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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern mit einem Rundumetikett sowie ein Rundumetikett und einen Behälter. Das Rundumetikett ist aus einem biegesteifen Material, insbesondere Karton, gefertigt und hat insbesondere mindestens ein selbsthemmendes Element, das mit dem Behälter eine selbsthemmende Verbindung herstellt.
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Behälter, wie Flaschen, Dosen, usw. werden in Behälterbehandlungsanlagen derart behandelt, dass die Behälter in Bezug auf eine Aufnahme eines Produkts vorbereitet werden und/oder bereits mit einem Produkt befüllt werden. Ein solches Produkt ist beispielsweise ein Lebensmittel, eine Flüssigkeit, wie ein Getränk, ein Reinigungsmittel, ein Kosmetikprodukt, usw., eine Paste, wie ein Kosmetikprodukt, usw., ein Stückgut, wie ein Tuch, Stäbe, usw.. Alternativ oder zusätzlich können die Behälter in der Behälterbehandlungsanlage in Verpackungseinheiten verpackt werden.
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Zur Kennzeichnung der Produkte in den Behältern werden die Behälter mit einem Etikett versehen. Derzeit werden Etiketten an den Behältern mit Klebstoff befestigt. Zudem wird ein Rundumetikett, das insbesondere zum Etikettieren des Behälters von einer Rolle abgeschnitten wird, an einem Behälter und an seinen beiden Enden mit Klebstoff fixiert.
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Konventionelle Etikettiertechniken sind zwar massentauglich und zur Produktion in einer automatischen Fertigungslinie einsetzbar. Je nach Art des Etiketts benötigen die Etikettiertechniken jedoch bestimmte geometrische Voraussetzungen seitens der Behälter und einen relativ hohen material- und/oder energietechnischen Aufwand zum Applizieren eines Etiketts an dem Behälter. Bei Rundumetiketten sind vorzugsweise zylindrische Bereiche der Flasche etikettierbar. Bei einem hülsenförmigen Etikett entsteht ein vergleichsweise hoher Material- und Energieaufwand, da vor allem für große Klebetiketten viel Leim erforderlich ist. Zudem ist oft eine Trennung von Behälter und Etikett in einem Recyclingstrom sehr aufwändig bzw. nicht vollständig möglich. Hinzu kommt, dass Behälter, die anstelle eines aufgeklebten Etiketts in der Fertigungslinie im Direktdruck bedruckt werden, nur sehr stark eingeschränkt recyclebar sind. Alle diese Etikettiervarianten führen dazu, dass die Behälter nach ihrer Entsorgung meist nur zur thermischen Verwertung, jedenfalls nicht wieder als Behälter, genutzt werden können.
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Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern mit einem Rundumetikett sowie ein Rundumetikett und einen Behälter bereitzustellen, mit welchen die zuvor genannten Probleme gelöst werden können. Insbesondere sollen Verfahren und eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern mit einem Rundumetikett sowie ein Rundumetikett und einen Behälter bereitgestellt werden, bei welchen ein mit Informationen gekennzeichneter Behälter mit geringem Aufwand umweltfreundlich herstellbar ist und sich einfach und kostengünstig recyceln lässt.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Etikettieren eines Behälters mit einem Rundumetikett nach Anspruch 1 gelöst. Das Rundumetikett ist aus einem biegesteifen Material gebildet, das sich von dem Material des Behälters unterscheidet. Das Verfahren hat die Schritte Fixieren des Rundumetiketts mit einem Haftmittel an dem Behälter, und Eindrücken von mindestens einem selbsthemmenden Element des Rundumetiketts in eine Vertiefung des Behälters, so dass das mindestens eine selbsthemmende Element mit dem Behälter eine selbsthemmende Verbindung bildet, welche das Etikett an dem Behälter hält.
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Das beschriebene Verfahren ist derart ausgestaltet, dass für das Etikett nur sehr wenig Klebstoff und ein leicht lösbarer Klebstoff verwendbar ist, da ein partiell faltbares Etikett mit einer Vertiefung in der Behältergeometrie derart auf dem Behälter fixiert wird, dass eine selbsthemmende Verbindung zwischen Behälter und Etikett entsteht. Dadurch kann der Klebstoff zum Recyceln des Behälters ohne großen Aufwand vom Behälter gelöst werden.
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Als Folge davon gestaltet sich ein Recyceln des Behälters deutlich weniger aufwändig und daher kostengünstiger als bisher.
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Darüber hinaus ergibt sich mit dem beschriebenen Verfahren der Vorteil, dass das Etikett eine stabilisierende Wirkung für den Behälter mit sich bringt. Dadurch kann der Behälter mit einer sehr geringen Wandstärke hergestellt werden, was den Verbrauch von Ressourcen minimiert.
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Das Verfahren stellt eine definierte Kombination aus Behälter und Etikett her, wobei der Behälter beispielsweise ein aus Kunststoff gefertigter Behälter ist.
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Zudem ermöglicht die mit dem Verfahren ausgeführte kostengünstige und zeiteffektive Art der Etikettierung eine deutliche Erweiterung des Spektrums von verwendbaren Behältergeometrien. Hierbei ermöglicht das Etikett neben einer besseren Handhabung des Behälters durch einen Benutzer außerdem eine große Werbe- und Informationsfläche.
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Als weiteren Vorteil bringt das Verfahren mit sich, dass das Etikett ein lichtempfindliches Produkt in dem Behälter gegen Lichtstrahlung schützen kann. Somit ist der Verbund aus Behälter und Etikett eine Alternative für Getränkekartons, die mit einer flüssigkeitsdichten Beschichtung versehen sind und beispielsweise zur Verpackung von beispielsweise Milch, Saft, usw. eingesetzt werden.
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Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen des Verfahrens sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Möglicherweise weist der Schritt des Fixierens des Rundumetiketts auf: Fixieren eines ersten Endes des Rundumetiketts mit einem Haftmittel an dem Behälter, wobei das Haftmittel eine größere Anhaftkraft an dem Rundumetikett als an dem Behälter hat, Legen des Rundumetiketts um den Behälter, so dass das Rundumetikett bei einem zweiten Ende des Rundumetiketts einen Bereich an dem ersten Ende überlappt, Fixieren des Rundumetiketts im Bereich des zweiten Endes mit dem Haftmittel bei dem ersten Ende.
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In einer Ausgestaltung wird das Rundumetikett im Bereich des zweiten Endes derart mit dem Haftmittel versehen, dass ein von dem Haftmittel freier Bereich verbleibt, an welchem das Rundumetikett zum Trennen des Rundumetiketts von dem Behälter gegriffen werden kann.
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Es ist auch denkbar, dass das Haftmittel ein Heißleim ist, der eine Viskosität von 1100 bis 1700 Pa s und eine Verarbeitungstemperatur von 140°C bis 150°C hat.
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Es ist möglich, dass das Haftmittel mit einer Walze oder einer Düse auf das Rundumetikett aufgetragen wird.
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Gemäß einer Variante kann das Rundumetikett in einer Vorrichtung zum Etikettieren des Behälters als Fertigetikett mittels einer Etikettbereitstelleinheit bereitgestellt werden, die als Rolle oder Magazin ausgestaltet ist.
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In einer speziellen Ausgestaltung ist das Rundumetikett aus einem Zellulosewerkstoff gefertigt und der Behälter ist aus einem Kunststoff gefertigt.
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Die zuvor genannte Aufgabe wird zudem durch eine Vorrichtung zum Etikettieren eines Behälters mit einem Rundumetikett nach Anspruch 8 gelöst. Die Vorrichtung hat eine Etikettbereitstelleinheit zum Bereitstellen eines Rundumetiketts, so dass die Behälter einer nach dem anderen mit einem Rundumetikett ausstattbar sind, wobei das Rundumetikett aus einem biegesteifen Material gebildet ist, das sich von dem Material des Behälters unterscheidet, und einer Andrückeinheit zum Andrücken des Rundumetiketts in einem Bereich einer Vertiefung des Behälters an den Behälter, so dass mindestens ein selbsthemmendes Element des Rundumetiketts mit dem Behälter eine selbsthemmende Verbindung bildet, die das Etikett an dem Behälter hält.
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Gemäß einem Ausführungsbeispiel weist die Andrückeinheit eine Schwammrolle auf, welche zum Andrücken des Rundumetiketts in die Vertiefung ausgestaltet ist. Zusätzlich oder alternativ ist die Andrückeinheit als Halteklammer oder Kontur einer Transporteinrichtung ausgestaltet. Zusätzlich oder alternativ weist die Andrückeinheit ein Klammerelement zum Andrücken des Rundumetiketts in die Vertiefung auf. Zusätzlich oder alternativ ist die Andrückeinheit ein aktiver Aktuator, welcher zum Andrücken des Rundumetiketts in die Vertiefung ausgestaltet ist.
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Die zuvor genannte Aufgabe wird zudem durch ein Rundumetikett nach Anspruch 10 gelöst. Das Rundumetikett hat ein erstes Ende, an dem ein Bereich vorgesehen ist, in dem das Rundumetikett mit einem Haftmittel an einem Behälter zu fixieren ist, ein zweites Ende, das über den Bereich zu legen ist, wenn das Rundumetikett an dem Behälter fixiert wird, mindestens ein selbsthemmendes Element, das ausgestaltet ist, mit dem Behälter eine selbsthemmende Verbindung zu bilden, die das Etikett an dem Behälter hält, wobei das Etikett aus einem biegesteifen Material gebildet ist, das sich von dem Material des Behälters unterscheidet.
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In einer Ausgestaltung hat das Rundumetikett zudem mindestens eine Rissstelle, die als Perforation und/oder als Schnitt ausgebildet ist, wobei sich das selbsthemmende Element bei der Rissstelle ausbildet.
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Die zuvor genannte Aufgabe wird zudem durch einen Behälter nach Anspruch 12 gelöst. Der Behälter hat eine Behältermündung zum Einfüllen eines Produkts in den Behälter, ein Etikett welches den Behälter in einem anderen Bereich als der Behältermündung ummantelt, wobei das Etikett aus einem biegesteifen Material gebildet ist, das sich von dem Material des Behälters unterscheidet, und mindestens einer Vertiefung, mit welcher mindestens ein selbsthemmendes Element des Etiketts eine selbsthemmende Verbindung bildet, die das Etikett an dem Behälter hält.
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Der Behälter hat möglicherweise einen quadratisch-runden Querschnitt. Zusätzlich oder alternativ ist der Behälter eine Flasche.
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Die Vorrichtung, das Rundumetikett und der Behälter bieten jeweils dieselben Vorteile, wie sie zuvor in Bezug auf das Verfahren genannt sind.
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Weitere mögliche Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich des Ausführungsbeispiels beschriebenen Merkmale oder Ausführungsformen. Dabei wird der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der Erfindung hinzufügen.
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Nachfolgend ist die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung und anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine dreidimensionale Ansicht eines Behälters gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
- 2 eine Untersicht unter den Boden des Behälters von 1;
- 3 einen Querschnitt des Behälters von 1, der mit einem Rundumetikett etikettiert ist;
- 4 eine Abwicklung eines Rundumetiketts gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel für den Behälter von 1;
- 5 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine Behälterbehandlungsanlage mit einer Vorrichtung zur Etikettierung eines Behälters mit einem Rundumetikett gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
- 6 eine Andrückeinheit zum Andrücken des Rundumetiketts in Vertiefungen des Behälters bei einem Verfahren gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
- 7 eine Andrückeinheit zum Andrücken des Rundumetiketts in Vertiefungen des Behälters bei einem Verfahren gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
- 8 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine Behälterbehandlungsanlage mit einer Vorrichtung zur Etikettierung eines Behälters mit einem Rundumetikett und der Andrückeinheit gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel;
- 9 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine Behälterbehandlungsanlage mit einer Vorrichtung zur Etikettierung eines Behälters mit einem Rundumetikett und einer Andrückeinheit gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel;
- 10 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine Behälterbehandlungsanlage mit einer Vorrichtung zur Etikettierung eines Behälters mit einem Rundumetikett und einer Andrückeinheit gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel;
- 11 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine Behälterbehandlungsanlage mit einer Vorrichtung zur Etikettierung eines Behälters mit einem Rundumetikett und einer Andrückeinheit gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel;
- 12 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine Behälterbehandlungsanlage mit einer Vorrichtung zur Etikettierung eines Behälters mit einem Rundumetikett und einer Andrückeinheit gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel; und
- 13 eine vereinfachte schematische Draufsicht auf eine Behälterbehandlungsanlage mit einer Vorrichtung zur Etikettierung eines Behälters mit einem Rundumetikett und einer Andrückeinheit gemäß einem siebenten Ausführungsbeispiel.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente, sofern nichts anderes angegeben ist, mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt einen Behälter 3 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. Der Behälter 3 ist als Flasche ausgestaltet. Der Behälter 3 hat eine Behältermündung 31 und einen Boden 32, die durch eine Behälterwandung 33 verbunden sind. In der Behälterwandung 33 sind Vertiefungen 34 und Wulste 35 vorgesehen, die jeweils zur Versteifung der Behälterwandung 33 beitragen. Die Wulste 35 ragen aus der Behälterwandung 33 nach außen heraus. Die Vertiefungen 34 ragen in die Behälterwandung 33 nach innen hinein. Die Vertiefungen 34 verengen den maximalen Querschnitt des Behälters 3 in etwa in der Mitte seiner Behälterwandung 33. Der Behälter 3 ist zu einer Behälterachse 36 symmetrisch aufgebaut.
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Gemäß 2 hat der Behälter 3 an seinem Boden 32 einen in etwa quadratischen Querschnitt mit abgerundeten Behälterecken 321. In etwa quadratischer Querschnitt bedeutet, dass auch die Wände des Behälters 3 zwischen den Ecken 321 nach außen gewölbt sind. Hierbei sind die Wände mit einem größeren Radius gekrümmt als die Behälterecken 321. Dadurch hat der Querschnitt des Bodens 32 jeweils in der Mitte der in etwa quadratförmigen Seiten seinen maximalen Querschnitt D. Daher wird der Querschnitt des Bodens 32 auch als quadratisch-rund oder square-round bezeichnet. Mit Ausnahme der Vertiefungen 34 und in dem Übergang zu der Behältermündung 31 hat der gesamte Behälter 3 den gleichen Querschnitt wie der Boden 32, wie auch aus der Zusammenschau mit 1 erkennbar. Der Vorteil eines derartigen Behälters 3 besteht darin, dass der Behälter 3 leicht stapelbar jedoch gleichzeitig auch mit ähnlichem Aufwand wie ein Behälter mit rundem oder ovalem Querschnitt und definiert etikettierbar ist.
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Der Behälter 3 steht nur im Bereich eines umfänglichen Bodenrings 322 am Boden 32 auf einer nicht dargestellten Unterlage auf. Ansonsten ist der Boden 32 in Richtung der Behälterachse 36 nach innen in Richtung der Behältermündung 31 gewölbt, insbesondere bis in den Bereich, an welchem der unterste Wulst 35 an der Behälterwandung 33 angeordnet ist. Zwischen dem Bodenring 322 und einer Bodenmitte 323 bei der Behälterachse 36 sind Querstreben 324 vorgesehen. Der Bodenring 322, die Bodenmitte 323 und die Querverstrebungen 324 tragen zur Versteifung des Bodens 32 des Behälters 3 bei. Zudem erhöht die zuvor beschriebene Ausgestaltung des Bodens 32 die Standfestigkeit des Behälters 3 mit dem Boden 32 auf einer Unterlage. Aus Stabilitätsgründen kann die Materialdicke des Bodens 32, wie auch die Materialdicke des Bereichs der Behältermündung 31, dem sogenannten Behälterkopf, dicker gewählt werden als die Materialdicke der Behälterwandung 33, an welcher ein nachfolgend beschriebenes Etikett 4 angebracht wird.
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Wie in 3 in einem Querschnitt des Behälters 3 gezeigt, kann der Behälter 3 bei einem Verfahren zum Etikettieren des Behälters 3 mit einem Rundumetikett 4 versehen werden. Der in 3 gezeigte Querschnitt des Behälters 3 liegt in dem Bereich zwischen den Vertiefungen 34 und dem Boden 32 des Behälters 3. Das Etikett 4 ist in 4 in seiner Abwicklung genauer gezeigt.
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Aus einer Zusammenschau von 3 und 4 ist ersichtlich, dass das Rundumetikett 4 mit seinem ersten Ende 41 an dem Behälter 3 anliegt, wenn der Behälter 3 mit dem Etikett 4 etikettiert ist. Nach Anbringen des ersten Endes 41 an dem Behälter 3 mit einem Haftmittel 5, das in 4 sehr schematisch dargestellt ist, wird das Etikett 4 rundherum um den Behälter 3 angebracht, bis das Etikett 4 seiner Länge nach an dem Behälter 3 angeordnet ist. Gemäß 4 ist das Etikett 4 seiner Länge nach durch erste Falzstellen 43A bis 43D und optional durch zweite Falzstellen 44A bis 44D unterteilt. Die Falzstellen 43A bis 43D, 44A bis 44D sind als Falzlinien ausführbar. Gemäß 3 und 4 überlappen sich die beiden Enden 41, 42 des Etiketts 4 in einem ersten Endbereich 45 mit einer vorbestimmten Breite B und einem zweiten Endbereich 46, der zwischen dem zweiten Ende 42 und der Falzstelle 43D angeordnet ist. In dem zweiten Endbereich 46 und/oder dem ersten Endbereich 45 sind die beiden Enden 41, 42 mit Haftmittel 5 aneinander befestigbar. An den zweiten Falzstellen 44A bis 44D sind jeweils zwei dritte Falzstellen 47 vorgesehen, die ermöglichen, dass sich das Etikett 4 an die Kontur des Behälters 3 bei der Vertiefung 34 anlegt, wenn das Etikett 4 beim Eindrücken des Etiketts 4 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3 entlang mindestens einer Rissstelle 48 reißt oder aufklappt. Die mindestens eine Rissstelle 48 ist quer zu den zweiten Falzstellen 44A bis 44D angeordnet. Die mindestens eine Rissstelle 48 ist mit einer Perforation und/oder Schnitt beliebiger Ausgestaltung herstellbar. Die Perforation kann erst durch Eindrücken des Etiketts 4 in die zugehörige Vertiefung 34 aufreißen. Alternativ kann die Perforation die mindestens eine Rissstelle 48 bereits durchtrennt haben, bevor das Etikett 4 in die zugehörige Vertiefung 34 gedrückt wird. Die mindestens eine Rissstelle 48 ist beispielsweise eine Risslinie, die geradlinig und/oder zumindest teilweise gebogen sein kann, wobei Abschnitte der Risslinie in einem vorbestimmten Winkel zueinander angeordnet sein können. Der Bereich zwischen zwei dritten Falzstellen 47 und einer Rissstelle 48 bildet ein selbsthemmendes Element 471, welches das Etikett 4 an dem Behälter 3 in der zugehörigen Vertiefung 34 fixiert.
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Optional kann ein von Haftmittel 5 freier Bereich 49, der auch als unbeleimter Bereich bezeichnet werden kann, in Form eines Ecks an dem Etikett 4 vorgesehen sein. Ganz allgemein hat der Bereich 49 eine derartige Form und Größe, dass das Etikett 4 in dem Bereich 49 leicht greifbar ist, um das Etikett 4 für das Recyclen später leicht vom Behälter 3 trennen zu können.
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Somit ist das Etikett 4 partiell faltbar, nämlich bei dem speziellen Beispiel von 4 an den ersten bis dritten Falzstellen 43A bis 43C, 44A bis 44D, 47 und gegebenenfalls nur an einer der Rissstellen 48, wenn nur eine der beiden Rissstellen 48 beim Eindrücken in die Vertiefung 34 reißt. Dadurch wird das Etikett 4 derart in den Vertiefungen 34 des Behälters 3 angeordnet, dass sich mit dem mindestens einen selbsthemmenden Element 471 eine selbsthemmende Verbindung zwischen dem Behälter 3 und dem Etikett 4 bildet. Die Fixierung bzw. das Haftmittel 5 zwischen Behälter 3 und Etikett 4 kann bzw. darf sich bereits wieder von dem Behälter 3 lösen, wenn die selbsthemmende Verbindung zwischen dem Behälter 3 und dem Etikett 4 gebildet ist. Das Haftmittel 5 kann daher eine Anhaftkraft haben, die zum Etikett 4 größer ist als die Anhaftkraft an dem Behälter 3.
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Ein solches Haftmittel 5 ist insbesondere ein abziehbarer Heißleim, der auf Granulatbasis aufgebaut ist. Vorteilhaft ist, wenn der Heißleim eine Lebensmittelzulassung hat, so dass der Heißleim auch für Behälter 3 verwendbar bzw. geeignet ist, in die Lebensmittel als Produkt abgefüllt werden. Hierbei ist das Haftmittel 5 beispielsweise ein Heißleim, der derzeit bei der Toyo ADL Corporation, Tokio, Japan beziehbar ist sowie eine Viskosität von 1100 bis 1700 Pa s hat und bei einer Verarbeitungstemperatur von 140 °C bis möglichst 150 °C, jedoch maximal 170°C verarbeitbar ist. Der Auftrag eines solchen Heißleims ist mit einer Heißleimwalze möglich. Alternativ kann ein solcher Heißleim mit einer Heißleim-Auftragsdüse auf das Etikett 4 aufgebracht werden.
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Ein solches Haftmittel 5 ermöglicht eine relativ faserrissfreie Trennung des Verbunds aus Etikett 4 und Behälter 3. Dadurch verbleibt ein solches Haftmittel 5 beim Trennen des Etiketts 4 von dem Behälter 3 zu 100% am Etikett 4 haften. Dadurch ist für den Behälter 3 ein Behälter-zu-Behälter-Recyceln möglich.
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Bei dem Behälter 3 sind die Vertiefungen 34 derart ausgebildet, dass die Vertiefungen 34 Griffmulden bilden, an denen der Behälter 3 mit der Hand eines Nutzers leicht greifbar ist. Somit hat der Behälter 3 mit den Vertiefungen 34 und den entsprechend ausgebildeten Bereichen des Etiketts 4 auch eine integrierte Grifffunktion.
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Der Behälter 3 und das Etikett 4 bilden somit eine definierte Kombination. Hierbei sind der Behälter 3 und das Etikett 4 in ihrer Form und Ausgestaltung derart aufeinander abgestimmt, dass der Behälter 3 und das Etikett 4 formschlüssig verbunden sind, wenn das Etikett 4 am Behälter 3 angebracht ist, wie in 3 veranschaulicht, und der Behälter 3 somit mit dem Etikett 4 etikettiert ist. Das Etikett 4 kann jedoch rückstandslos von dem Behälter 3 wieder entfernt werden, wenn der Formschluss zwischen Behälter 3 und Etikett 4 gelöst werden soll. Das Etikett 4 bildet somit eine lösbare Ummantelung für den Behälter 3.
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Das Etikett 4 ist aus einem biegesteifen Material, wie beispielsweise Zellulosewerkstoff, insbesondere Papier bzw. Karton gefertigt. Das Material, wie beispielsweise der Zellulosewerkstoff, hat beispielsweise ein Gewicht von 100 bis 500 Gramm pro Quadratmeter, insbesondere ein Gewicht von 200 bis 300 Gramm pro Quadratmeter. Das Etikett 4 von 3 hat als spezielles Beispiel als Material einen Karton mit einem Gewicht von 190 Gramm pro Quadratmeter. Es ist jedoch selbstverständlich ein anderes Gewicht pro Quadratmeter denkbar. Die Wandstärke des Etiketts 4 kann beispielsweise in einem Bereich von einschließlich 40 µm bis einschließlich 50 µm liegen.
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Das Material für das Etikett 4 hat somit ein anderes Material als der Behälter 3. Der Zellwerkstoff ist im Unterschied zum Material des Behälters 3 ein thermisch formstabiles Material. Das Material für das Etikett 4 ist insoweit frei wählbar, dass das Etikett 4 die Funktion erfüllen kann, wie zuvor und im Folgenden beschrieben.
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5 zeigt eine Behälterbehandlungsanlage 1 zur Behandlung von Behältern 3, die Flaschen, Dosen, Kästen, usw. sein können, die mit dem Etikett 4 von 4 und auf Wunsch zusätzlich mit einer beliebigen Bedruckung als Kennzeichnung ausstattbar sind. Es ist jedoch möglich, dass das Etikett 4 bereits vollständig mit einer Endkennzeichnung versehen ist. Beispielsweise liegt der Durchsatz einer derartigen Behälterbehandlungsanlage 1 für die Behälter 3 von 1 bis 3 mit Etiketten 4 gemäß 4 bei 40.000 Behältern pro Stunde.
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Hierfür weist die Behälterbehandlungsanlage 1 als ein Beispiel eine erste bis dritte Behälterbehandlungsvorrichtung 10, 20, 30 auf, die miteinander über Transporteinrichtungen 40, 50 gekoppelt sind. Die Kopplung der Behälterbehandlungsvorrichtung 10, 20, 30 ist beispielsweise über eine geblockte Variante der Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 möglich. Die Behälterbehandlungsanlage 1 und die Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 sind jedoch nicht darauf beschränkt und können alternativ in separater Ausführung aneinandergereiht sein.
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Die Behälterbehandlungsanlage 1 kann alternativ nur eine oder zwei oder mehr als die drei Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 aufweisen. Demzufolge ist jede beliebige Zahl von Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 möglich. In 5 sind der Einfachheit halber nicht alle Behälter 3 dargestellt oder mit einem Bezugszeichen versehen.
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Ein Behälter 3 ist insbesondere ein Behälter 3 gemäß 1. Ein solcher Behälter 3 kann beispielsweise ein Fassungsvermögen von maximal ca. 0,33 Liter oder 0,5 Liter oder 1,5 Liter usw. haben. Selbstverständlich sind auch andere Fassungsvermögen denkbar. Hierbei ist die Form des Behälters 3 unter den zuvor und nachfolgend genannten Bedingungen frei wählbar. Der Behälter 3 kann alternativ einen kreisrunden oder ovalen Querschnitt haben, der mit mindestens einer Vertiefung 34 in der Behälterwandung versehen ist, mit welcher die beschriebene selbsthemmende Verbindung zwischen Behälter 3 und Etikett 4 gebildet werden kann. Außerdem ist das Material des Behälters 3 frei wählbar, wie beispielsweise Glas, Kunststoff, Aluminium, etc. Der Kunststoff ist insbesondere Polyethylenterephthalat (PET). Es sind bei Bedarf jedoch alternativ oder zusätzlich andere Kunststoffmaterialien einsetzbar. Außerdem kann der Behälter 3 aus einem transparenten Kunststoff oder einem farbigen Kunststoff gebildet werden.
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Die erste Behälterbehandlungsvorrichtung 10 ist beispielsweise eine Streckblasvorrichtung mit Heizeinrichtung zum Aufheizen von Preforms auf eine entsprechende Temperatur, um die Behälter 3 gemäß dem Beispiel von 1 zu formen. Die Behälter 3 werden der zweiten Behälterbehandlungsvorrichtung 20 über die Transporteinrichtung 40 zugeführt, welche die Behälter 3 mittels eines Einlaufsterns an die zweite Behälterbehandlungsvorrichtung 20 übergibt. Die zweite Behälterbehandlungsvorrichtung 20 ist eine Vorrichtung zum Etikettieren des Behälters 3 mit dem Etikett 4 oder eines ähnlichen Behälters mit Vertiefungen 34 mit einem Etikett 4 mit vergleichbaren Eigenschaften. Dies ist nachfolgend noch genauer beschrieben.
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Die Transporteinrichtung 50 übernimmt die Behälter 3 wiederum mittels eines Auslaufsterns und transportiert die Behälter 3 an die dritte Behälterbehandlungsvorrichtung 30, die beispielsweise eine Füllvorrichtung ist. In der Füllvorrichtung werden die Behälter 3 mit einem Produkt befüllt, das insbesondere eine Flüssigkeit und/oder ein Lebensmittel und/oder ein lichtempfindliches Produkt, usw. ist.
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Alternativ zu der zuvor beschriebenen speziellen Anordnung der Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 ist insbesondere eine Block-Kombination der Vorrichtungen 10, 20, 30 möglich und/oder eine Anordnung, bei welcher einer Füllvorrichtung eine Ausstattungsvorrichtung in Form einer Etikettiervorrichtung und/oder Druckvorrichtung nachgeordnet ist. Wie bereits zuvor erwähnt, sind selbstverständlich andere Kombinationen von Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 mit Transporteinrichtungen 40, 50 möglich. Insbesondere ist eine Kombination mit einem Verschließer zum Verschließen der Behälter 3 nach dem Füllen, einer Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der Behälter 3, einer Verpackungsmaschine zum Verpacken der Behälter 3 in die gewünschte Verpackungseinheit, eine Inspektionsvorrichtung zur Inspektion der Behälter 3 auf Fehler, usw. denkbar.
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Die Transportrichtung TR der Behälter 3 ist in 5 jeweils durch Pfeile angegeben und ergibt sich auch aus der Reihe von Behältern 3 entlang der Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 und der Transporteinrichtungen 40, 50.
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Die Transporteinrichtungen 40, 50 können zusätzliche Transportschienen oder Multifunktionssterne oder Karussells zum Transport der Behälter 3 aufweisen. Es ist auch möglich, dass mindestens eine der Behälterbehandlungsvorrichtungen 10, 20, 30 als Multifunktionsstern oder Karussell ausgebildet ist oder ein solches aufweist.
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Bei dem Beispiel von 5 ist die zweite Behälterbehandlungsvorrichtung 20 als Vorrichtung zum Etikettieren eine Ausstattungsvorrichtung, welche die von der ersten Behälterbehandlungsvorrichtung 10 behandelten Behälter 3 mit einer Kennzeichnung ausstattet. Die Kennzeichnung ist beispielsweise das Etikett 4 und/oder eine beliebige Bedruckung. Hierfür hat die Ausstattungsvorrichtung bei dem Beispiel von 5 vier verschiedene Module 21 bis 24 sowie mindestens zwei Andrückeinheiten 25. Beispielweise ist das Modul 21 ein Etikettier- und/oder Druckaggregat, bei welchem die Etiketten 4 von einer Etikettbereitstelleinheit 211 bereitgestellt werden, die als Rolle 211 ausgeführt ist, von welchem das Etikett 4 nach Versehen mit dem Haftmittel 5 mit einem Schneidwerk abgeschnitten wird. Das Modul 22 ist ein Etikettieraggregat, bei welchem die Etiketten 4 von einer Bereitstelleinheit 221 bereitgestellt werden, die als Rolle ausgeführt ist. Nach den Modulen 21, 22 ist jeweils eine Fixiereinheit 29 vorgesehen, die als Schwammblech oder Schwammrolle ausführbar ist. Die Fixiereinheit 29 dient dazu, das Etikettenende 43D an dem Etikettenanfang bzw. ersten Etikettenende 41 zu fixieren, nachdem das Etikett 4 von einem Vakuumzylinder an den Behälter 3 übergeben wurde.
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Die Module 21, 22 umfassen außerdem eine nicht näher bezeichnete Einheit zum Auftragen des Haftmittels 5 auf dem Etikett 4. Die Module 23, 24 sind als Druckaggregate ausgebildet, die optional vorhanden sind. Mit den Andrückeinheiten 25 wird das Etikett 4 bei der mindestens einen Rissstelle 48 pro Vertiefung 34 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3 gedrückt und dadurch an dem Behälter 3 selbsthemmend fixiert und dann mit den selbsthemmenden Elementen 471 an dem Behälter 3 gehalten.
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Wie in 6 gezeigt, haben die Andrückeinheiten 25 jeweils eine Schwammrolle 251, die um eine Achse 252 drehbar ist. Optional ist die Schwammrolle 251 gefedert, um den Anpressdruck an den Behälter 3 besonders einfach steuern zu können. Die Schwammrolle 251 ist an die Behälter 3 bewegbar, insbesondere schwenkbar, wie mit dem bidirektionalen Pfeil in 5 und in 6 veranschaulicht. Damit kann das Etikett 4 im Bereich der mindestens einen Rissstelle 48 in die Vertiefung 34 gedrückt werden. Die Schwammrolle 251 ist in ihrer Außenkontur an die Geometrien der Vertiefung 34 des Behälters 3 angepasst. Dadurch wird die selbsthemmende Fixierung des Etiketts 4 mittels des mindestens einen selbsthemmenden Elements 471 an dem Behälter 3 sehr vorteilhaft unterstützt und wirksam ausgeführt.
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Zur Vereinfachung sind weitere Komponenten der zweiten Behälterbehandlungsvorrichtung 20, wie insbesondere Druckköpfe, Sensoren, Antriebseinrichtungen für Etikettenrollen, usw. nicht dargestellt und beschrieben.
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Bei der Behälterbehandlungsvorrichtung 20 gemäß 5 werden bei dem Verfahren zum Etikettieren des Behälters 3 die Behälter 3 mit dem fertig vorbereiteten Etikett 4 von der Rolle etikettiert. Hierbei wird das Etikett 4 an seinen Enden 41 und 42 entsprechend mit dem Haftmittel 5 versehen, wie zuvor in Bezug auf 3 und 4 genauer beschrieben. Hierfür kann eine Walze oder eine Düse zum Einsatz kommen, die in den Modulen 21, 22 vorgesehen sein können. Nach Zufuhr zu einem Behälter 3 wird das Etikett 4 zunächst mit seinem ersten Ende 41 außen an die Außenwandung des Behälters 3 angelegt und daran mit dem Haftmittel 5 fixiert, wie zuvor in Bezug auf 3 und 4 genauer beschrieben. Danach wird der Behälter 4 um seine Behälterachse 36 derart gedreht, bis das Etikett 4 mit seinem zweiten Ende 42 auf das erste Ende 41 gelegt werden kann, wie in 3 im Schnitt dargestellt. Anschließend wird der mit dem Etikett 4 versehene Behälter 3 zu einer der Andrückeinheiten 25 transportiert, um die selbsthemmende Verbindung zwischen Behälter 3 und Etikett 4 herzustellen, wie zuvor beschrieben. Hierbei wird der Behälter 3 mit dem daran fixierten Etikett 4 um seine Behälterachse 36 gedreht, damit jede der Andrückeinheiten 25 das Etikett 4 nacheinander in mindestens zwei verschiedene Vertiefungen 34 des Behälters 3 drücken kann, um den Formschluss zwischen Behälter 3 und Etikett 4 herzustellen. Sind für jede der Vertiefungen 34 des Behälters 3 Andrückeinheiten 25 vorgesehen, ist der Behälter 3 auf dem Weg zwischen den Andrückeinheiten 25 um seine Behälterachse 36 zu drehen.
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Das Etikett 4 ist somit ein Heißleimetikett von der Rolle, wobei das Etikett 4 ein vorgefertigtes Etikett ist. Alternativ dazu oder zu einem zusätzlichen Bedrucken des Etiketts 4 kann das Modul 21 als Etikettier- und/oder Druckaggregat auch zumindest teilweise direkt auf den Behälter 3 drucken. Letzteres ist jedoch in Bezug auf die Recyclingfähigkeit des Behälters 3 derzeit eher nachteilig. Insbesondere kann mit dem Etikettier- und/oder Druckaggregat oder den Druckaggregaten mit einem Drucker, wie einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker, eine zusätzliche Kennzeichnung auf die Etiketten 4 und/oder Behälter 3 gedruckt werden, um eine Rückverfolgung der Behälter 3 und/oder Produkte sicherzustellen. Es sind beliebige Kombinationen von Modulen 21 bis 24 als Ausstattungsmodule und damit Sorten von Kennzeichnungen, insbesondere Etikettensorten, denkbar und realisierbar.
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Alternativ können die Module 21 bis 24 jedoch jeweils gleich ausgestaltet sein, so dass alle Behälter 3 mit der gleichen Sorte von Kennzeichnungen, insbesondere nur den Etiketten 4, versehen werden.
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Infolgedessen hat das Etikett 4 bei dem Behälter 3 nicht nur eine Funktion als Werbe- oder Datenfläche. Zusätzlich hat das Etikett 4 die Funktion, einen Beitrag zur Stabilität der Gesamtverpackung für das Produkt in dem Behälter 3 zu leisten, die genannte Grifffunktion und den erwähnten Lichtschutz für das Produkt. Aus der Stabilitätsfunktion ergibt sich auch der Effekt, dass die Stabilität des Behälters 3 ohne Etikett 4 aufgrund einer reduzierten Behälterwandstärke geringer sein kann als bei einem herkömmlichen Behälter 3. Durch die Vertiefungen 34 in dem Behälter 3 und die speziellen Falzstellen 43A bis 43D und 44A bis 44D bzw. Faltungen des Etiketts 4 ergeben sich definierte Griffflächen, die dem Nutzer die Handhabung des Behälters 3 erleichtern.
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Aufgrund der geringen Verwendung von Haftmittel 5 und des speziellen Haftmittels 5 ist das Etikett 4 leicht vom Behälter 3 trennbar und kann daher bereits beim Endverbraucher ordnungsgemäß in die Wertstoffe Kunststoff oder Glas, usw. für den Behälter 3 und Zellfaserwerkstoff für das Etikett 4 getrennt und somit den entsprechenden Wertstoffkreisläufen zugeführt werden.
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Bei einer Modifikation der Vorrichtung 20 hat mindestens eines der Module 21, 22 anstelle der Etikettbereitstelleinheit(en) 211, 221, welche die Etiketten 4 mittels Etikettenrollen und zugehörigem Schneidwerk bereitstellen, ein Magazin, welches die Etiketten 4 bereitstellt. Dem Magazin können zwei Heißleimwerke zugeordnet sein, wobei eines der Heißleimwerke dem Magazin in der Transportrichtung TR der Behälter 3 vorgeschaltet ist und das andere der Heißleimwerke dem Magazin in der Transportrichtung TR der Behälter 3 nachgeschaltet ist.
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7 und 8 veranschaulichen eine Andrückeinheit 51 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Die Andrückeinheit 51 ist als Klammerelement der Transporteinrichtung 50 vorgesehen, insbesondere in deren Auslaufstern. Die Andrückeinheit 51 hat eine erste Klammer 511 und eine zweite Klammer 512, die einander zugewandt sind, so dass der Behälter 3 zwischen den Klammern 511, 512 aufnehmbar ist. Die Klammern 511, 512 sind in ihrer Form und Anordnung an die Vertiefungen 34 des Behälters 3 angepasst. Demzufolge sind die Klammern 511, 512 bei dem Beispiel von 7 und 8 derart ausgestaltet und angeordnet, dass die Klammern 511, 512 von zwei in etwa parallel zueinander angeordneten Seiten des Behälters 3 an den Vertiefungen 34 in den Behälter 3 greifen können. Die Klammern 511, 512 sind mit Hilfe einer Feder 515 an Spannbacken 513, 514 aufeinander zustellbar. Dadurch kann ein Druck aufgebaut werden, der zum Eindrücken des Etiketts 4 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3 benötigt wird.
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Infolgedessen werden die Andrückeinheiten 25 bei dem zweiten Ausführungsbeispiel nicht benötigt. Ansonsten ist die Behälterbehandlungsanlage 1 und das in ihr ausgeführte Verfahren auf die gleiche Weise ausgeführt, wie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschrieben.
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9 veranschaulicht eine Andrückeinheit 26 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel. Die Andrückeinheit 26 ist als Klammerelement der zweiten Behälterbehandlungsvorrichtung 20 ausgestaltet. Die Andrückeinheit 26 ist anstelle der Andrückeinheiten 25 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen. Die Andrückeinheit 26 kann translatorisch auf einen der Behälter 3 zugestellt werden. Da das Klammerelement der Andrückeinheit 26 in seiner Form und Anordnung an die Vertiefungen 34 des Behälters 3 angepasst ist, kann dadurch der Druck aufgebaut werden, der zum Eindrücken des Etiketts 4 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3 benötigt wird.
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Ansonsten ist die Behälterbehandlungsanlage 1 und das in ihr ausgeführte Verfahren auf die gleiche Weise ausgeführt, wie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschrieben.
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10 veranschaulicht eine Andrückeinheit 52 gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel. Die Andrückeinheit 52 ist als Klammerelement der Transporteinrichtung 50 ausgestaltet. Hierbei hat die Transporteinrichtung 50 zwei Auslaufsterne, die jeweils eine Andrückeinheit 52 aufweisen. Die Andrückeinheiten 52 greifen die Behälter 3 und drücken damit das Etikett 4 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3.
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Somit können auch hier die Andrückeinheiten 25 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel entfallen. Ansonsten ist die Behälterbehandlungsanlage 1 und das in ihr ausgeführte Verfahren auf die gleiche Weise ausgeführt, wie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschrieben.
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11 veranschaulicht eine Andrückeinheit 60 gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel. Die Andrückeinheit 60 ist als Nachrollstation mit Andrückern 61 ausgestaltet. Hierbei sind jeweils zwei Andrücker 61 einem Behälter 3 zugewandt, so dass die jeweils zwei Andrücker 61 das Etikett 4 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3 drücken können, wenn sich die Andrücker 61 auf die Behälter 3 zubewegen.
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Daher können auch hier die Andrückeinheiten 25 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel entfallen. Ansonsten ist die Behälterbehandlungsanlage 1 und das in ihr ausgeführte Verfahren auf die gleiche Weise ausgeführt, wie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschrieben.
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12 veranschaulicht Andrückeinheiten 27 gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel. Jede Andrückeinheit 27 ist als aktiver Aktuator der zweiten Behälterbehandlungsvorrichtung 20 ausgestaltet. Die Andrückeinheit 27 ist anstelle der Andrückeinheiten 25 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen. Die Andrückeinheit 27 kann translatorisch auf jeweils eine der Vertiefungen 34 des Behälters 3 zugestellt werden. Hierbei ist es möglich, dass die Andrückeinheit 27 an ihrem Bereich, der mit dem Etikett 4 an dem Behälter 3 in Kontakt kommt, in ihrer Form und Anordnung an die Vertiefungen 34 des Behälters 3 angepasst ist. Auch auf diese Weise kann der Druck aufgebaut werden, der zum Eindrücken des Etiketts 4 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3 benötigt wird.
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Ansonsten ist die Behälterbehandlungsanlage 1 und das in ihr ausgeführte Verfahren auf die gleiche Weise ausgeführt, wie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschrieben.
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13 veranschaulicht eine Andrückeinheit 56 gemäß einem siebenten Ausführungsbeispiel. Die Andrückeinheit 56 ist als spezielle Kontur eines Führungsbogens 55 ausgestaltet, der zwischen den Transporteinheiten 40, 50 am Einlaufstern bzw. Auslaufstern der Vorrichtung 20 angeordnet ist. Die spezielle Kontur der Andrückeinheit 56 ist in 13 nur sehr vereinfacht dargestellt. Die spezielle Kontur ist derart ausgestaltet, dass das Etikett 4 beim Transport der Behälter 3 vorbei an der Kontur der Andrückeinheit 56 in die Vertiefungen 34 des Behälters 3 gedrückt wird.
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Somit können auch hier die Andrückeinheiten 25 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel entfallen. Ansonsten ist die Behälterbehandlungsanlage 1 und das in ihr ausgeführte Verfahren auf die gleiche Weise ausgeführt, wie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschrieben.
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Alle zuvor beschriebenen Ausgestaltungen der Behälterbehandlungsanlage 1, des Behälters 3, des Etiketts 4, der Andrückeinheiten 25, 26, 27, 51, 52, 56, 60 und des zum Etikettieren des Behälters 3 ausgeführten Verfahrens können einzeln oder in allen möglichen Kombinationen Verwendung finden. Zusätzlich sind insbesondere folgende Modifikationen denkbar.
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Die in den Figuren dargestellten Teile sind schematisch dargestellt und können in der genauen Ausgestaltung von den in den Figuren gezeigten Formen abweichen, solange deren zuvor beschriebenen Funktionen gewährleistet sind.
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Die Anzahl der Vertiefungen 34 eines Behälters 3 ist beliebig wählbar. Das Rundumetikett 4 hat jeweils eine entsprechende Anzahl von Rissstellen 48 und dritten Falzstellen 47 sowie selbsthemmenden Elementen 471.
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Die Ausgestaltung der Vertiefungen 34 eines Behälters 3 in der Form muss an einem Behälter 3 nicht für alle Vertiefungen 34 gleich sein. Das Rundumetikett 4 ist entsprechend ausgestaltet.
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Die Vertiefungen 34 eines Behälters 3 müssen nicht in der Mitte des Behälters 3 angeordnet sein. Das Rundumetikett 4 ist entsprechend ausgestaltet.
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Es ist nicht zwingend, dass das Etikett 4 bei einem Behälter 3 die Behälterwandung 33 in der gesamten Länge zwischen Behälterboden 32 und Behälterkopf im Bereich der Behältermündung 31 bedeckt.
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Somit können die Rissstellen 48 und dritten Falzstellen 47 sowie das mindestens eine selbsthemmende Element 471 an einer beliebigen Position zwischen den Rändern des Etiketts 4 angeordnet sein. Insbesondere ist es auch denkbar, mindestens ein selbsthemmendes Element 471 am Rand des Rundumetiketts 4 vorzusehen. Jedoch wird ein selbsthemmendes Element 471, das in einem Bereich zwischen den Außenrändern des Etiketts 4 angeordnet ist, weniger unbeabsichtigt von dem Behälter 3 lösbar sein als ein selbsthemmendes Element 471 am Rand des Rundumetiketts 4.
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Denkbar ist außerdem, dass das Etikett 4 vorgefaltet und geklebt wird und in der zweiten Behälterbehandlungsvorrichtung 20 über den Behälter 3 ähnlich einem Sleeve-Etikett bzw. hülsenförmigem Etikett gestülpt und anschließend über die beschriebenen Andrückmöglichkeiten fixiert wird.
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Die Ausstattungsvorrichtung 20 kann eine beliebige Kombination der Andrückeinheiten 25, 26, 27, 51, 52, 56, 60 gemäß dem ersten bis siebenten Ausführungsbeispiel aufweisen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behälterbehandlungsanlage
- 3
- Behälter
- 4
- Etikett
- 10
- erste Behälterbehandlungsvorrichtung, Streckblasvorrichtung
- 20
- zweite Behälterbehandlungsvorrichtung, Ausstattungsvorrichtung, Etikettiervorrichtung und/oder Druckvorrichtung
- 21 bis 24
- Modul, Ausstattungsmodul
- 25, 26, 27
- Andrückeinheit
- 29
- Fixiereinheit
- 30
- dritte Behälterbehandlungsvorrichtung, Füllvorrichtung
- 31
- Behältermündung
- 32
- Behälterboden
- 33
- Behälterwandung
- 34
- Vertiefung
- 35
- Wulst
- 36
- Behälterachse
- 40
- erste Transporteinrichtung (Einlaufstern)
- 41
- erstes Ende des Etiketts
- 42
- zweites Ende des Etiketts
- 43A bis 43D
- erste Falzstellen
- 44A bis 44D
- zweite Falzstellen
- 45
- erster Endbereich
- 46
- zweiter Endbereich
- 47
- dritte Falzstelle
- 48
- Rissstelle
- 49
- von Haftmittel 5 freier Bereich
- 50
- zweite Transporteinrichtung (Auslaufstern)
- 51, 52, 56, 60
- Andrückeinheit
- 61
- Andrücker
- 211,221
- Etikettbereitstelleinheit
- 321
- Behälterecke
- 322
- Bodenring
- 323
- Bodenmitte
- 324
- Querverstrebung
- B
- Breite von Endbereich 45
- D
- maximaler Querschnitt Behälterboden
- TR
- Transportrichtung