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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Übergangskupplung zum Kuppeln von zwei Fahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeugen, mit zueinander verschiedenen Kupplungen, sowie ein Übergangskupplungssystem.
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Übergangskupplungen ermöglichen das betriebsgemäße Kuppeln von zwei Fahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeugen, die zueinander verschiedene, nicht kompatible Kupplungen aufweisen. Diese sind in unterschiedlichen Ausführungen vorbekannt. Diese können in Form von sogenannten Adapterkupplungen, beispielsweise bekannt aus
FR 2138621 A1 ,
EP 2 384 948 A1 sowie
EP 2 261 098 B1 ausgebildet sein. Derartige Übergangskupplungen sind dabei immer individuell auf den jeweiligen Einsatzfall und die miteinander zu kuppelnden Gegenkupplungen zweier miteinander zu verbindender schienengebundener Fahrzeuge anzupassen.
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Rangierfahrzeuge sind häufig bereits mit einer Rangierkupplung ausgestattet. Eine solche Rangierkupplung ist eine spezielle automatische Schienenfahrzeugkupplung, die insbesondere auf der Rangierlokomotive durch Bolzen angebracht ist. Sie ermöglicht das schnelle und zuverlässige Rangieren zwischen dem Schienenfahrzeug mit der Rangierkupplung und anderen Wagen mit einer einen Zughaken aufweisenden Kupplung. Zugleich ist die Rangierkupplung derart noch oben auf dem Zughaken der Lokomotive verschwenkbar, dass die beiden einander gegenüberstehenden Zughaken des Wagens und der Rangierlokomotive mit einer sogenannten manuellen Schraubkupplung miteinander gekoppelt werden können. Eine solche manuelle Schraubkupplung greift in die einander gegenüberstehenden Zughaken ein, um diese zu verbinden und dadurch Zugkräfte übertragen zu können. Druckkräfte können in der Regel durch vorgesehene Seitenpuffer übertragen werden.
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Ein Beispiel für eine Rangierkupplung, wird in
EP 2 529 994 A1 offenbart. Diese weist ferner einen Kupplungskopfwechsler auf, um Kupplungsköpfe unterschiedlicher Bauart oder unterschiedlichen Typs an eine von der Rangierkupplung definierte vertikale Kupplungsebene einzuwechseln und insbesondere einzuschwenken. Auf diese Weise kann die Rangierkupplung wahlweise mit einem Kupplungskopf vom Typ
10, Typ
35, Typ
330, Typ
430, Typ
55 oder Typ
140 verbunden werden. Ist die Rangierkupplung jedoch nur mit einem einzigen Kupplungstyp ausgestattet, ist die Kopplung mit Fahrzeugen anderer Kupplungskopftypen nicht oder nur durch zusätzliche aufwendige Maßnahmen, wie Umrüstung möglich.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Übergangskupplung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass unter Beibehaltung vorhandener Rangierkupplungen ein gemischtes Kuppeln mit Kupplungen anderen Typs mit geringen Rüstzeiten einfach möglich ist.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch eine Übergangskupplung mit den Merkmalen von Anspruch 1 und einem Übergangskupplungssystem gemäß Anspruch 8 gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte und besonders zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Eine erfindungsgemäße Übergangskupplung, zum Kuppeln von zwei Fahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeugen, mit zueinander verschiedenen Kupplungen, umfassend eine erste Kuppeleinrichtung zum lösbaren Kuppeln der Übergangskupplung mit der Kupplung des ersten Fahrzeugs und eine zweite Kuppeleinrichtung zum lösbaren Kuppeln der Übergangskupplung mit der Kupplung des zweiten Fahrzeugs, welche über eine im Kraftfluss zwischen den beiden Kuppeleinrichtungen angeordnete Schnittstellenstruktur miteinander verbunden sind, wobei jede der Kuppeleinrichtungen einen Kuppelbereich zum Kuppeln mit der jeweiligen ersten oder zweiten Kupplung und einen Schnittstellenbereich zur wenigstens mittelbaren Verbindung mit dem Schnittstellenbereich der anderen Kuppeleinrichtung unter Ausbildung der Schnittstellenstruktur aufweist, ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Kuppeleinrichtungen als Zughakenmodul ausgebildet ist.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung einer Übergangskupplung aus unterschiedlichen Kuppeleinrichtungsmodulen, wovon eines als Zughaken ausgebildet ist, ermöglicht es, gängige Rangierkupplungslösungen mit Fangmaul für Zughaken bei der erforderlichen Kopplung mit Kupplungen anderer Bauart als Zughaken weiterhin nutzen zu können. Die Übergangskupplung kann auf einfache Art und Weise aus einer Kombination aus Zughaken und anderer Kuppeleinrichtungsausführung kostengünstig zusammengestellt werden. Eine Modifikation an den Kupplungen der zu kuppelnden Fahrzeuge ist nicht erforderlich. Die Übergangskupplung baut sehr kompakt und erlaubt eine Schnellrüstung für den Rangiervorgang.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Übergangskupplung modular aufgebaut, mit jeweils wenigstens einem Modul pro Kuppeleinrichtung. Beispielsweise ist ein erstes Modul vorgesehen, das die erste Kuppeleinrichtung umfasst, und ein zweites Modul, das die zweite Kuppeleinrichtung umfasst. Das erste Modul und das zweite Modul sind in Längsrichtung der Übergangskupplung hintereinander angeordnet. In Abhängigkeit der Ausbildung der Schnittstellenstruktur als
- a) lösbare mechanische Verbindungseinrichtung oder
- b) unlösbare Verbindung
ergeben sich unterschiedliche Vorteile.
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Sind gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführung die wenigstens zwei Module über eine lösbare Verbindungseinrichtung miteinander verbunden, ist es besonders leicht möglich, den Zughaken mit einer austauschbaren zweiten Kuppeleinrichtung zu verbinden, sodass aus einem Satz von zweiten Kuppeleinrichtungen ein bestimmter Kupplungstyp ausgewählt werden kann, der für eine bestimmte Zugkupplung des zweiten Fahrzeugs geeignet ist und welcher mit einem komplementär ausgebildeten Schnittstellenbereich ausgeführt ist. Die Verbindung kann durch Form- oder Kraftschluss erfolgen. In besonders vorteilhafter Ausbildung umfasst die Schnittstellenstruktur mindestens eine Steckbolzenanordnung mit mindestens einem, vorzugsweise mehreren Steckbolzen. Dies erlaubt eine schnelle Verbindung unter Fixierung der Lage der einzelnen Kuppeleinrichtungen zueinander sowie ein schnelles Lösen. Die einzelnen Schnittstellenbereiche von erster und zweiter Kuppeleinrichtung weisen dazu zumindest bereichsweise komplementär zueinander konturierte Aufnahmebereiche auf, die über den mindestens einen Absteckbolzen lösbar miteinander verbunden oder verbindbar sind.
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Im Einzelnen weisen die einzelnen Schnittstellenbereiche von erster und zweiter Kuppeleinrichtung zueinander komplementäre Ausnehmungen und Vorsprünge mit sich quer zur Eingriffsrichtung erstreckenden Durchgangsöffnungen auf, wobei die Vorsprünge im verbundenen Zustand unter fluchtender Lage der Durchgangsöffnungen zueinander ineinandergreifen und über einen Steckbolzen verbunden sind.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsform wird die Schnittstellenstruktur von einer unlösbaren stoffschlüssigen Verbindung, insbesondere Schweißverbindung gebildet. Diese Ausführungsform erlaubt die Bereitstellung vorgefertigter kompletter Übergangskupplungen.
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Bezüglich möglicher Kuppeleinrichtungen zur Verbindung mit einer als Zughaken ausgebildeten Kuppeleinrichtung besteht eine Mehrzahl von Möglichkeiten. Die nicht als Zughaken ausgebildete Kuppeleinrichtung kann dabei als eine Kuppeleinrichtung kompatibel zu einem Kupplungskopf vom Typ 10, Typ 35, Typ 330, Typ 430, Typ 55 oder Typ 140, oder zu einem Kupplungskopf vom Typ Wedgelock, oder zu einem Kupplungskopf vom Typ BSI, oder zu einem Kupplungskopf vom Typ GF ausgebildet werden.
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Das erfindungsgemäße Übergangskupplungssystem zum Kuppeln von zwei Fahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeugen mit zueinander verschiedenen Kupplungen, wobei eine der Kupplungen als Rangierkupplung mit einem Fangmaul für Zughaken ausgebildet ist und die andere Kupplung als Kupplung anderer Bauart ausgebildet ist, setzt sich aus diesen sowie einer Übergangskupplung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 zusammen, wobei die vom Zughaken gebildete Kuppeleinrichtung zum Kuppeln mit der Rangierkupplung ausgebildet ist und die andere Kuppeleinrichtung zum Kuppeln mit der Kupplung anderer Bauart ausgebildet ist. Dadurch wird eine Weiterverwendung einer bereits am Fahrzeug vorhandenen Rangierkupplung mit Fänger möglich.
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Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und den Figuren exemplarisch beschrieben werden.
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Es zeigen:
- 1 ein Übergangskupplungssystem mit erfindungsgemäß ausgebildeter Übergangskupplung hinsichtlich der Anordnung bezogen auf die miteinander zu kuppelnden Schienenfahrzeuge im noch nicht gekuppelten Zustand;
- 2 eine erfindungsgemäß ausgebildete Übergangskupplung mit Ausbildung der Schnittstellenstruktur als stoffschlüssige Verbindung;
- 3a und 3b zeigen beispielhaft eine erfindungsgemäß ausgebildete Übergangskupplung mit vorteilhafter Ausbildung in modularer Bauweise.
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Die 1 verdeutlicht in schematisiert vereinfachter Darstellung in nicht montiertem Zustand ein Übergangskupplungssystem 20 zum Kuppeln von zwei Fahrzeugen 11 und 12, insbesondere Schienenfahrzeugen mit zueinander verschiedenen Kupplungen 2, 3 mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Übergangskupplung 1. Die Übergangskupplung 1 ist hier in der beabsichtigten Einbauposition in einer Ansicht auf die Längsrichtung der Schienenfahrzeuge 11, 12, jedoch im noch nicht gekuppelten Zustand mit den jeweiligen Kupplungen 2, 3 an den beiden Schienenfahrzeugen 11, 12 wiedergegeben. Die Übergangskupplung 1 umfasst eine erste Kuppeleinrichtung 4 zum lösbaren Kuppeln der Übergangskupplung 1 mit der Kupplung 2 des ersten Fahrzeugs 11 und eine zweite Kuppeleinrichtung 5 zum lösbaren Kuppeln der Übergangskupplung 1 mit der Kupplung 3 des zweiten Fahrzeugs 12. Die einzelnen Kuppeleinrichtungen 4 und 5 sind über eine im Kraftfluss zwischen diesen angeordnete Schnittstellenstruktur 10 miteinander verbunden. Jede der Kuppeleinrichtungen 4 und 5 weist einen Kuppelbereich 6 bzw. 7 zum Kuppeln mit der jeweiligen ersten oder zweiten Kupplungseinrichtung 2, 3 und einen Schnittstellenbereich 8 bzw. 9 zur wenigstens mittelbaren Verbindung mit dem Schnittstellenbereich 9 bzw. 8 der jeweils anderen Kuppeleinrichtung 5 bzw. 4 unter Ausbildung der Schnittstellenstruktur 10 auf. Dabei ist eine der beiden Kuppeleinrichtungen, hier die Kuppeleinrichtung 4 als Zughakenmodul ausgebildet.
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Die Anordnung der ersten und zweiten Kuppeleinrichtung 4, 5 des Übergangskupplungssystems 1 erfolgt derart zueinander, dass deren Kuppelbereiche 6, 7 in Längsrichtung des Übergangskupplungssystems 1 betrachtet voneinander wegweisen, während die Schnittstellenbereiche 8, 9 zueinanderweisend ausgerichtet sind. In Einbaulange des Übergangskupplungssystems 20 bzw. bei der Montage weisen die Kuppelbereiche 6 bzw. 7 der Kuppeleinrichtungen 4 bzw. 5 und der mit diesen zu koppelnden Gegenkupplungseinrichtungen 2 bzw. 3 zueinander.
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Die Übergangskupplung
1 ist dabei zur Kopplung mit einem Schienenfahrzeug
11 in Form eines Rangierfahrzeuges ausgebildet, welches eine Kupplung
2 in Form einer auf einen Zughaken
13 aufgesetzten Rangierkupplung aufweist. Diese umfasst einen am Rangierfahrzeug angeordneten Tragkörper
15, der im Bereich des vom Rangierfahrzeug abgewandten Endbereiches ein sich nach vorn erweiterndes Fangmaul
14 für den Zughaken der Übergangskupplung
1 bildet. Bezüglich der Ausbildung derartiger Rangierkupplungen besteht eine Mehrzahl von Möglichkeiten. Stellvertretend wird auf
DE 34 07 526 C2 und
EP 2 529 994 B1 verwiesen.
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Die Lagerung bzw. Befestigung der beiden Kuppeleinrichtungen 4, 5 sowie Ausrichtung dieser in ihrer Lage zueinander erfolgt über die Schnittstellenstruktur 10. Die Anordnung erfolgt im einfachsten Fall in Längsrichtung betrachtet, welche mit der Längsrichtung der Schienenfahrzeuge 11, 12 zusammenfällt, räumlich ebenfalls zwischen den beiden Kuppeleinrichtungen 4 und 5. Bezüglich der Ausbildung der Schnittstellenstruktur 10 und damit der Schnittstellenbereiche 8, 9 besteht eine Mehrzahl von Möglichkeiten.
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2 verdeutlicht anhand einer Ansicht auf die Übergangskupplung 1 in Längsrichtung eine erste Ausbildung der Schnittstellenstruktur 10 als unlösbare stoffschlüssige Verbindung 16 in Form einer Schweißverbindung. Die beiden Kuppeleinrichtungen 2, 3 sind dabei in ihren Schnittstellenbereichen 8, 9 miteinander verschweißt.
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Gegenüber der Ausbildung in 2 zeigen die 3a und 3b eine besonders vorteilhafte Ausbildung der Übergangskupplung 1 in modularer Bauweise. Die einzelnen Kuppeleinrichtungen 4, 5 sind über eine Schnittstellenstruktur 10 in Form einer lösbaren mechanischen Verbindungseinrichtung miteinander verbunden.
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Die 3a verdeutlicht die beiden als Einzelmodule ausgebildeten Kuppeleinrichtungen 4, 5, die lösbar aneinander angeschlossen werden können. Das erste Modul bildet die erste Kuppeleinrichtung 4 aus, das zweite Modul bildet die zweite Kuppeleinrichtung 5 aus. Der Pfeil weist auf die Verbindungsrichtung hin. Die erste Kuppeleinrichtung 4 ist als Zughaken ausgebildet. Die Module werden in Längsrichtung der Übergangskupplung 1 derart hintereinander angeordnet und sind derart aneinander angeschlossen, dass das zweite Modul mit der zweiten Kuppeleinrichtung 5 einer ersten Art leicht durch ein zweites Modul mit einer zweiten Kuppeleinrichtung 5 einer anderen Art ausgetauscht werden kann. Die Übergangskupplung 1 ist so besonders flexibel einsetzbar.
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Die Schnittstellenstruktur 10 wird von einer Steckbolzenanordnung gebildet. Dazu weist die erste Kuppeleinrichtung 4 im Schnittstellenbereich 8 einen ersten zumindest bereichsweise konturierten Aufnahmebereich auf, der mit einem zumindest bereichsweise hierzu komplementär ausgebildeten Aufnahmebereich am Schnittstellenbereich 9 der zweiten Kuppeleinrichtung 5 über mindestens einen Steckbolzen 19 lösbar verbindbar ist. Im dargestellten Fall wird der konturierte Aufnahmebereich von jeweils in Richtung der anderen Kuppeleinrichtung weisenden Vorsprüngen 17, 18, insbesondere Zahn- oder Zinkenelementen gebildet. Die ineinandergreifenden Vorsprünge 17, 18 werden in ihrer Lage zueinander über einen, vorzugsweise mehrere Steckbolzen 19 fixiert. Die Steckbolzen 19 werden dazu durch im Verbindungszustand fluchtend zueinander angeordnete/positionierte Durchgangsöffnungen 21, 22 an den Vorsprüngen 17, 18 geführt. Im dargestellten Fall sind dazu vorzugsweise jeweils zwei Reihen von derartigen Vorsprüngen 17 bzw. 18 mit vertikalem Versatz zueinander an dem einzelnen Schnittstellenbereich 8 bzw. 9 vorgesehen. Die Anzahl der Vorsprünge 17, 18 kann senkrecht zur Längsrichtung der Übergangskupplung 1 betrachtet variieren. Im dargestellten Fall ist beispielhaft eine Anordnung mit mehr als zwei Vorsprüngen, hier jeweils fünf Vorsprüngen pro Reihe vorgesehen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Übergangskupplung
- 2
- Kupplung
- 3
- Kupplung
- 4
- erste Kuppeleinrichtung
- 5
- zweite Kuppeleinrichtung
- 6
- Kuppelbereich
- 7
- Kuppelbereich
- 8
- Schnittstellenbereich
- 9
- Schnittstellenbereich
- 10
- Schnittstellenstruktur
- 11
- Schienenfahrzeug, insbesondere Rangierfahrzeug
- 12
- Schienenfahrzeug
- 13
- Zughaken
- 14
- Fangmaul
- 15
- Rangierkupplung
- 16
- stoffschlüssige Verbindung
- 17
- Vorsprung
- 18
- Vorsprung
- 19
- Steckbolzen
- 20
- Übergangskupplungssystem
- 21
- Durchgangsöffnungen
- 22
- Durchgangsöffnungen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- FR 2138621 A1 [0002]
- EP 2384948 A1 [0002]
- EP 2261098 B1 [0002]
- EP 2529994 A1 [0004]
- DE 3407526 C2 [0019]
- EP 2529994 B1 [0019]