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Die Erfindung betrifft eine Schminkspiegeleinheit für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine solche Schminkspiegeleinheit ist in der
DE 195 40 640 A1 beschrieben. Die Schminkspiegeleinheit weist ein Gehäuse mit zwei Gehäuseabschnitten auf, wobei in den ersten Gehäuseabschnitt Leuchtmittel integriert sind, welche als Leselicht beziehungsweise als Make-up-Beleuchtung dienen. Die Leuchtmittel sind durch eine Blende abgedeckt, welche mittig mit einer Fokussieroptik und beidseitig des mittleren Bereichs mit Streuoptiken versehen ist.
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In den zweiten Gehäuseabschnitt der Schminkspiegeleinheit ist ein Klappspiegel integriert. Wird der Klappspiegel in das Gehäuse eingeklappt, so kann ein Fahrzeuginsasse sein Gesicht nicht im Spiegel betrachten. Die Nutzung des Spiegels ist also blockiert. Wird der Spiegel nach Betätigung einer Tippmechanik aus dem Gehäuse der Schminkspiegeleinheit herausgeklappt, so kann ein Fahrzeuginsasse sein Gesicht im Spiegel betrachten und eine Nutzung des Spiegels ist folglich freigegeben.
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Auf Grund der Anordnung von Leuchtmitteln in einem gesonderten Gehäuseabschnitt des Gehäuses der Schminkspiegeleinheit weist die Schminkspiegeleinheit eine vergleichsweise große Flächenerstreckung auf.
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Bei der Funktionsdichte heutiger Kraftfahrzeuge, ist es jedoch wünschenswert, wenn irgendwie möglich, Platzeinsparungen realisieren zu können.
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Aus der
DE 34 36 760 C1 ist eine Schminkspiegeleinheit bekannt, welche in einer Sonnenblende integriert ist. Konkret umfasst die Schminkspiegeleinheit ein wannenartiges Gehäuse, welches seitlich zwei separate Lichtkammern aufweist. In den Lichtkammern ist jeweils ein als Make-up-Beleuchtung dienendes Leuchtmittel aufgenommen. Das wannenartige Gehäuse wird von einem Spiegelglas abgedeckt. Dessen spiegelnde Schicht ist derart ausgebildet, dass bei eingeschalteter Beleuchtungseinrichtung das von den Leuchtmitteln ausgesendete Licht ungehindert durch die spiegelnde Schicht hindurch treten kann und bei abgeschalteter Beleuchtung auf Grund eines dunklen Hintergrundes der Lichtkammern die Leuchtmittel nicht erkennbar sind.
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Ferner beschreibt die
DE 202 17 129 U1 einen Spiegel für ein Kraftfahrzeug, bei dem mittels einer Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung auf einem Teilbereich des Spiegels für einen Fahrzeuginsassen Informationen in Form von Buchstaben, Ziffern, Logos und dergleichen erzeugbar sind.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Schminkspiegeleinheit bereitzustellen, welche kompakt aufgebaut werden kann.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind den jeweiligen Unteransprüchen entnehmbar.
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Die Erfindung geht aus von einer Schminkspiegeleinheit für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs mit einen Spiegel, dessen Nutzung blockierbar oder freigebbar ist. Die Schminkspiegeleinheit weist wenigstens ein als Leselicht dienendes Leuchtmittel auf.
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Ein als Leselicht dienendes Leuchtmittel weist in der Regel eine gerichtete, eventuell sogar fokussierte Lichtstrahlung auf. Eine oftmals auch noch in eine Schminkspiegeleinheit integrierte Make-up-Beleuchtung hingegen ist in aller Regel mit einer ungerichteten, diffusen Lichtcharakteristik belegt.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass das wenigstens eine, als Leselicht dienende Leuchtmittel derart in die Schminkspiegeleinheit integriert ist, dass dieses bei blockierter Nutzung des Spiegels durch diesen abgedeckt wird, das Licht des Leuchtmittels aber dennoch in den Innenraum gelangen kann.
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Durch eine solche technische Lösung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Schminkspiegeleinheit kompakter aufgebaut werden kann.
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Auf diese Weise ist es nämlich denkbar, dass ein als Leselicht dienendes Leuchtmittel unter einen klappbaren Spiegel angeordnet werden kann. Das als Leselicht dienende Leuchtmittel muss also nicht raumfordernd seitlich vom Spiegel angeordnet werden.
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Im Fall einer Schminkspiegeleinheit, bei der die Nutzung des Spiegels durch Betätigung einer verschieblichen Abdeckung blockierbar oder freigebbar ist, kann dies gleichermaßen zu Bauraumeinsparungen führen. Denn das als Leselicht dienende Leuchtmittel kann so ebenfalls unter dem Spiegel angeordnet werden.
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Gemäß einer höchst vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Spiegel wenigstens eine erste, lichtdichte Schicht und wenigstens eine zweite, transluzente Schicht auf. Beide Schichten haben eine Spiegelwirkung und die zweite, transluzente Schicht ist dünner als die erste, lichtdichte Schicht ausgebildet.
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In die erste, lichtdichte Schicht ist wenigstens eine Öffnung eingebracht. Die Öffnung kann beispielsweise durch eine Laserbearbeitung erzeugt werden.
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Bei blockierter Nutzung des Spiegels ist die wenigstens eine Öffnung mit dem wenigstens einen ersten, als Leselicht dienenden Leuchtmittel in etwa zur Deckung bringbar.
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Auf diese Weise ist es technisch auf einfache Weise realisierbar, dass das Licht des als Leselicht dienenden Leuchtmittels auch bei blockierter Nutzung des Spiegels ungehindert in den Innenraum gelangen kann.
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Andererseits wird durch diese Ausbildung sichergestellt, dass bei freigegebener Nutzung des Spiegels auch im Bereich der Öffnung der ersten, lichtdichten Schicht durch die zweite, transluzente Schicht immer noch eine ausreichende Spiegelwirkung realisierbar ist. So wird das optische Erscheinungsbild des Spiegels nicht getrübt.
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Gemäß einer anderen Ausbildung des Erfindungsgedankens ist der Spiegel als Klappspiegel ausgebildet und in einer wannenartigen Halterung klappbar gehalten. Die Halterung weist wenigstens eine Öffnung auf, hinter der das wenigstens eine, als Leselicht dienende Leuchtmittel angeordnet ist. Die Nutzung der wannenartigen Halterung für den Spiegel gleichzeitig auch als Halterung für ein Leuchtmittel für das Leselicht trägt zu einer kompakten Bauweise der Schminkspiegeleinheit bei. Obendrein kann dadurch das als Leselicht dienende Leuchtmittel besser kaschiert werden.
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Wenn dabei die Öffnung im randnahen Bereich eines Bodens der Halterung eingebracht ist, so kann die Sichtbarkeit des Leuchtmittels zumindest aus einer gewöhnlichen Sichtrichtung eines Fahrzeuginsassen auf die Schminkspiegeleinheit gänzlich verhindert werden. Dies bietet optische Vorteile.
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Die Öffnung ist vorzugsweise als trichterartiger Reflektor ausgebildet, um eine gute Richtwirkung der vom Leuchtmittel abgestrahlten Lichtstrahlen und somit eine hohe Lichtausbeute zu erhalten.
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Eine andere Weiterbildung der Schminkspiegeleinheit schlägt vor, dass die zwei Schichten des Spiegels auf einem scheibenartigen Trägerelement aufgebracht sind, welches zumindest im Bereich der Öffnung der ersten Schicht transparent ausgebildet ist.
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Dies trägt dazu bei, dass das Licht des als Leselicht dienenden Leuchtmittels auch im eingeklappten Zustand des Spiegels weitgehend ungehindert in den Innenraum gelangen kann.
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Um die Schminkspiegeleinheit möglichst ansprechend im Innenraum des Kraftfahrzeugs integrieren zu können wird vorgeschlagen, dass bei blockierter Nutzung des Spiegels eine dem Innenraum zugewandte Oberfläche des scheibenartigen Trägerelementes in etwa bündig zu einer Oberfläche eines randseitigen Flansches der Halterung und zu einer Oberfläche einer angrenzenden Innenverkleidung ausgerichtet ist.
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Einer Erhöhung der Funktionalität der Schminkspiegeleinheit bei dennoch kompakter Bauweise ist es höchst zuträglich, wenn zusätzlich wenigstens ein, als Make-up-Beleuchtung dienendes Leuchtmittel vorhanden ist. Dabei ist bei freigegebener Nutzung des Spiegels durch das wenigstens eine Leuchtmittel ein Licht erzeugbar, welches sich zumindest über einen Großteil des Bodens der wannenartigen Halterung flächenhaft erstreckt.
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Dies ist zudem einer gleichmäßigen Gesichtsausleuchtung bei Nutzung der Make-up-Beleuchtung sehr zuträglich.
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Wenn als Make-up-Beleuchtung mehrere, einzelne ansteuerbare Leuchtmittel vorhanden sind, so ist die Erzeugung eines Lauflichtes, also eines sich zumindest für kurze Zeit als bewegt erscheinenden Lichtmusters, realisierbar. Das wenigstens eine Leuchtmittel kann dabei in einer bevorzugten Ausgestaltung als OLED (organische lichtemittierende Diode) ausgebildet sein.
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Derartige Leuchtmittel lassen sich kostengünstig in Dünnschichttechnik herstellen und können somit zu einer kompakten Bauweise der Schminkspiegeleinheit beitragen.
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Eine andere Ausbildung der Erfindung schlägt vor, dass wenigstens eines der Leuchtmittel durch Handbewegungen ansteuerbar ist.
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Zu diesem Zweck kann beispielsweise eine kapazitive Annäherungssensorik in die Schminkspiegeleinheit integriert sein.
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Es ist dann beispielsweise denkbar, dass durch bestimmte Handbewegungen die Make-up-Beleuchtung und/oder das Leselicht in ihrer Helligkeit verringert oder vergrößert werden können. Dies kann auch dadurch realisiert sein, dass bei bestimmten Handbewegungen die Anzahl der angesteuerten Leuchtmittel verringert oder vergrößert wird.
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Um als Make-up-Beleuchtung ein flächenhaftes Licht auf einfache Weise erzeugen zu können, ist es auch denkbar, dass das Licht des wenigstens einen als Make-up-Beleuchtung dienenden Leuchtmittels in einen platten- oder scheibenartigen Lichtleiter einkoppelbar ist, welcher im Boden der wannenartigen Halterung integriert ist.
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Schließlich kann eine Einsparung von zusätzlichen Bedienelementen dann erreicht werden, wenn das scheibenartige Trägerelement für die spiegelnden Schichten und/oder der Spiegel auf der Seite der spiegelnden Schichten zumindest bereichsweise als berührungsempfindliche Ein-/Ausgabeeinheit, bspw. als Touchscreen ausgebildet sind.
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Auf diese Weise kann die Schminkspiegeleinheit im eingeklappten Zustand des Spiegels und/oder auch in ausgeklapptem Zustand des Spiegels zusätzlich als Bedienstation für ausgewählte Funktionen platzsparend genutzt werden.
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Mit der Erfindung soll auch für ein Kraftfahrzeug Schutz beansprucht werden, welches wenigstens eine erfindungsgemäße Schminkspiegeleinheit aufweist.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dabei beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
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Es zeigen, jeweils schematisch
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1 die Ansicht einer erfindungsgemäßen Schminkspiegeleinheit gemäß Schnittverlauf I aus 7, in einer ersten Ausführungsform,
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2 eine erfindungsgemäße Schminkspiegeleinheit vergleichbar mit der Ansicht aus 1, in einer zweiten Ausführungsform,
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3 eine Darstellung auf die Schminkspiegeleinheit gemäß Ansicht III aus 2, bei ausgeklappten Spiegel,
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4 die Ansicht einer erfindungsgemäßen Schminkspiegeleinheit, vergleichbar mit der Ansicht aus 1, in einer weiteren Ausführungsform,
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5 eine Ansicht auf die Schminkspiegeleinheit gemäß Ansicht V aus 4,
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6 eine Ansicht auf die Schminkspiegeleinheit gemäß Ansicht VI aus 4, um 90° verdreht,
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7 eine Ansicht auf den ausgeklappten Spiegel gemäß einer Sichtrichtung SR in 4 und
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8 ein Kraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Schminkspiegeleinheit im Dachhimmel der hinteren Sitzreihe.
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In 1 ist eine Schminkspiegeleinheit 1 dargestellt, welche in einer Innenverkleidung 2 vom Dachhimmel im Fond eines Kraftfahrzeugs K (vgl. auch 8) integriert ist. Mit F ist eine gewöhnliche Fahrtrichtung beziffert.
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Konkret weist die Schminkspiegeleinheit 1 einen Spiegel auf, der aus einem scheibenartigen Trägerelement 10 und darauf aufgebrachten, spiegelnden Schichten 11 und 12 besteht. Die genannten, bezifferten Bauteile (Trägerelement 10, spiegelnde Schichten 11 und 12) stehen also für den Begriff „Spiegel“.
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Die spiegelnden Schichten 11, 12 sind erheblich dünner als das Trägerelement 10 ausgebildet und nur der besseren Erkennbarkeit halber in den Figuren vergleichsweise dick gezeichnet.
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Der Spiegel (10, 11, 12) ist in einer wannenartigen Halterung 13 gehalten und aus dieser um eine Drehachse D herausklappbar.
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In der gezeigten Darstellung des Spiegels (10, 11, 12), also in eingeklappten Zustand, ist dessen Nutzung blockiert.
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Durch Herausklappen des Spiegels (10, 11, 12) um die Drehachse D in eine Gebrauchsstellung (10') ist somit die Nutzung des Spiegels (10, 11, 12) freigebbar und ein Fahrzeuginsasse kann aus einer Sichtrichtung SR, welche in etwa der Fahrtrichtung F entspricht, auf den Spiegel (10, 11, 12) schauen und sein Gesicht betrachten.
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Die Halterung 13 ist im Umriss in etwa rechteckig ausgebildet und weist einen Boden 130, eine daran angrenzende Randwandung 131 und einen sich wiederum daran anschließenden Auflageflansch 132 auf. Der Auflageflansch 132 ist in etwa parallel zum Boden 130 ausgebildet, wobei der Auflageflansch 132 auf einem Rand einer Montageöffnung 3 der Innenverkleidung 2 des Dachhimmels aufliegt.
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Die Schminkspiegeleinheit 1 ist derart in die Innenverkleidung 2 des Dachhimmels integriert, dass eine Oberfläche O1 des Trägerelementes 10 mit einer Oberfläche O2 des Auflageflansches 132 und einer Oberfläche O3 der angrenzenden Innenverkleidung 2 in etwa bündig ausgerichtet ist.
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Das Ausklappen des Spiegels (10, 11, 12) kann komfortabel über eine nicht näher dargestellte Tipp-Mechanik erfolgen.
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Die Schichten 11 und 12 sind jeweils im PVD-Verfahren (englisch: Physical Vapor Deposition) auf das jeweilige Substrat aufgebracht. Das PVD-Verfahren ist hinlänglich bekannt und braucht hier nicht näher beschrieben zu werden.
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Erwähnenswert ist jedoch, dass die erste Schicht 11 lichtdicht (opak) ausgebildet ist, die zweite Schicht 12 jedoch transluzent. Die zweite, transluzente Schicht 12 ist dünner ausgebildet als die erste, lichtdichte Schicht 11.
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Ferner ist in die erste Schicht 11 eine Öffnung 16 eingebracht. Dies erfolgt vorzugsweise durch Laserbearbeitung.
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Beide Schichten 11 und 12 haben eine Spiegelwirkung, wobei einfallendes Licht an der ersten Schicht 11 total reflektiert wird. Die Spiegelwirkung in der zweiten Schicht 12 fällt jedoch geringer aus, da die Schicht 12 in einem bestimmten Maß Lichtstrahlen hindurchlässt.
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An der Figur ist erkennbar, dass der Boden 130 der Halterung 13 nahe der fahrzeugheckseitigen Randwandung 131 eine Öffnung 15 aufweist.
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Die Öffnung 15 ist trichterartig beziehungsweise konisch auf Leuchtmittel 14 zulaufend ausgebildet. Die Leuchtmittel 14 können als lichtemittierende Dioden (LEDs) ausgebildet sein. Sie sind auf einer Platine 17 angebracht, welche außenseitig an der Halterung 13 angeordnet ist und die Öffnung 15 abschließt.
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Die Öffnung 15 ist vorzugsweise mit einer reflektierenden Schicht versehen und wirkt somit als Reflektor.
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Ferner ist ersichtlich, dass die Öffnung 16 in der ersten Schicht 11 derart angeordnet ist, dass diese in eingeklapptem Zustand des Spiegels (10, 11, 12), in der dessen Nutzung also blockiert ist, in etwa mit der Öffnung 15 zur Deckung bringbar ist.
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Das scheibenartige Trägerelement 10 selbst ist transparent ausgebildet und vorzugsweise aus so genanntem Rauchglas. Dies verleiht der Schminkspiegeleinheit 1 ein edleres Aussehen.
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Von den Leuchtmitteln 14 ausgestrahlte Lichtstrahlen L können somit auch bei eingeklappten Spiegel (10, 11, 12) durch die Schicht 12, die Öffnung 16 und das Trägerelement 10 hindurchtreten und in einen Innenraum I des Kraftfahrzeugs K gelangen.
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In der 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Schminkspiegeleinheit 1 dargestellt.
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Im Unterschied zur 1 sind bei diesem Ausführungsbeispiel in den Boden 130 der Halterung 13 als Leuchtmittel 20 mehrere OLEDs (organische lichtemittierende Dioden) eingelassen.
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Wie ersichtlich wird, sind die Leuchtmittel 20 rechteckförmig ausgebildet und mit ihrer Längserstreckung in etwa parallel zur Fahrtrichtung F ausgerichtet.
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Jedes der Leuchtmittel 20 ist über eine Auswerte- und Steuereinrichtung 19 separat ansteuerbar. Dazu sind die Leuchtmittel 20 mit der Auswerte- und Steuereinrichtung 19 über Signalleitungen S signaltechnisch verbunden.
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Zusätzlich ist auf der Platine 17 ein kapazitiver Näherungssensor 18 angeordnet, der ebenfalls über eine Steuerleitung S mit der Auswerte- und Steuereinrichtung 19 in signaltechnischer Verbindung steht.
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Wird nun der Spiegel (10, 11, 12) in eine Gebrauchsstellung (10') herausgeklappt, so kann über eine nicht näher dargestellte Kontaktverbindung ein Signal ausgelöst werden, derart, dass die Auswerte- und Steuereinrichtung 19 die Leuchtmittel 20 einzeln ansteuert und ein so genanntes Lauflicht erzeugt wird.
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Bei einem aufklappenden Spiegel (10, 11, 12) kann auf diese Weise ein Lauflicht Bauf erzeugt werden, das durch ein aufeinander folgendes Einschalten der Leuchtmittel 20 von außen nach innen erzeugt wird.
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Bei zuklappenden Spiegel (10, 11, 12) kann ein Lauflicht Bzu erzeugt werden, welches durch ein aufeinander folgendes Abschalten der Leuchtmittel 20 von innen nach außen erzeugt wird.
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Hierdurch wird der Eindruck eines sich schließenden beziehungsweise eines sich öffnenden Lichtvorhangs erweckt.
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Wie anhand von 3 ersichtlich ist, nehmen die Leuchtmittel 20 einen Großteil der Fläche des Bodens 130 ein.
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Mittels des erwähnten Näherungssensors 18 ist eine indirekte Ansteuerung der Leuchtmittel 14 und/oder der Leuchtmittel 20 möglich.
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So ist beispielsweise denkbar, dass im heruntergeklappten Zustand des Spiegels (10, 11, 12) durch Handbewegungen die Helligkeit der Leuchtmittel 20 bzw. die Anzahl von deren Aktivierung beeinflusst werden kann. Genauso ist bei zugeklapptem Spiegel (10, 11, 12) denkbar, durch Handbewegungen die Helligkeit der Leuchtmittel 14 oder die Anzahl von deren Aktivierung zu beeinflussen.
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Auch ein Ein- oder Ausschalten der Leuchtmittel 14 und/oder 20 über eine entsprechende Handbewegung ist denkbar.
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Zu erwähnen ist noch, dass beim Herunterklappen des Spiegels (10, 11, 12) ein eventuell eingeschaltetes Leselicht (Leuchtmittel 14) vorübergehend ausschaltbar oder zumindest in seiner Intensität reduzierbar (dimmbar) ist.
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Anhand von 4 wird nun ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schminkspiegeleinheit 1 beschrieben.
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Im Unterschied zu den vorangegangenen Figuren, sind bei diesem Ausführungsbeispiel als Make-up-Beleuchtung dienende Leuchtmittel 21 verdeckt angeordnet. Konkret sind die Leuchtmittel 21 als lichtemittierende Dioden (LEDs) ausgebildet und auf einer Platine 28 angebracht, welche ihrerseits an einer Abdeckung 27 gehalten ist.
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Das Licht der Leuchtmittel 21 wird über eine Einkoppelstelle 23 eines plattenartigen Lichtleiters 22 in diesen eingekoppelt.
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Von der Einkoppelstelle 23 wird das Licht seitlich nach außen gelenkt und über weitere, nicht näher bezifferte Umlenkstellen in Übergreifungen 24 geleitet.
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Die Übergreifungen 24 übergreifen ein opakes Element 25 und koppeln das Licht der Leuchtmittel 21 schließlich seitlich in einen scheiben- bzw. plattenförmigen Lichtleiter 26 ein.
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Der Lichtleiter 26 hat in etwa die gleichen Umrisse wie das opake Element 25 und ist unter dem opaken Element 25 angeordnet.
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Aus der Figur ist erkennbar, dass der Lichtleiter 26 in den Boden 130 der Halterung 13 zumindest zum Innenraum I hin flächenbündig integriert ist.
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Die Umrisse des opaken Elementes 25 und des Lichtleiters 26 sind in etwa rechteckförmig ausgebildet und nehmen einen Großteil des Bodens 130 ein (vergleiche auch 5).
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Die Platine 28 mit den Leuchtmitteln 21 erstreckt sich quer zu einer Fahrtrichtung F entlang der Einkoppelstelle 23. Auch eine andere Ausrichtung der Platine 28, bspw. in Fahrtrichtung F, ist denkbar.
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Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Leuchtmittel 21 separat ansteuerbar, so dass ein Lauflicht in analoger Weise wie beschrieben erzeugt werden kann (eine Näherungssensorik sowie eine Auswerte- und Steuereinrichtung sind nicht näher dargestellt).
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Nunmehr wird in 6 eine Ansicht auf den eingeklappten Spiegel (10, 11, 12) dieser Ausführungsform beschrieben.
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So ist bei dieser Ausführungsform das scheibenartige Trägerelement 10 zusätzlich bereichsweise als berührungsempfindliche Ein-/Ausgabeeinheit in Form eines Touchscreens ausgebildet.
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Konkret sind mehrere Symbole S1 bis S6 auf berührungsempfindlichen Bereichen abgebildet, bei deren Berührung bestimmte Funktionen auslösbar sind.
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Bei Berührung des Symbols S1 können beispielsweise die Leuchtmittel 14 für ein Leselicht aktiviert beziehungsweise desaktiviert werden. Durch Berührung des Symbols S2 ist eine Veränderung der angezeigten Innenraumtemperatur möglich. Über das Symbol S3 kann eine Sitzheizung aktiviert oder desaktiviert werden. Mit Berührung des Symbols S4 ist die Aktivierung oder Desaktivierung einer Scheibenheizung möglich.
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Die Berührung des Symbols S5 erlaubt eine Veränderung einer Anströmrichtung und/oder -intensität einer Lüftungsanlage und über das Symbol S6 schließlich kann eine angezeigte Zeit verändert werden.
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Gemäß 7 ist dargestellt, dass der Spiegel (10, 11, 12) auch auf der Seite der Schichten 11 und 12 bereichsweise mit berührungsempfindlichen Bereichen versehen ist, auf denen auch die Bediensymbole S1 bis S6 aufgebracht sind. Auf diese Weise kann die Schminkspiegeleinheit 1 auch in ausgeklapptem Zustand des Spiegels (10, 11, 12) als Bedienstation für ausgewählte Komfortfunktionen genutzt werden. Da die in 7 gezeigten Funktionssymbole und die damit auslösbaren Funktionen denen der 6 gleichen, brauchen diese hier nicht noch einmal erläutert zu werden.
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Abweichend von diesem Ausführungsbeispiel ist auch denkbar, dass berührungsempfindliche Bereiche mit Bediensymbolen entweder nur auf der sichtbaren Seite des scheibenartigen Trägerelementes 10 oder nur auf der Seite der Schichten 11, 12 aufgebracht sind.
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Die Erfindung ist nicht auf das bzw. die obigen Ausführungsbeispiele beschränkt. Diese wurden nur zur allgemeinen Erläuterung des Kerngedankens der Erfindung herangezogen. Die Erfindung kann im Rahmen ihres Schutzumfangs vielmehr auch andere als die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele bzw. Ausprägungen annehmen. Hierbei kann sie insbesondere auch solche Merkmale aufweisen, die eine Kombination aus Einzelmerkmalen der jeweiligen Ansprüche darstellen.
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Obwohl sich das Ausführungsbeispiel lediglich auf einen Klappspiegel im Dachhimmel des Kraftfahrzeugs K bezieht, so ist selbstverständlich eine Positionierung einer erfindungsgemäßen Schminkspiegeleinheit auch an anderer Stelle im Kraftfahrzeug K denkbar. Ferner ist eine erfindungsgemäße Schminkspiegeleinheit auch mit einem solchen Spiegel ausbildbar, welcher ortsfest in einem Innenverkleidungsteil oder einer Sonnenblende des Kraftfahrzeugs gehalten und mit einer beweglichen, beispielsweise verschiebbaren oder klappbaren Abdeckung abdeckbar ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schminkspiegeleinheit
- 2
- Innenverkleidung
- 3
- Montageöffnung
- 10, 10‘
- scheibenartiges Trägerelement
- 11
- erste, lichtdichte Schicht
- 12
- zweite, transluzente Schicht
- 13
- wannenartige Halterung
- 14
- Leuchtmittel (LEDs)
- 15
- Öffnung
- 16
- Öffnung
- 17
- Platine
- 18
- kapazitiver Näherungssensor
- 19
- Auswerte- und Steuereinrichtung
- 20
- Leuchtmittel (OLEDs)
- 21
- Leuchtmittel (LEDs)
- 22
- Lichtleiter
- 23
- Einkoppelstelle
- 24
- Übergreifungen
- 25
- opakes Element
- 26
- Lichtleiter
- 27
- Abdeckung
- 28
- Platine
- 130
- Boden
- 131
- Randwandung
- 132
- Auflageflansch
- Bauf
- Lauflicht bei aufklappendem Spiegel
- Bzu
- Lauflicht bei zuklappendem Spiegel
- D
- Drehachse
- F
- Fahrtrichtung
- I
- Innenraum
- K
- Kraftfahrzeug
- L
- Lichtstrahlen
- O1–O3
- Oberflächen
- S
- Signalleitungen
- S1–S6
- Symbole
- SR
- Sichtrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19540640 A1 [0002]
- DE 3436760 C1 [0006]
- DE 20217129 U1 [0007]