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Die Erfindung betrifft eine Kupplungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Hybridmodul mit der erfindungsgemäßen Kupplungseinrichtung. Die Kupplungseinrichtung umfasst eine Hauptkupplung mit einem Reibpaket sowie eine verschiebbare Druckeinrichtung zur Aufbringung einer Anpresskraft auf das Reibpaket. Des Weiteren umfasst die Kupplungseinrichtung ein Rampensystem zur Verschiebung der Druckeinrichtung.
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Insbesondere zur Realisierung von Hybridmodulen, die den sequentiellen oder auch gleichzeitigen Betrieb eines Verbrennungsaggregats sowie einer elektrischen Maschine erlauben, werden speziell konfigurierte Kupplungseinrichtungen angewendet, mit denen die vom Verbrennungsaggregat zur Verfügung gestellte Leistung und/oder die von der elektrischen Maschine zur Verfügung gestellte Leistung auf einen Antriebsstrang übertragbar ist. Zu diesem Zweck sind derartige Kupplungseinrichtungen oftmals mit einer Vorsteuerkupplung und einer Hauptkupplung ausgerüstet. Durch Betätigung der Vorsteuerkupplung kann ein Moment erzeugt werden, welches der Schließung oder Öffnung der Hauptkupplung dient. Eine derartige Kupplungseinrichtung soll dabei bei Betrieb der elektrischen Maschine das Verbrennungsaggregat möglichst verlustfrei vom Antriebsstrang trennen. Bei Betrieb des Verbrennungsaggregates soll die Kupplung geschlossen werden können. Die Betätigung der Kupplungseinrichtung soll mit einem Minimum an Energie möglich sein.
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DE 10 2012 222 110 A1 offenbart diesbezüglich eine Trennkupplung für einen Hybridantrieb. Mit der Trennkupplung kann eine Brennkraftmaschine eines Fahrzeugs von einer elektrischen Maschine und einer Getriebeeingangswelle eines Fahrzeuggetriebes getrennt werden bzw. damit verbunden werden. Die elektrische Maschine kann dabei als Starter für das Anlassen der Brennkraftmaschine verwendet werden. Zu diesem Zweck wird die Trennkupplung durch einen Aktuator teilweise geschlossen. Zur Betätigung der Trennkupplung sind hier ein Planetenradgetriebe, ein Rampensystem sowie eine Wirbelstrombremse eingesetzt. Des Weiteren wird ein Freilauf als Vorsteuerelement zur Erzeugung einer Anpresskraft genutzt, mit der das Lamellenpaket der Kupplung geklemmt wird. Dieser Freilauf ermöglicht die automatische Schließung der Kupplung, im Wesentlichen ohne Zuführung weiterer Energie. Der Freilauf bedingt, dass der Verbrennungsmotor keine höhere Drehzahl erreichen kann als die elektrische Maschine bzw. der damit versehene Antriebsstrang.
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In verschiedenen Betriebssituationen des Fahrzeuges ist jedoch auch eine höhere Drehzahl des Verbrennungsaggregates im Vergleich zur elektrischen Maschine bzw. des Antriebsstranges gefordert. Insbesondere besteht zwecks Minimierung der durch den Betrieb des Verbrennungsaggregates erzeugten Schadstoffe die Notwendigkeit, zur Erwärmung eines Abgas-Katalysators das Verbrennungsaggregat mit relativ hoher Drehzahl laufen zu lassen, bevor das Verbrennungsaggregat die eigentliche Antriebsleistung auf den Antriebsstrang aufbringt.
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Eine weitere Anforderung an Kupplungseinrichtungen, die in Hybridmodulen anzuordnen sind, besteht selbstverständlich in der hohen Leistungsfähigkeit hinsichtlich des zu übertragenden Drehmomentes. Weiterhin ist insbesondere beim Startvorgang des Verbrennungsaggregates mittels der elektrischen Maschine gefordert, dass von der elektrischen Maschine auf das Verbrennungsaggregat zu übertragende Drehmoment steuern zu können.
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Aus der
DE 10 2005 003 691 A1 ist eine Kupplungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kupplungseinrichtung sowie ein Hybridmodul zur Verfügung zu stellen, mit denen in zuverlässiger Weise ein von einem Verbrennungsaggregat aufgebrachtes Drehmoment auf einen Abtrieb bzw. auf einen Antriebsstrang sowie auch in umgekehrter Weise übertragbar ist, und welche mit geringem Bauvolumen und moderaten Herstellungskosten einen steuerbaren Startvorgang des Verbrennungsaggregates mittels der elektrischen Maschine gewährleisten.
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Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung nach Anspruch 1 sowie durch das erfindungsgemäße Hybridmodul nach Anspruch 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kupplungseinrichtung sind in den Unteransprüchen 2 bis 9 angegeben.
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Die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung umfasst eine Hauptkupplung, die eine trockene oder nasse Kupplung in Einscheiben- oder auch Mehrscheiben-Ausführung sein kann. Diese Hauptkupplung weist ein Reibpaket sowie eine verschiebbare Druckeinrichtung, vorzugsweise als Drucktopf ausgebildet, zur Realisierung einer Anpresskraft auf das Reibpaket auf. Des Weiteren umfasst die Kupplungseinrichtung ein Rampensystem zur Verschiebung der Druckeinrichtung zwecks Kraftbeaufschlagung des Reibpaketes. Die Kupplungseinrichtung weist zudem eine Vorsteuerkupplung zwecks Momentübertragung auf das Rampensystem auf. Die Vorsteuerkupplung umfasst eine Gegenplatte sowie eine Betätigungseinrichtung zur Verschiebung der Gegenplatte. Die Vorsteuerkupplung ist durch Verschiebung der Gegenplatte öffenbar und schließbar. Die Gegenplatte ist soweit verschiebbar, dass sie eine Kraft auf die Druckeinrichtung aufbringen kann und derart die Druckeinrichtung verschieben kann. Die Reibkupplung ist dazu eingerichtet, ein Drehmoment von einer Abtriebswelle auf einen Verbraucher und umgekehrt zu übertragen.
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Die Druckeinrichtung bringt eine Anpresskraft auf das Reibpaket auf, um derart die Lamellen des Reibpaketes zu verpressen und so die Hauptkupplung zu schließen, so dass diese ein Drehmoment von einem Verbrennungsaggregat auf einen Antriebsstrang übertragen kann.
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Die Druckeinrichtung ist mit dem Rampensystem mechanisch gekoppelt. Die Übertragung des Drehmomentes, welches von einem Verbrennungsaggregat aufgebracht wird, erfolgt mittels der Vorsteuerkupplung auf das Rampensystem. Die Vorsteuerkupplung wird durch die Bewegung der Gegenplatte geöffnet bzw. geschlossen, so dass derart gesteuert werden kann, ob ein Drehmoment von einem Verbrennungsaggregat über die Vorsteuerkupplung an das Rampensystem übertragen wird oder nicht. Die zweite Funktion der Gegenplatte ist es, direkt und vorzugsweise unmittelbar eine Kraft auf die Druckeinrichtung bei Verschiebung der Gegenplatte auszuüben, so dass auch derart die Hauptkupplung geschlossen werden kann.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Kupplungseinrichtung liegt insbesondere darin, dass mit wenigen technischen Mitteln und mit nur geringem Bauvolumen mittels der Gegenplatte dosierbar eine Kraft auf die Druckeinrichtung übertragbar ist, so dass ein Drehmoment, welches z. B. durch eine elektrische Maschine erzeugt wird, in die Hauptkupplung einleitbar ist, so dass das Verbrennungsaggregat mittels des von der elektrischen Maschine zur Verfügung gestellten Drehmomentes gestartet werden kann. Die technischen Mittel zur Realisierung dieses Startprozesses, nämlich die Gegenplatte sowie die Druckeinrichtung, haben somit eine Doppelfunktion, nämlich die Übertragung eines Drehmomentes vom Verbrennungsaggregat auf einen Antriebsstrang sowie die beschriebene Funktion der Leitung eines Drehmomentes von der elektrischen Maschine an das Verbrennungsaggregat, z. B. um dieses zu starten. Demzufolge werden im Vergleich zu herkömmlichen Ausführungsformen in Hybridmodulen weniger Bauelemente sowie auch ein geringere Bauraum benötigt.
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Vorzugsweise ist die Kupplungseinrichtung derart realisiert, dass die von der Gegenplatte auf die Druckeinrichtung aufbringbare Kraft unmittelbar auf die Druckeinrichtung ausübbar ist. Das bedeutet, dass in dieser Ausgestaltung der Kupplungseinrichtung die Gegenplatte an die Druckeinrichtung anpressbar ist, um diese zu verschieben. Dabei soll jedoch erfindungsgemäß nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige dünne Zwischenschichten zwischen Gegenplatte und Druckeinrichtung vorhanden sind, wie z. B. Lackschichten oder andere Beschichtungen.
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Des Weiteren ist in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Kupplungseinrichtung vorgesehen, dass die Vorsteuerkupplung Federeinrichtungen, insbesondere Blattfedern, aufweist. Mit diesen Federeinrichtungen lassen sich die in der Vorsteuerkupplung wirkenden Kräfte definieren.
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Die Betätigungseinrichtung zur Verschiebung der Gegenplatte umfasst vorzugsweise mehrere Druckstifte, die auf die Gegenplatte wirken. Mit den Druckstiften kann die Gegenplatte durch Aufbringung von Zug- und Druckkräften bewegt werden. Somit umfasst die Betätigungseinrichtung zumindest einen mechanischen Ausrücker, der elektromechanisch oder hydraulisch oder auch pneumatisch betrieben werden kann.
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Die Bewegung der Druckstifte wird vorteilhafterweise von wenigstens einem hydraulischen Antrieb realisiert, der mit den Druckstiften mechanisch gekoppelt ist. In einer konkreten Ausgestaltung umfasst die Kupplungseinrichtung einen Innenkorb und einen Außenkorb, wobei das Reibpaket mechanisch mit dem Innenkorb und dem Außenkorb verbunden ist, nämlich indem einzelne Lamellen mechanisch fest am Außenkorb angeordnet sind und andere Lamellen mechanisch fest am Innenkorb angeordnet sind. Derart bildet das Reibpaket einen Teil der Hauptkupplung aus. Das Rampensystem weist ein fest an dem Innenkorb angeordnetes Rampenelement sowie ein verdrehbares Rampenelement auf, wobei das verdrehbare Rampenelement sowie die Vorsteuerkupplung im geschlossenen Zustand der Vorsteuerkupplung mechanisch mit dem Innenkorb sowie dem Außenkorb verbunden sind. Das fest angeordnete Rampenelement sowie das verdrehbare Rampenelement sind dabei derart konfiguriert, dass sich das verdrehbare Rampenelement bei einer Rotationsbewegung aufgrund schräg angeordneter Rampen von dem fest angeordneten Rampenelement entfernt oder sich diesem nähert.
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Eine Reibscheibe der Vorsteuerkupplung ist ständig mit dem Außenkorb verbunden. Erst bei Schließung der Vorsteuerkupplung ist die Vorsteuerkupplung jedoch vollständig mit dem Außenkorb verbunden. Zwischen den beiden Rampenelementen können Wälzkörper, insbesondere Kugeln angeordnet sein. Die erwähnten Rampenflächen können dann Laufflächen für die Wälzkörper bilden. Vorzugsweise sind die Rampenflächen am Umfang der Rampenelemente angeordnet sein.
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Zwecks Abstützung des von der Betätigungseinrichtung axial belasteten Innenkorbs ist vorzugsweise vorgesehen, dass sich der Innenkorb parallel zur Rotationsachse der Kupplungseinrichtung an wenigstens einem Stützlager abstützt. Dieses Stützlager bildet vorzugsweise eine Schulter aus, so dass es geeignet ist, die axialen Kräfte aufzunehmen.
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Weiterhin ist zur Aufnahme der herrschenden Kräfte vorteilhafterweise zwischen dem Rampensystem, und insbesondere zwischen dem fest angeordneten Rampenelement und der Druckeinrichtung ein Axiallager angeordnet. Auch dieses Axiallager dient zur Aufnahme von axial, also parallel zur Rotationsachse verlaufenden Kräften. Die Druckstifte der Betätigungseinrichtung sind vorzugsweise in einfacher Ausgestaltung in dem verdrehbaren Rampenelement verschiebbar gelagert.
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Die damit zur Verfügung gestellte Kupplungseinrichtung kann insbesondere als Trennkupplung für einen Hybridantrieb eines Hybridfahrzeuges fungieren. Die genutzte Vorsteuerkupplung ist durch einen Aktuator in Form von Druckstiften sowie vorzugsweise einer hydraulischen Einrichtung sequentiell betätigbar. Dadurch lässt sich die Vorsteuerkupplung öffnen, um das Verbrennungsaggregat von einer elektrischen Maschine zu trennen. Das Rampensystem wird dabei im Wesentlichen lasffrei, so dass sich das verdrehbare Rampenelement relativ zum festen Rampenelement verdrehen kann und derart axial verschieben kann, so dass die damit in Wirkverbindung stehende Druckeinrichtung die Anpresskraft auf das Reibpaket der Hauptkupplung wegnimmt. Dadurch wird die Hauptkupplung geöffnet. Zwecks Starten des Verbrennungsaggregates unter Verwendung der elektrischen Maschinen wird wiederum die Betätigungseinrichtung genutzt, um direkt eine Druckkraft auf die Druckeinrichtung auszuüben. Dies führt zum Schließen der Hauptkupplung und demzufolge wieder zum Schließen des Moment-Übertragungspfades zwischen dem Verbrennungsaggregat und dem Antriebsstrang. Nach erneuter Betätigung der Betätigungseinrichtung schließt diese die Vorsteuerkupplung, so dass das vom Verbrennungsaggregat zur Verfügung gestellte Drehmoment über die Vorsteuerkupplung auf das Rampensystem übertragen wird, so dass sich das verdrehbare Rampenelement wiederum verdreht und derart seinen Abstand zum fest angeordneten Rampenelement vergrößert. Dabei schiebt das verdrehbare Rampenelement die Druckeinrichtung derart, dass diese das Reibpaket der Hauptkupplung wiederum zusammendrückt. Das Drehmoment des Verbrennungsaggregates wird demzufolge genutzt, um die Übertragung dieses Drehmomentes auf den Antriebsstrang zu realisieren.
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Zur Lösung der Aufgabe wird weiterhin ein Hybridmodul zur Verfügung gestellt, welches eine erste Antriebseinheit, insbesondere in Form einer Brennkraftmaschine bzw. eines Verbrennungsaggregates aufweist, wobei diese erste Antriebseinheit eine Abtriebswelle aufweist. Des Weiteren umfasst das Hybridmodul einen Antriebsstrang mit einer mechanisch damit gekoppelten zweiten Antriebseinheit, insbesondere einer elektrischen Maschine. Das Hybridmodul umfasst die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung, wobei die Abtriebswelle der ersten Antriebseinheit zur Drehmomentübertragung mittels der Kupplungseinrichtung mit dem Antriebsstrang lösbar verbindbar ist. In dem Hybridmodul können die Brennkraftmaschine bzw. das Verbrennungsaggregat, die Kupplungseinrichtung, die elektrische Maschine und eine Getriebeeinheit in der genannten Reihenfolge angeordnet sein. Das Hybridmodul kann weiterhin einen Drehschwingungsdämpfer, insbesondere ein Zweimassenschwungrad, aufweisen. Der Drehschwingungsdämpfer kann einen Energiespeicher aufweisen.
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Durch die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung des Hybridmoduls kann das Verbrennungsaggregat mit dem Antriebsstrang gekoppelt werden oder vom Antriebsstrang gelöst werden.
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Die oben beschriebene Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen detailliert erläutert.
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Es zeigen
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1: ein erfindungsgemäßes Hybridmodul mit der erfindungsgemäßen Kupplungseinrichtung in einer Schnittansicht,
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2: ein Kraft-Weg-Diagramm mit Aussage über die benötigte Kraft bei Betätigung der Vorsteuerkupplung.
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Das in 1 in Schnittansicht dargestellte Hybridmodul weist ein Zweimassenschwungrad 2 auf, welches mit einem Fliehkraftpendel 5 verbunden ist. Das Zweimassenschwung 2 und das Fliehkraftpendel 5 sind mit einer Abtriebswelle 6 drehmomentfest über eine Primärseite 3 des Zweimassenschwungrads 2 verbunden. Die Abtriebswelle 6 rotiert um eine Rotationsachse 1, die zugleich die Rotationsachse des gesamten Hybridmoduls darstellt. Die Sekundärseite 4 des Zweimassenschwungrades 2 ist mechanisch fest mit einem Außenkorb 15 einer Hauptkupplung 10 verbunden. Diese Hauptkupplung 10 umfasst ein Reibpaket 11, dessen Lamellen in alternierender Anordnung mit dem Außenkorb 15 sowie dem Innenkorb 16 verbunden sind. Der Innenkorb 16 bildet eine Nabe 17 aus, die ebenfalls um die Rotationsachse 1 drehbar ist. Ein weiterer Bestandteil der Hauptkupplung 10 ist eine Druckeinrichtung 12, die hier als Drucktopf ausgebildet ist. Die Druckeinrichtung 12 ist entlang der Verschiebungsrichtung 13 verschiebbar. Durch entsprechende Verschiebung der Druckeinrichtung 12 ist diese mit einer Anpresskraft 14 auf das Reibpaket 11 druckbar, um derart die Hauptkupplung 10 zu schließen.
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Der Innenkorb 16 stützt sich über seine Nabe 17 an einen Stützlager 20 ab, welches eine Schulter 21 ausbildet, um axial wirkende Kräfte aufnehmen zu können. Das Hybridmodul umfasst weiterhin ein Rampensystem 30, welches ein rotationsfest an der Nabe 17 angeordnetes festes Rampenelement 31 sowie ein dazu relativ verdrehbares Rampenelement 32 umfasst. Zwischen den Rampenelementen 31, 32 ist eine Mehrzahl von Kugeln angeordnet. Die Rampenelemente 31, 32 sind mit hier nicht extra dargestellten schräg verlaufenden Rampenflächen ausgestaltet, auf denen die Kugeln laufen. Aufgrund der Anlage der schräg verlaufenden Rampenflächen aneinander bewirkt eine Verdrehung des verdrehbaren Rampenelementes 32 eine Abstandsveränderung in Bezug zum festen Rampenelement 31. Das verdrehbare Rampenelement 32 ist auf einem Axiallager 34 gelagert, welches sich in axialer Richtung an der Druckeinrichtung 12 abstützt. Zur Einstellung der Kräfte im Rampensystem 30 sind zudem Blattfedern 44 zwischen dem festen Rampenelement 31 sowie der über das Rampensystem 30 verlagerbaren Druckeinrichtung 12 angeordnet.
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Ein Abschnitt des verdrehbaren Rampenelementes 32 bildet einen Teil der Vorsteuerkupplung 40 aus. Diese Vorsteuerkupplung 40 umfasst neben diesem Abschnitt des verdrehbaren Rampenelementes 32 außerdem eine Reibscheibe 41 sowie eine Gegenplatte 42, die parallel zur Rotationsachse 1 verschiebbar ist und demzufolge die Reibscheibe 41 zwischen sich sowie dem verdrehbaren Rampenelement 32 mit einer derartigen Reibkraft beaufschlagen kann, dass ein Drehmoment von der Reibscheibe 41 auf das verdrehbare Rampenelement 32 und in umgekehrter Richtung übertragen werden kann. Zu diesem Zweck wird die Betätigungseinrichtung 50 in Form der dargestellten Druckstifte, die mit einer hier nicht ersichtlichen hydraulischen, elektrischen oder auch pneumatischen Antriebseinheit gekoppelt sein kann, derart betätigt, dass die Gegenplatte 42 in Richtung auf das verdrehbare Rampenelement 32 gezogen wird. Die Druckstifte der Betätigungseinrichtung 50 sind dabei in einer translatorischen Lagerung 51 in dem verdrehbaren Rampenelement 32 integriert.
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Derart kann bei geschlossener Vorsteuerkupplung 40 ein in die Abtriebswelle 6 eingetragenes Drehmoment über den Außenkorb 15 in das Reibpaket 11 der Hauptkupplung 10 eingetragen werden. Aufgrund der Drehmoment-Übertragung durch die Vorsteuerkupplung 40 in das Rampensystem 30 wird das verdrehbare Rampenelement 32 derart verdreht, dass sich der Abstand in Bezug zum festen Rampenelement 31 vergrößert.
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Dadurch wird die Druckeinrichtung 12 nach links verlagert, sodass sie die Anpresskraft 14 auf das Reibpaket 11 aufbringt und dadurch die Hauptkupplung 10 geschlossen wird und das Drehmoment von der Abtriebswelle 6 auf den Innenkorb 16 bzw. die Nabe 17 übertragen wird.
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Insofern die Vorsteuerkupplung 40 durch Betätigung der Betätigungseinrichtung 50 geöffnet wird, wird der Moment-Fluss über die Vorsteuerkupplung 40 unterbrochen, sodass das Rampensystem 30 im Wesentlichen lastfrei ist und sich das verdrehbare Rampenelement 32 aufgrund der Wirkung von Blattfedern 44 zwischen der Druckeinrichtung 12 und dem festen Rampenelement 31 wieder nach rechts verlagert, sodass auch die Anpresskraft 14 auf das Reibpaket 11 aufgehoben wird. Demzufolge wird die Hauptkupplung 10 geöffnet und es wird die Drehmomentübertragung von der Abtriebswelle 6 auf den Innenkorb 16 unterbrochen.
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Bei Betrieb eines hier nicht dargestellten und mit dem Innenkorb 16 verbundenen elektrischen Antriebs sowie bei dem Ziel, mittels des elektrischen Antriebs ein mit der Abtriebswelle 6 gekoppeltes Verbrennungsaggregat zu starten, ist wie folgt vorzugehen: Die Betätigungseinrichtung 50 wird derart betätigt, dass die dargestellten Druckstifte die Gegenplatte 42 in die gestrichelt dargestellte Position nach links verschieben, sodass die Gegenplatte 42 an der Druckeinrichtung 12 anliegt und diese ebenfalls nach links verlagert, dass sie wieder eine Anpresskraft 14 auf das Reibpaket 11 der Hauptkupplung 10 ausübt. Ein in den Innenkorb 16 von einem elektrischen Antrieb eingetragenes Drehmoment wird somit in das Reibpaket 11 der Hauptkupplung 10 eingeleitet und von dieser auf das Zweimassenschwungrad 2 und demzufolge auch auf die Abtriebswelle 6 übertragen, sodass ein hier nicht dargestelltes, an die Abtriebswelle 6 angeschlossenes Verbrennungsaggregat mit kinetischer Energie versorgt und gestartet werden kann. Bei Erreichung eines stabilen Selbstlaufs des Verbrennungsaggregats wird wiederum die Betätigungseinrichtung 50 betätigt, sodass die von ihr aufgebrachte Kraft 45 weggenommen wird und die Druckeinrichtung 12 wiederum nach rechts verlagert und die Hauptkupplung 10 geöffnet wird.
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Bei weiterer Betätigung der Betätigungseinrichtung 50 in der bereits beschriebenen Art und Weise zur Schließung der Vorsteuerkupplung 40 wird das von der Abtriebswelle 6 eingetragene Drehmoment genutzt, um das Rampensystem 30 zu betätigen und derart wiederum die Druckeinrichtung 12 nach links zu verlagern, sodass sie wieder die Anpresskraft 14 auf das Reibpaket 11 der Hauptkupplung 10 ausübt und damit diese Hauptkupplung 10 schließt, sodass das von der Abtriebswelle 6 zur Verfügung gestellte Drehmoment in den Innenkorb 16 übertragen wird. Die von der Betätigungseinrichtung 50 aufgebrachte axiale Kraft wird dabei von dem Stützlager 20 aufgenommen, welches eine entsprechende, entgegengesetzte Stützkraft 42 auf die Nabe 17 aufbringt.
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Zur Einstellung der in der Vorsteuerkupplung 40 herrschenden Kräfte weist diese insbesondere zwischen der Gegenplatte 42 und der Reibscheibe 41 Blattfedern 33 auf. Mit der erfindungsgemäßen Kupplungseinrichtung bzw. dem erfindungsgemäßen Hybridmodul kann in unbetätigtem Zustand der Vorsteuerkupplung 40 ein Verbrennungsaggregat sowohl bei Aufbringung eines Drehmoments als auch im angetriebenen Zustand ohne Zuführung von Betätigungsenergie an einen Abtriebsstrang angekoppelt werden. Das von der Vorsteuerkupplung 40 übertragene Drehmoment wird dabei von dem Rampensystem 30 in eine Axialkraft umgewandelt, mit der das Reibpaket 11 der Hauptkupplung 10 geklemmt wird.
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Die von dem Rampensystem 30 generierte axiale Kraft wird von der Nabe 17 aufgenommen, sodass ein angeschlossenes Verbrennungsaggregat nicht axial belastet wird.
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Es ist ersichtlich, dass unabhängig von der Richtung der Übertragung eines Drehmomentes lediglich eine Betätigungseinrichtung 50 bzw. ein Aktor notwendig ist, der auf die Druckstifte zwecks Verlagerung der Gegenplatte 42 wirkt.
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Anhand des Diagramms in 2 wird die Kraft bzw. Energie verdeutlicht, die zur Realisierung der einzelnen Zustände des Hybridmoduls benötigt wird. Bei geschlossener Vorsteuerkupplung 14 zwecks Moment-Übertragung zwischen der Abtriebswelle 6 und dem Innenkorb 16, durch den dargestellten Zustand 60 verdeutlicht, ist überhaupt keine Kraft und demzufolge keine Energie aufzuwenden.
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Zur Öffnung der Vorsteuerkupplung 40 zwecks Unterbrechung des Moment-Flusses muss eine entsprechende Kraft und demzufolge Energie aufgewendet werden. Dieser Zustand ist mit dem Abschnitt 61 gekennzeichnet.
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Zur Aufbringung der von der Gegenplatte 42 auf die Druckeinrichtung 12 aufzubringende Kraft 45 muss die Betätigungseinrichtung 50 mit einer relativ hohen Kraft und demzufolge hohen Energie betätigt werden. Dieser Zustand ist mit dem Abschnitt 62 gekennzeichnet.
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Nach Erzeugung eines stabilen Selbstlaufs eines angeschlossenen Verbrennungsaggregats ist die Gegenplatte 42 wieder von der Druckeinrichtung 12 zu trennen, wobei auch die von der Gegenplatte 42 auf die Druckeinrichtung 12 aufgebrachte Kraft 45 verringert wird, sodass wiederum weniger Energie notwendig ist. Dieser Zustand ist mit dem Abschnitt 63 gekennzeichnet.
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Nach anschließender Schließung der Vorsteuerkupplung mittels der Betätigungseinrichtung 50 ist wiederum keine extra Kraft bzw. Energie mehr für die Moment-Übertragung erforderlich, da, wie bereits beschrieben, das vom Verbrennungsaggregat selbst erzeugte Drehmoment über das Rampensystem 30 die Schließung der Hauptkupplung 10 bewirkt. Dieser Zustand ist mit dem Abschnitt 64 gekennzeichnet.
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Mit der hier vorgeschlagenen Kupplungseinrichtung sowie mit dem Hybridmodul ist in zuverlässiger Weise ein von einem Verbrennungsaggregat aufgebrachtes Drehmoment auf einen Abtrieb bzw. auf einen Antriebsstrang sowie auch in umgekehrter Weise übertragbar, wobei gewährleistet ist, dass ein mit der Kupplungseinrichtung verbundenes Verbrennungsaggregat mit höherer Drehzahl betrieben werden kann als eine angekoppelte elektrische Maschine, so dass ein steuerbarer Startvorgang des Verbrennungsaggregats mittels der elektrischen Maschine sowie ein drehzahlunabhängiger Betrieb des Verbrennungsaggregats durchgeführt werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rotationsachse
- 2
- Zweimassenschwungrad
- 3
- Primärseite
- 4
- Sekundärseite
- 5
- Fliehkraftpendel
- 6
- Abtriebswelle
- 10
- Hauptkupplung
- 11
- Reibpake
- 12
- Druckeinrichtung
- 13
- Verschiebungsrichtung
- 14
- Anpresskraft
- 15
- Außenkorb
- 16
- Innenkorb
- 17
- Nabe
- 20
- Stützlager
- 21
- Schulter
- 22
- Stützkraft
- 30
- Rampensystem
- 31
- festes Rampenelement
- 32
- verdrehbares Rampenelement
- 33
- Blattfedern
- 34
- Axiallager
- 40
- Vorsteuerkupplung
- 41
- Reibscheibe
- 42
- Gegenplatte
- 43
- Verschiebung der Gegenplatte
- 44
- Blattfedern
- 45
- Kraft von der Gegenplatte
- 50
- Betätigungseinrichtung
- 51
- Lagerung
- 60
- Zustand Vorsteuerkupplung geschlossen
- 61
- Zustand Vorsteuerkupplung geöffnet
- 62
- Zustand Vorsteuerkupplung geschlossen
- 63
- Zustand Vorsteuerkupplung geöffnet
- 64
- Zustand Vorsteuerkupplung geschlossen