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DE102016116202A1 - Etikettiervorrichtung - Google Patents

Etikettiervorrichtung Download PDF

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Publication number
DE102016116202A1
DE102016116202A1 DE102016116202.7A DE102016116202A DE102016116202A1 DE 102016116202 A1 DE102016116202 A1 DE 102016116202A1 DE 102016116202 A DE102016116202 A DE 102016116202A DE 102016116202 A1 DE102016116202 A1 DE 102016116202A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sponge
receiving
recording
contraption
receiving cylinder
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102016116202.7A
Other languages
English (en)
Inventor
Jörg Schulte
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KHS GmbH filed Critical KHS GmbH
Priority to DE102016116202.7A priority Critical patent/DE102016116202A1/de
Priority to EP17726285.4A priority patent/EP3507197A1/de
Priority to PCT/EP2017/062678 priority patent/WO2018041427A1/de
Publication of DE102016116202A1 publication Critical patent/DE102016116202A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/26Devices for applying labels
    • B65C9/36Wipers; Pressers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/08Label feeding
    • B65C9/12Removing separate labels from stacks

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Etikettiervorrichtung (10) für Behälter (12), enthaltend einen Aufnahmezylinder (14) mit einer Vielzahl von Aufnahmen (16), die zum Halten eines Aufnahmeschwamms (18) mit einer Aufnahmefläche (20) für ein Etikett (22) konzipiert sind, welcher Aufnahmeschwamm bei der Übergabe eines Etiketts (22) an den Behälter (12) zum Andrücken des Etiketts (22) ausgebildet ist. Jeder Aufnahmeschwamm (18) weist wenigstens eine parallel zur Aufnahmefläche verlaufende Ausnehmung (30, 32), z.B. Bohrung, auf, die von wenigstens einem an dem Aufnahmezylinder (14) gehaltenen Halteelement (40, 42) durchsetzbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Etikettiervorrichtung zum Etikettieren von Behältern umfassend einen Aufnahmezylinder mit einer Vielzahl von zum Halten eines Aufnahmeschwamms konzipierten Aufnahmen, wobei der Aufnahmeschwamm zum Andrücken eines Etiketts an den Behälter ausgebildet ist.
  • Es sind Etikettiermaschinen bekannt, die Transporteinrichtungen, Etikettenbehälter, eine Leimwalze, Beleimungspaletten und einen Aufnahmezylinder aufweisen, der die Etiketten von den Beleimungspaletten entnimmt, weiter transportiert und auf die Behälter überträgt. Dazu sind an dem Aufnahmezylinder Aufnahmefinger und Aufnahmeschwämme vorgesehen, mittels derer die Etiketten gehalten werden und welche die Etiketten an die Behälter andrücken. Eine derartige Etikettiervorrichtung ist in der DE 20 2015 106 745 U1 offenbart.
  • Aufgrund Ihrer plastischen Verformbarkeit werden zum Zwecke des Andrückens an den Behälter Schwämme als Andrückelemente verwendet. Dies ist mit verschiedenen Nachteilen verbunden.
  • So können die Aufnahmeschwämme oder auch Greiferschwämme nach einer gewissen Zeit durch Leimverschleppung verschmutzen. Zudem wird das Material der Aufnahmeschwämme mit der Zeit spröde, so dass Teile der Aufnahmeschwämme mit der Zeit abbröckeln können. Weiterhin ist es möglich, dass die Aufnahmeschwämme durch Scherben bei einem Flaschenbruch beschädigt werden. Der Aufnahmeschwamm wird bei der bekannten Lösung auf eine Grundplatte aufgeklebt, und diese wird zusammen mit dem Aufnahmeschwamm ausgewechselt, wenn es abgenutzt ist oder in regelmäßigen Abständen. Zum einen ist jedoch der Umgang mit einer Klebeverbindung immer problematisch. Zum anderen bringt das Entsorgen von verklebten Polysiloxan- und Metall-Materialien entsorgungstechnisch Probleme, abgesehen von der Tatsache, dass das Vorsehen einer neuen Grundplatte mit jedem Schwammwechsel auch kostenintensiv ist.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Etikettiervorrichtung bereitzustellen, die einen einfachen und kostengünstigen Schwammwechsel des Aufnahmeschwamms gewährleistet. Diese Aufgabe wird durch eine Etikettiermaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind auch in der Beschreibung und in den Zeichnungen offenbart.
  • Erfindungsgemäß enthält die Etikettiervorrichtung einen Aufnahmezylinder mit einer Vielzahl von Aufnahmen, die zum Halten eines Aufnahmeschwamm mit einer Aufnahmefläche für ein Etikett konzipiert sind. Die Aufnahmen können weitere Komponenten wie z.B. an sich bekannte Aufnahmefinger aufweisen. Der Schwamm ist zum Andrücken eines Etiketts bei der Übergabe des Etiketts an den Behälter ausgebildet. Jeder Aufnahmeschwamm hat wenigstens eine vorzugsweise parallel zur Aufnahmefläche verlaufende Ausnehmung, z.B. Bohrung, die von wenigstens einem an dem Aufnahmezylinder ausgebildeten Halteelement, z.B. Haltestab durchsetzbar ist.. Der Aufnahmeschwamm wird mit seiner Bohrung auf den Haltestab am Aufnahmezylinder von oben, unten oder von der Seite her aufgeschoben und damit ist er sicher an dem Aufnahmezylinder festgelegt. Zum Wechseln wird der Schwamm einfach von dem Halteelement abgezogen und durch einen neuen ersetzt. Beim Schwammwechsel fällt nun nur der Schwamm selbst als einziges zu ersetzendes Teil an. Dieser ist leichter recycelbar und die die Austauschkosten sind zudem geringer, da nicht wie beim Stand der Technik jedes Mal die Grundplatte mit gewechselt werden muss.
  • Obgleich die Ausnehmung vorzugsweise parallel zur Aufnahmefläche des Schwamms verläuft, ist das nicht unbedingt notwendig. Die Ausnehmung(en) kann/können zur Aufnahmefläche auch geneigt verlaufen.
  • Vorzugsweise sind die Ausnehmung und das Halteelement komplementär zueinander ausgebildet, so dass ein passender Formschluss bei der Verbindung erzielt wird, der den Aufnahmeschwamm nicht verformt.
  • Vorzugsweise ist der Aufnahmeschwamm an einem Träger befestigt, der lösbar am Aufnahmezylinder gehalten ist. Der Schwammwechsel kann dann z.B. unter Abnahme des Trägers erfolgen. Zudem lässt sich der Träger separat vom Aufnahmezylinder reinigen, was die Wartung der gesamten Vorrichtung erleichtert.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der Träger durch ein Profil mit einem Tragschenkel, z.B. Tragplatte, senkrecht zur Rotationsachse des Aufnahmezylinders gebildet, an welchem Tragschenkel der vorzugsweise parallel zur Rotationsachse des Aufnahmezylinders verlaufende Haltestab gehalten ist. Somit steht der Aufnahmeschwamm in seiner auf den Haltestab aufgeschobenen Position auf dem Tragschenkel auf und wird damit axial in seiner Arbeitsposition auf dem Haltestab festgelegt.
  • Vorzugsweise ist das Profil ein Winkelprofil mit einer Grundplatte zur Befestigung am Aufnahmezylinder. Der Träger hat damit eine Grundplatte, die dem Aufnahmeschwamm an der der Aufnahmefläche abgewandten Rückseite die notwendige Stabilität verleiht. Prinzipiell kann auch ein Träger ohne Grundplatte verwendet werden, wobei dann vorzugsweise die Rückseite des Schwamms verstärkt ist, z.B. durch einen dichteren und/oder steiferen Kunststoff. Die der Aufnahmefläche abgewandte Rückseite ist somit aus einem relativ zum Material des Aufnahmeschwamms unelastischeren Material (Rückseitenverstärkung) gebildet und verleiht damit dem Aufnahmeschwamm auch bei Fehlen einer Grundplatte die notwendige strukturelle Stabilität. Prinzipiell kann der Träger auch nur das Halteelement, z.B. Haltestäbe zur Befestigung des Schwamms aufweisen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Aufnahmeschwamm als Ausnehmung zwei zueinander parallele Bohrungen auf, die von jeweils einem Haltestab mit vorzugsweise kreisförmiger Grundfläche durchsetzt sind. Auf diese Weise wird der Aufnahmeschwamm unbeweglich festgelegt. Die beiden Haltstäbe erstrecken sich vorzugsweise parallel zur Grundplatte bzw. parallel zur Aufnahmefläche des Schwamms. Natürlich können das Halteelement und die Ausnehmung auch ein von einem Kreis abweichendes Profil aufweisen, z.B. plattenförmig oder polygonal. In diesem Fall ist bereits ein einziges Halteelement mit einem nicht kreisrunden Profil in Verbindung mit der komplementären Ausnehmung im Schwamm in der Lage, den Schwamm unbeweglich an dem Aufnahmezylinder festzulegen.
  • Vorzugsweise besteht der Aufnahmeschwamm in an sich bekannter Weise aus einem kompressiblen Schaumstoff, wie z.B. Polysiloxan. Die Rückseite und/oder die Aufnahmefläche des Schwamms kann jedoch aus unflexibleren Kunststoff bestehen, um die Formtreue des Schwamms im Betrieb zu gewährleisten.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Aufnahmeschwamm die Form eines Ringsektors auf, mit einem Innenradius, der dem Außenradius des Aufnahmezylinders entspricht. Der Aufnahmeschwamm kann damit einfach an dem Außenumfang des Aufnahmezylinders festgelegt werden.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines Aufnahmeschwamms für eine Etikettiervorrichtung der oben beschriebenen Art. Erfindungsgemäß wird ein auf die Außenabmessung geschnittenes Schwammteil in einem ersten Schritt durch eine Positioniereinheit in einem Wirkbereich einer Wasserstrahlschneidevorrichtung aufgenommen und gehalten. In einem nachfolgenden Schritt wird in das Schwammteil mittels eines Wasserstrahls wenigstens eine Bohrung/Öffnung eingebracht. Auf diese Weise wird ein Aufnahmeschwamm geschaffen, der mit seiner Wasserstrahlgeschnittenen Bohrung auf dem Haltestab eines Trägers oder Aufnahmezylinders festlegbar ist. Auf diese Weise wird ein kostengünstiges und einfach zu realisierendes Fertigungsverfahren für den Schwamm geschaffen.
  • Vorzugsweise wird die Bohrung durchgehend eingebracht, so dass sie sich am Aufnahmeschwamm von der Oberseite zur Unterseite erstreckt. Dies ist mit der Wasserstrahlschneidetechnik leichter zu realisieren als eine Sackbohrung.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird der gesamte Aufnahmeschwamm inklusive der Bohrung mittels Wasserstrahl aus einem Halbzeug geschnitten wird. Somit können durch das Wasserstrahl-Schneiden nicht nur die Bohrungen sondern auch die Außenkonturen des Schwamms geschnitten werden. Der Vorteil besteht hier in der Herstellung des gesamten Schwamms durch ein einziges Herstellungsverfahren, eventuell in einem Herstellungsschritt.
  • Die oben beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung lassen sich in beliebiger Weise miteinander kombinieren.
  • Folgende Begriffe werden in dieser Patentanmeldung synonym verwendet: Aufnahmezylinder – Greiferzylinder; Aufnahmeschwamm – Greiferschwamm – Schwamm; Behälter – Dose – Flasche; Halteelement – Haltestab – Haltestäbe; Ausnehmung – Bohrung; Palette – Beleimungspalette; Tragschenkel – Tragplatte; Befestigungsschenkel – Grundplatte;
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielweise anhand der schematischen Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
  • 1 eine Aufsicht auf eine Etikettiervorrichtung,
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Aufnahmeschwamms in der Etikettiervorrichtung gemäß 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines an einem Träger gehaltenen Aufnahmeschwamms,
  • 4a–c verschiedene Ausführungsformen für Träger der Aufnahmeschwämme,
  • 5a–c verschiedene Ausführungsformen von Aufnahmeschwämmen, z.B. für die Träger gemäß 4a–c,
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Aufnahmezylinders mit Trägern zum Halten der Aufnahmeschwämme,
  • 7 eine perspektivische Ansicht des Trägers aus 6 mit einer ersten Ausführungsform eines Aufnahmeschwamms,
  • 8 eine perspektivische Ansicht des Trägers aus 6 mit einer zweiten Ausführungsform eines Aufnahmeschwamms,
  • 9 eine perspektivische Ansicht des Aufnahmezylinders gemäß 6 mit an den Trägern gehaltenen Aufnahmeschwämmen und
  • 10 zwei verschiedene Ausführungsformen von Aufnahmeschwämmen für einen großen Träger.
  • 1 zeigt Etikettiervorrichtung 10 zum Etikettieren von Behältern 12, z.B. Flaschen mit einem Aufnahmezylinder 14, der an seinem Umfang in äquidistanten Abständen eine Vielzahl von Aufnahmen 16 aufweist, die Aufnahmeschwämme 18 mit einer Aufnahmefläche 20 für Etiketten 22 und Aufnahmefinger 28 aufweist. Die Behälter 12 werden in einem Transporteur gehalten und bedarfsweise um die eigenen Hochachse rotiert, wobei der Transporteur z.B. in einem Rundläufer 24 ist. Die Behälter 12 werden so an dem Aufnahmezylinder 14 vorbeigeführt, der um eine vertikale Rotationsachse MA., so dass vom Aufnahmezylinder 14 Etiketten 22 auf die im Rundläufer befindlichen Behälter 12 aufgebracht werden können. Die Klebeseite der Etiketten 22 weist von dem Aufnahmezylinder 14 weg, so dass sie dem Umfang des Behälters 12 auf dem Rundläufer 24 zugewandt ist. Weiterhin ist eine Etikettenzufuhrvorrichtung, hier z.B. in Form einer rotierenden Palette 26 gezeigt, die einzelne Etiketten 22 transportiert und an den Aufnahmezylinder 14 übergibt. In der Etikettiervorrichtung 10 kann beispielsweise ein Etikettenband einer Schneideinrichtung (hier nicht gezeigt) vorgesehen sein, in der Etiketten vereinzelt und zugeführt werden. Die vereinzelten Etiketten können über die Palette 26 und den Aufnahmezylinder 14 auf die Behälter 12 überführt werden, wobei die Palette 26 und der Aufnahmezylinder 14 gegensinnig rotieren. Die Aufnahmen 16 des Aufnahmezylinders 14 weisen neben dem Aufnahmeschwamm 20 jeweils einen Aufnahmefinger 28 auf, welcher die Etiketten von den Palette 26 abnimmt. Die Aufnahmefläche 20 der Aufnahmeschwämme 18 kann optional eine Schutzschicht 20 aufweisen, die zumindest einen Teil der Aufnahmefläche 20 bedeckt. Der hier gezeigte Aufnahmeschwamm 18 ist vorzugsweise in Form eines Ringsektors (2) ausgebildet.
  • 2 zeigt den Aufnahmeschwamm 18 einer ersten Ausführungsform für die Etikettiervorrichtung gemäß 1 in perspektivischer Ansicht. Der Aufnahmeschwamm 18 hat die Form eines Zylinders mit der Grundfläche eines Ringsektors. Er besteht hauptsächlich aus einem elastischen Schwammgrundkörper 19, aus einem weichen Basismaterial wie z.B. Polysiloxan. Die Aufnahmefläche 20 kann z.B. als Schutzschicht mit einer gegenüber dem sonstigen Schwammkörper erhöhten Steifheit ausgebildet sein. Der Aufnahmeschwamm dient zum Aufnehmen des Etiketts 22 von der Palette 26 und Andrücken des Etiketts 22 an die Umfangsfläche des Behälters 12 bei der Übergabe des Etiketts an den Behälter. Die Rückseite des Aufnahmeschwamms 18 kann auch eine Rückseitenverstärkung, z.B. gebildet aus einem dichteren und/oder steiferen Kunststoff aufweisen, der dem Schwamm 22 auch bei Aufnahme im Aufnahmezylinder 14 ohne Abstützung an einer Grundplatte die notwendige strukturelle Steifheit verleiht.
  • Im Ausführungsbeispiel ist die gesamte im Betrieb dem Etikett 22 zugewandte Oberfläche 20 des Aufnahmeschwamms 18 mit der Schutzschicht 20 bedeckt, was sowohl die Schutzfunktion für den Aufnahmeschwamm 18 als auch die Druckverteilung verbessert. Es können aber auch Bereiche der Aufnahmefläche 20 des Aufnahmeschwamms unbedeckt bleiben. Weiterhin sind in diesem Ausführungsbeispiel die Seitenflächen nicht durch eine Schutzschicht bedeckt.
  • Der Aufnahmeschwamm 18 hat schließlich zwei vertikale Bohrungen 30, 32, die zum Festlegen des Aufnahmeschwamms 18 an dem Aufnahmezylinder 14 dienen. Der Haltemechanismus des Aufnahmezylinders 14 für die Aufnahmeschwämme 18 kann z.B. wie in 3 ausgebildet sein.
  • 3 zeigt sehr schematisch einen Träger 34 zur Aufnahme eines quaderförmigen Aufnahmeschwamms 18. Der Träger 34 umfasst eine Grundplatte 36 zur Befestigung am Außenumfang des Aufnahmezylinders 14. An dem unteren Ende der Grundplatte ist als Tragschenkel eine horizontale Tragplatte 38 befestigt, die eine Anlagefläche für den Aufnahmeschwamm 18 bildet. Von der Tragplatte 38 stehen zwei Haltestäbe 40, 42 senkrecht nach oben, an welchen der Aufnahmeschwamm 18 mit seinen Bohrungen 30, 32 aufgesteckt ist. Im Betrieb wird der Schwamm 18 an seiner Rückseite durch die Grundplatte 36 abgestützt.
  • Die Tragplatte 38 kann sich prinzipiell auch senkrecht erstrecken, während die Haltestäbe 40, 42 horizontal verlaufen. Auch eine geneigte Erstreckung der Halteelemente ist vorstellbar.
  • Die 4a bis 4c zeigen drei unterschiedliche Ausführungsformen von Trägern 34a34c zur Befestigung des Aufnahmeschwamms 18 am Außenumfang des Aufnahmezylinders 14. Insbesondere korrespondieren die Ausführungsformen der Träger 34a bis 34c der 4a bis 4c zu den Aufnahmeschwämmen 18 der 5a bis 5c. So hat die erste Ausführungsform des Trägers 34a aus 4a an dem oberen und unteren Ende der Grundplatte 36 jeweils eine Tragplatte 38a, 38b, so das der Träger 34a ein im wesentliches C-förmiges Profil hat. Von der unteren Tragplatte 38b und der oberen Tragplatte 38a erstrecken sich jeweils zwei kurze Haltestäbe 40a, 40b, 42a, 42b, bzw. Haltestümpfe, deren Länge so bemessen ist, dass sie kürzer als die halbe Länge, insbesondere die viertel Länge der Grundplatte zwischen unterer und oberer Tragplatte 38a, 38b ist. Dazu passend hat der Aufnahmeschwamm 18 aus 5a zwei vertikale, insbesondere durchgehende Bohrungen 30, 32. Der Aufnahmeschwamm 18 aus 5a wird bspw. in den Träger 34a der 4a eingesetzt, indem er beim Einsetzen und Herausnehmen etwas zusammengedrückt wird. Der Aufnahmeschwamm 18 entspannt sich nach dem Zusammendrücken wodurch die Haltestäbe bzw. -stümpfe 40a, 40b, 42a, 42b bedingt durch die Eigenelastizität des Schwammes 18 fest in den Bohrungen 30a, 32a bleiben.
  • Der Träger 34b aus 4b unterscheidet sich vom Träger 34a aus 4a indem sich die Haltestäbe zwischen der oberen Tragplatte 38a und der unteren Tragplatte 38b durchgehend erstrecken. Demgemäß verlaufen beim passenden Aufnahmeschwamm 18 aus 5b vertikale Schlitzen 31, 33 von den vertikalen Bohrungen 30b, 32b zur Rückseite des Schwammes 18. Auf diese Weise kann der Schwamm einfach mit seiner Rückseite horizontal gegen die Haltestäbe 40, 42 aufgedrückt werden, wobei diese durch die Schlitze 31, 33 in die Bohrungen 30b, 32b des Schwamms 18 gleiten. Bei dieser Ausführungsform ist ein Schwammwechsel sehr einfach möglich. Die Träger 34a und 34b aus den 4a und 4b werden an ihrer Grundplatte 36 mit einem Teil des Aufnahmezylinders 14 verschraubt.
  • 4c zeigt einen Träger, der für den Aufnahmezylinder 14a aus 6 konzipiert ist. Der Träger 34c hat eine Halteplatte 44 mit einer Positionsperforation 46 und zwei Befestigungsperforationen 48a, 48b. Die Positionsperforation 46 ist größer als die zwei Befestigungsperforationen 48a, 48b und dient der Durchleitung des Führungskranzes 47 des Aufnahmezylinders 14, wie in 6 dargestellt.
  • An der Halteplatte 44 nach 4c ist eine sich quer dazu erstreckende obere Tragplatte 38 c befestigt, von der aus sich die beiden Haltestäbe 40, 42 nach unten erstrecken. Auf die Haltestäbe 40, 42 ist von unten eine Abschlussplatte 50 aufsteckbar oder anschraubbar. Zum Wechseln des Aufnahmeschwamms 18 aus 5c wird die Abschlussplatte 50 abgenommen und der Aufnahmeschwamm 18 axial von/nach unten aufgeschoben oder abgezogen. Der Aufnahmeschwamm 18 hat vorzugsweise eine Rückseiten- und/oder Seitenverstärkung 52, da der Träger 34c keine Grundplatte aufweist, gegen die sich der Schwamm 18 abstützen könnte. Die Rückseitenverstärkung 52 verleiht somit dem Schwamm 18 eine gewisse strukturelle Stabilität. Die Rückseitenverstärkung 52 besteht vorzugsweise aus einem härteren und relativ zum sonstigen Material des Schwamms 18 wesentlich unelastischeren Kunststoffmaterial.
  • Ganz allgemein kann es vorteilhaft sein, die Haltbarkeit der Aufnahmeschwämme 18 dadurch zu verbessern, in dem Rückseiten- und/oder Seitenverstärkung 52 vorgesehen werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine Tränkung der fraglichen Oberflächen des Aufnahmeschwamms 18 in einem Fluid, das dort verbleibt und dort austrocknet und/oder aushärtet und/oder chemisch in geeigneter Weise reagiert und eien Verbindung eingeht. Dieser Aufbau und dieses Verfahren zur Vorbehandlung von Aufnahmeschwämmen ist, wie auch die Anbringung einer Schutzschicht 20, grundsätzlich im Stand der Technik bekannt und wird auch vorliegend bedarfsweise angewendet.
  • 6 zeigt die zum Träger 34c der 4c passenden Aufnahmezylinder 14a. Dieser enthält in äquidistanten Abständen an seinem Außenumfang 60 Positionsflansche 62 für Träger 34d von Aufnahmeschwämmen 18, welche Positionsflansche 62 die Positionsperforation 46 in der Halteplatte 44 des Trägers 34c greift. Die beiden Befestigungsperforationen 48a, 48b werden von Schrauben 66a, 66b durchsetzt, um den Träger 34c in der montierten Position sicher zu befestigen. Ein derartiger Aufnahmezylinder 14a erlaubt einen sehr schnellen Schwammwechsel. Vorzugsweise hat der zugehörige Schwamm 18 gemäß 5c eine Rückseitenverstärkung 52.
  • Die 7 und 8 implementieren die Befestigungsgrundformen der Schwämme an den Trägern 34a, 34b aus den 4a und 4b auf die Ausführungsform des Trägers gemäß 4c zur Verwendung in dem Aufnahmezylinder 14a der 6.
  • Entsprechend haben beide Träger 34d, 34e eine Halteplatte 44 mit einer Positionsperforation 46 und Befestigungsperforationen 48a, 48b. Die Halteplatte 44 geht in die Grundplatte 35 über. Bei dem Träger 34d der 7 ist mit der Grundplatte 36 eine Tragplatte 38 verbunden, auf der zwei zueinander und zur Grundplatte parallele Haltestäbe 40, 42 angebracht sind, die sich nach oben erstrecken. Dieser Träger 34d ist insbesondere geeignet für den Aufnahmeschwamm 18 der 4a und 7, der lediglich die Bohrungen 30, 32 aufweist. Der Schwamm 18 kann daher einfach auf die Haltestäbe aufgesteckt werden. Selbstverständlich können auch die anderen Aufnahmeschwämme mit diesem Träger verwendet werden. Zur Befestigung an dem Aufnahmezylinder 14a sind an der Halteplatte 44 des Trägers 34d die in 4c bereits beschriebene Positionsperforation 46 und die Befestigungsperforationen 48a, 48b ausgebildet.
  • Der Träger 34e aus 8 unterscheidet sich dahingehend von dem aus 7, dass hier eine obere Tragplatte 38a und eine untere Tragplatte 38b an der Grundplatte 36 angebracht sind, zwischen denen sich die Haltestäbe 40, 42 durchgehend erstrecken. Daher eignet sich insbesondere der Schwamm 18 aus den 5b und 8, bei dem die Bohrungen 30, 32 über Schlitze 31, 33 zur Rückseite des Schwamms hin offen sind, so dass der Schwamm 18 horizontal gegen die Haltestäbe gedrückt werden kann, wobei die Haltestäbe durch die Schlitze 31, 33 in die Bohrungen 30, 32 des Schwamms 18 gelangen, wodurch dieser sicher am Träger 34e gehalten ist. Dabei werden insbesondere radial nach außen ragende Führungsschienen an den Seiten der Grundplatte 36 vorgesehen (nicht dargestellt), mittels welcher der Schwamm 18 in seinem hinteren Bereich seitlich gestützt und ein Herausdrehen aus den Schlitzen 31, 33 verhindert wird.
  • 9 zeigt den Aufnahmezylinder 14a mit eingesetzten Aufnahmeschwämmen 18. Weiterhin ist der Führungskranz 47 erkennbar, auf welchem Träger 34 bei der Verfahrbewegung radialen hin und her gleiten. Zu erkennen ist, dass der feststehende Führungskranz 47 sich durch die Aufnahmeperforation 46 erstreckt, wenn der Träger 34 radial nach innen in Richtung der Rotationsachse MA verschoben ist.
  • Der in der 10 gezeigte Träger 34f weist eine obere Tragplatte 38a, eine untere Tragplatte 38b sowie eine Aufnahmeperforation 46 auf. Der linke Aufnahmeschwamm 18 in der 10 erstreckt sich, wie bei der Ausführung gem. 5a, 5b über die gesamte Höhe des Trägers 34f und wird in der eingebauten Position auf der Kopf- und auf der Fußseite von parallelen Haltestäben durchdrungen. Der rechts dargestellte Aufnahmeschwamm 18 erstreckt sich auf demselben Träger gem. 10 nicht über die gesamte Höhe und schlägt im eingebauten Zustand oben gegen die Tragplatte 38a und wird an seinem unteren Ende beispielsweise durch eine geeignete Abschlussplatte 50 in der angehobenen Position fixiert. Diese Abschlussplatte 50 wird in geeigneter Weise geklemmt, angeschraubt oder in sonstiger Art und Weise befestigt. Alternativ, aber nicht dargestellt, kann auch mindestens ein Distanzelement vorgesehen werden, das die Distanz von der unteren Tragplatte 38b bis zum Fußende des Aufnahmeschwammes 18 überbrückt und auf diese Weise den Aufnahmeschwamm 18 in der angehobenen Position stützt. Ein analoge Vorgehen und Anbringung ist natürlich möglich, wenn der Aufnahmeschwamm sich nicht bis ganz oben gegen die Tragplatte 38a oder nicht ganz zwischen beiden Tragplatten 38a, 38b erstreckt. Die fehlende Schwammlänge kann sehr leicht über geeignete Distanz- und/oder Klemmelemente kompensiert und ergänzt werden.
  • Gemeinsam ist den Aufnahmeschwämmen 18 gem. der 10 und ganz allgemein allen Aufnahmeschwämmen 18, die den Bereich der Aufnahmeperforation 46 bzw. den Bewegungsraum einer Führung wie den Führungskranz 47 überbrücken müssen, dass diese auf der Rückseite eine geeignete, analoge Aussparung 46a aufweise, die sich im eingebauten Zustand auf der Höhe der Aufnahmeperforation 46 befindet und in welche die Führung oder der Führungskranz 47 kollisionsfrei einfahrbar ist. Diese Aussparung 46a ist in der 10 als gestrichelte Linie dargestellt und grundsätzlich im Stand der Technik bekannt.
  • Zum Einbau des in der 10 links dargestellten Aufnahmeschwammes 18 ist es wie in der Ausführung gem. der 4a nötig, den Aufnahmeschwamm 18 in seiner Länge zusammenzupressen und nach der Positionierung am Träger 34f und an den Haltestäben 40, 42, diesen wieder zu entspannen, so dass die voll Länge wieder erlangt wird.
  • Auf wenn vorliegend eine Vielzahl von Trägern 34 und entsprechende Aufnahmeschwämme 18 gezeigt wurden, wird man in der Regel einen Träger vorsehen, an welchem die meisten Formen und Größen der Aufnahmeschwämme 18 angeordnet werden können. Dies wird insb. der Träger 34f gem. der 10 sein, der mit sehr geringen Klemm- und/oder Distanzelementen die Fixierung unterschiedlichster Schwammgrößen und Formen ermöglicht.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Etikettiervorrichtung
    12
    Behälter – Flasche
    14
    Aufnahmezylinder
    16
    Aufnahme
    18
    Aufnahmeschwamm
    19
    Schwammgrundkörper
    20
    Aufnahmefläche für ein Etikett
    22
    Etikett
    24
    Rundläufer – Behältertransportmaschine
    26
    Palette
    28
    Aufnahmefinger
    30
    erste Bohrung
    31
    erster Schlitz
    32
    zweite Bohrung
    33
    zweiter Schlitz
    34
    Träger (34a34f)
    36
    Grundplatte
    38
    Tragplatte
    40
    erster Haltestab
    42
    zweiter Haltestab
    44
    Halteplatte
    46
    Positionsperforation
    46a
    Aussparung
    47
    Führungskranz
    48a, b
    Befestigungsperforationen
    50
    Abschlussplatte
    52
    Rückseitenverstärkung
    60
    Außenumfang des Aufnahmezylinders
    62
    Positionsflansch
    66a, b
    Befestigungsschrauben
    MA
    Rotationsachse MA.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202015106745 U1 [0002]

Claims (13)

  1. Etikettiervorrichtung (10) für Behälter (12), enthaltend einen Aufnahmezylinder (14) mit einer Vielzahl von Aufnahmen (16), die zum Halten eines Aufnahmeschwamms (18) mit einer Aufnahmefläche (20) für ein Etikett (22) konzipiert sind, welcher Aufnahmeschwamm bei der Übergabe eines Etiketts (22) an den Behälter (12) zum Andrücken des Etiketts (22) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Aufnahmeschwamm (18) wenigstens eine vorzugsweise parallel zur Aufnahmefläche verlaufende Ausnehmung (30, 32), z.B. Bohrung, aufweist, die von wenigstens einem an dem Aufnahmezylinder (14) ausgebildeten Halteelement (40, 42) durchsetzbar ist.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (40, 42) zur Ausnehmung (30, 32) komplementär ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, der Aufnahmeschwamm (18) mittels eines Trägers (34) am Aufnahmezylinder (14) gehalten ist.
  4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (34) durch ein Profil mit einer Tragplatte (38) senkrecht zur Rotationsachse des Aufnahmezylinders (14) gebildet ist, an welcher Tragplatte (38) das Halteelement (40, 42) gehalten ist.
  5. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (34) ein Winkelprofil ist mit einem Befestigungsschenkel, z.B. einer Grundplatte (36) zur Befestigung am Aufnahmezylinder (14).
  6. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement durch einen Haltestab, vorzugsweise durch zwei parallele Haltestäbe (40, 42), gebildet ist.
  7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschwamm (18) zwei zueinander parallele Ausnehmungen, insbesondere Bohrungen (30, 32) aufweist, die von jeweils einem Haltestab (40, 42) durchsetzt sind.
  8. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschwamm (18) eine der Aufnahmefläche (20) abgewandte Rückseitenverstärkung (52) aufweist, die aus einem relativ zum sonstigen Material des Aufnahmeschwamms (18) unelastischeren Material gebildet ist.
  9. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschwamm (18) aus einem kompressiblen Schaumstoff besteht.
  10. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschwamm (18) die Form eines Ringsektors aufweist, mit einem Innenradius, der dem Außenradius des Aufnahmezylinders (14) entspricht.
  11. Verfahren zum Herstellen eines Aufnahmeschwamms (18) für eine Etikettiervorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass ein auf die Außenabmessung geschnittenes Schwammteil in einem ersten Schritt durch eine Positioniereinheit im Wirkbereich einer Wasserstrahlschneidevorrichtung aufgenommen und gehalten wird, und in einem nachfolgenden Schritt in das Schwammteil mittels eines Wasserstrahls wenigstens eine Ausnehmung (30, 32)/Öffnung eingebracht wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (30, 32) durchgehend eingebracht wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte Aufnahmeschwamm (18) inklusive der Ausnehmung (30, 32) mittels Wasserstrahl aus einem Halbzeug geschnitten wird.
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