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DE102016124608B4 - Hochtemperatur- und flammbeständiges farbiges Klebeband sowie Kabelbaum mit einem derartigen Klebeband - Google Patents

Hochtemperatur- und flammbeständiges farbiges Klebeband sowie Kabelbaum mit einem derartigen Klebeband Download PDF

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DE102016124608B4
DE102016124608B4 DE102016124608.5A DE102016124608A DE102016124608B4 DE 102016124608 B4 DE102016124608 B4 DE 102016124608B4 DE 102016124608 A DE102016124608 A DE 102016124608A DE 102016124608 B4 DE102016124608 B4 DE 102016124608B4
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Christoph Frigge
Gülay Wittig
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Original Assignee
Coroplast Fritz Mueller GmbH and Co KG
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Abstract

Farbiges Klebeband (1), mit einer Temperaturklasse von mindestens C nach LV 312, mit einem textilen, mindestens ein polymeres Kunststoffmaterial umfassenden Träger (4, 4a, 4b), auf den mindestens einseitig eine Klebstoffschicht (5, 5a, 5b) aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das polymere Kunststoffmaterial des textilen Trägers (4, 4a, 4b) ein aromatisches, stickstoffhaltiges Polymer aus der Gruppe der Polyoxadiazole (POD) ist oder zumindest umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein farbiges Klebeband, insbesondere ein gelbes, orangefarbiges oder schwarzes Klebeband, vorzugsweise ein Kabelwickelband, mit einer Temperaturklasse von mindestens C nach LV 312, mit einem textilen, mindestens ein polymeres Kunststoffmaterial umfassenden Träger, auf den mindestens einseitig eine Klebstoffschicht aufgetragen ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Kabelbaum mit einem derartigen Klebeband.
  • Zur Bündelung und zum Schutz von Leitungen, z. B. im Automobilbereich, werden diese häufig mit Schutzumhüllungen versehen. Zum Einsatz kommen hierbei Schläuche, Rohre und vorteilhafterweise Kabelwickelbänder.
  • Klebebänder, auch die der genannten Art, müssen hinsichtlich ihrer Gebrauchseigenschaften einheitliche Standards, insbesondere die Norm LV 312 (10/2009), erfüllen. Diese Norm klassifiziert Klebebänder im Hinblick auf ihre Eigenschaften für Anwendungen in der Automobilindustrie, vorzugsweise zum Bündeln und Umwickeln von Leitungen und Leitungssätzen. Die genannte Norm wurde von den Vertretern der Automobilhersteller AUDI AG, BMW AG, Daimler AG, Porsche AG und Volkswagen AG erarbeitet.
  • Wenn nachfolgend diese Norm LV 312 oder andere Normen erwähnt werden, auf die beispielsweise in der LV 312 Bezug genommen wird, wie z. B. die EN 1942, die EN 14410, die DIN EN 1939, sind immer die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Ausgaben gemeint.
  • Zusammenfassend sind dies die folgenden Ausgaben:
    • LV312 10-2009, DIN EN 1942 06-2008, DIN EN 14410 06-2003, DIN EN 1939 12-2003, ISO 3795 10-1989, DIN 55943 10-2001, DIN ISO 18451 07-2014, DIN ISO 6722 10-2011, EN 2286-2 07-1998 und DIN EN ISO 9237 12-1995.
  • Zu den Gebrauchseigenschaften von Klebebändern zählen beispielsweise die Klebkraft auf dem Bandrücken und die Abrollkraft sowie die Handeinreißbarkeit. Weitere Gebrauchseigenschaften sind die Klebkraft auf bestimmten Materialien, die Dicke, die Reißdehnung, die Bruchkraft, die Weiterreißfestigkeit, das Flagging sowie die Abriebfestigkeit, die Temperaturbeständigkeit und die Flammbeständigkeit.
  • Für eine erhöhte Abriebbeständigkeit werden in Klebebändern vorzugsweise Gewebe oder Kombinationen von Geweben und Vliesmaterialien eingesetzt. Üblich sind beispielsweise Gewebe auf Basis von Polyester oder Polyamid. Damit werden hohe Abriebbeständigkeiten erreicht. Aufgrund der Gewebezusammensetzung ist der Einsatzbereich aber begrenzt auf Dauerbelastungstemperaturen von maximal 150 °C. Auch wird bei einer Prüfung der Flammbeständigkeit nach LV 312 / ISO 3795 die höchste Brandklasse A nicht erreicht. Für höhere Temperaturanforderungen werden daher Klebebänder mit Glasgewebeträgern eingesetzt. Diese sind problemlos bis 250 °C einsetzbar, erfüllen in der Regel die Brandklasse A nach LV 312 / ISO 3795, haben aber praktisch keine Abriebbeständigkeit und entfalten somit nicht die gewünschte Schutzwirkung.
  • Für die meisten Anwendungsfälle werden Kabelwickelbänder mit Farbmitteln, wie mit Pigmenten, schwarz gefärbt. Auf die Problematik, diese Färbung bei hohen Temperaturbelastungen stabil zu halten, wird in EP 1 607 459 B1 ausführlich eingegangen. Als Farbmittel für einen Polyester-Gewebeträger wird dabei insbesondere Ruß eingesetzt, der durch eine Spinndüsenfärbung in die Fasern und Fäden des Träger-Gewebes eingebracht wird.
  • Eine Färbung eines Polyester-Gewebeträgers eines abriebfesten und handeinreißbaren Gewebeklebebandes mit Ruß wird auch in der US 2014/0 065 377 A1 beschrieben.
  • Vor allem für den Einsatz in Elektrofahrzeugen werden Hochvoltleitungen und insbesondere auch die zum Ummanteln dieser Leitungen eingesetzten Klebebänder in Signalfarben, z. B. gelb oder orange, ausgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es erforderlich, dass diese Farben auch nach hoher Temperaturbelastung noch erkennbar sind. Eine gewisse Farbveränderung wird dabei durchaus akzeptiert, nicht jedoch eine Entfärbung oder Braunfärbung.
  • In der EP 2 546 317 B1 wird ein Klebeband der eingangs genannten Art beschrieben. Dieses besteht aus einem textilen Träger und aus einer auf mindestens einer Seite des Trägers aufgebrachten Klebeschicht, wobei der Träger durch eine Mischung aus Farbstoffen und/oder Pigmenten eingefärbt ist. Die Mischung besteht aus gelben und roten Farbstoffen und/oder Pigmenten, wobei der gelbe Farbstoff und/oder das gelbe Pigment auf Anthrachinon basiert, und der rote Farbstoff und/oder das rote Pigment aus einer Azo-Verbindung besteht oder eine Mischung von Anthrachinon-Verbindungen und Azo-Verbindungen umfasst.
  • Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Farbstoffen und Pigmenten ist auf die DIN 55943:2001-10 bzw. auch die DIN ISO 18451-1:2014-07 (diesbezüglich unverändert) hinzuweisen, wonach alle farbgebenden Substanzen als Farbmittel bezeichnet werden. Diese werden dann unterteilt in lösliche Farbstoffe und unlösliche Pigmente.
  • In der EP 2 546 317 B1 wird dabei auf die Probleme eingegangen, Klebebänder mit Signalfarben mit den bekanntermaßen verwendeten Trägermaterialien auch bei hohen Temperaturklassen zu realisieren. Dabei wird hervorgehoben, dass mit „Standard-Orange-Pigmenten mit Azo-Grundkörpern“, deren Verwendung zur Orange-Einfärbung eines textilen Klebeband-Trägers als die naheliegendste technische Lösung erscheint, sowohl bei der Stückfärbung als auch bei der Spinndüsenfärbung lediglich eine niedrige Temperaturklasse zu erreichen sei. Eine höhere Temperaturstabilität gemäß der Klasse T3 (150 °C) wurde patentgemäß dann durch eine Mischung aus einem Azo- und einem Anthrachinon-Pigment erreicht.
  • Jedoch wird von einer - beispielsweise gemäß der EP 1 607 459 B1 für Ruß als Färbemittel praktizierten - Spinndüsenfärbung bei bunten Geweben dezidiert abgeraten, da derart in einen Träger eingebrachte Farbpigmente/Farbstoffe Degenerationserscheinungen, also eine Entfärbung, zeigen. Stattdessen erfolgt die Färbung der Fasern, Filamente oder Fäden des textilen Trägers gemäß der EP 2 546 317 B1 durch eine Dispersionsfärbung. Bei der Dispersionsfärbung werden in Wasser schwer lösliche oder praktisch unlösliche synthetische Farbstoffe eingesetzt. Da die Färbung jedoch auch aus einem wässrigen Medium erfolgt, werden die Farbmittel feinst zermahlen und in ein auf circa 100 °C erwärmtes Färbebad gegeben. Die darin fein verteilten Farbstoffpartikel ziehen aus der Flotte auf und diffundieren dann in die Faser hinein, wo sie sich lösen und eine feste Verbindung eingehen sollen.
  • Bei der - kontinuierlich (z. B. im Thermosolverfahren mit integriertem Foulard) oder diskontinuierlich (sogenannte Baumfärbung oder unter Verwendung eines „Hochdruck-Jiggers“) ablaufenden - Dispersionsfärbung wird weißes Gewebe in einem Tränkbad mit einem Farbstoff beaufschlagt. Dabei werden Dispergiermittel als Hilfsstoffe eingesetzt, um eine gleichmäßige Verteilung der Farbstoffe in der Dispersion zu erhalten. Der Farbstoff legt sich bei diesem Färbeverfahren zunächst um die Faser, um dann unter dem Einfluss von Wärme und/oder Druck in sie einzudringen. In Vorbereitung auf den Färbeprozess kann zur Erleichterung des Eindringens ein Entschlichten bzw. Entfernen von Ölen und/oder eine Vorfixierung des Gewebes stattfinden. Bei der kontinuierlichen Färbung im Thermosolverfahren ist ein thermischer Fixiervorgang der Färbung nachgelagert.
  • Nachteiligerweise ist Anthrachinon, wie es gemäß der EP 2 546 317 B1 verwendet werden soll, als gesundheitsgefährdender Stoff eingestuft. Der Stoff gilt als potenziell kanzerogen - steht also im Verdacht, Krebs zu erregen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, unter Beibehaltung vorteilhafter Gebrauchseigenschaften, ein farbiges Klebeband der eingangs genannten Art zu verbessern. Insbesondere soll dabei ein Klebeband, mit verbesserter Temperaturstabilität und auch Flammbeständigkeit zur Verfügung gestellt werden, welches vorzugsweise eine hohe Abriebfestigkeit aufweist. Möglichenfalls soll dabei zusätzlich der Einsatz von gesundheitlich bedenklichen Stoffen, wie Anthrachinon, vermieden werden können. Die Farbe des Klebebandes soll insbesondere gelb, orangefarbig oder schwarz sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das polymere Kunststoffmaterial des textilen Trägers ein aromatisches, stickstoffhaltiges Polymer aus der Gruppe der Polyoxadiazole (POD) ist oder zumindest umfasst.
  • Auf den Einsatz von Farbmitteln, wie Ruß, Azopigmenten oder Anthrachinon oder anderen, kann zur Färbung des Trägers vorteilhafterweise somit vollständig verzichtet werden. Da die Farbe durch das polymere Kunststoffmaterial des textilen Trägers gebildet ist, entfällt mit Vorteil auch die gesamte Problematik der Suche nach einem geeigneten Färbeverfahren.
  • Erfindungsgemäß wird als polymeres Kunststoffmaterial des textilen Trägers zur Herstellung des Klebebandes ein aromatisches, stickstoffhaltiges Polymer verwendet, das aus der Gruppe der Polyoxadiazole (POD) stammt. Die zahlreichen, in diesen polymeren Kunststoffen vorhandenen konjugierten Doppelbindungen bilden ein derart großes chromophores System, dass das textile Trägermaterial ohne Zusatz von weiteren Pigmenten oder Farbstoffen farbig erscheint.
  • Garne aus derartigen Materialien und daraus hergestellte Gewebe sind an sich zur Herstellung feuerfester Kleidung bekannt. So beschreibt die US 2013/0 139 306 A1 ein schwer entflammbares Stapelfasergarn, ein Gewebe und ein Schutzkleidungsstück, wie zum Tragen an elektrischen Öfen, umfassend eine Mischung aus 60 bis 85 Gewichtsteilen Polyoxadiazol-Stapelfaser und 15 bis 40 Gewichtsteilen Modacryl-Stapelfaser; bezogen auf 100 Gesamtteile der Polyoxadiazol-Stapelfaser und der Modacryl-Stapelfaser im Garn.
  • Des Weiteren können - insbesondere durch Ko-Polymerisation - farbvertiefende funktionelle Gruppen in das Polymergerüst des Kunststoffs eingeführt werden, die eine Farbverschiebung bis hin zum gewünschten Farbton bewirken. Durch mesomere und induktive Effekte auxochromer Gruppen, wie z. B. -OH, -NH2, -NHR, -NR2 oder-OR (mit R als aliphatischem oder aromatischem Radikal) wird eine Delokalisierung eines in den konjugierten Doppelbindungen der Chromophoren ausgebildeten, sogenannten π-Etektronensystems verstärkt und es tritt eine bathochrome Verschiebung, auch Rotverschiebung genannt, ein. Durch diese Verschiebung des Absorptionsspektrums vom UV-Bereich in den längerwelligen, energieärmeren, sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums können zuvor für das menschliche Auge transparente Polymere farbig und optisch wahrnehmbar werden.
  • Auf diese Weise können - ohne die Verwendung von beispielsweise roten und gelben Farbmitteln - erfindungsgemäß bedarfsweise sämtliche RAL-Orangetöne eingestellt werden: RAL 2000 Gelborange, RAL 2001 Rotorange, RAL 2002 Blutorange, RAL 2003 Pastellorange, RAL 2004 Reinorange, RAL 2005 Leuchtorange, RAL 2007 Leuchthellorange, RAL 2008 Hellrotorange, RAL 2009 Verkehrsorange, RAL 2010 Signalorange, RAL 2011 Tieforange, RAL 2012 Lachsorange, RAL 2013 Perlorange.
  • Als RAL-Farbe bezeichnet man dabei Farben, die gemäß einem Farbkatalog normiert sind. Der Name RAL leitet sich vom Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen ab, welcher 1925 in Berlin gegründet wurde und der Rationalisierung der deutschen Wirtschaft diente. Jeder Farbe des Farbkatalogs ist eine vierstellige Farbnummer zugeordnet. Der Zweck der Normung der Farbtöne besteht darin, dass Kunden und Lieferanten zur gegenseitigen Verständigung keine Farbmuster auf definiertem Material austauschen müssen, sondern nur eine RAL-Nummer. Auch im Internet können unter https://de.wikipedia.org/wiki/RAL-Farbe die RAL-Farben eingesehen werden.
  • Vorzugsweise kann erfindungsgemäß insbesondere eine Farbe RAL 2003 Pastellorange oder auch nicht standardisierte Zwischentöne in dem Träger des Klebebandes erzielt werden. Ebenso ist es mit Vorteil erfindungsgemäß auf einfache Weise möglich, im Klebeband-Träger bestimmte Farbtöne innerhalb der RAL-1000-er Reihe (gelb), der RAL-3000-er Reihe (rot) sowie der RAL-8000-er Reihe (braun) sowie Schwarz einzustellen.
  • Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Farbtöne durch das sogenannte „Pantone Matching System (PMS)“ zu kennzeichnen. PMS ist dabei der Name eines - wie das RAL-System - ebenfalls international weit verbreiteten Farbsystems, das hauptsächlich in der Grafik- und Druckindustrie eingesetzt wird. Es wurde 1963 von der Pantone LLC, einem US-amerikanischen Unternehmen mit Sitz in Carlstadt, New Jersey, entwickelt. Das Pantone Matching System beruht auf 14 Basisfarben, die in verschiedenen Farbanteilen miteinander gemischt alle weiteren im System dargestellten Farben ergeben. Die Farben werden zumindest auf drei unterschiedlichen Papiersorten, nämlich glänzend beschichtet (coated), unbeschichtet (uncoated) und matt beschichtet (matte) gedruckt, um den Farbeindruck der ebenfalls durch einen Nummerncode definierten Pantone-Farben in Abhängigkeit vom bedruckten Medium darzustellen. So kann der jeweilige Farbeindruck abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit eines Papiers z. T. erheblich variieren. Aus diesem Grund werden Pantone-Farben mit dem Nummerncode und - wenn sie auf Papier gedruckt sind - auch mit dem entsprechenden Kürzel für die verwendete Papiersorte (C = coated, U = uncoated, M = matte) definiert. Der im Rahmen der Erfindung bevorzugte Farbton RAL 2003 Pastellorange entspricht im PMS dem Farbton 1575. Des Weiteren gibt es Sonder- und Basisfarben im Pantone Matching System, die keine Nummernbezeichnungen tragen, sondern mit Namen benannt sind. So werden u. a. Pantone-Farben dazu verwendet, Farben von Flaggen zu definieren, beispielsweise in der Europaflagge das Blau durch den Farbton „Pantone Reflex Blue“ und das Gelb der zwölf Sterne durch den Farbton „Pantone Yellow“.
  • Zur Steigerung der UV-Beständigkeit können die Polymere, Fasern oder Garne mit zusätzlichen Stabilisatoren ausgerüstet werden. So können Polyoxadiazol-Fasern bzw. -Garne mit Stabilisatoren, z. B. den Kalium- oder Natriumsalzen der m- oder p-Azobenzoldicarbonsäuren ausgerüstet werden.
  • Ein Vorteil der Erfindung besteht auch darin, dass durch den erfindungsgemäßen Einsatz von farbigen, jedoch farbmittelfreien polymeren Trägern im Klebeband keine Farbbestandteile vorhanden sind, welche die Kompatibilität des erfindungsgemäßen Klebebandes mit einem Leitungsmaterial herabsetzen können. Dadurch kann es auch später bei einer Lagerung oder Beanspruchung des Klebebandes bei erhöhten Temperaturen nicht zu einer Entfärbung des textilen Materials oder zu einer Farbstoffmigration kommen.
  • Sämtlichen Faktoren, welche nachteiligerweise eine erhöhte Farbstoffmigration begünstigen, wie ein notwendiger Farbüberschuss sowie der Einsatz kleiner löslicher Farbmoleküle und von Farbbeschleunigern beim Dispersionsfärben, wie eine möglicherweise nachteilige Wirkung der UV-Bestrahlung der auf den Träger aufgetragenen Klebstoffbeschichtung, wie der gegebenenfalls bei löslichen Farbmitteln als Lösemittel wirkende Weichmacher aus dem Polymer einer Leiterisolierung, die durch das erfindungsgemäße Klebeband ummantelt ist, oder wie der chemische Aufbau der Leiterisolierung selbst, kann somit durch die Erfindung erfolgreich entgegengewirkt werden.
  • Die Erfindung ermöglicht stattdessen die Herstellung entsprechender Kabelbäume mit farbstabilem Klebeband und dabei auch farbstabiler Leiterummantelung. Die elektrischen Leitungen und die weiteren Komponenten für Kabelsätze werden dabei bekanntermaßen in der Automobilindustrie zur Festlegung ihrer maximalen Dauergebrauchstemperatur in Temperaturklassen eingeteilt, die in Tabelle 1 wiedergegeben sind. Je nach Einsatzgebiet in der Automobilindustrie kann ein erfindungsgemäßes Klebeband mit Vorteil verwendet werden, wenn dieses bzw. ein mit dem Klebeband ummanteltes Kabelbündel eine Beständigkeit bis zu Temperaturen von mehr als 125 °C aufweisen muss, d. h. wenn es unter den Bedingungen von mindestens einer Temperaturklasse T3 (C), vorzugsweise aber auch einer Temperaturklasse T4 (D) oder T5 (E), gemäß LV 312 eingesetzt werden soll. Tabelle 1: Einteilung der Temperaturklassen nach LV 312
    Klasse Dauergebrauchstemperatur in °C (3000 h)
    T1 (A) - 40 bis 85
    T2 (B) - 40 bis 105
    T3 (C) - 40 bis 125
    T4 (D) - 40 bis 150
    T5 (E) - 40 bis 175
  • Des Weiteren ermöglicht die Erfindung die Herstellung von farbstabilen Klebebändern der höchsten Brandklasse gemäß der nachstehenden Tabelle 2.
  • Gemäß der LV 312 soll eine Mindest-Flammbeständigkeit eines Leitungssatzes gewährleisten, dass die Ausbreitung eines Brandes verhindert, zumindest aber nicht gefördert wird. In einem entsprechenden Test wird daher das Klebeband mit im Verbund mit definierten Leitungen geprüft. Die Prüfung erfolgt in Anlehnung an ISO 3795 und FMVSS 302, wobei mit 50 % Überlappung bewickelte Leitungssätze, aus sieben Leitungen mit definiertem Querschnitt und definiertem Material geprüft werden. Tabelle 2: Klasseneinteilung nach der Flammbeständigeit gemäß LV 312
    Brandklasse Anforderung
    A nicht brennbar Die Flamme verlischt, sobald der Brenner entfernt wird.
    B selbstverlöschend Das Material verlischt, bevor die erste Referenzmarke erreicht wird.
    C Brenngeschwindigkeit ≤ 100 mm/min
    D Brenngeschwindigkeit > 100 mm/min
  • Entsprechend dem Testergebnis erfolgt eine Klasseneinteilung, wie sie in Tabelle 2 wiedergegeben ist. Erfindungsgemäße Klebebänder erreichen vorteilhafterweise die Erfüllung der Brandklassen A und B.
  • Die Fäden im Träger eines erfindungsgemäßen Klebebandes können sowohl aus Stapelfasergarnen als auch aus Filamentgarnen bestehen. Gewebe aus Filamentgarnen haben im Vergleich zu Geweben aus Stapelfasergarnen eine höhere Abriebbeständigkeit.
  • Im Hinblick auf die Faserfestigkeit, und damit die Abriebfestigkeit von daraus hergestellten textilen Trägern, ist bei den erfindungsgemäßen Trägern von Vorteil, dass - da sie von Vornherein materialimmanent farbig sind - so dass nicht, wie beispielsweise beim Dispersionsfärben im Farbbad, eine Faserschädigung eintreten kann. Z. B. weist bei hinsichtlich Fadenfeinheit und Fadenzahl nominell gleichartigen Geweben das erfindungsgemäße Gewebe eine höhere Abriebbeständigkeit auf, da eine nachträgliche Schädigung der Fäden durch eine Färbebehandlung völlig ausgeschlossen ist.
  • Besonders bevorzugt können ein Teil der Fasern oder alle Fasern teilweise oder vollständig aus dem erfindungsgemäßen farbigen polymeren Material bestehen. So kann das zur Gewebeherstellung verwendete Garn insbesondere erfindungsgemäß ausschließlich aus Polyoxadiazol (POD), aber auch aus einer Mischung dieses Polymers mit Polybenzobisoxazol (PBO) oder Polybenzimidazol (PBI) und/oder aus einem Ko-Polymeren von POD, PBO oder PBI bestehen.
  • In weiteren Varianten kann das Garn Fasern eines weiteren textilen Werkstoffes oder das Gewebe Garne aus weiteren textilen Werkstoffen enthalten, die nicht den vorgenannten Gruppen entstammen. Diese Fasern oder Garne können beispielsweise aus einem synthetischen oder natürlichen Polymer bestehen, insbesondere aus einem Polyamid (PA), Polyester (PES), speziell Polyethylenterephthalat (PET), Aramid (m-Aramid oder p-Aramid), wie Poly(p-phenylenterephthalamid) (PPTA) oder Poly(m-phenylenterephthalamid) (PMPI), Zellwolle, Polyvinylalkohol (PVAL), Polyvinylacetat (PVAC), Polyetheretherketon (PEEK), Polyphenylen (PPP), Polyphenylenoxid (PPO), Polyphenylensulfid (PPS), Polyphenylenether (PPE), wobei auch Kombinationen der vorgenannten Materialien möglich sind. Dadurch sind Festigkeitssteigerungen und weitere Steigerungen der Temperatur- und Flammbeständigkeit möglich.
  • Beispielsweise sind Polyesterfasern vorteilhaft, da sie eine geringe Dichte, eine hohe Zähigkeit und Reißdehnung, ein sehr gutes dielektrisches Verhalten, eine geringe Wasseraufnahme sowie einen geringen Verschleiß besitzen. Insbesondere ist es dabei - obwohl auch Polybutylenterephthalat (PBT) zur Anwendung kommen kann - möglich, dass ein Teil der anteilig vorhandenen Polyesterfasern oder alle anteilig vorhandenen Polyesterfasern teilweise oder vollständig aus Polyethylenterephthalat (PET) bestehen.
  • Der Mengenanteil von POD, PBO, PBI und/oder den entsprechenden Ko-Polymeren innerhalb des textilen Hybrid-Systems kann 55 bis 80 Masseprozent, betragen.
  • Weiterhin kann das Garn Fasern eines nicht textilen Werkstoffes oder das Gewebe nicht textile Garne aus solchen Fasern enthalten.
  • Hierbei kann es sich beispielsweise um Metallfasern, Carbonfasern, Glasfasern oder Basaltfasern handeln, wobei auch Kombinationen derartiger Fasern oder Garne miteinander oder mit anderen Materialien möglich sind.
  • Durch Kombination mit einem geeigneten Haftklebstoff gelingt es, Klebebänder herzustellen, die in der gewünschten Weise eine gute Abriebbeständigkeit mit einer hohen Temperatur- und Brandbeständigkeit kombinieren. Als temperaturbeständige Haftklebstoffe eignen sich dabei in besonderer Weise Silikonhaftklebstoffe.
  • Die Abriebbeständigkeit wird nach LV 312 in Anlehnung an die DIN ISO 6722 bestimmt, indem das Klebeband zunächst auf einen Dorn (Metallstab) mit 5 mm Durchmesser aufgeklebt wird. Mit einem Schabwerkzeug, das einen Nadeldurchmesser von 0,45 mm aufweist, wird dann unter einer Gewichtskraft von 7 N die Anzahl der Hübe bestimmt, die benötigt wird, um das Klebeband durchzuscheuern. Hinsichtlich der Abriebbeständigkeit ist dabei in der LV 312 die in der nachstehenden Tabelle 3 wiedergegebene Klassifizierung vorgesehen. Tabelle 3: Einteilung der Abriebklassen nach LV 312
    Abriebklasse Anforderung am 5 mm Dorn
    A kein Abriebschutz < 100 Hübe
    B geringer Abriebschutz 100 - 499 Hübe
    C mittlerer Abriebschutz 500 - 999 Hübe
    D hoher Abriebschutz 1000 - 4999 Hübe
    E sehr hoher Abriebschutz ≥ 5000 - 14999 Hübe
    F extrem hoher Abriebschutz ≥ 15.000 Hübe
  • Insbesondere kann das Klebeband mindestens einen Abrieb der Klasse C gemäß der Norm LV 312 (10/2009) besitzen. Das bedeutet, dass das Klebeband vorteilhafterweise mindestens 700 bis 800 Hüben standhält, bis es durchgerieben ist. Bei einigen der nachfolgend noch beschriebenen Beispiele wurde sogar die Klasse D erreicht.
  • Die gute Abriebfestigkeit eines Klebebandes ist vorteilhaft für Anwendungsbereiche, in denen das Klebeband einer hohen mechanischen Beanspruchung ausgesetzt ist. Zur weiteren Steigerung der Abriebfestigkeit können vorzugsweise Kombinationen von Geweben mit Vliesmaterialien eingesetzt werden, wobei zumindest entweder das Gewebe oder das Vlies erfindungsgemäß gefärbt ist.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt als Träger einsetzbare Gewebe sind an sich bekannt. So werden beispielsweise Gewebe mit POD-Fasern unter dem Markennamen Arselon® für Hochtemperaturfilter in der Metallurgie, in der Zementverarbeitung und bei Asphaltherstellung verwendet. Hierfür werden in der Regel vergleichsweise dicke und schwere Gewebe eingesetzt, da für diese Anwendungen Eigenschaften wie Reißfestigkeit, Steifigkeit oder Isolationsvermögen wichtig sind. Für eine Verwendung im Klebebandbereich, insbesondere im Bereich der Kabelwickelbänder, sind diese Gewebe in unveränderter Form nicht zu verwenden. Ihr hohes Gewicht würde dem allgemeinen Wunsch nach Gewichtseinsparung bei Automobilen entgegenstehen, ihre große Dicke wäre nachteilig in engen Bauräumen und ihre grobe Webstruktur steht den Abriebanforderungen entgegen.
  • Erfindungsgemäß ist es stattdessen bevorzugt, dass der textile Träger ein Gewebe umfasst, welches insbesondere eine Leinwandbindung aufweist, wobei insbesondere die Kett- und Schussfadenanzahl jeweils größer als 20 pro cm ist und vorzugsweise bei mindestens 25 pro Kette und/oder Schuss liegt. Die Fadenstärke sollte dabei insbesondere kleiner sein als 600 dtex und vorzugsweise im Bereich von 200 dtex bis 400 dtex liegen. Als Obergrenze der Kett- und Schussfadenanzahlen sind jeweils 80 pro cm, bevorzugt 60 pro cm und besonders bevorzugt 45 pro cm anzusehen.
  • Anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele soll die Erfindung genauer erläutert werden. Es zeigen:
    • 1 eine Darstellung eines mit einem erfindungsgemäßen technischen Klebeband umwickelten Kabelbaumes,
    • 2 eine Strukturformel die exemplarisch für eine erste Gruppe von im Rahmen der Erfindung als Materialkomponente des Trägers bevorzugt einsetzbaren Kunststoffen steht,
    • 3 eine Strukturformel einer Ausführungsform eines im Rahmen der Erfindung als gelbe Materialkomponente des Trägers bevorzugt einsetzbaren Kunststoffes,
    • 4 eine chemische Gleichung der Herstellung einer weiteren, im Rahmen der Erfindung als Materialkomponente des Trägers bevorzugt einsetzbaren Kunststoffgruppe,
    • 5 eine Strukturformel, die exemplarisch für eine Ausführungsform einer erfindungsgemäß als Material des Trägers einsetzbaren Kunststoffgruppe steht,
    • 6 eine Strukturformel einer Ausführungsform eines erfindungsgemäß als gelbes Material des Trägers einsetzbaren Kunststoffes,
    • 7 eine Strukturformel einer Ausführungsform eines efrindungsgemäß als orangefarbiges Material des Trägers einsetzbaren Kunststoffes,
    • 8 im Querschnitt, eine Darstellung einer weiteren Ausführung eines erfindungsgemäßen technischen Klebebandes,
    • 9 eine perspektivische Darstellung einer dritten Ausführung eines erfindungsgemäßen technischen Klebebandes,
    • 10 eine perspektivische Darstellung eines mit der dritten Ausführung eines erfindungsgemäßen technischen Klebebandes ummantelten Kabelbaumes,
    • 11 eine perspektivische Darstellung einer vierten Ausführung eines erfindungsgemäßen technischen Klebebandes und
    • 12 eine perspektivische Darstellung eines mit der vierten Ausführung eines erfindungsgemäßen technischen Klebebandes ummantelten Kabelbaumes.
  • In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass sie in der Regel jeweils nur einmal beschrieben werden.
  • Zu der anschließenden Beschreibung wird beansprucht, dass die Erfindung nicht auf das Ausführungsbeispiel und dabei nicht auf alle oder mehrere Merkmale von beschriebenen Merkmalskombinationen beschränkt ist, vielmehr ist jedes einzelne Teilmerkmal des Ausführungsbeispiels auch losgelöst von allen anderen im Zusammenhang damit beschriebenen Teilmerkmalen für sich von Bedeutung für den Gegenstand der Erfindung. So gehören beispielsweise die Merkmale der in den einzelnen Zeilen den nachstehenden Tabellen 4 und 5 aufgeführten Träger- und Klebeband-Eigenschaften nicht zwingend zueinander.
  • Insbesondere wird auch der Verwendung eines textilen Trägers, dessen polymeres Kunststoffmaterial ein aromatisches, stickstoffhaltiges Polymer aus der Gruppe der Polyoxadiazole (POD) oder auch im Gemisch damit aus der Gruppe der Polybenzobisoxazole (PBO) oder der Polybenzimidazole (PBI) ist, zur Herstellung eines Umhüllungsmittels für langgestrecktes Gut, insbesondere des erfindungsgemäßen Klebebandes, eine eigenständige erfinderische Bedeutung beigemessen.
  • Wie zunächst 1 veranschaulicht, die einen bevorzugten Anwendungsfall eines erfindungsgemäßen Klebebandes 1 zum Umwickeln von Kabelsätzen, also ein Kabelwickelband, zeigt, eignet sich ein erfindungsgemäßes Klebeband mit Vorteil dazu, Adern 2 elektrischer Leitungen zu ummanteln, wodurch - im dargestellten Fall durch eine schraubenlinienförmige Umwicklung - ein Kabelbaum 3, insbesondere für die Automobilindustrie, hergestellt werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Klebeband 1 umfasst dabei einen bandförmigen textilen gefärbten Träger 4 und eine einseitig auf den Träger 4 aufgetragene, vorzugsweise aus einem druckempfindlichen Haftklebstoff bestehende Klebstoffschicht 5. Der textile Träger 4 umfasst mindestens ein polymeres Kunststoffmaterial, wobei die Farbe des Trägers 4, vorzugsweise vollständig, aber zumindest bereichsweise, durch die Eigenfarbe des polymeren Kunststoffmaterials gebildet ist.
  • Das erfindungsgemäße Klebeband 1 verbindet eine hohe Abriebbeständigkeit, wie sie von auf der Basis von Polyestergeweben hergestellten Kabelwickelbändern bekannt ist, mit einer erhöhten Temperatur- und Flammbeständigkeit, wobei das Klebeband 1 vorzugsweise in den Farben gelb, orange oder schwarz ausgeführt ist und das polymere Kunststoffmaterial des Trägers 4 ein Textil, insbesondere ein Gewebe auf der Basis eines aromatischen, stickstoffhaltigen Polymers aus der Gruppe der Polyoxadiazole (POD) ist. Im Gemisch damit können im Rahmen der Erfindung auch Polymere aus der Gruppe der Polybenzobisoxazole (PBO) oder der Polybenzimidazole (PBI) eingesetzt werden.
  • Als Beispiel für Polybenzobisoxazole (PBO) ist in 2 eine allgemeine Strukturformel von Poly(2,6-benzobisoxazol) dargestellt, welches einen im Rahmen der Erfindung als Komponente im Material des Trägers 4 bevorzugt einsetzbaren Kunststoff darstellt. Polybenzobisoxazole (PBO), die zwischen den einzelnen Benzobisoxazol-Gruppen aliphatische oder alizyklische Gruppen enthalten, sind weitgehend farblos. Dagegen entsteht bei Verwendung eines Gewebes aus dem in 3 dargestellten Poly(p-phenylen-2,6-benzobisoxazol) - Markenname Zylon® - durch die vielen konjugierten Doppelbindungen ein derart großes chromophores System, dass ohne Zusatz weiterer Pigmente oder Farbstoffe eine gelbe Farbe als temperaturstabile, immanente Eigenschaft erreicht wird. Durch die Herstellung geeigneter Ko-Polymerisate ist dabei - wie oben erwähnt - eine weitere Farbverschiebung in den längerwelligen Bereich hinein möglich.
  • 4 zeigt eine allgemeine chemische Gleichung für eine Polykondensationsreaktion Tetraaminobiphenyl (links) und Isophthalsäure (rechts) unter Wasserabspaltung zur Herstellung von Polybenzimidazol (PBI), welches ebenfalls einen im Rahmen der Erfindung als Materialkomponente des Trägers 4 bevorzugt einsetzbaren Kunststoff darstellt. Polybenzimidazol (PBI) hat aufgrund seines ausgedehnten chromophoren Systems bereits ohne Zusatz weiterer Pigmente oder Farbstoffe eine für zahlreiche Anwendungen im Automobilbereich erwünschte gelbbraune Farbe.
  • Schließlich zeigt 5 als Beispiel für ein erfindungsgemäßes Material des Trägers 4. eine allgemeine Strukturformel von Polyoxadiazol (POD). Polyoxadiazole (POD), die zwischen den einzelnen Oxadiazol-Gruppen aliphatische oder alicyclische Gruppen enthalten, sind weitgehend farblos. Bei Verwendung eines Gewebes aus Poly-1,4-phenylen-1,3,4-oxadiazol, wie es in 6 dargestellt ist - Markenname Arselon® -, entsteht dagegen durch die vielen konjugierten Doppelbindungen ein derart großes chromophores System, dass das Gewebe ohne Zusatz weiterer Pigmente oder Farbstoffe bereits eine gelbe Farbe erhält. Kopolymerisiert man bei der Herstellung des Basispolymeren mit 0,5 - 5 Ma.-% (bezogen auf das Basispolymer), vorzugsweise mit 1 - 3 Ma.-% (bezogen auf das Basispolymer), Poly-4,4'-azobenzol-1,3,4-oxadiazol - Strukturformel in 7 gezeigt, Markenname Arselon® S - oder Poly-3,3'-azobenzol-1,3,4-oxadiazol, so erreicht man durch die Azogruppe eine bathochrome Verschiebung bis hin zu einem vorzugsweise gewünschten Orangeton RAL 2003. Die erwünschte gelbe bzw. orange Farbe ist in allen diesen Fällen eine immanente, temperaturstabile Materialeigenschaft, so dass keine zusätzliche Einfärbung mit temperaturempfindlichen Farbstoffen oder Pigmenten erforderlich ist.
  • Allerdings kann gegebenenfalls im Rahmen des erfindungsgemäßen Einsatzes von Polyoxadiazol (POD) vorgesehen werden, dass eine Umfärbung mit Farbstoffen oder Pigmenten erfolgt. So können beispielsweise farblose oder orangefarbige POD -Fasern oder POD-Gewebe bedarfsweise mit schwarzen Farbstoffen oder Pigmenten, wie z. B. Ruß, gefärbt werden, ohne dass dadurch die vorteilhaft hohe Temperaturstabilität, Flammbeständigkeit und Abriebfestigkeit verloren ginge. Es kann eine Dispersions- oder eine Spinndüsenfärbung mit Farbpigmenten erfolgen. Wenn als Farbmittel Farbstoffe eingesetzt werden, so kann je nach den Löslichkeitseigenschaften des Farbstoffes die Färbung in einem wässrigen Lösungsmittel oder in einem organischen Lösungsmittel, wie einem Alkohol, Keton oder Öl bzw. in geeigneten Mischungen vorgenommen werden. Es können basische oder saure Lösungen eingesetzt werden. Des Weiteren können Färbebeschleuniger, sogenannte Carrier, gegebenenfalls zusammen mit Tensiden, zur Anwendung kommen, die ein Quellen des Faserstoffs verursachen und dadurch das Eindiffundieren der Farbstoffe erleichtern können. Als solche Färbebeschleuniger kommen insbesondere aromatische Verbindungen, wie z. B. Phenol, Phenylphenol, Salicylsäure einschließlich ihrer Derivate oder Xylole, in Frage. Es ist jedoch zu beachten, dass die aromatischen, stickstoffhaltigen Polymere aus der Gruppe der Polyoxadiazole (POD), der Polybenzobisoxazole (PBO) oder der Polybenzimidazole (PBI) Stoffgruppen darstellen, die schwer zu färben sind. Hier kann allerdings mit Vorteil ein Carrier eingesetzt werden, der N-cyclohexyl-2-pyrrolidon enthält. Bevorzugt ist dabei eine Mischung von N-cyclohexyl-2-pyrrolidon mit einem Alkyl- oder Arylbenzoat, insbesondere mit Methylbenzoat, wobei die Mischung als Lösung oder Suspension zur Anwendung kommen kann. Ein bevorzugtes Masseverhältnis von N-cyclohexyl-2-pyrrolidon zu dem Alkyl- oder Arylbenzoat kann dabei im Bereich von 2 : 3 bis 8 : 1 liegen.
  • Tabelle 4 gibt einen Überblick über die zur Herstellung erfindungsgemäßer Klebebänder 1 als polymere Kunststoffmaterialien des Trägers 4 einsetzbare Gewebe und ihre Eigenschaften.
  • Aus der Tabelle 4 ist zu entnehmen, dass die Fadenzahlen der Kette eines bevorzugten Gewebes für den Träger 4 im Bereich von 8 pro cm bis 42 pro cm variieren können. Die Fadenzahlen des Schusses können im Bereich von 6 pro cm bis 30 pro cm variieren. Die Fadenstärke der Kette sowie auch des Schusses kann bevorzugt jeweils im Bereich von 250 dtex bis 2800 dtex liegen. Das Gewebe 1 ist dabei nicht erfindungsgemäß (kein POD-Gewebe). Tabelle 4: Gewebeaufbau und Faserbeschreibung
    Gewebe 1 Gewebe 2 Gewebe 3 Gewebe 3 Gewebe 4 Gewebe 5
    Gewebe PBO (Zylon) POD (Arselon S) POD (Arselon S) POD (Arselon S) POD (Arselon POD (Arselon S)
    Farbe honiggelb orange orange Orange gelb Orange
    Bindung - Leinwand Leinwand Leinwand Leinwand Köper 2/1 Köper 2/1
    Fadenart - Filament Filament Filament Filament Stapelfaser Filament
    Kettfadenanzahl 1/cm 8 8 22 39 26 42
    Schussfadenanzahl 1/cm 6 15 16 22 24 30
    Fadenstärke Kette dtex 2800 2000 294 294 385 294
    Fadenstärke Schuss dtex 2800 1000 294 294 385 294
    Filamentanzahl Kette Anzahl 1800 1000 200 200 200 200
    Filamentanzahl Schuss Anzahl 1800 1000 200 200 200 200
    Breitenbezogene Kettfadenstärke dtex/ cm 22400 16000 6468 11466 10010 12348
    Längenbezogene Schussfadenstärke dtex/ cm 16800 15000 4704 6468 9240 8820
    Flächengewicht EN 2286 g/m2 430 310 166 200 212 225
    Dicke EN 1942 mm 0,45-0,48 0,62 0,25 0,28 - 0,29 0,29 - 0,30 0,29 - 0,30
    Reißdehnung EN 14410 % 15-30 11-18 19-20 22 - 23 22 - 23 24 - 27
    Bruchkraft EN 14410 N/cm 1000 - 2000 570 - 640 400 - 480 350 - 500 235 - 238 400 - 500
    Luftdurchlässigkeit* ISO 9237 l/m2s 16-17 95 - 100 35 - 40 8 - 11 230 - 280 220 - 290
    Abriebklasse mit Klebstoff LV 312 B B B B/C B/C D
    Verwendung bekannte Gewebe - Beispiel 1 Beispiel 2+3
    *abweichend von der ISO 9237 wurde mit einem Differenzdruck von 500 Pa gearbeitet
  • Bei den Fäden des Trägers 4 sind die Fasern in bevorzugter Weise überwiegend zu Filamentgarnen verarbeitet worden. Derartige Gewebe aus Filamentgarnen haben eine höhere Abriebbeständigkeit als Gewebe mit Fäden aus Stapelfasergarnen. Vorteilhaft ist dabei die dichte Webung mit einer Köper- oder Leinwandbindung.
  • Die Filamentzahlen eines Filamentgarnes können, wie Tabelle 4 ebenfalls zeigt, bevorzugt im Bereich von 200 bis 1800 liegen. Die Faserfeinheit der Filamente kann dabei vorzugsweise in einem Bereich von 2 dtex bis 3 dtex liegen Dies gilt - unabhängig voneinander - sowohl für die Kette als auch für den Schuss.
  • Die breitenbezogene Kettfadenstärke kann mit Vorteil im Bereich von 6000 dtex/cm bis 25000 dtex/cm liegen. Die längenbezogene Schussfadenstärke kann mit Vorteil im Bereich von 4000 dtex/cm bis 17000 dtex/cm liegen. Die spezifische flächenbezogene Masse („Flächengewicht“) kann im Bereich von 200 g/m2 bis 450 g/m2 liegen. Die Dicke kann bevorzugt im Bereich von 0,20 mm bis 0,65 mm, bevorzugt im Bereich von 0,25 mm bis 0,30 mm, liegen.
  • Als temperaturbeständige druckempfindliche Haftklebstoffe für die Klebstoffschicht 5 eignen sich - wie bereits erwähnt - in besonderer Weise Silikonhaftklebstoffe. Überraschenderweise ist es aber auch möglich, mit Klebstoffen auf der Basis von Polyacrylaten oder Synthesekautschuk gute Ergebnisse zu erzielen. Zwar kommt es bei extremer Temperaturbelastung hierzu einer Verhärtung der Klebstoffmasse; die schraubenlinienförmig mit Überlappung aufgebrachte Schutzwicklung um die Adern 2 des Kabelsatzes 3 hält aber durch die gute Haftung auf dem Bandrücken den nach derartigen Alterungstests gemäß LV 312 vorgeschriebenen Biegetests stand. Grundsätzlich möglich ist auch die Verwendung von Lösemittelacrylaten oder aber der Einsatz von Acrylat-Monomermischungen oder Acrylat-Präpolymeren. Diese werden nach der Beschichtung entweder thermisch oder mittels UV-Strahlung ggf. polymerisiert und vernetzt.
  • Die Klebstoffschicht 5 kann ein Auftragsgewicht (spezifische Flächenmasse) im Bereich von 60 g/m2 bis 200 g/m2, vorzugsweise ein Auftragsgewicht im Bereich von 90 g/m2 bis 150 g/m2, besonders bevorzugt bis 100 g/m2, aufweisen. Tabelle 5: Übersicht Klebebänder
    Einheit Norm Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Beispiel 5 Vergleich 1 Vergleich 2
    Gewebematerial Trägerkonstruktion Kettfadenzahl - - POD POD POD PBO POD PET Glas
    1/cm - 26 42 42 8 8 45 47
    Trägerkonstruktion Schussfadenzahl 1/cm - 24 30 30 6 15 25 21
    Fadenart Kette/Schuss - Stapelfasergarn Filamentgarn Filamentgarn Filamentgarn Filamentgarn Filamentgarn E-Glas
    Trägergewicht g/m2 EN ISO 2286-2 212 225 225 430 310 130 130
    Klebstoff - - Acrylat Silikon Acrylat Acrylat Acrylat Acryl at Silikon
    Klebstoffauftrag g/m2 EN ISO 2286-2 100 100 100 150 150 90 150
    Dicke mm DIN EN 1942 0.30-0.31 0.30-0.32 0.30-0.32 0.50-0.52 0.60-0.65 0.24-0.25 0.15-0 16
    Reißdehnung % DIN EN 14410 25-30 30-35 28-35 20-40 10-20 36-44 7.5-8.0
    Bruchkraft N/cm DIN EN 14410 250-270 450-500 450-480 1500-2500 570-640 241-285 280-330
    Klebkraft Stahl N/cm DIN EN 1939 2.0-2.5 2.0-3.5 2.5-3.5 2.5-4.0 2.4-3.8 4.0-6.5 2.3-3.5
    Klebkraft Bandrücken N/cm DIN EN 1939 2.0-2.5 2.5-3.0 2.0-3.0 2.0-3.0 3.0-3.5 7.0-9.5 2.0-3.5
    Abrollkraft N DIN EN 1944 2-9 2-9 2-9 2-9 2-9 3-7 2-8
    Brandverhalten - LV 312 A A A A A B A
    Geräuschdämpfungsklasse - LV 312 B B 8 B B A A
    Abriebklasse - LV 312 B/C D D B B D A/B
    TemperaturKlasse - LV 312 E E E E E D E
    Tabelle 5 listet verschiedene erfindungsgemäße Klebebänder 1 mit ihren Eigenschaften im Vergleich zu bestehenden Klebebändern auf. Bei den in dieser Tabelle aufgeführten erfindungsgemäßen Klebebändern 1 handelt es sich um folgende:
    • Beispiel 1 : Träger 4 aus Stapelfasergewebe aus einem Ko-Polymer aus Poly-1,4-phenylen-1,3,4-oxadiazol und Poly-4,4'-azobenzol-1,3,4-oxadiazol (orangefarbig) gemäß 7 mit einem UV-Acrylatklebstoff in der Klebstoffschicht 5,
    • Beispiel 2: Träger 4 aus Filamentfasergewebe aus einem Ko-Polymer aus Poly-1,4-phenylen-1,3,4-oxadiazol und Poly-4,4'-azobenzol-1,3,4-oxadiazol (orangefarbig) gemäß 7 mit einem UV-Acrylatklebstoff in der Klebstoffschicht 5,
    • Beispiel 3: Träger 4 aus Filamentfasergewebe aus einem Ko-Polymer aus Poly-1,4-phenylen-1,3,4- oxadiazol und Poly-4,4'-azobenzol-1,3,4-oxadiazol (orangefarbig) gemäß 7 mit Silikonklebstoff in der Klebstoffschicht 5.
  • Die beiden weiteren Beispiele 4 und 5 der Tabelle beziehen sich auf Klebebänder 1 mit Trägern 4 aus typischen bekannten orangefarbigen Geweben Zylon® (nicht erfindungsgemäßes Beispiel 4) und Arselon® S (erfindungsgemäßes Beispiel 5). Diese Beispiele 4 und 5 zeigen, welche Werte bei Verwendung üblicher PBO/POD-Gewebe mit grober Webung erreicht werden.
  • Vergleichsbeispiel 1: Träger 4 aus Filamentfasergewebe aus Polyethylenterephthalat (PET) mit UV-Acrylatklebstoff in der Klebstoffschicht 5,
    Vergleichsbeispiel 2: Träger 4 aus Filamentfasergewebe aus Glasfasern mit Silikonklebstoff in der Klebstoffschicht 5.
  • Erfindungsgemäße Klebebänder 1 können somit mit Vorteil gegenüber dem Stand der Technik in sich folgende Eigenschaften vereinen:
    • Hohe Temperaturbeständigkeit: > 175 °C (Klasse T5 bzw. E nach LV 312),
    • Beste Flammbeständigkeit: Klasse A nach LV 312 / ISO 3795,
    • Gute Abriebbeständigkeit, insbesondere Klasse C oder D nach LV 312 / ISO 6722.
  • Im Hinblick auf einen Vergleich mit den erreichten Temperaturklassen gemäß dem Stand der Technik ist hierbei insbesondere hervorzuheben, dass vorteilhafterweise - und zwar unter Vermeidung des Einsatzes von gesundheitlich bedenklichem Anthrachinon - erfindungsgemäß die Temperaturklasse T5, nicht nur T3 wie gemäß der EP 2 546 317 B1 , erreicht werden konnte. Dabei ist die Beschränkung auf die Dauergebrauchstemperatur von 175 °C der Tatsache geschuldet, dass die maßgebliche Norm LV 312 diese derzeit als die höchste Temperaturklasse aufführt. Bei einem analogen Test mit hochtemperaturbeständigen silikonummantelten Leitungen konnten mit dem Beispiel 2 auch Beständigkeiten bei einer Dauergebrauchstemperatur von 225 °C nachgewiesen werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Klebeband 1 ist der aus mehreren Adern 2 bestehende Leitungssatz umwickelt, wobei die Adern 2 einen aus Polyvinylchlorid (PVC) bestehenden Mantel aufweisen können, der in 1 mit dem Bezugszeichen 2a bezeichnet ist. Eine hohe Kompatibilität mit den Leitungen ist insbesondere aber nicht nur mit PVC und anderen halogenhaltigen Mantelmaterialien, wie z. B. Perfluorethylenpropylen (FEP) oder Ethylen-Tetrafluorethylen (ETFE), gegeben, sondern auch dann, wenn in dem Kabelsatz Adern 2 eingesetzt werden, deren Mantel 2a aus halogenfreien Kunststoffen, wie aus strahlenvernetztem Polyethylen (XPE), Polypropylen (PP) oder Silikon (VMQ) besteht.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Dies gilt z. B. für das Auftragsgewicht der Klebstoffschicht 7, das in weiten Bereichen variieren kann, aber auch für andere Parameter, die in weiten Grenzen - unabhängig von der Farbe des erfindungsgemäßen Klebebandes 1 und der Art des Gewebes seines Trägers 4 - an den jeweiligen Anwendungsfall anpassbar sind.
  • Neben den bereits, insbesondere für den Träger 4 genannten erscheinen folgende Parameterbereiche für die verbreitetsten Anwendungsgebiete eines erfindungsgemäßen Klebebandes 1 als besonders vorteilhaft:
    • - eine Dicke im Bereich von 0,15 mm bis 1,50 mm, vorzugsweise von 0,20 mm bis 0,60 mm, gemäß der Norm EN 1942,
    • - eine Reißdehnung im Bereich von 20 % bis 50 %, vorzugsweise von 25 % bis 35 %, gemäß der Norm EN 14410,
    • - eine Bruchkraft im Bereich von 100 N/cm bis 600 N/cm, vorzugsweise im Bereich von 250 N/cm bis 500 N/cm, gemäß der Norm EN 14410,
    • - eine Klebkraft auf Stahl im Bereich von 2,0 N/cm bis 6,0 N/cm, vorzugsweise im Bereich von 2,5 N/cm bis 3,5 N/cm, gemäß der Norm DIN EN 1939,
    • - eine Klebkraft auf einem Bandrücken im Bereich von 1,5 N/cm bis 5,0 N/cm, vorzugsweise im Bereich von 2,0 N/cm bis 3,0 N/cm, gemäß der Norm DIN EN 1939,
    • - eine Geräuschdämpfung mindestens der Klasse B gemäß der Norm LV 312,
    • - eine Abriebfestigkeit mindestens der Klasse B, vorzugsweise der Klasse C oder D, gemäß der Norm LV 312.
  • Bei der in 8 gezeigten Darstellung einer weiteren Ausführung eines erfindungsgemäßen technischen Klebebandes 1 ist vorgesehen, dass auf eine erste Bandlage 1a eine zweite Bandlage 1b auflaminiert ist, die im dargestellten Fall die gleiche Breite B2 aufweist wie die Breite B1 der ersten Bandlage 1a. Beidseitig sind klebende Überstände Ü1, Ü2 vorgesehen, wobei der klebende Überstand Ü1 auf der einen Längsseite des Klebebandes 1 genauso groß ist wie der Überstand Ü2 auf der anderen Längsseite des Klebebandes 2, jedoch die Klebstoffschichten 5a, 5b in entgegengesetzte Richtungen (in der 8 einmal nach oben und einmal nach unten) weisen. Die Gesamtbreite B des Klebebandes 1 ergibt sich aus der Summe der Breiten der klebenden Überstände Ü1, Ü2 und der Breite des Überlappungsbereiches. Die jeweiligen Träger 4a, 4b der Bandlagen 1a, 1b können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wobei beispielsweise der Träger 4a der ersten Bandlage 1a aus einem Vlies und der Träger 4b der anderen Bandlage 1b aus einem Gewebe bestehen kann. Durch die besondere Konstruktion wird ein Kontakt der Klebeflächen zum zu umhüllenden Gut weitgehend vermieden. Dadurch können, wenn das zu umhüllende Gut beispielsweise ein aus mehreren Einzelleitungen bzw. Einzeladern 2 bestehender Kabelsatz ist, sich diese Einzeladern 2 zueinander bewegen, und es wird eine geringere Biegesteifigkeit des mit der Umhüllung versehenen Kabelbaums 3 erreicht. Mindestens eine der beiden Trägerlagen 4a, 4b muss dabei im Rahmen der Erfindung farbig sein.
  • Bei den in 9 bis 12 gezeigten beiden weiteren Ausführungen der Erfindung handelt es sich jeweils um Umhüllungsmittel 1 für ein langgestrecktes Gut, die anmeldungsgemäß ebenfalls unter dem Begriff „Klebeband 1“ subsumiert werden, auch wenn sie nur eine vergleichsweise geringe Länge L aufweisen. Die dargestellten Ausführungen können beispielsweise Abschnitte aus einem längeren Band sein. Als langgestrecktes Gut ist insbesondere wiederum in 10 und 12 jeweils ein elektrischer Kabelsatz mit Adern 2 dargestellt. Das Klebeband 1 mit der Breite B ist dabei dadurch gebildet, dass auf eine erste Bandlage 1a, die eine erste Trägerlage 4a mit einer Klebstoffschicht 5a umfasst, eine zweite Trägerlage 4b auflaminiert ist. Die zweite Trägerlage 4b bildet über eine Breite Be einen mittleren, nicht klebenden Bereich des Klebebandes 1, der - insbesondere ausschließlich - zur Anlage des zu umhüllenden Gutes 2 dient und auf beiden Seiten jeweils von einem Randbereich R1, R2 begrenzt ist. Wenn dieser beispielsweise aus Vlies besteht, können auf diese Weise gleichzeitig eine hohe Geräuschdämpfung und eine hohe Abriebfestigkeit des erfindungsgemäßen Klebebandes 1 erzielt werden. Die beiden Randbereiche R1, R2 können im Montagezustand, wie dies 7 zeigt, jeweils zusammen eine seitlich neben der mittig angeordneten zweiten Trägerlage 4b liegende Befestigungsfahne F bilden. In jedem Randbereich R1, R2 befindet sich mindestens ein Loch, im dargestellten Fall zwei Löcher L1, L2, L1', L2'. Dabei ist ein Loch L1, L2 in dem einen Randbereich R1 jeweils einem Loch L1', L2' in dem anderen Randbereich R2 axialsymmetrisch derart zugeordnet, dass die Löcher L1, L2, L1', L2 durch ein Falten des Klebebandes 1 entlang einer durch den mittleren Bereich 4b verlaufenden Hauptachse X-X (9) oder durch ein Wölben um eine parallel zu dieser Hauptachse X-X verlaufende, vom Klebeband 1 beabstandete Achse Y-Y (10) miteinander zur Deckung gebracht werden können, wie dies 10 zeigt. Die vom Klebeband 1 beabstandete Achse Y-Y ist dabei mit der Längsachse des langgestreckten Gutes 2 identisch. Bei den Löchern L1, L2, L1', L2 kann es sich in fertigungstechnisch einfacher und daher bevorzugter Weise um Stanzlöcher handeln. Aufgrund der vorgefertigten Löcher L1, L2, L1', L2, durch die - wie in 10, aber dann auch in 12, gezeigt - Befestigungsmittel 8, wie Befestigungsclipse, gesteckt werden können, kann mit dem erfindungsgemäßen Klebeband 1 als Längsumhüllung eine Manschette M - auch Sleeve genannt - für das langgestreckte Gut geschaffen werden, welche durch eine besondere Ausgestaltung bereits die Möglichkeit einer einfachen Befestigung mit dem Befestigungsmittel 8 an einem anderen Bauteil, z. B. an einer Fahrzeugkarosserie beinhaltet. Die Notwendigkeit eines späteren Befestigens von Befestigungsmitteln 8 an der Längsumhüllung M durch zusätzliche Klebebänder oder dergleichen entfällt dadurch. Die Größe und Form der Löcher L1, L2, L1', L2, kann bevorzugt derart auf die Größe und Form des Befestigungsmittels 8 abgestimmt sein, dass das Befestigungsmittel 8 form- und kraftschlüssig in den Löchern L1, L2, L1', L2, gehalten ist. Auch hier können die jeweiligen Träger 4a, 4b der Bandlagen 1a, 1b aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wobei beispielsweise der Träger 4b aus einem Vlies und der Träger 4a der ersten (einzigen) Bandlage 1a aus einem Gewebe bestehen kann, um eine hohe Geräuschdämpfung und eine hohe Abriebfestigkeit miteinander zu kombinieren. Bei dieser Ausführung sollte mindestens die im Montagezustand außen liegende erste Trägerlage 4a im Rahmen der Erfindung farbig sein.
  • Bei der in 11 und 12 dargestellten Ausführung ist - im Gegensatz zur Ausführung in 9 und 10 - eine in Richtung der Hauptachse X-X verlaufende Länge L des Umhüllungsmittels nicht größer als eine quer zur Richtung der Hauptachse X-X verlaufende Breite B des Umhüllungsmittels, wodurch das Umhüllungsmittel 1 eine Befestigungsschelle S für das langgestreckte Gut bilden kann. Dies ist in 9, die exemplarisch einen Montagezustand der entsprechenden Ausführung zeigt, durch ein in Klammern gesetztes Bezugszeichen S hinter dem Bezugszeichen 1 in der Zeichnung zum Ausdruck gebracht. Des Weiteren ist für diese Ausführung charakteristisch, dass in jedem Randbereich R1, R2 nur ein Loch L1, L1' liegt. Die Ausführung ist durch die Klebeschicht 5 vollflächig klebend ausgerüstet. Allerdings könnte auf die Klebeschicht 5 auch verzichtet werden und nur der Träger 4 zum Einsatz kommen. Eine Besonderheit dieser Ausführung besteht auch darin, dass eines der Löcher L1' als Langloch ausgeführt ist. Durch das Langloch ist es vorteilhafterweise möglich, den Einsatzbereich des erfindungsgemäßen Umhüllungsmittels universeller zu gestalten, indem es für unterschiedliche Durchmesser des zu umhüllenden Gutes einsetzbar ist.
  • Eine ähnliche Darstellung eines Klebebandes 1 wie in 8 findet sich auch in der Beschreibung der EP 1 315 781 B1 , wobei in diesem Zusammenhang erwähnt sei, dass auch die verschiedenen anderen dort beschriebenen Klebebandausführungen erfindungsgemäß gestaltet werden können.
  • Bei der Ausführung gemäß 9 kann beispielsweise - insbesondere dann, wenn die zweite Trägerlage 4b aus einem Vlies besteht - auf die zweite Trägerlage 4b auch noch eine weitere Klebeschicht aufgetragen werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Klebeband
    1a
    erste Bandlage von 1 (8, 9, 10)
    1b
    zweite Bandlage von 1 (8)
    2
    Ader
    2a
    Mantel von2
    3
    Kabelbaum
    4
    Träger
    4a
    erste Trägerlage (8, 9, 10)
    4b
    zweite Trägerlage (8, 9, 10)
    5
    Klebstoffschicht
    5a
    Klebstoffschicht von 1a
    5b
    Klebstoffschicht von 1b
    6
    Faden von 4
    7
    Faser von 4
    8
    Befestigungsmittel für 1 (ggf. auch 3)
    B
    Breite von 1
    B1, B2
    Breite von 1a, 1b
    Be
    Breite von 4b (9)
    L
    Länge von 1
    L1, L2
    Löcher in R1
    L1', L2'
    Löcher in R2
    M
    Manschette (10)
    R1, R2
    Randbereiche von 1 (9, 11)
    S
    Schelle (12)
    Ü1, Ü2
    klebende Überstände von 1 (8)
    X-X
    Längsachse von 4, 4a (9, 11)
    Y-Y
    Längsachse von 3 (10, 12)

Claims (37)

  1. Farbiges Klebeband (1), mit einer Temperaturklasse von mindestens C nach LV 312, mit einem textilen, mindestens ein polymeres Kunststoffmaterial umfassenden Träger (4, 4a, 4b), auf den mindestens einseitig eine Klebstoffschicht (5, 5a, 5b) aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das polymere Kunststoffmaterial des textilen Trägers (4, 4a, 4b) ein aromatisches, stickstoffhaltiges Polymer aus der Gruppe der Polyoxadiazole (POD) ist oder zumindest umfasst.
  2. Farbiges Klebeband (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das polymere Kunststoffmaterial des textilen Trägers (4, 4a, 4b) ein aromatisches, stickstoffhaltiges Polymer aus der Gruppe der Polybenzobisoxazole (PBO) oder der Polybenzimidazole (PBI) umfasst.
  3. Farbiges Klebeband (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Garn, aus dem ein Gewebe des textilen Trägers (4, 4a, 4b) hergestellt ist, ausschließlich aus Polyoxadiazol (POD) oder aus einem Ko-Polymeren von Polyoxadiazol (POD) mit Polybenzobisoxazol (PBO) oder Polybenzimidazol (PBI) besteht oder aus einer Mischung dieser Polymere gebildet ist.
  4. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Garn, aus dem ein Gewebe des textilen Trägers (4, 4a, 4b) hergestellt ist, Fasern eines weiteren textilen und/oder nicht textilen Werkstoffes enthält und/oder dass ein/das Gewebe des textilen Trägers (4, 4a, 4b) Garne eines weiteren textilen und/oder nicht textilen Werkstoffes enthält.
  5. Farbiges Klebeband (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern oder Garne des weiteren textilen Werkstoffes aus Polyamid (PA), Polyethylenterephthalat (PET), Aramid, Zellwolle, Polyvinylalkohol (PVAL), Polyvinylacetat (PVAC), Polyetheretherketon (PEEK), Polyphenylen (PPP), Polyphenylenoxid (PPO), Polyphenylensulfid (PPS) und/oder Polyphenylenether (PPE) bestehen.
  6. Farbiges Klebeband (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern des weiteren, nicht textilen Werkstoffes Metallfasern, Karbonfasern, Glasfasern und/oder Basaltfasern sind.
  7. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Mengenanteil aus Polyoxadiazol (POD oder aus einem Ko-Polymeren von Polyoxadiazol (POD), Polybenzobisoxazol (PBO) oder Polybenzimidazol (PBI) oder aus einer Mischung dieser Polymere innerhalb des textilen Trägers (4, 4a, 4b) im Bereich von 50 bis 100 Masseprozent liegt.
  8. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das polymere Kunststoffmaterial des textilen Trägers (4, 4a, 4b) eine gelbe, orange oder schwarze Farbe aufweist.
  9. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (4, 4a, 4b) zumindest bereichsweise einen Farbton nach RAL entsprechend dem Nummerncode 2000 Gelborange, 2001 Rotorange, 2002 Blutorange, 2003 Pastellorange, 2004 Reinorange, 2005 Leuchtorange, 2007 Leuchthellorange, 2008 Hellrotorange, 2009 Verkehrsorange, 2010 Signalorange, 2011 Tieforange, 2012 Lachsorange oder 2013 Perlorange aufweist.
  10. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das polymeres Kunststoffmaterial des textilen Trägers (4, 4a, 4b) zusätzliche Stabilisatoren zur Steigerung der UV-Beständigkeit enthält.
  11. Farbiges Klebeband (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzlichen Stabilisatoren zur Steigerung der UV-Beständigkeit Kalium- oder Natriumsalze der m- oder p-Azobenzoldicarbonsäuren sind.
  12. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der textile Träger (4, 4a, 4b) frei von Farbstoffen und/oder Pigmenten, ist.
  13. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der textile Träger (4, 4a, 4b) als Farbmittel Ruß, enthält.
  14. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das polymere Kunststoffmaterial des Trägers (4, 4a, 4b) bathochrome funktionelle Gruppen, und zwar solche der chemischen Formel -OH, -NH2, -NHR, -NR2, oder -OR mit R als aliphatischem oder aromatischem Rest, enthält.
  15. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (4, 4a, 4b) Poly(p-phenylen-2,6-benzobisoxazol) und/oder Poly-1,4-phenylen-1,3,4-oxadiazol, als Kunststoff enthält.
  16. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (4, 4a, 4b) als Kunststoff ein Ko-Polymerisat von Poly-1,4-phenylen-1,3,4-oxadiazol als Basispolymer mit Poly-4,4'-azobenzol-1,3,4-oxadiazol oder Poly-3,3'-azobenzol-1,3,4-oxadiazol umfasst, wobei die Anteile des Poly-4,4'-azobenzol-1,3,4-oxadiazols oder des Poly-3,3'-azobenzol-1,3,4-oxadiazols - bezogen auf das Basispolymer - im Bereich von 0,5 - 5 Masseprozent liegen.
  17. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der textile Träger (4, 4a, 4b) ein Gewebe umfasst, bei dem die Kett- und Schussfadenanzahl jeweils größer als 20 pro cm ist, wobei die Obergrenze der Kett- und Schussfadenanzahlen bei jeweils 80 pro cm liegt.
  18. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der textile Träger (4, 4a, 4b) ein Gewebe umfasst, bei dem die Kett- und Schussfadenstärke kleiner ist als 600 dtex.
  19. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der textile Träger (4, 4a, 4b) ein Gewebe umfasst, bei dem die breitenbezogene Kettfadenstärke im Bereich von 6000 dtex/cm bis 25000 dtex/cm liegt.
  20. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der textile Träger (4, 4a, 4b) ein Gewebe umfasst, bei dem die längenbezogene Schussfadenstärke im Bereich von 4000 dtex/cm bis 17000 dtex/cm liegt.
  21. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffschicht (5, 5a, 5b) einen druckempfindlichen selbstklebenden Klebstoff umfasst, und zwar einen Silikonklebstoff, einen Acrylatklebstoff, oder einen Klebstoff auf Kautschukbasis.
  22. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffschicht (5, 5a, 5b) eine spezifische Flächenmasse im Bereich von 60 g/m2 bis 200 g/m2 aufweist.
  23. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) eine Dicke im Bereich von 0,15 mm bis 1,50 mm gemäß der Norm EN 1942 aufweist.
  24. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) eine Reißdehnung im Bereich von 20 % bis 50 % gemäß der Norm EN 14410 aufweist.
  25. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) eine Bruchkraft im Bereich von 100 N/cm bis 600 N/cm gemäß der Norm EN 14410 aufweist.
  26. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) eine Klebkraft auf Stahl im Bereich von 2,0 N/cm bis 6,0 N/cm gemäß der Norm DIN EN 1939 aufweist.
  27. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) eine Klebkraft auf einem Bandrücken im Bereich von 1,5 N/cm bis 5,0 N/cm gemäß der Norm DIN EN 1939 aufweist.
  28. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) eine Geräuschdämpfung mindestens der Klasse B gemäß der Norm LV 312 aufweist.
  29. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) eine Abriebfestigkeit von mindestens der Klasse C oder D, gemäß der Norm LV 312 aufweist.
  30. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch mehrere miteinander verbundene Lagen (1a, 1b) des Trägers (4a, 4b) und/oder der Klebeschicht (5a, 5b).
  31. Farbiges Klebeband (3) nach einem der Ansprüche 1 bis 30, gekennzeichnet durch eine Temperaturbeständigkeit mindestens der Klasse D oder E nach LV 312.
  32. Farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 31, gekennzeichnet durch eine Flammbeständigkeit von mindestens der Klasse B nach LV 312.
  33. Kabelbaum (3), umfassend ein farbiges Klebeband (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 32 und einen aus mehreren Adern (2) bestehenden Leitungssatz, der mit dem farbigen Klebeband (1) oder dessen Träger (4, 4a, 4b) umwickelt ist, wobei die Adern (2) einen aus Kunststoff bestehenden Mantel (2a) aufweisen.
  34. Kabelbaum (3) nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (2a) der Adern (2) aus Polyvinylchlorid (PVC), Perfluorethylenpropylen (FEP), Ethylen-Tetrafluorethylen (ETFE), aus strahlenvernetztem Polyethylen (XPE), Polypropylen (PP) oder Silikon (VMQ) besteht.
  35. Kabelbaum (3) nach Anspruch 33 oder 34, gekennzeichnet durch eine Temperaturbeständigkeit mindestens der Klasse D oder E nach LV 312.
  36. Kabelbaum (3) nach einem der Ansprüche 33 bis 35, gekennzeichnet durch eine Flammbeständigkeit mindestens der Klasse B nach LV 312.
  37. Kabelbaum (3) nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) oder der Träger (4, 4a, 4b) eine Manschette (M) oder eine Schelle (S), mit klebstofffreier Innenseite, um den aus mehreren Adern (2) bestehenden Leitungssatz bildet.
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