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DE102016219028B4 - Mobilitätseinheit - Google Patents

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DE102016219028B4
DE102016219028B4 DE102016219028.8A DE102016219028A DE102016219028B4 DE 102016219028 B4 DE102016219028 B4 DE 102016219028B4 DE 102016219028 A DE102016219028 A DE 102016219028A DE 102016219028 B4 DE102016219028 B4 DE 102016219028B4
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Ford Motor Co
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Abstract

Mobilitätseinheit (100), die ein Kraftfahrzeug (10) mit einem Träger zur Anbringung an ein Kraftfahrzeug (10) und zur Aufnahme eines Kleinfahrzeugs (30), der eine Konsole (22) umfasst, auf der das Kleinfahrzeug (30) anordbar ist, wobei der Träger ein Trägerkoppelteil (24) umfasst, welches ausgebildet ist, mit einem Kleinfahrzeugkoppelteil (34) des Kleinfahrzeugs (30) oberhalb der Konsole (22) formschlüssig verbunden zu werden, und ein Kleinfahrzeug (30) mit einem Elektromotor (32) zum zumindest hilfsweisen Antrieb des Kleinfahrzeugs (30) und einem Kleinfahrzeugakkumulator (31) umfasst,wobei im Trägerkoppelteil (24) zumindest ein Kontaktelement (26) angeordnet ist, womit eine elektrische Verbindung zwischen dem Kraftfahrzeug (10) und dem Kleinfahrzeug (30) herstellbar und eine Stromversorgung des Kleinfahrzeugs (30) und ein Datenaustausch ermöglicht ist, wobei der Träger (20) eine Fixiereinrichtung (27) umfasst, die ausgebildet ist, das Trägerkoppelteil (24) und das Kleinfahrzeugkoppelteil (34) in einem Fixierzustand miteinander zu verbinden, wobei die Fixiereinrichtung (27) einen Antrieb aufweist, mittels dem die Fixiereinrichtung (27) in den Fixierzustand stellbar ist und wobei der Träger eine Betätigungseinrichtung (28) umfasst, mit der der Antrieb der Fixiereinrichtung (27) schaltbar ist,und wobei das Kleinfahrzeug (30) ein Kleinfahrzeugkoppelteil (34) umfasst, welches ausgebildet ist, mit einem Trägerkoppelteil (24) eines Trägers (20) eines Kraftfahrzeugs (10) verbunden zu werden, wobei das Kleinfahrzeugkoppelteil (34) zumindest ein Kontaktelement (26) aufweist, womit eine elektrische Verbindung zwischen dem Kraftfahrzeug (10) und dem Kleinfahrzeug (30) herstellbar und eine Stromversorgung des Kleinfahrzeugs (30) und ein Datenaustausch ermöglicht ist wobei das Kleinfahrzeug (30) ein Fahrrad ist und das Kleinfahrzeugkoppelteil (34) an einem Rahmen (37) zwischen einem Vorderrad (39) und einem Hinterrad (40) des Fahrrads angeordnet ist, und wobei das Kleinfahrzeug (30) zumindest eine Verriegelungsvorrichtung (38) umfasst, die ausgebildet ist, Komponenten des Kleinfahrzeugs (30) in einem Verriegelungszustand aneinander zu schließen,dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungszustand des Kleinfahrzeugs gleichzeitig mit dem Fixierzustand zwischen Kraftfahrzeug und Kleinfahrzeug herstellbar ist, indem die Verriegelungsvorrichtung (38) dann in einen Verriegelungszustand gesetzt wird, wenn erkannt wurde, dass das Trägerkoppelteil (24) an dem Kleinfahrzeugkoppelteil (34) fixiert wurde, oder indem sowohl die Fixiereinrichtung (27) als auch die Verriegelungseinrichtung (38) durch die Betätigungseinrichtung (28) aktiviert werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mobilitätseinheit, die ein Kraftfahrzeug, ein Kleinfahrzeug und einen Träger für das Kleinfahrzeug umfasst.
  • Aus der DE 10 2011 011 252 A1 ist bekannt, dass diverse Lastenträgersysteme für Kraftfahrzeuge, etwa zum Mitführen eines oder mehrerer Fahrräder oder dergleichen Fortbewegungsmittel, existieren. So ist beispielsweise aus der DE 10 2007 017 164 A1 bereits ein Lastenträger zum Ausziehen aus einem Fahrzeugheck bekannt, bei dem ein Tragrahmen an mindestens einem mit einer Schwenkachse ausgestatteten und längs verschiebbarem länglichen Element durch den Stoßfänger eines Kraftfahrzeugs geführt ist oder unter dem Stoßfänger des Kraftfahrzeugs geführt ist.
  • Die DE 10 2011 011 252 A1 selbst betrifft ein Lastenträgersystem, insbesondere zum Ausziehen aus einem Kraftfahrzeugheck, welches zur Aufnahme zumindest eines Objektes, bevorzugt eines oder mehrerer Elektro-Fahrräder oder Elektro-Roller ausgebildet ist. Das Lastenträgersystem weist einen Tragrahmen zur Aufnahme zumindest eines Objekts auf. Das Lastenträgersystem ist ferner mit einer Energieversorgungseinrichtung ausgestattet, die die Versorgung eines vom Tragrahmen aufgenommenen, bzw. daran befestigbaren Objektes mit elektrischer Energie ermöglicht und dementsprechend bereitstellt. Das Lastenträgersystem kann zum Beispiel als Dachgepäckträger oder Heckgepäckträger außen an der Fahrzeugkarosserie angeordnet sein. Bevorzugt ist der Tragrahmen des Lastenträgersystems etwa in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar, beziehungsweise ausziehbar an der Kraftfahrzeugkarosserie angeordnet und dementsprechend zum Ausziehen aus einem Kraftfahrzeugheck ausgebildet. Die Energieversorgungseinrichtung kann eine Ladeeinheit aufweisen, die zum Aufladen wenigstens eines Akkumulators des mitführbaren Objektes ausgebildet ist. Die Energieversorgungseinrichtung wird hierbei vom Bordnetz des Kraftfahrzeugs gespeist. Das Lastenträgersystem kann zumindest eine Steckverbindung zur elektrischen Kopplung des mitführbaren Objektes mit der Energieversorgungseinrichtung aufweisen. Es kann vorgesehen werden, eine elektrische Kopplung des Tragrahmens und dem daran zu befestigenden Objekt in eine mechanische Arretiereinrichtung zu integrieren, mittels der das Objekt am Tragrahmen fixierbar ist. Es ist zudem vorgesehen, dass das Lastenträgersystem eine Steuereinrichtung aufweist bzw. mit einer Steuereinrichtung gekoppelt ist, welche die Energieversorgung des Objektes in Abhängigkeit des Bewegungszustands des Kraftfahrzeugs regelt. Die Steuereinrichtung ist zum Beispiel dazu ausgelegt, das am Lastenträgersystem befestigte und mitgeführte Objekt nur dann mit elektrischer Energie zu versorgen, wenn zum Beispiel das Kraftfahrzeug über überschüssige elektrische Energie verfügt.
  • Die DE 20 2011 106 704 U1 betrifft eine auf einem Kraftfahrzeug transportable Träger-Vorrichtung für Fahrräder mit Elektroantrieb, mit einem Trägerrahmen, an dem eine Mehrzahl von Adaptereinrichtungen zur Befestigung jeweils eines Elektro-Fahrrades zumindest indirekt befestigt ist. Eine Adaptereinrichtung enthält zumindest ein Fixierelement, das mit einem Kontaktelement zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen einer elektrischen Energiequelle des Kraftfahrzeuges und einem wiederaufladbaren Akkumulator des Elektro-Fahrrades versehen ist.
  • Die DE 20 2008 011 504 U1 zeigt eine Vorrichtung zum Verbringen eines Zweirades, insbesondere eines Motorrollers oder eines Motorrades, an einen Transportplatz mit einem Grundgestell, das an dem Transportplatz befestigbar ist, und mit einer Wanne zum Tragen des Zweirades, die von einer Einbringseite in das Grundgestell Einbringbar ist. Bei einer Vorrichtung ist eine Führung vorgesehen, mittels der beim Herausnehmen der Wanne aus dem Grundgestell ein Abwärtsschwenken der Wanne entsprechend dem beim Herausnehmen zurückgelegten Weg erfolgt.
  • Die DE 10 2012 012 889 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Lagern von Rampen an einem KFZ-Fahrradträger. Die Rampen können zum Beladen oder Entladen beispielsweise in den Fahrradträger eingerastet werden.
  • Aus der DE 199 52 813 A1 geht ein Kraftfahrzeug mit einem elektrischen Bordnetz, einer Einrichtung zum Transport eines Kleinfahrzeuges und einer Halterung im Bereich der Transporteinrichtung für das Kleinfahrzeug hervor. Das Kleinfahrzeug weist dabei einen mit elektrischer Energie zu versorgenden Antrieb und einen wiederaufladbaren Akkumulator für elektrische Energie auf. Das Bordnetz des Kraftfahrzeugs umfasst eine elektrische Ladeeinrichtung mit Adapter für den Akkumulator des Kleinfahrzeugs.
  • Die DE 10 2006 036 856 A1 zeigt einen Lastenträger für ein Kraftfahrzeug. Der Lastenträger umfasst eine an der Karosserie befestigbare Halterung, relativ zu der ein Tragrahmen des Lastenträgers aus dem Fahrzeugheck ausziehbar ist. An der Halterung ist eine Kugelstange befestigt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Träger, ein verbessertes Kraftfahrzeug mit diesem Träger, und ein verbessertes Kleinfahrzeug als Komponenten für eine verbesserte Mobilitätseinheit bereitzustellen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit Mobilitätseinheit nach Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der Träger ist zur Anbringung an ein Kraftfahrzeug und zur Aufnahme eines Kleinfahrzeugs geeignet. Der Träger umfasst eine Konsole, auf der das Kleinfahrzeug anordbar ist. Der Träger umfasst ein Trägerkoppelteil, welches ausgebildet ist, mit einem Kleinfahrzeugkoppelteil des Kleinfahrzeugs oberhalb der Konsole formschlüssig verbunden zu werden. Im Trägerkoppelteil ist zumindest ein Kontaktelement angeordnet, womit eine elektrische Verbindung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Kleinfahrzeug herstellbar und eine Stromversorgung des Kleinfahrzeugs und ein Datenaustausch ermöglicht ist.
  • Damit ist es vorteilhaft ermöglicht, das Kleinfahrzeug, beispielsweise ein Fahrrad, in einer schnellen, einfachen und sicheren Weise mit dem Träger zu koppeln.
  • Mit dem zumindest einen Kontaktelement ist es ermöglicht, das Kleinfahrzeug mit elektrischem Strom zu versorgen und einen Akkumulator des Kleinfahrzeugs aufzuladen. Zudem ist es ermöglicht, Daten auszutauschen.
  • Der Träger umfasst eine Fixiereinrichtung, die ausgebildet ist, das Trägerkoppelteil und das Kleinfahrzeugkoppelteil in einem Fixierzustand miteinander zu verbinden. Im Fixierzustand ist das Kleinfahrzeug auf dem Träger transportfähig.
  • Damit ist das Kleinfahrzeug auf einfache Weise in den transportfähigen Zustand zu bringen.
  • Die Fixiereinrichtung weist einen Antrieb auf, mittels dessen die Fixiereinrichtung in den Fixierzustand stellbar ist.
  • Ein Nutzer muss somit die Fixierung nicht selbst ausführen. Der Bedienkomfort für den Nutzer ist damit erhöht.
  • Der Träger umfasst eine Betätigungseinrichtung, mit der der Antrieb der Fixiereinrichtung schaltbar ist.
  • Damit ist der Bedienkomfort für den Nutzer weiter erhöht. Dieser braucht das Kleinfahrzeug nur noch auf die Konsole zu bringen und die Betätigungsvorrichtung auslösen. Die Fixiereinrichtung fixiert anschließend das Kleinfahrzeug selbstständig an dem Träger.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst der Träger eine Rampe und ist in der Weise ausgebildet, dass die Rampe in einer Ruheposition und in einer Nutzposition wechselweise positionierbar ist. Die Rampe ist in der Ruheposition zumindest zum Teil von der Konsole umschlossen und bildet in der Nutzposition eine Schräge. Die Rampe kann elektrisch angetrieben sein.
  • Mit der Rampe ist eine Auffahrtsschräge beziehungsweise Abfahrtsschräge bereitgestellt, mit der das Kleinfahrzeug leichter auf den Träger oder von dem Träger gebracht werden kann. Da die Rampe innerhalb des Trägers verstaubar ist, ist diese jederzeit einsatzbereit. Der elektrische Antrieb ermöglicht auch eine automatische Betätigung der Rampe.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Trägers ist die Konsole mit zumindest einer Mulde zur Aufnahme eines Rades des Kleinfahrzeugs versehen.
  • Damit ist das Kleinfahrzeug tiefer angeordnet und die Konsole ist in dem Bereich zwischen den Rädern des Kleinfahrzeugs näher am Kleinfahrzeug positioniert. Das Kleinfahrzeugkoppelteil muss dadurch weniger weit entfernt von der Konsole angeordnet sein. Der Träger ist dadurch kompakter gestaltet. Zudem kommt der tiefere Schwerpunkt den Fahreigenschaften des Kraftfahrzeugs mit montiertem Träger und aufgesetzten Kleinfahrzeug zugute.
  • Der Träger ist an einem Kraftfahrzeug befestigt. Das Kraftfahrzeug umfasst einen Stoßfänger und ist In einer vorteilhaften Ausgestaltung in der Weise ausgebildet, dass der Träger in einer Ruheposition und in einer Nutzposition wechselweise positionierbar ist. In der Ruheposition ist der Träger dabei zumindest zum Teil von dem Stoßfänger des Kraftfahrzeugs umschlossen.
  • Damit ist der Träger jederzeit verfügbar und schnell benutzbar. Zudem weist das Kraftfahrzeug eine gefälligere Optik auf.
  • Das Kraftfahrzeug umfasst ein Bordnetz mit einem Akkumulator. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs ist der Träger mit dem Bordnetz elektrisch verbunden.
  • Damit ist es ermöglicht, das auf dem Träger angebrachte Kleinfahrzeug mit elektrischem Strom zu versorgen und insbesondere einen Akkumulator des Kleinfahrzeugs zu laden.
  • Das umfasst einen Elektromotor, der zum zumindest hilfsweisen Antrieb des Kleinfahrzeugs geeignet ist, und einen Kleinfahrzeugakkumulator. Das Kleinfahrzeug umfasst ein Kleinfahrzeugkoppelteil, welches ausgebildet ist, mit einem Trägerkoppelteil eines Trägers eines Kraftfahrzeugs verbunden zu werden. Das Kleinfahrzeugkoppelteil weist zumindest ein Kontaktelement auf, womit eine elektrische Verbindung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Kleinfahrzeug herstellbar und eine Stromversorgung des Kleinfahrzeugs und ein Datenaustausch ermöglicht ist. Insbesondere ist das Kleinfahrzeug ein Fahrrad und das Kleinfahrzeugkoppelteil ist an einem Rahmen zwischen einem Vorderrad und einem Hinterrad des Fahrrads angeordnet.
  • Damit ist vorteilhaft ein zum Träger passendes Kleinfahrzeug bereitgestellt.
  • Das Kleinfahrzeug umfasst zumindest eine Verriegelungsvorrichtung, die ausgebildet ist, Komponenten des Kleinfahrzeugs in einem Verriegelungszustand aneinander zu schließen. Der Verriegelungszustand ist gleichzeitig mit dem Fixierzustand herstellbar.
  • Damit ist die Bedienung für den Nutzer vereinfacht und der Diebstahlschutz ist erhöht.
  • Das Kraftfahrzeug mit dem Träger bildet zusammen mit dem Kleinfahrzeug die erfindungsgemäße Mobilitätseinheit.
  • Die Mobilitätseinheit vereint damit die Vorteile ihrer Komponenten und bietet dem Nutzer eine einfache und ergonomische Handhabung. Das Kleinfahrzeug ist dadurch für den Nutzer leichter und universeller verfügbar. Ein häufigeres Nutzen des Kleinfahrzeugs anstelle des Kraftfahrzeugs stellte eine effizientere Mobilität dar, die Ressourcen schont und die Fitness des Nutzers verbessern könnte.
  • Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung sind aus der detaillierten Beschreibung und den Abbildungen ersichtlich. Die Erfindung wird anhand der Abbildungen und der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine erfindungsgemäße Mobilitätseinheit in einer beispielhaften Ausgestaltung mit einem Kraftfahrzeug in einer beispielhaften Ausgestaltung, einem Träger in einer beispielhaften Ausgestaltung, und einem Kleinfahrzeug in einer beispielhaften Ausgestaltung;
    • 2 das Kleinfahrzeug auf dem Träger;
    • 3 den Träger in einer weiteren beispielhaften Ausgestaltung; und
    • 4 die Mobilitätseinheit in einer weiteren beispielhaften Ausgestaltung.
  • In den 1 und 4 ist die erfindungsgemäße Mobilitätseinheit 100 in einer ersten beziehungsweise zweiten beispielhaften Ausgestaltung schematisch dargestellt. Die Mobilitätseinheit 100 umfasst ein Kraftfahrzeug 10, welches mit einem Träger 20 versehen ist, und ein Kleinfahrzeug 30, welches mit dem Träger 20 verbindbar oder verbunden ist.
  • Das Kraftfahrzeug 10 und das Kleinfahrzeug 30 unterscheiden sich im Sinne der vorliegenden Erfindung dadurch, dass das Kleinfahrzeug 30 leichter und kleiner als das Kraftfahrzeug 10 und von dem Kraftfahrzeug 10 transportierbar ist. So weist das Kleinfahrzeug 30 eine Masse auf, die unterhalb einer Zuladungsgrenze und/oder Anhängelastgrenze des Kraftfahrzeugs 10 liegt. Das Kleinfahrzeug 30 weist einen eigenen Antrieb auf, der ein Elektroantrieb ist und ausgebildet ist, das Kleinfahrzeug 30 zumindest unterstützend anzutreiben. Das Kraftfahrzeug 10 ist ausgebildet, das Kleinfahrzeug 30 zu transportieren. Dazu ist das Kraftfahrzeug 10 mit dem Träger 20 versehen, der ausgebildet ist, das Kleinfahrzeug 30 mit dem Kraftfahrzeug 10 mechanisch und insbesondere auch elektrisch zu verbinden. Der Träger 20 ist zur Aufnahme des Kleinfahrzeugs 30 oder mehrerer derartiger Kleinfahrzeuge 30 ausgebildet. Der Träger 20 kann dabei starr mit dem Kraftfahrzeug 10 verbunden sein und in einer Weise angeordnet sein, dass das Kleinfahrzeug 30 in einem Innenraum des Kraftfahrzeugs 10 oder außerhalb des Innenraums des Kraftfahrzeugs 10 aufgenommen werden kann. In dieser Weise ist es in der 1 dargestellt. Zudem ist es möglich, dass der Träger 20 beweglich mit dem Kraftfahrzeug 10 verbunden ist. Dabei ist der Träger 20 insbesondere als Anhänger ausgebildet und an eine Anhängerkupplung des Kraftfahrzeugs 10 gekoppelt. Der als Anhänger ausgebildete Träger 20 ist mit einem eigenen Fahrwerk versehen. In dieser Weise ist es in der 4 dargestellt.
  • In der 1 ist der Träger 20 beispielhaft in einem Heckbereich des Kraftfahrzeugs 10 in der Weise angeordnet, dass dieser wechselweise in einer Ruheposition und in einer Nutzposition positioniert sein kann. Der Träger 20 ist insbesondere von der Ruheposition in die Nutzposition und umgekehrt verbringbar. Insbesondere ist der Träger 20 aus der Ruheposition in die Nutzposition ausziehbar und/oder ausfahrbar beziehungsweise aus der Nutzposition in die Ruheposition einschiebbar und/oder einfahrbar. In der Nutzposition ist das Kleinfahrzeug 30 hierbei außerhalb des Innenraums des Kraftfahrzeugs 10 hinter einer Heckklappe des Kraftfahrzeugs 10 auf dem Träger 20 fixierbar. Die Ruheposition ist durch den in gestrichelter Linie dargestellten Träger 20' gezeigt. In der Ruheposition ist der Träger 20' von einem Stoßfänger des Kraftfahrzeugs 10 zumindest teilweise verdeckt.
  • Das Kraftfahrzeug 10 weist ein Bordnetz 11 mit einem Kraftfahrzeugakkumulator auf. Insbesondere weist das Kraftfahrzeug 10 einen elektrischen Fahrzeugantrieb zum Antreiben des Kraftfahrzeugs 10 auf. Zum Steuern der elektrischen Einrichtungen ist das Kraftfahrzeug mit einem Kraftfahrzeugsteuergerät versehen. Der Träger 20 ist bevorzugt mit dem Bordnetz 11, insbesondere mit dem Kraftfahrzeugakkumulator verbunden. Das Kleinfahrzeug 30 ist bevorzugt in ein Bordnetz-Managementsystem des Kraftfahrzeugs 10 integriert. Insbesondere ist das Kleinfahrzeug 30 in der Weise in das Bordnetz des Kraftfahrzeugs 10 integriert, dass ein Kleinfahrzeugakkumulator 31 aufgeladen werden kann. Das Kleinfahrzeug 30 kann zudem in der Weise in das Bordnetz integriert sein, dass der Kleinfahrzeugakkumulator 31 elektrische Einrichtungen des Kraftfahrzeugs 10 mit elektrischer Energie versorgen kann, insbesondere auch den elektrischen Fahrzeugantrieb.
  • Der Träger 20 umfasst eine Konsole 22, auf der das Kleinfahrzeug 30 in einer Transportposition anordbar ist. Der Träger 20 umfasst ein Trägerkoppelteil 24, welches ausgebildet ist, mit einem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 des Kleinfahrzeugs 30 verbunden zu werden. Die beiden Koppelteile 24, 34 stellen insbesondere in einem gekoppeltem Zustand eine formschlüssige Verbindung her. Das Trägerkoppelteil 24 ist dabei oberhalb der Konsole 22 positioniert. Das Trägerkoppelteil 24 kann beispielsweise in der Höhe verstellbar sein. Das Kleinfahrzeug 30 befindet sich in der Transportposition, wenn die beiden Koppelteile 24, 34 so zueinander positioniert sind, dass eine Fixierung der beiden Koppelteile 24, 34 miteinander stattfinden kann. Insbesondere sind die beiden Koppelteile 24, 34 in der Transportposition miteinander in Eingriff. Die Transportposition ist abzugrenzen von der Transportfähigkeit des Kleinfahrzeugs 30. Die Transportfähigkeit wird durch die Fixierung der Koppelteile 24, 34 zueinander erreicht.
  • Die beiden Koppelteile 24, 34 sind in der Weise ausgebildet, dass zum Verbinden des Trägerkoppelteils 24 mit dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 das Kleinfahrzeugkoppelteil 34 in das Trägerkoppelteil 24 schiebbar oder aufsetzbar ist.
  • Der Träger 20 weist insbesondere eine Rampe 23 auf. In den 2 und 3 ist die Rampe 23 in der Weise angeordnet, dass diese in einer Ruheposition oder in einer Nutzposition positioniert sein kann. Die Rampe 23 ist insbesondere von der Ruheposition in die Nutzposition und umgekehrt verbringbar. Insbesondere ist die Rampe 23 aus der Ruheposition in die Nutzposition ausziehbar und/oder ausfahrbar beziehungsweise aus der Nutzposition in die Ruheposition einschiebbar und/oder einfahrbar. In der Nutzposition bildet die Rampe 23 eine Schräge, die ein Hinaufschieben oder Hinunterschieben des Kleinfahrzeugs 30 erleichtert. Die Ruheposition ist durch die in gestrichelter Linie dargestellte Rampe 23` gezeigt. In der Ruheposition ist die Rampe 23' innerhalb der Konsole 22 zumindest zum Teil verstaut. Die Rampe 23 kann elektrisch angetrieben sein, sodass die Rampe 23 aus der Nutzposition in die Ruheposition und/oder aus der Ruheposition in die Nutzposition fahrbar ist. Insbesondere ist der Träger 20 in der Weise ausgebildet, dass die Rampe 23 automatisch aus der Nutzposition in die Ruheposition fährt, wenn erkannt wurde, dass das Trägerkoppelteil 24 an dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 fixiert ist.
  • In das Trägerkoppelteil 24 ist zumindest ein Kontaktelement 26 integriert. Auch das Kleinfahrzeugkoppelteil 34 weist zumindest ein derartiges Kontaktelement 26 auf. Die beiden Kontaktelemente 26 korrespondieren miteinander. Die Koppelteile 24, 34 sind in der Weise ausgestaltet, dass, wenn das Kleinfahrzeug 30 in der Transportposition ist, mit den Koppelteilen 24, 34 eine elektrische Verbindung mittels der Kontaktelemente 26 gebildet ist. Die elektrische Verbindung dient der Einbindung des Kleinfahrzeugs 30 in das Bordnetz des Kraftfahrzeugs 10, insbesondere der Stromversorgung des Kleinfahrzeugs 30 und kann zudem zum Datenaustausch genutzt werden.
  • Der Träger 20 umfasst insbesondere zumindest eine Fixiereinrichtung 27, die ausgebildet ist, das Kleinfahrzeug 30 an dem Träger 20 zu fixieren. Die Fixiereinrichtung 27 ist ausgebildet, einen Fixierzustand und einen Losezustand wechselweise aufzuweisen. Die Fixiereinrichtung 27 ist ausgebildet, Komponenten, die im Losezustand zueinander beweglich sind, im Fixierzustand im Wesentlichen unbeweglich zueinander zu fixieren. Insbesondere ist in dem Fixierzustand das Trägerkoppelteil 24 mit dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 fest verbunden und in dem Losezustand ist das Trägerkoppelteil 24 von dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 lösbar. Im Fixierzustand ist das Kleinfahrzeug 30 transportfähig. Im Losezustand ist das Kleinfahrzeug 30 vom Träger 20 entfernbar. Die Fixiereinrichtung 27 ist vorzugsweise in dem Trägerkoppelteil 24 angeordnet. Die Fixiereinrichtung 27 kann manuell betreibbar sein und/oder über einen Antrieb verfügen. Der Antrieb der Fixiereinrichtung (27) ist dabei insbesondere ein mechanischer und/oder elektrischer und/oder hydraulischer Antrieb. Der Antrieb der Fixiereinrichtung (27) ist insbesondere ausgebildet, die Fixiereinrichtung (27) aus dem Losezustand in den Fixierzustand zu stellen. Der Antrieb der Fixiereinrichtung (27) ist insbesondere ausgebildet, die Fixiereinrichtung (27) aus dem Fixierzustand in den Losezustand zu stellen. Der Träger ist insbesondere in der Weise ausgebildet, dass die zumindest eine Fixiereinrichtung 27 selbstständig in den Fixierzustand verfährt, insbesondere, wenn erkannt wurde, dass das Trägerkoppelteil 24 mit dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 verbunden ist beziehungsweise, wenn das Kontaktelement 26 des Trägers mit dem Kontaktelement des Kleinfahrzeugs 30 in Kontakt steht. Die Fixiereinrichtung 27 kann dabei von einem Steuergerät des Kraftfahrzeugs 10 oder des Kleinfahrzeugs 30 gesteuert werden, oder der Träger 20 selbst weist ein Steuergerät zum Steuern der Fixiereinrichtung 27 auf. Die Fixiereinrichtung 27 ist bevorzugt in das Trägerkoppelteil 24 integriert.
  • Der Träger 20 kann in der Konsole 22 zumindest eine Mulde 25 aufweisen, in der ein Rad 39, 40 des Kleinfahrzeugs 30 anordbar ist. In der in der 3 gezeigten Ausgestaltung umfasst die Konsole 22 zwei Mulden 25. Damit ist das Kleinfahrzeug 30 in der Transportposition tiefer positioniert.
  • Der Träger 20 kann eine Betätigungseinrichtung 28 umfassen, mit der die Fixiereinrichtung 27 schaltbar ist. Die Betätigungseinrichtung 28 ist vorzugsweise für einen Einhandbetrieb ausgelegt. Die Betätigungseinrichtung 28 ist im einfachsten Fall ein mechanisches Stellelement, wie beispielsweise ein an der Fixiereinrichtung 27 angeordneter Hebel. Die Betätigungseinrichtung 28 kann bei einer elektrisch und/oder hydraulisch angetriebenen Fixiereinrichtung 27 ein Taster beziehungsweise Schalter sein, durch dessen Betätigung der Antrieb der Fixiereinrichtung 27 aktiviert wird. Die Betätigungseinrichtung 28 kann in dieser Ausgestaltung direkt am Kraftfahrzeug 10 angeordnet sein oder ein Mobiltelefon oder eine Fernbedienung sein. In der Weise ist es in der 2 gezeigt. Zudem ist es denkbar, dass die Betätigungseinrichtung 28 ausgebildet ist, automatisch auszulösen, wenn erkannt wurde, dass das Trägerkoppelteil 24 mit dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 verbunden ist beziehungsweise, wenn das Kontaktelement 26 des Trägers mit dem Kontaktelement des Kleinfahrzeugs 30 in Kontakt steht, oder wenn eine bestimmte Geste, beispielsweise eine Fußbewegung des Nutzers unterhalb der Konsole 22 erkannt wurde. Die Fixiereinrichtung 27 kann in der Weise ausgebildet sein, dass diese im Losezustand nach einem Auslösen der Betätigungseinrichtung 28 die Fixierung vom Trägerkoppelteil 24 und vom Kleinfahrzeugkoppelteil 34 vollständig automatisch herbeiführt und somit in den Fixierzustand wechselt. Die Fixiereinrichtung 27 kann ausgebildet sein, dass diese im Fixierzustand nach einem Auslösen der Betätigungseinrichtung 28 die Fixierung vom Trägerkoppelteil 24 und vom Kleinfahrzeugkoppelteil 34 vollständig automatisch löst und somit in den Losezustand wechselt. Die Fixiereinrichtung 27 kann dabei von einem Steuergerät des Kraftfahrzeugs 10 oder des Kleinfahrzeugs 30 gesteuert werden, oder der Träger 20 selbst weist ein Steuergerät auf.
  • Auch der Antrieb der Rampe 23 kann mittels der Betätigungseinrichtung 28 steuerbar sein. So kann der Träger 20 ausgebildet sein, die Rampe 23 bei einer Schaltung der Fixiereinrichtung 27 in den Losezustand auszufahren beziehungsweise bei einer Schaltung der Fixiereinrichtung 27 in den Fixierzustand einzufahren.
  • Das Kleinfahrzeug 30 ist insbesondere ein Zweirad, insbesondere ein Fahrrad oder Pedelec, in der Weise ist es in den 1 und 2 dargestellt. Alternativ kann das Kleinfahrzeug 30 beispielsweise ein Mofa, ein Krad, ein Roller, ein selbstbalancierender Roller, ein Rollstuhl oder dergleichen sein. Der Antrieb des Kleinfahrzeugs 30 umfasst einen Elektromotor 32, der von dem Kleinfahrzeugakkumulator 31 versorgt wird. Das Kleinfahrzeug 30 weist das Kleinfahrzeugkoppelteil 34 auf, welches ausgebildet ist, mit einem Trägerkoppelteil 24 eines Trägers 20 verbunden zu werden. Das Kleinfahrzeugkoppelteil 34 weist eine zum Trägerkoppelteil 24 korrespondierende Form auf.
  • Bei der dargestellten Ausgestaltung des Kleinfahrzeugs 30 als Fahrrad, welches, wie es üblich ist, ein Vorderrad 39, ein Hinterrad 40, einen Rahmen 37 und einen Lenker 36 umfasst, ist das Kleinfahrzeugkoppelteil 34 an dem Rahmen 37 zwischen dem Vorderrad 39 und dem Hinterrad 40 nach unten weisend angeordnet. Der Elektromotor 32 ist hier an einem Tretlager des Kleinfahrzeugs 30 positioniert. Der Elektromotor 32 kann ebenso als Radnabenmotor in das Vorderrad 39 oder Hinterrad 40 integriert sein. Der Kleinfahrzeugakkumulator 31 ist in der dargestellten Ausgestaltung abnehmbar am Rahmen 37 positioniert. Das gezeigte Kleinfahrzeug 30 weist zudem einen Gepäckträger 41 auf, der ausgebildet ist einen Behälter 45 aufzunehmen. Ferner umfasst das gezeigte Kleinfahrzeug 30 eine Kleinfahrzeugnutzerschnittstelle 35, die ausgebildet ist, beispielsweise über einen Ladezustand des Kleinfahrzeugakkumulators 31, über eine Position des Kleinfahrzeugs 30, über eine Position des Kraftfahrzeugs 10, über eine absolvierte Tour, über Vitaldaten des Nutzers oder auch über Wetterdaten zu informieren. Die Kleinfahrzeugnutzerschnittstelle 35 kann zudem ausgebildet sein, mit einer Kraftfahrzeugnutzerschnittstelle und/oder mit einem Mobiltelefon und/oder einem Fitness-Tracker zu kommunizieren. Zudem kann die Betätigungseinrichtung 28 in die Kleinfahrzeugnutzerschnittstelle 35 integriert sein, sodass die Fixiereinrichtung 27 des Trägers 20 mittels der Kleinfahrzeugnutzerschnittstelle 35 schaltbar ist.
  • Das Kleinfahrzeug 30 umfasst insbesondere zumindest eine Verriegelungsvorrichtung 38. Die Verriegelungsvorrichtung 38 ist ausgebildet, einen Verriegelungszustand und einen Offenzustand wechselweise aufzuweisen. Die Verriegelungsvorrichtung 38 ist ausgebildet, Komponenten, die im Offenzustand voneinander lösbar sind, im Verriegelungszustand aneinander zu schließen. Die Verriegelungsvorrichtung 38 ist bevorzugt elektrisch betrieben. Das Kleinfahrzeug 30 ist insbesondere in der Weise ausgebildet, dass die zumindest eine Verriegelungsvorrichtung 38 dann in einen Verriegelungszustand gesetzt wird, wenn erkannt wurde, dass das Trägerkoppelteil 24 an dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 fixiert ist. Auch kann die Verriegelungsvorrichtung 38 mit der Betätigungseinrichtung 28 aktivierbar beziehungsweise deaktivierbar sein. Zum Steuern der zumindest einen Verriegelungsvorrichtung 38 weist das Kleinfahrzeug 30 insbesondere ein Kleinfahrzeugsteuergerät auf. In der dargestellten Ausgestaltung in der 2 umfasst das Kleinfahrzeug 30 beispielhaft vier Verriegelungsvorrichtungen 38. Eine der Verriegelungsvorrichtungen 38 kann an dem Gepäckträger 41 angeordnet sein und ausgebildet sein, den Behälter 45 im Verriegelungszustand an den Gepäckträger 41 zu schließen. Eine weitere der Verriegelungsvorrichtungen 38 kann an dem Rahmen 37 angeordnet sein und ausgebildet sein, den Kleinfahrzeugakkumulator 31 im Verriegelungszustand an den Rahmen 37 zu schließen. Eine weitere der Verriegelungsvorrichtungen 38 kann an dem Kleinfahrzeugkoppelteil 34 angeordnet sein und ausgebildet sein, das Kleinfahrzeug 30 im Verriegelungszustand an den Träger 20 zu schließen. Eine weitere der Verriegelungsvorrichtungen 38 kann an dem Rahmen 37 angeordnet sein und ausgebildet sein, das Kleinfahrzeug 30 im Verriegelungszustand an den Träger 20 zu schließen. Eine weitere der Verriegelungsvorrichtungen 38 kann an dem Lenker 36 angeordnet sein und ausgebildet sein, die Kleinfahrzeugnutzerschnittstelle 35 im Verriegelungszustand an den Lenker 36 zu schließen. Eine weitere der Verriegelungsvorrichtungen 38 kann in dem Behälter 45 angeordnet sein und
    ausgebildet sein, eine Klappe 46 zum Öffnen des Behälters 45 im Verriegelungszustand zu verschließen.
  • Auch der Träger 20 kann eine derartige Verriegelungsvorrichtung 38 aufweisen, beispielsweise kann diese in der Konsole 22 angeordnet sein und ausgebildet sein, ein Rad 39, 40 des Kleinfahrzeugs 30 im Verriegelungszustand an den Träger 20 zu schließen.
  • Der Behälter 45 ist bevorzugt eine Komponente des Kleinfahrzeugs 30, die lösbar von dem Kleinfahrzeug 30 ist. Der Behälter ist insbesondere in der Form und Funktion eines Topcases ausgebildet und weist zum Öffnen die Klappe 46 auf. Zusätzlich kann der Behälter 45 mit Rollen versehen sein, die eine Benutzung in der Weise eines Rollkoffers ermöglicht, wenn der Behälter 45 vom Gepäckträger 41 gelöst ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kraftfahrzeug
    11
    Bordnetz
    12
    Stoßfänger
    20
    Träger
    20`
    Träger in Ruheposition
    22
    Konsole
    23
    Rampe
    23'
    Rampe in Ruheposition
    24
    Trägerkoppelteil
    25
    Mulde
    26
    Kontaktelement
    27
    Fixiereinrichtung
    28
    Betätigungseinrichtung
    30
    Kleinfahrzeug
    31
    Kleinfahrzeugakkumulator
    32
    Elektromotor
    34
    Kleinfahrzeugkoppelteil
    35
    Kleinfahrzeugnutzerschnittstelle
    36
    Lenker
    37
    Rahmen
    38
    Verriegelungsvorrichtung
    39
    Vorderrad
    40
    Hinterrad
    41
    Gepäckträger
    45
    Behälter
    46
    Klappe
    100
    Mobilitätseinheit

Claims (6)

  1. Mobilitätseinheit (100), die ein Kraftfahrzeug (10) mit einem Träger zur Anbringung an ein Kraftfahrzeug (10) und zur Aufnahme eines Kleinfahrzeugs (30), der eine Konsole (22) umfasst, auf der das Kleinfahrzeug (30) anordbar ist, wobei der Träger ein Trägerkoppelteil (24) umfasst, welches ausgebildet ist, mit einem Kleinfahrzeugkoppelteil (34) des Kleinfahrzeugs (30) oberhalb der Konsole (22) formschlüssig verbunden zu werden, und ein Kleinfahrzeug (30) mit einem Elektromotor (32) zum zumindest hilfsweisen Antrieb des Kleinfahrzeugs (30) und einem Kleinfahrzeugakkumulator (31) umfasst, wobei im Trägerkoppelteil (24) zumindest ein Kontaktelement (26) angeordnet ist, womit eine elektrische Verbindung zwischen dem Kraftfahrzeug (10) und dem Kleinfahrzeug (30) herstellbar und eine Stromversorgung des Kleinfahrzeugs (30) und ein Datenaustausch ermöglicht ist, wobei der Träger (20) eine Fixiereinrichtung (27) umfasst, die ausgebildet ist, das Trägerkoppelteil (24) und das Kleinfahrzeugkoppelteil (34) in einem Fixierzustand miteinander zu verbinden, wobei die Fixiereinrichtung (27) einen Antrieb aufweist, mittels dem die Fixiereinrichtung (27) in den Fixierzustand stellbar ist und wobei der Träger eine Betätigungseinrichtung (28) umfasst, mit der der Antrieb der Fixiereinrichtung (27) schaltbar ist, und wobei das Kleinfahrzeug (30) ein Kleinfahrzeugkoppelteil (34) umfasst, welches ausgebildet ist, mit einem Trägerkoppelteil (24) eines Trägers (20) eines Kraftfahrzeugs (10) verbunden zu werden, wobei das Kleinfahrzeugkoppelteil (34) zumindest ein Kontaktelement (26) aufweist, womit eine elektrische Verbindung zwischen dem Kraftfahrzeug (10) und dem Kleinfahrzeug (30) herstellbar und eine Stromversorgung des Kleinfahrzeugs (30) und ein Datenaustausch ermöglicht ist wobei das Kleinfahrzeug (30) ein Fahrrad ist und das Kleinfahrzeugkoppelteil (34) an einem Rahmen (37) zwischen einem Vorderrad (39) und einem Hinterrad (40) des Fahrrads angeordnet ist, und wobei das Kleinfahrzeug (30) zumindest eine Verriegelungsvorrichtung (38) umfasst, die ausgebildet ist, Komponenten des Kleinfahrzeugs (30) in einem Verriegelungszustand aneinander zu schließen, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungszustand des Kleinfahrzeugs gleichzeitig mit dem Fixierzustand zwischen Kraftfahrzeug und Kleinfahrzeug herstellbar ist, indem die Verriegelungsvorrichtung (38) dann in einen Verriegelungszustand gesetzt wird, wenn erkannt wurde, dass das Trägerkoppelteil (24) an dem Kleinfahrzeugkoppelteil (34) fixiert wurde, oder indem sowohl die Fixiereinrichtung (27) als auch die Verriegelungseinrichtung (38) durch die Betätigungseinrichtung (28) aktiviert werden.
  2. Mobilitätseinheit (100) nach Anspruch 1, wobei der Träger (20) eine Rampe (23) umfasst und der Träger (20) in der Weise ausgebildet ist, dass die Rampe (23) in einer Ruheposition und in einer Nutzposition wechselweise positionierbar ist, wobei die Rampe (23) in der Ruheposition zumindest zum Teil von der Konsole (22) umschlossen ist und wobei die Rampe (23) in der Nutzposition eine Schräge bildet.
  3. Mobilitätseinheit (100) nach einem Anspruch 2, wobei die Rampe (23) elektrisch angetrieben ist.
  4. Mobilitätseinheit (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Konsole (22) mit zumindest einer Mulde (25) zur Aufnahme eines Rades (39, 40) des Kleinfahrzeugs (30) versehen ist.
  5. Mobilitätseinheit (100) nach einem der Ansprüche 1-4, wobei das Kraftfahrzeug (10) einen Stoßfänger (12) umfasst und in der Weise ausgebildet ist, dass der Träger (20) in einer Ruheposition und in einer Nutzposition wechselweise positionierbar ist, wobei der Träger (20) in der Ruheposition zumindest zum Teil von dem Stoßfänger (12) des Kraftfahrzeugs (10) umschlossen ist.
  6. Mobilitätseinheit (100) nach einem der Ansprüche 1-5, wobei das Kraftfahrzeug (10) ein einen Kraftfahrzeugakkumulator umfassendes Bordnetz (11) aufweist und der Träger (20) mit dem Bordnetz (11) elektrisch verbunden ist.
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