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Flanschdichtung
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Die Erfindung bezieht sich gattungsgemäß auf eine Flanschdichtung
mit Metallringscheibe und Lippendichtungsring aus Gummi oder Kunststoff, wobei der
Lippendichtungsring außenseitig eine umlaufende Ringnut aufweist, in welche die
Metallringscheibe eingesetzt ist, die mit einem äußeren, freien Ringscheibenteil
über die Ringnut vorsteht.
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Bei den bekannten gattungsgemäßen Flanschdichtungen (DE-OS 20 48 569)
ist nach bevorzugter Ausführungsform der Metallring zugleich als Wegbegrenzer und
damit Dichtdruckbegrenzer ausgeführt sowie dazu in seinem äußeren Querschnittsbereich
mit entsprechender Dicke versehen. Das hat sich an sich bewährt. Wenn es sich jedoch
um Einsatzfälle handelt, bei der die beispielsweise in eine Rohrleitung eingebaute
Flanschdichtung auch funktionssicher bleiben soll, wenn die Rohrleitung durch einen
Raum geführt ist, in dem ein Brand auftritt, so ist die bekannte Ausführungsform
nicht einsatzfähig. Tatsächlich leitet die Metallringscheibe die Wärme des Umgebungsraumes
unmittelbar an den Lippendichtungsring, der dann wegschmilzt bzw. verbrennt, so
daß Undichtigkeiten auftreten. Die bekannte gattungsgemäße Flanschdichtung ist also
in diesem Sinne nicht brandsicher.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Flanschdichtung
so weiter auszubilden, daß sie auch in Rohrleitungen eingesetzt werden kann, die
bezüglich ihrer Dichtungen brennsicher ausgeführt sein müssen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daß die Metallringscheibe
als Stahlwellring ausgeführt ist und daß auf den freien Ringscheibenteil des Stahlwellringes
beidseits Dichtungsscheiben aus IT-Material, Asbest oder ähnlichen temperaturbeständigen
Werkstoffen aufgesetzt sind,
die gleichzeitig als Hilfsdichtung
und als Wegbegrenzer ausgelegt sind. Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung
sind diese Dichtungsscheiben nur auf dem inneren Bereich des freien Ringscheibenteils
des Stahlwellringes angeordnet, und zwar etwa über die halbe radiale Breite dieses
freien Ringscheibenteils. Aus dichtungstechnischen Gründen empfiehlt es sich, die
Dichtscheiben aus einem Material aufzubauen, welches unter dem Dichtdruck in die
Wellungen des Stahlwellringes eindrückbar ist.
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Die erreichten Vorteile sind darin zu sehen, daß die erfindungsgemäße
Flanschdichtung ohne weiteres ausreichend brandsicher ist. Sie kann daher insbesondere
für Rohrleitungen Verwendung finden, die in Untertageräumen und dergleichen verlegt
werden sollen. Kommt es zu einem Brand, so wird möglicherweise auch bei der erfindungsgemäßen
Flanschdichtung Wärme aus der Umgebung an den Lippendichtungsring aus Gummi oder
Kunststoff geleitet. Die Wärmeleitung eines Stahlwellringes ist jedoch beachtlich
niedriger als die der Metallringscheibe Mr bekannten Ausführungsform, weil der Stahlwellring
gegenüber der bekannten Metallringscheibe eine wesentlich reduzierte Dicke aufweist.
Aber selbst wenn bei der erfindungsgemäßen Flanschdichtung der Lippendichtungsring
in eine Brandfalle wegschmelzen oder verbrennen sollte, bleibt die erfindungsgemäße
Flanschdichtung funktionssicher, weil die Dichtungsscheiben ausreichend als Hilfsdichtung
funktionieren und sicherstellen, daß die mit einer erfindungsgemäßen Flanschdichtung
ausgerüstete
Rohrleitung insgesamt funktionssicher bleibt. Gleichzeitig
funktionieren die Dichtungsscheiben der Hilfsdichtung als Wegbegrenzer, so daß der
Lippendichtungsring nicht zerquetscht wird, obwohl in seine Aufnahmenut ein Stahlwellring
eingelegt ist. Von besonderem Vorteil ist die Tatsache, daß durch die Kombination
des Stahlwellringes einerseits mit den Dichtungsscheiben andererseits, in Verbindung
mit dem Lippendichtungsring aus Gummi oder Kunststoff, die Flanschdichtung insgesamt
auch in Grenzen flexibel bleibt, so daß in den Kupplungsstellen einer mit solchen
Flanschdichtungen ausgerüsteten Rohrleitung eine gewisse gleichsam gelenkartige
Beweglichkeit bleibt, wie sie insbesondere bei der Rohrleitungsverlegung in Untertageräumen
verlangt wird.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 im Axialschnitt zwei Flansche einer Rohrleitung mit eingebauter, erfindungsgemäßer
Dichtung, Fig. 2 in gegenüber der Fig. 1 wesentlich vergrößertem Maßstab die Dichtung
aus dem Gegenstand der Fig. 1 vor dem Einbau.
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In der Fig. 1 ist zunächst eine Rohrleitung ausschnittsweise angedeutet
worden, deren Rohrschüsse 1 über Flansche 2 mit eingelegter Flanschdichtung verbunden
sind. In die Flansche 2 sind die entsprechenden Flanschschrauben 3 eingesetzt worden
Die Flanschdichtung besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einer Metallringscheibe
4 und einem Lippendichtungsring 5 aus Gummi oder Kunststoff. Der Lippendichtungsring
5 besitzt außenseitig eine umlaufende Ringnut 6. In diese umlaufende Ringnut 6 ist
die Metallringscheibe 4 eingesetzt.
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Die Metallringscheibe 4 steht mit einem äußeren, freien Ringscheibenteil
über den Lippendichtungsring 5, d.h. dessen Ringnut 6 vor.
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Die Metallringscheibe 4 ist nicht als massive Scheibe ausgeführt sondern
vielmehr als Stahlwellring. Auf den freien Ringscheibenteil dieses Stahlwellrings
4 sind beidseitig Dichtungsscheiben 7 aus It-Material, Asbest oder aus einem ähnlichen
temperaturbeständigen Werkstoff aufgesetzt. Dabei ist die Auslegung in besonderer
Weise getroffen, nämlich so, daß diese Dichtungsscheiben 7 einerseits als Hilfsdichtung
und andererseits als Wegbegrenzer funktionieren, so daß unter dem Dichtungsdruck,
der über die Flanschschrauben 3 erzeugt wird, der Lippendichtungsring 5 aus
Gummi
oder Kunststoff nicht zerquetscht werden kann.
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Im Ausführungsbeispiel und nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung
ist die Anordnung so getroffen, daß die Dichtungsscheiben 7 nur auf dem inneren
Bereich des freien Ringscheibenteiles des Stahlwellringes 4 angeordnet sind. - Fig.
1 macht deutlich, daß die Anordnung insgesamt so getroffen ist, daß sich die Dichtungsscheiben
7 unter dem Dichtungsring in die Wellungen des Stahlwellringes eindrücken.
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