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Die Erfindung betrifft einen Behandlungsstuhl für die transpelvine Magnetstimulation der menschlichen Becken- und/oder Beckenbodenmuskulatur.
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Der Behandlungsstuhl für die transpelvine Magnetstimulation verwendet in der Regel zwei unabhängig voneinander verschiebbare Spulen, wobei die eine Spule bevorzugt in der Rückenlehne und entlang der Längsachse der Rückenlehne verschiebbar und feststellbar angeordnet ist, während die andere Magnetspule im Bereich der Sitzfläche in Richtung der Längsachse der Sitzfläche verschiebbar und feststellbar angeordnet ist.
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Die Art und Ausbildung der verwendeten Magnetspulen lässt sich beispielsweise aus der
DE 10 2013 014 913 A1 entnehmen.
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Insbesondere die Darstellung des Funktionsprinzips des transpelvinen Behandlungsstuhls wird in der
DE 10 2009 049 145 A1 ausführlich erläutert. Auf die dortige Erläuterung wird hingewiesen. Sie soll vollinhaltlich von der Offenbarung der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
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Im Folgenden wird das Funktionsprinzip der TPM erläutert:
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Magnetstimulationsbehandlung. insbesondere Magnetstimulation bei Stress- und Drang-Inkontinenz
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Wirkprinzip
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Die transpelvine Magnetstimulation (TPM) basiert auf dem Faradayschen Prinzip, bei dem ein veränderliches Magnetfeld (zeitlich oder räumlich) einen Stromfluss erzeugt. Im Gegensatz zu elektrischen Feldern durchdringen Magnetfelder den Organismus fast ungehindert.
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Der Stromfluss wird via Leiterschleife „widerstandslos“ auch tief im Perineum erzeugt, wobei die Feldverteilung einer charakteristischen Glockenform entspricht.
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Die Glockenform kommt über die Spulenanordnung zustande und demonstriert die höchste Intensität im Scheitelpunkt und eine zunehmende Abschwächung am Glockenrand bzw. an der Peripherie.
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Da sich die Intensität eines Magnetfelds quadratisch im Abstand zur Quelle reduziert, liegt die Eindringtiefe bei maximal 9-10 cm. Die Flussdichte liegt bei mindestens 0,4 Tesla und beträgt in der Spitzenentladung (190 psec) bei 10.000 Tesla/sec.
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Im Rhythmus der Frequenzschaltung zwischen 10-50 Hz kommt es im effektiv wirksamen Feld zu einer Depolarisation von motorischen Nerven und Muskeln und konsekutiv zu einer starken Kontraktion der quer gestreiften Beckenbodenmuskulatur. Dies ist eine Folge der Freisetzung von Neurotransmittern an der motorischen Endplatte. Als additives Wirkprinzip gilt die Stimulation afferenter Fasern der Pudendusnerven und der inhibitorischen Fasern des sympathischen N. Hypogastricus, durch die die Detrusormuskulatur eine Dämpfung erfährt.
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Therapieprozedere
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Die Behandlungsparameter leiten sich aus Erfahrungswerten zur Elektrostimulation ab und wurden in die Methodik der meisten Studien übernommen. Diese sehen eine nieder- bzw. höherfrequente Impulsgebung (10 / 50 Hz) über jeweils 10 Minuten vor (insgesamt 20 Minuten), bei einer Gesamttherapiedauer von 6 Wochen und einer Behandlungsfrequenz von zwei Mal pro Woche. Die Therapiedauer orientiert sich dabei an der Maßgabe einer minimalen Wirkungszeit und der Entscheidungswahrscheinlichkeit eines Probanden, vorzeitig aus der Studie auszusteigen.
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Insgesamt gibt es deutliche Hinweise, dass die meisten Patienten bis zu diesem Zeitpunkt noch kein optimales Erfolgsplateau erreichen. Da Muskeln nur 36-48 Stunden brauchen, um sich wieder zu regenerieren, ist - bei entsprechender Compliance - eine Erhöhung der Anwendungsfrequenz auf 3 x pro Woche bei gleichzeitiger Reduktion oder Beibehaltung der Behandlungszeit von 6 Wochen, als gleichwertig bzw. sogar überlegen anzusehen.
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Modifiziertes Therapieprozedere
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Aus den Erfahrungen der Elektrostimulation lassen sich Frequenzbereiche ableiten, die für ein modifiziertes Therapieprozedere der TPM wertvoll sind. So spricht die Stimulation sympathischer Reflexe („Inhibition“) für eine Behandlung der Dranginkontinenz im Bereich von 5-10 Hz; um N. Pudendus und den urethralen Schließmuskel zur Kontraktion zu bringen, jedoch 50 (- 100) Hz. Dieser Frequenzbereich ist damit eher für die Belastungsinkontinenz geeignet.
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Langzeitwirkung
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Die Stimulationswirkung der TPM ist nicht nur auf einen kurzen Zeitraum nach einer Behandlungsserie von durchschnittlich 12-18 Anwendungen beschränkt, sondern besteht auch über eine Latenzzeit von 6-12 Monaten fort. So bestand noch 6 Monate nach der Stimulation bei 28-42 % der Patientinnen eine Komplettremission und bei 45-70 % eine anhaltende Verbesserung. Je nach Studie ist sogar mit einer Wirkdauer von bis zu 35 Monaten zu rechnen.
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Studienlage
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Die TPM hat ihre Wirksamkeit sowohl studienmäßig als auch in der Praxis unter Beweis gestellt, wobei die Belastungs- und Dranginkontinenz bei OAB sowie die Mischformen zu den Einsatzgebieten zählen. Weitere, noch nicht studienmäßig geklärte Einsatzgebiete sind Inkontinenzen nach radikaler Prostatektomie sowie Stuhlinkontinenzen.
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In einer Auswertung von 60 Studien- und Kongressbeiträgen imponieren Erfolgsraten (Symptombefreiung oder deutliche Besserung) zwischen 41 und 78 %, jeweils in Abhängigkeit von Einsatzdauer, Symptomatik, Alter, Vorbehandlung und Begleiterkrankungen. Bemerkenswert sind auch absolute Heilungsraten von bis zu 42 % („dry“), wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Gegenkontrolle mittels Placebo wegen der eindeutigen sensorischen Perzeption systemimmanenter Muskelkontraktionen nur eingeschränkt möglich ist.
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Im Hinblick auf allfällige muskuläre Abbauraten nach Stimulationskarenz sollte der TPM-Erfolg durch ein jährliches Auffrischungstraining auch langfristig gesichert werden.
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Kontraindikationen / Nebenwirkungen
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Langzeiterfahrungen mit der MRI-Diagnostik (Kernspin) und der Depressionsbehandlung mittels TMS (transkranielle Magnetstimulation), die ein ungleich stärkeres Magnetfeld erzeugen (1-3 Tesla), beweisen, dass die TPM als ein nebenwirkungsfreies und sicheres Verfahren anzusehen ist. Als Kontraindikationen gelten Schwangerschaft, Insulinpumpen, Herzschrittmacher, Shuntsysteme, Epilepsien und Fremdkörper aus Eisen. Die in der Frakturheilung und Endoprothetik eingesetzten Metalle und Legierungen wie Schrauben, Platten und Implantate (Titan) sind in der Regel nicht ferromagnetisch und damit unbedenklich. Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Zu Behandlungsbeginn wird in Einzelfällen von einem „Muskelkater“ im Bereich der Gesäßmuskulatur und des Beckenbodens berichtet.
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Einsatzgebiete
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- • Stress- bzw. Belastungsinkontinenz
- • Dranginkontinenz I OAB-Syndrom
- • Mixed-Formen
- • Stuhlinkontinenz infolge Beckenboden- bzw. Sphinkterschwäche
- • Pelvic-Pain-Syndrom I Pelvic-Bladder-Syndrom
- • Vaginale Examination für aktives Beckenbodentraining
- • Belastungsinkontinenz nach radikaler Prostatektomie I TUR-P
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Fazit und Perspektive
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Obwohl mit den Standard-Therapieverfahren grundsätzlich zufriedenstellende bis gute Behandlungsergebnisse zu erreichen sind, werden diese vorn Gros der Patienten (60-95 %) nicht angenommen. Daran hat auch die Entwicklung nebenwirkungsärmerer Medikamente oder neuer Operationstechniken, die sowieso nur für einen Bruchteil der Patienten infrage kommt, nichts ändern können.
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Gerade im Hinblick auf diese unbefriedigende Akzeptanz stellt die TPM eine neue, wirksame Behandlungsalternative zu den bisherigen Therapieverfahren dar. Im Gegensatz zu belastenden chirurgischen Eingriffen bzw. medikamentös bedingten, unerwünschten Nebenwirkungen sowie hohen Anforderungen an die Selbstdisziplin im Wege des aktiven Beckenbodentrainings ist sie völlig belastungs- und nebenwirkungsfrei. Weil sich Patienten nicht mehr entkleiden müssen und zudem einen angenehmen sensorischen „Kitzel“ passiver Muskelkontraktionen erleben, ist die Compliance sehr hoch.
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Die TPM sollte deshalb nicht nur anhand ihrer Erfolgsquote im Vergleich zu anderen etablierten Therapieverfahren beurteilt werden. Sie bietet vielmehr die Chance, einen Großteil der Inkontinenzkranken, die sich bisher einer Therapie aus Scham und Resignation verschlossen haben, wieder in eine Behandlung zurückzuführen. Die TPM richtet sich deshalb - neben dem Urologen und Gynäkologen - auch an Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten, deren Nachbetreuungsmöglichkeit sich bisher hauptsächlich in einer anamnestischen Dokumentation erschöpfen musste. Damit gewinnt die TPM auch eine gesundheitspolitische Dimension, da aus der bisherigen Nichtbehandlung von Millionen von Inkontinenz-Patientinnen sehr viel persönliches Leid und auch ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden resultieren.
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Die als Stand der Technik genannte
DE 10 2011 014 291 A1 leidet unter dem Nachteil, dass lediglich eine einzige Magnetspule beschrieben ist, die zur Behandlung des menschlichen Körpers, vorwiegend in einer liegenden Position, geeignet sein soll.
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Das Zusammenspiel von zwei unabhängig ansteuerbaren und gegeneinander verschiebbaren Magnetspulen, von denen die eine in der Sitzfläche und die andere in der Rückenlehne angeordnet sind, ist dort nicht beschrieben.
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Bei der Ausbildung eines Behandlungsstuhles mit der Anordnung von zwei getrennt voneinander verschiebbaren Magnetspulen besteht das Bedürfnis, die Verschiebungslage der Magnetspulen für den Behandler optisch sichtbar zu machen.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Behandlungsstuhl der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass die Verschiebungslage der jeweils nur verdeckt im Behandlungsstuhl angeordneten Magnetspulen von außen sichtbar gemacht wird.
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Ferner hat die Erfindung die weitere Aufgabe, einen Behandlungsstuhl der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass für Versuchszwecke es möglich ist, eine oder beide Magnetspulen außer Funktion zu setzen, ohne dass dies vom Patienten oder Behandler bemerkt wird.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 und/oder durch die technische Lehre des unabhängigen Anspruches 7 gekennzeichnet.
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Merkmal der Erfindung ist demnach, dass die Verschiebelage mindestens einer der Magnetspulen über eine am Behandlungsstuhl angeordnet und optisch wahrnehmbare Positionsanzeige erfolgt.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass diese Positionsanzeige als lineares, etwa rechteckiges Leuchtband ausgebildet ist, welches in der Art eines hinterleuchteten Maßbandes ausgestaltet ist und das die aktuelle Verschiebungslage der jeweiligen Magnetspule auf dem optisch hinterleuchteten Maßstab durch einen verschiebbaren Strich oder Balken erkennbar ist.
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Auf diese Weise kann durch schnelle optische Kontrolle die Verschiebelage der jeweiligen Magnetspule in der Sitzfläche und/oder Rückenlehne festgestellt werden.
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Es wird bevorzugt, wenn jeder Magnetspule eine eigene Positionsanzeige zugeordnet ist, wobei aus optischen Darstellungsgründen - die Verschiebungslage der Magnetspule in der Rückenlehne auch mit einem an der Rückenlehne angeordneten Positionsanzeige - vorgenommen werden soll, während die Verschiebungslage der in der Sitzfläche angeordneten Magnetspule über eine in der Nähe der Sitzfläche angeordnete zweite Positionsanzeige darstellbar ist.
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Anstatt der Ausbildung der Positionsanzeige durch ein hinterleuchtetes Maßband sind selbstverständlich auch andere Positionsanzeigen möglich, wie zum Beispiel eine Positionsanzeige in der Art einer analogen Uhr mit einem Ziffernblatt, dessen Zeiger die Verschiebungslage auf dem Zifferblatt darstellt.
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Ebenso kann statt des linearen Leuchtbandes auch eine digitale Ziffernanzeige vorgesehen sein.
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Es wird bevorzugt, wenn die beiden Positionsanzeigen räumlich getrennt voneinander angeordnet sind, wobei - wie vorher ausgeführt - eine Positionsanzeige in der Nähe der Rückenlehne und die andere Positionsanzeige in der Nähe der Sitzfläche angeordnet sein sollte.
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In einer anderen Ausgestaltung kann es jedoch vorgesehen sein, dass die beiden Positionsanzeigen auch nebeneinander oder sich gegenseitig überlappend an einer beliebigen Stelle des Behandlungsstuhles angeordnet sind. Sie können auch als digitale Anzeige auf einem Flachbildschirm angezeigt werden
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Vorstehend wurde als weitere Aufgabe definiert, dass es für Doppelblindstudien wünschenswert ist, dass weder der Patient noch der Behandler erkennen kann, ob eine oder beide Magnetspulen in Betrieb sind oder nicht.
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Es reicht also nicht aus, den Strom von einer Magnetspule abzuschalten, denn dies würde sowohl der Behandler als auch der Patient bemerken, weil die charakteristischen Geräusche des Stromdurchflusses durch die Magnetspule entfallen.
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Aus diesem Grund sieht die Erfindung vor, dass mindestens eine der Magnetspulen aus einer aktiven Behandlungslage in eine inaktive Behandlungslage gebracht werden kann.
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Dies wird bevorzugt dadurch erreicht, dass mindestens eine der beiden Magnetspulen schwenkbar ausgebildet ist und die Verschwenkung dergestalt erfolgt, dass bei Beibehaltung des vollen Stromdurchflusses der Spule diese aus dem Behandlungsfeld herausgeschwenkt wird, sodass das von der Spule erzeugte Magnetfeld nicht mehr auf den Patienten einwirkt.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung nach dem Gegenstand des unabhängigen Anspruches 7 ist daher vorgesehen, dass mindestens die in der Sitzfläche angeordnete Magnetspule in eine für die Behandlung unwirksame Stellung verschwenkbar oder abklappbar ausgebildet ist.
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Wenn in der gesamten vorstehenden Beschreibung stets von zwei Magnetspulen die Rede ist, von denen die eine in der Rückenlehne und die andere in der Sitzfläche angeordnet ist, so ist dies nicht einschränkend für die beiden Erfindungsideen nach den Ansprüchen 1 und 7 zu verstehen.
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Es kann in einer anderen Ausgestaltung vorgesehen sein, dass nur eine der beiden Magnetspulen vorhanden ist, nämlich beispielsweise die Magnetspule in der Sitzfläche, während die in der Rückenlehne angeordnete Magnetspule entfällt.
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In analoger Weise kann auch die in der Sitzfläche angeordnete und dort verschiebbar ausgebildete und gegebenenfalls auch abklappbar ausgebildete Magnetspule entfallen, und nur noch die in der Rückenlehne angeordnete, verschiebbare Magnetspule abklappbar oder wegschwenkbar ausgebildet sein.
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Das Vorhandensein von zwei getrennt voneinander ansteuerbaren und getrennt voneinander verschiebbaren Magnetspulen ist lediglich eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung und soll den Schutzbereich der Erfindung nicht beschränken.
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Wenn es nach dem Gegenstand des unabhängigen Anspruches 7 gelingt, mindestens eine der beiden Magnetspulen bei vollem Magnetfluss aus dem Behandlungsbereich des Patienten zu entfernen, wird es bevorzugt, wenn dieser Schwenkmechanismus und/oder Verschiebemechanismus elektromotorisch, elektromagnetisch oder fluidisch ausgebildet ist.
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Auf diese Weise gelingt es - unbemerkt für den Behandler und den Patienten -, bei vollem Stromdurchfluss einer oder beider Magnetspulen - mindestens eine der Magnetspulen - oder sogar beide - aus dem Behandlungsfeld für den Patienten zu entfernen, ohne dass dies akustisch bemerkt wird. Es können somit in besonders vorteilhafter Weise Doppelblindstudien ausgeführt werden, um die besondere Wirksamkeit der TPM zu erweisen.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es zeigen:
- 1: perspektivische Darstellung eines TPM-Behandlungsstuhls
- 2: schematisiert die Anordnung einer Magnetspule in der Sitzfläche
- 3: schematisiert die Anordnung einer Magnetspule in der Rückenlehne
- 4: ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für eine Positionsanzeige nach der Erfindung
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Gemäß 1 besteht der Behandlungsstuhl 1 insgesamt aus einem Grundgestell, welches im Wesentlichen aus einer Rückenlehne 2 besteht, die schwenkbar an einer Sitzfläche 3 angeordnet ist, die gegenüber dem Erdboden abgestützt ist.
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An der Sitzfläche 3 können auch vordere Beinstützen 4 angeordnet sein, die in Bezug zur Sitzfläche abklappbar sein können. Sie können jedoch auch fest mit der Sitzfläche 3 verbunden sein.
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Die Sitzfläche 3 wird seitlich bevorzugt von zwei zueinander parallelen Armlehnen 5, 6 eingefasst, wobei bevorzugt auf jeder Armauflage 7, 8 der jeweiligen Armlehne 5, 6 ein Bedienungspanel 9, 10 angeordnet ist.
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Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass über das Bedienungspanel 9 der Behandler bestimmte Parameter eingibt oder einliest, während am Bedienungspanel 10 der Benutzer individuelle Einstellungen während der Behandlung vornimmt.
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Die in der Sitzfläche 3 angeordnete Magnetspule 17 ist verdeckt angeordnet und ist von außen nicht sichtbar. Sie ist in den Pfeilrichtungen 15 in Längsrichtung der Rückenlehne 2 verschiebbar und feststellbar.
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Zur Anzeige der Verschiebungslage dieser Magnetspule 17 ist vorgesehen, dass an einer Seitenfläche der Rückenlehne 2 eine Positionsanzeige 11 vorgesehen ist, die bevorzugt als Leuchtband 14 ausgebildet ist.
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Die gleiche Erläuterung gilt für die in der Sitzfläche 3 in den Pfeilrichtungen 16 verschiebbar angeordnete Magnetspule 18, die ebenfalls verdeckt und nicht sichtbar in der Sitzfläche 3 eingebaut ist.
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Um die Verschiebungslage dieser Magnetspule 18 in der Sitzfläche 3 auch von außen her optisch erkennbar zu gestalten, ist an der Seite der Armauflage 7 eine Positionsanzeige 12 vorgesehen, die ebenfalls als Leuchtband 14 ausgebildet ist.
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Es kann noch zusätzlich vorgesehen sein, dass eine weitere Positionsanzeige 13 mit einem Leuchtband 14 an der vorderen Stirnseite der Armlehne 6 angeordnet ist. Diese Positionsanzeige 13 ist dann nur für den Behandler sichtbar.
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An dieser Positionsanzeige 13 kann beispielsweise die Verschwenk- oder Klapp-Stellung der jeweiligen Magnetspule 17, 18 optisch dargestellt sein.
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Die 2 zeigt als Ausführungsbeispiel, dass die in der Sitzfläche 3 angeordnete Magnetspule 18 in den Pfeilrichtungen 16 verschiebbar ist. Hierzu wird ein Verschiebeantrieb 20 verwendet, der über eine Schubstange 21 die Verschiebung der Magnetspule 18 längs der Sitzfläche 3 ausführt.
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Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass die Magnetspule 18 - bei vollem Stromdurchfluss - außer Behandlungseingriff mit dem Patienten gebracht wird, indem die Magnetspule 18 in einem Schwenkgelenk 22 in eine unwirksame Stellung gemäß der dort gezeigten Magnetspule 18' gebracht wird. Sie wird demnach in Pfeilrichtung 19 nach hinten verschwenkt, und das gleichwohl noch vorhandene Magnetfeld wirkt nicht mehr auf den Patienten.
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Eine ähnliche Darstellung ist aus 3 zu entnehmen, wo erkennbar ist, dass in der Rückenlehne 2 die Magnetspule 17 in den Pfeilrichtungen 15 längs der Ebene der Rückenlehne 2 verschiebbar ist, und hierzu ebenfalls ein Verschiebeantrieb 20 mit einer Schubstange 21 verwendet wird.
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Auch hier kann es vorgesehen sein, dass über ein Schwenkgelenk 23 die Magnetspule 17 in Pfeilrichtung 24 außer Behandlungseingriff mit dem Patienten verschwenkt werden kann, um so - bei vollem Stromdurchfluss - gleichwohl eine magnetische Durchflutung des Patienten zu vermeiden.
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In 4 ist als bevorzugtes Ausführungsbeispiel eine Positionsanzeige 11-13 dargestellt, die aus einem etwa maßbandartigen Leuchtband 14 besteht, und wobei die aktuelle Position 26 der Magnetspule 17 und/oder 18 auf dem Leuchtband 14 in der Form eines Leuchtbalkens bei Position 26 dargestellt wird.
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Mit der Verschiebung der jeweiligen Magnetspule 17 und/oder 18 verschiebt sich somit das Leuchtband von der Position 26 in Pfeilrichtung 25 bzw. 25' nach links oder rechts.
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Auf diese Weise kann auf der Positionsanzeige 11-13 stets die aktuelle Verschiebungslage der Magnetspule 17 und/oder 18 dargestellt werden.
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Im allgemeinen Beschreibungsteil ist noch angegeben, dass die optische Darstellung der Verschiebungslage der jeweiligen Magnetspule 17, 18 auch durch andere Anzeigen ersetzt sein kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behandlungsstuhl
- 2
- Rückenlehne
- 3
- Sitzfläche
- 4
- Beinstütze
- 5
- Armlehne
- 6
- Armlehne
- 7
- Armauflage
- 8
- Armauflage
- 9
- Bedienungspanel
- 10
- Bedienungspanel
- 11
- Positionsanzeige
- 12
- Positionsanzeige
- 13
- Positionsanzeige
- 14
- Leuchtband
- 15
- Pfeilrichtung
- 16
- Pfeilrichtung
- 17
- Magnetspule (Rücken)
- 18
- Magnetspule (Sitz) 18'
- 19
- Pfeilrichtung
- 20
- Verschiebeantrieb
- 21
- Schubstange
- 22
- Schwenkgelenk (Sitz)
- 23
- Schwenkgelenk (Rücken)
- 24
- Pfeilrichtung
- 25
- Pfeilrichtung 25'
- 26
- Position
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013014913 A1 [0003]
- DE 102009049145 A1 [0004, 0005]
- DE 102011014291 [0006]
- DE 102011014291 A1 [0006, 0024]