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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Realisieren einer Verdrahtung an einer Matrix aus Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen zum Anschließen von Leiterenden, insbesondere an wenigstens einem Reihenklemmenblock oder mehreren Reihenklemmenblöcken aus jeweils mehreren Reihenklemmen an einer Verdrahtungsvorrichtung sowie eine Reihenklemmenanordnung.
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Für die Energieübertragung und -verteilung werden Steuereinrichtungen für Nieder-, Mittel- oder Hochspannungsschaltanlagen benötigt. Die Steuereinrichtungen übernehmen neben Steuerungsfunktionen auch Überwachungs-, Schutz- und/oder Messfunktionen. Dafür werden verschiedene elektrische Komponenten, beispielsweise Schutz- oder Hilfsrelais, elektrische und/oder mechanische Schalter, Taster, Leuchten und/oder Mess- und/oder Anzeigeinstrumente für Strom, Spannung, Leistung und/oder Frequenz, miteinander verbunden. Zur Gewährleistung ihrer Funktionalität müssen solche Schaltanlagen konfiguriert werden. Dabei besteht aufgrund der Vielzahl verschiedener benötigter Funktionen ein gegebenenfalls erheblicher Verdrahtungsaufwand.
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Um ein solches Anpassen leichter und schneller durchführen zu können, werden Reihenklemm-Anordnungen verwendet, bei denen eingangsseitige Steckplätze zum Anschluss elektrischer Stecker oder Leiter mit ausgangsseitigen Steckplätzen über Stromschienen miteinander verbunden sind. Die Stromschienen können über einsteckbare Querbrücken in Anreihrichtung der Reihenklemmen oder innerhalb einer Reihenklemme miteinander verbunden werden, um die eingangsseitigen Steckplätze mit den ausgangsseitigen Steckplätzen zu verbinden.
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Die
DE 20 2008 013 610 U1 offenbart eine solche Reihenklemm-Anordnung. Bei dieser Reihenklemm-Anordnung ist jeweils ein eingangsseitiger Steckplatz mit einem ausgangsseitigen Steckplatz über eine Stromschiene verbunden. Darüber hinaus ist es möglich, Anschlüsse über Verbinder, auch über zueinander senkrecht ausrichtbare Verbinder, verschiedener Art, miteinander zu verbinden. Offenbart ist auch eine Ausgestaltung, bei welcher ein mit Verbindern konfigurierbarer Stecker als Ganzes auf die Reihenklemmenanordnung aufgesetzt wird, um die ein- und ausgangseitigen Anschlüsse geeignet zu verbinden. Die Anordnung ermöglicht es daher aber nicht, die eingangsseitigen Steckplätze untereinander zu verbinden, ohne gleichzeitig die über die Stromschiene mit ihnen verbundenen ausgangsseitigen Steckplätze ebenfalls miteinander zu verbinden. Auch umgekehrt ermöglicht sie es daher nicht, die ausgangsseitigen Steckplätze untereinander zu verbinden, ohne gleichzeitig die über die Stromschiene mit ihnen verbundenen eingangsseitigen Steckplätze ebenfalls miteinander zu verbinden.
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Aus der
WO 2015/150075 A1 ist weiter eine Klemm-Anordnung, insbesondere Reihenklemm-Anordnung, insbesondere für eine Mittelspannungsschaltanlage, bekannt, die zumindest zwei eingangsseitige Steckplätze und zumindest zwei ausgangsseitige Steckplätze umfasst, zwischen denen ein Konfigurierplatz vorgesehen ist, wobei die eingangsseitigen Steckplätze und die ausgangsseitigen Steckplätze nicht über Leiter oder sonstige Stromschienen der Klemm-Anordnung vorkonfiguriert unlösbar elektrisch miteinander verbunden sind. Weiterhin zeichnet sie sich dadurch aus, dass der Konfigurierplatz für jeden eingangsseitigen Steckplatz und für jeden ausgangsseitigen Steckplatz jeweils einen Konfiguriersteckplatz umfasst. Dadurch können eingangsseitige und Ausgangsseitige Konfiguriersteckplätze mit Leitern individuell verbunden werden. Es ist dadurch zudem möglich, einzelne eingangsseitige Steckplätze untereinander zu verbinden, ohne gleichzeitig auch ausgangsseitige Steckplätze zu verbinden. Weiterhin ist es dadurch möglich, einzelne ausgangsseitige Steckplätze untereinander zu verbinden, ohne gleichzeitig auch eingangsseitige Steckplätze zu verbinden.
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Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Erfindung, eine nochmals weiterentwickelte und optimierte sowie einfach handhabbare Klemm-Anordnung zu schaffen. Es soll auch ein einfaches Verfahren zum Realisieren einer Verdrahtung an einer Matrix aus Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen zum Anschließen von Leiterenden, insbesondere an wenigstens einem Reihenklemmenblock oder mehreren Reihenklemmenblöcken aus jeweils mehreren Reihenklemmen geschaffen werden.
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Zur Lösung dieser Aufgaben werden erfindungsgemäß die Gegenstände der Ansprüche 1, 8 und 10 geschaffen.
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Der Gegenstand der Ansprüche 1 bis 8 wird insbesondere anhand der Ausführungsbeispiele der 1 bis 5 veranschaulicht und erläutert werden.
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Anspruch 1 schafft ein Verfahren zum Erstellen einer Verdrahtung an einer Matrix aus Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen zum Anschließen von Leiterenden, insbesondere an wenigstens einem Reihenklemmenblock oder mehreren Reihenklemmenblöcken aus jeweils mehreren Reihenklemmen, an oder mit einer Verdrahtungsvorrichtung. Dazu wird eine Verdrahtungsvorrichtung bereitgestellt, zu der eine Rechnervorrichtung gehört oder der eine solche zugeordnet ist, die mit einem Programm zur Erstellung eines Verdrahtungsplanes an dem Reihenklemmenblock versehen ist. Es werden zudem eines oder mehrere Leuchtmittel bereitgestellt. Zudem wird der wenigstens eine Reihenklemmenblock bereitgestellt und es werden Leiter mit leitenden Enden bereitgestellt, beispielsweise Leiter mit abisolierten Leiterenden.
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Sodann werden folgende Schritte durchlaufen:
- - Schritt 100): es wird mit einem Programm zur Erstellung eines Verdrahtungsplanes ein Verdrahtungsplan erstellt;
- - Schritt 200): es werden mit wenigstens einem Leuchtmittel einzelne, vorzugsweise zwei, gemäß dem Verdrahtungsplan zu verbindende Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen in der Matrix direkt oder indirekt entsprechend zu dem Verdrahtungsplan angeleuchtet;
- - Schritt 300): die mit dem Leuchtmittel angeleuchteten und zu verbindenden Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen in der Matrix werden mit Leitern, die an ihren Enden in die zu verbindenden Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen in der Matrix eingesteckt werden, verbunden, wodurch eine jeweilige leitende Verdrahtungsverbindung erstellt wird;
- - Schritt 400): die im Schritt 300) erstellte leitende Verdrahtungsverbindung wird mit einer Testvorrichtung geprüft; wobei dann, wenn die im Schritt 300) erstellte leitende Verdrahtungsverbindung als funktionsfähig eingestuft wird, erneut die Schritte 200) und 300) durchlaufen werden, bis der Verdrahtungsplan vollständig umgesetzt und die zu erstellende Verdrahtung vollständig erstellt ist und wobei dann, wenn die jeweils im Schritt 300) erstellte leitende Verdrahtungsverbindung nicht als funktionsfähig eingestuft wird, die Verdrahtungsverbindung gelöst wird und erneut mit den Schritt 200) und 300) erstellt wird, worauf dann wieder der Schritt 400) folgt.
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Wenn die Verdrahtung vollständig erstellt ist, kann eine abschließende Funktionsprüfung mit dem Programm an der Verdrahtungsvorrichtung erfolgen, und die Reihenklemmenanordnung wird vorzugsweise erst dann als Ganzes von der Verdrahtungsvorrichtung mit der Testvorrichtung gelöst und an einem Anwendungsort im „Feld“ installiert.
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Die Leiterenden der Leiter können manuell oder mit einem Bestückungsroboter in die Leiteranschlussenden gesetzt werden.
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Ggf. kann parallel zum Ablauf des Verfahrens und/oder danach ein Testprotokoll angezeigt oder ausgegeben werden. Ein Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass Änderungen an der Verdrahtung schnell „bis zur letzten Minute“ umsetzbar sind. Es kann auch vorgesehen sein, dass nach dem Umsetzen einer ersten Verdrahtung aus dieser ersten Verdrahtung mit dem Verfahren eine zweite Verdrahtung erstellt wird, indem Paare von zu lösenden Verbindungen und dann wieder neu zu erstellenden Verbindungen angezeigt und erstellt werden.
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Die Verdrahtungsvorrichtung bzw. das Programm können derart ausgelegt sein, dass auch eine Leitungslänge, ein Leitungsquerschnitt und ggf. eine Farbe des einzusetzenden Leiters vorgeschlagen und umgesetzt werden.
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Die mit dem Verfahren zu verbindenden Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen können - müssen aber nicht zwingend -die Konfiguriersteckplätze einer Klemm-Anordnung nach einem oder mehreren der darauf bezogenen Ansprüche sein.
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Das Verdrahtungsverfahren ist vollautomatisch mit einem Bestückungsroboter oder alternativ von einer Person durchführbar, der/die durch das Anleuchten der Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen einfach dazu in der Lage ist, die notwendigen Verdrahtungen zu erstellen.
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Vorteilhaft einsetzbar ist dieses Verfahren bei einer Reihenklemmenanordnung, die wenigstens zwei oder mehr aneinander gereihte Reihenklemmen aufweist, die jeweils wenigstens eine oder mehrere Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass einer, mehreren oder sämtlichen der Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen ein Reflektionsmittel zur Reflektion einfallenden Lichts zugeordnet ist. Denn derart wird es deutlich erleichtert, die jeweils angeleuchteten Reihenklemmen zu erkennen.
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Es ist ferner vorteilhaft und einfach, wenn die Leiteranschlussvorrichtungen, insbesondere Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen bzw. die entsprechenden korrespondierenden Steckanschlüsse mittels Leitern, d.h. mit flexiblen oder starren Leitungen, Stromschienen, Steckbrücken oder mit wenigstens einer mit Leiterbahnen versehenen Leiterplatte miteinander verbunden werden.
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Geschaffen wird auch vorteilhaft eine Klemm-Anordnung, insbesondere eine Reihenklemm-Anordnung, insbesondere für eine Mittelspannungsschaltanlage, die zumindest zwei eingangsseitige Steckplätze und zumindest zwei ausgangsseitige Steckplätze umfasst, sowie einen Konfigurierplatz, wobei die eingangsseitigen Steckplätze und die ausgangsseitigen Steckplätze nicht elektrisch fest vorkonfiguriert miteinander verbunden sind, und wobei der Konfigurierplatz für jeden eingangsseitigen Steckplatz und für jeden ausgangsseitigen Steckplatz jeweils einen Konfiguriersteckplatz umfasst, der jeweils mit einer Leiteranschlussvorrichtung versehen ist, wobei die Konfiguriersteckplätze mit Leitern verbindbar sind, wobei zumindest an einen Teil der eingangs- oder ausgangsseitigen Steckplätze einer oder mehrere elektrische oder elektronische Funktionsbausteine angeschlossen sind.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren beschrieben. Die Figuren sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein. Es zeigen:
- 1 in a) bis f) verschiedene Ansichten einer ersten Klemm-Anordnung in verschiedenen Zuständen;
- 2 in a) bis b) perspektivische Ansichten von zwei Klemm-Anordnungen ähnlichen Aufbaus in jeweils verschiedenen Zuständen;
- 3 eine dritte Klemm-Anordnung;
- 4 eine vierte Klemm-Anordnung; und
- 5 eine Reihenklemme für eine Klemm-Anordnung.
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1 zeigt eine Klemm-Anordnung 1. Diese weist wenigstens einen Reihenklemmenblock auf. Vorzugsweise weist sie einen ersten Klemmenblock 201 und einen zweiten Klemmenblock 202 auf. Der erste Klemmenblock 201 und der zweite Klemmenblock 202 sind hier baugleich ausgebildet, was vorteilhaft, nicht aber zwingend ist. Der erste Klemmenblock 201 und der zweite Klemmenblock 202 sind hier zudem spiegelsymmetrisch angeordnet, so dass eine Eingangsseite E und eine Ausgangsseite A in Erstreckungsrichtung 53 an gegenüberliegenden Seiten der Klemm-Anordnung 1 angeordnet sind.
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Bei der dargestellten Ausführungsform sind Konfiguriersteckplätze 23 jeweils fluchtend zu eingangsseitigen oder ausgangsseitigen Anschlüssen, insbesondere Steckplätzen 21, 22 angeordnet. Die Steckplätze 21, 22 können auf verschiedene Weise ausgebildet sein. Sie können durch Leiteranschlussvorrichtungen zum Anschluss eines Leiters bzw. Leiterendes gebildet werden. Diese können beispielsweise als Leiterklemm-Anschlussvorrichtungen, insbesondere als Direktsteckanschlüsse mit einer Klemmfeder ausgebildet ein, die dazu dient, den in eine Klemmstelle eingeschobenen Leiter gegen eine Stromschiene zu drücken (Push-In). Die Steckplätze 21, 22 können aber auch in anderer Anschlusstechnik ausgebildet sein (z.B. als Zugfederanschlüsse, isolationsdurchdringende Anschlüsse, Schraubanschlüsse oder dgl.).
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Die Steckplätze 21 und/oder 22 können beispielsweise auch als einzelne Steckplätze - Steckerstifte oder Steckbuchsen - eines übergeordneten Steckverbinders ausgebildet sein. Dann ist es lediglich noch notwendig, an diese Steckplätze 21 und/oder 22 jeweils einen Gegensteckverbinder anzuschließen, zu dem Leiter einzeln oder als Kabelbaum mit mehreren Leitern geführt sind. Eine solche Ausgestaltung zeigen die weiter unten noch zu erläuternden 4 und 5.
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Die Steckplätze 21 und/oder 22 können auch derart ausgestaltet sein, dass mehrere Leiter einzeln oder vorzugweise als Kabel zusammengefasst beispielsweise jeweils zu wenigstens einer Leiterplatte geführt sind, an welche die Enden der Leiter angelötet sind. Der jeweilig derart angelötete Leiter wird derart im Rahmen dieser Beschreibung auch als „an einen „Steckplatz 21 und/oder 22“ angeschlossen“ definiert und bezeichnet. Der Steckplatz 21 und/oder 22 ist dann der Anschlussplatz für den Leiter auf der Leiterplatte (hier nicht dargestellt).
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Die Steckplätze 21 und/oder 22 sind jeweils elektrisch über leitende Stromschienen oder dgl. mit den Konfiguriersteckplätzen 23 verbunden.
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Der erste Reihenklemmenblock 201 und der zweite Reihenklemmenblock 202 sind in Erstreckungsrichtung Y voneinander beabstandet vorgesehen. Der Klemmplatz K ist dadurch zwischen dem ersten Reihenklemmenblock 201 und dem zweiten Reihenklemmenblock 202 angeordnet.
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Weiterhin sind der erste Reihenklemmenblock 201 und der zweite Reihenklemmenblock 202 bei dieser Ausführungsform jeweils in einem Gehäuse 341, 342 angeordnet (siehe 1 (a).
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In 1 (a), die eine perspektivische Ansicht der Klemm-Anordnung 1 zeigt, sind Teile der Gehäuse 341, 342 ausgespart bzw. ausgeblendet, so dass der Klemmplatz K zwischen dem ersten Reihenklemmenblock 201 und dem zweiten Reihenklemmenblock 202 sichtbar ist.
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Damit dieser Klemmplatz K zum elektrischen Verbinden der eingangsseitigen Steckplätze 21 mit den ausgangsseitigen Steckplätzen 22 durch ein Verbinden der Konfigurationssteckplätze 23 für einen Bediener zugänglich ist, sind die beiden Gehäuse 341, 342 hier um eine Schwenkachse 32 in eine Schwenkrichtung 320 relativ zueinander verschwenkbar vorgesehen. Dies ist eine vorteilhafte Ausgestaltung, die einfach handhabbar ist. Es ist aber keine zwingende Ausgestaltung.
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1 (b) zeigt die Klemm-Anordnung dieser Ausführungsform ohne die Gehäuseausschnitte. Die 1 (c) - (e) zeigen die Klemm-Anordnung, wobei das Gehäuse 342 des zweiten Reihenklemmenblocks 202 relativ zum Gehäuse 341 des ersten Reihenklemmenblocks 201 um 180° in Schwenkrichtung 320 um die Schwenkachse 32 verschwenkt ist. Dadurch sind die Gehäuse 341, 342 offen. Der Klemmplatz K ist dann für einen Bediener von außen zugänglich. Er kann dort eine Verdrahtung vornehmen und einzelne der Leiteranschlussvorrichtungen miteinander leitend verbinden. Jede einzelne dieser Verbindungen wird nachfolgend auch als leitende Verdrahtungsverbindung bezeichnet.
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Dabei ist in den 1 (c) und (e) jeweils der derart zugängliche Klemmplatz K mit den Konfiguriersteckplätzen 23 gezeigt. In der 1 (d) sind die Eingangsseite E mit den eingangsseitigen Steckplätzen 21 und die Ausgangsseite A mit den ausgangsseitigen Steckplätzen 22 der Klemm-Anordnung 1 sichtbar. Entsprechend werden die Konfiguriersteckplätze 23 in 1c als Konfiguriersteckplätze 23,A und 23,E bezeichnet.
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In 1 (e) ist eine beispielhafte Konfiguration des Konfigurierplatzes K dargestellt. Zum elektrischen Verbinden der eingangsseitigen Steckplätze 21 und der ausgangsseitigen Steckplätze 22 miteinander sind hier biegsame elektrische Leiter 6 vorgesehen, deren abisolierte bzw. nicht isolierte Enden in die an den Konfiguriersteckplätzen 23A, 23, E jeweils vorgesehenen bzw. ausgebildeten Leiteranschlussvorrichtungen eingesteckt werden.
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Bei der dargestellten Konfiguration verbinden alle elektrischen Leiter 6, die in solche Konfiguriersteckplätze 23, A; 23, E eingesteckt sind, jeweils einen der eingangsseitigen Steckplätze 21 mit einem der ausgangsseitigen Steckplätze 22. Dafür ist jeweils ein, mit einem eingangsseitigen Steckplatz 21 verbundener Konfiguriersteckplatz 23, E mittels eines elektrischen Leiters 6 mit einem mit einem ausgangsseitigen Steckplatz 22 verbundenen Konfiguriersteckplatz 23, A elektrisch verbunden.
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Denkbar ist aber auch eine Konfiguration, bei der elektrische Leiter 6 nur eingangsseitige Steckplätze 21 oder nur ausgangsseitige Steckplätze 22 miteinander verbinden. Dafür verbindet ein elektrischer Leiter 6 nur mit eingangsseitigen Steckplätzen 21 verbundene Konfiguriersteckplätze 23 miteinander, oder nur mit ausgangsseitigen Steckplätzen 22 verbundene Konfiguriersteckplätze 23.
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Auch in der 1 (f) sind Gehäuseteile der Gehäuse 341, 342 der Klemm-Anordnung 1 ausgespart, so dass der Klemmplatz sichtbar ist. Die 1 (f) zeigt die fertig konfigurierte Klemm-Anordnung 1 bei geschlossenen Gehäusen 341, 342.
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Es ist auch vorteilhaft - und diese Variante zeigen die Fig. 2a und Fig. 2b - die einen Steckplätze 21 oder 22 - beispielsweise die ausgangsseitigen Steckplätze 22 so zu gestalten, dass sie mit einem oder mehreren elektrischen Funktionsbausteinen B verbindbar sind bzw. nach dem Aufstecken dieser Funktionsbausteine B verbunden sind.
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Derart können verschiedene der eingangsseitigen Steckplätze 21 über die Konfiguriersteckplätze 23A, E, und die Leiter 6 je nach einer gewünschten zu erstellenden Konfiguration über die Funktionsbausteine B miteinander verbunden werden. Nicht dargestellt sind hier die elektrischen Leiter 6 zum Verbinden der Konfiguriersteckplätze 23A bzw. 23B.
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Zur Realisierung der ausgangsseitigen Steckplätze 22 können Sockelelemente S1 an die Gehäuse 341 oder hier 342 angesetzt sein. Die Sockelelemente S1 weisen hier die Steckplätze 22 auf, z.B. in Form von Buchsen, in welche Leiterenden oder Stifte oder dgl. der Funktionsbausteine B einsteckbar sind.
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Ein Befestigungsmittel wie eine Klammer K, die an dem Gehäuse 342 und/oder an dem Sockelelement S1 festlegbar ist, kann zusätzlich zur Sicherung des jeweiligen Funktionsbausteins B an dem Gehäuse 342 und/oder an dem Sockelelement S1 vorgesehen sein (siehe 2b).
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Der oder die Funktionsbausteine B können verschiedenste elektrische oder elektronische Bauelemente aufweisen oder ausbilden und derart entsprechende elektrische oder elektronische Funktionen realisieren. So können sie beispielsweise einen oder mehrere Schalter aufweisen, insbesondere eines oder mehrere Relais aufweisen. Es können auch integrierte Schaltungen verschiedenster Art als Funktionsbaustein(e) vorgesehen sein.
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Die beiden Reihenklemmenblöcke 201, 202 der 2 sind in einen Sockel 2 einlegbar, beispielsweise einklemmbar oder einrastbar. Dieser Sockel 2 ist hier mit einem Befestigungsfuß 3 zum Befestigen auf einer Tragschiene T ausgebildet. Diese Tragschiene T ist hier eine Hutschiene. Die Haupterstreckungsrichtung der Tragschiene T ist als die Richtung X bezeichnet. Nach 1 ist der Befestigungsfuß 3 hingegen direkt an einem oder beiden der Reihenklemmenblöcke ausgebildet und bildet sich als Ganzes beim Zusammenschwenken der beiden Reihenklemmenblöcke 201, 202.
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Der Sockel 2 ist an seiner von der Tragschiene T abgewandten Seite in Richtung Z offen ausgestaltet, so dass die beiden Reihenklemmenblöcke 201, 202 nebeneinander in das Gehäuseunterteil 5 einlegbar sind.
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3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Klemm-Anordnung 1 mit einem ersten Reihenklemmenblock 201 und einem zweiten Reihenklemmenblock 202.
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Die Steckplätze 21 und/oder 22 sind hier als einzelne Steckplätze - Steckerstifte oder Steckbuchsen - jeweiliger übergeordneter erster und zweiter Steckverbinder ausgebildet, welche die jeweiligen Reihenklemmenblöcke 201 bzw. 202 im Zusammenspiel der aneinander gereihten Einzelklemmen 20 ausbilden. Die Einzelklemmen 20 können dazu in einen Rahmen eingesetzt sein, der sie als eine Art Montageeinheit zusammenhält. Dabei sind an der Unterseite des ersten Reihenklemmenblocks 201 und des zweiten Reihenklemmenblocks 202 die Steckplätze 21, 22 z.B. als Buchsen oder Stifte (hier nicht erkennbar, beispielhaft als Stifte, siehe aber dazu 5) ausgebildet, die mit korrespondierenden Stiften oder Buchsen (hier Buchsen 41) jeweiliger erster und zweiter Gegensteckverbinder 4a, 4b zusammenwirken, an welche jeweils ein Kabel bzw. ein Kabelbaum 42 angeschlossen ist, dessen Leiter in nicht dargestellter Weise mit den Buchsen 41 verbunden sind.
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Die beiden Gegensteckverbinder 4a, 4b sind nebeneinander in ein Gehäuseunterteil 5 einlegbar. Dieses Gehäuseunterteil 5 ist hier mit einem Befestigungsfuß 7 zum Befestigen auf einer Tragschiene T ausgebildet. Diese Tragschiene T ist hier eine Hutschiene. Die Haupterstreckungsrichtung der Tragschiene T ist als die Richtung X bezeichnet. Das Gehäuseunterteil 5 ist an seiner von der Tragschiene T abgewandten Seite in Richtung Z offen ausgestaltet, so dass die beiden Gegensteckverbinder 4a, 4b nebeneinander in das Gehäuseunterteil 5 einlegbar sind.
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Die Ausgestaltung der beiden Gegensteckverbinder 4a, 4b ist vorzugsweise und vorteilhaft derart, dass die Kontakte - Buchsen 41 (oder Stifte) - der beiden Gegensteckverbinder 4a, 4b in einer gemeinsamen Ebene ausgerichtet sind. Vorzugsweise sind die Kontakte 41 dabei ferner so ausgerichtet, dass sie aus einer Richtung Z senkrecht zur Tragschiene (von „oben“) kontaktierbar sind. Es wird eine Art Matrix-Steckfeld aus den Kontakten 41 der beiden Gegensteckverbinder 4 gebildet.
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Auf dieses Matrix-Steckfeld werden die beiden Klemmenblöcke 201 und 202 wie Steckverbinder - vorzugsweise bereits mit einer Verdrahtung aus Leitern 6 versehen (hier nicht dargestellt) aufgesetzt, so dass deren an den eingangsseitigen Steckplätzen 1, 22 vorgesehene Kontakte (hier Stifte 43) jeweils die Kontakte (hier Buchsen 41) der beiden Gegensteckverbinder 4a, 4b kontaktieren. An der von der Tragschiene T abgewandten Seite weisen die beiden Klemmenblöcke wiederum die Konfiguriersteckplätze 23 auf.
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Diese liegen vorzugsweise ebenfalls in Reihen und Spalten, so dass an der von der Tragschiene abgewandten Seite der beiden Klemmenblöcke 21, 22 eine Art Klemmfeld K mit einer ebenen, flächigen Matrix aus den Konfiguriersteckplätzen 23 A, 23E gebildet wird. Insoweit sei erklärend auf 1e verwiesen.
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Diese Konfiguriersteckplätze 23 sind vorzugsweise als Leiteranschlussvorrichtungen - insbesondere als Push-In-Anschlüsse mit einer Klemmfeder zum Direktstecken der Leiterenden in den jeweiligen Anschluss - ausgebildet. Sie werden vorzugsweise wieder mit Brückenelementen, insbesondere mit biegsamen Leitern mit nicht isolierten, insbesondere abisolierten, Leiterenden, miteinander verbunden. Insoweit sei wiederum erklärend auf 1e verwiesen. Anschließend wird vorzugsweise ein Gehäuseoberteil 8 aufgesetzt, dass an dem Gehäuseunterteil 5 verrastet werden bzw. sein kann.
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Dabei können die Konfiguriersteckplätze 23A und 23E beispielsweise in Tragschienenrichtung X nebeneinander angeordnet sein oder senkrecht zur Tragschiene ( 3, 4) nebeneinander.
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5 zeigt beispielhaft eine Reihenklemme 20 für einen Reihenklemmenblock 201, 202, beispielsweise nach Art der 3 oder 4. Die Reihenklemme 20 weist die Steckplätze 21 auf. Diese werden durch Stifte 43 gebildet. Alternativ können sie durch Buchsen gebildet werden.
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Die Steckplätze sind jeweils mit einer Stromschiene 44 mit den Konfiguriersteckplätzen 23 verbunden. Diese sind jeweils als Push-In Anschlüsse P ausgebildet. Diese weisen eine Klemmfeder 45 und vorzugsweise einen Klemmkäfig 46 auf. Mit der Klemmfeder 45 kann das abisolierte Ende eines Leiters 6 gegen die Stromschiene 44 gepresst bzw. dort verklemmt werden. Die Leiterenden sind in einer Einsteckrichtung -Z einsteckbar. Es können Drücker - Pusher - 47 zum Lösen der Anschlüsse vorgesehen sein. Derartige Push-In-Anschlüsse P sind an sich bekannt.
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Um ein einfaches Verbinden von Konfiguriersteckplätzen 23 zu realisieren, die jeweils mit einem der Leiter 6 zu verbinden sind, ist es notwendig, Leiter mit abisolierten Enden mit diesen nach einem Schaltplan bzw. Verdrahtungsplan für einen jeweiligen Anwendungsfall in Paare zusammengehöriger Konfiguriersteckplätze 23 zu stecken.
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Die zusammengehörigen Konfiguriersteckplätze-23 sind aufgrund der matrixartigen Anordnung mit Reihen und Spalten von Konfiguriersteckplätzen 23 bereits einfach zu erkennen. Eine Person, welche nach dem jeweiligen Schaltplan die Verbindung mit Leitern 6 vornimmt, verbindet nach dem jeweiligen Schaltplan die zusammengehörigen Konfiguriersteckplätze 23 bzw. deren Direktsteckanschlüsse P mit den Leitern 6 nacheinander miteinander. Alternativ kann dieses Verbinden mit Leitern vollautomatisch z.B. von einem Bestückungsroboter vorgenommen werden
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Nochmals vereinfacht wird das manuelle Verbinden zusammengehöriger Konfiguriersteckplätze 23 nach einem Verdrahtungsplan miteinander, wenn wenigstens ein Leuchtmittel vorgesehen ist, mit dem jeweils zu verbindende Konfiguriersteckplätze angeleuchtet werden können. Vorzugsweise ist das Leuchtmittel ein Laser oder eine LED. Mit dem Leuchtmittel werden jeweils zusammengehörige bzw. leitend zu verbindende Konfiguriersteckplätze 23 angeleuchtet. Dazu kann vorteilhaft vorgesehen sein, den Konfiguriersteckplätzen 23 - wie in 5 beispielhaft gezeigt, jeweils einen Reflektor 48 zuzuordnen, und zwar vorzugsweise an der Oberseite der Reihenklemme. Bei einem Anleuchten mit dem Leuchtmittel reflektiert dieser Reflektor R das auf ihn eingestrahlte Licht. In die dann einfach zu erkennenden Konfiguriersteckplätze steckt die die Verdrahtung vornehmende Person die Leiterenden des Leiters 6 ein.
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Hier ist jeweils ein Reflektor 48 an dem Gehäuse 50 zwischen dem Drücker 47 und der Öffnung 51 zum Einstecken eines Leiters 6 angeordnet.
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Ob die Leiter 6 in die richtigen Konfiguriersteckplätze 12 eingesteckt worden sind, kann anhand einer Messung an einer Testvorrichtung überprüft werden. Fließt nach dem Einstecken von zwei Leitern bzw. Leiterenden eines Leiters 6 zwischen zwei Konfigurierplätzen bzw. den daran angeschlossenen Leitern ein Strom, ist die entsprechende Verbindung hergestellt. Ist die Verbindung korrekt hergestellt, werden von dem oder den Leuchtmittel(n) zwei weitere zusammengehörige Steckplätze hergestellt. Danach wiederholt sich der Vorgang, vorzugsweise, bis eine zu erstellende Verdrahtung vollständig umgesetzt ist und sämtliche zu verbindenden Paare von Konfiguriersteckplätzen 23 miteinander verbunden sind.
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Dann ist es lediglich noch notwendig, an diese Steckplätze 21 und/oder 22 jeweils einen Gegensteckverbinder anzuschließen, zu dem Leiter einzeln oder als Kabelbaum mit mehreren Leitern geführt sind.
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Der erste Reihenklemmenblock 201 und der zweite Reihenklemmenblock 202 umfassen jeweils zwei siebenreihige und vierspaltige, nebeneinander angeordnete Anschlussstecker, deren Steckplätze 21, 22 als Stifte ausgebildet sind.
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Die Anzahl der Steckplätze 21, 22 ist durch die Anzahl der korrespondierenden Anschlussstecker und/oder die Anzahl ihrer Reihen R oder Spalten S anpassbar.
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Bezugszeichenliste
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Klemm-Anordnung |
1 |
Sockel |
2 |
Klammer |
3 |
Gegensteckverbinder |
4a, 4b |
Gehäuseunterteil |
5 |
Elektrische Leiter |
6 |
Befestigungsfuß |
7 |
Gehäuseoberteil |
8 |
Einzelklemmen |
20 |
Steckplätze |
21, 22 |
Rahmen |
23 |
Schwenkachse |
32 |
Buchsen |
41 |
Kabelbaum |
42 |
Stifte |
43 |
Stromschiene |
44 |
Klemmfeder |
45 |
Klemmkäfig |
46 |
Drücker |
47 |
Reflektor |
48 |
Gehäuse |
50 |
Öffnung |
51 |
erster Klemmenblock |
201 |
zweiter Klemmenblock |
202 |
Schwenkrichtung |
320 |
Gehäuse |
341, 342 |
Klemmplatz |
K |
Sockelelemente |
S1 |
Funktionsbausteine |
B |
Tragschiene |
T |
Push-In Anschlüsse |
P |
Eingangsseite |
E |
Ausgangsseite |
A |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202008013610 U1 [0004]
- WO 2015/150075 A1 [0005]