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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein Radom, insbesondere für einen Radarsensor für ein Kraftfahrzeug.
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Stand der Technik
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Radome sind Abdeckelemente oder Abdeckplatten, die einen Radarwellen aussendenden Radarsender bzw. Radarsensor abdecken. Diese Radome werden bei Kraftfahrzeugen verwendet um solche Radarsender beispielsweise von Abstandswarnradarsystemen, die in der Fahrzeugfront angeordnet sind, gegen Witterungseinflüsse und Beschädigungen, wie beispielsweise gegen Steinschlag oder Niederschläge, zu schützen, wobei gleichzeitig das Radom auch optischen Ansprüchen des Fahrzeugherstellers genügen muss, weil es in der Fahrzeugfront integriert ist und das Erscheinungsbild des Fahrzeugs mit prägt. Solche Radome sind beispielsweise durch die
DE 198 19 709 A1 bekannt geworden.
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Weiterhin ist es bei einem Radom wesentlich, dass es für elektromagnetische Strahlung im langwelligen Wellenlängenbereich zumindest im Wesentlichen transparent ist, wobei es vorteilhaft ist, dass es zumindest bereichsweise im optisch sichtbaren Wellenlängenbereich undurchsichtig ist. Diese Transparenz wird durch Beschichtungen oder Lackierungen erreicht, so dass im optisch sichtbaren Wellenlängenbereich transparente Materialien intransparent überdeckt werden und damit intransparent werden. Dadurch können sichtbare dreidimensionale Strukturen erzeugt werden, die beispielsweise auch als Markensymbole verwendet werden können.
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Dazu wird ein Radom mit einer Frontplatte eingesetzt, die auf ihrer Frontseite eine vordere Oberfläche und auf ihrer Rückseite eine rückseitige Oberfläche aufweist. Die Frontseite kann dabei durch ein transparentes Material ausgebildet sein, das von der Rückseite beschichtet und abgedeckt sein kann, um optisch sichtbare Strukturen erzeugen zu können.
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Dennoch sind solche sichtbaren Strukturen insbesondere bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nicht immer gut zu erkennen.
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Darstellung der Erfindung, Aufgabe, Lösung, Vorteile
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Radom zu schaffen, welches einfach herzustellen ist und dennoch einen definierten optischen Effekt, insbesondere auch bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen, zeigt, wobei sich auch in den Ecken einer Struktur ein klar definierter optischer Effekt zeigt.
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Die Lösung der Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 erreicht.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft ein Radom mit einer im Wesentlichen flächigen Frontplatte, welche frontseitig durchscheinend ausgebildet ist und welche rückseitig mit einer lichtundurchlässigen Schicht versehen ist, wobei in der lichtundurchlässigen Schicht zumindest eine Aussparung als Lichtdurchtritt ausgebildet ist, mit einem reflektierenden Bereich der flächigen Frontplatte, wobei der reflektierende Bereich der Aussparung benachbart angeordnet ist, mit zumindest einem im Wesentlichen flächigen Lichtleiter, welcher rückseitig an der lichtundurchlässigen Schicht angeordnet ist und mit zumindest einem Leuchtelement, welches mit dem Lichtleiter derart gekoppelt ist, so dass Licht in den Lichtleiter eintritt und so dass das Licht sich durch den zumindest einen Lichtleiter ausbreitet und an dem zumindest einen Lichtdurchtritt in die durchscheinende Frontplatte eintritt und an dem reflektierenden Bereich reflektiert wird, so dass es frontseitig aus der Frontplatte austritt, wobei die Aussparung zumindest einen Bereich mit einem linienartigen geometrischen Verlauf aufweist, der bzw. die derart ausgebildet ist bzw. sind, dass bei zwei in einem Winkel zusammenlaufenden linienartigen Bereichen ein reflektierender Bereich vorgesehen ist, welcher im Wesentlichen normal zu einer Winkelhalbierenden ausgerichtet ist. Durch die Ausgestaltung des reflektierenden Bereichs als etwa Winkelhalbierende wird erreicht, dass der gesamte zusammenlaufende linienartige Bereich gleichmäßig ausgeleuchtet wird und für den Betrachter insbesondere in den Ecken keine auffallenden Defizite der Ausleuchtung der Aussparung entstehen. Der Begriff der Winkelhalbierenden ist dabei jedoch nicht exakt zu verstehen, sondern es sind auch Abweichungen von bis zu etwa 10° oder bis zu etwa 30° zur Winkelhalbierenden zulässig, je nach Ausbildung des Winkels der zusammenlaufenden linienartigen Bereiche.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der reflektierende Bereich, welcher im Wesentlichen normal zu einer Winkelhalbierenden ausgerichtet ist, in einer Aufsicht des Radoms gerade oder gekrümmt ausgebildet ist.
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So ist es auch vorteilhaft, wenn die Aussparung im Bereich der zusammenlaufenden linienartigen Bereiche auf einer Seite eher abgerundet oder spitz zulaufend ausgebildet ist und auf der gegenüberliegenden Seite mehreckig abgewinkelt ausgebildet ist.
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Erfindungsgemäß ist es vorteilhaft, wenn an dem zumindest einen Lichtleiter zumindest ein Diffusorelement angeordnet ist, welches derart angeordnet ist, dass das sich durch den zumindest einen Lichtleiter ausbreitende Licht in das Diffusorelement eintritt, sich durch das Diffusorelement ausbreitet und aus dem Diffusorelement austritt und an dem zumindest einen Lichtdurchtritt in die durchscheinende Frontplatte eintritt und an dem reflektierenden Bereich reflektiert wird, so dass es frontseitig aus der Frontplatte austritt.
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Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn ein flächiger Lichtleiter oder dass mehrere flächige Lichtleiter vorgesehen ist oder sind, wobei jedem Lichtleiter zumindest ein Leuchtelement, bevorzugt mehr als ein Leuchtelement, zugeordnet ist, welches mit dem Lichtleiter zum Einspeisen von Licht in den Lichtleiter gekoppelt ist. Dadurch kann mittels des Lichtleiters Licht von dem Leuchtelement gezielt in den Bereich der Aussparung geführt werden, so dass der optische Effekt gut zu erkennen ist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Aussparung sich beispielsweise linienartig ausbreitet, so dass Licht entlang der linienartigen Aussparung auf der Vorderseite des Radoms erkennbar ist.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn zumindest einem der Lichtleiter oder jedem der Lichtleiter zumindest ein Diffusorelement zugeordnet ist. Dadurch wird das Licht verstärkt im Bereich der Aussparung in die Frontplatte geleitet, weil das Licht im Diffusor gezielt gestreut wird, insbesondere auch in Richtung der Aussparung.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Diffusorelement an einem Außenrand des Lichtleiters an diesem angeordnet ist und insbesondere an diesem anliegt. Dann kann das Licht durch den im Wesentlichen flächigen Lichtleiter an seinem Außenrand in den Diffusor eintreten und von dort in Richtung zur transparenten Frontplatte gestreut werden. Dadurch kann eine gleichmäßige Ausleuchtung der Aussparung bzw. Beleuchtung durch die Aussparung vorgenommen werden.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn das Diffusorelement den Lichtleiter an seinem umlaufenden Außenrand umgreift. Dadurch kann eine umlaufende weitestgehend gleichmäßige Ausleuchtung bzw. Beleuchtung erzeugt werden. So lassen sich flächige figurative Motive gut darstellen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der reflektierende Bereich der Frontplatte ein reflektierend beschichteter Bereich der Oberfläche der Frontplatte oder eine Grenzfläche der Oberfläche der Frontplatte ist. Dadurch kann an der Oberfläche der Frontplatte ein reflektierender Bereich erzeugt werden, welcher dem Reflektieren von Licht dient, so dass das Licht seitlich aus dem Lichtleiter oder Diffusorelement austreten kann und an dem reflektierenden Bereich in Richtung nach vorn zur Vorderseite der Frontplatte reflektiert wird.
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Dabei ist es auch vorteilhaft, wenn der reflektierende Bereich als Grenzfläche, als lackierte Grenzfläche oder als spiegelnd beschichtete Grenzfläche ausgebildet ist.
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Dabei ist es auch vorteilhaft, wenn der reflektierend beschichtete Bereich mit einer metallischen Beschichtung beschichtet ist. So kann eine dauerhafte gute Reflexion erreicht werden.
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Auch ist es weiterhin vorteilhaft, wenn der reflektierende Bereich der Frontplatte ein angeschrägter oder konischer Bereich ist, welcher in einem definierten Winkel, insbesondere zwischen 30° und 60°, zu der Ebene angeordnet ist, welche von der Frontplatte zumindest im Wesentlichen aufgespannt wird. So kann das Licht gezielt in Richtung der vorderen Oberfläche der Frontplatte reflektiert werden.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn der Winkel insbesondere zwischen 40° und 50° liegt, insbesondere 45° beträgt. Damit wird eine relativ direkte Reflexion nach vorn erreicht.
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Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn der reflektierende Bereich der Frontplatte ein gekrümmter Bereich ist, welcher insbesondere relativ zu der Ebene geneigt ist, welche von der Frontplatte zumindest im Wesentlichen aufgespannt wird.
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Auch ist es zweckmäßig, wenn der Lichtleiter aus einem transparenten Kunststoffmaterial besteht und das Diffusorelement aus einem transluzenten Kunststoffmaterial besteht. Dadurch wird das Licht gut von dem Leuchtmittel zum Diffusorelement weitergeleitet und dort gestreut, so dass es gleichmäßig in die Aussparung geleitet werden kann.
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So ist es bei einem Ausführungsbeispiel vorteilhaft, wenn der Lichtleiter und das Diffusorelement als getrennt ausgebildete Teile benachbart zueinander platziert sind. So lassen sich die beiden Teile gut getrennt herstellen und nebeneinander bzw. ineinander anordnen.
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Auch ist es zweckmäßig, wenn der Lichtleiter und das Diffusorelement als miteinander verbundene Teile benachbart zueinander angeordnet sind, wie insbesondere durch Spritzgießen oder Kleben miteinander verbunden sind. So kann in einem 2-Komponentenverfahren das gesamte Teil, bestehend zumindest aus dem Lichtleiter und dem Diffusorelement, einfach und unkompliziert hergestellt werden, was auch die Montage vereinfacht.
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Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn eine rückseitige Abdeckung vorgesehen ist, welche die auf der Rückseite der Fronplatte angeordneten Lichtleiter und gegebenenfalls angeordneten Diffusorelemente abdeckt. Dadurch ist das Radom auch von hinten geschützt, wo vorteilhaft die elektrischen Anschlüsse angeordnet sind.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind durch die nachfolgende Figurenbeschreibung und durch die Unteransprüche beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachstehend wird die Erfindung auf der Grundlage zumindest eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Ansicht eines Radoms von der Frontseite,
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2 eine schematische Ansicht eines Radoms von der Rückseite,
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3 zwei Lichtleiter mit diese jeweils umgebende Diffusorelemente,
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4 ein Lichtleiter,
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5 ein Diffusorelement,
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6 eine Ansicht des Radoms in einem Teilschnitt, und
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7 eine Ansicht eines Ausschnitts eines Ausführungsbeispiels eines Radoms.
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Bevorzugte Ausführung der Erfindung
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Die 1 zeigt ein Radom 1 von einer Frontseite 2. Das Radom 1 weist dabei eine im Wesentlichen flächige Frontplatte 2 auf, welche frontseitig durchscheinend ausgebildet ist und welche rückseitig mit einer lichtundurchlässigen Schicht 3 versehen ist, siehe auch 6. Dabei ist in der lichtundurchlässigen Schicht 3 zumindest eine Aussparung 4 als Lichtdurchtritt 10 ausgebildet. In 1 ist die als Lichtdurchtritt 10 ausgebildete Aussparung 4 dreiecksartig aus drei geraden Stegen 5 der Aussparung 4 ausgebildet, die eine ringförmige Umrandung 6 aufweist. Dabei können die Stege 5 auch abgewinkelt ausgebildet sein, wie beispielsweise mittig abgewinkelt. Auf der Rückseite der Frontplatte 2 des Radoms 1 ist zumindest ein im Wesentlichen flächiger Lichtleiter 7 angeordnet.
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In 2 ist zu erkennen, dass bei diesem Ausführungsbeispiel drei flächige Lichtleiter 7 angeordnet sind, welche rückseitig an der lichtundurchlässigen Schicht 3 angeordnet sind. Bei anderen Ausführungsbeispielen können andere Gestaltungen mit einer anderen Anzahl von Lichtleitern 7 vorgesehen sein.
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Weiterhin ist vorzugsweise pro Lichtleiter 7 zumindest ein Leuchtelement 8 vorgesehen, welches mit einem Einkoppelelement 9 des Lichtleiters 7 gekoppelt ist, um Licht in den im Wesentlichen flächigen Lichtleiter 7 einzukoppeln. Das jeweilige Leuchtelement 8 ist mit dem jeweiligen Lichtleiter 7 derart gekoppelt, dass Licht in den Lichtleiter 7 an dem Einkoppelelement 9 eintritt und dass das Licht sich durch den zumindest einen Lichtleiter 7 ausbreitet, an einem reflektierenden Bereich der Frontplatte 2 reflektiert wird und an dem zumindest einen Lichtdurchtritt 10 in die durchscheinende Frontplatte 2 eintritt, so dass es frontseitig aus der Frontplatte 2 austritt und der Beleuchtungseffekt sichtbar wird.
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Dabei ist zu erkennen, dass optional an dem zumindest einen Lichtleiter 7 zumindest ein Diffusorelement 11 angeordnet ist, welches derart angeordnet ist, dass das sich durch den zumindest einen Lichtleiter 7 ausbreitende Licht in das Diffusorelement 11 eintritt, sich durch das Diffusorelement 11 ausbreitet, aus dem Diffusorelement 11 wieder austritt und an dem reflektierenden Bereich der Frontplatte 2 reflektiert wird und an dem zumindest einen Lichtdurchtritt 10 in die durchscheinende Frontplatte 2 eintritt, so dass es frontseitig aus der Frontplatte 2 austritt und der Beleuchtungseffekt sichtbar wird.
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Die 3 zeigt zwei flächige Lichtleiter 7, die etwa wie ein Kreisabschnitt ausgebildet sind, die insbesondere eben oder auch gewölbt ausgebildet sein können. Solche flächigen Lichtleiter 7 können einzeln oder es können auch mehrere solcher flächigen Lichtleiter vorgesehen sein. Im Beispiel der 1 und 2 sind drei solcher Lichtleiter 7 vorgesehen. Dabei ist jedem der Lichtleiter 7 zumindest ein Leuchtelement 8 zugeordnet, wobei bevorzugt auch mehr als ein Leuchtelement 8, wie zwei Leuchtelemente 8, zugeordnet sein können, welche auf die Einkoppelelemente 9 aufgesetzt werden können, so dass die Leuchtelemente 8 mit dem Lichtleiter 7 zum Einspeisen von Licht in den Lichtleiter 7 gekoppelt sind. Die Einkoppelelemente 9 sind dabei durchaus unterschiedlich ausgebildet, wie es 3 zeigt. Diese sind bevorzugt pro Lichtleiter 7 beabstandet zueinander angeordnet.
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Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist zumindest einem der Lichtleiter 7 oder vorteilhaft jedem der Lichtleiter 7 zumindest ein Diffusorelement 11 zugeordnet.
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Die 4 zeigt einen beispielhaften Lichtleiter 7, der etwa kreisabschnittartig ausgebildet ist und Einkoppelelemente 9 aufweist, die beabstandet an den zulaufenden Endbereichen 20 angeordnet sind. Diesem flächigen Lichtleiter 7 ist ein Diffusorelement 11 zugeordnet, welches einen etwa bogenartigen Teil 21 und einen etwa geraden Teil 22 aufweist, wobei das Diffusorelement 11 an einem Außenrand 23 des Lichtleiters 7 an diesem angeordnet ist und insbesondere an diesem anliegt. Dies wird auch von der 3 gezeigt. Dabei kann der etwa bogenartige Teil 21 etwa ein Stück eines Kreises sein oder auch davon abweichend gekrümmt sein. Der etwa gerade Teil 22 kann gerade sein oder einen Winkel aufweisen, wie insbesondere in der Mitte einen Winkel aufweisen und beispielsweise ein flaches V bilden.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Diffusorelement 11 den Lichtleiter 7 an seinem umlaufenden Außenrand 23 umgreift. Alternativ dazu kann das Diffusorelement 11 sich auch nur an einer Seite oder nur teilweise an den Außenrand 23 des Lichtleiters anlegen. Auch können dem Lichtleiter 7 auch mehrere Diffusorelemente 11 zugeordnet sein, welche sich abschnittsweise an dem Lichtleiter 7 anlegen oder anschließen.
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Die 6 zeigt einen Schnitt durch das Radom 1, wobei nur ein radial außen liegender Teilbereich davon zu erkennen ist. Das Radom 1 weist eine Frontplatte 2 aus einem transparenten Material auf. Dieses Material kann dabei insbesondere ein Kunststoff sein. Auch kann die Frontplatte 2 auf ihrer Frontseite 30 weiterhin optional mit zumindest einer Beschichtung 31 beschichtet sein, um kratzfester ausgebildet zu sein. Die flächige Frontplatte 2 ist durchscheinend, wie transparent, ausgebildet.
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Auf der Rückseite ist die Frontplatte 2 mit einer lichtundurchlässigen Schicht 3 versehen, welche zumindest teilweise oder flächenweise aufgespritzt und/oder lackiert oder angespritzt oder aufgeklebt sein kann. So können Bereiche mit einer aufgespritzten Kunststoffschicht 40 versehen sein, wobei auch das transparente Material der Frontplatte an die lichtundurchlässige Schicht angespritzt sein kann. Radial außen ist eine lackierte Fläche 41 zu erkennen, die lichtundurchlässig ausgebildet ist. Auch ist in der lichtundurchlässigen Schicht 3 zumindest eine Aussparung 4 als Lichtdurchtritt 10 ausgebildet, wie in 6 zwischen den Bereichen 40 und 41. Weiterhin ist benachbart zu der Aussparung 4 ein reflektierender Bereich 70 ausgebildet und angeordnet, so dass Licht aus dem Lichtleiter 7 oder aus dem Diffusorelement an dem reflektierenden Bereich 70 reflektiert werden kann und in Richtung zur Frontseite 30 der Frontplatte 2 reflektiert wird. Der reflektierende Bereich 70 der Frontplatte 2 ist bevorzugt ein reflektierend beschichteter Bereich der Oberfläche der Frontplatte 2. Dabei kann der reflektierend beschichtete Bereich 70 mit einer metallischen Beschichtung beschichtet sein, um eine dauerhaft gute reflektierende Eigenschaft zu erreichen.
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Wie in 6 zu erkennen ist, ist der reflektierende Bereich 70 der Frontplatte 2 als ein konischer Bereich ausgebildet, welcher in einem definierten Winkel, insbesondere zwischen 30° und 60° zu der Ebene 71 angeordnet ist, welche von der Frontplatte 2 zumindest im Wesentlichen aufgespannt wird. Bevorzugt ist der Winkel insbesondere zwischen 40° und 50°, insbesondere beträgt er 45°.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn der reflektierende Bereich 70 der Frontplatte 2 alternativ als ein gekrümmter Bereich ausgebildet ist, welcher insbesondere relativ zu der Ebene 71 geneigt ist, welche von der Frontplatte 2 zumindest im Wesentlichen aufgespannt wird.
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Auf der Rückseite der Frontplatte 2 des Radoms 1 ist rückseitig der lichtundurchlässigen Schicht 3 ein im Wesentlichen flächiger Lichtleiter 7 angeordnet. Benachbart zu dem Lichtleiter 7 und auch im Bereich des Lichtdurchtritts 10 ist optional ein Diffusorelement 11 angeordnet. Das Licht wird von einem Leuchtelement 8 ausgesendet, in ein Einkoppelelement 9 eingespeist und in den Lichtleiter 7 eingespeist. Von dort wird das Licht in das Diffusorelement 11 eingetragen und von dort hin zum reflektierenden Bereich 70 gestreut, dort reflektiert und dann durch den Lichtdurchtritt 10 zur Frontseite 30 der Frontplatte 2 reflektiert. Dort tritt das Licht frontseitig aus und kann so eine definierte Lichtstruktur darstellen. Rückseitig kann eine Abdeckung 50 vorgesehen sein, welche die Frontplatte 2 mit Lichtleiter 7 und optionalem Diffusorelement 11 abdeckt.
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Der Lichtleiter 7 ist vorzugsweise aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt und das optionale Diffusorelement 11 ist vorzugsweise aus einem transluzenten Kunststoffmaterial hergestellt.
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In Bezug auf die Herstellung des Lichtleiters und des Diffusorelements können diese als getrennt ausgebildeten Teile hergestellt und benachbart zueinander an der Rückseite der Frontplatte 2 platziert werden. Alternativ dazu können der Lichtleiter und das Diffusorelement als miteinander verbundene Teile benachbart zueinander ausgebildet werden, die insbesondere durch Spritzgießen miteinander hergestellt sind oder mittels Kleben miteinander verbunden sind.
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Randseitig der Frontplatte kann ein Abschlusselement 60 vorgesehen sein, welches beispielsweise als Abdeckring ausgebildet ist, um ein Leuchten der radial äußeren Kontur des Radoms abzudecken.
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Die 7 zeigt in einer Detailansicht einen Ausschnitt eines Radoms 100. Der Lichtdurchtritt 101 aufgrund der linienartigen Aussparung 102 verläuft dabei beiderseits eines Stegs 103 in einem Winkel α, so dass die Aussparung 102 jeweils etwa v-förmig ausgebildet ist. Dabei verläuft der Rand 104, 105 der Aussparung 102 auf der Innenseite 106 der Aussparung 102 abgerundet und auf der Außenseite 107 mehreckig abgewinkelt bzw. in Teilstücken, die in einem Winkel zueinander angeordnet sind.
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Die Aussparung 102 verläuft also zumindest in einen Bereich mit einem im Wesentlichen linienartigen geometrischen Verlauf, der bzw. die derart ausgebildet ist bzw. sind, dass bei zwei in einem Winkel (α) zusammenlaufenden linienartigen Bereiche ein reflektierender Bereich 108 vorgesehen ist, welcher im Wesentlichen normal zu einer Winkelhalbierenden 109m ausgerichtet ist. Dies ist in 7 gut zu erkennen.
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Der reflektierende Bereich 108, welcher im Wesentlichen normal zu einer Winkelhalbierenden 109 ausgerichtet ist, ist in einer Aufsicht des Radoms betrachtet, gerade oder gekrümmt ausgebildet. In 7 ist der reflektierende Bereich gerade ausgebildet. Er kann alternativ jedoch auch gekrümmt oder gebogen ausgebildet sein. Dabei ist bei einem gekrümmten oder gebogenen reflektierenden Bereich die Angabe „normal zur Winkelhalbierenden“ als eine Ausrichtung zu verstehen, die sich im Wesentlichen einer solchen Ausrichtung in etwa annähert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Radom
- 2
- Frontplatte
- 3
- lichtundurchlässige Schicht
- 4
- Aussparung
- 5
- gerade Stege
- 6
- ringförmige Umrandung
- 7
- Lichtleiter
- 8
- Leuchtelement
- 9
- Einkoppelelement
- 10
- Lichtdurchtritt
- 11
- Diffusorelement
- 20
- zulaufende Endbereiche
- 21
- bogenartiges Teil
- 22
- gerades Teil
- 23
- Außenrand
- 30
- Frontseite
- 31
- Beschichtung
- 40
- Kunststoffschicht
- 41
- lackierte Fläche
- 50
- Abdeckung
- 60
- Abschlusselement
- 70
- reflektierender Bereich
- 71
- Ebene
- 100
- Radom
- 101
- Lichtdurchtritt
- 102
- Aussparung
- 103
- Steg
- 104
- Rand
- 105
- Rand
- 106
- Innenseite
- 107
- Außenseite
- 108
- reflektierender Bereich
- 109
- Winkelhalbierende
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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