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DE102017100094A1 - Gebinde aus miteinander verklebten Behältern mit einem Tragegriff - Google Patents

Gebinde aus miteinander verklebten Behältern mit einem Tragegriff Download PDF

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DE102017100094A1
DE102017100094A1 DE102017100094.1A DE102017100094A DE102017100094A1 DE 102017100094 A1 DE102017100094 A1 DE 102017100094A1 DE 102017100094 A DE102017100094 A DE 102017100094A DE 102017100094 A1 DE102017100094 A1 DE 102017100094A1
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DE
Germany
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carrying handle
container
containers
recesses
recess
Prior art date
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Application number
DE102017100094.1A
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English (en)
Inventor
Jörg Koppers
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by KHS GmbH filed Critical KHS GmbH
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Priority to PCT/EP2017/077450 priority patent/WO2018127311A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Gebindes mit einem Tragegriff, wobei mindestens zwei Behälter durch eine Klebestelle zu einem Gebinde verbunden sind. Um ein alternatives Verfahren zum Anbringen eines Tragegriffs vorzuschlagen, ist vorgesehen, das Bereitstellen eines Tragegriffs mit zwei Ausnehmungen, das Auflegen des Tragegriffs auf zwei Behälter, so dass jeweils eine Ausnehmung einen Behälter umschließt, und das Schrumpfen der Ausnehmung bis sie am Behälter anliegt. Die Erfindung betrifft weiter eine Vorrichtung zum Herstellen eines Gebindes sowie ein Gebinde mit einem Tragegriff.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Gebindes aus miteinander verklebten Behältern mit einem Tragegriff, eine Vorrichtung zur Herstellung eines solchen Gebindes und das Gebinde aus miteinander verklebten Behältern und einem Tragegriff.
  • Miteinander verklebte Gebinde, die mit einem Tragegriff versehen sind, sind beispielsweise aus der DE 10 2011 119 964 B3 und der DE 10 2011 119 966 B3 bekannt. Bei diesen Gebinden ist der Tragegriff an die Behälter angeklebt.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung eine alternative Lösung für das Anbringen des Tragegriffs vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Verfahren nach Anspruch 1, einer Vorrichtung nach Anspruch 6 und einem Gebinde nach Anspruch 10.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen eines Gebindes mit einem Tragegriff, bei dem mindestens zwei Behälter durch eine Klebestelle zu einem Gebinde verbunden sind, weist folgende Schritte auf:
    • - Bereitstellen eines Tragegriffs mit zwei Ausnehmungen,
    • - Auflegen des Tragegriffs auf zwei Behälter, so dass jeweils eine Ausnehmung einen Behälter umschließt,
    • - Schrumpfen der Ausnehmung bis sie am Behälter anliegt.
  • Der erfindungsgemäße Tragegriff ist vorteilhaft aus einem schrumpfbaren Material gefertigt, z. B. aus Polyethylen (PE), Polyvinylchlorid (PVC) und Polyolefin (PO). Der meist streifenförmige Tragegriff wird mit zwei Ausnehmungen versehen. Die Ausnehmungen werden so angeordnet, dass sie nach dem Auflegen des Tragegriffs zwei meist benachbarte Behälter umschließen. Die Ausnehmungen sind meist rund. Ihre Mittelpunkte weisen denselben Abstand auf wie die Mittelpunkte der Oberseite bzw. oberen Enden der Behälter, an denen der Tragegriff angeordnet wird.
  • Vereinfacht gesagt ist der Abstand der Mittelpunkte der Ausnehmungen gleich dem Durchmesser eines Behälters. Die Ausnehmungen weisen einen Durchmesser auf, der geringfügig größer ist als der Durchmesser der Oberseite bzw. des oberen Endes des Behälters. Das Übermaß der Ausnehmung gegenüber dem Durchmesser beträgt meist 1 mm bis 5 mm, bevorzugt 2 mm bis 3 mm.
  • Die Breite des Tragegriffs ist breiter als die Ausnehmung, mindestens in dem Bereich, in dem die Ausnehmung angebracht ist. Der Tragegriff kann zwischen den Ausnehmungen eine Verjüngung aufweisen. Die Dicke des Tragegriffs kann bis zu 2 mm aufweisen, bevorzugt 0,1 mm bis 1 mm. In einem mittleren Abschnitt des Tragegriffs zwischen den Ausnehmungen ist Raum für einen Aufdruck. Die Zugfestigkeit des Tragegriffs und die Reißfestigkeit im Bereich der Ausnehmungen sind größer als die Zugkraft, die beim Anheben und Tragen des Gebindes auf den Tragegriff ausgeübt wird.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführung ist der Tragegriff gefaltet, so dass er sich beim Tragen entfaltet und dadurch verlängert. Das Gebinde ist an einem längeren Tragegriff besser zu tragen. In einer Ausführung ist ein Mittelteil des Tragegriffs zwischen den beiden Ausnehmungen auf sich selbst gefaltet und öffnet sich bei senkrechtem Zug, der durch das Anheben des Gebindes aufgebracht wird. Typisch zeigt der Tragegriff nach dieser Ausführung in der Seitenansicht bzw. im Längsschnitt eine Z-förmige Gestaltung. In einer anderen Ausführung, insbesondere, wenn ein längerer Tragegriff gewünscht wird, kann der Tragegriff bei Z-förmiger Faltung eine zusätzliche dritte Ausnehmung oder ein Vielfaches der zwei Ausnehmungen, z. B. vier oder sechs zusätzliche Ausnehmungen bei ursprünglich zwei Ausnehmungen aufweisen. Die zusätzlichen Ausnehmungen weisen vorteilhaft einen größeren Durchmesser auf als die für die Erfindung wesentlichen Ausnehmungen, so dass die zusätzlichen Ausnehmungen nach dem Schrumpfen nicht am Behälter anliegen und beim Anheben des Gebindes von den Oberseiten bzw. oberen Enden abgehoben werden können.
  • Das Gebinde, an dem der Tragegriff angebracht wird, besteht aus mindestens zwei Behältern, beispielsweise Dosen, Flaschen, Beuteln oder Tuben.
  • Die Behälter können aus beliebigem Material hergestellt sein, z. B. Kunststoff, Glas, Metall oder Keramik. Meist weist ein Gebinde mehr als zwei Behälter auf, beispielsweise vier, sechs oder mehr Behälter. Die Behälter sind oft in Reihen angeordnet, meist zwei oder drei Reihen. Die Behälter sind durch Klebestellen miteinander verbunden. Vorteilhaft sind die Behälter des Gebindes vor dem Anbringen des Tragegriffs ausschließlich durch Klebestellen miteinander verbunden. Die Klebestellen sind an den Stellen des Umfangs der Behälter angebracht, wo die Behälter aneinander anliegen. Bevorzugt sind die Klebestellen, bezogen auf die Längsachse der Behälter, in der unteren Hälfte angeordnet. Dies erlaubt ein Kraft sparendes Lösen der Behälter, die in der Regel am oberen Ende erfasst und durch Drehen aus dem Gebinde gelöst werden.
  • Die Klebstellen werden durch Haft- oder Klebemittel erzeugt. Alle Materialien oder Massen, mit denen eine Klebeverbindung zwischen Behältern hergestellt werden kann, sind Haft- und Klebemittel im Sinne dieser Erfindung. Bevorzugt werden Klebemittel in flüssigem oder zähflüssigem Zustand aufgetragen und ggf. getrocknet, so dass sie einen selbstklebenden Klebepunkt bzw. eine Klebefläche an einem ersten Behälter bilden. Alternativ können pflasterähnliche Pads aufgebracht werden. Wird ein zweiter Behälter gegen den Klebepunkt bzw. die Klebefläche gedrückt, kann eine Haftverbindung entstehen bzw. durch Eintrag von Energie (Licht, Wärme und/oder Druck) kann eine Klebestelle bzw. Klebeverbindung entstehen, die die beiden Behälter verbindet. Insbesondere UV-härtende Klebstoffe werden bevorzugt, weil ein Aushärten mit ultraviolettem Licht einfach auszuführen ist. Die weiteren Behälter des Gebindes sind untereinander durch vergleichbare Klebestellen miteinander verbunden.
  • Durch die Klebestellen sind die mindestens zwei Behälter in einem festen Abstand zueinander angeordnet. Der Tragegriff wird durch Mittel zum Ablegen des Tragegriffs so auf den beiden Behältern abgelegt, dass jeweils eine Ausnehmung jeweils einen Behälter umschließt. Die Mittel zum Ablegen können ausgebildet sein als einander gegenüberliegende Greifer, die jeweils ein stirnseitiges Ende des Tragegriffs ergreifen und die dann, bezogen auf die Behälter, abwärts bewegt werden. Die Mittel zum Ablegen nutzen auch Vakuum oder elektrostatische Ladung zum Fixieren und Bewegen der Tragegriffe. Die Mittel zum Ablegen können überall dort positioniert sein, wo die Behälter bereits ihre endgültige Ausrichtung im Gebinde eingenommen haben. Die Mittel zum Ablegen des Tragegriffs können also beispielsweise dort angeordnet sein, wo die Behälter zum Ausbilden der Klebestelle fixiert werden. Sie können aber auch unmittelbar vor dem Verpacken der Gebinde z. B. auf Paletten oder an einem beliebigen Ort zwischen diesen beiden Stellen angeordnet sein. Bevorzugt wird ein möglichst frühes Anordnen der Mittel zum Auflegen des Tragegriffs. Es ist als Vorteil der Erfindung anzusehen, dass parallel zum Schrumpfen des Tragegriffs weitere Funktionen wie z. B. das Überwachen von Qualitätsmerkmalen oder das Aushärten der Klebestellen erfolgen kann, so dass weder der Zeitraum des Herstellens des Gebindes vergrößert wird noch eine zusätzliche Strecke für das Herstellen des Gebindes mit Tragegriff vorzusehen ist.
  • Die Mittel zum Ablegen können den bereits vereinzelten Tragegriff aus einem Magazin entnehmen. Alternativ können die Mittel zum Ablegen den Tragegriff von einer Rolle abziehen und dann abschneiden oder abreißen, z. B. an einer Perforation, so dass er erst kurz vor dem Ablegen vereinzelt wird. Das Abziehen und Vereinzeln von Streifen von einer Rolle ist an sich bekannt.
  • Der Tragegriff wird durch die Mittel zum Ablegen bevorzugt bis unter einen Vorsprung, also in einer Hinterschneidung am Behälter, typisch z. B. der Hinterschneidung eines Dosenrands oder bis unter den Kragen bzw. Führungsring oder den Verschluss einer Flasche abgelegt. Der Vorsprung bzw. die Hinterschneidung ist in der Regel, bezogen auf die Längsachse des Behälters, nahe der Oberseite oder am oberen Ende des Behälters angebracht. Die Ausnehmung ist, wie vorstehend beschrieben, jeweils geringfügig größer als die Hinterschneidung, der Kragen oder der Verschluss des Behälters, so dass das Ablegen des Tragegriffs einfach und ohne Kraftaufwand erfolgen kann.
  • Nach dem Ablegen des Tragegriffs auf den mindestens zwei Behältern umschließt eine Ausnehmung des Tragegriffs jeweils einen Behälter. Mindestens zwei Behälter sind durch den Tragegriff an ihren oberen Enden verbunden.
  • Damit beim Anheben des Gebindes ein Abziehen oder Abstreifen des Tragegriffs von den beiden Behältern vermieden wird, werden die Ausnehmungen geschrumpft, so dass sie an den Behältern anliegen. Das Schrumpfen erfolgt in der Regel durch erhöhte Temperatur, in der Praxis oft durch Heißluftgebläse. Durch die Heißluft kann auch der Tragegriff insgesamt geringfügig geschrumpft werden. Die dadurch entstehende, meist geringe Zugspannung, die auf die Behälter wirkt, erweist sich jedoch nicht als nachteilig, vielmehr stabilisiert sie das gesamte Gebinde, insbesondere dann, wenn die Klebstellen nur in der unteren Hälfte der Behälter angebracht sind. Anders als z. B. beim Aufkleben eines Tragegriffs kann bei Gebinden mit dem erfindungsgemäßen Tragegriff eine zusätzliche Stabilisierung des Gebindes durch Aufbringen einer moderaten Zugkraft mittels des Tragegriffs bewirkt werden. Zudem erweist es sich als vorteilhaft, dass der Tragegriff formschlüssig am Gebinde befestigt ist, so dass das Gebinde neben den Klebestellen eine zweite Verbindung aufweist, die nicht auf Klebstoff basiert und die zur Stabilisierung des Gebindes beiträgt.
  • Die Mittel zum Schrumpfen wirken bevorzugt jeweils auf einen Behälter ein, so dass zwei parallel angeordnete Mittel zum Schrumpfen vorhanden sind, die jeweils Hitze auf den gesamten Umfang der Ausnehmung bzw. des oberen Endes oder der Oberseite des Behälters aufbringen. Dazu sind die Mittel zum Schrumpfen bevorzugt kanal- oder glockenförmig ausgeführt, um die Oberseite oder das obere Ende eines Behälters möglichst zu umschließen. Die Mittel zum Schrumpfen können entweder als bewegliche Einheiten ausgebildet sein, die eine definierte Wegstrecke über den oberen Enden bzw. Oberseiten der Behälter verweilen, um zu gewährleisten, dass die Ausnehmungen eng an den Behältern anliegen. Alternativ können die Mittel zum Schrumpfen parallel zum Weg des Gebindes über eine längere Strecke ausgelegt sein, die gewährleistet, dass die Ausnehmung am Behälter eng anliegt. Auf diese Weise wird bei sowohl bei den beweglichen als auch bei den ortsfesten Mitteln zum Schrumpfen die Produktionsgeschwindigkeit nicht reduziert und es können zeitgleich andere Bearbeitungsschritte zur Fertigstellung des Gebindes ausgeführt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Anbringen eines Tragegriffs, der zwei Ausnehmungen aufweist, an ein Gebinde, das mindestens zwei durch eine Klebestelle verbundene Behälter aufweist, ist, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Ablegen des Tragegriffs mit zwei Ausnehmungen vorgesehen sind, so dass jede Ausnehmung einen Behälter umschließt, wobei Mittel zum Schrumpfen der Ausnehmungen bis zum Anliegen an einem Behälter vorgesehen sind. Die Mittel zum Ablegen und die Mittel zum Schrumpfen sind bereits vorstehend im Zusammenhang mit der Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens näher erläutert worden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ohne Aufwand in eine vorhandene Vorrichtung zum Herstellen von Gebinden
  • Integriert werden. Sie ermöglicht das Herstellen von Gebinden mit einem Tragegriff, wobei die Klebstellen, die zur Verbindung der Behälter aufgebracht wurden, durch eine zweite, separate Verbindung zusätzlich gesichert werden. Die an den Behältern eng anliegenden Ausnehmungen des Tragegriffs schaffen eine formschlüssige Verbindung, die das Gebinde zusätzlich stabilisiert.
  • Vorteilhaft weist die erfindungsgemäße Vorrichtung Mittel zum Bereitstellen des Tragegriffs auf. Diese Mittel zum Bereitstellen können als Speicher oder Magazin zum Bereitstellen einzelner Tragegriffe ausgelegt sein. Die Mittel zum Bereitstellen können aber auch als Rolle ausgebildet sein, von der nacheinander Tragegriffe abgerollt und vereinzelt werden. Die Mittel zum Bereitstellen sind also zum Abgeben einzelner oder vereinzelter Tragegriffe ausgelegt. Die Mittel zum Auflegen wirken mit den Mitteln zum Bereitstellen zusammen und übernehmen die Tragegriffe z. B. aus dem Magazin oder Speicher wie vorstehend im Zusammenhang mit der Beschreibung des Verfahrens erläutert.
  • Schließlich umfasst die Erfindung ein Gebinde aus mindestens zwei Behältern, die durch eine Klebestelle und einen Tragegriff verbunden sind. Erfindungsgemäß weist der Tragegriff mindestens zwei Ausnehmungen auf, die jeweils an einer Hinterschneidung oder einem Kragen eines Behälters anliegen. Alternativ können die Behälter mehr als zwei Klebstellen aufweisen und das Gebinde kann -wie vorstehend beschrieben- mehrere Behälter aufweisen. Bevorzugt sind die Behälter des Gebindes durch Klebestellen in der, bezogen auf die Längsachse der Behälter, unteren Hälfte miteinander verbunden.
  • Nachfolgend werden Details der Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
    • 1a einen erfindungsgemäßen Tragegriff
    • 1b einen erfindungsgemäßen Tragegriff mit Bemaßung
    • 2a ein erfindungsgemäßes Gebinde im Längsschnitt
    • 2b eine Detailansicht des erfindungsgemäßen Gebindes
    • 2c das erfindungsgemäßes Gebinde in der Draufsicht
    • 2d das erfindungsgemäße Gebinde in perspektivischer Ansicht
    • 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Herstellen von Gebinden mit Tragegriff
  • Der in 1a gezeigte Tragegriff 1 ist aus PE, PVC oder PO hergestellt und weist eine Dicke von 0,5 mm auf. Die Länge des Tragegriffs 1 ist in etwa gleich der Breite des Gebindes, möglichst ist die Länge geringer als die Breite des Gebindes. Der Tragegriff 1 weist zwei runde Ausnehmungen 2 auf, die näher zu den stirnseitigen Enden 3 des Tragegriffs angeordnet sind. Zwischen beiden stirnseitigen Enden 3 und zwischen den Ausnehmungen 2 weist der Tragegriff 1 einen Mittelteil 4 auf. Der Mittelteil 4 ist verjüngt. Er bietet Raum für einen Aufdruck.
  • Wie aus 1b ersichtlich, sind die Mittelpunkte M der Ausnehmungen in einer Entfernung E voneinander beabstandet. Die Entfernung E entspricht dem Durchmesser eines Behälters. Der Durchmesser D der Ausnehmungen ist ca. 2 mm größer als die Oberseite bzw. das obere Ende des Behälters, an dem der Tragegriff 1 angebracht werden soll.
  • 2a zeigt ein erfindungsgemäßes Gebinde 5 im Längsschnitt. Die Behälter 6 des Gebindes 5 sind aus Polyethylenterephtalat (PET). Sie sind, bezogen auf ihre Längsachse L in der unteren Hälfte durch eine Klebestelle 7 miteinander verbunden. Die Behälter 6 sind an ihrem oberen Ende durch einen Tragegriff 1 miteinander verbunden. Der Tragegriff 1 überspannt die oberen Enden 8 von zwei nebeneinander angeordneten und durch eine Klebestelle 7 verbundenen Behältern 6. 2b zeigt im Detail das obere Ende 8 des Behälters 6, an dem ein Vorsprung 9 in Form eines Führungsrings oberhalb einer Hinterschneidung 10 angebracht ist. Der Tragegriff 1 ist, bezogen auf die Längsachse L, unterhalb des Vorsprungs 9 in der Hinterschneidung 10 angebracht. Die Ausnehmung 2 des Tragegriffs 1 liegt eng an dem Behälter 6 an. Die Zugfestigkeit des Traggriffs 1 ist größer als die Zugkraft, die das am Traggriff 1 hängende Gebinde 5 auf den Traggriff 1 ausübt. Die Ausnehmungen 2 liegen daher auch bei angehobenem Gebinde 5 weiter eng am jeweiligen Behälter 6 an, so dass das Gebinde 6 sicher am Tragegriff 1 getragen werden kann.
  • 2c zeigt eine Draufsicht auf das mit Tragegriff 1 versehene Gebinde 5. Es handelt sich um ein Gebinde 5 aus sechs Behältern 6, die in drei Zweierreihen angeordnet sind. Die Länge des Tragegriffs 1 übersteigt nicht die Breite des Gebindes 5, die durch zwei nebeneinander angeordnete Behälter 6 definiert wird.
  • 2d zeigt eine perspektivische Ansicht des Gebindes 5 mit Tragegriff 1. Der Tragegriff 1 überspannt nur die mittlere Reihe. Alternativ können zwei Tragegriffe 1 auch über die äußeren Reihen gespannt werden. Die Anzahl der Tragegriffe 1 kann in Abhängigkeit von der Anzahl der Behälter 6 pro Gebinde 5 bzw. der Größe der Behälter 6 gewählt werden, um dem Kunden ein möglichst einfaches Handhaben der Gebinde 5 zu ermöglichen. Die Behälter 6, die durch Klebestellen 7 in der unteren Hälfte der Behälter 6 miteinander verbunden sind, werden zusätzlich durch den Tragegriff 1 fixiert, der nach dem nachstehend näher erläuterten Schrumpfen mit leichter Vorspannung die oberen Enden 8 der mittleren Behälter 6 zusammenhält. Da die Behälter 6 nicht nur in der Reihe sondern auch von Reihe zu Reihe durch Klebestellen 7 verbunden sind, wird das Gebinde 5 insgesamt durch den Tragegriff 1 stabilisiert.
  • 3 zeigt das Anbringen des Tragegriffs 1 auf den Behältern 6. Das Magazin 11 enthält vereinzelte Tragegriffe 1, die von den Mitteln zum Ablegen, hier Greifern (nicht dargestellt), jeweils einzeln entnommen werden. Alternativ kann der Tragegriff 1 von einer Rolle abgezogen und von den Mitteln zum Ablegen erfasst werden. Das Magazin 11 ist an einem Abschnitt im Produktionsablauf angeordnet, wo die Behälter 6 bereits zu Gebinden 5 miteinander verklebt sind. Die Mittel zum Ablegen legen den Tragegriff 1 so über den Behältern 6 ab, dass jeweils eine Ausnehmung über einen Vorsprung 9 am oberen Ende 8 des Behälters 6 gelegt wird. Die Ausnehmung 2 weist einen Durchmesser auf, der 2 mm größer ist als der Durchmesser des Vorsprungs 9. Die Ausnehmung 2 umschließt nun das obere Ende 8 des Behälters und liegt im Bereich der Hinterschneidung 10 auf.
  • Unmittelbar nach dem Magazin 11 und den Mitteln zum Ablegen schließen sich die Mittel zum Schrumpfen 12 an. Die Mittel zum Schrumpfen weisen zwei parallele, langgestreckte, nach unten offene Gehäuse 13 auf. Die Gehäuse 13 weisen Heißluftdüsen auf und umschließen jeweils das obere Ende 8 einer Reihe von Behältern 6. Die aus den Heißluftdüsen austretende Heißluft ist auf die oberen Enden 8 bzw. die Hinterschneidung 10 der Behälter 6 gerichtet und bewirkt, dass das Material des Tragegriffs 1 schrumpft. Damit verkürzt sich in der Regel auch der Mittelteil 4 des Tragegriffs 1 geringfügig, wodurch eine geringe Vorspannung zwischen den beiden durch den Tragegriff 1 verbundenen oberen Enden 8 der Behälter 6 aufgebaut wird.
  • Die Gehäuse 13 sind stationär. Sie sind so lang bemessen, dass das Schrumpfen der Ausnehmungen 2 bis zur engen Anlage an die Behälter 6 gewährleistet ist. An der Strecke, über die sich die Gehäuse 13 erstrecken, können, z. B. seitlich der Gebinde 5, andere Bearbeitungsvorrichtungen oder Kontrollvorrichtungen angebracht sein. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Anbringen eines Tragegriffs bewirkt keine Verlängerung der Vorrichtung zum Herstellen von Gebinden.
  • Durch das Schrumpfen liegt die Ausnehmung 2 so fest am Behälter 6, hier der Hinterschneidung 10 an, dass beim Anheben des Gebindes 5 die Ausnehmung 2 nicht über den Vorsprung 9 rutscht. Das Gebinde 5 kann also sicher am Tragegriff 1 gehalten werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Tragegriff
    2
    Ausnehmung
    3
    stirnseitige Enden des Tragegriffs
    4
    Mittelteil
    5
    Gebinde
    6
    Behälter
    7
    Klebestelle
    8
    oberes Ende des Behälters
    9
    Vorsprung
    10
    Hinterschneidung
    11
    Magazin
    12
    Mittel zum Schrumpfen
    13
    Gehäuse
    M
    Mittelpunkt
    E
    Entfernung
    D
    Durchmesser
    L
    Längsachse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102011119964 B3 [0002]
    • DE 102011119966 B3 [0002]

Claims (16)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Gebindes mit einem Tragegriff (1), wobei mindestens zwei Behälter (6) durch eine Klebestelle (7) zu einem Gebinde (5) verbunden sind, mit den Schritten: - Bereitstellen eines Tragegriffs (1) mit zwei Ausnehmungen (2) - Auflegen des Tragegriffs (1) auf zwei Behälter (6), so dass jeweils eine Ausnehmung (2) einen Behälter (6) umschließt, - Schrumpfen von mindestens Teilabschnitten des Tragegriffs (1)..
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrumpfen solange vollzogen wird, bis die Ausnehmung (2) mindestens teilweise umschließend am Behälter (6) anliegt und/oder eine erhöhte Zugkraft zwischen den mindestens zwei mittels des Tragegriffs (1) verbundenen Behältern (6) erzeugt wurde.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (2) des Tragegriffs (1) unter einem Vorsprung (9) angeordnet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff (1) so aufgelegt wird, dass er eine Hinterschneidung (10) des Behälters (6) umschließt.
  5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff (1) durch Bereitstellen eines einzelnen Tragegriffs (1) oder eines von einer Rolle abzutrennenden Tragegriffs (1) bereitgestellt wird.
  6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff (1) auf sich selbst gefaltet ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff (1) mindestens eine zusätzliche Ausnehmung aufweist, deren Durchmesser (D) größer ist als der Durchmesser (D) der zwei Ausnehmungen (2) des Tragegriffs (1).
  8. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrumpfen der Ausnehmung (2) Mittels Erhitzen erfolgt.
  9. Vorrichtung zum Anbringen eines Tragegriffs (1), der zwei Ausnehmungen (2) aufweist, an ein Gebinde, das mindestens zwei durch eine Klebestelle (7) verbundene Behälter (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Ablegen des Tragegriffs (1) mit zwei Ausnehmungen (2) vorgesehen sind, so dass jede Ausnehmung (2) einen Behälter (6) umschließt, und wobei Mittel (12) zum Schrumpfen der Ausnehmungen (2) bis zum Anliegen an einem Behälter (6) vorgesehen sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Ablegen des Tragegriffs (1) als Greifer ausgebildet sind, oder ausgebildet sind als Mittel, die elektrostatischer Ladung oder Vakuum zum Ablegen des Tragegriffs (1) nutzen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (12) zum Bereitstellen eines Tragegriffs (1) vorgesehen sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (12) zum Bereitstellen als Speicher ausgebildet sind, der jeweils einzelne oder vereinzelte Tragegriffe (1) abgibt.
  13. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Mittel (12) zum Schrumpfen für jeden der beiden Behälter (6) vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (12) zum Schrumpfen beweglich oder ortsfest sind.
  15. Gebinde, aufweisend mindestens zwei Behälter, die durch eine Klebestelle (7) und einen Tragegriff (1) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff (1) mindestens zwei Ausnehmungen (2) aufweist, wobei die Ausnehmung (2) jeweils mindestens teilweise unterhalb eines Vorsprungs (9) eines Behälters (6) anliegt.
  16. Gebinde nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (2) um mindestens 180 Grad am Umfang des Behälters (6) anliegt.
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