DE102016116737A1 - Verfahren und Anlage zur Herstellung von Gebinden - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gebinde aus mindestens zwei Teilgruppen, wobei mindestens zwei Behälter zu einer Teilgruppe von mindestens einer primären Banderole umschlungen sind, wobei die das Gebinde bildenden mindestens zwei Teilgruppen gemeinsam die Gebindegruppe bilden, und wobei die Gebindegruppe von einer sekundären Banderole umschlungen ist, und wobei mindestens zwei Behälter einer Teilgruppe) einer Gebindegruppe unmittelbar untereinander über mindestens eine primäre Klebestelle lösbar verbunden sind. Weiterhin umfasst die Erfindung ein entsprechendes Verfahren und eine Anlage zur Herstellung solcher Gebinde.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Multipack oder Gebinde umfassend Teilgruppen aus Behältern, wobei mindestens zwei Behälter untereinander zu einer Teilgruppe verklebt und gemeinsam mit mindestens einer Banderole umschlungen sind.
- Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Anlage und ein Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Teilgruppen von mindestens zwei Behältern, bei dem mindestens zwei Behälter zu einer Teilgruppe verklebt und gemeinsam mit mindestens einer Banderole umschlungen werden.
- Gebinde von Behältern, insbesondere Schrumpfgebinde, die durch Umhüllung von Behältern mit Schrumpffolien entstehen, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Herstellungsverfahren für Schrumpfgebinde sind ebenfalls bekannt. Die Schrumpffolie wird um die vorher gruppierte Behälterformation gewickelt. Danach werden die umwickelten Gebinde in einem Schrumpftunnel innerhalb eines Folienschrumpfofens erhitzt, so dass sich die Folie um die Behälter fest zusammenzieht und so die Gebinde aus den Behältern palettiert werden können. Die Schrumpfgebinde können nach dem Schrumpfprozess zusätzlich noch mit Tragegriffen versehen werden, so dass sie von den Endkunden bequem getragen werden können. Die Behälter sind beispielsweise Behälter wie PET-Flaschen.
- Nachteilig bei banderolierten Gebinden oder Teilgebinden ist es, dass die Behälter beim Transport die Neigung haben, sich nestend zu stellen, das heißt, ein Behälter rutscht in den Bereich des Behälterübergangs der benachbarten Behälterreihe.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gebinde aus Teilgruppen von Behältern zu schaffen, einfach aufgebaut und transportstabil ist. Diese Aufgabe wird durch ein Gebinde von Teilgruppen nach Anspruch 1 gelöst.
- Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Teilgruppen zu schaffen, welches sowohl ökonomisch als auch material- und energiesparend ist. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 9 gelöst.
- Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch eine Anlage nach Anspruch 18 gelöst.
- Beim erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen von Gebinden aus Teilgruppen werden die Teilgruppen zunächst zusammengestellt. Dabei werden mindestens zwei Behälter, beispielsweise Behälter wie Flaschen aus Kunststoff, PET oder Glas oder auch Dosen, zu einer Teilgruppe mit mindestens einem primären Klebemittelauftrag unmittelbar untereinander verbunden. Abhängig von dem Klebemittel, insbesondere bei einem sprühfähigen, flüssigen Klebemittel, wie einem Heiß- oder Schmelzkleber, muss eine Teilgruppe eine Aushärt- oder Trocknungseinheit durchlaufen oder in einer solchen verbleiben, bis für den Weitertransport oder den nächsten Behandlungsschritt die erforderliche Festigkeit des Klebemittels erreicht wurde.
- In einem nachfolgenden Schritt wird dann die Teilgruppe aus untereinander verklebten Behältern mit einer primären Banderole umschlungen und verbunden. Die primäre Banderole dient dabei insbesondere auch als etikettenhaftes Ausstattungsmerkmal für die Teilgruppe aus den mindestens zwei Behältern. Idealerweise wird bereits in der Etikettiermaschine auf diese Weise eine Teilgruppe aus zwei, drei oder mehr Behältern erzeugt. Insgesamt sind die Behälter einer Teilgruppe idealerweise in einer einzigen Reihe zueinander orientiert, da diese auch in der Regel in Reihenformation aus stromaufwärts befindlichen Behandlungsmaschinen, wie einer Etikettiermaschine oder einer Verschließmaschine ausgeleitet werden oder dort in Reihe benachbart behandelt werden. Diese Teilgruppen aus zwei oder mehr Behältern stellen selber auch bereits Multipacks oder Gebinde dar, werden aber zur Unterscheidung durchgängig nur Teilgruppen genannt. Insgesamt ist entscheidend, dass der primäre Klebemittelauftrag auf einem Oberflächenbereich der Behälter erfolgt, der außerhalb der Anlagefläche einer Banderole und/oder eines Etikettenauftrages liegt.
- Die Banderole ist dabei geeignetes Bandmaterial, welches nach dem Umwickeln der die Teilgruppe bildenden Behälteranzahl verklebt oder verschweißt wird. Alternativ kann ein schlauchartiges Folienstück als Banderole über die bereits verklebte und die Teilgruppe bildende Behälteranzahl gestülpt werden. Diese kann dort dann entspannt oder ggf. auch etwas eingeschrumpft werden.
- In einer vorteilhaften Variante wird die Teilgruppe in der Aushärt- oder Trocknungseinheit derart gehalten oder transportiert, dass parallel, also während der erforderlichen Abbinde- und Trocknungszeit oder entlang der hierfür nötigen Transportstrecke, die Banderole aufgebracht werden kann, indem dort eine Banderolierstation angeordnet ist. Danach werden die nunmehr untereinander verklebten und banderolierten Teilgruppen zu einer Ausricht- und Verdichtungseinheit transportiert, in der die für eine Gebinde erforderliche Mehrzahl an Teilgruppen in gewünschter Weise zueinander ausgerichtet und anschließend verdichtet werden. Dies ist im einfachsten Fall, dass die Teilgruppen parallel zueinander orientiert und dann zusammengeführt oder geschoben werden.
- Nachfolgend oder parallel hierzu wird die erforderliche Mehrzahl an Teilgruppen für ein Gebinde, die so genannte Gebindegruppe, verdichtet und zu einem Gebinde aus zwei oder mehr Teilgruppen verbunden und bedarfsweise mit einem Tragegriff versehen.
- In einer Variante besteht dieses Verbinden der Gebindegruppen darin, dass mindestens eine weitere, sekundäre Banderole um die Gebindegruppen gestülpt wird beziehungsweise alternativ geschlungen und anschließend in geeigneter Weise dauerhaft verbunden, verklebt oder verschweißt wird. Diese sekundäre Banderole kann irgendein geeignetes Bandmaterial sein, idealerweise eine Kunststofffolie, und weist nach dem finalen Aufbringen eine gewisse Spannung auf. Sie hält so die Gebindegruppe zum finalen Gebinde sicher zusammen. Dieses Gebinde hat durch die innere Stabilität mindestens einer der Teilgruppen mit verklebten Behältern eine sehr gute Gesamtstabilität und Transporteignung.
- Bei einer weiteren Variante wird wenigsten ein Behälter einer Teilgruppe einer Gebindegruppe in einer Applikationseinheit mit einem sekundären Klebmittel versehen und so mit mindestens einem Behälter einer benachbarten Teilgruppe aus derselben Gebindegruppe verklebt.
- Dabei kann die Applikation des sekundären Klebemittels an ein oder mehreren Oberflächenbereichen auf dem Transportweg erfolgen oder in der Ausricht- und Verdichtungseinheit. Idealerweise wird das Klebemittel derart appliziert, dass es nur auf der Behälteroberfläche anhaftet und weder in Kontakt mit der Banderole der Teilgruppe noch einem Etikett eines Behälters kommt. Hierfür sind in entsprechender Relativlage zum Behälter beziehungsweise der Transportstrecke der Behälter beispielsweise geeignete Sprühköpfe für flüssige oder beim Auftrag fließfähige Klebemittel vorgesehen, wie beispielsweise Sprühköpfe für Schmelzkleber mit entsprechender Versorgungs- und Aufbereitungseinheit. Es ist dabei besonders vorteilhaft, das Klebemittel zu applizieren, wenn die Teilgruppen einer Gebindegruppe bereits weitgehend zueinander richtig orientiert sind und nur noch wenige Millimeter zur finalen Annäherung und Anpressung erforderlich sind, um das Gebinde zu finalisieren.
- Bei Gebinden ist es vorteilhaft, mindestens einen Klebemittelauftrag zwischen zwei benachbarten Teilgruppen derselben Gebindegruppe vorzusehen, bzw. ist es für eine hinreichende Stabilität sogar in der Regel ausreichend, nur einen solchen sekundären Klebemittelauftrag pro Teilgruppe einer Gebindegruppe bzw. eines Gebindes vorzusehen.
- Eine weitere Variante stellt eine Kombination der beiden vorgenannten Varianten dar, wobei die Teilgruppen einer Gebindegruppe untereinander über mindestens einen sekundären Klebemittelauftrag verbunden sind und weiterhin mit einem sekundären Band oder Banderole umschlungen werden. Dabei werden die vorgenannten Einheiten in analoger Weise vorgesehen.
- Bei allen Varianten werden bedarfsweise an den Teilgruppen Tragegriffe an einem oder zwei Behältern der Teilgruppe angebracht. Sollten die Tragegriffe einer Teilgruppe für den Transport des gesamten Gebindes durch den Endverbraucher nicht geeignet sein, kann es vorteilhaft sein, dass das Gebinde noch einen ggf. stabileren oder für schwerere Last besser geeigneten Gebindetragegriff aufweist. Die erfindungsgemäße Anlage zur Herstellung der Gebinden umfasst somit, wie auch in
5 gezeigt, mindestens eine Behälterzuführung und einen Gebindeabtransport, eine Beleimungsstation zum unmittelbaren Verkleben von zwei oder mehr Behältern, eine Abbinde- und Trocknungseinheit zur Verfestigung des flüssigen oder fließfähigen Klebemittels, eine erste Banderolierstation für die gemeinsame Umschlingung der mindestens zwei Behälter. Diese werden mit einer primären Banderole zu einer Teilgruppe zusammengefasst. Es folgt stromabwärts eine Ausricht- und Verdichtungseinheit für die Teilgruppen, um dort die Bildung von Gebindegruppen aus einer Mehrzahl von Teilgruppen vorzunehmen, die das spätere Gebinde im Wesentlichen darstellen. Weiterhin ist eine weitere Banderolierstation vorgesehen, zur Umschlingung der vorgenannten Gebindegruppe. - Die erste Banderolierstation zur Bildung der Teilgruppen kann dabei vorteilhafterweise in der Bauart einer Sleeve-Banderolierung sein, bei welcher ein schlauchartiges und in der Regel vorgefertigte Banderolenmaterial über die zu umschlingenden Behälter gestülpt und dort positioniert wird. Dieses Verfahren und die erforderlichen Vorrichtungen sind grundsätzlich im Stand der Technik bekannt.
- Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn eine Applikationsstation für einen Tragegriff vorgesehen ist, welcher an mindestens einen Behälter einer mittels Klebemittel verbundenen Teilgruppe angebracht wird. In der Regel wird der Tragegriff an zwei unterschiedliche Behälter einer einzelnen Teilgruppe fixiert. Es ist zu Leistungssteigerung und Verringerung des Flächenbedarfs vorteilhaft, wenn diese Applikationsstation für Tragegriffe der Teilgruppen im Bereich der Aushärt- und Trocknungseinheit angeordnet ist.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn diese Applikationsstation für primäre Tragegriffe. an ein oder mehrere der Teilgruppen erst nach der weiteren Banderolierung bzw. der Banderolierstation zur Umschlingung der Gebindegruppe angeordnet ist. In diesem Bereich sind die Teilgruppen besonders gut gehalten und positioniert. Dies ist natürlich nur möglich, wenn noch hinreichend viel Oberfläche der Behälter und/oder der Teilgruppe von der sekundären Banderole nicht überdeckt ist, so dass der erste Traggriff und die erforderlichen Werkzeuge herangeführt werden können.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Anlage nach einer der vorgenannten Varianten ist nach der weiteren Banderolierstation zur Umschlingung der Gebindegruppe, eine weitere Applikationseinheit für mindestens einen Tragegriffe angeordnet. Hiermit wird ein Gebindetragegriff (sekundärer Tragegriff) appliziert, der an der Gebindegruppe oder insbesondere an der sekundären Banderole in bekannter Weise befestigt wird.
- Dabei ist es selbstverständlich, dass vorgenannte Transport- und/oder Behandlungselemente in der Anlage mehrfach vorgesehen werden, insbesondere das das Verfahren durch parallel verlaufende oder aufgestellte Transport- und Behandlungselementen oder Behandlungslinien erfolgen kann.
- Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele das Gebinde und die Anlage zur Herstellung des Gebindes und deren Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern.
-
1 zeigt schematisch eine Draufsicht Gebindegruppen in drei Varianten, -
2 zeigt schematisch eine Draufsicht einer weiteren Variante einer Gebindegruppe, die unterschiedliche Teilgruppen umfasst, -
3 zeigt schematisch ein Gebinde in einer Seitenansicht. -
4 zeigt schematisch ein alternatives Gebinde in einer perspektivischen Darstellung. -
5 zeigt schematisch eine Verpackungsanlage zur Herstellung der Gebinde. - In dem Teilbild I. der
1 ist eine Gebindegruppe2 gezeigt, die aus drei Teilgruppen3 besteht, die je zwei Behälter2 umfassen. Die Behälter2 der Teilgruppe3 sind dabei bereits untereinander mit einer primären Klebestelle7.1 versehen und weiterhin mit einer primären Banderole6.1 umschlungen. Weiterhin ist der Verschluss5 dargestellt. In dem Teilbild II. der1 ist die Gebindegruppe4 im Unterschied zum Teilbild I. auch mit einer sekundären Banderole6.2 umschlungen. Dabei weist diese Gebindegruppe4 keine sekundären Klebestellen auf, die die Teilgruppen3 oder deren Behälter2 mit der benachbarten Teilgruppe3 oder deren Behälter2 quer verbindet. - Unterschiedlich hierzu, ist bei dem Teilbild III. der
1 je eine sekundäre Klebestelle7.2 im unteren, d. h. bodennahen Außenumfang der Behälter2 angebracht. Somit hat jede Teilgruppe3 mindestens eine sekundäre Klebestelle7.2 , mittels welcher sie mit der benachbarten Teilgruppe3 bzw. einem ihrer Behälter2 verbunden ist. Die primären und die sekundären Klebestellen7.1 und7.2 sind dabei so angeordnet, dass diese an den Banderolen6.1 ,6.2 nicht anhaften können. Weiterhin könnte, was aber nicht dargestellt ist, eine oder mehrere sekundäre Klebestellen7.2 . auch höher angebracht werden, insb. im Übergangsbereich der Behälterschulter zum in der Regel zylindrischen Bauchbereich. - Diese Gebindegruppen werden in der Regel vor der Applikation mit der sekundären Banderole
6.2 mit primären Tragegriffen8.1 versehen, die aus Gründen der Übersichtlichkeit in1 aber nicht dargestellt wurde. -
2 zeigt ebenfalls eine Gebindegruppe4 , die auch schon mit einer sekundären Banderole6.2 umschlungen ist. Die Teilgruppen3 sind dabei in einer so genannten nestenden Lage, d. h. die Behälter2 stehen jeweils im Übergangsbereich der benachbarten Behälter2 . Wie vorgenannt, wurden die in der Regel bereits an die Teilgruppen3 applizierten primären Tragegriffe nicht dargestellt. Diese nestende Anordnung ist sehr stabil und erfordert üblicherweise keine Applikation von sekundären Klebestellen. - Bei dem in einer Seitenansicht dargestellten Gebinde
1 sind nur zwei Behälter2 von einer gradzahligen Anzahl von Behältern2 aus Teilgruppen3 mit je zwei Behältern2 zu sehen. Die sekundäre Banderole6.2 überdeckt die primäre Banderole6.1 der Teilgruppen3 in einem unteren Höhenbereich. Die Teilgruppe3 ist mit einem primären Tragegriff8.1 versehen, wobei ein sekundärer Tragegriff8.2 an der sekundären Banderole8.2 befestigt ist und über die primären Banderolen6.1 der Teilgruppen3 zur schmalen, hinteren Seite des Gebindes1 geführt und dort analog befestigt ist. Die Behälter2 einer Teilgruppe3 sind mit einer sehr tiefen, bodennahen primären Klebestelle7.1 miteinander verbunden. - In der
4 ist ein alternatives Gebinde1 gezeigt, bei welchem im Unterschied zur3 kein sekundärer Tragegriff8.2 vorgesehen ist, weil das Tragen des gesamten Gebindes1 auch über einen der primären Tragegriffe8.1 der Teilgruppen3 möglich ist. Die sekundäre Banderole6.2 überdeckt fast die gesamte primäre Banderole6.1 der 2er-Teilgruppen3 . - Die Behälter
2 einer Teilgruppe sind jeweils über zwei primäre Klebestellen7.1 in zwei unterschiedlichen Höhenlagen miteinander verbunden. Insbesondere bei diesem Gebinde1 und der gezeigten Behälterform ist es möglich, den primären Tragegriff6.1 erst nach dem Aufbringen der sekundären Banderole6.2 vorzunehmen, weil entsprechend große Oberflächen der Behälter2 auch nach dem Banderolieren frei bleiben. - In der
5 ist schematisch eine Verpackungsanlage20 für Gebinde1 dargestellt. Die Behälter2 werden in Gassen9 in Transportrichtung A transportiert und mittels Führungsstangen17 oder sonstigen, alternativen Führungen, wie bspw. Kopfführungen (nicht dargestellt) bewegt. In der Beleimungsstation16 wird ein Schmelzklebstoff mittels der Sprühköpfe18 auf die Behälter2 aufgebracht, für die Bildung der primären Klebestellen. Nachfolgend werden Teilgruppen3 aus je drei Behältern2 durch Verdichtung gebildet und in der Aushärt- und Trocknungseinheit10 geführt, bis das Klebemittel hinreichend verfestigt ist. - Diese 3er-Teilgruppen
3 werden einzeln in einer Banderolierstation11 mit der primären Banderole versehen und anschließend in eine Ausricht- und Verdichtungseinheit13 geleitet. In dem gezeigten Beispiel befindet sich in der Ausricht- und Verdichtungseinheit13 , beispielsweise an deren Ausgang, auch ein oder mehrere Tragegriffapplikatoren14.1 , mittels welchen an die 3er-Teilgruppe3 die primären Tragegriffe8.1 befestigt werden. - Stromabwärts erfolgt die Banderolierung der beiden 3er-Teilgruppen bzw. der Gebindegruppe
4 in der Banderolierstation12 mit der sekundären Banderole6.2 . Auf der Transportstrecke15 wird diese Gebindegruppe4 in Transportrichtung A weiter zu einem weiteren Tragegriffapplikator14.2 geleitet, mittels welchem der sekundäre Tragegriff8.2 über die kurze Breite der Gebindegruppe4 geführt und befestigt wird, so dass sich die primären Tragegriffe8.1 und der sekundäre Tragegriff8.2 kreuzen. - Die Gebinde
1 sind somit komplettiert und werden einer Palettiereinrichtung19 oder sonst einer geeigneten Weiterbehandlung oder Verpackungseinheit zugeleitet. - Die Erfindung wurde unter Berücksichtigung bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann selbstverständlich, dass insbesondere rotative Beleimungsstationen vorgesehen werden können. Weiterhin können Abwandlungen und Änderungen durchgeführt werden, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Gebinde
- 2
- Behälter
- 3
- Teilgruppe
- 4
- Gebindegruppe
- 5
- Verschluss
- 6
- Banderole;
6.1 primäre und6.2 sekundäre Banderole - 7
- Klebestelle;
7.1 primäre und7.2 sekundäre Klebestelle - 8
- Tragegriff;
8.1 primärer und8.2 sekundärer Tragegriff - 9
- Gasse
- 10
- Aushärt- oder Trocknungseinheit
- 11
- Banderolierstation für die primäre Banderole
- 12
- Banderolierstation für die sekundäre Banderole
- 13
- Ausricht- und Verdichtungseinheit
- 14
- Tragegriffapplikator;
14.1 primäre Tragegriffapplikator und14.2 sekundärer Tragegriffapplikator - 15
- Transportstrecke
- 16
- Beleimungsstation
- 17
- Führungsstangen
- 18
- Sprühköpfe
- 19
- Palettiereinrichtung
- 20
- Verpackungsanlage
- A
- Transportrichtung der Behälter
Claims (23)
- Gebinde (
1 ) aus mindestens zwei Teilgruppen (3 ), wobei mindestens zwei Behälter (2 ) zu einer Teilgruppe (3 ) von mindestens einer primären Banderole (6 ) umschlungen sind, wobei die das Gebinde (1 ) bildenden mindestens zwei Teilgruppen (3 ) gemeinsam die Gebindegruppe (4 ) bilden, und wobei die Gebindegruppe (4 ) von einer sekundären Banderole umschlungen ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Behälter einer Teilgruppe (3 ) einer Gebindegruppe (4 ) unmittelbar untereinander über mindestens eine primäre Klebestelle (7.1 ) lösbar verbunden sind. - Gebinde (
1 ) nach Anspruch 1, wobei alle Behälter (2 ) mindestens einer Teilgruppe (3 ) einer Gebindegruppe (4 ) unmittelbar untereinander über mindestens eine primäre Klebestelle (7.1 ) lösbar verbunden sind. - Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle Behälter (
2 ) in jeder Teilgruppe (3 ) unmittelbar untereinander mit mindestens einer primären Klebestelle (7.1 ) lösbar untereinander verbunden sind. - Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Teilgruppen (
3 ), idealerweise alle Teilgruppen (3 ), mit einem primären Tragegriffe (8.1 ) versehen ist. - Gebinde nach einem Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Behälter (
2 ) von zwei benachbarten Teilgruppen (3 ) einer Gebindegruppe (4 ) unmittelbar mittels einer lösbaren, sekundären Klebestelle (7.2 ) durch einen sekundären Klebemittelautrag verbunden sind. - Gebinde (
1 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass alle Behälter (2 ) einer Teilgruppe (3 ) der Gebindegruppe (4 ) unmittelbar mit allen benachbarten Behältern (3 ) der benachbarten Teilgruppe (3 ) der Gebindegruppe mittels mindestens einer sekundären Klebestelle (7.2 ) verbunden sind. - Gebinde nach einem Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb einer Gebindegruppe (
4 ) kein Behälter (2 ) einer Teilgruppe (3 ) mittels einer sekundären Klebestelle (7.2 ) mit irgendeiner Oberfläche einer benachbarten Teilgruppe (3 ) oder einem Behälter (2 ) dieser benachbarten Teilgruppe (3 ) durch eine sekundären Klebestelle (7.2 ) verbunden ist. - Gebinde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der sekundären Banderole (
6.2 ) ein sekundärer Tragegriff (8.2 ) zum Tragen des Gebindes (1 ) angebracht ist. - Verfahren zur Herstellung von Gebinden (
1 ), umfassend folgende Schritte – primäre Klebemittelapplikation und Umschlingung von mindestens zwei der Behälter (2 ) zu einer Teilgruppe (3 ) – Ausrichtung und Verdichtung der eine Gebindegruppe (4 ) bildenden Gesamtzahl aus mindestens zwei Teilgruppen (3 ) des Gebindes (1 ) und Umschlingung der Gebindegruppe (4 ) mit einer sekundären Banderole (6.2 ). - Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der primären Klebemittelapplikation Gebinde (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 hergestellt werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass mittels einer sekundären Klebemittelapplikation mindestens eine Klebestelle (
7.2 ) unmittelbar zwischen Behältern (2 ) von benachbarten Teilgruppen (3 ) derselben Gebindegruppe (4 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass diese sekundäre Klebemittelapplikation nach der Umschlingung der Gebindegruppe (
4 ) mit der sekundären Banderole (6.2 ) erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass diese sekundäre Klebemittelapplikation einer sekundären Klebestelle (
7.2 ) im Bereich einer Abbinde- und Trocknungseinheit und/oder während des Transportes der Teilgruppen (3 ) und vor der Umschlingung der Gebindegruppe (4 ) mit einer sekundären Banderole (6.2 ) erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass vor, während oder nach der Umschlingung der Gebindegruppen (
4 ) mit einer sekundären Banderole (6.2 ) zu Bildung des Gebindes (1 ) keine sekundäre Klebemittelapplikation auf Behälter (2 ) benachbarter Teilgruppen (3 ) derselben Gebindegruppe (4 ) erfolgt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass nach der primären Klebemittelapplikation oder der Umschlingung mit der primären Banderole (
6.1 ) ein primärer Traggriff (8.1 ) an die Teilgruppe (3 ) oder einzelne Behälter (2 ) einer Teilgruppe (3 ) angebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der primäre Traggriff an mindestens eine Teilgruppe (
3 ) einer Gebindegruppe (4 ) erst nach der Umschlingung mit der sekundären Banderole (6.2 ) erfolgt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Umschlingung der Gebindegruppe (
4 ) mit der sekundären Banderole ein sekundärer Tragegriff (8.2 ) an die Gebindegruppe (4 ) appliziert wird, und insbesondere an der sekundären Banderole (6.2 ) der Gebindegruppe (4 ) befestigt wird, beispielsweise mit einem Klebe-, Schweiß- oder Siegelverfahren. - Anlage zur Herstellung von Gebinden (
1 ) umfassend eine Behälterzuführung, eine primäre Beleimungsstation (16 ) zum unmittelbaren Verkleben von mindestens zwei Behältern (2 ), eine Aushärt- und Trockungseinheit (10 ), eine erste Banderolierstation (11 ) für die gemeinsame Umschlingung der mindestens zwei Behälter (2 ) mit einer primären Banderole (6.1 ) zu einer Teilgruppe (3 ), eine Ausricht- und Verdichtungseinheit (13 ) für die Teilgruppen (2 ) zur Bildung der das spätere Gebinde (1 ) bildenden Gebindegruppen aus einer Mehrzahl von Teilgruppen (3 ) sowie ein Gebindeabtransport, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Banderolierstation (12 ) vorgesehen ist, zur Umschlingung der Gebindegruppe (4 ), die mindestens zwei Teilgruppen (3 ) umfasst. - Anlage nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Banderolierstation (
11 ) in der Bauart einer Sleeve-Banderolierung für schlauchartig vorgefertigte Banderolen gebildet ist. - Anlage nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Tragegriffapplikator (
14.1 ) für Tragegriffe (primäre Tragegriffe) an mindestens einen Behälter (2 ) einer mittels primärer Klebestelle verbundenen Teilgruppe (3 ) von mindestens zwei Behältern (2 ) vorgesehen ist. - Anlage nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriffapplikator (
14.1 ) für Tragegriffe im Bereich der Aushärt- und Trockungseinheit (10 ) angeordnet ist. - Anlage nach Anspruch 20 dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriffapplikator (
14.1 ) für primäre Tragegriffe (8.1 ) nach der weiteren Banderolierstation (12 ) zur Umschlingung der Gebindegruppe (4 ) angeordnet ist. - Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass nach der weiteren Banderolierstation (
12 ) zur Umschlingung der Gebindegruppe (4 ) eine weitere Applikationseinheit (14.2 ) für mindestens einen Tragegriff an die Gebindegruppe (4 ) angeordnet ist, insbesondere zur Applikation eines Tragegriffes (8.2 ) an die sekundäre Banderole (6.2 ).
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