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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine Radlagervorrichtung.
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2. Beschreibung des Standes der Technik
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In Fahrzeugen, beispielsweise Kraftfahrzeugen, wird eine Radlagervorrichtung (Nabeneinheit) verwendet, um Räder derart zu lagern, dass die Räder drehbar sind. Die Radlagervorrichtung enthält einen Außenring, eine Radnabenwelle und Wälzelemente. Der Außenring ist an einer Aufhängung seitens der Fahrzeugkarosserie befestigt. Die Räder sind an der Radnabenwelle angebracht. Die Wälzelemente liegen zwischen dem Außenring und der Radnabenwelle. Bei einer solchen Radlagervorrichtung ist eine Dichtung an der Fahrzeugaußenseite des Außenrings angebracht, um Fremdkörper wie beispielsweise Wasser an einem Eintritt von der Fahrzeugaußenseite her in das Lagerinnere, wo die Wälzelemente angeordnet sind, zu hindern. Eine Schleuderscheibe, welche von der Dichtung kontaktiert wird, ist an der Fahrzeugaußenseite der Radnabenwelle angebracht (Japanische Patentanmeldungsveröffentlichung Nr. 2012-56412 (
JP 2012-56412 A )).
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Eine Dichtung an der Fahrzeugaußenseite ist in 3 dargestellt. Eine Dichtung 99 ist an dem fahrzeugaußenseitigen Ende eines Außenrings 90 angebracht. Die Dichtung 99 hat Innenlippen 98a, 98b, 98c und eine Außenlippe 98d. Die Innenlippen 98a, 98b und 98c kontaktieren eine Schleuderscheibe 91, welche an einer Radnabenwelle 92 angebracht ist. Die Außenlippe 98d kontaktiert eine äußere Umfangsfläche 90a des Außenrings 90. Die Außenlippe 98d kontaktiert die äußere Umfangsfläche 90a des Außenrings 90, um den Eintritt von Fremdkörpern wie Wasser (Schmutzwasser) in das Lagerinnere über einen Spalt zwischen einem Kern 97 der Dichtung 99 und dem Außenring 90 zu verhindern.
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Bei der Radlagervorrichtung gemäß 3 ist die axial an der Außenseite liegende äußere Umfangsfläche 90a des Außenrings 90 durch die Außenlippe 98d kontaktiert und ist daher maschinell bearbeitet. Selbst wenn daher der Außenring 90 beschichtet oder plattiert ist, wird durch die maschinelle Bearbeitung das Basismaterial in einem Abschnitt des Außenrings 90, der von der Außenlippe 98d kontaktiert werden kann, freigelegt. Daher ist in einem oberflächenbearbeiteten Abschnitt K0, in welchem das Basismaterial freiliegt, ein Bereich K1, der bezüglich dem Kontaktabschnitt X, der von der Außenlippe 98d kontaktiert wird, an der Fahrzeuginnenseite liegt, nach außen hin freiliegend und kann rosten. Wenn der nach außen hin freiliegende Bereich K1 der bearbeiteten Oberfläche in K0 rostet und die Rostung fortschreitet, wird die Dichtleistung der Außenlippe 98d verschlechtert.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Radlagervorrichtung zu schaffen, welche eine verbesserte Rostverhinderungsfunktion hat.
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Eine Radlagervorrichtung gemäß einem Aspekt der Erfindung enthält einen Außenring, der an einem fahrzeugkarosserieseitigen Bauteil befestigt ist, eine Radnabenwelle, die in Radialrichtung innerhalb des Außenrings angeordnet ist und einen Flanschabschnitt für eine Radmontage an einer Fahrzeugaußenseite hat, Wälzelemente, die zwischen dem Außenring und der Radnabenwelle angeordnet sind, eine Dichtung, welche am fahrzeugaußenseitigen Teil des Außenrings angebracht ist, eine drehbare Schleuderscheibe, welche an einem fahrzeugaußenseitigen Teil der Radnabenwelle angebracht ist und von der Dichtung kontaktiert wird und eine feste Schleuderscheibe, welche an einem fahrzeugaußenseitigen Außenumfang des Außenrings angebracht ist und von der Dichtung kontaktiert wird. Eine äußere Umfangsfläche des Außenrings hat einen nicht plattierten Oberflächenabschnitt, der an einem fahrzeugaußenseitigen Ende des Außenrings angeordnet ist und einen plattierten Oberflächenabschnitt, der sich an den nicht plattierten Oberflächenabschnitt anschließt. Die feste Schleuderscheibe hat einen inneren zylindrischen Abschnitt, der von außen über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt gesetzt und hier angebracht ist. Die Dichtung hat eine innere Lippe, welche die drehende Schleuderscheibe kontaktiert und eine Außenlippe, welche den inneren zylindrischen Abschnitt kontaktiert.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die voranstehenden und weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich besser aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung, wo gleiche Bezugszeichen verwendet werden, um gleiche Elemente zu bezeichnen und in der:
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1 eine Schnittansicht ist, welche eine Ausführungsform einer Radlagervorrichtung in der Erfindung zeigt;
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2 eine vergrößerte Schnittdarstellung eines fahrzeugaußenseitigen Endes eines Außenrings, einer Dichtvorrichtung mit einer Dichtung, einer drehenden Schleuderscheibe und einer festen Schleuderscheibe und Bauteilen um die Dichtvorrichtung herum zeigt; und
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3 eine vergrößerte Schnittansicht ist, welche einen Teil einer herkömmlichen Radlagervorrichtung zeigt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. 1 ist eine Schnittansicht, die eine Ausführungsform einer Radlagervorrichtung der Erfindung zeigt. Eine Radlagervorrichtung (Radnabeneinheit) 10 ist beispielsweise an der Aufhängung auf Seiten einer Fahrzeugkarosserie eines Kraftfahrzeugs angebracht, um Räder so zu lagern, dass die Räder drehbar sind. Die Radlagervorrichtung 10 enthält einen Außenring 11, eine Radnabenwelle 12, Wälzelemente 13, einen Käfig 14, Dichtungen 15, 17, drehbare Schleuderscheiben 16, 18 und eine feste Schleuderscheibe 19.
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Der Außenring 11 ist ein zylindrisches Bauteil, welches beispielsweise aus stark kohlenstoffhaltigem Stahl ist. Der Außenring 11 hat einen zylindrischen Außenringhauptkörper 51 und einen Flanschabschnitt 52 für Befestigungszwecke. Der Flanschabschnitt 52 erstreckt sich in Radialrichtung von dem Außenringhauptkörper 51 aus nach außen. Der Flanschabschnitt 52 ist an einem Achsschenkel 53 befestigt, der ein fahrzeugkarosserieseitiges Bauteil ist. Folglich ist die Radlagervorrichtung 10 mit dem Außenring 11 an dem Achsschenkel 53 befestigt. Wenn die Radlagervorrichtung 10 seitens der Fahrzeugkarosserie befestigt ist, ist die Seite, an der ein nachfolgend zu beschreibender Flanschabschnitt 56 zur Anbringung eines Rads an der Radnabenwelle 12 angeordnet ist, die Fahrzeugaußenseite. Mit anderen Worten, die in 1 linke Seite (Seite des Flanschabschnitts 56) entspricht der Fahrzeugaußenseite und die in 1 rechte Seite entspricht einer Fahrzeuginnenseite. Eine Seitenrichtung in 1 entspricht einer Axialrichtung der Radlagervorrichtung 10. An einer inneren Umfangsfläche des Außenrings 11 sind eine fahrzeugaußenseitige Außenringlauffläche 11a und eine fahrzeuginnenseitige Außenringlauffläche 11b ausgebildet.
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Die Radnabenwelle 12 hat einen Wellenhauptkörperabschnitt 55, den Flanschabschnitt 56 zur Radanbringung und ein Innenringteil 57. Der Wellenhauptkörperabschnitt 55, der Flanschabschnitt 56 und das Innenringteil 57 sind beispielsweise aus einem stark kohlenstoffhaltigen Stahl gefertigt. Der Wellenhauptkörperabschnitt 55 ist ein Wellenbauteil, das in Axialrichtung langgestreckt ist. Der Flanschabschnitt 56 erstreckt sich von dem fahrzeugaußenseitigen Teil des Wellenhauptkörperabschnitts 55 in radialer Richtung nach außen. Das Innenringteil 57 ist ein ringförmiges Bauteil, welches fest an dem fahrzeuginnenseitigen Teil des Wellenhauptkörperabschnitts 55 angebracht ist. Ein Rad und eine Bremsscheibe (in der Zeichnung nicht dargestellt) sind am Flanschabschnitt 56 angebracht. Eine Wellenlauffläche 12a ist an der fahrzeugaußenseitigen äußeren Umfangsfläche des Wellenhauptkörperabschnitts 55 ausgebildet. Eine Innenringlauffläche 12b ist an einer äußeren Umfangsfläche des Innenringteils 57 ausgebildet.
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Die fahrzeugaußenseitige Außenringlauffläche 11a und die Wellenlauffläche 12a weisen aufeinander in Radialrichtung zu. Die fahrzeuginnenseitige Außenringlauffläche 11b und die Innenringlauffläche 12b weisen aufeinander in Radialrichtung zu. Kugeln, welche die Wälzelemente 13 sind, befinden sich zwischen den fahrzeugaußenseitigen Laufflächen und den fahrzeuginnenseitigen Laufflächen. Zwei Reihen der Wälzelemente (Kugeln) 13 sind vorgesehen. Die Wälzelemente (Kugeln) 13 in jeder Reihe werden von dem ringförmigen Käfig 14 gehalten. Die Wälzelemente 13 befinden sich zwischen dem Außenring 11 und der Radnabenwelle 12. Folglich ist die Radnabenwelle 12 konzentrisch in Radialrichtung innerhalb des Außenrings angeordnet. Ein Ringraum S ist zwischen dem Außenring 11 und der Radnabenwelle 12 gebildet. Ein Bereich in dem Ringraum S, wo die zwei Reihen von Wälzelementen 13 angeordnet sind, entspricht einem Lagerinneren.
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Der Außenring 11 ist vollständig plattiert. Jedoch ist eine innere Umfangsfläche des Außenrings 11, welche die Außenringlaufflächen 11a, 11b enthält, geschliffen und daher ist die Plattierung von der inneren Umfangsoberfläche entfernt, welche somit eine maschinell bearbeitete Fläche (geschliffene Fläche) ist, an der das Basismaterial des Außenrings 11 freigelegt ist. Ein Teil einer äußeren Umfangsfläche des Außenrings 11 ist ebenfalls geschliffen und daher ist die Plattierung an diesem Teil entfernt, der somit eine maschinell bearbeitete Fläche (geschliffene Fläche) ist, wo das Basismaterial des Außenrings 11 freiliegt. Wie in 2 gezeigt, ist ein Bereich K1 an einem fahrzeugaußenseitigen Ende 25 der Bereich der äußeren Umfangsfläche des Außenrings 11, wo die Plattierung entfernt ist. Der Bereich K1 entspricht einem nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21. Wie nachfolgend beschrieben wird, ist die feste Schleuderscheibe 19 über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 gesetzt und angebracht und der Bereich, von welchem die Plattierung entfernt worden ist, wird von der festen Schleuderscheibe 19 verdeckt.
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Der Bereich K1, in welchem die Plattierung entfernt wurde (nicht plattierter Oberflächenabschnitt 21), ist eine maschinell bearbeitete Oberfläche (geschliffene Oberfläche), welche eine Bearbeitungsreferenzfläche beim Schleifen der inneren Umfangsfläche des Außenrings 11 bildet. Mit anderen Worten, die Bearbeitungsreferenzfläche befindet sich an einer äußeren Umfangsfläche des Endes 25 vom Außenring 11. Obgleich in der Zeichnung nicht dargestellt, wird während der Herstellung des Außenrings 11 ein Schuh (eine Kappe) in Kontakt mit der Bearbeitungsreferenzfläche gebracht, um eine Bearbeitungskraft (Druckkraft) aufzunehmen, die von einem Schneidwerkzeug auf den Außenring 11 aufgebracht wird.
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Die Bearbeitungsreferenzfläche (nicht plattierter Oberflächenabschnitt) 21 wird geschliffen und ist somit eine präzise ausgebildete Zylinderfläche. Mit anderen Worten, der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21, der eine Zylinderfläche ist, ist glatt, hat eine hohe Rundheit und einen konstanten Außendurchmesser. Eine Mittellinie des nicht plattierten Oberflächenabschnitts 21, der eine Zylinderfläche ist, entspricht einer Mittellinie des Außenrings 11. Die Mittellinie ist gleich der Mittellinie der Radlagervorrichtung 10.
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Eine Plattierungsschicht befindet sich in einem Bereich K2, das heißt der gesamten äußeren Umfangsoberfläche des Außenrings 11 mit Ausnahme des Bereichs K1. Somit entspricht der Bereich K1 dem nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 und der Bereich K2 entspricht einem plattierten Oberflächenabschnitt 22. Die äußere Umfangsfläche des Außenrings 11 enthält den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 und den plattierten Oberflächenabschnitt 22. Der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 liegt an dem fahrzeugaußenseitigen Ende 25. Der plattierte Oberflächenabschnitt 22 schließt sich an den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 an.
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Die Radnabenwelle 12 ist ebenfalls vollständig plattiert. Jedoch ist eine äußere Umfangsfläche der Radnabenwelle 12 mit der Wellenlauffläche 12a und der Innenringlauffläche 12b ebenfalls geschliffen. Folglich ist die Plattierung von einem bestimmten Bereich der Radnabenwelle 12 entfernt.
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Wie in 1 dargestellt, ist an der Fahrzeugaußenseite eine Dichtvorrichtung angeordnet, welche die Dichtung 15, die drehbare Schleuderscheibe 16 und die feste Schleuderscheibe 19 enthält. Eine Dichtvorrichtung, welche die Dichtung 17 und die Schleuderscheibe 18 enthält, ist an der Fahrzeuginnenseite angeordnet. In jeder der Dichtvorrichtungen kontaktiert die Dichtung 15 (17) die Schleuderscheibe 16 (18). Dies ermöglicht, dass der Eintritt von Fremdkörpern vom Lageräußeren her, beispielsweise Wasser (Schmutzwasser), in das Lagerinnere verhindert werden kann und verhindert auch, dass ein Schmiermittel (Fett) zum Lageräußeren hin austritt. In der fahrzeugaußenseitigen Dichtvorrichtung kontaktiert die Dichtung 15 die feste Schleuderscheibe 19. Dies hindert Fremdkörper, beispielsweise Wasser von außen (Schmutzwasser), daran, in das Lagerinnere über einen Spalt zwischen dem Außenring 11 und einem Kern 26 (siehe 2) der Dichtung 15 einzudringen. Die Dichtung 15, die drehbare Schleuderscheibe 16 und die feste Schleuderscheibe 19 bilden Labyrinthspalte (δ1, δ2), um Fremdkörper, beispielsweise Wasser von außen (Schmutzwasser), daran zu hindern, über einen Kontaktabschnitt zwischen der Dichtung 15 und der drehbaren Schleuderscheibe 16 einzudringen.
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Die Dichtung 15, die drehbare Schleuderscheibe 16 und die feste Schleuderscheibe 19, die an der Fahrzeugaußenseite liegen, werden näher beschrieben. In 2 ist die Dichtung 15 an einem Innenumfang des fahrzeugaußenseitigen Endes 25 des Außenrings 11 angebracht. Die drehbare Schleuderscheibe 16 ist an dem fahrzeugaußenseitigen Teil der Radnabenwelle 12 angebracht und dreht zusammen mit der Radnabenwelle 12. Ein Teil in der Dichtung 15 (innere Lippen 27b, 27c, 27d) kontaktiert die drehbare Schleuderscheibe 16. Die feste Schleuderscheibe 19 ist an einem Außenumfang des fahrzeugaußenseitigen Endes 25 des Außenrings 11 angebracht und bildet zusammen mit dem Außenring 11 und der Dichtung 15 ein drehfestes Bauteil. Der verbleibende Teil der Dichtung 15 (äußere Lippe 27e) kontaktiert die feste Schleuderscheibe 19.
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Die Dichtung 15 hat den Metallkern 26 und einen Gummidichtungshauptkörper 27. Der Dichtungshauptkörper 27 hat einen festen Abschnitt 27a, die inneren Lippen 27b, 27c, 27d und die äußere Lippe 27e. Der feste Abschnitt 27a ist an dem Kern 26 festgelegt (aufvulkanisiert und angeheftet). Die inneren Lippen 27b, 27c, 27d liegen in der Radialrichtung innerhalb des Endes 25 des Außenrings 11. Die äußere Lippe 27e liegt in Radialrichtung außerhalb des Endes 25. Die inneren Lippen 27b, 27c, 27d stehen von einem radial innenseitigen Teil des festen Abschnitts 27a vor. Die äußere Lippe 27e steht von einem radial außenseitigen Teil des festen Abschnitts 27a vor. Der Kern 26 hat einen zylindrischen Abschnitt 26a als äußeren Umfangsabschnitt. Der zylindrische Abschnitt 26a ist an eine innere Umfangsfläche des Endes 25 des Außenrings 11 angesetzt und in Kontakt hiermit, um die Dichtung 15 am Außenring 11 zu befestigen.
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Die drehbare Schleuderscheibe 16 ist an dem fahrzeugaußenseitigen Teil der Radnabenwelle 12 angebracht. Die inneren Lippen 27b, 27c, 27d der Dichtung 15 kontaktieren die drehbare Schleuderscheibe 16. Genauer gesagt, die drehbare Schleuderscheibe 16 ist an einem Außenumfang eines Grenzabschnitts zwischen dem Wellenhauptkörperabschnitt 55 und dem Flanschabschnitt 56 der Radnabenwelle 12 angebracht. Die drehbare Schleuderscheibe 16 hat einen ringförmigen inneren Hauptkörperabschnitt 31 und einen zylindrischen Außenabschnitt 32. Der innere Hauptkörperabschnitt 31 hat einen inneren kreisförmigen Ringabschnitt 35, einen gekrümmten Flächenabschnitt 36 und einen kurzen Zylinderabschnitt 37, die in dieser Reihenfolge von der Seite des Außenabschnitts 32 her angeordnet sind. Der kurze Zylinderabschnitt 37 ist von außen über den Wellenhauptkörperabschnitt 55 gesetzt und der innere kreisförmige Ringabschnitt 35 ist in Kontakt mit einer Seitenfläche des Flanschabschnitts 56. Der innere Hauptkörperabschnitt 31 ist an dem fahrzeugaußenseitigen Teil der Radnabenwelle 12 angebracht, damit die drehbare Schleuderscheibe 16 zusammen mit der Radnabenwelle 12 drehen kann.
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Die inneren Lippen 27b, 27c, 27d kontaktieren den inneren Hauptkörperabschnitt 31 der drehbaren Schleuderscheibe 16. Der zylindrische Außenabschnitt 32 erstreckt sich in Axialrichtung von einem radial äußeren Ende 31a des inneren Hauptkörperabschnitts 31 in Richtung Fahrzeuginnenseite. Der zylindrische äußere Abschnitt 32 zeigt mit dem radialen Abstand δ1 dazwischen zu der äußeren Lippen 27e. Ein fahrzeuginnenseitiger Spitzenabschnitt 32a des zylindrischen Außenabschnitts 32 liegt außerhalb einer Lippenspitze 27f der äußeren Lippe 27e in Radialrichtung gesehen. Die Lippenspitze 27f kontaktiert einen inneren zylindrischen Abschnitt 41 der festen Schleuderscheibe 19.
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Die feste Schleuderscheibe 19 ist an einem Außenumfang des fahrzeugaußenseitigen Endes 25 des Außenrings 11 angesetzt. Die feste Schleuderscheibe 19 hat den inneren zylindrischen Abschnitt 41, der eine Zylinderform hat. Der innere zylindrische Abschnitt 41 ist an dem Außenring 11 angebracht, in dem er von außen über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 gesetzt ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform hat der innere zylindrische Abschnitt 41 einen Hauptkörperrohrabschnitt 41a und einen ringförmigen Abschnitt 41b. Der Hauptkörperrohrabschnitt 41a ist über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 gesetzt und in engem Kontakt hiermit. Der ringförmige Abschnitt 41b deckt von außen einen Teil des plattierten Oberflächenabschnitts 22 in Radialrichtung ab. Der ringförmige Abschnitt 41b ist einteilig mit dem Hauptkörperrohrabschnitt 41a und verjüngt sich derart, dass sein Durchmesser in Richtung Fahrzeuginnenseite zunimmt. Der ringförmige Abschnitt 41b liegt radial außerhalb einer Grenze 23 zwischen dem nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 und dem plattierten Oberflächenabschnitt 22. Der innere zylindrische Abschnitt 41 deckt in Radialrichtung von außen den gesamten nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 ab.
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Bei der vorliegenden Ausführungsform hat die feste Schleuderscheibe 19 einen Kreisringabschnitt (äußeren Kreisringabschnitt) 42 und einen äußeren zylindrischen Abschnitt 43. Der Kreisringabschnitt (äußerer Kreisringabschnitt) 42 erstreckt sich in Radialrichtung von einem fahrzeuginnenseitigen Ende 41c des inneren zylindrischen Abschnitts 41 (ringförmigen Abschnitts 41b) nach außen. Der äußere zylindrische Abschnitt 43 erstreckt sich von einem radial äußeren Ende 42a des Kreisringabschnitts 42 in Richtung Fahrzeugaußenseite. Der Kreisringabschnitt 42 ist wie ein kreisförmiger Ring geformt. Das radial äußere Ende 42a liegt in Radialrichtung außerhalb des zylindrischen Außenabschnitts 32. Der äußere zylindrische Abschnitt 43 ist wie ein Zylinder geformt und zeigt mit dem radialen Abstand δ2 dazwischen zu dem zylindrischen Außenabschnitt 32.
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Die inneren Lippen 27b, 27c, 27d der Dichtung 15 kontaktieren den inneren Hauptkörperabschnitt 31, der Teil der drehbaren Schleuderscheibe 16 ist und die äußere Lippe 27e ist in Kontakt mit dem Hauptkörperrohrabschnitt 41a des zylindrischen Abschnitts 41, der Teil der festen Schleuderscheibe 19 ist.
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Wie oben beschrieben, ist die äußere Umfangsfläche des Außenrings 11 plattiert, sodass eine Plattierungsschicht gebildet ist. Jedoch ist das Ende 25 überdreht und die sich ergebende abgedrehte Oberfläche ist geschliffen. Das Schleifen erlaubt, dass das Basismaterial des Außenrings 11 freigelegt wird, sodass der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 gebildet wird. In der 2 ist der Bereich der überdrehten Fläche mit K3 bezeichnet. Das Ende 25 des Außenrings 11 hat eine abgestufte Form, bei der der Außendurchmesser des Endes 25 stufenweise zu der Fahrzeugaußenseite hin abnimmt. Eine äußere Umfangsfläche des Außenringhauptkörpers 51 hat eine geradlinige Zylinderfläche 24, welche bezüglich des Bereichs K3 der überdrehten Oberfläche in Richtung Fahrzeuginnenseite liegt und die Mittellinie des Außenrings 11 als Mitte hat. Die zylindrische Fläche 24 ist in dem plattierten Oberflächenabschnitt 22 enthalten. Bei der vorliegenden Ausführungsform verbleibt die Plattierung in dem Bereich K3 der überdrehten Fläche, welche somit im plattierten Oberflächenabschnitt 22 enthalten ist.
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Bei der Radlagervorrichtung 10 gemäß obiger Ausgestaltung erlaubt am Außenring 11 der plattierte Oberflächenabschnitt 22 eine Verbesserung der Rostverhinderungsfunktion. Der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 kann ebenfalls vor Rost geschützt werden, da die feste Schleuderscheibe 19 (der innere zylindrische Abschnitt 41) von außen über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 gesetzt und hieran angebracht ist.
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Insbesondere hat bei der vorliegenden Ausführungsform der innere zylindrische Abschnitt 41 der festen Schleuderscheibe 19 den Hauptkörperrohrabschnitt 41a und den ringförmigen Abschnitt 41b. Der Hauptkörperrohrabschnitt 41a ist über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 gesetzt und in engem Kontakt hiermit. Der ringförmige Abschnitt 41b deckt von außen in Radialrichtung gesehen einen Teil des plattierten Oberflächenabschnitts 22 (einen Teil des Bereichs K3) ab. Das fahrzeuginnenseitige Ende 41c des ringförmigen Abschnitts 41b liegt bezüglich der Grenze 23 an der Fahrzeuginnenseite. Genauer gesagt, das Ende 41c des ringförmigen Abschnitts 41b liegt in Richtung Fahrzeuginnenseite jenseits der Grenze 23 und in Radialrichtung außerhalb des Bereichs K3 der überdrehten Oberfläche. Somit ist der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 vollständig von außen her in Radialrichtung durch den zylindrischen Abschnitt 42 bedeckt und aus radialer Richtung von außen her nicht sichtbar.
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Die äußere Lippe 27e der Dichtung 15 ist in Kontakt mit dem inneren zylindrischen Abschnitt 41 der festen Schleuderscheibe 19. Dies ermöglicht, dass Fremdkörper wie Wasser nicht von außen entlang des Endes 25 des Außenrings 11 in das Lagerinnere eindringen kann. Mit anderen Worten, die äußere Lippe 27e dient als Abweisdichtung.
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Bei der vorliegenden Ausführungsform hat die feste Schleuderscheibe 19 den Kreisringabschnitt 42, der sich vom fahrzeuginnenseitigen Ende 41c des zylindrischen Abschnitts 41 in Radialrichtung nach außen erstreckt und der von der äußeren Lippe 27e kontaktiert wird. Der Kreisringabschnitt 42 bildet eine sich in Radialrichtung erstreckenden Wand und wirkt als eine Art Damm, der den Eintritt von Fremdkörpern wie beispielsweise Wasser, das an der äußeren Umfangseite des Außenrings 11 und insbesondere der zylindrischen Fläche ansteht, in das Lagerinnere (eine Kontaktfläche der äußeren Lippe 27e und der inneren Zylinderfläche 41) unterbindet. Der Kreisringabschnitt 42 ermöglicht die Verbesserung der Funktion, welche Fremdkörper an einem Eintritt in das Lagerinnere hindert.
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In der festen Schleuderscheibe 19 erstreckt sich der äußere zylindrische Abschnitt 43 von dem radial äußeren Ende 42a des Kreisringabschnitts 42 in Richtung Fahrzeugaußenseite. Der äußere zylindrische Abschnitt 43 liegt in Radialrichtung außerhalb des zylindrischen Außenabschnitts 32 der drehbaren Schleuderscheibe 16 und zeigt mit dem radialen Spalt δ2 zu dem Außenabschnitt 32. Wie oben beschrieben, ist der radiale Abstand δ1 zwischen dem Außenabschnitt 32 und der äußeren Lippe 27e gebildet. Der radiale Abstand δ2 und der radiale abstand δ1 bilden einen Labyrinthspalt. Der Labyrinthspalt ist so ausgebildet, dass er mäanderförmig verläuft, wie im Schnitt von 2 gezeigt, um zu ermöglichen, dass Fremdkörper, beispielsweise Wasser, wirksamer an einem Eintritt in das Lagerinnere gehindert wird.
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Bei der vorliegenden Ausführungsform ist der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 eine bearbeitete Oberfläche, welche als Bezugspunkt bei der Bearbeitung des Außenrings 11 dient. Somit ist der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 präzise gefertigt. Die feste Schleuderscheibe 19, welche an dem nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 angebracht ist, wird durch eine Stanzbearbeitung von Metall hergestellt und präzise geformt. Sowohl der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 als auch die feste Schleuderscheibe 19 sind präzise geformt. Wenn folglich die feste Schleuderscheibe 19 über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 gesetzt wird, gelangen die feste Schleuderscheibe 19 und der nicht plattierte Oberflächenabschnitt 21 in engen Kontakt miteinander, sodass ein Spalt dazwischen unwahrscheinlich ist. Dies macht es unwahrscheinlich, dass Fremdkörper wie beispielsweise Wasser zwischen den nicht plattierten Oberflächenabschnitt 21 und die feste Schleuderscheibe 19 gelangt. Weiterhin verwendet die vorliegende Ausführungsform anstelle der Ausbildung des nicht plattierten Oberflächenabschnitts 21 durch zusätzliche Werkzeugbearbeitung als Oberfläche zur Anbringung der festen Schleuderscheibe 19 die maschinell bearbeitete Oberfläche, die als Referenz beim Schleifen des Außenrings 11 dient. Dies ermöglicht, dass sich Erhöhungen der Bearbeitungskosten (Fertigungsmannstunden) verhindern lassen.
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Wie oben beschrieben, erlaubt die Radlagervorrichtung 10 der vorliegenden Ausführungsform, dass die Rostverhinderungsfunktion gegenüber dem Stand der Technik verbessert ist und ermöglicht, dass Wasser (Schmutzwasser) oder dergleichen an einem Eintritt in das Lagerinnere von der Fahrzeugaußenseite her so gut als möglich gehindert ist. Im Ergebnis kann verhindert werden, dass die Lebensdauer des Lagers durch den Eintritt von Wasser (Schmutzwasser) oder dergleichen in das Lagerinnere verkürzt wird.
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Die oben beschriebene Ausführungsform ist in jeder Hinsicht illustrativ und nicht einschränkend. Mit anderen Worten, die Radlagervorrichtung der Erfindung ist nicht auf die dargestellten Formen beschränkt und kann im Rahmen des Umfangs der Erfindung jegliche andere Form annehmen. In der in 1 dargestellten Form sind die Wälzelemente 13 als Kugeln beschrieben. Jedoch können die Wälzelemente 13 auch Kegelrollen oder dergleichen sein.
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Bei der Radlagervorrichtung gemäß der Erfindung ermöglicht am Außenring der plattierte Oberflächenabschnitt eine Verbesserung der Rostverhinderungsfunktion. Der innere zylindrische Abschnitt der festen Schleuderscheibe ist von außen über den nicht plattierten Oberflächenabschnitt gesetzt und hier angebracht, sodass der nicht plattierte Oberflächenabschnitt vor Rost geschützt werden kann. Folglich wird eine Radlagervorrichtung erhalten, welche eine bessere Rostverhinderungsfunktion als herkömmliche Radlagervorrichtungen hat.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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