anordnen des Isolierelements 16 oder der Isolierelemente 16 ein Beschichten und/oder Lackieren und/oder Blechbeizen und/oder Strukturlasern der Oberfläche 18 oder eines Teilbereiches der Oberfläche 18 erfolgen. Geeignete Verfahren sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt, bei denen beispielsweise während eines um Formen der Metallplatine diese in eine warme Folie oder Lack getaucht werden kann.
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Das beispielhafte Haftelement 20‘‘ ist in der 2 als Bestandteil der Oberfläche 18 des Gehäuses 14 gezeigt, und dieses Haftelement 20‘‘ kann beispielsweise ein strukturierter Anteil der Oberfläche 18 sein, also zum Beispiel ein aufgerauter Anteil der Oberfläche 18. Ein solches Aufrauen kann zum Beispiel durch Beizen oder Strukturlasern oder durch Walzen erzielt werden.
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Optional kann eine solche aufgeraute Struktur eine Struktur eine Oberfläche des Isolierelements 16 sein, oder sowohl die Oberfläche 18 des Gehäuses 14, als auch in das Isolierelement 16 können ein derartiges Haftelement 20‘‘ aufweisen.
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Mindestens ein Bereich der Gehäusevorrichtung 10 kann optional ein Profil 22 bilden, das im Beispiel der 2 als zwei röhrenförmige Einbuchtungen in dem Metall ausgestaltet sein kann. Das Profil kann beispielsweise zum Integrieren eines Kühlsystems vorgesehen sein, diesen durch Hohlraum selbst bilden oder durch eingebrachte Kühlkanäle beispielsweise zum Einlegen von Kühlrohren. Alternativ kann das Gehäuse 14 zum Beispiel ein Profil 22 aufweisen, das eine Passform zu beispielsweise einem Batteriemodul oder einem Bauteil des beispielhaften Batteriemoduls haben kann, oder wobei das Profil 22 eine Erdung für beispielsweise eine Elektrokomponente des Kraftfahrzeugs 12 zum Beispiel an einer Gehäuseinnenseite bereitstellen kann. Alternativ kann ein Profil 22 beispielsweise als Verstärkung, also beispielsweise als Verrippung, ausgestaltet sein.
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In einem solchen Kühlbereich, in dem sich das Profil 22 mit den beispielhaften Kühlrohren finden kann, kann beispielsweise in einem im Kraftfahrzeug montierten Zustand durch die Kühlrohre ein Kühlmedium fließen, das zum Einstellen einer Temperatur in einem Innenraum des Gehäuses 14 Wärme abführen kann. Vorzugsweise kann derartiges Profil 22 in einem Isolierelement 16 vorgesehen sein, das an der Innenfläche des Gehäuses 14 angeordnet sein kann.
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Die 2 zeigt als weiteres Beispiel ein Isolierelement 16 an einer Innenseite der beispielhaften Wanne, das ein solches Profil 22 aufweisen kann, wobei das Profil 22 gebildeten Verstärkungsrippe 24 eine Crashverstärkung bilden können. Um ein solches Profil zu bilden, kann zum Beispiel die Metallplatine vor dem Formen einem Kunststoff so eingelegt werden, dass das geformte Gehäuse 14 und damit die Gehäusevorrichtung 10 als Crashverstärkung genutzt werden kann. Zum Gewichteinsparen kann die Metallplatine beispielsweise teilweise gelocht werden oder beispielsweise Aussparungen aufweisen. Eine Form und ein Ort einer solchen beispielhaften Aussparung oder eines Profils in dem Gehäuse 14 und/oder dem Isolierelement 16 können in Abhängigkeit von einer gewünschten Funktion oder einem gewünschten Design erfolgen. Eine solche Aussparung kann auch gezielt in das Gehäuse 14 eingebracht werden, um an einer solchen Stelle das Gehäuse gezielt zu schwächen und damit zum Beispiel eine Versagens- und/oder Sollbruchstelle den Fall eines Unfalls und einer entsprechenden Brücke Belastung freizustellen.
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An einem der Isolierelement 16 zeigt die 2 exemplarisch ein Abdichtungselement 26, das beispielhaft an einer Außenseite der Gehäusevorrichtung 10 angeordnet sein und dabei das entsprechende Isolierelement 16 und Teile der Oberfläche 18 des Gehäuses 14 abdecken kann. Alternativ kann ein solches Abdichtungselement beispielsweise auf einer Fläche innerhalb des Gehäuses 14 angeordnet sein, um zum Beispiel einzelne Komponenten des Kraftfahrzeugs 12 abzutrennen, zum Beispiel mehrere Batteriemodule.
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Das Abdichtungselement 26 kann beispielsweise auflackiert oder aufgesprüht werden. Geeignete Stoffe und Stoffgemische, sowie zum Beispiel geeignete Folien, die als Abdichtungselement 26 verwendet werden können, sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt.
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In dem Beispiel der 2 das Gehäuse 14 alternativ als Flansch ausgestaltet sein und die jeweiligen Isolierelemente 16, welche sich auf einer Oberseite des Flansches befinden können, können so die Funktion einer Mediendichtung übernehmen. Gleichzeitig wirkt sich eine solche Kunststoffummantelung positiv auf eine Gesamtbiegesteifigkeit der Gehäusevorrichtung 10 aus.
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Die 3 zeigt schematisch eine weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Gehäusevorrichtung 10, wobei im Folgenden nur noch auf die Unterschiede zur derjenigen der 2 eingegangen wird.
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Die Gehäusevorrichtung 10 des Beispiels der 3 kann eine Deckeleinrichtung 28 aufweisen, die beispielsweise ebenfalls aus einem Metall geformt sein kann und mit der das Gehäuse 14 verschlossen und, bei einem Abnehmen der Deckeleinrichtung 28, wieder zerstörungsfrei geöffnet werden kann. Die Deckeleinrichtung 28 kann beispielhaft aus Kunststoff und/oder Metall bestehen, oder beispielsweise eine mit Kunststoff hinterspritzte Folie aufweisen.
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Das Gehäuse 14 kann ein Halteelement 30 aufweisen, das beispielsweise als Kragen oder Griff ausgestaltet sein zusätzlich oder alternativ ein Stufenelement 32 aufweisen kann. Als Stufenelement wird dabei eine stufenförmige Ausformung eines Bereichs angesehen. Passförmig zu dem beispielhaften Stufenelement 32 des Gehäuses 14 und dem beispielhaften Griff kann die Deckeleinrichtung 28 ein entsprechend passförmiges Halteelement 34 aufweisen, das beispielsweise einen den Griff des Gehäuses 14 übergreifenden Kragen 36 und/oder ein passförmiges Stufenelements 38 haben kann. Bei einem Auflegen der Deckeleinrichtung 28 können die Stufenelemente 32 und 38, sowie der Griff des Gehäuses 14 und der Kragen 36 miteinander in Eingriff gelangen, sodass das Halteelement 34 der Deckeleinrichtung 28 zum Beispiel formschlüssig mit dem Halteelement 30 des Gehäuses 14 verbunden werden kann.
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Die beispielhaften Stufenelemente 32, 38 bieten einen zusätzlichen Schutz einem ein dringend von Strahlung und einen besseren elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), also einen verbesserten EMV-Schutz.
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Mit anderen Worten kann das Halteelement 34 der Deckeleinrichtung 28 das Halteelement 30 mithilfe des Kragens 36 überlappen und dadurch einen verbesserten EMV-Schutz bieten. Zusätzlich ergibt sich ein verbesserter mechanischer Schutz, beispielsweise vor einer der Dampfstrahlung, was zum Beispiel mithilfe eines Dampferstrahltestes geprüft werden kann.
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Das Beispiel der 3 zeigt ebenfalls eine Gehäusedichtung 40, die zum Beispiel in einer Einbuchtung des Gehäuses 14 eingelegt und so zwischen dem Gehäuse 14 und der Deckeleinrichtung 28 eine zusätzliche Dichtungswirkung angebracht werden kann. Eine solche Gehäusedichtung 40 kann beispielsweise Dichtschnur sein und eine Dichtung von zum Beispiel Blech auf Blech bewirken.
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Eine Biegesteifigkeit des Gehäuses 14 kann beispielsweise durch das Einbringen des versteifend wirkenden Isolierelements 16 verbessert werden. Durch die gewonnene Steifigkeit kann eine Verschraubung mit einer geringen Anzahl von Schrauben und Schraubpunkten realisiert werden. Dies führt zu Einsparung von Hilfsstoffen (zum Beispiel Schrauben) und einer schnelleren Montage, also zur Reduktion der Fertigungszeit, da weniger Schraubarbeit verrichtet werden muss führt effektiv zu einer Kostenreduktion. Zum weiteren Erhöhen einer Steifigkeit kann eine Verrippung erfolgen und/oder eine Wanddickenerhöhung, und/oder Zusatzstoffe können in dem Isolierelement 16 als Füllstoffe oder als Zusatzstoffe des Kunststoff-Metall-Hybrids vorgesehen sein. Bei einer reinen Optimierung durch Verrippung oder Wanddickenerhöhung kann zum Beispiel ein bereits bestehendes Werkzeug, welches zum Beispiel zum Umspritzen und/oder Umgießen verwendet werden kann, abgeändert werden, beispielsweise durch Einbringen einer Verstärkung oder durch Vergrößerung einer Kavität, oder durch Einbringen eines Profils in reine Metallbereich durch Auffahren eines Stempels durch einen Spalt auf den Metallrohling. Dadurch würden Umspritzen und Verrippung in einem Prozess stattfinden.
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Durch ein oder mehrere solche beispielhafte, als Verstärkungsrippen ausgestaltete Isolierelemente 16, vorzugsweise in Kombination mit einem Halteelement, das durch ein Isolierelement 16 gebildet werden kann, wird eine Funktionsintegration und eine Verstärkung von mechanischen Lastfaden möglich und dadurch kann Gewicht eingespart werden und dünnere Metalle eingesetzt werden.
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Die 3 zeigt beispielhaft ein Isolierelement 16, das zum Beispiel als Kunststoffrippe ausgestaltet sein und zum Beispiel einen Anteil aufweisen kann, der beispielsweise als Befestigungselement 42 ausgestaltet sein kann. Eine solche Form kann dem Isolierelement 16 beispielsweise im Fertigungsprozess gegeben werden, also beispielsweise während eines Hinterspritzens des Gehäuses 14 mit dem Kunststoff, oder das Isolierelement 16 kann beispielsweise vor dem Anordnen an dem Gehäuse 14 durch zum Beispiel ein Gussverfahren vorgeformt werden.
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Das Befestigungselement 42 kann beispielsweise als Flanschverstärkung zum Stabilisieren der Gehäusedichtung 40 ausgestaltet sein und/oder als Durchbohrung mit einem Gewinde oder als Schraubdom.
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Das beispielhafte Isolierelement 16 der 3 ist in der 4 noch einmal isoliert und in einer Aufsicht gezeigt, beispielsweise als Verstärkungsrippe mit einem Schraubdom.
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Die 5 zeigt das Isolierelement 16 noch einmal isoliert in einer Seitenansicht. In der 3, 4 und 5 ist dabei eine beispielhafte Durchbohrung 44 des beispielhaften Schraubdomes zu sehen. In der 3 ist eine beispielhafte Durchbohrung 45 der Deckeleinrichtung 28 zu sehen, die bei einer aufgelegten Deckeleinrichtung 28 an der Durchbohrung 44 des beispielhaften Schraubdomes zum zum Beispiel Verschrauben des Gehäuses 14 mit der Deckeleinrichtung 28 vorgesehen sein kann.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse 14 und/oder die Gehäusevorrichtung 10 und/oder das Isolierelement 16 und/oder das Befestigungselement 42 als Flansch direkt auf Montage im Kraftfahrzeug 12 ausgelegt sein, wobei eine Dichtheit gegen Schmutz und/oder Flüssigkeiten und/oder EMV verbessert wird. In diesem Ausführungsbeispiel kann optional die Deckeleinrichtung 28 entfallen durch ein direktes Anschrauben des Flansches an das Kraftfahrzeug 12. Optional kann beispielsweise eine im Kraftfahrzeug 12 befindliche Platte oder Fläche als Deckeleinrichtung 28 fungieren. Entsprechend können Montagepunkte in das Kraftfahrzeug 12 eingebracht werden, zum Beispiel zum Schrauben und/oder Nieten und/oder Schnappverbindung, wobei sich die Montagepunkte mit bestehenden Montagepunkten am Flansch der beispielhaften Wanne decken können, zum Beispiel über ein oder mehrere Befestigungselemente 42, die beispielsweise jeweils als Schraubdom in einer Kunststoffverstärkung, also in einem Isolierelement 16, ausgestaltet sein können, und/oder es kann ein Schraubpunkt in dem beispielhaften Flansch der beispielhaften Wanne vorgesehen sein.
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Insgesamt zeigen die Ausführungsbeispiele das Prinzip einer erfindungsgemäßen, isolierenden Gehäusevorrichtung 10 für beispielsweise eine Elektrokomponente des Kraftfahrzeugs 12.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Gehäusevorrichtung 10 einen integrierten Kühlbereich aufweisen. Beispielsweise kann in einem oder denjenigen Bereichen des Gehäuses 14, bevorzugt an einem oder mehreren flächigen Bereichen, an denen eine Temperierung folgen soll, zum Beispiel ein Blech eingelegt und zum Beispiel umspritzt werden. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die Metallplatine, die nach dem Formen das Gehäuse 14 bildet, zum Beispiel ein in einem Bereich der Umspritzung ein beschichtetes Blech sein, um eine volle Haftung zum Kunststoff des Isolierelements 16 zu bieten. Die Gehäusevorrichtung 10 kann beispielsweise je nach geforderten Stückzahlen und/oder Komplexität zum Beispiel zumindest teilweise aus gepresstem und/oder umspritzten und/oder gegossenen und/oder geschäumten Kunststoff bestehen.
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In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel kann zum Beispiel eine Metallplatine eingesetzt werden, zum Beispiel ein Blech, das mindestens in einem Randbereich (Haftverbindung zum Kunststoff) aufgeraut sein kann, zum Beispiel durch Lasern oder Walzstruktur. Vorzugsweise kann ein Blech aus Aluminium eingesetzt werden. Mit solchen beispielhaften Blechen und zum Beispiel einer Spritzgussausführung in Polyamid werden sehr gute Korrosions- und Haftungsergebnisse erzielt.
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In einem besonderen Ausführungsbeispiel kann das beispielhafte Metallblech in einem Kunststoff so eingelegt werden, dass es zum Beispiel als Crashverstärkung genutzt werden kann. Dabei kann optional zu einer Gewichtseinsparung das Blech teilweise gelocht werden und/oder Aussparungen enthalten.
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In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel kann das beispielhafte Metallblech in einem Kunststoff so eingelegt werden, dass eine Erdung einer oder mehrerer Elektrokomponenten an dem beispielhaften Blech von zum Beispiel der Gehäuseinnenseite möglich ist. Das Blech kann beispielsweise in Form eines Profils 22 und/oder Ziehteiles bereitgestellt werden.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann zum Realisieren einer Steifigkeit und einer Montage eine mangelnde Biegesteifigkeit des Gehäuses 14 optional durch Einbringen eines oder mehrerer versteifend wirkender Isolierelemente 16 verbessert werden, wobei die Isolierelemente 16 auch als Kunststoffelemente bezeichnet werden können. Diese können zum Beispiel durch einen Spritzguss- oder Gieß-Prozess gefertigt werden. Solche Kunststoffteile können entsprechend zum Beispiel direkt an die beispielhafte Wanne angespritzt und/oder angegossen werden. Bei den verwendeten Kunststoffen kann es sich zum Beispiel um Thermoplaste und/oder um Duroplaste handeln. Durch die gewonnene Steifigkeit kann zum Beispiel eine Verschraubung mit einer geringeren Anzahl von Schrauben (und Schraubpunkten) realisiert werden. Dies führt zu Einsparungen von Hilfsstoffen und einer schnelleren Montage, also zur Verkürzung der Fertigungszeit, da weniger Schraubarbeit verrichtet werden muss, und dies führt effektiv zu einer Kostenreduktion.
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Optional können durch eine oder mehrere Verstärkungsrippen und/oder Befestigungselement 42, zum Beispiel Schraubdome, aus Kunststoff sowohl eine Funktionsintegration, als auch eine Verstärkung von mechanischen Lastfaden ermöglicht werden. Dadurch kann ein Gewicht eingespart werden und dünnere Metalle eingesetzt werden.
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Optional kann ein komplettes Umspritzen oder Umpressen oder Umgießen eines Metallbauteiles, also einer Metallplatine, erfolgen, in dem dann die zu kühlenden Bereiche ausgespart werden können.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann zum Beispiel durch Ergänzen von zum Beispiel angespritzten Isolierelementen 16, also zum Beispiel Kunststoffelementen, um Befestigungselemente 42, beispielsweise um Schraubdome, das Fügen von einer Deckeleinrichtung 28 mit einem zum Beispiel als Wanne ausgestalteten Gehäuse 14 durch ein direktes Verschrauben im Kunststoff realisiert werden, also zum Beispiel ohne Insert oder ohne Kontermutter (siehe 3, 4 und 5).
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Optional kann zum Beispiel bei geringen Stückzahlen eine zusätzliche Abdichtung des Gehäuses 14 durch beispielsweise Versiegeln einer Trennfläche mit zum Beispiel einem Lack und/oder einer Dichtmasse, beispielsweise einer Gussmasse, einem UV-Lack, oder einem Epoxid erzeugt werden. Um ein solches Abdichtungselement 26 bereitzustellen, kann der beispielhafte Lack und/oder die beispielhafte Dichtmasse zum Beispiel zusätzlich mit Fasern, beispielsweise Glasfasern, und/oder anderen Füllstoffen optimiert werden.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel können zum Beispiel eine Fertigung und/oder eine Auslegung eines Flanschs in einer Kunststoff-Metall-Hybrid-Bauweise erfolgen. Hierbei kann der Kunststoff zum Beispiel durch Zusätze wie zum Beispiel Füllstoffe und/oder Verstärkungen durch verstärkende Elemente, zum Beispiel Organobleche, ergänzt werden.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann zum Beispiel ein vollständiges Umspritzen und/oder Umgießen der beispielhaften Wanne mit Kunststoff erfolgen. Auch dieser Kunststoff kann zum Beispiel nach Bedarf mit einem Zusatzstoff oder Zusatzstoffen versetzt sein, beispielsweise mit Fasern und/oder Additiven. Durch das Isolierelement 16, das zum Beispiel auf einer Flanschoberseite der beispielhaften Wanne angeordnet sein kann, kann zum Beispiel eine zusätzliche Dichtung entfallen, beispielsweise eine Dichtschnur und/oder ein Gummiring, da der Kunststoff des Isolierelements 16 Anforderungen an eine Mediendichtung erfüllen kann (siehe auch 2). Optional kann eine Steifigkeit verbessert werden durch ein Erhöhen einer Wanddicke, welche um die beispielhafte Wanne zum Beispiel gegossen und/oder gespritzt werden kann. Zusätzlich oder alternativ kann die beispielhafte Umspritzung und/oder das beispielhafte Umgießen zum Beispiel durch eine Verrippung ergänzt werden, um die Anforderungen an eine Biegesteifigkeit zu erfüllen, sofern die reine Unterstützung nicht schon ausreichend wäre.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann eine Substitution von zum Beispiel Schrauben durch ein vollständiges Vergießen und/oder Umspritzen der Einzelteile von Wanne und Deckel an deren Trennebene mit Kunststoff erfolgen.
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Eine Auslegung eines Flanschs auf direkte Montage im Kraftfahrzeug 12 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ermöglicht eine Dichtheit gegen Schmutz/Flüssigkeit und EMV. Eine Deckeleinrichtung 28 kann dabei zum Beispiel durch direktes Anschrauben im Kraftfahrzeug 12 entfallen. Eine bereits im Kraftfahrzeug 12 befindliche Platte oder Fläche kann als Deckeleinrichtung 28, also zum Beispiel als Deckel, fungieren. Entsprechend können Montagepunkte in das Kraftfahrzeug 12 eingebracht werden, zum Beispiel durch Schrauben und/oder Nieten und/oder Einclipsen, welche sich beispielhaft mit bestehenden Montagepunkten am beispielhaften Flansch der beispielhaften Wanne decken können (zum Beispiel über die beispielhaften Schraubdome in der Kunststoffverstärkung oder aber der Schraubpunkte im Flansch der Wanne).
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das beispielhafte Metallgehäuse 14 optimiert werden, in dem die verstärkenden Isolierelemente 16, also die beispielhaften Kunststoffelemente, nicht angespritzt oder gegossen werden, sondern beispielsweise an das Gehäuse 14 angeclipst und/oder angesteckt und/oder angeklebt werden. In diesem Fall können die Kunststoffelemente zum Beispiel in einem eigenständigen Prozess vorgefertigt werden, zum Beispiel in einem reinen Spritzgussprozess zur Fertigung von Rippen.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel (siehe 2) kann die Gehäusevorrichtung 10 beispielsweise als eine mit Kunststoff (beispielsweise Polyurethan, “PU“) umspritzte und/oder umgossene Metallwanne ausgestaltet sein. Der Kunststoff, welcher sich auf einer Flanschoberseite befinden kann, kann eine Funktion der Mediendichtung übernehmen. Gleichzeitig kann sich die Kunststoffummantelung positiv auf die Gesamtbiegesteifheit des Systems auswirken. Sofern eine Steifigkeit dennoch einem Lastfall nicht standhalten sollte, kann eine zusätzliche Optimierung durch zum Beispiel Verrippung und/oder Wanddickenerhöhung und/oder Zusatzstoffe, beispielsweise Füllstoffe, aber auch Kunststoff-Metall-Hybride, erzielt werden. Bei einer reinen Optimierung durch zum Beispiel Verrippung und/oder Wanddickenerhöhung kann das bereits bestehende Werkzeug, welches zum Beispiel zum Umspritzen und/oder Umgießen verwendet werden kann, abgeändert werden, beispielsweise durch Einbringen der Verrippung und/oder Vergrößerung einer Kavität, und/oder durch gezieltes Auffahren, um einen Spalt zu generieren, wobei in einem Bereich, wo nur Metall sein kann, dann ein Stempel hochfahren kann. Somit würden Umspritzen und/oder Verrippung in einem Prozess stattfinden. Die Kunststoffummantelung bietet darüber hinaus einen zusätzlichen Schutz vor Korrosion und Feuchtigkeit.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 5872332 A [0007]
- DE 19956675 A1 [0008]
- DE 10127652 A1 [0009]