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Die vorliegende Erfindung geht aus von einer elektrischen Energiespeichereinheit, die eine sich innerhalb oder in physischem Kontakt mit der elektrischen Energiespeichereinheit befindende elektronische Steuereinheit umfasst, und von einem Verfahren zur Steuerung der elektrischen Energiespeichereinheit gemäß dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche.
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Stand der Technik
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Die Verwendung elektrischer Energiespeichereinheiten im Bereich des Automobilbaus bzw. in der Fahrzeugtechnik ist alltäglich. So sind elektrische Energiespeichereinheiten auf Bleibasis, beispielsweise Bleisäureakkumulatoren, seit mehr als 100 Jahren bekannt. Aus diesem Grund gab es insbesondere in den vorgenannten Bereichen erfolgreiche Standardisierungsbestrebungen, um die entsprechenden elektrischen Energiespeichereinheiten einfach austauschbar zu gestalten. Im Zuge des Aufkommens von elektrischen Energiespeichereinheiten auf Basis der Lithium-Ionen-Technologie steht nun ein technologischer Umbruch bevor. Insbesondere im Ersatzteilgeschäft wird eine über die reine Speicherung von elektrischer Energie hinausgehende Funktionalität gewünscht.
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In der Druckschrift
US 2012/0299721 A1 wird eine Vorrichtung zur Überwachung einer Autobatterie beschrieben, wobei die Vorrichtung verschiedene Sensoren aufweist.
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In der Druckschrift
US 2007/0009786 A1 wird eine Vorrichtung zur Verbindung von elektrischen bzw. elektronischen Komponenten an einen Pol einer Autobatterie beschrieben.
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In der Druckschrift
WO 2015/150870 A1 wird eine Methode zur Detektion eines Diebstahls eines Fahrzeugs beschrieben, wobei dabei die Position des Fahrzeugs bestimmt wird.
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In der Druckschrift
DE 10 2012 018 519 A1 wird ein Verfahren zum Autorisieren eines Zugriffs auf Daten und/oder Dienste einer spezifischen Homepage eines Kraftwagens beschrieben.
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Offenbarung der Erfindung
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Vorteile der Erfindung
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Erfindungsgemäß werden eine elektrische Energiespeichereinheit, welche insbesondere zum Antrieb von Fahrzeugen geeignet ist und eine sich innerhalb oder in physischem Kontakt mit der elektrischen Energiespeichereinheit befindende elektronische Steuereinheit umfasst, sowie ein Verfahren zur Steuerung der elektrischen Energiespeichereinheit mit den kennzeichnenden Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche bereitgestellt.
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Dabei weist die elektronische Steuereinheit ein Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul auf. Damit ist im Nahbereich des Kurzstrecken-Sender/Empfängermoduls, d.h. im Bereich bis 500 m Entfernung, vorzugsweise 100 m Entfernung, insbesondere im Bereich bis 10 m Entfernung, eine einfache und zuverlässige Kommunikation mit einer entsprechenden Gegenstelle möglich. Weiterhin ist eine Kommunikation über ein Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul robust gegenüber elektromagnetischen Störungen, welche insbesondere bei Einsatz in einem elektrisch angetriebenen Fahrzeug auftreten können. Zudem ist ein Kurzstreckenfunk-Sender/Empfängermodul kostengünstig realisierbar und weist einen geringen Energieverbrauch auf.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein entsprechendes Kurzstreckenfunk-Sender/Empfängermodul kann beispielsweise auf dem Bluetooth-Standard basieren.
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Zweckmäßigerweise umfasst die elektrische Energiespeichereinheit ein Gehäuse, wobei das Gehäuse in mindestens einen ersten Gehäusebereich und in mindestens einen davon durch eine Abtrennung abgetrennten zweiten Gehäusebereich eingeteilt ist und sich die elektronische Steuereinheit in dem ersten Gehäusebereich befindet. Dabei weist der erste Gehäusebereich keine elektrischen Komponenten auf, die mit einer Spannung oberhalb eines vordefinierten Niederspannungsniveaus arbeiten, wobei der zweite Gehäusebereich mindestens ein erstes Speichermittel zur elektrischen Energiespeicherung aufweist. Das vordefinierte Niederspannungsniveau bemisst sich dabei anhand von Spannungswerten, die bei einem Menschen bei Kontakt keine bleibenden Schäden verursachen. Bevorzugt liegt der Wert des vordefinierten Niederspannungsniveaus im Bereich bis 60 V, insbesondere bei 60 V, bei 48 V oder bei 12 V.
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Zweckmäßigerweise ist die Abtrennung zwischen dem ersten Gehäusebereich und dem zweiten Gehäusebereich innerhalb des Gehäuses gasdicht und/oder flüssigkeitsdicht ausgeführt. Somit kann ein Übertreten von möglicherweise aus dem ersten Speichermittel austretenden Gasen oder Flüssigkeiten in den ersten Gehäusebereich verhindert werden. Dabei muss der das erste Speichermittel beherbergende zweite Gehäusebereich nicht notwendigerweise vollständig gasdicht und/oder flüssigkeitsdicht sein. Beispielsweise können dort auch entsprechende Ableitungsmöglichkeiten in einen Außenbereich vorhanden sein. Gleiches gilt für den ersten Gehäusebereich.
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Gemäß einer Ausgestaltung sind der erste Gehäusebereich und/oder der zweite Gehäusebereich gasdicht und/oder flüssigkeitsdicht ausgestaltet. Somit ist gewährleistet, dass insbesondere von außen keine Flüssigkeiten oder Gase in für die elektrische Energiespeichereinheit sensible Bereiche eindringen können, was die Zuverlässigkeit der elektrischen Energiespeichereinheit erhöht.
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Zweckmäßigerweise ist der erste Gehäusebereich zumindest partiell aus einem Nichtmetall gebildet. Dadurch wird insbesondere die Zuverlässigkeit einer Funkverbindung mittels des Kurzstreckenfunk-Sender/Empfängermoduls erhöht beziehungsweise diese Funkverbindung überhaupt erst ermöglicht, wenn sich das Kurzstreckenfunk-Sender/Empfängermodul innerhalb der elektrischen Energiespeichereinheit befindet. Eine Abschirmung gegenüber elektromagnetischer Strahlung kann somit in einem entsprechenden Bereich gezielt verringert werden, um die Zuverlässigkeit einer Funkverbindung zu erhöhen.
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Zweckmäßigerweise ist der erste Gehäusebereich unabhängig von dem zweiten Gehäusebereich öffenbar und verschließbar. Somit ist eine einfache und gefahrlose Zugänglichkeit des ersten Gehäusebereiches gegeben, was insbesondere eine mögliche Wartung erleichtert. Weiterhin steht der erste Gehäusebereich für eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise zur Verstauung von Werkzeug.
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Zweckmäßigerweise weist die elektronische Steuereinheit mindestens eine elektrische Schnittstelle zum Anschluss weiterer elektronischer Module auf. Somit kann die elektrische Energiespeichereinheit einfach und flexibel um weitere Module mit zusätzlicher Funktionalität ergänzt werden. Beispielsweise kann eine externe Antenne zur Verbesserung des Empfangs bzw. zur Erhöhung der Reichweite einer Funkverbindung angeschlossen werden.
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Zweckmäßigerweise weist der zweite Gehäusebereich mindestens ein Mittel auf, um einen sich auf der Außenseite des Gehäuses befindlichen Anschluss, insbesondere einen positiven oder negativen Anschlusspunkt beziehungsweise Anschlusspol, elektrisch spannungsfrei zu schalten. Dabei kann es sich bei dem Mittel beispielsweise um ein elektromechanisches Schütz beziehungsweise ein elektronisches Bauelement, insbesondere einen Halbleiterschalter, handeln. Somit kann sichergestellt werden, dass die elektrische Energiespeichereinheit beispielsweise bei Austausch oder Reparatur gefahrlos berührt werden kann.
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Zweckmäßigerweise entsprechen die Außenabmessungen der elektrischen Energiespeichereinheit, insbesondere des Gehäuses der elektrischen Energiespeichereinheit, und/oder die Anordnung eines positiven Anschlusspunktes und/oder eines negativen Anschlusspunktes den in der Norm DIN EN 50342 und/oder der Norm IEC 60095 und/oder der Norm IEC 60254 vorgeschlagenen Maßen. Der positiven Anschlusspunkt und der negative Anschlusspunkt, auch Terminals oder Pole genannt, dienen dem Anschluss von elektrischen Verbrauchern oder Erzeugern. Somit ist sichergestellt, dass die elektrische Energiespeichereinheit in bestehende, durch die genannten Normen festgelegte Einbauräume passt. Dies ist insbesondere bei einem Technologiewechsel von Batterien auf Bleibasis zu Batterien auf Basis von Lithium bzw. Lithium-Ionen relevant, um einen einfachen Austausch der Batterien zu gewährleisten.
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Zweckmäßigerweise weist die elektronische Steuereinheit ein Modul zur Positionsbestimmung und/oder ein Langstrecken-Sender/Empfängermodul auf. Somit kann auf einfache Weise die aktuelle Position der elektrischen Energiespeichereinheit festgestellt und gegebenenfalls auch über größere Entfernungen mittels des Langstrecken-Sender/Empfängermoduls weitergegeben werden. Bei dem Langstrecken-Sender/Empfängermodul kann es sich beispielsweise um ein Wifi- bzw. GSM/LTE-Modul handeln.
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Zweckmäßigerweise umfasst die elektronische Steuereinheit einen Beschleunigungssensor und/oder einen Temperatursensor. Dieser kann dabei direkt in die elektronische Steuereinheit integriert sein oder über entsprechende Leitungen als Peripheriegeräte angeschlossen sein. Somit können unerwünschte bzw. nicht erlaubte Erschütterungen und/oder erhöhte Temperaturen, die die Sicherheit der elektrischen Energiespeichereinheit negativ beeinflussen können, festgestellt werden, um gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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Zweckmäßigerweise umfasst die elektronische Steuereinheit einen Spannungssensor und/oder einen Stromsensor. Somit kann die Einhaltung von Spannungsbeziehungsweise Stromgrenzen innerhalb beziehungsweise an der Batterie überwacht werden und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, wie beispielsweise das Freischalten von Spannung, um die Sicherheit der elektrischen Energiespeichereinheit nicht negativ zu beeinflussen. Im Zusammenspiel mit externen Sensoren ist zudem Redundanz für die entsprechenden Messungen gewährleistet.
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Zweckmäßiger Weise umfasst die elektrische Energiespeichereinheit einen Lautsprecher, wobei sich der Lautsprecher jeweils innerhalb oder in physischem Kontakt mit der elektrischen Energiespeichereinheit befindet. Somit kann direkt an der elektrischen Energiespeichereinheit ein Warnsignal erzeugt werden, falls sich die elektrische Energiespeichereinheit in einem nicht sicheren Zustand befindet. Weiterhin ist auch die Abschreckung von Tieren möglich.
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Zweckmäßigerweise besteht eine elektrische Verbindung zwischen dem ersten Gehäusebereich und dem zweiten Gehäusebereich. Somit kann beispielsweise die elektronische Steuereinheit, sofern sie im ersten Gehäusebereich eingebaut ist, von dem Speichermittel zur elektrischen Energiespeicherung elektrisch versorgt werden. Weiterhin können beispielsweise Schalter, insbesondere elektromechanische Schütze, oder entsprechende Sicherungen in den ersten Gehäusebereich eingebaut werden, um eine einfache Zugänglichkeit ohne direkten Kontakt mit dem ersten Speichermittel zur elektrischen Energiespeicherung zu gewährleisten. Je nach Anwendungsfall ist auch ein Einbau dieser Schalter in den zweiten Gehäusebereich möglich, sodass über die elektrische Verbindung nur Steuersignale ausgetauscht werden.
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Zweckmäßigerweise weist der erste Gehäusebereich mindestens ein sich von dem ersten Speichermittel zur elektrischen Energiespeicherung unterscheidendes zweites Speichermittel zur elektrischen Energiespeicherung auf, wobei der speicherbare elektrische Energieinhalt des zweiten Speichermittels geringer ist als der des ersten Speichermittels. Somit kann beispielsweise eine Art Notreserve geschaffen werden, falls das erste Speichermittel energetisch erschöpft ist. Weiterhin kann das zweite Speichermittel austauschbar sein, sodass es beispielsweise nach einer Vollladung durch das erste Speichermittel einfach aus der elektrischen Energiespeichereinheit entnommen werden kann.
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Weiterhin ist Gegenstand der Offenbarung ein Verfahren zur Steuerung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit, wobei die elektrische Energiespeichereinheit mit einer sich innerhalb oder in physischem Kontakt mit der elektrischen Energiespeichereinheit befindenden elektronischen Steuereinheit, welche ein Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul aufweist, bereitgestellt wird, wobei über das Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul Steuerbefehle für die elektrische Energiespeichereinheit empfangen werden. Die oben genannten Vorteile gelten entsprechend.
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Zweckmäßigerweise empfängt die elektrische Energiespeichereinheit bzw. die elektronische Steuereinheit einen Steuerbefehl, der eine Ortung der elektrischen Energiespeichereinheit auslöst. Die Ortung kann beispielsweise mit dem oben beschriebenen Modul zur Positionsbestimmung durchgeführt werden. Weiterhin wird mindestens eine die Ortungsdaten der elektrischen Energiespeichereinheit enthaltende Nachricht über das Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul oder ein Langstrecken-Sender/Empfängermodul gesendet, wobei die elektronische Steuereinheit wie oben ausgeführt das Langstrecken-Sender/Empfängermodul umfasst. Neben den oben genannten Vorteilen kann die elektrische Energiespeichereinheit somit gezielt von außen geortet werden.
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Zweckmäßigerweise erfolgt ein Abschalten der elektrischen Energiespeichereinheit nach außen durch Ansteuern eines Mittels zum Spannungsfreischalten eines sich auf der Außenseite eines Gehäuses der elektrischen Energiespeichereinheit befindenden elektrischen Anschlusses. Somit kann die elektrische Energiespeichereinheit gezielt nach außen spannungsfrei geschaltet werden, beispielsweise um eine elektrische Energieversorgung eines angeschlossenen Motors oder sonstigen elektrischen Verbrauchers zu unterbinden, beispielsweise im Falle eines Diebstahls oder nach bzw. während eines Unfalls.
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Zweckmäßigerweise erfolgt als weiterer Schritt des Verfahrens ein Erkennen einer Anwesenheit eines Tieres in der Umgebung der elektrischen Energiespeichereinheit. Anschließend wird ein Schallsignal mittels eines Lautsprechers ausgesendet, wobei sich der Lautsprecher jeweils innerhalb oder in physischem Kontakt mit der elektrischen Energiespeichereinheit befindet. Somit kann beispielsweise ein Marderschutz realisiert werden, indem über den Beschleunigungssensor erkannt wird, wenn ein Marder der elektrischen Energiespeichereinheit zusetzt bzw. sich an entsprechenden Kabeln oder Zuleitungen zu schaffen macht. Mittels des Beschleunigungssensors kann beispielsweise das typische Ruckeln an den Kabeln erkannt werden.
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Zweckmäßigerweise wird in einem weiteren Schritt ein Unfall eines Fahrzeugs, in dem sich die elektrische Energiespeichereinheit befindet, mittels eines Beschleunigungssensors erkannt. Dabei umfasst die elektronische Steuereinheit den Beschleunigungssensor. In einem weiteren Schritt wird eine die Ortung der elektrischen Energiespeichereinheit ermöglichende Nachricht über ein Langstrecken-Sender/Empfängermodul gesendet, wobei die elektronische Steuereinheit das Langstrecken-Sender/Empfängermodul aufweist. Dabei müssen in der gesendeten Nachricht nicht notwendigerweise konkrete Ortungsdaten angegeben sein, beispielsweise ermöglicht eine über das Mobilfunknetz abgesetzte Nachricht eine ungefähre Ortung über die Funkzellen. Somit ist im Falle eines Unfalls eine schnelle Hilfeleistung möglich.
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Weiterhin ist Gegenstand der Offenbarung ein elektrisches Energiespeichersystem, welches eine Ladevorrichtung und mindestens eine erfindungsgemäße elektrische Energiespeichereinheit umfasst, wobei die elektronische Steuereinheit eingerichtet ist, alle Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Die oben genannten Vorteile gelten entsprechend. Die Ladevorrichtung kann beispielsweise ein Ladegerät zum Laden entsprechend den Anforderung der elektrischen Energiespeichereinheit sein.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher ausgeführt.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer ersten Ausführungsform;
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2 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer zweiten Ausführungsform;
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3 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer dritten Ausführungsform;
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4 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer vierten Ausführungsform;
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5 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer fünften Ausführungsform;
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6 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer sechsten Ausführungsform;
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7 eine schematische Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer siebten Ausführungsform;
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8 ein Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung einer elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer ersten Ausführungsform;
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9 ein Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung einer elektrischen Energiespeichereinheit gemäß einer zweiten Ausführungsform.
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Ausführungsformen der Erfindung
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Gleiche Bezugszeichen bezeichnen in allen Figuren gleiche Vorrichtungskomponenten beziehungsweise gleiche Verfahrenskomponenten.
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1 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer ersten Ausführungsform. Dabei sind ein positiver Anschlusspunkt 11 und ein negativer Anschlusspunkt 12 der elektrischen Energiespeichereinheit 1, auch Zellterminals genannt, abgebildet. Eine elektronische Steuereinheit 13 befindet sich zwischen den Anschlusspunkten 11, 12 auf der Oberseite der elektrischen Energiespeichereinheit 1 in unmittelbarem physischem Kontakt mit der elektrischen Energiespeichereinheit 1. Die elektrische Energiespeichereinheit 1 umfasst somit die elektronische Steuereinheit 13, welche ihrerseits ein Kurzstreckenfunk-Sender/Empfängermodul 14 aufweist.
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2 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer zweiten Ausführungsform. Dabei sind die elektronische Steuereinheit 13 und das Kurzstreckenfunk-Sender/Empfängermodul 14 innerhalb der elektrischen Energiespeichereinheit 1 angeordnet und daher von außen nicht unmittelbar sichtbar, was in 2 durch gestrichelte Linien angedeutet ist.
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3 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer dritten Ausführungsform. Das Gehäuse der elektrischen Energiespeichereinheit 1 ist dabei in einen ersten Gehäusebereich 33 und einen zweiten Gehäusebereich 34 eingeteilt, welche durch eine Gehäusewand 31, die als Abtrennung fungiert, voneinander abgetrennt sind. Die Gehäusewand 31 zwischen dem ersten Gehäusebereich 33 und dem zweiten Gehäusebereich 34 innerhalb des Gehäuses ist dabei gasdicht und/oder flüssigkeitsdicht. Die elektronische Steuereinheit 13 samt Kurzstreckenfunk-Sender/Empfängermodul 14 ist dabei innerhalb des ersten Gehäusebereichs 33 im Bereich der Oberseite angebracht. Um günstige Bedingungen für das Zustandekommen einer Funkverbindung zu gewährleisten, wird ein Teil des ersten Gehäusebereichs, beispielsweise die Oberseite 32, aus einem Nichtmetall gebildet. Der zweite Gehäusebereich weist eine Lithium-Ionen-Batterie als ein erstes Speichermittel zur elektrischen Energiespeicherung auf, wobei als elektrische Anschlussmöglichkeiten die Anschlusspunkte 11, 12 vorgesehen sind.
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4 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer vierten Ausführungsform. Dabei ist der erste Gehäusebereich 33 über das abschraubbare Gehäuseteil 41 unabhängig vom zweiten Gehäusebereich 34 öffenbar und verschließbar. Schrauben 42 dienen dabei dem sicheren und gegebenenfalls gasdichten beziehungsweise flüssigkeitsdichten Verschluss des ersten Gehäusebereichs 33.
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5 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer fünften Ausführungsform. Dabei ist der erste Gehäusebereich 33 mittels einer Klappe 51 unabhängig vom zweiten Gehäusebereich 34 öffenbar und verschließbar. In die Klappe 51 kann zusätzlich ein mittels eines Schlüssels abschließbares Schloss integriert sein, um den ersten Gehäusebereich 33 gegen unbefugtes Eindringen zu schützen.
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6 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer sechsten Ausführungsform, wobei hier normalerweise nicht sichtbare Elemente im Inneren der elektrischen Energiespeichereinheit 1 sichtbar dargestellt sind zur Verdeutlichung des Aufbaus. Der positive Anschlusspunkt 11 ist über einen ersten elektronischen Halbleiterschalter 61a, mit dem der positive Anschlusspunkt 11 elektrisch leitend verbunden ist, elektrisch spannungsfrei schaltbar. Um eine allpolige Spannungsfreiheit nach außen zu gewährleisten, ist auch der negative Anschlusspunkt 12 über einen zweiten elektronischen Halbleiterschalter 61b, mit dem der negative Anschlusspunkt 12 elektrisch leitend verbunden ist, elektrisch spannungsfrei schaltbar. Die Steuerung der elektronischen Halbleiterschalter 61a, 61b kann dabei durch die hier nicht gezeigte elektronische Steuereinheit 13 erfolgen. Zur Verdeutlichung des Aufbaus ist in dem zweiten Gehäusebereich 34 ein Speichermittel 62 zur elektrischen Energiespeicherung mit entsprechenden elektrischen Verbindungen zu den elektronischen Halbleiterschaltern 61a, 61b dargestellt.
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7 zeigt eine schematische Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer siebten Ausführungsform. Dabei ist zwischen dem positiven Anschlusspunkt 11 und dem negativen Anschlusspunkt 12 ein Spannungssensor 71 eingebaut. Der Spannungssensor 71 ist beispielsweise innerhalb der elektrischen Energiespeichereinheit 1 eingebaut. Der Spannungssensor 71 ist dabei mittels elektrischer Verbindungsleitungen 72 an die elektronische Steuereinheit 13 angeschlossen, wobei sich der Spannungssensor 71 in dem zweiten Gehäusebereich 34 und die elektronische Steuereinheit 13 in dem ersten Gehäusebereich 33 befinden.
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8 zeigt ein Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung einer erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer ersten Ausführungsform. In einem ersten Schritt S1 empfängt eine elektronische Steuereinheit 13 über ein Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul 14 einen Steuerbefehl, der bei dieser Ausgestaltung eine Ortung der elektrischen Energiespeichereinheit 1 auslöst. In einem zweiten Schritt S2 sendet die elektronische Steuereinheit 13 über das Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul 14 eine Nachricht an eine externe Empfangseinheit, beispielsweise ein Mobiltelefon, wobei die Nachricht die Ortungsdaten der elektrischen Energiespeichereinheit 1 enthält.
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9 zeigt ein Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung einer erfindungsgemäßen elektrischen Energiespeichereinheit 1 gemäß einer zweiten Ausführungsform. In dem ersten Schritt S1 empfängt die elektronische Steuereinheit 13 über das Kurzstrecken-Sender/Empfängermodul 14 einen Steuerbefehl, der bei dieser Ausgestaltung in der elektronischen Steuereinheit 13 eine Funktion zur Unfallerkennung aktiviert. Nach dieser Aktivierung ist die elektronische Steuereinheit 13 in der Lage, einen Unfall zu erkennen. In einem dritten Schritt S3 erkennt die elektronische Steuereinheit 13 einen Unfall des die elektrische Energiespeichereinheit 1 beherbergenden Fahrzeugs mittels eines Beschleunigungssensors. Der Beschleunigungssensor kann dabei direkt in die elektronische Steuereinheit 13 integriert sein oder als Peripheriegerät über elektrische Verbindungen an die elektronische Steuereinheit 13 angeschlossen sein. In einem vierten Schritt S4 sendet die elektronische Steuereinheit 13 über ein Langstrecken-Sender/Empfängermodul 14 eine die Ortung der elektrischen Energiespeichereinheit 1 bzw. des sie beherbergenden Fahrzeugs ermöglichende Nachricht an eine entsprechende Empfangseinheit außerhalb des Fahrzeugs. Das Langstrecken-Sender/Empfängermodul 14 kann dabei direkt in die elektronische Steuereinheit 13 integriert sein oder als Peripheriegerät über elektrische Verbindungen an die elektronische Steuereinheit 13 angeschlossen sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2012/0299721 A1 [0003]
- US 2007/0009786 A1 [0004]
- WO 2015/150870 A1 [0005]
- DE 102012018519 A1 [0006]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Norm DIN EN 50342 [0018]
- Norm IEC 60095 [0018]
- Norm IEC 60254 [0018]