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Die Erfindung betrifft eine frostsichere Auslaufarmatur zur Durchführung durch eine Gebäudewand, mit einem Innengehäuse mit Wasseranschluss, welchem der Ventilsitz eines Ventilkolbens zugeordnet ist und mit einem einen Wasserauslass aufweisenden Außengehäuse, wobei Innengehäuse und Außengehäuse über ein den Ventilkolben umgebendes Wanddurchführungsrohr miteinander verbunden sind.
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Frostsichere Außenarmaturen sollen das Zufrieren von durch Gebäudewände führenden Wasserleitungen verhindern und zwar ohne dass die Leitung dazu im Winter entleert und abgesperrt zu werden braucht, was ansonsten aufgrund Nachlässigkeit oder plötzlicher Wintereinbrüche unterbleibt. Das Zufrieren der Armaturen mit der Gefahr entsprechender Schäden beim Aufplatzen der Leitungen ist damit dank der Auslaufarmaturen wirksam vermieden, weil sich die frostsichere Außenarmatur nach dem jeweiligen Absperren vollständig von Wasser entleert. Bekannt sind solche frostsicheren Außenarmaturen z. B. aus der
DE 101 10 585 oder der
EP 2 479 462 . Beide Schriften schlagen vor, den Ventilkolben und/oder das Wanddurchführungsrohr der Außenarmatur aus Kunststoff auszubilden. Die Verwendung von Kunststoff soll zu einer verbesserten Isolation in Längsrichtung der frostsicheren Auslaufarmatur, verglichen mit Metall, führen. Tatsächlich hat jedoch der Kunststoff sich für diese Zwecke als weitgehend untauglich erwiesen, was zur Unzulässigkeit der Verwendung von Kunststoff in diesem Zusammenhang geführt hat. Dies liegt einerseits daran, dass Kunststoff wenig geeignet ist, Zugspannungen aufzunehmen, wie sie im Falle von frostsicheren Auslaufarmaturen jedoch etwa bei deren Installation entstehen, was dann im Zusammenspiel mit der auftretenden Feuchtigkeit zu erheblichen Beschädigungen des Kunststoffs bzw. der betreffenden Gebäudewand führen kann. Berücksichtigt man dabei, dass diese Schäden in Rohr und Gebäudewand versteckt sind, liegt eine erhebliche Gefahr in der Installation von Kunststoff in diesen sensiblen Bereichen mit den erheblichen möglichen Auswirkungen für die Gesundheit. Die beiden o. g. Schriften widmen sich bereits einem weiteren Thema, nämlich der Vermeidung von Wärmebrücken. Bisher bekannte frostsichere Auslaufarmaturen bringen den Nachteil mit sich, dass im Bereich der installierten Auslaufarmatur die Wärme schneller nach außen transportiert wird als durch angrenzende Wand- oder Deckenabschnitte. In beheizten Räumen führen solche Wärmebrücken schnell zu einer Erhöhung des Energiebedarfs. Damit geht außerdem die Gefahr einer Beschädigung der Bausubstanz, etwa durch den Ausfall von Tauwasser einher. Dies wiederum führt ggf. auch zu der Gefahr von Schimmelbildung oder weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigung.
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Damit stellt sich der vorliegenden Erfindung die Aufgabe, eine frostsichere Auslaufarmatur zur Durchführung durch Gebäudewände zu schaffen, mit der die Gefahr der Entstehung von Wärmebrücken ausgeräumt werden kann, die zugleich große Zugspannungen aushalten und für deren Herstellung ausschließlich Materialien verwendet werden, die gesundheitliche Risiken durch ggf. nicht entdeckte Beschädigungen an Rohr bzw. Gebäudewand ausschließen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Ventilkolben und/oder das Wanddurchführungsrohr aus Edelstahl hergestellt sind. Dabei erweist sich die Materialwahl Edelstahl in mehrerlei Hinsicht als sehr vorteilhaft, gerade für den hier vorrangigen Einsatzzweck als Material für ein Wanddurchführungsrohr und/oder einen Ventilkolben und damit die zu überbrückende Länge zwischen den beiden Gehäuseteilen der Auslaufarmatur, nämlich dem Außengehäuse mit dem Wasserauslass und dem Belüftungsventil im Außenbereich der Wand einerseits und dem Innengehäuse mit dem Ventilsitz und dem Wasseranschluss im Gebäudeinneren andererseits. Edelstahl ist darüber hinaus geeignet, die speziell bei der Installation der frostsicheren Auslaufarmaturen entstehenden Zugkräfte ohne jegliche Beschädigungen aufzunehmen, sodass es zu keinen nur schwer entdeckbaren Beeinträchtigungen der Armatur oder der sie umgebenden Gebäudewand etwa in Folge von Spannungsrisskorrosion, Retardation oder Relaxation kommen kann. Schließlich ist auch die Gefahr von Schimmelbildung oder sonstigen Beeinträchtigungen im Innenraum des Gebäudes praktisch ausgeräumt.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Ventilkolben und/oder das Wanddurchführungsrohr aus austenitischem Edelstahl hergestellt sind. Derart hochlegierter Stahl verfügt über einen besonders günstigen Wärmeleitfähigkeitskoeffizienten λ von rund 15 W ÷ (m × K) und erweist sich dadurch als besonders gute Wahl für den vorliegenden Verwendungszweck einer guten Wärmeisolierung über die Erstreckung der beiden Bauteile Wanddurchführungsrohr und Ventilkolben, betrachtet in deren jeweiliger Längsachsenrichtung.
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Nach einer weiteren Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der Ventilkolben bzw. das Wanddurchführungsrohr komplett oder abschnittsweise aus Edelstahl hergestellt sind. Es kann sich demnach bereits als vorteilhaft erweisen, Wanddurchführungsrohr bzw. Ventilkolben nur abschnittsweise aus vorzugsweise austenitischem Edelstahl zu bilden. Ggf. mögen auch die Gegebenheiten vor Ort, insbesondere die Wandstärke solche baulichen Maßnahmen notwendig machen.
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Eine weitere Alternative sieht vor, dass der Ventilkolben und/oder das Wanddurchführungsrohr aus einem Verbundwerkstoff hergestellt sind.
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Ein maßgeblicher Vorteil der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur liegt in der sicheren und präzisen Entleerbarkeit. Dazu wird das Rohr nach dem Gebrauch entlüftet, weswegen das Außengehäuse über ein Belüftungsventil verfügt. Bei dessen Betätigung strömt Luft in das Innere der Auslaufarmatur ein, sodass das Wasser auch dank der geneigten Anordnung aus dem entsprechenden Auslass austreten kann.
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Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine frostsichere Auslaufarmatur zur Durchführung durch eine Gebäudewand geschaffen ist, die dank der Materialwahl Edelstahl, vorzugsweise austenitischer Edelstahl, unterschiedlichsten Beanspruchungen optimal standhält. Im Vergleich zu anderen Materialien hat sich der austenitische Edelstahl bei Tests als in der Lage erwiesen, bei der Installation oder dem späteren Gebrauch entstehende Zugspannungen ohne das Risiko von Spannungsrisskorrosion, Retardation oder Relaxation aufzunehmen. Ein weiterer Vorteil des Edelstahls liegt darin, dass dank dessen günstigem Wärmeleitkoeffizienten die Entstehung einer Wärmebrücke auszuschließen ist. Dazu wird der Ventilkolben und/oder das Wanddurchführungsrohr aus entsprechendem Edelstahl gefertigt, welche das Außengehäuse mit dem Wasserauslass und dem Belüftungsventil im Außenbereich der Wand einerseits und das Innengehäuse mit dem Ventilsitz und dem Wasseranschluss im Gebäudeinneren miteinander verbinden.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
- 1 eine Auslaufarmatur in perspektivischer Ansicht und
- 2 eine Auslaufarmatur im Längsschnitt.
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In 1 ist in perspektivischer Ansicht eine erfindungsgemäße Auslaufarmatur 1 dargestellt. Sie weist zwei Rosetten 13, 14 auf, mit denen sie die hier nicht dargestellte Gebäudewand umfasst und dort fixiert ist, während das Wanddurchführungsrohr 5 in einer entsprechenden Bohrung in der Wand zu positionieren ist. Das Wanddurchführungsrohr 5 gemäß diesem Ausführungsbeispiel verfügt im Gegensatz zu anderen derartigen Rohren über kein Außengewinde, zumal dessen Zugfestigkeit durch die Kerbwirkung des Außengewindes reduziert werden könnte. Am rechten Ende des Wanddurchführungsrohrs 5 befindet sich das Außengehäuse 3, d. h. der an der Außenwand des Gebäudes zu installierende Teil der Auslaufarmatur 1. Das Außengehäuse 3 umfasst im Wesentlichen einen Wasserauslass 7, ein Belüftungsventil bzw. dessen Handhabe 19 und eine weitere Handhabe 15, über die das Wasser auf- und abgedreht werden kann. Die Auslaufarmatur 1 ist mit einer Neigung von vorzugsweise 2 % einzubauen, sodass vermieden ist, dass sich Wasser in dem Wanddurchführungsrohr 5 ansammelt. Stattdessen führt das Öffnen des Belüftungsventils nach Betätigung der Handhabe 19 dazu, dass das noch in der Auslaufarmatur 1 bzw. in dem Rohr 5 befindliche Wasser gewissermaßen aus dem Inneren der Auslaufarmatur 1 herausgespült wird. Damit ist ein Einfrieren der Auslaufarmatur 1 ausgeschlossen.
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Das Innenleben der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur 1 zeigt dann 2. Das auf der Innenseite der Gebäudewand zu installierende Innengehäuse 2 umfasst neben der Rosette 13 den Wasseranschluss 9 zur Installation einer Leitung, eines Rohres oder Schlauches. Außerdem ist dem Innengehäuse 2 der Ventilsitz 6 des Ventilkolbens 4 zugeordnet. In Folge der Verdrehung der Handhabe 15 am Außengehäuse 3 zum Schließen des Ventils verfährt der Ventilkolben 4 in der Darstellung nach 2 nach links und verschließt somit den Ventilsitz 6 Der Ventilkolben 4 verfügt über zwei Teile 4a und 4b, welche über eine Überbrückung 16 miteinander verbunden sind. Auf der in der Darstellung nach 2 rechten Seite befindet sich das außerhalb der Gebäudewand zu installierende Außengehäuse 3 jenseits der Rosette 14. Zwischen Wanddurchführungsrohr 5 und Ventilkolben 4 ist ein Zwischenraum mit 17 bezeichnet, in dem sich Luft sammelt, nachdem das Wasser aus dem Inneren der Auslaufarmatur 1 herausgespült wurde. Das Außengehäuse 3 verfügt über einen Wasserauslass 7, das Öffnungsventil 18 samt Handhabe 15 und das Belüftungsventil 8 samt entsprechender Handhabe 19. Letzteres dient zur Belüftung des Inneren der Auslaufarmatur 1 und damit zum Freispülen des Wanddurchführungsrohrs 5 von Wasserresten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10110585 [0002]
- EP 2479462 [0002]